Pressemitteilungen

Seit Anfang August versendet die L-Bank im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Rückzahlungsaufforderungen an die Empfänger der Corona-Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020. Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, kommentiert dies:

„Ich gehe davon aus, dass über 50 Prozent der knapp 250.000 Unternehmen, welche im Frühjahr 2020 Unterstützung im Rahmen der Corona-Soforthilfe erhalten haben, dieser Tage eine Aufforderung zur Rückzahlung bekommen werden. Was vor gut zwei Jahren also als beispielloses Hilfsprogramm mit nicht-zurückzuzahlenden Zuschüssen beworben wurde, hat sich in der Zwischenzeit für viele Unternehmen als Kredit herausgestellt. Der Grund dafür liegt im Missmanagement des Wirtschaftsministeriums: Hätte man dort die Förderbedingungen und Abrechnungsmodalitäten von Anfang an sauber aufgesetzt und eine vernünftige Stichtagsregelung zur Ermittlung des Rückzahlungsbedarfs getroffen, wäre dies alles nicht notwendig gewesen. Mein Blick dazu geht nach Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein – die dortigen FDP-Wirtschaftsminister haben Regelungen im Sinne der Unternehmen getroffen und diesen bleiben nun die unerwarteten Rückzahlungen erspart.

Es bleiben trotzdem im Zusammenhang mit der Soforthilfe viele Fragen ungeklärt: Was passiert mit Unternehmen, die bis heute keine Abrechnung vorgelegt haben? Wann werden Verzugszinsen fällig? Und wie wird sichergestellt, dass die Abrechnungen auch korrekt sind und der Ehrliche am Ende nicht der Dumme wird? Ich und meine Fraktion werden hier nicht lockerlassen und hierzu Aufklärung vom Ministerium einfordern.

Die besondere Krux am nun gestarteten Rückzahlungsverfahren ist dabei, dass man sich im Ministerium wohl selbst für die Fehler bei der Ausgestaltung der Corona-Soforthilfe schämt. Nicht anders ist zu erklären, dass man die Sommerpause nutzt, um die ungute Nachricht in die Welt zu setzen. Eine offizielle Pressemeldung der Ministerin, in der sie ihre Politik erklärt und dafür Verantwortung übernimmt, hat es aber trotzdem nicht gegeben.“

 

Das Thema Corona-Soforthilfen und eine mögliche Rückzahlung dazu beschäftigt die FDP-Fraktion bereits seit Herbst 2021. Eine Übersicht über den gesamten Sachverhalt mit allen bisherigen FDP-Aktionen finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen.

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Corona-Kredit wäre ein angemessenerer Name für die sogenannte Soforthilfe.


 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, kommentiert die Meldung der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, wonach bei der Abrechnung der Coronasoforthilfen aus dem Frühjahr 2020 der L-Bank inzwischen 177.909 abgeschlossene Rückmeldungen vorliegen und davon bei 90.969 ein Rückzahlungsbedarf im Gesamtvolumen von knapp 600 Millionen Euro festgestellt wurde:

„Eine Rückzahlungsquote von über 50 Prozent und ein Rückzahlungsvolumen von über einer halben Milliarde Euro bei den Coronasoforthilfen machen deutlich, dass die Baden-Württemberg spezifische Stichtagsregelung zu enormen Ungerechtigkeiten führt und zahlreiche Unternehmen nun mit Rückforderungen belastet werden. Ein angemessenerer Name für die Soforthilfe wäre damit eigentlich Sofortkredit – das Versprechen einer Nicht-Rückzahlung wird ad absurdum geführt. Die Ursache dafür liegt im Agieren unseres Wirtschaftsministeriums – andere Bundesländer haben dies anders gelöst und dort sind solche Rückzahlungen nicht notwendig. Monatelang haben wir von der FDP dafür gekämpft, den Betrachtungszeitraum auch in Baden-Württemberg anzupassen. Leider hat das Ministerium aber nicht gehandelt. Dies ist nach wie vor nicht nachvollziehbar und lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Baden-Württembergs Unternehmen leiden, weil das Wirtschaftsministerium untätig geblieben ist. Dort wurden Fehler gemacht, welche die Unternehmen nun ausbaden müssen.“

Das Thema Coronasoforthilfen und eine mögliche Rückzahlung dazu beschäftigt die FDP-Fraktion bereits seit Herbst 2021. In der vergangenen Woche hat sie dazu eine Regierungsbefragung durchgeführt, in deren Rahmen die SPD-Fraktion nach dem aktuellen Stand der Rückzahlungen gefragt hatte. Die Antwort wurde heute von der SPD veröffentlicht.

Eine ausführliche Erklärung des Zusammenhangs und eine Übersicht über unsere bisherigen Aktionen finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/.

 

 

Landesregierung muss ebenfalls Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Forderung der Landeswirtschaftsministerin nach einem Hilfspaket durch den Bund angesichts der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas:

„Das reflexhafte Rufen der Landeswirtschaftsministerin nach der Bundesebene zeigt einmal mehr, dass sie selbst keine Ideen hat und andere sich nun daher um die Wirtschaft kümmern sollen. Stattdessen sollte sie aber lieber einmal selbst aktiv werden und vor Ort in Baden-Württemberg die Wirtschaft unterstützen. Sinnvolle Maßnahmen hierzu wären – wie wir es gerade erste gestern im Parlament diskutiert haben – eine Ansiedlungsstrategie, die den Namen auch verdient; ein nachhaltiger Bürokratieabbau oder auch eine kraftvolle Unterstützung für StartUps. Die Bundesregierung wird sicherlich ihren Beitrag leisten, aber auch hier in Baden-Württemberg muss endlich mehr passieren um diese Krise meistern zu können.“

 

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Gleiches Programm führt zu unterschiedlichen Ergebnissen in verschiedenen Bundesländern.


In der heutigen Regierungsbefragung hat Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, das Wirtschaftsministerium zum Thema „Anpassung des Betrachtungszeitraums für die Coronasoforthilfe: Was ist im Wirtschaftsministerium passiert?“ befragt.

Nachdem Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut nach Ansicht Schweickerts erneut nicht stichhaltig erklären konnte, wie es zur Schlechterstellung baden-württembergischer Unternehmen beim Betrachtungszeitraum der Soforthilfe kam, kritisiert er: „Was im Bundesland A möglich war, war im Bundesland B wie Baden-Württemberg also nicht möglich. Bei der Ausgestaltung des vom Bund vorgegebenen Rahmens wurde also im hiesigen Wirtschaftsministerium ein Fehler gemacht, der nachträglich nicht mehr geändert werden konnte. Ausbaden müssen es jetzt unsere Unternehmen. Beim Verweis auf andere Bundesländer räumt die Ministerin zwar ein, dass man sich zwar gefragt habe, auf welcher Grundlage diese anderen Regelungen umgesetzt hätten. Das Gespräch mit ihren Ministerkolleginnen und -kollegen hat sie aber nicht gesucht.

Wer noch Anfang Februar behauptet, man wisse auch beim Thema Betrachtungszeitraum der Coronasoforthilfe, wo die Nöte der Unternehmen liegen, sollte seinen Fehler jetzt zumindest einräumen. Aber eine Fehlerkultur gibt es in diesem Ministerium offensichtlich nicht. Das lässt Schlimmes für die Zukunft erahnen.“

Zum Hintergrund: Am 24. Mai 2022 verkündete das Wirtschaftsministerium, dass eine nachträgliche Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums für die Corona-Soforthilfe nicht mehr möglich sei. Dies habe ein juristisches Gutachten eindeutig ergeben. Eine solche Prüfung hatte Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut im Rahmen einer von der FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte am 3. Februar 2022 zugesagt.

Damit ergibt sich die Situation, dass der Betrachtungszeitraum der Corona-Soforthilfe in einigen anderen Bundesländern beim ersten des Monats der Beantragung beginnen konnte, während in Baden-Württemberg der Tag der Antragstellung gilt. Die landesspezifische Umsetzung des eigentlich gleichen Corona-Hilfsprogramms war also unterschiedlich. Nachdem die Wirtschaftsministerin in der aktuellen Debatte aber klar erklärt hatte, dass sie die Unternehmen in Baden-Württemberg so gut wie möglich unterstützen will, wollte die FDP-Fraktion nun im Rahmen der Regierungsbefragung in Erfahrung bringen, welcher Fehler bei der Corona-Soforthilfe wo gemacht wurde und was für Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden.

In ihrer Antwort führte die Wirtschaftsministerin nun aus, dass man alle Möglichkeiten evaluiert habe, um die Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Rechtlich sei es allerdings nicht möglich, den Berechnungszeitraum für die Corona-Soforthilfe rückwirkend anzupassen. Hier seien die Hände gebunden.

Weitere Informationen zum Thema Rückzahlung der Coronasoforthilfe und den Initiativen der FDP-Fraktion dazu finden Sie auf unserer Themenwebseite unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/.

 

Prof. Dr. Erich Schweickert

Rechtsgutachten zur Corona-Soforthilfe ist ein Eingeständnis des Scheiterns.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die heutige Erklärung des Wirtschaftsministeriums, dass eine nachträgliche Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums bei der Corona-Soforthilfe nicht möglich sei:

„Das heute von der Wirtschaftsministerin vorgestellte Rechtsgutachten zur Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums zur Berechnung der Corona-Soforthilfe ist ein Eingeständnis des Scheiterns: Die Wirtschaftsministerin hat im Frühjahr 2020 einen Fehler gemacht, dieser kann aus Gleichbehandlungsgründen nicht nachträglich korrigiert werden und damit müssen zahlreiche Unternehmen in Baden-Württemberg nun ihre Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Die Zusage, kein Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen, wird also nicht eingehalten. Die großen Ankündigungen entpuppten sich einmal mehr als leere Worthülsen und gebrochene Versprechen. Wieder einmal hat die Wirtschaftsministerin nur geredet und nicht geliefert.

Und um all das herauszufinden, hat man monatelang gebraucht – wir von der FDP-Fraktion haben bereits im vergangenen Jahr auf diese Problematik hingewiesen, aber erst heute ist das Ministerium zu einer eindeutigen Stellungnahme dazu in der Lage. Sechs Monate wurden Firmen also im Ungewissen gehalten, um ihnen anschließend die Tür zuzuschlagen. So geht man nicht mit den Unternehmerinnen und Unternehmern in unserem Land um. Diese haben mehr Kompetenz und eine schnellere Bearbeitung verdient! Dass es anders geht, zeigen zahlreiche andere Bundesländer: Dort wurden von Beginn an Abrechnungsmodalitäten im Sinne der Firmen gewählt und diese unsägliche Debatte musste niemals geführt werden.“

Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, und Friedrich Haag, wohnungsbaupolitischer Sprecher sowie Stuttgarter Abgeordneter, haben am Dienstag (12. April 2022) im Rahmen der Aktion „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ die Stuttgarter Innenstadt besucht und sich mit den dortigen Innenstadtakteuren – Einzelhändler, Gastronomen, Kultureinrichtungen, Unternehmensverbände – ausgetauscht.

Prof. Dr. Erik Schweickert erläutert die Kampagne „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“:

„Unsere Innenstädte erleben eine beispiellose Transformation: Zwei Jahre Pandemie, Digitalisierung, Online-Versandhandel oder Wohnraummangel verlangen neue Ideen und neue Konzepte. In meiner Arbeit im Landtag erlebe ich aber sehr häufig, dass die Politik weit weg ist von den Problemen vor Ort. Daher möchten wir mit unserer Kampagne ‚Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel‘ rausgehen und Städte im ganzen Land besuchen. Wir sprechen unter anderem mit Einzelhändlern und Gastronomen, City-Initiativen und Marketingvereinen sowie mit Bürgermeistern und Stadtverwaltungen und möchten vor Ort hören, vor welchen Herausforderungen sie stehen, welche Lösungsideen es gibt und was im Landtag und durch die Landesregierung passieren muss. Zwar ist keine Stadt wie die andere, aber mehr als zehn Besuche im ganzen Land erlauben mir und meinen Abgeordnetenkollegen doch vertiefte Einblicke und die Entwicklung von übergreifenden Maßnahmen für lebenswerte Innenstädte und erfolgreichen Einzelhandel.“

Friedrich Haag beschreibt die Herausforderungen in Stuttgart:

„Stuttgart ist als Landeshauptstadt von Baden-Württemberg ein Touristenmagnet. Die Staatsoper, das Kunstmuseum oder Events wie die Jazzopen und das Cannstatter Volksfest auf den Wasen ziehen Menschen an und laden dazu ein, über Nacht zu bleiben, zu shoppen, essen zu gehen und ein Stück Kultur mitzunehmen. Umso wichtiger ist es, die Probleme der Einzelhändler und Gastronomen ernst zu nehmen: Sie berichten von der prekären Sicherheitslage in den Abendstunden, von über 1.800 Demonstrationen im Jahr 2021 und von viel zu langen Wartezeiten für Baugenehmigungen, die ihnen das Leben schwermachen. Dies ist nicht nur ein wirtschaftliches Problem, sondern hat auch Auswirkungen auf die Lebensqualität und das gesamte Stadtimage. Alle Besuchergruppen müssen sich in der Innenstadt auch nach 20 Uhr noch wohlfühlen. Was den Akteuren ebenfalls helfen würde, sind mehr – bislang von der Stadt verbotene – kommerzielle Veranstaltungen und weniger Bürokratie, wenn Flächen umgenutzt oder kurzfristig für eine Aktion von Händlern benötigt werden. Hier muss endlich etwas passieren!“

 

In der Kampagne „Zukunft für Innenstadt und Einzelhandel“ beschäftigt sich die FDP-Fraktion über mehrere Monate in parlamentarischen Anträgen, Hintergrundgesprächen sowie Diskussionsveranstaltungen mit den Perspektiven für den stationären Einzelhandel, Stadtentwicklung und Wirtschaftspolitik für die Innenstädte. Kernelement sind Vor-Ort-Besuche bei Einzelhändlern, Gastronomen und weiteren Innenstadtakteuren im ganzen Land. In den kommenden Wochen stehen dazu noch Stationen in Schorndorf (28.04.2022), Tuttlingen (29.04.2022), Offenburg (20.05.2022), Ulm (25.05.2022), Villingen-Schwenningen (30.05.2022) sowie Nürtingen (05.07.2022) an. Die Ergebnisse der Kampagne werden in ein Positionspapier einfließen, welches konkrete Ideen und politische Forderungen formulieren wird. Dies wird voraussichtlich im vierten Quartal veröffentlicht werden.

Einen allgemeinen Überblick über die Kampagne finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/zukunft-fuer-innenstadt-und-einzelhandel/.

 

Fotos dieses Besuchs übersende ich auf Wunsch gerne.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Endlich wird auch der Unternehmerlohn mitgedacht, ohne dass wir daran erinnern müssen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, begrüßt die Ankündigung des Wirtschaftsministeriums, die corona-bedingten Hilfsprogramme bis Ende Juni 2022 zu verlängern:

„Auch wenn sich die Corona-Pandemie glücklicherweise entspannt und dank der umsichtigen Politik der Bundesregierung demnächst fast alle Einschränkungen fallen, sind nach wie vor zu viele Unternehmen von wirtschaftlichen Problemen bedroht. Ich begrüße daher die Verlängerung der Hilfsprogramme bis Ende Juni und die dadurch gewährte Verlässlichkeit. Dies gilt insbesondere für den fiktiven Unternehmerlohn: Nachdem die FDP sich in der Vergangenheit immer für diesen eingesetzt hat und dessen Verlängerung immer wieder von der Landesregierung explizit einfordern musste, erkennt diese nun endlich auch dessen große Bedeutung an und verlängert ihn von sich aus.

Allerdings gilt es bereits heute an morgen zu denken: Nur weil Corona vorbei ist, wächst die Wirtschaft nicht von alleine. Die Landesregierung darf sich keineswegs ausruhen und muss mehr für die Unternehmen tun: Bürokratieabbau, Innovationsförderung und Fachkräftemangel sind dabei nur einige Stichwörter.“

Beschlüsse auf Bundesebene ermöglichen sichere Lieferketten für den Mittelstand.


Dr. Christian Jung, verkehrspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die angekündigte Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe:

„Alle Maßnahmen, die Pendler und Familien sowie besonders die Transportbranche entlasten, sind in der aktuellen Lage sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe.“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der Fraktion, ergänzt:

„Die aktuell hohen Energiepreise treffen insbesondere den Mittelstand und das Handwerk in Baden-Württemberg mit besonderer Härte. Die nun getroffenen Beschlüsse auf Bundesebene können hier die schlimmsten Verwerfungen abwenden und die LKW-Logistik unterstützen. Dies ist eine Grundvoraussetzung für sichere Lieferketten.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, kritisiert die Erhebung von Verzugszinsen für eine Rückzahlung der Corona-Soforthilfen durch die L-Bank:

„Die Erhebung von Zinsen für etwaige Coronahilfen-Rückzahlungen ist vollkommen inakzeptabel! Hier werden Unternehmen, die unverschuldet in Not geraten sind, auch noch staatlich abgezockt. Im Mai 2020 verspricht man unbürokratische Hilfe, im November 2021 stellt man Rückzahlungsforderungen auf Basis falscher Berechnungsregeln und nun verlangt man Zinsen? Ich fordere daher die sofortige Aufhebung aller Zinsforderungen – egal, ob diese bereits ergangen sind oder ob dies für die Zukunft geplant ist!“

Hintergrund ist der Versand von – zumindest einzelnen – Zinsbescheiden durch die L-Bank an Unternehmen, die ihre Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 zurückzahlen müssen. Dort werden Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz – das ergibt aktuell 4,12 Prozent – auf den zurückzuzahlenden Betrag erhoben. In Hamburg ist es zu einer ähnlichen Situation gekommen.

Die Corona-Soforthilfe war eine im Frühjahr 2020 erfolgte Hilfsleistung an Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie und des Lockdowns in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Eine Rückzahlung kann möglich geworden sein, wenn der Geschäftsbetrieb sich besser entwickelt hat, als es bei Beantragung der Hilfen voraussehbar war. Der FDP/DVP-Fraktion sind Fälle bekannt, bei denen dafür Zinsen verlangt wurden.

Des Weiteren kritisiert die FDP/DVP-Fraktion bereits seit Wochen die genauen Regularien, nach denen eine solche Rückzahlung gefordert werden kann. Die Details dazu sind unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/ erklärt.

Prof. Dr. Erich Schweickert

Manchmal bedeutet gute Wirtschaftspolitik auch „Fördern und nicht nur Fordern“.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, kommentiert den für den 1. März angekündigten Start des neuen Förderprogramms „Restart-Prämie“ für Einzelhandel, Veranstaltungswirtschaft, Gastronomie sowie Taxi- und Mietwagengewerbe:

„Weitere Unterstützung für diese von der Pandemie so bitter betroffenen Branchen ist leider notwendig. Ich und meine Fraktion verlangen dies bereits seit Wochen von der Landesregierung – zuletzt im Wirtschaftsausschuss in diesem Monat. Endlich wird diese nun aktiv! Bisher hat man immer mit dem Finger nach Berlin gezeigt und Maßnahmen von dort erwartet, nun scheint man endlich begriffen zu haben, dass gute Wirtschaftspolitik manchmal auch ‚Fördern und nicht nur Fordern‘ bedeuten kann.

Gleichzeitig hoffe ich aber auch, dass dies das letzte Unterstützungsprogramm für unsere Betriebe ist. Am 20. März fallen wohl alle maßgeblichen Einschränkungen, ein freier Geschäftsbetrieb ist dann möglich. Wenn die Landesregierung nicht erneut einen Politikschwenk vornimmt, dann braucht es hoffentlich auch keine staatlichen Hilfsprogramme mehr. Stattdessen kann sich die Wirtschaftspolitik dann wieder um die Gestaltung von Rahmenbedingungen kümmern. Als Stichworte sage ich hier nur Bürokratieabbau, Fachkräftesicherung und digitale Transformation“.

 

Zuletzt hatte die FDP/DVP-Fraktion in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 9. Februar einen Antrag gestellt, wonach die Landesregierung „selbstständig weitere Maßnahmen […] zur Unterstützung der […] Unternehmen in Baden-Württemberg [zu] entwickeln und nicht nur nach Aktivitäten auf Bundesebene [zu] rufen“ soll.

Hintergrund war die Beratung des Antrags „Coronahilfen für die Wirtschaft: 8-Punkte-Plan der Landeswirtschaftsministerin“ (Drucksache 17/1503, https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/1000/17_1503_D.pdf), durch den deutlich wurde, dass ein im Dezember durch die Wirtschaftsministerin angekündigter 8-Punkte-Plan in Wahrheit eher eine Wunschliste an die Bundesregierung war anstatt eine eigene wirtschaftspolitische Agenda. Die Forderung nach einem Landesprogramm wurde damals mit Mehrheit der Regierungsfraktionen abgelehnt – nun findet er in gewisser Weise doch noch eine Berücksichtigung. Die zugehörige Pressemeldung des Landtags ist unter https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2022/februar/232022.html zu finden.

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Rigide Stichtagsregelung ist rechtlich nicht notwendig und schadet Unternehmen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur heutigen aktuelle Debatte „Berechnungsregeln zur Coronasoforthilfe: Wann hört die Landesregierung auf, die Unternehmen in Baden-Württemberg schlechter zu stellen?“:

 

“Die Berechnungsregeln zur Corona-Soforthilfe treibt rund 245.000 Unternehmen in Baden-Württemberg um. Denn seit Monaten gestaltet das Wirtschaftsministerium hier ein Bundesprogramm zum Nachteil der baden-württembergischen Unternehmen aus und stürzt diese erneut in wirtschaftliche Probleme.

Das Verhalten der Wirtschaftsministerin ähnelt dabei einer Geisterfahrerin in Richtung Sackgasse – ihr kommen die Unternehmen, andere Bundesländer, Verbände und auch die Opposition entgegen. Jeder gibt ihr Lichthupe und signalisiert, dass sie einen schweren Fehler macht. So habe ich bereits vor Wochen ein Moratorium gefordert, um die gewonnene Zeit für Anpassungen zu nutzen. Trotzdem hält die Ministerin stur an der unnötig rigiden Stichtagsregelung zu den Corona-Soforthilfen fest.

Ich fordere Sie daher erneut auf, aufzuwachen: Nehmen Sie eine Regelung zu den Corona-Soforthilfen vor, die der Notlage der Unternehmen gerecht wird! Nutzen Sie die gegebenen Spielräume und passen Sie die Berechnungsregeln an! Machen Sie das, was andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Hamburg schon von Anfang an gemacht haben!

Das Festhalten an Ihrer exklusiven Rechtsauslegung verursacht enormen Schaden: Vertrauensverlust bei den Menschen, unnötige finanzielle Belastungen bei den Unternehmen, Bürokratie bei Steuerberatern und Buchhaltungsabteilungen. In der aktuellen Krisenzeit brauchen wir aber mehr denn ja eine Politik nicht gegen sondern für die Unternehmen. Andere Bundesländer zeigen, was hier möglich ist!“

Hintergrund ist, dass Baden-Württemberg bei der Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs der Corona-Soforthilfe als Stichtag den Tag nach Antragsstellung setzt – ein Unternehmen, welches beispielsweise seinen Hilfsantrag am 30. April 2020 gestellt, darf nur den Zeitraum 1. Mai bis 31. Juli zur Berechnung seines Liquiditätsengpasses heranziehen. Dies war aber nicht zwingend der wirtschaftlich schwierigste Zeitraum und nicht der Zeitraum des Lockdowns.

Andere Bundesländer haben hier flexiblere Auslegungen vorgenommen, obwohl sie wortgleiche Vereinbarungen mit dem Bund geschlossen haben. Die FDP/DVP fordert daher bereits seit Wochen auch für die baden-württembergischen Unternehmen die Ausnutzung der Spielräume und eine flexiblere Stichtagsregelung.

Eine ausführliche Darstellung des Themas ist unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/ zu finden.

Landesregierung verwaltet nur Status Quo anstatt Wirtschaft der Zukunft zu gestalten.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, erklärt zur heutigen Plenardebatte „Steigende Armut durch Inflation – Bürger sofort entlasten!“:

„Die beste Armutsbekämpfung sind eine starke Wirtschaft und gute Arbeitsplätze. Doch hier unternimmt die Landesregierung viel zu wenig und wie hat schon der große Industrielenker Bennigsen-Foerder in den 1970ern festgestellt: `Stillstand ist Rückschritt´. Und genau diesen Rückschritt erkenne ich bei vielen Kernthemen der Wirtschaftspolitik: Ansiedlung von Industrieunternehmen – keine Erfolge; Schaffung einer gründerfreundlichen StartUp-Kultur – Fehlanzeige; Unbürokratischer Umgang mit unseren Unternehmen bei den Corona-Soforthilfen – bleibt wohl ein Wunschtraum.

Ich fordere daher von der Landesregierung: Machen Sie endlich eine Wirtschaftspolitik nach den Bedürfnissen der Unternehmen! Das hilft allen Bürgerinnen und Bürger durch höhere Löhne, bessere Arbeit und am Ende auch mehr Staatseinnahmen! Und somit ist es das wirksamste Mittel gegen Armut!“

 

Einmal mehr stößt der autoritäre Regierungsstil der Kretschmann-Regierung an seine Grenzen.


Ministerpräsident Kretschmann informierte bei der heutigen Landtagssitzung über die Ergebnisse der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Montag, bei der es um weitere Schritte zur Bekämpfung von Corona gegangen war.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bezeichnete die Ergebnisse dieser Konferenz als insgesamt maßvoll. Zu begrüßen sei die vereinbarte Impfoffensive – besonders für Alten- und Pflegeheime, wie Rülke betont –  wie auch die Priorisierung der PCR-Testung in Richtung vulnerabler Gruppen.

In Baden-Württemberg als sehr sinnvoll bezeichnet er die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Nahverkehr. Rülke erinnerte daran, dass dies eine alte Forderung der FDP sei. „Wieso geht das jetzt plötzlich?“, wundert sich Rülke, denn bisher sei durch die Landesregierung immer behauptet worden, das Land könne das rechtlich gar nicht bestimmen.

Mit Blick auf die Urteile des Mannheimer Landesverwaltungsgerichtshofs der letzten Tage, der der Regierung in zentralen Bereichen untersagte, die höchste Alarmstufe einfach zu verlängern, sagt Rülke: „Einmal mehr strafen Gerichte willkürliches Regieren ab“. Dies bezeichnete er als Beispiel für den „zunehmend autoritären Regierungsstil“ der Kretschmann-Regierung: „Wenn die eigene Regel nicht mehr passt wird sie einfach ignoriert. Wie sollen die Bürger sich an Regeln halten, wenn die Regierenden sich nicht an ihre eigenen Regeln halten?“ Das treibe Querdenkern und Reichsbürgern immer mehr Menschen zu, so Rülkes Befürchtung.

Stattdessen plädiert er dafür, sich wieder an der Hospitalisierungsquote zu orientieren. „Weg mit Ausgangssperren, her mit 3G im Handel und 2G im Gastronomiebereich!“, so Rülkes weitere Forderungen.

Der Vergleich mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein zeige, dass eine frühe Sperrstunde in der Gastronomie und 2G im Einzelhandel gar nichts bringe. So wiesen beide Länder eine fast identische Impfquote und ganz ähnliche Inzidenzen auf, aber unterschiedliche Regelungen zur Corona-Vermeidung – „Offenbar bringen die nichts“, so Rülkes Fazit.

„Jetzt fangen wir auch damit an, uns unterschiedlich zu Bayern zu verhalten“, stellt er fest und nennt die Bereiche der Gastronomie und den Einzelhandel. „Wie passt das zur Behauptung des Ministerpräsidenten, man warte vor seinen Verordnungen immer ab bis zur Ministerpräsidentenkonferenz, damit es nicht zu einem Flickenteppich kommt?“, so Rülke an die Adresse der Landesregierung.

Er fordert, die Luca-App abzuschaffen, da hier zu viel Missbrauch der Daten betrieben werde. Die Ergebnisse der Anhörung dazu hätten dieser App ein verheerendes Zeugnis ausgestellt. Ohnehin sei die allgemeine Kontaktnachverfolgung in Zeiten von Omikron rein illusorisch.

Abschließend verlangt Rülke, dass bei den Wirtschaftshilfen die baden-württembergische Wirtschaft nicht schlechter gestellt werden dürfe als die Wirtschaft anderer Bundesländer und von der Regierung die Entwicklung einer klaren Exit-Strategie zur Beendigung der Corona-Maßnahmen im Sinne der Ministerpräsidentenkonferenz.

 

Entschließungsantrag_Coronainformation

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Antwort zum Antrag zu Corona-Soforthilfen lässt weiter Fragen offen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, bewertet die Antwort der Landesregierung auf den Antrag „Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe“ (Drucksache 17/1533) sowie die dazugehörige Erörterung im Wirtschaftsausschuss am 19. Januar 2022:

„Es ist nicht nachvollziehbar, wieso Baden-Württemberg bei der Berechnung eines etwaigen Rückzahlungsbedarfs der Unternehmen zur Corona-Soforthilfe eine viel engere, für die Unternehmen nachteiligere Stichtagsregelung vornimmt als andere Bundesländer. Die Ministerin erklärte, dafür gebe es keinen juristischen Spielraum – zahlreiche andere Länder sehen dies aber anders und nehmen andere Stichtagsregelungen vor. Wieso geht das in Hessen, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen, nicht aber in Baden-Württemberg?

Ich sehe daher massive politische Versäumnisse: Wenn mehrere Interpretationen einer Regelung möglich sind, wünsche ich mir, dass sich ein Wirtschaftsministerium für die Unternehmen einsetzt und in deren Sinne entscheidet. Unserer Landesregierung scheint es aber nur um ihre eigene Haut und maximale Risikovermeidung zu gehen. Andere Bundesländer machen vor, was hier möglich ist.

Zum anderen bleibt mir vollkommen unklar, wieso man diese unterschiedlichen Auslegungen nicht geklärt und im Sinne der Unternehmen entschieden hat. Die Ministerin spricht in ihrer Antwort auf unseren Antrag von `zahlreichen Bund-Länder-Abstimmungsrunden´ und nennt mehrere Briefe an Bundesminister. Trotzdem scheint man es nicht geschafft zu haben, hier eine für alle 16 Bundesländer einheitliche Auslegung der Bestimmungen vorzunehmen. Wieso wurde hier nie gefragt, was möglich ist und gemeinsam mit anderen Bundesländern auf eine unternehmensfreundliche Regelung gedrängt? Wenn die drei Schwergewichtsländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen hier parteiübergreifend und geschlossen aufgetreten wären, hätte sich die damalige große Koalition im Bund dem kaum verschließen können.

Das Fazit bleibt daher einmal mehr: Statt zu Agieren und mutig Politik im Interesse der Wirtschaft zu betreiben, verschanzt sich die Ministerin hinter Regularien und schiebt die Verantwortung ab.“

Den angesprochene Antrag „Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe“ (Drucksache 17/1533) finden Sie hier. Unter https://fdp-landtag-bw.de/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfen/ findet sich zudem eine ausführliche Erklärung des Sachverhalts sowie Auflistung der bisherigen Aktionen der FDP/DVP-Fraktion zu dem Thema. Unter https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2022/januar/042022.html findet sich ein Bericht des Landtags zur gestrigen Ausschusssitzung zu dem Thema.

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FDP/DVP fordert Überprüfung der Stichtagsregelung zur Corona-Soforthilfe.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, wiederholt anlässlich des Endes des Rückmeldezeitraums zu den Corona-Soforthilfen am Sonntag noch einmal den Nachbesserungsbedarf am aktuellen Verfahren:

„Das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg muss endlich die Stichtagsregelung zur Berechnung des Liquiditätsengpasses im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe überprüfen. Andere Bundesländer haben hier andere Regelungen und zeigen somit, was hier möglich ist – aber Baden-Württemberg lässt hier seine Unternehmen im Regen stehen und verursacht zum Höhenpunkt der Pandemie weitere Belastungen.

Außerdem muss endlich der durch das von der Ampelkoalition geforderte Moratorium gewonnene zeitliche Spielraum bei der Soforthilfe genutzt werden: Wenn die Rückzahlungen verschoben werden, muss dies auch für die dazugehörige Berichtspflicht möglich sein.

Ich fordere die Wirtschaftsministerin auf: Am Sonntag läuft die Rückmeldefrist aus – handeln Sie daher jetzt! Verschieben Sie die Rückmeldefrist und nutzen Sie die Zeit zur Überprüfung der Regelungen! Helfen anstatt belasten Sie die Wirtschaft in unserem Land!“

 

Die FDP/DVP-Fraktion bemüht sich bereits seit Anfang November darum, beim Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfe Verbesserungen für die Unternehmen in Baden-Württemberg zu erreichen. Einen Überblick über das Thema und bisherigen Aktivitäten der FDP-Fraktion ist unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfe/ zu finden.

 

Einstimmiger Beschluss gegen allgemeine Impfpflicht.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte Ergebnisse der Klausurtagung zum Jahresbeginn vor.

 

Er berichtete vom einstimmigen Beschluss der Landtagsfraktion, die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht abzulehnen. Die Fraktion fordert vielmehr Ministerpräsidenten Kretschmann und die Ministerpräsidentenkonferenz auf, mit einem konkreten Gesetzesvorschlag eine Bundesratsinitiative dazu zu starten.

 

Rülke unterstrich als wirksame Maßnahme im Kampf gegen Corona nochmals nachdrücklich die Forderung nach einer FFP2-Maskenpflicht auch und gerade für den Öffentlichen Nahverkehr. Die FDP-Fraktion fordert außerdem, die Luca-App umgehend auszusetzen, da sie nicht datenschutzsicher sei. Der baden-württembergische Sonderweg mit Sperrzeiten in der Gastronomie sei nach Aussagen Rülkes hingegen nicht mehr darstellbar: „Das ist Symbolpolitik und muss beendet werden“.

 

Ein Problem, mit dem sich die Landespolitik wirklich beschäftigen müsse, sei die Frage der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen, was ca. 240.000 Unternehmen im Land betreffe. Rülke kritisierte die Kurzfristigkeit der Forderungen und die oftmals sehr ungünstigen Berechnungszeiträume. „Im Sinne einer Existenzrettung vieler Betroffener fordere ich die Landesregierung zu einem Moratorium auf, mit dem alle Berichts- und Rückzahlungspflichten für ein Jahr ausgesetzt werden sollten. Außerdem sollten sie sich ein Beispiel an anderen Bundesländern nehmen und die Berechnungsmodalitäten und –zeiträume nochmals überprüfen“, forderte Rülke. Er kündigte für seine Fraktion an, bei diesem Thema weiter parlamentarisch Druck auf die Landesregierung und speziell die Wirtschaftsministerin auszuüben.

 

Generell könne die FDP/DVP-Fraktion deutlich machen, dass die „grün-konservative Altväterkoalition“ mit autoritären Tendenzen in Baden-Württemberg für eine ganz andere Politik stehe als die „Fortschrittsampel“ auf Bundesebene.

 

Dazu passend stellte Rülke eine Reihe von Initiativen vor, darunter eine Große Anfrage zum Thema Wasserstoff: „Wir sind gegen den kleinteiligen Klimanationalismus, den die Landesregierung hier praktiziert. Klimaschutz wird es nur mit einer international ausgerichteten Energiewende geben, die über den Horizont des Landes hinausgeht. “

 

Eine weitere Große Anfrage der Landtagsfraktion beschäftigt sich mit dem Thema Ausbau des Mobilfunks und Schließung der Funklöcher in Baden-Württemberg. „Es ist ein Armutszeugnis, dass dieses Problem in einem Hochtechnologiestandort wie unserem Bundesland immer noch so akut ist. Die grün-schwarze Landesregierung versagt hier auf ganzer Linie“, so Rülkes Feststellung.

 

„Das Zukunftsthema Migration werden wir mit einem eigenen Antrag in den Landtag bringen“, kündigt Rülke an. Zentrale Punkte seien darin die neuen Möglichkeiten für einen „Spurwechsel“ aus der Asyl- in die Erwerbsmigration für gut integrierte Migrantinnen und Migranten, ein modernes Einwanderungsrecht für Arbeitskräfte aber auch Ausbau und Intensivierung von Rückführungen für Migranten ohne Bleiberecht und –perspektive.

 

Mit dem Ziel, für den Bildungsstandort Baden-Württemberg wieder einen Anschluss an die Spitze zu erreichen, kündigte Rülke zahlreiche Initiativen in diesem Bereich an. Als Auftakt präsentierte er zwei Anträge. Einer beschäftigt sich mit der Nutzung des „Digitalpakts“ für Bildungseinrichtungen im Land und der andere mit der Frage der Bildungsgerechtigkeit.

Prof. Dr. Erich Schweickert

FFP2-Maskenpflicht und deren Durchsetzung muss für alle Bereiche gelten.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die neueste Überarbeitung der Corona-Verordnung:

„Die neue Corona-Verordnung der Landesregierung belastet erneut einseitig den Einzelhandel und die Gastronomie. Dort wird zukünftig eine FFP2-Maskenpflicht gelten und diese wird von den Unternehmen durchgesetzt werden müssen – der ÖPNV hingegen wird davon befreit sein. Einmal mehr handelt die Landesregierung hier inkonsistent und widersprüchlich. Ich fordere daher gleiche Regelungen für alle Bereiche anstatt Sonderopfer von Einzelbranchen.

Ähnlich verhält es sich mit der Sperrstunde ab 22.30 Uhr in der Gastronomie. Wenn eine Kneipe vor 22.30 Uhr Corona-konform ist, ist sie es nach 22.30 Uhr auch. Hier handelt es sich nicht um sinnvolle Pandemie-Bekämpfung, sondern Symbolpolitik auf den Rücken der Gastronomen und ihrer Kunden. Die einseitige Belastung einzelner Bereiche muss ein Ende haben – die Pandemie betrifft alle, daher müssen auch alle gleichbehandelt werden!“

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Nach Verkündung eines Rückforderungsmoratoriums durch den Bund weitere Verbesserungen für Unternehmen in Baden-Württemberg notwendig.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Ankündigung eines Rückforderungsmoratoriums für Corona-Soforthilfen durch das Bundeswirtschaftsministerium:

„Die neue Bundesregierung hat mit dem heute verkündeten Rückforderungsmoratorium schon geliefert und eine wichtige Ankündigung aus ihrem Koalitionsvertrag umgesetzt. Gleichzeitig hat die Wirtschaftsministerin in Baden-Württemberg nun keine Ausreden mehr, nicht noch weitere Verbesserungen für die Unternehmen im Land umzusetzen.

Ich fordere daher, dass Sie zum einen den neu gewonnenen Spielraum für eine weitere Fristverlängerung nutzt. Den Unternehmen muss auch über den 16. Januar hinaus Zeit gegeben werden, ihre Corona-Abschlussrechnung vorzulegen. Zum anderen muss nun endlich auch die Stichtagsregelung zur Berechnung des Liquiditätsengpasses überprüft werden. Es ist nach wie vor unverständlich, wieso Baden-Württemberg hier andere Regelungen vornimmt als beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder Hamburg.“

 

Die FDP/DVP-Fraktion bemüht sich bereits seit Anfang November darum, beim Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfe Verbesserungen für die Unternehmen in Baden-Württemberg zu erreichen. Gerade heute hat sie dazu gemeinsam mit der SPD-Fraktion im Landtag einen Antrag eingebracht, der sich nach den Details der Stichtagsregelung erkundigt. Einen Überblick über das Thema und bisherigen Aktivitäten der FDP-Fraktion ist unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfe/ zu finden.

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Schwammige Aussagen des Ministerpräsidenten erzeugen unnötige Verunsicherung.


Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur Antwort des Ministerpräsidenten auf seine Zwischenfrage in der heutigen Plenardebatte:

„Ich fordere sofort eine klare und eindeutige Kommunikation der Landesregierung zu den neuen Corona-Regeln in der Gastronomie: Wer wird zukünftig einen Test brauchen und wer nicht? Wie lange darf eine Impfung zurückliegen, um eine Testbefreiung zu erhalten? Wir hatten bereits vor drei Wochen großes Chaos und Verunsicherung durch die damalige Verordnung – dies darf sich keinesfalls wiederholen. Die schwammige Antwort des Ministerpräsidenten lassen hier aber befürchten, dass die Landesregierung erneut nicht weiß, was sie genau tut.“

Prof. Schweickert hat in der heutigen Plenardebatte den Ministerpräsidenten in einer Zwischenfrage darauf angesprochen, ob er eine Aussage richtig verstanden haben, dass zukünftig nur noch dreifach geimpfte Personen ohne zusätzlichen Test die Gastronomie besuchen werden dürfen. Dies wäre eine deutliche Verschärfung gegenüber der aktuellen Verordnung. Die Antwort des Ministerpräsidenten lieferte jedoch keine Klarstellung und verwies auf noch offene Fragen und Klärungsbedarf innerhalb der Landesregierung. Diese unklare Kommunikation verunsichert aber Gastronomie und erzeugt unnötigen Schaden.“

Daniel Karrais

Wirklicher Klimaschutz braucht Emissionshandel und wirtschaftliche Effizienz.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher sowie Sprecher der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau, kommentiert die Pressemeldung des Wirtschaftsministeriums, wonach es sich erfolgreich für Bürokratieerleichterungen bei „Fit for 55“ eingesetzt hat:

„Ich begrüße es, dass die Ministerin sich nun endlich auch einmal um den Bürokratieabbau kümmert. Allerdings sollte sie sich dabei nicht auf Bundes- oder EU-Ebene beschränken, sondern mal in Baden-Württemberg anfangen. Bei den Gesetzen ihres Hauses, bei den Verordnungen ihres Ministeriums hat sie doch den meisten Spielraum. Anstatt für Mehrheiten werben zu müssen und sich anschließend feiern zu lassen, kann sie hier direkt in die Umsetzung gehen. Da dies aber nicht passiert, werde ich den Eindruck nicht los, dass es sich hier um Symbolpolitik anstatt einem wirklichen Politikziel handelt. Ich fordere daher: Liebe Ministerin, reden Sie nicht nur von Initiativen in Berlin sondern handeln Sie in Stuttgart!“

 

Der klimaschutzpolitische Sprecher, Daniel Karrais, betont:

„Ich gratuliere der Wirtschaftsministerin zu ihrer Erkenntnis, dass wir statt kleinteiliger Regulierung Maßnahmen brauchen, die echten Klimaschutz mit wirtschaftlicher Effizienz verbinden. Hier zeigt sich aber wie konfus das Handeln dieser Koalition ist. Im Bund fordert sie richtigerweise, dass Klimaschutz-Maßnahmen mit effizienter Wirtschaftspolitik verbunden werden. Im eigenen Land bewirkt sie jedoch genau das Gegenteil. Sie verschärft landeseigene Klimaschutzziele über die Ziele des Bundes hinaus oder führt eine Photovoltaikpflicht für sämtliche Dachflächen ein, egal, ob verschattet oder nicht. Dies wird aufgrund von Nachweispflichten und Ausnahmegenehmigungen zu einem Bollwerk an Bürokratie führen wird und verspielt damit Potential für effizienten Klimaschutz. Zumindest hat die Ministerin verstanden, dass das europäische Emissionshandelssystem die gesteckten Reduktionsziele bisher immer erreicht hat. Jetzt gilt es den Emissionshandel auf alle Sektoren auszuweiten, am besten global. Dafür muss sich das Land beim Bund und in der EU einsetzen. Der Emissionshandel ist im Gegensatz zu einer bürokratischen CO2-Steuer der wirksamste Weg, CO2-Emissionen zu reduzieren und die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.“

 

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Unklare Regelungen und zu kurze Fristen verlangen Aussetzung des Corona-Rückmeldeverfahrens.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zum aktuell laufenden Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe:

„Wir verlangen eine sofortige Aussetzung des Rückmeldeverfahrens zur Corona-Soforthilfe um ein Jahr. Es kann nicht sein, dass zum Höhepunkte der vierten Welle der Pandemie und mitten im Weihnachtsstress und Jahresendspurt die Unternehmen zusätzlich belastet werden. Zahlreiche Betriebe kämpfen gerade ums Überleben, da ist eine zusätzliche finanzielle Rückforderung des Staates das schlimmste was kommen kann.

Außerdem sind die aktuellen Regularien zur Berechnung möglicher Rückzahlungsverpflichtungen inakzeptabel: Bei vielen Antragsstellern werden große Teile des Lockdowns aus dem Frühjahr 2020 außen vorgelassen – der Zeitraum, wo Betriebe dicht waren und der Umsatz gleich null, ist in Baden-Württemberg komischerweise nicht förderfähig. Das ist widersinnig und ungerecht. Dass es anders geht, zeigen beispielsweise Hamburg und Nordrhein-Westfalen mit anderen Stichtagsregelungen. Ich fordere daher das Wirtschaftsministerium auf: Sorgen Sie für Gerechtigkeit. Setzen Sie das Rückmeldeverfahren in seiner jetzigen Form um ein Jahr aus. Prüfen und gegebenenfalls ändern Sie die Regularien.“

 

Hintergrund:

Zum Start der Corona-Pandemie im März 2020 wurde die sogenannte Corona-Soforthilfe zur Unterstützung von notleidenden Unternehmen gestartet. Die Unternehmen konnten je nach Größe bis zu 30.000 Euro Hilfe beantragen. Insgesamt haben dies in Baden-Württemberg über 240.000 Unternehmen getan, es wurden 2,24 Milliarden Euro ausbezahlt.

Seit Mitte Oktober 2021 hat die L-Bank (als die in Baden-Württemberg für die Abwicklung der Soforthilfe zuständige Organisation) einen Brief an alle Soforthilfe-Empfänger versandt. Darin werden alle Hilfeempfänger bis zum 19. Dezember aufgefordert, eine Art Abschlussrechnung zur Soforthilfe vorzulegen, ihre tatsächliche Bedürftigkeit aufzuzeigen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen.

Die FDP/DVP kritisiert dieses Rückmeldeverfahren in seiner jetzigen Form: Die Frist ist viel zu kurz, die Belastung der Unternehmen mit möglichen Rückzahlungen oder bürokratischem Aufwand inmitten der vierten Pandemiewelle unnötig und die Regularien ungerecht. In Baden-Württemberg gilt nämlich zur Berechnung des Unterstützungsbedarfs eine Stichtagsregelung mit Beginn der Antragsstellung: Ein Unternehmen, welches beispielsweise seinen Hilfsantrag am 30. April 2020 gestellt, darf nur den Zeitraum 1. Mai bis 31. Juli zur Berechnung seines Liquiditätsengpasses heranziehen – der Lockdown-Zeitraum 22. März bis 30. April bleibt unberücksichtigt. Andere Bundesländer handhaben dies anders. In Hamburg beispielsweise wäre der Betrachtungszeitrum 01. April bis 30. Juni 2020.

Des Weiteren hat die neue Bundesregierung eine Überprüfung der Modalitäten der Corona-Soforthilfe angekündigt. Daher muss Zeit für Nachbesserungen geschaffen werden und ein sofortiges Moratorium zu sämtlichen Berichtspflichten und Rückzahlungen erlassen werden.

Haushalt des Wirtschaftsministeriums lässt wichtige Maßnahmen vermissen.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert den Haushalts-Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau:

„Der Haushalt 2022 des Wirtschaftsministeriums wird den großen Herausforderungen für unsere Unternehmen – als Beispiele sind hier natürlich die Corona-Krise, aber auch Digitalisierung, Entkarbonisierung oder der Fachkräftemangel zu nennen – nicht gerecht. Wir haben daher konkrete Änderungsvorschläge in die Beratungen eingebracht, die leider durch die Regierungsfraktionen abgelehnt wurden.

Beispielsweise ist das Sofortprogram Einzelhandel mit einem Volumen von fünf Millionen Euro vollkommen unzureichend. Die Corona-Krise und der digitale Transformationsprozess im Einzelhandel sind viel zu umfassend, daher wäre für den Anfang mindestens das dreifache an Unterstützungsmittel notwendig. Ebenso gilt es, StartUps und die Innovationsförderung in Baden-Württemberg stärker zu fördern. Wir möchten die Haushaltsmittel hier auf dem Niveau der vergangenen Jahre fortführen und haben daher eine Erhöhung um sieben Millionen Euro beantragt. Als drittes Beispiel möchten wir mehr für die Fachkräftesicherung im Handwerk, aber auch in Industrie und Handel unternehmen. Die – inzwischen endlich eingeführte – Meistprämie gilt es daher auf alle Meisterabschlüsse auszuweiten und damit eine flächendeckende Unterstützung vorzunehmen.

Allein schon diese drei Beispiele von uns zeigen: Der Haushalt des Wirtschaftsministeriums bedarf zwingend einer Nachbesserung. Es gilt zu Handeln und damit die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sicherzustellen!“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zum tourismuspolitischen Abschnitt des Einzelplans:

„Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in Baden-Württemberg. Ich bin daher froh, dass er mit der Zuständigkeit beim Wirtschaftsministerium und damit dem richtigen Haus gelandet ist. Gleichzeitig bin ich aber auch in großer Sorge um den Tourismusstandort Baden-Württemberg. Die Corona-Krise gefährdet zahlreiche Betriebe – von der Gaststätte über das Hotel bis zum kleinen Freizeitbetrieb oder auch dem Skilift. Es drohen ausgeblutete Landschaften, in denen eine umfassende Infrastruktur für Urlaub, Ferien und Reisen fehlt. Denn was heute kaputtgeht, wird morgen nicht mehr wiederkommen.

Es gilt daher, im Haushalt 2022 ein kraftvolles Signal der Unterstützung der Tourismuswirtschaft zu setzen und die Kommunen in unserem Land anzuregen, mehr für diesen wichtigen Wirtschaftszweig zu unternehmen. Wir haben daher drei Millionen Euro als zusätzliche Tourismusförderung beantragt, um Infrastrukturen zu sichern und auszubauen. Nur so kann ein kraftvoller Neustart im kommenden Jahr gelingen!

Leider scheint diese Botschaft noch nicht beim Wirtschaftsministerium angekommen zu sein. Dort werden zwar 8-Punkte-Pläne angekündigt, tatsächliche Umsetzungen habe ich aber bisher keine gesehen. Ich fordere daher ein Ende der Worte und den Anfang von Taten. Der heute vorgelegte Haushalt leistet dies aber nicht.“

Hans Dieter Scheerer, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur Situation auf dem Ausbildungsmarkt in Baden-Württemberg:

„Die Landesregierung versucht die aktuell schwierigen Lage auf dem Ausbildungsmarkt – sinkende Bewerberzahl, geringeres Ausbildungsplatzangebot und weniger begonnene Ausbildungen – durch Corona zu kaschieren. Dabei liegen die Probleme viel tiefer und der Grundstein wurde bereits vor Jahren gelegt – wir brauchen endlich eine echte Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung! Image ist hier (fast) alles. Es war und ist ein Kardinalfehler, alle jungen Menschen in die Hochschulen zu drängen und das Abitur zum Königsweg zu erklären. Und dies hat bereits lange vor Corona angefangen.

Was die heutigen Zahlen aber deutlich zeigen: Die im Koalitionsvertrag angekündigte Ausbildungsgarantie ist anhand von über 10.000 unbesetzten Ausbildungsstellen überflüssig. Wir brauchen keine neuen Auflagen für die Unternehmen, sondern deren Unterstützung: Weniger Bürokratie im Ausbildungsbereich, die jetzt endlich angekündigte verstärkte Werbung und Berufsorientierung an den Schulen sowie mehr Anstrengungen für die Ausbildungseignung aller jungen Menschen. Die Firmen wollen ausbilden und Nachwuchs einstellen – dieser muss sich nur bewerben und die notwendigen Grundqualifikationen mitbringen, dann wird er auch einen Ausbildungsplatz erhalten.“

Realität weit entfernt von schlanker und bürokratiearmer Soforthilfe für die Wirtschaft.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur heutigen Regierungsbefragung zum Thema Corona-Soforthilfen:

„Es ist ja richtig, dass die Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 nun abgeschlossen werden und jedes Unternehmen auf die tatsächliche Bedürftigkeit hin geprüft wird. Die Art und Weise, wie dies geschieht, ist aber höchst irritierend: Überbordende Bürokratie mit sechs Kapiteln FAQs, kurze Fristen gerade im Weihnachtsgeschäft und Jahresendspurt sowie ein Generalverdacht gegen die Unternehmen. Die Grundannahme ist erstmal ein vorhandener Rückzahlungsbedarf und es wird sofort mit rechtlichen Konsequenzen gedroht anstatt schlicht eine Abschlussrechnung zu erbitten. Unsere Wirtschaft hat Besseres verdient!

Die Antwort der Wirtschaftsministerin dazu ist enttäuschend. Sie weist zwar auf der einen Seite darauf hin, dass die Pandemie noch nicht abgeschlossen ist und die Auswirkungen der nächsten Monate nicht absehbar ist, stellt sich aber auf der anderen Seite auf die Seite der L-Bank, dass die Soforthilfe nun abgerechnet werden muss. Dies ist ein Widerspruch in sich.

Immerhin räumt die Ministerin ein, dass die Umsetzung die Unternehmerinnen und Unternehmern zusätzlich belastet, sie scheint das hauseigene Berechnungstool selbst noch nicht erprobt zu haben und sie sagt zu, dass sie sich für die Ausweitung der kurzen Frist bis 18.12.2021 einsetzen wird.“

Hintergrund der Regierungsbefragung ist ein Schreiben der landeseigenen L-Bank an alle Unternehmen, die im Jahr 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben. Dort werden diese aufgefordert, bis zum 19. Dezember 2021 eine Rückmeldung zu ihrer Corona-Soforthilfe zu geben und einen möglichen Rückzahlungsbedarf zu ermitteln. Dieses Rückmeldeverfahren führt zu Unverständnis und Ärger bei zahlreichen Unternehmerinnen und Unternehmern im Land.

Richtige Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns kommt für den Mittelstand zu spät.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heute bekannt gegebenen Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg:

 

„Die Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns ist eine alte Forderung der FDP/DVP und gerade für den von der Corona-Krise gebeutelten kleinen Mittelstand von großer Bedeutung. Daher begrüße ich es sehr, dass das Wirtschaftsministeriums dies nun endlich umgesetzt hat. Ich wundere mich nur immer wieder, wieso das so lange dauert und nur wenig strategische Weitsicht vorhanden ist. Das Problem, dass die bisherige Bundesregierung einmal mehr die Selbstständigen nicht unterstützen will, ist seit Wochen bekannt, doch erst heute reagiert die Landesregierung darauf. Trotzdem bleibt es aber erstmal bei einer Ankündigung – die technische Umsetzung und der Zeitpunkt, wann der Unternehmerlohn tatsächlich auch beantragt werden kann, ist immer noch unklar.

Gerade auch deswegen stellt sich bereits heute die nächste Frage: Was passiert zum Jahresende mit den Corona-Hilfen? Dann laufen diese sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene aus und es droht erneut Unsicherheit für den Mittelstand. Ich fordere daher mehr strategische Weitsicht in der Wirtschaftspolitik in unserem Land. Bereits jetzt müssen Ideen für die Zukunft der Corona-Hilfen bzw. einem Übergang zur Normalsituation entwickelt und rechtzeitig kommuniziert werden. Fehlende Planungsfähigkeit und erneute Unsicherheit sind jedoch Gift gerade für die vielen Selbstständigen und den kleinen Mittelstand in Baden-Württemberg. Insbesondere gilt es auch im neuen Jahr, die immer noch unter Corona-Einschränkungen leidenden Branchen wie beispielsweise das Schaustellergewerbe nicht aus den Augen zu verlieren.“

 

Hintergrund der Positionierung ist die Verlängerung der Überbrückungshilfe 3 Plus durch die Bundesregierung bis Jahresende. Diese kann bereits seit dem 6. Oktober 2021 beantragt werden – jedoch erst heute, genau drei Wochen später, erklärt die Landesregierung wie sie es dabei mit dem landesspezifischen fiktiven Unternehmerlohn handhaben möchte.

Der fiktive Unternehmerlohn ist eine Pauschale, die Selbstständige pauschal zusätzlich zur Fixkostenerstattung beantragen können. In den bisherigen Auflagen der Überbrückungshilfe 1-3 hat die Landesregierung diese Förderlücke, teilweise erst nach Aufforderung durch die FDP/DVP-Fraktion, geschlossen und aus eigenen Mitteln einen Unternehmerlohn in Höhe von zuletzt 1.000 Euro pro Monat möglich gemacht. Bisherige Pressemeldungen der FDP/DVP-Fraktion zum Unternehmerlohn erschienen am 11. Februar 2021, 16. Februar 2021 sowie am 13. April 2021.