Sie sollte weder durch verfehlte Anforderungen an die Gefälligkeit noch durch die goldenen Zügel der öffentlichen Förderung eingeschränkt werden.


In der heutigen Debatte im Landtag zum Thema „Institutionen des Landes Baden-Württemberg und die `Erklärung der Vielen´ sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Mit der Erklärung der Vielen haben Kulturschaffende an die dunkelste Zeit unserer Geschichte erinnert, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekannt und Grundrechte verteidigt. Was zunächst nach Gratismut klingt, wird relevant und geboten, wenn man das Kulturverständnis der AfD auch hier im Landtag kennenlernt. Demnach soll Kunst positiv anschaubar sein und dem Zuschauer dienen, ihm guttun und ihn entspannen. Führt man diesen Gedanken zu Ende, gelangen wir zu schauriger Zensur. Deshalb ist es geboten zu sagen: Kunst darf fast alles! Sie sollte weder durch verfehlte Anforderungen an die Gefälligkeit noch durch die goldenen Zügel der öffentlichen Förderung eingeschränkt werden. Das gilt auch und gerade für das grüne Kunstministerium.“

Ministerpräsident Kretschmann stellt Novelle des Landesgrundsteuergesetzes in Aussicht.


Stephen Brauer, Mitglied des Finanzausschusses für die FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Aussagen des Ministerpräsidenten auf der Regierungspressekonferenz am heutigen Dienstag, wie folgt:

 

„Endlich stellt Ministerpräsident Kretschmann eine Novellierung des Grundsteuergesetzes in Aussicht. Das ist ein überfälliger Schritt, auf den die FDP/DVP Fraktion seit der ersten Vorstellung der grün-schwarzen Grundsteuer für Baden-Württemberg auf allen Ebenen drängt.

 

Nach Einsprüchen und Klagen aufgrund einer Vervielfachung der Steuerbelastung sind Nachbesserungen angezeigt. Sowohl die grundsätzliche Vorgehensweise beim sogenannten Bodenwertmodell, als auch die Frage nach den Kosten der Gutachten, welche die Steuerzahler beibringen sollen, müssen auf den Prüfstand.“

 

Alleine die Landesregierung hat Besteuerung nach Marktwerten und ohne Gebäude zu verantworten.


Stephen Brauer, Mitglied im Arbeitskreis Finanzen der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die die aktuellen Entwicklungen zur Grundsteuer in Baden-Württemberg:

„Nach Erlass der Bescheide ist für viele Immobilienbesitzer das Grundsteuerdebakel offensichtlich geworden. Sie spüren am eigenen Leib, was das grün-schwarze Bodenwertmodell für sie bedeutet. Oftmals ist eine Vervielfachung der Steuerbelastung eingetreten.

Jetzt wird nach Schuldigen gesucht, und oftmals mit dem Finger auf die Kommunen gezeigt. Gemeinderäte und Bürgermeister sollen ausbaden, was die Landesregierung mit ihrem deutschlandweit einzigartigen Modell verbockt hat.

Dass, anders als in Bayern, die aktuellen Marktwerte herangezogen werden und dass das Gebäude bei der Besteuerung außer Acht gelassen wird, haben nicht die Gemeinden zu verantworten, sondern ganz allein grüne Ideologen und schwarze Mitläufer.“

Wir brauchen mehr Gelegenheiten statt höherer Steuern in eine ineffiziente Bürokratie.


Das Mitglied des Finanzausschusses, Stephen Brauer, erklärt zur Meldung, dass die Kommunen mit den Spenden von Privaten einen relevanten Teil der Ausgaben bestreiten:

 

„Die Menschen möchte ihr kommunales Umfeld gestalten. Und diejenigen, die Geld dafür entbehren können, spenden mehr als je zuvor. Dies zeigt doch, dass wir Impulse und Projekte für Spendenwillige, gerade auch mit hohen Vermögen, benötigen und keine Debatten über eine höhere Besteuerung, damit diese Mehrmittel wieder durch die ineffizienten Staatshände laufen.

Die Kommunen können dann auch klar trennen, wo sie Steuergeld einsetzen und an welchen Stellen man gegebenenfalls Aufgaben ins Private abgibt. Angesichts knapper Kassen eine dringend nötige Debatte. Unterstützen könnte dies die Politik auch durch verbesserte Steuerregelungen.“

 

 

Haushalt des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst verpasst Zukunftsthemen.


In der zweiten Beratung des Haushalts für das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Plenum sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Forschung und Kunst der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dennis Birnstock:

„Im Haushalt des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst könnte man meinen, dass die Landesregierung zwar mit viel Pferdestärken unterwegs ist, aber das Navigationsgerät vergessen hat. Oder man wähnt sich in einer Episode `Zurück in die Zukunft´, denn es hat sich seit den letzten Haushaltsberatungen Ende 2022 in vielen Bereichen nichts getan. So zum Beispiel, wenn man die Innovationsleuchttürme der Landesregierung in Blick nimmt, deren Fundament in den zwei Jahren kaum tragfähiger geworden ist.

Auch das finanzielle Fundament für die Hochschulen im Land, die anstehende Hochschulfinanzierungsvereinbarung III ab 2026, erscheint statisch bedenklich. Denn der geplante Mittelaufwuchs wird von wachsenden Kosten und der Inflation absehbar aufgezehrt werden, während die großen Herausforderungen wie Sanierung und Digitalisierung nicht schwinden. Auch das Studienangebot wollen und müssen die Hochschulen weiterentwickeln und auch ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken. Dazu müssen aus Sicht der Liberalen die diskriminierenden Gebühren für internationale Studierende abgeschafft und flexible, orts- und zeitunabhängige Studienangebote gefördert und gestärkt werden. Beide Zukunftsthemen verpasst die Landesregierung jedoch.

Beim Ausbau der Studienkapazitäten an den Verwaltungshochschulen, um dem wachsenden Fachkräftemangel in der öffentlichen Verwaltung zu begegnen, konnte auf Drängen der FDP-Fraktion zwar eine Erhöhung um 100 Plätze realisiert werden, weitere, notwendige 100 Plätze sollen erst mit dem nächsten Landeshaushalt kommen.

Geboten gewesen wäre auch ein maß-, aber wirkungsvolles Mittelbauprogramm für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Mit dem eigenständigen Promotionsrecht für diese Hochschulart sollte aus unserer Sicht ein Mechanismus etabliert werden, der die forschungsstarken Professorinnen und Professoren im Promotionsverband beim Lehrdeputat entlastet und die sodann entfallende Lehre durch zusätzliche Stellen im Mittelbau ausgleicht. Auch diesem Impuls verwehrte sich die Landesregierung jedoch.“

Zu den Kulturausgaben ergänzte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Nicht nur Irrwege, sondern auch Stillstand bestimmen den Kulturetat und die Ausgaben stagnieren. Schwerer wiegt aber noch, dass es bei der Kulturförderung auch an Verlässlichkeit fehlt, etwa durch die Kürzungen bei der Förderung der Amateurmusik. Die Landesregierung nimmt es also der Breite und gibt es nach Gutdünken in die Spitze, wie nun dem neuen, vermeintlichen Prestigeprojekt Popländ.

Angesichts des Sanierungsfahrplans für die Stuttgarter Staatsoper, der die Fertigstellung auf 2042 prognostiziert und Baukosten von bald zwei Jahren erwarten lässt, sehen wir eine Beschlussfassung durch den Landtag angezeigt. Grün-Schwarz will das Thema jedoch ersichtlich bis zur Landtagswahl ohne wesentliche Fortschritte aussitzen.“

In der aktuellen Debatte im Landtag mit dem Titel „Auf dem Weg zum Drama – wie geht es weiter mit der Staatsoper?“ sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Nicht nur auf dem Weg, sondern mitten im Drama befinden wir uns bei der Sanierung der Stuttgarter Staatsoper. Klassische Dramen werden in fünf Akten dargestellt: Exposition, Erregendes Moment, Höhepunkt und Peripetie, Fallende Handlung mit retardierendem Moment und schließlich die Katastrophe.

Nach der Vorstellung der Protagonisten, also Stadt und Land, der Staatsoper selbst und ihren Besuchern, kann man als erregendes Moment getrost die Ergebnisse der Arbeitsgruppen verstehen, die sich im Beteiligungsprozess eingebracht haben. Die vermeintlichen Zufallsbürger haben eine Maximallösung erarbeitet, die alles enthielt, was das Herz erfreut. Von der Kreuzbühne mit der Versetzung der Außenmauern des Littmannbaus, bis hin zu optimaler Ausstattung, was Orchestergraben oder Kulissengebäude anbelangt.

Der Höhepunkt mit dramaturgischer Wende dürfte die Präsentation der Ergebnisse gewesen sein, die eine Kostenschätzung von bereits 1.064 Millionen Euro auf die Bühne brachte. Zur Dramaturgie zähle ich auch den Ausruf, es drohe eine Oper mit Goldrand-Lösung für am Ende möglicherweise fast zwei Milliarden Euro. Zwei Elbphilharmonien oder vier Berliner Staatsopern, um es einmal mit einem Vielfachen auszudrücken, wären die Kosten sodann. Dass es einer Sanierung bedarf, ist allen Beteiligten klar – nur zu welchem Preis?

Es folgte eine fallende Handlung. Das Schicksal der Goldrandlösung scheint besiegelt und fast lassen alle Beteiligten die Hoffnung fahren, da kommt das retardierende Moment: Die Gründung einer Projektgesellschaft unter Ausschluss der AfD und der FDP mit dem euphemistischen Namen ProWSt und Kosten von zwei Millionen Euro pro Jahr. Sie versprach die Rettung, zumindest wohl die Rettung über die Zeit für Grün-Schwarz bis zur Landtagswahl im Jahr 2026. Das retardierende Moment verzögert die Abwärtsspirale eben nur ein wenig.

Es ist nun dringend geboten, die klassische Form des Dramas zu verlassen, bevor die Katastrophe droht! Stadt und Land schreiben das Stück selbst und müssen das Heft des Handelns in der Hand behalten. Wir brauchen einen breiten Konsens aller Parteien für die Sanierung der Staatsoper, die in einem vernünftigen Kostenrahmen gelingen muss.“

Abgelehnter Antrag in den Haushaltsberatungen des Landtags verlangte, die bestehende Planung zur Sanierung der Württembergischen Staatstheater bis auf weiteres auszusetzen.


Nach der Ablehnung eines Antrags in den Haushaltsberatungen des Landtags, der eine Abstimmung zum weiteren Sanierungsfahrplan für die Stuttgarter Staatsoper begehrte, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Nun wurde die Chance auf einen Neubeginn im Streit um die Sanierung der Stuttgarter Staatsoper verpasst. In den Haushaltsberatungen des Landtags haben die Regierungsfraktionen den Antrag meiner Fraktion abgelehnt, den wir angesichts der drohenden Kostenexplosion stellen mussten. Wir hatten beantragt, die bestehende Planung zur Sanierung des Gebäudeensembles der Württembergischen Staatstheater (WST) bis auf weiteres auszusetzen und eine Entscheidung des Landtags zu jedem der drei Teilprojekte (Sanierung Gebäudeensemble WST, Neubau der Dekorationswerkstätten an der Zuckerfabrik in Bad Cannstatt und Interimsstandort mit Spielstätte an den Wagenhallen) herbeizuführen, inwieweit diese wie geplant fortgesetzt werden sollen. Bis zu dieser Entscheidung sollten Entnahmen aus dem Landeshaushalt für Bautätigkeiten unzulässig sein. Die Projektgesellschaft ProWST sollte aufgelöst und die Planung wieder von den Bauverwaltungen der Stadt Stuttgart und des Landes übernommen werden.

Mit der Ablehnung des Antrags zeigen die Grünen und die CDU ihr fehlendes Problembewusstsein bei dem bald zwei Milliarden teuren Projekt. Die kostspieligen Planungen der Projektgesellschaft werden einfach fortgesetzt, obwohl der Grundsatzbeschluss zur Opernsanierung vom Koalitionspartner CDU faktisch schon längst infrage gestellt wird. Die Kosten wachsen indes mit jedem Tag weiter, ohne dass die Sanierung auch nur einen Schritt vorankommt.“

 

Die Kostenschätzung von 2019 ging bereits von einer Milliarde aus, nun dürften durch die längere Bauzeit und die Baukostensteigerungen leicht zwei Milliarden Euro daraus werden.

Zur Debatte um eine mögliche Kostenexplosion bei der geplanten Sanierung der Stuttgarter Staatsoper sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Es ist den Bürgerinnen und Bürgern schlicht nicht vermittelbar, in Zeiten angespannter Haushaltslage die Opernsanierung wie geplant anzugehen. Die Kostenschätzung von 2019 ging bereits von einer Milliarde aus, nun dürften durch die längere Bauzeit und die Baukostensteigerungen zwei Milliarden Euro daraus werden, und damit doppelt so hoch wie der Neubau der Elbphilharmonie in Hamburg. Vor diesem Preisschild muss der Steuerzahler zurückschrecken. Das hat man offensichtlich auch in der Landesregierung erkannt, zumindest geht es bei der Konkretisierung des Vorhabens seit Jahren nicht wesentlich voran. Man könnte zu dem Schluss kommen, dass Grün-Schwarz das Thema auf die lange Bank schieben will, damit es die Landtagswahl 2026 nicht verhageln kann. Leider verursacht die extra gegründete Projektgesellschaft selbst hohe Kosten, die zu sunk costs werden, wenn das gesamte Vorhaben nicht realisiert wird.“

 

Zustimmung zur Übertragung des Tarifabschlusses, aber starke Kritik am fiktiven Partnereinkommen.


Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und Pensionäre, erklärt Stephen Brauer, Mitglied des Arbeitskreises Finanzen der FDP/DVP-Landtagsfraktion:

 

„Wir stimmen der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -Empfänger natürlich zu. Und dass dieses Mal auch die Pensionärinnen und Pensionäre in den Genuss der Sonderprämie, hier Inflationsausgleich, kommen, ist gut. Allerdings lehnen wir den Kunstgriff ab, bei dem die Landesregierung ein fiktives Partnereinkommen einfach auf die Besoldung draufschlägt und sich damit künstlich über die Abstandsschwelle zur Grundsicherung mogelt. Damit rechnet die Landesregierung ihre Beamten künstlich reich, damit man Ihnen nicht genug zahlen muss. Das ist beschämend!

 

Leider war der von der Landesregierung hier eingeschlagene Weg schon bei der letzten Reform absehbar. Sie beklagt immer zurecht den Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst, trägt aber nun zu diesem bei, weil es doch jedem klar ist, dass man hier einen Weg eröffnet, um sich künftig mit den Abstandsgebot der unteren Besoldungsgruppen zur Grundsicherung nicht mehr beschäftigen müssen. Die Landesregierung erhöht einfach die Höhe eines fiktiven Einkommens eines Lebenspartners und schon wähnt man sich wieder auf der sicheren Seite. Von fiktivem Einkommen kann man aber keine Miete zahlen!“

großes Gebiet mit vielen Häusern und Grünflächen aus der Vogelperspektive

Besonders Menschen in Einfamilienhäusern werden durch Finanzminister Bayaz Reform künftig kräftig zur Kasse gebeten.


Stephen Brauer, Mitglied des Arbeitskreises Finanzen der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, kommentiert die aktuelle Debatte im Landtag:

 

„Grün-Schwarz hatte wahrlich genug Zeit bei ihrer verkorksten Grundsteuerreform nachzubessern. Anstatt zu handeln, üben sich die beiden Regierungsfraktionen in Uneinsichtigkeit. Nur in Baden-Württemberg wird das Grundstück ohne Gebäude bewertet. Dies führt zu großen Verwerfungen innerhalb der Gemeinden. Bauverbote und Bebauungsplangrenzen werden bei den Bodenrichtwerten häufig nicht beachtet. Ausbaden müssen dies einzig und allein die Steuerzahler, obwohl der Fehler beim Gesetzgeber und den Landesbehörden liegt. Auf viele Eigenheimbesitzer wird ein echter Kostenhammer zukommen. Das zeigt nun das neue Transparenzregister. Jetzt kann jeder ausrechnen, wer hier die Zeche zahlen wird.

Das Land zieht sich bei Haftung für fehlerhafte Entscheidungen aus der Verantwortung. Ebenfalls das Versprechen der Aufkommensneutralität müssen die Kommunen für das Land erfüllen. Es kommt ans Licht, dass die Landesregierung einseitig die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern belasten wird. Das ist ein Bärendienst für die ohnehin schon kriselnde Bauwirtschaft und ein Schlag ins Gesicht für diejenigen, die mit ihrem Eigenheim Altersvorsorge betreiben wollten.“

 

Friedrich Haag, wohnungsbaupolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, sagte dazu:

„Was als Versuch begann, ein verfassungswidriges System zu korrigieren, droht nun zu einem neuen Kostenhammer für viele Bürger zu werden. Die Reform aus dem grün geführten Finanzministerium trifft insbesondere Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäuern hart – und das in einem Bundesland, wo diese rund 82 Prozent der Wohnhäuser ausmachen. Das Transparenzregister zeigt: Kostensteigerungen von mehreren hundert Prozent sind bei weitem kein Einzelfall.

Wir brauchen Entlastungen statt weiterer Belastungen.

Der grün-schwarze Sonderweg in Baden-Württemberg ist für viele Menschen in diesem Land weder aufkommensneutral, geschweige denn fair oder gerecht.

Diese Reform belastet vor allem Menschen in Siedlungshäusern, deren Wohnfläche meist klein ist, aber das Grundstück groß. Das bedeutet auch: Die Landesregierung riskiert mit der neuen Grundsteuer für viele die Altersvorsorge ‚Eigenheim‘.“

Landesregierung darf wissenschaftliche Erkenntnisse auch annehmen und umsetzen.

Eine aktuelle Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) empfiehlt für Baden-Württemberg eine Senkung des Steuersatzes bei Neubauten auf 2,5%. Dies würde laut IW zu 9% mehr Bautätigkeit führen. Die prognostizierten Einnahmeausfälle in Höhe von 436 Millionen Euro seien günstiger als der direkte staatliche Wohnungsbau, welcher Kosten von 1,5 Milliarden verursachen würde. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Und wieder schreiben Forscher es der Landesregierung ins Stammbuch: Eine abgesenkte Grunderwerbsteuer würde die Bautätigkeit in einer Weise ankurbeln, die die Steuerausfälle aus der Steuersatzsenkung minimiert. Und seit der am Boden liegenden Bautätigkeit wurden die Einnahmeprognosen aus der Grunderwerbsteuer sowieso meilenweit verfehlt.

Alle reden vom Ziel dringend höheren Bautätigkeit, nur auf der Hand liegende Instrumente wollen sie nicht nutzen.“

 

Land übernimmt Verantwortung für die Grundsteuer, aber nicht genug für die Kommunalfinanzen.


Das Finanzministerium informierte heute darüber nun ein Transparenzregister freigeschaltet zu haben, bei dem auf Basis der neuen Grundsteuermessbescheide der Hebesatzkorridor ausgewiesen wird. Damit kann die von den kommunalen Spitzenverbänden zugesagte Aufkommensneutralität in jeder einzelnen Gemeinde hergestellt werden. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

 

„Wenigstens hier steht die Landesregierung mal auf der Seite der Eigentümer. Durch die von uns lange schon geforderte Vergleichsberechnung nach den Messbescheiden im Vergleich zum Grundsteueraufkommen nach altem Recht wird es nun schwer für die Gemeinde- und Stadtverwaltungen, ihren Gemeinderäten zu hohe Grundsteuer-Hebesätze vorzuschlagen. Dies dient der von Anfang an versprochenen Aufkommensneutralität.

 

Die Landesregierung sollte aber im Gegenzug die finanziellen Nöte der Kommunen anerkennen und endlich in gemeinsamen Gesprächen die Lasten ausgleichen, die sie den Kommunen aufgebürdet hat. Der lapidare Verweis auf eigene, meist selbstgewählte, Aufgabenzuwächse verfängt hier nicht. Weniger goldener Zügel mit Förderprogrammen, mehr finanziellen Eigenständigkeit für Städte und Gemeinden muss her.“

 

Antrag zu Haushaltseckpunkten zeigt konzeptionelle Schwächen bei Haushaltsplanung.

Die Antwort auf seinen Antrag zur Veröffentlichung der Eckpunkte des Doppelhaushalts 2025/2026 kommentiert Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, wie folgt:

„Die Antworten auf meine kritischen Nachfragen zu den von Finanzminister Bayaz veröffentlichten Eckpunkten des Doppelhaushalts 2025/2026 zeigen, dass die Haushaltsaufstellung zwar formell korrekt läuft, die Landesregierung aber Gefahr läuft, sich im Klein-Klein zu verlieren.

Besonders die Aussage, dass es auch Ende Juli, mit Ausnahme der Sprachförderung, noch keine politischen Schwerpunkte gibt, auf die sich Grün-Schwarz einigen kann, zeigt mir, dass von fokussierten Haushaltsverhandlungen keine Rede sein kann. Stattdessen verzettelt sich die Landesregierung auf hohem Niveau. Die abermalige Vertagung der Gespräche der grün-schwarzen Koalition zum Haushalt ist die Konsequenz daraus. Es ist zu befürchten, dass wir vor zwei weiteren Jahren der Stagnation in Baden-Württemberg stehen.“

 

Ein weiteres Mal zwingt ein Gericht Finanzminister Bayaz zu Korrekturen.

Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die inzwischen veröffentlichte Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zur erfolgreichen Klage gegen die Kostendämpfungspauschale bei der Beamtenbeihilfe:

„Das Urteil und die nun veröffentlichte Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg zeigen einmal mehr: Finanzminister Bayaz hat das Thema Beamtenbesoldung nicht im Griff. Immer wieder wird er von Gerichten bloßgestellt, immer wieder muss er nachsteuern, immer wieder ergibt sich neuer Handlungsbedarf. Es herrscht Chaos pur im Finanzministerium.

Das sogenannte Vier-Säulen-Modell von Ende 2022 kann als gescheitert bewertet werden. Der Finanzminister ist nun dringend gefordert: Er muss die Beihilferegelungen in Baden-Württemberg nicht nur verfassungskonform ausgestalten, sondern auch endlich Planbarkeit und Verlässlichkeit für die Beamtinnen und Beamten herstellen. Das Vertrösten auf die (nun vorliegende Urteilsbegründung), monatelanges Abwarten bei Widersprüchen und fehlende Planungsgrundlagen müssen ein Ende haben. Unsere Beamten brauchen Wertschätzung – verständliche und faire Gesetze sind zwingend notwendig dafür.“

Anstatt Haushaltstricks und Sonderbuchungen wird kühles Rechnen und klares Kalkulieren benötigt

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert mögliche Kürzungen beim Pensionsfonds durch die grün-schwarze Landesregierung:

 

„Eine Kürzung der Einzahlungen in den Pensionsfonds ist Raubbau an der Zukunft. Einmal mehr will die Landesregierung Probleme nicht lösen, sondern nur in die Zukunft vertagen. Die Lasten wird aber die jüngere Generation zu zahlen haben.

 

Anstatt Haushaltstricks und Sonderbuchungen brauchen wir endlich wieder eine kompetente Finanzpolitik. Wenn man bei jedem haushälterischen Lüftchen aber vereinbarte Mechanismen und bewährte Maßnahmen über Bord werfen will, muss man dem Finanzminister als Haushaltskapitän das Steuer entreißen.“

 

Hierzu ergänzt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Haushalte werden durch kühles Rechnen, klares Kalkulieren und ehrliche Maßnahmen erstellt. Doch hier mangelt es dieser grün-schwarzen Landesregierung offensichtlich, und erneut soll getrickst werden.“

Steigende Grundsteuerbescheide und Hebesätze werden zur Belastung für den Standort BW.

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion, sagt in der Aktuellen Debatte auf Antrag seiner Fraktion mit dem Titel „Bürokratiechaos, unsaubere Daten und explodierende Grundsteuermessbeträge: Wie Kommunen und Grundstücksbesitzer in Baden-Württemberg das Grundsteuer-Drama der Landesregierung ausbaden müssen“:

„Bürger und Kommunen sind die Leidtragenden eines ideologisch überzogenen und handwerklich schlecht gemachten Grundsteuergesetzes. Was wir bereits von Anfang befürchtet haben, tritt jetzt, wo die ersten Bescheide durch die Finanzämter versendet werden, immer deutlicher zutage. Der vor allem von grüner Ideologie getriebene Sonderweg gegen das Einfamilienhaus ist gescheitert und mutiert zu einem Bürokratiemonster erster Güte.

Steuerbescheide weisen Steigerungen von bis zu mehreren tausend Prozent aus. Bauverbote und Bebauungsplangrenzen werden bei den Bodenrichtwerten häufig nicht beachtet. Ausbaden müssen dies einzig und allein die Steuerzahler, obwohl der Fehler beim Gesetzgeber und den Landesbehörden liegt. Gleichzeitig steigt der Druck auf die Kommunen sich zur Entwicklung der Hebesätze zu äußern. Trotz alledem missachtet die Landesregierung weiterhin fahrlässig das Problem. Dabei wäre es an der Zeit endlich zu handeln und die Grundsteuerreform grundlegend zu überarbeiten. Das derzeitige Modell ist offensichtlich teuer, unfair und basiert auf einer nicht geeigneten Datengrundlage. An das Märchen einer aufkommensneutralen Grundsteuer wagt ohnehin niemand mehr zu glauben.“

Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher, erklärt dazu:

„Von Anfang an haben ich und meine Fraktion vor dem Grundsteuer-Drama gewarnt. Doch die Landesregierung hat dies immer ignoriert, nun müssen die Kommunen und die Grundstücksbesitzer das Chaos ausbaden. Es wird immer deutlicher, dass die Grundsteuer durch den grün-schwarzen Sonderweg explodieren wird. Die eh schon lahmende Baukonjunktur wird weiter gebremst, das zu niedrige Wirtschaftswachstum zusätzlich gedämpft. Immer mehr wird die grün-schwarze Regierung zur Belastung für den Standort BW.“

 

Landesregierung schiebt Schwarzen Peter für drohende Steuererhöhungen einfach weiter.

Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher sowie Sprecher der AG Kommunalfinanzen der FDP/DVP Fraktion, kommentiert drohende Steuererhöhungen auf kommunaler Ebene:

„Seit Jahren verlagert die Landesregierung immer neue Aufgaben an die Kommunen und verweigert dabei eine angemessene Finanzierung. Die Gemeinden sind nun überfordert und drohen mit Steuererhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuer. Dabei wäre dies in der aktuellen Lage gerade der falsche Weg: Wohnen würde noch teurer und der Standort BW noch unattraktiver werden. Statt neuer Belastungen brauchen wir endlich eine Ankurbelung des Wirtschaftswachstums.

Die Landesregierung darf sich daher nicht zurücklehnen und den Schwarzen Peter einfach an die Kommunen weiterschieben. Ehrliche Aufgabenkritik, angemessene Finanzierung und Entlastung bei der Bürokratie sind die Gebote der Stunde.“

Flucht der Kommunen an die Öffentlichkeit ist nichts als Notwehr.

Die Nachricht, dass Ministerpräsident Kretschmann sich über die öffentliche Kritik der Kommunen an der Landesregierung ärgert, kommentiert Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, wie folgt:

„Die Kritik des Ministerpräsidenten an den Kommunen im Land kann nur als unterirdisch bezeichnet werden. Wenn das Konnexitätsprinzip permanent ausgehebelt wird und der Umfang kommunaler Aufgaben stetig wächst, ist es die Pflicht der Kommunen, darauf hinzuweisen. Wenn sie dies öffentlich tun, mag das Kretschmann missfallen; anstatt sie maßzuregeln sollte er aber besser das Handeln der Landesregierung reflektieren. Die Frage ist doch, was man tun kann, um die Kommunen zu entlasten und nicht, wem man den Schwarzen Peter zuschieben kann.“

 

Einnahmen aus Grunderwerbsteuer brechen 2023 ein.

Die Nachricht, dass aufgrund schwächelnder Baukonjunktur ein dramatischer Einbruch der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer erwartet wird, kommentiert Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, wie folgt:

„Bereits 2023 war im Land ein Rückgang der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer um mehr als 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Besonders die Stadt- und Landkreise befinden sich in einem Dilemma. Sie erhielten in 2023 nur noch 650 Millionen Euro aus der Grunderwerbsteuer.

Bei anhaltender Flaute in der Baubranche und weiter sinkenden Immobilienpreisen ist ein weiterer dramatischer Rückgang zu erwarten. Durch die zunehmenden Aufgaben, die den Kreisen von Bund und Land ohne ausreichende Finanzierung übertragen werden, wird das Konnexitätsprinzip dauerhaft verletzt. Letztlich bleibt den Kreisen nur der Weg in die Verschuldung oder sie müssen die Kreisumlage erhöhen, was aber vielen finanzschwachen Gemeinden nicht zugemutet werden kann.“

 

Solide Finanzpolitik ohne Tricks ist mit dieser Landesregierung nicht zu haben.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert das heute veröffentlichte Gutachten von Professor Hanno Kube zur Haushaltspraxis des Landes Baden-Württemberg während der Corona-Krise:

„Die Landeshaushalte für die Rechnungsjahre 2021 und 2022 waren verfassungswidrig – das ist wie eine schallende Ohrfeige für Finanzminister Bayaz und die gesamt grün-schwarze Regierung! Wir haben immer gewusst, dass hier etwas nicht korrekt lief – nun gibt uns das eigene Gutachten des Finanzministeriums recht. Es wird allerhöchste Eisenbahn, wieder zu solider Finanzpolitik zurückzukehren: Keine Abkehr von der Schuldenbremse, keine Nebenhaushalte und keine verfassungswidrigen Verschiebungen von Notlagekrediten.“

Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher, ergänzt:

„Einmal mehr wird durch das Gutachten deutlich: Solide Finanzpolitik und handwerklich gute Haushaltsführung sind mit dieser Landesregierung nicht zu haben. Durch Tricks und Verschiebungen wird versucht, die eigenen Fehler zu kaschieren. Minister Bayaz rechtfertig sich nun, dass viele seiner Aktionen durch das Gutachten nicht beanstandet werden. Doch das Fazit bleibt: Die Haushalte für die Rechnungsjahre 2021 und 2022 waren verfassungswidrig – halbe Verfassungsbrüche gibt es nämlich nicht.“

Baden-württembergische Finanzämter bei Bearbeitungszeiten im Bundesranking auf letztem Platz.

Zur Meldung, dass die Finanzämter Baden-Württembergs im Bundesvergleich bei den Bearbeitungszeiten den letzten Platz belegen, äußert sich Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, wie folgt:

„Baden-Württemberg steht nicht nur bei der Bildung auf einem Abstiegsplatz. Auch bei den Bearbeitungszeiten in den Finanzämtern hat das Land die rote Laterne inne. Wenn die längere Dauer der Antragsbearbeitung wenigstens eine Qualitätssteigerung zur Folge hätte, wäre sie ja zu verkraften. Das scheint allerdings nicht der Fall zu sein. In Verbindung mit der großen Zahl an fehlerhaften Bescheiden sind die im Bundesdurchschnitt längsten Bearbeitungszeiten besonders ärgerlich.

Die Landesregierung ist verantwortlich für diesen letzten Platz unserer Finanzämter im Bundesvergleich. Zum einen rächt sich wieder einmal die immer noch fehlende Digitalisierung. Zum anderen hat sicher auch die hohe Mehrbelastung der engagierten Mitarbeiter der Finanzämter durch die aufwendige und nicht durchdachte Grundsteuerreform von Finanzminister Bayaz ihren Teil dazu beigetragen, dass Baden-Württemberg so schlecht abschneidet.

Bei meinen regelmäßigen Besuchen bei Finanzämtern in ganz Baden-Württemberg höre ich diese Klagen immer wieder. Bei der Landesregierung finden diese aber sichtlich kein Gehör.“

Trotz eingebrochenem Neubau hält die Landesregierung unbeirrt an hohem Steuersatz fest.

Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Plenardebatte zu „Länderöffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer“:

„Die Bauwirtschaft stagniert, der Neubau ist eingebrochen, der Wohnungsmangel nimmt zu. Und was macht die grün-schwarze Landesregierung? Sie laviert und diskutiert, sie zeigt mit dem Finger nach Berlin oder sie beschäftigt sich mit noch nicht möglichen Länderöffnungsklauseln, die der grüne Finanzminister Bayaz auch noch ablehnt. Aber bei einer wirklichen Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger gibt es eine Fehlanzeige – die Grunderwerbsteuer beträgt nach wie vor 5 Prozent!

Dabei liegt die Lösung doch auf der Hand und ist sofort möglich: Steuer runter auf 3,5 Prozent, Bürgerinnen und Bürger entlasten, Baukonjunktur ankurbeln, Wohnungsnot lindern! Statt auf eine etwaige Länderöffnungsklausel zu warten, sind nun einfache Lösungen gefragt. Die Senkung der Grunderwerbsteuer ist so eine Lösung.“

Im Programm die größte Bausparkasse der Welt und die kleinste Bank Deutschlands: Besichtigungen und Austausch mit Finanzdienstleistern in Hohenlohe durch Finanz- und Haushaltspolitiker der Landtagsfraktion der FDP.

Der Arbeitskreis Finanzen der FDP/DVP Fraktion besuchte vom 19. bis 20. März 2024 Finanzdienstleister in Hohenlohe, unter anderem die Bausparkasse Schwäbisch Hall und die durch Medienberichte überregional bekannte Raiffeisenbank in Gammesfeld. Im Anschluss äußerten sie sich zu Bedeutung und aktuellen Herausforderungen im Bereich der Finanzdienstleistungen:

Stephen Brauer: „Finanzdienstleister sitzen an einer Schnittstelle unserer Gesellschaft. Hier kommen wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen früh ungefiltert an. Egal ob bei Schwäbisch Hall – der größten Bausparkasse der Welt – oder der Raiffeisenbank Gammesfeld – der kleinsten Bank Deutschlands – die Forderungen nach Bürokratieabbau ziehen sich wie eine roter Faden durch unsere Gespräche. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, um das Baugewerbe anzukurbeln und die Abwanderung unseres Mittelstandes ins europäische und nicht-europäische Ausland einzudämmen.“

Frank Bonath: „Besonders die fehlende digitale Infrastruktur wirkt sich auf den Finanzsektor aus. Vor allem im Baubereich sind Bearbeitungs- und Verarbeitungsprozesse nicht digitalisiert und kosten zu viel Zeit und Ressourcen. Überall, wo eine Landesstelle eingebunden ist, bildet sich ein bürokratischer Flaschenhals. Digitalisierung bedeutet nicht nur eine PDF zu versenden, sondern Vorgänge digital aufzusetzen und abzuwickeln, um Personal und Zeit zu sparen.“

Rudi Fischer: „Bei unseren Gesprächen wurde wieder einmal deutlich: wir haben keinen Erkenntnismangel, sondern einen Umsetzungsmangel. Anstatt in die Umsetzung von Maßnahmen zu investieren, verzettelt sich die Landesregierung in immer neuen Prozessen zur Erkenntnisoptimierung. Die FDP/DVP-Fraktion ist konstruktiv mit 14 konkreten Vorschlägen zum schnellen Bürokratieabbau auf die Landesregierung zugegangen, bisher erfahren wir jedoch leider ausschließlich Ablehnung.“

 

Grüne dürfen wesentliche Leitplanke nicht aus dem Blick verlieren: die verfassungsrechtlich gesicherte Kunstfreiheit.

In der heutigen Landtagsdebatte zum Thema „Green Culture – Kunst und Kultur ökologisch nachhaltiger gestalten“ sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Die grüne Prämisse einer Transformation des Kultur- und Mediensektors in ökologischer Hinsicht kann ich nur frei nach Schiller kommentieren: `Geben Sie Kunstfreiheit, Frau Ministerin! ´. Die von Kulturstaatssekretärin Roth initiierte Anlaufstelle Green Culture und auch die von der damaligen Staatssekretärin Olschowski hierzulande eingerichtete, gleichnamige Arbeitsgruppe haben zum Ziel, die Kultur nach ökologischen Gesichtspunkten umzugestalten.

Dabei sollten die Grünen eine wesentliche Leitplanke nicht aus dem Blick verlieren: die verfassungsrechtlich gesicherte Kunstfreiheit. Die Sensibilisierung auf Energie- und Ressourceneinsparung ist richtig – fehl geht aber der grüne Instrumentenkasten, den man darüber hinaus geschaffen hat. Mit dem Klimavorbehalt für Förderprogramme in § 9 des Klimaschutzgesetzes BW werden alle Förderprogramme `ökologisiert´ und es werden sogar Förderprogramme geschaffen, die Kunst- und Kulturprojekte unterstützten, die sich inhaltlich mit dem Klimawandel und seinen Folgen auseinandersetzen. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Kunstfreiheit und eine Gängelung der Kulturschaffenden. Vermutlich werden sich viele daran halten, aber nicht aus innerer Überzeugung, sondern aus ökonomischer Notwendigkeit.“

Belastungen müssen aber gleichmäßig verteilt werden, Bauern werden zu stark belastet.

Zur heutigen Aktuellen Debatte über die Haushaltsbeschlüsse 2024 der Bundesregierung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, Stephen Brauer:

„Die Bundesregierung ist handlungsfähig und hat die Lücke, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für den Bundeshaushalt 2024 entstanden ist, gefüllt. Natürlich sind Mehrbelastungen von 17 Milliarden für die Betroffenen hart, allerdings werden durch das Steuerentlastungsgesetz von 2022 für 2024 Steuern in Höhe von 32 Milliarden gesenkt, sodass unter dem Strich eine deutliche Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger im Land stehen wird.

Die Bauern allerdings werden doppelt bestraft, einerseits durch den Wegfall der Agrardieselsubvention, andererseits durch den Wegfall des grünen Kennzeichens, was neben Kosten auch deutlich mehr Bürokratie bedeutet. Wir begrüßen, dass die FDP-Bundestagsfraktion angekündigt hat, das im Parlament möglichst durch andere Vorschläge ersetzen zu wollen.“