Beschleunigung muss bei Rettung, kritischer Infrastruktur und Wohnungsbau ankommen.


Zur zweiten Beratung des Gesetzes zur Beschleunigung von Bauvorhaben der Bundeswehr erklärt der Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Erik Schweickert:

„Mehr Tempo für die Bundeswehr ist richtig – aber ein Sonderweg nur für Kasernen greift zu kurz. Wer Beschleunigung ernst meint, muss sie konsequent ausweiten: auf Rettungswachen und Leitstellen, auf Feuerwehr und Katastrophenschutz, auf Infrastruktur wie Brückenverstärkungen, Engpassbeseitigungen und sanierungsbedürftige Knotenpunkte – ebenso auf Vorhaben der wehrrelevanten Industrie, damit Liefer- und Instandsetzungsketten nicht ausgebremst werden.

Und Beschleunigung muss dort ankommen, wo sie Menschen jeden Tag spürbar entlastet: bei Schulen und Kitas sowie beim Wohnungsbau in angespannten Märkten. Ohne diese Erweiterungen bleibt das Gesetz ein VIP-Turbo für einen Bereich, während der Rest im Stau steht. Wer es ernst meint mit Wohnungsbau und Resilienz, muss den FDP/DVP-Änderungsanträgen für all die oben genannten Bereiche zustimmen, denn sonst wird der Gesetzentwurf der Landesregierung die dringend notwendigen Problemlösungen nicht erreichen.“

Baden-Württemberg braucht ein Ministerium, das Gesetze nicht erst im Landtag fertig baut


Zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bauberufsrechts erklärt der Sprecher für Landesentwicklung, Handwerk und Mittelstand der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Erik Schweickert:

„Dieses Gesetz ist im Kern sinnvoll und überfällig: mehr Flexibilität bei Gesellschaftsformen, weniger Schriftformerfordernisse, eine praxistauglichere Eintragung – das kann Bürokratie abbauen und Zusammenarbeit erleichtern. Aber die Landesregierung liefert erneut keinen fertigen Bauplan, sondern eine Baustelle, die der Landtag am Ende abdichten muss.

Das zeigt sich exemplarisch bei den Löschfristen der Kammern: Zehn Jahre bei Architekten, drei Jahre bei Ingenieuren – ohne überzeugende Begründung. Jetzt wird per Änderungsantrag auf fünf Jahre korrigiert. Das ist realistischer und konsistenter – nur wäre es Aufgabe des Ministeriums gewesen, solche Grundlagen von Anfang an sauber zu regeln.

Besonders bezeichnend ist, dass das Bauberufsrecht nebenbei zum Omnibus für die Landesbauordnung wird: Fristen werden nachgebessert, damit sie nicht laufen, bevor alle Stellungnahmen vorliegen, und bei Photovoltaik-Anlagen wird die Verfahrensfreiheit endlich so ergänzt, dass auch Einfriedungen und Nebenanlagen erfasst sind. Das ist richtig – aber es ist ein Armutszeugnis, wenn wenige Monate nach einer großen LBO-Novelle das Wesentliche nachträglich angeklebt werden muss.

Wir stimmen der Ausschussfassung zu, weil der Modernisierungskern stimmt und die Korrekturen notwendig sind. Doch gute Gesetzgebung ist kein Last-Minute-Projekt: Baden-Württemberg braucht ein Ministerium, das Gesetze nicht erst im Landtag fertig baut.“

 

 

 

Das Land braucht einen großen Baubürokratieabbau


Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Beschleunigung von Bauvorhaben für die Bundeswehr erklärt Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP Fraktion, in der Landtagsdebatte:

„Das ist ein Bau-Turbo – aber nur auf einer Spur. Die Bundeswehr darf durch, Kommunen, Wohnungsbau und Zivilschutz stehen weiter im Stau. So sieht Bürokratieabbau mit VIP-Ausweis aus.

Aber Resilienz endet nicht am Kasernentor. Feuerwehrhäuser, Rettungswachen, Krankenhäuser, Notstrom und Warninfrastruktur sind Teil unserer Verteidigungsfähigkeit. Selbst Landkreistag und Normenkontrollrat fordern, weiterzugehen – die Landesregierung ignoriert das.

Der Großteil der Bürokratie sitzt im EU- und Bundesrecht. Wer Tempo will, muss im Bund liefern – nicht nur Ankündigungen machen. Auch beim Wohnungsbau fehlt jeder Reformmut. Wenn Freistellungen für Kasernen möglich sind, dann auch für Wohnungen. Alles andere ist keine Notwendigkeit, sondern mangelnder Wille.

Wir sagen Ja zur Beschleunigung für die Bundeswehr. Aber wir sagen Nein zu einer Entbürokratisierung, die nur funktioniert, wenn ‚Bundeswehr‘ draufsteht. Weniger Bürokratie muss für alle gelten – sonst bleibt es Stückwerk.“

Landesregierung verpasst die Chance weitere Erleichterungen für den Wohnungsbau auf den Weg zu bringen


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Landesentwicklung und Mittelstandspolitik der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert zur ersten Lesung des „Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts“:

„Wenn die Landesregierung erst nach einer großen Novelle aus der Praxis erfährt, was fehlt, ist das kein Einzelfallfehler mehr, sondern ein Muster. Gute Gesetzgebung ist kein Baukastensystem, bei dem man vergessene Teile einfach mal nachträglich anklebt. Wer erst kurz vor Toresschluss merkt, dass die Verfahrensfreistellung bei Freiflächen-Photovoltaik in der Landesbauordnung unvollständig ist, hat vorher handwerklich schlecht gearbeitet. Wir Freien Demokraten warnen davor, dass dieses Vorgehen die Akzeptanz von Gesetzgebung untergräbt und die Arbeit der Baurechtsbehörden unnötig erschwert.

Aber wenn man die LBO schon noch einmal anpackt, dann sollte man auch wirkliche Erleichterungen auf den Weg bringen. Die Frage lautet also, was fehlt noch? Sinnvoll wäre es die Gebäudeklassen 1 bis 3 vollständig verfahrensfrei zu stellen oder sich auf den Weg zu machen, die Stellplatzpflicht zu kommunalisieren. Das würde Erleichterungen bringen, die wirken.

Auch beim eigentlichen Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts zeigt sich diese handwerkliche Schwäche: Unterschiedliche Löschfristen bei Architekten- und Ingenieurkammern, obwohl der Paragraph ansonsten wortgleich ist. Hier muss dringend nachgebessert werden.

Baden-Württemberg braucht eine Landesregierung, die verlässlicher Partner der Praktiker ist – und keine, die Gesetzeslücken erst entdeckt, wenn Gesetze schon in Kraft sind. Wer Baurecht modernisieren will, muss vorher sprechen, zuhören und sauber arbeiten. Alles andere gefährdet Vertrauen.“

 

 

 

Das Finanzgericht stärkt Grundsteuerzahler – jetzt muss die Landesregierung nachziehen.


Zum Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg zur Übernahme von Gutachterkosten bei fehlerhaften Bodenrichtwerten erklären der Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Erik Schweickert, und der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath:

„Das Finanzgericht macht klar: Der Staat darf Bürgerinnen und Bürger nicht in einen finanziellen David-gegen-Goliath-Kampf zwingen. Wessen Grundstück in BORIS BW nachweislich zu hoch bewertet wurde, muss sein Recht durchsetzen können, ohne erst ein kleines Vermögen für ein Gutachten zu riskieren.

Das Finanzgericht Freiburg gibt nicht nur den Steuerzahlern Recht, sondern auch der FDP. Seit Beginn fordern wir, dass Kosten von Gutachten, die zur Korrektur führen, übernommen werden müssen. Von Grün-Schwarz wurde das bisher mit Gelächter quittiert.

Der aktuelle Fall zeigt aber einmal mehr, wie fehleranfällig die neue Grundsteuer ist: Nicht bebaubare Grünflächen wurden wie Bauland behandelt; erst ein Verkehrswertgutachten brachte eine Wertminderung von 41 Prozent ans Licht – mit spürbar geringerer Grundsteuer für den Eigentümer. Trotzdem musste dieser das Gutachten zunächst aus eigener Tasche zahlen. Erst das Gericht stellte klar, dass diese Kosten vom Finanzamt zu übernehmen sind, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.

Die Landesregierung darf dieses Urteil nicht ignorieren. Wir brauchen klare Vorgaben, dass bei offensichtlichen Fehlbewertungen durch die Gutachterausschüsse die Kosten eines notwendigen Gutachtens zur Korrektur übernommen werden. Sonst bleibt das Recht auf Korrektur ein Privileg für diejenigen, die sich teure Gutachten leisten können.“

 

FDP-Kritik wirkt: Regierungsfraktionen rudern zurück


Zur zweiten Lesung des Vermessungsgesetzes erklärt Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstandspolitik und Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion:

„Der erste Entwurf der Novelle des Vermessungsgesetzes war ein Frontalangriff auf den Mittelstand. Nach der eindeutigen Anhörung, die durch die FDP angestrengt wurde, sind die Regierungsfraktionen nun teilweise zurückgerudert – gut so, aber nicht gut genug. Wenn der Staat gleichzeitig Schiedsrichter und Mitspieler ist, verlieren am Ende die Betriebe.

Ministerin Razavi greift mit ihrer Reform weiterhin ohne Not in ein funktionierendes System ein. Ein gravierendes Marktversagen liegt nicht vor: Die 80-Prozent-Zielmarke wird erreicht. Damit fehlt jede Grundlage, zusätzliche Vermessungsaufgaben an die staatliche Hand zu ziehen. Wer den Staat ausgerechnet in der Krise jetzt flächendeckend als zusätzlichen Wettbewerber in den Markt schickt, verzerrt Preise, verdrängt private Anbieter und riskiert damit Existenzen.

Der Staat darf nicht als Elefant durchs Porzellan mittelständischer Strukturen trampeln. Wir brauchen faire Regeln, mehr Planungssicherheit und vor allem weniger Bürokratie statt neuer Staatskonkurrenz.“

 

 

 

Ministerin lässt die Möglichkeit zum großen Wurf liegen.


Zum Gesetz zur Förderung von Bauvorhaben der Bundeswehr erklärt Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Landesregierung will Bauvorhaben der Bundeswehr von Landesvorschriften befreien. Das ist richtig – aber es greift zu kurz. Wenn für Panzer der Turbo gezündet wird, darf beim Wohnungsbau nicht die Handbremse angezogen bleiben. Die gleichen Erleichterungen müssen für bezahlbaren Wohnraum und für Projekte der kritischen Infrastruktur gelten – von Rettungs- und Feuerwachen über Krankenhäuser bis zur technischen Daseinsvorsorge.“

„Als erfahrener Kommunalpolitiker weiß ich, wie zäh und aufreibend die Planungen für neue Rettungs- oder Feuerwachen sind. Die Ministerin hatte die Chance, hier endlich Tempo zu machen – sie hat sie verpasst“, sagt Erik Schweickert. „Wer unsere Verteidigungsfähigkeit stärken will, muss auch die innere Sicherheits- und Gesundheitsinfrastruktur beschleunigen. Beides gehört zusammen.“

Unnötige Wettbewerbsverzerrung zugunsten staatlicher Behörden – Gefährdung Mittelstand


Der Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, übt scharfe Kritik an der geplanten Ausweitung der Zuständigkeiten der unteren Vermessungsbehörden (uVB):

„In der Anhörung wurde klar: Was auf den ersten Blick nach Digitalisierung und Modernisierung klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als massiver Eingriff in den Markt. Künftig soll der Staat verstärkt Vermessungsdienstleistungen übernehmen – ein Aufgabenfeld, das bislang von unseren öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) hervorragend abgedeckt wird. Damit macht sich die Landesregierung in einem ohnehin durch die Baukrise stark belasteten Sektor zum unmittelbaren Wettbewerber und gefährdet mittelständische Existenzen.

 

Wenn Öffentliche Hand und private Anbieter die gleichen Leistungen erbringen, muss klar gelten: Privat vor Staat! Der vorliegende Gesetzentwurf steht in eklatantem Widerspruch zum Mittelstandsförderungsgesetz und zeugt von grundlegendem Misstrauen gegenüber unseren mittelständischen Betrieben. Nur die FDP/DVP-Fraktion steht ohne Einschränkung an der Seite eines modernen, leistungsfähigen Mittelstands und fordert die Landesregierung auf, umgehend für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.“

 

 

 

Gute Ansätze bringen nichts, wenn das Wirtschaftsministerium keine wirkliche Gestaltungskraft hat.


Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand und für Landesentwicklung der FDP-Fraktion, erklärt zur heutigen Plenardebatte zum Antrag „Standort BW: Ansiedlungsstrategie und Gewerbeflächenverfügbarkeit“:

„Die Ansiedlungsstrategie der Landesregierung ist richtig: bw_i als one-stop-shop, rund 100 aktive Mitarbeiter, systematische Kontaktpflege und umfangreiche Erfassung der Flächen – das sind alles sinnvolle und richtige Maßnahmen. Nur: Es kommt nichts dabei rum. Rund 20 Neuansiedlungen jährlich durch diese Aktivitäten sind viel zu wenig.

Eigentlich verwundert dies aber auch nicht: Wenn ich die neue Flächendatenbank des Landes nutze, zeigt es mir Flächen in Rheinland-Pfalz an. In Baden-Württemberg selbst fehlen große Gewerbeflächen. Hinzu kommt ein schwaches Wirtschaftsministerium, dem die Zuständigkeiten für entscheidende Felder der Standortpolitik fehlen. Digitales, Verkehr, Baurecht und Landesentwicklung. Überall gibt es Nachhol- und Verbesserungsbedarf. Nur kann die Wirtschaftsministerin hieran in Baden-Württemberg nichts ändern, weil andere zuständig sind.

Unserem Wirtschaftsministerium fehlt der Biss. Es braucht größere Zuständigkeiten, mehr Durchsetzungsfähigkeit und zusätzliche Ressourcen. Nur mit einem starken Wirtschaftsministerium kann der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg wieder zu alter Stärke finden.“

 

 

Die geplanten Gesetzesänderungen sind eine klare Benachteiligung des Mittelstands und die wirtschaftlichen Folgen für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind unabsehbar.


Der mittelstandspolitische und landesentwicklungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, äußert sich kritisch zur geplanten Novelle des Vermessungsgesetzes:

 

„Der vorliegende Gesetzesentwurf zeigt, dass die Landesregierung wenig Interesse daran hat, den Mittelstand zu schützen“, erklärte Schweickert. Die geplanten Änderungen im § 8 des Vermessungsgesetzes würden die Zuständigkeiten der unteren Vermessungsbehörden (uVB) erweitern und damit zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen öffentlicher Hand und privaten Vermessungsingenieuren führen. „Dies steht nach meiner Ansicht im klaren Widerspruch zum Grundsatz des § 3 des Mittelstandsförderungsgesetzes, wonach privaten Leistungserbringern Vorrang eingeräumt werden soll,“ so Schweickert weiter.

 

Schweickert betonte, dass die aktuelle Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen uVB und öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) sich bewährt habe. Die geplanten Änderungen könnten jedoch dazu führen, dass private Vermessungsbüros zunehmend in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. „Die öffentliche Hand tritt hier in direkte Konkurrenz zu privaten Unternehmen, was nicht nur deren Existenz gefährdet, sondern auch den Wettbewerb verzerrt,“ warnte Schweickert.

 

In einem Änderungsantrag haben die Abgeordneten der FDP/DVP-Fraktion im Ausschuss gefordert, die bestehende Aufgabenverteilung zwischen uVB und ÖbVI beizubehalten. Zudem sollten Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Änderungen nicht zu einer Belastung für private Vermessungsbüros führen. „Die Landesregierung muss endlich Verantwortung übernehmen und den Mittelstand stärken statt ihn zu schwächen. Wir brauchen dringend einen Politikwechsel in Baden-Württemberg, um den Mittelstand nachhaltig zu fördern,“ forderte Schweickert.

 

Am Landesplanungsgesetz zeigt sich: Das Modell Kretschmann hat sich überlebt – Die Landesregierung verstrickt sich immer mehr in ideologischen Grabenkämpfen.


Der Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, äußert sich in der heutigen Plenardebatte zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, wie folgt:

 

„Endlich konnte der Landtag über das neue Landesplanungsgesetz abstimmen. Im Koalitionsvertrag noch groß angekündigt, verschwand es aufgrund der Verantwortungslosigkeit der Grünen für lange Zeit in der Schublade des Landesentwicklungsministeriums. Alles nur, weil die Grünen aus ideologischen Gründen Flächensparziele in das Gesetz einarbeiten wollten. Dieses Vorhaben ist zum Glück – wie auch ein Volksantrag mit der gleichen Zielsetzung – letztlich krachend gescheitert.

 

Trotzdem haben die Grünen dem Land mit ihrem Vorgehen zum wiederholten Mal geschadet. Wichtige Änderungen und Erleichterungen des Landesplanungsgesetzes wurden unnötig verzögert. Dies macht deutlich, dass Baden-Württemberg einen Politikwechsel benötigt. Das Modell Grün-Schwarz hat sich überlebt.

 

Wer wichtige Reformen jahrelang blockiert, weil man meint, die eigenen ideologischen Wunschträume unterbringen zu müssen, bremst nicht nur die Entwicklung des Landes, sondern enttäuscht auch die Bürgerinnen und Bürger, die auf schnelle Umsetzungen von Maßnahmen warten. Die grün-schwarze Landesregierung verbringt immer mehr Zeit mit ideologischen Grabenkämpfen. Deshalb sind dringend neue Impulse gefragt und es wird Zeit, dass dafür gesorgt wird, dass die grüne Ideologie das Land nicht mehr lähmen kann.“

 

Ambitioniertes Vorhaben aus 2021 wird zur Odyssee: Wirtschaft und Gesellschaft leiden unter Hinhaltetaktiken und grünen Blockaden.


Der Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert, äußert sich in der heutigen Plenardebatte zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, wie folgt:

 

„Es ist gut, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes endlich dem Landtag vorliegt. Aber bis zu diesem Punkt entwickelte sich die dringend notwendige Reform zu einer beinahe unendlichen Geschichte. Was 2021 im Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz als ambitioniertes Vorhaben festgeschrieben wurde, hat sich zu einer reinen Odyssee und Abfolge von Verzögerungen entwickelt. Statt zügiger Gesetzgebung sah man nur Hinhaltetaktiken und Blockaden innerhalb der Regierungskoalition.

 

Bereits im Juli 2023 soll der Gesetzentwurf fertiggestellt und den Ressorts vorgelegt worden sein. Doch erst im Januar 2025, also anderthalb Jahre später, liegt uns der Gesetzentwurf im Parlament vor. Diese Verschleppung wirft die Frage auf: Fehlt es an Effizienz im zuständigen Tiny-House-Ministerium oder ist die Koalition selbst der Grund für die Verzögerungen?

 

Alles deutet darauf hin, dass die Grünen versucht haben, ihre Flächensparziele durch die Hintertür in das Gesetz einzubringen und deshalb verantwortlich für die Verzögerungen sind. Ein solcher Ansatz ist aber nicht nur falsch, sondern auch kontraproduktiv angesichts der aktuellen Herausforderungen. Es zeigt einmal mehr, dass die grünen Ziele realitätsfremd sind und diese Koalition sich zunehmend blockiert. Glücklicherweise konnte sich dieser grüne Wunschtraum nicht beim schwarzen Koalitionspartner durchsetzen. Nichtsdestotrotz fordern wir künftig klarere und vor allem zeitnähere Gesetzgebungsprozesse – zum Wohl von Wirtschaft und Gesellschaft.“

Wir im Landtag.


Für ein starkes Baden-Württemberg.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation können Sie sich einen Überblick verschaffen über unsere Arbeit als Fraktion der Freien Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg. Dieser Einsatz stellt ein wichtiges Element im bundesweiten, langfristigen Erfolg der liberalen Sache dar, denn wir stehen für erfolgreiche Kontinuität: seit mehr als 70 Jahren sind wir im baden-württembergischen Landtag durchgehend vertreten.

Sie finden hier die programmatische Vielfalt in der Arbeit eines Landesparlamentes. Bei Interesse erläutern wir Ihnen gerne weitere Details zu politischen Forderungen und Vorgängen. Eines ist uns bei unserer Arbeit durchgehend bewusst: Wir schaffen heute die Grundlage dafür, dass Baden-Württemberg stark bleibt und dass wir unseren Beitrag leisten, um wieder auf den Erfolgskurs zurückzufinden.

Auch die Landtagswahl 2026 wird über viele Zukunftsfragen entscheiden, die grundlegend sind in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Programmschwerpunkte wie Bildungspolitik mit Stärkung der Gymnasien mit G9 und Einsatz für die Beibehaltung der Realschulen, eine Haushaltspolitik, die mit dem erwirtschafteten Geld auskommt, eine Offensive für wirklichen Bürokratieabbau und eine marktwirtschaftliche und leistungsfähige Energiepolitik sind Beispiele für Themen hier im Land, an denen wir jetzt schon in unserer täglichen Arbeit dran sind. Unsere Erfolge bei kommenden Wahlen werden heute vorbereitet.

Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung dabei.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Wichtige Maßnahmen wie Absenkung der Grunderwerbsteuer fehlen.


Zur heutigen Landespressekonferenz, in der Bauministerin Nicole Razavi die lang angekündigte Novelle der Landesbauordnung zur Entlastung des Bausektors vorstellte, sagte der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Friedrich Haag:

 

„Die lang angekündigte Novelle der Landesbauordnung (LBO) bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Die von Ministerin Razavi angekündigte Turbozündung sucht man vergeblich.

Besonders enttäuschend ist, dass sich Ministerin Razavi trotz wiederholter Forderungen aus der Baubranche offenbar im Kabinett wieder nicht mit einer Senkung der Grunderwerbsteuer durchsetzen konnte. Dabei würde diese Maßnahme eine sofortige Entlastung bringen.

Beim Thema digitales Bauen lebt die Ministerin offenbar einen Wunschtraum. Es ist hinlänglich bekannt, dass viele Ämter in den Kommunen vor Ort noch meilenweit vom vollständig digitalen Bauamt entfernt sind.  Es braucht von Landesseite endlich eine Unterstützung der Baurechtsbehörden bei der vollständigen Umsetzung digitalisierter Genehmigungsprozesse.

Einige Ansätze der Novelle, wie die Einführung der Typengenehmigung, der Genehmigungsfiktion oder Vereinfachungen bei Nutzungsänderung und Brandschutz, sind sicherlich ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aber auch hier hat das Ministerium mehr als drei Jahre gebraucht, um von uns seit Jahren geforderte Änderungen endlich umzusetzen.

Für einen wirksamen Bürokratieabbau und eine echte Turbozündung beim Wohnungsbau muss es heißen: Grunderwerbsteuer auf 3,5 Prozent, Gebäudetyp E einführen, weg mit unnötiger grüner Überregulierung von Grundstückseigentum, wie der überdachten Fahrradstellplatz- oder Photovoltaikpflicht!

Diese Novelle ist der erneute Beweis dafür, dass das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen seine Existenzberechtigung längst verloren hat. In den über drei Jahren seit seiner Gründung hat es keine relevanten Projekte auf den Weg gebracht, die der Bauwirtschaft nennenswert geholfen hätten. Es ist höchste Zeit, das Ministerium wieder ins Wirtschaftsministerium einzugliedern.“

Die Landesregierung sollte zunächst in ihren eigenen Strukturen nach Lösungen suchen, statt direkt den Steuerzahler zu belasten.


Den Haushaltseinzelplan des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen, kommentiert der AK-Vorsitzende für Landesentwicklung und Wohnen der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Erik Schweickert wie folgt:

„In Zeiten akuten Wohnraummangels benötigt Baden-Württemberg eine Politik, die Probleme nicht nur erkennt, sondern auch effektiv löst. Die Bilanz des neu geschaffenen Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen fällt jedoch ernüchternd aus: Trotz hoher Kosten blieben spürbare Verbesserungen bisher aus.

Statt dringend benötigte Entlastungen durch Bürokratieabbau voranzutreiben, werden zentrale Herausforderungen in die Zukunft verschoben. Die Herauslösung der Landesentwicklung aus dem Wirtschaftsministerium erweist sich zunehmend als Fehlentscheidung. Eine effektive planerische Wirtschaftsförderung durch den Landesentwicklungsplan, wie Ministerin Razavi sie einführen will, erfordert wirtschaftlichen Sachverstand, der nun fehlt.

Als Freie Demokraten fordern wir eine kritische Überprüfung der Ministeriumsstrukturen. Verantwortungsvolle Politik bedeutet, eigene Strukturen zu optimieren, bevor der Steuerzahler mit zusätzlichen bürokratischen Konstrukten belastet wird. Nach über 3 Jahren muss auch dem Letzten klar sein, dass es kein eigenständiges Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen braucht. Dieses Ministerium gehört wieder in das Wirtschaftsministerium reintegriert.

Als wäre das nicht genug, zeigt sich spätestens jetzt, dass die aktuelle Grundsteuerreform viele Eigentümer unverhältnismäßig belastet. Hier zeigt sich kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. Schon im Mai hatte sich die CDU-Fraktion auf den Wunschzettel geschrieben, dass das Land die Kosten für Gutachten übernimmt, wenn diese zu einer Korrektur der Grundsteuer führen. Die FDP-Fraktion hätte den Christdemokraten eine frühe Bescherung ermöglicht, denn genau diese Erstattungsmöglichkeit sah unser Haushaltsantrag vor. Diese wichtige Entlastung wurde in den Haushaltsberatungen von Grün-Schwarz offenbar übersehen.

Unser Ziel ist eine Wohnungspolitik, die Bürokratie abbaut, private Investitionen und Eigentum fördert sowie den Wohnungsbau kraftvoll voranbringt. Baden-Württemberg braucht jetzt konkrete Lösungen statt weiterer Verzögerungen.“

 

Landesregierung muss sich endlich von der grünen Träumerei der Netto-Null verabschieden.


 

Zum heute vorgestellten Positionspapier des Bündnisses „Zukunft braucht Fläche!“ sagt der Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

„Unsere Wirtschaft in Baden-Württemberg benötigt dringend Gewerbe- und Industrieflächen. Die Forderungen und Befürchtungen des Bündnisses ‚Zukunft braucht Fläche‘ sind mehr als berechtigt. Die Landesregierung muss sich insbesondere beim Landesentwicklungsplan von der Vorgabe eines quantitativen Flächensparziels verabschieden. Solche grünen Träumereien gefährden den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg und somit auch unseren Wohlstand massiv.

 

Angesichts drohender Abwanderungen von Unternehmen muss sich die Landesregierung klar und deutlich von der Netto-Null des Koalitionsvertrags verabschieden und so ein Signal an die Wirtschaft senden. Stehen keine Erweiterungsflächen oder Flächen für die Transformation zur Verfügung, wandern die Unternehmen ab.

 

In den letzten Jahren haben zudem die Kommunen viel unternommen, um flächenschonender zu agieren und die Potenziale der Innenentwicklung zu nutzen. Es gibt keinen Bürgermeister, keinen Landrat und keinen Kommunalpolitiker, der leichtfertig mit dem Gut Fläche umgeht oder Fläche verschwendet.“

 

Friedrich Haag, wohnungsbaupolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

„Angesichts des anhaltenden Mangels an Wohnraum und der Notwendigkeit, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu sichern, muss es ein umfassendes Umdenken der Landesregierung bei der Flächennutzungspolitik geben. Die Bereitstellung von ausreichend Wohnraum ist nicht nur eine soziale, sondern auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit.“

Entwurf für Landesplanungsgesetz hätte bereits seit einem Jahr vorliegen können.

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf für die Reform des Landesplanungsgesetzes:

„Endlich legt die grün-schwarze Landesregierung ihren Entwurf für das neue Landesplanungsgesetz vor, nachdem insbesondere die Grünen dies aus rein ideologischen Gründen ein ganzes Jahr lang blockiert hatten. Dabei ist eine Reform, die Bürokratie wirksam abbaut und Planungen beschleunigt, dringend notwendig.

Positiv ist, dass Forderungen nach einer Aufnahme von Flächensparzielen kein Gehör gefunden haben. Diese haben im Landesplanungsgesetz nichts zu suchen. Schon die Anhörung zum Volksantrag ‚Ländle leben lassen‘ hat gezeigt, dass auch in Zukunft Flächen dringend benötigt werden.“

 

„Ländle leben lassen“ ist sang und klanglos gescheitert. 

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion, sagte in der Debatte zur Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen zu dem Volksantrag und der Stellungnahme der Landesregierung – „Ländle leben lassen – Flächenfraß stoppen“:

„Die Anhörung zum Volksantrag im Ausschuss war eindeutig, die Abstimmung im Landtag ebenfalls: Die Ziele der Initiatoren, allen voran die starren Vorgaben beim Flächenverbrauch, sind standortfeindlich, verhindern Wohnungsneubau und würden wichtige Logistikprojekte ausbremsen. Fraktionsübergreifend wurden die im Volksantrag geforderten Maßnahmen kritisiert. Die Kommunen unternehmen schon jetzt große Anstrengungen, um verantwortlich und sparsam mit Flächen umzugehen. Die Initiatoren sind folgerichtig mit ihren Forderungen im Landtag sang und klanglos gescheitert.

Die Landesregierung muss jetzt die richtigen Schlüsse daraus ziehen. Im Landesplanungsgesetz wie im Landesentwicklungsplan darf es keine verbindlichen Obergrenzen für den Flächenverbrauch geben. Grüne Träumereien wie eine Netto-Null müssen eingestellt werden. Was wir tatsächlich brauchen sind flexible Lösungen und endlich wieder eine wirtschaftsfreundliche Standortpolitik für unser Ländle.“

 

Innenstadtberatung braucht langfristige Perspektive.

Zur Mitteilung des Wirtschaftsministeriums, die Förderung regionaler Innenstadtberater bis 2026 fortzusetzen, erklärt der einzelhandelspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die Fortsetzung des Innenstadtberater-Programms ist ein gutes Zeichen an die Kommunen und Einzelhändler. Die Berater können eine wichtige Rolle bei der Erarbeitung neuer Konzepte und Lösungen für die Innenstädte spielen. Die erneute Verlängerung des Programms bis 2026 ist deshalb richtig.

Es zeigt sich jedoch auch, dass die Innenstadtentwicklung und deren Förderung einen langen Atem brauchen. Das Ladensterben setzt sich vielerorts weiter fort. Der Bedarf an neuen Ideen und individuell auf die jeweiligen Kommunen abgestimmten Konzepten ist deshalb ungebrochen. Vor diesem Hintergrund begrüße ich die Ausweitung des Programms auf Kommunen mit 5.000-70.000 Einwohnern und die Klarstellung, dass bereits geförderte Kommunen weiterbegleitet werden können. Trotzdem wäre eine weitere Verstetigung über 2026 hinaus notwendig. Die Akteure benötigen Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum. Entsprechende Signale der Wirtschaftsministerin müssen frühzeitig erfolgen, denn Innenstadtentwicklung stellt eine Investition in die Lebensqualität und Attraktivität unserer Städte und in die Zukunft des Einzelhandels dar.“

Die Grünen müssen ihre Blockade beim neuen Landesplanungsgesetz jetzt aufgeben!

Heute äußerten sich die Verbände BUND, LNV und NABU in Baden-Württemberg unter der Überschrift „Umweltverbände fordern CDU-Landtagsfraktion auf, das Landesplanungsgesetz auf den Weg zu bringen“. Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP Fraktion im baden-württembergischen Landtag, bezieht dazu wie folgt Stellung:

„Die Landesregierung muss die Novelle des Landesplanungsgesetzes (LplG) endlich dem Parlament vorlegen. Ein neues LplG kann bürokratische Hürden abbauen und so die Wirtschaft aktiv entlasten. Obwohl die Novelle die Ressortabstimmung erfolgreich durchlaufen hat, blockiert die Grünen-Fraktion das Gesetz, um darin Flächensparziele zu verankern. Ein Flächensparziel wäre im LplG aber nicht nur falsch verortet, es wäre vielmehr auch ein Bärendienst für den Standort Baden-Württemberg, denn wir brauchen auch künftig Flächen für Gewerbe und Wohnungsbau.

Die CDU muss sich endlich gegen ihren grünen Koalitionspartner durchsetzen und kraftvolle Entlastungen auf den Weg bringen – aber ohne grün-ideologische Dogmen. Das LplG zeigt einmal mehr, dass sich die Koalitionspartner zunehmend blockieren. Richtungsweisende Entlastungen und nachhaltiger Bürokratieabbau sind von dieser grün-schwarzen Landesregierung nicht mehr zu erwarten.“

Hat mit einer „Politik des Gehörtwerdens“ nicht mehr viel zu tun.

Zu den Forderungen der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen und Vorsitzenden des grünen Arbeitskreises für Landesentwicklung und Wohnen im Landtag, Cindy Holmberg, aufgrund der zahlreichen Stellungnahmen zu den Teilregionalplänen Windenergie des Regionalverbandes Neckar-Alb das Mitwirkungsrecht im Landesplanungsgesetz einzuschränken, erklärt Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion:

„Die überwältigende Anzahl der Stellungnahmen zu den Teilregionalplänen Windkraft in ganz Baden-Württemberg zeigt, dass es ernstzunehmende Bedenken der Bürger gegen die grünen Windkraftpläne gibt. Scheinbar reflexartig wird von grüner Seite die Forderung nach einer Begrenzung der Mitwirkung erhoben:

Hier zeigt sich mal wieder das wahre Gesicht der Grünen. Aufgrund einiger weniger ortsfremder Stellungnahmen den Personenkreis bei der Mitwirkung einzuschränken zu wollen, ist vollkommen überzogen. Mit einer ‚Politik des Gehörtwerdens‘ haben diese Pläne nicht mehr viel zu tun. Würde die Abgeordnete Holmberg einmal hinhören, dann wüsste Sie, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch Kommunen bei den Windkraftplanungen übergangen fühlen.

Ohnehin blockieren die Grünen offenbar die überfällige Novelle des Landesplanungsgesetzes. Die Forderung, jetzt auch noch demokratische Mitwirkungsrechte in diesem Gesetz einschränken zu wollen, ist ein Armutszeugnis.“

 

 

Wir im Landtag.


Was wir tun. Wofür wir uns einsetzen.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2023. Als Bundesland im Herzen Europas war Baden-Württemberg natürlich von großen internationalen Entwicklungen betroffen, Krisen und Zukunftschancen prägen die Landespolitik von außen stark mit.

Baden-Württemberg hat aber viele Möglichkeiten, die eigene Zukunft maßgeblich selbst zu beeinflussen. Als Beispiele nenne ich hier die Fragen der Bildungsqualität, des Wirtschaftsstandorts, der Staatsfinanzen sowie der Polizei und Justiz. Viele Themen gelingen wiederum nur im Zusammenspiel der unterschiedlichen Ebenen, wie beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, Verbraucherschutz oder bei klimaschonender Energie und Kraftstoffen.

Diese breite thematische Vielfalt wird von uns als liberaler Fraktion in unserer Arbeit im Landtag vollumfänglich aufgegriffen. Uns ist dabei nicht nur wichtig, dass unsere Arbeit wahrgenommen und darüber berichtet wird, sondern wir wollen auch unser unverwechselbares Profil deutlich machen. Wir setzen eigene Schwerpunkte.

Diese Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ kann natürlich nur einen Bruchteil der Aktionen, Anträge und Initiativen wiedergeben, die wir im Laufe eines Jahres auf den Weg bringen. Wenn Sie Nachfrage zu einzelnen Themen haben, wenden Sie sich direkt an uns, wir geben gerne Auskunft über unsere Arbeit.

Ich lade Sie herzlich ein, einen eigenen Eindruck zu gewinnen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Der Beteiligung der Öffentlichkeit zum neuen Landesentwicklungsplan geht endlich los, doch informiert das Ministerium den Landtag zuletzt.

Prof. Dr. Erik Schweickert, Vorsitzender des Arbeitskreises Landesentwicklung und Wohnen der FDP/DVP-Fraktion sagt zur Bekanntgabe der Eckpunkte zum neuen Landesentwicklungsplan (LEP):

„Wir sind äußerst irritiert, dass der Landtag zuletzt über die Eckpunkte des neuen Landesentwicklungsplans informiert wird. Offensichtlich lautet die Reihenfolge aus Sicht des Ministeriums: Kabinett, Öffentlichkeit, Landtag. Schon vor zwei Wochen wurde ohne vorherige Information des Landtags in einem Social Media Beitrag der Start der Bürgerbeteiligung zum neuen Landesentwicklungsplan angekündigt. Erst gibt sich die Landesregierung monatelang bedeckt, was den neuen LEP angeht, und nun übergeht sie systematisch das Parlament und stellt es so dar, als ob der Landtag für jede noch so kleine Information auch noch dankbar sein müsste. Dabei wäre eine vorherige kurze Information des Ausschusses in jedem Fall angebracht gewesen. Ministerin Razavi macht aus dem Prozess der Fortschreibung des LEPs eine große Black Box.

Die Fortschreibung des LEPs ist ein wichtiges und notwendiges Projekt für unser Land. Doch werfen die Methoden der Landesregierung und die fehlende Beteiligung des Ausschusses Fragen auf. Schon in der Vergangenheit haben wir mehrfach das Antwortverhalten des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen moniert. Durch ihr Verhalten verspielt die Ministerin das Vertrauen der Abgeordneten in ihr Haus.“

 

 

Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz:


Bilanz eines Auslaufmodells

Es war eine einsame Entscheidung, die Ministerpräsident Kretschmann nach teilweise heftigen Diskussionen am 1. April 2021 bei seiner Partei durchsetzen konnte: Die Koalition der Grünen mit der CDU sollte fortgesetzt werden. Es war die bequemere Wahl für ihn, denn die CDU im Land war bereit, so gut wie alles, was die Grünen wollten, ohne Diskussion mitzumachen.
Doch ‘einfach für ihn’ bedeutet nicht auch ‘gut fürs Land’.

Wir nehmen die Halbzeit der Regierungszeit zum Anlass, eine politische Bilanz zu ziehen. Basierend auf Fakten und praktischen Entscheidungen der Regierungskoalition  thematisieren wir, wie es anders besser werden kann und muss.

Die grün-schwarze Koalition wird keine Zukunft haben. Umso wichtiger ist es, dass das Land endlich wieder eine bekommt. Die gesamte Analyse im Download.



Die Bilanz eines Auslaufmodells zum Download