FDP-Fraktionen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen einig


Im Zusammenhang mit der aktuell diskutierten Reform der Notfallversorgung erklären die gesundheitspolitischen Sprecher der FDP-Fraktionen in den Landtagen von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann, Rheinland-Pfalz, Steven Wink, und Hessen, Yanki Pürsün:

 

„Der derzeit laufende Reformprozess zu Notfallversorgung sollte dazu genutzt werden, endlich über Landesgrenzen hinweg zu denken. Sachgerechte Lösungen setzen an den tatsächlichen Bedürfnissen von Regionen an. Deshalb sollten die zuständigen Ministerien die Chance von Planungsregionen über Landesgrenzen hinweg nutzen. Hierbei sollte nicht nur an der ärztliche Bereitschaftsdienstberücksichtigt werden – auch die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Rettungsdienste sind weiterzuentwickeln. Wenn die Planungsregionen gleich von Anfang an über Landesgrenzen hinweg konzipiert werden, kann ein integriertes Gesundheitsleitsystem angelegt werden. Wir Freie Demokraten fordern die Gesundheitsminister in unseren Bundesländern auf, das Anliegen aufzugreifen. Entsprechende Briefe haben wir bereits an die zuständigen Ministerien auf Landesebene geschickt. Vor allem die Rhein-Neckar-Region und das Rhein-Main-Gebiet könnten hier echte Pioniere werden. “

 

 

Hintergrund-Infos zur Notfallreform, vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-21-lp/notfallreform/faq-notfallreform.html

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/N/RefE_Notfallreform.pdf

Die restriktiven, überbordenden Vorschriften der bisherigen Landesheimbauverordnung und der Landespersonalverordnung sollten flexibler und innovativer ausgestaltet werden


In der heutigen zweiten Lesung des Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetzes (TPQG) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Es ist gut, dass die Landesregierung nach der ersten Lesung beim TPQG noch einmal nachgebessert hat. Auch in der Anhörung zu diesem Gesetzesentwurf wurde deutlich, dass erheblicher Beratungsbedarf besteht und die berechtigte Kritik aus der Praxis nicht ignoriert werden darf. So haben Grüne und CDU bei den Themen Anzeigepflicht für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Schaffung einer Beschwerdestelle noch nachgebessert. Gleichwohl bleibt das Gesetz aber an entscheidenden Stellen hinter dem Notwendigen zurück. Wir haben deshalb Nachbesserungen eingefordert und konkrete Verbesserungen vorgeschlagen, etwa um Doppelprüfungen zu vermeiden und Regelprüfungen planbarer zu gestalten. Denn eine Kultur des Vertrauens darf nicht bei Überschriften enden, sondern muss sich auch im Vollzug widerspiegeln. Es bleibt das Geheimnis von Minister Lucha, warum er als Minister erst am Ende seiner zehnjährigen Amtszeit und nur auf erheblichen Druck erstmals in der Pflege Regelungen vereinfacht. Aber dann sollte es nicht nur im Gesetz, sondern auch in der Ausführungsverordnung erfolgen.

Wir haben die Landesregierung deshalb aufgefordert, die Ausführungsverordnung zum TPQG grundlegend neu auszurichten. Insbesondere die restriktiven, überbordenden Vorschriften der bisherigen Landesheimbauverordnung und der Landespersonalverordnung sollten flexibler und innovativer ausgestaltet werden. Der Pflegefachkräftemangel und der akute Platzmangel lassen sich nicht mit immer neuen Detailvorgaben lösen. Nach wie vor gibt es noch einige Tausend Pflegeheimplätze, die derzeit nur mit Ausnahmegenehmigungen erhalten werden können. Dazu findet sich in der Verordnung nichts und Minister Lucha hat darauf keine Antwort. Anstatt Innovationen zu fördern und neue Impulse im Bauen zuzulassen, fehlt der Mut zu Reformen.“

Rems-Murr-Kliniken sind wegweisend


Nicht jede Mutter kann ihr frühgeborenes Baby schon von Geburt an mit der eigenen Muttermilch ausreichend versorgen. Andere wiederum erzeugen mehr als ihr eigenes Frühchen benötigt. Hier setzt die Frauenmilchbanken an: Nach strenger Untersuchung von Spenderin und Milch auf Krankheiten und Keime wird die überschüssige Milch in der Frauenmilchbank gesammelt und an jene Frühgeborene weitergeben, die sonst auf industrielle Ersatzprodukte angewiesen wären. Tiefgekühlt ist die Spendermilch bis zu sechs Monate haltbar.

Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, hat zu diesem wichtigen Thema Gesundheitsminister Lucha angeschrieben, um die Versorgungssituation im Land Baden-Württemberg abzufragen. Bereits 2020 haben die Rems-Murr-Kliniken die erste Frauenmilchbank in der Region eingerichtet. Im zertifizierten Perinatalzentrum Level 1 am Rems-Murr-Klinikum Winnenden können Frühgeborene mit gespendeter Muttermilch versorgt werden. „Überrascht bin ich, dass das Sozialministerium als oberste Krankenhausplanungsbehörde keinen Überblick über die Anzahl und die Arbeit von Frauenmilchbanken in Baden-Württemberg vorliegen hat.“ Laut dem Jahresbericht des Netzwerks Frauenmilchbanken Baden-Württemberg sind zehn Kliniken in Baden-Württemberg darin organisiert: Als sogenannte Hub-Kliniken, die auch Milch aus anderen Kliniken annehmen und weiterverteilen, fungieren das Universitätsklinikum Freiburg und die von Ihnen beschriebenen Rems-Murr-Kliniken Winnenden; die Universitätskinderklinik Tübingen ist als Hub-Klinik in Vorbereitung. Als Depot-Kliniken fungieren die sieben baden-württembergischen Kliniken Ortenau-Klinikum, Hegau-Bodensee-Klinikum Singen, Schwarzwald-Baar-Klinikum, Klinikum Esslingen, Kliniken Böblingen, Klinikum Ludwigsburg sowie die Universitätskinderklinik Mannheim. Laut Jahresbericht des Netzwerk Frauenmilchbanken Baden-Württemberg war demnach im Sommer 2025 eine weitere Frauenmilchbank am Universitätskinderklinikum Heidelberg im Aufbau. Weitere Frauenmilchbanken am Klinikum Stuttgart, am Universitätskinderklinikum Ulm sowie an der Kinderklinik Lörrach dienen nach dem Jahresbericht des Netzwerks ausschließlich zur internen Versorgung.

Im Rahmen der Umsetzung der Ziele des Nationalen Gesundheitszieles „Gesundheit rund um die Geburt“ und der bekannten Vorteile der Ernährung mit Muttermilch für die zu früh geborenen Kinder sind diese Entwicklungen grundsätzlich zu begrüßen. Da dies keine Kassenleistung ist, hat sich das Netzwerk Frauenmilchbanken Baden-Württemberg um finanzielle Unterstützung beworben. Bisher gibt es keine Förderung vom Land Baden-Württemberg. „Ich halte es für wichtig, dass das Land im Rahmen der Krankenhausplanung die auch Versorgungssituation der Frauenmilchbanken berücksichtigt, damit wir nicht nur in zehn Kliniken diese hervorragende Versorgung anbieten können.“

 

Homöopathie und zur Rolle


komplementärer Heilverfahren

Die FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg setzt sich für Vielfalt und Selbstbestimmung im Gesundheitswesen ein. Wir wollen, dass Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg auch künftig frei entscheiden können, welche Therapiewege sie für sich als hilfreich erleben.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Wir verteidigen Patientensouveränität und Therapiefreiheit

    Homöopathie bleibt Teil einer pluralen Versorgung.

  • Wir sehen keinen Handlungsbedarf für ein Erstattungsverbot.

    Das finanzielle Volumen ist gering, die Entscheidungshoheit der Kassen bewährt.

  • Wir erkennen Baden-Württemberg als Kernland der Komplementärmedizin an - mit traditionsreichen Herstellern.

  • Wir stehen an der Seite qualifizierter Heilpraktiker und homöopathisch tätiger Ärztinnen/Ärzte mit klaren Sicherheits- und Qualitätsstandards.

  • Wir fördern Forschung und Evidenzgewinn in der komplementären und integrativen Medizin.

  • Wir lehnen ideologische oder symbolische Abwertungen ab.

    Gesundheitspolitik muss den Menschen dienen, nicht einer Symbolpolitik.

Wir brauchen ein Gesundheitswesen, das wissenschaftlich ambitioniert, innovativ, wirtschaftlich stark und zugleich freiheitlich-plural bleibt.



Unsere Ideen als Download

Abgeordnete

Jochen Haußmann

Wahlkreis Schorndorf
Themen:Gesundheit

Mitarbeiter

Markus Flandi

Stv. Geschäftsführer & Parlamentarischer Berater für Verkehr und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9021

Echte Reformen statt kurzgegriffene Initiativen.

Zur Bundesratsinitiative des Gesundheitsministers Lucha zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Die Bundesratsinitiative des Gesundheitsministers Lucha zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen unterstreicht, dass er die gesamte Problematik der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung nicht im Blick hat. Sein Vorstoß greift zu kurz und löst das Problem nicht.

Die Forderung, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren, ist ja nicht neu – sie bleibt aber Stückwerk, solange keine tragfähige Gesamtreform in Sicht ist.

Zum einen blendet er aber vollkommen aus, wie mit den versicherungsfremden Leistungen umzugehen ist, zum anderen fehlt es an Vorschlägen zur nachhaltigen Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung. Er selbst hat im Übrigen mit der jahrelangen Weigerung, die Landesheimbauverordnung zu vereinfachen, die Kosten der stationären Pflege im Land nach oben getrieben. Zugleich schiebt der Bund die dringend notwendigen Reformen in der Sozialversicherung auf die lange Bank. Die Vorschläge der Pflegekommission von Bund und Ländern sind völlig mutlos und unbefriedigend.

Wir Freie Demokraten fordern eine nachhaltige und generationengerechte Reform der Finanzierungsstruktur, die die Kranken- und Pflegeversicherung langfristig solide und zukunftsfest aufstellt.“

Attraktivität steigern


Heute gibt es die erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung des fachärztlichen Nachwuchses im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg (Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz – GDFG, Drucksache 17/9955)“. In der Debatte darüber sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

 

„Wieder einmal versucht die grün geführte Landesregierung, mit Sonderquoten Probleme zu lösen. Doch der Ansatz greift viel zu kurz. Es ist ein Herumdoktern mit weißer Salbe an den Symptomen. Niemand kann von einem jungen Menschen ernsthaft verlangen, sein Leben zwölf Jahre im Voraus so detailliert planen zu können, dass es zu einer Entscheidung aus echter Überzeugung kommt. Diese braucht es aber sowohl für den Beruf als Hausarzt, wie auch als Facharzt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Einen besseren Vorschlag haben wir schon bei der Einführung der Landarztquote gemacht. Manchmal liegt die Lösung auf der Hand. Unser Ansatz sieht vor, dass wir Studierende am Ende Ihres Studiums gezielt interessante Angebote für den Einstieg im niedergelassenen Bereich oder im ÖGD anbieten. Nur durch attraktive Rahmenbedingungen kann aus meiner Sicht dieses Ziel dauerhaft wirksam erreicht werden. Die hier vorgelegte Vorabquote für insgesamt 50 Medizinstudienplätze mit einer offen formulierten ‚Freikaufregelung‘ mit einer Strafzahlung von bis zu 250.000 Euro überzeugt nicht. Die veranschlagten 16,4 Mio. Euro wären in die Verbesserung der Strukturen des ÖGD besser angelegt.“

Wie fördern wir

Pflege und Leistungen

für Menschen mit Behinderung?

Baden-Württemberg steht im Pflegebereich vor immensen Herausforderungen. Auch im Bereich der Eingliederungshilfe bereiten Fachkräftemangel, überbordende Bürokratie oder explodierende Kosten erhebliche Probleme und müssen von der Politik endlich angegangen werden.

Wir wollen diskutieren, welche Maßnahmen in Baden-Württemberg ergriffen werden sollten.

Folgende wichtige Themen sprechen wir u. a. an:


  • Personalsicherung/ Ausbildung/ Anerkennung ausländischer Fachkräfte

  • Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität/ Sicherung der pflegerischen Infrastruktur

  • Ambulante Pflege

  • Bürokratieabbau

  • Digitalisierung/Pflege-Innovationen

Diskutieren Sie u. a. mit:


  • Jochen Haußmann MdL

    Parlamentarischer Geschäftsführer und stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie gesundheitspolitischer Sprecher

  • Markus Flandi

    Stellvertretender Fraktionsgeschäftsführer und parlamentarischer Berater

11. November 2025 | 17:00 Uhr

Seien Sie dabei und diskutieren mit:

Höheres Kostengefüge und bereits erledigte Hausaufgaben berücksichtigen


In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Landkreistags Baden-Württemberg mit dem Bayerischen Landkreistag zur Krankenhauspolitik des Bundes wird ein einseitiges Sparpaket zulasten der Krankenhäuser kritisiert. Dazu sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Der Bund sollte endlich bei der Krankenhausreform die vorhandenen Strukturen in den Blick nehmen. Hier ist Baden-Württemberg auf dem Weg der Reformen bereits viel weiter als andere Bundesländer. Diese bereits erwirtschafteten Effizienzrenditen dürfen jetzt nicht zum Nachteil gereichen. Der Transformationsfonds könnte hierzu sinnvoll weiterentwickelt werden. Statt schablonenhaft nach Anzahl der Einwohner die Gelder herunterzubrechen, sollten passgenaue Antworten auf die Strukturfragen gegeben werden. Wenn durch fehlkonstruierte Reformen angekündigte Verbesserungen durch die Hintertür gleich wieder kassiert werden, dann sorgt das für Verdruss. Es kann nicht sein, dass alle Standorte gleichbehandelt werden. Schließlich ist das Kosten- und Gehaltsniveau in Baden-Württemberg bekanntlich ein anderes.“

Land muss aktivere und konstruktivere Rolle bei Krankenhausplanung spielen


Im Zusammenhang der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes (Drucksache 17/9482) im Landtag von Baden-Württemberg sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Ich begrüße es, dass Daten in anonymisierter Form zu Forschungszwecken jetzt auch an Dritte weitergegeben werden können. Die Stärkung des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg sichert Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Land. Neben diesem Gesetzesvorhaben rufe ich der Landesregierung aber auch zu, dass sie eine aktivere und konstruktivere Rolle in der Krankenhausplanung einnehmen muss. Die Umstellung auf die Vorhaltepauschalen und die Zuweisung von Leistungsgruppen ist alles andere als trivial und entscheidend für die weitere Entwicklung im Land. Wie immer reichen wir Freie Demokraten zu sinnvollen Reformen die Hand.“

 

 

 

 

 

Zeit der Sorglosigkeit ist vorbei


Zur Regierungspressekonferenz, in der der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl und Gesundheitsminister Manfred Lucha unter anderem ein Krisenmanagement – Handbuch sowie einen „Rahmenplan Alarm- und Einsatzplanung“ insbesondere für den Bereich der Krankenhäuser vorgestellt haben sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Es ist sicherlich zu begrüßen, wenn es in Abstimmung mit den relevanten Akteuren Handreichungen und Rahmenpläne gibt. Wir erleben aber, dass die Zeit der Sorglosigkeit der letzten Jahre vorbei ist. So wie in Zeiten des Kalten Krieges ganz selbstverständlich in großer Zahl Hilfskrankenhäuser vorhanden waren, so müssen wir jetzt auch über das Stadium von Papieren und Übungen hinauswachsen. Ich werbe dafür, jetzt schon mögliche Standorte zu prüfen. Und es muss nach einer Analyse konkreter Sicherheits-, Abwehr- und Resilienzbedarfe vom Bund die nötigen Mittel schnell und unbürokratisch bereitgestellt werden. Ich rate dringend dazu, dies nicht auf die lange Bank zu schieben.“

 

 

 

Landesregierung sollte Chance für Verbesserungen nutzen


An der ursprünglichen Reform der Krankenhausstruktur in Deutschland, verantwortet vom damaligen SPD-Minister Karl Lauterbach, gab es viel Kritik. Nun wird gemeldet, dass unter dem CDU-geführten Gesundheitsministerium im Bund dieses Konzept überarbeitet werden soll. Der gesundheitspolitische Sprecher und stv. Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, sieht den Bedarf von Änderungen und Chancen für Verbesserungen:

 

„Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz enthält wichtige Elemente für eine Neuausrichtung der Krankenhausstrukturen. Dennoch sehe auch ich Nachbesserungsbedarf. So ist die 2-Kilometer-Abstandsregel vielleicht für Berlin relevant, in Baden-Württemberg würde sie bewährte Strukturen zerschlagen. Außerdem braucht es bei der Finanzierung Veränderungen, insbesondere sollten Länder wie Baden-Württemberg auch dafür unterstützt werden, dass sie bei der Strukturreform viel weiter sind als andere Länder.

Aber auch im Land ist mehr Verantwortung für die Landeskrankenhausplanung erforderlich. Es reicht nicht aus, immer nur aktiv zu werden, wenn die Stadt- und Landkreise Veränderungen planen. Die landkreis- und bundesländerübergreifende Krankenhausplanung ist eine elementare Aufgabe des Landes selbst. Hier braucht es mehr Steuerung als bisher. Die regionalen Strukturen in der medizinischen Versorgung gewinnen immer mehr an Bedeutung.“

Brauchen faktenbasierte Diskussion zur Versorgung Frühgeborener


Die Forderungen des Gesundheitsministers Lucha, den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), das höchste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, abzuschaffen und seine Beschlüsse durch politische Gesetzgebung zu ersetzen würde insbesondere bei der Versorgung von Frühgeborenen empfindliche Auswirkungen haben. Dieses Vorhaben kritisiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Die Frühgeborenen-Versorgung in Baden-Württemberg ist ein sehr wichtiges Thema. Mit einem Frontalangriff auf den Gemeinsamen Bundesausschuss hat sich Minister Lucha völlig verrannt und schadet damit der wichtigen Fachdiskussion über die aktuellen Herausforderungen dieses medizinischen Bereichs in Baden-Württemberg. Es wäre viel hilfreicher, wenn wir eine faktenbasierte Diskussion dazu führen. Einerseits sind Mindestmengen für eine qualitativ hochwertige Frühgeborenen-Versorgung wichtig. andererseits müssen wir aber auch den Aspekt der pflegerischen Versorgung in den Blick nehmen.

Ab dem Jahr 2024 gilt nach der Mindestmengenregelung (Mm-R) des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von < 1.250 g die jährliche Mindestmenge pro Standort eines Krankenhauses von 25 statt bisher 14, bzw. übergangsweise in 2023 von 20. Der Verband der Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands (VLKKD) informierte bereits Anfang letzten Jahres, dass in allen Perinatalzentren ein eklatanter Pflegepersonalmangel herrscht.

Bei einem Verlust von knapp der Hälfte dieser Zentren mit dem Level I hat der VLKKD die Sorge, durch die notwendige Zentralisierung die Versorgung der pflegerisch intensiv zu betreuenden Frühgeborenen nicht sicherzustellen zu können. Bereits jetzt fehlende Kapazitäten in den Frauenkliniken der verbleibenden PNZ I sind ein weiterer Punkt.

Deshalb braucht es dazu den konstruktiven Dialog des Landes mit dem GBA und keine Generalkritik von Minister Lucha. Ob der Vorschlag des VLKKD eine Lösung sein kann, eine modifizierte Grenzziehung zwischen den beiden Versorgungsstufen vorzusehen (Level I für Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 750g oder einem Gestationsalter unter 26 Wochen, Level II für Frühgeborene ab 750 g oder ab 26 Schwangerschaftswochen) kann die Politik in die Überlegungen einbringen, bedarf aber der Beurteilung des GBA. Ich fordere Minister Lucha auf, wieder auf einen sachlichen Kurs zurückzukommen und den Dialog mit dem GBA zu suchen.“

 

Hinweis: Informationen des VLKKD dazu sowie eine parlamentarische Initiative des Abgeordneten übermitteln wir auf Wunsch gerne

 

 

Nach aktuellen Medienberichten soll die klinische Studie zur Erforschung eines Medikaments in Bezug auf die Therapie von ME/CFS (Chronisches Erschöpfungssyndrom) nicht weiter gefördert werden. Dabei handelt es sich um ein Medikament mit dem Wirkstoff Inebilizumab. Laut Forschern der Charité Berlin, sei dies eines der vielversprechendsten Wirkstoffe im Kampf gegen dieses komplexe Krankheitsbild.

Bei ME/CFS ist die Zahl der Betroffenen seit der Coronapandemie deutlichen angestiegen. Aktuell sind in Deutschland 620.000 Menschen davon betroffen, „hinter jeder dieser Zahl stehen Menschen, deren Familien und Schicksale“ so der Abgeordnete Niko Reith und weiter:

„Ex-Gesundheitsminister Lauterbach hat im Dezember vergangenen Jahres noch auf dem 3.Long COVID Kongress berichtet, dass die Forschungsprojekte zu Long COVID und ME/CFS bis 2028 gesichert sein. Warum dann nicht auch die vielversprechende Medikamentenstudie? Mir liegt es fern hier Schuldzuweisungen oder Ratschläge zu erteilen, mir ist es wichtig, dass die Forschung an diesem umfassenden Krankheitsbild weiterverfolgt wird und die Betroffenen eine Stimme und eine Chance bekommen.“

Die aktuelle Bundesregierung will mit der geplanten Enquete -Kommission die Coronapandemie aufarbeiten, darf darüber aber nicht den Blick in die Zukunft verlieren, so Reith.

Weiter führt er aus: „Mit der Einstellung der klinischen Studie, ohne die Aussicht auf eine Alternative, ist es für die Betroffenen von ME/CFS ein Schlag ins Gesicht, schien doch die Möglichkeit einer vielversprechenden Therapie so nah. Und wir dürfen diese Schicksale und Familien nicht als Nummern zu den Akten legen. Es liegt nun an der aktuellen Regierung die Weichen zu stellen, den Betroffenen wieder eine Perspektive zu geben.“

 

 

ME/CFS – Forschung muss weiterhin unterstützt werden.


Nach aktuellen Medienberichten soll die klinische Studie zur Erforschung eines Medikaments in Bezug auf die Therapie von ME/CFS (Chronisches Erschöpfungssyndrom) nicht weiter gefördert werden. Dabei handelt es sich um ein Medikament mit dem Wirkstoff Inebilizumab. Laut Forschern der Charité Berlin, sei dies eines der vielversprechendsten Wirkstoffe im Kampf gegen dieses komplexe Krankheitsbild.

 

Bei ME/CFS ist die Zahl der Betroffenen seit der Coronapandemie deutlichen angestiegen. Aktuell sind in Deutschland 620.000 Menschen davon betroffen, „hinter jeder dieser Zahl stehen Menschen, deren Familien und Schicksale“ so der Abgeordnete Niko Reith und weiter:

 

„Ex-Gesundheitsminister Lauterbach hat im Dezember vergangenen Jahres noch auf dem 3.Long COVID Kongress berichtet, dass die Forschungsprojekte zu Long COVID und ME/CFS bis 2028 gesichert sein. Warum dann nicht auch die vielversprechende Medikamentenstudie? Mir liegt es fern hier Schuldzuweisungen oder Ratschläge zu erteilen, mir ist es wichtig, dass die Forschung an diesem umfassenden Krankheitsbild weiterverfolgt wird und die Betroffenen eine Stimme und eine Chance bekommen.“

 

Die aktuelle Bundesregierung will mit der geplanten Enquete -Kommission die Coronapandemie aufarbeiten, darf darüber aber nicht den Blick in die Zukunft verlieren, so Reith.

 

Weiter führt er aus: „Mit der Einstellung der klinischen Studie, ohne die Aussicht auf eine Alternative, ist es für die Betroffenen von ME/CFS ein Schlag ins Gesicht, schien doch die Möglichkeit einer vielversprechenden Therapie so nah. Und wir dürfen diese Schicksale und Familien nicht als Nummern zu den Akten legen. Es liegt nun an der aktuellen Regierung die Weichen zu stellen, den Betroffenen wieder eine Perspektive zu geben.“

 

Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes aus der schwarz-gelben Ära bleiben erhalten.


Zu der Meldung, wonach das Kabinett nächste Woche eine Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes auf den Weg bringen wolle, das zwar weitere Konsumwege einbeziehen, die Regelungen für die Gastronomie jedoch beibehalten wolle, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

 

„Rauchen ist neben Bewegungsmangel und ungesunder Ernährung eine große Gesundheitsgefahr. Die Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes lässt Augenmaß erkennen, wir müssen aber noch die konkreten Regelungen auf ihre Handhabbarkeit prüfen. Ich begrüße es, dass das grüne Ansinnen eines Komplettverbots für die Gastronomie abgewendet werden konnte. Diese Branche steht bereits genug unter Druck. Da braucht es keine Verbots-Allmachtsfantasien. Die Novellierung bestätigt die wesentlichen Eckpunkte des von den Grünen damals so bitter bekämpften Nichtraucherschutzgesetzes aus dem Jahr 2007. Insofern ist es ein Erfolg für die damals von Vernunft und Pragmatismus geprägte schwarz-gelbe Landesregierung. Im Vergleich zu den großen Forderungen der Grünen ist nun offensichtlich ein Erkenntnisgewinn eingetreten.“

 

 

SPD-Gesetzentwurf ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht.

Zum Gesetzentwurf Gemeindeschwester Plus der SPD-Fraktion, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Prävention wird als gesamtgesellschaftliche und individuelle Aufgabe immer wichtiger. Daher begrüßen wir es, Unterstützungsmodelle zu etablieren, die bereits vor einer Pflegebedürftigkeit greifen sollen. Denn die Statistiken für Baden-Württemberg zeigen deutlich, dass der Anteil der älteren Bevölkerung stark zugenommen hat. Für den Bereich der Prävention – gerade zur Verhinderung der Pflegebedürftigkeit – hat die Landesregierung bisher viel zu wenig geliefert und war und ist auf Impulse aus den Oppositionsfraktionen angewiesen.

Allerdings sieht die FDP-Landtagsfraktion den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion als nicht zielführend an. Durch die Einführung der ‚Gemeindeschwester Plus ‘ wird eine neue Landeszuständigkeit geschaffen, die durch eine Mischfinanzierung von Land und Kommunen getragen werden soll, welche zudem nicht auskömmlich ist. Im Detail halten wir die geplante Umsetzung für zu bürokratisch und zu wenig flexibel. Damit trifft der Gesetzentwurf zu Recht auf die Kritik der Kommunen, immer wieder neue Leistungen mitfinanzieren zu müssen. Angesichts der dramatischen Finanzlage von Bund, Ländern und Kommunen ist genau abzuwägen, welche Leistungen den Kommunen noch zuzumuten sind – und welche neuen Leistungen das Land übernehmen soll. Zudem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Aufgabe der Gemeindeschwester Plus nur von Pflegefachkräften ausgeführt werden darf. Dies ist praxisfern und sorgt dafür, dass sich der Pflegefachkraftmangel noch verschärfen wird. Im kommunalen Bereich gibt es bereits viele bürgerschaftliche und soziale Aktivitäten – es wäre weitaus besser, die Kommunen finanziell zu unterstützen und ihnen die Flexibilität für individuelle Lösungen zu lassen. Die Eigenverantwortung der Kommunen und das Vertrauen in kommunale Strukturen sind uns Freien Demokraten ein hohes Gut. Der SPD-Gesetzentwurf ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht.“

 

SPD-Antrag verursacht mehr Unsicherheit, als dass es dem Kinderschutz nutzt.


Zur geplanten Änderung des Heilberufe-Kammergesetz der SPD-Fraktion äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Kinderschutz ich richtig und Kinderschutz ist wichtig. Dabei sind wir uns einig. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen zeigt uns, wie wichtig der Kinderschutz ist. Richtig ist, dass auch in der Zusammenarbeit der schützenden Stellen – wozu auch die Kinderärztinnen und Kinderärzte gehören – eine vertrauensvolle und kooperative Atmosphäre gehört. Es liegen uns viele unterschiedliche Stellungnahmen zum Gesetzentwurf vor. Einige der beteiligten Verbände haben ihre Zweifel am Mehrwert für den Kinderschutz geäußert. Wir Freie Demokraten können diese Bewertungen nachvollziehen. Es ist für den Kinderschutz nicht dienlich, wenn sich eine Parallelstruktur mit unklaren Verhältnissen im Ablauf rechtlich zementiert. Die Schaffung einer Regelung, die den Bruch der ärztlichen Schweigepflicht rechtfertigt, darf nicht dafür sorgen, dass die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit bestehenden Kooperationsstrukturen gefährdet wird. Bei der bereits bestehenden Rechtslage gibt es Ausnahmen, unter denen bei Verdachtsmomenten entsprechende schützende Institutionen eingeschaltet werden können. Dennoch halten wir es für sinnvoll, in der weiteren Beratung im parlamentarischen Verfahren auf die verschiedenen Aspekte einzugehen und dazu durchaus auch die Experten anzuhören. Ich danke der SPD-Fraktion für ihren wichtigen Impuls für den Kinderschutz im Land.“

 

Sein eigenes Ministerium widerspricht den bisherigen Einschätzungen des Ministers und fordert mehr Plätze – Minister Lucha muss dringend ein umfassendes Konzept zum Maßregelvollzug vorlegen.


Zur Meldung, wonach der Maßregelvollzug trotz geplanter Neubauten überlastet bleibe, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Nachdem Baden-Württemberg lange Zeit das Schlusslicht beim Thema Maßregelvollzug war, hatte Gesundheitsminister Lucha einen Ausbau der Plätze forciert und erklärt, dass mit den geplanten Neubauten der Maßregelvollzug in Baden-Württemberg wieder gut betrieben werden könne. Doch offensichtlich hat Minister Lucha keinen Überblick über den Maßregelvollzug im Land. Anders lassen sich die Berechnungen aus seinem eigenen Ministerium, wonach zusätzlich zu den bereits geplanten Projekten noch ein weiterer Standort nötig sein wird, nicht erklären. Unklar ist zudem, ob der Neubau in Schwäbisch Hall wie geplant noch bis zum Sommer 2025 eröffnet werden kann. Wir Freie Demokraten werden dazu einen entsprechenden Bericht einfordern.“

 

Dramatische Lage der Kliniken und Krankenhäuser braucht Unterstützung aus Bund und Land.


Nach der heutigen öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss zum Stand der Krankenhausplanung in Baden-Württemberg äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Seit Jahren fordert die FDP-Landtagsfraktion eine Novellierung der Krankenhausplanung aus dem Jahr 2010. Erst 2024 hat die Landesregierung die längst überfällige Reform des Landeskrankenhausgesetzes verabschiedet, allerdings ohne konkrete Inhalte. In der vergangenen Woche hat die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) noch einmal die dramatisch schlechte Finanzlage der Kliniken und Krankenhäuser berichtet. Was seit Jahren offensichtlich ist, wurde auch heute in der Anhörung bestätigt: Es besteht dringender Handlungsbedarf!

 

Zum einen brauchen wir schnell Klarheit, wie der Bund das Krankenhausgesetz umsetzt. Zum anderen muss das Land eine echte Strukturplanung machen. Der Bund muss die Finanzierung dringend mit Strukturreformen verbinden und Länder mit weit unterdurchschnittlicher Bettenzahl wie Baden-Württemberg durch ein Bonussystem entlasten. Das Gesundheitswesen muss ganzheitlich gedacht werden, dazu gehören auch der Rettungsdienst, die Notfallversorgung sowie die ambulante Versorgung mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst. Auch die Weiterbildungsmöglichkeiten für den ärztlichen Nachwuchs müssen in die Krankenhausplanung integriert und die Weiterbildung flächendeckend gefördert werden. Zudem müssen dringend die Ursachen für die im Gutachten des Landes aufgeführte hohe Auslastungsquote der Bettenauslastung von 85 % nachgeprüft werden.

 

Die Anhörung heute hat deutlich gemacht, dass die Landesregierung noch ordentlich Nachbesserungsbedarf und klare Hausaufgaben hat, insbesondere bei der stärkeren Koordinierung der Landeskrankenhausplanung und der Schwerpunktsetzung in der Investitionsförderung.“

 

Krankenhäuser sind elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge und müssen so behandelt werden.


Zur heutigen Landespressekonferenz mit der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Ich unterstütze die Forderungen der BWKG nach einem schnellen finanziellen Ausgleich der Defizite und Nachschärfung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes. Die finanzielle Situation unserer Kliniken in Baden-Württemberg ist besorgniserregend. Die flächendeckende medizinische Versorgungslage in Baden-Württemberg ist gefährdet. Wenn die Landkreise weiterhin die kommunalen Klinikdefizite ausgleichen müssen, dann geht das zu Lasten anderer Investitionen, die die Landkreise ebenfalls stemmen müssen. In der angespannten finanziellen Lage der Kommunen, ist dies nicht akzeptabel. Auch private und freie gemeinnützigen Klinikträger stehen mit dem Rücken zur Wand. Wenn die Krankenhausfinanzierung nicht strukturell auf andere Beine gestellt wird, führt das auch zur Verringerung der Trägervielfalt und damit zu deutlichen Einbußen in der medizinischen Versorgung.

Es darf nicht sein, dass die hoch effizienten und fortschrittlichen baden-württembergischen Krankenhäuser durch die geleisteten Strukturreformen sowie die wichtige und erwünschte Ambulantisierung Nachteile der bundesseitigen Klinikfinanzierung erfahren.

Für uns Freie Demokraten ist ganz eindeutig, dass Gesundheit und die flächendeckende, beste medizinische Versorgung kein Luxusgut, sondern elementare Grundlage für unser Bundesland ist. Wir fordern die künftige Bundesregierung auf, hier dringend und zügig nachzusteuern und die Krankenhäuser ihrer Bedeutung für die Gesellschaft nach auch zu finanzieren. Gleichzeitig brauchen wir eine Finanzierung, die Strukturreformen fördert und nicht zementiert.“

Ein stabiles und verlässliches Gesundheitssystem ist Garant für Demokratie und Wohlstand.


In der heutigen Plenardebatte zur Schließung der Notfallpraxen äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Baden-Württemberg möchte und muss eine Vorreiterrolle in der Entwicklung gesundheitlicher Versorgungsstrukturen einnehmen, die auch Gesundheitsförderung und Prävention einbeziehen. Gesundheitsminister Manfred Lucha hat dies immer wieder angekündigt, lässt jetzt aber keine Taten folgen.

 

Inzwischen ist die Situation im Gesundheitswesen dramatisch. Die Schließung von 18 Praxen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in diesem Jahr ist ein weiterer Einschnitt in der baden-württembergischen Gesundheitsversorgung. Davor verschließt die Landesregierung die Augen.

Mit der Schließung dieser Praxen wird der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Es fehlt die Analyse der Auswirkung vor Ort. Die Schließung der Notfallpraxen hat eindeutige Auswirkungen auf die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Nach Auskunft der Rems-Murr-Kliniken beispielsweise, wird bereits aufgrund der Schließung der Bereitschaftspraxis in Schorndorf eine Mehrbelastung der Klinik-Notaufnahmen an beiden Standorten der Rems-Murr-Kliniken beobachtet. Die Kliniken würden davon ausgehen, dass die Mehrbelastung durch eine mögliche Schließung der Notfallpraxis in Backnang weiter steigen wird. Die Befürchtungen, dass infolge von Standortschließungen die zentralen Notaufnahmen der Krankenhäuser überlastet werden könnten, nimmt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus unserer Sicht nicht sehr ernst.

Die Potentiale der Telemedizin sind bisher im Land noch viel zu wenig umgesetzt. Telemedizinische Angebote, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der ärztlichen Versorgung, Modelle wie Docdirekt, mit dem eine sichere und persönliche Online-Sprechstunde mit erfahrenen Ärztinnen und Ärzten wahrgenommen werden kann oder der Mehrwert von Digitalisierung ist in der Regelversorgung bisher viel zu wenig umgesetzt. Eine Förderung dieser Strukturen ist seit Jahren eine unserer Forderungen, die die Landesregierung viel zu schleppend angegangen ist.

Wir Freie Demokraten erneuern unsere Forderung aus dem Herbst 2024: Mit der Einrichtung eines Notfallgipfels, bei dem alle Akteure an einen Tisch geholt werden, werden sich bessere und individuellere Lösungen finden als alle 18 Standorte zu schließen. Deshalb fordern wir, erst einmal die Schließungspläne zurückzustellen. Neben einer transparenten Landeskrankenhausplanung ist die Vernetzung mit dem ambulanten Sektor und der Notfallversorgung absolut geboten.“

Lucha kommt seiner Verantwortung als Gesundheitsminister nicht nach.


Zur Ankündigung von mehr als einem Dutzend betroffener Städte, gegen die beabsichtigte Schließung von 18 Notfallpraxen jetzt den Klageweg zu beschreiten, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Die Veranstaltung der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zur Zukunft des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Dezember 2024 in Stuttgart hat gezeigt, welcher Druck in unserer gesundheitlichen Versorgung im Land insgesamt besteht. Es ist einerseits klar geworden, dass Reformbedarf besteht, andererseits wurde seitens der Kommunen und Kreise die Kommunikation der KVBW und des Gesundheitsministers Lucha kritisiert.

 

Ich habe immer gefordert, dass es einen intensiven Dialog der KVBW und der Landesregierung mit den Kommunen und Landkreisen, den Kliniken, der BWKG und der Ärzteschaft benötigt. Die Kommunen und Landkreise haben ihre Bereitschaft zur Mitwirkung zum Ausdruck gebracht. Ich habe Verständnis dafür, dass sie dies nun gerichtlich einfordern. Die Sorge um die Mehrbelastung in den Kliniken aufgrund der Schließung von 18 Bereitschaftspraxen im Land müssen wir ernst nehmen. Es fehlt eine Einschätzung der Auswirkungen dieser Reform, die im Land auch sehr unterschiedliche Auswirkungen hat, vor allem in den ländlichen Regionen.

 

Es wird immer deutlicher, dass Minister Lucha seiner Verantwortung als Gesundheitsminister nicht nachkommt. Schon bei seinem Amtsantritt 2016 war deutlich erkennbar, vor welchen Herausforderungen wir im Gesundheitswesen im Land stehen. Wir brauchen viel stärkere Impulse für Innovationen, Digitalisierung, Telemedizin, KI, Delegation, Förderung von regionalen Versorgungskonzepten sowie eine Kommunikationskampagne, Patientensteuerung und Förderung der Gesundheitskompetenz. Hätte Lucha unseren Vorschlag eines Notfallgipfels aufgegriffen, wäre diese Klage nicht notwendig. Jetzt wäre die Gelegenheit, dass er sich aktiv einbringt.“

FDP-Landtagsfraktion hat sich immer auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte umgesetzt wird.


Zum Thema Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte auf Bundesebene, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die FDP-Landtagsfraktion hat sich immer auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte umgesetzt wird.

Wir dürften aber auch die Entbudgetierung der Fachärztinnen und Fachärzten nicht aus den Augen verlieren. Es muss das Ziel sein, dass erbrachte Leistungen auch vergütet werden. Dies muss viel mehr im Fokus stehen, als eine Diskussion über eine Bürger- bzw. Einheitsversicherung. Die duale Krankenversicherung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung sorgt für wesentlich zügigere Innovationen im Gesundheitswesen.

Ebenfalls dürfen Entbürokratisierung und Abschaffung von Regressen für Ärztinnen und Ärzte als weitere wichtige Aufgaben in der Bundes- und Landespolitik nicht in Vergessenheit geraten oder hintangestellt werden.“

 

Long-Covid-Symptome müssen ernst genommen und besser erforscht werden – Es braucht eine Expertendatenbank, Innovationsförderung für neue Therapien und Fortbildungen des Fachpersonals.


Zur Meldung, wonach viele Corona-Infizierte von erheblichen Langzeitfolgen berichten, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Die Tatsache, dass auch zwei Jahre nach einer Corona-Infektion noch rund zwei Drittel der Betroffenen in ihrer Gesundheit und Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt werden, zeigt, dass die Long-Covid-Symptome dringend ernst genommen und besser erforscht werden müssen. Immerhin wird das Post-Covid-Syndrom inzwischen vom Sozialgericht Heilbronn als Berufskrankheit anerkannt.

 

Doch die Anerkennung als Berufskrankheit ist nur ein erster Schritt, den Betroffenen muss vor allem medizinisch endlich stärker geholfen werden. Hier ist Gesundheitsminister Lucha in der Pflicht, eine gute medizinische Versorgung der langzeiterkrankten Corona-Infizierten, aber auch der ME/CFS-Erkrankten, zu gewährleisten.

 

Wir Freie Demokraten fordern daher ein zentralisiertes Datenportal zur Sammlung und Nutzung medizinischer Daten für die weitere Forschung, eine Expertendatenbank für die schnelle und regionale Suche nach fachlich spezialisierten Ärzte, die gezielte Innovationsförderung im Bereich der Biotechnologie, um neue Therapien zu entwickeln sowie entsprechende Fortbildungen für medizinisches Personal und die Anpassung der Ausbildungsinhalte, um Long-Covid-Symptome schneller und besser erkennen zu können.

 

Ich bin daher der ehemaligen Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger dankbar, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Forschung zum Themenbereich Long-/Post-COVID und ME/CFS durch Maßnahmen der gezielten Projektförderung mit finanziellen Mitteln  vorangetrieben hat. Inhaltlich umfasst die Förderung des BMBF einen breiten Bereich von der Erforschung der Krankheitsmechanismen über die Diagnostik und Therapieentwicklung bis hin zu Aspekten der Versorgungsforschung.”