Pressemitteilung

25.Oktober 2023
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Haußmann: Recht und Praxis gehen aneinander vorbei

FDP setzt sich auf Bundesebene für gesetzliche Änderungen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ein

Zur Meldung von Einschränkungen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst nach dem Urteil des Bundessozialgerichts, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

„Das gestrige Urteil des Bundessozialgericht zur Sozialversicherungspflicht wirkt sich unmittelbar auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst aus. Notfallpraxen schließen oder kürzen ihre Öffnungszeit, zahlreiche Ärztinnen und Ärzte können sich nicht mehr im ärztlichen Bereitschaftsdienst beteiligen. So droht dem ärztlichen Bereitschaftsdienst erhebliche Lücken. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten ist nach dem Urteil des BSG massiv gefährdet.

Ich bin unserem gesundheitspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Prof. Dr. Andrew Ullmann dankbar, dass er die Entscheidung des Bundessozialgerichts ebenfalls nicht nachvollziehen kann. Recht und Praxis gehen hier seiner Meinung nach aneinander vorbei, deshalb muss der Gesetzgeber entsprechend tätig werden. Wir brauchen zeitnah eine gesetzliche Regelung, die die Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes wieder ermöglicht.“

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