FDP-Fraktionen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen einig


Im Zusammenhang mit der aktuell diskutierten Reform der Notfallversorgung erklären die gesundheitspolitischen Sprecher der FDP-Fraktionen in den Landtagen von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann, Rheinland-Pfalz, Steven Wink, und Hessen, Yanki Pürsün:

 

„Der derzeit laufende Reformprozess zu Notfallversorgung sollte dazu genutzt werden, endlich über Landesgrenzen hinweg zu denken. Sachgerechte Lösungen setzen an den tatsächlichen Bedürfnissen von Regionen an. Deshalb sollten die zuständigen Ministerien die Chance von Planungsregionen über Landesgrenzen hinweg nutzen. Hierbei sollte nicht nur an der ärztliche Bereitschaftsdienstberücksichtigt werden – auch die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Rettungsdienste sind weiterzuentwickeln. Wenn die Planungsregionen gleich von Anfang an über Landesgrenzen hinweg konzipiert werden, kann ein integriertes Gesundheitsleitsystem angelegt werden. Wir Freie Demokraten fordern die Gesundheitsminister in unseren Bundesländern auf, das Anliegen aufzugreifen. Entsprechende Briefe haben wir bereits an die zuständigen Ministerien auf Landesebene geschickt. Vor allem die Rhein-Neckar-Region und das Rhein-Main-Gebiet könnten hier echte Pioniere werden. “

 

 

Hintergrund-Infos zur Notfallreform, vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-21-lp/notfallreform/faq-notfallreform.html

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/N/RefE_Notfallreform.pdf

Unbürokratische und rechtssichere Bestandsregulierung von Biber und Saatkrähe ist nötig.


Die FDP/DVP-Fraktion fordert Biber und Saatkrähe dem Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) zu unterstellen und hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des JMWG eingebracht. Dieser wurde gestern von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Dazu meint der naturschutz- und jagdpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Unser Gesetzentwurf hat nicht nur die heuchlerische Artenschutzpolitik der Grünen, sondern auch Özdemirs falsches Wahlkampfversprechen auffliegen lassen. Mit der Ablehnung unseres Gesetzentwurfs blockieren die Grünen in der Landesregierung zum wiederholten Male ein unbürokratisches und rechtssicheres Management von Biber und Saatkrähe. Erst im Dezember 2025 hatten sie ein entsprechendes Vorhaben des Landwirtschaftsministers abgelehnt. Das zeigt auch, dass Özdemir beim Jagd- und Wildtiermanagement unter falscher Flagge segelt. Vor zwei Monaten beim Landesbauerntag hat dieser vollmundig versprochen, mit ihm könne man Biber und Saatkrähe dem Jagdrecht unterstellen.

 

Der bisherige Flickenteppich an Verordnungen und willkürlichen Einzelfallentscheidungen der Naturschutzbehörden ist ein Desaster. Schon seit Jahren hätten diese von den möglichen Ausnahmeregelungen, die das Bundesnaturschutzgesetz bietet, viel flexibler Gebrauch machen können. Doch während in Bayern jährlich rund 3.000 Problembiber nach Genehmigung entnommen werden, waren es in Baden-Württemberg über die gesamte Legislaturperiode hinweg gerade einmal vier der schätzungsweise 13.500 Biber, die mittlerweile bei uns leben. Die von der Landesregierung angekündigten Verordnungen werden die Biber- und Saatkrähenproblematik also auch nicht lösen, solange die Grünen beim Naturschutz das Zepter in der Hand haben. Sie werden lediglich mit noch mehr Kosten, noch mehr Bürokratie und noch mehr Zuständigkeitswirrwarr einhergehen.

 

Wir müssen in Baden-Württemberg eine praktikable, unbürokratische und rechtssichere Bestandsregulierung von konfliktträchtigen Tierarten wie Biber und Saatkrähe ermöglichen. Wir wollen ein faktenbasiertes Jagd- und Wildtiermanagement ohne ideologische Verblendung. Die Herabsenkung des Schutzstatus von Biber und Saatkrähe auf EU- und Bundesebene ist notwendig. Der günstige Erhaltungszustand ist längst erreicht. Solange aber eine Herabsenkung noch nicht erfolgt ist, müssen Biber und Saatkrähe in das Schutzmanagement des JWMG aufgenommen werden. Dies ist rechtlich möglich und richtig.“

Die restriktiven, überbordenden Vorschriften der bisherigen Landesheimbauverordnung und der Landespersonalverordnung sollten flexibler und innovativer ausgestaltet werden


In der heutigen zweiten Lesung des Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetzes (TPQG) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Es ist gut, dass die Landesregierung nach der ersten Lesung beim TPQG noch einmal nachgebessert hat. Auch in der Anhörung zu diesem Gesetzesentwurf wurde deutlich, dass erheblicher Beratungsbedarf besteht und die berechtigte Kritik aus der Praxis nicht ignoriert werden darf. So haben Grüne und CDU bei den Themen Anzeigepflicht für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Schaffung einer Beschwerdestelle noch nachgebessert. Gleichwohl bleibt das Gesetz aber an entscheidenden Stellen hinter dem Notwendigen zurück. Wir haben deshalb Nachbesserungen eingefordert und konkrete Verbesserungen vorgeschlagen, etwa um Doppelprüfungen zu vermeiden und Regelprüfungen planbarer zu gestalten. Denn eine Kultur des Vertrauens darf nicht bei Überschriften enden, sondern muss sich auch im Vollzug widerspiegeln. Es bleibt das Geheimnis von Minister Lucha, warum er als Minister erst am Ende seiner zehnjährigen Amtszeit und nur auf erheblichen Druck erstmals in der Pflege Regelungen vereinfacht. Aber dann sollte es nicht nur im Gesetz, sondern auch in der Ausführungsverordnung erfolgen.

Wir haben die Landesregierung deshalb aufgefordert, die Ausführungsverordnung zum TPQG grundlegend neu auszurichten. Insbesondere die restriktiven, überbordenden Vorschriften der bisherigen Landesheimbauverordnung und der Landespersonalverordnung sollten flexibler und innovativer ausgestaltet werden. Der Pflegefachkräftemangel und der akute Platzmangel lassen sich nicht mit immer neuen Detailvorgaben lösen. Nach wie vor gibt es noch einige Tausend Pflegeheimplätze, die derzeit nur mit Ausnahmegenehmigungen erhalten werden können. Dazu findet sich in der Verordnung nichts und Minister Lucha hat darauf keine Antwort. Anstatt Innovationen zu fördern und neue Impulse im Bauen zuzulassen, fehlt der Mut zu Reformen.“

Rems-Murr-Kliniken sind wegweisend


Nicht jede Mutter kann ihr frühgeborenes Baby schon von Geburt an mit der eigenen Muttermilch ausreichend versorgen. Andere wiederum erzeugen mehr als ihr eigenes Frühchen benötigt. Hier setzt die Frauenmilchbanken an: Nach strenger Untersuchung von Spenderin und Milch auf Krankheiten und Keime wird die überschüssige Milch in der Frauenmilchbank gesammelt und an jene Frühgeborene weitergeben, die sonst auf industrielle Ersatzprodukte angewiesen wären. Tiefgekühlt ist die Spendermilch bis zu sechs Monate haltbar.

Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, hat zu diesem wichtigen Thema Gesundheitsminister Lucha angeschrieben, um die Versorgungssituation im Land Baden-Württemberg abzufragen. Bereits 2020 haben die Rems-Murr-Kliniken die erste Frauenmilchbank in der Region eingerichtet. Im zertifizierten Perinatalzentrum Level 1 am Rems-Murr-Klinikum Winnenden können Frühgeborene mit gespendeter Muttermilch versorgt werden. „Überrascht bin ich, dass das Sozialministerium als oberste Krankenhausplanungsbehörde keinen Überblick über die Anzahl und die Arbeit von Frauenmilchbanken in Baden-Württemberg vorliegen hat.“ Laut dem Jahresbericht des Netzwerks Frauenmilchbanken Baden-Württemberg sind zehn Kliniken in Baden-Württemberg darin organisiert: Als sogenannte Hub-Kliniken, die auch Milch aus anderen Kliniken annehmen und weiterverteilen, fungieren das Universitätsklinikum Freiburg und die von Ihnen beschriebenen Rems-Murr-Kliniken Winnenden; die Universitätskinderklinik Tübingen ist als Hub-Klinik in Vorbereitung. Als Depot-Kliniken fungieren die sieben baden-württembergischen Kliniken Ortenau-Klinikum, Hegau-Bodensee-Klinikum Singen, Schwarzwald-Baar-Klinikum, Klinikum Esslingen, Kliniken Böblingen, Klinikum Ludwigsburg sowie die Universitätskinderklinik Mannheim. Laut Jahresbericht des Netzwerk Frauenmilchbanken Baden-Württemberg war demnach im Sommer 2025 eine weitere Frauenmilchbank am Universitätskinderklinikum Heidelberg im Aufbau. Weitere Frauenmilchbanken am Klinikum Stuttgart, am Universitätskinderklinikum Ulm sowie an der Kinderklinik Lörrach dienen nach dem Jahresbericht des Netzwerks ausschließlich zur internen Versorgung.

Im Rahmen der Umsetzung der Ziele des Nationalen Gesundheitszieles „Gesundheit rund um die Geburt“ und der bekannten Vorteile der Ernährung mit Muttermilch für die zu früh geborenen Kinder sind diese Entwicklungen grundsätzlich zu begrüßen. Da dies keine Kassenleistung ist, hat sich das Netzwerk Frauenmilchbanken Baden-Württemberg um finanzielle Unterstützung beworben. Bisher gibt es keine Förderung vom Land Baden-Württemberg. „Ich halte es für wichtig, dass das Land im Rahmen der Krankenhausplanung die auch Versorgungssituation der Frauenmilchbanken berücksichtigt, damit wir nicht nur in zehn Kliniken diese hervorragende Versorgung anbieten können.“

 

Änderung der Geschäftsordnung ahndet Verfälschen von Tatsachen


Mit einem interfraktionellen Antrag änderte der Landtag seine Geschäftsordnung. Das Verfälschen von Videos, Bildern oder Audioformaten aus dem Plenum des Landtags kann nun durch Ordnungsmaßnahmen gegen den verursachenden Abgeordneten geahndet werden. Dazu sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Als FDP ist uns die Meinungsfreiheit besonders wichtig. Die FDP hat sich seit ihrer Gründung immer für Bürgerrechte und freie Meinungsäußerung stark gemacht. Dazu gehört es auch, kontroverse Meinungen zu vertreten oder auszutauschen. Wir halten nichts davon, wenn beispielsweise Politiker wie der ehemalige Wirtschaftsminister Habeck Menschen und die Justiz mit völlig übertriebenen Strafverfahren einschüchtern und lahmlegen. Auch das gefährdet unsere Demokratie.

 

Bei der heutigen Änderung der Geschäftsordnung geht es nicht um das Bestrafen von Meinungen. Es geht um Konsequenzen für den Abgeordneten, der Videos, Bilder oder Sprachaufnahmen aus dem Plenum des Landtags so fälscht oder manipuliert, dass sie zur Verächtlichmachung des Parlaments genutzt werden können. Das ist ein zentraler Unterschied. Meinungsfreiheit ist zu schützen. Aber wer anhand gefälschten Materials der Bevölkerung weis machen will, es ist im Landtag etwas passiert, was tatsächlich so nicht passiert ist, der verdient keinen Schutz. An der Stelle geht es nicht um Meinungen, sondern um den Betrug am Bürger.

 

Es ist bedauerlich, dass solche Maßnahmen überhaupt notwendig sind. Und es ist bezeichnend für den Zustand unserer politischen Kultur, dass wir mittlerweile solche Maßnahmen ergreifen müssen. Mit der heutigen Änderung der Geschäftsordnung setzt der Landtag aber ein klares Zeichen, dass derartige Manipulationen nicht geduldet werden“

 

Biber und Saatkrähe müssen dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz unterstellt werden.


Die FDP/DVP-Fraktion fordert die Aufnahme von Biber und Saatkrähe in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Anlässlich der öffentlichen Anhörung dazu fordert der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger:

 

„Die ideologiegetriebene Schutzpolitik der Grünen hat ermöglicht, dass sich Biber und Saatkrähe massiv im Land ausbreiten konnten. Die Auswirkungen sind fatal. Es kommt infolge von Biberaktivitäten immer häufiger zur Vernässung oder Überflutung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder fischereiwirtschaftlichen Anlagen sowie zu Konflikten an kritischer Infrastruktur der Wasserversorgung, was im schlimmsten Fall Menschenleben gefährdet. Saatkrähen verursachen erhebliche Schäden in der Landwirtschaft, indem sie Saatgut und junge Pflanzen wie Mais, Sonnenblumen und Zuckerrüben fressen. In Städten und Gemeinden verkoten sie Gebäude, was auch eine Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung darstellt. Ein Kurswechsel hin zu einem effektiven, rechtssicheren Management von Biber und Saatkrähe ist daher unumgänglich. Wir müssen sie dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) unterstellen.“

 

Der natur- und forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, ergänzt:

 

„Unser Gesetzentwurf ist die adäquate Reaktion auf die dynamische Entwicklung von Biber und Saatkrähe und der durch diese Wildtiere verursachten Schäden und Konflikte. Wir brauchen eine landesweite jagdrechtliche Lösung. Der aktuelle Flickenteppich an artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen und Einzelfallentscheidungen der Naturschutzbehörden ist nicht nur ineffektiv. Das bisherige Vorgehen geht mit massiven Kosten und einem Bollwerk an Bürokratie einher. Das ist angesichts der Populationsentwicklung von Biber und Saatkrähe und der massiv steigenden Zahl von Schäden und Konflikten nicht mehr zu rechtfertigen. Nur mit einem angepassten Jagdrecht ist es möglich, landesweit einheitlich schnell und rechtssicher sowie im Sinne einer schlanken Verwaltung zu reagieren, ohne dabei den Arten- oder Tierschutz infrage zu stellen. Ein professionelles Management beugt Konflikten und Schäden vor, schützt die Art und erhöht die gesellschaftliche Akzeptanz.“

Echte Reformen statt kurzgegriffene Initiativen.

Zur Bundesratsinitiative des Gesundheitsministers Lucha zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Die Bundesratsinitiative des Gesundheitsministers Lucha zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen unterstreicht, dass er die gesamte Problematik der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung nicht im Blick hat. Sein Vorstoß greift zu kurz und löst das Problem nicht.

Die Forderung, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren, ist ja nicht neu – sie bleibt aber Stückwerk, solange keine tragfähige Gesamtreform in Sicht ist.

Zum einen blendet er aber vollkommen aus, wie mit den versicherungsfremden Leistungen umzugehen ist, zum anderen fehlt es an Vorschlägen zur nachhaltigen Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung. Er selbst hat im Übrigen mit der jahrelangen Weigerung, die Landesheimbauverordnung zu vereinfachen, die Kosten der stationären Pflege im Land nach oben getrieben. Zugleich schiebt der Bund die dringend notwendigen Reformen in der Sozialversicherung auf die lange Bank. Die Vorschläge der Pflegekommission von Bund und Ländern sind völlig mutlos und unbefriedigend.

Wir Freie Demokraten fordern eine nachhaltige und generationengerechte Reform der Finanzierungsstruktur, die die Kranken- und Pflegeversicherung langfristig solide und zukunftsfest aufstellt.“

Attraktivität steigern


Heute gibt es die erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung des fachärztlichen Nachwuchses im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg (Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz – GDFG, Drucksache 17/9955)“. In der Debatte darüber sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

 

„Wieder einmal versucht die grün geführte Landesregierung, mit Sonderquoten Probleme zu lösen. Doch der Ansatz greift viel zu kurz. Es ist ein Herumdoktern mit weißer Salbe an den Symptomen. Niemand kann von einem jungen Menschen ernsthaft verlangen, sein Leben zwölf Jahre im Voraus so detailliert planen zu können, dass es zu einer Entscheidung aus echter Überzeugung kommt. Diese braucht es aber sowohl für den Beruf als Hausarzt, wie auch als Facharzt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Einen besseren Vorschlag haben wir schon bei der Einführung der Landarztquote gemacht. Manchmal liegt die Lösung auf der Hand. Unser Ansatz sieht vor, dass wir Studierende am Ende Ihres Studiums gezielt interessante Angebote für den Einstieg im niedergelassenen Bereich oder im ÖGD anbieten. Nur durch attraktive Rahmenbedingungen kann aus meiner Sicht dieses Ziel dauerhaft wirksam erreicht werden. Die hier vorgelegte Vorabquote für insgesamt 50 Medizinstudienplätze mit einer offen formulierten ‚Freikaufregelung‘ mit einer Strafzahlung von bis zu 250.000 Euro überzeugt nicht. Die veranschlagten 16,4 Mio. Euro wären in die Verbesserung der Strukturen des ÖGD besser angelegt.“

Betroffene müssen entschädigt werden


Ist der invasive Waschbär außer Kontrolle? Wie muss ein effektives Management aussehen? Diese Fragen diskutierten der Sprecher für Natur-, Artenschutz- und Jagdpolitik, Klaus Hoher sowie der agrarpolitische Sprecher, Georg Heitlinger der FDP/DVP-Fraktion mit Dr. Dorian D. Dörge (Institut für Ökologie, Evolution und Diversität, Integrative Parasitologie und Tierphysiologie, Goethe-Universität Frankfurt am Main), Peter Körber (Sachverständiger Bauhandwerk) und Ulrich Pfeffer (Stadtjäger, Präsident Verband für urbanes Wildtiermanagement e.V.) am Montag (8. Dezember) mit rund 60 Teilnehmenden auf Schloss Filseck.

 

Georg Heitlinger eröffnete die Diskussion: „Da der Waschbär bei uns keine natürlichen Feinde hat und extrem anpassungsfähig ist, konnte er sich massiv in Baden-Württemberg ausbreiten. Wie viele Waschbären bei uns leben, das kann man allerdings nicht sagen. Die Jagdstrecke gibt aber einen Hinweis auf die Entwicklung der Population. Dabei lassen sich 60 Prozent aller Abschüsse im Jagdjahr 2024/25 dem Ostalbkreis, dem Rems-Murr-Kreis und dem Landkreis Schwäbisch Hall zuordnen. Der Landkreis Göppingen befindet sich im südlichen Bereich des aktuellen Ausbreitungsschwerpunktes des Waschbären. Weil viele Menschen die invasiven Raubtiere niedlich finden, wird ignoriert, wie sehr sie heimischen Arten schaden. Auch enorme Schäden an Gebäuden, Hygieneprobleme und Krankheitsübertragung sind die Folgen. Die Menschen im Landkreis sind zurecht besorgt. Da ist es kein Wunder, dass wir heute bei vollem Haus diskutieren.“

 

Peter Körber ergänzte: „Der Waschbär ist putzig aber brandgefährlich. Das Problem ist, dass wir in unseren Städten Bedingungen haben, die für Waschbären optimal sind, um sich massiv vermehren zu können. Waschbären kommen überall hinauf und hinein. Sie finden Essbares in Häusern, plündern Obstbäume, Müllsäcke, Futternäpfe von Katzen und räubern jedes Vogelnest, das sie vorfinden. Die Betroffenen bleiben auf den teilweise sehr hohen wirtschaftlichen Schäden sitzen. Außerdem sind die Menschen oft nicht ausreichend über die Gefahren informiert, denn auch die gesundheitlichen Gefahren dürfen nicht unterschätzt werden. Der Waschbär-Spulwurm gelangt zum Beispiel über den Waschbärkot in die Umwelt gelangt. Vor allem Kinder und Haustiere können sich leicht infizieren. Der Waschbär ist auch Träger der Staupe, einer besonders für Hunde hochansteckenden Viruserkrankung, die häufig tödlich endet. Deshalb brauchen wir eine effektive und verlässliche Unterstützung der Menschen bei Mensch-Wildtier-Konflikten und mehr Information und Aufklärung. Für viele ist der Waschbär immer noch ein putziges Tierchen, zumindest solange bis es dann zum Schaden kommt. Garten- und Hausbesitzer können aber mit präventiven Maßnahmen dafür sorgen, dass der Waschbär gar nicht erst im Garten oder Haus auftaucht. Die Tiere sollten zum Beispiel keine Nahrung oder geeignete Unterschlüpfe vorfinden.“

 

Dr. Dorian D. Dörge, der  im Forschungsprojekt ZOWIAC an der Goethe-Universität Frankfurt am Main die bundesweite Ausbreitung des Waschbären bearbeitet, führte aus, dass um das Tier zahlreiche Mythen und Fehlinformationen kursieren. Ganz aktuell habe eine amerikanische Studie gezeigt, dass der Waschbär sich bereits an den städtischen Raum und uns Menschen anpasse und damit langsam zum Haustier werde. Es gebe Hinweise wie schlaffe Ohren, kleinere Gehirne oder kürzere Schnauzen,  Merkmale, die Haustiere im Gegensatz zu Wildtieren besitzen. Die Studie habe gezeigt, dass Waschbären beispielsweise eine um 3,5 Prozent kürzere Schnauze haben, wenn sie schon länger in Städten leben. Hier gebe es aber laut Dr. Dörge methodische Fehlschlüsse: „Die Forschenden haben auch verschiedene Klimazonen miteinbezogen und festgestellt, dass die Waschbären, die in wärmeren Gebieten leben, kürzere Schnauzen haben als ihre Artgenossen in kälteren Gebieten. In kälteren Gebieten sind längere Schnauzen von Vorteil, da so die Atemluft durch verlängerte Atemwege besser aufgewärmt werden kann. Was die Forschenden jedoch nicht bedacht haben, ist, dass es im urbanen Raum wärmer ist als im umliegenden Gebiet. Daher kann auch das wärmere Stadtklima Grund für die kürzeren Schnauzen sein. Damit kann man gar nicht darauf zurückschließen, dass sich ein Domestikationseffekt zeigt. Ebenso haltlos ist die Annahme, dass Waschbären in einem ‚Matriarchat‘ leben, das durch Jagd gestört wird. Solche Mythen und Fehlinformationen verhindern notwendige Schutzmaßnahmen und gefährden damit bedrohte heimische Arten. Wir dokumentieren einen dramatischen Rückgang sensibler Arten in Gebieten mit hoher Waschbärdichte. Hinzu kommt, dass viele Menschen den Waschbären als besonders sympathisch empfinden. Diese positive Wahrnehmung kann aber dazu führen, dass notwendige Maßnahmen zur Populationskontrolle schwieriger oder sogar gar nicht umgesetzt werden. Wir müssen den gesetzlich verankerten Artenschutz konsequent umsetzen und dürfen diesen nicht einer einseitigen Fokussierung auf den Tierschutz charismatischer Tiere unterordnen. Der Waschbär ist in Europa ökologisch betrachtet ein massives Problem“, so Dr. Dörge.

 

Ulrich Pfeffer brachte seine Erfahrungen als Stadtjäger im Landkreis Göppingen ein. Er berichtete von massiven bürokratischen Hürden, die ihm die tägliche Arbeit erschweren würden: „Wir müssen den Waschbären im Siedlungsraum managen, aber das können wir unter der aktuellen Jagdgesetzgebung nur eingeschränkt und mit hohen regulatorischen Hürden. Wir müssen aber viel mehr eingreifen. Auch personell sind wir Stadtjäger schon heute völlig überlastet mit der Anzahl an Hilferufen von Bürgern. Wir sind täglich mit der Fallenkontrolle beschäftigt. Rechtlich haben wir keinerlei Möglichkeiten Jagdhelfer einzusetzen. Wir brauchen aber mehr Freiheiten, weniger Bürokratie, eine angepasste Gesetzgebung der Jagd und weniger Kosten. Die rasante Vermehrung des Waschbären ist nicht nur eine Bedrohung für die heimische Artenvielfalt. Wer einmal Bekanntschaft mit einem Waschbären auf dem eigenen Dachboden oder im Garten gemacht hat, der weiß um die enormen wirtschaftlichen Schäden. Doch die Betroffenen bleiben aktuell nicht nur auf den Kosten für die Prävention und Beseitigung von Schäden sitzen, sie müssen auch für den Einsatz der Stadtjäger selbst auskommen.“

 

Es sei ein Unding, dass die Menschen mit dem wirtschaftlichen Schaden und den Kosten für Prävention und Einsatz eines Stadtjägers im Regen stehen blieben, meinte Klaus Hoher. Er forderte: „Hier muss das Land für unbürokratische Entschädigung sorgen. Außerdem müssen wir die Menschen ehrlich über den Waschbären aufklären. Gesellschaftliche Akzeptanz ist die Voraussetzung für eine effektive Populationskontrolle. Wir brauchen ein faktenbasiertes Management ohne Doppelmoral und ohne ideologische Scheuklappen. Die Landesregierung stellt den Waschbären über den Schutz heimischer Arten wie Bodenbrüter, Fledermäuse, Kröten, Frösche und andere bedrohte Amphibien- und Reptilienarten. Die Schonzeit für den Waschbären muss unter der Beachtung des Muttertierschutzes endlich ganzjährig aufgehoben werden. Um die Umsetzung dauerhaft sicherzustellen, braucht es eine zeitgemäße Jagdgesetzgebung, Rechtssicherheit für Stadtjäger im urbanen Raum und einen angemessenen strukturellen und finanziellen Rahmen, der dem Aufwand der Stadtjäger im urbanen Raum und der Jäger im ländlichen Raum gerecht wird.“

Richtig und geboten, dass wir uns für eine Expertenanhörung zum Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz eingesetzt haben


In der heutigen ersten Lesung des Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetzes (TPQG) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Erstmals in der Amtszeit von Minister Lucha gibt es ein Gesetz, das tatsächlich zu einer spürbaren Entbürokratisierung in der Pflege beitragen könnte, allerdings auf den allerletzten Drücker dieser Legislaturperiode. Möglich wurde das wohl nur durch den Druck der Entlastungsallianz, denn in den vergangenen Jahren hat der Minister jede Bemühung, das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) zu vereinfachen, konsequent abgelehnt. Das nun vorgelegte TPQG ist eine komplette Kehrtwende. Offenbar ist die bisherige Pflegepolitik von Minister Lucha gescheitert.

Bereits 2018 hat meine Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des WTPG eingebracht, der damals von den Regierungsfraktionen abgelehnt worden ist. Minister Lucha bezeichnete uns damals als Falschfahrer. Heute aber hebt er mit seinem neuen Gesetz beispielsweise sämtliche Regelungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften auf. Offenbar hat der Minister nun erkannt, dass eigentlich er sich die ganzen Jahre auf dem Irrweg befand und die FDP schon 2018 den richtigen Weg gewiesen hatte.

Mit der vollständigen Aufhebung der Landesheimmitwirkungsverordnung schafft man Unsicherheit auf allen Seiten: für Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftige, Angehörige, Seniorenräte und Behörden. Jetzt soll eine umfangreiche Handreichung erstellt werden, die aber keinerlei Verbindlichkeit hat. Das ist sicherlich kein tragfähiges Konzept.

Auch inhaltlich ist das Gesetz unausgereift. Einerseits streicht das Ministerium die ambulant betreuten Wohngemeinschaften aus dem Gesetz, andererseits gibt es kaum Änderungen für vollstationäre Einrichtungen. Noch immer stehen viele Pflegeheimplätze aufgrund der Landesheimbauverordnung auf der Kippe. Viele Einrichtungen wissen nicht, wie es weitergeht und stehen wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand. Dafür trägt Minister Lucha die Verantwortung.

Es war offensichtlich richtig und geboten, dass wir uns im Ausschuss für eine Anhörung zu diesem wichtigen Gesetz eingesetzt haben. Es besteht erheblicher Beratungsbedarf und es muss Gründlichkeit vor Schnelligkeit gelten – zum Wohle der pflegebedürftigen Menschen in Baden-Württemberg.“

Betroffene müssen entschädigt werden


Ist der Waschbär außer Kontrolle und welcher Umgang ist der richtige? Diese Fragen diskutierten der parlamentarische Geschäftsführer und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann sowie der Sprecher für Natur-, Artenschutz- und Jagdpolitik der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, mit Dr. Dorian D. Dörge (Institut für Ökologie, Evolution und Diversität, Integrative Parasitologie und Tierphysiologie, Goethe-Universität Frankfurt am Main), Gerd Holzwarth (Dezernent für Forst, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Vermessung, Landratsamt Rems-Murr-Kreis) und Ulrich Pfeffer (Stadtjäger, Präsident Verband für urbanes Wildtiermanagement e.V.) am Mittwoch (29. Oktober) in Remshalden im Rems-Murr-Kreis.

 

Jochen Haußmann, eröffnete die Diskussionsrunde und gab einen Einblick in die Situation im Rems-Murr-Kreis. Der Landkreis sei ein sogenannter Hot-Spot für den Waschbären, da sich dieser dort besonders stark ausgebreitet habe. Das invasive Tier verursache massive Probleme. Schäden an Gebäuden, Hygieneprobleme und Krankheitsübertragung sowie die Bedrohung heimischer Tierarten seien die Folgen. Die Menschen im Landkreis seien besorgt, das zeige sich auch daran, dass man heute bei vollem Haus diskutiere: „Der Waschbär ist putzig aber brandgefährlich. Die Zahl der Mensch-Wildtier-Konflikte steigt stetig. Präventive Maßnahmen helfen, lösen das Problem aber nicht. Die kommunale Ebene hat den Handlungsbedarf längst erkannt, jetzt muss die Landesregierung handeln. Doppelmoral beim Artenschutz können wir uns nicht länger leisten. Einmal verschwundene Arten kehren nicht zurück. Zahlreiche Initiativen im Land helfen Amphibien mit großartigem Engagement über Straßen und zu Laichgewässern. Leider decken sie damit buchstäblich den Waschbären den Tisch. An Laichgewässern im Rems-Murr-Kreis wurden bereits Amphibienreste zahlreicher Individuen dokumentiert, die eindeutig auf Waschbärfraß zurückzuführen sind.“

 

Gerd Holzwarth ergänzte: „Wir können nicht konkret sagen, wie viele Waschbären bei uns im Rems-Murr-Kreis leben. Das ist eine große Herausforderung. Die Grundlage für ein effektives Management ist es zu wissen, wie viele Waschbären es überhaupt bei uns gibt. Hinweise für die Etablierung der invasiven Art liefert die Jagdstrecke. 60 Prozent aller Abschüsse im Jagdjahr 2024/25 lassen sich dem Ostalbkreis (2.221), dem Rems-Murr-Kreis (1.798) und dem Landkreis Schwäbisch Hall (1.441) zuordnen. Auf Platz vier und fünf folgen die Landkreise Göppingen (708) und Hohenlohe (583).“ Er sei froh, dass es nun im Rems-Murr-Kreis ein wissenschaftliches Pilotprojekt gebe „Waschbär in Plüderhausen“, bei dem in den kommenden Jahren Daten zum Bewegungs- und Aktivitätsverhalten, zur Bestandsdichte und zu den bevorzugten Lebensräumen der Waschbären erhoben werden. Mit genetischen Analysen, KI-gestützter Auswertung von Wildtierkameras und Artverbreitungsmodellierungen, sollen so Ansätze für ein wissenschaftlich fundiertes Wildtiermanagement erarbeitet werden.

 

Dr. Dorian D. Dörge, der sich im Forschungsprojekt ZOWIAC an der Goethe-Universität Frankfurt am Main die bundesweite Ausbreitung des Waschbären bearbeitet, führte aus, dass um das Tier zahlreiche Mythen und Fehlinformationen kursieren: „Häufig wird zum Beispiel behauptet, die Bejagung von Waschbären führe zu verstärkter Vermehrung. Dies ist eine völlige Fehlinterpretation einer 35 Jahre alten Studie aus den USA. Ebenso haltlos ist die Annahme, dass Waschbären in einem ‚Matriarchat‘ leben, das durch Jagd gestört werde. Solche Mythen und Fehlinformationen verhindern notwendige Schutzmaßnahmen und gefährden damit bedrohte heimische Arten. Wir dokumentieren einen dramatischen Rückgang sensibler Arten in Gebieten mit hoher Waschbärdichte. Hinzu kommt, dass viele Menschen den Waschbären als besonders sympathisch empfinden. Diese positive Wahrnehmung kann aber dazu führen, dass notwendige Maßnahmen zur Populationskontrolle schwieriger oder sogar gar nicht umgesetzt werden. Wir müssen den gesetzlich verankerten Artenschutz konsequent umsetzen und dürfen diesen nicht einer einseitigen Fokussierung auf den Tierschutz charismatischer Tiere unterordnen. Wir müssen uns letztlich entscheiden, wollen wir heimische oder invasive Arten schützen“.

 

Ulrich Pfeffer brachte seine Erfahrungen als Stadtjäger ein und berichtete von massiven bürokratischen Hürden, die ihm die tägliche Arbeit erschweren würden: „Wir müssen den Waschbären im Siedlungsraum managen, aber das können wir unter der aktuellen Jagdgesetzgebung nur eingeschränkt und mit hohen regulatorischen Hürden. Wir müssen aber mehr eingreifen. Personell sind wir Stadtjäger aber bereits völlig überlastet mit der Anzahl an Hilferufen von Bürgern. Wir sind täglich mit der Fallenkontrolle beschäftigt. Rechtlich haben wir keinerlei Möglichkeiten Jagdhelfer einzusetzen. Wir brauchen mehr Freiheiten, weniger Bürokratie, eine angepasste Gesetzgebung der Jagd und weniger Kosten. Die rasante Vermehrung des Waschbären ist nicht nur eine Bedrohung für die heimische Artenvielfalt. Wer einmal Bekanntschaft mit einem Waschbären auf dem eigenen Dachboden oder im Garten gemacht hat, der weiß um die enormen wirtschaftlichen Schäden. Doch die Betroffenen bleiben aktuell nicht nur auf den Kosten für die Prävention und Beseitigung von Schäden sitzen, sie müssen auch für den Einsatz der Stadtjäger selbst auskommen.“

 

Es sei ein Unding, dass die Menschen mit dem wirtschaftlichen Schaden und den Kosten für Prävention und Einsatz eines Stadtjägers im Regen stehen blieben, meinte Klaus Hoher. Er forderte: „Hier muss das Land für unbürokratische Entschädigung sorgen. Außerdem müssen wir die Menschen ehrlich über den Waschbären aufklären, denn gesellschaftliche Akzeptanz ist notwendig für eine effektive Populationskontrolle. Wir brauchen ein faktenbasiertes Management des Waschbären ohne ideologische Scheuklappen. Die Landesregierung stellt den Waschbären über den Schutz heimischer Arten wie Bodenbrüter, Fledermäuse, Kröten, Frösche und andere bedrohte Amphibien- und Reptilienarten. Die Schonzeit für den Waschbären muss unter der Beachtung des Muttertierschutzes endlich ganzjährig aufgehoben werden. Um die Umsetzung dauerhaft sicherzustellen, braucht es eine zeitgemäße Jagdgesetzgebung, Rechtssicherheit für Stadtjäger im urbanen Raum und einen angemessenen strukturellen und finanziellen Rahmen, der dem Aufwand der Stadtjäger im urbanen Raum und der Jäger im ländlichen Raum gerecht wird.“

 

Höheres Kostengefüge und bereits erledigte Hausaufgaben berücksichtigen


In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Landkreistags Baden-Württemberg mit dem Bayerischen Landkreistag zur Krankenhauspolitik des Bundes wird ein einseitiges Sparpaket zulasten der Krankenhäuser kritisiert. Dazu sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Der Bund sollte endlich bei der Krankenhausreform die vorhandenen Strukturen in den Blick nehmen. Hier ist Baden-Württemberg auf dem Weg der Reformen bereits viel weiter als andere Bundesländer. Diese bereits erwirtschafteten Effizienzrenditen dürfen jetzt nicht zum Nachteil gereichen. Der Transformationsfonds könnte hierzu sinnvoll weiterentwickelt werden. Statt schablonenhaft nach Anzahl der Einwohner die Gelder herunterzubrechen, sollten passgenaue Antworten auf die Strukturfragen gegeben werden. Wenn durch fehlkonstruierte Reformen angekündigte Verbesserungen durch die Hintertür gleich wieder kassiert werden, dann sorgt das für Verdruss. Es kann nicht sein, dass alle Standorte gleichbehandelt werden. Schließlich ist das Kosten- und Gehaltsniveau in Baden-Württemberg bekanntlich ein anderes.“

Land muss aktivere und konstruktivere Rolle bei Krankenhausplanung spielen


Im Zusammenhang der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes (Drucksache 17/9482) im Landtag von Baden-Württemberg sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Ich begrüße es, dass Daten in anonymisierter Form zu Forschungszwecken jetzt auch an Dritte weitergegeben werden können. Die Stärkung des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg sichert Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Land. Neben diesem Gesetzesvorhaben rufe ich der Landesregierung aber auch zu, dass sie eine aktivere und konstruktivere Rolle in der Krankenhausplanung einnehmen muss. Die Umstellung auf die Vorhaltepauschalen und die Zuweisung von Leistungsgruppen ist alles andere als trivial und entscheidend für die weitere Entwicklung im Land. Wie immer reichen wir Freie Demokraten zu sinnvollen Reformen die Hand.“

 

 

 

 

 

Anhörung geplant auch wegen geplanter Abschaffung der Landesheimmitwirkungsverordnung


Zur heutigen Vorstellung des Gesetzes für Teilhabe- und Pflegequalität in der Regierungspresse-konferenz sagte der pflegepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Das Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz der Landesregierung wird man daran zu messen haben, ob das strukturierte Misstrauen nun der Eigenverantwortung weicht, wie es der Sozialminister und der Ministerpräsident heute zur Vorstellung des Gesetzes vollmundig verkündet haben. Minister Lucha hat in den letzten Jahren keinerlei Impulse zur Entbürokratisierung gesetzt und alles blockiert.

Grundsätzlich treten wir als Liberale für einen kraftvollen und umfassenden Bürokratieabbau ein, der in allen Lebensbereichen angegangen werden muss, um die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmen und Behörden zu entlasten. Deshalb haben wir die Vorschläge vom Normenkontrollrat und auch der Entlastungsallianz stets aufmerksam und aufgeschlossen aufgenommen und im Jahr 2018 auch einen eigenen Gesetzesentwurf zur Vereinfachung des WTPG gemacht. Wir wären aber nicht auf die Idee gekommen, Mitwirkungsrechte vorschnell für den Bürokratieabbau zu opfern.

Die geplante Abschaffung der Landesheimmitwirkungsverordnung schaffte Verunsicherung hinsichtlich des Bestands der Heimbeiräte. Daher wollen im laufenden Gesetzgebungsverfahren dafür sorgen, dass berechtigte Einwände und Befürchtungen nicht übergangen werden, und haben im Sozialausschuss bereits angeregt, dass eine Anhörung zur Gesetzesnovelle durchgeführt wird.“

Zeit der Sorglosigkeit ist vorbei


Zur Regierungspressekonferenz, in der der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl und Gesundheitsminister Manfred Lucha unter anderem ein Krisenmanagement – Handbuch sowie einen „Rahmenplan Alarm- und Einsatzplanung“ insbesondere für den Bereich der Krankenhäuser vorgestellt haben sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Es ist sicherlich zu begrüßen, wenn es in Abstimmung mit den relevanten Akteuren Handreichungen und Rahmenpläne gibt. Wir erleben aber, dass die Zeit der Sorglosigkeit der letzten Jahre vorbei ist. So wie in Zeiten des Kalten Krieges ganz selbstverständlich in großer Zahl Hilfskrankenhäuser vorhanden waren, so müssen wir jetzt auch über das Stadium von Papieren und Übungen hinauswachsen. Ich werbe dafür, jetzt schon mögliche Standorte zu prüfen. Und es muss nach einer Analyse konkreter Sicherheits-, Abwehr- und Resilienzbedarfe vom Bund die nötigen Mittel schnell und unbürokratisch bereitgestellt werden. Ich rate dringend dazu, dies nicht auf die lange Bank zu schieben.“

 

 

 

Landesregierung sollte Chance für Verbesserungen nutzen


An der ursprünglichen Reform der Krankenhausstruktur in Deutschland, verantwortet vom damaligen SPD-Minister Karl Lauterbach, gab es viel Kritik. Nun wird gemeldet, dass unter dem CDU-geführten Gesundheitsministerium im Bund dieses Konzept überarbeitet werden soll. Der gesundheitspolitische Sprecher und stv. Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, sieht den Bedarf von Änderungen und Chancen für Verbesserungen:

 

„Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz enthält wichtige Elemente für eine Neuausrichtung der Krankenhausstrukturen. Dennoch sehe auch ich Nachbesserungsbedarf. So ist die 2-Kilometer-Abstandsregel vielleicht für Berlin relevant, in Baden-Württemberg würde sie bewährte Strukturen zerschlagen. Außerdem braucht es bei der Finanzierung Veränderungen, insbesondere sollten Länder wie Baden-Württemberg auch dafür unterstützt werden, dass sie bei der Strukturreform viel weiter sind als andere Länder.

Aber auch im Land ist mehr Verantwortung für die Landeskrankenhausplanung erforderlich. Es reicht nicht aus, immer nur aktiv zu werden, wenn die Stadt- und Landkreise Veränderungen planen. Die landkreis- und bundesländerübergreifende Krankenhausplanung ist eine elementare Aufgabe des Landes selbst. Hier braucht es mehr Steuerung als bisher. Die regionalen Strukturen in der medizinischen Versorgung gewinnen immer mehr an Bedeutung.“

Brauchen faktenbasierte Diskussion zur Versorgung Frühgeborener


Die Forderungen des Gesundheitsministers Lucha, den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), das höchste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, abzuschaffen und seine Beschlüsse durch politische Gesetzgebung zu ersetzen würde insbesondere bei der Versorgung von Frühgeborenen empfindliche Auswirkungen haben. Dieses Vorhaben kritisiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Die Frühgeborenen-Versorgung in Baden-Württemberg ist ein sehr wichtiges Thema. Mit einem Frontalangriff auf den Gemeinsamen Bundesausschuss hat sich Minister Lucha völlig verrannt und schadet damit der wichtigen Fachdiskussion über die aktuellen Herausforderungen dieses medizinischen Bereichs in Baden-Württemberg. Es wäre viel hilfreicher, wenn wir eine faktenbasierte Diskussion dazu führen. Einerseits sind Mindestmengen für eine qualitativ hochwertige Frühgeborenen-Versorgung wichtig. andererseits müssen wir aber auch den Aspekt der pflegerischen Versorgung in den Blick nehmen.

Ab dem Jahr 2024 gilt nach der Mindestmengenregelung (Mm-R) des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von < 1.250 g die jährliche Mindestmenge pro Standort eines Krankenhauses von 25 statt bisher 14, bzw. übergangsweise in 2023 von 20. Der Verband der Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands (VLKKD) informierte bereits Anfang letzten Jahres, dass in allen Perinatalzentren ein eklatanter Pflegepersonalmangel herrscht.

Bei einem Verlust von knapp der Hälfte dieser Zentren mit dem Level I hat der VLKKD die Sorge, durch die notwendige Zentralisierung die Versorgung der pflegerisch intensiv zu betreuenden Frühgeborenen nicht sicherzustellen zu können. Bereits jetzt fehlende Kapazitäten in den Frauenkliniken der verbleibenden PNZ I sind ein weiterer Punkt.

Deshalb braucht es dazu den konstruktiven Dialog des Landes mit dem GBA und keine Generalkritik von Minister Lucha. Ob der Vorschlag des VLKKD eine Lösung sein kann, eine modifizierte Grenzziehung zwischen den beiden Versorgungsstufen vorzusehen (Level I für Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 750g oder einem Gestationsalter unter 26 Wochen, Level II für Frühgeborene ab 750 g oder ab 26 Schwangerschaftswochen) kann die Politik in die Überlegungen einbringen, bedarf aber der Beurteilung des GBA. Ich fordere Minister Lucha auf, wieder auf einen sachlichen Kurs zurückzukommen und den Dialog mit dem GBA zu suchen.“

 

Hinweis: Informationen des VLKKD dazu sowie eine parlamentarische Initiative des Abgeordneten übermitteln wir auf Wunsch gerne

 

 

Forderung von Minister Lucha nach dem sogenannten Sockel-Spitze-Tausch ist aber nicht die Lösung.

Zur Forderung des Landessozialministers Lucha nach einer Finanzreform der Pflegeversicherung sagte der gesundheitspolitische politische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Die immens steigenden Pflegeheimkosten gebieten politische Reformen. Die finanzielle Eigenbeteiligung von durchschnittlich 3.400 Euro im Monat führt dazu, dass es immer mehr Pflegebedürftige gibt, die auf sogenannte Hilfe zur Pflege angewiesen sind, also finanzielle Unterstützung durch die Sozialkassen. Aktuell sind bundesweit zwischen 30 und 40 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen bereits auf diese finanzielle Unterstützung angewiesen.

Die ständige Forderung von Minister Lucha nach dem sogenannten Sockel-Spitze-Tausch ist aber nicht die Lösung. Er blendet immer völlig aus, dass diese dann anfallenden Belastungen für die Pflegeversicherung nicht finanzierbar bzw. zur weiteren staatlichen Verschuldung führt. Als Minister hat er fast zehn Jahre zugeschaut, wie durch die Landesheimbauverordnung Tausende von Pflegeheimplätzen angebaut wurden und erhebliche Investitionen in den Bestand investiert werden mussten – und dadurch erhebliche Mehrkosten entstanden sind. Im Bund und im Land wurde nichts dafür getan, die Dynamik bei den Ausgaben der Pflege zurückzufahren, im Gegenteil, es wurden immer neue Leistungen gewährt.

Wir brauchen eine langfristig tragfähige Pflegereform. Minister Lucha wäre gut beraten, sich um die pflegepolitischen Themen zu kümmern wie die Stärkung der Prävention und Digitalisierung, Entbürokratisierung, versicherungsfremde Leistungen aus der Pflegeversicherung nehmen und eine nachhaltige Pflegefinanzierung mit kapitalgedeckter Vorsorge. Ich warne davor, Reformen mit einer weiteren Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung stemmen zu wollen. Wir laufen schon mit den aktuellen Plänen der Bundesregierung zur Rente Gefahr, dass die Lohnnebenkosten explodieren. Mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen unseres Wirtschaftsstandortes Deutschland würde das zu weiteren Arbeitsplatzverlagerungen führen.“

 

Landtag ändert Geschäftsordnung, regelt den parlamentarischen Datenschutz und Immunitätsangelegenheiten.

In der heutigen Debatte um das neue Abgeordnetengesetz erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Der Landtag hat heute umfangreiche Regelungen in eigener Sache beschlossen. Der Landtag ist ebenfalls dem Datenschutz verpflichtet. Als Volksvertretung stellt für uns der Schutz personenbezogener Daten eine wesentliche Grundlage für einen funktionierenden Datenschutz und eine freie Meinungsbildung dar. Das Mandat der Abgeordneten von ihrer Tätigkeit im Wahlkreis bis hin zu sicherheitsrelevanten Vorgängen im Plenarbetrieb ist jedoch überaus vielseitig und erfordert in seinen vielen verschiedenen Facetten jeweils eine gesonderte Betrachtung. Daher nutzen wir eine in der DSGVO vorgesehene Regelung und etablieren für die Datenverarbeitung im parlamentarischen Bereich ein eigenes Datenschutzaufsichtsgremium. Damit stellen wir eine unbürokratische, kostengünstige und zügige Bearbeitung der Vorgänge sicher.

Angepasst haben wir auch das Genehmigungsverfahren in Immunitätsangelegenheiten. Das Vorentscheidungsverfahren mit der maßgeblichen Rolle des Ständigen Ausschusses hat sich bewährt und soll in allen Fällen von Immunitätsaufhebung zur Anwendung kommen. Wir vermeiden damit Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Einstufung von Straftaten als Bagatellangelegenheiten.

Gleiche mehrere Änderungen nehmen wir in der Geschäftsordnung vor. Die Aktualisierung enthält sinnvolle Ergänzungen, etwa in der Antragsbehandlung im Plenum, die Abschaffung der Sperrwirkung von Anträgen, die Regelung des nachträglichen Ordnungsrufs oder das Umlaufverfahren für Abstimmungen in den Ausschüssen sowie redaktionelle Änderungen. Die im Zusammenhang mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes geplante Regelung der Verhaltensregeln enthält allerdings einige Punkte, die aus Sicht der FDP/DVP- Fraktion inakzeptable Nachteile für Abgeordnete haben, die nicht aus dem öffentlichen Dienst kommen.

Für die FDP/DVP-Fraktion hat die Transparenz über die Tätigkeiten von Abgeordneten neben dem Mandat große Bedeutung. Gleichzeitig ist es ein zentrales Anliegen unserer Fraktion, die berufliche Vielfalt im Parlament zu erhalten. Der Landtag lebt davon, dass sich Menschen mit unterschiedlichen beruflichen Hintergründen politisch engagieren – nicht nur Angehörige des Öffentlichen Dienstes.

Die von Grünen, CDU und SPD eingebrachten Regeln führen dazu, dass Abgeordnete aus der freien Wirtschaft benachteiligt werden. Angestellte in privatwirtschaftlichen Unternehmen sind oftmals zur Vertraulichkeit verpflichtet, etwa bei Vertragsinhalten oder Vergütungen. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer dürfen durch die Transparenzregelungen nicht in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt werden. Der Gesetzesentwurf verfehlt aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion das richtige Gleichgewicht zwischen berechtigtem öffentlichem Interesse und der Wahrung beruflicher Tätigkeiten neben dem Mandat.

Die FDP/DVP-Fraktion hat deshalb eine pragmatische Anpassung vorgeschlagen. Unter anderem sollte auf die Veröffentlichung sensibler Vertragsinhalte verzichtet werden dürfen – bei gleichzeitiger Anzeige gegenüber der Landtagspräsidentin. Das würde Transparenz mit Praktikabilität in Einklang bringen.

Wir stehen für eine ausgewogene Lösung, die Transparenz schafft, aber auch dafür sorgt, dass das Parlament nicht zu einem exklusiven Ort für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst wird. Die heutige Änderung des Abgeordnetengesetzes in dieser Form ist kein guter Tag für die berufliche Vielfalt im Parlament.“

 

Ziel ist Regierungsbeteiligung 2026.


An diesem Wochenende findet in Pforzheim die Vertreterversammlung mit Aufstellung der Landesliste für die Landtagswahl im März 2026 und ein Landesparteitag der Freien Demokraten Baden-Württemberg mit Wahl des Vorstandes statt. Der stv. Vorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, gratuliert im Namen seiner Fraktion und persönlich Dr. Hans-Ulrich Rülke zu dessen Nominierung als Spitzenkandidat bei der Landtagswahl 2026 und zur Bestätigung als Vorsitzender der Südwestliberalen:

„Bei der Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg geht es für die liberale Sache nicht nur in Baden-Württemberg um alles. Mit Hans-Ulrich Rülke haben wir uns als Freie Demokraten für die überzeugendste Antwort auf die wichtigen politischen Fragen des Landes entschieden. Er steht mit seiner Erfahrung und seinem Engagement schon seit vielen Jahren für eine markante Haltung der Freiheit, die viele Bürgerinnen und Bürger in der heutigen politischen Landschaft zurecht einfordern. Wir arbeiten auch als Fraktion in der liberalen Familie geschlossen in allen landespolitischen Themenfeldern am gemeinsamen Erfolg. Der klare Kurs ist Regierungsverantwortung mit einer bürgerlichen Mehrheit für Baden-Württemberg.“

 

 

Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes aus der schwarz-gelben Ära bleiben erhalten.


Zu der Meldung, wonach das Kabinett nächste Woche eine Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes auf den Weg bringen wolle, das zwar weitere Konsumwege einbeziehen, die Regelungen für die Gastronomie jedoch beibehalten wolle, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

 

„Rauchen ist neben Bewegungsmangel und ungesunder Ernährung eine große Gesundheitsgefahr. Die Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes lässt Augenmaß erkennen, wir müssen aber noch die konkreten Regelungen auf ihre Handhabbarkeit prüfen. Ich begrüße es, dass das grüne Ansinnen eines Komplettverbots für die Gastronomie abgewendet werden konnte. Diese Branche steht bereits genug unter Druck. Da braucht es keine Verbots-Allmachtsfantasien. Die Novellierung bestätigt die wesentlichen Eckpunkte des von den Grünen damals so bitter bekämpften Nichtraucherschutzgesetzes aus dem Jahr 2007. Insofern ist es ein Erfolg für die damals von Vernunft und Pragmatismus geprägte schwarz-gelbe Landesregierung. Im Vergleich zu den großen Forderungen der Grünen ist nun offensichtlich ein Erkenntnisgewinn eingetreten.“

 

 

SPD-Gesetzentwurf ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht.

Zum Gesetzentwurf Gemeindeschwester Plus der SPD-Fraktion, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Prävention wird als gesamtgesellschaftliche und individuelle Aufgabe immer wichtiger. Daher begrüßen wir es, Unterstützungsmodelle zu etablieren, die bereits vor einer Pflegebedürftigkeit greifen sollen. Denn die Statistiken für Baden-Württemberg zeigen deutlich, dass der Anteil der älteren Bevölkerung stark zugenommen hat. Für den Bereich der Prävention – gerade zur Verhinderung der Pflegebedürftigkeit – hat die Landesregierung bisher viel zu wenig geliefert und war und ist auf Impulse aus den Oppositionsfraktionen angewiesen.

Allerdings sieht die FDP-Landtagsfraktion den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion als nicht zielführend an. Durch die Einführung der ‚Gemeindeschwester Plus ‘ wird eine neue Landeszuständigkeit geschaffen, die durch eine Mischfinanzierung von Land und Kommunen getragen werden soll, welche zudem nicht auskömmlich ist. Im Detail halten wir die geplante Umsetzung für zu bürokratisch und zu wenig flexibel. Damit trifft der Gesetzentwurf zu Recht auf die Kritik der Kommunen, immer wieder neue Leistungen mitfinanzieren zu müssen. Angesichts der dramatischen Finanzlage von Bund, Ländern und Kommunen ist genau abzuwägen, welche Leistungen den Kommunen noch zuzumuten sind – und welche neuen Leistungen das Land übernehmen soll. Zudem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Aufgabe der Gemeindeschwester Plus nur von Pflegefachkräften ausgeführt werden darf. Dies ist praxisfern und sorgt dafür, dass sich der Pflegefachkraftmangel noch verschärfen wird. Im kommunalen Bereich gibt es bereits viele bürgerschaftliche und soziale Aktivitäten – es wäre weitaus besser, die Kommunen finanziell zu unterstützen und ihnen die Flexibilität für individuelle Lösungen zu lassen. Die Eigenverantwortung der Kommunen und das Vertrauen in kommunale Strukturen sind uns Freien Demokraten ein hohes Gut. Der SPD-Gesetzentwurf ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht.“

 

SPD-Antrag verursacht mehr Unsicherheit, als dass es dem Kinderschutz nutzt.


Zur geplanten Änderung des Heilberufe-Kammergesetz der SPD-Fraktion äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Kinderschutz ich richtig und Kinderschutz ist wichtig. Dabei sind wir uns einig. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen zeigt uns, wie wichtig der Kinderschutz ist. Richtig ist, dass auch in der Zusammenarbeit der schützenden Stellen – wozu auch die Kinderärztinnen und Kinderärzte gehören – eine vertrauensvolle und kooperative Atmosphäre gehört. Es liegen uns viele unterschiedliche Stellungnahmen zum Gesetzentwurf vor. Einige der beteiligten Verbände haben ihre Zweifel am Mehrwert für den Kinderschutz geäußert. Wir Freie Demokraten können diese Bewertungen nachvollziehen. Es ist für den Kinderschutz nicht dienlich, wenn sich eine Parallelstruktur mit unklaren Verhältnissen im Ablauf rechtlich zementiert. Die Schaffung einer Regelung, die den Bruch der ärztlichen Schweigepflicht rechtfertigt, darf nicht dafür sorgen, dass die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit bestehenden Kooperationsstrukturen gefährdet wird. Bei der bereits bestehenden Rechtslage gibt es Ausnahmen, unter denen bei Verdachtsmomenten entsprechende schützende Institutionen eingeschaltet werden können. Dennoch halten wir es für sinnvoll, in der weiteren Beratung im parlamentarischen Verfahren auf die verschiedenen Aspekte einzugehen und dazu durchaus auch die Experten anzuhören. Ich danke der SPD-Fraktion für ihren wichtigen Impuls für den Kinderschutz im Land.“

 

Sein eigenes Ministerium widerspricht den bisherigen Einschätzungen des Ministers und fordert mehr Plätze – Minister Lucha muss dringend ein umfassendes Konzept zum Maßregelvollzug vorlegen.


Zur Meldung, wonach der Maßregelvollzug trotz geplanter Neubauten überlastet bleibe, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Nachdem Baden-Württemberg lange Zeit das Schlusslicht beim Thema Maßregelvollzug war, hatte Gesundheitsminister Lucha einen Ausbau der Plätze forciert und erklärt, dass mit den geplanten Neubauten der Maßregelvollzug in Baden-Württemberg wieder gut betrieben werden könne. Doch offensichtlich hat Minister Lucha keinen Überblick über den Maßregelvollzug im Land. Anders lassen sich die Berechnungen aus seinem eigenen Ministerium, wonach zusätzlich zu den bereits geplanten Projekten noch ein weiterer Standort nötig sein wird, nicht erklären. Unklar ist zudem, ob der Neubau in Schwäbisch Hall wie geplant noch bis zum Sommer 2025 eröffnet werden kann. Wir Freie Demokraten werden dazu einen entsprechenden Bericht einfordern.“

 

Dramatische Lage der Kliniken und Krankenhäuser braucht Unterstützung aus Bund und Land.


Nach der heutigen öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss zum Stand der Krankenhausplanung in Baden-Württemberg äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Seit Jahren fordert die FDP-Landtagsfraktion eine Novellierung der Krankenhausplanung aus dem Jahr 2010. Erst 2024 hat die Landesregierung die längst überfällige Reform des Landeskrankenhausgesetzes verabschiedet, allerdings ohne konkrete Inhalte. In der vergangenen Woche hat die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) noch einmal die dramatisch schlechte Finanzlage der Kliniken und Krankenhäuser berichtet. Was seit Jahren offensichtlich ist, wurde auch heute in der Anhörung bestätigt: Es besteht dringender Handlungsbedarf!

 

Zum einen brauchen wir schnell Klarheit, wie der Bund das Krankenhausgesetz umsetzt. Zum anderen muss das Land eine echte Strukturplanung machen. Der Bund muss die Finanzierung dringend mit Strukturreformen verbinden und Länder mit weit unterdurchschnittlicher Bettenzahl wie Baden-Württemberg durch ein Bonussystem entlasten. Das Gesundheitswesen muss ganzheitlich gedacht werden, dazu gehören auch der Rettungsdienst, die Notfallversorgung sowie die ambulante Versorgung mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst. Auch die Weiterbildungsmöglichkeiten für den ärztlichen Nachwuchs müssen in die Krankenhausplanung integriert und die Weiterbildung flächendeckend gefördert werden. Zudem müssen dringend die Ursachen für die im Gutachten des Landes aufgeführte hohe Auslastungsquote der Bettenauslastung von 85 % nachgeprüft werden.

 

Die Anhörung heute hat deutlich gemacht, dass die Landesregierung noch ordentlich Nachbesserungsbedarf und klare Hausaufgaben hat, insbesondere bei der stärkeren Koordinierung der Landeskrankenhausplanung und der Schwerpunktsetzung in der Investitionsförderung.“