Richtig und geboten, dass wir uns für eine Expertenanhörung zum Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz eingesetzt haben


In der heutigen ersten Lesung des Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetzes (TPQG) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Erstmals in der Amtszeit von Minister Lucha gibt es ein Gesetz, das tatsächlich zu einer spürbaren Entbürokratisierung in der Pflege beitragen könnte, allerdings auf den allerletzten Drücker dieser Legislaturperiode. Möglich wurde das wohl nur durch den Druck der Entlastungsallianz, denn in den vergangenen Jahren hat der Minister jede Bemühung, das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) zu vereinfachen, konsequent abgelehnt. Das nun vorgelegte TPQG ist eine komplette Kehrtwende. Offenbar ist die bisherige Pflegepolitik von Minister Lucha gescheitert.

Bereits 2018 hat meine Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des WTPG eingebracht, der damals von den Regierungsfraktionen abgelehnt worden ist. Minister Lucha bezeichnete uns damals als Falschfahrer. Heute aber hebt er mit seinem neuen Gesetz beispielsweise sämtliche Regelungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften auf. Offenbar hat der Minister nun erkannt, dass eigentlich er sich die ganzen Jahre auf dem Irrweg befand und die FDP schon 2018 den richtigen Weg gewiesen hatte.

Mit der vollständigen Aufhebung der Landesheimmitwirkungsverordnung schafft man Unsicherheit auf allen Seiten: für Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftige, Angehörige, Seniorenräte und Behörden. Jetzt soll eine umfangreiche Handreichung erstellt werden, die aber keinerlei Verbindlichkeit hat. Das ist sicherlich kein tragfähiges Konzept.

Auch inhaltlich ist das Gesetz unausgereift. Einerseits streicht das Ministerium die ambulant betreuten Wohngemeinschaften aus dem Gesetz, andererseits gibt es kaum Änderungen für vollstationäre Einrichtungen. Noch immer stehen viele Pflegeheimplätze aufgrund der Landesheimbauverordnung auf der Kippe. Viele Einrichtungen wissen nicht, wie es weitergeht und stehen wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand. Dafür trägt Minister Lucha die Verantwortung.

Es war offensichtlich richtig und geboten, dass wir uns im Ausschuss für eine Anhörung zu diesem wichtigen Gesetz eingesetzt haben. Es besteht erheblicher Beratungsbedarf und es muss Gründlichkeit vor Schnelligkeit gelten – zum Wohle der pflegebedürftigen Menschen in Baden-Württemberg.“

Betroffene müssen entschädigt werden


Ist der Waschbär außer Kontrolle und welcher Umgang ist der richtige? Diese Fragen diskutierten der parlamentarische Geschäftsführer und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann sowie der Sprecher für Natur-, Artenschutz- und Jagdpolitik der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, mit Dr. Dorian D. Dörge (Institut für Ökologie, Evolution und Diversität, Integrative Parasitologie und Tierphysiologie, Goethe-Universität Frankfurt am Main), Gerd Holzwarth (Dezernent für Forst, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Vermessung, Landratsamt Rems-Murr-Kreis) und Ulrich Pfeffer (Stadtjäger, Präsident Verband für urbanes Wildtiermanagement e.V.) am Mittwoch (29. Oktober) in Remshalden im Rems-Murr-Kreis.

 

Jochen Haußmann, eröffnete die Diskussionsrunde und gab einen Einblick in die Situation im Rems-Murr-Kreis. Der Landkreis sei ein sogenannter Hot-Spot für den Waschbären, da sich dieser dort besonders stark ausgebreitet habe. Das invasive Tier verursache massive Probleme. Schäden an Gebäuden, Hygieneprobleme und Krankheitsübertragung sowie die Bedrohung heimischer Tierarten seien die Folgen. Die Menschen im Landkreis seien besorgt, das zeige sich auch daran, dass man heute bei vollem Haus diskutiere: „Der Waschbär ist putzig aber brandgefährlich. Die Zahl der Mensch-Wildtier-Konflikte steigt stetig. Präventive Maßnahmen helfen, lösen das Problem aber nicht. Die kommunale Ebene hat den Handlungsbedarf längst erkannt, jetzt muss die Landesregierung handeln. Doppelmoral beim Artenschutz können wir uns nicht länger leisten. Einmal verschwundene Arten kehren nicht zurück. Zahlreiche Initiativen im Land helfen Amphibien mit großartigem Engagement über Straßen und zu Laichgewässern. Leider decken sie damit buchstäblich den Waschbären den Tisch. An Laichgewässern im Rems-Murr-Kreis wurden bereits Amphibienreste zahlreicher Individuen dokumentiert, die eindeutig auf Waschbärfraß zurückzuführen sind.“

 

Gerd Holzwarth ergänzte: „Wir können nicht konkret sagen, wie viele Waschbären bei uns im Rems-Murr-Kreis leben. Das ist eine große Herausforderung. Die Grundlage für ein effektives Management ist es zu wissen, wie viele Waschbären es überhaupt bei uns gibt. Hinweise für die Etablierung der invasiven Art liefert die Jagdstrecke. 60 Prozent aller Abschüsse im Jagdjahr 2024/25 lassen sich dem Ostalbkreis (2.221), dem Rems-Murr-Kreis (1.798) und dem Landkreis Schwäbisch Hall (1.441) zuordnen. Auf Platz vier und fünf folgen die Landkreise Göppingen (708) und Hohenlohe (583).“ Er sei froh, dass es nun im Rems-Murr-Kreis ein wissenschaftliches Pilotprojekt gebe „Waschbär in Plüderhausen“, bei dem in den kommenden Jahren Daten zum Bewegungs- und Aktivitätsverhalten, zur Bestandsdichte und zu den bevorzugten Lebensräumen der Waschbären erhoben werden. Mit genetischen Analysen, KI-gestützter Auswertung von Wildtierkameras und Artverbreitungsmodellierungen, sollen so Ansätze für ein wissenschaftlich fundiertes Wildtiermanagement erarbeitet werden.

 

Dr. Dorian D. Dörge, der sich im Forschungsprojekt ZOWIAC an der Goethe-Universität Frankfurt am Main die bundesweite Ausbreitung des Waschbären bearbeitet, führte aus, dass um das Tier zahlreiche Mythen und Fehlinformationen kursieren: „Häufig wird zum Beispiel behauptet, die Bejagung von Waschbären führe zu verstärkter Vermehrung. Dies ist eine völlige Fehlinterpretation einer 35 Jahre alten Studie aus den USA. Ebenso haltlos ist die Annahme, dass Waschbären in einem ‚Matriarchat‘ leben, das durch Jagd gestört werde. Solche Mythen und Fehlinformationen verhindern notwendige Schutzmaßnahmen und gefährden damit bedrohte heimische Arten. Wir dokumentieren einen dramatischen Rückgang sensibler Arten in Gebieten mit hoher Waschbärdichte. Hinzu kommt, dass viele Menschen den Waschbären als besonders sympathisch empfinden. Diese positive Wahrnehmung kann aber dazu führen, dass notwendige Maßnahmen zur Populationskontrolle schwieriger oder sogar gar nicht umgesetzt werden. Wir müssen den gesetzlich verankerten Artenschutz konsequent umsetzen und dürfen diesen nicht einer einseitigen Fokussierung auf den Tierschutz charismatischer Tiere unterordnen. Wir müssen uns letztlich entscheiden, wollen wir heimische oder invasive Arten schützen“.

 

Ulrich Pfeffer brachte seine Erfahrungen als Stadtjäger ein und berichtete von massiven bürokratischen Hürden, die ihm die tägliche Arbeit erschweren würden: „Wir müssen den Waschbären im Siedlungsraum managen, aber das können wir unter der aktuellen Jagdgesetzgebung nur eingeschränkt und mit hohen regulatorischen Hürden. Wir müssen aber mehr eingreifen. Personell sind wir Stadtjäger aber bereits völlig überlastet mit der Anzahl an Hilferufen von Bürgern. Wir sind täglich mit der Fallenkontrolle beschäftigt. Rechtlich haben wir keinerlei Möglichkeiten Jagdhelfer einzusetzen. Wir brauchen mehr Freiheiten, weniger Bürokratie, eine angepasste Gesetzgebung der Jagd und weniger Kosten. Die rasante Vermehrung des Waschbären ist nicht nur eine Bedrohung für die heimische Artenvielfalt. Wer einmal Bekanntschaft mit einem Waschbären auf dem eigenen Dachboden oder im Garten gemacht hat, der weiß um die enormen wirtschaftlichen Schäden. Doch die Betroffenen bleiben aktuell nicht nur auf den Kosten für die Prävention und Beseitigung von Schäden sitzen, sie müssen auch für den Einsatz der Stadtjäger selbst auskommen.“

 

Es sei ein Unding, dass die Menschen mit dem wirtschaftlichen Schaden und den Kosten für Prävention und Einsatz eines Stadtjägers im Regen stehen blieben, meinte Klaus Hoher. Er forderte: „Hier muss das Land für unbürokratische Entschädigung sorgen. Außerdem müssen wir die Menschen ehrlich über den Waschbären aufklären, denn gesellschaftliche Akzeptanz ist notwendig für eine effektive Populationskontrolle. Wir brauchen ein faktenbasiertes Management des Waschbären ohne ideologische Scheuklappen. Die Landesregierung stellt den Waschbären über den Schutz heimischer Arten wie Bodenbrüter, Fledermäuse, Kröten, Frösche und andere bedrohte Amphibien- und Reptilienarten. Die Schonzeit für den Waschbären muss unter der Beachtung des Muttertierschutzes endlich ganzjährig aufgehoben werden. Um die Umsetzung dauerhaft sicherzustellen, braucht es eine zeitgemäße Jagdgesetzgebung, Rechtssicherheit für Stadtjäger im urbanen Raum und einen angemessenen strukturellen und finanziellen Rahmen, der dem Aufwand der Stadtjäger im urbanen Raum und der Jäger im ländlichen Raum gerecht wird.“

 

Höheres Kostengefüge und bereits erledigte Hausaufgaben berücksichtigen


In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Landkreistags Baden-Württemberg mit dem Bayerischen Landkreistag zur Krankenhauspolitik des Bundes wird ein einseitiges Sparpaket zulasten der Krankenhäuser kritisiert. Dazu sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Der Bund sollte endlich bei der Krankenhausreform die vorhandenen Strukturen in den Blick nehmen. Hier ist Baden-Württemberg auf dem Weg der Reformen bereits viel weiter als andere Bundesländer. Diese bereits erwirtschafteten Effizienzrenditen dürfen jetzt nicht zum Nachteil gereichen. Der Transformationsfonds könnte hierzu sinnvoll weiterentwickelt werden. Statt schablonenhaft nach Anzahl der Einwohner die Gelder herunterzubrechen, sollten passgenaue Antworten auf die Strukturfragen gegeben werden. Wenn durch fehlkonstruierte Reformen angekündigte Verbesserungen durch die Hintertür gleich wieder kassiert werden, dann sorgt das für Verdruss. Es kann nicht sein, dass alle Standorte gleichbehandelt werden. Schließlich ist das Kosten- und Gehaltsniveau in Baden-Württemberg bekanntlich ein anderes.“

Land muss aktivere und konstruktivere Rolle bei Krankenhausplanung spielen


Im Zusammenhang der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes (Drucksache 17/9482) im Landtag von Baden-Württemberg sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Ich begrüße es, dass Daten in anonymisierter Form zu Forschungszwecken jetzt auch an Dritte weitergegeben werden können. Die Stärkung des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg sichert Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Land. Neben diesem Gesetzesvorhaben rufe ich der Landesregierung aber auch zu, dass sie eine aktivere und konstruktivere Rolle in der Krankenhausplanung einnehmen muss. Die Umstellung auf die Vorhaltepauschalen und die Zuweisung von Leistungsgruppen ist alles andere als trivial und entscheidend für die weitere Entwicklung im Land. Wie immer reichen wir Freie Demokraten zu sinnvollen Reformen die Hand.“

 

 

 

 

 

Anhörung geplant auch wegen geplanter Abschaffung der Landesheimmitwirkungsverordnung


Zur heutigen Vorstellung des Gesetzes für Teilhabe- und Pflegequalität in der Regierungspresse-konferenz sagte der pflegepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Das Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz der Landesregierung wird man daran zu messen haben, ob das strukturierte Misstrauen nun der Eigenverantwortung weicht, wie es der Sozialminister und der Ministerpräsident heute zur Vorstellung des Gesetzes vollmundig verkündet haben. Minister Lucha hat in den letzten Jahren keinerlei Impulse zur Entbürokratisierung gesetzt und alles blockiert.

Grundsätzlich treten wir als Liberale für einen kraftvollen und umfassenden Bürokratieabbau ein, der in allen Lebensbereichen angegangen werden muss, um die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmen und Behörden zu entlasten. Deshalb haben wir die Vorschläge vom Normenkontrollrat und auch der Entlastungsallianz stets aufmerksam und aufgeschlossen aufgenommen und im Jahr 2018 auch einen eigenen Gesetzesentwurf zur Vereinfachung des WTPG gemacht. Wir wären aber nicht auf die Idee gekommen, Mitwirkungsrechte vorschnell für den Bürokratieabbau zu opfern.

Die geplante Abschaffung der Landesheimmitwirkungsverordnung schaffte Verunsicherung hinsichtlich des Bestands der Heimbeiräte. Daher wollen im laufenden Gesetzgebungsverfahren dafür sorgen, dass berechtigte Einwände und Befürchtungen nicht übergangen werden, und haben im Sozialausschuss bereits angeregt, dass eine Anhörung zur Gesetzesnovelle durchgeführt wird.“

Zeit der Sorglosigkeit ist vorbei


Zur Regierungspressekonferenz, in der der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl und Gesundheitsminister Manfred Lucha unter anderem ein Krisenmanagement – Handbuch sowie einen „Rahmenplan Alarm- und Einsatzplanung“ insbesondere für den Bereich der Krankenhäuser vorgestellt haben sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Es ist sicherlich zu begrüßen, wenn es in Abstimmung mit den relevanten Akteuren Handreichungen und Rahmenpläne gibt. Wir erleben aber, dass die Zeit der Sorglosigkeit der letzten Jahre vorbei ist. So wie in Zeiten des Kalten Krieges ganz selbstverständlich in großer Zahl Hilfskrankenhäuser vorhanden waren, so müssen wir jetzt auch über das Stadium von Papieren und Übungen hinauswachsen. Ich werbe dafür, jetzt schon mögliche Standorte zu prüfen. Und es muss nach einer Analyse konkreter Sicherheits-, Abwehr- und Resilienzbedarfe vom Bund die nötigen Mittel schnell und unbürokratisch bereitgestellt werden. Ich rate dringend dazu, dies nicht auf die lange Bank zu schieben.“

 

 

 

Landesregierung sollte Chance für Verbesserungen nutzen


An der ursprünglichen Reform der Krankenhausstruktur in Deutschland, verantwortet vom damaligen SPD-Minister Karl Lauterbach, gab es viel Kritik. Nun wird gemeldet, dass unter dem CDU-geführten Gesundheitsministerium im Bund dieses Konzept überarbeitet werden soll. Der gesundheitspolitische Sprecher und stv. Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, sieht den Bedarf von Änderungen und Chancen für Verbesserungen:

 

„Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz enthält wichtige Elemente für eine Neuausrichtung der Krankenhausstrukturen. Dennoch sehe auch ich Nachbesserungsbedarf. So ist die 2-Kilometer-Abstandsregel vielleicht für Berlin relevant, in Baden-Württemberg würde sie bewährte Strukturen zerschlagen. Außerdem braucht es bei der Finanzierung Veränderungen, insbesondere sollten Länder wie Baden-Württemberg auch dafür unterstützt werden, dass sie bei der Strukturreform viel weiter sind als andere Länder.

Aber auch im Land ist mehr Verantwortung für die Landeskrankenhausplanung erforderlich. Es reicht nicht aus, immer nur aktiv zu werden, wenn die Stadt- und Landkreise Veränderungen planen. Die landkreis- und bundesländerübergreifende Krankenhausplanung ist eine elementare Aufgabe des Landes selbst. Hier braucht es mehr Steuerung als bisher. Die regionalen Strukturen in der medizinischen Versorgung gewinnen immer mehr an Bedeutung.“

Brauchen faktenbasierte Diskussion zur Versorgung Frühgeborener


Die Forderungen des Gesundheitsministers Lucha, den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), das höchste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, abzuschaffen und seine Beschlüsse durch politische Gesetzgebung zu ersetzen würde insbesondere bei der Versorgung von Frühgeborenen empfindliche Auswirkungen haben. Dieses Vorhaben kritisiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Die Frühgeborenen-Versorgung in Baden-Württemberg ist ein sehr wichtiges Thema. Mit einem Frontalangriff auf den Gemeinsamen Bundesausschuss hat sich Minister Lucha völlig verrannt und schadet damit der wichtigen Fachdiskussion über die aktuellen Herausforderungen dieses medizinischen Bereichs in Baden-Württemberg. Es wäre viel hilfreicher, wenn wir eine faktenbasierte Diskussion dazu führen. Einerseits sind Mindestmengen für eine qualitativ hochwertige Frühgeborenen-Versorgung wichtig. andererseits müssen wir aber auch den Aspekt der pflegerischen Versorgung in den Blick nehmen.

Ab dem Jahr 2024 gilt nach der Mindestmengenregelung (Mm-R) des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von < 1.250 g die jährliche Mindestmenge pro Standort eines Krankenhauses von 25 statt bisher 14, bzw. übergangsweise in 2023 von 20. Der Verband der Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands (VLKKD) informierte bereits Anfang letzten Jahres, dass in allen Perinatalzentren ein eklatanter Pflegepersonalmangel herrscht.

Bei einem Verlust von knapp der Hälfte dieser Zentren mit dem Level I hat der VLKKD die Sorge, durch die notwendige Zentralisierung die Versorgung der pflegerisch intensiv zu betreuenden Frühgeborenen nicht sicherzustellen zu können. Bereits jetzt fehlende Kapazitäten in den Frauenkliniken der verbleibenden PNZ I sind ein weiterer Punkt.

Deshalb braucht es dazu den konstruktiven Dialog des Landes mit dem GBA und keine Generalkritik von Minister Lucha. Ob der Vorschlag des VLKKD eine Lösung sein kann, eine modifizierte Grenzziehung zwischen den beiden Versorgungsstufen vorzusehen (Level I für Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 750g oder einem Gestationsalter unter 26 Wochen, Level II für Frühgeborene ab 750 g oder ab 26 Schwangerschaftswochen) kann die Politik in die Überlegungen einbringen, bedarf aber der Beurteilung des GBA. Ich fordere Minister Lucha auf, wieder auf einen sachlichen Kurs zurückzukommen und den Dialog mit dem GBA zu suchen.“

 

Hinweis: Informationen des VLKKD dazu sowie eine parlamentarische Initiative des Abgeordneten übermitteln wir auf Wunsch gerne

 

 

Forderung von Minister Lucha nach dem sogenannten Sockel-Spitze-Tausch ist aber nicht die Lösung.

Zur Forderung des Landessozialministers Lucha nach einer Finanzreform der Pflegeversicherung sagte der gesundheitspolitische politische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Die immens steigenden Pflegeheimkosten gebieten politische Reformen. Die finanzielle Eigenbeteiligung von durchschnittlich 3.400 Euro im Monat führt dazu, dass es immer mehr Pflegebedürftige gibt, die auf sogenannte Hilfe zur Pflege angewiesen sind, also finanzielle Unterstützung durch die Sozialkassen. Aktuell sind bundesweit zwischen 30 und 40 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen bereits auf diese finanzielle Unterstützung angewiesen.

Die ständige Forderung von Minister Lucha nach dem sogenannten Sockel-Spitze-Tausch ist aber nicht die Lösung. Er blendet immer völlig aus, dass diese dann anfallenden Belastungen für die Pflegeversicherung nicht finanzierbar bzw. zur weiteren staatlichen Verschuldung führt. Als Minister hat er fast zehn Jahre zugeschaut, wie durch die Landesheimbauverordnung Tausende von Pflegeheimplätzen angebaut wurden und erhebliche Investitionen in den Bestand investiert werden mussten – und dadurch erhebliche Mehrkosten entstanden sind. Im Bund und im Land wurde nichts dafür getan, die Dynamik bei den Ausgaben der Pflege zurückzufahren, im Gegenteil, es wurden immer neue Leistungen gewährt.

Wir brauchen eine langfristig tragfähige Pflegereform. Minister Lucha wäre gut beraten, sich um die pflegepolitischen Themen zu kümmern wie die Stärkung der Prävention und Digitalisierung, Entbürokratisierung, versicherungsfremde Leistungen aus der Pflegeversicherung nehmen und eine nachhaltige Pflegefinanzierung mit kapitalgedeckter Vorsorge. Ich warne davor, Reformen mit einer weiteren Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung stemmen zu wollen. Wir laufen schon mit den aktuellen Plänen der Bundesregierung zur Rente Gefahr, dass die Lohnnebenkosten explodieren. Mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen unseres Wirtschaftsstandortes Deutschland würde das zu weiteren Arbeitsplatzverlagerungen führen.“

 

Landtag ändert Geschäftsordnung, regelt den parlamentarischen Datenschutz und Immunitätsangelegenheiten.

In der heutigen Debatte um das neue Abgeordnetengesetz erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Der Landtag hat heute umfangreiche Regelungen in eigener Sache beschlossen. Der Landtag ist ebenfalls dem Datenschutz verpflichtet. Als Volksvertretung stellt für uns der Schutz personenbezogener Daten eine wesentliche Grundlage für einen funktionierenden Datenschutz und eine freie Meinungsbildung dar. Das Mandat der Abgeordneten von ihrer Tätigkeit im Wahlkreis bis hin zu sicherheitsrelevanten Vorgängen im Plenarbetrieb ist jedoch überaus vielseitig und erfordert in seinen vielen verschiedenen Facetten jeweils eine gesonderte Betrachtung. Daher nutzen wir eine in der DSGVO vorgesehene Regelung und etablieren für die Datenverarbeitung im parlamentarischen Bereich ein eigenes Datenschutzaufsichtsgremium. Damit stellen wir eine unbürokratische, kostengünstige und zügige Bearbeitung der Vorgänge sicher.

Angepasst haben wir auch das Genehmigungsverfahren in Immunitätsangelegenheiten. Das Vorentscheidungsverfahren mit der maßgeblichen Rolle des Ständigen Ausschusses hat sich bewährt und soll in allen Fällen von Immunitätsaufhebung zur Anwendung kommen. Wir vermeiden damit Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Einstufung von Straftaten als Bagatellangelegenheiten.

Gleiche mehrere Änderungen nehmen wir in der Geschäftsordnung vor. Die Aktualisierung enthält sinnvolle Ergänzungen, etwa in der Antragsbehandlung im Plenum, die Abschaffung der Sperrwirkung von Anträgen, die Regelung des nachträglichen Ordnungsrufs oder das Umlaufverfahren für Abstimmungen in den Ausschüssen sowie redaktionelle Änderungen. Die im Zusammenhang mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes geplante Regelung der Verhaltensregeln enthält allerdings einige Punkte, die aus Sicht der FDP/DVP- Fraktion inakzeptable Nachteile für Abgeordnete haben, die nicht aus dem öffentlichen Dienst kommen.

Für die FDP/DVP-Fraktion hat die Transparenz über die Tätigkeiten von Abgeordneten neben dem Mandat große Bedeutung. Gleichzeitig ist es ein zentrales Anliegen unserer Fraktion, die berufliche Vielfalt im Parlament zu erhalten. Der Landtag lebt davon, dass sich Menschen mit unterschiedlichen beruflichen Hintergründen politisch engagieren – nicht nur Angehörige des Öffentlichen Dienstes.

Die von Grünen, CDU und SPD eingebrachten Regeln führen dazu, dass Abgeordnete aus der freien Wirtschaft benachteiligt werden. Angestellte in privatwirtschaftlichen Unternehmen sind oftmals zur Vertraulichkeit verpflichtet, etwa bei Vertragsinhalten oder Vergütungen. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer dürfen durch die Transparenzregelungen nicht in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt werden. Der Gesetzesentwurf verfehlt aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion das richtige Gleichgewicht zwischen berechtigtem öffentlichem Interesse und der Wahrung beruflicher Tätigkeiten neben dem Mandat.

Die FDP/DVP-Fraktion hat deshalb eine pragmatische Anpassung vorgeschlagen. Unter anderem sollte auf die Veröffentlichung sensibler Vertragsinhalte verzichtet werden dürfen – bei gleichzeitiger Anzeige gegenüber der Landtagspräsidentin. Das würde Transparenz mit Praktikabilität in Einklang bringen.

Wir stehen für eine ausgewogene Lösung, die Transparenz schafft, aber auch dafür sorgt, dass das Parlament nicht zu einem exklusiven Ort für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst wird. Die heutige Änderung des Abgeordnetengesetzes in dieser Form ist kein guter Tag für die berufliche Vielfalt im Parlament.“

 

Ziel ist Regierungsbeteiligung 2026.


An diesem Wochenende findet in Pforzheim die Vertreterversammlung mit Aufstellung der Landesliste für die Landtagswahl im März 2026 und ein Landesparteitag der Freien Demokraten Baden-Württemberg mit Wahl des Vorstandes statt. Der stv. Vorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, gratuliert im Namen seiner Fraktion und persönlich Dr. Hans-Ulrich Rülke zu dessen Nominierung als Spitzenkandidat bei der Landtagswahl 2026 und zur Bestätigung als Vorsitzender der Südwestliberalen:

„Bei der Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg geht es für die liberale Sache nicht nur in Baden-Württemberg um alles. Mit Hans-Ulrich Rülke haben wir uns als Freie Demokraten für die überzeugendste Antwort auf die wichtigen politischen Fragen des Landes entschieden. Er steht mit seiner Erfahrung und seinem Engagement schon seit vielen Jahren für eine markante Haltung der Freiheit, die viele Bürgerinnen und Bürger in der heutigen politischen Landschaft zurecht einfordern. Wir arbeiten auch als Fraktion in der liberalen Familie geschlossen in allen landespolitischen Themenfeldern am gemeinsamen Erfolg. Der klare Kurs ist Regierungsverantwortung mit einer bürgerlichen Mehrheit für Baden-Württemberg.“

 

 

Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes aus der schwarz-gelben Ära bleiben erhalten.


Zu der Meldung, wonach das Kabinett nächste Woche eine Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes auf den Weg bringen wolle, das zwar weitere Konsumwege einbeziehen, die Regelungen für die Gastronomie jedoch beibehalten wolle, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

 

„Rauchen ist neben Bewegungsmangel und ungesunder Ernährung eine große Gesundheitsgefahr. Die Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes lässt Augenmaß erkennen, wir müssen aber noch die konkreten Regelungen auf ihre Handhabbarkeit prüfen. Ich begrüße es, dass das grüne Ansinnen eines Komplettverbots für die Gastronomie abgewendet werden konnte. Diese Branche steht bereits genug unter Druck. Da braucht es keine Verbots-Allmachtsfantasien. Die Novellierung bestätigt die wesentlichen Eckpunkte des von den Grünen damals so bitter bekämpften Nichtraucherschutzgesetzes aus dem Jahr 2007. Insofern ist es ein Erfolg für die damals von Vernunft und Pragmatismus geprägte schwarz-gelbe Landesregierung. Im Vergleich zu den großen Forderungen der Grünen ist nun offensichtlich ein Erkenntnisgewinn eingetreten.“

 

 

SPD-Gesetzentwurf ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht.

Zum Gesetzentwurf Gemeindeschwester Plus der SPD-Fraktion, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Prävention wird als gesamtgesellschaftliche und individuelle Aufgabe immer wichtiger. Daher begrüßen wir es, Unterstützungsmodelle zu etablieren, die bereits vor einer Pflegebedürftigkeit greifen sollen. Denn die Statistiken für Baden-Württemberg zeigen deutlich, dass der Anteil der älteren Bevölkerung stark zugenommen hat. Für den Bereich der Prävention – gerade zur Verhinderung der Pflegebedürftigkeit – hat die Landesregierung bisher viel zu wenig geliefert und war und ist auf Impulse aus den Oppositionsfraktionen angewiesen.

Allerdings sieht die FDP-Landtagsfraktion den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion als nicht zielführend an. Durch die Einführung der ‚Gemeindeschwester Plus ‘ wird eine neue Landeszuständigkeit geschaffen, die durch eine Mischfinanzierung von Land und Kommunen getragen werden soll, welche zudem nicht auskömmlich ist. Im Detail halten wir die geplante Umsetzung für zu bürokratisch und zu wenig flexibel. Damit trifft der Gesetzentwurf zu Recht auf die Kritik der Kommunen, immer wieder neue Leistungen mitfinanzieren zu müssen. Angesichts der dramatischen Finanzlage von Bund, Ländern und Kommunen ist genau abzuwägen, welche Leistungen den Kommunen noch zuzumuten sind – und welche neuen Leistungen das Land übernehmen soll. Zudem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Aufgabe der Gemeindeschwester Plus nur von Pflegefachkräften ausgeführt werden darf. Dies ist praxisfern und sorgt dafür, dass sich der Pflegefachkraftmangel noch verschärfen wird. Im kommunalen Bereich gibt es bereits viele bürgerschaftliche und soziale Aktivitäten – es wäre weitaus besser, die Kommunen finanziell zu unterstützen und ihnen die Flexibilität für individuelle Lösungen zu lassen. Die Eigenverantwortung der Kommunen und das Vertrauen in kommunale Strukturen sind uns Freien Demokraten ein hohes Gut. Der SPD-Gesetzentwurf ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht.“

 

SPD-Antrag verursacht mehr Unsicherheit, als dass es dem Kinderschutz nutzt.


Zur geplanten Änderung des Heilberufe-Kammergesetz der SPD-Fraktion äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Kinderschutz ich richtig und Kinderschutz ist wichtig. Dabei sind wir uns einig. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen zeigt uns, wie wichtig der Kinderschutz ist. Richtig ist, dass auch in der Zusammenarbeit der schützenden Stellen – wozu auch die Kinderärztinnen und Kinderärzte gehören – eine vertrauensvolle und kooperative Atmosphäre gehört. Es liegen uns viele unterschiedliche Stellungnahmen zum Gesetzentwurf vor. Einige der beteiligten Verbände haben ihre Zweifel am Mehrwert für den Kinderschutz geäußert. Wir Freie Demokraten können diese Bewertungen nachvollziehen. Es ist für den Kinderschutz nicht dienlich, wenn sich eine Parallelstruktur mit unklaren Verhältnissen im Ablauf rechtlich zementiert. Die Schaffung einer Regelung, die den Bruch der ärztlichen Schweigepflicht rechtfertigt, darf nicht dafür sorgen, dass die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit bestehenden Kooperationsstrukturen gefährdet wird. Bei der bereits bestehenden Rechtslage gibt es Ausnahmen, unter denen bei Verdachtsmomenten entsprechende schützende Institutionen eingeschaltet werden können. Dennoch halten wir es für sinnvoll, in der weiteren Beratung im parlamentarischen Verfahren auf die verschiedenen Aspekte einzugehen und dazu durchaus auch die Experten anzuhören. Ich danke der SPD-Fraktion für ihren wichtigen Impuls für den Kinderschutz im Land.“

 

Sein eigenes Ministerium widerspricht den bisherigen Einschätzungen des Ministers und fordert mehr Plätze – Minister Lucha muss dringend ein umfassendes Konzept zum Maßregelvollzug vorlegen.


Zur Meldung, wonach der Maßregelvollzug trotz geplanter Neubauten überlastet bleibe, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Nachdem Baden-Württemberg lange Zeit das Schlusslicht beim Thema Maßregelvollzug war, hatte Gesundheitsminister Lucha einen Ausbau der Plätze forciert und erklärt, dass mit den geplanten Neubauten der Maßregelvollzug in Baden-Württemberg wieder gut betrieben werden könne. Doch offensichtlich hat Minister Lucha keinen Überblick über den Maßregelvollzug im Land. Anders lassen sich die Berechnungen aus seinem eigenen Ministerium, wonach zusätzlich zu den bereits geplanten Projekten noch ein weiterer Standort nötig sein wird, nicht erklären. Unklar ist zudem, ob der Neubau in Schwäbisch Hall wie geplant noch bis zum Sommer 2025 eröffnet werden kann. Wir Freie Demokraten werden dazu einen entsprechenden Bericht einfordern.“

 

Dramatische Lage der Kliniken und Krankenhäuser braucht Unterstützung aus Bund und Land.


Nach der heutigen öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss zum Stand der Krankenhausplanung in Baden-Württemberg äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Seit Jahren fordert die FDP-Landtagsfraktion eine Novellierung der Krankenhausplanung aus dem Jahr 2010. Erst 2024 hat die Landesregierung die längst überfällige Reform des Landeskrankenhausgesetzes verabschiedet, allerdings ohne konkrete Inhalte. In der vergangenen Woche hat die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) noch einmal die dramatisch schlechte Finanzlage der Kliniken und Krankenhäuser berichtet. Was seit Jahren offensichtlich ist, wurde auch heute in der Anhörung bestätigt: Es besteht dringender Handlungsbedarf!

 

Zum einen brauchen wir schnell Klarheit, wie der Bund das Krankenhausgesetz umsetzt. Zum anderen muss das Land eine echte Strukturplanung machen. Der Bund muss die Finanzierung dringend mit Strukturreformen verbinden und Länder mit weit unterdurchschnittlicher Bettenzahl wie Baden-Württemberg durch ein Bonussystem entlasten. Das Gesundheitswesen muss ganzheitlich gedacht werden, dazu gehören auch der Rettungsdienst, die Notfallversorgung sowie die ambulante Versorgung mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst. Auch die Weiterbildungsmöglichkeiten für den ärztlichen Nachwuchs müssen in die Krankenhausplanung integriert und die Weiterbildung flächendeckend gefördert werden. Zudem müssen dringend die Ursachen für die im Gutachten des Landes aufgeführte hohe Auslastungsquote der Bettenauslastung von 85 % nachgeprüft werden.

 

Die Anhörung heute hat deutlich gemacht, dass die Landesregierung noch ordentlich Nachbesserungsbedarf und klare Hausaufgaben hat, insbesondere bei der stärkeren Koordinierung der Landeskrankenhausplanung und der Schwerpunktsetzung in der Investitionsförderung.“

 

Ein stabiles und verlässliches Gesundheitssystem ist Garant für Demokratie und Wohlstand.


In der heutigen Plenardebatte zur Schließung der Notfallpraxen äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Baden-Württemberg möchte und muss eine Vorreiterrolle in der Entwicklung gesundheitlicher Versorgungsstrukturen einnehmen, die auch Gesundheitsförderung und Prävention einbeziehen. Gesundheitsminister Manfred Lucha hat dies immer wieder angekündigt, lässt jetzt aber keine Taten folgen.

 

Inzwischen ist die Situation im Gesundheitswesen dramatisch. Die Schließung von 18 Praxen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in diesem Jahr ist ein weiterer Einschnitt in der baden-württembergischen Gesundheitsversorgung. Davor verschließt die Landesregierung die Augen.

Mit der Schließung dieser Praxen wird der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Es fehlt die Analyse der Auswirkung vor Ort. Die Schließung der Notfallpraxen hat eindeutige Auswirkungen auf die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Nach Auskunft der Rems-Murr-Kliniken beispielsweise, wird bereits aufgrund der Schließung der Bereitschaftspraxis in Schorndorf eine Mehrbelastung der Klinik-Notaufnahmen an beiden Standorten der Rems-Murr-Kliniken beobachtet. Die Kliniken würden davon ausgehen, dass die Mehrbelastung durch eine mögliche Schließung der Notfallpraxis in Backnang weiter steigen wird. Die Befürchtungen, dass infolge von Standortschließungen die zentralen Notaufnahmen der Krankenhäuser überlastet werden könnten, nimmt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus unserer Sicht nicht sehr ernst.

Die Potentiale der Telemedizin sind bisher im Land noch viel zu wenig umgesetzt. Telemedizinische Angebote, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der ärztlichen Versorgung, Modelle wie Docdirekt, mit dem eine sichere und persönliche Online-Sprechstunde mit erfahrenen Ärztinnen und Ärzten wahrgenommen werden kann oder der Mehrwert von Digitalisierung ist in der Regelversorgung bisher viel zu wenig umgesetzt. Eine Förderung dieser Strukturen ist seit Jahren eine unserer Forderungen, die die Landesregierung viel zu schleppend angegangen ist.

Wir Freie Demokraten erneuern unsere Forderung aus dem Herbst 2024: Mit der Einrichtung eines Notfallgipfels, bei dem alle Akteure an einen Tisch geholt werden, werden sich bessere und individuellere Lösungen finden als alle 18 Standorte zu schließen. Deshalb fordern wir, erst einmal die Schließungspläne zurückzustellen. Neben einer transparenten Landeskrankenhausplanung ist die Vernetzung mit dem ambulanten Sektor und der Notfallversorgung absolut geboten.“

Lucha kommt seiner Verantwortung als Gesundheitsminister nicht nach.


Zur Ankündigung von mehr als einem Dutzend betroffener Städte, gegen die beabsichtigte Schließung von 18 Notfallpraxen jetzt den Klageweg zu beschreiten, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Die Veranstaltung der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zur Zukunft des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Dezember 2024 in Stuttgart hat gezeigt, welcher Druck in unserer gesundheitlichen Versorgung im Land insgesamt besteht. Es ist einerseits klar geworden, dass Reformbedarf besteht, andererseits wurde seitens der Kommunen und Kreise die Kommunikation der KVBW und des Gesundheitsministers Lucha kritisiert.

 

Ich habe immer gefordert, dass es einen intensiven Dialog der KVBW und der Landesregierung mit den Kommunen und Landkreisen, den Kliniken, der BWKG und der Ärzteschaft benötigt. Die Kommunen und Landkreise haben ihre Bereitschaft zur Mitwirkung zum Ausdruck gebracht. Ich habe Verständnis dafür, dass sie dies nun gerichtlich einfordern. Die Sorge um die Mehrbelastung in den Kliniken aufgrund der Schließung von 18 Bereitschaftspraxen im Land müssen wir ernst nehmen. Es fehlt eine Einschätzung der Auswirkungen dieser Reform, die im Land auch sehr unterschiedliche Auswirkungen hat, vor allem in den ländlichen Regionen.

 

Es wird immer deutlicher, dass Minister Lucha seiner Verantwortung als Gesundheitsminister nicht nachkommt. Schon bei seinem Amtsantritt 2016 war deutlich erkennbar, vor welchen Herausforderungen wir im Gesundheitswesen im Land stehen. Wir brauchen viel stärkere Impulse für Innovationen, Digitalisierung, Telemedizin, KI, Delegation, Förderung von regionalen Versorgungskonzepten sowie eine Kommunikationskampagne, Patientensteuerung und Förderung der Gesundheitskompetenz. Hätte Lucha unseren Vorschlag eines Notfallgipfels aufgegriffen, wäre diese Klage nicht notwendig. Jetzt wäre die Gelegenheit, dass er sich aktiv einbringt.“

FDP-Landtagsfraktion hat sich immer auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte umgesetzt wird.


Zum Thema Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte auf Bundesebene, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die FDP-Landtagsfraktion hat sich immer auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte umgesetzt wird.

Wir dürften aber auch die Entbudgetierung der Fachärztinnen und Fachärzten nicht aus den Augen verlieren. Es muss das Ziel sein, dass erbrachte Leistungen auch vergütet werden. Dies muss viel mehr im Fokus stehen, als eine Diskussion über eine Bürger- bzw. Einheitsversicherung. Die duale Krankenversicherung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung sorgt für wesentlich zügigere Innovationen im Gesundheitswesen.

Ebenfalls dürfen Entbürokratisierung und Abschaffung von Regressen für Ärztinnen und Ärzte als weitere wichtige Aufgaben in der Bundes- und Landespolitik nicht in Vergessenheit geraten oder hintangestellt werden.“

 

Long-Covid-Symptome müssen ernst genommen und besser erforscht werden – Es braucht eine Expertendatenbank, Innovationsförderung für neue Therapien und Fortbildungen des Fachpersonals.


Zur Meldung, wonach viele Corona-Infizierte von erheblichen Langzeitfolgen berichten, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Die Tatsache, dass auch zwei Jahre nach einer Corona-Infektion noch rund zwei Drittel der Betroffenen in ihrer Gesundheit und Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt werden, zeigt, dass die Long-Covid-Symptome dringend ernst genommen und besser erforscht werden müssen. Immerhin wird das Post-Covid-Syndrom inzwischen vom Sozialgericht Heilbronn als Berufskrankheit anerkannt.

 

Doch die Anerkennung als Berufskrankheit ist nur ein erster Schritt, den Betroffenen muss vor allem medizinisch endlich stärker geholfen werden. Hier ist Gesundheitsminister Lucha in der Pflicht, eine gute medizinische Versorgung der langzeiterkrankten Corona-Infizierten, aber auch der ME/CFS-Erkrankten, zu gewährleisten.

 

Wir Freie Demokraten fordern daher ein zentralisiertes Datenportal zur Sammlung und Nutzung medizinischer Daten für die weitere Forschung, eine Expertendatenbank für die schnelle und regionale Suche nach fachlich spezialisierten Ärzte, die gezielte Innovationsförderung im Bereich der Biotechnologie, um neue Therapien zu entwickeln sowie entsprechende Fortbildungen für medizinisches Personal und die Anpassung der Ausbildungsinhalte, um Long-Covid-Symptome schneller und besser erkennen zu können.

 

Ich bin daher der ehemaligen Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger dankbar, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Forschung zum Themenbereich Long-/Post-COVID und ME/CFS durch Maßnahmen der gezielten Projektförderung mit finanziellen Mitteln  vorangetrieben hat. Inhaltlich umfasst die Förderung des BMBF einen breiten Bereich von der Erforschung der Krankheitsmechanismen über die Diagnostik und Therapieentwicklung bis hin zu Aspekten der Versorgungsforschung.”

Ausweitung der Lebendspende rettet Leben und verkürzt Wartezeiten.

Zur Meldung, wonach Deutschland bei den Organspenden im internationalen Vergleich auf einem hinteren Platz liegt und die Zahl der Spender in Baden-Württemberg auf einem niedrigen Niveau stagniert, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Jochen Haußmann, wie folgt:

„Viele Menschen warten jahrelang vergeblich auf eine Organspende. Daher wird es höchste Zeit, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Erhöhung der freiwillig gespendeten Organe führen. Die von Gesundheitsminister Lucha geforderte gesetzliche Verankerung einer Widerspruchslösung kann jedoch nicht die Antwort sein. Dies zeigt auch das Beispiel Spanien, denn die Widerspruchslösung steht dort zwar im Gesetz, wird aber kaum praktiziert. Zudem darf der Staat den Bürgerinnen und Bürgern nicht die Möglichkeit nehmen, sich bei diesem sensiblen Thema frei zu entscheiden.

Wir Freie Demokraten setzen uns daher neben einer deutlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen vor allem für die Ausweitung der Lebendspende ein. Dazu gehören die Erweiterung des Kreises von potentiellen Lebendspendern, die Ermöglichung anonymer Lebendspenden aus altruistischen Gründen über Organpools, die Ermöglichung der sogenannten Überkreuz-Lebendspenden zwischen Paaren sowie die Abschaffung des Subsidiaritätsprinzips, welches zunächst immer die Prüfung einer postmortalen Spende voraussetzt, bevor eine Lebendspende möglich ist. Mit diesen Vorschlägen sollte sich der kommende Deutsche Bundestag vordringlich beschäftigen.

Lebendspenden retten Leben und können die jahrelange Wartezeit deutlich verkürzen. Statt sich also an der Widerspruchslösung festzubeißen, sollte sich Minister Lucha besser mit sinnvollen und praxistauglichen Möglichkeiten wie der Lebendspende beschäftigen.”

 

Eine Gesellschaft braucht das Mitmachen und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger.


Zur ersten Lesung des Gesetzes zur Finanzierung politischer Stiftungen in Baden-Württemberg sagt Jochen Haußmann, parlamentarischer Geschäftsführer und stv. Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die politische Landschaft in Deutschland steht vor vielen Herausforderungen: Demokratie, Bürgerbeteiligung und der Zusammenhalt der Gesellschaft müssen immer wieder gestärkt und erneuert werden. Politische Stiftungen nehmen hierbei eine tragende Rolle ein. Sie übernehmen Funktionen, die für das politische Leben und die demokratische Kultur unverzichtbar sind.

 

Mit der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.02.2023 wird nun auch auf Landesebene die Förderung politischer Stiftungen gestärkt. Auch wenn diese Umsetzung mehr formaler Natur ist, so ist die Bedeutung davon umso größer. Politische Stiftungen vermitteln Werte wie Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte und ermöglichen politische Partizipation, indem sie Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Teilhabe an der Demokratie ermutigen.

 

Schon der erste Bundespräsident der Bundesrepublik, Theodor Heuss, brachte es einst auf den Punkt: ‚Demokratie ist keine Glücksversicherung; es bedarf der Mitwirkung der Menschen.‘
Damit erinnerte er daran, dass das Gelingen einer Demokratie vom Engagement und der Initiative der Bürgerinnen und Bürger abhängt. Politische Stiftungen sind genau hier gefordert: Sie unterstützen die Menschen dabei, Verantwortung zu übernehmen und sich für ihre Gesellschaft einzusetzen. Übrigens nicht nur hier bei uns, sondern auch im weltweiten Einsatz. Gerade in Zeiten zunehmender Polarisierung stellen sie Plattformen für Diskussionen und unabhängige Meinungsbildung bereit.“

Potenziale der Digitalisierung entschlossener nutzen.


Der Landtag von Baden-Württemberg hat heute über den Einzelplan 01 für den Doppelhaushalt 2025/2026 beraten. Dazu sagt der Parlamentarische Geschäftsführer und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Baden-Württemberg braucht einen handlungsfähigen und zukunftsorientierten Landtag. Wir fordern aber auch einen effizienten Landtag und sehen hier noch viele Möglichkeiten. Der Einzelplan umfasst die Ausgaben für die Mitglieder des Landtags, die Landtagsverwaltung, die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) sowie die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg. Mein Dank gilt an dieser Stelle insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung. Ihr Engagement stellt sicher, dass der Landtag reibungslos arbeitet. Hervorzuheben ist der Besucherdienst des Landtags, der jährlich Tausende von Gästen betreut und ihnen Einblicke in unsere parlamentarische Arbeit bietet.

 

Eine große Bedeutung hat auch die Gedenkstättenförderung des Landtags. Gerade mit Blick auf die internationalen Konflikte haben wir die historische Verantwortung, diesen Teil unserer Geschichte in Erinnerung zu bewahren. Es geht aber auch um einen Bildungsauftrag und um die Stärkung der Demokratie. Herzlichen Dank an die vielen Mitwirkenden der Gedenkstättenarbeit, sie leisten vielfach auch ehrenamtlich eine hervorragende Arbeit. In den Dank schließe ich auch das Engagement der Landeszentrale für politische Bildung mit ein.

 

Ein zentrales Thema bleibt der Abbau von Bürokratie und die Digitalisierung. Während etwa in kommunalen Gremien wie Gemeinderäten und Kreistagen digitale Arbeitsmittel Standard sind, werden im Landtag nach wie vor viele Unterlagen auf Papier verteilt. Der Landtag erwartet von der Verwaltung, dass die Potenziale der Digitalisierung entschlossener genutzt werden, um effizienter zu arbeiten und Ressourcen zu schonen. Hier sehe ich viel Nachholbedarf. Der Haushalt 2025/2026 verpflichtet zu einem sorgsamen Umgang mit den Steuergeldern. Dafür brauchen wir eine kritische Aufgabenprüfung.

 

Das neue Wahlrecht wird auch für die Landtagsverwaltung relevant. Dieses von den Fraktionen der Grünen, der CDU und der SPD beschlossene Wahlrecht ist allerdings kein Vorbild für Bescheidenheit. Die Aufblähung des Landtags durch weitere Abgeordnete wird zu massiven Mehrausgaben führen. Was wir jetzt brauchen ist ein demokratiefester Landtag – nicht mehr Sitze im Parlament. Und es sind nicht die Wählerinnen und Wähler, die die Verantwortung für die mögliche Aufblähung des Landtags tragen werden, es sind die Fraktionen, die dieses Gesetz beschlossen haben.“

 

Ohne den stetigen Druck der FDP-Landtagsfraktion hätte sich Minister Lucha bis heute nicht bewegt.


Zur heutigen Mitteilung des Sozialministeriums, wonach das Land pflegende Angehörige unterstützt und entlastet, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Pflegebedürftige Personen benötigen einen großen Unterstützungskreis, damit die Versorgung gewährleistet ist. Dieser Unterstützerkreis setzt sich nicht selten aus der Nachbarschaft oder ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfen zusammen. Gerade für diese Personengruppe ist es nicht nachvollziehbar und bremst das Engagement, wenn eine Schulung für diese Unterstützung notwendig wird. Diese Entbürokratisierung und Pragmatisierung der Pflege hat die FDP-Landtagsfraktion schon vor längerer Zeit gefordert und diese Forderung auch stetig wiederholt.

Dass die Novellierung der Regelungen nun erst jetzt kommt, ist für die Pflegenden eine dringende Entlastung – für die Landesregierung allerdings ein absolutes Armutszeugnis und macht einmal mehr deutlich, welchen geringen Stellenwert dieses Thema im Kabinett genießt. Für uns als Oppositionsfraktion ist es weiterhin Ansporn und Motivation, in solch wichtigen Themen den Druck auf Minister Lucha hochzuhalten, denn ohne diesen scheint es nicht zu gehen.“

Minister Lucha muss dringend ein umfassendes Konzept zum Maßregelvollzug vorlegen.


In der heutigen Plenarsitzung mit dem Thema Maßregelvollzug (Ds. 17/6841 und 17/6842), sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Lange war Baden-Württemberg das Schlusslicht beim Thema Maßregelvollzug. Während in anderen Bundesländern die Unterbringung von suchtkranken Straftätern funktioniert, wurden in Baden-Württemberg in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 68 Personen aus der Organisationshaft entlassen. Minister Lucha hat viel zu spät auf diese Entwicklung reagiert.

 

Besonders deutlich werden seine Versäumnisse beim Faulen Pelz in Heidelberg. Hier hat Sozialminister Lucha undiplomatisch agiert, sodass sich die Nutzung des Faulen Pelz als Interimsmaßnahme völlig unnötig verzögert hat. Auch für den hohen finanziellen Aufwand, für diese kurze Nutzungszeit, trägt der Minister die Verantwortung.

 

Wir Freie Demokraten fordern den Minister auf, zeitnah eine Konzeption zur Gewährung von Vollzugslockerungen vorzulegen sowie Grundlagen zur Anwendung von Zwangsmitteln durch Bedienstete zu definieren, damit im Falle eines Fluchtversuches eine Grundlage für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Maßregelvollzugs besteht. In unserem Antrag hat er zugesagt, dass es dazu weitere Regelungen geben wird.“