Potenziale der Digitalisierung entschlossener nutzen.


Der Landtag von Baden-Württemberg hat heute über den Einzelplan 01 für den Doppelhaushalt 2025/2026 beraten. Dazu sagt der Parlamentarische Geschäftsführer und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Baden-Württemberg braucht einen handlungsfähigen und zukunftsorientierten Landtag. Wir fordern aber auch einen effizienten Landtag und sehen hier noch viele Möglichkeiten. Der Einzelplan umfasst die Ausgaben für die Mitglieder des Landtags, die Landtagsverwaltung, die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) sowie die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg. Mein Dank gilt an dieser Stelle insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung. Ihr Engagement stellt sicher, dass der Landtag reibungslos arbeitet. Hervorzuheben ist der Besucherdienst des Landtags, der jährlich Tausende von Gästen betreut und ihnen Einblicke in unsere parlamentarische Arbeit bietet.

 

Eine große Bedeutung hat auch die Gedenkstättenförderung des Landtags. Gerade mit Blick auf die internationalen Konflikte haben wir die historische Verantwortung, diesen Teil unserer Geschichte in Erinnerung zu bewahren. Es geht aber auch um einen Bildungsauftrag und um die Stärkung der Demokratie. Herzlichen Dank an die vielen Mitwirkenden der Gedenkstättenarbeit, sie leisten vielfach auch ehrenamtlich eine hervorragende Arbeit. In den Dank schließe ich auch das Engagement der Landeszentrale für politische Bildung mit ein.

 

Ein zentrales Thema bleibt der Abbau von Bürokratie und die Digitalisierung. Während etwa in kommunalen Gremien wie Gemeinderäten und Kreistagen digitale Arbeitsmittel Standard sind, werden im Landtag nach wie vor viele Unterlagen auf Papier verteilt. Der Landtag erwartet von der Verwaltung, dass die Potenziale der Digitalisierung entschlossener genutzt werden, um effizienter zu arbeiten und Ressourcen zu schonen. Hier sehe ich viel Nachholbedarf. Der Haushalt 2025/2026 verpflichtet zu einem sorgsamen Umgang mit den Steuergeldern. Dafür brauchen wir eine kritische Aufgabenprüfung.

 

Das neue Wahlrecht wird auch für die Landtagsverwaltung relevant. Dieses von den Fraktionen der Grünen, der CDU und der SPD beschlossene Wahlrecht ist allerdings kein Vorbild für Bescheidenheit. Die Aufblähung des Landtags durch weitere Abgeordnete wird zu massiven Mehrausgaben führen. Was wir jetzt brauchen ist ein demokratiefester Landtag – nicht mehr Sitze im Parlament. Und es sind nicht die Wählerinnen und Wähler, die die Verantwortung für die mögliche Aufblähung des Landtags tragen werden, es sind die Fraktionen, die dieses Gesetz beschlossen haben.“

 

Ohne den stetigen Druck der FDP-Landtagsfraktion hätte sich Minister Lucha bis heute nicht bewegt.


Zur heutigen Mitteilung des Sozialministeriums, wonach das Land pflegende Angehörige unterstützt und entlastet, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Pflegebedürftige Personen benötigen einen großen Unterstützungskreis, damit die Versorgung gewährleistet ist. Dieser Unterstützerkreis setzt sich nicht selten aus der Nachbarschaft oder ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfen zusammen. Gerade für diese Personengruppe ist es nicht nachvollziehbar und bremst das Engagement, wenn eine Schulung für diese Unterstützung notwendig wird. Diese Entbürokratisierung und Pragmatisierung der Pflege hat die FDP-Landtagsfraktion schon vor längerer Zeit gefordert und diese Forderung auch stetig wiederholt.

Dass die Novellierung der Regelungen nun erst jetzt kommt, ist für die Pflegenden eine dringende Entlastung – für die Landesregierung allerdings ein absolutes Armutszeugnis und macht einmal mehr deutlich, welchen geringen Stellenwert dieses Thema im Kabinett genießt. Für uns als Oppositionsfraktion ist es weiterhin Ansporn und Motivation, in solch wichtigen Themen den Druck auf Minister Lucha hochzuhalten, denn ohne diesen scheint es nicht zu gehen.“

Minister Lucha muss dringend ein umfassendes Konzept zum Maßregelvollzug vorlegen.


In der heutigen Plenarsitzung mit dem Thema Maßregelvollzug (Ds. 17/6841 und 17/6842), sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Lange war Baden-Württemberg das Schlusslicht beim Thema Maßregelvollzug. Während in anderen Bundesländern die Unterbringung von suchtkranken Straftätern funktioniert, wurden in Baden-Württemberg in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 68 Personen aus der Organisationshaft entlassen. Minister Lucha hat viel zu spät auf diese Entwicklung reagiert.

 

Besonders deutlich werden seine Versäumnisse beim Faulen Pelz in Heidelberg. Hier hat Sozialminister Lucha undiplomatisch agiert, sodass sich die Nutzung des Faulen Pelz als Interimsmaßnahme völlig unnötig verzögert hat. Auch für den hohen finanziellen Aufwand, für diese kurze Nutzungszeit, trägt der Minister die Verantwortung.

 

Wir Freie Demokraten fordern den Minister auf, zeitnah eine Konzeption zur Gewährung von Vollzugslockerungen vorzulegen sowie Grundlagen zur Anwendung von Zwangsmitteln durch Bedienstete zu definieren, damit im Falle eines Fluchtversuches eine Grundlage für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Maßregelvollzugs besteht. In unserem Antrag hat er zugesagt, dass es dazu weitere Regelungen geben wird.“

Die Pläne der Kassenärztlichen Vereinigung zur Schließung von Notfallpraxen können so nicht stehen gelassen werden.


Zur heutigen öffentlichen Sitzung des Sozialausschuss zum Thema ärztliche Notfallversorgung und drohenden Schließungen der Notfallpraxen äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Die angekündigte Schließung von 18 Notfallpraxen führt zu erheblichen Unterschieden in der Struktur des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Wir sind froh, dass wir zusammen mit der SPD-Fraktion dafür sorgen konnten, dass dieses Thema öffentlich behandelt wurde. Wir lassen Minister Lucha nicht so einfach aus der Verantwortung. Als Gesundheitsminister von Baden-Württemberg hat er die Pflicht hier nochmals lösungsorientiert tätig zu werden. Die geplanten Standortschließungen der Notfallpraxen führen dazu, dass Landkreise mit vergleichbarer Einwohnerzahl eine unterschiedliche Anzahl von Notfallpraxen haben werden. Der Ländliche Raum droht durch diese Reform weiter abgehängt zu werden – was wir nicht zulassen dürfen und nicht mittragen werden. Es fehlt eine Auswirkungsanalyse der vorgesehenen Schließungen, die Verbesserungen im Bereich der Telemedizin und der Fahrdienste sind nicht bekannt.

Daher haben wir die Einrichtung eines Notfallgipfels unter dem Dach des Sozialministeriums gefordert. Eine solch umfassende Veränderung der ärztlichen Notfallversorgung darf nicht ohne eine breite Beteiligung stattfinden. Rettungsdienste, Krankenhäuser, kommunale Landesverbände, die Krankenkassen, die Ärzteschaft und die Politik müssen an einen Tisch. Mit diesem Notfallgipfel fordern wir eine breite Beteiligung aller Akteure und die Überarbeitung der durch die Kassenärztliche Vereinigung vorgestellten Pläne zur ärztlichen Notfallversorgung. Voraussetzung dafür ist, dass die Reform erst einmal nicht umgesetzt wird. Auf Bundesebene zeichnet sich eine Lösung für die Poolärztinnen und Poolärzte ab und die Reform der Notfallversorgung ist in Vorbereitung. Grund genug also, die Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zunächst einmal zurückzustellen.“

Gesundheitsminister Lucha muss die Beteiligten an einen Tisch holen und auf eine Reform der Sozialversicherungspflicht auf Bundesebene drängen.


Zur Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Bisher liegt uns noch keine Auswirkungsanalyse der letztjährigen Änderungen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes für das Jahr 2024 vor. Auch die geplanten telemedizinischen Innovationen sind bisher nicht umgesetzt und bedürfen zeitgleich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur – gerade im Ländlichen Raum. Die jetzt angekündigte erneute Schließung von 18 weiteren Notfallpraxen führt zu erheblichen Unterschieden in der Struktur des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Land. Bewährte Standorte werden aufgegeben, weil künftig nur noch Notfallpraxen an Kliniken vorgeschrieben sind. Dies führt auch dazu, dass Landkreise mit vergleichbarer Einwohnerzahl eine unterschiedliche Anzahl von Notfallpraxen haben werden. Auch die vorgesehenen zumutbaren Fahrzeiten und der Ausbau des Fahrdienstes bedürfen einer Prüfung. Der Ländliche Raum darf durch die Reform keinesfalls weiter abgehängt werden.

 

Eine solch umfangreiche Reform braucht eine breite Beteiligung. Deshalb fordere ich Minister Lucha auf, dies sofort in Angriff zu nehmen und nicht weiter untätig zu bleiben. Alle Beteiligten müssen von Minister Lucha schnellstmöglich an einen Tisch geholt und die Maßnahmen mit den Krankenhäusern, den Rettungsdiensten, den kommunalen Vertretern und der Ärzteschaft abgestimmt werden. Außerdem muss endlich Druck auf Bundesarbeitsminister Heil gemacht werden, dass er den ärztlichen Bereitschaftsdienst von der Sozialversicherungspflicht befreit und der ärztliche Bereitschaftsdienst wieder mehr Poolärztinnen und Poolärzte einsetzen kann.“

Es braucht eine transparente Krankenhausplanung und die Vernetzung mit dem ambulanten Sektor und der Notfallversorgung.


Zur Meldung, wonach Klinikärzte durch die Schließung von Notfallpraxen eine weitere Überlastung der Notaufnahmen befürchten und einen Notfall-Gipfel fordern, äußert sich der gesundheitspolitischen Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Seit Monaten berichtet Minister Lucha, dass es im Land sechs Versorgungsregionen geben soll. Bisher ist dazu aus den Tiefen des Gesundheitsministeriums noch nichts ans Licht der Öffentlichkeit gekommen. Und während der Minister im stillen Kämmerlein daran bastelt, wird im Land die gesundheitliche Versorgung immer prekärer. Die Reaktionen im ganzen Land auf die Ankündigung weiterer Schließungen von Notfallpraxen durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg unterstreichen dies nachhaltig.

 

Ich begrüße die Forderung des Marburger Bundes, einen Notfall-Gipfel einzuberufen. Wir brauchen neben einer transparenten Landeskrankenhausplanung die Vernetzung mit dem ambulanten Sektor und der Notfallversorgung. Verbunden mit dem Einsatz digitaler Elemente gelingt es auch, die knappen Ressourcen effizient einzusetzen.“

 

Gesundheitsminister Lucha sollte Sorgen der Menschen über Entwicklung unseres Gesundheitswesens ernst nehmen.


Zur Meldung, wonach Gesundheitsminister Lucha die Schließungspläne der Notfallpraxen für rechtens hält, äußert sich der gesundheitspolitischen Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Nachdem bereits im letzten Jahr Schließungen von Notfallpraxen erfolgt sind, erwarte ich vom Gesundheitsminister Lucha, vor weiteren Veränderungen erst einmal von der KVBW eine Bestandsaufnahme einzufordern. Wenn er meint, er könnte mit Blick auf die Rechtsaufsicht nichts unternehmen, dann soll er gefälligst als Gesundheitsminister aktiv werden. Die Menschen haben große Sorgen über die Entwicklung unseres Gesundheitswesens, das sollte der zuständige Minister ernst nehmen.“

Wir brauchen belastbare Analysen gerade für den ländlichen Raum.


Es wird aktuell gemeldet, dass die geplante Schließung weiterer Notfallpraxen nun auch innerhalb der Landesregierung massive Kritik auslöst: So meint Verbraucherschutzminister Hauk, dass nach der Krankenhausreform der Ländliche Raum nun einmal mehr massiv bei der medizinischen Versorgung benachteiligt würde. Dazu sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Sollten die Notfallpraxen wegfallen, besteht das Risiko, dass die Patientenzahlen in den Notaufnahmen weiter steigen und unter Umständen nicht mehr zu bewältigen sind. Das würde zu Situationen führen, die für alle Beteiligten nicht tragbar wären. Wir brauchen deshalb belastbare Analysen gerade für den ländlichen Raum, wie sich die Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes auf die Patientinnen und Patienten auswirkt. Im Übrigen fordere ich Bundesarbeitsminister Heil auf, den ärztlichen Bereitschaftsdienst analog zum notärztlichen Rettungsdienst von der Sozialversicherungspflicht zu befreien.“

 

Rudi Fischer, Sprecher für Ländlichen Raum der FDP/DVP-Fraktion, fügt hinzu:

 

„Der Ländliche Raum darf durch die Reform keinesfalls weiter abgehängt werden. Die Landesregierung vernachlässigt diesen aber seit Jahren. Das sehen wir in der schleppenden Digitalisierung, einem löchrigen Öffentlichen Nahverkehr und eben auch in der medizinischen Versorgung. Das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen im Ländlichen Raum gegenüber den Ballungszentren, das sich Grün-Schwarz auf die Fahnen schreibt, rückt immer weiter in die Ferne. Diese Regionen sind viel mehr als eine Ausgleichsfläche für Naturschutz. Sie sind Regionen mit enormer Bedeutung als Wohn- und Wirtschaftsstandort und das Rückgrat Baden-Württembergs. Damit das so bleibt, muss der Ländliche Raum endlich wieder ins Blickfeld der Landespolitik rücken.“

Die Gesundheitspolitik des Ministers Lucha besteht aus lauter Fragezeichen.


Im Rahmen der Aktuellen Debatte äußert sich der gesundheitspolitischen Sprecher der FDP/DVP- Fraktion Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Die Grünen-Fraktion, die diese Aktuelle Debatte beantragt hat, kann an die vielen Fragezeichen, die dieses Thema mit sich bringt, leider keine Ausrufezeichen setzen. Zu nennen ist hier zum Beispiel die Landeskrankenhausplanung, in der die Länder eine ganz wichtige Aufgabe in der stationären Gesundheitsversorgung übernommen haben. Allerdings fehlt in Baden-Württemberg bis heute die konkrete Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes. Bis heute wurden keine Details zu den vorgesehenen Versorgungsregionen in Baden-Württemberg mitgeteilt. Wie die Ambulantisierung, Digitalisierung, telemedizinische und sektorenübergreifende Versorgung konkret gestaltet werden soll, steht in den Sternen.  Für uns Freie Demokraten ist es wichtig zu betonen, dass nicht nur die monetären Investitionsmittel relevant sind. Was wir brauchen, ist eine stärkere Ausrichtung der Investitionsförderung auf den Betrieb einer Klinik; die starre Trennung zwischen Bau und Betrieb ist unwirtschaftlich und steht auch dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegen. Eine Tatsache, die wir uns in Baden-Württemberg nicht länger leisten können und die Gesundheitsminister Lucha, getreu dem Motto der Grünen Landtagsfraktion ‚Einfach Machen‘ dringend zeitnah angehen muss.

 

Auch im wichtigen Bereich der Pflege herrschen mehr Fragezeichen als Lösungen. Bei der Entbürokratisierung und Deregulierung treten wir auf der Stelle. Die Landesagentur für Fachkräfte lässt seit langem auf sich warten. Der Mangel in diesem Bereich ist eklatant. Ganz besonders eindrucksvoll ist die Langsamkeit notwendiger Änderungen bei der Überarbeitung des Entlastungsbetrags für die häusliche Pflege. Seit bald mehr als 1,5 Jahren arbeitet Minister Lucha an einer Vereinfachung der Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags in Baden-Württemberg. Hier gibt es bereits gute Beispiele aus anderen Bundesländern, an die sich die Landesregierung orientieren könnte. Auch hier gilt das Motto ‚Einfach Machen‘.

 

Seit langem setzen wir uns nachdrücklich für die Abschaffung von Schulgeldern in Gesundheitsberufen ein. Unser Engagement gilt insbesondere der Notwendigkeit, Schulgeldfreiheit für Ausbildungen im Gesundheitssektor zu gewährleisten, und zwar flächendeckend an allen Bildungseinrichtungen. Hier geht es auch um die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Baden-Württemberg ist hier inzwischen Schlusslicht, die meisten Bundesländer haben die Schulgeldfreiheit für Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie-, Podologie-, Diätassistenten- und Massageschulen umgesetzt. Die Landesregierung ändert gerade das Privatschulgesetz, das wäre jetzt eine gute Gelegenheit. Also: einfach machen!“

Möglichkeiten zu Zwischenabschlüssen.


2020 wurden die Ausbildungsgänge Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege in einer generalistischen Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau zusammengeführt. Im letzten Drittel der dreijährigen Ausbildung können die Absolventen einen Schwerpunkt in Kinderkrankenpflege oder Altenpflege setzen.

Im vergangenen Jahr stellte die FDP-Landtagsfraktion mit ihrem gesundheitspolitischen Sprecher Jochen Haußmann dazu einen Antrag, der die Ausbildungszahlen und Verbesserungsmöglichkeiten dieser Ausbildung zum Thema hatte.  (Drucksache 17/5200)

An dieser Ausbildung wird nun einige Kritik an der Reform laut, darunter von der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG). Haußmann sieht sich in seiner Kritik bestätigt und fordert eine Neubewertung:

 

„Bereits 2022 haben wir auf den Rückgang der Ausbildungszahlen im Bereich Pflegefachfrau/-mann hingewiesen. Hinzu kommt, dass wir viele Auszubildende haben, die die Ausbildung abbrechen bzw. die Prüfungen nicht bestehen. Es bedarf als erste Maßnahmen dringend der Möglichkeit von Zwischenabschlüssen. Ich fordere seit längerem eine Evaluation der generalistischen Pflegeausbildung.

 

Minister Lucha muss diesem Thema eine wesentlich höhere Priorität einräumen. Der Handlungsdruck ist riesig. Im Übrigen raten wir dringend davon ab, die geplante generalistische Pflegeassistenzausbildung auf der Grundlage von 18 statt 12 Monaten Ausbildungszeit einzuführen.“

Liberale starten Zukunftsinitiative zur Gesundheitsversorgung in Ostdeutschland – Unterstützung durch FDP/DVP-Fraktion Baden-Württemberg.


Angesichts der alarmierenden Entwicklungen in der Gesundheitsversorgung, insbesondere in den ländlichen Gebieten Ostdeutschlands, haben die FDP-Landesverbände aus den ostdeutschen Bundesländern ein Forderungspapier zur Sicherung der medizinischen Versorgung in diesen Regionen vorgelegt.

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Landtagsfraktion und der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz unterstrich die Unterstützung seiner Fraktion zu der Initiative: „Die Situation der gesundheitlichen Versorgung in Baden-Württemberg wird zunehmend schwieriger, aber die Herausforderungen in den östlichen Bundesländern sind weitaus gravierender. Gerade in den strukturschwachen, ländlichen Regionen droht eine erhebliche Unterversorgung, die durch den Fachkräftemangel und den demografischen Wandel verschärft wird. Wir als FDP/DVP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg begrüßen daher die Zukunftsinitiative ‚Gesundheitsversorgung Ost – Versorgung in den ostdeutschen Bundesländern sicherstellen‘ der FDP-Landesverbände in den neuen Bundesländern und werden uns dafür einsetzen, einen offenen und konstruktiven Dialog zwischen allen relevanten Akteuren zu fördern, um die Herausforderungen anzugehen.“

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg, bekräftigte: „Die Lage ist ernst. Es geht um die Erhaltung der Versorgungsstrukturen und die zuverlässige Medikamentenversorgung der Bevölkerung. Eine Verbesserung der aktuellen Situation im Bereich der Apotheken etwa ist daher unerlässlich angesichts des alarmierenden Trends, dass es inzwischen rund 500 Apotheken weniger gibt als noch vor zehn Jahren. Handlungsbedarf besteht nicht nur im Bereich der finanziellen Honorierung, sondern auch die Anpassung ausufernder Bürokratie und Regulatorik.“

 

Abschließend sagten beide Politiker: „Die FDP/DVP-Landtagsfraktion Baden-Württemberg wird die Forderungen aus der Initiative weiter mit Nachdruck verfolgen und ruft den Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf, die spezifischen Herausforderungen in den ostdeutschen Bundesländern ernst zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die auch für alle Bundesländer wichtig sind.“

Antworten des Ministers sind erwartungsgemäß inhaltslos.

Zur Stellungnahme des Sozialministeriums auf die kleine Anfrage (Drucksache 17/7197) „Sicherung der Krankenhausversorgung im Ostalbkreis“ sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Antworten des Sozialministeriums auf unsere kleine Anfrage verdeutlichen wieder einmal beispielhaft, dass wir in Baden-Württemberg dringend einen Landeskrankenhausplan benötigen. Die Landesregierung agiert weder proaktiv noch zukunftsgestaltend bei der stationären Gesundheitsversorgung in den Landkreisen.

Vor Kurzem hat Minister Lucha bekanntgegeben, dass in Baden-Württemberg sechs Versorgungsregionen geschaffen werden sollen. Weitere Informationen darüber, wo diese Versorgungsregionen vorgesehen sind, gibt es aber nicht. Für die Zukunft der Krankenhausversorgung im Ostalbkreis wäre ein abgestimmter Landeskrankenhausplan daher enorm wichtig. Dieser würde nicht nur eine konkrete Zielrichtung vorgeben, sondern auch bei der Weiterentwicklung der stationären Versorgung, der Notfallversorgung und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes helfen. Ebenfalls vermissen wir die Abstimmung mit dem Nachbarland Bayern. Gerade für eine Neuausrichtung ist es wichtig, dass die Versorgungsstrukturen aller umliegender Landkreise und Länder berücksichtigt werden.

Immerhin scheint das Sozialministerium die Überlegungen des Landkreises Ostalb zur Zukunft der Krankenhausversorgung im Ostalbkreis zu befürworten. Demnach ist davon auszugehen, dass das Land sich an den Investitionskosten in Höhe von derzeit geplanten 606,4 Mio. € beteiligen wird, über die mögliche Höhe gibt es noch keine weiteren Informationen. Dennoch hat die Landesregierung noch einige Hausaufgaben zu erledigen und sollte schleunigst die Planungen zur stationären Gesundheitsversorgung im Land vorantreiben.“

Die Anfrage mit der Antwort des Ministers finden Sie hier: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17%5F7197%5FD.pdf

 

Zügige Umsetzung ist das Gebot der Stunde.

Zur heutigen gemeinsamen Landespressekonferenz des Landkreistags, des Städtetags und der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Das Gesundheitswesen in Baden-Württemberg steht vor großen Herausforderungen. In der letzten Woche wurde im Landtag das Landeskrankenhausgesetz novelliert. Es ist höchste Zeit, dass Minister Lucha endlich eine aktive Landeskrankenhausplanung wahrnimmt. Damit kann Baden-Württemberg auch gegenüber dem Bund klare Positionen vertreten. Dazu gehört auch, dass Baden-Württemberg im Bundesvergleich die geringste Bettenzahl, bezogen auf die Einwohnerzahl, hat. Dies muss in einer neuen Finanzierungsgrundlage für die Kliniken mit einfließen. Es kann nicht sein, dass Baden-Württemberg die Versäumnisse anderer Länder dauerhaft mitfinanziert und aufgrund eigener erfolgreicher struktureller Anpassung benachteiligt wird. Angekündigt hat Minister Lucha eine Struktur mit sechs Klinik-Versorgungsregionen. Bisher sind die Planungen oft nur auf Zuruf von Stadt- und Landkreisen erfolgt. Minister Lucha muss jetzt die Novellierung der Landeskrankenhausplanung zügig angehen.“

Kleine Anfrage zur Zukunft der Krankenhausversorgung.

Angesichts der steigenden finanziellen Defizite der Ostalbkliniken in Aalen, Ellwangen und Mutlangen sowie der aktuellen Debatte um das Medizinkonzept 2035 hat die FDP-Landtagsfraktion eine kleine Anfrage beim Sozialministerium eingereicht. Zur Begründung sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die finanziellen Herausforderungen für die Ostalbkliniken sind gewaltig. Die vorgestellten Restrukturierungsmaßnahmen betreffen insbesondere die St.-Anna-Virngrundklinik in Ellwangen. Noch im Juli 2023 hatte der Kreistag einen Zielbeschluss gefasst, die Virngrundklinik zu einem Grundversorger im Kreis zu machen. Das neu vorgestellte Medizinkonzept 2035 weicht von diesem Zielbeschluss ab. Es drohen Schließungen des Operationsbereichs und der Geburtshilfe.

Das Land trägt die Verantwortung für die Landeskrankenhausplanung. Gerade wurde das Gesetz novelliert und Minister Lucha hat angekündigt, in Baden-Württemberg sechs Versorgungsregionen zu schaffen. Umso wichtiger ist die Positionierung des Landes zu den aktuellen Überlegungen zur Zukunft der Krankenhausversorgung im Ostalbkreis. Dazu gehören für mich auch Fragen zur Sicherstellung der Notfallversorgung und die Auswirkungen für das Klinikpersonal. Ebenso halten wir es für unerlässlich, dass Minister Lucha erläutert, wie die Versorgungsregion vorgesehen ist, die auch den Ostalbkreis umfasst. Gerade für die Neuausrichtung ist es wichtig, die Versorgungsstrukturen der umliegenden Landkreise und des Landes Bayern zu berücksichtigen.“

Landtag stimmt Gesetzentwurf zu Änderung des Landeskrankenhausgesetzes zu.

Zur heutigen Plenardebatte, in der die zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) und des Versorgungsverwaltungsgesetzes erfolgte, äußerte sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Die Krankenhausplanung in Baden-Württemberg nimmt endlich Fahrt auf. Nach jahrelanger Stagnation und dem Fehlen einer klaren Strategie zur Entwicklung der Krankenhauslandschaft, stehen nun bedeutende Änderungen bevor. Seit 2010 gab es keine umfassende Neuausrichtung, was dazu führte, dass die Planungen oft nur auf Zuruf von Stadt- und Landkreisen erfolgten.
Die Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) in Baden-Württemberg sieht zukünftig die Einführung von Leistungsgruppen vor, analog zur Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen. Auch ohne das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) plant das Land, durch Anpassungen im LKHG eine differenzierte Planungssystematik zu ermöglichen wie in meiner Anfrage DS 17/6730 nachzulesen ist.“

Er ergänzte weiter: „Die FDP/DVP-Fraktion begrüßt grundsätzlich die Änderung der Planungsgrundlagen im Krankenhauswesen. Mit unseren vorgeschlagenen Änderungen wären noch mehr Impulse ins Gesetz gekommen, zum Beispiel auch der ernsthafte Wille zur Entbürokratisierung. Vieles bleibt daher noch unklar, so etwa die Entwicklung der Bettenkapazitäten und wie die Landesregierung die weiteren Umsetzungsschritte in Baden-Württemberg plant. Nach Aussage des Ministers wird es sechs Versorgungsregionen als regionale Planungsebenen geben. Die neue Form der Krankenhausplanung muss allerdings die Vielfalt der Träger berücksichtigen. Bundesrechtliche Vorgaben betonen den Grundsatz der Trägervielfalt – kommunale, freigemeinnützige und private Kliniken spielen eine wichtige Rolle im Gesundheitssystem, um eine breit gefächerte und flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Planungssicherheit und Transparenz sowie die wirtschaftliche Sicherung privater und freigemeinnütziger Kliniken müssen dabei gewährleistet werden.“

 

Erhalt der Versorgungsstrukturen sollte oberste Priorität haben.

In Kürze wird der Gesetzentwurf für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform dem Bundeskabinett vorgelegt. Dazu sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Der Gesetzentwurf zur Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach ist kein großer Wurf und hilft uns nicht, die Versorgungsstrukturen in Baden-Württemberg zu erhalten. Die Idee des Gesundheitsministers einer Apotheke light, also einer Apotheke im Filialverbund ohne Apothekerin oder Apotheker, ist ein völlig falsches Signal im Hinblick auf die bisher hohen Versorgungsstrukturen mit Arzneimitteln. Minister Lauterbach scheint keinerlei Überblick zu haben, wie sich die Situation der Apotheken in den letzten Jahren entwickelt hat. Der Rückgang der Zahl der Apotheken ist besorgniserregend und dürfte sich noch beschleunigen, wenn der Bundesgesundheitsminister nicht ernsthaft gegengesteuert.

Wir brauchen eine echte Reform der Honorierung. Eine Umverteilung von Honoraren hilft hier nicht weiter. Neue Leistungen lösen dieses Problem ebenfalls nicht. Eine flächendeckende Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln braucht in erster Linie eine gute wirtschaftliche Basis für die Apothekerinnen und Apotheker. Dafür setzt sich die FDP-Landtagsfraktion ein. Der Gesetzentwurf muss grundlegend überarbeitet wwerden. Die Apotheken in Baden-Württemberg spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung. Das sollte auch so bleiben. Es geht um die Erhaltung der Versorgungsstrukturen und die zuverlässige Medikamentenversorgung in Baden-Württemberg.“

 

 

Eine Vielzahl an Fragen bleibt jedoch noch immer offen

 

In der heutigen Plenardebatte zur „Übertragbarkeit des nordrhein-westfälischen Krankenhausplans 2022 auf die Landeskrankenhausplanung in Baden-Württemberg“ sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Die Krankenhausplanung in Baden-Württemberg nimmt endlich Fahrt auf. Nach jahrelanger Stagnation und dem Fehlen einer klaren Strategie zur Entwicklung der Krankenhauslandschaft, stehen nun bedeutende Änderungen bevor. Seit 2010 gab es keine umfassende Neuausrichtung, was dazu führte, dass die Planungen oft nur auf Zuruf von Stadt- und Landkreisen erfolgten.
Die Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) in Baden-Württemberg sieht zukünftig die Einführung von Leistungsgruppen vor, analog zur Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen. Auch ohne das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) plant das Land, durch Anpassungen im LKHG eine differenzierte Planungssystematik zu ermöglichen, wie in meiner Anfrage Drucksache 17/6730 nachzulesen ist. Die FDP/DVP-Fraktion begrüßt grundsätzlich die Änderung der Planungsgrundlagen im Krankenhauswesen, fordert jedoch weitere Details zu bestimmten Punkten.
Konkret sollen sämtliche Details in Rechtsverordnungen geregelt werden. Daher bleibt derzeit offen, wie die Landesregierung in Baden-Württemberg die weiteren Schritte plant. Weder im Gesetzentwurf noch in der Begründung gibt es Hinweise zur Struktur der Versorgungsregionen als regionale Planungsebenen und es fehlen Informationen zur Entwicklung der Bettenkapazitäten im Land.

Die neue Form der Krankenhausplanung muss die Vielfalt der Träger berücksichtigen. Bundesrechtliche Vorgaben betonen den Grundsatz der Trägervielfalt – kommunale, freigemeinnützige und private Kliniken spielen eine wichtige Rolle im Gesundheitssystem, um eine breit gefächerte und flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Planungssicherheit und Transparenz sowie die wirtschaftliche Sicherung privater und freigemeinnütziger Kliniken müssen dabei gewährleistet werden.“

Verunsicherung in der Bevölkerung ist groß

 

Die Stellungnahme der Landesregierung auf eine parlamentarische Initiative zur „Auswirkungen auf die Stadt Wertheim und den Main-Tauber-Kreis in Bezug auf die Gesundheits- und Notfallversorgung bei einer Schließung der Rotkreuzklinik Wertheim“ (Drucksache 17/6795) kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Die Landesregierung bleibt mit ihren Aussagen zu den Auswirkungen auf die Stadt Wertheim und den Main-Tauber-Kreis in Bezug auf die Gesundheits- und Notfallversorgung bei einer Schließung der Rotkreuzklinik Wertheim sehr vage. Dies betrifft nicht nur die bereits zur Verfügung gestellten Fördergelder von 27 Mio. €, sondern auch die weiteren Überlegungen zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Die grün-schwarze Landesregierung hat aktuell eine Reform des Rettungsdienstgesetzes in den Landtag eingebracht, kann aber keine Aussagen zu den Auswirkungen im Main-Tauber-Kreis treffen, auch nicht im Hinblick auf die geplanten verkürzten Hilfsfristen. Die Verunsicherung in der Bevölkerung ist groß, schließlich geht es um eine effektive und gute Notfallversorgung. Deshalb fordere ich die Landesregierung auf, sich mit der Stadt Wertheim und den Landkreis, aber auch der Ärzteschaft und dem neuen Klinikbetreiber über die Sicherstellung der Notfallversorgung abzustimmen.“

Zwei gemeinsame Anträge geben der Landesregierung eine letzte Chance für umfassende Aufklärung.

In dieser Legislaturperiode (seit 2021) sind im Bereich des baden-württembergischen Maßregelvollzugs gravierende Missstände ans Licht gekommen. Im Anschluss an die Vorfälle im Zentrum für Psychiatrie Weinsberg (2021), dem PZN Wiesloch (September 2023 und April 2024) sowie dem „Faulen Pelz“ in Heidelberg (Februar 2024) fand die Aufklärung aus Sicher der Fraktionen von SPD und FDP/DVP nur sehr unzureichend statt. So könne nach jetzigem Stand nicht ausgeschlossen werden, dass ein systematisches Versagen der politisch Verantwortlichen im Hinblick auf die Ausstattung und Sicherheit des Maßregelvollzugs im Land besteht. Die Fraktionen der SPD und FDP/DVP möchten deshalb mit zwei gemeinsamen Anträgen der Landesregierung eine neuerliche Chance auf umfängliche Transparenz geben.

Jochen Haußmann, stv. Vorsitzender und Sprecher für Gesundheitspolitik der FDP/DVP-Fraktion erklärte dazu:

„In der Bevölkerung, insbesondere bei den Anwohnern der Maßregelvollzugseinrichtungen, herrscht nach den jüngsten Vorfällen und der mangelnden Offenheit der Landesregierung große Verunsicherung, was die Sicherheit des Maßregelvollzugs betrifft. Wir konnten bislang keine ausreichenden Antworten auf Fragen erlangen, die aber dringend geklärt werden müssen: Wann und unter welchen Voraussetzungen werden in der Praxis Vollzugslockerungen gewährt? Wie stellt die Landesregierung hier eine fachgerechte und sorgfältige Gefährlichkeitsprognose sicher? Ist es von Minister Lucha gewollte Realität, dass Bedienstete des Maßregelvollzugs flüchtende gemeingefährliche Insassen nicht verfolgen, sondern mit dem Warten auf die Polizei wertvolle Zeit verloren geht? Hat es Minister Lucha hier versäumt, einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen und klare Anweisungen zu erteilen? Auf diese Fragen erhoffen wir uns jetzt endlich Antworten. Wir werden dann die Situation sorgfältig bewerten und behalten uns weiter alle Möglichkeiten vor.“

Grundlegende Fragen zur Notfallversorgung in Wertheim und dem Main-Tauber-Kreis bleiben ungeklärt.

Zur Meldung wonach die Rotkreuzklinik in Wertheim in eine Fachklinik umgewandelt wird äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Nachdem die Rotkreuzklinik in Wertheim in eine Fachklinik umgewandelt wird, stellen sich mit Blick auf die Notfallversorgung viele Fragen. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat daher eine weitere Anfrage an das Sozialministerium gestellt. Minister Lucha muss der FDP-Landtagsfraktion beantworten, wie die Landesregierung die Sicherstellung der Notfallversorgung im Main-Tauber-Kreis gewährleisten will. Außerdem interessiert uns, wie die 2011 bewilligten Fördermittel für den Neubau der Rotkreuzklinik von über 34 Millionen Euro eingesetzt wurden und was mit den übrigen Geldern passiert.

Die Umwandlung in eine Fachklinik wird mir großen Veränderungen verbunden sein. Zum einen für die Beschäftigten der Rotkreuzklinik, aber auch für die künftigen Notfallpatienten im Kreis. Es muss mit einem Anstieg der Fahrtzeiten in eins der umliegenden Krankenhäuser gerechnet werden. Gerade heute erfolgte im Landtag die erste Lesung zum neuen Rettungsdienstgesetz. Vorgesehen ist, dass die Hilfsfristen von bislang 15 Minuten auf zwölf Minuten abgesenkt werden sollen. Wie das genau in Wertheim, im Main-Tauber-Kreis und im Land umgesetzt werden soll, darüber lässt uns die grün-schwarze Landesregierung im Unklaren. Es bedarf eines Infrastrukturausbaus im ganzen Land sowie eine ausreichende Landesfinanzierung, um die Versorgungsqualität aufrechtzuerhalten.

Das Schreiben der Ärzteschaft aus Wertheim unterstreicht die Dringlichkeit der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Die Ärztinnen und Ärzte beklagen sich zurecht über die unbefriedigende Situation im Main-Tauber-Kreis. Weder die pflegerische Besetzung noch die Notärzte haben bisher Informationen erhalten, wie es für sie nach dem 30. Juni weitergeht. Hinzu kommt die Befürchtung, dass die derzeit gut ausgestattete Zentrale Notaufnahme aller Voraussicht nach entkernt wird und die modernen Geräte im Millionenwert veräußert werden. Wir sind gespannt wie sich das Sozialministerium dazu äußert.“

Die aktuelle Situation ist alarmierend.

Heute gibt es eine aktuelle Debatte auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion mit dem Titel „Unsere Krankenhäuser am Limit – Versorgung in Baden-Württemberg sichern“. Darin und angesichts des steigenden Drucks auf das Gesundheitssystem mit den damit verbundenen Herausforderungen betont die FDP die Notwendigkeit, die Krankenhausstrukturen und explizit den Landeskrankenhausplan im Land neu zu gestalten. Damit soll langfristig eine qualitativ hochwertige Versorgung sichergestellt werden. Dazu sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die aktuelle Situation in den Krankenhäusern Baden-Württembergs ist alarmierend. Die Landesregierung muss dringend handeln, um den steigenden Anforderungen an das Gesundheitssystem gerecht zu werden. Ich dränge auf eine tiefgreifende Überarbeitung der Krankenhausplanung des Landes, denn der aktuelle Plan, der im Wesentlichen aus dem Jahr 2010 stammt, ist längst überholt.

Bereits 2014 hatte die FDP/DVP-Landtagsfraktion einen 10-Punkte-Plan zur Neuausrichtung der Krankenhausplanung und Investitionsförderung vorgestellt. Dieser umfasst unter anderem die Einsetzung eines Expertengremiums und wissenschaftliche Gutachten zur Versorgungssituation.

Zehn Jahre später bietet die CDU hier mit ihrer Debatte eine gute Grundlage, um an deren Strukturplanung – welcher im Übrigen auf den Beschluss der CDU-Landtagsfraktion von 2022 in Freudenstadt zurückgeht – zu erinnern. Diese Planung soll unter anderem regionale Strukturgespräche, Digitalisierung, Fachkräfteversorgung und eine angemessene Finanzierung umfassen. Sehr gut, gehen Sie es endlich an!

Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) weist sowohl auf die zu geringe Investitionskostenförderung als auch auf die dringende Notwendigkeit einer auskömmlichen Betriebskostenfinanzierung hin. 85 Prozent der Krankenhäuser im Land befürchten für 2024 hohe Defizite. Ich begrüße die innovative Finanzierungssystematik mit Fallpauschale und einer Vorhaltevergütung im neuen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundes. Dies ist ein richtiger Schritt. Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass Baden-Württemberg die geringste Bettenzahl im Verhältnis zu Einwohnerzahl hat. Wenn andere Länder ihre Strukturen nicht ändern, dann muss das auch finanzielle Auswirkungen haben.

 

Das Gesundheitswesen muss ganzheitlich gedacht werden, dazu gehört auch der Rettungsdienst und die Notfallversorgung sowie die von der grün-schwarzen Landesregierung geforderten verkürzte Planungsfrist von zwölf Minuten bei den Rettungsdiensten. Dazu bedarf es eines Infrastrukturausbaus. Die Finanzierung des Rettungsdienstes erfolgt bisher durch das Land, Hilfsorganisationen und Krankenkassen. Neue Regelungen ändern die Pflicht des Landes zur Kann-Vorschrift und begrenzen den Landesanteil auf maximal 90%, während Hilfsorganisationen mindestens 10% tragen müssen. Finanzierungs- und Gutachterkosten sowie Kostensteigerungen werden nicht berücksichtigt, was für die Hilfsorganisationen ein unkalkulierbares finanzielles Risiko bedeutet. Ohne ausreichende Landesfinanzierung können die Hilfsorganisationen die Finanzierungslücke nicht schließen, was ebenfalls unsere Versorgungsqualität gefährdet. “

 

Beim Berliner Bundesparteitag der FDP wählte die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz ihren Vorstand. Erneut einstimmig wurde Dr. Hans-Ulrich Rülke an die Spitze dieses Gremiums gewählt. Außerdem als 1. Stellvertreter sein Kollege aus Schleswig-Holstein, Christopher Vogt, als 2. Stellvertreter der rheinland-pfälzische Fraktionsvorsitzende Philipp Fernis sowie als Schatzmeister Christian Grascha aus Niedersachsen.

Zur Wahl Rülkes erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Wir freuen uns über die einstimmige Wiederwahl unseres Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke zum Sprecher der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz. Bereits seit 2008 koordiniert er mit großem Engagement die so wichtige Zusammenarbeit der FDP-Landtagsfraktionen, der FDP-Bundestagsfraktion sowie der FDP im Europäischen Parlament. Seine breite Erfahrung und Weitsicht werden jetzt besonders gebraucht, denn es geht in der kommenden Zeit nicht nur um die Bewahrung der Demokratie für die Gesellschaft, sondern auch der Bewährung des liberalen und freisinnigen Ansatzes in den Parlamenten.“

 

 

Wir unterstützen diesen konstruktiven Vorschlag der FDP im Thüringer Landtag

Die Apotheken in Baden-Württemberg spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung. Angesichts der sich stetig verändernden Landschaft stehen sie jedoch vor enormen Herausforderungen. Der Rückgang der Apotheken im Land ist besorgniserregend und wirft Fragen über die Freiberuflichkeit und die finanzielle Grundlage für eine sichere Versorgung auf. Dies bestätigte auch der Antrag der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg zum Thema „Apotheken“, Drucksache 17 / 6061 (landtag-bw.de).

Dr. Hans- Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, unterstreicht die Bedeutung einer fundierten Analyse für zukünftige Entscheidungen: “Eine Verbesserung der aktuellen Situation der Apotheken ist unerlässlich angesichts des alarmierenden Trends, dass mittlerweile rund 500 Apotheken ihre Türen schließen mussten. Hier besteht politischer Handlungsbedarf. Dieser beinhalten nicht nur die finanzielle Honorierung, sondern auch die Anpassung ausufernder Bürokratie und Regulatorik. Wir müssen gemeinsam nachhaltige Lösungen finden, um die Zukunft der Apotheken und die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu sichern.”

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, betont ebenfalls die Dringlichkeit der Situation: “Die Lage ist ernst. Es geht um die Erhaltung der Versorgungsstrukturen und die zuverlässige Medikamentenversorgung der Bevölkerung. Die FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg begrüßt daher das Positionspapier der FDP im Thüringer Landtag ‚Vorschlag zur Anpassung der Vergütung im Apothekenwesen‘ und setzt sich dafür ein, einen offenen und konstruktiven Dialog zwischen allen relevanten Akteuren zu fördern, um die Herausforderungen anzugehen. Ein wegweisender Vorschlag zur Modernisierung der Vergütung wurde in Thüringen vorgestellt, der darauf abzielt, die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken zu sichern und gleichzeitig eine hochwertige pharmazeutische Versorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten.“

Der Vorschlag sieht eine Reihe von Anpassungen vor, darunter beispielsweis:
• Eine Erhöhung des Fixzuschlags bei Fertigarzneimitteln von 8,35 Euro auf 10 Euro, ergänzt durch einen Dynamisierungsfaktor.
• Eine Anpassung der Kaufmännischen Komponente bei Fertigarzneimitteln, um den wirtschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden.
• Eine Erhöhung der Vergütung für Zubereitungen aus Stoffen sowie des Rezepturzuschlags, begleitet von einem Dynamisierungsfaktor.
• Eine gestaffelte Anpassung des Kassenabschlags, der künftig netto ausgewiesen werden soll.
• Eine Erhöhung der Vergütung für Pharmazeutische Dienstleistungen auf 120 Euro, ebenfalls mit einem Dynamisierungsfaktor versehen.
• Eine Erhöhung der Notdienstgebühr auf 5 Euro, um die Eigenverantwortlichkeit der Patienten zu stärken.
• Die gesetzliche Festlegung einer Möglichkeit von Skonti bei Rx-Medikamenten über 3,15% hinaus.

Wahl: Wir werden den Faulen Pelz weiter politisch aufarbeiten
Haußmann: Verbesserungen kommen spät – zu spät

Am heutigen Freitag fand ein Ortstermin des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration in der Einrichtung „Fauler Pelz“ in Heidelberg statt, die kürzlich zum Maßregelvollzug eröffnet wurde.

Dazu erklärt Florian Wahl, gesundheits- und pflegepolitischen Sprecher der SPD-Fraktion

„Wir haben heute einen Maßregelvollzug gesehen, der uns nicht zufriedenstellen kann. Besonders deutlich wurde, wie wichtig der politische und mediale Druck ist. Erst seit kurzem liegen dem Ministerium die Führungszeugnisse der Mitarbeiter vor – offensichtlich war das davor überhaupt kein Thema. Wirkliche Schulungsangebote sind ebenfalls erst durch den öffentlichen Druck in Angriff genommen worden.

Es mangelt vor allem an Pflegefachkräften und Ärzten. Security-Mitarbeiter stocken das Personaltableau auf und werden für Aufgaben eingesetzt, die eindeutig der Pflege zuzuordnen sind – etwa für die Beaufsichtigung von Patienten auch in sensiblen Momenten, darunter etwa der ohnehin im Vollzug umstrittenen Urinabgabe. Unterm Strich bleibt eine Knast-Atmosphäre, die mit einem Krankenhaus nicht viel zu tun hat.

Wir können und werden das nicht ruhen lassen und den Maßregelvollzug weiter politisch aufarbeiten!“ 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

„Die heutige Begehung infolge der Diskussionen um die erheblichen Mängel im Faulen Pelz war richtig und wichtig. Ich habe den Eindruck, dass man die erhebliche Kritik der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und die politische Thematisierung von SPD und FDP ernst genommen hat. Es ist festzustellen, dass die baulichen Mängel beseitigt wurden, das Catering erfolgreich umgestellt wurde und auch das Sicherheitsunternehmen einen guten Eindruck macht. Im Nachgang der offiziellen Besichtigung haben die beiden Fraktionen der FDP und der SPD auf ein Gespräch mit Patienten bestanden, was uns auch gewährt wurde. In den persönlichen Gesprächen wurde uns berichtet, dass die therapeutische und ärztliche Betreuung nicht in Ordnung ist. Insbesondere die therapeutischen Möglichkeiten und Notwendigkeiten für die Patienten im Faulen Pelz sind unbefriedigend.

Der Faule Pelz erfüllt nach meinem Eindruck bisher nicht die Notwendigkeiten für einen Maßregelvollzug. Schon im Streit mit der Stadt Heidelberg gab es den Hinweis, dass für einen modernen Maßregelvollzug die räumlichen Möglichkeiten nicht ausreichend sind. Es ist davon auszugehen, dass der laufende Betrieb erst dann einigermaßen in Gang kommt, wenn die Nutzung im nächsten Jahr ausläuft. Aus Sicht des Steuerzahlers muss sich Minister Lucha den Vorwurf gefallen lassen, dass hier für eine extrem kurze Zeit ein zweistelliger Millionenbetrag investiert wurde. Bereits in 14 Monaten endet die Nutzung wieder. Minister Lucha hat viel zu spät auf die Notwendigkeit eines Ausbaus des Maßregelvollzugs in Baden-Württemberg reagiert. Politisch bleibt der Maßregelvollzug im Land auf der Tagesordnung.“

 

Die Experten in den Enquete Sitzungen waren sich einig.

Die Stellungnahmen der Landesregierung auf eine parlamentarische Initiative der FDP/DVP-Fraktion zur „Krisenfestigkeit des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg“ (Drucksache 17/2923) und der Großen Anfrage der Regierungsfraktionen „Erste Bestandsaufnahme anlässlich der Einsetzung der Enquetekommission ‚krisenfeste Gesellschaft‘ zu den Bereichen Krisenbegriff und Gesundheitskrisen“ (Drucksache 17/2934) wurden in der heutigen Plenardebatte diskutiert. Dazu sagte Nikolai Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

„Lernen wir aus vergangenen Krisen, um in Zukunft resilienter zu werden! – das war in der Arbeit der Enquete-Kommission ‚Krisenfeste Gesellschaft‘ stets unsere Devise, während die Regierungsparteien den Blick auf die Vergangenheit lieber vermieden. Eine Vielzahl der Experten, die wir im ersten Handlungsfeld ‚Gesundheit‘ angehört haben, haben dem Gesundheitssystem in unserem Land kein gutes Zeugnis ausgestellt. Für uns sind drei Ansatzpunkte dringend umzusetzen: Die Verwaltung und der Öffentliche Gesundheitsdienst brauchen einen Digital –und Entbürokratisierungsschub, die Berufe im Gesundheitswesen müssen attraktiver gestaltet werden, beispielsweise durch eine zielführende Kampagne und die Medizinbranche soll im Zentrum unserer Bemühungen stehen. Wir brauchen eine Unabhängigkeit von ausländischen Lieferketten und ein starkes ‚Made in Baden-Württemberg‘, unterstützt durch eine entschlossene Landesregierung, die diese Vision energisch vorantreibt.

Selbst bei der tatsächlich sehr unkomplizierten Umsetzung des Corona-Soforthilfen-Programms ist es der Landesregierung nicht gelungen, das anfängliche Versprechen von ‚schnell und unbürokratisch‘ zu erfüllen, da sie ein äußerst detailliertes und übermäßiges Rückforderungsverfahren eingeführt hat, das den Zweck konterkariert.“

Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, ergänzt:

„Ziel der grün-schwarzen Koalitionsvertrags ist es, dass das für das Gesundheits- und Sozialwesen zuständige Ministerium gestärkt aus der Pandemie hervorgeht, damit wir für zukünftige Krisen und Pandemien gut ausgestattet und vorbereitet sind. Unsere Zweifel am Gesamtauftrag an der Enquetekommission haben sich bestätigt. Der Handlungsauftrag war viel zu weit gefasst. Um das Land für künftige Krisen nachhaltig zu wappnen, ist es zwingend notwendig, auch die Jahre der Coronapandemie intensiv zu analysieren und daraus Schlüsse für zukünftiges Regierungshandeln zu ziehen. Offenbar scheut die Regierungskoalition mit Blick auf ihr Corona-Management den Blick in den Rückspiegel. Andere Länder wie Großbritannien bereiten sich bereits jetzt auf die kommenden Pandemiewellen vor und bedienen sich dafür einer ganzen Bandbreite an Indikatoren. Unser Dank gilt allen Personen, die sich für die Gesundheit und Pflege der Bevölkerung in der Corona-Pandemie bewundernswert eingesetzt haben. Im Zeitablauf verblasst schon wieder manches. Heute wissen wir, dass das ‚Team Vorsicht‘, das der Ministerpräsident propagierte, enorm viele Fehlentwicklungen mit sich brachte. Dabei nenne ich zum Beispiel die Schulschließungen mit ihren negativen Auswirkungen, die vor allem die psychische Gesundheit, das Bewegungsverhalten und die schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler betreffen. Das sture Festhalten an einer allgemeinen Impfpflicht und die viel zu bürokratischen und kleinteiligen Corona-Verordnungen wurden zu Recht stark kritisiert. Die kritische Bewertung des Rechnungshofs bestätigt die Notwendigkeit einer guten Krisenkommunikation. Der Rechnungshof nennt die erheblichen Reibungsverluste in der Kommunikation innerhalb des Landes und zwischen Land und Kommunen. Zudem bemängelt er, dass Beschaffungsentscheidungen rückblickend nicht immer erforderlich oder wirtschaftlich erschienen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Ressorts unterschiedliche Auffassungen über grundlegende Vorgehensweisen hatten, was zu Spannungen und Unklarheiten führte. Zurecht empfiehlt der Rechnungshof ein professionelleres Krisenmanagement. Bisher ist dazu leider nichts zu erkennen. Und die nächste Krise kommt bestimmt – früher oder später.“