SPD-Gesetzentwurf ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht.

Zum Gesetzentwurf Gemeindeschwester Plus der SPD-Fraktion, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Prävention wird als gesamtgesellschaftliche und individuelle Aufgabe immer wichtiger. Daher begrüßen wir es, Unterstützungsmodelle zu etablieren, die bereits vor einer Pflegebedürftigkeit greifen sollen. Denn die Statistiken für Baden-Württemberg zeigen deutlich, dass der Anteil der älteren Bevölkerung stark zugenommen hat. Für den Bereich der Prävention – gerade zur Verhinderung der Pflegebedürftigkeit – hat die Landesregierung bisher viel zu wenig geliefert und war und ist auf Impulse aus den Oppositionsfraktionen angewiesen.

Allerdings sieht die FDP-Landtagsfraktion den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion als nicht zielführend an. Durch die Einführung der ‚Gemeindeschwester Plus ‘ wird eine neue Landeszuständigkeit geschaffen, die durch eine Mischfinanzierung von Land und Kommunen getragen werden soll, welche zudem nicht auskömmlich ist. Im Detail halten wir die geplante Umsetzung für zu bürokratisch und zu wenig flexibel. Damit trifft der Gesetzentwurf zu Recht auf die Kritik der Kommunen, immer wieder neue Leistungen mitfinanzieren zu müssen. Angesichts der dramatischen Finanzlage von Bund, Ländern und Kommunen ist genau abzuwägen, welche Leistungen den Kommunen noch zuzumuten sind – und welche neuen Leistungen das Land übernehmen soll. Zudem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Aufgabe der Gemeindeschwester Plus nur von Pflegefachkräften ausgeführt werden darf. Dies ist praxisfern und sorgt dafür, dass sich der Pflegefachkraftmangel noch verschärfen wird. Im kommunalen Bereich gibt es bereits viele bürgerschaftliche und soziale Aktivitäten – es wäre weitaus besser, die Kommunen finanziell zu unterstützen und ihnen die Flexibilität für individuelle Lösungen zu lassen. Die Eigenverantwortung der Kommunen und das Vertrauen in kommunale Strukturen sind uns Freien Demokraten ein hohes Gut. Der SPD-Gesetzentwurf ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht.“

 

SPD-Antrag verursacht mehr Unsicherheit, als dass es dem Kinderschutz nutzt.


Zur geplanten Änderung des Heilberufe-Kammergesetz der SPD-Fraktion äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Kinderschutz ich richtig und Kinderschutz ist wichtig. Dabei sind wir uns einig. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen zeigt uns, wie wichtig der Kinderschutz ist. Richtig ist, dass auch in der Zusammenarbeit der schützenden Stellen – wozu auch die Kinderärztinnen und Kinderärzte gehören – eine vertrauensvolle und kooperative Atmosphäre gehört. Es liegen uns viele unterschiedliche Stellungnahmen zum Gesetzentwurf vor. Einige der beteiligten Verbände haben ihre Zweifel am Mehrwert für den Kinderschutz geäußert. Wir Freie Demokraten können diese Bewertungen nachvollziehen. Es ist für den Kinderschutz nicht dienlich, wenn sich eine Parallelstruktur mit unklaren Verhältnissen im Ablauf rechtlich zementiert. Die Schaffung einer Regelung, die den Bruch der ärztlichen Schweigepflicht rechtfertigt, darf nicht dafür sorgen, dass die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit bestehenden Kooperationsstrukturen gefährdet wird. Bei der bereits bestehenden Rechtslage gibt es Ausnahmen, unter denen bei Verdachtsmomenten entsprechende schützende Institutionen eingeschaltet werden können. Dennoch halten wir es für sinnvoll, in der weiteren Beratung im parlamentarischen Verfahren auf die verschiedenen Aspekte einzugehen und dazu durchaus auch die Experten anzuhören. Ich danke der SPD-Fraktion für ihren wichtigen Impuls für den Kinderschutz im Land.“

 

Sein eigenes Ministerium widerspricht den bisherigen Einschätzungen des Ministers und fordert mehr Plätze – Minister Lucha muss dringend ein umfassendes Konzept zum Maßregelvollzug vorlegen.


Zur Meldung, wonach der Maßregelvollzug trotz geplanter Neubauten überlastet bleibe, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Nachdem Baden-Württemberg lange Zeit das Schlusslicht beim Thema Maßregelvollzug war, hatte Gesundheitsminister Lucha einen Ausbau der Plätze forciert und erklärt, dass mit den geplanten Neubauten der Maßregelvollzug in Baden-Württemberg wieder gut betrieben werden könne. Doch offensichtlich hat Minister Lucha keinen Überblick über den Maßregelvollzug im Land. Anders lassen sich die Berechnungen aus seinem eigenen Ministerium, wonach zusätzlich zu den bereits geplanten Projekten noch ein weiterer Standort nötig sein wird, nicht erklären. Unklar ist zudem, ob der Neubau in Schwäbisch Hall wie geplant noch bis zum Sommer 2025 eröffnet werden kann. Wir Freie Demokraten werden dazu einen entsprechenden Bericht einfordern.“

 

Dramatische Lage der Kliniken und Krankenhäuser braucht Unterstützung aus Bund und Land.


Nach der heutigen öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss zum Stand der Krankenhausplanung in Baden-Württemberg äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Seit Jahren fordert die FDP-Landtagsfraktion eine Novellierung der Krankenhausplanung aus dem Jahr 2010. Erst 2024 hat die Landesregierung die längst überfällige Reform des Landeskrankenhausgesetzes verabschiedet, allerdings ohne konkrete Inhalte. In der vergangenen Woche hat die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) noch einmal die dramatisch schlechte Finanzlage der Kliniken und Krankenhäuser berichtet. Was seit Jahren offensichtlich ist, wurde auch heute in der Anhörung bestätigt: Es besteht dringender Handlungsbedarf!

 

Zum einen brauchen wir schnell Klarheit, wie der Bund das Krankenhausgesetz umsetzt. Zum anderen muss das Land eine echte Strukturplanung machen. Der Bund muss die Finanzierung dringend mit Strukturreformen verbinden und Länder mit weit unterdurchschnittlicher Bettenzahl wie Baden-Württemberg durch ein Bonussystem entlasten. Das Gesundheitswesen muss ganzheitlich gedacht werden, dazu gehören auch der Rettungsdienst, die Notfallversorgung sowie die ambulante Versorgung mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst. Auch die Weiterbildungsmöglichkeiten für den ärztlichen Nachwuchs müssen in die Krankenhausplanung integriert und die Weiterbildung flächendeckend gefördert werden. Zudem müssen dringend die Ursachen für die im Gutachten des Landes aufgeführte hohe Auslastungsquote der Bettenauslastung von 85 % nachgeprüft werden.

 

Die Anhörung heute hat deutlich gemacht, dass die Landesregierung noch ordentlich Nachbesserungsbedarf und klare Hausaufgaben hat, insbesondere bei der stärkeren Koordinierung der Landeskrankenhausplanung und der Schwerpunktsetzung in der Investitionsförderung.“

 

Ein stabiles und verlässliches Gesundheitssystem ist Garant für Demokratie und Wohlstand.


In der heutigen Plenardebatte zur Schließung der Notfallpraxen äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Baden-Württemberg möchte und muss eine Vorreiterrolle in der Entwicklung gesundheitlicher Versorgungsstrukturen einnehmen, die auch Gesundheitsförderung und Prävention einbeziehen. Gesundheitsminister Manfred Lucha hat dies immer wieder angekündigt, lässt jetzt aber keine Taten folgen.

 

Inzwischen ist die Situation im Gesundheitswesen dramatisch. Die Schließung von 18 Praxen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in diesem Jahr ist ein weiterer Einschnitt in der baden-württembergischen Gesundheitsversorgung. Davor verschließt die Landesregierung die Augen.

Mit der Schließung dieser Praxen wird der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Es fehlt die Analyse der Auswirkung vor Ort. Die Schließung der Notfallpraxen hat eindeutige Auswirkungen auf die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Nach Auskunft der Rems-Murr-Kliniken beispielsweise, wird bereits aufgrund der Schließung der Bereitschaftspraxis in Schorndorf eine Mehrbelastung der Klinik-Notaufnahmen an beiden Standorten der Rems-Murr-Kliniken beobachtet. Die Kliniken würden davon ausgehen, dass die Mehrbelastung durch eine mögliche Schließung der Notfallpraxis in Backnang weiter steigen wird. Die Befürchtungen, dass infolge von Standortschließungen die zentralen Notaufnahmen der Krankenhäuser überlastet werden könnten, nimmt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus unserer Sicht nicht sehr ernst.

Die Potentiale der Telemedizin sind bisher im Land noch viel zu wenig umgesetzt. Telemedizinische Angebote, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der ärztlichen Versorgung, Modelle wie Docdirekt, mit dem eine sichere und persönliche Online-Sprechstunde mit erfahrenen Ärztinnen und Ärzten wahrgenommen werden kann oder der Mehrwert von Digitalisierung ist in der Regelversorgung bisher viel zu wenig umgesetzt. Eine Förderung dieser Strukturen ist seit Jahren eine unserer Forderungen, die die Landesregierung viel zu schleppend angegangen ist.

Wir Freie Demokraten erneuern unsere Forderung aus dem Herbst 2024: Mit der Einrichtung eines Notfallgipfels, bei dem alle Akteure an einen Tisch geholt werden, werden sich bessere und individuellere Lösungen finden als alle 18 Standorte zu schließen. Deshalb fordern wir, erst einmal die Schließungspläne zurückzustellen. Neben einer transparenten Landeskrankenhausplanung ist die Vernetzung mit dem ambulanten Sektor und der Notfallversorgung absolut geboten.“

Lucha kommt seiner Verantwortung als Gesundheitsminister nicht nach.


Zur Ankündigung von mehr als einem Dutzend betroffener Städte, gegen die beabsichtigte Schließung von 18 Notfallpraxen jetzt den Klageweg zu beschreiten, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Die Veranstaltung der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zur Zukunft des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Dezember 2024 in Stuttgart hat gezeigt, welcher Druck in unserer gesundheitlichen Versorgung im Land insgesamt besteht. Es ist einerseits klar geworden, dass Reformbedarf besteht, andererseits wurde seitens der Kommunen und Kreise die Kommunikation der KVBW und des Gesundheitsministers Lucha kritisiert.

 

Ich habe immer gefordert, dass es einen intensiven Dialog der KVBW und der Landesregierung mit den Kommunen und Landkreisen, den Kliniken, der BWKG und der Ärzteschaft benötigt. Die Kommunen und Landkreise haben ihre Bereitschaft zur Mitwirkung zum Ausdruck gebracht. Ich habe Verständnis dafür, dass sie dies nun gerichtlich einfordern. Die Sorge um die Mehrbelastung in den Kliniken aufgrund der Schließung von 18 Bereitschaftspraxen im Land müssen wir ernst nehmen. Es fehlt eine Einschätzung der Auswirkungen dieser Reform, die im Land auch sehr unterschiedliche Auswirkungen hat, vor allem in den ländlichen Regionen.

 

Es wird immer deutlicher, dass Minister Lucha seiner Verantwortung als Gesundheitsminister nicht nachkommt. Schon bei seinem Amtsantritt 2016 war deutlich erkennbar, vor welchen Herausforderungen wir im Gesundheitswesen im Land stehen. Wir brauchen viel stärkere Impulse für Innovationen, Digitalisierung, Telemedizin, KI, Delegation, Förderung von regionalen Versorgungskonzepten sowie eine Kommunikationskampagne, Patientensteuerung und Förderung der Gesundheitskompetenz. Hätte Lucha unseren Vorschlag eines Notfallgipfels aufgegriffen, wäre diese Klage nicht notwendig. Jetzt wäre die Gelegenheit, dass er sich aktiv einbringt.“

FDP-Landtagsfraktion hat sich immer auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte umgesetzt wird.


Zum Thema Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte auf Bundesebene, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die FDP-Landtagsfraktion hat sich immer auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte umgesetzt wird.

Wir dürften aber auch die Entbudgetierung der Fachärztinnen und Fachärzten nicht aus den Augen verlieren. Es muss das Ziel sein, dass erbrachte Leistungen auch vergütet werden. Dies muss viel mehr im Fokus stehen, als eine Diskussion über eine Bürger- bzw. Einheitsversicherung. Die duale Krankenversicherung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung sorgt für wesentlich zügigere Innovationen im Gesundheitswesen.

Ebenfalls dürfen Entbürokratisierung und Abschaffung von Regressen für Ärztinnen und Ärzte als weitere wichtige Aufgaben in der Bundes- und Landespolitik nicht in Vergessenheit geraten oder hintangestellt werden.“

 

Long-Covid-Symptome müssen ernst genommen und besser erforscht werden – Es braucht eine Expertendatenbank, Innovationsförderung für neue Therapien und Fortbildungen des Fachpersonals.


Zur Meldung, wonach viele Corona-Infizierte von erheblichen Langzeitfolgen berichten, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Die Tatsache, dass auch zwei Jahre nach einer Corona-Infektion noch rund zwei Drittel der Betroffenen in ihrer Gesundheit und Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt werden, zeigt, dass die Long-Covid-Symptome dringend ernst genommen und besser erforscht werden müssen. Immerhin wird das Post-Covid-Syndrom inzwischen vom Sozialgericht Heilbronn als Berufskrankheit anerkannt.

 

Doch die Anerkennung als Berufskrankheit ist nur ein erster Schritt, den Betroffenen muss vor allem medizinisch endlich stärker geholfen werden. Hier ist Gesundheitsminister Lucha in der Pflicht, eine gute medizinische Versorgung der langzeiterkrankten Corona-Infizierten, aber auch der ME/CFS-Erkrankten, zu gewährleisten.

 

Wir Freie Demokraten fordern daher ein zentralisiertes Datenportal zur Sammlung und Nutzung medizinischer Daten für die weitere Forschung, eine Expertendatenbank für die schnelle und regionale Suche nach fachlich spezialisierten Ärzte, die gezielte Innovationsförderung im Bereich der Biotechnologie, um neue Therapien zu entwickeln sowie entsprechende Fortbildungen für medizinisches Personal und die Anpassung der Ausbildungsinhalte, um Long-Covid-Symptome schneller und besser erkennen zu können.

 

Ich bin daher der ehemaligen Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger dankbar, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Forschung zum Themenbereich Long-/Post-COVID und ME/CFS durch Maßnahmen der gezielten Projektförderung mit finanziellen Mitteln  vorangetrieben hat. Inhaltlich umfasst die Förderung des BMBF einen breiten Bereich von der Erforschung der Krankheitsmechanismen über die Diagnostik und Therapieentwicklung bis hin zu Aspekten der Versorgungsforschung.”

Ausweitung der Lebendspende rettet Leben und verkürzt Wartezeiten.

Zur Meldung, wonach Deutschland bei den Organspenden im internationalen Vergleich auf einem hinteren Platz liegt und die Zahl der Spender in Baden-Württemberg auf einem niedrigen Niveau stagniert, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Jochen Haußmann, wie folgt:

„Viele Menschen warten jahrelang vergeblich auf eine Organspende. Daher wird es höchste Zeit, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Erhöhung der freiwillig gespendeten Organe führen. Die von Gesundheitsminister Lucha geforderte gesetzliche Verankerung einer Widerspruchslösung kann jedoch nicht die Antwort sein. Dies zeigt auch das Beispiel Spanien, denn die Widerspruchslösung steht dort zwar im Gesetz, wird aber kaum praktiziert. Zudem darf der Staat den Bürgerinnen und Bürgern nicht die Möglichkeit nehmen, sich bei diesem sensiblen Thema frei zu entscheiden.

Wir Freie Demokraten setzen uns daher neben einer deutlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen vor allem für die Ausweitung der Lebendspende ein. Dazu gehören die Erweiterung des Kreises von potentiellen Lebendspendern, die Ermöglichung anonymer Lebendspenden aus altruistischen Gründen über Organpools, die Ermöglichung der sogenannten Überkreuz-Lebendspenden zwischen Paaren sowie die Abschaffung des Subsidiaritätsprinzips, welches zunächst immer die Prüfung einer postmortalen Spende voraussetzt, bevor eine Lebendspende möglich ist. Mit diesen Vorschlägen sollte sich der kommende Deutsche Bundestag vordringlich beschäftigen.

Lebendspenden retten Leben und können die jahrelange Wartezeit deutlich verkürzen. Statt sich also an der Widerspruchslösung festzubeißen, sollte sich Minister Lucha besser mit sinnvollen und praxistauglichen Möglichkeiten wie der Lebendspende beschäftigen.”

 

Eine Gesellschaft braucht das Mitmachen und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger.


Zur ersten Lesung des Gesetzes zur Finanzierung politischer Stiftungen in Baden-Württemberg sagt Jochen Haußmann, parlamentarischer Geschäftsführer und stv. Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die politische Landschaft in Deutschland steht vor vielen Herausforderungen: Demokratie, Bürgerbeteiligung und der Zusammenhalt der Gesellschaft müssen immer wieder gestärkt und erneuert werden. Politische Stiftungen nehmen hierbei eine tragende Rolle ein. Sie übernehmen Funktionen, die für das politische Leben und die demokratische Kultur unverzichtbar sind.

 

Mit der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.02.2023 wird nun auch auf Landesebene die Förderung politischer Stiftungen gestärkt. Auch wenn diese Umsetzung mehr formaler Natur ist, so ist die Bedeutung davon umso größer. Politische Stiftungen vermitteln Werte wie Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte und ermöglichen politische Partizipation, indem sie Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Teilhabe an der Demokratie ermutigen.

 

Schon der erste Bundespräsident der Bundesrepublik, Theodor Heuss, brachte es einst auf den Punkt: ‚Demokratie ist keine Glücksversicherung; es bedarf der Mitwirkung der Menschen.‘
Damit erinnerte er daran, dass das Gelingen einer Demokratie vom Engagement und der Initiative der Bürgerinnen und Bürger abhängt. Politische Stiftungen sind genau hier gefordert: Sie unterstützen die Menschen dabei, Verantwortung zu übernehmen und sich für ihre Gesellschaft einzusetzen. Übrigens nicht nur hier bei uns, sondern auch im weltweiten Einsatz. Gerade in Zeiten zunehmender Polarisierung stellen sie Plattformen für Diskussionen und unabhängige Meinungsbildung bereit.“

Potenziale der Digitalisierung entschlossener nutzen.


Der Landtag von Baden-Württemberg hat heute über den Einzelplan 01 für den Doppelhaushalt 2025/2026 beraten. Dazu sagt der Parlamentarische Geschäftsführer und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Baden-Württemberg braucht einen handlungsfähigen und zukunftsorientierten Landtag. Wir fordern aber auch einen effizienten Landtag und sehen hier noch viele Möglichkeiten. Der Einzelplan umfasst die Ausgaben für die Mitglieder des Landtags, die Landtagsverwaltung, die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) sowie die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg. Mein Dank gilt an dieser Stelle insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung. Ihr Engagement stellt sicher, dass der Landtag reibungslos arbeitet. Hervorzuheben ist der Besucherdienst des Landtags, der jährlich Tausende von Gästen betreut und ihnen Einblicke in unsere parlamentarische Arbeit bietet.

 

Eine große Bedeutung hat auch die Gedenkstättenförderung des Landtags. Gerade mit Blick auf die internationalen Konflikte haben wir die historische Verantwortung, diesen Teil unserer Geschichte in Erinnerung zu bewahren. Es geht aber auch um einen Bildungsauftrag und um die Stärkung der Demokratie. Herzlichen Dank an die vielen Mitwirkenden der Gedenkstättenarbeit, sie leisten vielfach auch ehrenamtlich eine hervorragende Arbeit. In den Dank schließe ich auch das Engagement der Landeszentrale für politische Bildung mit ein.

 

Ein zentrales Thema bleibt der Abbau von Bürokratie und die Digitalisierung. Während etwa in kommunalen Gremien wie Gemeinderäten und Kreistagen digitale Arbeitsmittel Standard sind, werden im Landtag nach wie vor viele Unterlagen auf Papier verteilt. Der Landtag erwartet von der Verwaltung, dass die Potenziale der Digitalisierung entschlossener genutzt werden, um effizienter zu arbeiten und Ressourcen zu schonen. Hier sehe ich viel Nachholbedarf. Der Haushalt 2025/2026 verpflichtet zu einem sorgsamen Umgang mit den Steuergeldern. Dafür brauchen wir eine kritische Aufgabenprüfung.

 

Das neue Wahlrecht wird auch für die Landtagsverwaltung relevant. Dieses von den Fraktionen der Grünen, der CDU und der SPD beschlossene Wahlrecht ist allerdings kein Vorbild für Bescheidenheit. Die Aufblähung des Landtags durch weitere Abgeordnete wird zu massiven Mehrausgaben führen. Was wir jetzt brauchen ist ein demokratiefester Landtag – nicht mehr Sitze im Parlament. Und es sind nicht die Wählerinnen und Wähler, die die Verantwortung für die mögliche Aufblähung des Landtags tragen werden, es sind die Fraktionen, die dieses Gesetz beschlossen haben.“

 

Ohne den stetigen Druck der FDP-Landtagsfraktion hätte sich Minister Lucha bis heute nicht bewegt.


Zur heutigen Mitteilung des Sozialministeriums, wonach das Land pflegende Angehörige unterstützt und entlastet, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Pflegebedürftige Personen benötigen einen großen Unterstützungskreis, damit die Versorgung gewährleistet ist. Dieser Unterstützerkreis setzt sich nicht selten aus der Nachbarschaft oder ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfen zusammen. Gerade für diese Personengruppe ist es nicht nachvollziehbar und bremst das Engagement, wenn eine Schulung für diese Unterstützung notwendig wird. Diese Entbürokratisierung und Pragmatisierung der Pflege hat die FDP-Landtagsfraktion schon vor längerer Zeit gefordert und diese Forderung auch stetig wiederholt.

Dass die Novellierung der Regelungen nun erst jetzt kommt, ist für die Pflegenden eine dringende Entlastung – für die Landesregierung allerdings ein absolutes Armutszeugnis und macht einmal mehr deutlich, welchen geringen Stellenwert dieses Thema im Kabinett genießt. Für uns als Oppositionsfraktion ist es weiterhin Ansporn und Motivation, in solch wichtigen Themen den Druck auf Minister Lucha hochzuhalten, denn ohne diesen scheint es nicht zu gehen.“

Minister Lucha muss dringend ein umfassendes Konzept zum Maßregelvollzug vorlegen.


In der heutigen Plenarsitzung mit dem Thema Maßregelvollzug (Ds. 17/6841 und 17/6842), sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Lange war Baden-Württemberg das Schlusslicht beim Thema Maßregelvollzug. Während in anderen Bundesländern die Unterbringung von suchtkranken Straftätern funktioniert, wurden in Baden-Württemberg in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 68 Personen aus der Organisationshaft entlassen. Minister Lucha hat viel zu spät auf diese Entwicklung reagiert.

 

Besonders deutlich werden seine Versäumnisse beim Faulen Pelz in Heidelberg. Hier hat Sozialminister Lucha undiplomatisch agiert, sodass sich die Nutzung des Faulen Pelz als Interimsmaßnahme völlig unnötig verzögert hat. Auch für den hohen finanziellen Aufwand, für diese kurze Nutzungszeit, trägt der Minister die Verantwortung.

 

Wir Freie Demokraten fordern den Minister auf, zeitnah eine Konzeption zur Gewährung von Vollzugslockerungen vorzulegen sowie Grundlagen zur Anwendung von Zwangsmitteln durch Bedienstete zu definieren, damit im Falle eines Fluchtversuches eine Grundlage für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Maßregelvollzugs besteht. In unserem Antrag hat er zugesagt, dass es dazu weitere Regelungen geben wird.“

Die Pläne der Kassenärztlichen Vereinigung zur Schließung von Notfallpraxen können so nicht stehen gelassen werden.


Zur heutigen öffentlichen Sitzung des Sozialausschuss zum Thema ärztliche Notfallversorgung und drohenden Schließungen der Notfallpraxen äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Die angekündigte Schließung von 18 Notfallpraxen führt zu erheblichen Unterschieden in der Struktur des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Wir sind froh, dass wir zusammen mit der SPD-Fraktion dafür sorgen konnten, dass dieses Thema öffentlich behandelt wurde. Wir lassen Minister Lucha nicht so einfach aus der Verantwortung. Als Gesundheitsminister von Baden-Württemberg hat er die Pflicht hier nochmals lösungsorientiert tätig zu werden. Die geplanten Standortschließungen der Notfallpraxen führen dazu, dass Landkreise mit vergleichbarer Einwohnerzahl eine unterschiedliche Anzahl von Notfallpraxen haben werden. Der Ländliche Raum droht durch diese Reform weiter abgehängt zu werden – was wir nicht zulassen dürfen und nicht mittragen werden. Es fehlt eine Auswirkungsanalyse der vorgesehenen Schließungen, die Verbesserungen im Bereich der Telemedizin und der Fahrdienste sind nicht bekannt.

Daher haben wir die Einrichtung eines Notfallgipfels unter dem Dach des Sozialministeriums gefordert. Eine solch umfassende Veränderung der ärztlichen Notfallversorgung darf nicht ohne eine breite Beteiligung stattfinden. Rettungsdienste, Krankenhäuser, kommunale Landesverbände, die Krankenkassen, die Ärzteschaft und die Politik müssen an einen Tisch. Mit diesem Notfallgipfel fordern wir eine breite Beteiligung aller Akteure und die Überarbeitung der durch die Kassenärztliche Vereinigung vorgestellten Pläne zur ärztlichen Notfallversorgung. Voraussetzung dafür ist, dass die Reform erst einmal nicht umgesetzt wird. Auf Bundesebene zeichnet sich eine Lösung für die Poolärztinnen und Poolärzte ab und die Reform der Notfallversorgung ist in Vorbereitung. Grund genug also, die Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zunächst einmal zurückzustellen.“

Gesundheitsminister Lucha muss die Beteiligten an einen Tisch holen und auf eine Reform der Sozialversicherungspflicht auf Bundesebene drängen.


Zur Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Bisher liegt uns noch keine Auswirkungsanalyse der letztjährigen Änderungen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes für das Jahr 2024 vor. Auch die geplanten telemedizinischen Innovationen sind bisher nicht umgesetzt und bedürfen zeitgleich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur – gerade im Ländlichen Raum. Die jetzt angekündigte erneute Schließung von 18 weiteren Notfallpraxen führt zu erheblichen Unterschieden in der Struktur des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Land. Bewährte Standorte werden aufgegeben, weil künftig nur noch Notfallpraxen an Kliniken vorgeschrieben sind. Dies führt auch dazu, dass Landkreise mit vergleichbarer Einwohnerzahl eine unterschiedliche Anzahl von Notfallpraxen haben werden. Auch die vorgesehenen zumutbaren Fahrzeiten und der Ausbau des Fahrdienstes bedürfen einer Prüfung. Der Ländliche Raum darf durch die Reform keinesfalls weiter abgehängt werden.

 

Eine solch umfangreiche Reform braucht eine breite Beteiligung. Deshalb fordere ich Minister Lucha auf, dies sofort in Angriff zu nehmen und nicht weiter untätig zu bleiben. Alle Beteiligten müssen von Minister Lucha schnellstmöglich an einen Tisch geholt und die Maßnahmen mit den Krankenhäusern, den Rettungsdiensten, den kommunalen Vertretern und der Ärzteschaft abgestimmt werden. Außerdem muss endlich Druck auf Bundesarbeitsminister Heil gemacht werden, dass er den ärztlichen Bereitschaftsdienst von der Sozialversicherungspflicht befreit und der ärztliche Bereitschaftsdienst wieder mehr Poolärztinnen und Poolärzte einsetzen kann.“

Es braucht eine transparente Krankenhausplanung und die Vernetzung mit dem ambulanten Sektor und der Notfallversorgung.


Zur Meldung, wonach Klinikärzte durch die Schließung von Notfallpraxen eine weitere Überlastung der Notaufnahmen befürchten und einen Notfall-Gipfel fordern, äußert sich der gesundheitspolitischen Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Seit Monaten berichtet Minister Lucha, dass es im Land sechs Versorgungsregionen geben soll. Bisher ist dazu aus den Tiefen des Gesundheitsministeriums noch nichts ans Licht der Öffentlichkeit gekommen. Und während der Minister im stillen Kämmerlein daran bastelt, wird im Land die gesundheitliche Versorgung immer prekärer. Die Reaktionen im ganzen Land auf die Ankündigung weiterer Schließungen von Notfallpraxen durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg unterstreichen dies nachhaltig.

 

Ich begrüße die Forderung des Marburger Bundes, einen Notfall-Gipfel einzuberufen. Wir brauchen neben einer transparenten Landeskrankenhausplanung die Vernetzung mit dem ambulanten Sektor und der Notfallversorgung. Verbunden mit dem Einsatz digitaler Elemente gelingt es auch, die knappen Ressourcen effizient einzusetzen.“

 

Gesundheitsminister Lucha sollte Sorgen der Menschen über Entwicklung unseres Gesundheitswesens ernst nehmen.


Zur Meldung, wonach Gesundheitsminister Lucha die Schließungspläne der Notfallpraxen für rechtens hält, äußert sich der gesundheitspolitischen Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Nachdem bereits im letzten Jahr Schließungen von Notfallpraxen erfolgt sind, erwarte ich vom Gesundheitsminister Lucha, vor weiteren Veränderungen erst einmal von der KVBW eine Bestandsaufnahme einzufordern. Wenn er meint, er könnte mit Blick auf die Rechtsaufsicht nichts unternehmen, dann soll er gefälligst als Gesundheitsminister aktiv werden. Die Menschen haben große Sorgen über die Entwicklung unseres Gesundheitswesens, das sollte der zuständige Minister ernst nehmen.“

Wir brauchen belastbare Analysen gerade für den ländlichen Raum.


Es wird aktuell gemeldet, dass die geplante Schließung weiterer Notfallpraxen nun auch innerhalb der Landesregierung massive Kritik auslöst: So meint Verbraucherschutzminister Hauk, dass nach der Krankenhausreform der Ländliche Raum nun einmal mehr massiv bei der medizinischen Versorgung benachteiligt würde. Dazu sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Sollten die Notfallpraxen wegfallen, besteht das Risiko, dass die Patientenzahlen in den Notaufnahmen weiter steigen und unter Umständen nicht mehr zu bewältigen sind. Das würde zu Situationen führen, die für alle Beteiligten nicht tragbar wären. Wir brauchen deshalb belastbare Analysen gerade für den ländlichen Raum, wie sich die Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes auf die Patientinnen und Patienten auswirkt. Im Übrigen fordere ich Bundesarbeitsminister Heil auf, den ärztlichen Bereitschaftsdienst analog zum notärztlichen Rettungsdienst von der Sozialversicherungspflicht zu befreien.“

 

Rudi Fischer, Sprecher für Ländlichen Raum der FDP/DVP-Fraktion, fügt hinzu:

 

„Der Ländliche Raum darf durch die Reform keinesfalls weiter abgehängt werden. Die Landesregierung vernachlässigt diesen aber seit Jahren. Das sehen wir in der schleppenden Digitalisierung, einem löchrigen Öffentlichen Nahverkehr und eben auch in der medizinischen Versorgung. Das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen im Ländlichen Raum gegenüber den Ballungszentren, das sich Grün-Schwarz auf die Fahnen schreibt, rückt immer weiter in die Ferne. Diese Regionen sind viel mehr als eine Ausgleichsfläche für Naturschutz. Sie sind Regionen mit enormer Bedeutung als Wohn- und Wirtschaftsstandort und das Rückgrat Baden-Württembergs. Damit das so bleibt, muss der Ländliche Raum endlich wieder ins Blickfeld der Landespolitik rücken.“

Die Gesundheitspolitik des Ministers Lucha besteht aus lauter Fragezeichen.


Im Rahmen der Aktuellen Debatte äußert sich der gesundheitspolitischen Sprecher der FDP/DVP- Fraktion Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Die Grünen-Fraktion, die diese Aktuelle Debatte beantragt hat, kann an die vielen Fragezeichen, die dieses Thema mit sich bringt, leider keine Ausrufezeichen setzen. Zu nennen ist hier zum Beispiel die Landeskrankenhausplanung, in der die Länder eine ganz wichtige Aufgabe in der stationären Gesundheitsversorgung übernommen haben. Allerdings fehlt in Baden-Württemberg bis heute die konkrete Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes. Bis heute wurden keine Details zu den vorgesehenen Versorgungsregionen in Baden-Württemberg mitgeteilt. Wie die Ambulantisierung, Digitalisierung, telemedizinische und sektorenübergreifende Versorgung konkret gestaltet werden soll, steht in den Sternen.  Für uns Freie Demokraten ist es wichtig zu betonen, dass nicht nur die monetären Investitionsmittel relevant sind. Was wir brauchen, ist eine stärkere Ausrichtung der Investitionsförderung auf den Betrieb einer Klinik; die starre Trennung zwischen Bau und Betrieb ist unwirtschaftlich und steht auch dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegen. Eine Tatsache, die wir uns in Baden-Württemberg nicht länger leisten können und die Gesundheitsminister Lucha, getreu dem Motto der Grünen Landtagsfraktion ‚Einfach Machen‘ dringend zeitnah angehen muss.

 

Auch im wichtigen Bereich der Pflege herrschen mehr Fragezeichen als Lösungen. Bei der Entbürokratisierung und Deregulierung treten wir auf der Stelle. Die Landesagentur für Fachkräfte lässt seit langem auf sich warten. Der Mangel in diesem Bereich ist eklatant. Ganz besonders eindrucksvoll ist die Langsamkeit notwendiger Änderungen bei der Überarbeitung des Entlastungsbetrags für die häusliche Pflege. Seit bald mehr als 1,5 Jahren arbeitet Minister Lucha an einer Vereinfachung der Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags in Baden-Württemberg. Hier gibt es bereits gute Beispiele aus anderen Bundesländern, an die sich die Landesregierung orientieren könnte. Auch hier gilt das Motto ‚Einfach Machen‘.

 

Seit langem setzen wir uns nachdrücklich für die Abschaffung von Schulgeldern in Gesundheitsberufen ein. Unser Engagement gilt insbesondere der Notwendigkeit, Schulgeldfreiheit für Ausbildungen im Gesundheitssektor zu gewährleisten, und zwar flächendeckend an allen Bildungseinrichtungen. Hier geht es auch um die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Baden-Württemberg ist hier inzwischen Schlusslicht, die meisten Bundesländer haben die Schulgeldfreiheit für Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie-, Podologie-, Diätassistenten- und Massageschulen umgesetzt. Die Landesregierung ändert gerade das Privatschulgesetz, das wäre jetzt eine gute Gelegenheit. Also: einfach machen!“

Möglichkeiten zu Zwischenabschlüssen.


2020 wurden die Ausbildungsgänge Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege in einer generalistischen Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau zusammengeführt. Im letzten Drittel der dreijährigen Ausbildung können die Absolventen einen Schwerpunkt in Kinderkrankenpflege oder Altenpflege setzen.

Im vergangenen Jahr stellte die FDP-Landtagsfraktion mit ihrem gesundheitspolitischen Sprecher Jochen Haußmann dazu einen Antrag, der die Ausbildungszahlen und Verbesserungsmöglichkeiten dieser Ausbildung zum Thema hatte.  (Drucksache 17/5200)

An dieser Ausbildung wird nun einige Kritik an der Reform laut, darunter von der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG). Haußmann sieht sich in seiner Kritik bestätigt und fordert eine Neubewertung:

 

„Bereits 2022 haben wir auf den Rückgang der Ausbildungszahlen im Bereich Pflegefachfrau/-mann hingewiesen. Hinzu kommt, dass wir viele Auszubildende haben, die die Ausbildung abbrechen bzw. die Prüfungen nicht bestehen. Es bedarf als erste Maßnahmen dringend der Möglichkeit von Zwischenabschlüssen. Ich fordere seit längerem eine Evaluation der generalistischen Pflegeausbildung.

 

Minister Lucha muss diesem Thema eine wesentlich höhere Priorität einräumen. Der Handlungsdruck ist riesig. Im Übrigen raten wir dringend davon ab, die geplante generalistische Pflegeassistenzausbildung auf der Grundlage von 18 statt 12 Monaten Ausbildungszeit einzuführen.“

Liberale starten Zukunftsinitiative zur Gesundheitsversorgung in Ostdeutschland – Unterstützung durch FDP/DVP-Fraktion Baden-Württemberg.


Angesichts der alarmierenden Entwicklungen in der Gesundheitsversorgung, insbesondere in den ländlichen Gebieten Ostdeutschlands, haben die FDP-Landesverbände aus den ostdeutschen Bundesländern ein Forderungspapier zur Sicherung der medizinischen Versorgung in diesen Regionen vorgelegt.

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Landtagsfraktion und der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz unterstrich die Unterstützung seiner Fraktion zu der Initiative: „Die Situation der gesundheitlichen Versorgung in Baden-Württemberg wird zunehmend schwieriger, aber die Herausforderungen in den östlichen Bundesländern sind weitaus gravierender. Gerade in den strukturschwachen, ländlichen Regionen droht eine erhebliche Unterversorgung, die durch den Fachkräftemangel und den demografischen Wandel verschärft wird. Wir als FDP/DVP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg begrüßen daher die Zukunftsinitiative ‚Gesundheitsversorgung Ost – Versorgung in den ostdeutschen Bundesländern sicherstellen‘ der FDP-Landesverbände in den neuen Bundesländern und werden uns dafür einsetzen, einen offenen und konstruktiven Dialog zwischen allen relevanten Akteuren zu fördern, um die Herausforderungen anzugehen.“

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg, bekräftigte: „Die Lage ist ernst. Es geht um die Erhaltung der Versorgungsstrukturen und die zuverlässige Medikamentenversorgung der Bevölkerung. Eine Verbesserung der aktuellen Situation im Bereich der Apotheken etwa ist daher unerlässlich angesichts des alarmierenden Trends, dass es inzwischen rund 500 Apotheken weniger gibt als noch vor zehn Jahren. Handlungsbedarf besteht nicht nur im Bereich der finanziellen Honorierung, sondern auch die Anpassung ausufernder Bürokratie und Regulatorik.“

 

Abschließend sagten beide Politiker: „Die FDP/DVP-Landtagsfraktion Baden-Württemberg wird die Forderungen aus der Initiative weiter mit Nachdruck verfolgen und ruft den Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf, die spezifischen Herausforderungen in den ostdeutschen Bundesländern ernst zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die auch für alle Bundesländer wichtig sind.“

Antworten des Ministers sind erwartungsgemäß inhaltslos.

Zur Stellungnahme des Sozialministeriums auf die kleine Anfrage (Drucksache 17/7197) „Sicherung der Krankenhausversorgung im Ostalbkreis“ sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Antworten des Sozialministeriums auf unsere kleine Anfrage verdeutlichen wieder einmal beispielhaft, dass wir in Baden-Württemberg dringend einen Landeskrankenhausplan benötigen. Die Landesregierung agiert weder proaktiv noch zukunftsgestaltend bei der stationären Gesundheitsversorgung in den Landkreisen.

Vor Kurzem hat Minister Lucha bekanntgegeben, dass in Baden-Württemberg sechs Versorgungsregionen geschaffen werden sollen. Weitere Informationen darüber, wo diese Versorgungsregionen vorgesehen sind, gibt es aber nicht. Für die Zukunft der Krankenhausversorgung im Ostalbkreis wäre ein abgestimmter Landeskrankenhausplan daher enorm wichtig. Dieser würde nicht nur eine konkrete Zielrichtung vorgeben, sondern auch bei der Weiterentwicklung der stationären Versorgung, der Notfallversorgung und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes helfen. Ebenfalls vermissen wir die Abstimmung mit dem Nachbarland Bayern. Gerade für eine Neuausrichtung ist es wichtig, dass die Versorgungsstrukturen aller umliegender Landkreise und Länder berücksichtigt werden.

Immerhin scheint das Sozialministerium die Überlegungen des Landkreises Ostalb zur Zukunft der Krankenhausversorgung im Ostalbkreis zu befürworten. Demnach ist davon auszugehen, dass das Land sich an den Investitionskosten in Höhe von derzeit geplanten 606,4 Mio. € beteiligen wird, über die mögliche Höhe gibt es noch keine weiteren Informationen. Dennoch hat die Landesregierung noch einige Hausaufgaben zu erledigen und sollte schleunigst die Planungen zur stationären Gesundheitsversorgung im Land vorantreiben.“

Die Anfrage mit der Antwort des Ministers finden Sie hier: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17%5F7197%5FD.pdf

 

Zügige Umsetzung ist das Gebot der Stunde.

Zur heutigen gemeinsamen Landespressekonferenz des Landkreistags, des Städtetags und der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Das Gesundheitswesen in Baden-Württemberg steht vor großen Herausforderungen. In der letzten Woche wurde im Landtag das Landeskrankenhausgesetz novelliert. Es ist höchste Zeit, dass Minister Lucha endlich eine aktive Landeskrankenhausplanung wahrnimmt. Damit kann Baden-Württemberg auch gegenüber dem Bund klare Positionen vertreten. Dazu gehört auch, dass Baden-Württemberg im Bundesvergleich die geringste Bettenzahl, bezogen auf die Einwohnerzahl, hat. Dies muss in einer neuen Finanzierungsgrundlage für die Kliniken mit einfließen. Es kann nicht sein, dass Baden-Württemberg die Versäumnisse anderer Länder dauerhaft mitfinanziert und aufgrund eigener erfolgreicher struktureller Anpassung benachteiligt wird. Angekündigt hat Minister Lucha eine Struktur mit sechs Klinik-Versorgungsregionen. Bisher sind die Planungen oft nur auf Zuruf von Stadt- und Landkreisen erfolgt. Minister Lucha muss jetzt die Novellierung der Landeskrankenhausplanung zügig angehen.“

Kleine Anfrage zur Zukunft der Krankenhausversorgung.

Angesichts der steigenden finanziellen Defizite der Ostalbkliniken in Aalen, Ellwangen und Mutlangen sowie der aktuellen Debatte um das Medizinkonzept 2035 hat die FDP-Landtagsfraktion eine kleine Anfrage beim Sozialministerium eingereicht. Zur Begründung sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die finanziellen Herausforderungen für die Ostalbkliniken sind gewaltig. Die vorgestellten Restrukturierungsmaßnahmen betreffen insbesondere die St.-Anna-Virngrundklinik in Ellwangen. Noch im Juli 2023 hatte der Kreistag einen Zielbeschluss gefasst, die Virngrundklinik zu einem Grundversorger im Kreis zu machen. Das neu vorgestellte Medizinkonzept 2035 weicht von diesem Zielbeschluss ab. Es drohen Schließungen des Operationsbereichs und der Geburtshilfe.

Das Land trägt die Verantwortung für die Landeskrankenhausplanung. Gerade wurde das Gesetz novelliert und Minister Lucha hat angekündigt, in Baden-Württemberg sechs Versorgungsregionen zu schaffen. Umso wichtiger ist die Positionierung des Landes zu den aktuellen Überlegungen zur Zukunft der Krankenhausversorgung im Ostalbkreis. Dazu gehören für mich auch Fragen zur Sicherstellung der Notfallversorgung und die Auswirkungen für das Klinikpersonal. Ebenso halten wir es für unerlässlich, dass Minister Lucha erläutert, wie die Versorgungsregion vorgesehen ist, die auch den Ostalbkreis umfasst. Gerade für die Neuausrichtung ist es wichtig, die Versorgungsstrukturen der umliegenden Landkreise und des Landes Bayern zu berücksichtigen.“

Landtag stimmt Gesetzentwurf zu Änderung des Landeskrankenhausgesetzes zu.

Zur heutigen Plenardebatte, in der die zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) und des Versorgungsverwaltungsgesetzes erfolgte, äußerte sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Die Krankenhausplanung in Baden-Württemberg nimmt endlich Fahrt auf. Nach jahrelanger Stagnation und dem Fehlen einer klaren Strategie zur Entwicklung der Krankenhauslandschaft, stehen nun bedeutende Änderungen bevor. Seit 2010 gab es keine umfassende Neuausrichtung, was dazu führte, dass die Planungen oft nur auf Zuruf von Stadt- und Landkreisen erfolgten.
Die Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) in Baden-Württemberg sieht zukünftig die Einführung von Leistungsgruppen vor, analog zur Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen. Auch ohne das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) plant das Land, durch Anpassungen im LKHG eine differenzierte Planungssystematik zu ermöglichen wie in meiner Anfrage DS 17/6730 nachzulesen ist.“

Er ergänzte weiter: „Die FDP/DVP-Fraktion begrüßt grundsätzlich die Änderung der Planungsgrundlagen im Krankenhauswesen. Mit unseren vorgeschlagenen Änderungen wären noch mehr Impulse ins Gesetz gekommen, zum Beispiel auch der ernsthafte Wille zur Entbürokratisierung. Vieles bleibt daher noch unklar, so etwa die Entwicklung der Bettenkapazitäten und wie die Landesregierung die weiteren Umsetzungsschritte in Baden-Württemberg plant. Nach Aussage des Ministers wird es sechs Versorgungsregionen als regionale Planungsebenen geben. Die neue Form der Krankenhausplanung muss allerdings die Vielfalt der Träger berücksichtigen. Bundesrechtliche Vorgaben betonen den Grundsatz der Trägervielfalt – kommunale, freigemeinnützige und private Kliniken spielen eine wichtige Rolle im Gesundheitssystem, um eine breit gefächerte und flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Planungssicherheit und Transparenz sowie die wirtschaftliche Sicherung privater und freigemeinnütziger Kliniken müssen dabei gewährleistet werden.“