Eine verantwortungsvolle Suchtpolitik sieht anders aus.

Zur aktuellen Debatte der der CDU ´Verantwortliche Drogenpolitik statt ideologischer Verharmlosung – Cannabislegalisierung stoppen, Gesellschaft schützen´, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Suchtpolitik ist immer wieder ein großes Streitthema in der grün-schwarzen Landesregierung. Jahrelang gab es zum Beispiel ein Gezerre um das Thema Drogenkonsumräume. Im vergangenen Jahr hat sich ein Aktionsbündnis „Suchtberatung retten“ gegründet. Anlass war die Ablehnung des Landeszuschusses für die Fachkraftstellen in der ambulanten Suchthilfe im Haushalt 2023/2024. Seit 20 Jahren wurde der Zuschuss nicht mehr erhöht, was gravierende Folgen für die Suchtberatung hat. Eine verantwortungsvolle Suchtpolitik sieht anders aus.

Die Aktuelle Debatte der CDU zum Stopp der Cannabislegalisierung hat heute deutlich gezeigt, dass die Legalisierung von Cannabis zu erheblichen Dissonanzen in der grün-schwarzen Landesregierung führt. Eine einheitliche Haltung ist nicht erkennbar. Dabei besteht ein grundsätzlicher Konflikt. Die CDU-Fraktion lehnt die Legalisierung generell ab. Hier hat leider in den letzten Jahren keine Weiterentwicklung stattgefunden.

Schon seit Jahren weisen Fachleute auf die sehr unbefriedigende Situation hin. Die bisherige Cannabisverbotspolitik hat sich nicht als praktikabel erwiesen. Der Konsum hat nicht abgenommen. Auch wurden Konsumentinnen und Konsumenten nicht vor Verunreinigungen des Schwarzmarkt-Cannabis oder begleitender Kriminalität geschützt oder Kinder und Jugendliche vom Konsum abgehalten. Darüber hinaus ergibt sich ein enormer polizeilicher und juristischer Aufwand für die vielen Strafanzeigen, anstatt den Fokus auf die organisierte Kriminalität zu legen.

Ziel und Schwerpunkt der zukünftigen Cannabispolitik liegt auf dem Gesundheits- sowie Kinder- und Jugendschutz und insbesondere einer stärkeren Prävention bei Kindern und Jugendlichen. Diesem Vorsatz wird in Zukunft mit Frühinterventionsverfahren und Präventionsprogrammen Rechnung getragen.

Im Oktober 2021 hatte die Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg in einem Positionspapier für einen Paradigmenwechsel geworben: ‚Die Landesstelle für Suchtfragen setzt sich für eine Entkriminalisierung von Cannabis ein. Eine gesetzlich regulierte Bezugsmöglichkeit von Cannabis kann den Schwarzmarkthandel zurückdrängen und die damit verbundenen strafrechtlichen Folgen verhindern.‘ Und anlässlich des Weltdrogentags am 22.06.2022: ‚Die angestrebte gesetzliche Veränderung zur Abgabe von Cannabis an Erwachsene ist eine große Chance, endlich mit der Suchtprävention ernst zu machen.  Der politische Wille, Cannabiskonsum zu entkriminalisieren, wird ausdrücklich begrüßt.‘

Dies sollte die Leitlinie der Landesregierung sein. Wenn nun im Vermittlungsausschuss pragmatische Vorschläge gemacht werden, wird dies auch die FDP-Landtagsfraktion unterstützen. Eine grundsätzliche Blockadehaltung verschließt allerdings die Augen vor der Realität.“

Fragen zur Gesundheitsversorgung im Main-Tauber-Kreis bleiben ungeklärt.

Erstaunlich schnell antwortete das Sozialministerium auf den kürzlich verfassten Brief des FDP-Landtagsabgeordneten Jochen Haußmann. Der gesundheitspolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion Baden-Württemberg hat in seinem Schreiben an Minister Lucha Antworten gefordert. Gefragt wurde nach konkreten Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheitsversorgung in Wertheim und im Main-Tauber-Kreis. Das laufende Insolvenzverfahren der Rotkreuzklinik in Wertheim führt in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung im Main-Tauber-Kreis zu erheblichen Herausforderungen.

„Die passive Rolle der Landesregierung ist in der aktuellen Situation nicht dienlich. Nach §1 Landeskrankenhausgesetz ist das Land Baden-Württemberg für die stationäre Versorgung zuständig. Auch der Landeskrankenhausplan, welcher im Übrigen aus dem Jahr 2010 stammt, ist originäre Aufgabe des Landes. Daher sollte es nicht zu viel verlangt sein, dass das Sozialministerium eine Einschätzung über die klinische Versorgung inklusive der notärztlichen Versorgung im Main-Tauber-Kreis abgeben kann“, so Jochen Haußmann.

Auch Albrecht Rudolf, Fraktionsvorsitzender der FDP/BLW-Kreistagsfraktion zeigt sich enttäuscht: „Die Antwort von Minister Lucha ist leider wenig zielführend. Das Krankenhauspersonal sowie die Bürgerinnen und Bürger im Kreis brauchen dringend eine Perspektive über die zukünftige gesundheitliche Versorgung in Wertheim. Wir schlagen ein Gespräch zwischen der Stadt Wertheim, dem Landkreis und der Landesregierung vor. Nur leere Worte bringen uns hier nicht weiter.“

Es bleibt abzuwarten welche Rolle das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration nun einnimmt. Immerhin versichert der Minister in seinem Antwortbrief, dass ihm die herausfordernde Situation der Rotkreuzklinik in Wertheim bekannt und bewusst ist.

Besichtigungen und spannender Austausch vor Ort in Freiburg durch den Arbeitskreis Soziales und Gesundheit der Landtagsfraktion der FDP.

Der Arbeitskreis Soziales und Gesundheit der Landtagsfraktion der FDP besuchte heute drei Einrichtungen in Freiburg.

Erste Station war die Straßenschule Freiburg, ein spezielles Unterstützungssystem für besonders junge Straßenjugendliche. „Es ist keine klassische Schule, sondern eher eine Schule des Lebens.“, sagt Ann Lorenz die Bereichsleiterin. Jugendliche bis ca. 27 Jahre kommen mehr oder weniger regelmäßig und haben dort die Möglichkeit sich auszuruhen, auszutauschen, ins Internet und an den PC zu gehen, zu duschen, zu kochen und zu essen etc. Sie werden auf eigenen Wunsch von den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern zu allen Bereichen des Lebens beraten.

Die drei Wünsche der Sozialarbeiterinnen: Wohnraum für die jungen Menschen, Stabilisierung der Finanzierung der Sozialen Arbeit und die Schnittstellen verschiedener Stellen bspw. in Übergangszeiten unbürokratischer zu machen. Dem stimmt Rudi Fischer, seniorenpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag vollends zu und ergänzt: „Wir müssen Gelder für solch wichtige Projekte zum einen viel gezielter einsetzen. Zum anderen würde eine längerfristige Regelfinanzierung sicherstellen, dass die Akteure vor Ort – auch mit Blick auf die Gewinnung von Fachkräften – mehr Planungssicherheit haben.“

Im Anschluss besichtigte der Arbeitskreis die Wohngruppe Vaubanaise Plus. Sie ist Teil des genossenschaftlich organisierten und sozialintegrativen Wohnprojekts VAUBANaise. In der VAUBANaise leben und wohnen Menschen jeden Alters, das heißt Familien, Paare, Studenten und Singles. Im Moment im Alter zwischen 27 – 80 Jahren in einer 12er WG. „Wir sind eine echt junge Wohngemeinschaft, was den Altersdurchschnitt angeht und das ist auch gut so.“ steigt der Geschäftsführer Dietmar Wasmuth ins Gespräch ein.

Die Wohngruppe Vaubanaise Plus ist eine Sonderwohnform im Haus, und richtet sich an Menschen mit hohem Assistenz- und Pflegebedarf, die nicht an Demenz erkrankt sind. Sie stellt damit eine Alternative zu einer vollstationären Versorgung in einem Pflegeheim dar.

Im Gespräch geht es unter anderem um Ideen wie die Pflege attraktiver für Fachkräfte werden kann. Gut wäre auch, die Arbeitgeber bei der Integration ausländischer Fachkräfte zu Beginn des Arbeitsverhältnisses finanziell zu unterstützen, damit die Fachkräfte sinnvoll begleitet werden können (Wohnungssuche, Behördengänge, etc.) und dann auch gern bleiben.  „Wir setzen uns für pragmatischere Lösungen in der Pflege ein“ sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag und ergänzt: „Ich wünsche mir, dass Einrichtungen viel flexiblere Wege gehen können. Die Herausforderungen der Pflege sind jetzt schon enorm.“

Letzte Station bildet der Grünhof mit seiner professionellen und außergewöhnlichen Arbeitsumgebung in Coworking Spaces. Eine inspirierende Umgebung für Selbstständige und Angestellte die „remote“ arbeiten sowie für Start-ups, die Ideen und Innovationen vorantreiben wollen. Hier werden innovative Neugeschäfte entwickelt. Dazu zählt das Social Innovation Lab. „Soziale Herausforderungen sind lösbar! Darum fördern wir mit unserem Social Innovation Lab etablierte soziale Macherinnen und Macher und Social Startups mit passenden Innovationsprogrammen, free Coworking, Beratungs- und Workshopangeboten. Außerdem haben wir viele erfahrene Freunde, hilfreiche Partner und damit Zugang zu einem großen Netzwerk.“ erklärt Florian Boukal. Das Ziel hier ist es, von sozialen Projekten leben zu können; soziale und gesellschaftliche Herausforderungen sollen professionell aufgestellt und dauerhaft tragfähig sein.

Nikolai Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag zeigt sich begeistert von dem Ort und der Umsetzung und ergänzt: „Die Probleme im Sozialraum sind vielfältig und komplex. Um diese zu bewältigen brauchen wir Innovationen, die das System weiterentwickeln und nicht behindern. Das Social Innovation Lab von Grünhof sprudelt vor Ideen und klugen Köpfen. Das ließe mich hoffen, wenn die Landesregierung hier mal mehr zielgerichtete Unterstützung leisten würde!“

 

Lucha verkündet, dass das Quorum nicht erreicht wird und die Landespflegekammer in Baden-Württemberg gescheitert ist.

In der heutigen öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration sollte auf Antrag der SPD und FDP der aktuelle Stand der Einrichtung einer Pflegekammer thematisiert werden. Dieser wurde jedoch aufgrund der Verkündung von Minister Lucha, dass das notwendige Quorum für die Landespflegekammer nach der ersten Einschätzung nicht erreicht wurde, zurückgezogen. Dazu sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

„SPD und FDP haben ihren Antrag zurückgezogen, weil der Minister verkündet hat, dass das notwendige Quorum für die Landespflegekammer nach der ersten Einschätzung nicht erreicht hat. Minister Lucha hat in den letzten Jahren massiv dafür geworben, offensichtlich konnte er viele Pflegekräfte nicht überzeugen. Für das intransparente Registrierungsverfahren trägt er allerdings die Verantwortung.

Wir haben in den letzten Wochen aufgrund vieler Rückmeldungen das Registrierungsverfahren kritisiert und heute mit der SPD beantragt, dass das Verfahren bis zum 30.4.2024 verlängert wird. Dies muss nun nicht mehr durchgeführt werden.

Die FDP-Fraktion hat sich immer wieder angeboten, dass wir das Thema Pflege in den politischen Fokus nehmen. Dafür stehen wir zur Verfügung. Mit unserem Positionspapier haben wir konkrete Vorschläge gemacht, die Pflege in Baden-Württemberg zu stärken.“

 

Aus Sicht des Ministers Lucha gab es keinerlei Versäumnisse.

In der heutigen öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration wurde auf Antrag der SPD und FDP zum aktuellen Todesfall im Maßregelvollzug „Fauler Pelz“ (Heidelberg) berichtet. Dazu sagt Jochen Haußmann als gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

„Der Todesfall der letzten Woche macht mich sehr betroffen. Ich habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass der Maßregelvollzug unter erheblichem Druck und Platzmangel leidet. Im Gegensatz zu den angrenzenden Bundesländern mussten in Baden-Württemberg wiederholt Verurteilte entlassen werden, da die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass Minister Lucha im Hinblick auf die große Anzahl an Freilassungen aufgrund fehlender Haftplätze im Maßregelvollzug (2021 und 2022 jeweils 35 Personen) die Einrichtung ‚Fauler Pelz‘ im baulich nicht einwandfreien Zustand für die Nutzung des Maßregelvollzugs trotz erheblicher baulicher Mängel in Betrieb hat nehmen lassen.

Angesichts der aufgetretenen Vorwürfe und Ungereimtheiten in Heidelberg fordere ich eine umfassende Aufklärung sowie eine gründliche Überprüfung der Eignung des ‚Faulen Pelz‘ als Maßregelvollzug im jetzigen Zustand.

Es ist von essentieller Bedeutung, dass sämtliche Anschuldigungen und Unklarheiten im Zusammenhang mit den hygienischen, baulichen und personellen Mängeln sorgfältig untersucht und beseitigt werden. Die Sicherheit der inhaftierten Personen und auch der Belegschaft hat höchste Priorität. Die Einhaltung von Standards sowie die angemessene Behandlung und Betreuung der Insassen dürfen keinesfalls vernachlässigt werden. Wir fordern daher Minister Lucha auf, umgehend Maßnahmen einzuleiten um sämtliche Mängelaspekte zu bereinigen – auch wenn er der Meinung ist, dass es dort keinerlei Versäumnisse gab. Zudem fordern wir eine detaillierte Beantwortung des anwaltlichen Schreibens.“

Fragen zur Gesundheitsversorgung im Main-Tauber-Kreis.

Das Insolvenzverfahren der Rotkreuzklinik in Wertheim führt in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung im Main-Tauber-Kreis zu erheblichen Herausforderungen.

„In unseren Kreistagssitzungen erhitzt das Thema zunehmend die Gemüter. Die FDP/BLW-Fraktion im Kreistag des Main-Tauber-Kreises hat sich immer für eine pragmatische, zeitnahe Lösung ausgesprochen“, so Albrecht Rudolf, Fraktionsvorsitzender der FDP/BLW-Kreistagsfraktion. „Die Situation für die Bürgerinnen und Bürger als auch für das Krankenhauspersonal wird verständlicherweise immer belastender. Da die Krankenhausplanung Ländersache ist, wenden wir uns nun Richtung Landesregierung!“

Unterstützung kommt vom FDP-Landtagsabgeordneten Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Landtagsfraktion Baden-Württemberg: „Ich habe Gesundheitsminister Manfred Lucha angeschrieben. Die Bürgerinnen und Bürger sowie das Krankenhauspersonal haben ein riesengroßes Interesse, wie es mit der Gesundheitsversorgung in Wertheim weitergeht. Wir wollen Antworten von der Landesregierung, wie sie die Situation bewertet und welche konkreten Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheitsversorgung in Wertheim und im Main-Tauber-Kreis ergriffen werden“.

Besondere Sorgen bereitet die notärztliche Versorgung im Landkreis, insbesondere nach dem Bau einer neuen Rettungswache in Wertheim durch den DRK-Kreisverband Tauberbischofsheim, für die rund 3,5 Millionen Euro investiert wurden. Der Fortbestand des Klinikums steht in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung einer effizienten Notfallversorgung. Der Präsident des DRK Tauberbischofsheim hatte sich dazu vor kurzem ebenfalls mit einem SOS-Brandbrief an Minister Lucha und Innenminister Strobl gewandt.

Weitere Warnungen kommen auch aus der niedergelassenen Ärzteschaft Wertheims. Hier heißt es: „Es droht der Kollaps der stationären Akut- und ambulanten Notfallversorgung im nördlichen Main-Tauber-Kreis. Die daraus resultierenden zusätzlichen Patientenströme können unmöglich von den umliegenden Krankenhäusern abgefedert werden, die bereits jetzt schon überlastet sind und sich regelmäßig von der Notfallversorgung abmelden müssen.“ Die Ärzteschaft appelliert an die Politik und mahnt deren  Pflicht zur Daseinsfürsorge an.

 

 

 

Die Landtagsfraktionen von SPD und FDP/DVP werden nach dem bekannt gewordenen Todesfall im Maßregelvollzug im „Faulen Pelz“ in Heidelberg am 28. Februar 2024 eine öffentliche Sitzung des Landtagsausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration beantragen, um den Vorfall aufzuklären. Sozialminister Manfred Lucha soll dem Ausschuss Rede und Antwort stehen, wie es zu dem Todesfall kommen konnte. Außerdem muss er nach Sicht der beiden Fraktionen erklären, welche Maßnahmen er ergreift, damit sich solche schrecklichen Vorfälle nicht wiederholten.

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Florian Wahl und der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann fordern schnelle Aufklärung: „Die Vorwürfe wiegen schwer und sie müssen umgehend aufgeklärt werden. Minister Lucha scheint den Maßregelvollzug nicht unter Kontrolle zu bekommen.“

Auch nach dem Mord in Wiesloch im vergangenen September sei es im Maßregelvollzug immer wieder zu Entweichungen von Patientinnen und Patienten gekommen. Der Todesfall des Patienten im Faulen Pelz stelle einen weiteren Tiefpunkt dar. „Die Situation beim Faulen Pelz in Heidelberg ist besonders tragisch, weil Minister Lucha aufgrund der Differenzen mit der Stadt monatelang Zeit hatte, um qualifiziertes Personal anzuwerben und ein angemessenes Betreiberkonzept für den Maßregelvollzug im Faulen Pelz zu erstellen. Die Versäumnisse des Ministers sind offensichtlich“, so Wahl und Haußmann.

Bereits im Sommer 2022 hatte das Land den Faulen Pelz als Interimsunterbringung für den Maßregelvollzug nutzen wollen, dies war jedoch zunächst an Streitigkeiten mit der Stadt Heidelberg gescheitert. Erst ein Jahr später, im Sommer 2023, konnte das renovierte Gebäude in Betrieb genommen werden. Haußmann und Wahl betonen dazu: „Der Minister ist nun in der Verantwortung, lückenlos darzulegen, wie sich die Situation im Maßregelvollzug im Faulen Pelz in Heidelberg darstellt.“

 

 

 

Dem offensichtlich problematischem Widerspruchsverfahren für die Pflegefachkräfte muss entgegengewirkt werden.

Der Landtag gab heute bekannt, dass zahlreiche Zuschriften zur Errichtung einer Landespflegekammer bei seinem Petitionsausschuss eingegangen seien. Der Ausschussvorsitzende Marwein sagte dazu allerdings, dass die Einwendungen gegen die Pflegekammer-Registrierung an den Gründungsausschuss dieser neu zu schaffenden Institution gerichtet werden müssten. Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, sieht den bisherigen Ablauf des Verfahrens sehr kritisch:

„Wir haben uns im letzten Jahr intensiv mit der Errichtung der Landespflegekammer in Baden-Württemberg beschäftigt. Für uns als FDP-Landtagsfraktion war es immer sehr wichtig, dass eine umfassende Information und Einbindung der betroffenen Pflegekräfte vor einer Entscheidung erfolgt. Die Landesregierung hätte aus unserer Sicht gewährleisten müssen, dass es zu einer breiten Beteiligung der Pflegekräfte kommt und diese Pflegekräfte transparent über die Überlegungen zur Errichtung einer Pflegekammer informiert werden.

Am 11.01.2024 erreichte die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration das Musteranschreiben an die Pflegefachpersonen vom Ministerium. Minister Lucha hat unsere Bitte abgelehnt, uns das Schreiben vor Versand an die Pflegefachkräfte zur Verfügung zu stellen. Darin wird erneut klar, welch hoher Bürokratieaufwand mit der Registrierung der Pflegefachkräfte verbunden ist – und es zeigt die Problematik des Widerspruchsverfahrens auf. Inzwischen haben uns verschiedene Schreiben erreicht, dass auch das Registrierungsverfahren fehlerbehaftet ist. Wir haben dazu Minister Lucha angeschrieben und ihn aufgefordert, die Frist des Registrierungsverfahrens (23.02.2024) aufzuheben.“

 

Umfassende Informationen und Einbindung wäre nötig.

Das Verfahren zur Einrichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg stößt auf starke Kritik seitens der Gewerkschaft Verdi. Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, sieht ebenfalls kritische Punkte bei diesem Vorgehen des Landes-Gesundheitsministers:

„Die FDP-Landtagsfraktion hat immer dafür geworben, eine umfassende Information und Einbindung der betroffenen Pflegekräfte vor einer Entscheidung vorzusehen. Darüber hinaus haben wir immer kritisiert, dass ein Widerspruchsverfahren gegen die Registrierung durchgeführt wird. Wir hatten dazu vorgeschlagen, dass Pflegekräfte aktiv für eine Kammer stimmen, wenn sie dies möchten. Minister Lucha hat dies abgelehnt und trägt damit die Verantwortung für dieses undemokratische Verfahren.“

 

Kostenfreie schulische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen ist unabdingbar.

In der heutigen Plenarsitzung zu einem Antrag der SPD-Fraktion mit dem Thema Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Seit langem setzen auch wir uns nachdrücklich für die Abschaffung von Schulgeldern in Gesundheitsberufen ein. Unser Engagement gilt insbesondere der Notwendigkeit, Schulgeldfreiheit für Ausbildungen im Gesundheitssektor zu gewährleisten, und zwar flächendeckend an allen Bildungseinrichtungen. Hier geht es auch um die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Bis die Bundesregierung die Schulgeldfreiheit umsetzt, muss die Landesregierung die Schulgeldfreiheit im Vorgriff umsetzen, Baden-Württemberg ist hier inzwischen Schlusslicht, die meisten Bundesländer haben die Schulgeldfreiheit für Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie-, Podologie-, Diätassistenten- und Massageschulen umgesetzt.

Die Gesundheitsberufe zeigen einen Trend zur Akademisierung, insbesondere im Rahmen der Primärqualifikation. Hierbei ist es von großer Bedeutung, dass die Schulgeldfreiheit nicht nur für akademische, sondern gleichermaßen für berufliche Ausbildungswege im Gesundheitssektor gewährleistet wird. Dies betrifft sämtliche Schulen, um die dualen Ausbildungswege weiterhin zu fördern. Diese dualen Pfade sorgen für einen ausgewogenen Qualifikationsmix bei den Gesundheitsfachkräften.

Die Notwendigkeit der Schulgeldfreiheit erstreckt sich auf alle Ersatz- und Ergänzungsschulen, um jegliche Konkurrenz zwischen verschiedenen Ausbildungswegen und unterschiedlichen Schulträgern zu vermeiden. Es ist inakzeptabel, dass es zum einen Schulen in öffentlicher Trägerschaft gibt, die kein Schulgeld erheben, dafür aber Ausbildungsvergütungen bezahlen. Zum anderen müssen private Schulen eine Schulgebühr erheben und können keine Ausbildungsvergütung bezahlen. Eine kostenfreie schulische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen ist somit unabdingbar, um sicherzustellen, dass die Auswahl des Ausbildungsweges nicht durch finanzielle Überlegungen beeinträchtigt wird. Unsere Bemühungen zielen darauf ab, eine umfassende und chancengleiche Ausbildung im Gesundheitssektor zu gewährleisten. Ohne mehr Auszubildende in den Gesundheitsberufen wird der Fachkräftemangel weiter verschärft.“

 

Wir können es uns nicht leisten, ein Jahr auf neue Fachkräfte zu warten.

Mit einer parlamentarischen Initiative (Drucksache 17/5200) wurde der Stand zur generalistischen Pflegeausbildung abgefragt. Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge gegenüber den Vorjahren sank um sieben Prozent von 6.907 auf 6.155. Die jährliche Anzahl der Schulabgänge ohne Abschluss im generalistischen Bereich in Baden-Württemberg stieg von 878 in 2021 auf 1.841 in 2022.

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag sagt dazu:

„Erschreckend hoch sind die Zahlen der Ausbildungsabbrüche und derer, die die Prüfung am Ende nicht bestehen. Eine differenzierte Erfassung bestandener und nicht bestandener Prüfungen nach Erst- und Wiederholungsversuch wird durch das Statistische Landesamt nicht vorgenommen, gleiches gilt für die Ausbildungsabbrüche. In diesem Ausbildungsjahr haben offenbar an einigen Schulen bis zu 50 Prozent der Pflegeschülerinnen und -schüler die Abschlussprüfung nicht bestanden. Kliniken und Pflegeeinrichtungen sind zurecht aufgebracht, weil sie davon ausgingen, diese Auszubildenden, die in der Regel gute praktische Leistungen haben, jetzt als Fachkräfte einzustellen. Ich fordere hier Minister Lucha auf, das Thema aufzugreifen und Überlegungen einzubringen, wie diese hohen Durchfallquoten vermieden werden können. Morgen tagt der Arbeitskreis Pflegeberufereform, der sich ebenfalls mit dem Fachkräfteexamen 2023 beschäftigen und hoffentlich Lösungsansätze erarbeiten wird. Für die Pflege bedeutet diese Examensquote eine Zunahme des Fachkraftmangels. Pflegeschülerinnen und ‑schüler müssen jetzt bis zu einem Jahr warten, bis sie die Prüfung wiederholen können und werden dann erst in den Beruf einsteigen, vorausgesetzt, sie bleiben überhaupt dabei.“

Minister Lucha muss das Rad nicht neu erfinden.

Zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion SPD sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Ich danke der SPD, dass sie den Gesetzentwurf zum Willkommensgesetz für Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in den Pflege- und Gesundheitsberufen eingebracht hat, weil es um die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland geht. Der Gesetzentwurf kann allerdings aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion so nicht umgesetzt werden, unter anderem wegen der gesetzlichen Festschreibung der personellen Ausstattung, der Genehmigungsfiktion oder der verbindlichen Beratung.

Die Anhörung und die Beratung zum Gesetzentwurf hat aber verdeutlicht, dass wir in Baden-Württemberg für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland viel mehr tun müssen, gerade im Gesundheits- und Pflegebereich. Die Landesregierung bewegt sich hier in sehr gemächlichen Schritten, um das Anerkennungsverfahren, das Ausländerrecht und das Aufenthaltsrecht in einem Runden Tisch ‚Zuwanderung Gesundheits- und Pflegeberufe‘ zu koordinieren und erst bis zum Frühjahr 2024 in einer ‚One-Stop-Agency‘ zu bündeln. Dabei muss Minister Lucha doch das Rad nicht neu erfinden, ein Blick nach Hessen zeigt, was möglich ist, wenn man die Sache vorantreiben will. Eine große Hilfe dürfte auch das neue Pflegestudiumstärkungsgesetz sein. Es wird das Anerkennungsverfahren vereinfachen, etwa durch den Verzicht auf die aufwändige Gleichwertigkeitsprüfung, die dann durch eine Kenntnisprüfung oder einen Anerkennungslehrgang ersetzt werden kann.

Die FDP-Landtagsfraktion plädiert weiter für die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren, um dem Fachkräftemangel in den Pflege- und Gesundheitsberufen abzumildern. Dafür setzen wir auf pragmatische Lösungen und eine echte Willkommenskultur. Außerdem fordern wir Minister Lucha schon seit längerer Zeit auf, die Pflegehelferausbildung in Baden-Württemberg an die generalistische Pflegeausbildung anzupassen.“

Lucha muss jetzt aktiv in den Dialog mit der Apothekerschaft und den Pharmaunternehmen treten.

In der heutigen aktuellen Debatte zum Thema „Arzneimittelstandort Baden-Württemberg – sichere Lieferketten und starke Apotheken“ sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Der eindrucksvolle Protesttag der Apothekerinnen und Apotheker vergangene Woche hat auf die drängenden Herausforderungen der Apothekerlandschaft sowie die Unzufriedenheit mit der Entwicklung der letzten Jahre aufmerksam gemacht. Apotheken vor Ort haben eine besondere Bedeutung und es besteht die dringende Notwendigkeit einer finanziellen Basis für die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung.

Die Notwendigkeit einer höheren finanziellen Unterstützung, einer Reduzierung der Bürokratie und mehr Flexibilität sind essentiell, um auch in Zukunft eine hochwertige medizinische Versorgung im gewohnten Umfang zu gewährleisten. Der Rückgang von 400 Apotheken in Deutschland im Jahr 2022 ist besorgniserregend.

Das beschlossene Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) war ein Schritt in die richtige Richtung. Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich stark gemacht, dass es künftig weniger Retaxationen für unsere Apotheken gibt. Wir brauchen aber mehr Beinfreiheit für die Apotheken, hier muss der Bundesgesundheitsminister viel mehr Flexibilität zulassen. Das jetzt von der FDP-Bundestagsfraktion verabschiedete Innovationsprogramm für medizinische Biotechnologie führt dazu, dass Unternehmen für Arzneimittel künftig einfacher Preise verhandeln können und die Forschung verbessert wird.

Wir fordern daher auch von der Landesregierung ein entschlossenes Handeln. Minister Lucha soll in den Dialog mit dem Bundesgesundheitsministerium und Bundeswirtschaftsminister Habeck treten. Das Wirtschaftsministerium kann nach § 78 Arzneimittelgesetz den Apotheken-Festzuschlag ändern. Dies wäre unmittelbar eine spürbare Verbesserung für unsere Apotheken.

Handlungsempfehlungen gibt es genügend. So hat das Forum Gesundheitsstandort BW im September 2023 der Landesregierung Maßnahmen an die Hand gelegt, um den Arzneimittelstandort Baden-Württemberg zu stärken und die Arbeit der Apotheken zu verbessern. Beispielsweise eine Erleichterung beim Import von im Inland nicht verfügbaren Arzneimitteln, einen flexiblen Einzelimport, einen erleichterten Austausch bei Nicht-Verfügbarkeit ohne Retaxationsgefahr und eine vereinfachte Möglichkeit zum Arzneimittelbezug von anderen Apotheken.

Deshalb brauchen wir mehr politischen Einsatz für unseren Pharmastandort und die Apotheken in Baden-Württemberg. Ich empfehle Minister Lucha dringend, den engen Dialog mit der Apothekerschaft und den Pharmaunternehmen zu führen.“

 

 

Erhaltung der Versorgungsstrukturen und die Wertschätzung für den herausragenden Beitrag zur Arzneimittelversorgung unserer Bevölkerung stehen im Mittelpunkt.

Bei der Kundgebung für den Erhalt und die Stärkung der flächendeckenden Versorgung der Apothekerschaft, organisiert durch den bayerischen und baden-württembergischen Landesapothekerverbandes am 22. November in Stuttgart, sprach auch der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag Jochen Haußmann.

„Heute versammeln sich Apothekerinnen und Apotheker aus ganz Baden-Württemberg zu einem eindrucksvollen Protesttag in Stuttgart, um auf die drängenden Herausforderungen und Forderungen der Apothekerschaft aufmerksam zu machen. Apotheken vor Ort haben eine besondere Bedeutung und es besteht die dringende Notwendigkeit einer finanziellen Basis für die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung. Sie tragen maßgeblich zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung bei, daher danke ich der Apothekerschaft sowie der Landesapothekerverband und der Landesapothekenkammer für ihre herausragende Arbeit und ihre Expertise im Dialog mit der Politik.

Seit 2011 verfolge ich als gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion intensiv die Entwicklungen im Gesundheitswesen. Die letzten Jahre waren von vielfältigen Herausforderungen geprägt, darunter das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, Retaxationen, der RX-Versandhandel und einen erheblichen Mehraufwand aufgrund von Lieferengpässen von Medikamenten. Ganz besonders lobenswert war der Einsatz der Apothekerschaft während der Corona-Pandemie.

Angesichts des alarmierenden Trends, dass 2022 rund 400 Apotheken ihre Türen schließen mussten, besteht politischer Handlungsbedarf. Diese beinhalten nicht nur die finanzielle Honorierung, sondern auch die überbordende Bürokratie und Regulatorik.

Der Protesttag der Apothekerschaft ist ein Ausdruck der Unzufriedenheit mit der aktuellen Gesundheitspolitik und insbesondere der schwierigen Kommunikation mit dem Gesundheitsminister Lauterbach. Ich appelliere deshalb an ihn, die Anliegen ernst zu nehmen. Ich fordere Gesundheitsminister Lauterbach und auch Landesgesundheitsminister Lucha auf, den Dialog mit der Apothekerschaft zu suchen und an konstruktiven Lösungen zu arbeiten. Die Erhaltung der Versorgungsstrukturen und die Wertschätzung für den herausragenden Beitrag zur Arzneimittelversorgung unserer Bevölkerung stehen dabei im Mittelpunkt.“

 

FDP setzt sich auf Bundesebene für gesetzliche Änderungen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ein

Zur Meldung von Einschränkungen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst nach dem Urteil des Bundessozialgerichts, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

„Das gestrige Urteil des Bundessozialgericht zur Sozialversicherungspflicht wirkt sich unmittelbar auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst aus. Notfallpraxen schließen oder kürzen ihre Öffnungszeit, zahlreiche Ärztinnen und Ärzte können sich nicht mehr im ärztlichen Bereitschaftsdienst beteiligen. So droht dem ärztlichen Bereitschaftsdienst erhebliche Lücken. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten ist nach dem Urteil des BSG massiv gefährdet.

Ich bin unserem gesundheitspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Prof. Dr. Andrew Ullmann dankbar, dass er die Entscheidung des Bundessozialgerichts ebenfalls nicht nachvollziehen kann. Recht und Praxis gehen hier seiner Meinung nach aneinander vorbei, deshalb muss der Gesetzgeber entsprechend tätig werden. Wir brauchen zeitnah eine gesetzliche Regelung, die die Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes wieder ermöglicht.“

Perinatalzentren brauchen Neubewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

 

Die Stellungnahme der Landesregierung auf eine parlamentarische Initiative der FDP/DVP-Fraktion zur „Entwicklung der Frühgeburtenversorgung in Baden-Württemberg“ (Drucksache 17/5352) kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Die ursprünglichen Bedenken, dass elf der 21 Perinatalzentren in Baden-Württemberg ab 2024 schließen müssen, hat sich glücklicherweise nicht bestätigt. In der Anfrage wird derzeit mit acht Krankenhausstandorten gerechnet. Die Landesregierung hat hier einen kritischen Blick und gesteht, dass eine Leistungssteigerung von knapp 24% bei den Kliniken, welche diese Schließungen abfedern müssten, weder räumlich noch personell leistbar ist. Es bedarf nicht nur der Betrachtung der Frühgeburtenzahlen an sich, sondern auch der Sicherstellung der Versorgung von Schwangeren, welche durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen dann erst gar keine Kinder mit einem Aufnahmegewicht unter 1250g auf die Welt bringen. Somit müssen Ressourcen bestehen bleiben bzw. sogar aufgestockt werden, um diese Frauen zu versorgen, da auch mit einer Abnahme der Transportkapazitäten für Neugeborenen zu rechnen ist, bei dann erheblich zunehmendem Bedarf an Häufigkeit und Transportlänge.

Ich fordere hier eine Neubewertung des Gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenhäuser, um die Zerschlagung der funktionierenden Strukturen in den Landkreisen, die für diese Kinder rund um die Uhr da sind, und die auch die Notarztversorgung weitab der Universitäten wahrnehmen, zu verhindern.

Der behauptete lineare Zusammenhang von Mindestmenge und Qualität bei den Frühgeborenen wird von Fachleuten anders bewertet.“

SPD und FDP setzen Akteneinsicht durch.

Nach den neuesten Medienberichten zur Messerattacke auf eine Frau durch einen Psychiatrie-Patienten in Wiesloch beantragten die Fraktionen SPD und FDP/DVP eine erneute Stellungnahme von Minister Lucha, um die Vorgänge am Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) weiter aufzuklären. Dafür gab es eine Sondersitzung des Landtagsausschusses.

Dazu erklärt Florian Wahl, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration des Landtags von Baden-Württemberg sowie Sprecher für Gesundheit und Pflege der SPD-Fraktion:

„Nach der gestrigen Sitzung erhärten sich die massiven Zweifel an den Aussagen vom Sozialminister Lucha. Dieser sprach davon, dass er sich in der Sondersitzung nie zum Patienten geäußert hätte. Damals sprach der Minister allerdings eindeutig davon, dass der Patient nicht auffällig war. Der Patient sei zudem ‚höflich‘ gewesen und es hätte im Vorfeld keine Gewalterfahrungen gegeben. Diese Aussage ist klar und deutlich über das Landtagsvideoarchiv beweisbar. Damit spricht der Minister im Sozialausschuss die Unwahrheit! All diese Aussagen werden jetzt auch durch die Berichterstattung massiv in Zweifel gezogen. So wird von Gewaltaktionen des Patienten und Ausbruchsversuchen berichtet. Minister Lucha verstrickt sich zunehmend in weitere Widersprüche. Unser Vertrauen in die Aufklärungskompetenz des Ministeriums ist deshalb erschüttert. Umso wichtiger ist es jetzt, dass alles auf den Tisch kommt. Stand jetzt kann ein Systemversagen nicht ausgeschlossen werden! Die Akten werden zeigen, ob es noch mehr Widersprüche und Halbwahrheiten gibt und wie es wirklich um den Patienten bestellt war.“

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

„Es ist sehr bedauerlich und nicht nachvollziehbar, dass Minister Lucha im öffentlichen Teil der Sondersitzung des Sozialausschusses am 15.09.2023 ausführlich Stellung zu dem 33jährigen Verurteilten bezog, in der gestrigen weiteren Sondersitzung aber jegliche öffentliche Stellungnahme bezüglich der aktuellen Berichterstattung abgelehnt hat. Offenbar hat Minister Lucha dem Sozialausschuss falsche Tatsachen mitgeteilt oder er wurde nicht richtig informiert. Beides wäre nicht akzeptabel und leistet gegenüber der Bevölkerung einen Bärendienst. Die Öffentlichkeit hat zurecht einen Anspruch darauf, Antworten zu den in der Presse verlautbarten Vorwürfe zu erhalten. Dazu habe ich Minister Lucha mehrfach aufgefordert, sich öffentlich dazu zu äußern. Um es klipp und klar zu formulieren: Für die FDP steht die Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle. Die Öffentlichkeit muss sich darauf verlassen können, dass Verurteilte keine Gefahr für die Bevölkerung darstellen. Der Fall in Wiesloch zeigt deutlich, dass wir nicht einfach wieder zum Status Quo übergehen, sondern wie von SPD und FDP gefordert, eine Analyse des Maßregelvollzugs in Baden-Württemberg brauchen.“

 

 

Insbesondere Lucha muss den Krankenhausplan und die Finanzierung anpacken.


Zu den Fragen und Themen der aktuellen Demos von Krankenhausbeschäftigten – auch vor dem Hintergrund der Krankenhausreform-Diskussionen – sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die finanzielle oder personelle Lage der Krankenhäuser ist besorgniserregend. Minister Lucha muss im Zuge der Krankenhausreform den Landeskrankenhausplan aus 2010 dringend auf den zukünftigen Versorgungsstrukturen weiterentwickeln. Dazu benötigen wir mit Blick auf die sektorenübergreifende Versorgung regionale Strukturgespräche und die Beteiligung der Ärzteschaft im ambulanten Bereich. Außerdem muss er als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz das Thema Finanzierung der Kliniken in den Fokus nehmen. Bis die Krankenhausstrukturreform in Gang kommt, brauchen wir kurzfristige Übergangslösungen.“

 

Perspektivisch ist eine Prüfung gesetzlicher Maßnahmen im Maßregelvollzug zweckmäßig.

In der Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration zu den aktuellen Vorgängen im Maßregelvollzug im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Ich bedanke mich namens unserer Fraktion für die einfühlsamen Worte des Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration, Florian Wahl, für die Angehörigen des Opfers, für die belastende Situation der Beschäftigten im Psychiatrisches Zentrum Nordbaden (PZN) sowie für die Gedenkminute für das Opfer. Ich danke auch für die umfassende Darstellung des Ablaufs der Entweichung, der Flucht und der Tat in Wiesloch.

Ich habe in der Darstellung des Ministers aber vermisst, inwieweit diese furchtbare Tat zu einer Überprüfung des Maßregelvollzugs im Hinblick auf die Bewertung der Sicherheit der Bevölkerung führt. Minister Lucha blieb dazu eine Antwort schuldig. Im Gegensatz zu ihm haben die Regierungsfraktionen die Landesregierung aufgefordert zu berichten, welche Maßnahmen sie aktuell und mittelfristig als notwendig ansieht, um solche und ähnliche Taten zu verhindern. Ich fordere Minister Lucha auf, als Ergebnis der heutigen Sondersitzung eine gründliche Bewertung vorzunehmen. Dr. Christian Oberbauer hat darauf hingewiesen, dass im PZN aktuell eine deutliche Verschärfung des Alltags vorgenommen wurde – er nannte es einen ‚Lockdown‘ für die Patientinnen und Patienten.

Dass der Maßregelvollzug in Baden-Württemberg in den letzten Jahren unter Platzmangel leidet, ist seit längerem bekannt. Diesen Zustand habe ich bereits mehrfach bemängelt. 2021 und 2022 mussten jeweils 35 Verurteilte aus dem Maßregelvollzug entlassen werden, mit Ausnahme von acht Verurteilten, die wegen anderer Taten in Haft geblieben sind.

Die gesetzlichen Änderungen im §64 StGB waren ein wichtiger und richtiger Schritt, perspektivisch muss aber auch über weitreichendere gesetzliche Änderungen nachgedacht werden, etwa im Hinblick auf eine bessere Durchlässigkeit zwischen Maßregelvollzug und Justizvollzug. Ein Wechsel vom Strafvollzug in den Maßregelvollzug – und umgekehrt –ist grundsätzlich nicht möglich. Aus meiner Sicht wäre dies jedoch eine wichtige Möglichkeit.

Im gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der FDP/DVP fordern wir, dass Minister Lucha darstellt, welche Maßnahmen er aktuell und mittelfristig als notwendig ansieht, um solche und ähnliche Taten zu verhindern. Hier sind sich SPD und FDP einig, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht, um diese Analyse und entsprechende Umsetzung vorzunehmen. Im Prinzip sehen die beiden Fraktionen in ihrem Antrag die Prüfung von Maßnahmen vor, während Lucha keinen Änderungsbedarf sieht.“

 

SPD und FDP fordern Sondersitzung des Ausschuss Soziales, Gesundheit und Integration für Freitag, den 15. September 2023 zur Flucht aus der Psychiatrie und den fatalen Folgen.

Gegenstand der Sondersitzung sollen die Vorgänge vom 08.09.2023 im Maßregelvollzug in Wiesloch sein, in dessen Zusammenhang eine Frau in der Innenstadt getötet wurde. Die beiden Fraktionen bitten dazu um Berichte von Minister Manfred Lucha sowie Dr. Christian Oberbauer, Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Psychiatrische Zentrum Nordbaden. Anschließend ist eine Aussprache anberaumt. Ziel ist, die zuständigen Abgeordneten umfassend über den Vorgang zu informieren, um beurteilen zu können, wie die Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung in Wiesloch und im Maßregelvollzug in Baden-Württemberg insgesamt einzuordnen und zu bewerten sind.

Dazu erklärt Florian Wahl, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration des Landtags von Baden-Württemberg sowie Sprecher für Gesundheit und Pflege der SPD-Fraktion:

„Meine Gedanken sind zuerst bei der getöteten Frau aus Wiesloch und bei ihren Angehörigen. Dieser Tod ist schrecklich und darf nicht ohne Folgen bleiben. Wir wollen alles tun, damit die Umstände der Flucht des Straftäters aufgearbeitet werden und eine solche Tat nicht noch einmal passiert. Deshalb beantragen wir eine baldige Befassung des zuständigen Landtagsausschusses.“ 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

„Ich bin betroffen von dieser schlimmen Messerattacke mit tödlichem Ausgang. Ich halte es für dringend geboten, dass Minister Lucha über diesen Ausbruch im Sozialausschuss des Landtags berichtet. Deshalb haben wir zusammen mit der SPD einen Antrag auf eine Sondersitzung am kommenden Freitag gestellt.

Der Maßregelvollzug ist in Baden-Württemberg seit Jahren unter großen Druck. Im Gegensatz zu den benachbarten Bundesländern müssen in Baden-Württemberg immer wieder Verurteilte entlassen werden, weil die Kapazitäten nicht ausreichen. Der Sozialausschuss hat sich bereits mit früheren Ausbrüchen beschäftigt, beispielsweise mit dem Ausbruch von vier Verurteilten in Weinsberg vor knapp zwei Jahren.

Offensichtlich waren die damals ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend. Minister Lucha muss nun alles daransetzen, dass es im Maßregelvollzug keine weiteren Ausbrüche mehr gibt. Es geht hier um die Sicherheit und den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger.“

Zahl der fehlenden Fachkräfte in der generalistischen Pflegeausbildung erschreckend hoch.

In einer Anfrage an die Landesregierung zur generalistischen Pflegeausbildung in Baden-Württemberg (Drucksache 17/5200) zeigen sich die stark sinkenden Zahlen der abgeschlossenen Ausbildungsverträge gegenüber den Vorjahren um -7%. Dazu äußert sich Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag kritisch:

„Der Rückgang von 7% der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zur Pflegefachfrau/-mann in 2022 gegenüber 2021 ist im Hinblick auf den enorm steigenden Bedarf besorgniserregend. 2022 wurden mit 6.155 Ausbildungsverträge insgesamt 752 weniger Auszubildende beschäftigt als noch 2021. Zwar werden allerlei Maßnahmen im Antrag angepriesen, wo und wie Fachkräfte gewonnen und die Ausbildung schmackhaft gemacht wird, doch geht die Entwicklung in eine andere Richtung. Im Vergleich zum Jahr 2019 fehlen in 2022 fast 1000 Absolventen in der generalistische Pflegeausbildung. Minister Lucha muss diesem Thema eine wesentlich höhere Priorität einräumen und die Evaluation der Generalistik in den Fokus nehmen.

Der Handlungsdruck ist riesig. Wir müssen die wertvollen Fachkräfte aus dem Ausland schneller in Arbeit und Ausbildung bringen. Die Situation der Stuttgarter Ausländerbehörde zeigt uns deutlich die nicht zufriedenstellende Situation. Die Pflegeschulen brauchen eine sichere Finanzierung. Darüber hinaus können wir es uns nicht leisten, dass Abbrecher der generalistischen Ausbildung keinerlei Qualifikation erreichen. Dafür brauchen wir dringend Zwischenabschlüsse, damit nicht zwei oder drei Jahre Ausbildung völlig ohne Abschluss sind.  Außerdem sollte das Ministerium Abbrüche in der Ausbildung überhaupt einmal erfassen, auswerten und dann Maßnahmen ergreifen. Dies halte ich für essentiell im Hinblick auf die neue Personalbemessung. Wir können uns eine weitere Abwanderung von Fachkräften in der Pflege nicht leisten! Und schon gar nicht rückläufige Ausbildungszahlen und steigende Abbrecherquoten.“

Gesetzesänderung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz sind nur kleine Impulse.

In der Beratung der Gesetzesänderung des Landesgesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Das L-BGG enthält sinnvolle und wichtige Ergänzungen. Teilhabe ist ein Menschenrecht für alle und muss umfassend ermöglicht werden. So ist es selbstverständlich, dass Menschen mit Behinderungen von einem zertifizierten Assistenzhund beim Zutritt öffentlicher Stellen begleitet werden. Dies gilt auch für die barrierefreie Gestaltung der Internet- und Intranetseiten sowie mobiler Anwendungen öffentlicher Stellen. Es braucht allerdings bei der Überwachungsstelle der Deutschen Rentenversicherung für Ausnahmen noch exaktere Regelung. Unterstützung beim Thema Barrierefreiheit in Baden-Württemberg ist gut, aber es stellt sich schon die Frage, ob das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit im Sozialministerium richtig angesiedelt ist.

Viel mehr Impulse hätten wir uns bei den Änderungen zum Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz gewünscht. Minister Lucha vergibt hier einmal mehr die Chance, dieses Gesetz so zu modernisieren, dass wir in Baden-Württemberg insbesondere bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften und innovativen Wohnformen mehr Möglichkeiten eröffnen. Gerade die aktuelle Situation in der Pflege sorgt für einen enormen politischen Handlungsdruck, vor allem im Ordnungsrecht trägt das Land hier viel Verantwortung und bietet viele Möglichkeiten. Beispielsweise ist es nicht nachvollziehbar, weshalb eine ambulant betreute Wohnform nicht unter dem Dach einer stationären Einrichtung sein darf bzw. mehr als zwei Wohngemeinschaften des gleichen Anbieters in unmittelbarer räumlicher Nähe verboten sind. Bereits seit 2018 haben wir in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, die Doppelprüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst zu bündeln und so die Pflege von Bürokratie zu entlasten. Und bei der Erprobungsregelung hatten wir eine unkomplizierte Lösung vorgeschlagen.

Es ist sehr bedauerlich, dass es Minister Lucha unterlässt, mit einem modernen Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz die aktuellen Herausforderungen aufzugreifen. Die vorliegenden Gesetzesänderungen ist leider nur ein ganz kleiner Schritt – ein viel zu kleiner Schritt für die Pflege in Baden-Württemberg.“

 

Endlich erkennt auch die Landesregierung den Handlungsbedarf.


Zur Mitteilung des Sozialministeriums anlässlich des heute gestarteten Runden Tischs „Zuwanderung Gesundheits- und Pflegeberufe“ sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Seit langem machen wir auf die Problematik der langen Bearbeitungs- und Genehmigungszeiten für die Gewinnung ausländischer Fachkräfte im Gesundheits- und Pflegebereich aufmerksam. Bisher ist das beim Sozialminister Lucha auf taube Ohren gestoßen. Wir stehen hier nicht nur im Wettbewerb mit anderen Bundesländern, sondern auch mit anderen Ländern in Europa. Der Runde Tisch sollte aber nicht nur auf Ebene der Ministerien agieren. Ganz entscheidend ist die Unterstützung der Einrichtungen, damit die Beantragungen und die Antragsbearbeitung reibungslos verlaufen. Wichtig ist dabei, dass die Einrichtungen eine gute Anlaufstelle im Verlaufe der Antragsberatung erhalten.“

„Die aktuelle Lieferengpass-Situation bei Medikamenten zeigt, dass eine bundesweite Verstetigung der SARS-COV 2 Abgaberegelungen für die Apotheken enorm wichtig wäre, um die stringenten Retaxationen zu untersagen“, so Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion. Während der COVID-19-Pandemie wurden Ausnahmeregelungen getroffen, die gezeigt hätten, dass den Apotheken im Land mehr Eigenverantwortung und Entscheidungsgewalt eingeräumt werden könne. „So war es während dieser Zeit beispielsweise möglich, Medikamente anderer Hersteller als Alternativen zum verschriebenen Rezept oder auch Teil-Mengen von bereits geöffneten Verpackungen herauszugeben. Die Apothekerinnen und Apotheker hatten nicht zu befürchten, dass sie wegen der Retaxierung, sprich dem Ausbleiben der Vergütung durch die Krankenkassen, keine Erstattung bekommen und auf den Kosten sitzen bleiben“, ergänzt Jochen Haußmann. Diese Ausnahmeregelungen sind allerdings zum 07. April 2023 ausgelaufen.

Auf Bundesebene wird derzeit ein neuer Gesetzentwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) beraten. Die während der Pandemie gelockerten Abgaberegeln in den Apotheken sollen hier nur teilweise verstetigt werden. Konkret dürfen die Apotheken bei nicht-vorrätigen Arzneimitteln von Rabattverträgen abweichen und ein vorrätiges, wirkstoffgleiches Medikament abgeben – auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Arzt. Allerdings gilt dies nur für Arzneimittel, die auf der Engpass-Liste des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen. Diese Liste spiegele aber kaum die Engpass-Situation in den Apotheken wider und erfasse zudem auch ein Großteil von Kinder-Medikationen nicht. Haußmann: „Damit werden die Apotheken nicht nur mit zusätzlicher unnötiger Bürokratie belastet, nein es steigt auch das Risiko auf Retaxationen weiter an.“

Jochen Haußmann hat zu den Auswirkungen von Retaxationen auf die Arzneimittelversorgung in Baden-Württemberg einen Berichts-Antrag an das Sozialministerium gestellt. Fragwürdig sind für ihn die Antworten des Sozialministers Manfred Lucha auf die Frage zur Höhe der Retaxationen und Null-Retaxationen. Der Minister gibt an, dass bei einer der größten Krankenkassen die Abrechnungskürzungen in den letzten fünf Jahren bei 11.195,60 Euro lagen. Die Realität sieht anders aus, bestätigt Christoph Gulde, Besitzer der Solitude Apotheke in Stuttgart. „Ich selbst habe in meiner Apotheke im Schnitt acht Retaxationen im Monat über ein Volumen von geschätzt 400 Euro.“ Rechne man diese Monatsbelastung auf fünf Jahre hoch und beachtet die rund 2.300 Apotheken in ganz Baden-Württemberg, ergebe sich eine enorme Differenz zu den angegebenen 11.195,60 Euro.

„Die Gefahr der Vollabsetzung bereitet unterschwellig Angst und führt zur Verunsicherung. Aus meiner Sicht ist das Risiko der Null-Retaxation die größte psychische Belastung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Apotheken, noch vor dem Risiko einer Falschabgabe“, sagt Gulde und bedankt sich bei Jochen Haußmann für die Einbringung dessen Antrages.

Jochen Haußmann schließt aus den erhaltenen Informationen: „Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf, damit Null-Retaxationen gesetzlich ausgeschlossen werden und die Apotheken in Baden-Württemberg finanziell nicht noch weiter belastet werden. Besonders besorgniserregend ist zudem die Entwicklung im ländlichen Raum. Da die Apothekerdichte hier im Vergleich zu den Städten deutlich geringer und die Bevölkerung im Durchschnitt älter ist, sind andere Anforderungen an die Arzneimittelversorgung und –therapie zu beachten. Auch bei der Versorgung mit Kinderarzneimittel ist noch Luft nach oben“, schlussfolgert Jochen Haußmann.

Zwangsweise Registrierung der Pflegekräfte ist inakzeptabel.


Zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

 

„Der vorliegende Gesetzentwurf hat weiterhin zahlreiche Kritikpunkte. Die von SPD und FDP/DVP geforderte öffentliche Anhörung im Sozialausschuss wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Auch die Vorschläge in unserem Änderungsantrag fanden kein Gehör. Offensichtlich will die Landesregierung auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsverfahrens nach dem Motto ‚Augen zu und durch‘ die Landespflegekammer mit der Brechstange durchdrücken. Der fatale Eindruck entsteht leider, dass die Pflegekräfte in Baden-Württemberg viel zu wenig eingebunden werden sollen, indem man sie erst mal ungefragt in die Kammer eingliedert. Ich frage den Minister: Haben Sie ein solches Vorgehen wirklich nötig? Fürchten Sie, nicht überzeugend zu sein?

 

Angesichts der intensiven Diskussionen über die Errichtung einer Pflegekammer war und ist für die FDP/DVP-Landtagsfraktion eine umfassende Information und Einbindung der betroffenen Pflegekräfte vor einer Entscheidung sehr wichtig. Die Landesregierung hat es mit diesem Gesetzentwurf versäumt, für diese umfassende Information und Beteiligung der Pflegekräfte zu sorgen und Transparenz über die Überlegungen zur Errichtung einer Pflegekammer inklusive etwaiger Alternativen zu schaffen. Das Verfahren einer zwangsweisen Registrierung der Pflegekräfte für die geplante Landespflegekammer ist völlig inakzeptabel. Offenbar glaubt Sozialminister Manfred Lucha selbst nicht daran, dass sich genügend Pflegekräfte in Baden-Württemberg freiwillig für eine Pflegekammer entscheiden. Es ist also ein in höchstem Maße undemokratisches Verfahren. Pflegekräfte müssen aktiv widersprechen. Aus diesem Grund lehnt die FDP/DVP-Landtagsfraktion das Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg ab.

 

Die Mitbestimmung und Stärkung der Selbstverwaltung von Pflegekräften ist kein politischer Selbstzweck, sondern muss die Verbesserung der Versorgung im Blick haben. Gerade in diesen Zeiten des extremen Fachkräftemangels darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Politik eine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft durchdrückt. Deshalb war es unsere Anregung, dass die Pflegekräfte selbst und in freiwilliger Form über eine Landespflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft entscheiden. Man wird sehen, wie die Reaktionen der betroffenen Pflegekräfte sind, wenn der Gründungsausschuss mit der Umsetzung der Landespflegekammer beginnt.“