Strobl lässt zahlreiche Liegenschaften der Polizei verkommen.


Zur Meldung, wonach die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Baden-Württemberg wieder das „marodeste Dienstgebäude“ im Südwesten sucht, äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

 

„Strobls Fehlleistungen entwickeln sich zum Dauerbrenner der Landespolitik. Zu Beginn der Woche wurde bekannt, dass die Personalsituation bei der Polizei unter ihm immer schlechter wird, was er mit faulen Tricks zu verschleiern sucht. Und nun kommt heraus, dass er die Liegenschaften der Polizei verkommen lässt. Wie lange guckt der grüne Regierungschef da noch zu?“

 

 

Lösung der Landesregierung funktioniert nicht – nur ein Standort landesweit an einem ungeeigneten Ort ist nicht zielführend.


Zur Meldung, wonach es eine große Verzögerung beim Ausbau der Abschiebehaftanstalt in Pforzheim geben wird, äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

 

„Die große Verzögerung beim Ausbau des Abschiebegefängnisses in Pforzheim zeigt, dass die Lösung der Landesregierung nicht funktioniert: Nur ein Abschiebegefängnis landesweit und dies an einem ungeeigneten Ort mitten in der Stadt Pforzheim ist nicht zielführend.

 

Ich fordere einen weiteren Standort für ein Abschiebegefängnis.“

Brauchen dringend steuerliche Entlastungen.


Bei der heutigen Plenarsitzung des Bundesrates diskutieren die Länder über das von der Bundesregierung vorgeschlagene steuerliche Investitionsprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Im Vorfeld äußerte der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann erhebliche Bedenken dagegen aufgrund der zu erwartenden Steuer-Mindereinnahmen für den Landeshaushalt.

 

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagt dazu:

 

„Ich fordere die Landesregierung ausdrücklich auf, im Bundesrat diesem Gesetz zuzustimmen und den steuerlichen Entlastungen keine Steine in den Weg zu legen. Winfried Kretschmann hat mit seinen Äußerungen bewiesen, dass er die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat. Wenn wir in Deutschland in diesen konjunkturell krisenhaften Zeiten nicht in der Lage sind, die Wirtschaft als eigentlichen Motor unseres Wohlstands auch steuerlich zu entlasten, ist das eine finanzpolitische Kapitulation der öffentlichen Haushalte auf ganzer Strecke.“

 

Das Modell vom grünen Finanzminister schafft bei vielen Bürgern unfaire Mehrbelastungen.

Zur Meldung, dass in Baden-Württemberg 1,4 Millionen Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide eingereicht wurden, erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Sonderweg bei der Grundsteuer war von Anfang an ein Fehler. Die enorme Zahl an Einsprüchen belegt, wie ungerecht das vom grünen Finanzminister Bayaz eingeführte Modell ist. Dennoch hat die Landesregierung bislang jede Nachbesserung an ihrer Reform abgelehnt. Dabei ist klar: Kleine Korrekturen reichen nicht aus. Es braucht eine grundlegende Reform der Reform!“

 

Unnötige Beschränkungen durch Zivilklausen abschaffen.

Zu den Äußerungen des Ministerpräsidenten zur militärischen Forschung an den Hochschulen in Baden-Württemberg nimmt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt Stellung:

„Insbesondere bei der derzeitigen Sicherheitspolitischen Lage müssen die Zivilklauseln an unseren Hochschulen abgeschafft werden. Die Wehrhaftigkeit Deutschlands und Europas ist angesichts der weltpolitischen Lage von wachsender Bedeutung. Hier muss auch an unseren Universitäten zu militärischen Belangen geforscht werden. Die Verteidigungsforschung ist ein zentraler Beitrag zur Sicherheit und sollte nicht durch zusätzliche Zivilklauseln behindert werden. Daher brauchen wir einen Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Militär.

 

CDU hat alle Hebel in der Hand – es gibt keine Ausreden mehr.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Schweiz die Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen als rechtswidrig kritisiert, äußert sich der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

 

„Die CDU stellt den Bundeskanzler, den Bundesinnenminister und verantwortet auf Landesebene das Innen- und Migrationsministerium. Damit sind alle zentralen Hebel in ihrer Hand – Ausreden gibt es keine mehr. Es braucht schärfere Kontrollen und konsequente Zurückweisungen an den deutschen Grenzen.

 

Bundeskanzler Merz wäre gut beraten, nicht auch noch das zweite zentrale Wahlversprechen zu brechen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht sichtbare Ergebnisse.“

 

Der Papst hat mit seiner Bescheidenheit und seiner Menschlichkeit viele Menschen bewegt.

Zum Tod von Papst Franziskus äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

„Die Welt verliert einen außergewöhnlichen Menschen, der mit seiner Bescheidenheit, seinem Mut und seiner tiefen Menschlichkeit viele Menschen bewegt hat – weit über die Grenzen der katholischen Kirche hinaus. Sein Andenken wird in Ehren gehalten.

Papst Franziskus war eine moralische Instanz in einer Zeit des Umbruchs. Auch in Baden-Württemberg haben viele Gläubige und Nichtgläubige den Pontifex als wichtigen Orientierungspunkt geschätzt. In Gedanken sind wir bei allen, die um ihn trauern.“

Es braucht eine bürokratiearme Übergangsregelung für junge ausländische Fachkräfte.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach junge ausländische Fachkräfte nach Abschluss ihrer Ausbildung lange auf einen neuerlichen Aufenthaltstitel für ihre Weiterbeschäftigung warten müssen und die IHK aus diesem Grund eine Übergangsregelung fordert, äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

„Wir müssen bürokratische Hürden abbauen, um unsere Wirtschaft zu stärken. Junge ausländische Fachkräfte müssen einen unmittelbaren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

Die Wirtschaftsministerin sollte ihren guten Beziehungen zum künftigen Bundeskanzler Merz nutzen, damit er sich gleich nach Amtsantritt für eine bürokratiearme und schnelle Übergangsregelung einsetzt, um die Versäumnisse Robert Habecks zu beheben.“

 

 

Unbescholtene Legalwaffenbesitzer durch etwaige Verschärfungen nicht unnötig gängeln.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach zum letzten Jahreswechsel 214 Extremisten in Baden-Württemberg im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis waren und die Grünen eine Verschärfung des Waffenrechts fordern, äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

„Waffenrechtliche Erlaubnisse in den Händen von Extremisten sind eine Gefahr, der mit aller Entschlossenheit und Konsequenz begegnet werden muss. Wer den Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlässt, darf nicht mit Nachsicht unseres Rechtsstaats rechnen.

Sollte die neue Bundesregierung den Rufen nach einer Verschärfung des bereits sehr strengen Waffenrechts nachgeben, so hoffe ich, dass die Maßnahmen nicht unbewusst oder absichtlich auch unsere unbescholtenen Legalwaffenbesitzer unnötig gängeln.“

Interessen des Landes Baden-Württemberg werden nicht berücksichtigt.


Die heute vorgestellten Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen für die nächste Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD auf Bundesebene kommentiert der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„1. Die Schuldenkoalition aus Union und SPD auf Bundesebene wird ihrem Ruf gerecht und gönnt sich gleich zu Beginn ein zusätzliches Ministerium.

 

  1. Die Interessen des Landes Baden-Württemberg werden nicht berücksichtigt. Die CDU hat keine Initiative zur Aufhebung des Verbrenner-Verbots durchsetzen können.

 

  1. Bei der Migration ändert sich auch nichts. Friedrich Merz hatte versprochen, Zurückweisungen illegaler Einreisender an den Grenzen am ersten Tag seiner Kanzlerschaft anzuordnen. Daraus wird nichts werden, denn es bleibt bei der SPD-Formulierung aus dem Sondierungspapier, das „nur in Abstimmung mit den europäischen Nachbarn“ durchzuführen. Und die werden nicht zustimmen.“

 

Wenn der Ministerpräsident die neuen Schulden ohnehin nicht nutzen will, kann man zum alten Verfassungsrecht zurückkehren.


In der Aktuellen Debatte auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion zum Thema „Steht die Landesregierung noch zur Schuldenbremse in der Landesverfassung?“ erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Der Bundestag hat direkt in die Landesverfassung eingegriffen. Er hat Landesverfassungsrecht außer Kraft gesetzt und zusätzliche Spielräume für Neuverschuldung geschaffen. Die Länder sollen in einer ´Strukturkomponente´ zusammen 0,35 Prozent bezogen aufs Bruttoinlandsprodukt anlasslos aufnehmen dürfen, im Moment ungefähr 15 Milliarden Euro.

Die Landesregierung hat diesen Eingriff in den Föderalismus im Bundesrat einfach durchgewunken, obwohl der Ministerpräsident sonst großen Wert auf die föderale Selbstbestimmung legt, beispielsweise im Bildungsbereich.

Wir halten es für politisch und rechtlich schwierig, wenn eine Landesregierung, die nur mit einfacher Mehrheit regiert, einfach im Bundesrat die Verfassung ändert. Und das auch noch, ohne den Landtag darüber auch nur zu informieren.

Der Ministerpräsident hat angekündigt, diese neuen Verschuldungsspielräume nicht zu nutzen. Das begrüßen wir. Dann kann man aber auch die bisherige Verfassungslage widerherstellen.

Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, eine Initiative auf den Weg zu bringen, die das Ziel hat, die Schuldenbremse in der damals vom Landtag beschlossenen Form widerherzustellen.“

Wirklicher Klimaschutz ist nur mit synthetischen Kraftstoffen möglich und sichert Wohlstand im Land.


Nach der Begrüßung durch den Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke diskutierten unter der Moderation von Dr. Christian Jung (verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion) am 31. März 2025 im Autohaus Morrkopf in Weingarten (Baden) bei mehr als 100 Gästen ausgewiesene Experten zum Thema „Kraftstoff für Klimaschutz: E-Fuels:“. Teilnehmer waren Prof. Dr. Thomas Koch (Leiter des Instituts für Kolbenmaschinen, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)), Sven Morrkopf (Geschäftsleitung Autohaus Morrkopf), Dominik Schüle (Operativer Leiter, Ernst Eberhardt GmbH Brennstoffe und Mineralöle) und Friedrich Haag (Sprecher der Fraktion für individuelle Mobilität).

 

Dr. Rülke stellte in seiner Begrüßung fest, dass es ihm und seiner Fraktion beim Eintreten für E-Fuels um drei wesentliche Ziele gehe: Individuelle Mobilität erhalten, Wohlstand und Arbeitsplätze sichern sowie einen ehrlichen Beitrag zu mehr Klimaschutz leisten. Der technologieoffene Ansatz müsse ein Eckpfeiler der individuellen Mobilität der Zukunft sein. Es sei ein wichtiger Erfolg der FDP gewesen, HVO 100 endlich an die öffentlichen Tankstellen gebracht zu haben.

 

Prof. Dr. Koch gab einen prägnanten Impulsvortrag mit dem Titel „E-Fuels: Fakten statt Mythen“. Er prägte den Begriff der reFuels, der E-Fuels und Advanced bioFuels umfasst. Mit seiner weltweiten Expertise stellte er klar, dass China in keiner Weise nur auf E-Antriebe setze. Vielmehr werde eine konsequente Strategie verfolgt, um den Weltmarkt zu beherrschen. Verbrenner würden dort auch im Jahr 2060 als entscheidende Säule gesehen. Bei den Batterien hätte China schon einen deutlichen Vorsprung und sauge erhebliche Wertschöpfung ab. Eindrücklich schilderte er, dass Kalifornien, die fünftgrößte Volkswirtschaft der Welt, bis zum Jahr 2030 den fossilen Diesel komplett durch erneuerbare Kraftstoffe ersetzen wolle. Mit einer Grafik veranschaulichte er, dass ein Windrad an einem so genannten Gunststandort in etwa gleich viele Fahrzeuge mit synthetischem Kraftstoff versorgen könne, wie ein hiesiges Windrad E-Autos. Bei einer großindustriellen Produktion – Stichwort Skalierung – seien Preise in der Region von 1 – 1,50 Euro je Liter E-Fuels vor Steuer denkbar. Er warb für Technologieoffenheit und die Chancen von reFuels.

 

Sven Morrkopf schilderte aus erster Hand die Eindrücke im Kfz-Bereich. Für die E-Mobilität habe sein Betrieb umfassend investieren und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen müssen. Auch er unterstützte die Forderung nach Technologieoffenheit und zeigte sich positiv überrascht, dass sein Vertragshersteller kommuniziert habe, nicht mehr nur auf E-Antriebe zu setzen, sondern alle Alternativen nutzen wolle. Wichtig sei zur Refinanzierung der Investitionen, dass der Absatz von E-Fahrzeugen steige. Eine Neuwagenförderung sehe er gleichwohl ausgesprochen kritisch, da diese negative Effekte auf den Gebrauchtwagenmarkt habe. Auch wenn die Wettbewerbssituation bei E-Antrieben schwierig sei, solle man diesen Bereich nicht aufgeben. Er erinnerte daran, dass beim Klimaschutz nicht nur der Fahrzeugbereich relevant sei.

 

Dominik Schüle betonte, dass E-Fuels den Charme hätten, vorhandene Infrastruktur ohne Einschränkungen nutzen zu können. Auch im Gebäudesektor könnten Heizmittel wie HVO 100 mit wenigen Modifikationen in vorhandenen Ölheizungen genutzt werden und einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dies gelte ohne Einschränkungen auch für strombasierte Energieträger wie E-Fuels. An den Tankstellen des von ihm vertretenen Unternehmens könnte seit einigen Monaten HVO 100 getankt werden. Mit einem Preis von aktuell 1,70 Euro/l könne jeder Diesel-Fahrer einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, da dieser Kraftstoff im Vergleich zur fossilen Variante aus Erdöl bis zu 90 Prozent weniger CO₂ verursache.

 

Friedrich Haag zeigte sich erfreut, dass HVO 100 nun endlich an die Tankstellen komme. Er erinnerte daran, dass er mehrfach gefordert habe, dass die Landesregierung ihre Fahrzeuge – Stichwort Polizei – mit HVO 100 betanke. Er artikulierte klar, dass die aus seiner Sicht völlig verfehlte CO₂-Regulierung der EU mit dem faktischen Verbrennerverbot zurückgenommen werden müsse. Die Landesregierung habe sich im Interesse des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg für die richtigen Rahmenbedingungen einzusetzen. Synthetische Kraftstoffe seien ein unverzichtbarer Beitrag für Klimaschutz im Verkehr – nicht zuletzt für die Bestandsfahrzeuge. Aus seinem Ehrenamt bei der Feuerwehr heraus illustrierte er eindrücklich, dass dauerhafte hohe Leistungen wie sie ein Tanklöschfahrzeug bei stundenlangem Einsatz benötige, bisher batterietechnisch unmöglich seien.

 

In seiner Zusammenfassung brachte es der Landtagsabgeordnete Hans Dieter Scheerer wie folgt auf den Punkt: Der Abend habe gezeigt, dass es einen Dreiklang brauche. Umweltschutz, individuelle Mobilität mit Entscheidungsfreiheit erhalten sowie Wohlstand sichern durch eine ideologiefreie Herangehensweise an die Themen. Dass bei deutlich steigendem Angebot von E-Fuels und HVO 100 die Preise sinken würden, sei eine der Grunderkenntnisse der Marktwirtschaft. Einmal mehr zeige sich, dass es der beste Weg sei, die Marktwirtschaft mit den richtigen Rahmenbedingungen voranzubringen.

Kretschmann kann morgen im Bundesrat zustimmen, aber die Rechtmäßigkeit seines Tuns bleibt vorerst ungeklärt.

Die Entscheidung des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs zum Antrag der FDP-Landtagsfraktion mit dem Ziel, die Zustimmung des Landes Baden-Württemberg zur Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz ohne vorherige Befassung des Landtags zu untersagen, kommentiert der Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, folgendermaßen:

„Nach wörtlicher Auffassung des Verfassungsgerichts ‚streiten für den Erlass einer einstweiligen Anordnung keine gewichtigeren Gründe als dagegen.‘ Deshalb hat das Gericht davon abgesehen, dem Ministerpräsidenten am morgigen Tage seine Zustimmung zu einer Veränderung der Schuldenbremse unseres Landes im Bundesrat zu untersagen.

Mit anderen Worten ist also letztlich offen, ob in einem Hauptsacheverfahren die FDP oder die Landesregierung obsiegen wird.

Das Gericht erkennt ausdrücklich an, dass die Klage der FDP sowohl zulässig als auch begründet sein könnte.  Wir werden nun das weitere Vorgehen juristisch prüfen. Aus unserer Sicht lohnt es sich, die Rechte des Parlaments gegen eine Landesregierung zu verteidigen, die die Schuldenbremse in der Landesverfassung ohne Mitwirken des Landtags opfert, um immer noch mehr Schulden machen zu können.“

 

 

Verfassungsgerichtshof soll Ministerpräsident Kretschmann zur Landestreue verpflichten.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, sagt zur Fraktionsklage auf einstweilige Anordnung durch den Verfassungsgerichtshof hin zu Ministerpräsident Kretschmann:

„Der Bundestag hat heute beschlossen, das Grundgesetz unter anderem so zu ändern, dass die Länder – ohne Änderungen ihrer Landesverfassung – eine neue Verschuldungsmöglichkeit zu bekommen, ohne dass dafür ein Grund vorliegt.

Damit diese Änderung wirksam wird, muss es eine Mehrheit im Bundesrat geben. Ministerpräsident Kretschmann hat angekündigt, hier zustimmen zu wollen. Damit gibt er die Rechte des Landtags von Baden-Württemberg preis, ohne dafür ein Mandat zu haben.

Damit er dies nicht kann, wollen wir eine Anordnung des Verfassungsgerichtshofs erwirken, die ihn hier auf den Pfad der Tugend zurückführt. Traurig, dass man dafür die Hilfe von Gerichten bemühen muss.“

 

Durchgriff des Bundes auf die Fiskalregeln der Länder verletzt die Autonomie Baden-Württembergs

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, sagt zur notwendigen Zustimmung des Bundesrates zur beabsichtigen Rekordverschuldung des Bundes und den Folgen für das Land Baden-Württemberg:

„Der Bund gestaltet nun die neue Schuldennorm für die Länder so aus, dass diese unmittelbar gilt und die Länderparlamente gar nicht gefragt werden. Ein Ministerpräsident, der sich so gerne mit seiner Arbeit für die Eigenständigkeit der Bundesländer schmückt, zum Beispiel beim Bildungs-Föderalismus, darf solchen Durchgriffsplänen des Bundes im Bundesrat nicht zustimmen.

Zitat aus dem vereinbarten Art. 109 GG (Grundgesetz): ‚Bestehende landesrechtliche Regelungen, die hinter der gemäß Satz 7 festgelegten Kreditobergrenze zurückbleiben, treten außer Kraft.‘

Eine Schuldenaufnahmemöglichkeit an den Länderverfassungen und damit den Länderparlamenten vorbei konterkariert alles, was er bisher zum Verhältnis Bund-Länder von sich gegeben hat. Nicht nur auf Kosten unserer Kinder, sondern auch auf Kosten des Föderalismus – will Winfried Kretschmann wirklich so in Erinnerung bleiben?“

FDP bezwingt Innenminister vor Gericht in Sachen Volksbegehren zu XXL-Landtag.


Der Vorsitzende der FDP/DVP-fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke, begrüßte in der aktuellen Debatte „Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs – Klatsche für den Innenminister! Anleitung für eine Wahlrechtsreform?“ den Sieg der FDP gegen Innenminister Thomas Strobl:

 

„Die FDP hat gegen Innenminister Thomas Strobl vor Gericht gewonnen und damit dem Volksbegehren für einen kleineren Landtag den Weg geebnet. Der Innenminister hatte versucht, aus der Landesverfassung herauszulesen, dem Volksbegehren sei die Zulassung zu verweigern, weil aus Art. 28 Abs. 1 LV ein Gleichrang von persönlichkeits- und Verhältniswahl abgeleitet werden könne. Deshalb müsse zumindest die Hälfte der Abgeordneten über die Persönlichkeitswahl bestimmt werden. Abgesehen davon, dass das bereits jetzt nicht der Fall ist und in den allermeisten Szenarien nicht eintreten wird, ist das auch inhaltlich falsch, hat der Verfassungsgerichtshof in einer ganzen Reihe von Backpfeifen für Herrn Strobl klargestellt:

 

Backpfeife Nummer 1:

„Das Volksbegehren ist zuzulassen.“

 

Backpfeife Nummer 2:

„Die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs war zur Durchsetzung der Rechte der Unterzeichner des Volksbegehrens notwendig; die Antragsteller (…) haben in vollem Umfang obsiegt.“ 

 

Backpfeife Nummer 3:

„Aus der Reihenfolge, in der die Wahlelemente im Verfassungstext genannt werden, kann kein Vorrang der zuerst genannten Persönlichkeitswahl entnommen werden. […] ein Rangverhältnis wird allein dadurch nicht zum Ausdruck gebracht.“

 

Backpfeife Nummer 4:

„Der Staatsgerichtshof hat seinerzeit keinen Verstoß gegen Art. 28 Abs. 1 LV erkannt, wenn die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten die Hälfte der Gesamtzahl übersteigt (70 von 120). Hieraus lassen sich jedoch, entgegen der Auffassung des Antragsgegners, keine Folgerungen für die umgekehrte Konstellation (…) ziehen.“

 

Backpfeife Nummer 5:

„Aus der Verfassungslage im Bund lassen sich ebenfalls keine anderen Schlüsse ziehen.“

 

Backpfeife Nummer 6:

„Schließlich ergeben sich auch aus den vom Antragsgegner (…) herangezogenen Regelungen anderer Landesverfassungen mit ähnlichem oder auch identischem Wortlaut (…) keine gegenteiligen Erkenntnisse.“

 

Backpfeife Nummer 7:

„Die Grenze des Gestaltungsspielraums lässt sich, entgegen der Auffassung von Antragsgegner und Landtag, nicht abstrakt anhand eines festen prozentualen Anteils der jeweils in den Teilsystemen errungenen Mandate an der Gesamtzahl der Abgeordneten bestimmen.“

 

Backpfeife Nummer 8:

„Entgegen der Auffassung des Antragsgegners kann sich die verfassungsrechtliche Beurteilung (…) nicht ausschließlich an der einfachgesetzlichen Mindestgröße des Landtags orientieren. Sie muss vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse, namentlich die Bedingungen der politischen Wirklichkeit und ihre möglichen, jedenfalls nicht unwahrscheinlichen Auswirkungen auf die Sitzverteilung in den Blick nehmen.“

 

Das sind acht schallende Backpfeifen für Innenminister Thomas Strobl, der damit aber zumindest eins seiner Ziele erreicht hat: Die Verunmöglichung einer Verkleinerung des Landtags durch das Volk bereits zur Landtagswahl 2026!

 

Dass der Gesetzentwurf der FDP sinnvoll ist, sieht man auch an dem, was der Verfassungsgerichtshof noch in sein Urteil geschrieben hat. Das Urteil liest sich in Teilen wie eine Anleitung zu einer Wahlrechtsreform:

 

„Die Direktwahl von Abgeordneten (…) als Element der personalisierten Verhältniswahl hat sich in der Verfassungspraxis (…) bewährt. Die Direktwahl eines Bewerbers soll eine engere Beziehung zwischen Wahlberechtigten und Abgeordneten fördern.

 

Diese Ziele können auch bei einer Reduzierung der Wahlkreise auf 38 noch in hinreichendem Maße verwirklicht werden. […] Aufgrund der Übernahme der Bundestagswahlkreise ist auch nicht zu befürchten, dass die von dem Wahlkreiskandidaten repräsentierte Gruppe der Bevölkerung nur eine arithmetische Größe ist. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Wahlkreise nach örtlichen, historischen, wirtschaftlichen, kulturellen und ähnlichen Gesichtspunkten (…) zusammenhängende Einheiten darstellen.

 

Auch für die Anzahl von 38 Direktmandaten sprechen hinreichende sachliche Gründe. Nur diese Anzahl ermöglicht die (…) Übernahme der derzeitigen Bundestagswahlkreise. Es ist anerkannt (…), dass diese Wahlkreise den verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätzen entsprechen. Des Weiteren hat sich diese Einteilung (…) in der Verfassungswirklichkeit bewährt. Sie gewährleistet auf Bundesebene eine angemessene Repräsentation durch im Wahlkreis ausgewählte Persönlichkeiten und kann damit als Vorlage für eine parallele Ausgestaltung auf Landesebene herangezogen werden.“

 

Was heißt das anderes, als die höchstrichterliche Adelung des Vorschlags der FDP-Fraktion durch den Verfassungsgerichtshof? Herr Strobl, an dieser Stelle darf ich mich bei Ihnen bedanken. Sie haben dafür gesorgt, dass der Verfassungsgerichtshof uns gewissermaßen die Anleitung beschert hat, wie das Wahlrecht zu ändern ist. Nämlich genau so, wie wir es vor bald drei Jahren vorgeschlagen haben.“

 

Vom Wahlkampf des CDU Tigers bleiben nur noch zwei Bettvorleger.


Aus Sicht des Landes- und Fraktionsvorsitzenden der baden-württembergischen FDP Hans-Ulrich Rülke hat der designierte CDU-Kanzler nun auch sein zweites zentrales Wahlversprechen gebrochen.

 

„Herr Merz hat zunächst im Wahlkampf gebetsmühlenartig die Verteidigung der Schuldenbremse versprochen, um dann der SPD mit der größten Schuldenorgie aller Zeiten entgegenzukommen.“ So Rülke wörtlich.

 

Zum Thema Migration zitiert Rülke den CDU-Kanzlerkandidaten wörtlich: „Ich werde im Falle meiner Wahl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland am ersten Tag meiner Amtszeit das Bundesinnenministerium im Wege der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers anweisen, die deutschen Staatsgrenzen zu allen unseren Nachbarn dauerhaft zu kontrollieren und ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise zurückzuweisen.“ So Friedrich Merz nach dem Anschlag von Aschaffenburg

 

Und nun vereinbare Merz mit der SPD die Einschränkung „in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn“. Man müsse sich schon fragen, für wie dumm Friedrich Merz die Menschen in diesem Lande hält. Es sei hinreichend bekannt, dass natürlich kein Nachbarstaat ein Interesse daran habe, dass auch nur ein illegal Reisender an der deutschen Grenze wieder in das Nachbarland zurückgewiesen werde. Insofern sei jetzt schon klar, dass Lars Klingbeil sein Versprechen erfülle, dass sich nichts ändere.

 

Rülkes Bilanz: „Nach dem Umfallen bei der Schuldenbremse hat Merz auch sein zweites zentrales Wahlversprechen gebrochen. Es wird auch in seiner Kanzlerschaft illegale Einreisen nach Deutschland geben. Friedrich Merz ist als Tiger gesprungen, und nicht einmal zwei Wochen nach der Wahl sind nur noch zwei Bettvorleger übrig.“

Eines stimmt: Friedrich Merz hat Glaubwürdigkeit vor Amtsantritt verspielt.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich dazu, dass Ministerpräsident Kretschmann das gigantischen Schuldenpaket der möglichen Koalitionäre von CDU und SPD auf Bundesebene begrüßte:

 

„Es überrascht nicht, dass Winfried Kretschmann begeistert von der Aussicht neuer Schulden ist. Wenn er eines beherrscht, dann Schulden machen.

An einer Stelle hat er aber Recht: Friedrich Merz hat mit dieser Schuldenorgie bereits vor Amtsantritt jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.“

 

 

Richter zwingen Innenminister Thomas Strobl, Volksbegehren zuzulassen.


Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke begrüßt die Entscheidung des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs, das Volksbegehren der FDP zuzulassen mit dem Ziel, einen XXL-Landtag zu verhindern.

 

„Die FDP hat heute gegen Innenminister Thomas Strobl gewonnen. Der Verfassungsgerichtshof hat bestätigt, dass der Gesetzentwurf zur Verkleinerung des Landtags, den die FDP-Landtagsfraktion im März 2023 im Landtag zur Abstimmung gestellt hat, verfassungskonform ist. Damals haben nur die 18 FDP-Abgeordneten zugestimmt, die Abgeordneten von Grünen, CDU, SPD und AfD nicht, weil sie um ihre Pfründe fürchten. Die FDP-Fraktion ist sehr froh darüber, dass der Verfassungsgerichtshof die Gründe der FDP-Fraktion für genau diesen Vorschlag allesamt anerkennt und Innenminister Thomas Strobl nun dazu zwingt, ihn zuzulassen. Das ist ein guter Tag für Baden-Württemberg und ein guter Tag für die Demokratie. Denn nun hat die Bevölkerung das Wort darüber, ob sie einen kleineren Landtag will oder nicht.

 

Leider ist es Herrn Strobl aber gelungen, das Verfahren so weit zu verzögern, dass die geplante Wahlrechtsreform zur Landtagswahl 2026 nicht mehr in Kraft treten kann, wenn die Bevölkerung dies beschließen sollte. Und leider hat Herr Strobl durch dieses Gerichtsverfahren auch eine sechsstellige Summe an Kosten verbrannt.“

FDP zu allen Punkten gesprächsbereit.


Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, begrüßt die Einsicht der CDU, die seit vier Jahren von der FDP-Fraktion vorgebrachten Kritikpunkte an der grün-schwarzen Grundsteuerreform nun ebenfalls erkannt zu haben:

 

„Ich begrüße den Vorstoß der CDU, drei Tage vor der Bundestagswahl offenbar sämtliche in den letzten vier Jahren von der FDP vorgebrachte Kritik an der grün-schwarzen Grundsteuerreform zu übernehmen. Gerne sind wir bereit, das im Jahr 2026 gemeinsam mit der Union in einem schwarz-gelben Kabinett umzusetzen, sofern bis dahin keine Novelle erfolgt.“

 

Vorschlag der Grünen, einen Oberdeckel einzuführen sollte rasch umgesetzt werden.


Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke, begrüßt das erwachende Problembewusstsein von Grünen und CDU hinsichtlich der Gefahr eines XXL-Landtages nach der nächsten Landtagwahl und fordert von der Landesregierung rasch einen Gesetzentwurf, um einen Oberdeckel für die Abgeordnetenanzahl im Landtag für die kommende Landtagswahl zu beschließen:

 

„Ich begrüße die Einsicht bei Grünen und CDU, dass ein XXL-Landtag droht und dieser für das Land nicht gut wäre. Wir halten unseren eigenen Vorschlag, die Anzahl der Wahlkreise für die Landtagswahl von 70 auf 38 zu reduzieren zwar für besser, sind aber als FDP-Fraktion bereit, sofort den Vorschlag der Grünen für einen Oberdeckel zu beschließen. Wenn das die einzige Möglichkeit ist, eine breite Mehrheit noch vor der Landtagswahl zu erhalten, dann stimmen wir dem zu. Denn ein Oberdeckel, wie ihn der Fraktionsvorsitzende Schwarz vorgeschlagen hat, ist wesentlich besser, als gar keine Begrenzung für die Landtagsgröße vorzusehen. Es ist zwar eine späte Einsicht, nachdem die Grünen die FDP seit mehr als drei Jahren für den Einsatz für einen effizienten Landtag beschimpfen, aber besser spät als nie.

 

Im Bund sind die Grünen in dieser Frage weiter als hier im Land, denn dort wurde das Parlament bereits gemeinsam mit der FDP und der SPD verkleinert. Daran sollten sich die Grünen hier ein Beispiel nehmen. Ihre Fraktionsvorsitzenden-Kollegin aus dem Bund, Britta Haßelmann, hat es bestens formuliert, Herr Schwarz:

 

„Meine Damen und Herren, es gibt beim Thema Wahlrecht kein Erkenntnisdefizit; es gibt ein Handlungsdefizit, und das hatten wir aufgrund Ihrer Blockade jahrelang. Damit muss Schluss sein! Der Deutsche Bundestag macht deutlich: Wir sind in der Lage, eine Reform an uns selbst vorzunehmen. […] Das ist eine Wahnsinnsleistung, dass alle dafür ihre Hand heben und abstimmen müssen. Dem zuzustimmen, das ist eine Leistung. Das verlangen wir von anderen in Krisenzeiten auch.“

 

Die FDP-Landtagsfraktion ruft deshalb die demokratischen Fraktionen des Landtags auf, dem Antrag zuzustimmen und die Landesregierung aufzufordern, sich mit der Fraktion der Grünen an die Detailabstimmung zu machen, um noch vor der Sommerpause einen Oberdeckel zu beschließen, damit nicht im Jahr 2026 der Landtag aus allen Nähten platzt.“

Die Erweiterungen des Vertrages verdeutlichen dies.


In der heutigen Plenardebatte zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Ergänzung des Vertrags des Landes Baden-Württemberg mit der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden und der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs äußert sich der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

 

„Die schrecklichen und menschenverachtenden Verbrechen des Nationalsozialismus stellen für uns eine historische Verantwortung und Auftrag dafür dar, dass sich so etwas niemals wiederholt.

 

Mit dem grausamen Überfall der Hamas auf Israel ist auch in Deutschland der Antisemitismus leider wieder hoffähig geworden. Wir stehen unverrückbar an der Seite Israels, das Existenzrecht des Staates Israel ist für uns Staatsräson.

 

Mit dem vorliegenden Gesetz verdeutlichen wir, dass wir jüdisches Leben nicht nur schützen wollen und müssen, sondern es auch eindeutig als Bereicherung für unsere Gesellschaft empfinden. Wir sind daher froh, dass der Vertrag die notwendigen Erweiterungen erfährt. Dem Sicherheitsbedürfnis jüdischer Einrichtungen lassen wir die notwendige finanzielle Unterstützung zukommen, das jüdische Bildungswerk wird gestärkt. Aber auch am Beispiel der Rücksichtnahme auf jüdische Feiertage im Hochschulalltag verdeutlichen wir, dass jüdisches Leben mitten in unserer Gesellschaft genau da ist, wo es hingehört.

 

Es ist die Aufgabe aller demokratischen Kräfte, Antisemitismus und all jenen geschlossen entgegenzutreten, die die Freiheit in Deutschland dafür nutzen wollen, Extremismus und Chaos in unsere Gesellschaft zu tragen.“

 

Das europäische Grenzregime ist gescheitert – wir müssen unsere Grenzen zunächst selbst schützen.


Zu dem von der Union vorgeschlagenen 5-Punkte-Plan sowie zum am Freitag zur Abstimmung stehenden Zustrombegrenzungsgesetz äußert sich der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

 

„Wir fordern schon seit vielen Jahren vehement eine Abkehr von der verfehlten Migrationspolitik unter Angela Merkel. Statt die unkontrollierte Einwanderung in unsere sozialen Sicherungssysteme durch Pull-Faktoren wie im EU-Vergleich überdurchschnittlich hohe Sozialleistungen weiter zu befeuern, stehen wir für einen echten Kurswechsel. Wir setzen uns ein für eine deutlich restriktivere Migrationspolitik, für mehr Ordnung und Kontrolle, für mehr innere Sicherheit.

 

Das europäische Grenzregime rund um die Dublin-III-Verordnung ist praktisch gescheitert, ein gründlicher Schutz unserer Grenzen ist so gerade nicht möglich. Bereits im Herbst 2024 haben wir uns deshalb für umfassende Grenzkontrollen und weitreichende Zurückweisungen an den deutschen Binnengrenzen eingesetzt. Wir müssen uns selbst um den Schutz unserer Grenzen kümmern, bis die europäischen Außengrenzen effektiv geschützt werden können. Diejenigen, die ohne Bleiberecht in unser Land gelangen, müssen zeitnah und konsequent abgeschoben werden.

 

Die im Bundestag zur Abstimmung gestellten Anträge gehen daher aus unserer Sicht in die absolut richtige Richtung. Sollten sie an Widerständen der SPD bzw. der Grünen scheitern, sollte spätestens dann jedem bewusst werden, dass nur eine künftige bürgerliche Koalition die drängenden Probleme unserer Gesellschaft lösen kann.“

 

Verweigerung von SPD und Grünen stellt den eigentlichen Gang aufs Glatteis dar.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach Ministerpräsident Kretschmann den CDU-Kanzlerkandidaten Merz eindringlich vor Einbringung der angekündigten Anträge zur Begrenzung der Migration in den Bundestag und möglicher Zustimmung der AfD hierzu warnt, äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

 

„Die Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich restriktivere Vorgaben bei der Zuwanderung. Es ist daher originäre Aufgabe der demokratischen Parteien, passende Antworten auf die drängende Frage der Sicherheit in der Migrationspolitik zu geben. Man darf diese gerade nicht dem rechten Rand überlassen, das gefährdet unsere liberale Gesellschaft.

 

Die vorliegenden Anträge grenzen sich klar von politischen Extremen ab, vernünftige Migrationspolitik aus der Mitte ist möglich. Die sich andeutende Verweigerung von SPD und Grünen, an sinnvollen Maßnahmen hin zu einer neuen Realpolitik in der Migrationsfrage mitzuwirken, stellt den eigentlichen Gang aufs Glatteis dar.“

 

Äußerungen des grünen Fraktionsvorsitzenden im Südkurier könnten einen Millionenschaden verursachen und strafrechtliche Konsequenzen sowie Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.


Zur Äußerung von Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz, wonach die EnBW eine Subvention von drei Milliarden Euro bekommen habe, sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die verfrühte Behauptung des Vorsitzenden der Landtagsfraktion der Grünen Andreas Schwarz, die EnBW habe die gewünschte Kapitalerhöhung in Höhe von drei Milliarden Euro bereits erhalten, droht dem Unternehmen, dem Land, der OEW und den Kleinaktionären des Energieversorgers erheblichen Schaden zuzufügen.

Andreas Schwarz hatte dem Südkurier (Ausgabe vom 11.01.2025) wörtlich gesagt: „Die EnBw hat eine Kapitalerhöhung von drei Milliarden Euro erhalten.“ Diese voreilige Falschbehauptung wurde bereits am 10.01. über den Landesdienst der Nachrichtenagentur dpa verbreitet. Um 22:21 Uhr am 10.01. wurde diese Meldung dann als falsch zurückgezogen. Allerdings wurde diese Falschmeldung bereits von mehreren Medien aufgegriffen. So berichtet beispielsweise die Pforzheimer Zeitung in ihrer Ausgabe vom 11.01.2025 auf Seite 11 über diese angeblich bereits vollzogene Kapitalerhöhung.

Im nachbörslichen Handel kam es zu Kursverlusten der EnBW-Aktie, sodass den Aktionären ein Schaden in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe entstanden sein könnte.

Entgegen der Falschbehauptung des Herrn Schwarz kann erst die Hauptversammlung der EnBw im Mai 2025 über diese Kapitalerhöhung befinden. Geschädigt ist das Land Baden-Württemberg und die OEW als Großaktionäre sowie die Kleinaktionäre der EnBW.

Die Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden Schwarz können den Tatbestand einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit (§120 Abs. 15 Nr. 2 WpHG iVm. Art. 12 Ic, 15 VO (EU) 596/2014) erfüllen. Darüber hinaus könnte es sich im Sinne einer Beeinflussung der Börsenkurse sogar um eine bedingt vorsätzliche Straftat (§§ 119 Abs. 1, 120 Abs. 15 Nr. 2 WpHG iVm. Art. 15 , 12 Ic VO (EU) 596/2014) handeln.

Hier ist die BAFin gefordert, eine Beurteilung vorzunehmen. Die Aktionäre der EnBW sind gefordert, über eventuelle Schadensersatzansprüche nachzudenken.

Unabhängig von der Frage, ob der Fraktionsvorsitzende der Grünen diese Falschbehauptung vorsätzlich oder fahrlässig in die Welt gesetzt hat, ist erheblicher Schaden entstanden. Einmal mehr zeigt sich die mangelnde Wirtschaftskompetenz der Grünen, unter der die Regierungsarbeit sowohl im Bund wie auch im Land leidet.“