Verzögerungsstrategie setzt sich auch im Kontext der Stichlingsproblematik fort.

Zur Meldung, wonach eine wissenschaftliche Studie erste Erklärungen für die Stichling-Invasion im Bodensee liefert, äußerte sich der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher wie folgt:

„Der Stichling nimmt immer weiter den Lebensraum der bedrohten Felchen ein. Grün-Schwarz ist die Stichlingsproblematik schon lange bekannt. Durch die gegenwärtige Untätigkeit gefährdet die Landesregierung jedoch nicht nur die Maßnahmen gegen den Stichling, sondern auch die Berufsfischerei im Zusammenhang mit dem Kormoran. Ich setze mich schon seit geraumer Zeit für ein international abgestimmtes Kormoranmanagement ein und habe bereits darauf hingewiesen, dass dies auch im Fall des Stichlings dringend erforderlich ist.“

 

Frühzeitiges Angeln bei Kindern verbessert das Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und fördert den persönlichen Reifeprozess.

In der zweiten Beratung eines Gesetzentwurfs zur Herabsenkung des Alters für den Jugendfischereischein sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Das Mindestalter für den Jugendfischereischein sollte von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt werden – dies haben wir bereits im Jahr 2017 mit einem Gesetzesentwurf angestoßen. Gerne stehen wir für eine rechtssichere Umsetzung der Absenkung des Mindestalters im Fischereigesetz zur Verfügung, wenn sich die CDU in der Regierungskoalition diesbezüglich endlich durchsetzen sollte. Denn wir Freien Demokraten sehen im Angeln einen unentbehrlichen Teil des gelebten Natur- und Artenschutzes. Frühzeitiges Angeln bei Kindern verbessert das Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und fördert den persönlichen Reifeprozess. Was in anderen Bundesländern längst möglich ist, sollte auch in Baden-Württemberg gelebt werden können, wo noch sehr restriktive Regelungen gelten. Klar ist aber auch, dass wir mit dem vorliegenden, vollkommen untauglichen Gesetzesentwurf, dieses Ziel nicht erreichen können.“

 

Die Belange der Landwirtschaft und Nutztierhaltung kommen unter die Räder.

Zur Meldung, dass eine Wölfin drei Schafe und vier Ziegen in der Gemeinde Feldberg im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gerissen hat, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Grün-Schwarz muss sofort aufwachen. Immer mehr Weidetiere fallen dem Wolf zum Opfer. Die Meldungen von Wolfsangriffen häufen sich. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren. Übergriffige Wölfe müssen umgehend entnommen und bejagt werden. Die Landesregierung muss unserer Forderung nachkommen und den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen.

Ich fordere ein Wolfsmanagement, das der aktuellen Entwicklung gerecht wird. Die Belange der Landwirtschaft und Nutztierhaltung drohen ansonsten unter die Räder zu kommen.“

 

Es braucht eine Regulierung der Kormoran-Zahlen.

Laut einer Studie der Fischereiforschungsstelle Baden-Württemberg entnahm der Kormoran der Jagst in weniger als einem halben Jahr zwischen Oktober 2018 und Februar 2019 etwa zehn Tonnen Fisch. Zudem zeigt die Studie klar, dass die Fischarten Barbe und Nase (beides typische Fischarten der Jagst), die in ihren Beständen landesweit rückläufig sind, von einer Regulierung der Kormoran-Zahlen profitieren würden. Zu diesen Ergebnissen meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Die Landesregierung liefert die Fischerei und die Fischbestände im ganzen Land dem Kormoran aus. Ich warne seit Jahren vor den Auswirkungen durch die massiv steigende Zahl an Kormoranen, ob am Bodensee oder an der Jagst. Grün-Schwarz aber schiebt ein konkretes Vorgehen auf die lange Bank, während sich der Kormoran nach Herzenslust durch unsere Seen und Flüsse frisst. Die Folgen sind schwindende Fischbestände und die Existenzgefährdung der Berufsfischerei.

Vielerorts, insbesondere auch am Bodensee, sind die Fischbestände auch seltener Arten durch den Fraßdruck des Kormorans bereits dezimiert. Es braucht eine Regulierung der Kormoran-Zahlen im Rahmen eines international abgestimmten Kormoranmanagements. Die Anzahl der Kormorane im Land muss auf ein Maß verringert werden, bei dem der Einfluss auf fischwirtschaftlich wichtige und gefährdetet Fischarten gegenüber dem jetzigen stark reduziert wird und zu einer Erholung der Fischbestände und einem Erhalt gefährdeter Fischarten beiträgt.“

In der Vergangenheit sind zahlreiche illegale Strecken und Trails entstanden.

Zur Meldung, dass Forst BW ein Konzept erarbeitet hat, um Konflikte mit Mountainbikern im Wald zu entschärfen, meint der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Das Konzept von Forst BW begrüße ich. Die Landesregierung aber hätte schon seit Jahren handeln müssen. Die Konflikte durch das Mountainbiking im Wald rund um Nutzungsrechte, Wild- und Naturschutz haben in den vergangenen Jahren überall im Land massiv zugenommen. Die Landesregierung hätte diese längst entschärfen müssen. Sie hat die Ausweisung offizieller Mountainbike-Strecken und -Trails jedoch bis heute nicht vorangebracht und damit in Kauf genommen, dass viel zu viele illegale Strecken und -Trails in unseren Wäldern entstanden sind.

Selbstverständlich begrüße ich, dass die Bedeutung des Waldes als Ort der Erholung, für den Tourismus, Sport und Gesundheit zugenommen hat. Insbesondere Waldbesitzer aber signalisieren seit Jahren, dass beim Mountainbiking im Wald die Sättigungsgrenze erreicht ist. Dies muss die Landesregierung ernst nehmen.

Um Konflikte zu entschärfen, braucht es neben einem Netz an legalen Mountainbike-Strecken und -Trails vor allem eine frühzeitige Kommunikation mit den Akteuren und Nutzergruppen vor Ort. Das ist für das Verständnis und die gegenseitige Akzeptanz essentiell.“

 

Nicht nur Landwirte und Nutztierhalter sind die Leidtragenden, im Endeffekt betrifft die Wolfsproblematik alle.

Das Umweltministerium teilt heute mit, dass die in der Gemeinde Todtnau (Landkreis Lörrach) am 20. August aufgefundenen fünf toten Schafe von der am Schluchsee ansässigen Wolfsfähe mit der Registriernummer GW2407f gerissen wurden. Dazu meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Der Wolf breitet sich immer weiter ungestört bei uns im Land aus. Lässt er sich in unserem dicht besiedelten Land nieder, darf er bleiben. Somit ist ein uneingeschränktes Vorkommen des Raubtieres möglich. Die Landesregierung feiert die Rückkehr des Wolfes in unseren Naturraum als Erfolg. Der Fokus auf nur einzelne Tiere oder Arten gefährdet jedoch die Weidetierhaltung und mit ihr die Biodiversität. Sie sollte aber ihren Blick auf die Wolfsproblematik weiten und den gesamten Naturraum betrachten. Ich fordere von der Landesregierung, ein Wolfsmanagement umzusetzen, das den aktuellen Entwicklungen Rechnung trägt.

Die Ausbreitung des Wolfes bei uns im Land; die Fähe GW2407f, die für die Wolfsrisse in Todtnau verantwortlich ist, wurde erstmals Anfang des Jahres – nachdem sie im Münstertal Ziegen gerissen hatte – nachgewiesen und hat seitdem mit einem territorialen Rüden Nachwuchs bekommen, also ein Rudel gebildet. Das darf Grün-Schwarz nicht länger ignorieren. Die Gemeinde Todtnau, in der die fünf Schafe gerissen wurden, ist Teil des Fördergebietes Wolfsprävention Schwarzwald, in dem das Land die Anschaffung und den Unterhalt von Weidezäunen und Herdenschutzmaßnahmen fördert. Herdenschutzmaßnahmen bieten jedoch keinen vollumfänglichen Schutz und stellen gerade für Weidetierhalter im Nebenerwerb eine enorme zusätzliche Belastung und Herausforderung dar. Zudem zerschneiden Weidezäune unsere Kulturlandschaft und wirken sich somit auf die Biodiversität aber auch auf andere Aspekte wie den Tourismus aus. Der Wolf ist ein Raubtier ohne natürliche Feinde und muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufgenommen werden.“

 

Das Land sieht untätig zu, wie die Fischbestände in Baden-Württemberg immer weiter zurückgehen.

In der Landtagsdebatte um den Erhalt der Fischbestände in Baden-Württemberg meint der Sprecher für Natur- und Artenschutz der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Landesregierung kapituliert vor dem Kormoran und opfert dafür die Bodenseefischerei. Seit Jahren weise ich auf den Rückgang unserer Fischbestände hin. Die Ursachen sind vielschichtig. Für eine Ursache müssen wir aber nur an die Ufer unserer Seen und Flüsse schauen: Die massive Ausbreitung des Kormorans in Baden-Württemberg, insbesondere am Bodensee.

Das Ergebnis sehen wir jetzt am Bodensee. Im vergangenen Jahr gingen den Berufsfischern dort nur noch 21 Tonnen Felchen ins Netz, im Jahr davor waren es noch 107 Tonnen. Am Bodensee haben wir jetzt ein Fangverbot für Bodenseefelchen. Ganze drei Jahre lang. Der Einzige, der davon einen Vorteil hat, ist der Kormoran. Er findet jetzt noch mehr Felchen zum Fraß vor. Dass das Land den Bodenseefischern dafür ermöglicht, vermehrt andere Fische wie den Barsch fangen zu dürfen, ist ein Irrweg. Barsche leben in den Uferbereichen des Sees und sind dort der Fraßaktivität des Kormorans ganz besonders ausgesetzt. Sie werden regelmäßig in großen Zahlen in Kormoranmägen gefunden. Es bleibt also nur abzuwarten, bis auch die Existenz der Barsche im Bodensee bedroht ist.

Wir fordern ein international abgestimmtes Management des Kormorans, insbesondere am Bodensee, das dessen Anzahl langfristig auf ein Maß verringert, bei dem der Einfluss auf fischwirtschaftlich wichtige und gefährdetet Fischarten gegenüber dem jetzigen stark reduziert wird und zu einer Erholung der Fischbestände und einem Erhalt gefährdeter Fischarten beiträgt. Die Fische und unsere Fischer im Land dürfen nicht länger die Verlierer der Untätigkeit dieser Landesregierung sein.“

Die Landesregierung muss sich ein Beispiel an der Schweiz nehmen.


Die Schweiz hat am 1. Juli eine Änderung des Jagdgesetzes vorgenommen. Danach erlaubt das Gesetz nun eher den Abschuss eines Einzelwolfs. Bedingung ist nämlich, dass das Tier innerhalb von vier Monaten mindestens sechs – statt wie vorher zehn – Schafe oder Ziegen getötet hat. Am heutigen 3. Juli wurde so der erste Wolf zum Abschuss freigegeben. Dazu meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

 

„Das Land muss sich im Umgang mit dem Wolf ein Beispiel an der Schweiz nehmen. Die Lockerung des Schweizer Jagdgesetzes ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Der Abschuss von Problemwölfen muss auch in Baden-Württemberg schneller, unbürokratisch und rechtssicher erfolgen können.

 

Die Landesregierung muss – insbesondere angesichts der Tatsache, dass der Wolf sich in Baden-Württemberg immer weiter ausbreitet – das Tier in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufnehmen. Zeitgemäßer Natur- und Artenschutz bedeutet ganzheitliches Wildtiermanagement. Die Landesregierung aber stellt den Schutz des Wolfs vor alle anderen Tierarten im Land.“

 

Waldbesitzer brauchen schnellstmöglich unbürokratische Unterstützung.

Zur Meldung, dass nach den vergangenen trockenen und heißen Wochen Forstbesitzer, Förster und Wissenschaftler Alarm schlagen und vor einer gewaltigen Welle von Borkenkäfern in den baden-württembergischen Wäldern warnen, meint der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Ich hoffe, dass Forstminister Hauk aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat. Er muss die Warnungen der Experten ernst nehmen, bevor es zur Borken-Katastrophe kommt. Befallenes Holz muss schnellstmöglich aus dem Forst. Die privaten und kommunalen Waldbesitzer brauchen umgehend unbürokratische, zusätzliche finanzielle Unterstützung, damit sie die massive Herausforderung stemmen können.

Ansonsten werden wir wie bereits in der Vergangenheit schon passiert so viel preiswerteres Schadholz auf dem Markt haben, dass die Holzpreise in den Keller gehen und es zu Marktverwerfungen kommt. Neben einer raschen Aufarbeitung und Beseitigung des frisch befallenen Schadholzes muss außerdem die konsequente Wiederbewaldung von Schadflächen mit klimastabilen Baumarten höchste Priorität haben.

Der Wald als CO2-Speicher, als Naherholungsgebiet und die Forst- und Holzwirtschaft stehen auf dem Spiel.“

 

Wolf im Porträtmodus

Wir müssen die unkontrollierte Ausbreitung des Wolfs verhindern.

Jetzt auch in Laichingen im Alb-Donau Kreis: Das Umweltministerium hat den Fund eines toten Wolfes bestätigt – außerhalb eines Fördergebiets Wolfsprävention. Bei dem Tier handelt es sich um einen bisher nicht erfassten Rüden. Dazu meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Der Fund bestätigt erstens, dass die Zahl der Wölfe im Land viel höher ist als die drei vom Umweltministerium als sesshaft angegebenen Wölfe im Schwarzwald. Zweitens bestätigt er, dass es dem Wolf völlig egal ist, wo er sich ausbreitet und gegebenenfalls sein Futter sucht. Für die Tierhalter, die ihre Tiere auf Weiden außerhalb der vom Land definierten Fördergebiete Wolfsprävention halten, ist das aber nicht egal. Sie müssen nicht nur um das Leben ihrer Tiere fürchten, sondern bleiben auch noch auf den Kosten für den vermeintlichen Herdenschutz sitzen. Nur innerhalb eines Fördergebietes Wolfsprävention unterstützt das Land die Anschaffung und den Unterhalt von Weidezäunen und Herdenschutzhunden finanziell.

Die Landesregierung muss endlich auf die zunehmende Ausbreitung des Wolfs reagieren. Sie muss unserer Forderung nachkommen und die Verfahren zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ausweiten und verschlanken. Vor allem aber muss sie eine unkontrollierte Ausbreitung des Wolfs verhindern, denn Herdenschutzmaßnahmen schützen nicht zu 100 Prozent.

Wir brauchen ein Wolfsmanagement, das der Situation gerecht wird. Der Wolf muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufgenommen werden. Er ist und bleibt ein Raubtier ohne natürliche Feinde. Niemand weiß, was eine weitere Ausbreitung für ein dicht besiedeltes Land wie Baden-Württemberg bedeutet.“

Die Landesregierung hätte vor allem die Kormoranproblematik seit Jahren angehen müssen.

Die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) hat entschieden, dass in den kommenden drei Jahren Felchen im Bodensee nicht mehr gefangen werden dürfen, um deren Bestand zu retten. Dazu meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Das Fangverbot ist keine Lösung, um den Bestand der Felchen im Bodensee zu retten. Die Ursachen für den Rückgang des Bestands sind vielschichtig. Die Folgen des Fangverbots für die Berufsfischer sind fatal. Sie müssen nun dabei zusehen, wie Felchen aus dem Ausland importiert werden, um die Nachfrage von Gastronomie und Tourismus weiter zu bedienen.

Vor allem die Massenvermehrung von Stichlingen, die invasive Ausbreitung der Quaggamuschel und die explosionsartige Vermehrung des Kormorans haben zum Rückgang des Bestands der Bodensee-Felchen geführt. Der streng geschützte Kormoran frisst fast ein halbes Kilogramm Fisch pro Tag. Das wirkt sich auf den Fischbestand insgesamt aus. Auch Barsche und die meisten anderen Wirtschaftsfischarten in den Uferbereichen des Sees sind der Fressaktivität des Kormorans schutzlos ausgesetzt, sie werden regelmäßig in großen Zahlen in Kormoranmägen gefunden. Die Landesregierung kennt all diese Probleme seit Jahren – genauso lange schiebt sie ein konkretes Vorgehen auf die lange Bank.

Um den Bestand der Bodensee-Felchen zu retten, braucht es umgehend ein international abgestimmtes Management zum Kormoran, zu den Stichlingen und ein gezieltes Vorgehen bei der Ausbreitung der Quagga-Muschel. Das Felchen-Fangverbot ist jedenfalls keine Lösung, sondern ein Schlag ins Gesicht der Berufsfischer am Bodensee.“

 

Mit der Rudelbildung ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Zahl der Problemwölfe steigt.


Zur Meldung des Umweltministeriums, dass es erstmals einen klaren Hinweis gibt, wonach Wölfe im Südschwarzwald Nachwuchs bekommen haben, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

 

„Dass es zur Rudelbildung kommen wird, war absehbar. Die Landesregierung darf die Augen nicht mehr länger vor der Realität verschließen. Sie muss eine unkontrollierte Ausbreitung des Wolfs verhindern. Ich appelliere deshalb an Umweltministerin Walker, die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht nicht länger abzulehnen. Wir brauchen jetzt schnellstmöglich ein Wolfsmanagement, das der gegenwärtigen Situation gerecht wird. Der Wolf muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufgenommen werden.

 

Das bedeutet nicht, dass jeder Wolf, der nach Baden-Württemberg kommt, abgeschossen werden soll. Aber Problemwölfe müssen unbürokratisch entnommen werden können. Wenn ein Wolf in eine Herde einfällt und Dutzende von Tieren reißt, dann ist das ein Problemwolf.

 

Niemand weiß, was passiert, wenn Wölfe in einem dicht be- und stark zersiedelten Land wie Baden-Württemberg in hoher Dichte auftreten. Die Wahrscheinlichkeit, dass mit einer Rudelbildung die Zahl der Problemwölfe im Land steigt, ist hoch. Auf EU-Ebene muss der Schutzstatus des Wolfs gesenkt werden. Der aktuelle Artenschutz beim Wolf ist völlig veraltet. Der Wolf ist nicht mehr vom Aussterben bedroht. Wir können nicht nur einzelne Tiere oder Arten im Blick haben, wir müssen den gesamten Naturraum betrachten. Wir brauchen ein ganzheitliches Wildtiermanagement.“

 

 

Der Artenschutz beim Wolf ist veraltet.


Welcher Weg ist der richtige im Umgang mit der Rückkehr des Wolfs in den Schwarzwald? Diese Frage diskutierten der Sprecher für Land- und Forstwirtschaft der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, der Sprecher für Agrarpolitik, Georg Heitlinger und der Vorsitzende des Landtagsausschusses Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Daniel Karrais am Montag (22. Mai) mit Markus Kaiser (Vorstand Erzeugergemeinschaft Schwarzwald Bio-Weiderind), Klaus Lachenmaier (Referent für Wildbiologie Landesjagdverband), Anette Wohlfarth (Geschäftsführerin Landesschafzuchtverband) und über 80 Teilnehmenden in Hinterzarten.

 

Georg Heitlinger eröffnete die Diskussionsrunde: „Seit der Rückkehr des Wolfes reden sich Wolfsbefürworter und Wolfsgegner in der Landesregierung die Köpfe heiß, ohne dass Bewegung in die Materie gekommen ist. Wir Freie Demokraten setzten uns im Landtag für einen zeitgemäßen Umgang mit dem Wolf und eine sachgemäße Diskussion ein. Dass immer mehr Wölfe zuwandern und wir noch in diesem Jahr mit einer Rudelbildung rechnen müssen, stellt Weidetierhalter, Tourismus und die Gesellschaft vor völlig neue Herausforderungen, die wir lösen müssen. Das gelingt aber nur, wenn wir alle beteiligten Akteure wie heute Abend an einen Tisch bringen.“

 

Klaus Lachenmaier ergänzte: „Aktuell leben bei uns drei männliche Wölfe im Schwarzwald. Dass bald auch weibliche Tiere zu uns kommen und es zur Rudelbildung kommen wird, ist ein natürlicher biologischer Prozess. Wir sind in Baden-Württemberg stark besiedelt. Der Wolf ist aber sehr flexibel und anpassungsfähig. Wir brauchen unbürokratische und praxistaugliche Möglichkeiten zur Entnahme von Problemwölfen und wir müssen das Wildtiermanagement endlich ganzheitlich betrachten. Während zum Beispiel das Rotwild bei uns nur auf vier Prozent der Landesfläche leben darf, kann sich der Wolf ungehindert ausbreiten. Der Wolf muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) aufgenommen werden.“

 

Markus Kaiser schilderte die Situation der Rinderhalter in der Region: „Seit ein Wolf mehrfach auch erwachsene Rinder gerissen hat, ist die Verunsicherung unter uns Betrieben hier im Südschwarzwald groß. Bei uns ist eine Rinderhaltung ohne Weidegang so gut wie nicht möglich. Ein Wolfsriss bedeutet immer auch traumatisierte Herden. Wir Viehhalter leben davon, dass unsere Kühe und Rinder die unter Naturschutz stehenden Wiesen in den Schwarzwaldhöhen abgrasen. Der Wolf kann nichts für seine Natur. Er passt aber nicht in die Kulturlandschaft Schwarzwald, denn er ist und bleibt ein Raubtier ohne natürliche Feinde. Es geht hier schlicht um unsere Existenz.“

 

Dass eine weitere Ausbreitung des Wolfs im Land die Existenz der Weidetierhaltung bedroht, machte auch Anette Wohlfarth deutlich: „Alle drei Wölfe, die bei uns leben, verüben regelmäßig Übergriffe auf Weidetiere. Herdenschutzmaßnahmen schützen nicht zu 100 Prozent. Wir brauchen eine Obergrenze. Wölfe, die übergriffig sind, müssen umgehend und ohne bürokratischen Aufwand entnommen werden. Die Pflege unserer Kulturlandschaft, der Erhalt der Artenvielfalt und das gesellschaftliche Gemeinwohl sind wichtiger als die Rückkehr des Wolfes.“

 

Klaus Hoher erklärte: „Die Landesregierung muss aus ihrem ideologischen Märchen vom guten Wolf erwachen und unserer Forderung nachkommen, den Wolf in das Schutzmanagement des JWMG aufzunehmen. Das JWMG ermöglicht ein abgestimmtes Handlungsmanagement zwischen Jagd und Naturschutz. Stattdessen ruft das Land zum Wettrüsten mit Herdenschutzmaßnahmen auf. Flächendeckend aufgestellte Schutzzäune aber zerschneiden das Landschaftsbild in allen Regionen massiv. Das hat negative Folgen für andere Wildtiere und beeinflusst langfristig auch den Tourismus in der Region negativ. Auch diesen Faktor dürfen wir in der Diskussion nicht vernachlässigen.“

 

Daniel Karrais zog Resümee: „Es gibt im Umgang mit dem Wolf noch viel zu tun, wesentlich ist ein guter Dialog mit und zwischen allen Beteiligten. Extrempositionen helfen uns nicht weiter. Die Kostenübernahme von Herdenschutzmaßnahmen sowie die Entschädigungszahlungen müssen weniger bürokratisch zu gestaltet werden. Auf europäischer Ebene ist deshalb eine Statusänderung in der FFH-Richtlinie von Anhang IV „streng geschützt“ zu Anhang V „bedingt geschützt“ geboten. In jedem Fall aber brauchen wir ein rechtssicheres Bestandsmanagement. Dieses muss letztlich auch europarechtskonform ausgestaltet sein. Dafür setzen wir Freie Demokraten uns auf Landes- und Bundesebene ein.“

 

 

 

Wir brauchen ein rechtssicheres Bestandsmanagement.


Zur Forderung von Landwirtschaftsminister Hauk nach einer Änderung des Bundesjagdgesetzes, damit der Wolf in den Katalog der jagdbaren Arten aufgenommen werden kann, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Ich bin froh, dass Minister Hauk endlich erkannt hat, dass Herdenschutz nicht zu 100 Prozent schützt vor dem Wolf und er deshalb ins Jagdrecht aufgenommen werden muss. Leider kommt diese Erkenntnis für die bereits über 400 gerissenen Tiere seit der Rückkehr des Wolfs im Jahr 2015 zu spät. Minister Hauk hätte selbst seit Jahren handeln können, anstatt nun die Verantwortung auf den Bund abzuschieben. Er hätte schon lange den Wolf in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) aufnehmen können. Mit diesem Gesetz haben wir in Baden-Württemberg ein einmaliges Instrument. Es schafft einen verlässlichen Rechtsrahmen. Es ermöglicht ein abgestimmtes Handlungsmanagement zwischen Jagd und Naturschutz. Hauks Forderung nach einer Änderung des Bundesjagdrechts ist also reine Effekthascherei.

 

Zwingend ist in der aktuellen Situation, dass wir eine unkontrollierte Ausbreitung des Wolfs verhindern. Kommt es zur Rudelbildung, steigt auch das Risiko, dass wir mehr Problemwölfe im Land haben werden. Wir wissen überhaupt nicht, was passiert, wenn Wölfe in einem derart dicht be- und stark zersiedelten Land wie Baden-Württemberg in hoher Dichte auftreten.

 

Außerdem brauchen wir eine Änderung des Schutzstatus des Wolfs. Der Artenschutz beim Wolf ist völlig veraltet. Auf europäischer Ebene ist deshalb eine Statusänderung in der FFH-Richtlinie von Anhang IV ‚streng geschützt‘ zu Anhang V ‚bedingt geschützt‘ geboten. Wir brauchen eine Artenschutzpolitik ohne ideologische Scheuklappen, ohne Dramatisierung und ohne romantische Verklärung und ein ganzheitliches Wildtiermanagement. Wir dürfen nicht länger nur einzelne Tiere oder Arten im Blick haben, wir müssen den gesamten Naturraum betrachten. Es braucht ein ganzheitliches Wildtiermanagement. Der Wolf ist schon lange nicht mehr vom Aussterben bedroht, dafür aber bald die Weidetierhaltung.“

 

Wir brauchen vereinfachte Genehmigungsverfahren.


Anlässlich der Öffentlichen Anhörung zum Thema „Agri-Photovoltaik in Baden-Württemberg“ meint der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Georg Heitlinger:

 

„Die Landesregierung muss das Potenzial der Agri-Photovoltaik endlich heben. Die Technik ist ein Win-Win-Win für Klima, Natur und für unsere Landwirtschaft. Der Flächenverbrauch ist minimal, die Fläche wird für Energieerzeugung und Landwirtschaft doppelt genutzt. Zusätzlich kann die Nutzung der Agri-Photovoltaik die Wertschöpfung in der Region steigern. Werden die Stromerträge vermarktet, entsteht für Landwirtschaftsbetriebe die Möglichkeit, ein weiteres wirtschaftliches Standbein aufzubauen. Andere Länder wie Frankreich oder Italien haben diese Chancen längst erkannt. Die Landesregierung aber setzt nach wie vor großflächig auf Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. Damit nimmt sie billigend in Kauf, dass unsere fruchtbaren Ackerböden der landwirtschaftlichen Produktion entzogen werden, was der Versorgungssicherheit mit frischen regionalen Lebensmitteln schadet. Das ist der falsche Weg und wird in die Sackgasse führen.“

 

Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, ergänzt:

 

„Die Vorteile der Agri-Photovoltaik liegen auf der Hand. Das beteuert auch die Landesregierung all zu gerne. Dennoch verhindern hierzulande zahlreiche regulatorische Hürden die verbreitete Nutzung der Technik. Ich bin froh, dass die Ampelregierung im Bund Agri-Photovoltaikanlagen auf bis zu 2,5 ha privilegieren will. Jetzt ist es an der Landesregierung, dass auch sie die Rahmenbedingungen schafft, damit Agri-Photovoltaik in Baden-Württemberg wirtschaftlich attraktiv wird. Sie muss die Genehmigungsverfahren vereinfachen und den Markthochlauf beschleunigen. Auch unsere Landwirtschaftsbetriebe müssen die Möglichkeit bekommen, diese zukunftsweisende Technik unbürokratisch selbst zu betreiben.“

Klaus Hoher

Kommt es zur Rudelbildung, steigt auch das Risiko, dass wir mehr Problemwölfe im Land haben.


Zur Meldung, dass Umweltministerin Walker mit einem erweiterten Herdenschutzkonzept verstärkt auch Betriebe mit Rinderhaltung im Schutz gegen Wölfe unterstützen will, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Ich bin froh, dass Ministerin Walker erkannt hat, dass nicht nur Schaf- und Ziegenhalter, sondern auch Rinderhalter beim Herdenschutz gegen den Wolf unterstützt werden müssen. Herdenschutz ist aber nicht flächendeckend möglich und schützt nicht zu 100 Prozent vor dem Wolf. Zwingend ist in der aktuellen Situation, dass wir eine unkontrollierte Ausbreitung des Wolfs verhindern. Kommt es zur Rudelbildung, steigt auch das Risiko, dass wir mehr Problemwölfe im Land haben werden. Wir wissen überhaupt nicht, was passiert, wenn Wölfe in einem derart dicht be- und stark zersiedelten Land wie Baden-Württemberg in hoher Dichte auftreten.

 

Die Landesregierung muss unserer Forderung nachkommen und den Wolf in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) aufnehmen. Wir dürfen nicht länger nur einzelne Tiere oder Arten im Blick haben, wir müssen den gesamten Naturraum betrachten. Es braucht also ein ganzheitliches Wildtiermanagement. Der Wolf ist schon lange nicht mehr vom Aussterben bedroht, dafür aber bald die Weidetierhaltung.“

 

Die FDP fordert einen sachgerechten Umgang mit dem Wolf.


Die FDP/DVP-Fraktion fordert die Landesregierung auf, für einen zeitgemäßen Natur- und Artenschutz und ein ganzheitliches Wildtiermanagement im Umgang mit dem Wolf zu sorgen. Anlässlich der Debatte im Landtag erklärt der natur- und artenschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Der grün-schwarze Tanz mit dem Wolf ist ein Fiasko für Tier und Mensch. Während der eine Teil der Landesregierung den Wolf heiligspricht, dramatisiert ihn der andere Teil. Wir fordern einen sachgemäßen Umgang mit dem Wolf und ein aktives Bestandsmanagement. Der Wolf ist und bleibt, was er ist – ein Raubtier ohne natürliche Feinde, das bald, so sagen es Experten voraus, erste Rudel bilden wird. Niemand weiß, was passiert, wenn Wölfe in einem dicht be- und stark zersiedelten Land wie Baden-Württemberg in hoher Dichte auftreten. Die unkontrollierte Ausbreitung des Wolfs in Baden-Württemberg ist also eine Zeitbombe.

 

Es ist eine Tatsache, dass wir dem Wolf in Baden-Württemberg weder den Lebensraum, noch die Futtergrundlage bieten können, die er wirklich braucht. Das ist auch ein Grund dafür, dass hierzulande vor allem Nutztiere zur Beute des Wolfs werden. Bei Übergriffen kommt er dann aber gar nicht zum fressen, weil er durch die anderen rennenden Tiere immer wieder unterbrochen bzw. sein Jagdtrieb getriggert wird. Das führt dazu, dass er oft mehr Nutztiere tötet, als er fressen kann. Die Existenz der Weidetierhaltung und die Biodiversität stehen so auf dem Spiel. Wir können es uns nicht mehr leisten, länger nur einzelne Tiere oder Arten im Blick zu haben. Wir müssen den gesamten Naturraum betrachten.

 

Die Landesregierung muss unserer Forderung nachkommen und den Wolf in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufnehmen. Wir brauchen ein ganzheitliches Wildtiermanagement. Das Land darf die Weidetierhalter nicht länger im Stich lassen. Der Schadenausgleich muss vereinfacht und beschleunigt werden. Das bedeutet auch die Schaffung einer Beweislastumkehr bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Der Artenschutz beim Wolf ist völlig veraltet. Auf europäischer Ebene ist deshalb eine Statusänderung in der FFH-Richtlinie von Anhang IV „streng geschützt“ zu Anhang V „bedingt geschützt“ geboten.

 

Wir brauchen eine Natur- und Artenschutzpolitik ohne ideologische Scheuklappen, ohne Dramatisierung und ohne romantische Verklärung. Damit schützen wir nicht nur den Menschen und andere Tiere vorm Wolf, sondern langfristig vor allem auch den Wolf. Denn, wenn die Stimmung erst einmal kippt und die Akzeptanz für das Raubtier sinkt, badet das letztlich der Wolf aus.“

 

Podiumsdiskussion der FDP/DVP-Fraktion in Lauda-Königshofen.


Am Mittwoch, 1. März war die FDP/DVP-Fraktion vor Ort in Lauda-Königshofen, um sich gemeinsam mit Experten aus Weinbau, Landwirtschaft und Tourismus sowie über 80 Teilnehmenden über die aktuellen Planungen der EU-Kommission zur Verschärfung der EU-Pflanzenschutzverordnung und die potenziellen Auswirkungen für die Region Tauberfranken auszutauschen:

 

Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger, meint:

 

„Der Vorschlag der EU zur Pflanzenschutzmittelverordnung ist übers Ziel hinausgeschossen und angesichts der Krisen in der Welt komplett unverhältnismäßig. Die Umsetzung des Kommissionsvorschlags in der aktuell vorliegenden Form würde, insbesondere in Kombination mit der aktuellen Krisensituation, die Existenz zahlreicher landwirtschaftlicher Familienbetriebe in Baden-Württemberg und die Ernährungssicherheit weltweit bedrohen. Hierzulande würde das nicht nur die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen regionalen Lebensmittel gefährden, sondern auch negative Auswirkungen auf die Biodiversität und den Klimaschutz haben. Mehr Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft gelingt nicht mit pauschalen, praxisuntauglichen und wissenschaftsfernen Verboten für Pflanzenschutzmittel. Gerade zukünftig werden wir wegen dem zunehmenden Auftreten von Schaderregern Pflanzenschutzmittel benötigen. Es geht nicht ohne Pflanzenschutz. Pflanzenschutz muss aber effektiver werden. Wir müssen auf Biotechnologie, neue Züchtungsverfahren und digitale Präzisionstechnologien setzen.“

 

Der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, ergänzt:

 

„Pauschale Verbote sind praxisfern und wissenschaftlich nicht begründet. Wer jeglichen Pflanzenschutz in sämtlichen Natur- und Landschaftsschutzgebieten verbietet, der verrät nicht nur, dass er keine Ahnung von Landwirtschaft hat – insbesondere vom heimischen Obst- und Weinbau. Er setzt dessen komplette Existenz aufs Spiel. Das betrifft konventionell wie ökologisch wirtschaftende Betriebe. Ohne Landwirtschaft gibt es keinen Naturschutz und keine Biodiversität. Unsere Landwirte gestalten unsere Kulturlandschaften seit Jahrtausenden. Ohne Landwirtschaft wäre Baden-Württemberg nahezu vollständig bewaldet. Artenreiche Offenlandlebensräume wie extensiv genutztes Grünland oder Streuobstwiesen mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten sind die Folge landwirtschaftlicher Aktivität.“

 

Prof. Dr. Schweickert, Vorsitzender des Landtagsausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Professor für Internationale Weinwirtschaft sowie Sprecher für Tourismus der FDP/DVP-Fraktion machte deutlich:

 

„Auf den Weinbau in Baden-Württemberg kommen harte Monate zu. Forderungen an Nachhaltigkeit und ökologische Bewirtschaftung werden immer lauter. Ohne Pflanzenschutz wird es aber keinen Weinbau mehr geben. Steigende Preise und hohe Inflationsraten werden die Weinwirtschaft 2023 ganz besonders fordern. Ganz zentral ist es aber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten. Jungwinzer brauchen bei der Betriebsnachfolge eine Perspektive und das bedeutet, wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit der Weinbaubetriebe stärken. Gleichzeitig kämpfen die Weinbaubetriebe mit den Auswirkungen des Klimawandels. Die Etablierung der Digitalisierung im Weinbau ist eine weitere Herausforderung. Der Nutzen und die sich daraus ergebenden Vorteile für die Wertschöpfung in der Branche müssen in Teilen erst noch erkannt und erarbeitet werden. Entscheidend für die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit des baden-württembergischen Weinbaus ist letztendlich, dass im Land erzeugte Weine überhaupt noch wertschöpfend vermarktet werden können. Die Winzer dürfen zu den vielen Herausforderungen nicht noch zusätzliche Auflagen und Einschränkungen für die Bewirtschaftung und Vermarktung aufgebrummt bekommen. Dafür machen wir uns im Landtag von Baden-Württemberg stark. In jeder Herausforderung liegt auch eine Chance, wenn wir Schwerpunkte und Prioritäten setzen.“

 

 

Hintergrund:

 

Der Verordnungsvorschlag der EU sieht ein Anwendungsverbot an Pflanzenschutzmitteln in sogenannten empfindlichen Gebieten, zu denen FFH- oder Vogelschutzgebiete sowie öffentliche Parks, Gärten oder menschliche Siedlungen zählen, eine pauschale Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und -risikos um 50% und umfangreiche Dokumentationspflichten vor.

 

Ein unkontrolliertes Ausbreiten des Wolfs muss verhindert werden.

Experten zufolge muss man sich in Baden-Württemberg auf eine baldige Rudelbildung von Wölfen einstellen. Dazu meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Landesregierung konzentriert sich zu einseitig auf den Schutz des Wolfs und setzt damit die heimische Weidetierhaltung aufs Spiel. Sie muss unbedingt eine unkontrollierte Ausbreitung des Wolfs verhindern. Wir brauchen zeitgemäße Lösungsansätze im Umgang mit dem Wolf. Der Wolf muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) aufgenommen werden. Wir dürfen nicht länger nur einzelne Tiere oder Arten im Blick haben, sondern wir müssen den gesamten Naturraum betrachten.

Das Land aber investiert lieber Unsummen in Herdenschutzmaßnahmen, deren Wirkung fraglich ist. Seit 2018 hat es rund zehn Millionen Euro in den vermeintlichen Schutz der Nutztiere vor Angriffen durch den Wolf gesteckt. Herdenschutz ist aber nicht flächendeckend möglich und schützt nicht zu 100 Prozent. Der Wolf ist schon lange nicht mehr vom Aussterben bedroht, dafür aber bald die Weidetierhaltung.“

Klaus Hoher

Der Luchs hat einen Flächenanspruch, den wir ihm schlicht nicht bieten können.

Landwirtschaftsminister Peter Hauk will im Rahmen des Luchs-Auswilderungsprojekts im kommenden Herbst das erste Luchsweibchen auswildern. Weitere sollen in den kommenden vier Jahren folgen, darunter auch Züchtungen- Dazu meint der artenschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Die Artenschutzromantik der Landesregierung kennt keine Grenzen mehr. Jetzt will sie auch noch Luchse verkuppeln. Der Luchs ist ein wunderbares Tier, das will ich gar nicht bestreiten, aber es fehlen ihm bei uns schlicht die Futtergrundlage, die entsprechenden Flächen und die verkehrsfreien Zonen, die er für sein großes Revier braucht. Baden-Württemberg ist eine der am dichtesten besiedelten Regionen in Europa und hat eines der dichtesten Verkehrsnetze. Fast alle wiederangesiedelten Luchspopulationen in Deutschland haben außerdem eine deutlich geringere genetische Vielfalt als die natürlichen Vorkommen.

Die Landesregierung muss endlich ihre rosarote Brille absetzen. Sie darf beim Artenschutz nicht länger in Landesgrenzen denken. Artenschutz muss europäisch gedacht werden. Die Reviere des Luchses können mehr als 200 Quadratkilometer groß sein. Der Luchs hält sich dabei nicht an Landesgrenzen.

Das Geld, das Landwirtschaftsminister Hauk in die Hand nimmt, um mit übertriebener Akribie die Wiederansiedlung des Luchses voranzubringen, sollte er besser in die Unterstützung der Weidetierhalter stecken. Sie müssen sich effektiv vor dem Wolf, dessen unkontrollierte Ausbreitung die Landesregierung unterstützt, schützen können und im Schadensfall unbürokratisch entschädigt werden.“

Neue Verfahrensschwergänge wie in anderen Ländern überwinden.


Im Zusammenhang mit der Beantwortung seiner kleinen Anfrage „Erteilung von Erlaubnissen bzw. Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von Langholztransporten in Baden-Württemberg“ (Drucksache 17/4035) sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Christian Jung:

 

„Bei den Langholztransporten fordere ich die Landesregierung auf, die seit Jahresbeginn neu errichteten bürokratischen Hürden umgehend wieder einzureißen. Was jahrelang hervorragend funktioniert hat, muss jetzt, so wie in Bayern und Rheinland-Pfalz, auch bei uns wieder geregelt werden: Verzicht auf das Anhörungsverfahren bei Langholztransporten bis 25 Meter – bei Ladekran entsprechend länger, bis maximal 27 Meter. Das wäre ein guter Beitrag, um unnötige Bürokratie zu vermeiden.“

 

Der Sprecher für Land-, Wald- und Forstwirtschaft, Klaus Hoher, ergänzte:

 

„Gerade in der jetzigen Zeit brauchen unsere Forstwirtschaft und die Sägewerke die Unterstützung der Politik. Es gibt kein ökologisch besseres Baumaterial als regionales Holz. Dieses muss ohne große Umstände, aber mit der gebotenen Sicherheit aus dem Wald zur Weiterverarbeitung gelangen. Nur schlanke Verwaltungsverfahren sichern die Wirtschaftlichkeit und damit die Existenz dieses wichtigen Wirtschaftszweigs. Wir haben im Land ein bundesweit einmaliges Cluster, in dem vom Forst über den Holztransport bis hin zu spezialisierten kleinen und mittleren Unternehmen der Sägeindustrie eine so hohe Wertschöpfung aus der Stammlänge generiert wird wie in keinem anderen Bundesland. Außerdem sollte gerade eine grün-geführte Landesregierung, die sich den Klimaschutz auf die Fahne schreibt, wissen, dass Schadholz zügig aus dem Wald abtransportiert werden muss. Wenn es wegen bürokratischer Genehmigungsverfahren unnötig lange im Wald liegen bleibt, werden sich Schädlinge wie der Borkenkäfer ungestört weiterverbreiten und mehr und mehr Schadholz wird die Folge sein. Das erhöht wiederum die Gefahr von Waldbränden.“

 

Ein unkontrolliertes Ausbreiten des Wolfs muss verhindert werden.


Zur Meldung, dass auf einem Foto einer Wildtierkamera in der Nähe des Schluchsees zwei Wölfe zu sehen sind und es sich dabei sehr wahrscheinlich um einen männlichen und einen weiblichen Wolf handelt, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Wir brauchen zeitgemäße Lösungsansätze im Umgang mit dem Wolf. Die Landesregierung muss ein unkontrolliertes Ausbreiten verhindern. Sie konzentriert sich seit der Rückkehr des Wolfs nach Baden-Württemberg einseitig auf dessen Schutz. Wir dürfen aber nicht länger nur einzelne Tiere oder Arten im Blick haben, wir müssen den gesamten Naturraum betrachten. Der Wolf ist schon lange nicht mehr vom Aussterben bedroht, dafür bald die Weidetierhaltung und damit die Offenhaltung der Landschaft und die Biodiversität.

 

Anstatt zum Wettrüsten mit Herdenschutzmaßnahmen aufzurufen, muss die Landesregierung die berechtigten Sorgen der Weide- und Nutztierhalter endlich ernst nehmen. Herdenschutz ist nicht flächendeckend möglich und schützt nicht zu 100 Prozent. Gerissene Tiere sind eine emotionale und finanzielle Belastung für die Tierhaltenden, was deren Existenz bedroht. Dass künftig Wanderwege und Mountainbike-Strecken von Zäunen durchschnitten werden, kann auch niemand wollen.

 

Das Land muss für ein aktives Wolfsbestandsmanagement sorgen und den Wolf in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) aufnehmen. Außerdem muss es sich wirksam dafür einsetzen, dass auf EU-Ebene weiter an der Senkung des Schutzstatus des Wolfs gearbeitet wird. Der aktuelle Artenschutz beim Wolf ist völlig veraltet. Der Wolf muss entsprechend der FFH-Richtlinie aus dem Anhang IV (strenger Schutz) in Anhang V (Schutz mit erweiterten Möglichkeiten des aktiven Managements) überführt werden.“

 

Pauschale Verbote sind praxisfern und wissenschaftlich nicht begründet.


Auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion diskutierte der Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz heute (8. Februar 2023) im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verbänden und Praxis über die aktuellen Planungen der EU-Kommission zur Verschärfung der EU-Pflanzenschutzverordnung. Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger, meint:

 

„Der Vorschlag der EU zur Pflanzenschutzmittelverordnung geht komplett am Ziel vorbei und konterkariert dieses sogar. Die Umsetzung des Kommissionsvorschlags in der aktuell vorliegenden Form würde, insbesondere in Kombination mit der aktuellen Krisensituation, die Existenz zahlreicher landwirtschaftlicher Familienbetriebe in Baden-Württemberg und die Ernährungssicherheit weltweit bedrohen. Hierzulande würde das nicht nur die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen regionalen Lebensmittel gefährden, sondern auch negative Auswirkungen auf die Biodiversität und den Klimaschutz haben. Mehr Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft gelingt nicht mit pauschalen, praxisuntauglichen und wissenschaftsfernen Verboten für Pflanzenschutzmittel. Gerade zukünftig werden wir wegen dem zunehmenden Auftreten von Schaderregern Pflanzenschutzmittel benötigen. Es geht nicht ohne Pflanzenschutz. Pflanzenschutz muss aber effektiver werden. Wir müssen auf Biotechnologie, neue Züchtungsverfahren und digitale Präzisionstechnologien setzen.“

 

Der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, ergänzt:

 

„Pauschale Verbote sind praxisfern und wissenschaftlich nicht begründet. Wer jeglichen Pflanzenschutz in sämtlichen Natur- und Landschaftsschutzgebieten verbietet, der verrät nicht nur, dass er keine Ahnung von Landwirtschaft hat – insbesondere vom heimischen Obst- und Weinbau. Er setzt dessen komplette Existenz aufs Spiel. Das betrifft konventionell wie ökologisch wirtschaftende Betriebe. Ohne Landwirtschaft gibt es keinen Naturschutz und keine Biodiversität. Unsere Landwirte gestalten unsere Kulturlandschaften seit Jahrtausenden. Ohne Landwirtschaft wäre Baden-Württemberg nahezu vollständig bewaldet. Artenreiche Offenlandlebensräume wie extensiv genutztes Grünland oder Streuobstwiesen mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten sind die Folge landwirtschaftlicher Aktivität.“

 

Hintergrund:

 

Der Verordnungsvorschlag der EU sieht ein Anwendungsverbot an Pflanzenschutzmitteln in sogenannten empfindlichen Gebieten, zu denen FFH- oder Vogelschutzgebiete sowie öffentliche Parks, Gärten oder menschliche Siedlungen zählen, eine pauschale Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und -risikos um 50% und umfangreiche Dokumentationspflichten vor.

Lebensmittelverschwendung und ideologiegetriebene Agrarpolitik können wir uns nicht leisten.


Anlässlich der Debatte ‚Welche Strategie verfolgt die grün-schwarze Landesregierung zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung?‘, nimmt der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, wie folgt Stellung:

 

„Die Landesregierung, die sich Nachhaltigkeit und Klimaschutz auf die Fahnen schreibt, hat bis heute keine wirksame Strategie zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung vorgelegt.

 

Auch das aktuell diskutierte ‚Containern‘ packt das Problem nicht an der Wurzel, sondern ist reine Symptombekämpfung. Zudem fallen im Handel ohnehin nur 7 Prozent (0,8 Mio. Tonnen) der Lebensmittelabfälle an. Der Großteil entsteht mit 59 Prozent (6,5 Mio. Tonnen) in den privaten Haushalten. Wir brauchen also eine bessere Aufklärung der Verbraucher. Es braucht gezielte, öffentlichkeitswirksame Information, um das Bewusstsein für die Wertschätzung unserer Lebensmittel zu erhöhen und so die Verschwendung zu reduzieren.

 

Vor allem aber muss die Landesregierung ihren agrarpolitischen Kurs korrigieren. Ihre ideologiegetriebene Agrarpolitik verursacht Lebensmittelverschwendung, bevor Lebensmittel überhaupt entstehen können. Das Land steckt Millionenbeträge in den planwirtschaftlichen Ausbau des Ökolandbaus und befördert damit, dass von der uns zur Verfügung stehenden Fläche bis zu 40 Prozent weniger Ertrag geerntet werden kann. Der pauschale Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel sorgt auch in der konventionellen Landwirtschaft dafür, dass wir Ertragseinbußen haben. Es werden also schon auf dem Acker die verfügbaren Ressourcen nicht richtig genutzt.

 

Vor allem angesichts der angespannten Situation der Welternährung können wir uns ideologiegetriebene Landwirtschaftsromantik und Lebensmittelverschwendung nicht leisten.“

 

Mit dem ersten weiblichen Wolf im Land ist davon auszugehen, dass es zur Rudelbildung kommt.


Zur Meldung des Umweltministeriums, dass in Baden-Württemberg erstmals ein weiblicher Wolf genetisch nachgewiesen worden ist, was Untersuchungen der Abstrichproben der im Januar getöteten sieben Ziegen in Münstertal im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bestätigt hatten, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Der Nachweis des ersten weiblichen Wolfs in Baden-Württemberg muss der Landesregierung ein Warnschuss sein. In keinem Fall darf es zu einer unkontrollierten Ausbreitung des Wolfs kommen.

 

Es war abzusehen, dass auch weibliche Wölfe zu uns nach Baden-Württemberg kommen werden. Das ist ein natürlicher biologischer Prozess. Nun ist es so weit und mir müssen davon ausgehen, dass es zur Rudelbildung kommen wird, denn im Südschwarzwald leben auch die beiden sesshaften Rüden. Das meint auch das Umweltministerium und ruft die Nutztierhalter in der gesamten Förderregion Schwarzwald zum Wettrüsten mit Herdenschutzmaßnahmen auf.

 

Herdenschutzmaßnahmen sind aber nicht flächendeckend möglich und schützen nicht zu 100 Prozent vor dem Wolf. Das sehen wir ganz klar in anderen Bundesländern. Wenn es zur Rudelbildung kommt und sich der Wolf weiter ausbreitet, ist das eine existenzielle Bedrohung für die Weidetierhaltung. Die Pflege unserer Kulturlandschaft und der Erhalt der Artenvielfalt stehen auf dem Spiel.

 

Der Artenschutz beim Wolf ist veraltet. Der Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene muss überarbeitet werden. Dafür muss sich das Land einsetzen und ein fachlich fundiertes Wolfsmanagement einführen. Ein unkontrolliertes Wachstum muss durch gezielte Entnahmen verhindert werden. Das heißt, der Wolf muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufgenommen werden. Wir brauchen unbürokratische und praxistaugliche Möglichkeiten zur Entnahme von Problemwölfen. Wildtiermanagement muss ganzheitlich betrachtet werden.

 

Es ist an der Zeit für eine Artenschutzpolitik ohne ideologische Scheuklappen, ohne Dramatisierung und ohne romantische Verklärung.“