Klaus Hoher

Wir brauchen auch einen Biberfonds zum Ausgleich der Schäden.


Zur Meldung, dass Umweltministerin Walker künftig unter Einbeziehung der Jäger Biber gezielt töten lassen will, wenn diese Schäden verursachen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, meinte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Erkenntnis der Umweltministerin begrüße ich. Leider kommt sie spät. Die durch die Bautätigkeiten des Bibers verursachten Schäden sind bereits massiv, was vor allem für die Land- und Forstwirtschaft, die Fischzucht, aber auch für Verkehrswege und Wasserbauwerke mit negativen Folgen und Sicherheitsrisiken verbunden ist.

 

Deshalb brauchen wir auch einen Biberfonds, aus dessen Mitteln die Schäden, die durch den Biber insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft entstehen, zum Ausgleich gebracht werden können. Die Landesregierung aber lehnte erst gestern (10. März) unseren Antrag (Drs. 17/1272) dazu ab. Sie lässt die Betroffenen weiterhin im Regen stehen.

 

Darüber hinaus muss die Zahl der Biberberater, Biberbeauftragen und Biberansprechpartner entsprechend der rasant zunehmen Zahl der Biber und der dadurch entstehenden Konflikte aufgestockt werden.

 

Letztlich kommen wir um eine Regulierung der Biberpopulation nicht herum und müssen über eine Aufnahme des Bibers ins Jagdrecht reden. Mit dem Schutzmanagement dieses Gesetzes können wir naturschutz- und jagdrechtliche Belange gut vereinbaren.“

 

Klaus Hoher

Wir brauchen einen Biberfonds und eine Weiterentwicklung des Bibermanagements.


Die Forderung der FDP/DVP-Fraktion nach der Einrichtung eines Biberfonds und einer Weiterentwicklung des Bibermanagements wurde heute im Landtag beraten und abgelehnt. Dazu meinte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Population des Bibers wird mittlerweile auf über 7.000 Tiere geschätzt. Damit befindet sich das streng geschützte Nagetier hierzulande wieder in einem günstigen Erhaltungszustand. Das begrüße ich sehr. Es ist ein Beleg für erfolgreichen Naturschutz.

 

Mittlerweile hat sich der Biber aber so rasant ausgebreitet, dass seine Bautätigkeiten für die Land- und Forstwirtschaft, die Fischzucht, aber auch für Verkehrswege und Wasserbauwerke mit negativen Folgen und Sicherheitsrisiken verbunden sind.

 

Die Biberschäden sind massiv angestiegen und damit auch die dadurch verursachten Kosten. Die Landesregierung lässt die Betroffenen aber seit Jahren im Regen stehen. Sie wird nicht müde, sich mit der immer gleichen Begründung aus der Verantwortung zu stehlen: Die Ausbreitung des Bibers in Baden-Württemberg sei auf natürlichem Weg erfolgt und nicht wie in Bayern, wo es einen Biberfonds gibt, durch Ansiedlung geschehen.

 

Landwirtschaftsminister Hauk scheint vergessen zu haben, dass er im Jahr 2013, als er keinen Ministerposten Inne hatte, da er sich in der damaligen Oppositionsfraktion der CDU befand, selbst die Einrichtung eines Biberfonds gefordert hat. Wohlgemerkt betrug die Population des Bibers damals nur 2.500 Biber. Wir haben mittlerweile fast 5.000 Biber mehr.

 

Die Landesregierung muss umgehend einen mit den notwendigen Mitteln ausgestatteten Biberfonds einrichten, aus dessen Mitteln die Schäden, die durch den Biber insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft entstehen, zum Ausgleich gebracht werden. Sie muss die Anzahl der Biberberater, der Biberbeauftragten und der Biberansprechpartner entsprechend der rasant wachsenden Zahl der Biber im Land aufstocken. Wir brauchen endlich ein Bibermanagement, das den massiv gewachsenen Anforderungen gerecht wird.

 

Selbstverständlich sind Prävention, Beratung, Konfliktlösung oder technische Baumaßnahmen der beste Weg. Aufgrund der rasanten Zunahme des Bibers brauchen wir aber auch Kompensationen. Letztlich müssen wir auf über eine Aufnahme des Bibers ins Jagdrecht reden. Das sollten der Landesregierung unsere Land- und Forstwirte und der Natur- und Artenschutz wert sein.“

Studien zeigen, dass der Ausbau der Windenergie die Zahl der Auerhühner zurückgehen lässt.


Zur Meldung, dass Forstminister Hauk meint, dass das vom Aussterben bedrohte Auerhuhn besser geschützt werden und dies auch bei Windkraftplänen stärker berücksichtigt werden müsse, sagt der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Dass Forstminister Hauk das Auerhuhn besser schützen will und bis 2033 wieder mehr als 300 balzende Auerhähne (Stand 2021: 114) im Schwarzwald leben sollen, begrüße ich. Wie er dieses Ziel erreichen will, wenn er gleichzeitig bis zu 1.000 neue Windenergieanlagen, davon mindestens die Hälfte im Staatswald, bauen will, bleibt mir allerdings ein Rätsel.

 

Das Auerhuhn gehört zum Schwarzwald – Windräder nicht. Studien zeigen, dass der Ausbau der Windenergie die Zahl der Auerhühner zurückgehen lässtDie Bestandsentwicklung des artenschutzrechtlich streng geschützten Auerhuhns in Baden-Württemberg ist aber schon heute fatal.

 

Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien ist wichtig und richtig. Aber die Energiewende muss naturverträglich erfolgen. Der Schutz von Arten und der Erhalt der biologischen Vielfalt sind genauso wichtig wie der Klimaschutz. Es gibt Standorte, da ist Windkraft sinnvoll und es gibt Standorte wie den Schwarzwald, wo der Artenschutz Vorrang haben muss. Vom Schutz des Auerhuhns profitieren auch andere Tier- und Pflanzenarten, die in lichten Bergwäldern leben.

 

Wenn Minister Hauk das Auerhuhn noch retten will, dann darf sein angekündigtes Schutzkonzept nicht nur ein Papiertiger bleiben. Er muss dafür sorgen, dass die vorgesehenen Maßnahmen als vordringliche Sofortmaßnahmen umgesetzt werden. Das Konzept muss sowohl die erforderlichen Tabubereiche um die einzelnen Teilpopulationen weiterhin einhalten als auch einen Lebensraumverbund zur Erhaltung einer dauerhaft überlebensfähigen Population schaffen.“

Klaus Hoher

Wir müssen auf die aktive und nachhaltige Waldbewirtschaftung setzen.


Zur Meldung, dass Forstminister Hauk die Waldökosysteme insbesondere im Klimawandel erhalten wolle, meint der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Wir müssen eine nachhaltige Produktion von qualitativ hochwertigem Holz in unseren heimischen Wäldern sicherstellen, anstatt wie von der grün-schwarzen Landesregierung geplant noch mehr Waldfläche aus der wirtschaftlichen Nutzung zu nehmen.

 

Regional erzeugtes und genutztes Holz ist die Königsklasse der Nachhaltigkeit. Unsere Wälder und Produkte aus Holz können einen erheblichen Teil dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen langfristig weiter zu reduzieren.“

Klaus Hoher

Die Verhältnismäßigkeit einer Videoüberwachung in Schlachthöfen muss gegeben sein.


Zur Meldung, dass die meisten Schlachthöfe in Baden-Württemberg bereits eine Videoüberwachung an den für den Tierschutz relevanten Stellen installiert haben, meint der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Entwicklung, dass immer mehr Schlachthöfe freiwillig eine Videoüberwachung installiert haben, begrüße ich. Sie kann insbesondere in Schlüsselsituationen eine gute Maßnahme sein, damit Schlachtprozesse gesetzkonform durchgeführt werden. Dabei muss aber immer die Verhältnismäßigkeit gegeben sein. Bildmaterial sollte ausschließlich zur betriebsinternen Kontrolle dienen oder gegebenenfalls als Beweismaterial für den Betrieb.

 

Um der Problematik von Tierschutzverstößen in Schlachthöfen nachhaltig zu begegnen und unsere regionale Schlachthofstruktur in Baden-Württemberg zu erhalten, braucht es aber auch verstärkte amtliche Vor-Ort-Kontrollen und eine stark aufgestellte Veterinärverwaltung. Beides hat Landwirtschaftsminister Hauk in der Vergangenheit versäumt. Auch die für die Veterinärämter rund 50 zusätzlichen Stellen, die das Land seit 2018 bewilligt hat, sind da nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Hier muss Landwirtschaftsminister Hauk endlich liefern.“

 

Klaus Hoher

Das völlig veraltete Nachtangelverbot ist vom Tisch.


Anlässlich der Aufhebung des Nachtangelverbots in Baden-Württemberg, sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Unsere Forderung nach einer Aufhebung des Nachtangelverbots hat gewirkt. Landwirtschaftsminister Hauk hat endlich verstanden, dass das bundesweit einmalige Nachtangelverbot nicht mehr zeitgemäß war und die Landesfischereiverordnung im Sinne der Angler geändert.

 

Ich freue mich besonders für die rund 150.000 Angler im Land. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Umwelt- und Naturschutz und tragen maßgeblich zur Hege und Pflege der Fischbestände bei. Dafür haben sie Wertschätzung und zeitgemäße, unbürokratische Rahmenbedingungen verdient.“

Nur wirtschaftliche starke Betriebe können wichtige Naturschutzflächen langfristig pflegen.


Anlässlich der heutigen Beratung des Antrags der Fraktion GRÜNE „Biosphärengebiete – Modellregionen für nachhaltige Entwicklung und Erfolgsmodell in Baden-Württemberg“, sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die grundsätzlichen Entwicklungsmöglichkeiten, die ein Biosphärengebiet für die jeweilige Region mit sich bringen können, begrüße ich. Mir ist klar, dass die Region Allgäu-Oberschwaben aufgrund der herausragenden naturräumlichen Ausstattung wie den Mooren besonders gut als Biosphärengebiet zum Klimaschutz und Schutz der Biologischen Vielfalt geeignet ist. Aber derart bedeutsame Vorhaben für eine Region dürfen nur mit und nicht gegen die betroffenen Akteure entschieden werden. Ein Biosphärengebiet darf den Menschen in der Region nicht einfach übergestülpt werden.

 

Die Situation in Oberschwaben ist eine völlig andere als in den bereits bestehenden, erfolgreichen Biosphärengebieten Schwäbische Alb und Schwarzwald. In Oberschwaben gibt es 1.200 Vollerwerbslandwirte und bereits über 2.000 Hektar Landschaftspflegeverträge. Deshalb müssen die Ziele eines möglichen Biosphärengebiets auch für die Land- und Forstwirte vor Ort geeignet sein. Auch, wenn die Landesregierung argumentiert, dass die Kernzone, in der die Natur sich selbst überlassen bleiben muss, nur drei Prozent eines Biosphärengebiets ausmacht, beginnen die Probleme spätestens mit der Pflegezone. Eine forst- und landwirtschaftliche Nutzung ist dann nur noch eingeschränkt möglich. Hier darf es auf keinen Fall zu einer Schlechterstellung der Forst- und Landwirtschaft kommen, denn nur wirtschaftliche starke Betriebe können wichtige Naturschutzflächen langfristig pflegen.

 

Ich fordere die Landesregierung auf, im weiteren Prozess die Sorgen aller beteiligten Akteure nicht nur zu hören, sondern auch zu erhören. Die Aufteilung möglicher Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen muss so erfolgen, dass keine zusätzlichen Belastungen für die Land- und Forstwirtschaft oder die Jägerschaft entstehen. Dem Starter-Team wünsche ich das notwendige Geschick bei den Verhandlungen mit allen beteiligten Akteuren, den Kommunen, den Grundbesitzern, den Landwirten und den involvierten Landkreisen. Sie alle müssen selbst entscheiden können, einem Biosphärengebiet beitreten.

 

Kurzum: Ein mögliches Biosphärengebiet Allgäu-Oberschwaben muss in die Region passen und von allen Betroffenen gewollt sein. Wir werden der Umweltministerin und dem Landwirtschaftsminister hierbei ganz besonders auf die Finger schauen!“

Jägerinnen und Jäger erfüllen damit eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.


Zur Meldung des Deutschen Jagdverbands, dass Jägerinnen und Jäger in der Saison von Ende April 2020 bis März 2021 deutlich weniger Wildschweine (49.450) als in der Saison vor der Corona-Pandemie (74.683) erlegt haben, sagte der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) einzudämmen, braucht es auch hierzulande eine intensive Wildschweinjagd. Das Land darf dabei aber die Verantwortung nicht einseitig auf die Jägerschaft abschieben. Dass in der vergangenen Saison deutlich weniger Tiere als in der Saison vor der Corona-Pandemie erlegt wurden, liegt auch an natürlichen Umwelteinflüssen. Aufgrund der reichen Baummast und der dadurch geringeren Lockwirkung der Kirrung war die Bejagung schwieriger und zeitaufwendiger.

 

Wegen der eingeschränkten Freizeitmöglichkeiten während der Corona-Pandemie zog es außerdem viele Menschen in die Natur, was ich grundsätzlich begrüße. Für den Wald, die dort lebenden Tiere sowie die Waldbesitzer und die Jägerschaft hatte der massiv gestiegene Besucherandrang aber auch Nachteile, denn verschiedenste Freizeitformen gehen inzwischen deutlich über das waldgesetzlich legitimierte Betretungsrecht hinaus. Umso wichtiger wäre es gewesen, dass die Landesregierung die Bevölkerung ausreichend sensibilisiert hätte, auf die Belange der Jäger Rücksicht zu nehmen und entsprechende Waldgebiete in der Drückjagdsaison zu meiden. Das aber hat sie verpasst. Landwirtschaftsminister Hauk selbst räumte auf meine Anfrage (Drucksache 17 / 4) ein, dass die ergriffenen Maßnahmen und die vorhandene Personalausstattung nicht ausreichend waren, um eine wirksame Besucherlenkung im Hinblick auf den sehr hohen Besucherandrang im Wald in Coronazeiten zu gewährleisten.

 

Die Landesregierung muss mit frühzeitigen Präventionsmaßnahmen dafür Sorge tragen, dass die weitere Ausbreitung der für die heimische Nutztierhaltung hoch riskanten Tierseuche ASP eingedämmt wird. Denn die Leidtragenden sind am Ende auch die heimischen Schweinehalter. Bereits heute sind die durch die Einschleppung der ASP nach Deutschland bedingten finanziellen Folgen für die Betriebe fatal.

 

Die Jägerschaft erfüllt mit der Seuchenprävention eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Dafür verdient sie Anreize und Unterstützung. Dass der Deutsche Jagdverband aufgrund der Ausbreitung der ASP mehr Anreize für die Wildschweinjagd fordert, unterstütze ich deshalb ausdrücklich.“

Klaus Hoher

Die Situation des Auerhuhns in Baden-Württemberg ist fatal.


Zur Meldung, dass Landwirtschaftsminister Hauk einen Maßnahmenplan zum Schutz des Auerhuhns ankündigt und gleichzeitig meint, dass ‚in gewissem Umfang auch Windenergieanlagen‘ die Zahl der Auerhühner zurückgehen ließen, sagte der naturschutz- und forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Dass Forstminister Hauk das Auerhuhn schützen und gleichzeitig bis zu 1.000 neue Windenergieanlagen, davon mindestens die Hälfte im Staatswald, bauen will, passt einfach nicht zusammen. Studien deuten eindeutig darauf hin, dass Windkraft die Zahl der Auerhühner zurückgehen lässt. Das muss selbst Minister Hauk zugeben. Je näher Lebensräume der Auerhühner an einer Windenergieanlage liegen, desto weniger werden sie genutzt.

 

Dabei ist die Situation des artenschutzrechtlich streng geschützten Auerhuhns in Baden-Württemberg fatal. Schon heute sind im Schwarzwald die einzelnen Teilgebiete zu klein, um eine dauerhaft überlebensfähige Population zu sichern. Trotzdem forciert Grün-Schwarz den Ausbau der Windkraft um jeden Preis. Arten- und Naturschutz spielen keine Rolle mehr, wenn es um neue Windräder geht.

 

Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg ist wichtig und richtig. Windkraft im windschwachen Baden-Württemberg aber ist es nicht. Sie ist hierzulande ineffektiv und kann durch vorschnelle Entscheidungen zu Lasten des Natur- und Artenschutzes fallen.

 

Maßnahmen zum Klimaschutz müssen effektiv und konsistent sein. Der Schutz von Arten und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind eine genauso dringliche Aufgabe wie der Klimaschutz. Insbesondere für den Schwarzwald brauchen wir ein tragfähiges Auerhuhn-Schutzkonzept. Dieses muss sowohl die erforderlichen Tabubereiche um die einzelnen Teilpopulationen weiterhin einhalten als auch einen Lebensraumverbund zur Erhaltung einer dauerhaft überlebensfähigen Population schaffen.“

Vorliegender Gesetzentwurf ist handwerklich falsch und völlig sinnlos.


Anlässlich der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Abschaffung des Nachtangelverbots sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Fakt ist, dass das Nachtangelverbot nicht mehr zeitgemäß ist. Derartige pauschale Beschränkungen der Angelfischerei sind unzulässig und belasten die Akzeptanz der Schutzziele in der Fischerei. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, in dem diese Sonderregelung für das Angeln zu nächtlicher Zeit besteht.

 

Den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion lehnen wir aber nach wie vor ab. Dieser ist handwerklich schlichtweg falsch, sinnlos und populistisch.

 

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das im Sommer 2021 das in Deutschland einzige Nachtangelverbot für sechs Kläger gekippt hat, begrüße ich hingegen sehr. Es bestätigt unsere jahrelange Forderung nach einer Abschaffung des Nachtangelverbots. Nun muss sich Minister Hauk an seine darauf erfolgte Zusage halten, die Landesfischereiverordnung im Sinne der Angler zu ändern und dies schnellstmöglich umsetzen.

 

Doch nicht nur beim Nachtangeln, sondern auch bei der Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche hat Baden-Württemberg die restriktivsten Regelungen. Das Mindestalter für den Jugendfischereischein sollte von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt werden. Das würde den Fischereivereinen die Nachwuchsgewinnung erleichtern und auch die Rechtssicherheit von Familien stärken, die ihre Kinder an die Fischerei und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Gewässerökologie heranführen wollen. Zahlreiche Studien belegen, dass frühzeitiges Angeln bei Kindern deren Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und den persönlichen Reifeprozess fördern kann.

 

Die rund 150.000 Angler im Land leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Umwelt- und Naturschutz. Sie tragen maßgeblich zur Hege und Pflege der Fischbestände bei und versorgen uns gemeinsam mit den Fischern mit einem gesunden, regionalen, und frischen Lebensmittel. Dafür haben sie Wertschätzung verdient und zeitgemäße, unbürokratische Rahmenbedingungen.“

Zur Meldung, dass Umweltministerin Walker es aus naturschutzfachlichen Gründen und zum Erhalt der Biodiversität für notwendig hält, den Nationalpark Schwarzwald inhaltlich und räumlich weiterzuentwickeln und die Bürger daran mittels einer Umfrage beteiligen möchte, erklärt der naturschutz- und forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Seit Jahren verschlingt der Nationalpark Schwarzwald nicht nur Unsummen an Landesmitteln, er ist auch für den Borkenkäfer ein Schlaraffenland. Die vielen toten Bäume setzen CO2 frei, was wiederum dem Klimaschutz einen Bärendienst erweist. Nur aktiv bewirtschaftete Wälder im Wachstum speichern CO2 und können sich auch kurzfristig an den Klimawandel anpassen.

 

Wir brauchen den gezielten Aufbau klimaresilienter Mischwälder und müssen dabei auch auf nicht-heimische Baumarten setzen. Außerdem müssen wir Holz als ökologischen Rohstoff nachhaltig nutzen. Es speichert CO2 und ist eine Alternative für klimaschädliche Baustoffe.

Im Sinne der Kaskadennutzung sollte Holz möglichst zuerst stofflich verwendet werden. Danach kann es wie Biomasse zu Heizzwecken, zur bedarfsabhängigen Stromerzeugung oder zur Erzeugung von Bio-Kraftstoffen genutzt werden.

 

Es braucht also eine Wald- und Klimapolitik, die die Senkenleistung des Waldes, die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Verwendung des regionalen nachwachsenden Rohstoffes Holz berücksichtigt.

 

Kurzum: Wir brauchen aktiv bewirtschaftete Wälder anstatt eines noch größeren Nationalpark Schwarzwald mit immer mehr toten Bäumen.“

Die FDP/DVP-Fraktion hat ein Positionspapier zum Vorgehen beim Kormoran in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, erklärt dazu:

 

„Die Berufsfischer am Bodensee machen schon lange darauf aufmerksam – die Zahl der Kormorane nimmt stetig zu und mit ihnen auch die Probleme vor Ort. Der landesweite Brutbestand des Kormorans ist in den letzten 20 Jahren kontinuierlich gewachsen und hat sich von 2000 bis 2018 versechsfacht. Die Folgen sind schwindende Fischbestände und die Existenzgefährdung der Berufsfischerei. Der Vogel ernährt sich fast ausschließlich von Fisch und das kann er insbesondere im baden-württembergischen Teil des Bodensees nach Herzenslust tun. Vielerorts sind die Fischbestände auch seltener Arten durch den Kormoran bereits dezimiert. Vor allem steigt der Fraßdruck lokal auch auf geschützte und gefährdete Fischarten.

 

Obwohl sich die Landesregierung der Kormoran-Problematik seit Jahren bewusst ist, schiebt sie ein konkretes Vorgehen auf die lange Bank. Dies wurde auch in ihrer Antwort auf unsere Anfrage zum Vorgehen beim Kormoran deutlich (Drucksache 17 / 428). Nach vielen leeren Versprechungen hat die Landesregierung zu Beginn des Jahres 2021 eine ‚Vorstudie für ein mögliches Kormoranmanagement am Bodensee‘ in Auftrag gegeben. Erst dann könne man beurteilen, ob ein Kormoranmanagement am Bodensee notwendig sei.

 

Die Kormoranproblematik muss endlich angegangen werden, es müssen praktikable Lösungen her. Wir fordern eine zeitgemäße Überarbeitung der Kormoranverordnung, die die Vergrämung von Kormoranen künftig weniger bürokratisch handhabt. Es braucht außerdem ein international abgestimmtes Management des Kormorans, insbesondere am Bodensee, das dessen Anzahl langfristig auf ein Maß verringert, bei dem der Einfluss auf fischwirtschaftlich wichtige und gefährdetet Fischarten gegenüber dem jetzigen stark reduziert wird und zu einer Erholung der Fischbestände und einem Erhalt gefährdeter Fischarten beiträgt.“

17-11-2021 Vorgehen beim Kormoran

Unsere Wälder schützen das Klima in doppelter Hinsicht.


Anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen Waldzustandsberichts sagte der Sprecher für Wald- und Forstpolitik der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Auch wenn unsere Wälder in diesem Jahr aufgrund des kühlen und feuchten Frühjahrs einmal aufatmen konnten, 42 Prozent sind stark geschädigt. Dies ist umso fataler vor dem Hintergrund, dass der Wald das Klima gleich in doppelter Hinsicht schützt. Er speichert CO2 und liefert Holz. Durch dessen Nutzung lässt sich CO2 über lange Zeit dem atmosphärischen Kreislauf entziehen. Dafür müssen wir auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung setzen. Mit der Bereitstellung von Holz trägt sie maßgeblich zu einer Bioökonomie bei, die auf nachwachsenden Rohstoffen basiert.

 

Die Landesregierung aber verkennt die Bedeutung des Multitalents Wald und der Waldbewirtschaftung für den Klimaschutz komplett. Sie erlässt als eines der waldreichsten Bundesländer nach Bayern ein Klimaschutzgesetz, dass dem Wald in keiner Weise Beachtung schenkt. Wir haben Grün-Schwarz deshalb noch vor Verabschiedung des Gesetzes dazu aufgefordert, dieses um eine Strategie zu ergänzen, die die Klimaschutzpotenziale der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft erhält und stärkt. Die Landesregierung hat unsere Forderungen abgelehnt. Sie ignoriert damit, dass wir zum Aufbau klimastabiler Wälder auch neue, nicht-heimische Baumarten brauchen. Geht es nach den Plänen von Grün-Schwarz, dann sollen nicht gebietsheimische Baumarten bei Neupflanzungen zum Waldaufbau nicht mehr als 25 Prozent einnehmen. Weitere 10 Prozent der Fläche des Staatswalds sollen zudem unter Prozessschutz gestellt werden. Wer aber immer mehr Waldflächen aus der Nutzung nimmt, konterkariert den Klimaschutz. Ist ein Baum abgestorben und bleibt das Holz im Wald, wird ein Großteil des CO2 wieder an die Atmosphäre abgegeben.

 

Den Wald als Klimaschützer können wir nur erhalten, wenn wir erstens auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sowie die Verwendung von Holz in Form von langlebigen Produkten setzen. Zweitens brauchen wir gezielte Maßnahmen zur Wiederbewaldung von Schadflächen sowie zur verstärkten Anpassung der Wälder an den Klimawandel im Rahmen eines klimarobusten Waldumbaus. Drittens müssen wir die energetische Nutzung von Holz und anderer Biomasse stärker fördern, wo dies nicht in Konkurrenz zur stofflichen Verwendung oder zur Nahrungsmittelerzeugung steht. Wir brauchen also endlich eine Klimapolitik, die nicht nur die Senkenleistung des Waldes, sondern auch die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Verwendung des regionalen nachwachsenden Rohstoffes Holz berücksichtigt.“

 

Schon wieder kein Konzept zur Ausstattung der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter.


Zum heute stattfindenden 25-jährigen Jubiläum des Landesverbands Baden-Württemberg der Lebensmittelchemiker/innen im öffentlichen Dienst e.V. (LBW) erklärt der Sprecher für Ländlichen Raum der FDP/DVP-Fraktion, Rudi Fischer:

„Muss immer erst etwas passieren, bevor die Landesregierung handelt? Seit Jahren ist die Personaldecke in der Lebensmittelkontrolle extrem dünn. Nachgesteuert wird nur langsam und ohne ein langfristiges Konzept. Lebensmittelkontrollen sind für den gesundheitlichen Verbraucherschutz unabdingbar. Die Anforderungen sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen und werden das auch weiter tun. Darum müssen die Ämter mit neuester Technik und ausreichend Personal ausgestattet werden.“

Klaus Hoher, Sprecher für Landwirtschaft der FDP/DVP-Fraktion, fügte hinzu:

„Auf unsere Anfrage (Drucksache 17/984), wie die Landesregierung die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) besser für deren wichtige Arbeit ausstatten und die bestehenden Personalprobleme lösen will, wird auf 2023 und darüber hinaus verwiesen. Der Staatshaushaltsentwurf 2022 enthält laut Aussage des Ministeriums keine einzige neue Stelle und keinerlei zusätzliche Sachmittel für die Untersuchungsämter. Man schiebt den gesundheitlichen Verbraucherschutz und damit die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg bewusst auf die lange Bank.“

Klaus Hoher

Pauschale Beschränkungen der Angelfischerei sind unzulässig.


Zur ersten Beratung eines Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion über eine Änderung des Fischereigesetzes sagte der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Naturschutz, Klaus Hoher:

„Die Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit ist eine völlig veraltete, nicht mehr zeitgemäße Vorschrift. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ist aber so sinnlos wie das Nachtangelverbot selbst. Er beinhaltet zahlreiche handwerkliche Fehler und ist inhaltlich ein nicht durchdachter Schnellschuss. Vor allem zu einem Zeitpunkt, wo die Begründung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu den Urteilen vom 13. Juli 2021 zum Nachtangelverbot noch aussteht.

Ich begrüße das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das das in Deutschland einzigartige Nachtangelverbot für sechs Kläger gekippt hat. Für die rund 150.000 weiteren Anglerinnen und Angler auf der baden-württembergischen Seite zwischen Main und Bodensee muss es aber ebenfalls möglich nachts zu angeln, wie es in allen anderen 15 Bundesländern auch möglich ist. Zudem sollte das Mindestalter für den Jugendfischereischein von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt werden. Das würde den Fischereivereinen die Nachwuchsgewinnung erleichtern und die Rechtssicherheit von Eltern oder Großeltern stärken, welche die kommende Generation an die Fischerei und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Gewässerökologie heranführen wollen. Pauschale Beschränkungen der Angelfischerei aber sind unzulässig und belasten die Akzeptanz der Schutzziele in der Fischerei

Klaus Hoher

Investitionen in die grüne Infrastruktur bringen nachhaltige Synergieeffekte mit sich.


Beim Besuch des Arbeitskreises Ländlicher Raum, Ernährung und Verbraucherschutz der FDP/DVP Fraktion auf der Landesgartenschau in Überlingen (18.08.) lobte der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Baden-Württembergs Landesgartenschauen sind ein Dauererfolg. Mit der Landesgartenschau in Überlingen ist es dem Verband für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg mit seinen Mitgliedsbetrieben wieder einmal gelungen die einzigartige Gestaltungskunst der Garten- und Landschaftsbetriebe im Land zu demonstrieren. Solche Investitionen in die grüne Infrastruktur bringen außerdem wertvolle nachhaltige Synergieeffekte mit sich. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Gärten, Straßen und Parks vor Ort für die Menschen sind, um sich jenseits der eigenen vier Wände erholen zu können und Ausgleich zu finden. Außerdem trägt der Ausbau der grünen Infrastruktur zum Erhalt der Artenvielfalt bei und zur Anpassung an den Klimawandel.“

Der Sprecher für Ländlichen Raum der FDP/DVP Fraktion, Rudi Fischer, ergänzte:

„Die große Leistungsfähigkeit des Garten- und Landschaftsbaus in Baden-Württemberg ist beeindruckend. Die Branche bietet zukunftsfähige Arbeitsplätze und bringt Lebensqualität in Gärten, Straßen und Parks. Durch die Innovationskraft des Garten- und Landschaftsbaus hat außerdem jeder Einzelne die Möglichkeit durch seine Gartengestaltung einen ganz eigenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Baden-Württembergs Landesgartenschauen sind ein wichtiger Zukunftsbeitrag für den Ländlichen Raum. Sie bringen die Stadtentwicklung voran, fördern die Lebensqualität, die Infrastruktur, das Stadtklima und die wirtschaftliche Bilanz der teilnehmenden Städte und Gemeinden. Sie geben der jeweiligen Stadt und der Region einen spürbaren Entwicklungsschub, sowohl aus städtebaulicher als aus wirtschaftlicher Sicht.“

Klaus Hoher

Baden-Württemberg hinkt als einziges Bundesland hinterher


Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bezüglich des Nachtangelverbots sagte der fischereipolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das das in Deutschland einzigartige Nachtangelverbot für sechs Kläger gekippt hat, begrüße ich sehr. Es bestätigt unsere jahrelange Forderung nach einer Abschaffung des Nachtangelverbots. Während Schwimmen oder Bootfahren rund um die Uhr möglich sind, werden Angler in Baden-Württemberg seit Jahrzehnten als Störenfriede degradiert.

Das Nachtangelverbot ist absurd. Fische halten keine Nachtruhe, das gilt auch für die Fische auf der baden-württembergischen Seite des Rheins oder der Donau. Die Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit stellt eine völlig veraltete, nicht mehr zeitgemäße Vorschrift dar. Baden-Württemberg hinkt als einziges Bundesland hinterher.“

Wir müssen die wirtschaftlichen Funktionen in Einklang mit dem Umwelt- und Artenschutz und der Erholungsfunktion bringen.


Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte auf Antrag der Fraktion der CDU mit dem Titel „Klimaschützer, Wirtschaftsfaktor und Lebensraum – Naturtalent Wald“ sagte der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Unser Wald ist Klimaschützer Nummer 1, bietet Raum für Erholung sowie Entwicklung von Artenvielfalt und ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Genau diese drei unersetzlich wertvollen Funktionen stehen vor nie da gewesenen Herausforderungen. 46 Prozent der Waldfläche sind deutlich geschädigt. Der Holzmarkt befindet sich in einer Krise historischen Ausmaßes. Aber anstatt Waldbesitzer dabei zu unterstützen, geschädigte Flächen zu räumen und mit klimastabilen Mischwäldern neu zu bepflanzen, steht die Landesregierung beim Waldaufbau auf der Bremse. Zum Aufbau klimastabiler Wälder braucht es auch nicht-heimische Baumarten wie Douglasien oder Zedern. Diese sollen nach den Plänen von Grün-Schwarz aber bei Neupflanzungen nicht mehr als 25 Prozent einnehmen. Zudem will die Landesregierung 10 Prozent der Fläche des Staatswalds aus der Bewirtschaftung nehmen, um dort die bis zu 1.000 geplanten Windräder aufzustellen. Die grün-schwarze Waldpolitik schadet dem Naturtalent Wald und konterkariert den Klimaschutz.

Statt immer mehr Flächen unter Prozessschutz zu stellen und den Staatswald mit Windrädern zuzupflastern, müssen wir auf produktionsintegrierten Naturschutz setzen. Nur nachhaltig bewirtschaftete Wälder in Verbindung mit einer entsprechenden Holznutzung führen langfristig zu positiven CO2-Bilanzen. Wir müssen die wirtschaftlichen Funktionen in Einklang mit dem Umwelt- und Artenschutz und der Erholungsfunktion bringen, nur so wird es uns gelingen, unser Multitalent Wald zu erhalten.“

 

Wer immer mehr Waldflächen aus der Nutzung nimmt, konterkariert den Klimaschutz und sorgt für einen weiteren Mangel an Holz.


Zur Meldung von Forstminister Hauk über die angespannte Situation im Wald und dass das Land die Waldbesitzer beim Waldumbau unterstütze sagt der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Wald und Holz sind die besten Klimaschützer. Unsere Wälder stehen aber vor nie dagewesenen Herausforderungen: Die Trockenheit, da die Grundwasservorräte auch trotz des kühlen und regnerischen Frühjahrs nach den vergangenen drei heißen und trockenen Sommern nicht ausreichend gefüllt sind, die weiterhin hohe Ausgangspopulation des Borkenkäfers und der Befall mit schädlichen Baumpilzen. Forstminister Hauk kündigt an, das Land unterstütze die Waldbesitzer dabei, die geschädigten Flächen zu räumen und mit klimastabilen Mischwäldern neu zu bepflanzen. In Wirklichkeit steht Grün‑Schwarz beim Waldumbau aber auf der Bremse. Zum Aufbau klimastabiler Wälder brauchen wir auch neue, nicht-heimische Baumarten. Genau diese nicht gebietsheimischen Baumarten sollen aber nach den Plänen der Landesregierung bei Neupflanzungen zum Waldaufbau nicht mehr als 25 Prozent einnehmen.

Zudem will Grün-Schwarz weitere 10 Prozent der Fläche des Staatswalds unter Prozessschutz stellen, um dort die bis zu 1.000 geplanten Windräder aufzustellen. Wer aber immer mehr Waldflächen aus der Nutzung nimmt, konterkariert den Klimaschutz und sorgt für einen weiteren Mangel an Holz. Nur nachhaltig bewirtschaftete Wälder in Verbindung mit einer entsprechenden Holznutzung führen langfristig zu positiven CO2‑Bilanzen. Regional erzeugtes und genutztes Holz sind die Königsklasse der Nachhaltigkeit. Der Waldumbau wird nur gelingen, wenn wir die wirtschaftlichen Funktionen in Einklang mit dem Umwelt- und Artenschutz sowie der Erholungsfunktion bringen.“

Klaus Hoher

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht darf nicht zu einem grauen Markt führen

Zur Meldung, dass Grüne und CDU einen Hunde-Führerschein sowie eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Versicherungspflicht für Hunde einführen wollen, erklärt der tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Der geplante Hunde-Führerschein greift zu kurz. Wir müssen den Schutz aller Haustiere im Land stärken und dafür die Sachkunde aller Heimtierhaltender verbessern. Dabei gilt für uns der Grundsatz ‚Lenken statt Verbieten‘. Anstatt auf Regelungswut müssen wir auf freiwillige Fortbildungsangebote an Heimtierhalter setzen.

Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden kann hinsichtlich der Nachverfolgbarkeit, wie beim oftmals tierschutzwidrigen innereuropäischen Hundehandel oder bei der Identifikation entlaufener Tiere und der Abgrenzung zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren Vorteile bieten. Dies aber nur dann, wenn diese EU-weit rechtssicher umgesetzt wird. Ansonsten wird sie lediglich zu einem grauen Markt führen, der einen wirksamen Tierschutz letztlich nur erschwert.“

Klaus Hoher

Ein See kann entweder zur Trinkwasserspeicherung genutzt werden oder zur Fischzucht.

Zur Meldung der Genossenschaft „Regio Bodensee Fisch“, dass die Pläne, in Netzgehegen Fische zu züchten, vorerst nicht weiterverfolgt würden, erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Dass die Pläne der umweltschutzfeindlichen Fischzucht im Bodensee endlich auf Eis gelegt werden, begrüße ich sehr. Netzgehege und jegliche Versuchsanlagen oder Pilotprojekte zur Fischzucht haben im Bodensee nichts zu suchen. Er ist der größte Trinkwasserspeicher Europas, der über 5 Millionen Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger mit frischem Trinkwasser versorgt. In ganz Europa gibt es kein vergleichbares Projekt. Ein See kann entweder zur Trinkwasserspeicherung genutzt werden oder zur Fischzucht.

Es ist völlig ungeklärt, welche Auswirkungen die Fischzucht mit Netzgehegen im Bodensee auf Gewässerökologie, Trinkwasser und schließlich auch auf den Tourismus und die Freizeitnutzung haben würde. Der Eintrag von Fischfutter zum Beispiel, welches viel Chemie enthält, ökologisch aufwendig und teuer hergestellt wird, steht im Gegensatz zum Verbot der Gewässerverschlechterung. Bereits in 2018 forderte ich deshalb ein Gesetz, welches die Inhalte der Bodensee-Richtlinien 2005, soweit nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts zulässig, verbindlich in Landesrecht umsetzt (siehe hierzu auch: Antrag der Abg. Klaus Hoher u.a. FDP/DPV Rechtliche Bindungswirkung von Ziffer 4.5 der Bodensee-Richtlinien 2005, Drucksache 16/4225). Es gilt die Fischzucht am Bodensee zu unterstützen, aber an Land. Es kann Bodenseewasser dafür verwendet werden, solange der Wasserkreislauf im Notfall vom Bodensee getrennt werden kann.“

Die vom Umweltministerium beschworene „Verständigungspolitik“ stößt an ihre Grenzen.

 

Anlässlich der andauernden Besetzung des Altdorfer Waldes durch Klimaaktivisten, die den geplanten Kiesabbau verhindern wollen, fordert der forst- und agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Landesregierung riskiert durch ihre abermalige Untätigkeit einen Präzedenzfall für die Region und das gesamte Land zu schaffen. Schon Ende 2020 musste eine Spezialeinheit der Polizei die Baumbesetzung eines Klimaaktivsten beenden. Trotzdem besetzten im Anschluss weitere Aktivisten einen anderen Baum. Damals wollten sie erreichen, dass Ravensburg in Sachen Klimaschutz mit gutem Beispiel vorangeht. Nun soll der Kiesabbau im Altdorfer Wald verhindert werden. Wenn eine Versammlung aufgelöst werden muss, muss dies zeitnah durchgesetzt werden und darf sich nicht über Wochen hinziehen. Ansonsten werden in Zukunft immer mehr Aktivisten die gleichen Rechte für sich reklamieren und darauf setzten, dass der Staat schon nicht eingreifen wird. Der Klimawandel ist eine Menschheitsaufgabe, die sich nur im Konsens lösen lässt. Dramatik hilft hier gar nichts. Wenn der Tabubruch zur Regel wird, erschöpft sich der Effekt. “

 

Die umwelt- und wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, erklärt:

 

„Der aktuelle Protest der Klimaaktivisten zeigt, dass die vom Umweltministerium beschworene „Verständigungspolitik“ an ihre Grenzen stößt. Es ist Aufgabe des Staates, dass ordnungsgemäß erfolgte und rechtskräftige Genehmigungsverfahren zur Rohstoffsicherung und -gewinnung auch umgesetzt werden. Die Sicherung heimischer Rohstoffvorkommen ist als hoheitliche Daueraufgabe der Daseinsvorsorge unverzichtbar und muss langfristig betrieben werden. Integrierte Projekte, bei denen der Abbau von Rohstoffen als Mittel zum Zweck genutzt wird, bieten eine Lösungsperspektive für Nutzungskonflikte, nicht aber die Duldung des Staates wochenlanger Baumbesetzungen durch Klimaaktivisten“.

Dr. Timm Kern

Verbände zeigen große Baustellen auf – Auch Innovationen müssen gefördert und Berufsschulstandorte erhalten werden.

 

Zu den Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der Direktorenvereinigungen an Beruflichen Schulen (ADV) und des Berufsschullehrerverbands Baden-Württemberg (BLV) äußerten sich der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern, und der Sprecher für berufliche Bildung, Klaus Hoher, wie folgt:

 

Kern: „Die Verbände der Lehrkräfte und der Direktoren an den Beruflichen Schulen zeigen mit ihrem ganzen Bündel an Forderungen auf, wie groß und zahlreich die Baustellen nicht nur im Bereich der Beruflichen Schulen, sondern in unserem Schulwesen insgesamt sind. Und sie haben Recht: Wer beste Bedingungen für unsere Bildungswesen schaffen will, muss eine Menge anpacken: unter anderem der Abbau des Unterrichtsdefizits, die Entlastung der Schulleitungen, die weitere Digitalisierung der Schulen oder die Sicherung der IT-Administration. Die Verbände machen aber auch Vorschläge, wie Innovationen beispielsweise durch Koordinatoren für Innovation und ein Innovationsbudget an jeder Schule gefördert werden können. Wenngleich nicht alles finanziert werden kann, gilt es dennoch, diese Vorschläge ernsthaft zu prüfen und Möglichkeiten zu ihrer Umsetzung zu suchen. Denn ohne Innovationen kann erstklassige Bildung kaum erreicht, geschweige denn dauerhaft gesichert werden.“

 

Hoher: „Unser berufliches Schulwesen sorgt mit seiner großen Vielzahl an Bildungsangeboten und seiner berufspraktischen Ausrichtung dafür, dass der Grundsatz der Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung gelebte Wirklichkeit ist. Die FDP/DVP tritt unter anderem dafür ein, bestehende Berufsschulstandorte gerade in der Fläche unseres Landes wenn irgend möglich zu erhalten. Denn um Fachkräfte in der gesamten Region zu gewinnen und zu halten, ist nach unserer Auffassung ein entsprechendes Ausbildungsangebot vor Ort beziehungsweise in erreichbarer Nähe von entscheidender Bedeutung. Unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft sind schließlich auf qualifizierten Nachwuchs angewiesen – aus dem akademischen und aus dem beruflichen Bereich.“

 

 

Klaus Hoher

Die ruinöse Situation der bäuerlichen Landwirtschaftsbetriebe muss ein Ende haben.

 

Anlässlich der Traktordemonstration etlicher Landwirte in Stuttgart erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Landwirtschafts- und Umweltpolitik von Landes- und Bundesregierung gefährdet seit Jahren die wirtschaftliche Existenz zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe mit unverhältnismäßigen Verboten und Auflagen. Nationale und Handelsalleingänge in Sachen Tierwohl zerstören gewachsene Strukturen und verlagern die Produktion ins Ausland. Für ein Mehr an Tierwohl braucht es stattdessen die Investitionsfähigkeit der Landwirte in neue Ställe und ein verpflichtendes europaweites Label. In Baden-Württemberg sind 17,5 % der Landesfläche als Natura-2000-Gebiete geschützt. Werden die aktuellen Vorschläge zum Insektenschutzpaket des Bundes beschlossen, wird dort der Pflanzenschutz massiv eingeschränkt. Derartige Nutzungseinschränkungen kämen einer Enteignung gleich. Die fachlich nicht nachvollziehbaren Entscheidungen des Insektenschutzpakets torpedieren die bisherigen Anstrengungen der Landwirte in Baden-Württemberg und erweisen dem Naturschutz einen Bärendienst. Wer zum Beispiel eine Obstbaumwiese angelegt hat, um etwas Gutes zu tun, würde bestraft, da die Bewirtschaftung nahezu unmöglich würde. Auch der Steillagenweinbau im Land stünde de facto vor dem Aus. Und das Schlimmste: Keinem Insekt wäre durch das wissenschaftsferne Gesetz geholfen. Trotzdem wurde ein Fachgespräch zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung von den Koalitionären abgelehnt. Minister Hauk darf jetzt nicht die letzte Chance verspielen, beim Bund die versprochenen und dringend notwendigen Änderungen durchzusetzen.

 

Die ruinöse Situation der bäuerlichen Landwirtschaftsbetriebe muss ein Ende haben. Es ist höchste Zeit, die Herausforderungen des Umwelt- und Artenschutzes anzupacken und mit einer starken, innovativen, ökologisch und ökonomisch zukunftsfesten Landwirtschaft in Baden-Württemberg in Einklang zu bringen. Wer unser Land ernährt, verdient Wertschätzung, Planungssicherheit und faire Preise.“

 

Klaus Hoher

Statt emotionalisierte Debatten unsachlich zu befeuern, müssen Stallumbauten bürokratisch erleichtert werden.

 

Anlässlich der Forderung von Landwirtschaftsminister Hauk an die Bundesregierung, ein Verbot für Werbung mit Dumpingpreisen und einen Mindestpreis im Zusammenhang mit Fleisch und Fleischprodukten auszusprechen, erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Statt emotionalisierte Debatten unsachlich zu befeuern, müssen Stallumbauten bürokratisch erleichtert werden. Ein Verbot von Werbung oder ein Mindestpreis für Fleisch garantieren keine bessere Qualität, kein höheres Tierwohl und auch nicht mehr Arbeitssicherheit in Schlachtereien. Auch wird das Geld nicht bei den Landwirten und in den Ställen ankommen. Was wir brauchen sind bessere Standards und Kontrollen sowie Transparenz und Informationen auf der Verpackung, damit Verbraucherinnen und Verbraucher Qualität erkennen zu können. Ein verbindliches und EU-weit einheitliches

Tierwohllabel würde nicht nur mehr Tierwohl schaffen, sondern auch für einen fairen Wettbewerb sorgen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent die Haltungsform aufzeigen. Nutztierhalter in Baden-Württemberg müssen endlich die Garantie bekommen, dass nicht nach Umsetzung der Investitionen für mehr Tierwohl schon nach wenigen Jahren wieder neue Auflagen verabschiedet werden, die neue Schulden und Kosten bedeuten. Sie können derzeit ihre Ställe aber nicht schnell genug umbauen, Bürokratie und überzogene Umweltauflagen hindern sie daran. In der Veterinärverwaltung mangelt es an Kontrollpersonal. Um diese Probleme sollte sich Landwirtschaftsminister Peter Hauk kümmern. Seine Forderungen nach Mindestpreisen und Werbeverboten für Fleisch sind reine Effekthascherei“.