Keine FDP-Forderungen für Fracking am Bodensee.


Zur Meldung, wonach sich Innenminister Strobl gegen eine vermeintliche FDP-Forderung nach Fracking am Bodensee positioniert hat und heimische Erdgasförderung ungeachtet einer sich zuspitzenden Versorgungslage ablehnt, sagte der FDP/DVP-Abgeordnete des Wahlkreises Bodensee, Klaus Hoher:

 

„Mit seiner Behauptung, die FDP habe Fracking am Bodensee gefordert, hat Innenminister Strobl zur fahrlässigen Verbreitung von Fake News beigetragen und in einem durchschaubaren Manöver von der katastrophalen Krisenkommunikation der grün-schwarzen Landesregierung abzulenken versucht. Als Fürsprecher für Versorgungssicherheit hat sich die FDP wiederholt für die pragmatische Prüfung heimischer Förderpotenziale ausgesprochen. Wie Innenminister Strobl wissen sollte, liegen relevante Erdgasvorkommen im Land keineswegs im Bodenseeraum, sondern an der Rheinschiene und nordöstlich des Bodensees.

 

Nicht selten zählen die grün-schwarzen Kritiker heimischer Erdgasförderung zu lautstarken Befürwortern der bald anlaufenden Flüssiggasimporte. Während Flüssiggas, in Wild-West-Manier gefrackt, erst aus den USA oder Australien importiert werden muss, würde die heimische Förderung regionale Besonderheiten berücksichtigen, deutsche und europäische Umweltstandards einhalten und dabei auch den bei Flüssiggasimporten anfallenden Energie- und Transportaufwand vermeiden. Noch bis Anfang der 2000er Jahre konnten 20 Prozent des deutschen Gasverbrauchs durch heimische Quellen gedeckt werden. Die Wiederaufnahme der Erdgasförderung könnte bereits in wenigen Monaten die Versorgungslage stabilisieren und Wirtschaft und Gesellschaft spürbar entlasten. Als Trinkwasserregion des Landes steht der Bodenseeraum zu Recht unter besonderem Schutz. Erdgasförderung sollte und wird hier nicht ohne weiteres möglich sein. Grundsätzlich gilt aber: Bevor Pleiten, Prekarisierung und Perspektivlosigkeit billigend in Kauf genommen werden, muss die Politik alle zur Verfügung stehenden Potenziale pragmatisch prüfen.“

Die Landesregierung ignoriert sämtliche wissenschaftlichen Erkenntnisse.


Zur Meldung, dass sich Umwelt- und Landwirtschaftsministerium darauf geeinigt haben, dass der Auerhuhnschutz auf rund 15.000 Hektar Windpotenzialfläche im Schwarzwald künftig keine Rolle mehr spielen muss, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Im Schwarzwald ist kein Platz für Windkraft und Auerhuhn. Studien zeigen, dass der Ausbau der Windenergie die Zahl der Auerhühner zurückgehen lässt. Ihre Bestandsentwicklung ist schon heute fatal. Die Landesregierung ignoriert sämtliche wissenschaftlichen Erkenntnisse. Da bringt es dem Auerhuhn auch nichts, wenn Minister Hauk seit Monaten von einer Fortschreibung des Aktionsplan Auerhuhn spricht.

 

Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien ist wichtig und richtig. Gerade die grün geführte Landesregierung sollte aber wissen, dass der Schutz von Arten und der Erhalt der biologischen Vielfalt genauso wichtig sind wie die Energiewende. Es gibt Standorte, da ist Windkraft sinnvoll und es gibt Standorte wie den Schwarzwald, wo der Artenschutz Vorrang haben muss.

 

Regenerativer Strom muss dort erzeugt werden, wo die Standortverhältnisse den höchsten Wirkungsgrad und die geringsten Kosten bei vergleichbaren Umweltstandards ermöglichen. Wir haben hierzulande ganz andere Potenziale als die Windkraft im Schwarzwald. Stattdessen müssen wir die Potenziale von Biogas vollumfänglich ausschöpfen, den Schatz der tiefen Geothermie heben und für einen wirtschaftlichen und flächeneffizienten Ausbau der Solarenergie sorgen.

 

Anstatt immer mehr Waldflächen der Nutzung zu entziehen, muss die Landesregierung auch die energetische Nutzung von Holz fördern, wo dies nicht in Konkurrenz zur stofflichen Verwendung steht. Davon würde wiederum auch das Auerhuhn profitieren. Denn wie viele weitere seltene und gefährdete lichtliebende Tierarten ist das Auerhuhn auf Waldstrukturen angewiesen, die ohne eine entsprechende Bewirtschaftung der Wälder verloren gehen.“

Klaus Hoher

Wie viele Tiere will die Landesregierung dem Wolf noch opfern?.


Zur Meldung des Umweltministeriums, dass eine genetische Untersuchung von Abstrichproben den Verdacht bestätigt hat, dass einer der drei im Fördergebiet Wolfsprävention im Schwarzwald sesshaften Wölfe sechs Schafe getötet und zwei Schafe verletzt hat, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Das Märchen vom guten Wolf ist ausgeträumt. Wie viele Tiere will die Landesregierung dem Wolf noch opfern? Sie muss endlich reagieren und den rechtssicheren Abschuss von Problemwölfen ermöglichen. Seitdem sich Umweltministerin Walker vor über einem Jahr zum Abschuss problematischer Wölfe bekannt hat, ist aber nichts passiert.

 

Die Wölfe hingegen waren im gleichen Zeitraum umso aktiver: Erst am 2. Juni hat ein Wolf im gleichen Fördergebiet fünf Schafe im Zuge eines Angriffs getötet und ein weiteres verletzt. In den vergangenen zwölf Monaten gab es in Baden-Württemberg zehn Nutztierrisse, die eindeutig auf einen Wolf zurückzuführen sind. Fast 30 Tiere, darunter Schafe, Ziegen, aber auch Kälber und ein Hirsch wurden dabei getötet, alleine bei den beiden letzten Vorfällen waren es 11 Schafe. Das Glück, dass bisher kein Mensch zu Schaden kam, werden wir nicht ewig haben.

 

Der Wolf muss mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufgenommen werden. Nur so können wir sein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf rechtssichere Abschüsse einzelner Problemtiere ermöglichen. Verantwortungsvolles Wildtiermanagement verlangt eine gleichrangige Berücksichtigung aller in einem Lebensraum vorkommenden Wildtierarten. Die heimische Weidetierhaltung ist unverzichtbar für die Pflege unserer Kulturlandschaft und den Erhalt der Biodiversität.“

Klaus Hoher

Wirksame Maßnahmen zum Vogelschutz fehlen.


Zur Meldung, dass Naturschützer besseren Schutz für Vögel vor Stromtod fordern und in einer aktuellen Studie von mindestens 1,5 Millionen getöteten Vögeln pro Jahr an Masten und Leitungen ausgehen, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Das Land hätte den Stromtod der über 1,5 Millionen Vögeln pro Jahr längst verhindern können. Die Landesregierung aber verpasst es seit Jahren, wirksame Maßnahmen zum Vogelschutz umzusetzen und zu ergreifen. Da verwundert es auch nicht, dass in Baden-Württemberg viele Vogelarten um eine Gefährdungskategorie schlechter eingestuft sind als im Bundesdurchschnitt.

 

Schon in der Vergangenheit habe ich die Landesregierung aufgefordert, daran zu arbeiten, dass Freileitungen ausreichend abgesichert werden, um das massive Vogelsterben an Stromleitungen zu verhindern.

 

Die Landesregierung selbst meinte auf meine Anfrage (Drucksache 17/1746) hin, dass der Tod durch Stromschlag an konstruktiv vogelgefährlichen, nicht ausreichend vogelschutzgesicherten Masten des Mittelspannungsfreileitungsnetzes eine bedeutende Mortalitätsursache darstelle, insbesondere auch während des Zuges außerhalb von Baden-Württemberg. Trotzdem schob sie die Verantwortung jahrelang auf den Bund und die Netzbetreiber ab.

 

Wenn diese Landesregierung tatsächlich etwas für den Vogelschutz erreichen will, dann muss sie jetzt gemeinsam mit den Verbänden und den Netzbetreibern mit Hochdruck daran arbeiten, dass Freileitungen ausreichend abgesichert werden. Sie muss endlich für verhältnismäßige Lösungen sorgen, die dem Tier- und dem Artenschutz gleichermaßen dienen. Wir müssen außerdem dem Artenschwund entgegenwirken, indem wir dessen Monitoring verstetigen.“

 

Klaus Hoher

Die Landesregierung befeuert die Debatte um die Katze und das Vogelsterben ohne wissenschaftliche Grundlage.


Zur Meldung, dass wegen Verstößen gegen das bundesweit einzigartige Ausgangsverbot für Katzen in Walldorf der Rhein-Neckar-Kreis erstmals ein Zwangsgeld von 500 Euro verhängt hat, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Das Ausgangsverbot für Katzen ist völliger Irrsinn. Es widerspricht dem Tierschutz: Für Freigängerkatzen bedeutet es massiven Stress und unermessliches Leid von heute auf morgen komplett eingesperrt zu sein. Es ist ein unverhältnismäßiger und ungerechtfertigter Eingriff in die Eigentumsrechte der Katzenbesitzer. Dem Vogelschutz ist in keiner Weise gedient: Es gibt bis heute keine einzige repräsentative Studie dazu, wie viele Vögel in Deutschland jährlich zum Opfer von Hauskatzen werden.

 

Doch der Fehler liegt nicht nur beim zuständigen Landkreis. Die Landesregierung versäumt es seit Jahren, ein verhältnismäßiges und wirksames Maßnahmenpaket vorzulegen und umzusetzen. Stattdessen befeuert sie die Debatte um die Katze und das Vogelsterben, indem sie ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage regelmäßig behauptet, dass Katzen eine der Hauptverursacher für das Vogelsterben seien. Das tut sie insbesondere dann mit Vorliebe, wenn es um die Auswirkungen der Windkraft auf den Artenschutz geht. Dabei sind ihre ideologiegetriebenen Windkraftpläne dieser Landesregierung genauso realitätsfern wie das Ausgangsverbot für Katzen selbst.

 

Was wir in Sachen Vogelschutz brauchen, sind verhältnismäßige Lösungen, die dem Tier- und dem Artenschutz gleichermaßen dienen und die Eigentumsrechte der Haustierbesitzer berücksichtigen. Wir müssen außerdem dem Artenschwund entgegenwirken, indem wir dessen Monitoring verstetigen.“

 

Klaus Hoher

Landesregierung nimmt in Kauf, dass immer mehr Tiere durch problematische Wölfe getötet werden.


Zur Meldung, dass das Umweltministeriums die Tötung mehrerer Schafe durch einen neuen Wolf im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald bestätigt, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Statt einer romantischen Verklärung des Wolfes muss der rechtssichere Abschuss von Problemwölfen möglich sein. Wolf und Weidetierhaltung schließen sich aus.

 

Vor einem Jahr bekannte sich Umweltministerin Walker noch zum Abschuss problematischer Wölfe. Passiert ist seitdem nichts. Die wiederholten Vorfälle von Nutztierrissen und der Nachweis eines neuen Wolfes im Schwarzwald sollten ausreichend Warnung sein, dass sie endlich reagieren muss.

 

Der Wolf muss mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufgenommen werden. Nur so können wir sein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf rechtssichere Abschüsse einzelner Problemtiere ermöglichen. Verantwortungsvolles Wildtiermanagement verlangt eine gleichrangige Berücksichtigung aller in einem Lebensraum vorkommenden Wildtierarten. Die heimische Weidetierhaltung ist unverzichtbar für die Pflege unserer Kulturlandschaft und den Erhalt der Biodiversität.“

 

 

Die Landesregierung muss eine weitere Ausbreitung der aggressiven Tierseuche verhindern.


Zur Meldung, dass eine Woche nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Landkreis Emmendingen bisher keine weiteren Fälle der Krankheit in Baden-Württemberg aufgetreten sind, meint der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Georg Heitlinger:

 

„Ich bin froh, dass sich die Lage bisher nicht verschlechtert hat. Eine weitere Ausbreitung der aggressiven Tierseuche in Baden-Württemberg wäre eine Katastrophe für die schweinehaltenden Betriebe. Ihre wirtschaftliche Situation ist aufgrund der Verwerfungen am Schweinemarkt unter anderem bedingt durch die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland ohnehin schon fatal. Es geht jetzt um nichts weniger als um ihre Existenz. Die Lage ist ernst. Landwirtschaftsminister Hauk muss alle nötigen Maßnahmen konsequent umsetzen, um ein weiteres Übergreifen der Seuche zu verhindern. Dazu gehört auch für eine ausreichende personelle Ausstattung der Veterinärverwaltung zu sorgen, damit diese den gestiegenen Anforderungen gerecht werden kann.“

 

Der jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher, ergänzt:

 

„Die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest gelingt nur, wenn Ausbruchsherde künftig noch schneller ausgemacht und isoliert werden. Neben den Landwirten kommt auch den Forstwirten und Jägern eine bedeutende Rolle bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zu. So braucht es eine intensive Wildschweinjagd. Das Land darf dabei aber die Verantwortung nicht einseitig auf die Jägerschaft abschieben. Jägerinnen und Jäger erfüllen mit der Seuchenprävention eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Dafür verdienen sie Anreize und Unterstützung.“

Ohne Pflanzenschutz ist es nahezu unmöglich, einen Ertrag zu erzielen.


Anlässlich der Debatte um die Zukunft des Weinbaus in Baden-Württemberg meinte der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Zukunft des Weinbaus sieht düster aus. Die Herausforderungen durch Strukturwandel, Globalisierung, Klimawandel, rechtliche Vorgaben und steigende Kundenansprüche sind bereits enorm. Die Landesregierung brummt den Winzerinnen und Winzern aber noch zusätzliche Auflagen und Einschränkungen für die Bewirtschaftung auf, um die ideologiegetriebenen Ziele ihres Biodiversitätsstärkungsgesetzes durchzupeitschen.

 

Bis zum Jahr 2030 soll auch im Weinbau der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent reduziert werden. Den Weinbaubetrieben entzieht sie damit die Existenzgrundlage. Ohne Pflanzenschutz können sie kaum noch einen Ertrag erzielen. Das aber nimmt die Landesregierung billigend in Kauf. Sie sieht tatenlos mit zu, wie vor allem immer mehr Zuerwerbs- und Nebenerwerbswinzer ihre Weinberge aufgeben müssen.

 

Da ist es auch nicht hilfreich, wenn sich das Land dafür feiert, dass der Anteil der Bio-Rebflächen zunimmt. Im Gegenteil: Die unternehmerischen Risiken für den Bio-Weinbau sind noch größer als im konventionellen Anbau. Der Durchschnittsertrag liegt hier gerade mal bei 35 Hektoliter pro Hektar, im konventionellen Anbau sind es immerhin noch 80 Hektoliter pro Hektar, also über das Doppelte. Allein die Ertragsreduktion durch Pilzbefall liegt bei den Ökobetrieben bei 20 bis 30 Prozent und sogar Totalausfälle sind an der Tagesordnung. Das brachte auch unsere Anfrage (Drucksache Nr. 17/1872) zu Tage.

 

Obwohl sich die Landesregierung bewusst ist, dass der ökologische Weinbau weniger Ertrag liefert und stärker von den Folgen des Klimawandels und Extremwetterereignissen wie Pilzbefall betroffen ist, forciert sie diesen. Bei der dringend benötigten Forschung und Zulassung neuer Pflanzenschutzmittel schiebt sie die Verantwortung auf die Forschungsaktivitäten großer Unternehmen ab. Man hoffe, dass sich hier etwas durch die zunehmende Ökologisierung der Landwirtschaft ergebe, heißt es in der Stellungnahme auf unsere Anfrage.

 

Winzerinnen und Winzer haben unabhängig von der Bewirtschaftungsform Planungssicherheit und Rahmenbedingungen verdient, die die Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte, wettbewerbsfähige und nachhaltige Weinwirtschaft in Baden-Württemberg schaffen. Es braucht den Einsatz modernster Innovationen und Techniken im Weinberg. Dafür muss sich die Landesregierung einsetzen, wenn ihr die Zukunft der Winzerinnen und Winzer im Land noch etwas wert ist.“

Trotz der fatalen Situation des Auerhuhns fehlen bis heute wirksame Maßnahmen.


Anlässlich der Debatte zur Situation des Auerhuhns in Baden-Württemberg, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Das Auerhuhn ist der Charaktervogel des Schwarzwalds. Doch die Situation des artenschutzrechtlich streng geschützten Auerhuhns ist fatal. Die Landesregierung hat es bis heute verpasst, wirksame Maßnahmen umzusetzen, um den Bestand zu erhalten. Konnten im Jahr 2001 noch 303 Hähne während der Balz erfasst werden, waren es im Frühjahr 2021 nur noch 114. Nach einer Stabilisierung der Populationsentwicklung in den Jahren 2001 bis 2012 ist etwa ab dem Jahr 2013 ein deutlich negativer Trend sowohl bei der Populationsgröße als auch beim Verbreitungsgebiet zu verzeichnen.

 

Gerade während der Corona-Pandemie haben viele Menschen den Wald als Ausflugs- und Erholungsziel vor der eigenen Haustür für sich entdeckt. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Wissenschaftliche Studien zum Verhalten des Auerhuhns belegen aber ein Meideverhalten gegenüber stark frequentierten Waldwegen und touristischen Einrichtungen. Doch geht es um das Auerhuhn, scheinen wissenschaftliche Erkenntnisse bei Grün-Schwarz kein Gewicht zu haben. Bis heute fehlt es an einer wirksamen Besucherlenkung im Wald.

 

Wissenschaftliche Erkenntnisse spielen auch keine Rolle, wenn es um die Ausbaupläne zur Windkraft im windstillen Schwarzwald geht. Aktuelle Untersuchungen zeigen eindeutig, dass je näher die Lebensräume des Auerhuhns an einer Windenergieanlage liegen, diese umso weniger von ihm genutzt werden. Näher als 850 oder 650 Meter bewegen sich die Tiere nicht an die Windenergieanlagen heran. Auch gewöhnen sich Auerhühner nicht an Windenergieanlagen. Trotzdem forciert Grün-Schwarz den Ausbau der Windkraft um jeden Preis und will bis zu 500 Windenergieanlagen im Staatswald errichten.

 

Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg ist wichtig und richtig. Windkraft im windschwachen Baden-Württemberg aber ist es nicht. Sie ist hierzulande ineffektiv und kann durch vorschnelle Entscheidungen zu Lasten des Natur- und Artenschutzes fallen. Es gibt eben Standorte wie den Schwarzwald, wo der Artenschutz Vorrang haben muss. Die Energiewende muss naturverträglich erfolgen. Der Schutz von Arten und der Erhalt der biologischen Vielfalt sind genauso wichtig wie der Klimaschutz. Das sollte vor allem einer grün geführten Landesregierung klar sein. Es gibt keinen Klimaschutz ohne Natur und auch keine erfolgreiche Energiewende mit Windrädern, an Standorten, an denen kein Wind weht.

 

Um das Überleben des Auerwilds zu sichern, brauchen wir endlich ein wirksames Maßnahmenbündel, das die Ziele des Naturschutzes und die verschiedenen Nutzungen des Schwarzwaldes durch Waldwirtschaft, Tourismus oder Jagd ermöglicht und das Auerwild schützt.“

 

Klaus Hoher

Wir brauchen Rechtssicherheit und Monitoring.


Zum heute von Umweltstaatssekretär Andre Baumann vorgestellten „Managementplan Wolf“ meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Der Managementplan war längst überfällig. Wir brauchen aber nicht nur einen Handlungsleitfaden. Wir brauchen Rechtssicherheit und Monitoring. Der Wolf muss mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufgenommen werden. Nur so wird sein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf der rechtssichere Abschuss eines Problemtiers möglich.

 

Wer verantwortungsvolles Wildtiermanagement betreiben will, der muss alle in einem Lebensraum vorkommenden Wildtierarten gleichermaßen berücksichtigen. Die Landesregierung aber ignoriert unsere Forderung diesbezüglich seit Jahren. Sie riskiert damit, dass zahlreiche Tiere durch problematische Wölfe getötet werden und bringt so die heimische Weidetierhaltung in Gefahr, die für die Pflege unserer Kulturlandschaft und den Erhalt der Biodiversität unverzichtbar ist.

 

Klaus Hoher

Nur wirtschaftlich starke Betriebe sind fähig Naturschutz zu leisten.


Wie Naturschutz im Einklang mit der Erzeugung hochwertiger Lebensmittel und einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung gelingen kann, diskutierte der Sprecher für Land-, Wald- und Forstwirtschaft der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, am Beispiel der Region Allgäu-Oberschwaben mit Rosi Geyer-Fäßler (Bio-Landwirtin und stellvertretende Vorsitzende Bauernverband Allgäu-Oberschwaben), Raimund Friderichs (Leiter FORST bei der Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern) und Michael Fick (Leiter des Forstbetriebes Waldburg-Zeil in Leutkirch sowie Sprecher der Allianz der Landeigentümer und –bewirtschafter) im Rahmen eines Experten-Webtalks am Dienstag, 3. Mai 2022.

 

Klaus Hoher meinte: „Die grundsätzlichen Entwicklungsmöglichkeiten, die Biosphärengebiete mit sich bringen, begrüße ich. Die Regionen in Baden-Württemberg sind aber so vielfältig, dass Umweltpolitik nur gelingen kann, wenn sie vor Ort entwickelt wird und gesellschaftlich akzeptiert ist. Wir haben in der Region Allgäu-Oberschwaben 1.200 Vollerwerbslandwirte und für über 2.000 Hektar Landschaftspflegeverträge. Ein Biosphärengebiet, das weitere Schutzgebiete und Auflagen mit sich bringt, ist hier nicht passend. Nur wirtschaftlich starke Betriebe können Naturschutzflächen langfristig pflegen. Deshalb müssen wir auf den Vertragsnaturschutz setzen. Es braucht einen vernünftigen Interessenausgleich. Das muss auch die Landesregierung sehen.“

 

Rosi Geyer-Fäßler ergänzte: „In Sachen Naturschutz braucht es regional abgestimmte Konzepte, die das angedachte Biosphärengebiet für die Region Allgäu-Oberschwaben nicht bieten kann. Wir sind hier in der Region bereits von Landschaftsschutzgebieten umzingelt. Jedes Schutzgebiet hat seine eigenen Herausforderungen, die wir Landwirte in unserer täglichen Arbeit ausfüllen. Nur weil wir diese Gebiete seit Jahrzehnten hegen und pflegen, gibt es diese Gebiete überhaupt.“

 

„Wir haben hier in der Region die besten Standorte für die Wald- und Forstwirtschaft in ganz Mitteleuropa. Diese Gebiete stillzulegen, indem man sie unter eine weitere Schutzgebietskategorie stellt, wäre in der aktuellen geopolitischen und klimapolitischen Situation nicht nur kontraproduktiv, sondern geradezu fahrlässig. In einem Wald ohne Bewirtschaftung ist die Kapazität, CO2 aufzunehmen, irgendwann ausgeschöpft. Nur ein nachhaltig bewirtschafteter Wald bindet CO2 im wachsenden und stehenden wie auch im entnommenen und verarbeiteten Holz.“, betonte Raimund Friderichs.

 

Michael Fick fügte hinzu: „Eine Entscheidung gegen ein Biosphärengebiet in der Region Oberschwaben ist eine Entscheidung für einen besseren und effizienteren Naturschutz. Wir brauchen kleine Naturschutzprojekte und kein von der EU übergestülptes Großschutzgebiet. Wir müssen regionalspezifische Konzepte entwickeln, in einem Entscheidungsprozess, bei dem die Interessen aller betroffenen Akteure gleichermaßen berücksichtigt werden – ohne die Vorgabe eines Biosphärengebietes.“

 

Klaus Hoher

Wir brauchen auch einen Biberfonds zum Ausgleich der Schäden.


Zur Meldung, dass Umweltministerin Walker künftig unter Einbeziehung der Jäger Biber gezielt töten lassen will, wenn diese Schäden verursachen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, meinte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Erkenntnis der Umweltministerin begrüße ich. Leider kommt sie spät. Die durch die Bautätigkeiten des Bibers verursachten Schäden sind bereits massiv, was vor allem für die Land- und Forstwirtschaft, die Fischzucht, aber auch für Verkehrswege und Wasserbauwerke mit negativen Folgen und Sicherheitsrisiken verbunden ist.

 

Deshalb brauchen wir auch einen Biberfonds, aus dessen Mitteln die Schäden, die durch den Biber insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft entstehen, zum Ausgleich gebracht werden können. Die Landesregierung aber lehnte erst gestern (10. März) unseren Antrag (Drs. 17/1272) dazu ab. Sie lässt die Betroffenen weiterhin im Regen stehen.

 

Darüber hinaus muss die Zahl der Biberberater, Biberbeauftragen und Biberansprechpartner entsprechend der rasant zunehmen Zahl der Biber und der dadurch entstehenden Konflikte aufgestockt werden.

 

Letztlich kommen wir um eine Regulierung der Biberpopulation nicht herum und müssen über eine Aufnahme des Bibers ins Jagdrecht reden. Mit dem Schutzmanagement dieses Gesetzes können wir naturschutz- und jagdrechtliche Belange gut vereinbaren.“

 

Klaus Hoher

Wir brauchen einen Biberfonds und eine Weiterentwicklung des Bibermanagements.


Die Forderung der FDP/DVP-Fraktion nach der Einrichtung eines Biberfonds und einer Weiterentwicklung des Bibermanagements wurde heute im Landtag beraten und abgelehnt. Dazu meinte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Population des Bibers wird mittlerweile auf über 7.000 Tiere geschätzt. Damit befindet sich das streng geschützte Nagetier hierzulande wieder in einem günstigen Erhaltungszustand. Das begrüße ich sehr. Es ist ein Beleg für erfolgreichen Naturschutz.

 

Mittlerweile hat sich der Biber aber so rasant ausgebreitet, dass seine Bautätigkeiten für die Land- und Forstwirtschaft, die Fischzucht, aber auch für Verkehrswege und Wasserbauwerke mit negativen Folgen und Sicherheitsrisiken verbunden sind.

 

Die Biberschäden sind massiv angestiegen und damit auch die dadurch verursachten Kosten. Die Landesregierung lässt die Betroffenen aber seit Jahren im Regen stehen. Sie wird nicht müde, sich mit der immer gleichen Begründung aus der Verantwortung zu stehlen: Die Ausbreitung des Bibers in Baden-Württemberg sei auf natürlichem Weg erfolgt und nicht wie in Bayern, wo es einen Biberfonds gibt, durch Ansiedlung geschehen.

 

Landwirtschaftsminister Hauk scheint vergessen zu haben, dass er im Jahr 2013, als er keinen Ministerposten Inne hatte, da er sich in der damaligen Oppositionsfraktion der CDU befand, selbst die Einrichtung eines Biberfonds gefordert hat. Wohlgemerkt betrug die Population des Bibers damals nur 2.500 Biber. Wir haben mittlerweile fast 5.000 Biber mehr.

 

Die Landesregierung muss umgehend einen mit den notwendigen Mitteln ausgestatteten Biberfonds einrichten, aus dessen Mitteln die Schäden, die durch den Biber insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft entstehen, zum Ausgleich gebracht werden. Sie muss die Anzahl der Biberberater, der Biberbeauftragten und der Biberansprechpartner entsprechend der rasant wachsenden Zahl der Biber im Land aufstocken. Wir brauchen endlich ein Bibermanagement, das den massiv gewachsenen Anforderungen gerecht wird.

 

Selbstverständlich sind Prävention, Beratung, Konfliktlösung oder technische Baumaßnahmen der beste Weg. Aufgrund der rasanten Zunahme des Bibers brauchen wir aber auch Kompensationen. Letztlich müssen wir auf über eine Aufnahme des Bibers ins Jagdrecht reden. Das sollten der Landesregierung unsere Land- und Forstwirte und der Natur- und Artenschutz wert sein.“

Studien zeigen, dass der Ausbau der Windenergie die Zahl der Auerhühner zurückgehen lässt.


Zur Meldung, dass Forstminister Hauk meint, dass das vom Aussterben bedrohte Auerhuhn besser geschützt werden und dies auch bei Windkraftplänen stärker berücksichtigt werden müsse, sagt der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Dass Forstminister Hauk das Auerhuhn besser schützen will und bis 2033 wieder mehr als 300 balzende Auerhähne (Stand 2021: 114) im Schwarzwald leben sollen, begrüße ich. Wie er dieses Ziel erreichen will, wenn er gleichzeitig bis zu 1.000 neue Windenergieanlagen, davon mindestens die Hälfte im Staatswald, bauen will, bleibt mir allerdings ein Rätsel.

 

Das Auerhuhn gehört zum Schwarzwald – Windräder nicht. Studien zeigen, dass der Ausbau der Windenergie die Zahl der Auerhühner zurückgehen lässtDie Bestandsentwicklung des artenschutzrechtlich streng geschützten Auerhuhns in Baden-Württemberg ist aber schon heute fatal.

 

Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien ist wichtig und richtig. Aber die Energiewende muss naturverträglich erfolgen. Der Schutz von Arten und der Erhalt der biologischen Vielfalt sind genauso wichtig wie der Klimaschutz. Es gibt Standorte, da ist Windkraft sinnvoll und es gibt Standorte wie den Schwarzwald, wo der Artenschutz Vorrang haben muss. Vom Schutz des Auerhuhns profitieren auch andere Tier- und Pflanzenarten, die in lichten Bergwäldern leben.

 

Wenn Minister Hauk das Auerhuhn noch retten will, dann darf sein angekündigtes Schutzkonzept nicht nur ein Papiertiger bleiben. Er muss dafür sorgen, dass die vorgesehenen Maßnahmen als vordringliche Sofortmaßnahmen umgesetzt werden. Das Konzept muss sowohl die erforderlichen Tabubereiche um die einzelnen Teilpopulationen weiterhin einhalten als auch einen Lebensraumverbund zur Erhaltung einer dauerhaft überlebensfähigen Population schaffen.“

Klaus Hoher

Wir müssen auf die aktive und nachhaltige Waldbewirtschaftung setzen.


Zur Meldung, dass Forstminister Hauk die Waldökosysteme insbesondere im Klimawandel erhalten wolle, meint der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Wir müssen eine nachhaltige Produktion von qualitativ hochwertigem Holz in unseren heimischen Wäldern sicherstellen, anstatt wie von der grün-schwarzen Landesregierung geplant noch mehr Waldfläche aus der wirtschaftlichen Nutzung zu nehmen.

 

Regional erzeugtes und genutztes Holz ist die Königsklasse der Nachhaltigkeit. Unsere Wälder und Produkte aus Holz können einen erheblichen Teil dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen langfristig weiter zu reduzieren.“

Klaus Hoher

Die Verhältnismäßigkeit einer Videoüberwachung in Schlachthöfen muss gegeben sein.


Zur Meldung, dass die meisten Schlachthöfe in Baden-Württemberg bereits eine Videoüberwachung an den für den Tierschutz relevanten Stellen installiert haben, meint der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Entwicklung, dass immer mehr Schlachthöfe freiwillig eine Videoüberwachung installiert haben, begrüße ich. Sie kann insbesondere in Schlüsselsituationen eine gute Maßnahme sein, damit Schlachtprozesse gesetzkonform durchgeführt werden. Dabei muss aber immer die Verhältnismäßigkeit gegeben sein. Bildmaterial sollte ausschließlich zur betriebsinternen Kontrolle dienen oder gegebenenfalls als Beweismaterial für den Betrieb.

 

Um der Problematik von Tierschutzverstößen in Schlachthöfen nachhaltig zu begegnen und unsere regionale Schlachthofstruktur in Baden-Württemberg zu erhalten, braucht es aber auch verstärkte amtliche Vor-Ort-Kontrollen und eine stark aufgestellte Veterinärverwaltung. Beides hat Landwirtschaftsminister Hauk in der Vergangenheit versäumt. Auch die für die Veterinärämter rund 50 zusätzlichen Stellen, die das Land seit 2018 bewilligt hat, sind da nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Hier muss Landwirtschaftsminister Hauk endlich liefern.“

 

Klaus Hoher

Das völlig veraltete Nachtangelverbot ist vom Tisch.


Anlässlich der Aufhebung des Nachtangelverbots in Baden-Württemberg, sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Unsere Forderung nach einer Aufhebung des Nachtangelverbots hat gewirkt. Landwirtschaftsminister Hauk hat endlich verstanden, dass das bundesweit einmalige Nachtangelverbot nicht mehr zeitgemäß war und die Landesfischereiverordnung im Sinne der Angler geändert.

 

Ich freue mich besonders für die rund 150.000 Angler im Land. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Umwelt- und Naturschutz und tragen maßgeblich zur Hege und Pflege der Fischbestände bei. Dafür haben sie Wertschätzung und zeitgemäße, unbürokratische Rahmenbedingungen verdient.“

Nur wirtschaftliche starke Betriebe können wichtige Naturschutzflächen langfristig pflegen.


Anlässlich der heutigen Beratung des Antrags der Fraktion GRÜNE „Biosphärengebiete – Modellregionen für nachhaltige Entwicklung und Erfolgsmodell in Baden-Württemberg“, sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die grundsätzlichen Entwicklungsmöglichkeiten, die ein Biosphärengebiet für die jeweilige Region mit sich bringen können, begrüße ich. Mir ist klar, dass die Region Allgäu-Oberschwaben aufgrund der herausragenden naturräumlichen Ausstattung wie den Mooren besonders gut als Biosphärengebiet zum Klimaschutz und Schutz der Biologischen Vielfalt geeignet ist. Aber derart bedeutsame Vorhaben für eine Region dürfen nur mit und nicht gegen die betroffenen Akteure entschieden werden. Ein Biosphärengebiet darf den Menschen in der Region nicht einfach übergestülpt werden.

 

Die Situation in Oberschwaben ist eine völlig andere als in den bereits bestehenden, erfolgreichen Biosphärengebieten Schwäbische Alb und Schwarzwald. In Oberschwaben gibt es 1.200 Vollerwerbslandwirte und bereits über 2.000 Hektar Landschaftspflegeverträge. Deshalb müssen die Ziele eines möglichen Biosphärengebiets auch für die Land- und Forstwirte vor Ort geeignet sein. Auch, wenn die Landesregierung argumentiert, dass die Kernzone, in der die Natur sich selbst überlassen bleiben muss, nur drei Prozent eines Biosphärengebiets ausmacht, beginnen die Probleme spätestens mit der Pflegezone. Eine forst- und landwirtschaftliche Nutzung ist dann nur noch eingeschränkt möglich. Hier darf es auf keinen Fall zu einer Schlechterstellung der Forst- und Landwirtschaft kommen, denn nur wirtschaftliche starke Betriebe können wichtige Naturschutzflächen langfristig pflegen.

 

Ich fordere die Landesregierung auf, im weiteren Prozess die Sorgen aller beteiligten Akteure nicht nur zu hören, sondern auch zu erhören. Die Aufteilung möglicher Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen muss so erfolgen, dass keine zusätzlichen Belastungen für die Land- und Forstwirtschaft oder die Jägerschaft entstehen. Dem Starter-Team wünsche ich das notwendige Geschick bei den Verhandlungen mit allen beteiligten Akteuren, den Kommunen, den Grundbesitzern, den Landwirten und den involvierten Landkreisen. Sie alle müssen selbst entscheiden können, einem Biosphärengebiet beitreten.

 

Kurzum: Ein mögliches Biosphärengebiet Allgäu-Oberschwaben muss in die Region passen und von allen Betroffenen gewollt sein. Wir werden der Umweltministerin und dem Landwirtschaftsminister hierbei ganz besonders auf die Finger schauen!“

Jägerinnen und Jäger erfüllen damit eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.


Zur Meldung des Deutschen Jagdverbands, dass Jägerinnen und Jäger in der Saison von Ende April 2020 bis März 2021 deutlich weniger Wildschweine (49.450) als in der Saison vor der Corona-Pandemie (74.683) erlegt haben, sagte der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) einzudämmen, braucht es auch hierzulande eine intensive Wildschweinjagd. Das Land darf dabei aber die Verantwortung nicht einseitig auf die Jägerschaft abschieben. Dass in der vergangenen Saison deutlich weniger Tiere als in der Saison vor der Corona-Pandemie erlegt wurden, liegt auch an natürlichen Umwelteinflüssen. Aufgrund der reichen Baummast und der dadurch geringeren Lockwirkung der Kirrung war die Bejagung schwieriger und zeitaufwendiger.

 

Wegen der eingeschränkten Freizeitmöglichkeiten während der Corona-Pandemie zog es außerdem viele Menschen in die Natur, was ich grundsätzlich begrüße. Für den Wald, die dort lebenden Tiere sowie die Waldbesitzer und die Jägerschaft hatte der massiv gestiegene Besucherandrang aber auch Nachteile, denn verschiedenste Freizeitformen gehen inzwischen deutlich über das waldgesetzlich legitimierte Betretungsrecht hinaus. Umso wichtiger wäre es gewesen, dass die Landesregierung die Bevölkerung ausreichend sensibilisiert hätte, auf die Belange der Jäger Rücksicht zu nehmen und entsprechende Waldgebiete in der Drückjagdsaison zu meiden. Das aber hat sie verpasst. Landwirtschaftsminister Hauk selbst räumte auf meine Anfrage (Drucksache 17 / 4) ein, dass die ergriffenen Maßnahmen und die vorhandene Personalausstattung nicht ausreichend waren, um eine wirksame Besucherlenkung im Hinblick auf den sehr hohen Besucherandrang im Wald in Coronazeiten zu gewährleisten.

 

Die Landesregierung muss mit frühzeitigen Präventionsmaßnahmen dafür Sorge tragen, dass die weitere Ausbreitung der für die heimische Nutztierhaltung hoch riskanten Tierseuche ASP eingedämmt wird. Denn die Leidtragenden sind am Ende auch die heimischen Schweinehalter. Bereits heute sind die durch die Einschleppung der ASP nach Deutschland bedingten finanziellen Folgen für die Betriebe fatal.

 

Die Jägerschaft erfüllt mit der Seuchenprävention eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Dafür verdient sie Anreize und Unterstützung. Dass der Deutsche Jagdverband aufgrund der Ausbreitung der ASP mehr Anreize für die Wildschweinjagd fordert, unterstütze ich deshalb ausdrücklich.“

Klaus Hoher

Die Situation des Auerhuhns in Baden-Württemberg ist fatal.


Zur Meldung, dass Landwirtschaftsminister Hauk einen Maßnahmenplan zum Schutz des Auerhuhns ankündigt und gleichzeitig meint, dass ‚in gewissem Umfang auch Windenergieanlagen‘ die Zahl der Auerhühner zurückgehen ließen, sagte der naturschutz- und forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Dass Forstminister Hauk das Auerhuhn schützen und gleichzeitig bis zu 1.000 neue Windenergieanlagen, davon mindestens die Hälfte im Staatswald, bauen will, passt einfach nicht zusammen. Studien deuten eindeutig darauf hin, dass Windkraft die Zahl der Auerhühner zurückgehen lässt. Das muss selbst Minister Hauk zugeben. Je näher Lebensräume der Auerhühner an einer Windenergieanlage liegen, desto weniger werden sie genutzt.

 

Dabei ist die Situation des artenschutzrechtlich streng geschützten Auerhuhns in Baden-Württemberg fatal. Schon heute sind im Schwarzwald die einzelnen Teilgebiete zu klein, um eine dauerhaft überlebensfähige Population zu sichern. Trotzdem forciert Grün-Schwarz den Ausbau der Windkraft um jeden Preis. Arten- und Naturschutz spielen keine Rolle mehr, wenn es um neue Windräder geht.

 

Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg ist wichtig und richtig. Windkraft im windschwachen Baden-Württemberg aber ist es nicht. Sie ist hierzulande ineffektiv und kann durch vorschnelle Entscheidungen zu Lasten des Natur- und Artenschutzes fallen.

 

Maßnahmen zum Klimaschutz müssen effektiv und konsistent sein. Der Schutz von Arten und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind eine genauso dringliche Aufgabe wie der Klimaschutz. Insbesondere für den Schwarzwald brauchen wir ein tragfähiges Auerhuhn-Schutzkonzept. Dieses muss sowohl die erforderlichen Tabubereiche um die einzelnen Teilpopulationen weiterhin einhalten als auch einen Lebensraumverbund zur Erhaltung einer dauerhaft überlebensfähigen Population schaffen.“

Vorliegender Gesetzentwurf ist handwerklich falsch und völlig sinnlos.


Anlässlich der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Abschaffung des Nachtangelverbots sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Fakt ist, dass das Nachtangelverbot nicht mehr zeitgemäß ist. Derartige pauschale Beschränkungen der Angelfischerei sind unzulässig und belasten die Akzeptanz der Schutzziele in der Fischerei. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, in dem diese Sonderregelung für das Angeln zu nächtlicher Zeit besteht.

 

Den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion lehnen wir aber nach wie vor ab. Dieser ist handwerklich schlichtweg falsch, sinnlos und populistisch.

 

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das im Sommer 2021 das in Deutschland einzige Nachtangelverbot für sechs Kläger gekippt hat, begrüße ich hingegen sehr. Es bestätigt unsere jahrelange Forderung nach einer Abschaffung des Nachtangelverbots. Nun muss sich Minister Hauk an seine darauf erfolgte Zusage halten, die Landesfischereiverordnung im Sinne der Angler zu ändern und dies schnellstmöglich umsetzen.

 

Doch nicht nur beim Nachtangeln, sondern auch bei der Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche hat Baden-Württemberg die restriktivsten Regelungen. Das Mindestalter für den Jugendfischereischein sollte von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt werden. Das würde den Fischereivereinen die Nachwuchsgewinnung erleichtern und auch die Rechtssicherheit von Familien stärken, die ihre Kinder an die Fischerei und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Gewässerökologie heranführen wollen. Zahlreiche Studien belegen, dass frühzeitiges Angeln bei Kindern deren Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und den persönlichen Reifeprozess fördern kann.

 

Die rund 150.000 Angler im Land leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Umwelt- und Naturschutz. Sie tragen maßgeblich zur Hege und Pflege der Fischbestände bei und versorgen uns gemeinsam mit den Fischern mit einem gesunden, regionalen, und frischen Lebensmittel. Dafür haben sie Wertschätzung verdient und zeitgemäße, unbürokratische Rahmenbedingungen.“

Zur Meldung, dass Umweltministerin Walker es aus naturschutzfachlichen Gründen und zum Erhalt der Biodiversität für notwendig hält, den Nationalpark Schwarzwald inhaltlich und räumlich weiterzuentwickeln und die Bürger daran mittels einer Umfrage beteiligen möchte, erklärt der naturschutz- und forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Seit Jahren verschlingt der Nationalpark Schwarzwald nicht nur Unsummen an Landesmitteln, er ist auch für den Borkenkäfer ein Schlaraffenland. Die vielen toten Bäume setzen CO2 frei, was wiederum dem Klimaschutz einen Bärendienst erweist. Nur aktiv bewirtschaftete Wälder im Wachstum speichern CO2 und können sich auch kurzfristig an den Klimawandel anpassen.

 

Wir brauchen den gezielten Aufbau klimaresilienter Mischwälder und müssen dabei auch auf nicht-heimische Baumarten setzen. Außerdem müssen wir Holz als ökologischen Rohstoff nachhaltig nutzen. Es speichert CO2 und ist eine Alternative für klimaschädliche Baustoffe.

Im Sinne der Kaskadennutzung sollte Holz möglichst zuerst stofflich verwendet werden. Danach kann es wie Biomasse zu Heizzwecken, zur bedarfsabhängigen Stromerzeugung oder zur Erzeugung von Bio-Kraftstoffen genutzt werden.

 

Es braucht also eine Wald- und Klimapolitik, die die Senkenleistung des Waldes, die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Verwendung des regionalen nachwachsenden Rohstoffes Holz berücksichtigt.

 

Kurzum: Wir brauchen aktiv bewirtschaftete Wälder anstatt eines noch größeren Nationalpark Schwarzwald mit immer mehr toten Bäumen.“

Die FDP/DVP-Fraktion hat ein Positionspapier zum Vorgehen beim Kormoran in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, erklärt dazu:

 

„Die Berufsfischer am Bodensee machen schon lange darauf aufmerksam – die Zahl der Kormorane nimmt stetig zu und mit ihnen auch die Probleme vor Ort. Der landesweite Brutbestand des Kormorans ist in den letzten 20 Jahren kontinuierlich gewachsen und hat sich von 2000 bis 2018 versechsfacht. Die Folgen sind schwindende Fischbestände und die Existenzgefährdung der Berufsfischerei. Der Vogel ernährt sich fast ausschließlich von Fisch und das kann er insbesondere im baden-württembergischen Teil des Bodensees nach Herzenslust tun. Vielerorts sind die Fischbestände auch seltener Arten durch den Kormoran bereits dezimiert. Vor allem steigt der Fraßdruck lokal auch auf geschützte und gefährdete Fischarten.

 

Obwohl sich die Landesregierung der Kormoran-Problematik seit Jahren bewusst ist, schiebt sie ein konkretes Vorgehen auf die lange Bank. Dies wurde auch in ihrer Antwort auf unsere Anfrage zum Vorgehen beim Kormoran deutlich (Drucksache 17 / 428). Nach vielen leeren Versprechungen hat die Landesregierung zu Beginn des Jahres 2021 eine ‚Vorstudie für ein mögliches Kormoranmanagement am Bodensee‘ in Auftrag gegeben. Erst dann könne man beurteilen, ob ein Kormoranmanagement am Bodensee notwendig sei.

 

Die Kormoranproblematik muss endlich angegangen werden, es müssen praktikable Lösungen her. Wir fordern eine zeitgemäße Überarbeitung der Kormoranverordnung, die die Vergrämung von Kormoranen künftig weniger bürokratisch handhabt. Es braucht außerdem ein international abgestimmtes Management des Kormorans, insbesondere am Bodensee, das dessen Anzahl langfristig auf ein Maß verringert, bei dem der Einfluss auf fischwirtschaftlich wichtige und gefährdetet Fischarten gegenüber dem jetzigen stark reduziert wird und zu einer Erholung der Fischbestände und einem Erhalt gefährdeter Fischarten beiträgt.“

17-11-2021 Vorgehen beim Kormoran

Unsere Wälder schützen das Klima in doppelter Hinsicht.


Anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen Waldzustandsberichts sagte der Sprecher für Wald- und Forstpolitik der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Auch wenn unsere Wälder in diesem Jahr aufgrund des kühlen und feuchten Frühjahrs einmal aufatmen konnten, 42 Prozent sind stark geschädigt. Dies ist umso fataler vor dem Hintergrund, dass der Wald das Klima gleich in doppelter Hinsicht schützt. Er speichert CO2 und liefert Holz. Durch dessen Nutzung lässt sich CO2 über lange Zeit dem atmosphärischen Kreislauf entziehen. Dafür müssen wir auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung setzen. Mit der Bereitstellung von Holz trägt sie maßgeblich zu einer Bioökonomie bei, die auf nachwachsenden Rohstoffen basiert.

 

Die Landesregierung aber verkennt die Bedeutung des Multitalents Wald und der Waldbewirtschaftung für den Klimaschutz komplett. Sie erlässt als eines der waldreichsten Bundesländer nach Bayern ein Klimaschutzgesetz, dass dem Wald in keiner Weise Beachtung schenkt. Wir haben Grün-Schwarz deshalb noch vor Verabschiedung des Gesetzes dazu aufgefordert, dieses um eine Strategie zu ergänzen, die die Klimaschutzpotenziale der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft erhält und stärkt. Die Landesregierung hat unsere Forderungen abgelehnt. Sie ignoriert damit, dass wir zum Aufbau klimastabiler Wälder auch neue, nicht-heimische Baumarten brauchen. Geht es nach den Plänen von Grün-Schwarz, dann sollen nicht gebietsheimische Baumarten bei Neupflanzungen zum Waldaufbau nicht mehr als 25 Prozent einnehmen. Weitere 10 Prozent der Fläche des Staatswalds sollen zudem unter Prozessschutz gestellt werden. Wer aber immer mehr Waldflächen aus der Nutzung nimmt, konterkariert den Klimaschutz. Ist ein Baum abgestorben und bleibt das Holz im Wald, wird ein Großteil des CO2 wieder an die Atmosphäre abgegeben.

 

Den Wald als Klimaschützer können wir nur erhalten, wenn wir erstens auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sowie die Verwendung von Holz in Form von langlebigen Produkten setzen. Zweitens brauchen wir gezielte Maßnahmen zur Wiederbewaldung von Schadflächen sowie zur verstärkten Anpassung der Wälder an den Klimawandel im Rahmen eines klimarobusten Waldumbaus. Drittens müssen wir die energetische Nutzung von Holz und anderer Biomasse stärker fördern, wo dies nicht in Konkurrenz zur stofflichen Verwendung oder zur Nahrungsmittelerzeugung steht. Wir brauchen also endlich eine Klimapolitik, die nicht nur die Senkenleistung des Waldes, sondern auch die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Verwendung des regionalen nachwachsenden Rohstoffes Holz berücksichtigt.“

 

Schon wieder kein Konzept zur Ausstattung der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter.


Zum heute stattfindenden 25-jährigen Jubiläum des Landesverbands Baden-Württemberg der Lebensmittelchemiker/innen im öffentlichen Dienst e.V. (LBW) erklärt der Sprecher für Ländlichen Raum der FDP/DVP-Fraktion, Rudi Fischer:

„Muss immer erst etwas passieren, bevor die Landesregierung handelt? Seit Jahren ist die Personaldecke in der Lebensmittelkontrolle extrem dünn. Nachgesteuert wird nur langsam und ohne ein langfristiges Konzept. Lebensmittelkontrollen sind für den gesundheitlichen Verbraucherschutz unabdingbar. Die Anforderungen sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen und werden das auch weiter tun. Darum müssen die Ämter mit neuester Technik und ausreichend Personal ausgestattet werden.“

Klaus Hoher, Sprecher für Landwirtschaft der FDP/DVP-Fraktion, fügte hinzu:

„Auf unsere Anfrage (Drucksache 17/984), wie die Landesregierung die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) besser für deren wichtige Arbeit ausstatten und die bestehenden Personalprobleme lösen will, wird auf 2023 und darüber hinaus verwiesen. Der Staatshaushaltsentwurf 2022 enthält laut Aussage des Ministeriums keine einzige neue Stelle und keinerlei zusätzliche Sachmittel für die Untersuchungsämter. Man schiebt den gesundheitlichen Verbraucherschutz und damit die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg bewusst auf die lange Bank.“