Hoher: FDP-Gesetzentwurf lässt grüne Artenschutzheuchelei und Özdemirs falsches Wahlkampfversprechen auffliegen
Unbürokratische und rechtssichere Bestandsregulierung von Biber und Saatkrähe ist nötig.
Die FDP/DVP-Fraktion fordert Biber und Saatkrähe dem Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) zu unterstellen und hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des JMWG eingebracht. Dieser wurde gestern von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Dazu meint der naturschutz- und jagdpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:
„Unser Gesetzentwurf hat nicht nur die heuchlerische Artenschutzpolitik der Grünen, sondern auch Özdemirs falsches Wahlkampfversprechen auffliegen lassen. Mit der Ablehnung unseres Gesetzentwurfs blockieren die Grünen in der Landesregierung zum wiederholten Male ein unbürokratisches und rechtssicheres Management von Biber und Saatkrähe. Erst im Dezember 2025 hatten sie ein entsprechendes Vorhaben des Landwirtschaftsministers abgelehnt. Das zeigt auch, dass Özdemir beim Jagd- und Wildtiermanagement unter falscher Flagge segelt. Vor zwei Monaten beim Landesbauerntag hat dieser vollmundig versprochen, mit ihm könne man Biber und Saatkrähe dem Jagdrecht unterstellen.
Der bisherige Flickenteppich an Verordnungen und willkürlichen Einzelfallentscheidungen der Naturschutzbehörden ist ein Desaster. Schon seit Jahren hätten diese von den möglichen Ausnahmeregelungen, die das Bundesnaturschutzgesetz bietet, viel flexibler Gebrauch machen können. Doch während in Bayern jährlich rund 3.000 Problembiber nach Genehmigung entnommen werden, waren es in Baden-Württemberg über die gesamte Legislaturperiode hinweg gerade einmal vier der schätzungsweise 13.500 Biber, die mittlerweile bei uns leben. Die von der Landesregierung angekündigten Verordnungen werden die Biber- und Saatkrähenproblematik also auch nicht lösen, solange die Grünen beim Naturschutz das Zepter in der Hand haben. Sie werden lediglich mit noch mehr Kosten, noch mehr Bürokratie und noch mehr Zuständigkeitswirrwarr einhergehen.
Wir müssen in Baden-Württemberg eine praktikable, unbürokratische und rechtssichere Bestandsregulierung von konfliktträchtigen Tierarten wie Biber und Saatkrähe ermöglichen. Wir wollen ein faktenbasiertes Jagd- und Wildtiermanagement ohne ideologische Verblendung. Die Herabsenkung des Schutzstatus von Biber und Saatkrähe auf EU- und Bundesebene ist notwendig. Der günstige Erhaltungszustand ist längst erreicht. Solange aber eine Herabsenkung noch nicht erfolgt ist, müssen Biber und Saatkrähe in das Schutzmanagement des JWMG aufgenommen werden. Dies ist rechtlich möglich und richtig.“


