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Unbürokratische und rechtssichere Bestandsregulierung von Biber und Saatkrähe ist nötig.


Die FDP/DVP-Fraktion fordert Biber und Saatkrähe dem Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) zu unterstellen und hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des JMWG eingebracht. Dieser wurde gestern von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Dazu meint der naturschutz- und jagdpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Unser Gesetzentwurf hat nicht nur die heuchlerische Artenschutzpolitik der Grünen, sondern auch Özdemirs falsches Wahlkampfversprechen auffliegen lassen. Mit der Ablehnung unseres Gesetzentwurfs blockieren die Grünen in der Landesregierung zum wiederholten Male ein unbürokratisches und rechtssicheres Management von Biber und Saatkrähe. Erst im Dezember 2025 hatten sie ein entsprechendes Vorhaben des Landwirtschaftsministers abgelehnt. Das zeigt auch, dass Özdemir beim Jagd- und Wildtiermanagement unter falscher Flagge segelt. Vor zwei Monaten beim Landesbauerntag hat dieser vollmundig versprochen, mit ihm könne man Biber und Saatkrähe dem Jagdrecht unterstellen.

 

Der bisherige Flickenteppich an Verordnungen und willkürlichen Einzelfallentscheidungen der Naturschutzbehörden ist ein Desaster. Schon seit Jahren hätten diese von den möglichen Ausnahmeregelungen, die das Bundesnaturschutzgesetz bietet, viel flexibler Gebrauch machen können. Doch während in Bayern jährlich rund 3.000 Problembiber nach Genehmigung entnommen werden, waren es in Baden-Württemberg über die gesamte Legislaturperiode hinweg gerade einmal vier der schätzungsweise 13.500 Biber, die mittlerweile bei uns leben. Die von der Landesregierung angekündigten Verordnungen werden die Biber- und Saatkrähenproblematik also auch nicht lösen, solange die Grünen beim Naturschutz das Zepter in der Hand haben. Sie werden lediglich mit noch mehr Kosten, noch mehr Bürokratie und noch mehr Zuständigkeitswirrwarr einhergehen.

 

Wir müssen in Baden-Württemberg eine praktikable, unbürokratische und rechtssichere Bestandsregulierung von konfliktträchtigen Tierarten wie Biber und Saatkrähe ermöglichen. Wir wollen ein faktenbasiertes Jagd- und Wildtiermanagement ohne ideologische Verblendung. Die Herabsenkung des Schutzstatus von Biber und Saatkrähe auf EU- und Bundesebene ist notwendig. Der günstige Erhaltungszustand ist längst erreicht. Solange aber eine Herabsenkung noch nicht erfolgt ist, müssen Biber und Saatkrähe in das Schutzmanagement des JWMG aufgenommen werden. Dies ist rechtlich möglich und richtig.“

Biber und Saatkrähe müssen dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz unterstellt werden.


Die FDP/DVP-Fraktion fordert die Aufnahme von Biber und Saatkrähe in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Anlässlich der öffentlichen Anhörung dazu fordert der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger:

 

„Die ideologiegetriebene Schutzpolitik der Grünen hat ermöglicht, dass sich Biber und Saatkrähe massiv im Land ausbreiten konnten. Die Auswirkungen sind fatal. Es kommt infolge von Biberaktivitäten immer häufiger zur Vernässung oder Überflutung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder fischereiwirtschaftlichen Anlagen sowie zu Konflikten an kritischer Infrastruktur der Wasserversorgung, was im schlimmsten Fall Menschenleben gefährdet. Saatkrähen verursachen erhebliche Schäden in der Landwirtschaft, indem sie Saatgut und junge Pflanzen wie Mais, Sonnenblumen und Zuckerrüben fressen. In Städten und Gemeinden verkoten sie Gebäude, was auch eine Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung darstellt. Ein Kurswechsel hin zu einem effektiven, rechtssicheren Management von Biber und Saatkrähe ist daher unumgänglich. Wir müssen sie dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) unterstellen.“

 

Der natur- und forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, ergänzt:

 

„Unser Gesetzentwurf ist die adäquate Reaktion auf die dynamische Entwicklung von Biber und Saatkrähe und der durch diese Wildtiere verursachten Schäden und Konflikte. Wir brauchen eine landesweite jagdrechtliche Lösung. Der aktuelle Flickenteppich an artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen und Einzelfallentscheidungen der Naturschutzbehörden ist nicht nur ineffektiv. Das bisherige Vorgehen geht mit massiven Kosten und einem Bollwerk an Bürokratie einher. Das ist angesichts der Populationsentwicklung von Biber und Saatkrähe und der massiv steigenden Zahl von Schäden und Konflikten nicht mehr zu rechtfertigen. Nur mit einem angepassten Jagdrecht ist es möglich, landesweit einheitlich schnell und rechtssicher sowie im Sinne einer schlanken Verwaltung zu reagieren, ohne dabei den Arten- oder Tierschutz infrage zu stellen. Ein professionelles Management beugt Konflikten und Schäden vor, schützt die Art und erhöht die gesellschaftliche Akzeptanz.“

Betroffene müssen entschädigt werden


Ist der invasive Waschbär außer Kontrolle? Wie muss ein effektives Management aussehen? Diese Fragen diskutierten der Sprecher für Natur-, Artenschutz- und Jagdpolitik, Klaus Hoher sowie der agrarpolitische Sprecher, Georg Heitlinger der FDP/DVP-Fraktion mit Dr. Dorian D. Dörge (Institut für Ökologie, Evolution und Diversität, Integrative Parasitologie und Tierphysiologie, Goethe-Universität Frankfurt am Main), Peter Körber (Sachverständiger Bauhandwerk) und Ulrich Pfeffer (Stadtjäger, Präsident Verband für urbanes Wildtiermanagement e.V.) am Montag (8. Dezember) mit rund 60 Teilnehmenden auf Schloss Filseck.

 

Georg Heitlinger eröffnete die Diskussion: „Da der Waschbär bei uns keine natürlichen Feinde hat und extrem anpassungsfähig ist, konnte er sich massiv in Baden-Württemberg ausbreiten. Wie viele Waschbären bei uns leben, das kann man allerdings nicht sagen. Die Jagdstrecke gibt aber einen Hinweis auf die Entwicklung der Population. Dabei lassen sich 60 Prozent aller Abschüsse im Jagdjahr 2024/25 dem Ostalbkreis, dem Rems-Murr-Kreis und dem Landkreis Schwäbisch Hall zuordnen. Der Landkreis Göppingen befindet sich im südlichen Bereich des aktuellen Ausbreitungsschwerpunktes des Waschbären. Weil viele Menschen die invasiven Raubtiere niedlich finden, wird ignoriert, wie sehr sie heimischen Arten schaden. Auch enorme Schäden an Gebäuden, Hygieneprobleme und Krankheitsübertragung sind die Folgen. Die Menschen im Landkreis sind zurecht besorgt. Da ist es kein Wunder, dass wir heute bei vollem Haus diskutieren.“

 

Peter Körber ergänzte: „Der Waschbär ist putzig aber brandgefährlich. Das Problem ist, dass wir in unseren Städten Bedingungen haben, die für Waschbären optimal sind, um sich massiv vermehren zu können. Waschbären kommen überall hinauf und hinein. Sie finden Essbares in Häusern, plündern Obstbäume, Müllsäcke, Futternäpfe von Katzen und räubern jedes Vogelnest, das sie vorfinden. Die Betroffenen bleiben auf den teilweise sehr hohen wirtschaftlichen Schäden sitzen. Außerdem sind die Menschen oft nicht ausreichend über die Gefahren informiert, denn auch die gesundheitlichen Gefahren dürfen nicht unterschätzt werden. Der Waschbär-Spulwurm gelangt zum Beispiel über den Waschbärkot in die Umwelt gelangt. Vor allem Kinder und Haustiere können sich leicht infizieren. Der Waschbär ist auch Träger der Staupe, einer besonders für Hunde hochansteckenden Viruserkrankung, die häufig tödlich endet. Deshalb brauchen wir eine effektive und verlässliche Unterstützung der Menschen bei Mensch-Wildtier-Konflikten und mehr Information und Aufklärung. Für viele ist der Waschbär immer noch ein putziges Tierchen, zumindest solange bis es dann zum Schaden kommt. Garten- und Hausbesitzer können aber mit präventiven Maßnahmen dafür sorgen, dass der Waschbär gar nicht erst im Garten oder Haus auftaucht. Die Tiere sollten zum Beispiel keine Nahrung oder geeignete Unterschlüpfe vorfinden.“

 

Dr. Dorian D. Dörge, der  im Forschungsprojekt ZOWIAC an der Goethe-Universität Frankfurt am Main die bundesweite Ausbreitung des Waschbären bearbeitet, führte aus, dass um das Tier zahlreiche Mythen und Fehlinformationen kursieren. Ganz aktuell habe eine amerikanische Studie gezeigt, dass der Waschbär sich bereits an den städtischen Raum und uns Menschen anpasse und damit langsam zum Haustier werde. Es gebe Hinweise wie schlaffe Ohren, kleinere Gehirne oder kürzere Schnauzen,  Merkmale, die Haustiere im Gegensatz zu Wildtieren besitzen. Die Studie habe gezeigt, dass Waschbären beispielsweise eine um 3,5 Prozent kürzere Schnauze haben, wenn sie schon länger in Städten leben. Hier gebe es aber laut Dr. Dörge methodische Fehlschlüsse: „Die Forschenden haben auch verschiedene Klimazonen miteinbezogen und festgestellt, dass die Waschbären, die in wärmeren Gebieten leben, kürzere Schnauzen haben als ihre Artgenossen in kälteren Gebieten. In kälteren Gebieten sind längere Schnauzen von Vorteil, da so die Atemluft durch verlängerte Atemwege besser aufgewärmt werden kann. Was die Forschenden jedoch nicht bedacht haben, ist, dass es im urbanen Raum wärmer ist als im umliegenden Gebiet. Daher kann auch das wärmere Stadtklima Grund für die kürzeren Schnauzen sein. Damit kann man gar nicht darauf zurückschließen, dass sich ein Domestikationseffekt zeigt. Ebenso haltlos ist die Annahme, dass Waschbären in einem ‚Matriarchat‘ leben, das durch Jagd gestört wird. Solche Mythen und Fehlinformationen verhindern notwendige Schutzmaßnahmen und gefährden damit bedrohte heimische Arten. Wir dokumentieren einen dramatischen Rückgang sensibler Arten in Gebieten mit hoher Waschbärdichte. Hinzu kommt, dass viele Menschen den Waschbären als besonders sympathisch empfinden. Diese positive Wahrnehmung kann aber dazu führen, dass notwendige Maßnahmen zur Populationskontrolle schwieriger oder sogar gar nicht umgesetzt werden. Wir müssen den gesetzlich verankerten Artenschutz konsequent umsetzen und dürfen diesen nicht einer einseitigen Fokussierung auf den Tierschutz charismatischer Tiere unterordnen. Der Waschbär ist in Europa ökologisch betrachtet ein massives Problem“, so Dr. Dörge.

 

Ulrich Pfeffer brachte seine Erfahrungen als Stadtjäger im Landkreis Göppingen ein. Er berichtete von massiven bürokratischen Hürden, die ihm die tägliche Arbeit erschweren würden: „Wir müssen den Waschbären im Siedlungsraum managen, aber das können wir unter der aktuellen Jagdgesetzgebung nur eingeschränkt und mit hohen regulatorischen Hürden. Wir müssen aber viel mehr eingreifen. Auch personell sind wir Stadtjäger schon heute völlig überlastet mit der Anzahl an Hilferufen von Bürgern. Wir sind täglich mit der Fallenkontrolle beschäftigt. Rechtlich haben wir keinerlei Möglichkeiten Jagdhelfer einzusetzen. Wir brauchen aber mehr Freiheiten, weniger Bürokratie, eine angepasste Gesetzgebung der Jagd und weniger Kosten. Die rasante Vermehrung des Waschbären ist nicht nur eine Bedrohung für die heimische Artenvielfalt. Wer einmal Bekanntschaft mit einem Waschbären auf dem eigenen Dachboden oder im Garten gemacht hat, der weiß um die enormen wirtschaftlichen Schäden. Doch die Betroffenen bleiben aktuell nicht nur auf den Kosten für die Prävention und Beseitigung von Schäden sitzen, sie müssen auch für den Einsatz der Stadtjäger selbst auskommen.“

 

Es sei ein Unding, dass die Menschen mit dem wirtschaftlichen Schaden und den Kosten für Prävention und Einsatz eines Stadtjägers im Regen stehen blieben, meinte Klaus Hoher. Er forderte: „Hier muss das Land für unbürokratische Entschädigung sorgen. Außerdem müssen wir die Menschen ehrlich über den Waschbären aufklären. Gesellschaftliche Akzeptanz ist die Voraussetzung für eine effektive Populationskontrolle. Wir brauchen ein faktenbasiertes Management ohne Doppelmoral und ohne ideologische Scheuklappen. Die Landesregierung stellt den Waschbären über den Schutz heimischer Arten wie Bodenbrüter, Fledermäuse, Kröten, Frösche und andere bedrohte Amphibien- und Reptilienarten. Die Schonzeit für den Waschbären muss unter der Beachtung des Muttertierschutzes endlich ganzjährig aufgehoben werden. Um die Umsetzung dauerhaft sicherzustellen, braucht es eine zeitgemäße Jagdgesetzgebung, Rechtssicherheit für Stadtjäger im urbanen Raum und einen angemessenen strukturellen und finanziellen Rahmen, der dem Aufwand der Stadtjäger im urbanen Raum und der Jäger im ländlichen Raum gerecht wird.“

Betroffene müssen entschädigt werden


Ist der Waschbär außer Kontrolle und welcher Umgang ist der richtige? Diese Fragen diskutierten der parlamentarische Geschäftsführer und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann sowie der Sprecher für Natur-, Artenschutz- und Jagdpolitik der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, mit Dr. Dorian D. Dörge (Institut für Ökologie, Evolution und Diversität, Integrative Parasitologie und Tierphysiologie, Goethe-Universität Frankfurt am Main), Gerd Holzwarth (Dezernent für Forst, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Vermessung, Landratsamt Rems-Murr-Kreis) und Ulrich Pfeffer (Stadtjäger, Präsident Verband für urbanes Wildtiermanagement e.V.) am Mittwoch (29. Oktober) in Remshalden im Rems-Murr-Kreis.

 

Jochen Haußmann, eröffnete die Diskussionsrunde und gab einen Einblick in die Situation im Rems-Murr-Kreis. Der Landkreis sei ein sogenannter Hot-Spot für den Waschbären, da sich dieser dort besonders stark ausgebreitet habe. Das invasive Tier verursache massive Probleme. Schäden an Gebäuden, Hygieneprobleme und Krankheitsübertragung sowie die Bedrohung heimischer Tierarten seien die Folgen. Die Menschen im Landkreis seien besorgt, das zeige sich auch daran, dass man heute bei vollem Haus diskutiere: „Der Waschbär ist putzig aber brandgefährlich. Die Zahl der Mensch-Wildtier-Konflikte steigt stetig. Präventive Maßnahmen helfen, lösen das Problem aber nicht. Die kommunale Ebene hat den Handlungsbedarf längst erkannt, jetzt muss die Landesregierung handeln. Doppelmoral beim Artenschutz können wir uns nicht länger leisten. Einmal verschwundene Arten kehren nicht zurück. Zahlreiche Initiativen im Land helfen Amphibien mit großartigem Engagement über Straßen und zu Laichgewässern. Leider decken sie damit buchstäblich den Waschbären den Tisch. An Laichgewässern im Rems-Murr-Kreis wurden bereits Amphibienreste zahlreicher Individuen dokumentiert, die eindeutig auf Waschbärfraß zurückzuführen sind.“

 

Gerd Holzwarth ergänzte: „Wir können nicht konkret sagen, wie viele Waschbären bei uns im Rems-Murr-Kreis leben. Das ist eine große Herausforderung. Die Grundlage für ein effektives Management ist es zu wissen, wie viele Waschbären es überhaupt bei uns gibt. Hinweise für die Etablierung der invasiven Art liefert die Jagdstrecke. 60 Prozent aller Abschüsse im Jagdjahr 2024/25 lassen sich dem Ostalbkreis (2.221), dem Rems-Murr-Kreis (1.798) und dem Landkreis Schwäbisch Hall (1.441) zuordnen. Auf Platz vier und fünf folgen die Landkreise Göppingen (708) und Hohenlohe (583).“ Er sei froh, dass es nun im Rems-Murr-Kreis ein wissenschaftliches Pilotprojekt gebe „Waschbär in Plüderhausen“, bei dem in den kommenden Jahren Daten zum Bewegungs- und Aktivitätsverhalten, zur Bestandsdichte und zu den bevorzugten Lebensräumen der Waschbären erhoben werden. Mit genetischen Analysen, KI-gestützter Auswertung von Wildtierkameras und Artverbreitungsmodellierungen, sollen so Ansätze für ein wissenschaftlich fundiertes Wildtiermanagement erarbeitet werden.

 

Dr. Dorian D. Dörge, der sich im Forschungsprojekt ZOWIAC an der Goethe-Universität Frankfurt am Main die bundesweite Ausbreitung des Waschbären bearbeitet, führte aus, dass um das Tier zahlreiche Mythen und Fehlinformationen kursieren: „Häufig wird zum Beispiel behauptet, die Bejagung von Waschbären führe zu verstärkter Vermehrung. Dies ist eine völlige Fehlinterpretation einer 35 Jahre alten Studie aus den USA. Ebenso haltlos ist die Annahme, dass Waschbären in einem ‚Matriarchat‘ leben, das durch Jagd gestört werde. Solche Mythen und Fehlinformationen verhindern notwendige Schutzmaßnahmen und gefährden damit bedrohte heimische Arten. Wir dokumentieren einen dramatischen Rückgang sensibler Arten in Gebieten mit hoher Waschbärdichte. Hinzu kommt, dass viele Menschen den Waschbären als besonders sympathisch empfinden. Diese positive Wahrnehmung kann aber dazu führen, dass notwendige Maßnahmen zur Populationskontrolle schwieriger oder sogar gar nicht umgesetzt werden. Wir müssen den gesetzlich verankerten Artenschutz konsequent umsetzen und dürfen diesen nicht einer einseitigen Fokussierung auf den Tierschutz charismatischer Tiere unterordnen. Wir müssen uns letztlich entscheiden, wollen wir heimische oder invasive Arten schützen“.

 

Ulrich Pfeffer brachte seine Erfahrungen als Stadtjäger ein und berichtete von massiven bürokratischen Hürden, die ihm die tägliche Arbeit erschweren würden: „Wir müssen den Waschbären im Siedlungsraum managen, aber das können wir unter der aktuellen Jagdgesetzgebung nur eingeschränkt und mit hohen regulatorischen Hürden. Wir müssen aber mehr eingreifen. Personell sind wir Stadtjäger aber bereits völlig überlastet mit der Anzahl an Hilferufen von Bürgern. Wir sind täglich mit der Fallenkontrolle beschäftigt. Rechtlich haben wir keinerlei Möglichkeiten Jagdhelfer einzusetzen. Wir brauchen mehr Freiheiten, weniger Bürokratie, eine angepasste Gesetzgebung der Jagd und weniger Kosten. Die rasante Vermehrung des Waschbären ist nicht nur eine Bedrohung für die heimische Artenvielfalt. Wer einmal Bekanntschaft mit einem Waschbären auf dem eigenen Dachboden oder im Garten gemacht hat, der weiß um die enormen wirtschaftlichen Schäden. Doch die Betroffenen bleiben aktuell nicht nur auf den Kosten für die Prävention und Beseitigung von Schäden sitzen, sie müssen auch für den Einsatz der Stadtjäger selbst auskommen.“

 

Es sei ein Unding, dass die Menschen mit dem wirtschaftlichen Schaden und den Kosten für Prävention und Einsatz eines Stadtjägers im Regen stehen blieben, meinte Klaus Hoher. Er forderte: „Hier muss das Land für unbürokratische Entschädigung sorgen. Außerdem müssen wir die Menschen ehrlich über den Waschbären aufklären, denn gesellschaftliche Akzeptanz ist notwendig für eine effektive Populationskontrolle. Wir brauchen ein faktenbasiertes Management des Waschbären ohne ideologische Scheuklappen. Die Landesregierung stellt den Waschbären über den Schutz heimischer Arten wie Bodenbrüter, Fledermäuse, Kröten, Frösche und andere bedrohte Amphibien- und Reptilienarten. Die Schonzeit für den Waschbären muss unter der Beachtung des Muttertierschutzes endlich ganzjährig aufgehoben werden. Um die Umsetzung dauerhaft sicherzustellen, braucht es eine zeitgemäße Jagdgesetzgebung, Rechtssicherheit für Stadtjäger im urbanen Raum und einen angemessenen strukturellen und finanziellen Rahmen, der dem Aufwand der Stadtjäger im urbanen Raum und der Jäger im ländlichen Raum gerecht wird.“

 

Positives Signal für alle Landwirte und Weidetierhalter in Baden-Württemberg.


Zur Meldung, wonach eine Mehrheit des Europäischen Parlaments in einem Eilverfahren beschlossen hat, den Schutzstatus des Wolfs gemäß der FFH-Richtlinie in allen EU-Mitgliedstaaten an den geänderten Status nach dem Übereinkommen von Bern anzupassen und ihn von „streng geschützt“ in „geschützt“ zu ändern, sagt der artenschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Meldung aus Straßburg ist ein positives Signal für alle Landwirte und Weidetierhalter in Baden-Württemberg. Seit Jahren betone ich, dass wir dringend praktikablere Regelungen für den Umgang mit Wölfen benötigen. Wenn der Rat zustimmt, werden wir hoffentlich bald eine Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes sehen.

 

Auf Landesebene fehlt jedoch noch diese Einsicht. Die Grünen im Land halten noch immer an einem romantisierten Wolfsbild fest. Umweltministerin Walker darf sich nicht länger vor der Realität verschließen und muss ihre Wolfspolitik dringend überdenken. Angesichts der neuen europäischen sowie bundespolitischen Entwicklungen und der Verbreitung von Wölfen in Baden-Württemberg ist es unerlässlich, dass der Abschuss von Problemwölfen schnell, ohne bürokratische Hürden und rechtlich einwandfrei möglich ist.“

Grüne Landwirtschaftsromantik verspielt das Vertrauen der Bauern und schadet der Ernährungssicherheit.


In den Beratungen über den Etat des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz fordert der Sprecher für Agrarpolitik und Verbraucherschutz der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger eine agrarpolitische Wende:

 

„Wenn wir sehen, dass allein von 2020 bis 2023 4,1 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe im Land aufgegeben haben, dann muss uns das wachrütteln. 4,1 Prozent sind in Zahlen 2.585 Betriebe. In Baden-Württemberg sind das meist Familienbetriebe, die fest in ihrem Ort und der Dorf-Gesellschaft verankert und verwurzelt waren. Da wird nicht einfach mal so der Hof zugemacht.

 

Das Patentrezept der Landesregierung für die Schwierigkeiten der Landwirtschaft sind große Bilder und fantastische Zahlen im Strategiedialog Landwirtschaft. Öffentlichkeitswirksam feiert sich der Landwirtschaftsminister dafür, er hätte 143 Millionen Euro zusätzlich für die Umsetzung der Maßnahmen des Strategiedialogs im Haushalt bereitstellt. Dabei hat er einfach alle Haushaltsmittel zusammengenommen, die ohnehin für verschiedene Maßnahmen veranschlagt waren und, Zitat Minister Hauk: ‚nur den Hauch von Landwirtschaft bedeuten‘. Das ist Symbolpolitik und hilft keinem einzigen Betrieb im Land.

 

Anstatt den konventionellen wie den ökologischen Landbau gleichberechtigt zu behandeln, investiert die Landesregierung auch in diesem Doppelhaushalt Millionen Euro in einen Aktionsplan Bio oder eine Ernährungsstrategie, mit der auf Kosten der Steuerzahler die Landeskantinen und -bediensteten mit Bio-Lebensmitteln zwangsbeglückt werden. Wenn es aber um Ernährungssicherung geht, ist das dem Landwirtschaftsminister gerade einmal 50.000 Euro pro Jahr wert und zwar für die Erstellung einer so genannten ,Konzeption zur Ernährungssicherung‘.

 

Es ist auch massenhaft Geld da für das grüne Prestigeprojekt ‚Nationalpark‘. Für die Forstleute, die ForstBW und Landesforstverwaltung nicht. Für einen klimastabilen und starken Wald brauchen wir unsere Forstwirte, Forstbehörden und Wissenschaftlern, die Waldbesitzer und auch die Jäger.

 

Nach bald 15 Jahren grün geführter Landesregierung muss der Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft und der Ernährungssicherheit sowie die Erzeugung regionaler Lebensmittel wieder zur Richtschnur der Agrarpolitik im Land werden. Regionale Nahrungsmittelerzeugung und nachhaltige Forstwirtschaft müssen sich mehr lohnen als Stilllegung.“

Bei den Ministerpräsidenten ist das angekommen, nicht aber bei den Grünen Umweltministerinnen von Bund und Land.

Angesichts der heutigen Meldung zu den jüngsten Vorfällen im Nordschwarzwald zu einem verhaltensauffälligen Wolf, der trotz wiederholter Nutztierrisse nicht entnommen werden darf, fordert Klaus Hoher, naturschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Wir brauchen klare und praktikable Regelungen für den Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen und zwar jetzt. Es ist unerlässlich, Weidetierhalter zu schützen und schnell handeln zu können, um weitere Schäden zu verhindern. Auch die Ministerpräsidenten der Länder haben sich unlängst für stärkere Maßnahmen ausgesprochen, das war längst überfällig. Doch bei den grünen Umweltministerinnen auf Bundes- und Landesebene fehlt diese Einsicht noch. Es braucht eine Bestandsregulierung des Wolfs, seine Aufnahme in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) und die Zustimmung der Bundesregierung zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention.“

 

Abschuss von Problemwölfen schneller und ohne bürokratische Hürden regeln.

Die heutige Berichterstattung über Diskussionen der Landesregierung mit Jägern – unter anderem zu den Themen Wölfe, Krähen oder Bürokratie – kommentiert der der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher, so:

„Dass die Landesregierung Gespräche mit Jägern sucht und führt, ist begrüßenswert. Problematisch ist jedoch, dass die Landesregierung bisher kein vernünftiges Managementkonzept vorlegt. Reden allein genügt nicht – Taten im Wildtiermanagement sind jetzt entscheidend.

Bedauerlicherweise priorisiert die Landesregierung weiterhin den Schutz des Wolfs über den Schutz anderer Tierarten. Angesichts der zunehmenden Verbreitung des Wolfs in Baden-Württemberg ist es jedoch jetzt erforderlich, dass die Landesregierung das Tier in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes integriert. Der Abschuss von Problemwölfen muss schneller, ohne bürokratische Hürden und rechtlich einwandfrei möglich sein. Ein zeitgemäßer Natur- und Artenschutz erfordert daher ein umfassendes Wildtiermanagement.

Nicht nur beim Wolf ist die Landesregierung untätig, die Liste ist lang. Auch beim Kormoran verschleppt sie die Umsetzung zielführender Maßnahmen und stellt den Schutz des Kormorans über den Schutz beispielsweise von bedrohten Fischarten aber auch der Berufsfischerei. Beim Biber zeichnet sich ein ähnliches Bild ab.“

Verzögerungsstrategie setzt sich auch im Kontext der Stichlingsproblematik fort.

Zur Meldung, wonach eine wissenschaftliche Studie erste Erklärungen für die Stichling-Invasion im Bodensee liefert, äußerte sich der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher wie folgt:

„Der Stichling nimmt immer weiter den Lebensraum der bedrohten Felchen ein. Grün-Schwarz ist die Stichlingsproblematik schon lange bekannt. Durch die gegenwärtige Untätigkeit gefährdet die Landesregierung jedoch nicht nur die Maßnahmen gegen den Stichling, sondern auch die Berufsfischerei im Zusammenhang mit dem Kormoran. Ich setze mich schon seit geraumer Zeit für ein international abgestimmtes Kormoranmanagement ein und habe bereits darauf hingewiesen, dass dies auch im Fall des Stichlings dringend erforderlich ist.“

 

Frühzeitiges Angeln bei Kindern verbessert das Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und fördert den persönlichen Reifeprozess.

In der zweiten Beratung eines Gesetzentwurfs zur Herabsenkung des Alters für den Jugendfischereischein sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Das Mindestalter für den Jugendfischereischein sollte von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt werden – dies haben wir bereits im Jahr 2017 mit einem Gesetzesentwurf angestoßen. Gerne stehen wir für eine rechtssichere Umsetzung der Absenkung des Mindestalters im Fischereigesetz zur Verfügung, wenn sich die CDU in der Regierungskoalition diesbezüglich endlich durchsetzen sollte. Denn wir Freien Demokraten sehen im Angeln einen unentbehrlichen Teil des gelebten Natur- und Artenschutzes. Frühzeitiges Angeln bei Kindern verbessert das Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und fördert den persönlichen Reifeprozess. Was in anderen Bundesländern längst möglich ist, sollte auch in Baden-Württemberg gelebt werden können, wo noch sehr restriktive Regelungen gelten. Klar ist aber auch, dass wir mit dem vorliegenden, vollkommen untauglichen Gesetzesentwurf, dieses Ziel nicht erreichen können.“

 

Anglerinnen und Angler leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Arten- und Naturschutz.

Anlässlich der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Herabsenkung des Alters für den Jugendfischereischein meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Das Ansinnen, Kinder bereits früher an die Fischerei heranzuführen, ist grundsätzlich nicht verkehrt. Das Mindestalter für den Jugendfischereischein sollte von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt werden. Der Vorschlag der AfD-Fraktion ist allerdings völlig untauglich. Wenn nur der Titel des Fischereischeins geändert wird, es aber ansonsten keine konkreteren Bestimmungen zum Alter gibt, weiß am Ende überhaupt niemand mehr, was gilt. Familien, die ihre Kinder an die Fischerei und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Gewässerökologie heranführen wollen, haben Rechtssicherheit verdient. Populistische Gesetzesvorschläge brauchen sie nicht.

Fakt ist, dass pauschale Beschränkungen der Angelfischerei die Akzeptanz der Schutzziele in der Fischerei belasten. Eine Herabsenkung des Mindestalters für den Jugendfischereischein auf 7 Jahre würde auch den Angelfischereivereinen die Nachwuchsgewinnung erleichtern. Zahlreiche Studien belegen, dass frühzeitiges Angeln bei Kindern deren Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und den persönlichen Reifeprozess fördern kann.

Unsere Angerlinnen und Angler leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Arten- und Naturschutz. Sie tragen maßgeblich zur Hege und Pflege der Fischbestände bei. Das müssen wir wertschätzen und für unbürokratische, zeitgemäße und rechtssichere Rahmenbedingungen sorgen.“

Nicht nur Landwirte und Nutztierhalter sind die Leidtragenden, im Endeffekt betrifft die Wolfsproblematik alle.

Das Umweltministerium teilt heute mit, dass die in der Gemeinde Todtnau (Landkreis Lörrach) am 20. August aufgefundenen fünf toten Schafe von der am Schluchsee ansässigen Wolfsfähe mit der Registriernummer GW2407f gerissen wurden. Dazu meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

„Der Wolf breitet sich immer weiter ungestört bei uns im Land aus. Lässt er sich in unserem dicht besiedelten Land nieder, darf er bleiben. Somit ist ein uneingeschränktes Vorkommen des Raubtieres möglich. Die Landesregierung feiert die Rückkehr des Wolfes in unseren Naturraum als Erfolg. Der Fokus auf nur einzelne Tiere oder Arten gefährdet jedoch die Weidetierhaltung und mit ihr die Biodiversität. Sie sollte aber ihren Blick auf die Wolfsproblematik weiten und den gesamten Naturraum betrachten. Ich fordere von der Landesregierung, ein Wolfsmanagement umzusetzen, das den aktuellen Entwicklungen Rechnung trägt.

Die Ausbreitung des Wolfes bei uns im Land; die Fähe GW2407f, die für die Wolfsrisse in Todtnau verantwortlich ist, wurde erstmals Anfang des Jahres – nachdem sie im Münstertal Ziegen gerissen hatte – nachgewiesen und hat seitdem mit einem territorialen Rüden Nachwuchs bekommen, also ein Rudel gebildet. Das darf Grün-Schwarz nicht länger ignorieren. Die Gemeinde Todtnau, in der die fünf Schafe gerissen wurden, ist Teil des Fördergebietes Wolfsprävention Schwarzwald, in dem das Land die Anschaffung und den Unterhalt von Weidezäunen und Herdenschutzmaßnahmen fördert. Herdenschutzmaßnahmen bieten jedoch keinen vollumfänglichen Schutz und stellen gerade für Weidetierhalter im Nebenerwerb eine enorme zusätzliche Belastung und Herausforderung dar. Zudem zerschneiden Weidezäune unsere Kulturlandschaft und wirken sich somit auf die Biodiversität aber auch auf andere Aspekte wie den Tourismus aus. Der Wolf ist ein Raubtier ohne natürliche Feinde und muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufgenommen werden.“

 

Es braucht ein internationales und vielschichtiges Management zur Rettung der Bestände.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach der Leiter der Fischereiforschungsstelle den Erfolg des ab 2024 ausgerufenen Felchen-Fangverbots bezweifelt, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die Ursachen für den Rückgang des Bestands sind vielschichtig. Vor allem die Massenvermehrung von Stichlingen, die invasive Ausbreitung der Quagga-Muschel und die explosionsartige Vermehrung des geschützten Kormorans haben zum Rückgang des Bestands der Bodensee-Felchen geführt.

 

Das Fangverbot ist keine Lösung, um den Bestand der Felchen im Bodensee zu retten. Auch der Leiter der Fischereiforschungsstelle bezweifelt bereits den Erfolg der Maßnahme. Die Folgen des Fangverbots für die Berufsfischer stehen jedoch fest. Sie werden fatal sein und sind ein Schlag ins Gesicht. Unsere Berufsfischer werden künftig dabei zusehen müssen, wie Felchen aus dem Ausland importiert werden, um die Nachfrage von Gastronomie und Tourismus weiter zu bedienen.

 

Um den Bestand der Bodensee-Felchen zu retten, braucht es umgehend ein international abgestimmtes Management zum Kormoran, zu den Stichlingen und ein gezieltes Vorgehen gegen die Ausbreitung der Quagga-Muschel.“

Die Landesregierung blendet die Herausforderungen durch die aktuellen Krisen einfach aus.


Anlässlich der Beratungen über den Etat des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz nimmt der Sprecher für Agrarpolitik und Verbraucherschutz der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger Stellung:

 

„Der Landwirtschaftsetat der Landesregierung wird der herausragenden Bedeutung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Verbraucherschutzes in keiner Weise gerecht. Er ist ein Beleg dafür, dass Grün-Schwarz völlig ausblendet, dass wir uns aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels und der Ukraine-Krise in einer Zeit befinden, in der Ernährungssicherheit und der Erhalt unserer landwirtschaftlichen Familienbetriebe, unserer wertvollen Ackerböden und Landschaften mehr denn je im Mittelpunkt stehen müssen.

 

Nicht nur angesichts der angespannten Situation der Welternährung brauchen wir ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Bio und konventionell. Unzählige Studien belegen, dass der Ökolandbau weniger ertragreich ist und fehlende Erträge woanders auf der Welt erzeugt werden müssen. Das macht Bio-Lebensmittel auch nicht per se nachhaltiger. Noch dazu erlebt der Bio-Markt aufgrund der Inflation den schlimmsten Einbruch seit 35 Jahren. Selbst jetzt vor Weihnachten bleiben viele Bio-Produzenten auf Ihren Erzeugnissen sitzen, da die Kaufzurückhaltung der Verbraucher zunimmt. Die enorm gestiegenen Kosten für Energie, Verpackungen, Transport und Miete treiben die Preise für Lebensmittel in die Höhe. Verbraucher fangen an zu sparen. Anstatt diese Realitäten anzuerkennen, steckt die Landesregierung aber über 25 Millionen Euro in den Aktionsplan Bio, in Bio-Musterregionen und in eine Ernährungsstrategie, mit der die Menschen im Land mit Bio-Lebensmitteln zwangsbeglückt werden sollen. Maßnahmen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien so voranzubringen, dass er nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion steht, fehlen völlig. Genauso mau sieht es, wenn es um den Verbraucherschutz oder die Veterinärverwaltung geht. Nicht eine Stelle mehr ist für die Chemischen Veterinär- und Untersuchungsämter vorgesehen. Sie leiden seit Jahren unter dem massiven Personalmangel und der gleichzeitig immer größer werdenden Aufgabenflut. Auch die für die Veterinärverwaltung vorgesehenen Stellen sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Stattdessen soll die Ausbildung zum Schäfer mit Zuschüssen attraktiver gemacht werden. Zuschüsse helfen aber nicht, sondern ein modernes Wolfsmanagement.

 

Wir haben Lösungsvorschläge vorgelegt, wie wir beim Wolf einen modernen Artenschutz erreichen und die Weidetierhaltung erhalten können. Wir haben Lösungen für mehr Ernährungssicherheit oder eine zukunftssichere Forstwirtschaft aufgezeigt. Mit der Ablehnung unserer Forderungen hat Grün-Schwarz die Chance vertan, für eine zukunftssichere, ökonomische und ökologische Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie einen starken Verbraucherschutz zu sorgen.“

 

Der Wolf muss in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes

Zur Meldung des Umweltministeriums, dass in der Nähe von Trochtelfingen (Kreis Reutlingen) am 25. Oktober ein Wolf nachgewiesen wurde, meint der Sprecher für Ländlichen Raum der FDP/DVP-Fraktion, Rudi Fischer:

„Dass nun auch im Landkreis Reutlingen ein Wolf eindeutig nachgewiesen wurde, ist ein weiterer Beleg dafür, dass bei uns in Baden-Württemberg viel mehr Wölfe leben, als die drei bisher bekannten residenten Wölfe im Schwarzwald. Der Wolf geht um – wir brauchen endlich Klarheit darüber, wie viele Wölfe bei uns tatsächlich leben. Dafür muss die Landesregierung jetzt sorgen.

 

Der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher ergänzt:

„Seit dem Jahr 2015 sind dem Wolf hierzulande bereits 169 Tiere zum Opfer gefallen. Doch anstatt endlich für ein aktives Wolfsbestandsmanagement zu sorgen und den Wolf in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufzunehmen, stellt die Landesregierung den Wolf weiterhin über alles. Die einseitige Fokussierung der Landesregierung auf den Schutz des Wolfes wird über Kurz oder Lang zu einem massiven Verlust an Biodiversität führen und zu einem Verlust der auch aus Tierwohlgesichtspunkten gewünschten Weidetierhaltung.“

Klaus Hoher

Wie viele Tiere will die Landesregierung dem Wolf noch opfern?.


Zur Meldung des Umweltministeriums, dass eine genetische Untersuchung von Abstrichproben den Verdacht bestätigt hat, dass einer der drei im Fördergebiet Wolfsprävention im Schwarzwald sesshaften Wölfe sechs Schafe getötet und zwei Schafe verletzt hat, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Das Märchen vom guten Wolf ist ausgeträumt. Wie viele Tiere will die Landesregierung dem Wolf noch opfern? Sie muss endlich reagieren und den rechtssicheren Abschuss von Problemwölfen ermöglichen. Seitdem sich Umweltministerin Walker vor über einem Jahr zum Abschuss problematischer Wölfe bekannt hat, ist aber nichts passiert.

 

Die Wölfe hingegen waren im gleichen Zeitraum umso aktiver: Erst am 2. Juni hat ein Wolf im gleichen Fördergebiet fünf Schafe im Zuge eines Angriffs getötet und ein weiteres verletzt. In den vergangenen zwölf Monaten gab es in Baden-Württemberg zehn Nutztierrisse, die eindeutig auf einen Wolf zurückzuführen sind. Fast 30 Tiere, darunter Schafe, Ziegen, aber auch Kälber und ein Hirsch wurden dabei getötet, alleine bei den beiden letzten Vorfällen waren es 11 Schafe. Das Glück, dass bisher kein Mensch zu Schaden kam, werden wir nicht ewig haben.

 

Der Wolf muss mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufgenommen werden. Nur so können wir sein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf rechtssichere Abschüsse einzelner Problemtiere ermöglichen. Verantwortungsvolles Wildtiermanagement verlangt eine gleichrangige Berücksichtigung aller in einem Lebensraum vorkommenden Wildtierarten. Die heimische Weidetierhaltung ist unverzichtbar für die Pflege unserer Kulturlandschaft und den Erhalt der Biodiversität.“

Klaus Hoher

Landesregierung nimmt in Kauf, dass immer mehr Tiere durch problematische Wölfe getötet werden.


Zur Meldung, dass das Umweltministeriums die Tötung mehrerer Schafe durch einen neuen Wolf im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald bestätigt, meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Statt einer romantischen Verklärung des Wolfes muss der rechtssichere Abschuss von Problemwölfen möglich sein. Wolf und Weidetierhaltung schließen sich aus.

 

Vor einem Jahr bekannte sich Umweltministerin Walker noch zum Abschuss problematischer Wölfe. Passiert ist seitdem nichts. Die wiederholten Vorfälle von Nutztierrissen und der Nachweis eines neuen Wolfes im Schwarzwald sollten ausreichend Warnung sein, dass sie endlich reagieren muss.

 

Der Wolf muss mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufgenommen werden. Nur so können wir sein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf rechtssichere Abschüsse einzelner Problemtiere ermöglichen. Verantwortungsvolles Wildtiermanagement verlangt eine gleichrangige Berücksichtigung aller in einem Lebensraum vorkommenden Wildtierarten. Die heimische Weidetierhaltung ist unverzichtbar für die Pflege unserer Kulturlandschaft und den Erhalt der Biodiversität.“

 

 

Die Landesregierung muss eine weitere Ausbreitung der aggressiven Tierseuche verhindern.


Zur Meldung, dass eine Woche nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Landkreis Emmendingen bisher keine weiteren Fälle der Krankheit in Baden-Württemberg aufgetreten sind, meint der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Georg Heitlinger:

 

„Ich bin froh, dass sich die Lage bisher nicht verschlechtert hat. Eine weitere Ausbreitung der aggressiven Tierseuche in Baden-Württemberg wäre eine Katastrophe für die schweinehaltenden Betriebe. Ihre wirtschaftliche Situation ist aufgrund der Verwerfungen am Schweinemarkt unter anderem bedingt durch die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland ohnehin schon fatal. Es geht jetzt um nichts weniger als um ihre Existenz. Die Lage ist ernst. Landwirtschaftsminister Hauk muss alle nötigen Maßnahmen konsequent umsetzen, um ein weiteres Übergreifen der Seuche zu verhindern. Dazu gehört auch für eine ausreichende personelle Ausstattung der Veterinärverwaltung zu sorgen, damit diese den gestiegenen Anforderungen gerecht werden kann.“

 

Der jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher, ergänzt:

 

„Die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest gelingt nur, wenn Ausbruchsherde künftig noch schneller ausgemacht und isoliert werden. Neben den Landwirten kommt auch den Forstwirten und Jägern eine bedeutende Rolle bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zu. So braucht es eine intensive Wildschweinjagd. Das Land darf dabei aber die Verantwortung nicht einseitig auf die Jägerschaft abschieben. Jägerinnen und Jäger erfüllen mit der Seuchenprävention eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Dafür verdienen sie Anreize und Unterstützung.“

Klaus Hoher

Wir brauchen Rechtssicherheit und Monitoring.


Zum heute von Umweltstaatssekretär Andre Baumann vorgestellten „Managementplan Wolf“ meint der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Der Managementplan war längst überfällig. Wir brauchen aber nicht nur einen Handlungsleitfaden. Wir brauchen Rechtssicherheit und Monitoring. Der Wolf muss mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufgenommen werden. Nur so wird sein engmaschiges Monitoring und bei Bedarf der rechtssichere Abschuss eines Problemtiers möglich.

 

Wer verantwortungsvolles Wildtiermanagement betreiben will, der muss alle in einem Lebensraum vorkommenden Wildtierarten gleichermaßen berücksichtigen. Die Landesregierung aber ignoriert unsere Forderung diesbezüglich seit Jahren. Sie riskiert damit, dass zahlreiche Tiere durch problematische Wölfe getötet werden und bringt so die heimische Weidetierhaltung in Gefahr, die für die Pflege unserer Kulturlandschaft und den Erhalt der Biodiversität unverzichtbar ist.

 

Klaus Hoher

Wir brauchen auch einen Biberfonds zum Ausgleich der Schäden.


Zur Meldung, dass Umweltministerin Walker künftig unter Einbeziehung der Jäger Biber gezielt töten lassen will, wenn diese Schäden verursachen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, meinte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Die Erkenntnis der Umweltministerin begrüße ich. Leider kommt sie spät. Die durch die Bautätigkeiten des Bibers verursachten Schäden sind bereits massiv, was vor allem für die Land- und Forstwirtschaft, die Fischzucht, aber auch für Verkehrswege und Wasserbauwerke mit negativen Folgen und Sicherheitsrisiken verbunden ist.

 

Deshalb brauchen wir auch einen Biberfonds, aus dessen Mitteln die Schäden, die durch den Biber insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft entstehen, zum Ausgleich gebracht werden können. Die Landesregierung aber lehnte erst gestern (10. März) unseren Antrag (Drs. 17/1272) dazu ab. Sie lässt die Betroffenen weiterhin im Regen stehen.

 

Darüber hinaus muss die Zahl der Biberberater, Biberbeauftragen und Biberansprechpartner entsprechend der rasant zunehmen Zahl der Biber und der dadurch entstehenden Konflikte aufgestockt werden.

 

Letztlich kommen wir um eine Regulierung der Biberpopulation nicht herum und müssen über eine Aufnahme des Bibers ins Jagdrecht reden. Mit dem Schutzmanagement dieses Gesetzes können wir naturschutz- und jagdrechtliche Belange gut vereinbaren.“

 

Klaus Hoher

Das völlig veraltete Nachtangelverbot ist vom Tisch.


Anlässlich der Aufhebung des Nachtangelverbots in Baden-Württemberg, sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Unsere Forderung nach einer Aufhebung des Nachtangelverbots hat gewirkt. Landwirtschaftsminister Hauk hat endlich verstanden, dass das bundesweit einmalige Nachtangelverbot nicht mehr zeitgemäß war und die Landesfischereiverordnung im Sinne der Angler geändert.

 

Ich freue mich besonders für die rund 150.000 Angler im Land. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Umwelt- und Naturschutz und tragen maßgeblich zur Hege und Pflege der Fischbestände bei. Dafür haben sie Wertschätzung und zeitgemäße, unbürokratische Rahmenbedingungen verdient.“

Jägerinnen und Jäger erfüllen damit eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.


Zur Meldung des Deutschen Jagdverbands, dass Jägerinnen und Jäger in der Saison von Ende April 2020 bis März 2021 deutlich weniger Wildschweine (49.450) als in der Saison vor der Corona-Pandemie (74.683) erlegt haben, sagte der forstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) einzudämmen, braucht es auch hierzulande eine intensive Wildschweinjagd. Das Land darf dabei aber die Verantwortung nicht einseitig auf die Jägerschaft abschieben. Dass in der vergangenen Saison deutlich weniger Tiere als in der Saison vor der Corona-Pandemie erlegt wurden, liegt auch an natürlichen Umwelteinflüssen. Aufgrund der reichen Baummast und der dadurch geringeren Lockwirkung der Kirrung war die Bejagung schwieriger und zeitaufwendiger.

 

Wegen der eingeschränkten Freizeitmöglichkeiten während der Corona-Pandemie zog es außerdem viele Menschen in die Natur, was ich grundsätzlich begrüße. Für den Wald, die dort lebenden Tiere sowie die Waldbesitzer und die Jägerschaft hatte der massiv gestiegene Besucherandrang aber auch Nachteile, denn verschiedenste Freizeitformen gehen inzwischen deutlich über das waldgesetzlich legitimierte Betretungsrecht hinaus. Umso wichtiger wäre es gewesen, dass die Landesregierung die Bevölkerung ausreichend sensibilisiert hätte, auf die Belange der Jäger Rücksicht zu nehmen und entsprechende Waldgebiete in der Drückjagdsaison zu meiden. Das aber hat sie verpasst. Landwirtschaftsminister Hauk selbst räumte auf meine Anfrage (Drucksache 17 / 4) ein, dass die ergriffenen Maßnahmen und die vorhandene Personalausstattung nicht ausreichend waren, um eine wirksame Besucherlenkung im Hinblick auf den sehr hohen Besucherandrang im Wald in Coronazeiten zu gewährleisten.

 

Die Landesregierung muss mit frühzeitigen Präventionsmaßnahmen dafür Sorge tragen, dass die weitere Ausbreitung der für die heimische Nutztierhaltung hoch riskanten Tierseuche ASP eingedämmt wird. Denn die Leidtragenden sind am Ende auch die heimischen Schweinehalter. Bereits heute sind die durch die Einschleppung der ASP nach Deutschland bedingten finanziellen Folgen für die Betriebe fatal.

 

Die Jägerschaft erfüllt mit der Seuchenprävention eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Dafür verdient sie Anreize und Unterstützung. Dass der Deutsche Jagdverband aufgrund der Ausbreitung der ASP mehr Anreize für die Wildschweinjagd fordert, unterstütze ich deshalb ausdrücklich.“

Vorliegender Gesetzentwurf ist handwerklich falsch und völlig sinnlos.


Anlässlich der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Abschaffung des Nachtangelverbots sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher:

 

„Fakt ist, dass das Nachtangelverbot nicht mehr zeitgemäß ist. Derartige pauschale Beschränkungen der Angelfischerei sind unzulässig und belasten die Akzeptanz der Schutzziele in der Fischerei. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, in dem diese Sonderregelung für das Angeln zu nächtlicher Zeit besteht.

 

Den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion lehnen wir aber nach wie vor ab. Dieser ist handwerklich schlichtweg falsch, sinnlos und populistisch.

 

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das im Sommer 2021 das in Deutschland einzige Nachtangelverbot für sechs Kläger gekippt hat, begrüße ich hingegen sehr. Es bestätigt unsere jahrelange Forderung nach einer Abschaffung des Nachtangelverbots. Nun muss sich Minister Hauk an seine darauf erfolgte Zusage halten, die Landesfischereiverordnung im Sinne der Angler zu ändern und dies schnellstmöglich umsetzen.

 

Doch nicht nur beim Nachtangeln, sondern auch bei der Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche hat Baden-Württemberg die restriktivsten Regelungen. Das Mindestalter für den Jugendfischereischein sollte von 10 auf 7 Jahre herabgesetzt werden. Das würde den Fischereivereinen die Nachwuchsgewinnung erleichtern und auch die Rechtssicherheit von Familien stärken, die ihre Kinder an die Fischerei und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Gewässerökologie heranführen wollen. Zahlreiche Studien belegen, dass frühzeitiges Angeln bei Kindern deren Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und den persönlichen Reifeprozess fördern kann.

 

Die rund 150.000 Angler im Land leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Umwelt- und Naturschutz. Sie tragen maßgeblich zur Hege und Pflege der Fischbestände bei und versorgen uns gemeinsam mit den Fischern mit einem gesunden, regionalen, und frischen Lebensmittel. Dafür haben sie Wertschätzung verdient und zeitgemäße, unbürokratische Rahmenbedingungen.“

Es muss wohl immer erst etwas passieren, bis diese Koalition handelt.


Anlässlich der Beratungen über den Haushalt des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz nimmt der Sprecher für Agrarpolitik und Verbraucherschutz der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger, Stellung:

 

„Regionale, konventionelle Landwirtschaft spielt im Haushalt von Grün-Schwarz keine Rolle. Die Landesregierung hat zwar noch in letzter Minute 500.000 Euro für Maßnahmen im Rahmen des Regionalmarketings ergänzt. Das begrüße ich. Angesichts der über sechs Millionen Euro für den Aktionsplan Bio und den Landeswettbewerb Biomusterregionen ist diese Summe aber ein Witz. In diesem Zusammenhang wies Heitlinger auch auf die Bedeutung der MBW Marketinggesellschaft hin. Sie sei unter anderem für das Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) zuständig und somit für die Sicherstellung der hohen Qualität regional erzeugter Lebensmittel. Die Mittel für die MBW Marketinggesellschaft würden diesen wichtigen Aufgaben aber nicht gerecht.

 

„Die Versorgung mit hochwertigen, regionalen Lebensmitteln, egal ob ökologisch oder konventionell, hat einen unschätzbaren Wert. Kurze Wege vom Erzeuger zum Verbraucher sind nachhaltig. Die Biodiversität wird gestärkt und das Klima geschont. Tierwohl wird umgesetzt. Insbesondere die Corona-Pandemie zeigt, dass regionale Lieferketten unerlässlich sind. Dies aber setzt diese Landesregierung durch die einseitige Bevorzugung des Biolandbaus aufs Spiel“, meint Heitlinger.

Beim Verbraucherschutz sehe es nicht besser aus: „Vor allem durch die grün-schwarze Photovoltaikpflicht für alle Hausbesitzer kommt auf die Verbraucherzentrale ein enormer Beratungsaufwand zu. Doch unsere Forderung die Mittel für die Verbraucherzentrale aufzustocken, lehnte die Landesregierung ab. Den Chemischen Veterinär- und Untersuchungsämtern fehlen seit Jahren über 30 Stellen. Trotz der stetig steigenden Anforderungen an den gesundheitlichen Verbraucherschutz bleibt eine adäquate Personalaufstockung aber aus. Es muss wohl immer erst etwas passieren, bis diese Koalition handelt. Unserer jahrelangen Forderung nach mehr Personal für die Veterinärverwaltung ist sie zum Beispiel erst nach wiederholten Schlachthofskandalen nachgekommen.

 

Durch die Ablehnung unserer Vorschläge hat die Landesregierung die Chance verpasst einen verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Haushalt im Bereich Ländlicher Raum, Ernährung und Verbraucherschutz aufzustellen.“

 

Die FDP/DVP-Fraktion hat ein Positionspapier zum Vorgehen beim Kormoran in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, erklärt dazu:

 

„Die Berufsfischer am Bodensee machen schon lange darauf aufmerksam – die Zahl der Kormorane nimmt stetig zu und mit ihnen auch die Probleme vor Ort. Der landesweite Brutbestand des Kormorans ist in den letzten 20 Jahren kontinuierlich gewachsen und hat sich von 2000 bis 2018 versechsfacht. Die Folgen sind schwindende Fischbestände und die Existenzgefährdung der Berufsfischerei. Der Vogel ernährt sich fast ausschließlich von Fisch und das kann er insbesondere im baden-württembergischen Teil des Bodensees nach Herzenslust tun. Vielerorts sind die Fischbestände auch seltener Arten durch den Kormoran bereits dezimiert. Vor allem steigt der Fraßdruck lokal auch auf geschützte und gefährdete Fischarten.

 

Obwohl sich die Landesregierung der Kormoran-Problematik seit Jahren bewusst ist, schiebt sie ein konkretes Vorgehen auf die lange Bank. Dies wurde auch in ihrer Antwort auf unsere Anfrage zum Vorgehen beim Kormoran deutlich (Drucksache 17 / 428). Nach vielen leeren Versprechungen hat die Landesregierung zu Beginn des Jahres 2021 eine ‚Vorstudie für ein mögliches Kormoranmanagement am Bodensee‘ in Auftrag gegeben. Erst dann könne man beurteilen, ob ein Kormoranmanagement am Bodensee notwendig sei.

 

Die Kormoranproblematik muss endlich angegangen werden, es müssen praktikable Lösungen her. Wir fordern eine zeitgemäße Überarbeitung der Kormoranverordnung, die die Vergrämung von Kormoranen künftig weniger bürokratisch handhabt. Es braucht außerdem ein international abgestimmtes Management des Kormorans, insbesondere am Bodensee, das dessen Anzahl langfristig auf ein Maß verringert, bei dem der Einfluss auf fischwirtschaftlich wichtige und gefährdetet Fischarten gegenüber dem jetzigen stark reduziert wird und zu einer Erholung der Fischbestände und einem Erhalt gefährdeter Fischarten beiträgt.“

17-11-2021 Vorgehen beim Kormoran