Pressemitteilungen

Klaus Hoher

Ablehnung der unausgegorenen Neurungen im Jagd-und Wildtiermanagement zwingend.


Zur Verabschiedung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagements im Landtag sagte der Sprecher für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

 „Die von der Landesregierung beschlossenen Änderungen im Jagd-und Wildtiermanagementgesetz können wir nicht mittragen. Allein die Vielzahl der Änderungsanträge zum Gesetzentwurf, die dem Landtagsplenum heute vorlagen, zeigt, wie unausgegoren einige Aspekte des Gesetzes sind. Bereits zur Beratung im Landwirtschaftsausschuss wurden wenige Minuten vor der Sitzung noch Änderungen von der Landesregierung veranlasst. Das zeugt nicht gerade von guter, redlicher parlamentarischer Arbeit an einem Gesetz.

Der Landesjagdverband hat sich mit einem umfassenden Schreiben zum Gesetzesentwurf geäußert und sieht zu Recht in zahlreichen Paragraphen noch unbedingten Handlungsbedarf. So wird im Wildschadensersatzrecht nun eine Beweislastregelung vorgesehen, die keineswegs dem Kompromiss entspricht, der im Vorfeld des Gesetzesentwurfes am Runden Tisch des Landwirtschaftsministeriums mit den Interessengruppen gefunden wurde. Ein gerechter Interessenausgleich sieht anders aus.

Auch die Verschiebung der Schonzeit um zwei Wochen nach vorne geht fehl, weil dadurch auch die Jagdzeit auf den Fuchs, Waschbär oder Marder eingeschränkt wird. Die Bejagung von Prädatoren ist aber für den Schutz des Niederwildes und des Auerwildes und der Biodiversität von grundsätzlicher Bedeutung. Die geplante Verlegung der Jagdruhezeit würde also Bemühungen zum Schutz feldbewohnender Wildtiere und dem Auerwild sowie der Eindämmung von invasiven Neozoen konterkarieren. Deshalb haben wir die Abschaffung der starren Jagdruhe beantragt, die wir durch artenbezogene Jagd- und Schonzeiten ersetzen wollen. Mit ihrer Ablehnung haben Grüne und CDU es verpasst, das Wildtiermanagement mit Leben zu füllen und so für eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft zu sorgen. Denn die von der Regelung betroffenen Jäger werden ihnen hier die Akzeptanz nicht schenken.“

Wildtierbericht aus dem Jahr 2019 gibt zahlreiche Änderungen vor.


Zur ersten Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagements sagte der Sprecher für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

 „Schon der Wildtierbericht aus dem letzten Jahr zeigt, dass eine Novellierung des Jagd- und Wildtiermanagements geboten ist. Neben positiven Impulsen, wie der Einführung von Stadtjägern und einem landesweiten Wildtierprotal, finden sich in diesem Gesetzesentwurf aber auch Änderungsvorschläge, die von den Verbänden so nicht mitgetragen werden. Die Einwände zur erneuten Veränderungen bei der Schonzeit und offene Fragen beim Ausgleich von Wildschäden kann ich gut nachvollziehen. Die Verlegung der Schonzeit um zwei Wochen nach vorne soll wegen der veränderten Klimaverhältnisse und wildtierbiologischer Erkenntnisse notwendig sein. Wir halten die starre Regelung zur Jagdruhe jedoch für untauglich. Sie hat sich nicht bewährt und sollte durch artenbezogene Jagd- und Schonzeiten ersetzt werden. Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren ist daher für mich klar, dass es keine Schonzeit für die Landesregierung geben wird, sondern diese Änderung endlich geschehen muss.

Auch die Neuordnung der Wildschadenregulierung sehen wir kritisch. Richtigerweise steht zwar die Vermeidung von Schäden im Vordergrund. Kommt es jedoch zum Schaden und zu Streit bei dessen Regulierung, so braucht man einen akzeptierten Mediator. Die vorgesehene Benennung eines Wildschadensschätzers durch die Gemeinde wird sich anhand der Akzeptanz und entstehenden Bürokratie erst noch bewähren müssen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Wolf ins Jagdrecht aufnehmen.


Zur Meinung von Fachleuten, wonach mehr Wölfe im Südwesten kommen werden, die sich außerhalb der momentan ausgewiesenen Gebiete ansiedeln werden und der daraus resultierenden Empörung und Resignation der Schafhalter sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass sich Wölfe als Raubtiere nicht um ausgewiesene Aufenthaltsgebiete, Fördermittel der Landesregierung und Schutzmaßnahmen für Schafe scheren werden, dürfte jedem klar sein. Die grüne Waldromantik und Willkommenskultur hilft wenig, wenn der Wolf sich auslebt. Nutztierrisse sind eine Bedrohung für die heimische Landwirtschaft. Wir fordern schon lange, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, um bei Bedarf schnell und angemessen auf Wolfsschäden reagieren zu können.“

In einer Aktuellen Debatte über den Umgang mit dem Wolf und seinen Angriffen auf Nutztiere hat der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, der grün-schwarzen Landesregierung vorgeworfen, den eigenen Zwist verschleiern zu wollen und der Europäischen Union mit Blick auf die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie den schwarzen Peter zuzuschieben.

„Heute verkündet Umweltminister Untersteller stolz seine Erkenntnis, man könne ohne den europarechtlichen Schutzstatus des Wolfs zu ändern den Artikel 16 der FFH-Richtlinie auch so lesen, dass die Tötung von Wölfen durchaus zulässig sei, wenn die Tiere durch ihre Angriffe auf Weidetiere ökologisch wertvolle Lebensräume bedrohten. Herr Minister, das ist nichts Neues. Viele EU-Mitgliedsstaaten folgen dieser Lesart schon seit Jahren“, sagte Glück.

So würden Schweden und Frankreich den Wolf weiter in Anhang IV der FFH-Richtlinie und damit als besonders geschützt führen und dennoch Wölfe zum Schutz der Weidetierhaltung bejagen. Darüber hinaus sei es auch möglich, dass einzelne EU-Mitgliedsstaaten den Wolf aufgrund einer stabilen Population von Anhang IV in den weniger strengen Schutzstatus nach Anhang V der FFH-Richtlinie überführten, erläuterte Glück und verwies dabei auf Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Bulgarien, Griechenland und die nördlichen Provinzen Spaniens. „Grüne und CDU sollten aufhören, immer das EU-Recht als Vorwand dafür zu nehmen, dass sie in Bund und Ländern beim Thema Wolf nicht handeln. Es ist ihr politischer Zwist, der ein echtes Wolfsmanagement blockiert. Sonst nichts.“

Der liberale Naturschutzpolitiker forderte abermals, den Wolf in Baden-Württemberg wie den Luchs mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufzunehmen, um die Jägerschaft ins Monitoring einzubinden und rechtssichere Hegeabschüsse zu ermöglichen. Zudem plädierte Glück für eine Wolfsverordnung nach brandenburgischem Vorbild, um die komplexe Rechtslage in Gefahrensituationen zu bündeln und behördliche Zuständigkeit im Land zu klären. „Im Ernstfall muss ein Anruf genügen, um eine rechtssichere Entnahme eines Wolfs genehmigt zu bekommen. Wenn ein Tier zum Risiko wird, kann man nicht wochenlang auf die Genehmigung warten“, sagte Glück

Bei der ersten Beratung über einen gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD-Fraktion und FDP/DVP Fraktion für eine rechtliche Entschädigungsgrundlage bei Nutztierrissen durch den Wolf sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Baden-Württemberg ist kein Wolfserwartungsland mehr, Baden-Württemberg ist Wolfsland. Doch was tut die grün-schwarze Landesregierung? Landwirtschaftsminister Hauk (CDU) fordert die Aufnahme des Wolfs ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, der grüne Abgeordnete und selbsternannte Wolfsexperte, Dr. Markus Rösler, lehnt dies rundheraus ab. Ein anderer grüner Abgeordneter wiederum, Reinhold Pix, hat beim Landesjägertag im April verkündet, langfristig komme das Land gar nicht darum herum, den Wolfs ins Jagdrecht aufzunehmen. Und Dr. Baumann, grüner Staatssekretär und ehemaliger Landesvorsitzender des NABU, sagt, er wünsche sich den Wolf nicht, er könne auch ohne ihn leben. Ja was denn nun? Grün-Schwarz fehlt jeglicher Grundkonsens und jegliches Gesamtkonzept.

Wenn wir mit dem Wolf leben wollen, dann brauchen wir klare Regeln:

  • eine verlässliche, landesgesetzliche Entschädigungsgrundlage für Nutztierrisse,
  • eine Aufnahme des Wolfs ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
  • und eine Wolfsverordnung, die bestehendes Recht bündelt und behördliche Zuständigkeiten klar benennt, gerne nach Muster der brandenburgischen Wolfsverordnung

Und noch etwas, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Stampfen Sie Ihr Totschlagargument ein, ein Populationsmanagement des Wolfs sei aufgrund des Schutzstatus in der FFH-Richtlinie nicht zulässig. Schweden, Finnland und Frankreich, allesamt EU-Mitglieder, haben ein aktives Management zur Bestandsregulierung. In Schweden und Finnland gibt es Rentierbewirtschaftungsgebiete, wo Wölfe nicht erwünscht sind und deshalb bejagt werden. Auch in Baden-Württemberg wären solche Zonen zum Schutz von Weidelandschaften und Siedlungsgebieten vorstellbar.

Wir brauchen ein Gesamtkonzept für den Wolf. Der heute von SPD und FDP/DVP vorgelegte Entwurf für eine gesetzliche Entschädigungsgrundlage ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sehr geehrte Damen und Herren von der Regierungskoalition, gehen Sie diesen Schritt mit uns gemeinsam!“

Zur Genanalyse, wonach der Tod von 43 Schafen bei Bad Wildbad auf denselben Wolf zurückzuführen ist, der dort schon am 26. November 2017 drei Schafe gerissen hatte, sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Die dauerhafte Ansiedlung des Wolfes im Nordschwarzwald ist nunmehr amtlich. Minister Unterstellers bisherige Argumentation, die Aufnahme des Wolfs in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) stelle sich anders als beim ebenfalls streng geschützten Luchs nicht, da der Wolf bisher stets nur kurzfristig in Baden-Württemberg aufgetreten sei, ist somit vollends hinfällig“ (siehe dazu: Antrag der Fraktion der FDP/DVP, Wolfsmanagement in Baden-Württemberg, Landtagsdrucksache 16/787). Da sich selbst der jagdpolitische Sprecher der Fraktion der Grünen beim Landesjägertag zur Frage der Überführung des Wolfs ins JWMG grundsätzlich offen gezeigt habe, erwarte er eine baldige Kurskorrektur von Umweltminister Untersteller, sagte Glück. „Seinen schwarzen Kabinettskollegen Hauk kann er vielleicht übergehen, aber nicht die eigenen Reihen“.

Die FDP/DVP Fraktion hat indessen eine klare Vorstellung davon, wie der Konflikt zwischen dem Wolf und den baden-württembergischen Weidetierhaltern entschärft werden muss. Neben der Aufnahme des Wolfes ins JWMG bei Zuweisung einer ganzjährigen Schonzeit brauche Baden-Württemberg auch eine Wolfsverordnung, die bestehendes Naturschutzrecht bündelt, behördliche Zuständigkeiten bei akuten Problemfällen regelt und Verfahrensabläufe in Gefahrensituationen vereinfacht, erläuterte Glück. „Anstatt dies alles neu zu erfinden, kann sich die Landesregierung an der Wolfsverordnung des Landes Brandenburg orientieren“, sagte der Freie Demokrat. Drittens müssten klare Schadensregelungen getroffen werden, sowohl für Nutztierrisse als auch für Verkehrsunfälle mit Nutztieren, die infolge von Wolfsattacken von ihrer Weide flüchteten.

Zu der mittlerweile amtlich bestätigten Meldung, wonach in Bad Wildbad ein Wolf 32 Schafe gerissen hat, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Diese Wolfsbeute ist erst der Anfang, wie wir aus anderen Bundesländern wissen. Im Interesse der Viehhalter und der übrigen Bevölkerung ist es höchste Zeit, dass sich die Grünen in Baden-Württemberg von ihrer romantischen Wolfspatenschaft lösen und endlich den Wolf mit ganzjähriger Schonzeit unter die Kontrolle des Jagdrechts stellen. Das hat sich auch bei den geschützten Tierarten wie dem Luchs bewährt. Als dicht bevölkertes Flächenland müssen wir durch bessere Kontrolle verhindern, dass Wölfe zum Problem werden.“

Zur Forderung von Agrarminister Peter Hauk, Landwirte und Landesregierung müssten sich mit Blick auf die Rückkehr des Wolfes nach Baden-Württemberg auf den „Tag X“ einstellen und Umweltminister Franz Untersteller müsse diesbezüglich einen Plan für Präventionsmaßnahmen und Haftungsschutz vorlegen, sagte der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Minister Hauks Forderungen sind zwar richtig, kommen aber viel zu spät. Der Tag X, von dem er spricht, war der 7. Oktober vorigen Jahres, an dem ein Wolf die ersten Schafe in Widdern im Kreis Heilbronn gerissen hat. Der Vorfall vor drei Tagen mit 43 toten Schafen war selbst für Bad Wildbad nach den dortigen Wolfsrissen vom 26. November schon der zweite Tag X. Wie viele Tage X braucht Grün-Schwarz denn noch, um sich über ein brauchbares Wolfsmanagement einigen zu können?“

Die Freien Demokraten haben laut Bullinger klare Vorstellungen davon, wie der Konflikt zwischen dem Wolf und den baden-württembergischen Weidetierhaltern entschärft werden muss. „Erstens gehört  der Wolf noch in diesem Jahr mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufgenommen, damit die Jägerschaft ins Wolfsmanagement eingebunden wird und im Notfall Hegeabschüsse möglich sind. Zweitens brauchen wir eine Wolfsverordnung, die bestehendes Naturschutzrecht bündelt, behördliche Zuständigkeiten klar regelt und Verfahrensabläufe in Gefahrensituationen vereinfacht. Das muss man alles nicht neu erfinden, man kann es in weiten Teilen aus der Wolfsverordnung des Landes Brandenburg übernehmen“, so Bullinger. Drittens müssten klaren Schadensregelungen getroffen werden, sowohl für Nutztierrisse als auch für Verkehrsunfälle mit Nutztieren, die infolge von Wolfsattacken von ihrer Weide flüchteten. Zudem müssten die Grünen im Regierungslager endlich ihre naive Wolfsromantik beenden. „Der Wolf ist kein Schoßhund und Baden-Württemberg ist nicht die menschenleere Tundra Sibiriens“, sagte Bullinger.

Mehrere Hundert Bürgerinnen und Bürger sind am Samstag der Einladung der FDP/DVP-Fraktion zur Veranstaltung „Wölfe in Baden-Württemberg – Eine Diskussion zwischen Naturverklärung und Panikmache“ gefolgt. Im Landtag diskutierten sie mit dem Landesjägermeister, Dr. Jörg Friedmann, dem Geschäftsführer des Landnutzerverbandes „Forum Natur Brandenburg“, Gregor Beyer, sowie mit dem Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, und dem für Naturschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Andreas Glück, über den Umgang mit dem zurückkehrenden Raubtier.

Bullinger wies darauf hin, dass Baden, Württemberg und Hohenzollern nur 3 Millionen Einwohner hatten, als die letzten Wölfe im neunzehnten Jahrhundert geschossen wurden. Heute seien es aber fast 11 Millionen Einwohner mit einer engmaschigen Verkehrsinfrastruktur und Landnutzung. „Vor diesem Hintergrund muss sowohl aus Sicht des Tiers als auch aus Sicht des Menschen die Frage erlaubt sein, wo und auf welche Weise können wir dem Wolf überhaupt Lebensräume anbieten, ohne dass es zu ständigen Konflikten kommt“, sagte Bullinger. Die Ankündigungen der neuen Bundesregierung zum Wolfsmanagement im schwarz-roten Koalitionsvertrag bezeichnete Bullinger als „Hoffnungsschimmer“. Inwieweit diesen Aussagen auch eine baldige Umsetzung folgen werde, bleibe aber abzuwarten.

Jörg Friedmann vom Landesjagdverband kritisierte, in der Diskussion über den Wolf fehle es oftmals an Wissen über ökologische Zusammenhänge und Wechselwirkungen. „Man darf eine Tierart niemals isoliert betrachten“, forderte der Landesjägermeister. Es passe nicht zusammen, einerseits die Ausbreitung des Hirschs in Baden-Württemberg auf wenige ausgewiesene Rotwildgebiete zu begrenzen und andererseits den Wolf ohne Einschränkungen auf der vollständigen Fläche des Landes willkommen zu heißen. Denn das Rotwild zähle in anderen Ländern zur Hauptbeute des Wolfs. Auch werde die Rückkehr des Wolfs das Verhalten des Schalenwilds verändern. Die Schwarzwildbejagung werde dadurch schwieriger. Wer zudem einer unkontrollierten Ausbreitung des Wolfs das Wort rede, bringe die ökologisch wichtige Weidetierhaltung in Gefahr. Denn diese werde in Baden-Württemberg nicht zuletzt von vielen Nebenerwerbslandwirten betrieben, die sich keine teuren Herdenschutzmaßnahmen leisten könnten. Scharfe Kritik übte Friedmann an der Uneinigkeit der grün-schwarzen Landesregierung. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) dürfe nicht, wie jüngst verkündet, im Alleingang Managementmaßnahmen mit benachbarten Ländern abstimmen, ohne diesbezüglich vorab Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) zu konsultieren. Die Ausgrenzung von Landwirten und Jägern durch den grünen Umweltminister bei diesem Thema sei nicht hinnehmbar. Des Weiteren kritisierte Friedmann die jüngste Vereinbarung der Umweltministerien von Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, genehmigte Abschüsse nur durch spezielle Einsatzteams der Länder durchführen zu lassen. Dies grenze die Jagdausübungsberechtigten in den Revieren aus und untergrabe das Recht am Grundeigentum. Auch Gregor Beyer plädierte dafür, in solchen Fällen zuerst die örtlichen Jäger anzufragen.

In seinem Vortrag berichtete Beyer von den alltäglichen Problemen mit Wölfen im Osten. Baden-Württemberg befinde sich verglichen mit Brandenburg noch ganz am Anfang der Entwicklung, müsse andererseits aber auch nicht jeden Fehler wiederholen, den Brandenburg beim Umgang mit dem Tier schon gemacht habe. Wichtig sei daher, sich rasch von „drei Märchen“ zu verabschieden. Als erstes Märchen bezeichnete Beyer die Behauptung, der Wolf sei in Deutschland ausgestorben gewesen und müsse in Europa wegen eines ungünstigen Erhaltungszustands noch immer besonders streng nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützt werden. „Der Wolf war in den neuen Ländern faktisch nie ausgestorben, in der DDR wurde nur jeder einzelne Wolf rigoros geschossen“, stellte Beyer klar, der ausdrücklich hinzufügte, dass dies heute keine vernünftige Handlungsmöglichkeit darstelle. Zudem gebe es zwischen den Wolfsbeständen im Norden, Osten und Süden Europas durchaus einen nachweisbaren genetischen Austausch.

Das zweite Märchen sei, dass der Wolf, vor allem Menschen gegenüber, ein scheues Tier sei. Beyer präsentierte dazu einen Flyer der Regierung des amerikanischen Staates Alaska zum Umgang mit Wölfen, in dem unter anderem davor gewarnt wird, Kinder allein an Bushaltestellen warten zu lassen und in Wolfsgebieten ohne größere Gruppe wandern zu gehen. „Weder ist der normale Wolf von Natur aus scheu, noch gibt es spezielle Problemwölfe mit unnormalem Verhalten. Vielmehr wird jeder Wolf mit seinem natürlichen Wolfsverhalten zu einem Problem, wenn aus seiner Sicht Zeit, Ort und Gelegenheit stimmen“, sagte Beyer. Niemand müsse deshalb in Panik verfallen, aber der Wolf habe nun einmal keine genetisch bedingte Scheu vor dem Menschen, sondern müsse diese immer wieder beigebracht bekommen. „Wenn er, wie im brandenburgischen Rathenow geschehen, tagelang durch den Vorgarten einer Kindertagesstätte streift, dann muss man ihm eben mit geeigneten Mitteln klarmachen, dass er dort nichts verloren hat“, forderte Beyer. Als „drittes Märchen“ nannte Beyer die Behauptung, der Wolf greife sich in der Regel nur Wildtiere, aber nur ganz selten Haus- oder Nutztiere. „Der Wolf ist letztlich auch nur ein fauler Hund“, sagte Beyer. Es sei für das Raubtier unlogisch, sich bei der Jagd auf schnelle Wildtiere zu verausgaben, wenn es sich einfach auf einer umzäunten Weide bedienen könne. In Brandenburg und Sachsen gehörten Risse an Schafen, Rindern, Reitpferden und inzwischen sogar Hunden zur Tagesordnung.

Andreas Glück, der anschließend die Diskussion mit dem Publikum im bis auf den letzten Platz gefüllten Plenarsaal moderierte, stellte fest, dass Baden-Württemberg inzwischen kein „Wolfserwartungsland“ mehr sei, sondern ein „Wolfsland“. In ihrer Stellungnahme zur Kleinen Anfrage der FDP/DVP-Fraktion, „Amtliche Wolfsstatistik in Baden-Württemberg“, Drucksache 16/3477, habe die Landesregierung jüngst geantwortet, dass es zwischen Juni 2015 und Januar 2018 schon 20 amtlich bestätigte Wolfsnachweise gegeben habe, darüber hinaus mehrere Hundert unbestätigte Sichtungen von Wölfen. Die grün-schwarze Landesregierung solle den Wolf daher nicht nur in ihr Wildtier-Monitoring aufnehmen, sondern die Tierart, wie schon die ebenfalls streng geschützten Arten Luchs und Auerhuhn, mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagd- und Wildtiermanagement aufnehmen. Zudem forderte Glück die Landesregierung auf, eine Wolfsverordnung nach brandenburgischem Vorbild auf den Weg zu bringen, um bestehendes Recht zusammenzufassen, Zuständigkeiten zu klären und Verfahrensabläufe in konkreten Gefahrensituationen zu beschleunigen. Auch müsse es klare Schadensregelungen geben, sowohl für Nutztierrisse als auch für Verkehrsunfälle mit Nutztieren, die infolge von Wolfsangriffen die Flucht von der Weide ergreifen. „Wir werden Grüne und CDU bei all diesen offenen Fragen aus der Opposition heraus antreiben. Denn das bisherige Larifari der Landesregierung wird der Situation und den Betroffenen in den ländlichen Räumen nicht gerecht“, sagte Glück abschließend.

Angesichts der vom Umweltministerium bestätigten Sichtung eines Wolfs in Korntal-Münchingen (Landkreis Ludwigsburg) fordern der naturschutzpolitische Sprecher Andreas Glück und der Sprecher für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, die Landesregierung dringend zum Handeln auf.

„Statt sich bei jeder Wolfsmeldung reflexartig zu äußern, es werde sich schon nicht um einen echten Wolf, sondern um einen Hund gehandelt haben, sollten die Regierungsfraktionen endlich beginnen, die berechtigten Sorgen der Bürger im Land ernst zu nehmen“, so Glück und mahnt weiter:  „Dabei hilft es gerade nicht, wenn im Vorfeld ein Wahlkreisabgeordneter der Grünen beschwichtigt, ein echter Wolf wäre in der Region um Korntal-Münchingen aufgrund der dichten Besiedelung äußerst ungewöhnlich. Es müssen vielmehr Vorkehrungen getroffen werden für den Fall, dass ein Wolf tatsächlich zu einer Gefahr für Menschen oder Nutztiere wird. Wir bekräftigen daher unsere Forderung, den Wolf zunächst ohne Jagdzeit ins Landesjagdrecht aufzunehmen. Die Erfahrungen aus Brandenburg und Sachsen zeigen klar, dass die Möglichkeiten nach dem Bundesnaturschutzrecht bei Weitem nicht ausreichen, da dort teilweise bereits erteilte Abschussgenehmigungen nach Klagen von Umweltverbänden wieder zurück genommen wurden.“

„In einer Gefahrensituation hilft eine juristische Prüfung des Bundesnaturschutzrechts nicht weiter. Insofern ist es zu begrüßen, dass Landwirtschaftsminister Hauk jüngst Umweltminister Untersteller auf die in der Tat vorbildliche Wolfsverordnung des Landes Brandenburg hingewiesen hat“, stellen Glück und Bullinger fest und fordern: „Wenn eine konkrete Gefahr für Menschen oder Nutztiere besteht, muss eine rechtssichere Entnahme eines Wolfs rasch und unbürokratisch genehmigt werden können.“

Der Sprecher für naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, und sein für Agrarpolitik zuständiger Fraktionskollege, Dr. Friedrich Bullinger, haben sich mit Blick auf den nach dem grün-roten Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) im Jahr 2018 anstehenden Wildtierbericht des Landes klar für eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ausgesprochen.

„Der erste Nutztierriss durch den Wolf im Kreis Heilbronn ist nun dokumentiert“, so Glück und forderte „ein praktikables Instrumentarium für Monitoring und Management, bevor wir flächendeckend Probleme wie in Brandenburg bekommen.“ Der Wolf gehöre daher wie schon heute der Luchs mit ganzjähriger Schonzeit ins sogenannte „Schutzmanagement“ des JWMG aufgenommen. „Es muss rasch und rechtssicher gehandelt werden können. wenn ein einzelner Wolf eben keine Scheu vor dem Menschen zeigt und Probleme bereitet“, so Glück und sieht mit der langwierigen Genehmigungskette unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für Abschussgenehmigung nach dem Naturschutzrecht als wenig geeignet an.

Bullinger wies auf die Auswirkungen der Rückkehr des Wolfes auf die Nebenerwerbslandwirtschaft und die Offenhaltung der Kulturlandschaften hin. Es sei heute schon schwer genug, junge Leute dafür zu begeistern, im Schwarzwald oder auf der Schwäbischen Alb neben dem eigentlich Beruf noch eine kleine Mutterkuhherde oder eine Handvoll Schafe zu halten, um die artenreichen Wacholderheiden zu pflegen, so Bullinger und warnte: „Diese Nebenerwerbslandwirte, die für unsere Landschaften so wichtig sind, kaufen sich nicht für mehrere Tausend Euro einen Herdenschutzhund oder Schutzzäune. Sie geben nach dem ersten Wolfsriss einfach auf“.

Glück erinnerte daran, dass der brandenburgische Wolfsexperte Gregor Beyer in der Anhörung, die der Landtag am 26. Oktober durchgeführt hat, ausdrücklich vor einem Irrglauben an technische Herdenschutzmaßnahmen gewarnt hatte. Wörtlich hatte Beyer gesagt: „Sie werden den Rüstungswettbewerb mit dem Wolf verlieren.“ Es brauche daher jetzt ein praktikables Instrumentarium für ein Wolfsmanagement, bevor eine Häufung von Nutztierrissen auftrete, oder der Wolf wie in Berlin, Brandenburg und Sachsen in den Vorgärten nach Mülltonnen und Haustieren Ausschau halte, forderten Glück und Bullinger.

Zur Debatte über den künftigen Umgang mit Wölfen erklärten der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück, und der agrarpolitische Sprecher, Dr. Friedrich Bullinger, gemeinsam:

„Wir fordern die Landesregierung auf, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, damit eine rasche und dennoch rechtssichere Entnahme von Problemtieren möglich wird. Der Wolf ist nun definitiv nach Baden-Württemberg zurückgekehrt und dies hat für die ökologisch wichtige Weidehaltung von Nutztieren schon jetzt unübersehbare Folgen. Umweltminister Franz Untersteller hat uns noch in Landtags-Drucksache 16/787 vor einem Jahr auf unseren Antrag hin mitgeteilt, dass sich die Überführung des Wolfs aus dem reinen Naturschutzrecht in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes des Landes Baden-Württemberg nicht stelle, da dies eine dauerhafte Rückkehr der Tierart erfordere. Nach dem dokumentierten Wolfsriss ist diese Aussage nunmehr obsolet. Mit Wölfen ist auch bei uns zukünftig zu rechnen. Wir fordern die Oberste Naturschutzbehörde und die Oberste Jagdbehörde daher nun im Vorfeld des gesetzlich gebotenen Wildtierberichts 2018 dazu auf, den Wolf analog zum Luchs zunächst bei Zuweisung einer ganzjährigen Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufzunehmen. Dies würde durch die Einbindung der Jägerschaft erstens ein engmaschiges Monitoring des Wolfs ermöglichen und zweitens rechtssichere Hegeabschüsse einzelner Problemtiere.“

Zur heutigen Meldung des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, er erwäge die Freigabe des Bibers zur Jagd, erklärte der Sprecher für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der FDP/DVP Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die von Minister Hauk angekündigte Maßnahme, den rasch steigenden Biberbestand künftig besser zu managen, wurde von der FDP Fraktion wiederholt gefordert. Auch wenn wir uns sehr darüber freuen, dass der Biber nicht länger zu den gefährdeten Tieren zählt, lässt sich nicht ignorieren, dass er mittlerweile in manchen Gebieten enorme Schäden verursacht, da er keine natürlichen Feinde besitzt.

Umso mehr ist Minister Hauk gut beraten, den Biber zur Jagd freizugeben, da unsere Jäger das einzige Regulativ sind, um der Plage Herr zu werden. Parallel hierzu sollte, wie von der FDP vorgeschlagen, auch ein Entschädigungsfonds nach bayerischem Vorbild für die betroffenen Gebiete eingerichtet werden.“

In der ersten Beratung über einen Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes sagte der jagdpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Dr. Friedrich Bullinger, die CDU sei „als Tiger gestartet und nicht einmal als Bettvorleger, sondern eigentlich nur als kleiner grüner Waschlappen gelandet“. Die CDU, erklärte Bullinger, hätte noch bis zur Wahl eine umfassende Korrektur des grün-roten Jagdgesetzes versprochen und versuche nun, den Jägerinnen und Jägern sowie den von Wildschäden betroffenen Land- und Forstwirten „zwei rein kosmetische Änderungen“ als Verhandlungserfolg zu verkaufen“.

Die Argumentation, die im Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der Mindestfläche für Wildfütterungskonzeptionen für Rehwild von derzeit 2.500 auf künftig 1.500 Hektar erlaube ein kleinräumigeres Vorgehen, sei hanebüchen. „Hier waren wieder einmal Bürokraten am Werk. Der unzumutbare Genehmigungsaufwand entsteht nicht nur durch die Mindestgröße, sondern allein schon durch das kropfunnötige Fütterungsverbot“, sagte Bullinger. Auch die geplante Änderung, wonach es zukünftig erlaubt sein soll, dass Schwarzwild bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke im März auch im Wald bejagt werden kann, sei unzureichend und unausgegoren. Im Begründungstext des Gesetzentwurfs heißt es dazu: „Eine durchbrochene Schneedecke liegt nach der Definition der World Meteorological Organization […] bei einem Schneebedeckungsgrad von mindestens 50 Prozent vor.“ Dazu Bullinger: „An dieser Stelle wird schon deutlich, dass die Regelung ebenso wenig praktikabel wie rechtssicher ausfallen wird.“

Der jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat anlässlich des heutigen Beschlusses des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes durch die grün-rote Regierungsmehrheit im Landtag gefordert, dass die neue Landesregierung im Jahr 2016  „dieses praxisuntaugliche Gesetz“ innerhalb der ersten 100 Tage korrigieren müsse. „Das was Sie heute beschließen, ist faktisch die Abschaffung des bewährten Jagdrechts durch die Unterordnung unter das Natur- und Tierschutzrecht“, erklärte Bullinger. Die FDP-Landtagsfraktion, welche die namentliche Abstimmung über das Gesetz beantragte und geschlossen gegen das Gesetz stimmte, unterstrich noch einmal ihre verfassungsrechtlichen Bedenken.

Bullinger erläuterte, das Jagdrecht sei im deutschen Rechtskreis ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht, das in der Bundesrepublik unter dem besonderen Schutz von Artikel 14 des Grundgesetzes stehe: „Der Tenor des Misstrauens und die Eingriffe ins Eigentum stellen einmal mehr unter Beweis, welch gestörtes Verhältnis Grün und Rot zu Eigentum, zur Eigenverantwortung und zum ehrenamtlichen Engagement haben.“

Bullinger warf Grün-Rot vor, die Jäger und den Landtag gleichermaßen zu entmündigen. Durch die zahlreichen Ermächtigungsregelungen im Gesetz, könne der Minister für den Ländlichen Raum Jagdpolitik künftig im Wege von Rechtsverordnungen am Parlament vorbei betreiben. Mit Blick auf die Jäger ziehe sich das grün-rote Credo durch das Gesetz: „Verbieten, bevormunden, vorschreiben, gängeln. Wir Liberalen haben ein anderes Weltbild vom mündigen Bürger.“ Als „völlig verfehlt“ bezeichnete der FDP-Abgeordnete zudem die Wildschadensregelungen im neuen Gesetz.

Abschließend erklärte Bullinger für die FDP-Landtagsfraktion:  „Wir lehnen dieses ideologisch orientierte und für die Praxis untaugliche Gesetzeswerk ab,

  • weil es die kundigen Jäger und Heger bevormundet und gängelt,
  • weil es Eigeninitiative und Ehrenamt bestraft,
  • weil es keine praxistauglichen Wildschadensregelungen vorsieht,
  • weil es durch viele Ermächtigungen am Landtag vorbei der Exekutive Tür und Tor öffnet,
  • weil es Bürokratie nicht abbaut, sondern Bürokratie mehrt,
  • weil es für den ländlichen Raum insgesamt schädlich sein wird und
  • weil es die im Grundgesetz verankerte Eigentumsrechte mit Füßen tritt.“

In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes“ sagte der Sprecher für den Ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die Anhörung zu dem überarbeiteten Gesetzentwurf hat gezeigt, dass alle anwesenden zwölf  Experten mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind. Der überarbeitete Entwurf des Jagdgesetzes enthält bürokratische und praxisferne Verschlimmbesserungen. Er nimmt sowohl den Jägerinnen und Jägern als auch den von Wildschäden betroffenen Landwirten ihre Rechtsicherheit. Eine absurde Annahme ist, man könne bei der Wildschweinjagd während der Schonzeit im Wald einen Maximalabstand von exakt 200 Metern zum Waldaußenrand einhalten. Auch wenn die eine oder andere Regel gegenüber dem ersten Entwurf abgemildert wurde, ist das von Grün-Rot geplante Jagdrecht voller Ideologie, voller Misstrauen gegenüber den kundigen Jägern. Dieser Entwurf verstößt vor allem gegen die Eigentumsrechte. Deshalb hat die FDP-Landtagsfraktion erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das Jagdrecht ist in Deutschland ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht und steht somit unter dem Schutz von Art. 14 des Grundgesetzes. .

Zeitliche Jagdbeschränkungen und Jagdverbote können daher als enteignungsgleiche Eingriffe betrachtet werden, die im ungünstigsten Fall Ersatzansprüche auslösen.

Zur Vorstellung des Kompromiss-Entwurfs zum Jagdgesetz sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Der nun von Grün-Rot vorgestellte, überarbeitete Entwurf für ein Jagd- und Wildtiermanagementgesetz enthält im Vergleich zum ersten Entwurf eine Reihe praxisferner und bürokratischer Verschlimmbesserungen, welche sowohl den Jägern als auch den von Wildschäden betroffenen Landwirten Rechtsicherheit wegnimmt.“ Als Beispiel nannten Rülke und Bullinger die „vollkommen absurde Annahme“, man könne bei der Wildschweinjagd während der Schonzeit im Wald einen Maximalabstand von exakt 200 Metern zum Waldaußenrand einhalten.

Die beiden FDP-Abgeordneten unterstrichen abermals ihre verfassungsrechtlichen Bedenken zum Gesetzentwurf: „Das Jagdrecht ist in Deutschland ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht und steht somit unter dem Schutz von Artikel 14 des Grundgesetzes. Zeitliche Jagdbeschränkungen und sachliche Jagdverbote können daher als enteignungsgleiche Eingriffe betrachtet werden und im ungünstigsten Fall Ersatzansprüche auslösen. In jedem Fall begibt sich Grün-Rot mit derartigen Regelungen auf ein verfassungsrechtlich unsicheres Terrain.“

Zur Meldung, wonach die grün-rote Landesregierung im Streit um das geplante neue Jagdgesetz gegenüber den Jägern zu großen Zugeständnissen bereit sei, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt, dass sich Grün-Rot der Vernunft annähert. Es war gut, dass sich Jägerschaft und Opposition gegen den ideologischen Blödsinn im neuen Jagdgesetz gewehrt haben. Dies zahlt sich jetzt aus. Ich bin gespannt, ob sich das Landwirtschaftsministerium gegen seine bisherigen Vorgesetzten beim Nabu am Ende auch durchsetzen kann.“

Die öffentliche Protestaktion der Jägerschaft vor dem Landtagsgebäude gegen die grün-rote Novellierung des Landesjagdgesetzes hat der FDP-Abgeordnete Andreas Glück als „sehr sympathisch und sachlich fundiert“ gelobt. „Die Jäger setzen auf ihre überzeugenden Argumente und gehen gesprächsbereit auf Öffentlichkeit und Politik zu. All jene, die den Jägern Dialogbereitschaft absprechen, sind heute Lügen gestraft worden“, sagte der Münsinger FDP-Abgeordnete, der vom vor dem Landtag aufgebauten Hochsitz aus ein Grußwort im Namen der gesamten FDP-Fraktion an die protestierenden Jäger richtete. Glück unterstrich in seiner Rede nochmals: „Seien Sie gewiss, wir als FDP -Landtagsfraktion stehen an Ihrer Seite.“

 

Zum Video der Rede: https://www.facebook.com/photo.php?v=744849422221414&set=vb.100000890890205&type=2&theater

Zur Meldung „Naturschützer trommeln für neues Jagdgesetz“ und zur Pressekonferenz von Natur- und Tierschutzverbänden zum neuen Jagdgesetz sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher der FDP-Fraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Der Nabu-Vorsitzende Andre Baumann offenbart ein äußerst fragwürdiges Naturschutzverständnis, wenn er das Wohl von wildernden Haustieren über das Wohl von geschützten Wildtieren stellt. Die fast 40.000 Jägerinnen und Jäger in Baden-Württemberg sind oftmals selbst Hundebesitzer und gehen mit der bestehenden Möglichkeit entsprechend verantwortungsvoll um. Wer aber schon einmal die Schreie eines Rehes gehört hat, dem ein wildernder Hund bei lebendigem Leib Fleischfetzen herausreißt, oder wer sich vor Augen führt, wie viele Amseln und Rotkehlchen jedes Jahr verwilderten Katzen zum Opfer fallen, der sieht ein, dass Jägern im Sinne des Artenschutzes ein rasches Eingreifen möglich bleiben muss. Es besteht die Hoffnung, dass einige sachkundige SPD-Abgeordnete bei ihrem Nein gegen das unpraktikable neue Landesjagdgesetz bleiben und den Unsinn verhindern.“

 

 

Zur Meldung, dass der Landesjagdverband das von der grün-roten Landesregierung beschlossene neue Jagdgesetz nicht akzeptieren werde, sagte der Sprecher für den ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die ablehnende Haltung der Jägerschaft ist vollkommen verständlich und nachvollziehbar. Der von Minister Bonde vorgelegte Gesetzentwurf ist praxisfern, eigentumsfeindlich, verbotsorientiert und zielt auf eine ideologische Bevormundung der Jägerschaft ab. Es zeigt sich immer mehr, dass das angebliche Beteiligungsverfahren mit den zahllosen Sitzungen des sogenannten Koordinierungskreises eine reine Alibiveranstaltung war.  An einer ernsthaften Einbindung der Verbände hatte Minister  Bonde von Beginn an kein Interesse.

Zur Meldung, dass der Landesjagdverband das von der grün-roten Landesregierung beschlossene neue Jagdgesetz nicht akzeptieren werde, sagte der Sprecher für den ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die ablehnende Haltung der Jägerschaft ist vollkommen verständlich und nachvollziehbar. Der von Minister Bonde vorgelegte Gesetzentwurf ist praxisfern, eigentumsfeindlich, verbotsorientiert und zielt auf eine ideologische Bevormundung der Jägerschaft ab. Es zeigt sich immer mehr, dass das angebliche Beteiligungsverfahren mit den zahllosen Sitzungen des sogenannten Koordinierungskreises eine reine Alibiveranstaltung war. An einer ernsthaften Einbindung der Verbände hatte Minister Bonde von Beginn an kein Interesse.

Zur Vorstellung des Kabinettsentwurfs des Landesjagdgesetzes durch Ministerpräsident Kretschmann und Minister Bonde erklärten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und  der Sprecher für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger:

„Dass ausgerechnet Ministerpräsident Kretschmann und Minister Bonde den Jägerinnen und Jägern jetzt überzogene Emotionalität und Unsachlichkeit unterstellen, ist blanker Hohn. Schließlich haben sie selbst die Ideologie und die sachfremden Gängelungen erst in den Gesetzesentwurf hinein gebracht. Der vorliegende Entwurf für ein Jagd- und Wildtiermanagementgesetz ist praxisfern, bürokratisch und eigentumsfeindlich. Der Wildtiermanager kostet viel Geld und ist im Grunde ein Bevormunder und Kontrolleur der Jäger. Der Gesetzentwurf schränkt die Jagd massiv ein und schadet damit dem ländlichen Raum und dem Artenschutz. Der Protest der Jäger ist daher kein unsachliches „Halali“ wie Herr Kretschmann meint, sondern die berechtigte Sorge um die Zukunft von Hege und Jagd in Baden-Württemberg.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, kritisieren die zentralen Punkte im Entwurf zum neuen Landesjagdgesetz, die nun über die Presse bekannt geworden sind: „Hier werden bewährte Regelungen radikal grüner Ideologie geopfert. Es droht eine massive Einschränkung der Jagd in Baden-Württemberg und auch eine deutliche Verschlechterung beim Artenschutz.“ Unter anderem lehnen die FDP-Politiker die angekündigte Abschaffung der Wildfütterung ab. „Die Möglichkeit, Wild vor Futternot zu schützen, muss gewahrt bleiben. Das ist nicht zuletzt auch eine ethische Frage“, sagten Rülke und Bullinger. Die geplante generelle Jagdruhe in den Monaten März und April lehnen Rülke und Bullinger ab. Wenn das Wild erhebliche Schäden verursache, müsse es den Jägern möglich bleiben, regulierend einzugreifen.

Rülke und Bullinger kritisierten abermals Bondes Vorgehen bei der Novellierung des Landesjagdgesetzes: „Es kann nicht sein, dass Minister Bonde seit Dezember immer wieder ankündigt, den Referententwurf zum Gesetz zuerst den betroffenen Verbänden im sogenannten Koordinierungskreis vorzustellen, und dann erfahren sowohl Jäger als auch Landtagsabgeordnete die wesentlichen Punkte aus der Presse. Diesem Minister mangelt es nicht nur in vielen Bereichen an Sachverstand, sondern auch an Anstand.“ Die angeblich grün-roten Werte Transparenz und Gehört-Werden habe der Minister beim Landesjagdgesetz bisher mit Füßen getreten, sagten Rülke und Bullinger.