Bullinger: Jagd- und Wildtiermanagementgesetz tritt Eigentumsrechte des Grundgesetzes mit Füßen
Der jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat anlässlich des heutigen Beschlusses des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes durch die grün-rote Regierungsmehrheit im Landtag gefordert, dass die neue Landesregierung im Jahr 2016 „dieses praxisuntaugliche Gesetz“ innerhalb der ersten 100 Tage korrigieren müsse. „Das was Sie heute beschließen, ist faktisch die Abschaffung des bewährten Jagdrechts durch die Unterordnung unter das Natur- und Tierschutzrecht“, erklärte Bullinger. Die FDP-Landtagsfraktion, welche die namentliche Abstimmung über das Gesetz beantragte und geschlossen gegen das Gesetz stimmte, unterstrich noch einmal ihre verfassungsrechtlichen Bedenken.
Bullinger erläuterte, das Jagdrecht sei im deutschen Rechtskreis ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht, das in der Bundesrepublik unter dem besonderen Schutz von Artikel 14 des Grundgesetzes stehe: „Der Tenor des Misstrauens und die Eingriffe ins Eigentum stellen einmal mehr unter Beweis, welch gestörtes Verhältnis Grün und Rot zu Eigentum, zur Eigenverantwortung und zum ehrenamtlichen Engagement haben.“
Bullinger warf Grün-Rot vor, die Jäger und den Landtag gleichermaßen zu entmündigen. Durch die zahlreichen Ermächtigungsregelungen im Gesetz, könne der Minister für den Ländlichen Raum Jagdpolitik künftig im Wege von Rechtsverordnungen am Parlament vorbei betreiben. Mit Blick auf die Jäger ziehe sich das grün-rote Credo durch das Gesetz: „Verbieten, bevormunden, vorschreiben, gängeln. Wir Liberalen haben ein anderes Weltbild vom mündigen Bürger.“ Als „völlig verfehlt“ bezeichnete der FDP-Abgeordnete zudem die Wildschadensregelungen im neuen Gesetz.
Abschließend erklärte Bullinger für die FDP-Landtagsfraktion: „Wir lehnen dieses ideologisch orientierte und für die Praxis untaugliche Gesetzeswerk ab,
- weil es die kundigen Jäger und Heger bevormundet und gängelt,
- weil es Eigeninitiative und Ehrenamt bestraft,
- weil es keine praxistauglichen Wildschadensregelungen vorsieht,
- weil es durch viele Ermächtigungen am Landtag vorbei der Exekutive Tür und Tor öffnet,
- weil es Bürokratie nicht abbaut, sondern Bürokratie mehrt,
- weil es für den ländlichen Raum insgesamt schädlich sein wird und
- weil es die im Grundgesetz verankerte Eigentumsrechte mit Füßen tritt.“