Rechnungshof-Hinweise zur Kosteneffizienz und Nutzung vorhandener digitaler Tools ernst nehmen.

Zur Debatte zur Denkschrift 2023 des Rechnungshofs erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Rudi Fischer:

„Alle Jahre wieder mahnt der Rechnungshof mehr Kostenbewusstsein und mehr Leistungsüberprüfung an. Dazu weist er wiederholt darauf hin, dass es digitale Tools in der Landesverwaltung für die Vereinfachung vieler Prozesse bereits gibt, deren man sich nur bedienen muss. Hier brauchen wir mehr Tempo in den internen Prozessen.

Wenn man aber wie das Sozialministerium Fördergelder ohne Antragskriterien und ohne Verwendungs- und Erfolgskontrolle vergibt, weil das Geld halt da sei, hat man alle Regeln für Fördermittel ignoriert. Da hilft dann auch keine Software.

Auf der anderen Seite kommt man auch seinem gesetzlichen Auftrag, regelmäßig die Gebührensätze für Verwaltungsleistungen zu überprüfen und anzupassen, nur unzureichend und uneinheitlich nach. Das sorgt für einen nicht nachvollziehbaren Flickenteppich bei der Gebührenerhebung und führt zu einer Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger.“

Wir im Landtag.


Was wir tun. Wofür wir uns einsetzen.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2023. Als Bundesland im Herzen Europas war Baden-Württemberg natürlich von großen internationalen Entwicklungen betroffen, Krisen und Zukunftschancen prägen die Landespolitik von außen stark mit.

Baden-Württemberg hat aber viele Möglichkeiten, die eigene Zukunft maßgeblich selbst zu beeinflussen. Als Beispiele nenne ich hier die Fragen der Bildungsqualität, des Wirtschaftsstandorts, der Staatsfinanzen sowie der Polizei und Justiz. Viele Themen gelingen wiederum nur im Zusammenspiel der unterschiedlichen Ebenen, wie beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, Verbraucherschutz oder bei klimaschonender Energie und Kraftstoffen.

Diese breite thematische Vielfalt wird von uns als liberaler Fraktion in unserer Arbeit im Landtag vollumfänglich aufgegriffen. Uns ist dabei nicht nur wichtig, dass unsere Arbeit wahrgenommen und darüber berichtet wird, sondern wir wollen auch unser unverwechselbares Profil deutlich machen. Wir setzen eigene Schwerpunkte.

Diese Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ kann natürlich nur einen Bruchteil der Aktionen, Anträge und Initiativen wiedergeben, die wir im Laufe eines Jahres auf den Weg bringen. Wenn Sie Nachfrage zu einzelnen Themen haben, wenden Sie sich direkt an uns, wir geben gerne Auskunft über unsere Arbeit.

Ich lade Sie herzlich ein, einen eigenen Eindruck zu gewinnen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Belastungen müssen aber gleichmäßig verteilt werden, Bauern werden zu stark belastet.

Zur heutigen Aktuellen Debatte über die Haushaltsbeschlüsse 2024 der Bundesregierung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, Stephen Brauer:

„Die Bundesregierung ist handlungsfähig und hat die Lücke, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für den Bundeshaushalt 2024 entstanden ist, gefüllt. Natürlich sind Mehrbelastungen von 17 Milliarden für die Betroffenen hart, allerdings werden durch das Steuerentlastungsgesetz von 2022 für 2024 Steuern in Höhe von 32 Milliarden gesenkt, sodass unter dem Strich eine deutliche Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger im Land stehen wird.

Die Bauern allerdings werden doppelt bestraft, einerseits durch den Wegfall der Agrardieselsubvention, andererseits durch den Wegfall des grünen Kennzeichens, was neben Kosten auch deutlich mehr Bürokratie bedeutet. Wir begrüßen, dass die FDP-Bundestagsfraktion angekündigt hat, das im Parlament möglichst durch andere Vorschläge ersetzen zu wollen.“

Notlage-Schulden ersetzen kein jahrelanges Spar-Versagen.

Zur heutigen Darstellung der Finanzlage des Landes durch den Finanzminister erklären der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

Rülke: „Die Schuldenbremse bleibt. Sie zu schleifen ist mit der FDP nicht zu machen!“

Brauer: „Die Debatte der SPD zielt auf eine Aufweichung der Schuldenbremse hin mit dem alten sozialistischen Evergreen, es gäbe gute Schulden. Ehrlicher wäre es, in den Debattentitel „Abschaffung der Schuldenbremse“ zu schreiben. Man müsse heute Geld aufnehmen, damit der Sanierungsstau aufgelöst werden könne. Und das von einer Partei, die im Bund 21 der letzten 25 Jahre regiert hat.

Dabei haben die Mütter und Väter der Schuldenbremse das in einem staatspolitisch hellsichtigen Moment richtig eingeschätzt. Der Staat muss in einer unvorhergesehenen Notlage sein, um plötzlichen Finanzierungsbedarf nicht über Rasenmäher-Einsparungen erbringen zu müssen, sondern den Weg über eine Verschuldung mit harten Rückzahlungsregeln gehen zu können.

Investitionen sind die Grundlage für Wachstum und Wohlstand im Land. Die Finanzierung dieser Investitionen darf aber nicht durch zusätzliche Schulden finanziert werden, sondern muss durch das Setzen der richtigen Prioritäten erfolgen.

Finanzminister Bayaz forderte am Wochenende einen Abbau von sozialen Wohltaten im Bund, diese seien ja nicht in Stein gemeißelt. Wenn er mit dem Finger nach Berlin zeigt, verfährt er nach dem abgewandelten Sankt-Florian-Prinzip:

Heiliger Sankt Florian, verschon‘ meinen Haushalt, zünd‘ andere an.

Einen Nachtrag verweigert er, da sonst 1,4 Mrd. sofort getilgt werden müssten. Nach Verkündung des BVerfG-Urteils wurden plötzlich 4,3 Mrd. € „gefunden“, die nun zurückgegeben werden. Das sind fast 1/3 der in Corona aufgenommenen Schulden.

Früher hieß es mal, wir wirtschaften gut und investieren heute, damit es unseren Kindern einmal besser geht als uns. Heute erklären sie, wir belasten unsere Kinder heute schon, denn die nutzen das schließlich auch irgendwann mal. Das ist verantwortungslose Politik.“

 

Mehr Schulden sind doch nur Steuererhöhungen für unsere Kinder.

Zur Debatte um die Veränderung der Schuldenbremse hin zu mehr Öffnungsmöglichkeiten für Investitionen erklärt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schießen wieder die Diskussionen ins Kraut, dass man für Investitionen die Schuldenbremse ´verändern´, sprich abschaffen, müsse. Wo soll das Geld denn herkommen, fragt Ministerpräsident Kretschmann scheinheilig. Ganz einfach, es kommt z.B. aus einem massiv angestiegenen Landeshaushalt, der sich in 12 Jahren grüner Führung fast verdoppelt hat. Die Prioritäten wurden eben falsch gesetzt. Jahrelang wurde konsumiert statt investiert.

Wer mehr Schulden für Investitionen fordert, sagt doch in Wahrheit, dass er an anderer Stelle nichts einsparen will. Da soll der Ministerpräsident doch so ehrlich sein und Steuererhöhungen fordern – und das im Höchststeuerland Deutschland.

Über mehr Schulden die Steuererhöhungen für die dann fällige Tilgung auf unsere Kinder zu verschieben ist unehrlich.“

 

Ständige FDP-Forderung nach Rückgabe der Schuldenrechte muss nun endlich umgesetzt werden.

Zur heutigen Aussage des Finanzministeriums, dass man vermutlich rund 4 Milliarden eingeräumte Schuldenrechte aus der Pandemie nicht benötige und zurückgeben will, erklärt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Nun also doch. Während man uns im Frühjahr auf eine Anfrage noch erklärte, dass ´die Mittel, die über Corona-Notkredite finanziert wurden, vollständig benötigt werden´, wird nun von einem Puffer von mehr als 4 Milliarden gesprochen, den man zurückzahlen wolle. Das fordern wir schon, seit man 2020 deutlich weniger Steuerausfälle hatte, als man sich Kredite dagegen genehmigt hatte.

Und natürlich hat das Land Gelder für die Pandemie-Bekämpfung in allgemeine Programme umgewidmet. Es fehlt doch eindeutig der Zusammenhang zwischen einem Programm zur ´Förderung der Holzbauweise´ und der Corona-Pandemie. Dies wurde aber mit Schulden aus dem Nachtrag im Oktober 2020 finanziert.

Gut, dass das Bundesverfassungsgericht dem ´Hamstern´ von Kreditrechten einen Riegel vorgeschoben hat. Nun bleibt noch die Frage offen, wie das Finanzministerium mit den nicht benötigten 24 Milliarden Kreditrechten umgeht, die man genauso gehamstert hat.“

 

Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat weitreichende Auswirkungen auf das Land.

Zu den Auswirkungen des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf in der Pandemie aufgenommene Schulden erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Hans Ulrich Rülke:

„Die Bundesverfassungsrichter haben die Regelungen der Schuldenbremse präzisiert, das begrüßen wir ausdrücklich. Insbesondere kritisieren sie das Vorhalten von Schuldenrechten über einen Haushalt hinaus.

Auch die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg hat die in der Pandemie aufgenommene Schulden über mehrere Haushalte eingeplant und ausgegeben. Hier könnte sich eine sofortige Rückzahlungsverpflichtung der restlichen Mittel ergeben.

Es zeigt sich, dass die ständigen Mahnungen der FDP und unsere Klage gegen die letzte Kreditaufnahme im Juli 2021 absolut gerechtfertigt waren. Wir sehen uns nicht nur vom Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, sondern auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.“

 

Land müsste bei Nachtrag mehr Schulden tilgen, das wäre auch leicht möglich.

Zur heutigen Darstellung der Finanzlage des Landes durch den Finanzminister bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Der Ministerpräsident hat es verklausuliert, aber es wissen alle: die fetten Jahre sind vorbei. Das Land muss viel stärker in die Aufgabenkritik gehen, denn die Risiken und Unwägbarkeiten waren kaum einmal größer als heute. Die Wirtschaftslage kommt mit Verzögerung nun im Landeshaushalt an.

Dass man bei einem Nachtragshaushalt von Beginn ab 1,4 Milliarden mehr Schulden tilgen müsste, spricht grundsätzlich für unser Land. Der Finanzminister wehrt sich ja auch gegen den Begriff Sparhaushalt, man müsse aber Prioritäten setzen. Da das Land aber auf riesigen nicht genutzten Kreditrechten sitzt, wäre eine solche Tilgung formal ein Leichtes. Da sieht man, welche Spielräume die Landesregierung in Wahrheit hat.“

Besonders der Einbruch bei der Grunderwerbsteuer zeigt, dass der Satz endlich gesenkt werden muss.

Zur heute veröffentlichten Herbst-Steuerschätzung für Baden-Württemberg erklärt Rudi Fischer, haushaltspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Das Land nimmt dieses Jahr etwas mehr ein, muss aber mehr zahlen. So fasst der Finanzminister die Situation zusammen. Die Entwicklung der Steuereinnahmen folgt der der Wirtschaft. Durch die starken Preiserhöhungen der vergangenen Zeit halten sich die Bürgerinnen und Bürger bei nicht notwendigen Ausgaben zurück. Das führt zu weniger Steuereinnahmen. Jetzt Steuererhöhungen zu fordern ist absolut kontraproduktiv. Nur Aufgaben und Ausgaben kürzen führt langfristig zu einer gesunden Finanzlage. Das Land schiebt unglaubliche 10 Milliarden Euro an nicht getätigten Ausgaben vor sich her, weil man vieles angefangen hat, aber kaum was zu Ende bringt. Dazu haben oftmals die Kommunen die Ko-Finanzierungsmittel nicht mehr, weil sie mit aktuellen Aufgaben wie der Flüchtlingsunterbringung finanziell überfordert sind.

Die Bundessteuern verzeichnen Zuwächse, dagegen zeigt sich in Baden-Württemberg ein eklatanter Einbruch bei den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer. Die Landesregierung muss endlich den Steuersatz wieder von 5 auf 3,5 % absenken. Das würde zumindest etwas Entspannung bringen und die Bautätigkeit ankurbeln.“

Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz:


Bilanz eines Auslaufmodells

Es war eine einsame Entscheidung, die Ministerpräsident Kretschmann nach teilweise heftigen Diskussionen am 1. April 2021 bei seiner Partei durchsetzen konnte: Die Koalition der Grünen mit der CDU sollte fortgesetzt werden. Es war die bequemere Wahl für ihn, denn die CDU im Land war bereit, so gut wie alles, was die Grünen wollten, ohne Diskussion mitzumachen.
Doch ‘einfach für ihn’ bedeutet nicht auch ‘gut fürs Land’.

Wir nehmen die Halbzeit der Regierungszeit zum Anlass, eine politische Bilanz zu ziehen. Basierend auf Fakten und praktischen Entscheidungen der Regierungskoalition  thematisieren wir, wie es anders besser werden kann und muss.

Die grün-schwarze Koalition wird keine Zukunft haben. Umso wichtiger ist es, dass das Land endlich wieder eine bekommt. Die gesamte Analyse im Download.



Die Bilanz eines Auslaufmodells zum Download

FDP/DVP-Fraktion erstreitet mehr Kontrollmöglichkeiten und schreibt ein Stück Rechtsgeschichte.

Zur heutigen Verkündung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Klage der FDP/DVP-Fraktion gegen den Dritten Nachtrag zum Haushalt 2021 äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Das ist ein guter Tag für den Parlamentarismus, wir haben ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Dass der Verfassungsgerichtshof der grün-schwarzen Koalition ins Stammbuch schreibt, bei der Nutzung der Schuldenbremse sorgsamer vorzugehen und sich nicht einfach auf ihre Parlamentsmehrheit zu verlassen, ist ein notwendiges Stoppschild für grüne und schwarze Schuldenmacher.

Die FDP/DVP-Fraktion hat für den Landtag mehr Kontrollmöglichkeiten erstritten. Der Verfassungsgerichtshof hat die Wächterrolle der Oppositionsfraktionen deutlich gestärkt, in dem er dem Weg für eine Klage unterhalb der 25%-Grenze aller Abgeordneten frei macht. Wir sind bereit, diese zusätzlichen Möglichkeiten auch zu nutzen.

Auch wenn wir keine Verurteilung der Regierungskoalition erreicht haben, hätte es die Schuldentilgung im Haushaltsjahr 2022 ohne unsere Klage nie gegeben. Dort hat grün-schwarz seinen Fehler eingestanden und die Schuldenrechte aus dem Dritten Nachtrag 2021 zurückgegeben.

Nun werden wir weiter darauf achten, dass die Regierung mit den in der Pandemie aufgenommen Schulden sorgsam umgeht und die nicht benötigten Mittel zurückführt.“

 

FDP/DVP-Fraktion erstreitet mehr Kontrollmöglichkeiten und schreibt ein Stück Rechtsgeschichte.


Zur heutigen Verkündung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Klage der FDP/DVP-Fraktion gegen den Dritten Nachtrag zum Haushalt 2021 äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Das ist ein guter Tag für den Parlamentarismus, wir haben ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Dass der Verfassungsgerichtshof der grün-schwarzen Koalition ins Stammbuch schreibt, bei der Nutzung der Schuldenbremse sorgsamer vorzugehen und sich nicht einfach auf ihre Parlamentsmehrheit zu verlassen, ist ein notwendiges Stoppschild für grüne und schwarze Schuldenmacher.

 

Die FDP/DVP-Fraktion hat für den Landtag mehr Kontrollmöglichkeiten erstritten. Der Verfassungsgerichtshof hat die Wächterrolle der Oppositionsfraktionen deutlich gestärkt, in dem er dem Weg für eine Klage unterhalb der 25%-Grenze aller Abgeordneten frei macht. Wir sind bereit, diese zusätzlichen Möglichkeiten auch zu nutzen.

 

Auch wenn wir keine Verurteilung der Regierungskoalition erreicht haben, hätte es die Schuldentilgung im Haushaltsjahr 2022 ohne unsere Klage nie gegeben. Dort hat grün-schwarz seinen Fehler eingestanden und die Schuldenrechte aus dem Dritten Nachtrag 2021 zurückgegeben.

Nun werden wir weiter darauf achten, dass die Regierung mit den in der Pandemie aufgenommen Schulden sorgsam umgeht und die nicht benötigten Mittel zurückführt.“

 

Hinweis für die Koalition: Sparen heißt weniger Geld ausgeben als geplant.

Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, erkundigte sich bei der Landesregierung in einem Antrag nach den Planungen zu einem anstehenden Nachtragshaushalt. Die Landesregierung antwortete darauf, momentan gäbe es dazu keine konkreten Planungen. Der Abgeordnete sagt dazu:

„Alle in der Koalition rechnen mit einem Nachtrag, nur das Finanzministerium nicht. Dort verweist man auf die Herbst-Steuerschätzung, die aber für ein ordentliches Nachtragsverfahren noch vor dem Jahreswechsel viel zu spät kommt. Nach der Sommerpause werden wir wieder Haushaltsrunden erleben, mitsamt den vielen Anmeldungen aus den Ressorts. Dabei sollte klar sein, dass wir über einen Spar-Nachtrag reden, und nicht, um mehr Geld zu verteilen.

Während man in den letzten Jahren vor 2020 immer mehr Geld verteilt hat und in der Pandemie Einnahmeausfälle über weitere Schulden ausgeglichen wurden, sieht sich Grün-Schwarz nun notwendigen Sparbemühungen gegenüber. Nachdem sie das offenbar nicht mehr kennen, hier ein Hinweis: Das heißt, weniger Geld ausgeben als eingeplant.“

 

Es braucht aus Sicht der Freien Demokraten endlich eine angemessene Beteiligung des Landes, was die Finanzierung von Laptops und anderer digitaler Endgeräte an den Schulen anbelangt.


Zur Meldung, dass Kommunen deutlich mehr Geld für Schulmodernisierung fordern, sagt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir Freie Demokraten hatten schon in den letzten Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 dringend darauf hingewiesen, dass die Finanzierung der Laptopausstattung für Lehrkräfte auf der Kippe steht. Das wurde – wie inzwischen üblich – von Grün-Schwarz gekonnt ignoriert. Dass wir die Digitalisierung an den Schulen entschieden voranbringen müssen, dürfte wohl jedem klar sein. Es reicht aber nicht, den schwarzen Peter an die Träger vor Ort abzuschieben. Das ist – angesichts der Dringlichkeit und Relevanz der Thematik – weder angemessen noch hilfreich.

 

Es kann beim besten Willen nicht sein, dass öffentliche oder freie Schulträger sowie der Bund bei der digitalen Ausstattung der Schulen ihr Bestmöglichstes geben, Grün-Schwarz auf Landesebene aber weiter selbstzufrieden den digitalen Schlaf der Gerechten schläft. Es braucht aus Sicht der Freien Demokraten endlich eine angemessene Beteiligung des Landes, was die langfristige Finanzierung der Laptops und anderer digitaler Endgeräte an den Schulen anbelangt.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Mündliche Verhandlung zeigt unsere berechtigten Bedenken, anders als bei der AfD-Klage.

Zur Ansetzung einer mündlichen Verhandlung in der Klage der FDP/DVP-Fraktion gegen die Schuldenaufnahme aus dem Dritten Nachtragshaushalt 2021 erklärt der Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir begrüßen die Möglichkeit, unsere Argumente nochmals vortragen zu können, und nicht wie bei der Klage der AfD zum gleichen Nachtragshaushalt sofort abgeschmettert zu werden.

Wie berechtigt wir mit unserer Klage liegen, zeigte schon die Haushaltsaufstellung 2022, bei der die Landesregierung und die Koalitionsparteien von einer angestrebten ´materiellen Heilung´ sprachen, weil sie Schuldenrechte zurückführten. Was geheilt werden muss, muss vorher rechtswidrig gewesen sein, ein Schuldeingeständnis erster Klasse.

Damals ging es um nicht mal eine Milliarde Mehrschulden, die sehenden Auges beantragt und genehmigt wurden. Heute sehen wir, dass die Regierung sogar 5,3 Milliarden aus den Corona-Bekämpfungsschulden nicht gebraucht hat. Das hätte sie damals wissen können, ja wissen müssen. Genug Hinweise, auch durch den Rechnungshof, hatte sie ja bekommen.“

 

Die Haushaltsberatungen – ein Blick hinter die Kulissen

„Das bisschen Haushalt macht sich von allein, sagt mein Mann“, singt Johanna von Koczian in einem berühmten deutschen Schlager. Doch das stimmt sowohl weder im Privaten (die Deutschen verbringen ca. drei Stunden täglich mit Haushaltsarbeit) und schon gar nicht in der Politik. Im Gegenteil, der Haushaltsplan ist ein Produkt eines mehrmonatigen Prozesses mit Beratungen, Diskussionen und Änderungen.

  • Welche Projekte sollen umgesetzt werden?

  • Wofür soll das Land in den nächsten ein bis zwei Jahren Geld ausgeben?


Die Antworten hierzu finden sich im Haushaltsplan der Landesregierung, der die Ziele und Aufgaben des Landes sowie deren Finanzierung festlegt.

In diesem Jahr wird der Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 verabschiedet. Der Vorteil, dass der Haushalt bereits für die kommenden zwei Jahre beschlossen wird, liegt darin, dass die Landesregierung entlastet wird und somit Ressourcen eingespart werden. Da es jedoch des Öfteren zu unvorhergesehenen Entwicklungen kommt, wird ein Doppelhaushalt in darauffolgenden Jahren zumeist um so genannte Nachtragshaushalte ergänzt. Gegliedert ist der Haushaltsplan in 18 Einzelpläne, welche jedem Ressort zugewiesen sind.  In den Einzelplänen schlägt das zuständige Ministerium u.a. Einnahmen und Ausgaben für den entsprechenden Bereich vor.

Phase 1: Die Landesregierung arbeitet den Haushalt aus

Der Haushalt 2023/24 wurde im Oktober 2022 von dem Kabinett mit einem Volumen von insgesamt 121,4 Mrd. € (2023: 61 Mrd. €; 2024: 60,4 Mrd.€) ausgearbeitet. Ein Merkmal kennzeichnet alle Regierungen Kretschmann, und das setzt sich auch in diesem Haushalt fort: Die Ausgaben steigen rasant. Was wiederum die Landesregierung nicht davon abhält, uns einen Haushalt zu präsentieren, der keine Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger enthält.

Dieser Haushalt ist alles andere als ein Sparhaushalt. Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus!

Phase 2: Der Etat wird in das Parlament eingebracht

Der Entwurf zum Doppelhaushalt der Jahre 2023 und 2024 wurde am 26. Oktober 2022 von Finanzminister Dr. Danyal Bayaz ins Parlament eingebracht. Damit starten die parlamentarischen Beratungen über den Staatshaushaltsplan. Das Prozedere gehört zum so genannten Etat-oder Haushaltsrecht, welches auch als Königsrecht des Parlaments bezeichnet wird. Demnach muss die Landesregierung die Abgeordneten über sämtliche Ausgaben informieren und jede davon über den Haushaltsplan vom Parlament bewilligen lassen. Damit kommt unserer Fraktion als Teil der Opposition eine wichtige Kontrollfunktion zu.

Phase 3: Beratungen in den Arbeitskreisen der Fraktion

Nachdem die Finanzministerin den Haushaltsplan im Plenum vorgestellt hat, folgen die Beratungen in den Arbeitskreisen der Fraktionen. Arbeitskreise befassen sich mit je einem Themenbereich und bestehen aus den fachlich zuständigen Abgeordneten und parlamentarischen Beratern.


  • Wie können Gelder effizienter eingesetzt werden?

  • Welche Projekte sollen gefördert werden, welche nicht?

  • Wie sollen diese Projekte finanziert werden?

Phase 4: Die erste Beratung im Parlament

Eine Woche nach der Einbringung des Haushalts haben Abgeordnete aller Fraktionen die Möglichkeit, Stellung zur Rede der Finanzministerin zum Staatshaushaltsplan zu nehmen. Unser Fraktionsvorsitzender Dr. Hans-Ulrich Rülke nutzte diese Redemöglichkeit, um auf Schwachstellen im Haushalt hinzuweisen und Verbesserungsvorschläge basierend auf den Arbeitskreisberatungen zu präsentieren.



Unser Fazit fällt deutlich aus:

Es handelt sich hierbei insgesamt um einen Haushalt, der die Probleme der Gegenwart nicht löst und in unverantwortlicher Dreistigkeit eine wachsende Schuldenlast künftigen Generationen auferlegt.



Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender

Phase 5: Beratungen im Finanzausschuss

Entwicklung des Haushalts über die Jahre

Der Haushaltsumfang belief sich 1996 noch auf 31,8 Milliarden Euro, 2011 – nach 15-jähriger Regierungszeit der FDP – dann auf 35,1 Milliarden Euro . Dies entspricht einem Anstieg von gut 10 Prozent. Dem gegenüber stehe das derzeitige Haushaltsvolumen von 61,0 Milliarden Euro, was in den 12 Jahren unter dem grünen Ministerpräsidenten Kretschmann einen Anstieg von 75 Prozent bedeutet.

Und was sagen die anderen Fraktionen zu dem Vorschlag der Liberalen? Das erfuhren die Abgeordneten in den Beratungen im Finanzausschuss, welche sich über mehrere Tage erstreckten. Im Vorfeld der Haushaltsberatungen diskutierten unsere Abgeordneten die Änderungsanträge der anderen Fraktionen. Welchen Änderungen können wir zustimmen, welche lehnen wir ab? Mit dieser Position gingen die zuständigen Abgeordneten in ihrem jeweiligen Fachgebiet in die Beratung, um dort mit den Kollegen der anderen Fraktionen die Änderungsanträge der Oppositions-und Regierungsfraktionen zu diskutieren.

Die Landesregierung predigt schwierige Zeiten, vergisst aber das Sparen. Die Menge an Ausgaben, die jetzt nach der Steuerschätzung plötzlich möglich wurden, ist enorm. Dabei sieht die Konjunkturkomponente der Schuldenbremse vor, sich gegen zukünftige Einnahmeausfälle zu wappnen. Doch dies geschieht einerseits zu zaghaft, andererseits verfrüht.

Phase 6: Die zweite Beratung im Parlament

Auf die Haushaltsberatungen im Finanzausschuss folgt die zweite Beratung im Parlament. Hier werden binnen drei Tagen alle Einzelpläne diskutiert und nochmals Änderungsanträge eingebracht. Doch das Schicksal einer Oppositionspartei ist, dass auch für die Zukunft unsere Anträge keine Mehrheit im Parlament finden.


Wir kritisieren u.a

  • Stellenaufwuchs: ein Plus von 50 % in gut zehn Jahren im eigenen Staatsministerium sowie in der Regierung – jetzt erklärt der Ministerpräsident scheinheilig, auf zusätzliche Stellen im Staatsministerium verzichten zu können
  • Bürokratieabbau: Jahrelang die Vorschläge des Normenkontrollrats ignoriert, jetzt scheinheilig einen zusätzlichen Bürokratieabbaubeauftragten berufen
  • Migrationspolitik: Gipfeltreffen das nur Lyrik hervorbrachte und sich vor konkreten Entscheidungen drückte. Die Migrationsministerin will den schutzsuchenden afghanischen Ortskräften die Türe weisen, worauf der Ministerpräsident sie umgehend wieder zurückpfeift
  • Bildungspolitik: alle Rankings gingen für Baden-Württemberg steil bergab – und Ministerpräsident Kretschmann sucht nur nach Sündenböcke.
  • Energiepolitik: 1.000 Windräder angekündigt, nur 5 geliefert – und Ministerpräsident Kretschmann findet wieder einen Sündenbock: Bundesminister Peter Altmaier

Der Landesregierung fällt die Konjunkturprognose der Wirtschaftsweisen in den Schoß. Durch die bevorstehende Rezession kann man 1,2 Milliarden Schulden machen, statt 421 Mio zu tilgen. Grün-Schwarz greift sofort zu, denn Schuldenmachen ist ja auch viel einfacher als zu Sparen.

Same procedure as every year!

Phase 7: Die dritte Beratung im Parlament

Eine Woche nach der zweiten Beratung folgt die dritte und letzte Beratung im Plenum. Da die Einzelpläne bereits im Vorfeld besprochen wurden, geht es in dieser Debatte primär um grundsätzliche Erwägungen zum Haushalt. Die Haushaltsberatungen schließen mit der Schlussabstimmung, in welcher der Haushalt in der Regel angenommen wird.

Und so zeigt sich: Das bisschen Haushalt macht sich zumindest in der Politik nicht von allein.

Unsere Ansprechpartner zur Haushaltspolitik


Abgeordnete


Mitarbeiter

Sebastian Haag

Parlamentarischer Berater für Haushalt und Finanzen; Glücksspiel, Kommunales, Beamte und Medien
Tel.: +49 711 2063-9022

Und CDU macht jeden einzigen Euro Schulden mit, die rechtlich möglich sind

In der Debatte der Haushaltspolitiker führt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, wie folgt aus:

„„Der Landesregierung fällt die Konjunkturprognose der Wirtschaftsweisen in den Schoß. Durch die bevorstehende Rezession kann man 1,2 Milliarden Schulden machen, statt 421 Mio zu tilgen. Grün-Schwarz greift sofort zu, denn Schuldenmachen ist ja auch viel einfacher als zu Sparen. Same procedure as every year! Und Cem Özdemir, den Bayaz selbst für die Kretschmann-Nachfolge ins Spiel gebracht hat, trägt man noch schnell eine höhere Grundschuld ein.

Die begrüßenswerten Entlastungspakete des Bundes wie die Energiekostenzuschüsse oder die Inflationsbekämpfung bei der kalten Progression finanziert die grün-schwarze Landesregierung nur zähneknirschend mit.

Wir erkennen an, dass zur Sicherheit hohe Rücklagen für schwere Zeiten gebildet werden, allerdings ist dies angesichts der aktuellen Entwicklungen in dieser Höhe unnötig. Allein im aktuellen Jahr stehen Mehreinnahmen in Höhe von 1,8 Milliarden zur Verfügung.

Im Land wird derzeit jeder Schuldeneuro ausgenutzt, den die Schuldenbremse zulässt und die CDU ist immer mit dabei. Die Christdemokraten haben den Pfad einer soliden Haushaltspolitik völlig verlassen. “

Wir können es uns nicht länger leisten, dass unsere Unternehmen weltweit in der Champions League spielen, unser Land bei Bildungsgerechtigkeit und Bildungsqualität aber schwer abstiegsgefährdet ist.


Zur Haushaltsdebatte bzgl. des Kultushaushalts im Landtag von Baden-Württemberg, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„‚Unser Ziel ist Bildungsgerechtigkeit‘ – so lauten die ersten Worte in den politischen Zielen der Landesregierung zum Kultushaushalt. Weiterhin steht im Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz: ‚Wir werden in der kommenden Legislatur den Fokus auf den Ausbau der Qualität setzen‘. Schaut man sich allerdings Bildungsrankings an, stellen sich diese Worte als hohle Werbeslogans heraus. Das Dynamikranking des INSM-Bildungsmonitors 2022 sieht Baden-Württembergs Schulentwicklung der letzten zehn Jahre im Gesamtranking auf Platz 14. Dabei belegt unser Land bei Bildungsarmut und Schulqualität jeweils Platz 15 und bei Internationalisierung Platz 16 – den letzten Platz aller Bundesländer! Laut Vera 8 erfüllen fast ein Drittel der Schülerinnen und Schüler die Mindeststandards für den mittleren Bildungsabschluss in Mathematik und rund ein Fünftel in Rechtschreibung nicht. Gerade an den Gemeinschaftsschulen schnitten hierbei die Schülerinnen und Schüler schlechter ab als vergleichbare Schülerinnen und Schüler an Haupt-, Werkreal- und Realschulen. Das ist die traurige Realität der Kretschmann’schen Bildungspolitik der letzten elf Jahre.

 

Man kann zwei Fakten festhalten: Erstens ist Bildungsgerechtigkeit bei Grün-Schwarz nichts Anderes als ein hohler Werbeslogan. Zweitens geht es mit der Bildungsqualität im Land in galoppierender Geschwindigkeit bergab. Doch wie reagiert Grün-Schwarz auf die alarmierenden Zahlen? Der Ministerpräsident kommt nach seinem Kabinettsabend, der sich mit den bereits offenkundigen Problemen befasste, zu dem Ergebnis, dass es in der Bildungspolitik zukünftig mehr Evidenzbasierung brauche. Damit gibt der Ministerpräsident zu, dass man sich bei den bildungspolitischen Entscheidungen und Vorhaben der letzten 11 Jahre offensichtlich nicht um die konkreten Wirkungen und Folgen gekümmert habe. Das ist eine Bankrotterklärung seiner bisherigen bildungspolitischen Verantwortung durch den Ministerpräsidenten höchst selbst!

 

Nicht nur wegen der Schulpflicht ist das Land jungen Menschen gegenüber verpflichtet, möglichst optimale Bildungsvoraussetzungen zur Verfügung zu stellen. Bildungsgerechtigkeit und Bildungsqualität sind hierfür die entscheidenden Werte. Wir können es uns nicht länger leisten, dass unsere Unternehmen weltweit in der Champions League spielen, unser Land bei Bildungsgerechtigkeit und Bildungsqualität aber schwer abstiegsgefährdet ist. Wir Freie Demokraten jedenfalls werden uns unermüdlich dafür einsetzen, dass sowohl Bildungsgerechtigkeit als auch Bildungsqualität nicht nur leere Worthülsen und schicke Überschriften bleiben, sondern mit Leben gefüllt und Realität an den Schulen im Land werden.“

 

Einzelplan der Kretschmann-Koalition mittelmäßig bis mangelhaft.


Im Rahmen der heutigen Haushaltsdebatte zum Etat des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, sagte der energie- und umweltpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath:

 

„Ein von Krieg und Krise gezeichnetes Jahr neigt sich seinem Ende zu. Viele Menschen blicken mit Sorge auf die Zukunft. Viele Unternehmen fürchten um ihre Existenz. Noch nie stand das Land energiepolitisch vor derart großen Herausforderungen. Noch nie waren Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimafreundlichkeit unserer Energieversorgung derart schwer in Einklang zu bringen. Noch nie fiel ein Einzelplan derart mittelmäßig aus.

 

Mit dem Ausbau der Windenergie will Grün-Schwarz durch die Krise kommen. Im windschwächsten aller Bundesländer ist die Windkraft vielerorts nicht wettbewerbsfähig. Ihre Auslastung ist dürftig, ihr Energiegewinn ist gering. Während der ihr Anteil an der winterlichen Stromerzeugung erst vergangene Woche bei kaum einem Prozent lag, sollen Energiespar-Apps die Verantwortung für die eklatanten Fehlentscheidungen in der grün-schwarzen Energiepolitik auf die Bürger abwälzen.

 

Statt die knappen Haushaltsmittel für die immer gleichen Prestigeprojekte zu verheizen, hätte Grün-Schwarz mit dem vorliegenden Einzelplan ein starkes Zeichen für eine krisensichere und technologieoffene Transformation in Baden-Württemberg setzen können. Unsere Anträge zum Aus- und Umbau unserer Versorgungsinfrastruktur, zur Verbesserung der Netze und zum Förderung regionaler Speicherlösungen wurden aber allesamt abgelehnt. Damit bleibt der Einzelplan mittelmäßig bis mangelhaft. Nicht Mittelvergabe nach Mittelmaß, sondern zukunftsfähige Investitionen in die Transformation unseres nach wie vor auf Kohle, Öl und Gas beruhenden Wirtschaftssystems sollten das Gebot der Stunde sein.“

Die Landesregierung blendet die Herausforderungen durch die aktuellen Krisen einfach aus.


Anlässlich der Beratungen über den Etat des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz nimmt der Sprecher für Agrarpolitik und Verbraucherschutz der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger Stellung:

 

„Der Landwirtschaftsetat der Landesregierung wird der herausragenden Bedeutung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Verbraucherschutzes in keiner Weise gerecht. Er ist ein Beleg dafür, dass Grün-Schwarz völlig ausblendet, dass wir uns aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels und der Ukraine-Krise in einer Zeit befinden, in der Ernährungssicherheit und der Erhalt unserer landwirtschaftlichen Familienbetriebe, unserer wertvollen Ackerböden und Landschaften mehr denn je im Mittelpunkt stehen müssen.

 

Nicht nur angesichts der angespannten Situation der Welternährung brauchen wir ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Bio und konventionell. Unzählige Studien belegen, dass der Ökolandbau weniger ertragreich ist und fehlende Erträge woanders auf der Welt erzeugt werden müssen. Das macht Bio-Lebensmittel auch nicht per se nachhaltiger. Noch dazu erlebt der Bio-Markt aufgrund der Inflation den schlimmsten Einbruch seit 35 Jahren. Selbst jetzt vor Weihnachten bleiben viele Bio-Produzenten auf Ihren Erzeugnissen sitzen, da die Kaufzurückhaltung der Verbraucher zunimmt. Die enorm gestiegenen Kosten für Energie, Verpackungen, Transport und Miete treiben die Preise für Lebensmittel in die Höhe. Verbraucher fangen an zu sparen. Anstatt diese Realitäten anzuerkennen, steckt die Landesregierung aber über 25 Millionen Euro in den Aktionsplan Bio, in Bio-Musterregionen und in eine Ernährungsstrategie, mit der die Menschen im Land mit Bio-Lebensmitteln zwangsbeglückt werden sollen. Maßnahmen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien so voranzubringen, dass er nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion steht, fehlen völlig. Genauso mau sieht es, wenn es um den Verbraucherschutz oder die Veterinärverwaltung geht. Nicht eine Stelle mehr ist für die Chemischen Veterinär- und Untersuchungsämter vorgesehen. Sie leiden seit Jahren unter dem massiven Personalmangel und der gleichzeitig immer größer werdenden Aufgabenflut. Auch die für die Veterinärverwaltung vorgesehenen Stellen sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Stattdessen soll die Ausbildung zum Schäfer mit Zuschüssen attraktiver gemacht werden. Zuschüsse helfen aber nicht, sondern ein modernes Wolfsmanagement.

 

Wir haben Lösungsvorschläge vorgelegt, wie wir beim Wolf einen modernen Artenschutz erreichen und die Weidetierhaltung erhalten können. Wir haben Lösungen für mehr Ernährungssicherheit oder eine zukunftssichere Forstwirtschaft aufgezeigt. Mit der Ablehnung unserer Forderungen hat Grün-Schwarz die Chance vertan, für eine zukunftssichere, ökonomische und ökologische Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie einen starken Verbraucherschutz zu sorgen.“

 

Erhalt und Sicherung von Infrastruktur deutlich stärken.


Im Zusammenhang mit der Beratung des Haushalts des Verkehrsministeriums im Landtag von Baden-Württemberg sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Christian Jung:

 

„Der Haushaltsentwurf des Verkehrs-Ressorts hat eine deutliche Schlagseite. Es wird viel zu wenig in den Erhalt der Infrastruktur und die Sicherheit investiert. Seit sechs Jahren verharren die Mittel für den Erhalt der Landesstraßen und damit vor allem auch der Brücken auf annähernd gleichem Niveau. Dieses ist viel zu niedrig. Stand heute sind 350 Bundes- und 312 Landesstraßenbrücken durch einen Neubau zu ersetzen oder müssen instandgesetzt oder ertüchtigt werden. Somit ist für etwa jede zehnte Brücke eine Erhaltungsmaßnahme einzuleiten. Minister Hermann nimmt Schlaglöcher, Brückensperrungen und bröckelnde Stützbauwerke in Kauf. Auf der anderen Seite explodieren die Mittel für grüne Prestigethemen wie zum Beispiel der Bau von Radschnellwegen. Diese steigen um sage und schreibe 20 Mio. Euro. Im Doppelhaushalt sollen insgesamt 57,4 Mio. Euro für den Neubau von Radschnellwegen und damit Flächenversiegelungen ausgegeben werden. Die Mittel explodieren förmlich um 64 Prozent! Wir haben klar aufgezeigt, wie 100 Millionen Euro mehr für den Erhalt investiert werden können. Das dient der Sicherheit von Brücken, Straßen und Stützbauwerken.

Neben diesem konstruktiven Beitrag zum Erhalt von Landesvermögen bieten wir mit unserem Entschließungsantrag zu synthetischen Kraftstoffen der grün geführten Landesregierung die Möglichkeit, den schönen Reden endlich Taten folgen zu lassen. Steigen Sie mit einer Abnahmegarantie in die Zukunft ein. Mit diesem Instrument werden private Investitionen entfesselt und der Markthochlauf gelingt.

 

Keine Schlagseite, aber dafür sehr im Zwielicht erscheint die Förderpraxis und damit die Compliance im grünen Verkehrsministerium. Das sage nicht nur ich, sondern auch der Landesrechnungshof und der Bund der Steuerzahler. Sozusagen auf Zuruf und mit eigenen Gutachten wird im Bereich der Elektromobilität ohne Maß und Ziel gefördert. Sei es, dass der fast schon bedeutungslos kleine Fahrschulverband eines grünen Herrn Z. vor Jahren auf eigene Initiative eine üppige Förderung für E-Autos erhielt. Nachgelegt wurde jüngst mit einer erneuten üppigen Förderung von über einer halben Million Euro für Schulungsunterlagen, von denen Fachleute sagen, dass sie niemand braucht. „Fahrschule der Zukunft“ heißt das Konstrukt. Dabei kommt ein weiterer grüner Parteifreund zum Zug, der im Vorstand der vpa Verkehrsfachschule ist. Mit Gutachten im eigenen Auftrag hat es auch die Verkehrswacht geschafft, 400.000 Euro Landesgelder für das Projekt eAuto-ausprobieren zu erhalten. Von diesem Projekt hört man aber, dass in erster Linie mit den Autos privat gefahren und die Interessenten für Probefahrten regelmäßig in die Röhre schauen.

Als krönenden Abschluss des Compliance-Themas erwähne ich die Tätigkeit eines mehr oder weniger prominenten Grünen mit Namen A., der sich im Zusammenhang mit der von den wesentlichen Kompetenzträgern als nicht gewünscht und nicht für erforderlich gehaltenen Ergänzungsstation in Stuttgart zu luxuriös vergüteten Kaffeekränzchen getroffen hat.

Es wird höchste Zeit, dass Schlagseite und Zwielicht in der Verkehrspolitik des Landes endlich überwunden werden.“

Krise als Chance für eine moderne Verwaltung nutzen.


In der Beratung des Haushalts des Landtags enthalten sind die Ausgaben für die Mitglieder des Landtags und für die Landtagsverwaltung sowie die Mittel für die Landeszentrale für politische Bildung und die Bürgerbeauftragte des Landes.

Dazu sagt von der FDP/DVP-Fraktion der Parlamentarische Geschäftsführer und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jochen Haußmann:

 

Zunächst gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung des Landtags und der Landeszentrale für politische Bildung. Sie alle tragen ihren Teil dazu bei, das Gedankengut der freiheitlichen demokratischen Staatsordnung im Bewusstsein der Bevölkerung zu fördern und zu festigen. Nie war das so wichtig wie heute!

Nach zwei Jahren Pause freuen wir uns, dass wir seit Sommer wieder Besuchergruppen im Landtag haben, an dieser Stelle danke ich dem Besucherdienst für die hervorragende Betreuung unserer Gäste im Landtag.

Das Jahr 2022 stand ganz im Zeichen des 70jährigen Gründungsjubiläums des Landes Baden-Württemberg. 1952 startete die Verwaltung mit bescheidensten Mitteln – mit 3 Frauen, 4 Männer, 3 Schreibmaschinen und 2 Telefonen. Diese Erinnerung an das Gründungsjahr unseres Bundeslandes sollten wir zum Anlass einer umfassenden Aufgabenkritik nehmen. Zum Beispiel halten wir die Bürgerbeauftragte des Landes für entbehrlich, weil wir schon 154 Mitglieder des Landtags als Bürgerbeauftragte haben.

Dies betrifft nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Abgeordneten selbst. Wir wollen, dass der Landtag auch bei sich selbst spart. Aktuell hat der Landtag mit 154 Abgeordneten 34 Abgeordnete mehr als die eigentliche Sollgröße. Das im Frühjahr von Grünen, CDU und SPD beschlossene Wahlrecht wird für eine weitere Aufblähung des Landtags sorgen. Wir wollen dem gegensteuern und haben einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der die Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten wahren soll, indem die Wahlkreise und damit die Direktmandate auf die Anzahl der Bundestagswahlkreise reduziert werden. Hierfür schlagen wir vor, aus 70 Direktmandaten nur noch 38 zu machen. Das entspricht einerseits dem Vorschlag des Sachverständigen Joachim Behnke, der ca. 40 Wahlkreise für geeignet befunden hat, um die Parlamentsgröße wirksam zu begrenzen und verhindert andererseits kleinteilige Diskussionen über Wahlkreiszuschnitte. Der Einspareffekt für die Mitglieder des Landtags und die Landtagsverwaltung wäre erheblich.“

Land muss in vielen Bereichen zulegen, insbesondere bei der Digitalisierung.


Zur Abstimmung des Doppelhaushalts des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, sagt Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die derzeitigen Probleme im Innenbereich sind vielfältig: Die Ausstattung unserer Polizeibeamten muss dringend verbessert werden, ich erinnere an die defekten Akkus von etwa der Hälfte aller Body-Cams, die unzureichende Versorgung mit Smartphones. Stattdessen will die Landesregierung ein überflüssiges Antidiskriminierungsgesetz erlassen. Ebenso überflüssig sind die Rückennummern, mit denen unsere Beamten gekennzeichnet werden, da die Identifikation unserer Beamten nötigenfalls auch ohne Rückennummern bislang stets funktioniert hat. Statt der Konzentration auf Notwendiges, hält sich die Regierung hier mit Überflüssigem auf.

Unser Katastrophenschutz, unser Rettungswesen, alle ächzen ob der gewaltigen Belastungen sowie der personellen Engpässe. Mit den zusätzlichen Mitteln müssen vorhandene Strukturen ausgebaut, Systeme erforderlichenfalls ertüchtigt, Stellen neu geschaffen und benötigte Ausstattung angeschafft werden. Statt sich mit dem Bund über Mittel für den Sirenenausbau zu streiten, muss das Land sich endlich um ein funktionierendes Schutzkonzept kümmern.

In all diesen Bereichen hängt die Landesregierung zudem im Hinblick auf die Digitalisierung weit hinter ihren eigenen Ansprüchen zurück. Dabei wird der Zusammenhang mit der Entbürokratisierung völlig übersehen. Bürokratieabbau wird auf Dauer nur mit einer Digitalisierung und Vereinfachung von Abläufen gelingen.“

 

Daniel Karrais, digitalpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

 

„An diesem Haushalt zeigt sich: Baden-Württemberg wird mit diesem Haushalt auch 2024 noch ein digitales Entwicklungsland sein. Die großen Baustellen bei der Digitalisierung im Land, die dürftige Glasfaserabdeckung, die fehlende Bereitstellung von offenen Daten und die mangelhafte Verwaltungsdigitalisierung, werden weiterhin nicht angepackt. Der Haushaltsentwurf ist ambitionslos, schreibt bisherige Positionen fort und kürzt an wichtigen Stellen.

Die Landesregierung betreibt in allen drei Bereichen Schaufensterpolitik und der zuständige Innenminister Strobl hält an überholten Mechanismen fest, die Fortschritt und Innovation ausbremsen und die Wirtschaft blockieren. Was es braucht, wäre Vorfahrt für den eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau, die Ermöglichung von Wertschöpfung durch die kostenlose Offenlegung von (Geo-)Daten und eine ernst gemeinte Unterstützung von Kommunen bei der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen. Auf allen drei Gebieten ist das Innenministerium ein Totalausfall und glänzt nur durch aktives Aussitzen.“