Effizienzsteigerung für Verwaltung ist notwendig – handwerkliche Mängel im Entwurf noch zu prüfen


In der Plenardebatte zur Reform des Landesdatenschutzgesetzes äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Wir begrüßen die mit der Reform verfolgten Ziele: Verfahren sollen automatisiert und beschleunigt, die Verwaltung effizienter werden – diese Maßnahmen sind dazu geeignet, das Verhältnis der Bevölkerung zur Verwaltung zu verbessern. Im Bereich des automatisierten Erlasses von Verwaltungsakten liegen große Chancen. Vollautomatisierte Verfahren sind langfristig der richtige Weg, denn nur so wird echte Beschleunigung erreicht. Erprobungsphasen sind sinnvoll – aber sie müssen ehrlich evaluiert werden. Hierbei ist der Landtag einzubeziehen.

 

Fest steht für uns aber auch: Im Widerspruchsverfahren, wie auch im gerichtlichen Verfahren, kann die KI unterstützend helfen, die finale Entscheidung aber muss der Mensch treffen. Ich hoffe, dass Widerspruchsinstanzen durch dieses Vorhaben nicht überlastet werden und dass Verwaltungspersonal eng beteiligt und geschult wird. Künstliche Intelligenz verändert Verwaltungsprozesse rasant; deshalb müssen wir den Prozess laufend begleiten und bei Bedarf nachsteuern.

 

Videoüberwachung ist kein Allheilmittel, aber ein Baustein moderner Gefahrenabwehr. Doch das Verhältnis stimmt nicht, wenn Plätze des öffentlichen Lebens und damit Schauplätze potentiell gefährlicher Situationen – Messerangriffe etwa – nicht, mutmaßliche Abladeorte für ‚wilden Müll‘ oder Lagerplätze für Kupferkabel sehr wohl präventiv überwacht werden können. Spätestens mit dieser Reform wird klar: die einschlägige Norm im Polizeirecht ist nicht mehr zeitgemäß und muss dringend überarbeitet werden.

 

Doch wir dürfen handwerkliche Schwächen des Entwurfs nicht verschweigen: strittige Gesetzgebungskompetenzen sowie rechtlich fragliche Fiktionen von Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit gehören auf den Prüfstand.

 

Für uns bleibt entscheidend: Datenschutz, Rechtsstaat und Sicherheit müssen im Gleichgewicht bleiben. Moderne Technologien sollen Chancen eröffnen, nicht Vertrauen zerstören. Die Reform ist ein Schritt – aber sie braucht Augenmaß, klare Rechtsgrundlagen und eine ehrliche Evaluation.“

 

 

Datenschutz soll nicht hemmen oder frustrieren, sondern Rechte der Bevölkerung stärken


In der aktuellen Aussprache zur Mitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sagt der zuständige Sprecher und stv. Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Datenschutz verunsichert viele Menschen und Unternehmen, insbesondere aufgrund der komplexen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Sorge vor hohen Bußgeldern und Datenpannen. Häufig entstehen diese Unsicherheiten durch Missverständnisse über die praktische Umsetzung der Vorschriften. Dabei zielen diese Vorgaben eigentlich darauf ab, den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken und ihnen klare Rechte einzuräumen.

Um diese Verunsicherung zu reduzieren, benötigen die Betroffenen verständliche und verbindliche Informationen und praktische Handlungsanleitungen. Das können beispielsweise Hinweise zur Einhaltung grundlegender IT-Sicherheitsstandards sein, zur Umsetzung notwendiger Schritte im Hinblick auf Datenspeicherung und -verarbeitung, zu Rechten und Pflichten der einzelnen Beteiligten sowie die Zurverfügungstellung geeigneter Materialien zur Schulung der Mitarbeiter, die mit sensiblen Datensätzen umgehen.

Dabei soll Datenschutz nicht als bürokratische Hürde, sondern als Schutzinstrument für Grundrechte verstanden werden. Besonders wichtig ist daher, die Akzeptanz in der Bevölkerung für teils komplex erscheinende Datenschutzvorgaben durch gezielte Aufklärung zu erhöhen. Eine verständliche Vermittlung dieser Rechte trägt dazu bei, Vertrauen zu schaffen, Compliance zu fördern und die Sicherheitskultur beispielsweise in Behörden, Unternehmen und Vereinen zu stärken.“

Berechtigte Bedenken konnten ausgeräumt werden


Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

 

„Die Regierung hat eine sinnvolle Gesetzesänderung mit Anlauf in Verruf gebracht: Erst schließt das Innenministerium einen Nutzungsvertrag, ohne die notwendige Rechtsgrundlage. Dann wird die Verantwortung für den Abschluss des Vertrages hin- und hergeschoben. So verspielt man Vertrauen.

Der Gesetzentwurf lag schließlich auf dem Tisch und wurde im Innenausschuss breit angehört. Die inhaltlichen Bedenken – auch von Bürgerinnen und Bürgern – konnten von ausgewiesenen Fachleuten überzeugend ausgeräumt werden. Bei verantwortungsvoller Anwendung ist die Datensicherheit gewährleistet. Unter den nun gesetzten Leitplanken konnten wir dem Gesetzentwurf zustimmen.

Als Maßstäbe müssen nun bei der Anwendung gelten: Rechtssicherheit zuerst, Datenschutz ohne Abstriche, Wirksamkeit belegen. Das Innenministerium muss bei der Umsetzung liefern.“

 

 

Schlechte Kommunikation hat Debatte emotionalisiert – Innenausschuss wird Klarheit bringen


In der heutigen Plenardebatte zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion wie folgt:

„Der vorliegende Gesetzentwurf zielt im Kern darauf ab, der Polizei den Einsatz einer automatisierten Datenanalyse und -auswertung zu ermöglichen. Dabei geht es ausschließlich um die Nutzung bereits rechtmäßig erhobener Daten, um komplexe Zusammenhänge schneller und effizienter erkennen zu können. Diese allesamt händisch auszuwerten ist nicht praktikabel.

In der öffentlichen Debatte wurde das Vorhaben teilweise aufgeheizt und auf Basis unzutreffender Annahmen emotionalisiert. Dafür verantwortlich ist die offensichtlich unzureichende interne und externe Kommunikation der Regierungskoalition.

Gerade weil Datenschutz und Bürgerrechte zentrale Anliegen bleiben, plädieren wir für eine sachliche Diskussion. Automatisierte Verfahren können ein wirksames Mittel sein, um der zunehmend komplexen Kriminalität zu begegnen – vorausgesetzt, die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen an Transparenz, Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit werden vollständig eingehalten. Nur unter dieser Voraussetzung ist eine Zustimmung unsererseits vertretbar.

Für uns sind noch Fragen offen, ob der Gesetzentwurf diesen Vorgaben in vollem Umfang entspricht. Daher werden wir dem Entwurf im Rahmen der ausführlichen Anhörung im Innenausschuss gründlich und kritisch auf den Zahn fühlen.

Unabhängig davon bleibt festzuhalten, dass der Landtag nicht über den Einsatz der Software von Palantir entscheidet. Das Innenministerium hat die Software schließlich bereits beschafft, ohne sie auch einsetzen zu dürfen. Dadurch entstehen dem Steuerzahler monatlich hohe Kosten entstehen, ohne dass bisher ein konkreter Nutzen erkennbar ist.

Die absehbare Entwicklung oder Beschaffung einer eigenen Softwarelösung ist für uns zentral, um unsere digitale Souveränität zu gewährleisten und Abhängigkeiten sowie datenschutzrechtliche Risiken zu minimieren. Hier haben Innen- und Wissenschaftsministerium bislang deutlich zu wenig unternommen.“

 

 

Baden-Württemberg braucht eine Gesamtstrategie und die Einrichtung einer zehnten Universität


Die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hat am 22. September 2025, in Heidelberg eine Veranstaltung „Künstliche Intelligenz: Wirtschaft. Werte. Wettbewerb.“ durchgeführt.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der Fraktion, erklärt den Kontext der Veranstaltung:

 

„Künstliche Intelligenz birgt enorme Chancen für die Wirtschaft und damit auch den Wohlstand in Baden-Württemberg. Gleichzeitig birgt sie aber auch klare Herausforderungen: Geänderte Qualifikationsanforderungen, Fragen der digitalen Souveränität oder die schnelle Umsetzung in den Betrieben müssen gemeistert werden. Dazu ist die Einrichtung einer zehnten Landesuniversität mit einem Fokus auf Künstliche Intelligenz sinnvoll – wir müssen unsere Expertise in diesem Themenfeld weiter vertiefen und neue Wege gehen. Eine neue Landesuniversität ist genau die richtige Antwort auf diese Fragen.

Des Weiteren ist eine zielgerichtete politische Begleitung notwendig. Für uns Liberale kann dabei die Maßgabe nur sein: So viel Freiheit wie möglich und so wenig Regulierung wie nötig. Enge Datenschutzanforderungen oder überzogene Auflagen dürfen die neue Technologie nicht erdrücken. Wir müssen Ermöglicher, nicht Bremser von KI sein!“

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Mittelstand und Handwerk, hat in einer Paneldiskussion die Chancen und Risiken erörtert. Er besprach diese mit Prof. Dr. Martin Kremmer, Manager Product Engineering bei John Deere, und Sarah Ball, Doktorandin an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Er fasst die Ergebnisse folgendermaßen zusammen:

„Die Landesregierung von Baden-Württemberg unterstützt eine Vielzahl von Aktivitäten im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Darunter sind herausragende Beispiele – das CyberValley in Tübingen-Stuttgart oder der Innovation Park in Heilbronn – zweifelsohne wichtig für unsere Unternehmen. Daneben gibt es aber viele weitere, oft kleinteilige und unverbundene Maßnahmen. Was wir aber brauchen, sind eine übergreifende Strategie und ein Miteinander der Maßnahmen. Wir brauchen nicht nur einen Park oder ein Valley, sondern ganz Baden-Württemberg muss KI-Land werden. Eine neue Universität kann hier eine Bündelungsfunktion übernehmen und auf ganz Baden-Württemberg ausstrahlen.“

 

 

Schutz der Bürgerrechte und des Datenschutzes darf dabei nicht aus dem Blick geraten


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die baden-württembergische CDU eine Ausweitung der KI-gestützten Videoüberwachung in das Ermessen der Kommunen stellen will, äußert sich die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll, wie folgt:

 

„Die Stärkung der inneren Sicherheit, insbesondere an öffentlichen Orten, ist für uns ein zentrales Anliegen. Viele Menschen fühlen sich im öffentlichen Raum zunehmend unsicher – hier kann moderne, KI-gestützte Videoüberwachung einen wichtigen Beitrag leisten, um Gefahren schneller zu erkennen und Straftaten zu verhindern oder aufzuklären.

 

Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt bleiben, dass der Einsatz dieser Technik die Bürgerrechte wahrt und Datenschutz sowie Freiheitsrechte nicht aus dem Blick geraten. Eine verantwortungsvolle Ausgestaltung des Polizeigesetzes, die Sicherheit und Freiheit in Einklang bringt, ist daher der richtige Weg.“

 

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der Fraktion ergänzt mit Blick auf seinen Wahlkreis Heilbronn und die dortigen Videoschutzvorgaben:

 

„Nichts beschränkt persönliche Freiheit stärker, als Orte oder Veranstaltungen aus Angst zu meiden. Videoüberwachung ist sicherlich kein Allheilmittel, kann jedoch das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger stärken.

 

Das Beispiel Heilbronn zeigt hier einen deutlichen Nachbesserungsbedarf: Eine auf bestimmte Uhrzeiten begrenzte Überwachung führt lediglich zu einer zeitlichen Verlagerung von Kriminalität – und lässt die Plätze in den kamera-freien Zeiten subjektiv sogar unsicherer erscheinen. Damit wird das eigentliche Ziel konterkariert.“

Facettenreiche Tätigkeit der Abgeordneten erfordert eine gesonderte Betrachtung.


In der heutigen Plenardebatte zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Datenschutz und Volksvertretung sind eng miteinander verbunden, da der Schutz personenbezogener Daten eine wesentliche Grundlage für einen funktionierenden Datenschutz und eine freie Meinungsbildung darstellt. Laut Europäischem Gerichtshof findet die DSGVO mit ihrem hohen Schutzniveau grundsätzlich vollumfänglich auch auf die Parlamente Anwendung.

 

Das Mandat der Abgeordneten von ihrer Tätigkeit im Wahlkreis bis hin zu sicherheitsrelevanten Vorgängen im Plenarbetrieb ist jedoch überaus vielseitig und erfordert in seinen vielen verschiedenen Facetten jeweils eine gesonderte Betrachtung.

 

Daher nutzen wir eine in der DSGVO vorgesehene Regelung und etablieren für die Datenverarbeitung im parlamentarischen Bereich ein eigenes Datenschutzaufsichtsgremium. Damit stellen wir eine unbürokratische, kostengünstige und zügige Bearbeitung der Vorgänge sicher.“

 

Wir im Landtag.


Für ein starkes Baden-Württemberg.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation können Sie sich einen Überblick verschaffen über unsere Arbeit als Fraktion der Freien Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg. Dieser Einsatz stellt ein wichtiges Element im bundesweiten, langfristigen Erfolg der liberalen Sache dar, denn wir stehen für erfolgreiche Kontinuität: seit mehr als 70 Jahren sind wir im baden-württembergischen Landtag durchgehend vertreten.

Sie finden hier die programmatische Vielfalt in der Arbeit eines Landesparlamentes. Bei Interesse erläutern wir Ihnen gerne weitere Details zu politischen Forderungen und Vorgängen. Eines ist uns bei unserer Arbeit durchgehend bewusst: Wir schaffen heute die Grundlage dafür, dass Baden-Württemberg stark bleibt und dass wir unseren Beitrag leisten, um wieder auf den Erfolgskurs zurückzufinden.

Auch die Landtagswahl 2026 wird über viele Zukunftsfragen entscheiden, die grundlegend sind in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Programmschwerpunkte wie Bildungspolitik mit Stärkung der Gymnasien mit G9 und Einsatz für die Beibehaltung der Realschulen, eine Haushaltspolitik, die mit dem erwirtschafteten Geld auskommt, eine Offensive für wirklichen Bürokratieabbau und eine marktwirtschaftliche und leistungsfähige Energiepolitik sind Beispiele für Themen hier im Land, an denen wir jetzt schon in unserer täglichen Arbeit dran sind. Unsere Erfolge bei kommenden Wahlen werden heute vorbereitet.

Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung dabei.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Von pragmatischen Regelungen kann unser Daten- und Digitalstandort nur profitieren.


In der Plenardebatte zum Haushalt des Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Das Bürgerrecht auf Datenschutz umfasst den Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen vor missbräuchlicher Verwendung. Der Datenschutz ist somit die tragende Säule des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Der technische und digitale Fortschritt ist ebenso wie die damit einhergehenden Herausforderungen für den Datenschutz zweifelsohne groß.

 

Ich begrüße vor diesem Hintergrund, dass die Themen der Beratung und Informationsbereitstellung bei unserem Landesbeauftragten Prof. Keber hoch im Kurs stehen. Weit über 100 Veranstaltungen und mehrere tausend Teilnehmer belegen das deutlich. Doch Bedeutung und Aufgabe des Datenschutzes sind nach unserer Überzeugung umfassender.

 

Guter, seriöser wie pragmatischer Datenschutz kann einen Standortvorteil darstellen. Insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz vertrauen viele Unternehmen auf Datenschutz ‚made in Germany‘. KI macht den Datenschutz noch bedeutsamer und zugleich komplexer. Unbefugte Zugriffe auf fremde Daten via Künstlicher Intelligenz zeigen Probleme, aber auch Chancen auf, sich als attraktiver Standort zu profilieren.

 

Doch guter Datenschutz eröffnet nicht nur Chancen, er sorgt andererseits auch für Verdruss. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, von den ehrenamtlich getragenen Vereinen ganz zu schweigen, tun sich noch immer mit der Umsetzung der DSGVO schwer. Noch viel zu häufig hören und lesen wir, dass ein überbordender Datenschutz Innovationen ausbremst und Wirtschaftskraft schmälert. Diesen Widerspruch, die Hindernisse für Innovation abzubauen einerseits, andererseits den pragmatischen Datenschutz, der unseren Daten- und Digitalstandort stärkt, in einen harmonischen Ausgleich zu bringen, sehen wir sodann als eine der wichtigen Aufgabe des Landesdatenschutzbeauftragten.

 

Neben dem Datenschutz steht freilich auch die Informationsfreiheit im Titel des Landesbeauftragten. Sehr oft wurde und wird dieses Thema auf ein vielfach diskutiertes und wiederholt in Aussicht gestelltes Transparenzgesetz reduziert. Für dieses fehlt es augenscheinlich am politischen Willen von Grün-Schwarz, den getätigten Zusagen auch Taten folgen zu lassen. Für uns ist dabei klar: Bürgernahe und effiziente Informationsfreiheit bedingt, verstärkt und sinnvoll Verwaltungshandel zu digitalisieren. Nur dann wird die gewünschte Transparenz personell und finanziell leistbar.

 

Wir sehen den Landesbeauftragten für seine Aufgaben personell und sachlich gut aufgestellt, danken ihm für seine bisherigen Verdienste um den Datenschutz und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin alles Gute.“

Dank an den Beauftragten für seinen verständigen und pragmatischen Einsatz.


In der Plenardebatte zum 39. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für das Jahr 2023 und dessen Tätigkeitsbericht äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie datenschutz- und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Aus den beiden Berichten geht hervor, dass die Dienststelle gut aufgestellt ist, um die wichtigen Aufgaben des Datenschutzes und der Informationsfreiheit verlässlich wahrzunehmen. Dem Beauftragten danke ich für seinen umsichtigen und pragmatischen Einsatz, der Beratung und Information in den Fokus rückt, aber auch Verstöße, dort wo notwendig, konsequent ahndet.

 

Die konstant hohe Zahl der Beschwerden zeigt, dass die Sensibilität der Bürgerinnen und Bürger ihre persönlichen Daten betreffend weiterhin hoch ist. Dabei muss sich der Datenschutz dynamisch zeigen, um einer sich stetig und rasant verändernden digitalen Welt weiterhin gerecht zu werden. Beispielsweise durch Deep Fakes verschwimmen Realität und Illusion im digitalen Raum. Das führt die Rechtsdurchsetzung Betroffener an ihre Grenzen, da die Verantwortlichen dieser Inhalte nicht immer identifiziert werden können.

 

Datenschutz darf andererseits kein Hemmschuh für Innovation sein und nicht zum Selbstzweck verkommen. Er muss innovationsfreundlich ausgelegt, und dort, wo der Gesetzgeber sichtbar über das Ziel hinausgeschossen ist, partiell reformiert werden. Gleichzeitig muss die Auslegung geltender Regeln vereinheitlich werden. Wenn wir das Thema Bürokratieabbau und Entlastung der Wirtschaft von überflüssigen Vorschriften ernst nehmen, muss dringend das Übermaß an Vorschriften zur DSGVO adressiert werden.

 

Während wir beim Datenschutz wohl regulatorisch über das Ziel hinausgeschossen sind, bleibt die Landesregierung beim Thema Transparenz und Informationsfreiheit weit hinter den selbst gesteckten Erwartungen zurück und nennenswerte Anstrengungen schuldig.

 

Nach unserer Ansicht sollten Informationsbegehren der Bürgerinnen und Bürger für aktuelles oder künftiges, bereits digitalisiertes Verwaltungshandeln weitreichender sein, als für solche Vorgänge, die noch nicht digital und folglich mit großem Personalaufwand geführt werden. Es bedarf demnach einer wohldosierten Ausgestaltung, um die Verwaltung nicht unverhältnismäßig zu belasten oder gar zu überfordern.“

Fehlende Einbeziehung des Normenkontrollrats unverständlich.

Zur heutigen Verabschiedung der Verpflichtung der Kommunen zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erklärt die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und kommunalpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

„Die Landesregierung legt hier ein reines Umsetzungsgesetz dessen vor, was bereits auf europäischer und auf Bundesebene vereinbart wurde. Das Land muss eine Regelung für die Kommunen treffen, dabei werden die im Bundesgesetz vorgesehenen Ausnahmen beispielsweise für kleine Kommunen genutzt. Das begrüßen wir.

Dass der Normenkontrollrat nicht beteiligt wurde, ist unverständlich. Für einen effektiven Schutz vor und Abbau von Bürokratie ist ein funktionierender Normenkontrollrat notwendig. Wenn er aber nicht beteiligt wird, kann er auch nicht wirken.“

 

 

Wir im Landtag.


Was wir tun. Wofür wir uns einsetzen.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2023. Als Bundesland im Herzen Europas war Baden-Württemberg natürlich von großen internationalen Entwicklungen betroffen, Krisen und Zukunftschancen prägen die Landespolitik von außen stark mit.

Baden-Württemberg hat aber viele Möglichkeiten, die eigene Zukunft maßgeblich selbst zu beeinflussen. Als Beispiele nenne ich hier die Fragen der Bildungsqualität, des Wirtschaftsstandorts, der Staatsfinanzen sowie der Polizei und Justiz. Viele Themen gelingen wiederum nur im Zusammenspiel der unterschiedlichen Ebenen, wie beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, Verbraucherschutz oder bei klimaschonender Energie und Kraftstoffen.

Diese breite thematische Vielfalt wird von uns als liberaler Fraktion in unserer Arbeit im Landtag vollumfänglich aufgegriffen. Uns ist dabei nicht nur wichtig, dass unsere Arbeit wahrgenommen und darüber berichtet wird, sondern wir wollen auch unser unverwechselbares Profil deutlich machen. Wir setzen eigene Schwerpunkte.

Diese Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ kann natürlich nur einen Bruchteil der Aktionen, Anträge und Initiativen wiedergeben, die wir im Laufe eines Jahres auf den Weg bringen. Wenn Sie Nachfrage zu einzelnen Themen haben, wenden Sie sich direkt an uns, wir geben gerne Auskunft über unsere Arbeit.

Ich lade Sie herzlich ein, einen eigenen Eindruck zu gewinnen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Ein zu restriktiver Datenschutz ist Hemmschuh für Forschung und Wirtschaft

 

Zur Vorstellung des Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz für das Jahr 2022 im Landtag äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Der Wunsch nach immer effizienterer Verwendung und Vernetzung teils höchstpersönlicher Daten ist in jedem Einzelfall in den Einklang mit den betroffenen Grundrechten zu bringen. Vor diesem Hintergrund gilt unser ausdrücklicher Dank der engagierten Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der dieses moderne Bürgerrecht mit seiner Tätigkeit schützt.

 

Das Bewusstsein zum Schutz der eigenen Daten rückt immer mehr in den Fokus der Gesellschaft, weshalb diese Anlauf- und Beratungsstelle für die Bürgerinnen und Bürger im Land eine wichtige Aufgabe erfüllt. Der Landesbeauftragte überwacht zudem Behörden und öffentliche Stellen und prüft die Einhaltung der DSGVO. Dabei gehen Information und Austausch mit den betroffenen Stellen zu Recht einer Sanktionierung als Mittel der Wahl vor.

 

Auch 5 Jahre nach Einführung der DSGVO kommt es zu unterschiedlichen Auslegungen der Datenschutzregelungen. Formal 18 Stellen beschäftigen sich bundesweit mit der Auslegung der Datenschutzregelungen und der Sanktionierung von Verstößen. Dies erweist sich gerade im Bereich der Forschung und für länderübergreifend tätige Unternehmen nicht selten als Hemmschuh.

 

Eine widersprüchliche Auslegung, undurchsichtige oder überbordende Regelungen zum Datenschutz dürfen nicht zum Grund dafür werden, dass wir als Standort für Forschung und Wirtschaft an Attraktivität einbüßen. Dies soll und muss bei der Novelle des BDSG und des LDSG Berücksichtigung finden.“

Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz:


Bilanz eines Auslaufmodells

Es war eine einsame Entscheidung, die Ministerpräsident Kretschmann nach teilweise heftigen Diskussionen am 1. April 2021 bei seiner Partei durchsetzen konnte: Die Koalition der Grünen mit der CDU sollte fortgesetzt werden. Es war die bequemere Wahl für ihn, denn die CDU im Land war bereit, so gut wie alles, was die Grünen wollten, ohne Diskussion mitzumachen.
Doch ‘einfach für ihn’ bedeutet nicht auch ‘gut fürs Land’.

Wir nehmen die Halbzeit der Regierungszeit zum Anlass, eine politische Bilanz zu ziehen. Basierend auf Fakten und praktischen Entscheidungen der Regierungskoalition  thematisieren wir, wie es anders besser werden kann und muss.

Die grün-schwarze Koalition wird keine Zukunft haben. Umso wichtiger ist es, dass das Land endlich wieder eine bekommt. Die gesamte Analyse im Download.



Die Bilanz eines Auslaufmodells zum Download

Eigene Behörden und Einrichtungen dürfen nicht in gegenseitigen Wettstreit um Fachkräfte treten.


In der aktuellen Plenardebatte zu einem Cybercrime-Zentrum für Baden-Württemberg äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die zunehmende Digitalisierung unseres Alltags ist zum einen ein großer Segen, zum anderen bergen die Fortschritte der Technologie aber natürlich auch Gefahren. Jede mit noch so guter Absicht entwickelte Software kann zweckentfremdet werden und durch das professionelle und adaptive Verhalten der Kriminellen eine Gefahr für die Informations- und Kommunikationstechnik an sich darstellen, oder aber auch als Mittel zum Zweck verwendet werden, um klassische Delikte in den digitalen Raum zu verlagern. Dies geht so weit, dass sich eine kriminelle Dienstleistungsgesellschaft im digitalen Raum entwickelt hat, um weitere Straftaten damit zu ermöglichen.

 

Kritische Infrastrukturen, öffentliche Verwaltungen und die Wirtschaft sind auf eine funktionierende, verlässliche IT-Infrastruktur angewiesen. Kommt es zum Cyber-Angriff, können enorme Dominoeffekte entstehen, die massive Schäden mit sich bringen.

 

Die Zahlen der Internetkriminalität und des Cybercrime haben sich seit 2018 etwa verdoppelt. Die Angriffe ausländischer Mächte auf deutsche Unternehmen und Behörden nehmen nicht erst seit dem Krieg Russlands in der Ukraine ebenfalls zu.

 

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es, wenn mit dem neu einzurichtenden Cybercrime-Zentrum die Fachkompetenzen im Land gebündelt werden. Dies ermöglicht die zentrale, kompetente und effiziente Bearbeitung einschlägiger Fälle und eine insgesamt bessere Abstimmung, beispielsweise mit den anderen Bundesländern. Wir Freie Demokraten haben die Bündelung von Kompetenzen beispielsweise schon bei der Schaffung spezialisierter Kammern an den Gerichten und Sonderzuständigkeiten innerhalb der Staatsanwaltschaften gefordert.

 

Gerade im Hinblick auf die abscheulichen Verbrechen Kinderpornografie betreffend müssen wir uns national und europaweit deutlich besser aufstellen, derzeit sind wir fast ausschließlich auf Daten aus den USA und das „ncmec“ angewiesen.

 

Durch das neue Zentrum dürfen allerdings keine Doppel- oder gar Mehrfachstrukturen geschaffen werden, Zuständigkeiten müssen klar definiert und unnötige Redundanzen beseitigt werden.

 

Zuletzt darf jedoch hinsichtlich des neuen Personals nicht in Wettstreit zu den IT-Behörden des Landes getreten werden, die bereits jetzt große Probleme haben, Personal zu finden. Die von uns geforderte IT-Fachkräftezulage muss auch auf den höheren Dienst ausgeweitet werden.“

Für ein liberales Waffenrecht:


Vernunft in Zeiten der Bevormundung

Vor nicht einmal drei Jahren trat die letzte Verschärfung des Waffenrechts in Kraft. Anlass für die Änderung war die Umsetzung einer europäischen Richtlinie infolge der islamistischen Terroranschläge in Frankreich. Von Anfang an wies die FDP damals im Land wie im Bund darauf hin, dass die Verquickung strafbaren Handelns von Terroristen mit dem Verhalten unbescholtener Bürger und legaler Waffenbesitzer völlig verfehlt ist.

Die Razzia im Reichsbürger-Milieu und die erheblichen Unruhen in der Silvesternacht sind nun der Auslöser für einen schon reflexhaften Ruf nach einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts.

Dabei ist der Ansatz, mit einer Beschränkung legalen Waffenbesitzes könne illegaler Waffenbesitz zuverlässig erschwert werden, verfehlt. Wir lehnen daher eine weitere Verschärfung des Waffenrechts ab.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keinen Handlungsbedarf gibt. Diesen sehen wir vor allem in folgenden Punkten:

  • Illegalen statt legalen Waffenbesitz bekämpfen

  • Bereits bestehende Kontrollinstanzen effizienter vernetzen und ausrüsten

  • Verdachtsunabhängige Kontrollen müssen gebührenfrei erfolgen

  • Kein Entzug der Gemeinnützigkeit bei IPSC-Schießen (Intl. Practical Shooting Confederation)

  • Keine zentrale Lagerung von Waffen und Munition

  • Kein pauschales Verbot von bestimmten Waffenarten

  • Keine Ausweitung der Waffenscheinpflicht

Statt einer pauschalen Verschärfung des Waffenrechts müssen wir uns dem Thema sachbezogen und in seiner Vielschichtigkeit widmen.



Unsere Ideen zum Downloaden

Unsere Ansprechpartner:

Liberal.Im.Landtag

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2022. Nach einer gravierenden Corona-Zeit ist mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine eine neue Kaskade von Herausforderungen und Schwierigkeiten entstanden. Alleine die Energiekrise fordert Bevölkerung, Wirtschaft und Politik heraus.

Das kann und darf nicht an der Landespolitik vorübergehen. Notwendigen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen stellen wir uns nicht entgegen und schlagen – gerade im Energiebereich – bessere Schritte vor. Zu unseren Aufgaben im Landtag zählt es aber mindestens genau so, wachsam gegenüber dem Handeln der Regierung zu bleiben.

Die grün-schwarze Landesregierung nutzt die geringere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit – gerade sehr oft auf Themen außerhalb der Landespolitik gerichtet – um gewissermaßen im Schatten ihr eigenes Süppchen zu kochen und am Kochen zu halten. Als herausragendes Beispiel nenne ich den erschreckenden Niedergang der Bildungsqualität in Baden-Württemberg. Wir werden nicht müde, darauf aufmerksam zu machen; in Studien wird das immer wieder neu belegt. Die Landesregierung, die unter Führung der Grünen dafür zwischenzeitlich schon seit 2011 verantwortlich ist, setzt diesem Sinkflug nichts entgegen und verstärkt ihn mit Fehlentscheidungen: Die einseitige und ideologisch geführte Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen zulasten von anderen Schularten, Finanzierung von Instituten, die ganz offensichtlich nutzlos an der Bildungsqualität herumschrauben oder absurde Ideen wie Schule ohne Noten nehmen wirklicher Bildungsqualität den Platz weg.

Oder haben Sie sich mal Gedanken gemacht über die Frage, dass sich Parlamente in Bund und Land immer weiter aufblähen? Während sich schon die Diskussion im Bundestag zur Begrenzung als zäh erweist, ist das Problem mit der beschlossenen Änderung des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg jetzt sehr akut geworden. Schon der nächste Landtag kann massiv an Abgeordneten, Verwaltung, Beraterinnen, Beratern und damit an Kosten zulegen. Der Zuwachs ist wahrscheinlich, der Nutzen ist begrenzt. Wir haben uns als einzige Fraktion zum Ziel gesetzt, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Über unseren sehr konkreten Vorschlag können Sie in dieser Ausgabe mehr erfahren.

Dies und viele weitere Themen werden uns weiterhin beschäftigen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Datenschutz und Digitalisierungsdefizite in verantwortungsbewusster Form zusammenbringen

In der heutigen Haushaltsdebatte zum Haushalt des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Jahre 2023/2024 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Datenschutzexperte und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Wir begrüßen, dass die gute finanzielle und personelle Ausstattung des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit unserer Unterstützung auch in den kommenden Jahren fortgeführt wird. Unter Dr. Brink hat die Behörde sehr gute Arbeit geleistet.

Wir bedauern, dass Dr. Brink auf eigenen Wunsch aus dem Amt ausscheidet, wünschen ihm nochmals alles Gute und sind jetzt sehr gespannt darauf, wer ihm nachfolgen und seine wertvolle Arbeit fortführen wird.

Datenschutz ist kein Selbstzweck, er dient dem Schutz der Verbraucher und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Andererseits müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass ein überbordender Datenschutz für Digitalisierungsdefizite, beispielsweise und gerade im Gesundheitsbereich, verantwortlich ist. Hier müssen wir Chancen und Risiken für eine angemessene Datenschutzkultur in ein vernünftiges und praktikables Verhältnis setzen. Hierfür ist es auch notwendig, Datenschutz nicht länger als Hemmschuh zu sehen, sondern aufzuzeigen, wie guter Datenschutz bei gleichzeitiger Nutzung dieser Informationen für wichtige Bereiche in verantwortungsbewusster Art und Weise ermöglicht werden kann.“

Der Vorschlag des LfDI für mehr behördliche Transparenz beinhaltet sehr sinnvolle Regelungen.


Zum Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfDI) und dessen angekündigten Gesetzentwurf für mehr behördliche Transparenz äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann wie folgt:

 

 

„Der durch den LfDI vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt deutlich, dass die Themen informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz sowie Informationsfreiheit immer stärker in den Blick der Bürger geraten. Diesen Prozess des Bewusstwerdens und der zunehmenden Mündigkeit auch in Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit begrüßen wir als FDP/DVP-Fraktion ausdrücklich.

 

Nach unserem liberalen Verständnis ist es die Aufgabe des Landes, in Fragen zu Informationsfreiheit und Datenschutz an der Seite der Bürger zu stehen, ohne den Einzelnen in der Ausübung seiner informationellen Auskunftsrechte zu behindern. Ziel muss es sein, die Bürgerinnen und Bürger hierbei zu unterstützen und gleichzeitig das Vertrauen in staatliche Institutionen und die Demokratie zu stärken. Der Vorschlag unseres LfDI, wonach Behörden viele Informationen von sich aus preisgeben müssen, ohne dass vorher ein entsprechender Antrag gestellt werden musste, findet unsere Zustimmung, Bürokratiemonster müssen beseitigt werden. Bei aller Euphorie dürfen wir jedoch die Kosten eines solchen Vorhabens, aber auch die interessierten Bürgerinnen und Bürger, nicht aus dem Blick verlieren.

 

Denkbar wäre zudem ein Onlinetool nach estnischem Vorbild. Dort können Bürger online grundsätzlich nachsehen, wann, wie oft, von wem und zu welchem Zweck ihre persönlichen Daten jeweils abgefragt wurden. Dies würde ein weitergehendes Bewusstsein der Bevölkerung für die Bedeutung des Datenschutzes fördern.

 

Nico Weinmann

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zur Tatsache, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Stefan Brink, zum Jahresende aufhören wird:

 

„Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass der Vertrag von Stefan Brink zum Ende des Jahres auslaufen wird. Unter ihm hat der Datenschutz im Land eine beachtliche Entwicklung genommen, die es nun ab 2023 auch ohne ihn weiter voranzubringen gilt.“

Sozialministerium braucht drei Jahre für Umsetzung einer EU-Verordnung.


Zur Debatte im Landtag im Rahmen der Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zu „Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 im Geschäftsbereich des Sozialministeriums“, sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Wenn es drei Jahre braucht, bis die Landesregierung eine EU-Verordnung auf hiesige Gesetze anwendet und dem Parlament zur Abstimmung vorlegt, wundert mich nichts mehr. Sicherlich sind im Sozialministerium durch die Bewältigung der Coronapandemie viel Personalkapazitäten gebunden worden. Wenn ein solcher Gesetzesentwurf, der im Prinzip überschaubare Änderungen im Landesgesetz notwendig macht, aber drei Jahre in der Schublade liegt, muss man die Managementqualitäten des Ministers Lucha schon in Frage stellen.

 

Laut Normenkontrollrat könnte allein die Verwaltung durch die Anpassung an die EU-Vorordnung jährlich knapp 600.000€ einsparen. Das sind Mittel, die die Landesregierung in den letzten drei Jahren schon längst in die Digitalisierung der Verwaltung hätte stecken können.“

Ein Jahr Landesregierung

Das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen

Am 12. Mai 2021 wurde das Kabinett Kretschmann III vereidigt. Zeit, für uns Bilanz über ein Jahr Landesregierung zu ziehen. Zeit, das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen zu reflektieren.


Wir bewerten das erste Jahr der grün-schwarzen Koalition vor mehreren Hintergründen und in allen Politikfeldern. Zum einen gilt es hervorzuheben, dass einiges, was die Koalition tatsächlich umgesetzt hat, aus unserer Sicht schlichtweg schlecht ‚gemacht‘ wurde oder in die politisch falsche Richtung geht. Zum anderen ist es auch unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion, die Umsetzung wohlfeiler Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, wie es um die Umsetzung bestellt ist. Zu guter Letzt muss natürlich auch der Umgang mit den aktuellen Herausforderungen betrachtet werden und auf welche Weise die Exekutive und die sie tragende Regierungskoalition damit umgeht.

Man merkt am gesamten Regierungshandeln, dass die grün-schwarze Koalition in keinem einzigen Politikfeld überzeugt. Dort, wo Dinge umgesetzt wurden, atmen sie einen autoritären Geist, etwa in der Corona-Politik oder bei der beschlossenen Solardachpflicht für alle, die nun bauen oder ihr Dach sanieren müssen. Da entsteht bei vielen Betroffenen das Gefühl der Machtlosigkeit.

Überdies sei eine völlig überhastete und ganz augenscheinlich fehlerhafte Wahlrechtsreform beschlossen worden, die dem Steuerzahler Rekordausgaben für das Parlament in Aussicht stelle, ohne dafür mehr Demokratie zu bekommen. Auch ansonsten seien klaffende Lücken in entscheidenden Politikbereichen festzustellen: Dort, wo Verbesserungen dringend notwendig wären, etwa bei der Digitalisierung oder der Bildung, passiert aber nichts, verschlechtern sich die Dinge oder es wird nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert. So zum Beispiel in der Landwirtschaftspolitik, in der angesichts des Ukraine-Kriegs ein Umdenken hin zu mehr Ernährungssicherheit sinnvoll wäre. Alarmierend sei das im Bereich der Bildung, bei der Baden-Württemberg in relevanten Rankings vorletzte und letzte Plätze im Ländervergleich belege.

Die grün-schwarze Bilanz nach einem Jahr würde in Schulen in der Note ‚Ungenügend‘ ausgedrückt.