Instrument ist häufig sinnvoll, Auswahl der Fälle sollte jedoch gut bedacht erfolgen.


Eine aktuelle Meldung berichtet, dass der Täter-Opfer-Ausgleich ein unterschätztes Instrument der Justiz sei. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Freilich eignet sich nicht jeder Fall für einen Täter-Opfer-Ausgleich. Dennoch kann die Zahl der Anwendungsfälle nicht zufriedenstellen. Es ist scheinbar notwendig, dass die Landesregierung das Thema aktiver ins Bewusstsein der Justiz rückt und dort bewirbt. Ministerin Gentges ist gefordert, dieses auch hinreichend finanziell abzusichern.

 

Aus persönlicher Erfahrung als Strafverteidiger sowie unter anderem aus Gesprächen in Vollzugseinrichtungen kann ich die positive Wirkung für Opfer und Täter nur bestätigen.“

eine Ecke einer Zeitung auf der Tastatur des Laptops liegend

ARD und ZDF desavouiert ohne Not den politischen Diskussionsprozess.


Zur Entscheidung der Intendanten, die aus ihrer Sicht fehlende Umsetzung der KeF-Gebührenempfehlung durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ersetzen zu lassen, erklären der stv. Vorsitzende und medienpolitische Sprecher, Nico Weinmann und der mittelstandspolitische Sprecher und Mitglied des SWR-Rundfunkrats, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

Weinmann: „Mit der Entscheidung, die Empfehlung der KEF nicht politisch, sondern durch das Bundesverfassungsgericht durchzusetzen, kündigen ARD und ZDF ohne Not den im Interesse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehenden Prozess des verantwortlichen Miteinanders. Mit diesem Schritt befeuern die Beschwerdeführer die Diskussion über die Zukunft der KEF und des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags.“

 

Schweickert ergänzt: „Wer jetzt so einen Schritt geht ohne die Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember abzuwarten, ist auf Konfrontation aus und leistet dem ÖRR gerade in einem aufziehenden Bundestagswahlkampf einen Bärendienst.“

Katastrophen machen vor Landesgrenzen nicht Halt – effektive Verständigung ist unabdingbar.


Zu aktuellen Medienberichten zur internationalen Erdbeben-Großübung „Magnitude“ äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Katastrophen machen vor Landesgrenzen nicht Halt, daher ist es richtig und wichtig, den grenzüberschreitenden Ernstfall zu simulieren, geeignete Abläufe zu erproben und leistungsfähige Strukturen zu schaffen, die greifen, wenn es darauf ankommt.

 

Wir haben Potenzial und Probleme grenzüberschreitenden Bevölkerungsschutzes bereits mehrfach parlamentarisch adressiert und müssen feststellen, dass es neben technischen und bürokratischen Hürden insbesondere bestehende Sprachbarrieren zu überwinden gilt, wenn wir mit unseren Partnern effektiv zusammenarbeiten wollen. Hierauf sollte künftig verstärkt geachtet werden.“

Dank an den Beauftragten für seinen verständigen und pragmatischen Einsatz.


In der Plenardebatte zum 39. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für das Jahr 2023 und dessen Tätigkeitsbericht äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie datenschutz- und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Aus den beiden Berichten geht hervor, dass die Dienststelle gut aufgestellt ist, um die wichtigen Aufgaben des Datenschutzes und der Informationsfreiheit verlässlich wahrzunehmen. Dem Beauftragten danke ich für seinen umsichtigen und pragmatischen Einsatz, der Beratung und Information in den Fokus rückt, aber auch Verstöße, dort wo notwendig, konsequent ahndet.

 

Die konstant hohe Zahl der Beschwerden zeigt, dass die Sensibilität der Bürgerinnen und Bürger ihre persönlichen Daten betreffend weiterhin hoch ist. Dabei muss sich der Datenschutz dynamisch zeigen, um einer sich stetig und rasant verändernden digitalen Welt weiterhin gerecht zu werden. Beispielsweise durch Deep Fakes verschwimmen Realität und Illusion im digitalen Raum. Das führt die Rechtsdurchsetzung Betroffener an ihre Grenzen, da die Verantwortlichen dieser Inhalte nicht immer identifiziert werden können.

 

Datenschutz darf andererseits kein Hemmschuh für Innovation sein und nicht zum Selbstzweck verkommen. Er muss innovationsfreundlich ausgelegt, und dort, wo der Gesetzgeber sichtbar über das Ziel hinausgeschossen ist, partiell reformiert werden. Gleichzeitig muss die Auslegung geltender Regeln vereinheitlich werden. Wenn wir das Thema Bürokratieabbau und Entlastung der Wirtschaft von überflüssigen Vorschriften ernst nehmen, muss dringend das Übermaß an Vorschriften zur DSGVO adressiert werden.

 

Während wir beim Datenschutz wohl regulatorisch über das Ziel hinausgeschossen sind, bleibt die Landesregierung beim Thema Transparenz und Informationsfreiheit weit hinter den selbst gesteckten Erwartungen zurück und nennenswerte Anstrengungen schuldig.

 

Nach unserer Ansicht sollten Informationsbegehren der Bürgerinnen und Bürger für aktuelles oder künftiges, bereits digitalisiertes Verwaltungshandeln weitreichender sein, als für solche Vorgänge, die noch nicht digital und folglich mit großem Personalaufwand geführt werden. Es bedarf demnach einer wohldosierten Ausgestaltung, um die Verwaltung nicht unverhältnismäßig zu belasten oder gar zu überfordern.“

Wie schnell es zu spät sein kann, zeigt sich derzeit in Thüringen.


Zum Antrag der FDP/DVP-Fraktion, die Verfassungsrichter in Baden-Württemberg künftig mit einer breiten Zwei-Drittel-Mehrheit zu wählen und eine Regelung für den Fall einer Blockade der Wahl zu treffen, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Unser Antrag sieht vor, die Richterinnen und Richter des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs künftig nicht mehr mit einer einfachen Mehrheit, sondern mit einer breiten Zwei-Drittel-Mehrheit zu wählen, wie es auch an vielen anderen Verfassungsgerichten, so dem Bundesverfassungsgericht, der Fall ist. Das garantiert eine parteiunabhängige Auswahl der Richter und damit auch eine höhere demokratische Legitimation des höchsten Gerichts im Land.

 

Zugleich ist aber vor dem Hintergrund der Erfahrungen in Ungarn, Polen und Israel sowie vor allem der jüngsten Entwicklungen in Sachsen und Thüringen unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichts gesichert bleibt, auch wenn längere Zeit keine solche Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt, weil mehr als ein Drittel der Abgeordneten die Wahl blockieren. Hierfür wollen wir eine Ersatzregelung für die Richterwahl schaffen, ähnlich zu der, die derzeit auf Bundesebene für das Bundesverfassungsgericht diskutiert wird. So können wir die Verfassungsgerichtsbarkeit bei uns im Land stärken und in stürmischen Zeiten wetterfest machen.

 

Wir haben uns erhofft und gewünscht, dass die anderen Fraktionen unsere Initiative mittragen. Wie schon im Ständigen Ausschuss vor einigen Wochen haben die anderen Fraktionen ihre Zustimmung, aber auch eine ernsthafte Debatte verweigert. Das Argument, man benötige mehr Zeit, der Vorschlag sei ‚übers Knie gebrochen‘, ist nicht nachvollziehbar, schließlich liegt das Thema seit Monaten auf dem Tisch. Vielmehr braucht es einen ernsthaften Willen, hier aktiv zu werden. Denn wie schnell es dafür zu spät sein kann, zeigt sich derzeit in Thüringen.“

Unsere Verfassungsgerichte sind gefährdet.


Die FDP/DVP-Fraktion stellt einen Antrag, die Verfassungsrichter in Baden-Württemberg künftig mit einer breiten 2/3-Mehrheit zu wählen und eine Regelung für den Fall einer Blockade der Wahl zu treffen. Dies begründet der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Der Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg ist als oberstes Organ der Judikative ein zentraler Pfeiler der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in unserem Land. In den letzten Jahren hat sich jedoch in Ungarn, Polen und Israel gezeigt, dass Verfassungsgerichte unter Beschuss durch autoritäre Regierungen und Parlamentsmehrheiten geraten können.

 

Aber auch bei uns im Land müssen wir alles tun, um in diesen wechselhaften Zeiten unseren Verfassungsgerichtshof besser zu schützen. Dazu ist zunächst notwendig, dass die Richter künftig – wie beim Bundesverfassungsgericht und bei vielen anderen Landesverfassungsgerichten – nicht mit einer einfachen Regierungsmehrheit, sondern einer breiten 2/3-Mehrheit gewählt werden. Hierdurch wird eine überparteiliche Auswahl der Richter sichergestellt und ihre demokratische Legitimation erhöht.

 

Zugleich müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass nach den jüngsten Landtagswahlen in Ostdeutschland dort Mehrheitsverhältnisse entstanden sind, in denen Parteien wie die AfD und das BSW mehr als ein Drittel der Sitze im Landtag erhalten haben und damit eine Richterwahl dauerhaft blockieren könnten. Hierdurch ist die Arbeitsfähigkeit der Verfassungsgerichte hoch gefährdet. Ein solches Szenario droht etwa in Thüringen. Aus diesem Grund muss unbedingt eine Regelung für den Fall getroffen werden, dass eine Richterwahl mit 2/3-Mehrheit dauerhaft nicht zustande kommt, wie es derzeit ebenfalls beim Bundesverfassungsgericht geplant wird. Wir schlagen daher für Baden-Württemberg vor, dass in dem Fall, dass nach drei Monaten keine Richterwahl zustande kommt, der Verfassungsgerichtshof selbst dem Landtag drei Kandidaten vorlegt, die dann mit einfacher Mehrheit gewählt werden können.

 

Wir wünschen uns, dass die anderen Fraktionen unsere Initiative mittragen. Baden-Württemberg muss seinen Verfassungsgerichtshof in stürmischer Zeit wetterfest machen. Das ist im Sinne aller aufrechten Demokraten, ob in Regierung oder Opposition.“

 

Sollte er vor Gericht – erneut – scheitern, so sind aller guten Dinge notwendigerweise drei.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach eine Verfassungsbeschwerde gegen das erst kürzlich von der Regierungsmehrheit im Landtag – entgegen der ausdrücklichen Warnungen der FDP/DVP-Fraktion – beschlossene Rettungsdienstgesetz vorbereitet wird, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Wir haben im gesamten parlamentarischen Verfahren fundamentale Kritik an diesem wirklich schlechten Gesetzentwurf geäußert und auf die erheblichen rechtlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen Probleme hingewiesen. Zudem habe ich explizit davor gewarnt, dass dieses Gesetz, nachdem auch unsere Änderungsanträge abgelehnt wurden, zeitnah unsere Gerichte beschäftigen würde.

 

Minister Strobl hat alle unsere Warnungen in den Wind geschlagen. Er hat sich und das gesamte Rettungswesen im Land sehenden Auges in diese Situation größter Rechtsunsicherheit gestürzt. Dabei verdienen die Bürgerinnen und Bürger sowie alle am Rettungswesen Beteiligten klare und rechtssichere Vorgaben, um im Notfalle bestmöglich agieren zu können.

 

Sollte die Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein und Strobl, dessen Regelungen zur Hilfsfrist 2023 bereits vom VGH Mannheim einkassiert wurden, ein zweites Mal scheitern, so sind aller guten Dinge notwendigerweise drei. Dafür sollte der Minister allerdings im dritten Anlauf auf gute Ratschläge hören, auch oder gerade, wenn sie aus der Opposition kommen.“

Unsere Änderungsanträge sollen es für die Beteiligten erträglicher machen – am Ende entscheiden wohl ohnehin die Gerichte über dieses Gesetz.

In der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Rettungsdienstgesetz äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„In erster Beratung, in der öffentlichen Anhörung sowie im Innenausschuss wurde jeweils fundamentale Kritik am Entwurf geäußert. Unbestimmte Rechtsbegriffe, unzulässige Verweise, praxisferne Regelungen und nicht zuletzt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken begleiten diesen handwerklich schlechten Entwurf durch das parlamentarische Verfahren. Vor notwendigen Änderungen abgeschirmt wird er von einem Innenminister, der sich wie der sprichwörtliche Vogel Strauß verhält und sich vor einer gebotenen Überarbeitung verschließt.

 

Mit unseren Änderungsanträgen wird es uns nicht gelingen, den Entwurf vom Kopf auf die Füße zu stellen. Dafür sind die Probleme schlicht zu groß. Wir versuchen jedoch, es mittels Schadensbegrenzung für das System, Rettungsdienste, Kostenträger, Einsatzkräfte sowie potentielle Notfallpatienten ein wenig erträglicher zu machen. Am Ende werden wohl ohnehin die Gerichte über dieses Gesetz befinden müssen.“

Es bleibt fraglich, woher die Stellvertreterin K. kam

 

Zur gestrigen 28. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses hat weitere Aspekte der SEK-Affäre im Jahr 2021 erhellt. Die angeblichen rechtsextremen Tendenzen, die ursächlich für die Ablösung der damaligen Kommandoführung gewesen sein sollen, sind ausermittelt und vom Tisch, nachdem auch in der dritten Zeugenvernehmung keine konkreten Anhaltspunkte vorgebracht wurden. Noch ungewiss ist für uns jedoch, welche tatsächlichen Gründe es für den Austausch der Kommandoführung Anfang des Jahres 2021 gab. Die uns vorgetragenen Begründungen scheinen wenig stichhaltig. Vor allem aber konnte auch keiner der heutigen Zeugen Auskunft darüber geben, woher bei der kommissarischen Neubesetzung die stellvertretende Kommandoführerin K. kam. Aus der Polizei bis hin zum Präsidium jedenfalls wurde der Name nicht vorgeschlagen. Fraglich ist, ob K. aus dem Landespolizeipräsidium oder von IdP Andreas R. höchstpersönlich vorgeschlagen wurde – und ob an den Gerüchten über persönliche Beziehungen der beiden was dran ist. Hier werden wir noch weiter nachfassen.“

Zugleich braucht unsere Landespolizei die entsprechende personelle und sachliche Ausstattung.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach Sympathiewerbung für Terror strafbar werden soll, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Ich begrüße es, den Schutz unserer Demokratie vor Terrorismus und Extremisten weiter zu erhöhen. Es ist schier unerträglich, wenn insbesondere in den sozialen Medien unverhohlen Terrorismus gebilligt und entsprechende Organisationen und Täter gar gefeiert werden. Das darf unser Rechtsstaat nicht dulden.

Wir brauchen eine personelle und sachliche Ausstattung unserer Landespolizei, die sie für ihre Aufgaben bestmöglich ausstattet, damit zeitnahe und konsequente Rechtsverfolgung möglich ist. Die Zeiten, in denen Fachleute vorrechnen, wie viele Polizisten auf unseren Straßen fehlen, müssen endlich enden.“

 

Expertenrunde stellt verheerendes Zeugnis aus.

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Innenausschuss zum Entwurf des Rettungsdienstgesetzes, in der Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände sowie Sachverständige ihre Kritik vorgebracht haben, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die Sachverständigen haben erhebliche praktische wie rechtliche Bedenken geäußert und diesem Gesetzentwurf ein ganz schlechtes Zeugnis ausgestellt. Unter keinen Umständen sollte dieser vor der Sommerpause unverändert beschlossen werden. Dafür ist der Änderungsbedarf schlicht zu immens, die rechtliche Unsicherheit zu groß.

Den potentiellen Notfallpatientinnen und -patienten ist nicht damit gedient, wenn auch die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes vor Gericht einkassiert wird oder aufgrund von unbestimmten Rechtsbegriffen Unsicherheit herrscht. Wir können nur hoffen, dass Minister Strobl entsprechend der Empfehlung der Experten den Entwurf zum Wohle der Gesellschaft umfassend überarbeitet.“

Das juristische Staatsexamen hat sich bewährt, es gilt aber auch dieses zeitgemäß fortzuentwickeln.

Zur aktuellen Justizministerkonferenz und den Diskussionen um eine Reform des Jurastudiums sagte der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Feststellung der Justizministerkonferenz, dass ein Reformbedarf im Jurastudium nicht bestehe, ist kaum nachvollziehbar. Wir sind in Baden-Württemberg und Deutschland auf eine bestmögliche Ausbildung von Juristinnen und Juristen angewiesen. Das juristische Staatsexamen hat sich in vieler Hinsicht bewährt, es gilt aber auch dieses zeitgemäß fortzuentwickeln und auf neue Herausforderungen – Digitalisierung durch E-Examen, Reduzierung des psychischen Drucks durch Abschichten, Vermeidung von Praktika-Stau – zu reagieren. Sich diesem Prozess in Gänze zu verweigern, wie es die Berichterstatter der Justizministerkonferenz augenscheinlich tun, kann nicht im Sinne unsres Rechtsstaats sein.“

 

Derart umfassende Reformen bedürfen einer ausreichenden finanziellen Grundlage – diese fehlt.

In der Landtagsdebatte zum Gesetzentwurf zum Rettungsdienstgesetz äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Regelungen zur Hilfsfrist aufgehoben hat und deshalb ein wichtiges landesweites Strukturgutachten für das Rettungswesen gestoppt werden musste, legt der Minister nun seinen Entwurf vor. Dieser geht leider an den Realitäten vorbei. Die Abstufung der Hilfsfrist, Strobls damaliger Stolperstein vor Gericht, soll erneut nur untergesetzlich geregelt werden. Wieder will der Minister eine derart wichtige Regelung der Einflussnahme des Parlaments entziehen.

Darüber hinaus soll die an sich gute Idee des Versorgungsausweises zwar beschlossen, jedoch von den Krankenhäusern im Land finanziert und umgesetzt werden. Hier sowie bei der Nichterstellung eines landesweit einheitlichen Fragenkataloges für die Integrierten Leitstellen bei der Erfassung von Notrufen hat die Landesregierung die Chance vergeben, den Akteuren Rechts- und Planungssicherheit zu bieten.

Die größte Unsicherheit jedoch liegt in der nun überaus unsicheren Förderkulisse. In der Planungs- und Finanzierungsphase monetär gänzlich auf sich allein gestellt, müssen die Verantwortlichen nun auch noch damit rechnen, an den massiv steigenden Material- und Handwerkerkosten solch großer Projekte zu scheitern. Denn ersetzt werden soll maximal nur noch ein vor Projektbeginn festgelegter Anteil, dies mittels einer Kann-Vorschrift, begrenzt auf die jeweilige Haushaltsposition.

Die Verantwortlichen im Rettungswesen blicken angesichts der geplanten, kostenintensiven Reformen sorgenvoll in eine ungewisse Zukunft.

Wir werden versuchen, diesen Entwurf im parlamentarischen Verfahren vom Kopf auf die Füße zu stellen.“

 

Harmonisierung einschlägiger Regelungen ist begrüßenswert.

In der Plenardebatte zum Entwurf zum Gesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Wir begrüßen die vorgesehene Harmonisierung mit bundes- und europarechtlichen Regelungen, die insbesondere eine schnelle und effektive Schutzmöglichkeit von Kindern und Jugendlichen beispielsweise im Bereich der Pornografie durch die Sperr-Möglichkeit von Mirror-Domains bietet.

Die Zuständigkeit der Landesmedienanstalten für den Jugendmedienschutz ist konsequent und richtig, wurden dort in den letzten Jahren schließlich bereits entsprechende Strukturen geschaffen, Qualifikation erworben und Expertise geschaffen.

Angesichts der zusätzlichen Aufgaben halte ich es für geboten, den Vorwegabzug im Landesmediengesetz zu überprüfen und zu Gunsten unserer Medienanstalt, der LfK, zu reduzieren.“

Konzentration der Zuständigkeit gewährleistet effektiven und effizienten Rechtsschutz.

In der Plenardebatte zum Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Es ist gut, richtig und sinnvoll, wenn auch und gerade die Justiz strukturelle Veränderungen erkennt und darauf reagiert. Die vorgenommenen Änderungen liegen teils in veränderten geologischen oder wirtschaftlichen Strukturen begründet. Die damalige Zuständigkeitskonzentration in Knappschaftsangelegenheiten beim Sozialgericht Freiburg erscheint heute nicht mehr zeitgemäß und wird folgerichtig korrigiert.

Andererseits zeigt das Beispiel der vollständigen Konzentration der Zuständigkeiten für Vertragsarztangelegenheiten zum Sozialgericht Stuttgart, dass eine solche Maßnahme durchaus sinnvoll sein kann, um effektiven und effizienten Rechtsschutz zu gewähren und eine sachgerechte Rechtsfortbildung sicherzustellen.

Die mit diesem Paket vorgenommenen Änderungen, insbesondere die Bereinigung alten Landesrechts, die auch der Normenkontrollrat begrüßt, unterstützen wir daher mit unserer Zustimmung.“

Reform muss von Anfang an auf finanziell gesichertem Grund stehen.

Zu Medienberichten, wonach der Entwurf zur Reform des Rettungswesens das Kabinett passiert hat, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Hinter jeder Planungs- oder Hilfsfrist, hinter jedem Einsatz stehen Menschenleben und Schicksale. Das dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Dabei stellt die Hilfsfrist nur eine Stellschraube auf dem Weg zu einem effizienten Rettungswesen dar. Es muss zudem von Anfang an sichergestellt sein, dass die geplante Reform finanziell auf einer gesicherten Grundlage steht.

Die aktuelle Reform wurde notwendig, weil der VGH Mannheim Strobls rechtswidrige Regelungen zur Hilfsfrist einkassiert hat. Ein erster Entwurf hat so viel Verbesserungsbedarf offenbart, dass noch einmal gut ein Vierteljahr vergangen ist, bis der Entwurf aus dem Innenministerium es ins Kabinett geschafft hat.

Diese Rückmeldung haben wir auch aus zahlreichen Gesprächen mit Verbänden, Dienstleistern und Bürgerinnen und Bürgern so mitgenommen. Daher hoffe ich, dass der vorgelegte Entwurf nun Hand und Fuß hat. Wir werden den Prozess jedenfalls konstruktiv-kritisch begleiten.“

Es braucht eine Aufarbeitung bisheriger Erfahrungen und klare Regelungen für zukünftige Ereignisse.

Der Rechnungshof befasst sich in einer beratenden Äußerung mit dem Krisenmanagement in der Landesverwaltung. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, stellvertretendes Mitglied in der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Der Rechnungshof stellt fest, dass die Verwaltung zu Beginn der Corona-Pandemie nicht so aufgestellt war, als dass sie zeitnah und angemessen darauf hätte reagieren können. Zuständigkeiten sind oft unklar oder werden zwischen den Dienststellen absichtlich hin- und hergeschoben, eine Beschäftigung mit durchlebten oder potentiellen künftigen Krisen findet zu selten statt.

Für uns ist klar: Wir müssen aus bisherigen Erfahrungen lernen und uns auf Krisenereignisse bestmöglich vorbereiten. Dazu gehört eine grundlegende, ehrliche und zentrale Aufarbeitung bisheriger Krisen, beispielsweise der Corona-Pandemie.

Es müssen einheitliche Regelungen her, die vom Anwendungsfall einer Krise bis hin zu einem abgestimmten Maßnahmenkatalog reichen. Das schafft im Krisenfall Klarheit und verhindert unnötige Parallelstrukturen. Zudem fördert es die Akzeptanz in der Bevölkerung und vermittelt Sicherheit.“

Ich erwarte, dass der Sachverhalt entsprechend aufgearbeitet wird.

Zu Medienberichten, wonach eine SWR-Moderatorin auf ihrem privaten Social-Media-Account für eine Anti-Israel-App wirbt, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Zu diesem Sachverhalt, der an dunkle Zeiten erinnert, kann es keine zwei Meinungen geben. Für Antisemitismus ist in unserer Gesellschaft kein Platz.

Der SWR ist sich seiner Verantwortung garantiert bewusst. Ich erwarte, dass dieser Sachverhalt zeitnah entsprechend aufgearbeitet wird.“

Mit Prof. Keber kritisiert der zweite Landesbeauftragte nicht gemachte Hausaufgaben der Regierung.

Zum heute vorgelegten 4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit und der Pressemitteilung des Landesbeauftragten, Prof. Keber, wonach Baden-Württemberg im Hinblick auf Transparenz im Ländervergleich im hinteren Bereich liegt und endlich ein echtes Transparenzgesetz benötige, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Mit Professor Keber kritisiert nun schon der zweite Landesbeauftragte – wie zuvor sein Vorgänger Dr. Brink – nicht gemachte Hausaufgaben der Landesregierung. Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, unternimmt die Landesregierung wenig bis nichts, um ein echtes Transparenzgesetz auf den Weg zu bringen.

Das geht vollumfänglich zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, die von einem möglichst offenen und unbürokratischen Zugang zu allen relevanten behördlichen Informationen enorm profitieren.“

Hierzu ergänzt Daniel Karrais, digitalisierungspolitischer Sprecher:

„Eine moderne und stringente Transparenzverpflichtung ist ein wichtiger Treiber für die Digitalisierung der Verwaltung. Wenn man noch auf Papier arbeitet, ist es ungemein schwerer, Transparenz herzustellen, als wenn alles lückenlos digital abgewickelt wird.

Informationsfreiheit sollte in der digitalen Welt selbstverständlich sein und ist besonders vom Staat zu erwarten.“

Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist das Ziel.

Zur Debatte zum fünften Medienänderungsstaatsvertrag erklärt der stv. Vorsitzende und medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Nico Weinmann:

„Mit dem 5. Medienänderungsstaatsvertrages wird das Digitale-Dienste-Gesetz (DGG) des Bundes vollzogen. Das Ziel des DDG, illegale, demokratiefeindliche und schädliche Aktivitäten im Internet zu verhindern, die Grundrechte der Internetnutzer besser zu schützen und einen fairen und offenen Wettbewerb sicherzustellen, tragen wir mit. Die Veränderungen auf die Arbeit des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) sind noch nicht endgültig abzuschätzen. Der Aufwand für ein Mehr an Sicherheit und Transparenz wird aber sicher nicht geringer.

Die heutige Debatte trifft jedoch in eine Zeit, in der mit den Vorschlägen des Zukunftsrats klare Ansätze für die Herausforderungen des ÖRR vorliegen. Parallel nehmen wir wahr, dass die vorgeschlagene Erhöhung des Rundfunkbeitrags für die Akzeptanz wenig zuträglich ist. Selbst wenn man die bisherigen Anstrengungen der Rundfunkanstalten hin zu mehr Zentralisierung der eigenen Verwaltungen begrüßt, ist klar, dass diese nicht zu derart substantiellen Einsparungen führen werden, um mit der seitherigen Höhe des Beitrags auszukommen. Wir brauchen daher schnell konkrete und verbindliche Änderungen bei Senderangebot und weiteren großen Kostenblöcken, die über eine bloße Inaussichtstellung hinausgehen.“

Katastrophenschutz größer denken – Krisen machen nicht an Grenzen Halt.

In der aktuellen Plenardebatte zum Bevölkerungsschutz in Baden-Württemberg äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Wir haben uns im Wege zahlreicher Veranstaltungen selbst ein Bild der Lage vor Ort gemacht und können festhalten: Baden-Württemberg ist im Katastrophenschutz ordentlich aufgestellt. Unsere föderale Struktur hat sich im Katastrophenfall bewährt. Es ist allerdings sinnvoll, insbesondere für den Fall multipler Krisen, größer zu denken. Katastrophen machen nicht an Länder- oder Landesgrenzen Halt. Wir sind gut beraten, uns auch an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren, wie sie unter anderem durch die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung zur Verfügung gestellt werden.

Die Ausstattung der jeweiligen Organisationen vor Ort war angemessen. Es ist aber notwendig, die entsprechenden Haushaltsmittel zu verstetigen, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Kritisch sehe ich einen reaktiven Aktionismus. Auf eine Krise wird häufig in genau diesem Bereich investiert, auch wenn das Geld dort nicht unbedingt benötigt wird. Sinnvoller wäre es, konkrete Bedarfe frühzeitig zu erkennen und das System so gesamtheitlich bestmöglich aufzustellen.

Im Katastrophenschutz wie auch an vielen anderen Stellen gilt: ohne unsere Ehrenamtlichen geht es einfach nicht. Die im Bevölkerungsschutz Tätigen, die wir kennenlernen durften, waren alle überaus motiviert und kompetent. Die hohe Bedeutung des Ehrenamtes muss sich in einer entsprechenden Wertschätzung der Gesellschaft erkennen lassen. Eine Ehrenamtskarte oder eine kleine Sonderrente für die Freiwillige Feuerwehr sind nur zwei denkbare Möglichkeiten.

Abschließend ist zu sagen: Es braucht Wertschätzung, Anerkennung und Schutz derjenigen, die uns schützen.“

Die letztliche Entscheidung muss jedoch immer von einem Richter getroffen werden.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach der Präsident des OLG Karlsruhe für den verstärkten Einsatz von KI wirbt, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion unter Verweis auf seine Landtagsinitiative „KI in der Justiz“, Drucksache 17 / 5658, wie folgt:

„Unsere Richterinnen und Richter brauchen mehr Zeit, sich auf ihre Kernaufgaben und -kompetenzen, nämlich Verhandlungsführung, Wertung von Parteivortrag und Beweismitteln sowie Urteilsfindung konzentrieren zu können. Künstliche Intelligenz kann beispielsweise bei der Informationserfassung und -strukturierung helfen und damit zu einer wesentlichen Entlastung beitragen.

Ich habe mich dieser Thematik bereits im Rahmen einer Landtagsinitiative gewidmet, die kommende Woche Grundlage einer Debatte im Landtag sein wird. Insoweit begrüße ich den Appell von Herr Präsident Müller ausdrücklich. Für Innovation und Fortschritt sind Freie Demokraten immer zu haben.

Fest steht allerdings auch für uns, dass der Einsatz von KI dort enden muss, wo die Angelegenheit einer richterlichen Entscheidung bedarf. Hier muss auch künftig und in jedem Fall immer der Mensch entscheiden.“

An der Staatsangehörigkeit allein kann man gelungene Integration nicht festmachen.

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu einem Gesetzesentwurf zur Änderung der Landesverfassung, wonach künftig Mitglieder der Landesregierung nur noch und ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen dürfen, wie folgt aus:

„Der Gesetzesentwurf widerspricht dem Europarecht, dem Grundgesetz und unserem liberalen Werteverständnis. Ein pauschales Misstrauen gegenüber Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit bedient lediglich populistische Ressentiments, geht in der Sache aber fehl. So verkennt die im Gesetzentwurf dokumentierte Einstellung, dass es in vielen Fällen, trotz eines klaren Bekenntnisses zur Deutschen Staatsbürgerschaft, nicht möglich oder unzumutbar ist, die alte Staatsbürgerschaft abzulegen.

Wichtig für gute und verlässliche Politik sind ein klares Bekenntnis zu Recht und Gesetz, Anstand und Haltung. Die Fähigkeit und der Wille, staatstragend zu wirken, werden nicht durch die Staatsangehörigkeit definiert.“

Zusammenfassung der Runde Tische zum Kommunalen Krisenmanagement im Webtalk.

Naturereignisse, Pandemien oder sonstige Krisen stellen Kommunen und Hilfsorganisationen vor große Herausforderungen. Alle Akteure sind gut beraten, bereits vor dem Ernstfall Maßnahmen vorzubereiten. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat sich im Rahmen ihrer Kampagne „Kommunales Krisenmanagement“ in Braunsbach, Esslingen, Freiburg und Konstanz vor Ort ein Bild gemacht und an Runden Tischen darüber gesprochen, wie die Landespolitik hier unterstützen kann. Zum Abschluss wurden die Forderungen in einem Experten-Webtalk diskutiert.

Nico Weinmann, stv. Fraktionsvorsitzender, Mitglied der Enquete „Krisenfeste Gesellschaft“ und Sprecher für Bevölkerungsschutz zeigte sich im Nachgang erfreut über das rege Interesse der Zuschauerinnen und Zuschauer des Webtalks: „Die erfreulich positive Resonanz auf unsere Kampagne macht deutlich, dass eine bestmögliche Vorbereitung auf zukünftige Krisen sowie das kompetenz- und gebietsübergreifende Üben verschiedenster Szenarien mit Beteiligten auf großes Interesse stößt und ein bedeutsames Thema für unsere Kommunen darstellt. Wir werden daher den Ansatz weiterverfolgen, externen Sachverstand und deren Erfahrungen im politischen Prozesse Berücksichtigung finden zu lassen. Gleichzeitig werden wir, ausgehend von den Erfahrungen, von der Landesregierung zielgerichtete Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Krisenprävention und -reaktion einfordern.“

Einer der intensivsten Diskussionspunkte des Webtalks waren die konkreten Erfahrungen vor Ort:

Frank Harsch Bürgermeister von Engen (Landkreis Konstanz) und bis November 2023 Bürgermeister von Braunsbach im Landkreis Schwäbisch-Hall brachte seine Erfahrungen aus der Sturzflut im Jahr 2016 ein. Für ihn steht fest: „Pläne und Strukturen sind vom Grundsatz her da, allerdings sollte man diese in seine Einzelteile zerlegen und schauen was noch fehlt. Jede Gefährdung muss individuell betrachtet werden. Bei einem Starkregenereignis wie in Braunsbach bleibt keinerlei Zeit – alle müssen sofort reagieren.“ 

Marco Weber, Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz und ehem. Mitglied in der Enquete-Kommission zum Hochwasser im Ahrtal „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“ kann dies bestätigen. Für ihn steht die Sensibilisierung der Bevölkerung an erster Stelle: „In den Schulen beispielsweise muss erklärt werden was eine Alarmierung überhaupt bedeutet. Die meisten Kinder kennen weder Sirenen noch Brandschutz und wissen entsprechend nicht, was zu tun ist. Zudem ruft er zur Stärkung der Gemeinde-Infrastruktur auf und betont die Notwendigkeit, dass Gemeinden eigenverantwortlich mit ihrer Infrastruktur umgehen. Bürgermeistern und Entscheidungsträgern sollten im Krisenfall mehr Entscheidungskompetenz und -freiheit zugestanden werden, um die Widerstandsfähigkeit gegen potenzielle Gefahren zu erhöhen und schneller Handeln zu können.“ 

Michael Müller, stv. Vorsitzender und Prokurist der Stadtwerke Konstanz berichtete aus seinen Erfahrungen der letzten Zeit: „Die Sicherstellung einer ausreichenden Gasversorgung und hier insbesondere die Beschaffung von Gasmengen für den deutschen Markt ist eine zentrale staatliche Verantwortung, die insbesondere in Zeiten von Gasmangellagen verstärkt in den Fokus gerückt ist. Kommt es zu Gasmangellagen übernimmt die Kommune die Koordination von Maßnahmen vor Ort um die Folgen der Engpässe zu managen.

Meine dringende Empfehlung in Krisensituationen sind Satellitentelefone, die gewährleisten können, dass die Kommunikation zwischen Ämtern und Beteiligten in Notlagen funktioniert, selbst wenn herkömmliche Mittel versagen. So wird die Verständigung sichergestellt und das ist ein essentieller Aspekt!“

Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher und Obmann in der Enquete „Krisenfeste Gesellschaft“ griff die Fragestellungen der Teilnehmenden auf und fasste den Standpunkt der FDP/DVP zu dem Diskussionspunkt zusammen: „Krisen bieten immer auch eine Chance für Entwicklung! Das Bewusstsein für das Thema ist gestiegen, nun sollte der Fokus auf einer umfassenden Bestandsaufnahme der vorhandenen Ressourcen, regelmäßigen Kontrollen und dem reibungslosen Zusammenspiel aller Notfallpläne und Akteure liegen. Ich fordere, mehr Vertrauen in die Fähigkeiten der Gemeinden um diese zu stärken und so eine effektive lokale Notfallvorsorge zu gewährleisten. Dazu gehört ebenfalls die Stärkung unseres Ehrenamts und: üben üben üben.“

 

Einen Mitschnitt der Diskussion können Sie online unter https://youtu.be/ZjYsgdg7BJM einsehen. Der Webtalk ist Teil der Kampagne der FDP/DVP-Fraktion „Kommunales Krisenmanagement“. Einen Überblick über alle Aktivitäten und Kampagne finden Sie unter https://fdp-landtag-bw.de/themen/.

An der Staatsangehörigkeit allein kann man gelungene Integration nicht festmachen.

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu einem Gesetzesentwurf zur Änderung der Landesverfassung, wonach künftig Mitglieder der Landesregierung nur noch und ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen dürfen, wie folgt aus:

„Art. 18 AEUV verbietet eine jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Auch wenn diese Norm nicht direkt auf den vorliegenden Fall anwendbar ist, entfaltet dieser europäische Grundgedanke, den wir Freien Demokraten in uns tragen, eine weitgehende Gültigkeit. Das mit diesem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebrachte pauschale Misstrauen gegenüber Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, bedient lediglich populistische Ressentiments, geht in der Sache aber fehl. So verkennt die im Gesetzentwurf dokumentierte Einstellung, dass es in vielen Fällen, trotz eines klaren Bekenntnisses zur Deutschen Staatsbürgerschaft, nicht möglich oder unzumutbar ist, die alte Staatsbürgerschaft abzulegen.

Gelungene Integration oder einen dazugehörigen Willen vermag man nicht ausschließlich an einer Staatsangehörigkeit festzumachen. Das kann ich als Doppelstaatler sehr gut beurteilen und nur bekräftigen. Wichtig für gute und verlässliche Politik sind vielmehr ein klares Bekenntnis zu Recht und Gesetz, Anstand und Haltung.

Der gem. Art. 48 LV BW zu leistende Amtseid beinhaltet den Schwur, dem Wohle des Volkes zu dienen. Dabei vertritt das Mitglied der Landesregierung die Interessen des gesamten Volkes. Es geht hierbei um mehr als eine bloße Staatsangehörigkeit.“