Keine Strafverfolgung nach Kassenlage, sondern effiziente Ermittlungen und spürbare Sanktionen


Nach aktuellen Medienberichten ist die Zahl der Ermittlungsverfahren angestiegen, die Strafvollzugsanstalten im Land sind voll und in Polizei und Justiz entsteht der Eindruck, die eigene Arbeit sei vergebens. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Es ist ein alarmierendes Signal, wenn sich in Teilen der Bevölkerung der Eindruck verfestigt, der Rechtsstaat sei nicht durchsetzungsfähig oder sogar innerhalb von Polizei, Staatsanwaltschaften und bei Gericht die eigene Arbeit als vergebene Mühe empfunden wird. Ein solcher Eindruck beschädigt das Vertrauen in staatliche Institutionen und gefährdet die Akzeptanz unserer Rechtsordnung. Dem müssen wir mit Klarheit und Konsequenz entgegentreten. Der Rechtsstaat darf weder als überfordert noch als gleichgültig wahrgenommen werden.

 

Selbstverständlich ist die Einstellung von Verfahren integraler Bestandteil eines rechtsstaatlichen Systems. Wo kein hinreichender Tatverdacht besteht oder gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist eine Einstellung geboten. Problematisch wäre jedoch jede Entwicklung, bei der Verfahren faktisch aus Ressourcengründen nicht weiterverfolgt werden. Strafverfolgung darf niemals unter dem Vorbehalt personeller Engpässe stehen. Entscheidungen müssen allein auf Grundlage von Recht und Gesetz getroffen werden – unabhängig von Arbeitsbelastung oder Kapazitätsgrenzen.

 

Gleichzeitig müssen wir anerkennen, dass Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Justizvollzug seit Jahren einer steigenden Belastung ausgesetzt sind. Mehr Verfahren, komplexere Sachverhalte und hohe Belegungszahlen im Vollzug verlangen nach einer strukturellen Antwort. Wir brauchen spürbar mehr Polizeibeamtinnen und -beamte im Streifendienst und in den Ermittlungsbereichen, damit Präsenz, Reaktionsgeschwindigkeit und Ermittlungsdruck gewährleistet sind. Ebenso benötigen Staatsanwaltschaften und Gerichte eine deutliche personelle Verstärkung, um Verfahren ohne unnötige Verzögerungen zu bearbeiten und gerichtsfest abzuschließen.

 

Strafrechtliche Reaktionen müssen zeitnah, nachvollziehbar und wirksam sein. Wer Straftaten begeht, muss mit einer konsequenten und spürbaren Sanktion rechnen. Nur wenn Ermittlungen zügig geführt, Verfahren effizient durchgeführt und Urteile konsequent vollstreckt werden, entfaltet das Strafrecht seine präventive Wirkung und stärkt das Vertrauen in die Durchsetzungskraft des Staates.

 

Der Rechtsstaat ist stark – aber seine Stärke zeigt sich nicht im Anspruch, sondern in der praktischen Durchsetzung. Dafür braucht er klare Prioritäten, ausreichende Ressourcen und den politischen Willen, Sicherheit und Gerechtigkeit sichtbar zu gewährleisten.“

 

 

Forderung kommt jedes Jahr, es tut sich aber nichts


Zur erneut aktuellen Diskussion um eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Frage, ob die derzeitige Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren noch zeitgemäß ist, sollte nicht ideologisch, sondern sachlich und wissenschaftlich diskutiert werden. Unsere Gesellschaft hat sich verändert und wir müssen prüfen, ob unser Strafrecht noch angemessen auf heutige Herausforderungen reagiert.

 

Es geht nicht darum, Kinder und Jugendliche vorschnell zu bestrafen, sondern um eine verantwortungsvolle Anpassung unseres Rechtssystems an wissenschaftliche Erkenntnisse zur Reife- und Einsichtsfähigkeit junger Menschen.

 

Die Entwicklung, dass Kinder leider immer gewalttätiger werden, ist seit langer Zeit erkennbar. Letztes Jahr hat die Justizministerin genau diese Diskussion angestoßen, wir haben die Idee schon damals unterstützt.

 

Passend zum Wahlkampf erinnert sich nun auch Innenminister Strobl an das Thema. Es wäre schön, wenn nach den ganzen Forderungen der CDU-Minister auch endlich mal Taten folgen würden.“

 

Demokratische Fraktionen verankern Verfassungstreue von Rechtsreferendaren verbindlich im Gesetz


In der Plenardebatte zur Reform des Juristenausbildungsgesetzes äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Mit dem interfraktionell abgestimmten Änderungsantrag haben alle demokratischen Fraktionen im Landtag Baden-Württemberg eine rechtssichere Lösung geschaffen: Die Anforderungen an die Verfassungstreue von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren sind nun klar gesetzlich verankert. Damit ist eindeutig geregelt, dass Personen mit begründeten Zweifeln an ihrer Verfassungstreue nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden können oder aus diesem zu entfernen sind. Das stärkt den Rechtsstaat und schützt die Integrität der Justiz.

 

Denn für mich ist klar: Nur wer mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, kann diese verteidigen!

 

Den Entschließungsantrag der SPD zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens lehnen wir ab. Zum einen sind wir der Auffassung, dass ein solcher Entschließungsantrag in Zusammenhang mit dem Juristenausbildungsgesetz zumindest unglücklich ist, da er suggeriert, dass Verfassungsfeinde nur von rechts kämen. Zum anderen sind wir der Überzeugung, dass wir zuvorderst die Probleme klein machen müssen, die die AfD groß machen, statt die Partei verbieten zu wollen.“

Effizienzsteigerung für Verwaltung ist notwendig – handwerkliche Mängel im Entwurf noch zu prüfen


In der Plenardebatte zur Reform des Landesdatenschutzgesetzes äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Wir begrüßen die mit der Reform verfolgten Ziele: Verfahren sollen automatisiert und beschleunigt, die Verwaltung effizienter werden – diese Maßnahmen sind dazu geeignet, das Verhältnis der Bevölkerung zur Verwaltung zu verbessern. Im Bereich des automatisierten Erlasses von Verwaltungsakten liegen große Chancen. Vollautomatisierte Verfahren sind langfristig der richtige Weg, denn nur so wird echte Beschleunigung erreicht. Erprobungsphasen sind sinnvoll – aber sie müssen ehrlich evaluiert werden. Hierbei ist der Landtag einzubeziehen.

 

Fest steht für uns aber auch: Im Widerspruchsverfahren, wie auch im gerichtlichen Verfahren, kann die KI unterstützend helfen, die finale Entscheidung aber muss der Mensch treffen. Ich hoffe, dass Widerspruchsinstanzen durch dieses Vorhaben nicht überlastet werden und dass Verwaltungspersonal eng beteiligt und geschult wird. Künstliche Intelligenz verändert Verwaltungsprozesse rasant; deshalb müssen wir den Prozess laufend begleiten und bei Bedarf nachsteuern.

 

Videoüberwachung ist kein Allheilmittel, aber ein Baustein moderner Gefahrenabwehr. Doch das Verhältnis stimmt nicht, wenn Plätze des öffentlichen Lebens und damit Schauplätze potentiell gefährlicher Situationen – Messerangriffe etwa – nicht, mutmaßliche Abladeorte für ‚wilden Müll‘ oder Lagerplätze für Kupferkabel sehr wohl präventiv überwacht werden können. Spätestens mit dieser Reform wird klar: die einschlägige Norm im Polizeirecht ist nicht mehr zeitgemäß und muss dringend überarbeitet werden.

 

Doch wir dürfen handwerkliche Schwächen des Entwurfs nicht verschweigen: strittige Gesetzgebungskompetenzen sowie rechtlich fragliche Fiktionen von Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit gehören auf den Prüfstand.

 

Für uns bleibt entscheidend: Datenschutz, Rechtsstaat und Sicherheit müssen im Gleichgewicht bleiben. Moderne Technologien sollen Chancen eröffnen, nicht Vertrauen zerstören. Die Reform ist ein Schritt – aber sie braucht Augenmaß, klare Rechtsgrundlagen und eine ehrliche Evaluation.“

 

 

Prävention, Aufklärung und digitale Kompetenz sind hierfür unerlässlich


In der aktuellen Plenardebatte „Wachsam, widerstandsfähig, wehrhaft: Sicherheitsoffensive gegen Desinformation und hybride Bedrohungen“ äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Gezielte Einflussversuche fremder Staaten nehmen zu. Das Bundeskriminalamt warnt, dass Anbahnungen oft über soziale Medien beginnen und fremde Nachrichtendienste so versuchen, Menschen mit kleinen Geldbeträgen zu Sabotage- oder Ausspähhandlungen zu verleiten. Aktuelle Fälle – von Bauschaum-Attacken bis zu geplanten Brand- und Sprengstoffanschlägen – zeigen, wie real diese Bedrohungen sind. Eine weitere Eskalation ist jederzeit möglich.

Das Landesamt für Verfassungsschutz wurde in den vergangenen Jahren gestärkt und ist gut aufgestellt, Sabotageaktivitäten und Vorbereitungshandlungen frühzeitig zu erkennen. Damit das so bleibt, braucht das Amt auch künftig eine verlässliche Ausstattung.

Doch reiner Schutz reicht nicht aus: Entscheidend ist eine widerstandsfähige Informationsgesellschaft. Desinformation verzerrt Debatten, spaltet Gesellschaften und untergräbt Vertrauen. Um dem entgegenzutreten, braucht es einen breiten Kompetenzaufbau. Digitale Mündigkeit soll bereits in der Schule beginnen – mit aktualisierten Lehrplänen, zeitgemäßer Medienausstattung und stärkerer politischer Bildung. Auch Erwachsene erhalten über Volkshochschulen, den Digitalen Kompass und die Landesmedienanstalt Angebote zu Mediennutzung, Datensicherheit und kritischer Informationsbewertung. In diesem Zusammenhang muss der Vorwegabzug signifikant reduziert werden, damit unsere Medienanstalt, die Landesanstalt für Kommunikation, ihre Aufgaben auch künftig verlässlich erledigen kann.

Gleichzeitig ist eine klare Regulierung notwendig. Plattformen wie Instagram oder TikTok spielen eine zentrale Rolle bei der Verbreitung von Falschinformationen. Mit dem europäischen Digital Services Act steht ein wichtiger Rechtsrahmen bereit, um Transparenz und Verantwortung im digitalen Raum zu stärken. Er schützt den demokratischen Diskurs – unter anderem durch das Verbot anlassloser Inhaltsüberwachung – und bietet neue Mittel im Kampf gegen Desinformation.

Der Schutz unserer demokratischen Öffentlichkeit erfordert staatliche Wachsamkeit, gesellschaftliche Resilienz und eine Kultur der Meinungsfreiheit, die vom respektvollen Austausch und vom Aushandeln unterschiedlicher Positionen lebt.

Wenn wir also über Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit, über Demokratiestärkung sprechen, sprechen wir auch über eine Rückbesinnung auf die Werte, die unsere freiheitliche Gesellschaft ausmachen.“

 

Datenschutz soll nicht hemmen oder frustrieren, sondern Rechte der Bevölkerung stärken


In der aktuellen Aussprache zur Mitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sagt der zuständige Sprecher und stv. Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Datenschutz verunsichert viele Menschen und Unternehmen, insbesondere aufgrund der komplexen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Sorge vor hohen Bußgeldern und Datenpannen. Häufig entstehen diese Unsicherheiten durch Missverständnisse über die praktische Umsetzung der Vorschriften. Dabei zielen diese Vorgaben eigentlich darauf ab, den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken und ihnen klare Rechte einzuräumen.

Um diese Verunsicherung zu reduzieren, benötigen die Betroffenen verständliche und verbindliche Informationen und praktische Handlungsanleitungen. Das können beispielsweise Hinweise zur Einhaltung grundlegender IT-Sicherheitsstandards sein, zur Umsetzung notwendiger Schritte im Hinblick auf Datenspeicherung und -verarbeitung, zu Rechten und Pflichten der einzelnen Beteiligten sowie die Zurverfügungstellung geeigneter Materialien zur Schulung der Mitarbeiter, die mit sensiblen Datensätzen umgehen.

Dabei soll Datenschutz nicht als bürokratische Hürde, sondern als Schutzinstrument für Grundrechte verstanden werden. Besonders wichtig ist daher, die Akzeptanz in der Bevölkerung für teils komplex erscheinende Datenschutzvorgaben durch gezielte Aufklärung zu erhöhen. Eine verständliche Vermittlung dieser Rechte trägt dazu bei, Vertrauen zu schaffen, Compliance zu fördern und die Sicherheitskultur beispielsweise in Behörden, Unternehmen und Vereinen zu stärken.“

Vorliegender Entwurf übersteigt verfassungsrechtliche Grenzen – tragen eine Klarstellung an passender Stelle aber mit


In der Plenardebatte zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die im Entwurf enthaltene Anforderung des ‚Einstehens‘ für die freiheitlich-demokratische Grundordnung übersteigt die für die Einstellung von Referendaren verfassungsgerichtlich festgelegten Grenzen. Für diese gilt im Vergleich zu Beamten lediglich ein abgesenkter Maßstab (passive Verfassungstreue).

Dennoch ist es bereits jetzt rechtssicher möglich, ungeeignete Bewerber abzulehnen oder aus dem Vorbereitungsdienst wieder zu entlassen.

Das von diesem Entwurf ausgehende Signal, Verfassungsfeinde nicht in den Staatsdienst aufzunehmen, unterstützen wir politisch natürlich uneingeschränkt. Eine Klarstellung an geeigneter Stelle werden wir daher unterstützen.“

Bessere Einbindung der Bevölkerung und auskömmliche Finanzierung sind auf der Strecke geblieben


In der Plenardebatte zum Gesetz über den Katastrophenschutz äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Noch im September ließ der Innenminister verlauten, der Gesetzentwurf sehe eine Gleichstellung aller Helferinnen und Helfer nur in den Fällen vor, in denen eine sogenannte außergewöhnliche Einsatzlage festgestellt wird. Auch dank unserer und der Positionierung von Rettungsdienstorganisationen hat offensichtlich ein Umdenken stattgefunden. Wir haben nun eine umfassende Helfergleichstellung erreicht; das war uns ein zentrales Anliegen und sendet ein wichtiges Zeichen echter Wertschätzung.

 

Was aus unserer Sicht noch fehlt, ist eine bessere Einbindung der Bevölkerung in den Katastrophenschutz über die Spontanhelfenden hinaus sowie Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz der Bevölkerung. Ein Beispiel wäre, Erste-Hilfe-Kurse fest in den Lehrplänen zu verankern.

 

Doch auch im Hinblick auf eine künftige auskömmliche Finanzierung des Katastrophenschutzes oder die Schaffung einheitlicher Planungsgrundlagen bleibt das Gesetz noch Antworten schuldig. Die 200 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur werden bereits bei der Aufarbeitung der bestehenden Rückstände verbraucht werden; eine auskömmliche Finanzierung, losgelöst von der jeweiligen Haushaltslage, ist daher geboten.“

Obwohl das Anliegen im Kern scheinbar alle unterstützen, hat es leider keine Mehrheit gefunden.


In der Plenardebatte zum fraktionseigenen Gesetzentwurf zur Anhebung der Altersgrenze im freiwilligen Feuerwehrdienst äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Es ist bedauerlich, dass wir mit unseren Ansinnen, Expertise und Tatkraft im Feuerwehrwesen durch eine Anhebung der Altersgrenze auf freiwilliger Basis zu erhalten, gescheitert sind. Dies, obwohl das Anliegen im Kern scheinbar alle unterstützen, ob weite Teile der Feuerwehr selbst oder politische Mitbewerber.

 

Für uns ist jedenfalls klar, dass wir diese Idee in der neuen Legislatur erneut in den Fokus nehmen.“

Veranstaltung „Migration: Ordnung statt Chaos“ skizziert Maßnahmen für geordnete Migrationspolitik


Die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hat am 27. November die Veranstaltung „Migration: Ordnung statt Chaos“ im Landtag durchgeführt. Die Experten, Herr Rechtsanwalt Höllerer, tätig im Migrationsrecht und Jan Solwyn, Experte für Sicherheits- und Migrationspolitik haben dabei rechtliche wie praktische Probleme und Lösungsansätze der aktuellen Migrationspolitik dargelegt. Anschließend wurden diese in einer großen Runde diskutiert.

 

Der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke hat zu Beginn den Hintergrund der Veranstaltung ausgeführt:

„Baden-Württemberg ist auf eine kontrollierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt angewiesen, um seinen Wohlstand zu erhalten. Dafür brauchen wir Menschen, die bereit sind, sich mit Tatkraft einzubringen und sich an unsere Gesetze zu halten. Wer als Geflüchteter zu uns kommt und sich auf dem Arbeitsmarkt beweist, den wollen wir halten und ihm den sogenannten Spurwechsel ermöglichen.

Eine Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme muss jedoch verhindert werden. Wer zu uns kommt und unsere Spielregeln missachtet, gar Straftaten begeht oder auf Wohlstand durch Sozialleistungen hofft, der muss unser Land wieder verlassen.“

 

Der rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann hat die derzeitigen Rahmenbedingungen im Land dargestellt:

„Während die Zugangszahlen derzeit sinken, ächzen die Verwaltungsgerichte unter der stark gestiegenen Anzahl von Asylverfahren und unsere Kommunen unter der hohen Zahl hier bereits befindlicher Geflüchteter. Angesichts der vielen Krisen in der Welt können die Zugangszahlen jederzeit und plötzlich wieder steigen. Daher ist von einer Entlastung oder gar Entwarnung gerade nicht auszugehen.

Sachlich in die Migrationsdebatte einbeziehen müssen wir zudem den überproportional hohen Anteil ausländischer Straftäter beispielsweise bei Messerdelikten. Das darf weder im Kontext verschwiegen, noch unnötig emotionalisiert werden.“

 

Und zum Abschluss hat Hans Dieter Scheerer, Sprecher für Migration, ein Resümee gezogen und unsere Forderungen einbezogen:

„Wichtig ist, die Fluchtanreize nach Deutschland zu senken. Dazu gehört beispielsweise eine Anpassung der im europäischen Vergleich hohen Geldleistungen an Geflüchtete und eine Rücknahme des Rechtskreiswechsels für Ukrainer. Mit der eingeführten Bezahlkarte verhindern wir zudem, dass Sozialleistungen in Heimatländer transferiert werden.

Diejenigen, die keine Bleibeperspektive haben, müssen zeitnah und konsequent in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Dafür ist ein Ausbau aktuell viel zu geringen Abschiebehaftplätze unerlässlich.

Die Integration derer mit einem Bleiberecht muss verbessert werden. Das hilft den Geflüchteten und unserer Gesellschaft.“

Der Staat muss diejenigen bestmöglich schützen, die in seinem Auftrag unterwegs sind


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Deutsche Justiz-Gewerkschaft im Land eine volle Kostenübernahme des Landes für Schutzwesten fordert, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die schreckliche Tat vom vergangenen Dienstag führt uns erneut vor Augen, welch großen Gefahren Gerichtsvollzieher im Einsatz ausgesetzt sind. Sie riskieren im staatlichen Auftrag Gesundheit oder gar ihr Leben. Daher ist es nicht akzeptabel, dass ihnen die notwendige Schutzausrüstung nicht vom Land gestellt wird. Der finanzielle Umfang dessen ist angesichts des gesamten Haushaltsvolumens wirklich überschaubar. Wir haben bereits in den letzten Haushaltsverhandlungen gefordert, dass das Land hier seiner Verantwortung endlich nachkommt. Diese Maßnahme ist überfällig.“

Ermittlungen gegen Bedienstete der Staatsanwaltschaft


Am Dienstagabend beschäftigte sich der zuständige Ständige Ausschuss in einer Sondersitzung auf Antrag der Fraktionen von FDP und SPD mit Ermittlungen gegen Bedienstete der Staatsanwaltschaft Stuttgart. In der Sitzung haben sich Justizministerin Marion Gentges und der Leiter der Heilbronner Staatsanwaltschaft, Dr.  Frank Schwörer zu dem Fall geäußert.

Der Obmann der FDP/DVP-Fraktion im Ausschuss und stv. Fraktionsvorsitzende, Nico Weinmann, sagte dazu:

 

„Es war gut und richtig, eine Sondersitzung des Ständigen Ausschusses zu beantragen. Auch wenn angesichts des frühen Ermittlungsstandes viele Fragen naturgemäß offen bleiben mussten, ist es so möglich, eine erste Einordnung vornehmen zu können. Insoweit gilt mein Dank der Justizministerin und Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Schwörer für die erteilten Auskünfte.

Demnach handelt sich um zwei unterschiedliche Sachverhalte, die augenscheinlich nicht in einem engeren Tatzusammenhang stehen. Während das Verfahren wegen des Verdachts der Korruption und der Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen Bedienstete der Staatsanwaltschaft Stuttgart, die in Verbindung mit der Schießerei in Tamm vom Mai dieses Jahres stehen, noch weiteren Ermittlungen bedarf, stellt sich der zweite Komplex, bei dem es ebenfalls um Korruption und die Verletzung von Dienstgeheimnissen geht, vergleichsweise einfacher dar. Dieser wirft aber die grundlegende Frage auf, ob die Datensicherheit bei den Justizbehörden verbessert werden muss.

Die Transparenz und die bereits erfolgten Maßnahmen unterstreichen, dass Vertrauen in unsere Justiz weiterhin gerechtfertigt ist.“

Fixe Altersgrenzen sind veraltet, eine Flexibilität mit Berücksichtigung der Gesundheit ist nötig


Zur Debatte im Landtag zum FDP-Gesetzentwurf zur Einführung einer flexiblen Altersgrenze bei der freiwilligen Feuerwehr erklärt der stv. Fraktionsvorsitzende und Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„In Baden-Württemberg gibt es über 115.000 Feuerwehrleute in den Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehren. Davon sind ca.  98 % ehrenamtlich. Allen Feuerwehrleuten sprechen wir unseren herzlichen Dank für ihre wertvolle Arbeit aus. Wie in vielen Bereichen des Ehrenamts wird die starke Verrentung der geburtenstarken Jahrgänge die Wehren vor personelle Herausforderungen stellen. Eine Flexibilisierung der Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst auf freiwilliger Basis und unter Beachtung der gesundheitlichen Tauglichkeit ist ein kleiner, sinnvoller Baustein, um hier etwas Druck abzulassen. Wir wissen von vielen Betroffenen, die dringend auf eine solche Initiative warten; eine grundsätzliche Zustimmung der Verbände haben wir in der Anhörung ebenfalls erfahren. Mit dem Antrag gelingt es, leistungsfähigen und leistungswilligen Ehrenamtlichen der Gemeindefeuerwehren mit ihrer Erfahrung und Tatkraft zwei weitere Jahre für ihren wertvollen und wichtigen Dienst zu ermöglichen.“

Die Information der von Beobachtungsmaßnahmen Betroffener kann noch verbessert werden


Zur Verabschiedung des Reformgesetzes zum Landesverfassungsschutz erklärt der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Mit der gesetzlichen Neuregelung bringen wir das Recht der Nachrichtendienste auf den aktuellen Stand. Das ist sowohl gut wie auch notwendig. Notwendig, genügte doch das bisherige Recht in Teilen den verfassungsrechtlichen Ansprüchen nicht. Und gut, sehen wir unsere Demokratie und unsere Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung doch mit neuen Bedrohungen und neuen Bedrohungsmitteln konfrontiert. Wir können die Anpassungen daher mittragen, werden aber beispielsweise die tatsächliche Handhabung in Bezug auf die nachträgliche Information der von nachrichtendienstlichen Mitteln Betroffener als grundlegende Voraussetzung zur Wahrung des Rechtsschutzes im Blick behalten und ggf. auf Anpassungen drängen. Gleichzeitig fordern wir, bei möglicherweise zukünftigen verfassungsrechtlichen Bedenken, das sich aus Art. 20 Abs. 3 GG ergebende Rechtsstaatsprinzip einer vermeintlichen Verfahrensökonomie überzuordnen.“

Lassen Sie uns unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen, am Stammtisch, auf der Straße, in den Parlamenten


Zur Landtagsdebatte zur Bedeutung des 9. November für unsere Zeit erklärt der stv. Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Der 9. November vereint Mahnung, Gedenken und der Gedanke an den Wert der Freiheit in unvergleichlichem Maß in unserer Geschichte. Wir haben daraus unsere Lehren gezogen: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit. Das sind die Garanten für die freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Grundpfeiler für Menschlichkeit. Wir wissen, Demokratie ist anstrengend, Demokratie ist nicht perfekt, aber es lohnt sich, für sie zu arbeiten.

Und wir lassen uns diese Errungenschaften nicht von geschichtsvergessenen Fans von Autokratien madig reden.

Demokratie und Freiheit überwinden Teilung, Demokratie und Freiheit überwinden Mauern. Das haben wir nicht nur am 9. November gesehen, sondern sehen wir auch später in allen Teilen der Welt. Und wir sehen, was mit Menschen passiert, die keine Chance haben, Demokratie und Freiheit zu erfahren.

Daher kommen wir gestern wie heute zur Erkenntnis, dass wir vieles errungen haben, was es Wert ist, bewahrt zu werden. Lassen Sie uns unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen, lassen Sie uns entschieden gegen Antisemitismus, gegen Rassismus, gegen jede Form von Extremismus vorgehen, am Stammtisch, auf der Straße, in den Parlamenten.“

Entwurf bleibt bei Transparenz, Rechtsschutz und Datenschutz hinter den Erwartungen zurück


Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Nachrichtendienstrechts äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und extremismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Der vorliegende Entwurf ist durchaus geeignet, die durch höchstrichterliche Rechtsprechung geforderten Änderungen weitgehend zutreffend umzusetzen. Wir begrüßen den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie den Schutz der Berufsgeheimnisträger. Dabei wünschen wir uns eine Klarstellung, dass alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einbezogen werden – nicht nur jene, die strafrechtliche Mandate betreuen.

Deutliche Kritik üben wir an der eingeschränkten Regelung zur nachträglichen Benachrichtigung Betroffener nach dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Diese Benachrichtigung ist ein zentraler Mechanismus, um Rechtsschutz nach Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz zu gewährleisten. Sie muss die Regel sein und darf nur dann unterbleiben, wenn der Zweck der Maßnahme dadurch gefährdet würde.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, dem Gebot der Normenklarheit zu folgen und auf unübersichtliche Verweisungsketten zu verzichten. Gerade in einem so sensiblen Bereich muss Gesetzgebung transparent und nachvollziehbar sein.

Wir stehen der vorgesehenen Beschränkung von Auskunftsansprüchen kritisch gegenüber. Die Kopplung an einen ‚verhältnismäßigen Aufwand‘ widerspricht dem Anspruch der Datenschutz-Grundverordnung und unterläuft die Rechte der betroffenen Personen. Vertrauen in den Verfassungsschutz lässt sich nur durch klare, faire und transparente Regeln stärken.

Es ist befremdlich, dass das maßgebliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2022 erst jetzt – über dreieinhalb Jahre später – umgesetzt wird. Dass Baden-Württemberg über Jahre hinweg auf möglicherweise verfassungswidriger Grundlage Erkenntnisse gewonnen hat, ist mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar.

Daher ist es nur folgerichtig, dass die Landesregierung endlich handelt und das Landesverfassungsschutzgesetz an die verfassungsrechtlichen Vorgaben anpasst. Wir werden uns in den weiteren Beratungen für notwendige Nachbesserungen einsetzen.“

Viele der eingehenden Fälle könnten auch schlicht durch Abgeordnete gelöst werden


Zum Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2024 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg hat im Jahr 2024 rund 900 Eingaben verzeichnet. Das entspricht einem leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Während die allgemeinen Anliegen leicht rückläufig waren, nahmen die Beschwerden mit Bezug zur Landespolizei deutlich zu – von 194 auf 263 Fälle. Damit waren externe Polizeibeschwerden erstmals der häufigste Anlass, die Bürgerbeauftragte zu konsultieren.

Auch die Zahl der internen Polizeibeschwerden hat sich – wenngleich auf niedrigem Niveau – verdoppelt. Dabei wurde wiederholt Kritik an einer unzureichenden Fehlerkultur innerhalb der Polizei laut. Es wurde über fehlende Wertschätzung und Respekt berichtet sowie der Wunsch nach spürbaren strukturellen Änderungen geäußert. Wer den aktuellen Untersuchungsausschuss nur ein wenig verfolgt hat, den kann diese Kritik leider nicht mehr überraschen.

Merklich wird jedenfalls, dass die Unterstützung für Polizeiangehörige, die interne Probleme oder Missstände außerhalb des Dienstwegs ansprechen möchten, an Bedeutung gewinnt. Das ist bedauerlich wie bedenklich.

Gleichzeitig zeigt der Tätigkeitsbericht, dass ein erheblicher Teil der Eingaben auch durch die originären Bürgerbeauftragten, die 154 Abgeordneten selbst, hätten bearbeitet werden können.

Die FDP/DVP-Fraktion würdigt das engagierte und authentische Wirken der Bürgerbeauftragten und ihres Teams im Dienst der Bürgerinnen und Bürger und spricht hierfür ihren Dank und ihre Anerkennung aus.“

CDU präsentiert unsere Forderung aus dem Juli als ihre Idee


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die CDU einen Sicherheitsrat für das Land fordert und weitere
Ideen präsentiert, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und
bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Sofern es um eine bessere Vernetzung der relevanten Akteure und eine Erhöhung der
Reaktionsfähigkeit im Krisenfall geht, können wir uns der Idee eines Sicherheitsrates anschließen. Die
Schaffung von unnötigen Doppelstrukturen, die in Konkurrenz zu bereits bestehenden Gremien
stehen, werden wir hingegen nicht unterstützen. Zudem muss gewährleistet sein, dass ein objektiver
Blick auf das Notwendige nicht durch parteipolitische Erwägungen getrübt wird.
Wenn die CDU die Rolle der Jugendoffiziere an Schulen und die politische Bildung ehrlich hätte stärken
wollen, hätte sie schon im Juli unserem Antrag zu genau diesem Thema zustimmen müssen. Jetzt
präsentiert sie das Abgeschriebene als ihre neue Idee.

 

 

Dauerhafte Überlast schadet den in der Justiz Tätigen und dem Rechtsstaat

 

Zu aktuellen Medienberichten, wonach sich bei den hiesigen Staatsanwaltschaften die Aktenberge türmen und ein Verantwortlicher des Richterbundes vor immer längeren Strafverfahren und zunehmenden Verfahrenseinstellungen warnt, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Eine funktionierende Justiz ist unverzichtbar für unseren Rechtsstaat. Dass nicht genug Personal zur Verfügung steht, um den bestehenden Verfahrensrückstand in Strafverfahren abzubauen, ist inakzeptabel. Die anhaltende Überlastung zehrt an der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und hinterlässt langfristig Spuren. Lange Verfahrensdauern untergraben zudem die Durchsetzung des Rechts und das Vertrauen der Bevölkerung.

 

Es ist bezeichnenderweise nicht der erste Weckruf aus den Reihen der Justiz in diesem Jahr. Schon im Frühjahr beklagte die Verwaltungsgerichtsbarkeit Personalmangel.

 

Wir haben bereits in den letzten Haushaltsverhandlungen massiv zusätzliche Stellen für unsere Justiz gefordert — diese Forderung bleibt bestehen. Jetzt muss zielgerichtet Personal aufgestockt werden. Nur so kann die Justiz zügig arbeiten und ihrer Rolle als verlässliche Hüterin von Recht und Sicherheit gerecht werden.“

 

 

 

Schutz der Bürgerrechte und des Datenschutzes darf dabei nicht aus dem Blick geraten


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die baden-württembergische CDU eine Ausweitung der KI-gestützten Videoüberwachung in das Ermessen der Kommunen stellen will, äußert sich die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll, wie folgt:

 

„Die Stärkung der inneren Sicherheit, insbesondere an öffentlichen Orten, ist für uns ein zentrales Anliegen. Viele Menschen fühlen sich im öffentlichen Raum zunehmend unsicher – hier kann moderne, KI-gestützte Videoüberwachung einen wichtigen Beitrag leisten, um Gefahren schneller zu erkennen und Straftaten zu verhindern oder aufzuklären.

 

Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt bleiben, dass der Einsatz dieser Technik die Bürgerrechte wahrt und Datenschutz sowie Freiheitsrechte nicht aus dem Blick geraten. Eine verantwortungsvolle Ausgestaltung des Polizeigesetzes, die Sicherheit und Freiheit in Einklang bringt, ist daher der richtige Weg.“

 

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der Fraktion ergänzt mit Blick auf seinen Wahlkreis Heilbronn und die dortigen Videoschutzvorgaben:

 

„Nichts beschränkt persönliche Freiheit stärker, als Orte oder Veranstaltungen aus Angst zu meiden. Videoüberwachung ist sicherlich kein Allheilmittel, kann jedoch das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger stärken.

 

Das Beispiel Heilbronn zeigt hier einen deutlichen Nachbesserungsbedarf: Eine auf bestimmte Uhrzeiten begrenzte Überwachung führt lediglich zu einer zeitlichen Verlagerung von Kriminalität – und lässt die Plätze in den kamera-freien Zeiten subjektiv sogar unsicherer erscheinen. Damit wird das eigentliche Ziel konterkariert.“

Fordern nachhaltige Verbesserung des behördlichen Austauschs.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach Extremisten im Südwesten 661 Schusswaffen besitzen, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Extremismusexperte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Keine Waffen in den Händen von Extremisten – das muss unser klares Ziel sein. Die jüngst veröffentlichten Zahlen belegen eindrücklich, dass, den Sonntagsreden des Ministers zum Trotz, noch erheblicher Handlungsbedarf besteht.

 

Wir fordern daher nicht nur eine konsequente Entwaffnung radikaler Gruppierungen und Einzelpersonen, sondern auch eine sofortige und nachhaltige Verbesserung des behördlichen Austauschs: Gemeinsame Informationssysteme, regelmäßige Lageberichte und verbindliche Koordinationsstrukturen müssen etabliert werden, um bestmöglich sicherzustellen, dass Extremisten erst gar nicht in den Besitz von Waffen kommen.“

 

Facettenreiche Tätigkeit der Abgeordneten erfordert eine gesonderte Betrachtung.


In der heutigen Plenardebatte zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Datenschutz und Volksvertretung sind eng miteinander verbunden, da der Schutz personenbezogener Daten eine wesentliche Grundlage für einen funktionierenden Datenschutz und eine freie Meinungsbildung darstellt. Laut Europäischem Gerichtshof findet die DSGVO mit ihrem hohen Schutzniveau grundsätzlich vollumfänglich auch auf die Parlamente Anwendung.

 

Das Mandat der Abgeordneten von ihrer Tätigkeit im Wahlkreis bis hin zu sicherheitsrelevanten Vorgängen im Plenarbetrieb ist jedoch überaus vielseitig und erfordert in seinen vielen verschiedenen Facetten jeweils eine gesonderte Betrachtung.

 

Daher nutzen wir eine in der DSGVO vorgesehene Regelung und etablieren für die Datenverarbeitung im parlamentarischen Bereich ein eigenes Datenschutzaufsichtsgremium. Damit stellen wir eine unbürokratische, kostengünstige und zügige Bearbeitung der Vorgänge sicher.“

 

Zumeist Schritte in die richtige Richtung.


Zur Debatte im Landtag zur Reform des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Verabschiedung dreier Staatsverträge – auch zum Südwestrundfunk (SWR) erklärt Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Verbesserungen im Jugendmedienschutz begrüßen wir, und auch, dass man offenbar die Lehren aus den seitherigen, nicht optimalen Instrumenten gezogen hat. Die aktuellen Debatten zu Social-Media-Verboten zeigen ja, dass es hier grundsätzlich Reformbedarf gibt.

 

Im sogenannten Reformstaatsvertrag, der ja den gesamten Öffentlich-rechtlichen Rundfunk betrifft, sind ebenfalls gute Ansätze gefunden worden, wie etwa die klarere regionale Orientierung, die jeweilige Schärfung des Auftrags der jeweiligen Anstalt oder die Auslotung der Potentiale für die Weiterentwicklung von ‚public open spaces‘ als Alternativen zu Big Tech.

 

Beim SWR-Staatsvertrag sehen wir Licht und Schatten. Die vorgelegten Reformschritte begrüßen wir grundsätzlich, wie etwa die stärkere Regionalisierung des Programmauftrags oder die Reduktion von Hörfunkprogrammen. Nicht gelungen sind indes einige Reformen beim Rundfunkrat – weil sich schlicht deren Nutzen nicht erschließt.  Mittelfristig bedeutet die Neuregelung einen Abbau von Kontrollkompetenzen und -erfahrung. Eine ‚Wildcard-Regelung‘ für die Entsendung in ein Kontrollgremium mag bei der breiten Verbändeabdeckung stechen, aber für die Kontrollkompetenz ist es eher kontraproduktiv.

 

Es fehlt auch weitere vertrauensbildende Transparenz bei Entscheidungsprozessen, Beitragsverwendung, bei Strukturveränderungen oder bei der Personalauswahl und -vergütung. Zu einer Kappung der Intendantenbezahlung, so wie etwa im Saarländischen Rundfunk, konnte man sich offensichtlich nicht durchringen – das falsche Signal nach all den Skandalen.“

 

Müssen entschlossen auf neue Formen der hybriden Bedrohung reagieren.


Nach der heutigen, öffentlichen Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums mitsamt der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2024 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Mit wachsender Besorgnis stellen wir fest, dass sich immer mehr junge Menschen – teils noch im Kindesalter – radikalisieren. Insbesondere rechtsextreme und islamistische Strömungen verzeichnen hier zunehmenden Zulauf.

 

Die allgegenwärtige digitale Vernetzung über soziale Medien und Online-Plattformen wirkt dabei wie ein Brandbeschleuniger. Extremistische Inhalte sind nur einen Klick entfernt, sie verbreiten sich rasant, oft unbemerkt, und treffen auf junge Menschen, die nach Orientierung, Zugehörigkeit oder Identität suchen.

 

Unser Auftrag ist eindeutig: Wir müssen Kinder und Jugendliche frühzeitig, nachhaltig und wirksam vor extremistischer Ansprache, ideologischer Einflussnahme und digitaler Indoktrination schützen. Medienkompetenz, Präventionsarbeit und eine enge Zusammenarbeit von Staat, Zivilgesellschaft und Bildungseinrichtungen sind dabei unverzichtbar.

 

Gleichzeitig gilt es, entschlossen auf neue Formen der hybriden Bedrohung zu reagieren: Dazu zählen beispielsweise gezielte Desinformationskampagnen oder die Nutzung sogenannter ‚Low-Level-Agents‘, die etwa durch Sabotageakte oder geplante Brandanschläge das Vertrauen in unsere demokratische Ordnung untergraben sollen. Solchen Versuchen feindlicher Staaten, unsere Gesellschaft zu destabilisieren, müssen wir mit Klarheit, Entschlossenheit und Resilienz entgegentreten.“

 

Die Freien Demokraten diskutieren mit ausgewiesenen Experten über digitale Tools und Künstliche Intelligenz an Schulen – es braucht dringend ein landesweites Gesamtkonzept zur digitalen Bildung.


Zur gelungenen Veranstaltung der FDP/DVP-Fraktion ´#SchuleDigital – Zwischen Kreidetafel und Künstlicher Intelligenz´ mit knapp 100 Teilnehmern äußern sich der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke sowie der Sprecher für Medien, Nico Weinmann und die Sprecherin für digitale Bildung, Alena Fink-Trauschel, wie folgt:

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die rege Teilnahme von Schülern, Lehrkräften, Pädagogen und verschiedenen Experten an unserer Veranstaltung zeigt deutlich, welche Bedeutung dem Thema Digitale Bildung zukommt. Denn die Bildung reicht in Zeiten wie diesen weit über die klassische Kreidetafel hinaus. Digitale Technologien, neue Lernformate und Künstliche Intelligenz verändern den Bildungsalltag grundlegend. Zugleich kann Künstliche Intelligenz nicht die Lösung für alles sein. Einfach einen Knopf im Ohr zu haben und sich das Erlernen von Fremdsprachen zu sparen, wie von Ministerpräsident Kretschmann vorgeschlagen, ist nicht unsere Vorstellung von Bildung. Künstliche Intelligenz soll Bildung erleichtern und wird zweifelsohne eine wichtige Rolle spielen, aber Künstliche Intelligenz darf Bildung nicht ersetzen. Hier liegt die Wahrheit wie so oft in der Mitte. Dies zeigt auch die landes- und bundesweit intensiv geführte Diskussion zum Thema Handyverbot. Hier muss das notwendige Vertrauen in die Schulen gesetzt und ihnen einen individuellen Umgang ermöglicht werden. Denn Fakt ist, dass die heutigen Schülerinnen und Schüler mehr vom Handy, digitalen Tools und Künstlicher Intelligenz verstehen als die Lehrkraft.

 

Uns Freien Demokraten ist es nicht nur gelungen, mit ausgewiesenen Experten für die vielfältigen Chancen aber auch Risiken von digitalen Tools und Künstlicher Intelligenz im Unterricht zu sensibilisieren und die Potenziale des neuen Faches Informatik und Medienbildung zu beleuchten, sondern wir haben gemeinsam mit allen Teilnehmern über notwendige politische Rahmenbedingungen für eine gelingende digitale Bildung diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass wir in Baden-Württemberg bei vielen Themen, die mit Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz zu tun haben, hintendran sind. Auch Pilotprojekte sind in anderen Bundesländern wie Bayern zahlreicher und besser konzipiert. Hieran sollte sich die grün-geführte Landesregierung ein Beispiel nehmen und die digitale Bildung nicht länger vernachlässigen.“

 

 

Nico Weinmann:

 

„Laut der ICILS-Studie von 2023 verfügen erstmals mehr als 40 Prozent der Achtklässler nur über sehr geringe Fähigkeiten im kompetenten und reflektierten Umgang mit digitalen Medien und Informationen. Im Vergleich zur letzten ICILS-Studie hat der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit lediglich rudimentären Kenntnissen noch einmal zugenommen. Gleichzeitig nutzen neun von zehn Schülerinnen und Schüler ChatGPT als Suchmaschine und die große Mehrheit nutzt die KI für schulische Zwecke. In der Vodafone-Jugendstudie von 2024 geben jedoch über siebzig Prozent der befragten jungen Menschen an, dass Künstliche Intelligenz an ihrer Schule keine Rolle spielt und ein kritischer und reflektierter Umgang damit nicht gelehrt und gelernt wird.

 

Wir dürfen unsere Schulen und Lehrkräfte mit dem Lehren von Medienkompetenz und digitaler Bildung nicht alleine lassen. Das neue Fach Informatik und Medienbildung kann – je nach inhaltlicher Ausgestaltung – ein erster Schritt in die richtige Richtung sein. Es müssen aber auch die Fortbildungsinhalte für Lehrkräfte laufend aktualisiert und Medienkompetenz stärker als Querschnittsthema in allen Unterrichtsfächern verankert werden.“

 

Alena Fink-Trauschel:

 

„Künstliche Intelligenz und digitale Tools sind längst Teil des schulischen unseres Alltags geworden, ob durch KI-generierte Hausaufgaben, die schnelle ChatGPT-Recherche oder das digitale Nachhilfe-Tool. Doch der Umgang mit den vielfältigen Möglichkeiten, aber auch den Gefahren Künstlicher Intelligenz muss gründlich gelernt werden. Während andere Bundesländer wie Bayern ihre Schüler längst fit für die digitale Zukunft machen, bremst die grün-geführte Landesregierung hier in Baden-Württemberg den Einsatz moderner KI-Tools aus und lässt Lehrkräfte und Schulleitungen bei Wartung und Betreuung der digitalen Ausstattung im Stich. Statt innovativ zu handeln, hängt Baden-Württemberg bei der digitalen Bildung hinterher.

 

Wir brauchen einen flächendeckenden Einsatz von KI-Tools an Schulen, um insbesondere den Schülerinnen und Schülern die Chance zu geben, sich mit KI zu beschäftigen und den Umgang mit ihr zu erlernen. Wir brauchen digitale Hausmeister an Schulen, um Lehrkräfte und Schulleitungen zu entlasten. Es braucht daher endlich ein umfassendes und landesweites Konzept zur Digitalen Bildung. Die Digitalisierung der Schule darf nicht dem Zufall überlassen werden – sie muss aktiv und bewusst gestaltet werden.“