Facettenreiche Tätigkeit der Abgeordneten erfordert eine gesonderte Betrachtung.


In der heutigen Plenardebatte zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Datenschutz und Volksvertretung sind eng miteinander verbunden, da der Schutz personenbezogener Daten eine wesentliche Grundlage für einen funktionierenden Datenschutz und eine freie Meinungsbildung darstellt. Laut Europäischem Gerichtshof findet die DSGVO mit ihrem hohen Schutzniveau grundsätzlich vollumfänglich auch auf die Parlamente Anwendung.

 

Das Mandat der Abgeordneten von ihrer Tätigkeit im Wahlkreis bis hin zu sicherheitsrelevanten Vorgängen im Plenarbetrieb ist jedoch überaus vielseitig und erfordert in seinen vielen verschiedenen Facetten jeweils eine gesonderte Betrachtung.

 

Daher nutzen wir eine in der DSGVO vorgesehene Regelung und etablieren für die Datenverarbeitung im parlamentarischen Bereich ein eigenes Datenschutzaufsichtsgremium. Damit stellen wir eine unbürokratische, kostengünstige und zügige Bearbeitung der Vorgänge sicher.“

 

Zumeist Schritte in die richtige Richtung.


Zur Debatte im Landtag zur Reform des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Verabschiedung dreier Staatsverträge – auch zum Südwestrundfunk (SWR) erklärt Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Verbesserungen im Jugendmedienschutz begrüßen wir, und auch, dass man offenbar die Lehren aus den seitherigen, nicht optimalen Instrumenten gezogen hat. Die aktuellen Debatten zu Social-Media-Verboten zeigen ja, dass es hier grundsätzlich Reformbedarf gibt.

 

Im sogenannten Reformstaatsvertrag, der ja den gesamten Öffentlich-rechtlichen Rundfunk betrifft, sind ebenfalls gute Ansätze gefunden worden, wie etwa die klarere regionale Orientierung, die jeweilige Schärfung des Auftrags der jeweiligen Anstalt oder die Auslotung der Potentiale für die Weiterentwicklung von ‚public open spaces‘ als Alternativen zu Big Tech.

 

Beim SWR-Staatsvertrag sehen wir Licht und Schatten. Die vorgelegten Reformschritte begrüßen wir grundsätzlich, wie etwa die stärkere Regionalisierung des Programmauftrags oder die Reduktion von Hörfunkprogrammen. Nicht gelungen sind indes einige Reformen beim Rundfunkrat – weil sich schlicht deren Nutzen nicht erschließt.  Mittelfristig bedeutet die Neuregelung einen Abbau von Kontrollkompetenzen und -erfahrung. Eine ‚Wildcard-Regelung‘ für die Entsendung in ein Kontrollgremium mag bei der breiten Verbändeabdeckung stechen, aber für die Kontrollkompetenz ist es eher kontraproduktiv.

 

Es fehlt auch weitere vertrauensbildende Transparenz bei Entscheidungsprozessen, Beitragsverwendung, bei Strukturveränderungen oder bei der Personalauswahl und -vergütung. Zu einer Kappung der Intendantenbezahlung, so wie etwa im Saarländischen Rundfunk, konnte man sich offensichtlich nicht durchringen – das falsche Signal nach all den Skandalen.“

 

Müssen entschlossen auf neue Formen der hybriden Bedrohung reagieren.


Nach der heutigen, öffentlichen Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums mitsamt der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2024 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Mit wachsender Besorgnis stellen wir fest, dass sich immer mehr junge Menschen – teils noch im Kindesalter – radikalisieren. Insbesondere rechtsextreme und islamistische Strömungen verzeichnen hier zunehmenden Zulauf.

 

Die allgegenwärtige digitale Vernetzung über soziale Medien und Online-Plattformen wirkt dabei wie ein Brandbeschleuniger. Extremistische Inhalte sind nur einen Klick entfernt, sie verbreiten sich rasant, oft unbemerkt, und treffen auf junge Menschen, die nach Orientierung, Zugehörigkeit oder Identität suchen.

 

Unser Auftrag ist eindeutig: Wir müssen Kinder und Jugendliche frühzeitig, nachhaltig und wirksam vor extremistischer Ansprache, ideologischer Einflussnahme und digitaler Indoktrination schützen. Medienkompetenz, Präventionsarbeit und eine enge Zusammenarbeit von Staat, Zivilgesellschaft und Bildungseinrichtungen sind dabei unverzichtbar.

 

Gleichzeitig gilt es, entschlossen auf neue Formen der hybriden Bedrohung zu reagieren: Dazu zählen beispielsweise gezielte Desinformationskampagnen oder die Nutzung sogenannter ‚Low-Level-Agents‘, die etwa durch Sabotageakte oder geplante Brandanschläge das Vertrauen in unsere demokratische Ordnung untergraben sollen. Solchen Versuchen feindlicher Staaten, unsere Gesellschaft zu destabilisieren, müssen wir mit Klarheit, Entschlossenheit und Resilienz entgegentreten.“

 

Die Freien Demokraten diskutieren mit ausgewiesenen Experten über digitale Tools und Künstliche Intelligenz an Schulen – es braucht dringend ein landesweites Gesamtkonzept zur digitalen Bildung.


Zur gelungenen Veranstaltung der FDP/DVP-Fraktion ´#SchuleDigital – Zwischen Kreidetafel und Künstlicher Intelligenz´ mit knapp 100 Teilnehmern äußern sich der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke sowie der Sprecher für Medien, Nico Weinmann und die Sprecherin für digitale Bildung, Alena Fink-Trauschel, wie folgt:

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die rege Teilnahme von Schülern, Lehrkräften, Pädagogen und verschiedenen Experten an unserer Veranstaltung zeigt deutlich, welche Bedeutung dem Thema Digitale Bildung zukommt. Denn die Bildung reicht in Zeiten wie diesen weit über die klassische Kreidetafel hinaus. Digitale Technologien, neue Lernformate und Künstliche Intelligenz verändern den Bildungsalltag grundlegend. Zugleich kann Künstliche Intelligenz nicht die Lösung für alles sein. Einfach einen Knopf im Ohr zu haben und sich das Erlernen von Fremdsprachen zu sparen, wie von Ministerpräsident Kretschmann vorgeschlagen, ist nicht unsere Vorstellung von Bildung. Künstliche Intelligenz soll Bildung erleichtern und wird zweifelsohne eine wichtige Rolle spielen, aber Künstliche Intelligenz darf Bildung nicht ersetzen. Hier liegt die Wahrheit wie so oft in der Mitte. Dies zeigt auch die landes- und bundesweit intensiv geführte Diskussion zum Thema Handyverbot. Hier muss das notwendige Vertrauen in die Schulen gesetzt und ihnen einen individuellen Umgang ermöglicht werden. Denn Fakt ist, dass die heutigen Schülerinnen und Schüler mehr vom Handy, digitalen Tools und Künstlicher Intelligenz verstehen als die Lehrkraft.

 

Uns Freien Demokraten ist es nicht nur gelungen, mit ausgewiesenen Experten für die vielfältigen Chancen aber auch Risiken von digitalen Tools und Künstlicher Intelligenz im Unterricht zu sensibilisieren und die Potenziale des neuen Faches Informatik und Medienbildung zu beleuchten, sondern wir haben gemeinsam mit allen Teilnehmern über notwendige politische Rahmenbedingungen für eine gelingende digitale Bildung diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass wir in Baden-Württemberg bei vielen Themen, die mit Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz zu tun haben, hintendran sind. Auch Pilotprojekte sind in anderen Bundesländern wie Bayern zahlreicher und besser konzipiert. Hieran sollte sich die grün-geführte Landesregierung ein Beispiel nehmen und die digitale Bildung nicht länger vernachlässigen.“

 

 

Nico Weinmann:

 

„Laut der ICILS-Studie von 2023 verfügen erstmals mehr als 40 Prozent der Achtklässler nur über sehr geringe Fähigkeiten im kompetenten und reflektierten Umgang mit digitalen Medien und Informationen. Im Vergleich zur letzten ICILS-Studie hat der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit lediglich rudimentären Kenntnissen noch einmal zugenommen. Gleichzeitig nutzen neun von zehn Schülerinnen und Schüler ChatGPT als Suchmaschine und die große Mehrheit nutzt die KI für schulische Zwecke. In der Vodafone-Jugendstudie von 2024 geben jedoch über siebzig Prozent der befragten jungen Menschen an, dass Künstliche Intelligenz an ihrer Schule keine Rolle spielt und ein kritischer und reflektierter Umgang damit nicht gelehrt und gelernt wird.

 

Wir dürfen unsere Schulen und Lehrkräfte mit dem Lehren von Medienkompetenz und digitaler Bildung nicht alleine lassen. Das neue Fach Informatik und Medienbildung kann – je nach inhaltlicher Ausgestaltung – ein erster Schritt in die richtige Richtung sein. Es müssen aber auch die Fortbildungsinhalte für Lehrkräfte laufend aktualisiert und Medienkompetenz stärker als Querschnittsthema in allen Unterrichtsfächern verankert werden.“

 

Alena Fink-Trauschel:

 

„Künstliche Intelligenz und digitale Tools sind längst Teil des schulischen unseres Alltags geworden, ob durch KI-generierte Hausaufgaben, die schnelle ChatGPT-Recherche oder das digitale Nachhilfe-Tool. Doch der Umgang mit den vielfältigen Möglichkeiten, aber auch den Gefahren Künstlicher Intelligenz muss gründlich gelernt werden. Während andere Bundesländer wie Bayern ihre Schüler längst fit für die digitale Zukunft machen, bremst die grün-geführte Landesregierung hier in Baden-Württemberg den Einsatz moderner KI-Tools aus und lässt Lehrkräfte und Schulleitungen bei Wartung und Betreuung der digitalen Ausstattung im Stich. Statt innovativ zu handeln, hängt Baden-Württemberg bei der digitalen Bildung hinterher.

 

Wir brauchen einen flächendeckenden Einsatz von KI-Tools an Schulen, um insbesondere den Schülerinnen und Schülern die Chance zu geben, sich mit KI zu beschäftigen und den Umgang mit ihr zu erlernen. Wir brauchen digitale Hausmeister an Schulen, um Lehrkräfte und Schulleitungen zu entlasten. Es braucht daher endlich ein umfassendes und landesweites Konzept zur Digitalen Bildung. Die Digitalisierung der Schule darf nicht dem Zufall überlassen werden – sie muss aktiv und bewusst gestaltet werden.“

 

 

Innenministerium muss aktuelle Entwicklungen frühzeitig erkennen.


Heute wird berichtet, dass in Baden-Württemberg immer mehr jugendliche rechtsextremistische Gruppierungen entstünden. Den Anfang der Radikalisierung junger Menschen sei oft bei Social Media zu finden, später setze sich das dann im realen Leben fort. Der extremismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, zeigt sich alarmiert:

 

„Die Einstiegsdrogen in die rechtsextreme Szene sind erkannt. Nun ist effektiver Schutz unserer Jugend vor den Einflüsterungen der Radikalen gefragt! Darum hat Extremismusforscher Frankenberger recht, wenn er eine Demokratieoffensive an Schulen fordert: Dazu gehört unbedingt die Vermittlung von Medienkompetenz, um junge Menschen resilient gegen die unterschwelligen Botschaften in Sozialen Netzwerken zu machen.

 

Doch auch die Verlockungen rechtsextremistischer Musikveranstaltungen können wir unterbinden. Auf Initiative der Liberalen hat der Landtag von Baden-Württemberg hierzu bereits im Abschlussbericht des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses Empfehlungen formuliert. Das Innenministerium ist hier gefordert, die Empfehlungen konsequent umzusetzen.

 

Wichtig für eine passgenaue Prävention ist aber auch, aktuelle Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Noch im Frühjahr teilte das Ministerium auf meine Kleine Anfrage mit, dass keine konkreten Erkenntnisse zu extremistischen Kampfsporttrainings vorlägen, während nun der Landesverfassungsschutz zurecht genau vor deren Gefahren warnt. Wenn wir die Extremismusprävention für Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg ernstnehmen, muss zuvorderst das Innenministerium seine Hausaufgaben machen!“

 

 

Gaming per se darf dabei aber nicht stigmatisiert werden.


Laut einer Meldung wird vor den Gefahren der Radikalisierung Jugendlicher durch Computerspiele nachdrücklich gewarnt. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Wir müssen die Gefahr der digitalen Radikalisierung junger Menschen über Online- und Gaming-Plattformen sehr ernst nehmen. Extremisten, die gezielt Kinder und Jugendliche über digitale Kanäle ansprechen, bedrohen unsere offene Gesellschaft und gefährden die Persönlichkeitsentwicklung Heranwachsender. Wir dürfen aber nicht den Fehler machen, Gaming per se zu stigmatisieren – viele junge Menschen finden hier Gemeinschaft und Kreativität.

Unser Ziel ist klar: Junge Menschen sollen sich sicher und frei im digitalen Raum bewegen können – ohne Angst vor Manipulation durch Extremisten.

Für uns ist daher eine Stärkung digitaler Medienkompetenz der Kinder, Jugendlichen, Eltern und Lehrkräfte unerlässlich. Sie müssen besser über Risiken im Netz aufgeklärt werden. Medienbildung gehört für uns verpflichtend und praxisnah in alle Schulen. Darüber hinaus brauchen wir technisch versierte Sicherheitsbehörden, der Staat muss in der digitalen Welt handlungsfähig sein. Dazu gehören eine moderne Ausstattung, spezialisiertes Personal und klare rechtliche Rahmenbedingungen für das Vorgehen gegen Extremisten – ohne übermäßige Eingriffe in die digitale Freiheit. Statt pauschaler Überwachung setzen wir uns ein für gezielte Prävention, die die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht nimmt, aber sie auch in die Lage versetzt, konsequent gegen extremistische Inhalte vorzugehen, etwa durch transparente Moderation und effektive Meldewege.“

 

Abkehr von sinnvollem Verfahren bei Unklarheiten in der Besoldung führt nur zu Unmut und Mehrarbeit.Zur Pressekonferenz von Beamten- und Richterbund zur Ankündigung des Finanzministeriums, Widersprüche von Beamten zur Frage der verfassungsgemäßen Besoldung nun nicht mehr ruhend zu stellen, sondern negativ zu bescheiden, erklären Frank Bonath, finanzpolitischer Sprecher und Nico Weinmann, stv. Vorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

Bonath: „Der Finanzminister will nun an den Landesbeamten sparen. Wenn Widersprüche gegen die Besoldung in der Frage der Unteralimentation jetzt nicht mehr wie jahrelang üblich, ruhend gestellt werden bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sondern abschlägig beschieden werden sollen, setzt er doch darauf, dass es bei den Beamten eine Scheu gibt, ihren Dienstherren zu verklagen. Denn nur wer nach dem ablehnenden Bescheid klagt, erhält dann bei einer entsprechenden Entscheidung in Karlsruhe entsprechende Nachzahlungen. Dies wird in Zeiten mangelnder Fachkräfte im öffentlichen Dienst die Bereitschaft sicher nicht steigern, auch mal mehr zu arbeiten. Dazu löst es entsprechende Mehrarbeit im Landesamt für Besoldung und Versorgung aus, die sowieso schon unter der vielen Arbeit ächzen. Und ein klareres Signal, dass man eigentlich sicher ist, eben nicht innerhalb der von Karlsruhe aufgestellten Regeln der Beamtenbesoldung zu sein, kann man ja kaum setzen. Wir fordern den Finanzminister auf, hier zum alten Verfahren zurückzukehren.“

Weinmann: „Die Richterschaft weißt in Zeiten des Selbstlobs der Ministerin, dass man ja soviel für die Justiz tue, zurecht darauf hin, dass das bei den Richtern und Staatsanwälten am Monatsende eben nicht ankommt. Erst hat man beim sogenannten Vier-Säulen-Modell die Richterschaft vergessen, und dann bei der letzten Tarifergebnisübertragung auch noch die Unterschiede zwischen den Besoldungsgruppen weiter eingeebnet – obwohl das Bundesverfassungsgericht explizit angemahnt hat, dies nicht zu tun. Wer eine hochqualifizierte und motivierte Justiz will, muss hier definitiv anders handeln – und dazu ganz sicher nicht die Verwaltungsgerichte mit Besoldungsklagen belasten. Das fräße dann auch wieder die zusätzlichen Stellen aus dem Haushalt auf. Man kann sich kaum eine mehr aus der Zeit gefallene Handlungsweise vorstellen.“

 

Veränderter Auftrag darf nicht die Grundlage des privaten Rundfunks angreifen

Zur Debatte im Landtag zur Reform des SWR-Staatsvertrags erklärt Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die vom SWR vorgelegten Reformschritte begrüßen wir grundsätzlich, vollendet man doch so den vor 27 Jahren initiierte Zusammenschluss von SDR und SWF. Die stärkere Regionalisierung des Programmauftrags, die Reduktion von Hörfunkprogrammen, die Konzentration von Kompetenzen auf je einen Standort bei einem immer noch in zwei Bundesländern beheimateten Sender sind sinnvoll – nicht zuletzt mit Blick auf die Beitragszahler auch aus finanzieller Hinsicht. Die Reformen, die im Rahmen der ARD noch hinzutreten, machen das Ganze zu einem ambitionierten Paket, dass es nunmehr gilt, mit Leben zu füllen.

Nicht gelungen sind indes einige Reformen beim Rundfunkrat – weil sich schlicht deren Nutzen nicht erschließt. Im Gegenteil, werden perspektivisch Kontrollerfahrung abgeschnitten. Nicht zuletzt wird damit der Eindruck erweckt, sich das Gremium „gewogener“ gestalten zu wollen. Das ist aber nicht dessen Aufgabe! Die richtige Reaktion auf die vergangenen Skandale im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind indes mehr Transparenz, eine größere Staatsferne und eben eine bessere Kontrolle.

Die entscheidende Frage in der an sich wünschenswerten Regionalisierung des Auftrags des SWR ist, trotzdem den Raum für das private Angebot nicht zu beschneiden. Zur Sicherung und Förderung der Meinungsvielfalt ist neben dem öffentlich-rechtlichen auch ein starker privater Rundfunk unerlässlich. So kann die Regionalisierung z.B. des Radios SWR3 ein klares, öffentlich finanziertes Konkurrenzangebot zu den Lokal- und Regionalsendern sein und damit ein Angriff auf deren Finanzierung. Dem gilt es beispielsweise durch eine Begrenzung der Werbung, wie dies beim NDR erfolgreich praktiziert wird, entgegenzuwirken. Dass zudem anstelle einer konkreten Begrenzung der Intendantenvergütung lediglich auf eine Orientierung am öffentlichen Sektor verwiesen wird, erachten wir zudem als verpasste Chance, aus den Vorkommnissen des RBB weitreichende Lehren zu ziehen und Glaubwürdigkeit wieder zurückzugewinnen.“

 

Erhobene Daten unbescholtener Dritter müssen zeitnah gelöscht werden.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Befugnisse des Verfassungsschutzes ausgeweitet werden sollen, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Der Verfassungsschutz schützt als Frühwarnsystem unsere unverhandelbaren Wertprinzipien; er leistet unverzichtbare Arbeit. Die Gefahren – von innen und außen – für unsere freiheitliche Demokratie wachsen stetig. Daher ist es richtig und wichtig, dass wir das Landesamt mit dem notwendigen Rüstzeug ausstatten, damit es seiner Aufgabe bestmöglich nachkommen kann.

 

Wir werden im Gesetzgebungsprozess darauf achten, dass mit den Daten unbescholtener Dritter, die als sogenannter ‚Beifang‘ durch staatliche Maßnahmen ebenfalls erfasst werden könnten, überaus sensibel umgegangen wird und diese Daten unmittelbar wieder gelöscht werden müssen.“

 

In Deutschland hat Extremismus keinen Platz.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die aktuell größte Gruppierung sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter verboten wurde, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Wir begrüßen das Verbot des ‚Königreich Deutschland‘ ausdrücklich als entschlossenen Schritt zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das sendet ein klares Signal an alle, die unsere Rechtsstaatlichkeit infrage stellen: In Deutschland hat Extremismus keinen Platz. Wir stehen fest an der Seite aller Sicherheitsbehörden, die mit Mut und Entschlossenheit gegen verfassungsfeindliche Parallelstrukturen vorgehen. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass Bürgerinnen und Bürger bestmöglich aufgeklärt werden, um unsere Demokratie nachhaltig zu stärken.“

 

 

Unsere Demokratie muss jeden Tag verteidigt werden, Demokratiebildung ist ein wichtiger Baustein.


In der Plenardebatte zum Antrag „Schutz unseres demokratischen Staates, seiner Organe, Institutionen und Symbole“, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind keine Selbstverständlichkeit – sie stehen weltweit und auch bei uns unter Beschuss. Desinformationskampagnen, Extremismus und äußere Bedrohungen gefährden unsere freiheitliche Ordnung. In den USA wird das Vertrauen in demokratische Institutionen von innen heraus untergraben, in der Türkei erodiert die Gewaltenteilung, und Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine zeigt die brutale Realität äußerer Bedrohungen. Doch auch bei uns sind die Angriffe auf die Demokratie vielfältig.

 

Dagegen braucht es eine wehrhafte Demokratie: Das bedeutet entschlossene Maßnahmen gegen Extremismus, konsequente Strafverfolgung von Hass und Hetze sowie wirksame Schutzmechanismen gegen Desinformation. Unsere politischen Institutionen müssen besser abgesichert werden, und auch Vereine und Verbände dürfen sich nicht von autoritären Kräften unterwandern lassen. Wir müssen diejenigen schützen, die unsere Demokratie verteidigen – Polizisten, Journalisten, Rettungskräfte und Politiker, die leider immer häufiger Anfeindungen ausgesetzt sind.

 

Ein zentraler Baustein ist die Demokratiebildung: Eine aufgeklärte Gesellschaft ist der beste Schutz vor Extremismus. Wir müssen demokratische Werte und Medienkompetenz stärker in Schulen und der Erwachsenenbildung verankern. Gleichzeitig braucht es eine robuste Cybersicherheitsstrategie, um digitale Angriffe auf Behörden, Unternehmen und kritische Infrastruktur abzuwehren.“

 

 

FDP/DVP-Fraktion möchte gerechteres Modell wie in Bayern umsetzen.


Bei der Fraktionsveranstaltung zu den Auswirkungen und Konsequenzen der grün-schwarzen Grundsteuerreform erklären Nico Weinmann, stv. Vorsitzender und lokaler Abgeordneter in Heilbronn sowie Stephen Brauer, der Grundsteuer-Experte der Landtagsfraktion, den Bürgerinnen und Bürgern die wesentlichen Schwächen des grün-schwarzen Modells:

 

Weinmann: „Die von den Besuchern geschilderten zahlreichen konkreten Fälle bestätigen das bereits im Gesetzgebungsverfahren absehbare Grundsteuer-Desaster der grün-schwarzen Landesregierung. Auch in der Region Heilbronn gibt es massive Verwerfungen mit nicht selten einer Vervielfachung der geforderten Grundsteuerzahlung. Bei näherer Betrachtung wird schnell klar, warum die Fokussierung am Bodenwert nicht als sachdienlich gelten kann. Da die Entscheidungen der Gutachterausschüsse für die Bewertung des Bodenrichtwerts alleinentscheidend sind, ist es nicht hilfreich, wenn die Bewertungsvorgaben von Bundes- und Landesregierung die Realität nicht abbilden, etwa wenn sogenannte atypische Grundstücke oder Grundstücksteile mit Bauverboten trotzdem als vollwertiges Baugrundstück bewertet werden.“

 

Brauer: „Neben unseren Versuchen, innerhalb dieses verkorksten Systems für die Bürger einige Verbesserungen möglich zu machen, womit wir regelmäßig an grüner und schwarzer Unbeweglichkeit scheitern, fordern wir ein anderes Berechnungsmodell auf Basis der Grundstücks- und Gebäudeflächen wie in Bayern, welches ohne die anfällige Bodenwertberechnung auskommt. Nach allen Erfahrungen ist dies ein wesentliches gerechteres und weniger fehleranfälligeres Modell, sind doch die Flächen dabei präzise festgestellt.

Ich rufe die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen auf: hören Sie einmal auf die Bevölkerung und verändern Sie endlich das System!“

 

Landesregierung hat unsere Warnungen ignoriert – jetzt sehen wir die Konsequenzen.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach ein massiver Anstieg von Asylverfahren bei Gerichten erwartet wird, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die prognostizierte Welle von Asylverfahren zeigt deutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Wir haben uns bereits in den letzten Haushaltsberatungen für eine zusätzliche Kammer für Asylsachen eingesetzt – leider wurde dies von der Landesregierung abgelehnt.

 

Die Landesregierung muss diese Warnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs ernst nehmen und endlich reagieren, um eine noch stärkere Überlastung der Verwaltungsgerichte zu verhindern. Ohne weitere Maßnahmen drohen massive Verzögerungen in den Verfahren, die sowohl für die Betroffenen als auch für die Behörden, Kommunen und unsere Gesellschaft weitreichende Folgen haben werden.

 

Wir brauchen mehr personelle Ressourcen, um die steigende Zahl der Verfahren effizient zu bewältigen. Die Landesregierung hat unsere Warnungen ignoriert – jetzt sehen wir die Konsequenzen.“

 

 

Das „Wie“ der Umsetzung sollte dabei den Ländern obliegen.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Björn-Steiger-Stiftung sich mittels einer Verfassungsbeschwerde für bundesweit einheitliche Standards im Rettungswesen einsetzt, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Das baden-württembergische Rettungsdienstgesetz steht – nach der handwerklich schwachen und verfassungsrechtlich bedenklichen Novelle von Minister Strobl aus dem letzten Jahr – derzeit ohnehin vor einer ungewissen Zukunft, weil die Björn-Steiger-Stiftung gegen diese mittels einer Verfassungsbeschwerde vorgeht.

 

Wir unterstützen den Gedanken der Implementierung bundeseinheitlicher Standards im Rettungswesen. Das dient dem Patientenwohl, vereinfacht Abläufe und sollte auch auf Personalausbildung und -gewinnung positiven Einfluss haben. Diese Vorgaben könnte man, sollte das Landesrecht vor Gericht nicht standhalten, gleich in einer neuerlichen Novelle unterbringen.

 

Dabei sollte aber mit Blick auf den Föderalismus das ‚Wie‘ der Umsetzung der einheitlichen Vorgaben weiterhin den Ländern obliegen.“

 

Erneut gestiegene Zahl der Ertrunkenen stimmt bedenklich.


Heute wird gemeldet, dass in Baden-Württemberg die Zahl der Ertrunkenen im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen ist. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Seit 2019 steigt die Zahl der Badetoten stetig an. Dieser Trend stimmt bedenklich, ihm muss endlich entschieden entgegengewirkt werden. Dazu gehört einerseits eine bessere Aufklärung der Bevölkerung vor bestehenden Risiken, insbesondere in den heißen Sommermonaten und an Gewässern mit – häufig unerwarteten – Strömungen.

 

Andererseits müssen unsere Kommunen tatsächlich und finanziell besser unterstützt werden, um die Rahmenbedingungen insgesamt zu verbessern. Denn klar ist, Schwimmunterricht kann es nur geben, wenn auch Wasserflächen zur Verfügung stehen und nur so können wir den Grundstein für sicheres Badevergnügen legen.

 

Und schließlich muss das Ehrenamt insgesamt, aber auch speziell in der Wasserrettung attraktiver gemacht werden. Das Pilotprogramm der Landesregierung „SchwimmFidel – Ab ins Wasser!“ in Kooperation mit den Schwimmverbänden und der DLRG braucht mehr finanzielle Unterstützung.“

Man will offenbar aus den Skandalen lernen, aber doch bitte nicht so schnell.


Zu der Landtagsdebatte zu den Reformstaatsverträgen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die vorliegenden Staatsverträge enthalten Licht und Schatten, aber leider mehr von Letzterem. Im allgemeinen Reformstaatsvertrag für alle Rundfunkanstalten gibt es zwar begrüßenswerte Punkte wie die klarere regionale Orientierung, die Schärfung des Auftrags oder die Idee, Potentiale für die Weiterentwicklung des öffentlichen Raums zu ‚public open space‘ als Alternative zu mächtigen US-Digitalkonzernen, zu heben. Es sollen auch die Grundsätze für Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit etabliert werden. Aber gerade hier sieht man, wie weit sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk von der Lebenswirklichkeit der Wirtschaft, aber auch der öffentlichen Verwaltung entfernt hat. Und diesen Aufholprozess an die Realität begrüßen wir an sich, bemängeln aber zu wenig Ambition. Die Richtung stimmt, das Tempo fehlt. Entscheidend wird aber sein, dass es nicht nur Lippenbekenntnisse sind.

Beim Staatsvertrag zur Reform der Zustimmung zu den Ergebnissen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF) kritisieren wir die Struktur der abgestuften Widerspruchsrelevanz. Wenn die Inflation einen höheren Bedarf auslöst, müssen auch mehr Länder zustimmen? Das konterkariert den Zweck der Kommission, zu der wir stehen. Die Abkehr von der Einstimmigkeit als tragende Säule eines wirklichen öffentlichen Rundfunks setzt ein falsches Signal.

Die Änderungen im Jugendschutz begrüßen wir im Wesentlichen, reagieren sie doch auf die teilweise unbrauchbaren Methoden aus der Vergangenheit. In Zeiten von staatlich gelenkten Desinformationskampagnen muss man hier restriktiver agieren können, um Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen digitaler Medien zu schützen.“

 

Keine Kompromisse oder Risiken, wenn es um unseren Rechtsstaat geht.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Zahl der offenen Ermittlungsverfahren weiterhin sehr hoch ist und Vertreter der Richterschaft gar eine Häufung der Anzeichen eines überlasteten Rechtsstaates erkennen, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Warnungen aus den Reihen der Richterschaft sollten unbedingt ernst genommen werden. Wenn es um den effizienten und funktionierenden Rechtsstaat geht, dürfen wir keine Kompromisse oder Risiken eingehen.

 

Bereits im Rahmen der Haushaltsverhandlungen haben wir uns für eine massive Aufstockung im Mittelbau der Justiz eingesetzt – ein entscheidender Schritt, um Verfahren zu beschleunigen und die Justiz nachhaltig zu entlasten. Die ablehnende Haltung der Landesregierung im vergangenen Herbst gegenüber dieser Maßnahme bedarf einer dringenden Neubewertung.

 

Zudem muss die Attraktivität des Justiz-Standortes Baden-Württemberg deutlich gesteigert werden. Die von uns seit Langem geforderte Anhebung der Referendarbezüge ist hierbei ein wesentlicher Faktor. Wer die besten Juristen langfristig an den Standort binden will, der muss auch entsprechende Weichen stellen.“

Richtung ist in Ordnung, umschifft aber die wesentlichen Kritikpunkte.


Zur heutigen Vorstellung des SWR-Reformstaatsvertrags äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Das vorgestellte Ergebnis der Verhandlungen mit Rheinland-Pfalz zur Neuaufstellung des SWR betrachten wir kritisch. Angesichts auch jüngst zutage getretener Mängel erscheint es fraglich, ob im Wesentlichen kosmetische Veränderungen an der Gremienstruktur und eine längst beschlossene Reduktion der Hörfunkprogramme ausreichen, verlorenes Vertrauen in den öffentlich-Rechtlichen Rundfunk wiederherzustellen. Trotz positiver Ansätze kommt eine nennenswerte Verbesserung der konkreten Arbeit zu kurz. Der Staatsvertrag erscheint insoweit als der kleinste gemeinsame Nenner, ohne dass eine langfristige Perspektive eröffnet wird.“

 

 

Austausch zwischen den Ländern und dem Bund ist unerlässlich, wäre ein echter Fortschritt.


Zur heutigen Ankündigung der Landesregierung, die Staatsschutzverfahren in einem neuen Zentrum zu bündeln, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die bessere Vernetzung innerhalb unseres Sicherheitsapparates und der Justiz ist sicherlich eine nette Idee. Ich hätte aber gehofft, dass unsere Behörden auch vor diesen beiden neuen Zentren schon sehr gut vernetzt gewesen sind.

 

Viel wichtiger erschiene mir jedoch, zu lokalisieren, wo der Föderalismus möglicherweise ein noch effektiveres Vorgehen beschränkt und diese Beschränkungen zu beseitigen. Die schrecklichen Anschläge der letzten Wochen haben nämlich verdeutlicht, wie wichtig ein hinreichender Daten- und Informationsaustausch gerade zwischen den einzelnen Bundesländern und dem Bund wäre. Das wäre ein wirklich entscheidender Fortschritt für mehr Sicherheit in unserem Land.“

 

Prüfen, ob unser Strafrecht noch angemessen auf heutige Herausforderungen reagiert.


Zu aktuellen Diskussionen um eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die Frage, ob die derzeitige Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren noch zeitgemäß ist, sollte nicht ideologisch, sondern sachlich und wissenschaftlich diskutiert werden. Unsere Gesellschaft hat sich verändert und wir müssen prüfen, ob unser Strafrecht noch angemessen auf heutige Herausforderungen reagiert.

 

Es geht nicht darum, Kinder und Jugendliche vorschnell zu bestrafen, sondern um eine verantwortungsvolle Anpassung unseres Rechtssystems an wissenschaftliche Erkenntnisse zur Reife- und Einsichtsfähigkeit junger Menschen. Deshalb befürworte ich eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung zu diesem Thema.

 

Vor diesem Hintergrund wäre es schön, wenn die Ministerin und die Landesregierung nun endlich Taten statt Worte folgen ließen.“

Begrüße die Umsetzung europäischer Vorgaben und danke der Feuerwehr für den unermüdlichen Einsatz.


In der ersten Beratung zum Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die FDP/DVP-Fraktion steht für ein starkes, zukunftsfähiges Feuerwehrwesen. Wir begrüßen daher die vorgesehene Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Barrierefreiheit im Notrufsystem.

Es ist essenziell, dass auch Menschen mit Behinderungen die Notrufnummer 112 uneingeschränkt nutzen können. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft. Der Aufbau digitaler wie redundanter Kommunikationsnetze, der mehr Sicherheit bei der Alarmierung der Feuerwehren verspricht, stellt dazu eine geeignete Ergänzung dar.

Ebenso befürworten wir die Einführung einer Stellenzulage für die Beamtinnen und Beamten an der Landesfeuerwehrschule. Wer sich in der praktischen Feuerwehrausbildung engagiert, leistet einen entscheidenden Beitrag zur hohen Qualität und Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren. Diese Anerkennung in Form einer Zulage ist demnach folgerichtig und ein schönes Zeichen der Wertschätzung.

Anders als noch das ‚Augen zu und durch‘ beim Rettungsdienstgesetz, wurden zudem Inhalte aus den Anhörungen zum Gesetz, nämlich aus den Rückmeldungen von Städtetag und Landesfeuerwehrverband, berücksichtigt. So werden die eigentlich neu vorgesehenen Positionen des Stv. Bezirksbrandmeisters sowie des Stv. Landesbrandmeister nicht wie zunächst geplant jetzt eingeführt, sondern bis zur gebotenen umfangreichen Reform des Feuerwehrgesetztes und der Analyse der landesweiten Strukturen im Bevölkerungsschutz zurückgestellt. Das erscheint uns sinnvoll und plausibel, schließlich muss unser Ziel sein, die Feuerwehren langfristig gut aufzustellen und für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu wappnen.

Dazu gehört unter anderem, neben einer soliden und auskömmlichen Finanzierung, eine bessere Unterstützung des Ehrenamts, beispielsweise durch die Förderung einer landeseinheitlichen Regelung für die sogenannte Feuerwehrrente für freiwillige Feuerwehrangehörige.

Im Namen der FDP/DVP-Fraktion bedanke ich mich bei allen Feuerwehrfrauen und -männern für ihren unermüdlichen Einsatz. Er verdient unsere höchste Anerkennung, unsere Unterstützung, unseren Respekt und unsere Wertschätzung.“

Ausweitung der Strafbarkeit erweitert auch die präventiven Befugnisse unserer Ermittlungsbehörden.


Aktuell wird berichtet, dass Verschärfungen des § 89a StGB gefordert werden, um Planungen für Messertaten oder andere geplante Begehungsformen schwerer staatsgefährdender Straftaten nunmehr unter Strafe zu stellen. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die derzeit zu engen Grenzen, innerhalb derer die Planung eines Anschlags unter Strafe steht, müssen ausgeweitet werden. Oft werden Fahrzeuge oder Messer für schrecklichste Taten verwendet. Unser Strafrecht muss mit der Zeit gehen und diesem Wandel Rechnung tragen.

 

Das erweitert auch die präventiven Befugnisse unserer Ermittlungsbehörden. Es muss uns darum gehen, Planungen von potentiellen Tätern möglichst frühzeitig zu erkennen und ihr schreckliches Wirken im Keim zu ersticken.“

Werden uns auch im neuen Jahr dafür einsetzen und hoffen auf Vernunft der anderen Fraktionen
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Stärkung des Bundesverfassungsgerichts
zugestimmt. Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechts- sowie
extremismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, fordert nun auch vergleichbare Schritte im
Land:
„Bundestag und Bundesrat haben vor der kommenden Wahl unser Verfassungsgericht krisensicher
aufgestellt und verhindert, dass zentrale Punkte mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden können.
Die Lehren der Vergangenheit sind dort verinnerlicht worden.
Nur die demokratischen Fraktionen im Landtag waren zu diesem dringend gebotenen Schritt leider
nicht bereit. Mit fadenscheinigen Begründungen wurde unser praxistauglicher Entwurf abgelehnt.
Wir werden uns im neuen Jahr weiterhin dafür einsetzen, unsere Gerichte vor Verfassungsfeinden zu
schützen. Hoffentlich gelangen auch die anderen Fraktionen zur Vernunft. An uns wird es nicht
scheitern.

Der vorliegende Vertrag ist ein eindeutiger Beleg für die notwendigen wie großen Anstrengungen.


In der Plenardebatte zum Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden und der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs zur Änderung des Vertrags vom 18. Januar 2010 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie rechts- und extremismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Mit der Zustimmung zu diesem Änderungsvertrag senden wir ein klares und deutliches Signal: Jüdisches Leben bereichert nicht nur unser Land und unsere Gesellschaft. Jüdisches Leben gehört zu Baden-Württemberg – ohne Wenn und Aber!

 

Gerade in Verantwortung vor der Geschichte und im Selbstverständnis eines humanistischen Liberalismus dürfen wir im Kampf gegen den Antisemitismus nicht nachlassen. Daher begrüßen wir ausdrücklich die Zielsetzung der im Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit den Israelitischen Religionsgemeinschaften Württemberg und Baden vorgenommenen Anpassungen und Ergänzungen. Diese beinhalten unter anderem die Rücksichtnahme von Hochschulprüfungen auf jüdische Feiertage, was die große Bedeutung jüdischen Lebens an unseren Hochschulen unterstreicht.

 

Zusätzlich wird das jüdische Bildungswerk finanziell gestärkt, um über jüdisches Leben und Kultur zu informieren, Vorurteile abzubauen und antisemitischen Ressentiments entschieden zu begegnen.

 

Zuletzt, so bedauerlich es ist, ist die Sicherheit jüdischer und israelitischer Einrichtungen trotz all des vorbildlichen Engagements gegen Hass, Hetze und Intoleranz weiterhin bedroht. Wir begrüßen daher die Verstetigung der finanziellen Unterstützung bei der Wartung von baulichen Sicherheitseinrichtungen und der Beschäftigung von Sicherheitspersonal.

 

Für uns Freie Demokraten ist klar: Wir sind dankbar für das Vertrauen, das Jüdinnen und Juden wieder in unser Land setzen. Es schmerzt, wenn wir sehen müssen, dass Jüdinnen und Juden heute wieder Angst haben, in Sorge um ihre Sicherheit leben. Es ist schlicht unsere Pflicht, alles daran zu setzen, dieses Vertrauen nicht zu enttäuschen. Dieser Vertrag ist ein gutes Zeugnis dafür.“

Von pragmatischen Regelungen kann unser Daten- und Digitalstandort nur profitieren.


In der Plenardebatte zum Haushalt des Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Das Bürgerrecht auf Datenschutz umfasst den Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen vor missbräuchlicher Verwendung. Der Datenschutz ist somit die tragende Säule des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Der technische und digitale Fortschritt ist ebenso wie die damit einhergehenden Herausforderungen für den Datenschutz zweifelsohne groß.

 

Ich begrüße vor diesem Hintergrund, dass die Themen der Beratung und Informationsbereitstellung bei unserem Landesbeauftragten Prof. Keber hoch im Kurs stehen. Weit über 100 Veranstaltungen und mehrere tausend Teilnehmer belegen das deutlich. Doch Bedeutung und Aufgabe des Datenschutzes sind nach unserer Überzeugung umfassender.

 

Guter, seriöser wie pragmatischer Datenschutz kann einen Standortvorteil darstellen. Insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz vertrauen viele Unternehmen auf Datenschutz ‚made in Germany‘. KI macht den Datenschutz noch bedeutsamer und zugleich komplexer. Unbefugte Zugriffe auf fremde Daten via Künstlicher Intelligenz zeigen Probleme, aber auch Chancen auf, sich als attraktiver Standort zu profilieren.

 

Doch guter Datenschutz eröffnet nicht nur Chancen, er sorgt andererseits auch für Verdruss. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, von den ehrenamtlich getragenen Vereinen ganz zu schweigen, tun sich noch immer mit der Umsetzung der DSGVO schwer. Noch viel zu häufig hören und lesen wir, dass ein überbordender Datenschutz Innovationen ausbremst und Wirtschaftskraft schmälert. Diesen Widerspruch, die Hindernisse für Innovation abzubauen einerseits, andererseits den pragmatischen Datenschutz, der unseren Daten- und Digitalstandort stärkt, in einen harmonischen Ausgleich zu bringen, sehen wir sodann als eine der wichtigen Aufgabe des Landesdatenschutzbeauftragten.

 

Neben dem Datenschutz steht freilich auch die Informationsfreiheit im Titel des Landesbeauftragten. Sehr oft wurde und wird dieses Thema auf ein vielfach diskutiertes und wiederholt in Aussicht gestelltes Transparenzgesetz reduziert. Für dieses fehlt es augenscheinlich am politischen Willen von Grün-Schwarz, den getätigten Zusagen auch Taten folgen zu lassen. Für uns ist dabei klar: Bürgernahe und effiziente Informationsfreiheit bedingt, verstärkt und sinnvoll Verwaltungshandel zu digitalisieren. Nur dann wird die gewünschte Transparenz personell und finanziell leistbar.

 

Wir sehen den Landesbeauftragten für seine Aufgaben personell und sachlich gut aufgestellt, danken ihm für seine bisherigen Verdienste um den Datenschutz und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin alles Gute.“