An der Staatsangehörigkeit allein kann man gelungene Integration nicht festmachen.

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu einem Gesetzesentwurf zur Änderung der Landesverfassung, wonach künftig Mitglieder der Landesregierung nur noch und ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen dürfen, wie folgt aus:

„Art. 18 AEUV verbietet eine jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Auch wenn diese Norm nicht direkt auf den vorliegenden Fall anwendbar ist, entfaltet dieser europäische Grundgedanke, den wir Freien Demokraten in uns tragen, eine weitgehende Gültigkeit. Das mit diesem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebrachte pauschale Misstrauen gegenüber Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, bedient lediglich populistische Ressentiments, geht in der Sache aber fehl. So verkennt die im Gesetzentwurf dokumentierte Einstellung, dass es in vielen Fällen, trotz eines klaren Bekenntnisses zur Deutschen Staatsbürgerschaft, nicht möglich oder unzumutbar ist, die alte Staatsbürgerschaft abzulegen.

Gelungene Integration oder einen dazugehörigen Willen vermag man nicht ausschließlich an einer Staatsangehörigkeit festzumachen. Das kann ich als Doppelstaatler sehr gut beurteilen und nur bekräftigen. Wichtig für gute und verlässliche Politik sind vielmehr ein klares Bekenntnis zu Recht und Gesetz, Anstand und Haltung.

Der gem. Art. 48 LV BW zu leistende Amtseid beinhaltet den Schwur, dem Wohle des Volkes zu dienen. Dabei vertritt das Mitglied der Landesregierung die Interessen des gesamten Volkes. Es geht hierbei um mehr als eine bloße Staatsangehörigkeit.“

Verstetigung der Krisenvorsorge anstatt post-katastrophaler Aktionismus.

Am 27.11.2023 fand der vierte Runde Tisch zum Thema ´Kommunales Krisenmanagement‘ statt. Die Mitglieder der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ der FDP/DVP-Fraktion des Landtags trafen sich in Braunsbach (Landkreis Schwäbisch-Hall) mit Vertretern aus dem Rettungs- und Hilfswesen, der Kommunalpolitik, sowie der Geotechnik.

Nach einer Ortsbegehung von Braunsbach, bei der sich die Teilnehmenden ein Bild der verehrenden Sturzflut von 2016 sowie der darauf gefolgten vorsorglichen Infrastruktur machen konnten, fand ein Runder Tisch im Rathaus der Gemeinde statt. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen Themen wie Frühwarnsysteme, Infrastrukturaufbau, und die Koordination von Rettungsdiensten.

Nico Weinmann, stv. Fraktionsvorsitzender der FDP-Landtagsfraktion und Sprecher für Bevölkerungsschutz und Recht, kommentierte: „Der Vor-Ort Termin in Braunsbach hat eindrücklich vermittelt, wie wichtig und elementar Kommunale Krisenvorsorge ist. Auch wenn die Bilder der Sturzflut am 29. Mai 2016 in Braunsbach noch präsent sind, wurde deutlich, dass Vorsorge und schnelle Reaktionsfähigkeit entscheidend waren und sind, um die Auswirkungen von Naturkatastrophen zu minimieren.

Gleichzeitig müssen wir die Routine durchbrechen, dass Krisenvorsorge und gesellschaftliche Resilienz nur nach Katastrophen die gebotene hohe Priorität erfahren. Vielmehr müssen diese Themen in der kommunalen und landespolitischen Agenda sowohl in Bezug auf die Aufmerksamkeit als auch die finanzielle Unterstützung Verstetigung erfahren. Der reaktionelle Aktionismus führt häufig zu einer Fehlallokation, statt die wirklich jeweils vor Ort benötigten Mittel fruchtbar zur Verfügung zu stellen. Städtebauliche Klimaresilienz, Entwicklung effizienter Frühwarnsysteme sowie Stärkung der Eigenverantwortlichkeit müssen zudem im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen.“ 

Stephen Brauer, Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Schwäbisch Hall und Finanzpolitischer Sprecher der Fraktion, ergänzte: „Die finanzielle Dimension von Krisenvorsorge ist ein Schlüsselfaktor, den es zu berücksichtigen gilt. Bei unserem Besuch in Braunsbach wurde deutlich, dass die finanziellen Ressourcen einer Gemeinde einen erheblichen Einfluss auf ihre Fähigkeit haben, adäquate Maßnahmen zur Krisenbewältigung zu ergreifen. Es gilt daher sicherzustellen, dass Kommunen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um in Prävention und Schadensbegrenzung zu investieren. Dabei sollten auch innovative Finanzierungsmodelle in Betracht gezogen werden, um den Gemeinden mehr Flexibilität zu ermöglichen.“

„Wir begrüßen den Besuch der FDP-Landtagsfraktion und die Gelegenheit, unsere Erfahrungen im Bereich der kommunalen Krisenvorsorge zu teilen. Es ist erfreulich zu sehen, dass sich politische Akteure auf Landesebene aktiv für das Thema Krisenvorsorge interessieren und bereit sind, die Bedürfnisse der Kommunen zu verstehen. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Landesebene ist von großer Bedeutung, um gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, die die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten“, fügte Frank Harsch, Bürgermeister der Gemeinde Braunsbach hinzu.

 

Einsatz von künstlicher Intelligenz stellt die Behörden schon heute vor große Herausforderungen.

Heute wurde der Landtag informiert im Rahmen einer Sitzung des Ständigen Ausschusses zum Thema Desinformation. Dies geschah unter anderem durch Dr. Wolfgang Kreißig, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation sowie Lutz Güllner, Leiter der Strategischen Kommunikation im Auswärtigen Dienst der EU. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Wir konnten spannenden Vorträgen lauschen, welche Arten von Desinformation, Identitätsfälschung, Reichweitenausdehnung etc. existieren. Die Taktiken hätten sich seit dem Beginn des Angriffs auf die Ukraine geändert und zwar mit einer Flut an Rechtfertigungs-Narrativen zugunsten Russlands. Bekanntes Beispiel ist dafür sind die Auseinandersetzungen um Sendezulassung von ‚Russia Today‘ in Deutschland.

Dadurch hätte sich auch eine andere Einschätzung der eigenen Maßnahmen ergeben, wie die Referenten darlegten: Der Schutz der freien Meinungsäußerung erfordere heute durch die Dimension der Informationsmanipulation durch ausländische staatliche Stellen Maßnahmen zum Schutz unseres hiesigen Diskussionsraums; es reiche nicht mehr aus, auf solche Maßnahmen zu verzichten. Das Maß an Fake News, mit dem schon Kinder konfrontiert sind, ist erschreckend. Die Stärkung der Medienkompetenz schon ab dem Grundschulalter ist das Mittel der Wahl dagegen. Vielen Dank in diesem Zusammenhang auch an die Landesanstalt für Kommunikation.

Man muss aber immer genau abwägen, wie man regulativ vorgehen kann. Der Ansatz, der Desinformations-Gefahr zu begegnen, ohne Inhalte einzuschränken, ist an sich zu begrüßen. Oftmals scheinen aber hier Grenzen stark zu verschwimmen. Der Grundsatz ‚Im Zweifel für die Meinungsfreiheit‘ ist nicht passé.“

 

Geringe Aufklärungsquote stimmt bedenklich.

Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu Medienberichten, wonach Geldautomatensprengungen weiter zunehmen und insbesondere für das Jahr 2023 ein neuer Höchststand erwartet wird, wie folgt aus:

„Ich habe das wichtige Thema der Bekämpfung organisierter Geldautomatensprengungen bereits letztes Jahr mit einem Antrag behandelt und auf die wachsenden Gefahren, auch für die Zivilbevölkerung, durch eine Zunahme der Anzahl und Intensität der Sprengungen hingewiesen.

Die Präventionsmaßnahmen müssen flächendeckend verbessert werden. Klebe- oder Farbpatronen verringern die Erfolgsaussichten solcher Taten deutlich und tragen damit zum Schutz der Bevölkerung bei.

Die überaus geringe Aufklärungsquote stimmt bedenklich und verdeutlicht den präventiven Handlungsbedarf. Ich hoffe daher, dass solche Maßnahmen bald überall im Land verteilt Einzug finden.“

 

Das Ehrenamt im Rettungswesen hat einen unschätzbaren Wert und braucht mehr Unterstützung von allen Seiten.

Am 16.11.2023 fand der dritte Runde Tisch des Arbeitskreises Enquete-Kommission „Krisenfeste Gesellschaft“ zum Thema ´Kommunales Krisenmanagement‘ statt. Diesmal trafen sich die Mitglieder der Enquete-Kommission „Krisenfeste Gesellschaft“ der FDP/DVP-Fraktion des Landtags in Freiburg mit Vertretern der Blaulichtfamilie (Bergwacht, DLRG, DRK, Malteser und THW) und dem Bürgermeister Stefan Breitner, dem stellv. Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz Dr. Philipp Golecki sowie der Geschäftsführerin Dr. Judith Joos und Michael Müller, Erster Vorsitzender, der Region Lebensretter.

Nach der Besichtigung der Landesgeschäftsstelle der Bergwacht Schwarzwald e. V. sowie der Integrierten Leistelle Freiburg Breisgau-Hochschwarzwald fand eine Live-Vorstellung des Vereins „Region Lebensretter e.V.“ statt. Dieser wurde von führenden Notfall- und Intensivmedizinern, Verantwortlichen des DRK, sowie der Stadt Freiburg gegründet, mit dem Ziel, durch ehrenamtliches Engagement von medizinisch geschultem Personal und unter Zuhilfenahme digitaler Technologie dafür zu sorgen, dass bei Patienten mit dem Verdacht auf einen Herz-Kreislaufstillstand die überlebenswichtigen Maßnahmen bereits vor Eintreffen des Rettungsdienstes durchgeführt werden.

Der Verein etabliert in Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen, den Feuerwehren und Leitstellen das System FirstAED in der Region.

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Fraktionssprecher für Recht, Bevölkerungsschutz und Medien sagt dazu:

„Durch die Präsentation des 2017 in Freiburg gegründeten Vereins ‚Region der Lebensretter e.V.‘ wurde sichtbar, wie eine durchdachte Notfallerstversorgung aussehen kann. Hand in Hand arbeiten medizinisch geschulte Ehrenamtliche unter Zuhilfenahme digitaler Technologie und in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, der ILS und den Hilfsorganisationen transparent und effizient an einer schnellen Versorgung verunglückter Menschen. Mit dem FirstAED-System gelingt es, dass mit der Durchführung überlebenswichtiger Maßnahmen bereits vor Eintreffen des Rettungsdienstes begonnen werden kann und so Leben zu retten. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: in unter vier Minuten können die per App informierten Retter am Patienten sein und bspw. mit der Wiederbelebung beginnen. Angesichts dieser beeindruckenden Bilanz ist es nicht nachvollziehbar, dass das Land die notwendige Entschlossenheit vermissen lässt, dieses System auf das ganze Land auszurollen. Die anschließende Diskussion mit Vertretern der Hilfsorganisationen hat zudem deutlich gemacht, dass es notwendig ist, den Fokus wieder stärker auf die eigenverantwortliche Versorgung zu legen, bspw. dadurch, wieder vermehrt Erste-Hilfe-Kurse anzubieten.“

Nikolai Reith FDP/DVP-Obmann der Enquete-Kommission „Krisenfeste Gesellschaft“ und Sprecher für Wirtschaft & Soziales, ergänzt:

„Hier zeigt sich einmal mehr, wie stark Ehrenamt sein kann und wie wichtig es für unsere Gesellschaft ist. Umso wichtiger ist mir, dass wir das Ehrenamt wertschätzen und ihm zudem ein starkes Hauptamt an die Seite stellen, um die Menschen die anpacken wollen nicht mit Bürokratie und administrativen Aufgaben abzuschrecken. Der Verwaltungsaufwand und Personalbedarf steigen durch die Themen Arbeitssicherheit, Materialmanagement, Qualitätsmanagement und Datenschutz überproportional. Deshalb spreche ich mich für eine deutlich bessere Unterstützung der Vereine durch die Verwaltung aus, denn das macht ein professionelles Ehrenamt, vor allem wie hier im Rettungsdienst und Katastrophenschutz, dauerhaft wirksam.“

 

Wer jüdisches Leben vernichten oder ein Kalifat errichten will, muss die Konsequenzen tragen.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach Forderungen erhoben werden, dass im Land Baden-Württemberg die Parole „From the river to the sea“ strafrechtlich verfolgt werden soll, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Baden-Württemberg sollte dem Beispiel anderer Bundesländer zeitnah folgen und den Ausruf konsequent strafrechtlich ahnden.

Wer dem Staate Israel seine Existenzberechtigung abspricht, ein Kalifat herbeisehnt und Vernichtungsphantasien jüdisches Leben betreffend verfolgt, der muss die Härte des Rechtsstaats spüren und der kann insbesondere nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.“

Begrüßen Ermittlungserfolg zu beschädigter Israel-Flagge.

„Ich bin froh, dass die Tatverdächtigten ermittelt sind und der Rechtsstaat sich wehrhaft gegen antisemitische Umtriebe zeigt“, so kommentiert der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, die Festnahme eines Mannes wegen der Beschädigung der israelischen Flagge am Heilbronner Rathaus. Insgesamt vier Beteiligte der Tat wurden identifiziert.

„Gerade erst letzte Woche jährte sich wieder die Reichspogromnacht als Fanal mörderischen Judenhasses“, merkt Weinmann an. „In Deutschlands gesellschaftlicher Mitte herrscht Einigkeit, dass dieser Teil unserer Geschichte sich nie wiederholen darf und Menschen jüdischen Glaubens sich in unserem Land sicher fühlen müssen. Darum dürfen wir dem Antisemitismus keinen Spaltbreit Raum geben und jede derartige Tat streng verfolgen. Ich danke den Sicherheitsbehörden, dass dies im Heilbronner Fall zeitig geschehen ist.“

 

Für Denkverbote ist die Lage zu ernst.

In der Debatte um den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag und der Verlängerung der Förderung der regionalen TV-Sender erklärt der stv. Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher, Nico Weinmann:

„Nachdem in diesem 4. Medienänderungsstaatsvertrag erste und dringend gebotene Konsequenzen aus den persönlichen Verfehlungen unter anderem im RBB gezogen werden, muss nun die Debatte über strukturelle Reformen geführt werden, um den massiv eingetretenen Vertrauensverlust zu korrigieren. Denn die Neuerung im jetzt verabschiedeten Medienänderungsstaatsvertrag sind in erster Linie ein allgemein gültiger Mindeststandard, die wir bereits aus anderen Bereichen als Selbstverständnis kennen und erwarten.

Angesichts der ernsten Lage braucht es freilich mehr: neben einer Prüfung der Privilegien, auch innerhalb der Medienlandschaft, erwarten wir eine ehrliche Aufgabenkritik, erwarten wir eine Konsolidierung der 21 pflichtbeitragsfinanzierten Fernsehkanäle und mehr als 70 Radiosendern, die allesamt zu viel vom Gleichen senden, sollten wir meines Erachtens auch beispielsweise über einen Zusammenschluss des Deutschlandradios mit dem ZDF nachdenken.

Vor allem brauchen wir eine offene, unvoreingenommene Diskussion über den und für einen zeitgemäßen sowie zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in unserem Land.“

Neuregelung der Hilfsfrist darf nicht länger verzögert werden.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat aktuell entschieden, dass das Land Baden-Württemberg die mit dem Veto des VGH für unwirksam erklärte Norm zur Hilfsfrist nicht faktisch weiter anwenden dürfe. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Mit der Entscheidung des VGH Mannheim reagiert das Gericht auf das, wovor wir bereits im Frühjahr wiederholt gewarnt haben. Das Gericht sah sich nunmehr gezwungen, der Untätigkeit des Ministers ein Ende zu setzen.

Der VGH Mannheim hat im Eilverfahren entschieden, dass Minister Strobl die Neuregelung der Hilfsfrist nicht mehr auf die lange Bank schieben darf. Die vom VGH einkassierte Regelung darf nicht weiter angewendet werden.

Dies gebietet nicht nur die Achtung vor dem Rechtsstaat, sondern auch die Wahrung der Rechte potentieller Notfallpatienten. Strobl muss jetzt schleunigst liefern.“

Straftaten müssen verfolgt, ausländische Straftäter abgeschoben werden, wo es möglich ist

Zu Medienberichten, wonach die Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaften mittels Runderlasses an alle Staatsanwaltschaften eine Orientierungshilfe zur Bewertung von Parolen und Kennzeichen im Zusammenhang mit dem aktuellen Versammlungsgeschehen herausgegeben haben, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, rechtspolitischer Sprecher und Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Unsere Gesellschaft und unser Rechtsstaat dürfen die derzeit zu beobachtende Zunahme antisemitisch motivierter Straftaten keinesfalls hinnehmen. Alle Demokraten müssen für die Sicherheit jüdischen Lebens in unserem Land geschlossen eintreten.

Aus diesem Grund unterstützen wir die Ankündigung einer konsequenteren Strafverfolgung und die herausgegebenen Orientierungshilfen für die Staatsanwaltschaften. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass unser Rechtsstaat die unmissverständliche Botschaft aussendet, dass Antisemitismus, Hass und Gewalt in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Straftaten müssen mit aller Härte verfolgt, ausländische Straftäter konsequent abgeschoben werden, wo dies rechtlich möglich ist.“

Wir fordern eine effektive Schnittstelle zu den Ausländerbehörden

Zu Medienberichten, wonach im Landeskriminalamt eine zentrale Koordinierungsstelle bei der Aufklärung antisemitischer Straftaten helfen soll, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, rechtspolitischer Sprecher und Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Wir begrüßen die Einrichtung der Koordinierungsstelle, fordern aber zusätzlich eine effektive Schnittstelle zu den Ausländerbehörden, damit im Zuge schneller Konsequenzen für Straftäter gleich geprüft werden kann, ob solche ohne deutschen Pass zeitnah abgeschoben werden können. Wo hierbei rechtliche Defizite erkannt werden, muss das Gesetz geändert werden.

Dort, wo die Voraussetzungen dafür vorliegen, sollten auch hier beschleunigte Verfahren herangezogen werden. Antisemitismus und sonstiger Extremismus, Hass und Gewalt haben in unserer Gesellschaft keinen Platz!“

Wirtschaftlicher Widerstands- und Wettbewerbsfähigkeit muss wieder höhere Priorität zugeschrieben werden

 

In der zweiten Sitzung des letzten Handlungsfeldes `resiliente Wirtschaft´ der Enquete-Kommission `Krisenfeste Gesellschaft´ wurden am Freitag Vertreter aus Wirtschaft und Industrie sowie Wirtschaftsforscher angehört. Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher und Enquete-Obmann der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert:

 

„Nach Meinungen von Experten – und dass sollte uns im Zeitalter der Krisen allen klar sein – wird es zu weiteren Krisen kommen und deren Häufigkeit voraussichtlich zunehmen. Durch die hohe globale und sektorale Vernetzung von Gesellschaft, Finanzmärkten, Staaten und Wirtschaftsräumen kann die Form der nächsten Krise nur bedingt prognostiziert werden. Wirtschaftliche Unabhängigkeit und regulatorische Flexibilität sind daher wichtige Mittel der Vorsorge, die es durch die Wiederherstellung der sozial-marktwirtschaftlichen Prinzipien zu gewährleisten gilt. Denn nur die Unternehmen, die am Standort eine Zukunft für sich sehen und den politischen Institutionen vertrauen, werden Effizienzeinbußen zum Wohle der Widerstandsfähigkeit in Kauf nehmen.“

 

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt: „Für eine größtmögliche Resilienz der Wirtschaft benötigt es neben strukturellen Vorsorgemaßnahmen für die Industrie auch die eigenständige wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung. Der Ausbau der wirtschaftlichen Bildung an Schulen stellt eine wesentliche Grundlage hierfür dar, nicht zuletzt um privaten Vermögensaufbau zu fördern. Ein Beitrag hierzu ist auch die Senkung der Grunderwerbssteuer, um Wohneigentum auch für die breite Mitte finanzierbar zu machen.“

Ein zu restriktiver Datenschutz ist Hemmschuh für Forschung und Wirtschaft

 

Zur Vorstellung des Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz für das Jahr 2022 im Landtag äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Der Wunsch nach immer effizienterer Verwendung und Vernetzung teils höchstpersönlicher Daten ist in jedem Einzelfall in den Einklang mit den betroffenen Grundrechten zu bringen. Vor diesem Hintergrund gilt unser ausdrücklicher Dank der engagierten Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der dieses moderne Bürgerrecht mit seiner Tätigkeit schützt.

 

Das Bewusstsein zum Schutz der eigenen Daten rückt immer mehr in den Fokus der Gesellschaft, weshalb diese Anlauf- und Beratungsstelle für die Bürgerinnen und Bürger im Land eine wichtige Aufgabe erfüllt. Der Landesbeauftragte überwacht zudem Behörden und öffentliche Stellen und prüft die Einhaltung der DSGVO. Dabei gehen Information und Austausch mit den betroffenen Stellen zu Recht einer Sanktionierung als Mittel der Wahl vor.

 

Auch 5 Jahre nach Einführung der DSGVO kommt es zu unterschiedlichen Auslegungen der Datenschutzregelungen. Formal 18 Stellen beschäftigen sich bundesweit mit der Auslegung der Datenschutzregelungen und der Sanktionierung von Verstößen. Dies erweist sich gerade im Bereich der Forschung und für länderübergreifend tätige Unternehmen nicht selten als Hemmschuh.

 

Eine widersprüchliche Auslegung, undurchsichtige oder überbordende Regelungen zum Datenschutz dürfen nicht zum Grund dafür werden, dass wir als Standort für Forschung und Wirtschaft an Attraktivität einbüßen. Dies soll und muss bei der Novelle des BDSG und des LDSG Berücksichtigung finden.“

Fokus der Arbeit müsste stärker auch auf unsere Polizei gerichtet sein

 

Zum Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2022 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Einige Jahre nach Einführung des Amtes muss man feststellen, dass die Zahl der an die Bürgerbeauftragte herangetragenen Fälle rückläufig ist – etwa 100 Fälle weniger gab es im aktuellen Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr. Circa 50 dieser Fälle betreffen dabei die Überlastung der Ausländerbehörden, wie sie überall im Land festgestellt werden muss.

 

Im Vergleich zu beispielsweise der Stadt Hamburg ist die Anzahl der eingegangenen Fälle relativ und absolut gesehen deutlich geringer. Den Grund hierfür sehen wir gerade nicht in der zu geringen Personalausstattung, es ist vielmehr andersherum: Erst aus mehr Arbeitsaufwand resultiert ein höherer Personalbedarf.

 

An der überschaubaren Bekanntheit dieses Amtes insgesamt sowie der niedrigen Zahl der Eingaben aus Polizeikreisen – 14 interne Eingaben wurden lediglich verzeichnet – hat auch die neuerliche Beratertätigkeit eines ausgewiesenen Polizei-Profis nur bedingt etwas ändern können. Beachtung und Vertrauen unserer Landespolizei genießt das Amt bislang wohl nicht. Hierauf sollte in Zukunft ein stärkerer Fokus liegen.“

Für die weitere Unterstützung der Regionalsender für die Medienvielfalt im Land

 

In der Debatte um den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag und der Verlängerung der Förderung der regionalen TV-Sender erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher, Nico Weinmann:

 

„Die vorliegenden Änderungen, die die Ministerpräsidenten als Reaktion auf die Vorgänge im RBB vereinbart haben, können nur ein erster Schritt zur Reaktion auf die zahlreichen und vielfältigen Verfehlungen im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk sein. Die jetzt vorgelegten Regeln sind dabei ein allgemein gültiger Mindeststandard, die wir bereits aus anderen Bereichen als Selbstverständnis kennen und erwarten. Jede Sendeanstalt ist aufgefordert, im Sinne der Transparenz und der Ehrlichkeit, auch um verlorenes Vertrauen wiederherzustellen, in den eigenen Regeln darüber hinaus zu gehen und die Einhaltung konsequent zu überwachen.

 

Wir begrüßen zudem die Verlängerung der Förderung der Regionalen TV-Sender, erfahren diese doch einen erfreulichen Zuspruch und tragen diese doch zu einer qualitätsvollen Medienvielfalt in Baden-Württemberg bei.“

Elektronisches Gesetzblatt ist nachhaltig, bürgerfreundlich und fördert die Digitalisierung

 

In der ersten Beratung zur Änderung des Verkündungsgesetzes äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Mit den geplanten Änderungen soll das Gesetzblatt in Baden-Württemberg künftig ausschließlich elektronisch geführt werden. Das Aus der Papierform dient der Nachhaltigkeit, der Digitalisierung und der Bürgerfreundlichkeit.

 

Dieses Ansinnen verdient unsere Zustimmung.“

Politik im Dialog mit Verwaltung, Hilfs- und Rettungsorganisationen zum Thema Krisenvorsorge.

Am heutigen Mittwoch waren Vertreter der FDP-Landtagsfraktion zum Thema Krisenvorsorge und Prävention zu Gast in Konstanz. Bei einem Runden Tisch mit Sachverständigen aus dem städtischen Krisenstab, den Stadtwerken, verschiedenster Rettungsorganisationen und der Feuerwehr, traten sie in den inhaltlichen Austausch mit der thematischen Überschrift „Unglück, Krise, Katastrophe – sind wir gut aufgestellt?“

Nikolai Reith, FDP/DVP-Obmann der Enquete Kommission „Krisenfeste Gesellschaft“, kommentiert:

„Die Krisenresilienz unseres Landes ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gerade weil unsere Hilfsorganisationen zum Großteil ehrenamtlich organisiert sind, kommt deren Unterstützung eine besondere Bedeutung zu. Deshalb müssen bürokratische Hürden abgebaut und deren Wertschätzung gestärkt werden. Die geplante Ehrenamtskarte könnte einen wertvollen Beitrag dazu eisten, wenn sie denn käme. Deshalb halten wir eine schnellstmögliche Umsetzung für erforderlich, denn nur eine mündige Bevölkerung ist auch eine krisenfeste Bevölkerung.“

Nico Weinmann, stv. Vorsitzender und Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt: „Die Fortsetzung des Austauschs mit Vertretern von Hilfsorganisationen macht deutlich, dass es auch individuelle Lösungen braucht die auf die spezifischen Herausforderungen vor Ort Anwendung finden müssen. Sinnvoll und notwendig ist es auch, die Bevölkerung stärker einzubinden und dabei insbesondere bei der Kommunikation auf den konkreten Nutzen abzustellen. Hier haben wir heute wertvolle Impulse erhalten die wir gerne in der weiteren Arbeit einbringen.“

Mit dabei war auch die Bundestagsabgeordnete der FDP für den Landkreis Konstanz, Dr. Ann-Veruschka Jurisch, die auf Folgendes hinwies:

„Auch die aktuelle Migrationslage ist krisenhaft. Die Aufnahmekapazitäten in unserem Land sind begrenzt. Wie auch bei anderen Krisen kommt es darauf an, die Menschen nicht zu überfordern und mitzunehmen. Die Bevölkerung erwartet Klarheit und Sachlichkeit in der Kommunikation.”

Sollte Strobls Haus das Urteil des VGH absichtlich ignorieren, wäre das irritierend und bedenklich

Zu aktuellen Medienberichten, wonach sich mehrere Antragsteller mittels Eilantrags beim Verwaltungsgericht Stuttgart dagegen wenden, dass das Land Baden-Württemberg die mit dem Urteil des VGH Mannheim für unwirksam erklärte Norm die Hilfsfrist betreffend faktisch weiter anwende, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Sollte in Strobls Ministerium tatsächlich die Order kursieren, das Urteil des VGH Mannheim absichtlich zu ignorieren, wäre das höchst irritierend und bedenklich. Es wäre allerdings nicht das erste Mal, dass der Minister sich über geltendes Recht hinwegzusetzen versucht.

Dringende Maßnahmen, wie das landesweite Strukturgutachten zum bodengebundenen Rettungswesen, werden aufgrund der juristischen Fehlleistung Strobls aktuell verhindert. Eine Reform ist überfällig, der Schutz der Notfallpatienten muss an erster Stelle stehen. Ich hoffe, dass Strobls neuer Anlauf dem endlich gerecht wird.“

 

Hoher Schaden und Gefahr auch für Anwohner und Passanten.

Angesichts des gehäuften Vorkommens von  Sprengungen von Geldautomaten in jüngster Zeit fordert der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, energischere Maßnahmen: „Jede Sprengung ist zuallererst eine Gefahr für unbeteiligte Dritte wie Anwohner und Passanten“, gibt er zu bedenken.

Kritisch sieht der Abgeordnete die zögerliche Haltung bei effektiven Abschreckungsmaßnahmen: „Die Verklebung oder Verfärbung des Geldes beim Versuch der gewaltsamen Entnahme aus dem Automat wird in den Niederlanden erfolgreich praktiziert. Nur, weil bei uns nicht entschlossen gehandelt wird, kommen die kriminellen Banden überhaupt nach Baden-Württemberg“. Dass stattdessen durch nächtliche Schließung von Automaten den Kunden das Geldabheben verwehrt wird, hält er für ebenso wirkungslos wie inakzeptabel: „Den Menschen den Zugang zu ihrem Ersparten zu erschweren, widerspricht dem Sinn eines Geldautomaten. Hochgerüstete Kriminelle dagegen lassen sich von einer verschlossenen Tür nicht aufhalten, wenn sie ohnehin einen Automaten aus der Wand sprengen wollen.“

Darum fordert Weinmann sowohl von den Banken als auch dem Innenministerium ein sofortiges Umdenken und entschlossenes Handeln: „Dieser Form der Organisierten Kriminalität muss schleunigst die Grundlage entzogen werden!“

Zahl der Ertrunkenen stimmt bedenklich.

Zu aktuellen Medienberichten, wonach in Baden-Württemberg die Zahl der Ertrunkenen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die aktuellen Zahlen stimmen bedenklich, ihnen muss entschieden entgegengewirkt werden.

Hierfür muss die Wasserrettung attraktiver gemacht werden. Das Pilotprogramm der Landesregierung ‚SchwimmFidel – Ab ins Wasser!‘ in Kooperation mit den Schwimmverbänden und der DLRG leidet unter einer unzureichenden finanziellen Unterstützung, wenn es um die Bereitstellung von Wasserflächen geht und damit darum, unsere Kinder früh im Leben schwimmfähig zu machen. In der Folge wird die DLRG neben dem ehrenamtlichen Einsatz mit den anfallenden Eintrittsgeldern also gleich mehrfach belastet.

Zusätzlich müssen die Kommunen tatsächlich und finanziell besser unterstützt werden, um die Rahmenbedingungen insgesamt zu verbessern. Denn klar ist, Schwimmunterricht kann es nur geben, wenn auch Schwimmflächen zur Verfügung stehen.“

 

Ministerium muss nach Medienschelte öffentlich zurückrudern.


Zur Pressemitteilung des Innenministeriums „In eigener Sache“ vom heutigen Tag, in der sich das Ministerium öffentlich bei der Presse und einem Journalisten entschuldigen muss, äußert sich Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Strobls Versuch, ihm unliebsame Berichterstattung zu verhindern und Vertreter der Presse einzuschüchtern, ist gründlich misslungen.

Mit der heutigen Pressemitteilung musste sich der Minister öffentlich bei den Stuttgarter Nachrichten, der Stuttgarter Zeitung und dem Journalisten Franz Feyder entschuldigen. Sein Angriff auf die Pressefreiheit ist krachend gescheitert.“

 

Julia Goll, innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

 

„Die Entschuldigung nach diesem unsäglichen Vorgehen gegen Journalisten und Presse war dringend geboten und überfällig. Nur so konnte man im Innenministerium weitere rechtliche Schritte vermeiden. Es ist nicht das erste Mal, dass unüberlegtes Handeln Strobl und sein Haus in rechtliche Schwierigkeiten bringt.

 

Dieser Vorgang verdeutlicht zudem erneut, dass es unter Strobl keine Fehlerkultur gibt.“

 

Eigene Behörden und Einrichtungen dürfen nicht in gegenseitigen Wettstreit um Fachkräfte treten.


In der aktuellen Plenardebatte zu einem Cybercrime-Zentrum für Baden-Württemberg äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die zunehmende Digitalisierung unseres Alltags ist zum einen ein großer Segen, zum anderen bergen die Fortschritte der Technologie aber natürlich auch Gefahren. Jede mit noch so guter Absicht entwickelte Software kann zweckentfremdet werden und durch das professionelle und adaptive Verhalten der Kriminellen eine Gefahr für die Informations- und Kommunikationstechnik an sich darstellen, oder aber auch als Mittel zum Zweck verwendet werden, um klassische Delikte in den digitalen Raum zu verlagern. Dies geht so weit, dass sich eine kriminelle Dienstleistungsgesellschaft im digitalen Raum entwickelt hat, um weitere Straftaten damit zu ermöglichen.

 

Kritische Infrastrukturen, öffentliche Verwaltungen und die Wirtschaft sind auf eine funktionierende, verlässliche IT-Infrastruktur angewiesen. Kommt es zum Cyber-Angriff, können enorme Dominoeffekte entstehen, die massive Schäden mit sich bringen.

 

Die Zahlen der Internetkriminalität und des Cybercrime haben sich seit 2018 etwa verdoppelt. Die Angriffe ausländischer Mächte auf deutsche Unternehmen und Behörden nehmen nicht erst seit dem Krieg Russlands in der Ukraine ebenfalls zu.

 

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es, wenn mit dem neu einzurichtenden Cybercrime-Zentrum die Fachkompetenzen im Land gebündelt werden. Dies ermöglicht die zentrale, kompetente und effiziente Bearbeitung einschlägiger Fälle und eine insgesamt bessere Abstimmung, beispielsweise mit den anderen Bundesländern. Wir Freie Demokraten haben die Bündelung von Kompetenzen beispielsweise schon bei der Schaffung spezialisierter Kammern an den Gerichten und Sonderzuständigkeiten innerhalb der Staatsanwaltschaften gefordert.

 

Gerade im Hinblick auf die abscheulichen Verbrechen Kinderpornografie betreffend müssen wir uns national und europaweit deutlich besser aufstellen, derzeit sind wir fast ausschließlich auf Daten aus den USA und das „ncmec“ angewiesen.

 

Durch das neue Zentrum dürfen allerdings keine Doppel- oder gar Mehrfachstrukturen geschaffen werden, Zuständigkeiten müssen klar definiert und unnötige Redundanzen beseitigt werden.

 

Zuletzt darf jedoch hinsichtlich des neuen Personals nicht in Wettstreit zu den IT-Behörden des Landes getreten werden, die bereits jetzt große Probleme haben, Personal zu finden. Die von uns geforderte IT-Fachkräftezulage muss auch auf den höheren Dienst ausgeweitet werden.“

Die vier demokratischen Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg planen mit einer Gesetzesinitiative Extremisten den Zugang zum Schöffendienst zu erschweren. GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP treiben dazu eine Gesetzesänderung voran, um die Verfassungstreue bei ehrenamtlichen Richtern zu verstärken. Der Gesetzentwurf zur „Änderung des Landesrichter- und –staatsanwaltsgesetzes“ wird am Donnerstag im Landtag eingebracht.

Die Gesetzesinitiative ist eine Reaktion auf mehrere Versuche der rechtsextremen Szene, eigene Kandidaten im Schöffendienst unterzubringen und findet vor dem Hintergrund der anstehenden Schöffenwahlen im September statt. Angesichts der Schöffenwahlen ist ein schneller Handlungsbedarf nötig, damit die neuen Regelungen rechtzeitig in Kraft treten. Daher soll der Gesetzesentwurf am 12. Juli im Landtag verabschiedet werden, nach einer vorherigen Diskussion in einer Sondersitzung des Ständigen Ausschusses.

Die vorgeschlagene Gesetzgebung schreibt die Anforderungen an die Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter fest, vergleichbar mit den Anforderungen an Berufsrichterinnen und -richter. Sie sollen nur berufen werden, wenn sie gewährleisten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Damit setzt der Gesetzgeber ein Zeichen an alle, die die Demokratie durch die Unterwanderung der Justiz gefährden wollen. Der Gesetzgeber setzt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um, wonach auch die Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richter feststehen muss. Werden Umstände bekannt, die daran zweifeln lassen, ist eine Berufung nicht möglich.

Bislang existieren auf Bundesebene keine Regelungen zu diesem Thema, daher besteht die Möglichkeit für das Land, diese Lücke zu schließen. Der Bund hatte eine Regelung angekündigt, die jedoch voraussichtlich nicht rechtzeitig zum September in Kraft treten wird. Daher gehen die Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg eine gemeinsame Regelung nun an.

Politische Kultur an Spitze des Innenministeriums ist denkbar schlechte Unterstützung der Arbeit der Sicherheitsbehörden.

Zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2022 erklärt der stellv. Fraktionsvorsitzende, Obmann der FDP im Parlamentarischen Kontrollgremium und rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Unsere freie demokratische Gesellschaft steht unter vielfältigem Druck. Von außen wird sie im Wettstreit der Systeme beispielsweise durch Cyberangriffe und Desinformationskampagnen attackiert. Im Innern wollen Extremisten aller Couleur unsere freie Gesellschaft abschaffen oder das Land zu einem Schauplatz ausländischer Konflikte machen. Gegen all diese Aktivitäten müssen die Sicherheitsbehörden, müssen Politik und Gesellschaft vielfältig aktiv sein.

So brauchen wir passende Konzepte im Kampf gegen die wachsende Bedrohung durch extremistische Kleingruppen und Einzeltäter, müssen auf die Fähigkeiten in extremistischen Milieus, spontan verhältnismäßig viele gewaltbereite Menschen mobilisieren zu können, reagieren.

Es muss genauer geschaut werden, wie Extremismus finanziert wird, wie antidemokratische Überzeugungen und Antisemitismus verbreitet werden. Es gibt keine guten Extremisten und so darf man an keiner Stelle ein Auge zudrücken oder im Kampf gegen die einen Extremisten andere Extremisten gewähren lassen.

In der Gesellschaft brauchen wir eine Kultur des Hinschauens und sich Engagierens. Die Politik muss die stetigen Anstrengungen der Behörden mit ausreichend Personal, technischen Mitteln und Rechtssicherheit fördern. Ein Innenministerium, dass an seiner Spitze seit Monaten eine Kultur des Relativierens unhaltbarer Zustände, des Täuschens und Intrigierens, des Vorrangs von Seilschaften vor Leistung vorlebt, ist dabei ein denkbar schlechter Unterstützer guter Arbeit des Verfassungsschutzes.“

 

 

Reflexhafte Rufe nach Verschärfungen helfen in der Debatte nicht weiter.

In der aktuellen Plenardebatte zu Waffen in Baden-Württemberg äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion sowie Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, wie folgt:

„Mit steigender Anzahl im Umlauf befindlicher Waffen sinkt leider auch die Hemmschwelle, eine Waffe einzusetzen. Gleichwohl ist es von elementarer Bedeutung, zwischen legalen und illegalen Waffen zu unterscheiden.

Bundesweit wurden im Jahr 2022 über 5 Mio. Straftaten begangen. Etwa 0,16 % davon wurden mit Schusswaffen verübt. Eine jede davon ist zu viel. Es ist jedoch davon auszugehen, dass lediglich 0,00008 % dieser Straftaten unter Verwendung von Legalwaffen verübt wurden.  Leider – und dies, obgleich schon seit Jahren von uns kritisiert – vermag die Statistik nicht zwischen dem Einsatz von legalen und illegalen Waffen zu differenzieren.

Waffenkontrollen und noch schärfere Waffengesetze helfen nur dort, wo der Staat vom Waffenbesitz auch weiß. Wer staatliche Überprüfungen auf sich nimmt, um legal eine Waffe zu erwerben, der geht mit dieser großen Verantwortung im Regelfall auch angemessen um. Das zeigen aktuelle Zahlen, wonach nur ein ganz geringer Bruchteil der – auch unangekündigten – Waffenkontrollen überhaupt Beanstandungen der Behörde nach sich zieht. Landesweit stellten die zuständigen Waffenbehörden so in nur etwa 4 % der Fälle Mängel in der Aufbewahrung von Waffen und Munition fest.

Wollte man alle Waffenbesitzer im Land nur einmal kontrollieren, so würde dies angesichts der vorhandenen Personaldichte in den unteren Waffenbehörden ganze 19 Jahre dauern. Es wird also deutlich, dass wir kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit haben.

Gerade der illegale Waffenmarkt bereitet uns Sorgen und bedarf unserer besonderen Aufmerksamkeit. Aktuelle Schätzungen gehen von ca. 35 Mio. illegaler Waffen in Europa aus. Frühere und aktuelle Konflikte in Europa zeichnen dafür verantwortlich.

Ideologiegetriebene und reflexhafte Rufe nach noch strikteren Regelungen verkennen das Problem und führen nicht zu einem Mehr an Sicherheit. Es ist an der Zeit, sich dem Thema sachlich und unaufgeregt zu nähern. Wir fordern daher eine stärkere Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und eine Trockenlegung des gewaltgeneigten Sumpfs der Organisierten Kriminalität.“