Bessere Einbindung der Bevölkerung und auskömmliche Finanzierung sind auf der Strecke geblieben


In der Plenardebatte zum Gesetz über den Katastrophenschutz äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Noch im September ließ der Innenminister verlauten, der Gesetzentwurf sehe eine Gleichstellung aller Helferinnen und Helfer nur in den Fällen vor, in denen eine sogenannte außergewöhnliche Einsatzlage festgestellt wird. Auch dank unserer und der Positionierung von Rettungsdienstorganisationen hat offensichtlich ein Umdenken stattgefunden. Wir haben nun eine umfassende Helfergleichstellung erreicht; das war uns ein zentrales Anliegen und sendet ein wichtiges Zeichen echter Wertschätzung.

 

Was aus unserer Sicht noch fehlt, ist eine bessere Einbindung der Bevölkerung in den Katastrophenschutz über die Spontanhelfenden hinaus sowie Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz der Bevölkerung. Ein Beispiel wäre, Erste-Hilfe-Kurse fest in den Lehrplänen zu verankern.

 

Doch auch im Hinblick auf eine künftige auskömmliche Finanzierung des Katastrophenschutzes oder die Schaffung einheitlicher Planungsgrundlagen bleibt das Gesetz noch Antworten schuldig. Die 200 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur werden bereits bei der Aufarbeitung der bestehenden Rückstände verbraucht werden; eine auskömmliche Finanzierung, losgelöst von der jeweiligen Haushaltslage, ist daher geboten.“

Obwohl das Anliegen im Kern scheinbar alle unterstützen, hat es leider keine Mehrheit gefunden.


In der Plenardebatte zum fraktionseigenen Gesetzentwurf zur Anhebung der Altersgrenze im freiwilligen Feuerwehrdienst äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Es ist bedauerlich, dass wir mit unseren Ansinnen, Expertise und Tatkraft im Feuerwehrwesen durch eine Anhebung der Altersgrenze auf freiwilliger Basis zu erhalten, gescheitert sind. Dies, obwohl das Anliegen im Kern scheinbar alle unterstützen, ob weite Teile der Feuerwehr selbst oder politische Mitbewerber.

 

Für uns ist jedenfalls klar, dass wir diese Idee in der neuen Legislatur erneut in den Fokus nehmen.“

Fixe Altersgrenzen sind veraltet, eine Flexibilität mit Berücksichtigung der Gesundheit ist nötig


Zur Debatte im Landtag zum FDP-Gesetzentwurf zur Einführung einer flexiblen Altersgrenze bei der freiwilligen Feuerwehr erklärt der stv. Fraktionsvorsitzende und Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

 

„In Baden-Württemberg gibt es über 115.000 Feuerwehrleute in den Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehren. Davon sind ca.  98 % ehrenamtlich. Allen Feuerwehrleuten sprechen wir unseren herzlichen Dank für ihre wertvolle Arbeit aus. Wie in vielen Bereichen des Ehrenamts wird die starke Verrentung der geburtenstarken Jahrgänge die Wehren vor personelle Herausforderungen stellen. Eine Flexibilisierung der Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst auf freiwilliger Basis und unter Beachtung der gesundheitlichen Tauglichkeit ist ein kleiner, sinnvoller Baustein, um hier etwas Druck abzulassen. Wir wissen von vielen Betroffenen, die dringend auf eine solche Initiative warten; eine grundsätzliche Zustimmung der Verbände haben wir in der Anhörung ebenfalls erfahren. Mit dem Antrag gelingt es, leistungsfähigen und leistungswilligen Ehrenamtlichen der Gemeindefeuerwehren mit ihrer Erfahrung und Tatkraft zwei weitere Jahre für ihren wertvollen und wichtigen Dienst zu ermöglichen.“

Veranstaltung der FDP-Fraktion zeigt Möglichkeiten für Politik und Bürger auf, sich auf Krisen und damit einhergehende Einschränkungen bestmöglich vorzubereiten.


Naturkatastrophen, Cyberangriffe, geopolitische Spannungen: Die Welt ist verletzlicher geworden – und Baden-Württemberg steht vor der drängenden Frage, wie gut das Land auf Katastrophen, Krisen und Kriege vorbereitet ist. Beim Sicherheitskonvent der FDP/DVP-Fraktion diskutierten Experten und Abgeordnete gemeinsam mit über 160 Teilnehmern Wege zu einem besseren Schutz für Bürgerinnen und Bürger.

 

„Wer nicht sicher ist, kann nicht wirklich in Freiheit leben. Und wer nicht frei ist, fühlt sich nicht sicher. Daher gilt: Unsere Sicherheit darf keine Selbstverständlichkeit sein.“ mahnt Hans Dieter Scheerer, Sprecher für Bundeswehr der FDP/DVP-Fraktion. „Wir sind nicht erst seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Daher war es uns mit dieser Veranstaltung ein Anliegen, zu sensibilisieren, die Menschen mitzunehmen und aufzuzeigen, dass wir dringend etwas tun müssen. Jeder sollte sich fragen: Was kann ich für unsere Gesellschaft tun?“

 

Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Bevölkerungsschutz, unterstreicht die Bedeutung entschlossenen politischen Handelns: „Die Menschen erwarten zu Recht, dass der Staat in Krisenzeiten handlungsfähig bleibt. Aber wir müssen auch ein Stück weit Abstand von der Vollkaskomentalität nehmen, wollen die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung wieder verbessern.

 

Wir müssen beispielsweise dafür sorgen, dass die Abläufe im Bereich des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes effizienter und effektiver werden. Wichtige Reformen, die im Koalitionsvertrag der Landesregierung angekündigt wurden, stehen hier noch aus. Darüber hinaus dürfen wir ehrenamtliches Engagement nicht durch unnötige Bürokratie belasten, wir müssen das Ehrenamt vielmehr attraktiver gestalten. Die Vorschläge aus der Diskussionsrunde haben wir gerne aufgenommen.“

 

Die FDP/DVP-Fraktion will die gewonnenen Impulse in ihre Initiativen im Landtag einfließen zu lassen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass wir erst aus Katastrophen, Krisen und Kriegen lernen müssen“, so Scheerer. „Unser Ziel ist es, ein Baden-Württemberg zu schaffen, das auch in der Krise stark bleibt – für unsere Freiheit, für unsere Zukunft.“

Das „Wie“ der Umsetzung sollte dabei den Ländern obliegen.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Björn-Steiger-Stiftung sich mittels einer Verfassungsbeschwerde für bundesweit einheitliche Standards im Rettungswesen einsetzt, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Das baden-württembergische Rettungsdienstgesetz steht – nach der handwerklich schwachen und verfassungsrechtlich bedenklichen Novelle von Minister Strobl aus dem letzten Jahr – derzeit ohnehin vor einer ungewissen Zukunft, weil die Björn-Steiger-Stiftung gegen diese mittels einer Verfassungsbeschwerde vorgeht.

 

Wir unterstützen den Gedanken der Implementierung bundeseinheitlicher Standards im Rettungswesen. Das dient dem Patientenwohl, vereinfacht Abläufe und sollte auch auf Personalausbildung und -gewinnung positiven Einfluss haben. Diese Vorgaben könnte man, sollte das Landesrecht vor Gericht nicht standhalten, gleich in einer neuerlichen Novelle unterbringen.

 

Dabei sollte aber mit Blick auf den Föderalismus das ‚Wie‘ der Umsetzung der einheitlichen Vorgaben weiterhin den Ländern obliegen.“

 

Erneut gestiegene Zahl der Ertrunkenen stimmt bedenklich.


Heute wird gemeldet, dass in Baden-Württemberg die Zahl der Ertrunkenen im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen ist. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Seit 2019 steigt die Zahl der Badetoten stetig an. Dieser Trend stimmt bedenklich, ihm muss endlich entschieden entgegengewirkt werden. Dazu gehört einerseits eine bessere Aufklärung der Bevölkerung vor bestehenden Risiken, insbesondere in den heißen Sommermonaten und an Gewässern mit – häufig unerwarteten – Strömungen.

 

Andererseits müssen unsere Kommunen tatsächlich und finanziell besser unterstützt werden, um die Rahmenbedingungen insgesamt zu verbessern. Denn klar ist, Schwimmunterricht kann es nur geben, wenn auch Wasserflächen zur Verfügung stehen und nur so können wir den Grundstein für sicheres Badevergnügen legen.

 

Und schließlich muss das Ehrenamt insgesamt, aber auch speziell in der Wasserrettung attraktiver gemacht werden. Das Pilotprogramm der Landesregierung „SchwimmFidel – Ab ins Wasser!“ in Kooperation mit den Schwimmverbänden und der DLRG braucht mehr finanzielle Unterstützung.“

Begrüße die Umsetzung europäischer Vorgaben und danke der Feuerwehr für den unermüdlichen Einsatz.


In der ersten Beratung zum Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Die FDP/DVP-Fraktion steht für ein starkes, zukunftsfähiges Feuerwehrwesen. Wir begrüßen daher die vorgesehene Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Barrierefreiheit im Notrufsystem.

Es ist essenziell, dass auch Menschen mit Behinderungen die Notrufnummer 112 uneingeschränkt nutzen können. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft. Der Aufbau digitaler wie redundanter Kommunikationsnetze, der mehr Sicherheit bei der Alarmierung der Feuerwehren verspricht, stellt dazu eine geeignete Ergänzung dar.

Ebenso befürworten wir die Einführung einer Stellenzulage für die Beamtinnen und Beamten an der Landesfeuerwehrschule. Wer sich in der praktischen Feuerwehrausbildung engagiert, leistet einen entscheidenden Beitrag zur hohen Qualität und Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren. Diese Anerkennung in Form einer Zulage ist demnach folgerichtig und ein schönes Zeichen der Wertschätzung.

Anders als noch das ‚Augen zu und durch‘ beim Rettungsdienstgesetz, wurden zudem Inhalte aus den Anhörungen zum Gesetz, nämlich aus den Rückmeldungen von Städtetag und Landesfeuerwehrverband, berücksichtigt. So werden die eigentlich neu vorgesehenen Positionen des Stv. Bezirksbrandmeisters sowie des Stv. Landesbrandmeister nicht wie zunächst geplant jetzt eingeführt, sondern bis zur gebotenen umfangreichen Reform des Feuerwehrgesetztes und der Analyse der landesweiten Strukturen im Bevölkerungsschutz zurückgestellt. Das erscheint uns sinnvoll und plausibel, schließlich muss unser Ziel sein, die Feuerwehren langfristig gut aufzustellen und für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu wappnen.

Dazu gehört unter anderem, neben einer soliden und auskömmlichen Finanzierung, eine bessere Unterstützung des Ehrenamts, beispielsweise durch die Förderung einer landeseinheitlichen Regelung für die sogenannte Feuerwehrrente für freiwillige Feuerwehrangehörige.

Im Namen der FDP/DVP-Fraktion bedanke ich mich bei allen Feuerwehrfrauen und -männern für ihren unermüdlichen Einsatz. Er verdient unsere höchste Anerkennung, unsere Unterstützung, unseren Respekt und unsere Wertschätzung.“

Wir im Landtag.


Für ein starkes Baden-Württemberg.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation können Sie sich einen Überblick verschaffen über unsere Arbeit als Fraktion der Freien Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg. Dieser Einsatz stellt ein wichtiges Element im bundesweiten, langfristigen Erfolg der liberalen Sache dar, denn wir stehen für erfolgreiche Kontinuität: seit mehr als 70 Jahren sind wir im baden-württembergischen Landtag durchgehend vertreten.

Sie finden hier die programmatische Vielfalt in der Arbeit eines Landesparlamentes. Bei Interesse erläutern wir Ihnen gerne weitere Details zu politischen Forderungen und Vorgängen. Eines ist uns bei unserer Arbeit durchgehend bewusst: Wir schaffen heute die Grundlage dafür, dass Baden-Württemberg stark bleibt und dass wir unseren Beitrag leisten, um wieder auf den Erfolgskurs zurückzufinden.

Auch die Landtagswahl 2026 wird über viele Zukunftsfragen entscheiden, die grundlegend sind in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Programmschwerpunkte wie Bildungspolitik mit Stärkung der Gymnasien mit G9 und Einsatz für die Beibehaltung der Realschulen, eine Haushaltspolitik, die mit dem erwirtschafteten Geld auskommt, eine Offensive für wirklichen Bürokratieabbau und eine marktwirtschaftliche und leistungsfähige Energiepolitik sind Beispiele für Themen hier im Land, an denen wir jetzt schon in unserer täglichen Arbeit dran sind. Unsere Erfolge bei kommenden Wahlen werden heute vorbereitet.

Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung dabei.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Katastrophen machen vor Landesgrenzen nicht Halt – effektive Verständigung ist unabdingbar.


Zu aktuellen Medienberichten zur internationalen Erdbeben-Großübung „Magnitude“ äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Katastrophen machen vor Landesgrenzen nicht Halt, daher ist es richtig und wichtig, den grenzüberschreitenden Ernstfall zu simulieren, geeignete Abläufe zu erproben und leistungsfähige Strukturen zu schaffen, die greifen, wenn es darauf ankommt.

 

Wir haben Potenzial und Probleme grenzüberschreitenden Bevölkerungsschutzes bereits mehrfach parlamentarisch adressiert und müssen feststellen, dass es neben technischen und bürokratischen Hürden insbesondere bestehende Sprachbarrieren zu überwinden gilt, wenn wir mit unseren Partnern effektiv zusammenarbeiten wollen. Hierauf sollte künftig verstärkt geachtet werden.“

Sollte er vor Gericht – erneut – scheitern, so sind aller guten Dinge notwendigerweise drei.


Zu aktuellen Medienberichten, wonach eine Verfassungsbeschwerde gegen das erst kürzlich von der Regierungsmehrheit im Landtag – entgegen der ausdrücklichen Warnungen der FDP/DVP-Fraktion – beschlossene Rettungsdienstgesetz vorbereitet wird, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Wir haben im gesamten parlamentarischen Verfahren fundamentale Kritik an diesem wirklich schlechten Gesetzentwurf geäußert und auf die erheblichen rechtlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen Probleme hingewiesen. Zudem habe ich explizit davor gewarnt, dass dieses Gesetz, nachdem auch unsere Änderungsanträge abgelehnt wurden, zeitnah unsere Gerichte beschäftigen würde.

 

Minister Strobl hat alle unsere Warnungen in den Wind geschlagen. Er hat sich und das gesamte Rettungswesen im Land sehenden Auges in diese Situation größter Rechtsunsicherheit gestürzt. Dabei verdienen die Bürgerinnen und Bürger sowie alle am Rettungswesen Beteiligten klare und rechtssichere Vorgaben, um im Notfalle bestmöglich agieren zu können.

 

Sollte die Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein und Strobl, dessen Regelungen zur Hilfsfrist 2023 bereits vom VGH Mannheim einkassiert wurden, ein zweites Mal scheitern, so sind aller guten Dinge notwendigerweise drei. Dafür sollte der Minister allerdings im dritten Anlauf auf gute Ratschläge hören, auch oder gerade, wenn sie aus der Opposition kommen.“

Unsere Änderungsanträge sollen es für die Beteiligten erträglicher machen – am Ende entscheiden wohl ohnehin die Gerichte über dieses Gesetz.

In der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Rettungsdienstgesetz äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„In erster Beratung, in der öffentlichen Anhörung sowie im Innenausschuss wurde jeweils fundamentale Kritik am Entwurf geäußert. Unbestimmte Rechtsbegriffe, unzulässige Verweise, praxisferne Regelungen und nicht zuletzt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken begleiten diesen handwerklich schlechten Entwurf durch das parlamentarische Verfahren. Vor notwendigen Änderungen abgeschirmt wird er von einem Innenminister, der sich wie der sprichwörtliche Vogel Strauß verhält und sich vor einer gebotenen Überarbeitung verschließt.

 

Mit unseren Änderungsanträgen wird es uns nicht gelingen, den Entwurf vom Kopf auf die Füße zu stellen. Dafür sind die Probleme schlicht zu groß. Wir versuchen jedoch, es mittels Schadensbegrenzung für das System, Rettungsdienste, Kostenträger, Einsatzkräfte sowie potentielle Notfallpatienten ein wenig erträglicher zu machen. Am Ende werden wohl ohnehin die Gerichte über dieses Gesetz befinden müssen.“

Expertenrunde stellt verheerendes Zeugnis aus.

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Innenausschuss zum Entwurf des Rettungsdienstgesetzes, in der Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände sowie Sachverständige ihre Kritik vorgebracht haben, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die Sachverständigen haben erhebliche praktische wie rechtliche Bedenken geäußert und diesem Gesetzentwurf ein ganz schlechtes Zeugnis ausgestellt. Unter keinen Umständen sollte dieser vor der Sommerpause unverändert beschlossen werden. Dafür ist der Änderungsbedarf schlicht zu immens, die rechtliche Unsicherheit zu groß.

Den potentiellen Notfallpatientinnen und -patienten ist nicht damit gedient, wenn auch die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes vor Gericht einkassiert wird oder aufgrund von unbestimmten Rechtsbegriffen Unsicherheit herrscht. Wir können nur hoffen, dass Minister Strobl entsprechend der Empfehlung der Experten den Entwurf zum Wohle der Gesellschaft umfassend überarbeitet.“

Grundlegende Fragen zur Notfallversorgung in Wertheim und dem Main-Tauber-Kreis bleiben ungeklärt.

Zur Meldung wonach die Rotkreuzklinik in Wertheim in eine Fachklinik umgewandelt wird äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Nachdem die Rotkreuzklinik in Wertheim in eine Fachklinik umgewandelt wird, stellen sich mit Blick auf die Notfallversorgung viele Fragen. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat daher eine weitere Anfrage an das Sozialministerium gestellt. Minister Lucha muss der FDP-Landtagsfraktion beantworten, wie die Landesregierung die Sicherstellung der Notfallversorgung im Main-Tauber-Kreis gewährleisten will. Außerdem interessiert uns, wie die 2011 bewilligten Fördermittel für den Neubau der Rotkreuzklinik von über 34 Millionen Euro eingesetzt wurden und was mit den übrigen Geldern passiert.

Die Umwandlung in eine Fachklinik wird mir großen Veränderungen verbunden sein. Zum einen für die Beschäftigten der Rotkreuzklinik, aber auch für die künftigen Notfallpatienten im Kreis. Es muss mit einem Anstieg der Fahrtzeiten in eins der umliegenden Krankenhäuser gerechnet werden. Gerade heute erfolgte im Landtag die erste Lesung zum neuen Rettungsdienstgesetz. Vorgesehen ist, dass die Hilfsfristen von bislang 15 Minuten auf zwölf Minuten abgesenkt werden sollen. Wie das genau in Wertheim, im Main-Tauber-Kreis und im Land umgesetzt werden soll, darüber lässt uns die grün-schwarze Landesregierung im Unklaren. Es bedarf eines Infrastrukturausbaus im ganzen Land sowie eine ausreichende Landesfinanzierung, um die Versorgungsqualität aufrechtzuerhalten.

Das Schreiben der Ärzteschaft aus Wertheim unterstreicht die Dringlichkeit der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Die Ärztinnen und Ärzte beklagen sich zurecht über die unbefriedigende Situation im Main-Tauber-Kreis. Weder die pflegerische Besetzung noch die Notärzte haben bisher Informationen erhalten, wie es für sie nach dem 30. Juni weitergeht. Hinzu kommt die Befürchtung, dass die derzeit gut ausgestattete Zentrale Notaufnahme aller Voraussicht nach entkernt wird und die modernen Geräte im Millionenwert veräußert werden. Wir sind gespannt wie sich das Sozialministerium dazu äußert.“

Derart umfassende Reformen bedürfen einer ausreichenden finanziellen Grundlage – diese fehlt.

In der Landtagsdebatte zum Gesetzentwurf zum Rettungsdienstgesetz äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Regelungen zur Hilfsfrist aufgehoben hat und deshalb ein wichtiges landesweites Strukturgutachten für das Rettungswesen gestoppt werden musste, legt der Minister nun seinen Entwurf vor. Dieser geht leider an den Realitäten vorbei. Die Abstufung der Hilfsfrist, Strobls damaliger Stolperstein vor Gericht, soll erneut nur untergesetzlich geregelt werden. Wieder will der Minister eine derart wichtige Regelung der Einflussnahme des Parlaments entziehen.

Darüber hinaus soll die an sich gute Idee des Versorgungsausweises zwar beschlossen, jedoch von den Krankenhäusern im Land finanziert und umgesetzt werden. Hier sowie bei der Nichterstellung eines landesweit einheitlichen Fragenkataloges für die Integrierten Leitstellen bei der Erfassung von Notrufen hat die Landesregierung die Chance vergeben, den Akteuren Rechts- und Planungssicherheit zu bieten.

Die größte Unsicherheit jedoch liegt in der nun überaus unsicheren Förderkulisse. In der Planungs- und Finanzierungsphase monetär gänzlich auf sich allein gestellt, müssen die Verantwortlichen nun auch noch damit rechnen, an den massiv steigenden Material- und Handwerkerkosten solch großer Projekte zu scheitern. Denn ersetzt werden soll maximal nur noch ein vor Projektbeginn festgelegter Anteil, dies mittels einer Kann-Vorschrift, begrenzt auf die jeweilige Haushaltsposition.

Die Verantwortlichen im Rettungswesen blicken angesichts der geplanten, kostenintensiven Reformen sorgenvoll in eine ungewisse Zukunft.

Wir werden versuchen, diesen Entwurf im parlamentarischen Verfahren vom Kopf auf die Füße zu stellen.“

 

Reform muss von Anfang an auf finanziell gesichertem Grund stehen.

Zu Medienberichten, wonach der Entwurf zur Reform des Rettungswesens das Kabinett passiert hat, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Hinter jeder Planungs- oder Hilfsfrist, hinter jedem Einsatz stehen Menschenleben und Schicksale. Das dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Dabei stellt die Hilfsfrist nur eine Stellschraube auf dem Weg zu einem effizienten Rettungswesen dar. Es muss zudem von Anfang an sichergestellt sein, dass die geplante Reform finanziell auf einer gesicherten Grundlage steht.

Die aktuelle Reform wurde notwendig, weil der VGH Mannheim Strobls rechtswidrige Regelungen zur Hilfsfrist einkassiert hat. Ein erster Entwurf hat so viel Verbesserungsbedarf offenbart, dass noch einmal gut ein Vierteljahr vergangen ist, bis der Entwurf aus dem Innenministerium es ins Kabinett geschafft hat.

Diese Rückmeldung haben wir auch aus zahlreichen Gesprächen mit Verbänden, Dienstleistern und Bürgerinnen und Bürgern so mitgenommen. Daher hoffe ich, dass der vorgelegte Entwurf nun Hand und Fuß hat. Wir werden den Prozess jedenfalls konstruktiv-kritisch begleiten.“

Katastrophenschutz größer denken – Krisen machen nicht an Grenzen Halt.

In der aktuellen Plenardebatte zum Bevölkerungsschutz in Baden-Württemberg äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Wir haben uns im Wege zahlreicher Veranstaltungen selbst ein Bild der Lage vor Ort gemacht und können festhalten: Baden-Württemberg ist im Katastrophenschutz ordentlich aufgestellt. Unsere föderale Struktur hat sich im Katastrophenfall bewährt. Es ist allerdings sinnvoll, insbesondere für den Fall multipler Krisen, größer zu denken. Katastrophen machen nicht an Länder- oder Landesgrenzen Halt. Wir sind gut beraten, uns auch an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren, wie sie unter anderem durch die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung zur Verfügung gestellt werden.

Die Ausstattung der jeweiligen Organisationen vor Ort war angemessen. Es ist aber notwendig, die entsprechenden Haushaltsmittel zu verstetigen, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Kritisch sehe ich einen reaktiven Aktionismus. Auf eine Krise wird häufig in genau diesem Bereich investiert, auch wenn das Geld dort nicht unbedingt benötigt wird. Sinnvoller wäre es, konkrete Bedarfe frühzeitig zu erkennen und das System so gesamtheitlich bestmöglich aufzustellen.

Im Katastrophenschutz wie auch an vielen anderen Stellen gilt: ohne unsere Ehrenamtlichen geht es einfach nicht. Die im Bevölkerungsschutz Tätigen, die wir kennenlernen durften, waren alle überaus motiviert und kompetent. Die hohe Bedeutung des Ehrenamtes muss sich in einer entsprechenden Wertschätzung der Gesellschaft erkennen lassen. Eine Ehrenamtskarte oder eine kleine Sonderrente für die Freiwillige Feuerwehr sind nur zwei denkbare Möglichkeiten.

Abschließend ist zu sagen: Es braucht Wertschätzung, Anerkennung und Schutz derjenigen, die uns schützen.“

Kretschmann und Strobl brechen Versprechen, den Tarifabschluss 1:1 zu übertragen

 

Auf der heutigen Demonstration der Gewerkschaft der Polizei und der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft zeigt sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, verärgert zu den Plänen der Landesregierung, den Tarifabschluss nicht zeit-und inhaltsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen:

 

„Die Minister Strobl und Bayaz werden gegenüber den Beamten und Pensionären wortbrüchig. Die 1:1-Übertragung des Tarifabschlusses war von Beiden klar versprochen worden. Die Benachteiligung von Beamten in niedrigeren Besoldungsstufen, indem man den vereinbarten Sockelbetrag nicht gewähren will, kritisieren wir klar. Wertschätzung sieht anders aus.

 

Die Landesregierung führt ins Feld, man dürfe die Unterschiede zwischen den Besoldungsgruppen nicht weiter verringern. Das ist in hohem Maße unseriös. Denn grün-schwarz hat sich dieses Problem selbst eingebrockt, indem man bei der letzten Besoldungsreform eine Stauchung bewusst in Kauf genommen hat, um Geld zu sparen. Das fällt Ihnen jetzt auf die Füße – und Versuchen, dies zulasten der Vielzahl an kleinen Beamter zu lösen, treten wir klar entgegen.

 

Die massive Verärgerung der Beamten, die täglich unsere Sicherheit garantieren, trifft die Landesregierung völlig zurecht.“

Wir im Landtag.


Was wir tun. Wofür wir uns einsetzen.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2023. Als Bundesland im Herzen Europas war Baden-Württemberg natürlich von großen internationalen Entwicklungen betroffen, Krisen und Zukunftschancen prägen die Landespolitik von außen stark mit.

Baden-Württemberg hat aber viele Möglichkeiten, die eigene Zukunft maßgeblich selbst zu beeinflussen. Als Beispiele nenne ich hier die Fragen der Bildungsqualität, des Wirtschaftsstandorts, der Staatsfinanzen sowie der Polizei und Justiz. Viele Themen gelingen wiederum nur im Zusammenspiel der unterschiedlichen Ebenen, wie beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, Verbraucherschutz oder bei klimaschonender Energie und Kraftstoffen.

Diese breite thematische Vielfalt wird von uns als liberaler Fraktion in unserer Arbeit im Landtag vollumfänglich aufgegriffen. Uns ist dabei nicht nur wichtig, dass unsere Arbeit wahrgenommen und darüber berichtet wird, sondern wir wollen auch unser unverwechselbares Profil deutlich machen. Wir setzen eigene Schwerpunkte.

Diese Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ kann natürlich nur einen Bruchteil der Aktionen, Anträge und Initiativen wiedergeben, die wir im Laufe eines Jahres auf den Weg bringen. Wenn Sie Nachfrage zu einzelnen Themen haben, wenden Sie sich direkt an uns, wir geben gerne Auskunft über unsere Arbeit.

Ich lade Sie herzlich ein, einen eigenen Eindruck zu gewinnen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Kommende Krisen – Sind wir gut vorbereitet?

Naturereignisse, Pandemien oder sonstige Krisen stellen Kommunen und Hilfsorganisationen vor große Herausforderungen. Alle Akteure sind daher gut beraten, bereits vor dem Ernstfall vorbereitende Maßnahmen zu treffen.
Als FDP-Fraktion haben wir hier einen Schwerpunkt unsere Arbeit gesetzt und haben uns vor Ort in Esslingen, Konstanz, Freiburg und Braunsbach ein Bild zur kommunalen Krisenvorsorge gemacht und an Runden Tischen darüber gesprochen, wie die Landespolitik hier unterstützen kann.
Aus den Rückmeldungen nehmen wir mit:

Unsere Forderungen

  • Kommunikation, Warnung sowie Modernisierung der Leitstellen

  • Selbsthilfefähigkeit der Bürgerinnen und Bürger, Vorkehrungen und Prävention

  • Stärkung des Ehrenamts und sinnvolle Ergänzung durch hauptamtliche Kräfte

  • Klare Zuständigkeiten und Vernetzung in staatlichen Verwaltungsstrukturen

  • Aus- und Fortbildung sowie Übungen

  • Kritische Infrastrukturen (KRITIS) schützen

  • Datennutzung, Datenvernetzung und Datenschutz

  • Bürokratieabbau und Rechtsetzung

  • Flexibilität und finanzielle Ausstattung

  • Zusammenarbeit über Grenzen hinweg

Verstetigung der Krisenvorsorge anstatt post-katastrophaler Aktionismus.

Am 27.11.2023 fand der vierte Runde Tisch zum Thema ´Kommunales Krisenmanagement‘ statt. Die Mitglieder der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ der FDP/DVP-Fraktion des Landtags trafen sich in Braunsbach (Landkreis Schwäbisch-Hall) mit Vertretern aus dem Rettungs- und Hilfswesen, der Kommunalpolitik, sowie der Geotechnik.

Nach einer Ortsbegehung von Braunsbach, bei der sich die Teilnehmenden ein Bild der verehrenden Sturzflut von 2016 sowie der darauf gefolgten vorsorglichen Infrastruktur machen konnten, fand ein Runder Tisch im Rathaus der Gemeinde statt. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen Themen wie Frühwarnsysteme, Infrastrukturaufbau, und die Koordination von Rettungsdiensten.

Nico Weinmann, stv. Fraktionsvorsitzender der FDP-Landtagsfraktion und Sprecher für Bevölkerungsschutz und Recht, kommentierte: „Der Vor-Ort Termin in Braunsbach hat eindrücklich vermittelt, wie wichtig und elementar Kommunale Krisenvorsorge ist. Auch wenn die Bilder der Sturzflut am 29. Mai 2016 in Braunsbach noch präsent sind, wurde deutlich, dass Vorsorge und schnelle Reaktionsfähigkeit entscheidend waren und sind, um die Auswirkungen von Naturkatastrophen zu minimieren.

Gleichzeitig müssen wir die Routine durchbrechen, dass Krisenvorsorge und gesellschaftliche Resilienz nur nach Katastrophen die gebotene hohe Priorität erfahren. Vielmehr müssen diese Themen in der kommunalen und landespolitischen Agenda sowohl in Bezug auf die Aufmerksamkeit als auch die finanzielle Unterstützung Verstetigung erfahren. Der reaktionelle Aktionismus führt häufig zu einer Fehlallokation, statt die wirklich jeweils vor Ort benötigten Mittel fruchtbar zur Verfügung zu stellen. Städtebauliche Klimaresilienz, Entwicklung effizienter Frühwarnsysteme sowie Stärkung der Eigenverantwortlichkeit müssen zudem im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen.“ 

Stephen Brauer, Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Schwäbisch Hall und Finanzpolitischer Sprecher der Fraktion, ergänzte: „Die finanzielle Dimension von Krisenvorsorge ist ein Schlüsselfaktor, den es zu berücksichtigen gilt. Bei unserem Besuch in Braunsbach wurde deutlich, dass die finanziellen Ressourcen einer Gemeinde einen erheblichen Einfluss auf ihre Fähigkeit haben, adäquate Maßnahmen zur Krisenbewältigung zu ergreifen. Es gilt daher sicherzustellen, dass Kommunen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um in Prävention und Schadensbegrenzung zu investieren. Dabei sollten auch innovative Finanzierungsmodelle in Betracht gezogen werden, um den Gemeinden mehr Flexibilität zu ermöglichen.“

„Wir begrüßen den Besuch der FDP-Landtagsfraktion und die Gelegenheit, unsere Erfahrungen im Bereich der kommunalen Krisenvorsorge zu teilen. Es ist erfreulich zu sehen, dass sich politische Akteure auf Landesebene aktiv für das Thema Krisenvorsorge interessieren und bereit sind, die Bedürfnisse der Kommunen zu verstehen. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Landesebene ist von großer Bedeutung, um gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, die die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten“, fügte Frank Harsch, Bürgermeister der Gemeinde Braunsbach hinzu.

 

Neuregelung der Hilfsfrist darf nicht länger verzögert werden.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat aktuell entschieden, dass das Land Baden-Württemberg die mit dem Veto des VGH für unwirksam erklärte Norm zur Hilfsfrist nicht faktisch weiter anwenden dürfe. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Mit der Entscheidung des VGH Mannheim reagiert das Gericht auf das, wovor wir bereits im Frühjahr wiederholt gewarnt haben. Das Gericht sah sich nunmehr gezwungen, der Untätigkeit des Ministers ein Ende zu setzen.

Der VGH Mannheim hat im Eilverfahren entschieden, dass Minister Strobl die Neuregelung der Hilfsfrist nicht mehr auf die lange Bank schieben darf. Die vom VGH einkassierte Regelung darf nicht weiter angewendet werden.

Dies gebietet nicht nur die Achtung vor dem Rechtsstaat, sondern auch die Wahrung der Rechte potentieller Notfallpatienten. Strobl muss jetzt schleunigst liefern.“

Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz:


Bilanz eines Auslaufmodells

Es war eine einsame Entscheidung, die Ministerpräsident Kretschmann nach teilweise heftigen Diskussionen am 1. April 2021 bei seiner Partei durchsetzen konnte: Die Koalition der Grünen mit der CDU sollte fortgesetzt werden. Es war die bequemere Wahl für ihn, denn die CDU im Land war bereit, so gut wie alles, was die Grünen wollten, ohne Diskussion mitzumachen.
Doch ‘einfach für ihn’ bedeutet nicht auch ‘gut fürs Land’.

Wir nehmen die Halbzeit der Regierungszeit zum Anlass, eine politische Bilanz zu ziehen. Basierend auf Fakten und praktischen Entscheidungen der Regierungskoalition  thematisieren wir, wie es anders besser werden kann und muss.

Die grün-schwarze Koalition wird keine Zukunft haben. Umso wichtiger ist es, dass das Land endlich wieder eine bekommt. Die gesamte Analyse im Download.



Die Bilanz eines Auslaufmodells zum Download

Sollte Strobls Haus das Urteil des VGH absichtlich ignorieren, wäre das irritierend und bedenklich

Zu aktuellen Medienberichten, wonach sich mehrere Antragsteller mittels Eilantrags beim Verwaltungsgericht Stuttgart dagegen wenden, dass das Land Baden-Württemberg die mit dem Urteil des VGH Mannheim für unwirksam erklärte Norm die Hilfsfrist betreffend faktisch weiter anwende, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Sollte in Strobls Ministerium tatsächlich die Order kursieren, das Urteil des VGH Mannheim absichtlich zu ignorieren, wäre das höchst irritierend und bedenklich. Es wäre allerdings nicht das erste Mal, dass der Minister sich über geltendes Recht hinwegzusetzen versucht.

Dringende Maßnahmen, wie das landesweite Strukturgutachten zum bodengebundenen Rettungswesen, werden aufgrund der juristischen Fehlleistung Strobls aktuell verhindert. Eine Reform ist überfällig, der Schutz der Notfallpatienten muss an erster Stelle stehen. Ich hoffe, dass Strobls neuer Anlauf dem endlich gerecht wird.“

 

Klima-Kleber spalten die Gesellschaft und gefährden die Demokratie.

Zur Debatte um den richtigen Umgang mit radikalen Klimaaktivisten sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Klima-Kleber spalten die Gesellschaft und gefährden die Demokratie. In den zurückliegenden Monaten hat sich die Szene teils erheblich radikalisiert. Kulturgüter wurden beschädigt, Polizeibeamte angegriffen, Bürgerinnen und Bürger durch Protest- und Pöbelaktionen unter Druck gesetzt. Erst heute wurden in Stuttgart mehrere Rettungswagen von Klima-Kleber an der Weiterfahrt gehindert.

Wir Freie Demokraten stehen für eine klare Kante gegen Klima-Kleber. Für Einladungen, Einknicken und Einlenken ist gegenüber radikalen Aktivisten kein Platz. Vor allem die Grünen müssen sich nun stärker von der Szene distanzieren. Dass Ministerpräsident Kretschmann die Klima-Kleber unlängst zu Gesprächen ins Staatsministerium geladen hat, war falsch und fatal. Der Rechtsstaat darf sich nicht beugen, die Demokratie sich nicht erpressen lassen.“