Insbesondere Lucha muss den Krankenhausplan und die Finanzierung anpacken.


Zu den Fragen und Themen der aktuellen Demos von Krankenhausbeschäftigten – auch vor dem Hintergrund der Krankenhausreform-Diskussionen – sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die finanzielle oder personelle Lage der Krankenhäuser ist besorgniserregend. Minister Lucha muss im Zuge der Krankenhausreform den Landeskrankenhausplan aus 2010 dringend auf den zukünftigen Versorgungsstrukturen weiterentwickeln. Dazu benötigen wir mit Blick auf die sektorenübergreifende Versorgung regionale Strukturgespräche und die Beteiligung der Ärzteschaft im ambulanten Bereich. Außerdem muss er als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz das Thema Finanzierung der Kliniken in den Fokus nehmen. Bis die Krankenhausstrukturreform in Gang kommt, brauchen wir kurzfristige Übergangslösungen.“

 

Perspektivisch ist eine Prüfung gesetzlicher Maßnahmen im Maßregelvollzug zweckmäßig.

In der Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration zu den aktuellen Vorgängen im Maßregelvollzug im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Ich bedanke mich namens unserer Fraktion für die einfühlsamen Worte des Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration, Florian Wahl, für die Angehörigen des Opfers, für die belastende Situation der Beschäftigten im Psychiatrisches Zentrum Nordbaden (PZN) sowie für die Gedenkminute für das Opfer. Ich danke auch für die umfassende Darstellung des Ablaufs der Entweichung, der Flucht und der Tat in Wiesloch.

Ich habe in der Darstellung des Ministers aber vermisst, inwieweit diese furchtbare Tat zu einer Überprüfung des Maßregelvollzugs im Hinblick auf die Bewertung der Sicherheit der Bevölkerung führt. Minister Lucha blieb dazu eine Antwort schuldig. Im Gegensatz zu ihm haben die Regierungsfraktionen die Landesregierung aufgefordert zu berichten, welche Maßnahmen sie aktuell und mittelfristig als notwendig ansieht, um solche und ähnliche Taten zu verhindern. Ich fordere Minister Lucha auf, als Ergebnis der heutigen Sondersitzung eine gründliche Bewertung vorzunehmen. Dr. Christian Oberbauer hat darauf hingewiesen, dass im PZN aktuell eine deutliche Verschärfung des Alltags vorgenommen wurde – er nannte es einen ‚Lockdown‘ für die Patientinnen und Patienten.

Dass der Maßregelvollzug in Baden-Württemberg in den letzten Jahren unter Platzmangel leidet, ist seit längerem bekannt. Diesen Zustand habe ich bereits mehrfach bemängelt. 2021 und 2022 mussten jeweils 35 Verurteilte aus dem Maßregelvollzug entlassen werden, mit Ausnahme von acht Verurteilten, die wegen anderer Taten in Haft geblieben sind.

Die gesetzlichen Änderungen im §64 StGB waren ein wichtiger und richtiger Schritt, perspektivisch muss aber auch über weitreichendere gesetzliche Änderungen nachgedacht werden, etwa im Hinblick auf eine bessere Durchlässigkeit zwischen Maßregelvollzug und Justizvollzug. Ein Wechsel vom Strafvollzug in den Maßregelvollzug – und umgekehrt –ist grundsätzlich nicht möglich. Aus meiner Sicht wäre dies jedoch eine wichtige Möglichkeit.

Im gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der FDP/DVP fordern wir, dass Minister Lucha darstellt, welche Maßnahmen er aktuell und mittelfristig als notwendig ansieht, um solche und ähnliche Taten zu verhindern. Hier sind sich SPD und FDP einig, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht, um diese Analyse und entsprechende Umsetzung vorzunehmen. Im Prinzip sehen die beiden Fraktionen in ihrem Antrag die Prüfung von Maßnahmen vor, während Lucha keinen Änderungsbedarf sieht.“

 

SPD und FDP fordern Sondersitzung des Ausschuss Soziales, Gesundheit und Integration für Freitag, den 15. September 2023 zur Flucht aus der Psychiatrie und den fatalen Folgen.

Gegenstand der Sondersitzung sollen die Vorgänge vom 08.09.2023 im Maßregelvollzug in Wiesloch sein, in dessen Zusammenhang eine Frau in der Innenstadt getötet wurde. Die beiden Fraktionen bitten dazu um Berichte von Minister Manfred Lucha sowie Dr. Christian Oberbauer, Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Psychiatrische Zentrum Nordbaden. Anschließend ist eine Aussprache anberaumt. Ziel ist, die zuständigen Abgeordneten umfassend über den Vorgang zu informieren, um beurteilen zu können, wie die Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung in Wiesloch und im Maßregelvollzug in Baden-Württemberg insgesamt einzuordnen und zu bewerten sind.

Dazu erklärt Florian Wahl, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration des Landtags von Baden-Württemberg sowie Sprecher für Gesundheit und Pflege der SPD-Fraktion:

„Meine Gedanken sind zuerst bei der getöteten Frau aus Wiesloch und bei ihren Angehörigen. Dieser Tod ist schrecklich und darf nicht ohne Folgen bleiben. Wir wollen alles tun, damit die Umstände der Flucht des Straftäters aufgearbeitet werden und eine solche Tat nicht noch einmal passiert. Deshalb beantragen wir eine baldige Befassung des zuständigen Landtagsausschusses.“ 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

„Ich bin betroffen von dieser schlimmen Messerattacke mit tödlichem Ausgang. Ich halte es für dringend geboten, dass Minister Lucha über diesen Ausbruch im Sozialausschuss des Landtags berichtet. Deshalb haben wir zusammen mit der SPD einen Antrag auf eine Sondersitzung am kommenden Freitag gestellt.

Der Maßregelvollzug ist in Baden-Württemberg seit Jahren unter großen Druck. Im Gegensatz zu den benachbarten Bundesländern müssen in Baden-Württemberg immer wieder Verurteilte entlassen werden, weil die Kapazitäten nicht ausreichen. Der Sozialausschuss hat sich bereits mit früheren Ausbrüchen beschäftigt, beispielsweise mit dem Ausbruch von vier Verurteilten in Weinsberg vor knapp zwei Jahren.

Offensichtlich waren die damals ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend. Minister Lucha muss nun alles daransetzen, dass es im Maßregelvollzug keine weiteren Ausbrüche mehr gibt. Es geht hier um die Sicherheit und den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger.“

Keine Datengrundlage, keine langfristigen Planungen, kein Einbezug beim Thema Ganztag – die Landesregierung verschenkt das Potential der ehrenamtlichen Juleica-Inhaber (Jugendleiter-Card).


Die Stellungnahme der Landesregierung auf eine parlamentarische Initiative der FDP/DVP-Fraktion zur „Verwaltungsvorschrift Kinder- und Jugendarbeit“ (Drucksache 17/5220) kommentiert der jugendpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock, wie folgt:

 

„Die grün-schwarze Landesregierung scheint Bedeutsamkeit und Potential der ehrenamtlich im Kinder-, Jugend- und Sozialbereich Engagierten nicht zu erkennen. Anders ist nicht zu erklären, warum Sozial- und Kultusministerium die Juleica-Inhaber (Jugendleiter-Card) zu ignorieren scheinen. Weder gibt es eine Datengrundlage, wie viele Absolventen von der verkürzten Juleica-Ausbildung profitieren, noch gibt es Pläne, wie mit dieser Möglichkeit über 2023 hinaus verfahren werden soll. Am schlimmsten wiegt jedoch, dass die Landesregierung offenbar nicht vorhat, die ehrenamtlichen Juleica-Inhaber in die Ganztagsbetreuung an Grundschulen zu integrieren. Stattdessen wird auf pädagogische Fach- und Lehrkräfte verwiesen. Wie der ab dem Schuljahr 2026/2027 gültige Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung angesichts des Mangels an pädagogischen Fach- und Lehrkräften ohne Einbezug weiterer Akteure funktionieren soll, kann die Landesregierung jedoch nicht erklären. Dass dann erst auf unsere Nachfrage hin im Kultusministerium die Einsicht kommt, man könnte beim runden Tisch zu dem Thema auch mal die baden-württembergische Sportjugend einbinden, spricht dabei Bände. Ich fordere die Landesregierung daher auf, dass bereits vorhandene Potential sowie die Fähigkeiten der Juleica-Inhaber zu nutzen und diese dringend in die Ganztagsplanungen zu integrieren.“

 

Der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nikolai Reith, ergänzt:

 

„Die Landesregierung fährt mal wieder auf Sicht und übersieht dabei die bereits vorhandenen Kompetenzen sowie sozialen Ressourcen in unserem Land. Gerade die Generation der jetzigen Jugendleiterinnen und Jugendleiter sowie Juleica-Inhaberinnen und Inhaber brauchen wir unbedingt für die Zukunft des Ehrenamtes in Baden-Württemberg. Hier gilt es mit modernen, unbürokratischen und attraktiven Bedingungen die jungen Menschen dauerhaft für das Ehrenamt zu begeistern und zu gewinnen. Dabei spielt nicht nur die Digitalisierung der Ausbildung eine Rolle, sondern auch die Anerkennung in Form der Ehrenamtskarte – unabhängig der Modellregionen.“

Zahl der fehlenden Fachkräfte in der generalistischen Pflegeausbildung erschreckend hoch.

In einer Anfrage an die Landesregierung zur generalistischen Pflegeausbildung in Baden-Württemberg (Drucksache 17/5200) zeigen sich die stark sinkenden Zahlen der abgeschlossenen Ausbildungsverträge gegenüber den Vorjahren um -7%. Dazu äußert sich Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag kritisch:

„Der Rückgang von 7% der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zur Pflegefachfrau/-mann in 2022 gegenüber 2021 ist im Hinblick auf den enorm steigenden Bedarf besorgniserregend. 2022 wurden mit 6.155 Ausbildungsverträge insgesamt 752 weniger Auszubildende beschäftigt als noch 2021. Zwar werden allerlei Maßnahmen im Antrag angepriesen, wo und wie Fachkräfte gewonnen und die Ausbildung schmackhaft gemacht wird, doch geht die Entwicklung in eine andere Richtung. Im Vergleich zum Jahr 2019 fehlen in 2022 fast 1000 Absolventen in der generalistische Pflegeausbildung. Minister Lucha muss diesem Thema eine wesentlich höhere Priorität einräumen und die Evaluation der Generalistik in den Fokus nehmen.

Der Handlungsdruck ist riesig. Wir müssen die wertvollen Fachkräfte aus dem Ausland schneller in Arbeit und Ausbildung bringen. Die Situation der Stuttgarter Ausländerbehörde zeigt uns deutlich die nicht zufriedenstellende Situation. Die Pflegeschulen brauchen eine sichere Finanzierung. Darüber hinaus können wir es uns nicht leisten, dass Abbrecher der generalistischen Ausbildung keinerlei Qualifikation erreichen. Dafür brauchen wir dringend Zwischenabschlüsse, damit nicht zwei oder drei Jahre Ausbildung völlig ohne Abschluss sind.  Außerdem sollte das Ministerium Abbrüche in der Ausbildung überhaupt einmal erfassen, auswerten und dann Maßnahmen ergreifen. Dies halte ich für essentiell im Hinblick auf die neue Personalbemessung. Wir können uns eine weitere Abwanderung von Fachkräften in der Pflege nicht leisten! Und schon gar nicht rückläufige Ausbildungszahlen und steigende Abbrecherquoten.“

Umfang von 2,4 Milliarden statt geforderter 12 Milliarden.

Der baden-württembergische FDP-Fraktionschef Dr. Hans-Ulrich Rülke, der auch dem Präsidium der Bundes-FDP angehört, begrüßte die Einigung der Ampel-Partner in Berlin zur Kinder-Grundsicherung.

Aus seiner Sicht ist die Bündelung der Leistungen für bedürftige Kinder, die künftig aus einer Hand erfolgen soll, die zentrale Leistung von Christian Lindner bei diesen Verhandlungen. Damit werde erstmals ernst gemacht mit dem Bürokratieabbau. Überdies wird sich die Kinder-Grundsicherung künftig nicht allein an Geldleistungen, sondern an der Beseitigung der Armutsursachen orientieren.

Rülke bewertete die Frage eindeutig, wer sich bei den Verhandlungen dazu stärker durchgesetzt hätte:

„Herr Lindner hatte 2 Milliarden Euro vorgesehen und Frau Paus 12 Milliarden gefordert. Nun trifft man sich bei 2,4 Milliarden. Die Frage nach Gewinner und Verlierer kann sich gewiss jeder selbst beantworten.“

 

Eine stabile Finanzierung und Entscheider in den Kommunen könnten es möglich machen.


In der letzten Sitzung der Enquete-Kommission „Krisenfeste Gesellschaft“ vor der Sommerpause am vergangenen Freitag, kam Matthias Dorn, Geschäftsführer der Squadhouse Media GmbH & Co. KG in Tuttlingen, welcher durch die Fraktion der FDP/DVP benannt wurde, zu Wort. Er stellte die von ihm entwickelte Jugendbeteiligungs-App YOVO vor:

 

Seit 2018 entwickelte er eine Konzeption und die Umsetzung von YOVO (YourVoice) als App zur digitalen Jugendbeteiligung. Eine kommunal spezifische App als Kanal zur Jugend vor Ort und der Durchführung von Umfragen sowie Ideenerfassung zu konkreten Projekten in der Kommune. Außerdem als Kommunikationsplattform von News & Events mit dem Ziele der Vermittlung demokratischer Grundprozesse (Erfüllung des §41a GemO), der Stärkung des Interesses an öffentlichen Themen und der Bindung der Jugend an die Kommune vor Ort. 500 Kommunen wurden als Projektpartner angefragt, 149 waren interessiert und machten mit.  Sie hatten jedoch weder die Zeit noch die fachliche Kompetenz, um Inhalte für die Umfragen, News etc. zu erstellen – und angeblich kein Budget: 80% der Interessenten erklärten, dass die Kosten bereits einen großen Teil des freien (!) Budgets für die Jugendarbeit einnehmen würde. Von Seiten der Kommune sei nicht mit zusätzlichen Mitteln durch die Landesregierung auszugehen. Nach einem endlosen und mühsamen Weg um mit Verantwortlichen in den Kommunen zu sprechen und Entscheidungen zu erhalten, musste das Projekt im Jahr 2020 aufgrund von fehlender Unterstützung eingestellt werden.

 

Nikolai Reith FDP/DVP-Obmann der Enquete Kommission „Krisenfeste Gesellschaft“, kommentiert:

 

„Es ist offensichtlich möglich, von jeder Kommune in Baden-Württemberg, sogar in ganz Deutschland, aktuelle Daten der jungen Bürgerinnen und Bürger datenschutzkonform zu erheben und als Grundlage für Entscheidungen zu berücksichtigen. Das Feinkonzept dafür liegt in der Schublade und es scheitert an der fehlenden Beteiligung des Landes. Das ist bedauerlich, da sich die Landesregierung sonst eine Bürgernähe und (Jugend)Beteiligung gern auf die Fahne schreibt, hier jedoch eine große Chance liegen lässt. Es braucht neben dem Entscheider vor Ort, der sich unkompliziert ‚kümmert‘, eben auch ein Top-Down Prinzip von Landesseite in die Kommunen und eine stabile Finanzierung.“

Personal der Polizei reicht leider nicht aus.

Zur aktuellen Plenardebatte die Übergriffe in Freibädern aus der jüngeren Vergangenheit und die innere Sicherheit insgesamt betreffend, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die Anzahl der Rohheitsdelikte und die Übergriffe in Freibädern haben, insbesondere nach der Pandemie, zugenommen.  Jede dieser Straftaten ist ohne Zweifel eine zu viel, dieser Entwicklung muss entgegengewirkt werden. Man muss sich dieser Thematik daher mit der notwendigen Ernsthaftigkeit widmen, Vorurteile und Vorverurteilungen verbieten sich.

Unsere Polizei verfügt nicht über die notwendige personelle Ausstattung, um Freibäder theoretisch dauerhaft in ihre Patrouillen aufzunehmen zu können. Zu wenig Auszubildende und viele Pensionierungen sind Ursachen dafür. Solche Patrouillen wären aber auch keine Dauerlösung. Die meisten Freibäder befinden sich in kommunaler Trägerschaft, diese müssen vom Land besser unterstützt werden.

Wir Freie Demokraten fordern, den Polizeidienst für junge Menschen attraktiver zu machen. Zudem müssen unsere Kommunen mit dem notwendigen finanziellen Spielraum ausgestattet werden, um die eigenen Anstrengungen die Sicherheit in Freibädern betreffend erhöhen zu können.“

 

Gesetzesänderung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz sind nur kleine Impulse.

In der Beratung der Gesetzesänderung des Landesgesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Das L-BGG enthält sinnvolle und wichtige Ergänzungen. Teilhabe ist ein Menschenrecht für alle und muss umfassend ermöglicht werden. So ist es selbstverständlich, dass Menschen mit Behinderungen von einem zertifizierten Assistenzhund beim Zutritt öffentlicher Stellen begleitet werden. Dies gilt auch für die barrierefreie Gestaltung der Internet- und Intranetseiten sowie mobiler Anwendungen öffentlicher Stellen. Es braucht allerdings bei der Überwachungsstelle der Deutschen Rentenversicherung für Ausnahmen noch exaktere Regelung. Unterstützung beim Thema Barrierefreiheit in Baden-Württemberg ist gut, aber es stellt sich schon die Frage, ob das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit im Sozialministerium richtig angesiedelt ist.

Viel mehr Impulse hätten wir uns bei den Änderungen zum Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz gewünscht. Minister Lucha vergibt hier einmal mehr die Chance, dieses Gesetz so zu modernisieren, dass wir in Baden-Württemberg insbesondere bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften und innovativen Wohnformen mehr Möglichkeiten eröffnen. Gerade die aktuelle Situation in der Pflege sorgt für einen enormen politischen Handlungsdruck, vor allem im Ordnungsrecht trägt das Land hier viel Verantwortung und bietet viele Möglichkeiten. Beispielsweise ist es nicht nachvollziehbar, weshalb eine ambulant betreute Wohnform nicht unter dem Dach einer stationären Einrichtung sein darf bzw. mehr als zwei Wohngemeinschaften des gleichen Anbieters in unmittelbarer räumlicher Nähe verboten sind. Bereits seit 2018 haben wir in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, die Doppelprüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst zu bündeln und so die Pflege von Bürokratie zu entlasten. Und bei der Erprobungsregelung hatten wir eine unkomplizierte Lösung vorgeschlagen.

Es ist sehr bedauerlich, dass es Minister Lucha unterlässt, mit einem modernen Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz die aktuellen Herausforderungen aufzugreifen. Die vorliegenden Gesetzesänderungen ist leider nur ein ganz kleiner Schritt – ein viel zu kleiner Schritt für die Pflege in Baden-Württemberg.“

 

Fachkräftemangel und auch Menschen mit Behinderung wollen ihre Kompetenzen in das Arbeitsleben einbringen.


Zur neuen Kampagne des Wirtschaftsministeriums „THE CHÄNCE“ und dem begehbaren Eventturm dazu in der Stuttgarter Innenstadt sagt Nikolai Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Der Fachkräftemangel in Deutschland und Baden-Württemberg spitzt sich mehr und mehr zu.  Unsere Landesregierung gibt Millionen von Euro dafür aus, Kampagnen mit fragwürdigen „Ä“s zu machen und doch blendet sie genau da mit ihrer neusten Idee Menschen mit Behinderungen einfach aus.

 

Seit Mittwoch steht der gelb leuchtende und begehbare Eventturm mit großen schwarzen Buchstaben in der Innenstadt von Stuttgart. Die Betonung liegt auf beGEHBAR, denn barrierefrei sieht anders aus. Das Wirtschaftsministerium will mit der Informations- und Werbekampagne für berufliche Weiterbildung zielgruppenübergreifend werben, doch auf die Idee, Menschen mit Behinderung bereits in die Planung solch einer Kampagne mit einzubeziehen, ist keiner gekommen.

 

Die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben müssen verbessert, der Arbeitsmarkt inklusiver und Zugänge zum Arbeitsleben und zu Weiterbildungsangeboten für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung barrierefreie werden. Eine Kampagne mit einer Wendeltreppe als einzige Aufstiegsmöglichkeit ist dabei einfach nur peinlich und in keiner Weise inklusiv.“

Endlich erkennt auch die Landesregierung den Handlungsbedarf.


Zur Mitteilung des Sozialministeriums anlässlich des heute gestarteten Runden Tischs „Zuwanderung Gesundheits- und Pflegeberufe“ sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Seit langem machen wir auf die Problematik der langen Bearbeitungs- und Genehmigungszeiten für die Gewinnung ausländischer Fachkräfte im Gesundheits- und Pflegebereich aufmerksam. Bisher ist das beim Sozialminister Lucha auf taube Ohren gestoßen. Wir stehen hier nicht nur im Wettbewerb mit anderen Bundesländern, sondern auch mit anderen Ländern in Europa. Der Runde Tisch sollte aber nicht nur auf Ebene der Ministerien agieren. Ganz entscheidend ist die Unterstützung der Einrichtungen, damit die Beantragungen und die Antragsbearbeitung reibungslos verlaufen. Wichtig ist dabei, dass die Einrichtungen eine gute Anlaufstelle im Verlaufe der Antragsberatung erhalten.“

Die Krankenhausplanung in Landeszuständigkeit behalten.


Zur Meldung, in der sich Landes-Gesundheitsminister Lucha zur Reform der Krankenhauslandschaft äußerte, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Ich begrüße es, dass Minister Lucha die Krankenhausplanung in Landeszuständigkeit behalten will.

Die geplante Einteilung der Kliniken in Leistungsstufen hat erhebliche Auswirkungen auf die Klinikstrukturen. Und diese ist nach wie vor noch völlig unklar.

Auch der Investitionsbedarf für diese Krankenhausreform ist zu ermitteln, vor allem aber auch deren Finanzierung. Im Wesentlichen bedarf es für die Fachkliniken besondere Regelungen. Hier sollte nichts übers Knie gebrochen werden, es geht um wichtige Entscheidungen für die stationäre Versorgung in Baden-Württemberg.“

FDP-Politiker diskutieren mit Experten und Senioren über die altersgerechte Gestaltung des digitalen Zeitalters.


Die Digitalisierung hält Einzug in immer mehr Lebensbereiche – zugleich wird ein Großteil der älteren Menschen von der digitalen Teilhabe ausgeschlossen, obwohl Seniorinnen und Senioren in besonderem Maße von digitalen Entwicklungen profitieren könnten. Wie die Digitalisierung zu einem guten Leben im Alter beitragen und bestehende Hürden abgebaut werden können, stand im Mittelpunkt des Liberalen Seniorentags 2023: Unter dem Titel „Natürlich online?! Digitale Teilhabe altersgerecht gestalten“ diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis im Landtag von Baden-Württemberg über die digitale Inklusion der Generation 60+.

 

Im Fokus der Diskussionen stand insbesondere die Frage, wie die digitale Kluft zwischen den Generationen abgebaut werden kann. In einem zunehmend digitalisierten Alltag sei es wichtig, auch ältere Menschen mitzunehmen, betonte der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, bei der Eröffnung des Seniorentags im vollbesetzten Plenarsaal des Landtags. „Durch die digitale Exklusion wird die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen und deren Chance auf ein selbstbestimmtes Leben zunehmend eingeschränkt“, so Rülke. Da die Digitalisierung viele neue Möglichkeiten biete, dürften Senioren bei dieser Entwicklung nicht abgehängt werden. Vielmehr müsse die Politik die richtigen Rahmenbedingungen setzen, um die digitale Teilhabe der älteren Generation zu fördern.

 

„Ob die Erledigung von Behördenangelegenheiten, von Bankgeschäften oder Onlinebestellungen bis hin zu digitalen Rezepten, all dies setzt fundierte Kenntnisse im Umgang mit Smartphones und Notebooks voraus“, nannte Wolfgang Baumbast praktische Anwendungsfelder, von denen viele Senioren ausgeschlossen seien. Der stellvertretende Vorsitzende der Liberalen Senioren Initiative Baden-Württemberg (LSI) stellte verschiedene Projekte vor, die mittels niederschwelliger Angebote eine bessere digitale Teilhabe ermöglichen sollen. Gleichzeitig seien aber auch die älteren Menschen selbst gefordert, aktiv zu werden und sich beispielsweise als ehrenamtliche Moderatoren um die digitalen Nöte ihrer Altersgenossen zu kümmern.

 

In seinem Impulsvortrag stellte Michael Doh, Professor für Digitale Transformation im Sozial- und Gesundheitswesen an der Katholischen Hochschule Freiburg, den Zusammenhang zwischen digitaler Bildung und sozialer Teilhabe im Alter vor. Danach gebe es eine hohe „digitale Kluft“ unter älteren Menschen, wobei insbesondere alleinlebende Seniorinnen mit einem niedrigen Bildungs- und Einkommensstatus Gefahr laufen, digital abgehängt zu werden – ebenso wie Bewohnerinnen und Bewohner des ländlichen Raums. Wie die Teilhabe besser gelingen kann, stellte Doh exemplarisch anhand einiger Initiativen vor.

 

„Als Freie Demokraten begreifen wir die Digitalisierung als Chance. Wir wollen sie mit aller Kraft vorantreiben und dabei eine digitale Spaltung der Gesellschaft verhindern,“ stellte Rudi Fischer, Seniorenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion klar. „Wir müssen Hürden abbauen, Lücken schließen und gezielt in niederschwellige digitale Weiterbildung investieren.“ Dabei gelte es, sowohl die digitale Infrastruktur zügig auf Spitzenniveau zu bringen als auch barrierefreie digitale Dienstleistungen und Angebote auszubauen.

 

Nach den Vorträgen hatten die Teilnehmer des Seniorentages die Möglichkeit, individuelle Fragen an die Politiker und Experten zu richten. Dagmar Öttle, vom Projekt „dida –digitale dabei“ der Evangelischen Diakonissenanstalt Stuttgart, ergänzte die Diskussionsrunde um konkrete Beispiele aus der Praxis.

 

„Es gibt noch viel beim Thema digitale Inklusion zu tun“, so Fischers Fazit der Veranstaltung. „Als FDP wollen wir den Weg ins digitale Zeitalter mit der älteren Generation gemeinsam gehen, sie ermutigen und unterstützen. Nur wenn wir die digitale Teilhabe altersgerecht gestalten, können auch Seniorinnen und Senioren von der digitalen Transformation profitieren und damit ihr Leben verbessern.“

 

Die Finanzierung der sozialen Einrichtungen gehört dringend evaluiert und angepasst.

Eine heutige Aktuelle Debatte griff die existenzbedrohende finanzielle Lage der Träger sozialer Einrichtungen auf.

„Zwingend notwendig, die Mittelverteilung mit Blick auf einen guten Social Return of Investment zu evaluieren und dort nachzubessern, wo der Wegfall sozialer Strukturen droht.“, attestiert Nikolai Reith, Sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Leider sieht der zuständige Minister Manne Lucha diese offensichtlich nicht! Die Zahl der Drogentoten ist in Baden-Württemberg stark gestiegen. Im vergangenen Jahr gab es 179 Drogentote, 49 mehr als im Vorjahr. Eine alarmierende Zahl!

Die Zuwendungen des Landes für die Träger der Suchtberatung wurden seit 1999 nicht mehr angepasst und dass die allgemeinen Kosten seit dieser Zeit deutlich gestiegen sind, dürfte klar sein.

Bei diesen und vielen weiteren Beispielen sieht Reith dringenden Handlungsbedarf im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration. Stattdessen wartet man dort, dass die Bundesregierung es regelt. Gleiches war schon vor einigen Monaten beim abgelehnten Gesetzentwurf zur landesweiten Regelung der Frauenhausfinanzierung der Fall.

Wir wünschen uns eine ganzheitliche Strategie und einen effizienten Mitteleinsatz, statt einer wahllosen ‚Projektitis‘. Davon ist Herr Minister Lucha leider weit entfernt und es erscheint uns, dass die Umsetzungsgeschwindigkeit eher abnimmt als zulegt. Daher können wir die Ängste der Träger, ob groß oder klein, sehr gut nachvollziehen und fordern die Finanzierungen aller Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen und die Effizienz deutlich zu steigern!“

 

Linksradikales Logo beim CSD Freiburg inakzeptabel.

Die Betreiber des Christopher-Street-Days (CSD) in Freiburg, der sich für Akzeptanz und Toleranz in Fragen der sexuellen Orientierung und Identität einsetzt, wählte in diesem Jahr ein Logo der linksradikalen „Antifaschistischen Aktion“. Das führt dazu, dass sowohl der Landesverband des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland (LSVD) als auch die Interessengemeinschaft CSD Stuttgart erklärt haben, in diesem Jahr nicht am CSD in Freiburg teilzunehmen und sich darüber entsetzt zeigten. Das kommentiert die Sprecherin für LSBTTIQ der FDP/DVP-Fraktion, Alena Trauschel:

„Queerpolitik und damit auch der CSD gehört in die Mitte der Gesellschaft. Eine wie auch immer geartete Solidarisierung mit Extremisten ist dagegen völlig daneben. Das Vorgehen des CSD Freiburg zielt auf die Spaltung der Gesellschaft. Jene, die in Queerpolitik fälschlicherweise nur einen Vorwand für sozialistische Denkweisen sehen, werden sich bestätigt fühlen. Dem Anliegen des CSD wird damit ein Bärendienst erwiesen.

Während jeder Demokrat Antifaschist sein sollte, ist die sogenannte Antifaschistische Aktion in weiten Teilen linksextrem und verfassungsfeindlich. Weder die historischen Wurzeln in einer kommunistischen und auch gegen die SPD gerichteten Schlägerbande noch die spätere autonome, militante Antifa seit den 1970ern ist ein legitimer Bezugspunkt für demokratische Politik.“

 

Statt sich nach Corona endlich dem Bereich Jugend zu widmen, ignoriert die Landesregierung sämtliche Vorschläge und beharrt auf Zuständigkeitswirrwarr.


Die FDP/DVP-Fraktion stellte einen Antrag zur Einrichtung einer ´Task Force Jugend´. Zur nun erfolgten Stellungnahme der Landesregierung und heutigen Beratung im Bildungsausschuss sagt der jugendpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„Die grün-schwarze Landesregierung sieht im Bereich Jugend weder Handlungs- noch Verbesserungsbedarf. So wurde die von uns vorgeschlagene Einrichtung einer Task Force Jugend mit Verweis auf die Begrifflichkeit abgebügelt. Denn der Begriff Task Force signalisiere unmittelbaren Handlungsbedarf. Aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion ist aber gerade dieser Handlungsbedarf nach fast drei Jahren Pandemie dringend gegeben. Denn es waren die Kinder und Jugendlichen, die während der Corona-Pandemie am stärksten eingeschränkt waren und zudem oft übergangen wurden. Doch die Landesregierung arbeitet sich nicht nur an Begrifflichkeiten ab ohne konstruktiv auf unseren Vorschlag einzugehen, sie sieht auch keinerlei Optimierungsbedarf beim Zuständigkeitswirrwarr. Denn wie aus der Stellungnahme auf unseren Antrag hervorgeht, sind die Zuständigkeiten für den Bereich Jugend auf drei Ministerien verteilt – und je nach Thema kommen noch weitere Ministerien hinzu. Und dies ohne jegliche Federführung oder einen regelmäßigen Austausch aller Beteiligten. Fakt ist also, dass die Landesregierung nach den schwierigen Corona-Jahren die Jugendlichen in diesem Land auch weiterhin vernachlässigt und sich jeglichen Verbesserungsvorschlägen ignorant verschließt und unser Antrag auf Einrichtung einer solchen Task Force auch im Ausschuss keine Mehrheit fand.“

 

Der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nikolai Reith, ergänzt:

 

„Bildungsministerin Schopper spricht in Ihrer Stellungnahme davon, dass seit Jahren eine kontinuierliche vernetzte Vorgehensweise beim Thema „Jugend“ praktiziert wird. Dies versetzt mich in Staunen, denn sowohl bei den Runden Tischen in meinem Wahlkreis zu dem Thema, als auch in meiner Arbeit auf Landesebene zeichnet sich dieses Bild nicht ab. Gerade dem Zuständigkeitswirrwarr, wie es mein Kollege Dennis Birnstock so treffend beschreibt, muss endlich entgegengewirkt werden. Wir dürfen die Jugendlichen und damit unsere Zukunft nicht aufgrund von bürokratischen und häufig nicht nachvollziehbaren Vorgängen aus den Augen verlieren.“

 

Enquete schließt zweites Handlungsfeld ab.

Anlässlich des Abschlusses des zweiten Handlungsfeldes „staatliche Krisenvorsorge“ fand in der heutigen Sitzung der Enquete-Kommission „Krisenfeste Gesellschaft“ die politische Aussprache zwischen den Fraktionen statt.

Daniel Karrais, digitalpolitischer Sprecher und ordentliches Mitglied der FDP/DVP-Fraktion in der Enquete, sagt dazu:

„Die Krisen der vergangenen drei Jahre haben gezeigt, dass wir weiterhin unzureichend auf Krisensituationen und Katastrophen vorbereitet sind. Gleichzeitig nimmt die Gefahr von Krisen Damit einhergehenden Risiken und Kaskadeneffekte werden immer häufiger unterschätzt. Aus diesem Grund benötigt es ein ganzheitliches Krisenmanagement; eine ordentliche Mischung aus sorgfältiger Prävention und effizienter Nachsorge. Diese Herausforderung lösen wir aber nicht einfach mit immer mehr Personal – das wir ohnehin nicht finden – sondern mit besserer digitaler Vernetzung. Dabei spielen aber insbesondere die Stärkung der Eigenverantwortung der Bevölkerung und die wirkungsvolle Nutzung und Umsetzung moderner Möglichkeiten eine große Rolle. Die Digitalisierung bietet hier jetzt schon vieles dafür. In beiden Bereichen ist laut Experten noch viel Luft nach oben. Die öffentliche Verwaltung muss deutlich agiler und digitaler werden. Dafür ist es dringend erforderlich, dass die Grundsätze der Datenhaltung und digitalen Prozesse in einem föderalen System auf den Prüfstand gestellt werden. Das Land sollte eine Föderalismus-Struktur-Kommission anstoßen, um die Frage zu klären, wie wir Informationen stärker digital vernetzen und gleichzeitig kommunale Selbstverwaltung unterstützen können.“

Weiter führt er aus:

„Es ist bitter, dass weder die Landesregierung noch die Regierungsfraktionen GRÜNE und CDU scheinbar ehrliches Interesse an Besserung der Krisenvorsorge haben. Ich muss feststellen, dass Digitalisierung in Kreisen der Regierung oftmals lediglich mit dem Aufbau digitaler Infrastruktur gleichgestellt wird. Sie sucht aber nicht nach Möglichkeiten, die Verwaltung agiler und schlagkräftiger zu machen. Da wundert es mich überhaupt nicht, dass wir in Baden-Württemberg weiterhin so schlecht aufgestellt sind – erst recht in Krisenzeiten. Digitale Monitoring-Maßnahmen, vollständig vernetzte und papierlose Verwaltungen und Leitstellen sowie der Gebrauch von Software und Daten zur zukunftsorientierten Bewirtschaftung von Gebäuden und öffentlicher Infrastruktur scheint fernab der Vorstellungskraft unserer landespolitischen Führungsebene. Somit ist es auch wenig erstaunlich, dass die Regierungsfraktionen in der Enquete-Kommission einen durch die FDP/DVP-Fraktion eingebrachten Themensetzungsantrag abgelehnt haben. Auch ein von uns bereits erarbeitetes Papier mit Handlungsempfehlungen zur Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung im Rahmen effektiver Krisenvorsorge im Gesundheitsbereich wurde abgeblockt. Man genügt sich bei den Regierungsfraktionen, wenn der zuständige Minister: ‚Üben, üben, und üben!‘ als Losung ausgibt“

 

„Die aktuelle Lieferengpass-Situation bei Medikamenten zeigt, dass eine bundesweite Verstetigung der SARS-COV 2 Abgaberegelungen für die Apotheken enorm wichtig wäre, um die stringenten Retaxationen zu untersagen“, so Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion. Während der COVID-19-Pandemie wurden Ausnahmeregelungen getroffen, die gezeigt hätten, dass den Apotheken im Land mehr Eigenverantwortung und Entscheidungsgewalt eingeräumt werden könne. „So war es während dieser Zeit beispielsweise möglich, Medikamente anderer Hersteller als Alternativen zum verschriebenen Rezept oder auch Teil-Mengen von bereits geöffneten Verpackungen herauszugeben. Die Apothekerinnen und Apotheker hatten nicht zu befürchten, dass sie wegen der Retaxierung, sprich dem Ausbleiben der Vergütung durch die Krankenkassen, keine Erstattung bekommen und auf den Kosten sitzen bleiben“, ergänzt Jochen Haußmann. Diese Ausnahmeregelungen sind allerdings zum 07. April 2023 ausgelaufen.

Auf Bundesebene wird derzeit ein neuer Gesetzentwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) beraten. Die während der Pandemie gelockerten Abgaberegeln in den Apotheken sollen hier nur teilweise verstetigt werden. Konkret dürfen die Apotheken bei nicht-vorrätigen Arzneimitteln von Rabattverträgen abweichen und ein vorrätiges, wirkstoffgleiches Medikament abgeben – auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Arzt. Allerdings gilt dies nur für Arzneimittel, die auf der Engpass-Liste des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen. Diese Liste spiegele aber kaum die Engpass-Situation in den Apotheken wider und erfasse zudem auch ein Großteil von Kinder-Medikationen nicht. Haußmann: „Damit werden die Apotheken nicht nur mit zusätzlicher unnötiger Bürokratie belastet, nein es steigt auch das Risiko auf Retaxationen weiter an.“

Jochen Haußmann hat zu den Auswirkungen von Retaxationen auf die Arzneimittelversorgung in Baden-Württemberg einen Berichts-Antrag an das Sozialministerium gestellt. Fragwürdig sind für ihn die Antworten des Sozialministers Manfred Lucha auf die Frage zur Höhe der Retaxationen und Null-Retaxationen. Der Minister gibt an, dass bei einer der größten Krankenkassen die Abrechnungskürzungen in den letzten fünf Jahren bei 11.195,60 Euro lagen. Die Realität sieht anders aus, bestätigt Christoph Gulde, Besitzer der Solitude Apotheke in Stuttgart. „Ich selbst habe in meiner Apotheke im Schnitt acht Retaxationen im Monat über ein Volumen von geschätzt 400 Euro.“ Rechne man diese Monatsbelastung auf fünf Jahre hoch und beachtet die rund 2.300 Apotheken in ganz Baden-Württemberg, ergebe sich eine enorme Differenz zu den angegebenen 11.195,60 Euro.

„Die Gefahr der Vollabsetzung bereitet unterschwellig Angst und führt zur Verunsicherung. Aus meiner Sicht ist das Risiko der Null-Retaxation die größte psychische Belastung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Apotheken, noch vor dem Risiko einer Falschabgabe“, sagt Gulde und bedankt sich bei Jochen Haußmann für die Einbringung dessen Antrages.

Jochen Haußmann schließt aus den erhaltenen Informationen: „Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf, damit Null-Retaxationen gesetzlich ausgeschlossen werden und die Apotheken in Baden-Württemberg finanziell nicht noch weiter belastet werden. Besonders besorgniserregend ist zudem die Entwicklung im ländlichen Raum. Da die Apothekerdichte hier im Vergleich zu den Städten deutlich geringer und die Bevölkerung im Durchschnitt älter ist, sind andere Anforderungen an die Arzneimittelversorgung und –therapie zu beachten. Auch bei der Versorgung mit Kinderarzneimittel ist noch Luft nach oben“, schlussfolgert Jochen Haußmann.

Zwangsweise Registrierung der Pflegekräfte ist inakzeptabel.


Zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

 

„Der vorliegende Gesetzentwurf hat weiterhin zahlreiche Kritikpunkte. Die von SPD und FDP/DVP geforderte öffentliche Anhörung im Sozialausschuss wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Auch die Vorschläge in unserem Änderungsantrag fanden kein Gehör. Offensichtlich will die Landesregierung auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsverfahrens nach dem Motto ‚Augen zu und durch‘ die Landespflegekammer mit der Brechstange durchdrücken. Der fatale Eindruck entsteht leider, dass die Pflegekräfte in Baden-Württemberg viel zu wenig eingebunden werden sollen, indem man sie erst mal ungefragt in die Kammer eingliedert. Ich frage den Minister: Haben Sie ein solches Vorgehen wirklich nötig? Fürchten Sie, nicht überzeugend zu sein?

 

Angesichts der intensiven Diskussionen über die Errichtung einer Pflegekammer war und ist für die FDP/DVP-Landtagsfraktion eine umfassende Information und Einbindung der betroffenen Pflegekräfte vor einer Entscheidung sehr wichtig. Die Landesregierung hat es mit diesem Gesetzentwurf versäumt, für diese umfassende Information und Beteiligung der Pflegekräfte zu sorgen und Transparenz über die Überlegungen zur Errichtung einer Pflegekammer inklusive etwaiger Alternativen zu schaffen. Das Verfahren einer zwangsweisen Registrierung der Pflegekräfte für die geplante Landespflegekammer ist völlig inakzeptabel. Offenbar glaubt Sozialminister Manfred Lucha selbst nicht daran, dass sich genügend Pflegekräfte in Baden-Württemberg freiwillig für eine Pflegekammer entscheiden. Es ist also ein in höchstem Maße undemokratisches Verfahren. Pflegekräfte müssen aktiv widersprechen. Aus diesem Grund lehnt die FDP/DVP-Landtagsfraktion das Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg ab.

 

Die Mitbestimmung und Stärkung der Selbstverwaltung von Pflegekräften ist kein politischer Selbstzweck, sondern muss die Verbesserung der Versorgung im Blick haben. Gerade in diesen Zeiten des extremen Fachkräftemangels darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Politik eine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft durchdrückt. Deshalb war es unsere Anregung, dass die Pflegekräfte selbst und in freiwilliger Form über eine Landespflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft entscheiden. Man wird sehen, wie die Reaktionen der betroffenen Pflegekräfte sind, wenn der Gründungsausschuss mit der Umsetzung der Landespflegekammer beginnt.“

 

 

Brauchen dringend eine Entfesselung der Pflege.


Zum Antrag „Starke und generationengerechte Quartiere in Baden-Württemberg“, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Wir begrüßen grundsätzlich die Landesstrategie ‚Quartier 2030‘ welches eine alters- und generationengerechte Quartiersentwicklung fördern und die soziale Teilhabe im Land stärken soll. Gerade die Kommunen sind der entscheidende Motor bei der Umsetzung von generationengerechten Projekten innerhalb der Quartiere. Fakt ist aber auch, dass die Städte und Gemeinden im Land an ihre organisatorischen Grenzen gelangen und weitere Projekte kaum noch stemmen können. Hinzu kommt die mangelnde langfristige Finanzierung durch die Kommunalverwaltungen. Wir brauchen daher nicht noch weitere Strategieentwürfe oder Impulskampagnen – wir brauchen echten Willen und eine Entfesselung der Pflege!

 

Nur so können wir sicherstellen, dass die Menschen unabhängig von der Art des Pflege- und Unterstützungsbedarfs möglichst lange im gewohnten Umfeld bleiben können. Dazu gehört beispielsweise auch eine niederschwellige Nutzung des Entlastungsbetrages um Nachbarschaftshilfen flexibel und unbürokratisch zu unterstützen. Diese und weitere Vorschläge hat die FDP-Landtagsfraktion in einem ‚10-Punkte-Akut Programm‘ für die Altenpflege in Baden-Württemberg vorgebracht.“

Hinter dieser Entwicklung stehen Menschen; das darf die Landesregierung nicht vergessen.


Die Meldung, nach der immer mehr Menschen von Geld- und Existenzsorgen bedroht sind, kommentiert der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Niko Reith, wie folgt:

„Die Entwicklung, die Caritas und Diakonie feststellen, ist traurige Realität. Während die Bundesregierung mit Hilfsprogrammen unterstützt, schweigt sich die Landesregierung hierzu aus. Es ist nicht nur eine bloße Zahl, die sich durch die statistische Fehlberechnung verändert, sondern es gibt den Blick frei auf viele weitere persönliche Schicksale.

Ein mögliches Instrument gegen diesen negativen Trend im Land könnte die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Familienförderstrategie sein. Aber leider mangelt es im Sozialministerium, wie so oft, an Umsetzungswillen.“

 

Vorgang in Heidelberg stellte Verhältnis zwischen Land und Kommunen auf den Kopf.


Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Heidelberg gaben heute bekannt, sich über die weitere Nutzung des ehemaligen Gefängnisses „Fauler Pelz“ in der Heidelberger Altstadt ab 1. Juli 2023 für den Betrieb eines Maßregelvollzugs geeinigt zu haben.

Vor allem an der schleppenden Einigung und den damit verbundenen Folgen übt der gesundheitspolitische Sprecher und stv. Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, allerdings deutliche Kritik:

 

„Ich begrüße die Einigung in Sachen Fauler Pelz, das wirft aber ein Schlaglicht auf das katastrophale Missmanagement von Minister Lucha. Anstatt wie von der FDP-Landtagsfraktion vorgeschlagen, bereits 2021 in einen Dialog mit der Stadt Heidelberg zu gehen, hat er sämtliche Register gezogen, um der Stadt Heidelberg zu zeigen, dass das Land mit allen Mitteln durchgreift.

 

Mit diesem Eingriff in die kommunale Planungshoheit sorgte er für einen einmaligen Vorgang, der das bewährte Miteinander zwischen Land und Kommunen auf den Kopf stellte. Die lange Unsicherheit über das weitere Verfahren hat der Minister zu verantworten. Und er trägt die Verantwortung, dass Baden-Württemberg bei der Erweiterung der Plätze im Maßregelvollzug von der absehbaren Entwicklung regelrecht überrollt wurde. So wurden im Jahr 2021 32, im letzten Jahr (2022) 30 und in diesem Jahr bereits sieben suchtkranke oder psychisch kranke Straftäter entlassen, weil nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.“

 

Vereine hingen in der Luft.


Unter sogenannten Betreuungsvereinen versteht man von den zuständigen Behörden offiziell anerkannte und eingetragene Vereine, die gemäß Betreuungsorganisationsgesetz die Betreuung bedürftiger Personen übernehmen. Zur heutigen Mitteilung des Sozialministeriums, dass die Finanzierung dieser Betreuungsvereine nun erhöht werde, erklärt der seniorenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Rudi Fischer:

 

„Ich begrüße, dass die Landesregierung die Förderung der Betreuungsvereine endlich erhöht. Das ist seit Beginn der Debatte über das neue Betreuungsrecht das erste Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Betreuerinnen und Betreuern.

Aber die unverzichtbare Arbeit der Betreuungsvereine für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft erfordert nicht nur warme Worte, sondern auch frühzeitiges handeln und frühzeitige, verlässliche finanzielle Zusagen. Denn

 

Sozialminister Lucha hat die Umsetzung des Bundesgesetzes viel zu lange verschlafen: Die Reform des Betreuungsrechts ist bereits seit 01.01.2023 in Kraft und erst jetzt werden die notwendigen Gelder für die gesetzlich vorgegebenen Mehraufgaben der Betreuungsvereine auf den Weg gebracht.

 

In der Landtagsdebatte am 21.12.2022 hatte Sozialminister Lucha noch den Eindruck vermittelt, man sei in Sachen Finanzierung der Betreuungsvereine auf einem guten Weg und habe sich zwischen Land, Kommunen und Betreuungsvereinen geeinigt. Und trotzdem wurde die Freigabe der Mittel immer wieder verschoben, während die ohnehin schon vorher unterfinanzierten Betreuungsvereine mit dem Rücken zur Wand standen. Im ersten Quartal herrschte Funkstille seitens des Ministeriums. Die Betreuungsvereine hingen in der Luft. Es fehlte ihnen die finanzielle Planungssicherheit.

 

Minister Luchas Dank an die Betreuungsvereine und sein Lob ihrer Arbeit mutet vor diesem Hintergrund fast zynisch an.“

Minister Lucha legt mit der Konzeption der Landespflegekammer einen Fehlstart hin.


Zur ersten Lesung des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Ffraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Angesichts der intensiven Diskussionen über die Errichtung einer Pflegekammer war und ist es für die FDP/DVP-Landtagsfraktion sehr wichtig, dass eine umfassende Information und Einbindung der betroffenen Pflegekräfte vor einer Entscheidung zwingend notwendig ist. Die Landesregierung hat es mit diesem Gesetzentwurf versäumt, für eine umfassende Information und Beteiligung der Pflegekräfte zu sorgen und diese vor allem transparent über die Überlegungen zur Errichtung einer Pflegekammer incl. etwaiger Alternativen wie beispielsweise eine Vereinigung der Pflegenden in Form einer freiwilligen Mitgliedschaft zu informieren. Dies ist nicht beabsichtigt und wird an den Gründungsausschuss ohne Vorgaben delegiert.

Die Mitbestimmung und Stärkung der Selbstverwaltung von Pflegekräften ist kein politischer Selbstzweck, sondern muss die Verbesserung der Versorgung im Blick haben. Gerade in diesen Zeiten des extremen Fachkräftemangels darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Politik eine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft durchdrückt.

Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Das Verfahren einer zwangsweisen Registrierung der Pflegekräfte für die geplante Landespflegekammer ist völlig inakzeptabel. Offenbar glaubt Sozialminister Manfred Lucha selbst nicht daran, dass sich genügend Pflegekräfte in Baden-Württemberg freiwillig für eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft entscheiden. Nicht anders ist es zu erklären, dass sich Grüne und CDU für eine Zwangsregistrierung der Pflegekräfte durch die Arbeitgeber unter Androhung hoher Strafzahlungen entschieden haben. Die Arbeitgeber werden verpflichtet, die angestellten Pflegekräfte dem Gründungsausschuss zu melden. Damit sind die Pflegekräfte für die Landespflegekammer bereits registriert. Im Gesetzentwurf gibt es zwar ein Quorum von 60% für die Errichtung einer Landespflegekammer. Aber durch die Zwangsregistrierung der Arbeitgeber ergibt sich das Quorum und nicht durch eine freiwillige Registrierung der einzelnen Pflegekräfte. Es ist also ein in höchstem Maße undemokratisches Verfahren. Pflegekräfte müssen dann aktiv widersprechen – Informationen oder Beteiligung dazu: Fehlanzeige. Dies dürfte in Baden-Württemberg zu einem großen Akzeptanzproblem vieler betroffenen Pflichtmitglieder der Pflegekammer führen. Die Erfahrungen aus Niedersachsen oder Schleswig-Holstein scheint die Landesregierung zu ignorieren. Wer eine Landespflegekammer einführen möchte, der muss auf umfangreiche Informationen der Betroffenen und vor allem auf Freiwilligkeit der Registrierung durch die Pflegekräfte selbst setzen.

Im Gesetzentwurf selbst gibt es noch zahlreiche Kritikpunkte wie etwa die Informationsverpflichtung durch den Gründungsausschuss, die Regelungen zu den Mitgliedern, mangelhafte Transparenzregelungen und unklare Informationen zu den Kosten und Pflichtbeiträgen.“