Mit Konfrontation und Klageandrohung ist keinem geholfen.


Die Ankündigung, wonach die Krankenkassen notfalls gezwungen werden sollen, langfristig für bislang befristete Betreuungsplätze in den Kinder- und Jugendpsychiatrien aufzukommen, kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Die Thematik der angespannten Lage in den Kindern- und Jugendpsychiatrien ist nicht neu. Daher wäre die Landesregierung schon vor langer Zeit gefordert gewesen, hier aktiv zu werden. Jetzt die Krankenkassen gegen sich aufzubringen, verschärft den Ton des Dialogs. Ziel muss es sein, die Versorgungssituation der Kinder- und Jugendlichen maßgeblich zu verbessern. Das gelingt am besten mit den Kassen und nicht gegen sie.“

 

Hinter der Quote stehen Menschen; das darf die Landesregierung nicht vergessen.


ie Meldung, nach dem die Armutsquote stärker angestiegen ist als zunächst angenommen, kommentiert der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Niko Reith wie folgt:

 

„1,57 Mio. Menschen sind in Baden-Württemberg von Armut betroffen, und hinter jedem dieser Menschen steht eine Geschichte. Es handelt sich nicht nur um eine bloße Zahl, die sich durch die statistische Fehlberechnung verändert. Vielmehr gibt sie den Blick frei auf viele weitere persönliche Schicksale.

Ein mögliches Instrument gegen diesen negativen Trend im Land könnte die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Familienförderstrategie sein. Aber leider mangelt es im Sozialministerium, wie so oft, am Umsetzungswillen!“

Die Frauen- und Kinderschutzhäuser brauchen jetzt eine Unterstützung – die Regelungen aus dem Bund können nicht abgewartet werden.


In der Landtagsdebatte zum Gesetzentwurf zur Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur (Frauenhausgesetz), sagt Nikolai Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„In der öffentlichen Anhörung wurde noch einmal deutlich und eindrücklich klar, wie wichtig die Unterstützung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur ist. Selbst die Landesregierung mit Frau Staatssekretärin Dr. Leidig kam nicht umher, das einzuräumen. Auch der Social Return of Investment einer landesweiten Finanzierung der Frauenhäuser zeigt, dass das Frauenhausgesetz auch langfristig für Baden-Württemberg ein wichtiger Baustein ist. Das Gesetz sollte trotzdem novelliert werden, sobald die Bundesregierung in dieser Thematik selbst aktiv geworden ist.“

Unterrepräsentation von Frauen in Parlamenten bewältigt man nicht mit Paritätsgesetzen.


In der heutigen Debatte anlässlich des Weltfrauentags sagt die frauenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Alena Trauschel:

„Der Weltfrauentag dient dazu, Leistungen und Errungenschaften von Frauen auf der ganzen Welt zu feiern, aber auch an die anhaltende Notwendigkeit zu erinnern, für Fortschritte bei der Gleichberechtigung der Geschlechter zu kämpfen. Die Rechte und Chancen, die wir heute haben, wurden über Jahrzehnte errungen und weitere Fortschritte sind dringend notwendig. Aber was bedeutet Fortschritt in diesem Zusammenhang? Es muss das Ziel der Gesellschaftspolitik sein, jedem einzelnen Bürger und jeder einzelnen Bürgerin gleichermaßen Möglichkeiten zur Entfaltung zu schaffen, unabhängig von Kategorien wie etwa dem Geschlecht oder der sexuellen Orientierung. Dem entgegen steht eine Weltsicht, die Menschen in Schubladen packt und sich dann zum Ziel setzt, die Handlungsergebnisse dieser Schubladen gleichzumachen.

Ein Beispiel hierfür sind sogenannte Paritätsgesetze, welche dazu führen sollen, dass in einem Parlament hälftig Frauen vertreten sein sollen. Es stimmt, dass der Frauenanteil in diesem Landtag geringer ist als jener bei den Parteimitgliedern und der unter den Parteimitgliedern ist geringer als in der Bevölkerung. Das sind für sich genommen erst einmal bloße Tatsachen, aber noch keine Probleme. Denn jede und jeder Abgeordnete ist gemäß Artikel 27 der Landesverfassung Vertreterin beziehungsweise Vertreter des ganzen Volkes, nicht nur ihres oder seines Geschlechts.

Dass wir zu diesen Symptomen kommen, hat eine Vielzahl von Gründen. Manche davon sind problematisch, andere nicht. Wenn sich beispielsweise Frauen häufiger als Männer frei entscheiden, nicht in einer Partei mitzuwirken, weil sie sich nicht für Politik interessieren, ist das kein Problem. Wenn sie lieber Zeit mit Freunden und Familie verbringen ist das kein Problem. Wenn die geringe Repräsentanz Folge früherer oder gegenwärtiger Diskriminierung ist, mit fehlender Kinderbetreuung zusammenhängt oder mit einer gesellschaftlichen Haltung, welche die Verantwortung für Haushalt und Familie in erster Linie bei der Frau sieht, sind das Probleme, an denen wir arbeiten müssen.

Keine Lösung ist es, einfach die Symptome zu bekämpfen indem man die Ergebnisse gleichmacht.“

Gleiche Bezahlung bei gleicher Qualifikation muss im Jahr 2023 endlich Realität werden.


ie Mitteilung des Statistischen Landesamtes, wonach Frauen in Baden-Württemberg im Schnitt immer noch weniger verdienen als Männer, kommentiert die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion Alena Trauschel wie folgt:

„Dass wir im Jahr 2023 immer noch über den Gender Pay Gap sprechen müssen, ist ein Armutszeugnis. Als Freie Demokratin bin ich überzeugt, dass sich Qualität und Lohn der Arbeit sich nicht am Geschlecht bemessen sollte. Wenn vor allem die Geburt des ersten Kindes eine Stagnation des Gehaltes darstellt, wäre das ja schon einer der ersten Punkte, an dem ein Umdenken und Handeln ansetzen müsste, um den Gender Pay Gap zu schließen. Unsere Gesellschaft braucht Kinder und wir sollten nicht den Fehler machen, dass das Kinderkriegen zum Karrierekiller wird.“

Die Erkenntnis, dass staatliche Regeln der Eigenverantwortung weichen können, kommt bei Minister Lucha recht spät.


Die Ankündigung, wonach die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März enden sollen, kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Wir Freie Demokraten haben schon länger darauf gedrängt, im Anbetracht der derzeitigen Corona-Lage auf Eigenverantwortung statt auf staatliche Regeln zu setzen. Auch Gesundheitsminister Lucha hätte schon früher zu dieser Erkenntnis kommen können. Wir begrüßen den Sinneswandel, auch wenn dieser aus unserer Sicht reichlich spät kommt.“

Die Landesregierung ist dringend gefordert, die Wohlfahrtsverbände bei der Bewältigung der Aufgaben nicht alleine zu lassen.


Die Meldung, wonach noch nie mehr Bürgerinnen und Bürger auf die Hilfe der Träger der Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe angewiesen sind, kommentiert der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Niko Reith wie folgt:

„Gerade in diesen herausfordernden Zeiten wird es umso sichtbarer, welche wichtige und unverzichtbare Arbeit die Wohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg leisten. Es kann aber nicht der Reflex der Landesregierung sein, sich darauf auszuruhen, dass die Verbände die Probleme schon auffangen werden. Es ist eindeutig die Aufgabe der Politik hier genau hinzuschauen und sowohl den Bürgerinnen und Bürgern, die in eine Notlage geraten sind, als auch den Wohlfahrtsverbänden, die nötige Unterstützung angedeihen zu lassen.“

 

 

Statt mit Promiköchen zu kochen, wäre es sinnvoller, dafür zu sorgen, dass Kinder flächendeckend satt am Unterricht teilnehmen können

Die Vorstellung des Kochprogramms für Kindertagesstätten und Grundschulen mit Sozialminister Lucha sowie der Fernsehköchin und Grünen-Abgeordneten Wiener kommentiert der Sprecher für frühkindliche Bildung und Jugend der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock, wie folgt:

„Es ist löblich, den Kindern das Kochen und gesunde Ernährung nahezubringen. Allerdings darf man deswegen die Augen nicht vor der Realität verschließen: Laut der IGLU-Studie geht jedes fünfte Kind hungrig in die Schule. Exakte Zahlen für Baden-Württemberg liegen leider nicht vor und auch unserem Antrag im Bildungsausschuss, diese Daten zu erheben sowie für Konzepte zu sorgen, wie dieses Problem der hungrigen Kinder begegnet werden kann, wurde abgelehnt. Es wäre aus unserer Sicht viel sinnvoller, sich der Grundproblematik hungriger Kinder an Kitas und Schulen zu stellen, als mit Promiköchen dem Problem ein Sahnehäubchen aufzusetzen.“

Minister Lucha wies immer wieder darauf hin, dass eine Verwertung vor Ablauf gewährleistet ist – nun ist der entstandene Schaden enorm.


Zur Meldung, dass das Land Masen und Kittel im Wert von rund zwei Millionen Euro vernichtet, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

 

„Wir sind verwundert, weil Minister Lucha immer wieder darauf hingewiesen hat, dass man im Rahmen der künftigen Vorratshaltung für Schutzausstattung darauf achten werde, dass eine Verwertung vor Ablauf gewährleistet ist. Dies ist auch eine Forderung der FDP/DVP-Landtagsfraktion im Zusammenhang mit der Novellierung des Pandemieplans.

 

In der Sitzung der Enquete-Kommission Krisenfeste Gesellschaft am 30. September 2022 hat Minister Lucha erklärt (Protokoll, Seite 31): ‚Ganz wichtig […] ist, dass wir das rollierende System haben, dass wir also nicht irgendwo etwas hinlegen und es dort vergammelt, sondern dass es immer wieder herausgenommen wird, in den Bedarf geht, verwendet wird, der Vorrat aber wieder aufgefüllt wird, sodass die Reserve zahlenmäßig immer stabil bleibt. Das ist auch ein Ergebnis aus ‚Lessons Learned‘, dass man sich genau solcher Strukturen und Methoden bedient.‘

 

Ganz offensichtlich hat der Minister keinen Überblick über die Notfallreserve an Schutzausstattung im Land. Der entstandene Schaden ist enorm und das Geld hätte deutlich sinnvoller eingesetzt werden können. Wir hoffen, dass der Minister schnellstens das umsetzt, was er in der Enquete-Kommission zugesagt hat. Wir als Oppositionsfraktion werden das auf jeden Fall kritisch hinterfragen.“

Jedes fünfte Kind in Baden-Württemberg ist von Armut betroffen.


Zur Aktuellen Debatte im Landtag zum Thema „Starke und Chancenreiche Kinder und Jugendliche:

Teilhabeförderung gegen die Folgen von Armut“ sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

„Die ersten Bausteine zu mehr sozialer Gerechtigkeit sind durch die Ampelkoalition mit der Kindergrundsicherung und dem geplanten Bürgergeld bereits gelegt. Nun gilt es auch auf Landesebene, mit der Problemlösung zu beginnen.

Dass jedes fünfte Kind in Baden-Württemberg von Armut betroffen ist, sollte für Herrn Minister Lucha Anstoß genug sein, um ins Handeln zu kommen.

Sei es die Novellierung des Jugendhilfegesetzes, eine Optimierung des Programms ‚STÄRKE‘, oder die sich noch immer im Dornröschenschlaf befindende Familienförderstrategie des Landes.

Wie es seitens der Landesregierung hier vorangehen wird, werden wir als FDP/DVP-Fraktion weiterhin im Blick haben.“

Umsetzung sollte zeitnah und in Verbindung mit der elektronischen Patientenakte erfolgen.


Angesichts der Umsetzung des geplanten Organspende-Online-Registers sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Über 8.500 Menschen warten in Deutschland derzeit auf ein Spenderorgan. Mit der geltenden Entscheidungslösung sind Organspenden grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organspender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende soll nun ein Online-Register eingerichtet werden, bei dem die Bürgerinnen und Bürger jederzeit ihre Erklärung zur Organspende abgeben, widerrufen oder ändern können.

 

Dieses Online-Register ist ein wichtiger Schritt, um es den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, ihre Entscheidung zur Organspende einfach und sicher zu hinterlegen und zu ändern. Es hilft aber auch dabei, das Thema Organspende in das Bewusstsein der Menschen zu rufen. Je mehr ihre Bereitschaft zur Organspende erklären, umso höher steigen die Chancen einer Organtransplantation, auf die viele Menschen in unserem Land warten.

 

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion setzt sich für eine zügige Umsetzung des Organspende-Online-Registers ein und engagiert sich für eine flächendeckende Aufklärung und Information. Wir begrüßen eine zeitnahe Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Dringend notwendig sind Informationen und Schnittstellen für die technische Anbindung des Registers an die elektronische Patientenakte (ePA).“

Verbleibende Eingriffe sind nicht mehr verhältnismäßig.


Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, resümiert in der heutigen Plenardebatte zur aktuellen Fassung der Corona-Verordnung:

„Auch der als zurückhaltend bekannte Chef-Virologe Christian Drosten bestätigt: Aus der Pandemie ist eine Endemie geworden. Unser Gesundheitswesen ist stabil, gefährlichen Mutationen sind nicht zu erwarten, mithin sind die verbliebenen Maßnahmen schlechterdings nicht mehr verhältnismäßig und müssen aufgehoben werden. Corona-Schutzmaßnahmen können und dürfen allein aus rechtlichen Gründen auch nicht zum Schutz vor allgemeinen Krankheiten aufrechterhalten werden.

Krankenhäuser und Pflegeheime können und sollten über Masken- und Testpflichten in ihren Einrichtungen selbst entscheiden dürfen. Es gibt keine Notwendigkeit mehr dafür, dass der Staat hier regulierend eingreift. Daher gilt es, die Abschiedstournee der letzten Maßnahmen jetzt und nicht erst zum 7. April zu beenden.“

 

 

Handlungsbedarf des Sozialministeriums ist längst überfällig.


Ein gemeinsamer Antrag der Landtagsfraktionen von SPD und FDP/DVP zur aktuellen Situation im Maßregelvollzug wird heute in einer öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses behandelt. Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion sagt dazu:

 

„Der Maßregelvollzug in Baden-Württemberg ist in höchster Bedrängnis. Die Verantwortung dafür trägt Sozialminister Manfred Lucha, weil er nicht vorausschauend gehandelt hat und jetzt von der aktuellen Entwicklung getrieben wird. Dies gilt sowohl für die große Zahl an Entlassungen aufgrund zu geringer Haftplätze als auch für die Entweichungen. Beides lässt auf erhebliche Defizite hinweisen. Umliegende Bundesländer sind uns da bereits voraus. Hier heißt es, dass kein Fall bekannt sei, in dem es zu einer Entlassung aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines Platzes im Maßregelvollzug gekommen wäre.

 

Die vorgesehenen Kapazitätserweiterungen sind ein richtiger, wenn auch viel zu später Schritt. Unklar bleibt die Situation beim ‚Faulen Pelz‘ in Heidelberg. Es entwickelt sich zu einer juristischen Hängepartie, ob eine Interimsnutzung überhaupt möglich ist. Bis heute gibt es keine Einigung zwischen der Stadt Heidelberg und dem Land. Minister Lucha informierte heute, dass das Land in ein Schlichtungsverfahren mit der Stadt Heidelberg eintreten wird. Dies wäre schon viel früher notwendig gewesen – das sture Verhalten des Ministers ist in dieser Sache desaströs und schadet dem Ansehen des Landes Baden-Württemberg.

 

Wir fordern Minister Lucha auf, zeitnah ein Konzept vorzulegen, wie Entlassungen verhindert werden können. Mit welchem Bedarf an Haftplätzen im Maßregelvollzug rechnet die Landesregierung in den kommenden Jahren? Erfreulicherweise geht es bei der Änderung des §64 Strafgesetzbuch voran. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat für die Bundesregierung zur Überarbeitung des Sanktionsrechts einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Bundesrat wird am 10.02.2023 dazu beraten.“

Landesregierung muss eine flächendeckende Umsetzung der Istanbul Konvention mit mehr Nachdruck unterstützen.


Zum heutigen Debattenthema „Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg“ sagt die frauenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Alena Trauschel:

 

„Heute in einer Woche wird die Istanbul-Konvention in Deutschland vollständig in Kraft treten. Die Bundesregierung setzt damit ein wichtiges Zeichen, dass der Staat im Jahr 2023 uneingeschränkt an der Seite der Opfer von Gewalt steht.

 

Bei der Umsetzung hinkt Deutschland im europäischen Vergleich leider weit hinterher. Verpflichtende Maßnahmen wie ein Nationaler Aktionsplan und eine bundesweite Koordinierungsstelle fehlen bislang, was zu lückenhaften Statistiken führt und damit eine wirkungsvolle Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erschwert.

 

Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie verlässliche und sichere Finanzierungsgrundlagen für Frauen- und Kinderschutzräume schafft, um Betroffene in Notsituationen besser zu schützen. Gerade im ländlichen Raum haben wir in Baden-Württemberg massiven Aufholbedarf. Dazu zählt auch die wichtige beratende, psychosoziale und nachsorgende Arbeit, die Frauen- und Kinderschutzhäuser leisten. Insbesondere Opfer von häuslicher Gewalt müssen schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten können.“

 

Frauen- und Kinderschutzhäuser brauchen jetzt eine Unterstützung.


Zur Debatte im Landtag im Rahmen der 1. Beratung des Gesetzentwurfes der Fraktion der SPD zur Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur (Frauenhausgesetz), sagt Niko Reith, sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Der Vorstoß der SPD ist richtig und wichtig. Die Kommunen und privaten Träger brauchen aufgrund des stark gestiegenen Bedarfs und explodierender Energiekosten jetzt eine finanzielle Sicherung.

 

Die Ampel-Regierung hat dies erkannt und wird einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung vorlegen und hat im Koalitionsvertrag bereits eine Beteiligung an einer Regelfinanzierung zugesagt.

 

Bis es dazu kommt, muss die Landesregierung die Frauenhäuser im Land finanziell unterstützen, um die flächendeckende Versorgung im Interesse betroffener Frauen und Kinder zu sichern.

 

Ich befürchte aber, dass die Landesregierung sich einmal mehr zurücklehnt und die Unterstützung des Bundes abwartet. Das würden wir nicht zum ersten Mal erleben.

 

Wir werden diesen Gesetzentwurf als FDP/DVP-Fraktion in der weiteren Beratung im zuständigen Ausschuss in jedem Fall aktiv mitgestalten.“

 

Ministerpräsident hat es mit der Verhältnismäßigkeit bei Corona-Maßnahmen nicht verstanden – trotz Kenntnis der schädlichen Folgen bspw. bei Kindern und Jugendlichen im Bildungsbereich.


Zur Meldung, dass der Ministerpräsident Winfried Kretschmann Eingriffsoptionen bei Corona für die Länder wünscht, sagt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Ministerpräsident Kretschmann ist deutlich die Begeisterung für den ‚vollen Instrumentenkasten‘ anzumerken. Auch wenn er zugeben muss, dass überzogene Maßnahmen schädliche Folgen hatten, wie sich jetzt etwa im Bildungsbereich zeigt. Das gehört aber zusammen. Der Ministerpräsident hat das Problem nicht im Ansatz verstanden. Das zeigt, wie gefährlich es ist, dass wir den Instrumentenkasten zu leichtfertig öffnen und Politikern zur Verfügung geben, die es mit der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen nicht begriffen haben.“

Baden-Württemberg darf kein Ort der Hasskriminalität gegen queere Menschen sein.


Zur Antwort der Landesregierung zum Antrag (Ds. 17/3683) „Gewaltschutzkonzepte in Flüchtlingsunterkünften in Baden-Württemberg“ sagt Alena Trauschel, Sprecherin für LSBTTIQ der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Die Landesregierung bleibt entgegen ihrer Ankündigung aus dem letzten Frühjahr bis heute ein Rahmengewaltschutzkonzept für Landeserstaufnahmeeinrichtungen schuldig. In Anbetracht aktueller Krisen ist es umso wichtiger, dass dieses zeitnah erarbeitet und verabschiedet wird. Um die hohen Schutzstandards insbesondere für queere Geflüchtete auch in der Fläche sicherzustellen, ist ein landesweites Rahmengewaltschutzkonzept längst überfällig.“

 

Der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hans Dieter Scheerer, ergänzt:

 

„Dass die Verabschiedung des Rahmengewaltschutzkonzepts durch die hohe Zahl an Geflüchteten verzögert wird, sollte für die Landesregierung erst recht ein Argument dafür sein, bei der Fertigstellung mehr Tempo zu machen und die Kommunen endlich adäquat und ausreichend bei der Bewältigung der aktuell hohen Fluchtmigration zu unterstützen. Diese geben ihr Bestes, sind aber oft an den Grenzen ihrer Kapazitäten angelangt und es hilft dann wenig, wenn die Landesregierung immer nur nach dem Bund ruft.“

 

Den beantworteten Antrag finden Sie unter:

 

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/3000/17_3683_D.pdf

Stoch und Wahl: Pflegeinfrastruktur verbessern, Ausbildung stärken und Beratungsangebote ausbauen

 

Rülke und Haußmann: Pflege braucht politischen Rückenwind und dringend einen Pflegegipfel

 

Angesichts des Pflegenotstands und nach einer fachlichen Evaluation der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission zum Thema Pflege aus dem Jahr 2016 äußerten sich die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen von SPD und FDP/DVP, die zuständigen Fachabgeordneten sowie Pflegeexperten und erhoben Forderungen gegenüber der Landesregierung.

 

Andreas Stoch, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, erklärt:

„Der Südwesten braucht einen Neustart in der Pflege! Baden-Württemberg ist wie kaum ein anderes Bundesland vom Pflege-Notstand betroffen. Bürgerinnen und Bürger, die jetzt pflegebedürftig werden, warten teilweise monatelang auf einen Platz im Pflegeheim. Ihre Rechtsansprüche aus der Pflegeversicherung können sie in Baden-Württemberg erst gar nicht mehr einlösen. Dieser Pflegenotstand ist hausgemacht: Weil die Landesregierung die Pflegeausbildung über Jahre vernachlässigt hat, geht die Zahl der Pflege-Auszubildenden in Baden-Württemberg im Unterschied zum Bundestrend zurück. Pflegebedürftige werden im Südwesten besonders stark zur Kasse gebeten. Zudem zahlt das Land im Bundesvergleich relativ geringe Förderungen für die Pflege. Die SPD kämpft daher für eine deutlich höhere Förderung der Kurzzeit- und der Tagespflege und für mehr Engagement in der Pflegeausbildung, auch in den Helferberufen. Zudem braucht es dringend eine bessere Pflegeberatung, damit mehr Pflegebedürftige bis zu ihrem Lebensende zu Hause leben können, eine bessere Pflegeplanung und auch eine Entlastung bei den Heimkosten. Zur Pflegeassistenz, zu der Minister Lucha nach wie vor keine Novellierung auf den Tisch gelegt hat, haben wir im letzten Frühjahr einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht.“

 

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert:

„Sechs Jahre nach Abschluss der Enquete-Kommission Pflege hat sich die Situation im Land deutlich verschlechtert. Die Situation in der Altenpflege ist dramatisch. Die Landesregierung hat die Impulse der Kommission nicht genutzt, um die Situation in der Pflege in Baden-Württemberg zu verbessern. Im Gegenteil, die Entwicklung in den letzten Jahren führt mehr und mehr zu einem Pflegenotstand. Der Pflegenotstand trifft unser Land mittlerweile an allen Ecken und Enden. Wir fordern eine sofortige Entlastungsoffensive und haben bereits im vergangenen Sommer ein 10-Punkte-Akut-Programm zur Altenpflege vorgelegt. Darin fordern wir unter anderem, die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen, Anerkennungsverfahren ausländischer Fachkräfte zu beschleunigen und endlich unnötige Bürokratie abzubauen. Stattdessen kam die Landesregierung über einen Flickenteppich zeitlich befristeter Förderprogramme im Pflegebereich nicht hinaus. Struktur und Planungssicherheit auf Basis vernünftiger Vorausberechnungen für die Altenpflege lassen sich auch nach wie vor nicht erkennen. Wir müssen nach den Hochrechnungen davon ausgehen, dass wir in Baden-Württemberg unter Berücksichtigung des demografischen Wandels bis 2040 einen zusätzlichen Beschäftigungsbedarf in der ambulanten und stationären Pflege von rund 95.000 bis 129.000 Arbeitskräften benötigen. Eine enorme Zahl bei der die Landesregierung endlich reagieren sollte.  Wo bleiben die Aktivitäten der Landesregierung, um Pflegenden, Pflegebedürftigen und Angehörige endlich zu entlasten? Als aktueller Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz muss Minister Lucha Impulse für Verbesserungen der Pflege erreichen, beispielsweise bei der Gewinnung ausländischer Arbeits- und Fachkräfte in der Pflege.“

 

Florian Wahl, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration des Landtags von Baden-Württemberg und Sprecher für Gesundheit und Pflege der SPD-Fraktion, kritisiert: „Die Empfehlungen der Pflegeenquete wurden nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Dafür ist Sozialminister Manfred Lucha verantwortlich. Unser Sachverständiger Herbert Weisbrod-Frey hat in seinem Gutachten drei Schwerpunkte herausgearbeitet: Erstens wir haben in Baden-Württemberg einen gravierenden Mangel an Plätzen in den Pflegeheimen, ganz speziell in der Kurzzeitpflege, und in der Tagespflege sowie zu wenig Kapazitäten in den ambulanten Pflegediensten und bei den hauswirtschaftlichen Hilfen. Denn die Landesregierung hat keine wirksamen Instrumente, um bedarfsgerecht zu planen. Zweitens wir haben im Vergleich mit den anderen Bundesländern den höchsten Fachkräftemangel in der Pflege, weil unsere Landesregierung die Ausbildung in der Pflege schlecht ordnet, sich zu wenig um eine ausreichende Anzahl an Lehrkräften für die Pflegeausbildung kümmert, die Ausbildung in der Pflegeassistenz bzw. der Altenpflegehilfe nicht reformiert und zu lange Verfahren bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen hinnimmt. Und drittens wir haben zu wenig Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, weil es die Landesregierung bei den Mindeststandards belässt, die von den Pflegekassen finanziert werden. Insbesondere das Landespflegestrukturgesetz, mit dessen Hilfe Minister Lucha Änderungen zur Versorgungsstruktur und zur Pflegeberatung durchsetzen wollte, war ein Schlag ins Wasser.“

 

Jochen Haußmann, Parlamentarischer Geschäftsführer und stv. Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion sowie Sprecher für Gesundheitspolitik, sagt dazu:

„Die Empfehlungen der Pflege-Enquete des Landtags aus der vorletzten Legislatur sind nicht im notwendigen Maße umgesetzt. Das zeigt auch das Kurzgutachten von Tilman Kommerell, damaliger externer Sachverständiger der Enquete-Kommission Pflege, der sich in seiner Analyse mit den Themenfeldern des Enqueteberichts beschäftigt hat. Statt des geforderten Bürokratieabbaus kommt immer mehr Bürokratie für Träger und Beschäftigte dazu. Wir haben bei der Landesregierung kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. Es gäbe viele Stellschrauben, etwa die Flexibilisierung der Fachkraftquote, die Förderung von Digitalisierung, die schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse oder die Konsolidierung der Aufsichtsmaßnahmen – aber das Land bleibt bei der Entlastung der Pflege weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Die Landesregierung hat den demografischen Wandel komplett verschlafen und muss jetzt endlich mehr gegen den pflegerischen Personalmangel tun. Ohne Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften nach Baden-Württemberg sind die Herausforderungen der kommenden Jahre nicht zu stemmen. Dafür müssen Anwerbeprogramme aufgelegt und Anerkennungsverfahren für ausländische Beschäftigte vereinfacht werden, denn: Bürokratie darf nicht zum Verhinderungsgrund für eine zügige Integration in einen stark belasteten Arbeitsmarkt führen. Es gibt hier bereits gute Ansätze, die wir nutzen sollten. Deshalb fordern wir nicht nur einen Pflegegipfel, sondern einen Runden Tisch Arbeits- und Fachkräftegewinnung für die Gesundheitsberufe. Dringend notwendig ist außerdem, dass die Ausbildungszahlen erhöht und Teilzeitausbildungen ermöglicht werden. Wir haben keine weitere sechs Jahre Zeit, um diese Entwicklungen in der Pflege weiterhin auszusitzen!“

 

Herbert Weisbrod-Frey, externes Mitglied der Pflege-Enquetekommission, ehemals Bereichsleiter Gesundheitspolitik bei ver.di, ergänzt:

„Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ist nicht ernsthaft an die Umsetzung der von der Enquete Kommission erhobenen und vom Landtag einvernehmlich verabschiedeten Forderungen herangegangen. Beispielsweise hat die Sicherstellung flächendeckender wohnortnaher gemeinde- und stadteilbezogener Angebotsstrukturen in der Pflege nicht stattgefunden. Ein Pflegemonitoring, das die Versorgungslücken aufzeigen könnte, wurde von der Landesregierung nicht eingeführt.“

 

Der Pflegefachmann und ehemalige Pflegeschulleiter Tilman Kommerell, der Sachverständiger in der damaligen Enquete-Kommission war, resümiert:

„In den letzten sechs Jahren sind über die Handlungsempfehlungen hinaus weitere Herausforderungen in der Pflege hinzugekommen. Umso wichtiger wäre es gewesen, wesentliche Handlungsempfehlungen umzusetzen. Die Entwicklung der Pflege in Baden-Württemberg ist besorgniserregend und es drohen akute Versorgungsengpässe. Bürokratieaufwand, starre Regelungen, Kostendruck, Fachkräftemangel und viel zu hohe Hürden für ausländische Hilfs- und Fachkräfte kennzeichnen die alarmierende Situation im Gesundheits- und Pflegebereich. Aus dem BARMER-Pflegereport 2022 geht beispielsweise hervor, dass in acht Jahren 710.000 Menschen in Baden-Württemberg auf Pflege angewiesen sein werden. Das sind 127.000 Pflegebedürftige mehr als bisher angenommen. Darauf muss reagiert werden.“

 

Einheitliche Regelungen fördern die Akzeptanz.


Zur Meldung, wonach die Maskenpflicht auch im Fernverkehr der Bahn zum 2. Februar vorzeitig entfallen solle, sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Christian Jung:

 

„Ich begrüße es sehr, dass auch im Fernverkehr der Bahn die Maskenpflicht entfällt. Damit haben wir wenige Tage nach dem Ende in Baden-Württemberg auch bundesweit eine einheitliche Regelung. Ein Flickenteppich wäre den Bürgerinnen und Bürger nämlich in keiner Weise zu vermitteln. Ich traue es den Menschen zu, dass sie je nach Erfordernis verantwortlich handeln. Ein Festhalten an einer überkommenen Pflicht wäre nicht mehr verhältnismäßig. Die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in die Freiheit ist jedoch in einem Rechtsstaat unerlässlich.“

 

Frau trägt FFP2-Maske

Eigenverantwortung statt staatlicher Regelung.


Nach der Ankündigung, dass die Landesregierung die Maskenpflicht im ÖPNV Ende des Monats abschaffen will, fordert der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Inzwischen sollte jedem klar sein, dass die Zeit der unverhältnismäßigen Freiheitseinschränkungen nun vollends vorbei ist. Wir fordern daher, dass die Maskenpflicht auch in anderen Bereichen des alltäglichen Lebens abgeschafft wird. Nachdem die Maskenpflicht nun im ÖPNV abgeschafft wird, sollte dies auch in Fernzügen gelten. Die Eigenverantwortung der Menschen liegt uns am Herzen. Jeder sollte selbst entscheiden, in welchen Situationen er sich mit einer FFP2-Maske schützen möchte. Es ist nicht mehr die Aufgabe des Staates, dies zu diktieren.“

 

Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

„Das Infektionsschutzgesetz schreibt noch für weitere Bereiche und Einrichtungen eine Maskenpflicht vor, beispielsweise für Betreiber von Pflegeeinrichtungen. Wir befinden uns inzwischen in einer ganz anderen Corona-Lage. Dieser Entwicklung sollte nun auch Rechnung getragen werden und nicht bis April abgewartet werden. Ich schlage vor, dass wir es im Sinne der Eigenverantwortung den Einrichtungen selbst überlassen, ob sie eine Maskenpflicht beibehalten wollen oder nicht. Eine generelle Maskenpflicht jedenfalls ist nicht mehr notwendig.“

 

Bei der Versorgung unbegleiteter Flüchtlinge muss die Landesregierung mit klugen Vorschlägen vorangehen.


Die Ankündigung, wonach Sozialminister Lucha zu einem Spitzentreffen zur Versorgung unbegleiteter Flüchtlinge lädt, kommentiert der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Niko Reith, wie folgt:

„Es scheint das übliche Motiv des Sozialministers zu sein, zunächst lange die Füße still zu halten und zu versuchen, die Probleme auszusitzen. Erst wenn er merkt, dass dies nicht funktioniert, reagiert er und übernimmt – wie in diesem Fall – die Vorschläge der Kommunen und lädt zu einem Spitzentreffen. Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus, Herr Lucha! Wir erwarten, dass die Landesregierung bei dem Spitzentreffen kluge und hilfreiche Vorschläge und Angebote für die Kommunen bereit hält. Das Thema ist zu wichtig, als dass man es einfach Aussitzen kann.“

Frau trägt FFP2-Maske

Der Wegfall der Maskenpflicht im ÖPNV ist seit langem überfällig.


Zur Meldung, wonach die Landesregierung die Maskenpflicht im ÖPNV Ende des Monats abschaffen will, sagt Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Minister Lucha und die Landesregierung haben wohl inzwischen erkannt, dass die Zeit der unverhältnismäßigen Freiheitseinschränkungen nun vollends vorbei ist. Diese Erkenntnis kommt recht spät. Nichtsdestotrotz begrüßen wir die Einsicht der grün-schwarzen Landesregierung. Die Forderung, die Maskenpflicht auch im ÖPNV abzuschaffen, haben wir bereits vor Monaten kommuniziert. Wir Freie Demokraten glauben an die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen, der ÖPNV braucht daher keine Sonderrolle mit staatlicher Vorschrift.“

 

Dr. Christian Jung, verkehrspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, ergänzt:

„Die Entscheidung ist längst überfällig und hätte viel früher kommen müssen. Eine staatliche Pflicht zur Tragen der Maske im ÖPNV hat auch in Anbetracht der geringen Corona-Infektionszahlen und der Tatsache, dass sie ohnehin nicht kontrolliert oder gar sanktioniert wird, keine Berechtigung mehr. Es ist gut, dass die Landesregierung dies nun auch einsieht.“

 

 

Nach Antrag von FDP-Landtagsabgeordneten sollen Corona-Regeln für schwangere Lehrerinnen gelockert werden – großartiges Zeichen dafür, dass gute Oppositionsarbeit wirkt

Zur Meldung, dass die Corona-Vorgaben für schwangere Lehrerinnen gelockert werden sollen, sagt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Endlich kommt das grüne Kultusministerium zur Vernunft und setzt das um, was längst überfällig ist. Wenn selbst Experten nun seit Wochen zu Lockerungen mahnen und die Corona-Pandemie für endemisch erklären, dann muss die Bevormundung auch für schwangere Lehrerinnen und Lehramtsanwärterinnen enden.“

Hierzu ergänzt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Noch vor Weihnachten habe ich – zusammen mit der Abgeordneten Alena Trauschel – einen Antrag zum Beschäftigungsverbot von schwangeren Lehrerinnen und Lehramtsanwärterinnen eingereicht. Dass nun Grün-Schwarz reagieren, ist somit ein großartiges Zeichen dafür, dass gute Oppositionsarbeit wirkt.“

Antrag Beschäftigungsverbot schwangere Lehrerinnen

Wir benötigen einen landesweiten Krankenhausplan, damit die flächendeckende Versorgung auch künftig gesichert ist.

Die Ankündigung, wonach die geplante große Krankenhausreform bis zur Sommerpause vorgelegt werden soll, kommentiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Gerade in herausfordernden Zeiten benötigt es verantwortungsvolle Politik, die sich den Themen wie die flächendeckende gesundheitliche Versorgung stellt. Die geplante Überarbeitung der Krankenhausfinanzierung im Rahmen der großen Krankenhausreform kann dazu einen Beitrag leisten.  Wichtig ist, dass die Erfahrungen der Coronapandemie in diese Reformüberlegungen miteinfließen und auch die Anpassung der Finanzierung der Krankenhäuser dabei einen zentralen Punkt bildet. In Baden-Württemberg brauchen wir endlich einen landesweiten Krankenhausplan, um die Versorgung flächendeckend sicherzustellen. Dazu gehört auch die Überprüfung des Rettungsdienstes. Die Landesregierung muss sich im Rahmen von regionalen Strukturgesprächen stärker bei der Krankenhausplanung engagieren. Bereits in der 15. Legislaturperiode hatten wir mit einem 10-Punkte-Plan darauf hingewiesen, wie wichtig die Landeskrankenhausplanung und die Finanzierung der Investitionskosten ist. Gesundheitsminister Lucha und die grün-schwarze Landesregierung sind dringend gefordert zügig aktiv zu werden.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Corona-Pandemie ist nach Aussage von Virologen vorbei.

Zur Meldung, dass nach Ansicht des Virologen Drosten die Corona-Pandemie vorüber ist, meint der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Drosten erklärt die Corona-Pandemie für beendet, also können auch alle Maßnahmen entfallen. Insbesondere die Maskenpflicht im ÖPNV. Ich fordere die Landesregierung dazu auf, ein Ende dieser Maskenpflicht zum Jahreswechsel zu beschließen.“