Archiv für die Kategorie: Soziales, Gesundheit und Integration

Gleiche Bezahlung bei gleicher Qualifikation muss im Jahr 2026 endlich Realität werden


Die Mitteilung des Statistischen Landesamtes, wonach Frauen in Baden-Württemberg im Schnitt immer noch weniger verdienen als Männer, kommentiert die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Alena Fink-Trauschel, wie folgt:

„Dass wir im Jahr 2026 immer noch über den Gender Pay Gap sprechen müssen, ist ein Armutszeugnis. Ein Anwachsen dieser Lohnlücke ist nicht akzeptabel. Als Freie Demokratin bin ich überzeugt, dass sich Qualität und Lohn der Arbeit sich nicht am Geschlecht bemessen sollten. Wenn vor allem die Geburt des ersten Kindes eine Stagnation des Gehaltes darstellt, wäre das ja schon einer der ersten Punkte, an dem ein Umdenken und ein Handeln ansetzen müsste, um den Gender Pay Gap zu schließen. Unsere Gesellschaft braucht Kinder und wir sollten nicht den Fehler machen, dass das Kinderkriegen zum Karrierekiller wird.“

 

FDP-Fraktionen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen einig


Im Zusammenhang mit der aktuell diskutierten Reform der Notfallversorgung erklären die gesundheitspolitischen Sprecher der FDP-Fraktionen in den Landtagen von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann, Rheinland-Pfalz, Steven Wink, und Hessen, Yanki Pürsün:

 

„Der derzeit laufende Reformprozess zu Notfallversorgung sollte dazu genutzt werden, endlich über Landesgrenzen hinweg zu denken. Sachgerechte Lösungen setzen an den tatsächlichen Bedürfnissen von Regionen an. Deshalb sollten die zuständigen Ministerien die Chance von Planungsregionen über Landesgrenzen hinweg nutzen. Hierbei sollte nicht nur an der ärztliche Bereitschaftsdienstberücksichtigt werden – auch die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Rettungsdienste sind weiterzuentwickeln. Wenn die Planungsregionen gleich von Anfang an über Landesgrenzen hinweg konzipiert werden, kann ein integriertes Gesundheitsleitsystem angelegt werden. Wir Freie Demokraten fordern die Gesundheitsminister in unseren Bundesländern auf, das Anliegen aufzugreifen. Entsprechende Briefe haben wir bereits an die zuständigen Ministerien auf Landesebene geschickt. Vor allem die Rhein-Neckar-Region und das Rhein-Main-Gebiet könnten hier echte Pioniere werden. “

 

 

Hintergrund-Infos zur Notfallreform, vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-21-lp/notfallreform/faq-notfallreform.html

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/N/RefE_Notfallreform.pdf

Die restriktiven, überbordenden Vorschriften der bisherigen Landesheimbauverordnung und der Landespersonalverordnung sollten flexibler und innovativer ausgestaltet werden


In der heutigen zweiten Lesung des Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetzes (TPQG) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Es ist gut, dass die Landesregierung nach der ersten Lesung beim TPQG noch einmal nachgebessert hat. Auch in der Anhörung zu diesem Gesetzesentwurf wurde deutlich, dass erheblicher Beratungsbedarf besteht und die berechtigte Kritik aus der Praxis nicht ignoriert werden darf. So haben Grüne und CDU bei den Themen Anzeigepflicht für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Schaffung einer Beschwerdestelle noch nachgebessert. Gleichwohl bleibt das Gesetz aber an entscheidenden Stellen hinter dem Notwendigen zurück. Wir haben deshalb Nachbesserungen eingefordert und konkrete Verbesserungen vorgeschlagen, etwa um Doppelprüfungen zu vermeiden und Regelprüfungen planbarer zu gestalten. Denn eine Kultur des Vertrauens darf nicht bei Überschriften enden, sondern muss sich auch im Vollzug widerspiegeln. Es bleibt das Geheimnis von Minister Lucha, warum er als Minister erst am Ende seiner zehnjährigen Amtszeit und nur auf erheblichen Druck erstmals in der Pflege Regelungen vereinfacht. Aber dann sollte es nicht nur im Gesetz, sondern auch in der Ausführungsverordnung erfolgen.

Wir haben die Landesregierung deshalb aufgefordert, die Ausführungsverordnung zum TPQG grundlegend neu auszurichten. Insbesondere die restriktiven, überbordenden Vorschriften der bisherigen Landesheimbauverordnung und der Landespersonalverordnung sollten flexibler und innovativer ausgestaltet werden. Der Pflegefachkräftemangel und der akute Platzmangel lassen sich nicht mit immer neuen Detailvorgaben lösen. Nach wie vor gibt es noch einige Tausend Pflegeheimplätze, die derzeit nur mit Ausnahmegenehmigungen erhalten werden können. Dazu findet sich in der Verordnung nichts und Minister Lucha hat darauf keine Antwort. Anstatt Innovationen zu fördern und neue Impulse im Bauen zuzulassen, fehlt der Mut zu Reformen.“

Rems-Murr-Kliniken sind wegweisend


Nicht jede Mutter kann ihr frühgeborenes Baby schon von Geburt an mit der eigenen Muttermilch ausreichend versorgen. Andere wiederum erzeugen mehr als ihr eigenes Frühchen benötigt. Hier setzt die Frauenmilchbanken an: Nach strenger Untersuchung von Spenderin und Milch auf Krankheiten und Keime wird die überschüssige Milch in der Frauenmilchbank gesammelt und an jene Frühgeborene weitergeben, die sonst auf industrielle Ersatzprodukte angewiesen wären. Tiefgekühlt ist die Spendermilch bis zu sechs Monate haltbar.

Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, hat zu diesem wichtigen Thema Gesundheitsminister Lucha angeschrieben, um die Versorgungssituation im Land Baden-Württemberg abzufragen. Bereits 2020 haben die Rems-Murr-Kliniken die erste Frauenmilchbank in der Region eingerichtet. Im zertifizierten Perinatalzentrum Level 1 am Rems-Murr-Klinikum Winnenden können Frühgeborene mit gespendeter Muttermilch versorgt werden. „Überrascht bin ich, dass das Sozialministerium als oberste Krankenhausplanungsbehörde keinen Überblick über die Anzahl und die Arbeit von Frauenmilchbanken in Baden-Württemberg vorliegen hat.“ Laut dem Jahresbericht des Netzwerks Frauenmilchbanken Baden-Württemberg sind zehn Kliniken in Baden-Württemberg darin organisiert: Als sogenannte Hub-Kliniken, die auch Milch aus anderen Kliniken annehmen und weiterverteilen, fungieren das Universitätsklinikum Freiburg und die von Ihnen beschriebenen Rems-Murr-Kliniken Winnenden; die Universitätskinderklinik Tübingen ist als Hub-Klinik in Vorbereitung. Als Depot-Kliniken fungieren die sieben baden-württembergischen Kliniken Ortenau-Klinikum, Hegau-Bodensee-Klinikum Singen, Schwarzwald-Baar-Klinikum, Klinikum Esslingen, Kliniken Böblingen, Klinikum Ludwigsburg sowie die Universitätskinderklinik Mannheim. Laut Jahresbericht des Netzwerk Frauenmilchbanken Baden-Württemberg war demnach im Sommer 2025 eine weitere Frauenmilchbank am Universitätskinderklinikum Heidelberg im Aufbau. Weitere Frauenmilchbanken am Klinikum Stuttgart, am Universitätskinderklinikum Ulm sowie an der Kinderklinik Lörrach dienen nach dem Jahresbericht des Netzwerks ausschließlich zur internen Versorgung.

Im Rahmen der Umsetzung der Ziele des Nationalen Gesundheitszieles „Gesundheit rund um die Geburt“ und der bekannten Vorteile der Ernährung mit Muttermilch für die zu früh geborenen Kinder sind diese Entwicklungen grundsätzlich zu begrüßen. Da dies keine Kassenleistung ist, hat sich das Netzwerk Frauenmilchbanken Baden-Württemberg um finanzielle Unterstützung beworben. Bisher gibt es keine Förderung vom Land Baden-Württemberg. „Ich halte es für wichtig, dass das Land im Rahmen der Krankenhausplanung die auch Versorgungssituation der Frauenmilchbanken berücksichtigt, damit wir nicht nur in zehn Kliniken diese hervorragende Versorgung anbieten können.“

 

Homöopathie und zur Rolle


komplementärer Heilverfahren

Die FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg setzt sich für Vielfalt und Selbstbestimmung im Gesundheitswesen ein. Wir wollen, dass Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg auch künftig frei entscheiden können, welche Therapiewege sie für sich als hilfreich erleben.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Wir verteidigen Patientensouveränität und Therapiefreiheit

    Homöopathie bleibt Teil einer pluralen Versorgung.

  • Wir sehen keinen Handlungsbedarf für ein Erstattungsverbot.

    Das finanzielle Volumen ist gering, die Entscheidungshoheit der Kassen bewährt.

  • Wir erkennen Baden-Württemberg als Kernland der Komplementärmedizin an - mit traditionsreichen Herstellern.

  • Wir stehen an der Seite qualifizierter Heilpraktiker und homöopathisch tätiger Ärztinnen/Ärzte mit klaren Sicherheits- und Qualitätsstandards.

  • Wir fördern Forschung und Evidenzgewinn in der komplementären und integrativen Medizin.

  • Wir lehnen ideologische oder symbolische Abwertungen ab.

    Gesundheitspolitik muss den Menschen dienen, nicht einer Symbolpolitik.

Wir brauchen ein Gesundheitswesen, das wissenschaftlich ambitioniert, innovativ, wirtschaftlich stark und zugleich freiheitlich-plural bleibt.



Unsere Ideen als Download

Abgeordnete

Jochen Haußmann

Parlamentarischer Geschäftsführer & Stv. Fraktionsvorsitzender
Tel.: +49 711 2063-9320
Themen:Gesundheit

Mitarbeiter

Markus Flandi

Stv. Geschäftsführer & Parlamentarischer Berater für Verkehr und Gesundheit
Tel.: +49 711 2063-9021

Echte Reformen statt kurzgegriffene Initiativen.

Zur Bundesratsinitiative des Gesundheitsministers Lucha zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Die Bundesratsinitiative des Gesundheitsministers Lucha zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen unterstreicht, dass er die gesamte Problematik der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung nicht im Blick hat. Sein Vorstoß greift zu kurz und löst das Problem nicht.

Die Forderung, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren, ist ja nicht neu – sie bleibt aber Stückwerk, solange keine tragfähige Gesamtreform in Sicht ist.

Zum einen blendet er aber vollkommen aus, wie mit den versicherungsfremden Leistungen umzugehen ist, zum anderen fehlt es an Vorschlägen zur nachhaltigen Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung. Er selbst hat im Übrigen mit der jahrelangen Weigerung, die Landesheimbauverordnung zu vereinfachen, die Kosten der stationären Pflege im Land nach oben getrieben. Zugleich schiebt der Bund die dringend notwendigen Reformen in der Sozialversicherung auf die lange Bank. Die Vorschläge der Pflegekommission von Bund und Ländern sind völlig mutlos und unbefriedigend.

Wir Freie Demokraten fordern eine nachhaltige und generationengerechte Reform der Finanzierungsstruktur, die die Kranken- und Pflegeversicherung langfristig solide und zukunftsfest aufstellt.“

Umlagen und Ausbildungszuschläge belasten Pflegeeinrichtungen und Kostenträger bereits massiv


In der heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung

des Unterhaltsvorschussgesetzes und des Landeskrankenhausgesetzes sowie zum Erlass eines Gesetzes für Ausgleichsbeträge in der Altenpflege sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Niko Reith:

 

„Die Anpassungen beim Unterhaltsvorschuss und die digitale Erfassung der Behandlungskapazitäten in der Notfallversorgung sind sinnvoll, notwendig und überfällig. Mit Blick auf das sogenannte Ausgleichsbeträgetransfergesetz bleiben aber Zweifel an der Sinnhaftigkeit. Die Übertragung des Überschusses von rund 13,4 Millionen Euro an die Ausbildungsfonds Baden-Württemberg GmbH klingt auf den ersten Blick plausibel. Die Mittel sollen gruppennützig in die Pflegeausbildung fließen – das unterstützen wir grundsätzlich. Aber man muss ehrlicherweise auch feststellen, dass die aktuellen Umlagen und Ausbildungszuschläge die Pflegeeinrichtungen und Kostenträger bereits massiv belasten. Mich erreichen immer mehr Zuschriften, die fragen: Wie kann innerhalb eines Jahres ein Mehrbedarf von 80 Millionen Euro entstehen? Wie soll das wirtschaftlich tragbar sein? Und wo landen wir in zehn Jahren, wenn das so weitergeht?

Der Finanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung steigt 2026 auf knapp 772 Millionen Euro – ein Plus von 11,7 Prozent zum Vorjahr. Da ist die Frage durchaus berechtigt, wohin sich die Beiträge wohl noch entwickeln, auch wenn natürlich Tarifsteigerungen eine berechtigte Rolle bei der Kostenentwicklung spielen. Aber auch die auf Landesebene vereinbarten Kostenpauschalen tragen eben zu diesem starken Aufwuchs bei. Es wäre wohl eine ehrliche Strukturdebatte angezeigt, wie man die Pflegeausbildung langfristig so gestalten will, dass sie tragbar bleibt – für Auszubildende, Einrichtungen und Kostenträger. Die Herausforderungen in der Pflege sind enorm. Einzelne Überschussübertragungen lösen sie nicht. Wir brauchen eine Politik, die vorausschauend denkt, effizient wirtschaftet und die Pflegeausbildung attraktiver macht.

 

Attraktivität steigern


Heute gibt es die erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung des fachärztlichen Nachwuchses im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg (Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz – GDFG, Drucksache 17/9955)“. In der Debatte darüber sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

 

„Wieder einmal versucht die grün geführte Landesregierung, mit Sonderquoten Probleme zu lösen. Doch der Ansatz greift viel zu kurz. Es ist ein Herumdoktern mit weißer Salbe an den Symptomen. Niemand kann von einem jungen Menschen ernsthaft verlangen, sein Leben zwölf Jahre im Voraus so detailliert planen zu können, dass es zu einer Entscheidung aus echter Überzeugung kommt. Diese braucht es aber sowohl für den Beruf als Hausarzt, wie auch als Facharzt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Einen besseren Vorschlag haben wir schon bei der Einführung der Landarztquote gemacht. Manchmal liegt die Lösung auf der Hand. Unser Ansatz sieht vor, dass wir Studierende am Ende Ihres Studiums gezielt interessante Angebote für den Einstieg im niedergelassenen Bereich oder im ÖGD anbieten. Nur durch attraktive Rahmenbedingungen kann aus meiner Sicht dieses Ziel dauerhaft wirksam erreicht werden. Die hier vorgelegte Vorabquote für insgesamt 50 Medizinstudienplätze mit einer offen formulierten ‚Freikaufregelung‘ mit einer Strafzahlung von bis zu 250.000 Euro überzeugt nicht. Die veranschlagten 16,4 Mio. Euro wären in die Verbesserung der Strukturen des ÖGD besser angelegt.“

Richtig und geboten, dass wir uns für eine Expertenanhörung zum Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz eingesetzt haben


In der heutigen ersten Lesung des Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetzes (TPQG) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Erstmals in der Amtszeit von Minister Lucha gibt es ein Gesetz, das tatsächlich zu einer spürbaren Entbürokratisierung in der Pflege beitragen könnte, allerdings auf den allerletzten Drücker dieser Legislaturperiode. Möglich wurde das wohl nur durch den Druck der Entlastungsallianz, denn in den vergangenen Jahren hat der Minister jede Bemühung, das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) zu vereinfachen, konsequent abgelehnt. Das nun vorgelegte TPQG ist eine komplette Kehrtwende. Offenbar ist die bisherige Pflegepolitik von Minister Lucha gescheitert.

Bereits 2018 hat meine Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des WTPG eingebracht, der damals von den Regierungsfraktionen abgelehnt worden ist. Minister Lucha bezeichnete uns damals als Falschfahrer. Heute aber hebt er mit seinem neuen Gesetz beispielsweise sämtliche Regelungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften auf. Offenbar hat der Minister nun erkannt, dass eigentlich er sich die ganzen Jahre auf dem Irrweg befand und die FDP schon 2018 den richtigen Weg gewiesen hatte.

Mit der vollständigen Aufhebung der Landesheimmitwirkungsverordnung schafft man Unsicherheit auf allen Seiten: für Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftige, Angehörige, Seniorenräte und Behörden. Jetzt soll eine umfangreiche Handreichung erstellt werden, die aber keinerlei Verbindlichkeit hat. Das ist sicherlich kein tragfähiges Konzept.

Auch inhaltlich ist das Gesetz unausgereift. Einerseits streicht das Ministerium die ambulant betreuten Wohngemeinschaften aus dem Gesetz, andererseits gibt es kaum Änderungen für vollstationäre Einrichtungen. Noch immer stehen viele Pflegeheimplätze aufgrund der Landesheimbauverordnung auf der Kippe. Viele Einrichtungen wissen nicht, wie es weitergeht und stehen wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand. Dafür trägt Minister Lucha die Verantwortung.

Es war offensichtlich richtig und geboten, dass wir uns im Ausschuss für eine Anhörung zu diesem wichtigen Gesetz eingesetzt haben. Es besteht erheblicher Beratungsbedarf und es muss Gründlichkeit vor Schnelligkeit gelten – zum Wohle der pflegebedürftigen Menschen in Baden-Württemberg.“

Jetzt gilt es, den Kurs fortzusetzen und aus kleinen Schritten einen echten Aufbruch zu machen


Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Niko Reith:

„Wir brauchen gerade jetzt mehr Pragmatismus statt Paragrafendschungel, mehr Tempo statt Stillstand bei der Fachkräftezuwanderung. Die heute beschlossene Gesetzesänderung ist sicherlich kein großer Wurf, aber sie bleibt ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn wir im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte bestehen wollen, müssen Verfahren dauerhaft einfacher, schneller und transparenter werden.

Der Abbau bürokratischer Hürden, etwa durch vereinfachte Nachweispflichten, weniger Übersetzungsaufwand und die zügigere Bearbeitung von Anerkennungsverfahren, ist ein notwendiges Signal an qualifizierte Fachkräfte weltweit: Baden-Württemberg ist offen für Talent und Fortschritt. Jetzt gilt es, diesen Kurs konsequent fortzusetzen und aus kleinen Schritten einen echten Aufbruch zu machen.“

 

Wie fördern wir

Pflege und Leistungen

für Menschen mit Behinderung?

Baden-Württemberg steht im Pflegebereich vor immensen Herausforderungen. Auch im Bereich der Eingliederungshilfe bereiten Fachkräftemangel, überbordende Bürokratie oder explodierende Kosten erhebliche Probleme und müssen von der Politik endlich angegangen werden.

Wir wollen diskutieren, welche Maßnahmen in Baden-Württemberg ergriffen werden sollten.

Folgende wichtige Themen sprechen wir u. a. an:


  • Personalsicherung/ Ausbildung/ Anerkennung ausländischer Fachkräfte

  • Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität/ Sicherung der pflegerischen Infrastruktur

  • Ambulante Pflege

  • Bürokratieabbau

  • Digitalisierung/Pflege-Innovationen

Diskutieren Sie u. a. mit:


  • Jochen Haußmann MdL

    Parlamentarischer Geschäftsführer und stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie gesundheitspolitischer Sprecher

  • Markus Flandi

    Stellvertretender Fraktionsgeschäftsführer und parlamentarischer Berater

11. November 2025 | 17:00 Uhr

Seien Sie dabei und diskutieren mit:

Höheres Kostengefüge und bereits erledigte Hausaufgaben berücksichtigen


In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Landkreistags Baden-Württemberg mit dem Bayerischen Landkreistag zur Krankenhauspolitik des Bundes wird ein einseitiges Sparpaket zulasten der Krankenhäuser kritisiert. Dazu sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Der Bund sollte endlich bei der Krankenhausreform die vorhandenen Strukturen in den Blick nehmen. Hier ist Baden-Württemberg auf dem Weg der Reformen bereits viel weiter als andere Bundesländer. Diese bereits erwirtschafteten Effizienzrenditen dürfen jetzt nicht zum Nachteil gereichen. Der Transformationsfonds könnte hierzu sinnvoll weiterentwickelt werden. Statt schablonenhaft nach Anzahl der Einwohner die Gelder herunterzubrechen, sollten passgenaue Antworten auf die Strukturfragen gegeben werden. Wenn durch fehlkonstruierte Reformen angekündigte Verbesserungen durch die Hintertür gleich wieder kassiert werden, dann sorgt das für Verdruss. Es kann nicht sein, dass alle Standorte gleichbehandelt werden. Schließlich ist das Kosten- und Gehaltsniveau in Baden-Württemberg bekanntlich ein anderes.“

Geplante Gesetzesänderung zwar kein großer Wurf, aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung


In der heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Niko Reith:

 

„Baden-Württemberg steht im nationalen und internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe. Damit die Zuwanderung von Fachkräften gelingt, müssen Verfahren schneller, transparenter und einfacher werden. Daher sind Verfahrenserleichterungen bei der Fachkräftezuwanderung nicht nur wichtig, sondern geboten. So enthält das vorliegende Gesetz kleinteilige und vielgestaltige Regelungen wie erleichterte Nachweispflichten, geringeren Übersetzungsaufwand und die Bearbeitung in kürzester Frist, die der Fachkräftegewinnung richtigerweise zutragen sollen.

Die geplante Gesetzesänderung ist zwar kein großer Wurf, aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir brauchen mehr Pragmatismus statt Paragrafendschungel, mehr Tempo statt Stillstand und mehr Offenheit für die Menschen, die mit uns die Zukunft Baden-Württembergs gestalten wollen.“

Land muss aktivere und konstruktivere Rolle bei Krankenhausplanung spielen


Im Zusammenhang der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes (Drucksache 17/9482) im Landtag von Baden-Württemberg sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Ich begrüße es, dass Daten in anonymisierter Form zu Forschungszwecken jetzt auch an Dritte weitergegeben werden können. Die Stärkung des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg sichert Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Land. Neben diesem Gesetzesvorhaben rufe ich der Landesregierung aber auch zu, dass sie eine aktivere und konstruktivere Rolle in der Krankenhausplanung einnehmen muss. Die Umstellung auf die Vorhaltepauschalen und die Zuweisung von Leistungsgruppen ist alles andere als trivial und entscheidend für die weitere Entwicklung im Land. Wie immer reichen wir Freie Demokraten zu sinnvollen Reformen die Hand.“

 

 

 

 

 

Anhörung geplant auch wegen geplanter Abschaffung der Landesheimmitwirkungsverordnung


Zur heutigen Vorstellung des Gesetzes für Teilhabe- und Pflegequalität in der Regierungspresse-konferenz sagte der pflegepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Das Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz der Landesregierung wird man daran zu messen haben, ob das strukturierte Misstrauen nun der Eigenverantwortung weicht, wie es der Sozialminister und der Ministerpräsident heute zur Vorstellung des Gesetzes vollmundig verkündet haben. Minister Lucha hat in den letzten Jahren keinerlei Impulse zur Entbürokratisierung gesetzt und alles blockiert.

Grundsätzlich treten wir als Liberale für einen kraftvollen und umfassenden Bürokratieabbau ein, der in allen Lebensbereichen angegangen werden muss, um die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmen und Behörden zu entlasten. Deshalb haben wir die Vorschläge vom Normenkontrollrat und auch der Entlastungsallianz stets aufmerksam und aufgeschlossen aufgenommen und im Jahr 2018 auch einen eigenen Gesetzesentwurf zur Vereinfachung des WTPG gemacht. Wir wären aber nicht auf die Idee gekommen, Mitwirkungsrechte vorschnell für den Bürokratieabbau zu opfern.

Die geplante Abschaffung der Landesheimmitwirkungsverordnung schaffte Verunsicherung hinsichtlich des Bestands der Heimbeiräte. Daher wollen im laufenden Gesetzgebungsverfahren dafür sorgen, dass berechtigte Einwände und Befürchtungen nicht übergangen werden, und haben im Sozialausschuss bereits angeregt, dass eine Anhörung zur Gesetzesnovelle durchgeführt wird.“

Zeit der Sorglosigkeit ist vorbei


Zur Regierungspressekonferenz, in der der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl und Gesundheitsminister Manfred Lucha unter anderem ein Krisenmanagement – Handbuch sowie einen „Rahmenplan Alarm- und Einsatzplanung“ insbesondere für den Bereich der Krankenhäuser vorgestellt haben sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Es ist sicherlich zu begrüßen, wenn es in Abstimmung mit den relevanten Akteuren Handreichungen und Rahmenpläne gibt. Wir erleben aber, dass die Zeit der Sorglosigkeit der letzten Jahre vorbei ist. So wie in Zeiten des Kalten Krieges ganz selbstverständlich in großer Zahl Hilfskrankenhäuser vorhanden waren, so müssen wir jetzt auch über das Stadium von Papieren und Übungen hinauswachsen. Ich werbe dafür, jetzt schon mögliche Standorte zu prüfen. Und es muss nach einer Analyse konkreter Sicherheits-, Abwehr- und Resilienzbedarfe vom Bund die nötigen Mittel schnell und unbürokratisch bereitgestellt werden. Ich rate dringend dazu, dies nicht auf die lange Bank zu schieben.“

 

 

 

Landesregierung sollte Chance für Verbesserungen nutzen


An der ursprünglichen Reform der Krankenhausstruktur in Deutschland, verantwortet vom damaligen SPD-Minister Karl Lauterbach, gab es viel Kritik. Nun wird gemeldet, dass unter dem CDU-geführten Gesundheitsministerium im Bund dieses Konzept überarbeitet werden soll. Der gesundheitspolitische Sprecher und stv. Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, sieht den Bedarf von Änderungen und Chancen für Verbesserungen:

 

„Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz enthält wichtige Elemente für eine Neuausrichtung der Krankenhausstrukturen. Dennoch sehe auch ich Nachbesserungsbedarf. So ist die 2-Kilometer-Abstandsregel vielleicht für Berlin relevant, in Baden-Württemberg würde sie bewährte Strukturen zerschlagen. Außerdem braucht es bei der Finanzierung Veränderungen, insbesondere sollten Länder wie Baden-Württemberg auch dafür unterstützt werden, dass sie bei der Strukturreform viel weiter sind als andere Länder.

Aber auch im Land ist mehr Verantwortung für die Landeskrankenhausplanung erforderlich. Es reicht nicht aus, immer nur aktiv zu werden, wenn die Stadt- und Landkreise Veränderungen planen. Die landkreis- und bundesländerübergreifende Krankenhausplanung ist eine elementare Aufgabe des Landes selbst. Hier braucht es mehr Steuerung als bisher. Die regionalen Strukturen in der medizinischen Versorgung gewinnen immer mehr an Bedeutung.“

Brauchen faktenbasierte Diskussion zur Versorgung Frühgeborener


Die Forderungen des Gesundheitsministers Lucha, den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), das höchste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, abzuschaffen und seine Beschlüsse durch politische Gesetzgebung zu ersetzen würde insbesondere bei der Versorgung von Frühgeborenen empfindliche Auswirkungen haben. Dieses Vorhaben kritisiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Die Frühgeborenen-Versorgung in Baden-Württemberg ist ein sehr wichtiges Thema. Mit einem Frontalangriff auf den Gemeinsamen Bundesausschuss hat sich Minister Lucha völlig verrannt und schadet damit der wichtigen Fachdiskussion über die aktuellen Herausforderungen dieses medizinischen Bereichs in Baden-Württemberg. Es wäre viel hilfreicher, wenn wir eine faktenbasierte Diskussion dazu führen. Einerseits sind Mindestmengen für eine qualitativ hochwertige Frühgeborenen-Versorgung wichtig. andererseits müssen wir aber auch den Aspekt der pflegerischen Versorgung in den Blick nehmen.

Ab dem Jahr 2024 gilt nach der Mindestmengenregelung (Mm-R) des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von < 1.250 g die jährliche Mindestmenge pro Standort eines Krankenhauses von 25 statt bisher 14, bzw. übergangsweise in 2023 von 20. Der Verband der Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands (VLKKD) informierte bereits Anfang letzten Jahres, dass in allen Perinatalzentren ein eklatanter Pflegepersonalmangel herrscht.

Bei einem Verlust von knapp der Hälfte dieser Zentren mit dem Level I hat der VLKKD die Sorge, durch die notwendige Zentralisierung die Versorgung der pflegerisch intensiv zu betreuenden Frühgeborenen nicht sicherzustellen zu können. Bereits jetzt fehlende Kapazitäten in den Frauenkliniken der verbleibenden PNZ I sind ein weiterer Punkt.

Deshalb braucht es dazu den konstruktiven Dialog des Landes mit dem GBA und keine Generalkritik von Minister Lucha. Ob der Vorschlag des VLKKD eine Lösung sein kann, eine modifizierte Grenzziehung zwischen den beiden Versorgungsstufen vorzusehen (Level I für Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 750g oder einem Gestationsalter unter 26 Wochen, Level II für Frühgeborene ab 750 g oder ab 26 Schwangerschaftswochen) kann die Politik in die Überlegungen einbringen, bedarf aber der Beurteilung des GBA. Ich fordere Minister Lucha auf, wieder auf einen sachlichen Kurs zurückzukommen und den Dialog mit dem GBA zu suchen.“

 

Hinweis: Informationen des VLKKD dazu sowie eine parlamentarische Initiative des Abgeordneten übermitteln wir auf Wunsch gerne

 

 

Viele Kommunen und Kreise schrecken vor den Kosten und der drohenden Bürokratie zurück.


Zum Werben des Sozialministers, dass dem Beschluss Stuttgart zur Einführung der Ehrenamtskarte auch andere Städte und Landkreise folgen mögen, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Niko Reith:

 

„Die Ehrenamtskarte droht zur schweren Geburt zu werden. Zwar will man in Stuttgart die Karte nun einführen, viele andere Kommunen und Kreise schrecken aber vor den Kosten und der drohenden Bürokratie zurück und sehen von einer Einführung zu den derzeitigen Rahmenbedingungen ab. Die Idee wird zwar grundsätzlich positiv gesehen, sollte aber einen echten Mehrwert bieten. Dies gelingt nur, wenn die Karte letztlich landesweit gilt und möglichst viele attraktive Akzeptanzstellen zur Verfügung stehen. Danach sieht es gerade nicht aus – daher muss Minister Lucha nochmal nachbessern, etwa bei den Fragen nach den drohenden Personalkosten in der Verwaltung oder hinsichtlich der Gewinnung von Akzeptanzstellen, wenn für private oder öffentliche Rabatt-Anbieter unkalkulierbare Umsatzausfälle drohen, die nicht kompensiert werden.“

 

Forderung von Minister Lucha nach dem sogenannten Sockel-Spitze-Tausch ist aber nicht die Lösung.

Zur Forderung des Landessozialministers Lucha nach einer Finanzreform der Pflegeversicherung sagte der gesundheitspolitische politische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Die immens steigenden Pflegeheimkosten gebieten politische Reformen. Die finanzielle Eigenbeteiligung von durchschnittlich 3.400 Euro im Monat führt dazu, dass es immer mehr Pflegebedürftige gibt, die auf sogenannte Hilfe zur Pflege angewiesen sind, also finanzielle Unterstützung durch die Sozialkassen. Aktuell sind bundesweit zwischen 30 und 40 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen bereits auf diese finanzielle Unterstützung angewiesen.

Die ständige Forderung von Minister Lucha nach dem sogenannten Sockel-Spitze-Tausch ist aber nicht die Lösung. Er blendet immer völlig aus, dass diese dann anfallenden Belastungen für die Pflegeversicherung nicht finanzierbar bzw. zur weiteren staatlichen Verschuldung führt. Als Minister hat er fast zehn Jahre zugeschaut, wie durch die Landesheimbauverordnung Tausende von Pflegeheimplätzen angebaut wurden und erhebliche Investitionen in den Bestand investiert werden mussten – und dadurch erhebliche Mehrkosten entstanden sind. Im Bund und im Land wurde nichts dafür getan, die Dynamik bei den Ausgaben der Pflege zurückzufahren, im Gegenteil, es wurden immer neue Leistungen gewährt.

Wir brauchen eine langfristig tragfähige Pflegereform. Minister Lucha wäre gut beraten, sich um die pflegepolitischen Themen zu kümmern wie die Stärkung der Prävention und Digitalisierung, Entbürokratisierung, versicherungsfremde Leistungen aus der Pflegeversicherung nehmen und eine nachhaltige Pflegefinanzierung mit kapitalgedeckter Vorsorge. Ich warne davor, Reformen mit einer weiteren Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung stemmen zu wollen. Wir laufen schon mit den aktuellen Plänen der Bundesregierung zur Rente Gefahr, dass die Lohnnebenkosten explodieren. Mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen unseres Wirtschaftsstandortes Deutschland würde das zu weiteren Arbeitsplatzverlagerungen führen.“

 

Gesetzesentwurf verfolgt das richtige und wichtige Ziel, die Kinder- und Jugendrechte im Land zu stärken.

In der heutigen ersten Lesung des Gesetzes über die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg und zur Änderung des Jugendbildungsgesetzes sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Niko Reith:

„Der Gesetzesentwurf verfolgt das richtige und wichtige Ziel, die Kinder- und Jugendrechte im Land zu stärken und entstand unter Einbeziehung zentraler Akteure in einem mehrstufigen Beteiligungsprozess. Eigentlich sollten die Verbände, die Praktiker und Betroffenen daher eine hohe Praxistauglichkeit von diesem Gesetz erwarten dürfen. Im Entwurf der Landesregierung findet sich jedoch noch immer überschießende Bürokratie, die wenig praxistauglich sein dürfte. Auch der Normenkontrollrat moniert beispielsweise die geplante Einrichtung eines zusätzlichen Beirates bei der Ausgestaltung des Ombudssystems für die Kinder- und Jugendhilfe als überzogen. Unnötiges Gold-Plating muss angesichts der Aufgabenlast der Kommunen ebenso unterbleiben wie eine finanzielle Mehrbelastung der kommunalen Haushalte. Deshalb werden wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf achten, dass die Kostenneutralität für die Gemeinden und Gemeindeverbände gesichert wird.“

Eine generationengerechte Rente braucht echte Reformen, etwa hin zu kapitalgedeckten Elementen.


Am Samstag, den 19. Juli 2025, fand der Liberale Seniorentag zum Thema „Wie retten wir die Rente – Liberale Ideen für eine generationengerechte Altersvorsorge“ im Landtag statt. Es diskutierten Prof. Dr. Christian Hagist, Lehrstuhlinhaber für Wirtschafts- und Sozialpolitik, der stellvertretende Landesvorsitzende der FDP in Baden-Württemberg Pascal Kober und Niko Reith als Sozialpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion zur Ausgestaltung einer generationengerechten Rente.

 

In seiner Begrüßung betonte Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion:

„Das System der gesetzlichen Rente steht vor dem Kollaps. Das von Konrad Adenauer initiierte Umlagensystem könnte Probleme mit der Demographie bekommen – davor warnte schon Ludwig Erhard. Adenauer ist heute leider mit einer Geburtenrate von nur 1,35 widerlegt, dass die Leute immer Kinder haben. Das System ist längst an der Leistungsgrenze, nicht zuletzt auch wegen steigender Lebenserwartung und immer mehr Geschenken der Politik. Es braucht nun echte Reformen, etwa die Ergänzung der Umlage durch eine kapitalbildende Aktienrente, damit die Generationen nicht weiter gegeneinander getrieben werden.“

 

Der Vorsitzende der Liberalen Senioreninitiative, Dr. Wolfgang Allehoff, sagte in seinem Impuls:

„Es wird derzeit deutlich: monokausale Lösungen bei dem komplexen Thema Rente gab und gibt es nicht. Eine echte, generationengerechte Rentenreform ist alles andere als banal. Es klappt einfach nicht zu sagen: `Macht´s wie die Österreicher und schmeißt Renten und Pensionen zusammen´. Solche Vorschläge führen in die Irre, denn mehr Beitragszahler von heute sind auch mehr Bezieher in der Zukunft.“ Er verwies dabei auch auf das in ihrer Broschüre vorgelegte Vier-Säulen-Modell der Liberalen Senioren.

 

Prof. Dr. Christian Hagist, Lehrstuhlinhaber für Wirtschafts- und Sozialpolitik an der Otto Beisheim School of Management, betonte:

„Bei der Rente haben wir kein Erkenntnisproblem, es müssen nur endlich Reformen angegangen werden. In dem medialen Wirrwarr aus vielfach falsch verstanden Begriffen wie Rentenniveau, Altersarmut und Nachhaltigkeitsfragen muss man deutlich machen: wir brauchen eine nachhaltig aufgestellte Finanzierung, bevor man verteilungspolitische Leistungen wie die Mütterrente verteilt. Wir sind bei der Bevölkerungspyramide auf dem Weg vom Weihnachtsbaum zum Dönerspieß – da funktioniert ein rein umlagenfinanziertes Rentensystem einfach nicht mehr und die gesamten Beiträge zur Sozialversicherung rasen auf 50% zu. Wenn wir nicht gegensteuern, wird die junge Generation den Generationenvertrag einseitig aufkündigen. Dagegen helfen – neben engagierten Reformen der Rente an sich – insbesondere kapitalgedeckte Elemente in der Altersvorsorge, damit auch junge Beitragszahler sagen können: `Dieses System sorgt auch für mich. ´“

 

In seinem Impuls fokussierte Pascal Kober, stellvertretender Vorsitzender der FDP Baden-Württemberg, auf die liberalen Vorschläge für eine generationengerecht Rente:

„Die gesetzliche Rente ist auch für die Liberalen ein integraler Bestandteil der Altersvorsorge, allerdings sollte sie flankiert werden von mehreren Säulen für ein solides Gesamtalterseinkommen. Denn in der Zeit wirtschaftlicher Degression musste auch die Frage gestellt werden, wie man die Haltelinie finanzieren will. Explodierende Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt jedenfalls sind alles andere als generationengerecht. Die Modelle zur Kapitaldeckung eines Teils der gesetzlichen Rente wie in Schweden sind längst durchgerechnet und müssen endlich in die Umsetzung kommen, damit diese mit ihrer Rendite den Rententopf stützen können.“

 

Für die FDP/DVP-Fraktion griff der sozialpolitische Sprecher Niko Reith die Reformvorschläge von Prof. Hagist direkt auf:

„Wir brauchen gesteuerte Zuwanderung und wir werden länger arbeiten müssen. Wir brauchen angesichts der Demographie wieder mehr Generationengerechtigkeit in der Rentenversicherung und nicht zuletzt brauchen wir effiziente und einfache Lösungen für ergänzende Säulen der Altersvorsorge, so insbesondere für eine kapitalgedeckte Rente. Norbert Blüm hatte gesagt: `Die Rente ist sicher!´ – er hat aber nicht gesagt, dass die Rente reicht. Wir brauchen jetzt echte Reformen und kein schuldenfinanziertes Weiter-so mit einem scheiternden System!“

 

In seinem Schlusswort hob der seniorenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Rudi Fischer hervor:

„Wir müssen nach der Diskussion festhalten: wenn wir keine grundlegenden Reformen umsetzen, sind unsere sozialen Sicherungssysteme absehbar nicht mehr zu finanzieren. Wir müssen auf die demografischen Veränderungen endlich reagieren und die Generationengerechtigkeit wieder herstellen – das ist ein Gebot der Solidarität. Dazu müssen wir auch unbequeme Debatten führen, wie die über eine höhere Lebensarbeitszeit. Im Fokus muss stehen, dass alle Generationen und alle gesellschaftlichen Gruppen in die Diskussion einbezogen werden.“

 

Nach aktuellen Medienberichten soll die klinische Studie zur Erforschung eines Medikaments in Bezug auf die Therapie von ME/CFS (Chronisches Erschöpfungssyndrom) nicht weiter gefördert werden. Dabei handelt es sich um ein Medikament mit dem Wirkstoff Inebilizumab. Laut Forschern der Charité Berlin, sei dies eines der vielversprechendsten Wirkstoffe im Kampf gegen dieses komplexe Krankheitsbild.

Bei ME/CFS ist die Zahl der Betroffenen seit der Coronapandemie deutlichen angestiegen. Aktuell sind in Deutschland 620.000 Menschen davon betroffen, „hinter jeder dieser Zahl stehen Menschen, deren Familien und Schicksale“ so der Abgeordnete Niko Reith und weiter:

„Ex-Gesundheitsminister Lauterbach hat im Dezember vergangenen Jahres noch auf dem 3.Long COVID Kongress berichtet, dass die Forschungsprojekte zu Long COVID und ME/CFS bis 2028 gesichert sein. Warum dann nicht auch die vielversprechende Medikamentenstudie? Mir liegt es fern hier Schuldzuweisungen oder Ratschläge zu erteilen, mir ist es wichtig, dass die Forschung an diesem umfassenden Krankheitsbild weiterverfolgt wird und die Betroffenen eine Stimme und eine Chance bekommen.“

Die aktuelle Bundesregierung will mit der geplanten Enquete -Kommission die Coronapandemie aufarbeiten, darf darüber aber nicht den Blick in die Zukunft verlieren, so Reith.

Weiter führt er aus: „Mit der Einstellung der klinischen Studie, ohne die Aussicht auf eine Alternative, ist es für die Betroffenen von ME/CFS ein Schlag ins Gesicht, schien doch die Möglichkeit einer vielversprechenden Therapie so nah. Und wir dürfen diese Schicksale und Familien nicht als Nummern zu den Akten legen. Es liegt nun an der aktuellen Regierung die Weichen zu stellen, den Betroffenen wieder eine Perspektive zu geben.“

 

 

ME/CFS – Forschung muss weiterhin unterstützt werden.


Nach aktuellen Medienberichten soll die klinische Studie zur Erforschung eines Medikaments in Bezug auf die Therapie von ME/CFS (Chronisches Erschöpfungssyndrom) nicht weiter gefördert werden. Dabei handelt es sich um ein Medikament mit dem Wirkstoff Inebilizumab. Laut Forschern der Charité Berlin, sei dies eines der vielversprechendsten Wirkstoffe im Kampf gegen dieses komplexe Krankheitsbild.

 

Bei ME/CFS ist die Zahl der Betroffenen seit der Coronapandemie deutlichen angestiegen. Aktuell sind in Deutschland 620.000 Menschen davon betroffen, „hinter jeder dieser Zahl stehen Menschen, deren Familien und Schicksale“ so der Abgeordnete Niko Reith und weiter:

 

„Ex-Gesundheitsminister Lauterbach hat im Dezember vergangenen Jahres noch auf dem 3.Long COVID Kongress berichtet, dass die Forschungsprojekte zu Long COVID und ME/CFS bis 2028 gesichert sein. Warum dann nicht auch die vielversprechende Medikamentenstudie? Mir liegt es fern hier Schuldzuweisungen oder Ratschläge zu erteilen, mir ist es wichtig, dass die Forschung an diesem umfassenden Krankheitsbild weiterverfolgt wird und die Betroffenen eine Stimme und eine Chance bekommen.“

 

Die aktuelle Bundesregierung will mit der geplanten Enquete -Kommission die Coronapandemie aufarbeiten, darf darüber aber nicht den Blick in die Zukunft verlieren, so Reith.

 

Weiter führt er aus: „Mit der Einstellung der klinischen Studie, ohne die Aussicht auf eine Alternative, ist es für die Betroffenen von ME/CFS ein Schlag ins Gesicht, schien doch die Möglichkeit einer vielversprechenden Therapie so nah. Und wir dürfen diese Schicksale und Familien nicht als Nummern zu den Akten legen. Es liegt nun an der aktuellen Regierung die Weichen zu stellen, den Betroffenen wieder eine Perspektive zu geben.“