Gesetzentwurf der AfD würde Kostensteigerung und Bürokratisierung bedeuten


In der Plenardebatte am vergangenen Mittwoch zu einem Gesetzentwurf zur Anpassung der Studiengebühren für internationale Studierende sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Der Gesetzentwurf der AfD nennt sich ‚Gesetz zur Kostendeckung‘. Er sollte in Wahrheit lieber ‚Gesetz zur Kostensteigerung und zur Bürokratisierung‘ heißen. Denn die AfD will, dass unsere Hochschulen alle zwei Jahre berechnen, wie viel jeder Studiengang tatsächlich kostet – und dann daraus Gebühren festlegen, die jeder Nicht-EU-Student zahlen soll. Das heißt: Hunderte Tabellen, Verwaltungsrunden und Kommissionen – und vermutlich auch zahlreiche Klagen.

Dabei brauchen wir in Baden-Württemberg internationales Know-how, um in der Welt nicht abgehängt zu werden. Internationale Studenten bringen uns mit ihrem Wissen voran und unterstützen unsere Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels. Deshalb wollen wir als Freie Demokraten weniger Bürokratie, mehr Forschung und vor allem: Internationale Zusammenarbeit.

Stattdessen hat die grün-geführte Landesregierung 2017 allerdings Studiengebühren für internationale Studenten eingeführt. Die Folge: Platz 15 von 16 beim Anteil internationaler Studierender für Baden-Württemberg. Einst waren wir Vorbild für die ganze Welt – jetzt verlieren wir sogar den Anschluss in Deutschland.

Wir Liberale sagen: Bildung muss offen, gerecht und finanzierbar sein. Darum brauchen wir keine neuen Hürden, sondern ein faires System: nachlaufende, einkommensabhängige Studiengebühren–erst zahlen, wenn man im Beruf steht und genug verdient.“

Baden-Württemberg ist als Land der Tüftler und Erfinder dringend auf kluge Köpfe aus aller Welt angewiesen


In der heutigen Debatte zu einem Gesetzesentwurf zur Anpassung der Studiengebühren für internationale Studierende sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Baden-Württemberg ist als Land der Tüftler und Erfinder dringend auf kluge Köpfe aus aller Welt angewiesen, um seinen Status als Innovationsstandort zu bewahren. Unsere wirtschaftliche Erfolgsgeschichte basiert auf internationaler Zusammenarbeit – auf Gastarbeitern in der Produktion, amerikanischer und indischer Softwaretechnik und japanischer Prozessoptimierung. Viele Innovationen haben ihren Ursprung in den vielfältigen Kontakten an unseren Hochschulen.

Doch die grün-schwarze Landesregierung hält weiter an 1.500 Euro ‚Ausländergebühr‘ pro Semester fest. Die AfD will den Hemmschuh bei der Internationalisierung gar noch erweitern und zum bürokratischen Monstrum weiterentwickeln. Die Konsequenz bleibt indes dieselbe: viele junge Talente werden sich nicht für ein Studium in Baden-Württemberg entscheiden und können so auch nicht als dringend benötigte Fachkräfte arbeiten.

Wer die internationale Ausrichtung unserer Hochschulen attackiert, legt die Axt an die Wurzeln der freien Wissenschaft. Nicht Internationalisierung gefährdet die Wissenschaft – sondern Abschottung, Engstirnigkeit und Ideologie.

Fürwahr brauchen wir indes neue Ideen für eine nachhaltige Hochschulfinanzierung. Wir sprechen uns schon seit Jahren für ein System nachlaufender Studiengebühren aus. Studierende – egal ob aus dem Inland oder Ausland – sollen erst nach dem Berufseinstieg und Erreichen einer Einkommensschwelle einen fairen Beitrag leisten. Dieses Modell ist sozial gerecht, fördert den Innovationsstandort und vermeidet Diskriminierung.“

Hochschulfinanzierungsvereinbarung III gibt Planungssicherheit für die Hochschulen, auch wenn das bedeutet, mit einer möglicherweise unzureichenden Finanzierung planen zu müssen.


Die heutige Vorstellung der Hochschulfinanzierungsvereinbarung III kommentiert der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Nicht so schlimm wie erwartet, aber längst nicht gut ist die heute vorgestellte Hochschulfinanzierungsvereinbarung III. Schon zu Beginn der Verhandlungen hatte die Ministerin die Erwartungen an den neuen Vertrag gedämpft, gerade mit Blick auf die Haushaltslage. Nun gibt es Planungssicherheit für die Hochschulen, auch wenn das bedeutet, mit einer möglicherweise unzureichenden Finanzierung planen zu müssen. Denn Inflation und Energiepreissteigerungen hatten bereits im auslaufenden Vertrag für knappe Kassen gesorgt. Nun bleibt die Dynamisierung der Mittel über die Laufzeit leider hinter den Erwartungen zurück.“

 

Der forschungspolitische Sprecher Dennis Birnstock ergänzt:

 

„Es ist richtig und wichtig, dass der neue Vertrag zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Hochschulen nun Instrumente vorsieht, um das Studienangebot schneller an die Bedarfe und die Nachfrage anpassen zu können. Die Transformationsbudgets waren eine Forderung der Hochschulen, die für mehr Flexibilität notwendigerweise auch zusätzliche Mittel sein müssen.

Der neue Vertrag verpasst leider wichtige Weichenstellungen für die Zukunft. Die diskriminierenden Studiengebühren für internationale Studierende bleiben bestehen. Eine kraftvolle Sanierungsoffensive für Hochschulgebäude und Unikliniken bleibt abermals aus. Nicht zuletzt müssen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Forschung hierzulande noch verbessert werden. Dies gilt insbesondere für die unmittelbar anstehenden Herausforderungen in der Verteidigungsforschung, bei der das Land mit seinen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Industrie eine führende Rolle einnehmen sollte.“

Wir im Landtag.


Für ein starkes Baden-Württemberg.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation können Sie sich einen Überblick verschaffen über unsere Arbeit als Fraktion der Freien Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg. Dieser Einsatz stellt ein wichtiges Element im bundesweiten, langfristigen Erfolg der liberalen Sache dar, denn wir stehen für erfolgreiche Kontinuität: seit mehr als 70 Jahren sind wir im baden-württembergischen Landtag durchgehend vertreten.

Sie finden hier die programmatische Vielfalt in der Arbeit eines Landesparlamentes. Bei Interesse erläutern wir Ihnen gerne weitere Details zu politischen Forderungen und Vorgängen. Eines ist uns bei unserer Arbeit durchgehend bewusst: Wir schaffen heute die Grundlage dafür, dass Baden-Württemberg stark bleibt und dass wir unseren Beitrag leisten, um wieder auf den Erfolgskurs zurückzufinden.

Auch die Landtagswahl 2026 wird über viele Zukunftsfragen entscheiden, die grundlegend sind in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Programmschwerpunkte wie Bildungspolitik mit Stärkung der Gymnasien mit G9 und Einsatz für die Beibehaltung der Realschulen, eine Haushaltspolitik, die mit dem erwirtschafteten Geld auskommt, eine Offensive für wirklichen Bürokratieabbau und eine marktwirtschaftliche und leistungsfähige Energiepolitik sind Beispiele für Themen hier im Land, an denen wir jetzt schon in unserer täglichen Arbeit dran sind. Unsere Erfolge bei kommenden Wahlen werden heute vorbereitet.

Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung dabei.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

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Mittel der Hochschulfinanzierungsvereinbarung sind unerlässliche Zukunftsinvestitionen.


Zu den Protesten der Studierenden wegen unzulänglicher künftiger Finanzierung der Hochschulen sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„Die Mittel der Hochschulfinanzierungsvereinbarung sind unerlässliche Zukunftsinvestitionen. Schon vor einem Jahr haben wir Freie Demokraten deshalb ein umfangreiches Fragenpaket an die Wissenschaftsministerin gerichtet. Sie wusste aber damals wie heute keine zufriedenstellende Antwort, etwa zur notwendigen Inflationskomponente, Vorsorge für Energiepreissteigerungen oder zusätzlichen Mitteln für die Digitalisierung. Es ist doch nicht zu vermitteln, dass Grün-Schwarz weiterhin munter die Prestigeprojekte nährt, die Mehrzahl der Hochschulen aber künftig Hunger leiden soll.“

 

Erwarten mit Blick auf die angespannte Haushaltslage und die anstehende Hochschulfinanzierungsvereinbarung, dass nach Synergien gesucht wird

 

Zur heute veröffentlichten Denkschrift des Rechnungshofs für das Jahr 2024 sagte mit Blick auf die Wissenschaftsthemen der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

 

„Die Ausgestaltung von Studiengängen obliegt den Hochschulen selbst. Die berechtigte Kritik des Rechnungshofes muss man richtigerweise an das Wissenschaftsministerium adressieren. Denn dort hätte man wohl nicht aus den Augen verlieren dürfen, dass eine Auslastung von mindestens 15 Studienanfängern je Studiengang erreicht werden sollte. Diese Empfehlung wurde zumindest einst vom Wissenschaftsministerium ausgegeben, denn gesetzliche Vorgaben gibt es hierzu nicht. In vielen Fällen ist den Universitäten die fehlende Nachfrage aber von vorneherein bekannt, wie der Rechnungshof schreibt, ohne dass Konsequenzen gezogen werden. Für manche Studienfächer mag das auch gerechtfertigt sein. Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage und die anstehende neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung erwarten wir aber vom Ministerium, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes aufgegriffen werden und insbesondere für Studienfächer, die es an mehreren Standorten mit sehr geringer Auslastung gibt, nach Synergien gesucht wird.“

Wir im Landtag.


Was wir tun. Wofür wir uns einsetzen.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2023. Als Bundesland im Herzen Europas war Baden-Württemberg natürlich von großen internationalen Entwicklungen betroffen, Krisen und Zukunftschancen prägen die Landespolitik von außen stark mit.

Baden-Württemberg hat aber viele Möglichkeiten, die eigene Zukunft maßgeblich selbst zu beeinflussen. Als Beispiele nenne ich hier die Fragen der Bildungsqualität, des Wirtschaftsstandorts, der Staatsfinanzen sowie der Polizei und Justiz. Viele Themen gelingen wiederum nur im Zusammenspiel der unterschiedlichen Ebenen, wie beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, Verbraucherschutz oder bei klimaschonender Energie und Kraftstoffen.

Diese breite thematische Vielfalt wird von uns als liberaler Fraktion in unserer Arbeit im Landtag vollumfänglich aufgegriffen. Uns ist dabei nicht nur wichtig, dass unsere Arbeit wahrgenommen und darüber berichtet wird, sondern wir wollen auch unser unverwechselbares Profil deutlich machen. Wir setzen eigene Schwerpunkte.

Diese Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ kann natürlich nur einen Bruchteil der Aktionen, Anträge und Initiativen wiedergeben, die wir im Laufe eines Jahres auf den Weg bringen. Wenn Sie Nachfrage zu einzelnen Themen haben, wenden Sie sich direkt an uns, wir geben gerne Auskunft über unsere Arbeit.

Ich lade Sie herzlich ein, einen eigenen Eindruck zu gewinnen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

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Universitäten bei den Energie- Mehrkosten auf weitere Anstrengungen zur Energieeinsparung zu verweisen, ist wohlfeil

Zur Meldung, dass die Universitäten mehr Mittel zum Ausgleich der Mehrkosten für Energie erhalten, sagt der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Zunächst darf man erleichtert feststellen, dass die Universitäten nun 80% der Mehrkosten für Energie von Landesseite ausgeglichen bekommen. Aber die Landesregierung hatte sich ja bereits eine Milliarde Euro in der Risikorücklage explizit für die explodierenden Energiekosten bereitgelegt, sodass es nur konsequent und geboten ist, die Mittel dann auch dahin auszubringen, wo die öffentlichen Einrichtungen unter den Energiekosten ächzen.

Allerdings halte ich es für wohlfeil, die Universitäten bei den verbleibenden 20% der Mehrkosten darauf zu verweisen, weitere Anstrengungen zur Energieeinsparung zu identifizieren. Schließlich musste Wissenschaftsministerin Olschowski in Beantwortung unserer Anträge längst einräumen, dass die Deckung des unabweisbaren Energiebedarfes den wesentlichen Teil der benötigten Energie ausmacht. Die Schließung von Hörsälen oder Laboren darf kein gewünschter Beitrag zur Energieeinsparung sein. Diese können auch nicht im Interesse des Wissenschaftsministeriums sein –denn negative Effekte auf Forschung und Lehre sind dann vorprogrammiert.“

Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz:


Bilanz eines Auslaufmodells

Es war eine einsame Entscheidung, die Ministerpräsident Kretschmann nach teilweise heftigen Diskussionen am 1. April 2021 bei seiner Partei durchsetzen konnte: Die Koalition der Grünen mit der CDU sollte fortgesetzt werden. Es war die bequemere Wahl für ihn, denn die CDU im Land war bereit, so gut wie alles, was die Grünen wollten, ohne Diskussion mitzumachen.
Doch ‘einfach für ihn’ bedeutet nicht auch ‘gut fürs Land’.

Wir nehmen die Halbzeit der Regierungszeit zum Anlass, eine politische Bilanz zu ziehen. Basierend auf Fakten und praktischen Entscheidungen der Regierungskoalition  thematisieren wir, wie es anders besser werden kann und muss.

Die grün-schwarze Koalition wird keine Zukunft haben. Umso wichtiger ist es, dass das Land endlich wieder eine bekommt. Die gesamte Analyse im Download.



Die Bilanz eines Auslaufmodells zum Download

Hochschulen müssen Einnahmeausfall bei Abschaffung der Gebühr kompensiert bekommen.

In der heutigen zweiten Lesung des Gesetzesentwurfes zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Wer die Debatte um die Abschaffung der Studiengebühren für internationale Studierende aufrichtig führen will, der muss neue Wege der Hochschulfinanzierung aufzeigen. In der Expertenanhörung wurde deutlich, dass die Hochschulen den drohenden Einnahmeausfall bei Abschaffung der Gebühr kompensiert bekommen müssen. Im Haushalt des Wissenschaftsministeriums können die notwendigen Mittel aber nicht mobilisiert werden, wie Ministerin Olschowski betont. Und hier haben ausgerechnet die Parteien, die sich Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit sonst gerne auf die Fahnen schreiben, keine Lösung – im Gegensatz zu uns Freien Demokraten!

Denn wir sagen ganz klar: Es ist eben nicht sozial gerecht, dass der Dachdecker seinen Meister selbst bezahlen muss, während man als Akademiker an den Kosten seines Studiums nicht beteiligt wird. Und es ist genauso wenig sozial gerecht, dass die KFZ-Mechanikerin mit ihren Steuern dem Studenten aus wohlhabendem Hause sein Studium quasi querfinanzieren muss. Deshalb treten wir seit Jahren ein für das Modell der nachgelagerten Studiengebühren, die erst nach Studienabschluss und dem Erreichen eine Einkommensschwelle fällig werden. Wir brauchen solche neuen Wege der Finanzierung, da die Mittel für die Hochschulen nicht nur aus dem Landeshaushalt und damit aus den Steuermitteln der Allgemeinheit kommen können.“

Vorschlag der FDP liegt seit Jahren auf dem Tisch: nachgelagerte Studiengebühren.

Zur Meldung, dass sich die Regierungsfraktionen für die Abschaffung von Studiengebühren für ausländische Studierende in Baden-Württemberg einsetzen, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Besser spät als nie erkennen nun auch die Regierungsfraktionen, dass die diskriminierenden Gebühren für internationale Studierende dem Wissenschaftsstandort schaden. Dies war uns Liberalen schon 2017 klar, als wohlgemerkt die Grünen diese Gebühren eingeführt haben. Damals stand im Fokus, zusätzliche Einnahmen für den Landeshaushalt zu generieren. Das gelang in keinem Jahr seit der Einführung in dem Maße, wie es der Haushaltsplan vorgesehen hat. Und nun würde die Abschaffung gleichwohl ein Loch in die Hochschuletats reißen, das fraglos kompensiert werden muss. Diese Situation macht deutlich, dass wir neue Wege der Studienfinanzierung gehen müssen. Der Vorschlag der FDP liegt seit Jahren auf dem Tisch: nachgelagerte Studiengebühren beteiligen alle Studierenden sozial verträglich und gerecht an den Kosten.“

Gebühren dienen bisher nicht der Internationalisierung der Hochschulen, sondern füllen Löcher im Landeshaushalt.

In der Debatte über die Abschaffung von Studiengebühren für internationale Studierende sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Noch im Wahlprogramm zur Landtagswahl 2016 galten bei den Grünen die Studiengebühren als Teufelszeug. Das war nach der Wahl allerdings relativ schnell vergessen und die Gebühren für internationale Studierende wurden schon 2017 eingeführt. Wohlgemerkt nicht zugunsten der Internationalisierung der Hochschulen, sondern um Löcher im Landeshaushalt zu stopfen – denn nur ein Fünftel der Mittel landet bei den Hochschulen, vier Fünftel direkt im Budget des Ministeriums. Nun musste man inzwischen erkennen, dass die Gebühren in keinem Jahr den Betrag erreicht haben, den die Landesregierung im jeweiligen Haushaltsplan angepeilt hatte. Die Zahl der internationalen Studierenden ging zurück, der INSM-Bildungsmonitor attestiert dem Land bei der Internationalisierung einen verheerenden 16. Platz und der Fachkräftemangel drängt.

Diese Situation hat nun auch die grün-schwarze Regierung wachgerüttelt und die Bereitschaft gefördert, auf die `Bildungsmaut´ zu verzichten, wie es nun auch der Gesetzesentwurf der SPD vorzeichnet. Allerdings bleibt die Frage offen, wie wir die Hochschulen, auch angesichts der erheblichen Preissteigerungen und Mehrbelastungen finanziell noch besser unterstützen können. Wir brauchen hier neue Wege der Finanzierung, die nicht nur aus dem Landeshaushalt und damit aus den Steuermitteln der Allgemeinheit kommen können. Schon seit vielen Jahren fordern wir deshalb, nachgelagerte Studiengebühren einzuführen, um so Studierende an den Kosten der Hochschulbildung zu beteiligen, ohne dadurch die Sozialverträglichkeit und die Offenheit des Studiums für alle zu gefährden.“

 

Liberal.Im.Landtag

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2022. Nach einer gravierenden Corona-Zeit ist mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine eine neue Kaskade von Herausforderungen und Schwierigkeiten entstanden. Alleine die Energiekrise fordert Bevölkerung, Wirtschaft und Politik heraus.

Das kann und darf nicht an der Landespolitik vorübergehen. Notwendigen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen stellen wir uns nicht entgegen und schlagen – gerade im Energiebereich – bessere Schritte vor. Zu unseren Aufgaben im Landtag zählt es aber mindestens genau so, wachsam gegenüber dem Handeln der Regierung zu bleiben.

Die grün-schwarze Landesregierung nutzt die geringere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit – gerade sehr oft auf Themen außerhalb der Landespolitik gerichtet – um gewissermaßen im Schatten ihr eigenes Süppchen zu kochen und am Kochen zu halten. Als herausragendes Beispiel nenne ich den erschreckenden Niedergang der Bildungsqualität in Baden-Württemberg. Wir werden nicht müde, darauf aufmerksam zu machen; in Studien wird das immer wieder neu belegt. Die Landesregierung, die unter Führung der Grünen dafür zwischenzeitlich schon seit 2011 verantwortlich ist, setzt diesem Sinkflug nichts entgegen und verstärkt ihn mit Fehlentscheidungen: Die einseitige und ideologisch geführte Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen zulasten von anderen Schularten, Finanzierung von Instituten, die ganz offensichtlich nutzlos an der Bildungsqualität herumschrauben oder absurde Ideen wie Schule ohne Noten nehmen wirklicher Bildungsqualität den Platz weg.

Oder haben Sie sich mal Gedanken gemacht über die Frage, dass sich Parlamente in Bund und Land immer weiter aufblähen? Während sich schon die Diskussion im Bundestag zur Begrenzung als zäh erweist, ist das Problem mit der beschlossenen Änderung des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg jetzt sehr akut geworden. Schon der nächste Landtag kann massiv an Abgeordneten, Verwaltung, Beraterinnen, Beratern und damit an Kosten zulegen. Der Zuwachs ist wahrscheinlich, der Nutzen ist begrenzt. Wir haben uns als einzige Fraktion zum Ziel gesetzt, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Über unseren sehr konkreten Vorschlag können Sie in dieser Ausgabe mehr erfahren.

Dies und viele weitere Themen werden uns weiterhin beschäftigen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Rülke

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Ein Jahr Landesregierung

Das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen

Am 12. Mai 2021 wurde das Kabinett Kretschmann III vereidigt. Zeit, für uns Bilanz über ein Jahr Landesregierung zu ziehen. Zeit, das nächste Kapitel grün-schwarzer Enttäuschungen zu reflektieren.


Wir bewerten das erste Jahr der grün-schwarzen Koalition vor mehreren Hintergründen und in allen Politikfeldern. Zum einen gilt es hervorzuheben, dass einiges, was die Koalition tatsächlich umgesetzt hat, aus unserer Sicht schlichtweg schlecht ‚gemacht‘ wurde oder in die politisch falsche Richtung geht. Zum anderen ist es auch unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion, die Umsetzung wohlfeiler Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, wie es um die Umsetzung bestellt ist. Zu guter Letzt muss natürlich auch der Umgang mit den aktuellen Herausforderungen betrachtet werden und auf welche Weise die Exekutive und die sie tragende Regierungskoalition damit umgeht.

Man merkt am gesamten Regierungshandeln, dass die grün-schwarze Koalition in keinem einzigen Politikfeld überzeugt. Dort, wo Dinge umgesetzt wurden, atmen sie einen autoritären Geist, etwa in der Corona-Politik oder bei der beschlossenen Solardachpflicht für alle, die nun bauen oder ihr Dach sanieren müssen. Da entsteht bei vielen Betroffenen das Gefühl der Machtlosigkeit.

Überdies sei eine völlig überhastete und ganz augenscheinlich fehlerhafte Wahlrechtsreform beschlossen worden, die dem Steuerzahler Rekordausgaben für das Parlament in Aussicht stelle, ohne dafür mehr Demokratie zu bekommen. Auch ansonsten seien klaffende Lücken in entscheidenden Politikbereichen festzustellen: Dort, wo Verbesserungen dringend notwendig wären, etwa bei der Digitalisierung oder der Bildung, passiert aber nichts, verschlechtern sich die Dinge oder es wird nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert. So zum Beispiel in der Landwirtschaftspolitik, in der angesichts des Ukraine-Kriegs ein Umdenken hin zu mehr Ernährungssicherheit sinnvoll wäre. Alarmierend sei das im Bereich der Bildung, bei der Baden-Württemberg in relevanten Rankings vorletzte und letzte Plätze im Ländervergleich belege.

Die grün-schwarze Bilanz nach einem Jahr würde in Schulen in der Note ‚Ungenügend‘ ausgedrückt.

Weitere flankierende Maßnahmen an den Hochschulen erforderlich.


Zur heute beschlossenen Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes mit dem Ziel, die aus der Ukraine Geflüchteten von den Studiengebühren für internationale Studierende freizuhalten, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Es ist ein zweifellos gebotener Akt der Solidarität mit den Geflohenen aus der Ukraine, die Studierenden an unseren Hochschulen aufzunehmen und ihnen ein gebührenfreies Studium zu ermöglichen. Deshalb haben wir auch den Gesetzgebungsturbo mitgetragen und innerhalb von 24 Stunden die notwendige Gesetzesänderung mitgetragen.

Aber auch diejenigen Ukrainerinnen und Ukrainer, die bereits vor Kriegsausbruch ein Studium bei uns aufgenommen haben, müssen von der Gebühr freigehalten werden, da die finanzielle Unterstützung aus der Heimat derzeit unmöglich ist. Die Lösung der Landesregierung über ein Stipendienprogramm erscheint indes bürokratisch und verbunden mit einem zusätzlichen Aufwand für die Hochschulen.

Die Notwendigkeit, das Hochschulgebührengesetz nun eilig ändern zu müssen, mahnt uns indes, nochmals generell über die Sinnhaftigkeit und die negativen Auswirkungen der diskriminierenden Studiengebühren für internationale Studierende nachzudenken.

Doch die Gebührenfreistellung allein reicht längst nicht aus, um die ukrainische Studierenden schnell in die Hochschulen aufzunehmen und ukrainische sowie gefährdete und verfolgte russische und belarussische Forscherinnen und Forscher rasch und unkompliziert bei der Aufnahme und Fortsetzung der Forschungstätigkeit zu unterstützen, wie es die Ministerpräsidentenkonferenz in ihrem heutigen Beschluss vorsieht. Wir müssen vielmehr zahlreiche flankierende Maßnahmen angehen, denn es gilt die Sprachbarrieren abzubauen und entsprechende Kursangebote zu schaffen, die Potentiale der Geflohenen für die Beschulung der ukrainischen Kinder in den hiesigen Vorbereitungsklassen zu heben und auch befristete Verträge von ukrainischen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen möglichst für die Dauer des Krieges zu verlängern. Diese Maßnahmen werden wir vom Ministerium einfordern und haben die Zusage erwirkt, dass dem Ausschuss binnen eines halben Jahres vom Wissenschaftsministerium entsprechend berichtet wird.“

 

Weitere flankierende Maßnahmen an den Hochschulen erforderlich.


In der Landtagsdebatte zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes mit dem Ziel, die aus der Ukraine Geflüchteten von den Studiengebühren für internationale Studierende freizuhalten, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

 

„Fraglos ist es geboten, den potenziellen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die in Folge der russischen Invasion aus ihrem Heimatland, der Ukraine, flüchten mussten, ein Studium in Baden-Württemberg zu ermöglichen, ohne zur Zahlung der Internationalen Studiengebühren verpflichtet zu sein. Dies ist ein wichtiger Akt der Solidarität und die FDP/DVP-Fraktion trägt diesen Gesetzentwurf selbstverständlich mit.

Entsprechend der Intention des Gesetzesentwurfs müssen wir in der Hochschulpolitik des Landes nun zwei Ziele verfolgen: Zum einen, dass die geflüchteten Studierenden ihr Studium in Baden-Württemberg möglichst fortsetzen können. Zum anderen, dass die bereits hierzulande Studierenden aus der Ukraine nicht durch die Ausländerstudiengebühren belastet werden, da davon auszugehen ist, dass in vielen Fällen die finanzielle Unterstützung aus der Heimat gerade nicht mehr möglich ist.

Die Notwendigkeit, das Hochschulgebührengesetz nun eilig ändern zu müssen, mahnt uns indes, nochmals generell über die Sinnhaftigkeit und die negativen Auswirkungen der diskriminierenden Studiengebühren für internationale Studierende nachzudenken.

Daneben müssen wir die Hochschulen bei den weiteren flankierenden Maßnahmen unterstützen, die in diesem Zusammenhang jetzt notwendig werden. Denn es gilt die Sprachbarrieren abzubauen und entsprechende Kursangebote zu schaffen, die Potentiale der Geflohenen für die Beschulung der ukrainischen Kinder in den hiesigen Vorbereitungsklassen zu heben und auch befristete Verträge von ukrainischen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen möglichst für die Dauer des Krieges zu verlängern.

Schließlich und nicht zuletzt gilt es auch, allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Kontext der Hochschulen zu danken, die nach den vielen herausfordernden Semestern der Pandemie nun auch den ukrainischen Geflüchteten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die vielgestaltigen Angebote, die gerade mit viel ehrenamtlichem Engagement wachsen, sind immens wertvoll und verdienen unsere Anerkennung und Unterstützung.“

 

2021 war für die liberale Sache – nicht nur in Baden-Württemberg – in vielfacher Hinsicht eine Bewährungsprobe. Das derzeit fast alle Bereiche dominierende Thema Corona überlagerte die meisten anderen Fragen und bestimmte den Diskurs – von den großen politischen Auseinandersetzungen bis hin zu einzelnen Gesprächen im privaten Bereich.

Für uns als Liberale sind solche angespannten Zeiten nicht einfach. In einer überhitzten Stimmung bestimmten die Lautstarken die Debatten. Für uns als Landtagsfraktion war es die entscheidende Frage, einen vernünftigen Kurs zu halten – nicht nur in der Corona-Thematik, sondern in vielen anderen Bereichen. Regierung und Verwaltung arbeiten auch ohne Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit weiter und es ist umso wichtiger, dass wir die Mitwirkungsrechte des Parlaments in dieser Krisensituation sicherstellen konnten und damit als Fraktion Kontrolle gewährleisten.

Die Wahlen in diesem Jahr haben gezeigt, dass dieser Kurs und unser unermüdlicher Einsatz bei den Bürgerinnen und Bürgern Unterstützung findet. Die Landtagsfraktion hat nach der Wahl vom März mit 18 Abgeordneten eine Personalstärke wie schon seit fast 50 Jahren nicht mehr. Das vergrößert die Möglichkeiten, aber auch die Verantwortung. Alleine die Menge und Vielfalt unserer parlamentarischen Initiativen zeigen, dass wir dafür sorgen, dass der Landtag der Platz für lebendige Debatten und vielfältige Themen bleibt. In dieser Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ stellen wir Ihnen wieder viele interessante und wichtige Bereiche vor, um die wir uns kümmern. Wir freuen uns auch immer über Anregungen, die Sie uns für unsere Arbeit geben.

Die Kernfrage, die weit über Corona hinausgeht, wird uns in den kommenden Jahren weiter intensiv beschäftigen: Wie kann es uns gelingen, in Baden-Württemberg Wohlstand, Sicherheit und Freiheit zu erhalten? Entscheidend wird, ob wir als eine führende Wirtschafts- und Technologieregion Anschluss an die Zukunftsdebatten finden, ob also beispielsweise Bildung wieder Spitze wird, ob Staatsverwaltung und Infrastruktur den modernen Anforderungen entsprechen oder Wirtschaft und Gesellschaft stabile Grundlagen haben, um Veränderungen positiv annehmen zu können.

Niemand wird uns im internationalen Standortwettbewerb etwas schenken oder auf uns warten. Als Parlamentsfraktion werden wir daran immer wieder erinnern und Verzögerungen, Vergeudungen und selbstgefälligen Schlendrian der momentanen Regierung öffentlich machen. Die Menschen in diesem Land tun ihr Bestes und leisten täglich viel. Wir verhelfen ihnen zu dem Recht, das auch von der Regierung verlangen zu können.

Ihr Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender

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Das neue Hochschulrecht – eine Novelle unter dem Eindruck von Corona

Nach fast zehn Jahren grüner Führung im Wissenschaftsministerium des Landes brachte die Landesregierung mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung von Vorschriften des Landeshochschulgesetzes (Viertes Hochschuländerungsgesetz – 4 HRÄG) am 20.10.2020 ein buntes Sammelsurium hochschulrechtlicher Änderungen in den Landtag ein. Am Mittwoch, den 25.11.2020, befasste sich der Wissenschaftsausschuss des Landtags mit dem Entwurf in einer turbulenten Sitzung. Der folgende Blogbeitrag widmet sich den Streitpunkten des Gesetzesentwurfs, einzelnen bedenkenswerten Regelungen des Entwurfs sowie den Positionen der FDP/DVP-Fraktion.


Man kann wohl sagen, dass der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf mit einem bunten Strauß Blumen vergleichbar ist. Jede Blume steht hierbei für eines der unter Wissenschaftsministerin Theresia Bauer angesammelten Probleme, die scheinbar noch eilig vor Ende der Legislaturperiode im März 2021 gelöst werden müssen. Anders als bei den Änderungen im Hochschulrecht im Juni 2020 handelt es sich bei den aktuellen Vorschlägen der Landesregierung nicht nur um punktuelle Änderungen. Vielmehr werden durch die Novelle weite Teile des Hochschulgesetzes, sowie darüber hinausreichende Regelungen abgeändert, ergänzt oder neubegründet – und zwar mit beträchtlichen Auswirkungen auf Forschung und Lehre. Zugegebenermaßen enthält der bunte Blumenstrauß an Anpassungen einige schöne Blüten, also erstrebenswerte Regelungen oder zumindest Ansätze. Zu nennen ist beispielsweise die von uns seit Jahren geforderte Einführung der optionalen Bauherreneigenschaft der Hochschulen, welche es den Hochschulen in der Zukunft erleichtern wird, Bauvorhaben zu realisieren. Bekanntlicherweise kann ein an sich schöner Strauß Blumen jedoch durch einzelne oder in diesem Fall sogar mehrere verwelkte Blüten sein schönes äußerliches Erscheinungsbild verlieren.

Ein Indiz für die hohe Zahl welker Blüten war bereits die Menge der Änderungsanträge der Regierungsfraktionen am eigenen Gesetzentwurf. Für die FDP/DVP-Fraktion ergaben sich in der Folge nicht nur aufgrund des Gesetzesentwurfes, sondern auch aufgrund der von der Regierungsfraktion gestellten Anträge viele Fragen und das Erfordernis, mit vier Änderungsanträge sowie einem Entschließungsantrag Nachbesserungen vorzunehmen.

Neue Regeln zum Tierschutz – mehr Fluch als Segen für die Hochschullehre

Eine verwelkte Blüte stellt definitiv die Erweiterung des Aufgabenkanons der Hochschulen um den Aspekt des Tierschutzes und die Einführung des neuen § 30a LHG dar. Mit dieser Regelung wird es den Hochschulen im Ergebnis verwehrt, Tiere an den Hochschulen für Lehrzwecke – und somit zumindest mittelbar auch für Forschungszwecke – zu verwenden. Die von der Landesregierung vorgesehene Regelung stellt aus unserer Sicht nicht nur einen erheblichen und unverhältnismäßigen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Freiheit der Forschung und Lehre dar, sondern wird sich zukünftig auch negativ auf die Qualität der baden-württembergischen Hochschulausbildung und deren nationale und internationale Konkurrenzfähigkeit auswirken. Dass die Bedenken der Liberalen hierzu nicht unbegründet sind, ergibt sich aus der zahlreichen Kritik am Entwurf in der Expertenanhörung.

So stellt sich nicht nur die Universität Hohenheim, sondern auch die Landesrektorenkonferenz, sowie die Studiendekane der Biologischen Fachbereiche an den Universitäten ausdrücklich und fundiert gegen den Entwurf. Konsens der Experten ist, dass für die Studierenden direktes Anschauungsmaterial unerlässlich ist, um in der Zukunft Forschungen anstellen zu können, die wiederum dem Tierwohl dienen. Auf lange Sicht schadet der Entwurf daher vielmehr dem Tierwohl, als diesem geholfen wird. Nicht zu vernachlässigen ist, dass die Verwendung von Tieren durch Hochschulen bereits heute weitgehenden Regularien unterliegt. Vor allem wird an den Hochschulen im Land bereits heute das 3R-Prinzip praktiziert. Demnach werden längst Tierversuche durch Alternativen ersetzt (replace), die Zahl der Versuchstiere begrenzt (reduce) und die Belastung der Tiere auf ein unerlässliches Maß verringert (refine).

Ein weiterer Malus des aktuellen Vorstoßes der Landesregierung: den Hochschulen werden für die Umstellung auf „Alternative Lehrmaterialien“ keinerlei finanzielle Mittel bereitgestellt. Gewollt ist demnach eine kurzfristige Nachhaltigkeit zum Nulltarif, was für uns insbesondere während den andauernden Belastungen auch der Hochschulhaushalte durch die Covid-19-Pandemie eine Farce darstellt. Hinsichtlich der Regelungen zum Tierwohl werden mittlerweile selbst innerhalb der Regierungsfraktionen kritische Stimmen laut. Längst war in den Medien zu lesen, dass die CDU die Neufassungen zum Tierschutz ebenfalls für zu weitgehend ansieht. Man hat dort wohl endlich die Risiken für den Hochschulstandort erkannt, will aber ganz offensichtlich an dieser Stelle den Koalitionsfrieden auf der Zielgeraden nicht noch riskieren. Wir haben mit einem zielgerichteten Änderungsantrag versucht, diese Gesetzesänderung zu verhindern (Änderungsantrag Drucksache 16/9310 zum Gesetzesentwurf Drucksache 16/9090).

Für die FDP-DVP Fraktion war klar und alternativlos:

  • die Streichung des Tierwohls aus dem Aufgabenkanon der Hochschulen zur Verhinderung der damit verbundenen Einengung der Hochschullehre.

  • die Sicherung der hervorragenden Ausbildungsqualität an den Hochschulen, insbesondere für die betroffenen Studiengänge wie die Biologie.

  • die Wahrung der aktuell geltenden und realistischen Anforderungen an die Verwendung von Tieren für Forschung und Lehre (insbesondere 3R-Prinzip, sowie das geltende TierSchG sowie die TierVersuchsVO).

Aus dem Gesetz zur offenen Kommunikation wird das Verschleierungsverbot

Mit dem neugefassten § 9 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes plant die Landesregierung, den Hochschulen die Möglichkeit an die Hand zu geben, eine Verhüllung des Gesichtes zu untersagen. Die Liberalen habe sich zu dieser Thematik in ihrem Gesetzesentwurf (Drucksache 16/896) aus dem Oktober 2016 bereits umfassend positioniert und ein umfangreicheres Verschleierungsverbot an den Hochschulen gefordert. Der aktuelle Vorstoß der Landesregierung fällt in die Kategorie „gut gemeint, aber schlecht gemacht“. Insbesondere schafft er keine klaren Regelungen und stattet die Hochschulen so beispielsweise mit der Möglichkeit aus, eine Verhüllung des Gesichtes „zur Erreichung des Ziels einer konkreten Lehrveranstaltung“ zu verbieten. Welche Situationen hiervon genau erfasst sein sollen bleibt unklar. Im Übrigen sind weitere Regelungen zum Verbot von Gesichtsverhüllungen von den Hochschulen durch Satzung zu regeln. Im Ergebnis wird den Hochschulen also der schwarze Peter zugeschoben, selbst die Regelungen zu treffen und mögliche juristische Zwistigkeiten zu verantworten. Die Landesregierung entzieht sich der Verantwortung, verwendet unbestimmte Rechtsbegriffe und überlässt den Hochschulen die Regelungen im Einzelfall. Dabei sollte klar sein, dass ein Verbot der Verschleierung nicht nur auf Gesetzes- sondern auch auf Einzelfallebene (entschieden durch die Hochschulen) unverhältnismäßig sein kann. Die Hochschulen werden daher wohl eher Zurückhaltung walten lassen.

Die Liberalen fordern daher:

  • Klare und hinreichend bestimmte Vorgaben zur Untersagung der Verhüllung des Gesichtes.

  • Entlastung, statt Belastung der Hochschulen.

Die Einführung von Online- Sitzungen von Hochschulgremien und Online-Prüfungen für die Studierenden, nicht nur während der Corona-Pandemie

Die Digitalisierung ist, genau wie die rechtssichere Gewährleistung von Online-Sitzungen und Online-Prüfungen, eine Herzensangelegenheit der Liberalen. Jedoch sind die Vorgehensweisen, durch die die vorliegenden Regelungen des § 10a (Online Sitzungen) und § 32a (Online-Prüfungen) in das Landeshochschulgesetz eingefügt werden sollen, sehr fragwürdig.

Im Juni dieses Jahres wurde eilig eine LHG-Novelle durch das Parlament gebracht, die die Handlungsfähigkeit der Hochschulgremien in Corona Zeiten sichern sollte. Regelungen zu Online-Sitzungen sollten von den Hochschulen in Form von Satzungen ausgefüllt werden. Bereits damals haben wir gerügt, dass hierdurch den Hochschulen abermals der schwarze Peter zugeschoben wird. Dies gilt insbesondere bei einen solch sensiblen Aspekt wie dem rechtssicheren Umgang mit Online-Sitzungen. Wenige Monate später ist nun auch die Landesregierung klüger und schafft einen Maßstab durch § 10a LHG mit konkrete Vorgaben. Wir hätten eine (weniger eingriffsintensive) Handreichung für die Hochschulen dieser Regelung ganz klar vorgezogen. Fragwürdig ist auch, wieso der sehr ausführliche und detailreiche Entwurf des § 10a LHG erst als Änderungsantrag der Regierungsfraktionen nicht mal 24 Stunden vor der beschlussfassenden Sitzung eingeführt wurde. Damit wurde aus der Politik des Gehörtwerdens eine Politik der Überrumpelung und die neue Regelung nicht zuletzt auch der Expertise der Verbände vorsätzlich entzogen.

Hinsichtlich der Einführung der Online-Prüfungen in § 32a LHG gilt Entsprechendes. Bereits in dem Antrag „Rechtssichere Durchführung von Prüfungen aufgrund der Corona Pandemie“ (Drucksache 16/8050) haben wir die Probleme herausgearbeitet und auch hier kritisiert, dass die Hochschulen bei der Durchführung der neuen und notwendigen Prüfungsform sich selbst überlassen und damit vom Landesgesetzgeber im Stich gelassen werden. Auch durch diese Neuregelungen wird anstelle einer weniger eingriffsintensiven Handreichung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung eilig das Hochschulrecht fortgeschrieben. Die Hochschulen, die ihre Regelungen für Online-Prüfungen im Rahmen ihrer Satzungsautonomie bereits fortgeschrieben hatten, müssen nun erneut nachbessern, weil sich nun Kollisionen mit der neuen Fassung des höherrangigen LHG ergeben können. Diese Probleme waren vorhersehbar und hätte bereits im Voraus gelöst werden müssen.

Die kritische Stimme des Landesdatenschutzbeauftragten

Zur Qualitätssicherung sollen an den Hochschulen nun auch „äußere Studienverlaufsdaten“ erhoben und verarbeitet werden. Erfasst sein sollen hiervon unter anderem die Daten ehemaliger Bewerber, die sich nicht an der betroffenen Hochschule eingeschrieben haben. Nicht nur nach Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten, sondern auch nach dem Verständnis der Liberalen, sind die angepeilten Regelungen mit den gesetzlich geltenden Regelungen der DSGVO nicht vereinbar. Zunächst ist zu kritisieren, dass sich die Regelung erneut lediglich mit unbestimmten Rechtsbegriffen begnügt. Was „äußere Studienverlaufsdaten“ genau sein sollen, bleibt hierbei unklar. Ferner sind die betroffenen Daten nach der Beziehung der Hochschule grundsätzlich zu löschen. Die Erhebung der Daten der Betroffenen wird von der Landesregierung als „akzeptiert“ hingenommen, sofern die betroffene Person nicht widerspricht. Eine solche Widerspruchslösung entspricht nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO. Vielmehr bedarf es eigentlich einer datenschutzrechtlichen Einwilligung der Betroffenen

Daher fordert die FDP-DVP Fraktion:

  • ein kraftvoller Bürokratieabbau für die Hochschulen zur Entlastung der Verwaltung

  • Effektiver Datenschutz für Betroffene

Die wirkliche Verbesserung der Rolle und des Status der Lehrbeauftragten steht weiterhin aus

In der Vergangenheit waren Lehrbeauftragte hochschulrechtlich der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter zugeordnet. Der Gesetzesentwurf ordnet sie nun der Gruppe der „akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ zu. Grundsätzlich ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, wenn man die Interessenlagen im Blick hat. Es bleiben aber Zweifel, ob dies zu einer Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten – insbesondere an Musik- und Kunsthochschulen – führen wird. In Form eines Entschließungsantrags haben wir uns daher für die Stärkung der Rechte der Lehrbeauftragten eingesetzt, die schließlich einen beträchtlichen Teil der Lehre übernehmen und auch in der Corona-Krise besonders gefordert waren.

Fazit

Aufgrund der doch beachtlichen Risiken, welche die aktuelle LHG-Novelle für die Hochschulen mit sich bringt, konnten die Liberalen dem Gesetzesentwurf der Landesregierung nicht zustimmen. Neben teils schwerwiegenden Eingriffen in die Freiheit von Forschung und Lehre (bspw. Tierwohl) würden die Hochschulen Konstellationen mit erheblicher Rechtsunsicherheit (bspw. Datenschutz, Online-Sitzungen und Online-Prüfungen) ausgesetzt werden. Solche Konsequenzen, die sich nachteilig auf die Qualität der baden-württembergischen Hochschulausbildung auswirken, können wir insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie nicht hinnehmen. Die Hochschulen sind durch die aktuelle Situation bereits hinreichend belastet und sollten nicht noch weiteren Restriktionen ausgesetzt werden, die ihnen mehr schaden als dienen.

Unsere Ansprechpartner:

Abgeordnete


Mitarbeiter

Benjamin Haak

Stv. Pressesprecher; Parlamentarischer Berater für Soziales, Wissenschaft, Forschung und Kunst
Tel.: +49 711 2063-9023

Nico Weinmann

Anreicherung des Aufgabenkanons der Hochschulen unlauter, nachdem der neue Hochschulfinanzierungsvertrag erst vor wenigen Monaten festgezurrt wurde.

 

Zur heutigen ersten Beratung des vierten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (4. HRÄG) sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Wissenschaftsministerin Bauer präsentiert einen bunten Strauß hochschulrechtlicher Änderungen, in dem aber einige welke Blüten stecken. Denn die Akzentuierung von Tierwohl und Gleichstellung anstelle der dringend erforderlichen Regelungen zum effektiven Bürokratieabbau und flächendeckender Digitalisierung verkennt die aktuellen Herausforderungen an den Hochschulen vollkommen. Die Ideen der Landesregierung zum Tierschutz negieren die bisherigen Anstrengungen der Hochschulen und würden den Lehrbetrieb unverhältnismäßig einschränken. Ich halte es auch für unlauter, nun den Aufgabenkanon der Hochschulen anreichern zu wollen, nachdem erst vor wenigen Monaten der neue Hochschulfinanzierungsvertrag festgezurrt wurde. Innovation, aber auch Nachhaltigkeit und selbst den Tierschutz gibt es eben nicht zum Nulltarif. Richtigerweise sollte man im Gesetz nur die Kernaufgaben der Hochschulen explizit benennen und diese Aufzählung nicht ideologisch überfrachten.

Das Gesetz enthält durchaus sinnvolle Weiterentwicklungen des Hochschulrechts, die wir bereits seit Jahren gefordert haben und nun natürlich mittragen, wie etwa die optionale Bauherreneigenschaft und das Verschleierungsverbot. Es fehlen aber Regelungen, die einerseits den Bürokratieabbau tatsächlich voranbringen und andererseits den Hochschulen Rechtssicherheit geben bei digitalen Neuerungen.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf versucht die Wissenschaftsministerin, einige Baustellen der zurückliegenden Dekade grüner Hochschulpolitik abzuschließen. Gleichzeitig eröffnet sie aber neue Baustellen, wo eigentlich die Entlastung der Hochschulen das erklärte Ziel war.“

 

Nico Weinmann

Verordnung muss klarstellen, welche digitalen Lösungen zur Verfügung stehen.


Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die heute verabschiedeten Anpassungen des Hochschulrechts sind geboten, greifen aber zu kurz. Der Corona-Pandemie geschuldet, dienen die Neuregelungen vor allem der Handlungsfähigkeit von Hochschulgremien und dem Nachteilsausgleich für Studierende und Forschende. Die Gesetzesnovelle hat das Parlament in Rekordzeit binnen einer Woche passiert, was auch geboten war. Denn die Hochschulen haben in einem Kraftakt bereits im März und April digitale Angebote geschaffen, um dieses Sommersemester nicht zu einem verlorenen Semester werden zu lassen. Auch wir wollen nicht in Kauf nehmen, dass es zu Verzögerungen im Studienverlauf praktisch aller Studierenden im Land kommt. Für uns gilt es vielmehr, Nachteile auszugleichen oder zumindest abzumildern, die infolge der Corona-Pandemie entstanden sind, und eine Situation zu schaffen, die das Studieren und die Ablegung von Prüfungen in der schwierigen Phase der Kontaktbeschränkungen ermöglicht. Dieses Ziel verfehlt die heutige Novelle jedoch.

Die eiligen Nachbesserungen der Regierungsfraktionen am Gesetzesentwurf sind vielmehr ein Eingeständnis, dass die ursprüngliche Vorlage aus dem Wissenschaftsministerium vollkommen unzulänglich war. Wir haben uns den Änderungsvorschlägen nicht verschlossen, da sie sinnvolle Anpassungen der Regelstudienzeit und bei den befristeten Anstellungsverhältnissen in der Forschung vorsehen. Es fehlen im Gesetz aber Regelungen zur termin- und rechtssicheren Durchführung von Hochschulwahlen und digitalen Prüfungen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wurden dazu bereits im April schlüssige Klarstellungen getroffen. Wir erwarten von Ministerin Bauer, dass sie zumindest auf dem Verordnungsweg klarstellt, welches Instrumentarium digitaler Lösungen den Hochschulen zur Verfügung steht.

Außerdem werden wir im Rahmen des Nachtragshaushaltes möglichst zeitnah darüber zu diskutieren haben, wie wir den Hochschulen einen finanziellen Ausgleich für die Digitalisierungsanstrengungen beibringen können. Denn die Hochschulen sind hier ebenso in Vorleistung gegangen, wie etwa die Lehrbeauftragten, die mit der Umstellung auf digitale Lehrformate einen erheblichen Mehraufwand hatten, den es auszugleichen gilt.“

Nico Weinmann

Neuer Hochschulpakt bringt nicht genügend `frisches Geld´ an die Hochschulen für die mannigfaltigen Herausforderungen.


Zur Meldung, dass Land und Hochschulen sich nach langem Feilschen jetzt auf einen neuen Finanzierungsvertrag geeinigt haben, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Einigung hat einen schalen Beigeschmack. Bereits in den Haushaltberatungen im vergangenen Jahr haben wir bemängelt, dass nicht genügend `frische Geld´ bei den Hochschulen ankommen wird, um sich den mannigfaltigen Herausforderungen stellen zu können. Wir hätten uns für das erste Jahr des neuen Vertrages in 2021 bereits mehr Engagement der Landesregierung für die Hochschulen gewünscht und hätten deutlich höhere Haushaltsansätze vorgesehen. Mit unseren entsprechenden Anträgen wurde wir von Grün-Schwarz jedoch abgewiesen. In der aktuellen Krise aufgrund der Corona-Pandemie sind auch die Hochschulen nun besonders gefordert, den Lehrbetrieb im anstehenden Sommersemester zu stemmen. Dazu brauchen wir allerorten digitale Angebote, um den Einschränkungen des öffentlichen Lebens gerecht zu werden. Diese Mammutaufgabe ist sicherlich eine große Chance für die Digitalisierung unserer Hochschulen, sie wird aber nicht aus den verfügbaren Bordmitteln der Hochschulen gelingen können. Hier muss noch nachgebessert werden.“