Zuverlässige Finanzierung der Kommunen statt immer neuer Projekte.

Der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, rechnet damit, dass immer mehr Kommunen wegen defizitärer Haushalte Schulden aufnehmen müssen. Rudi Fischer, haushaltspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, kommentiert dazu:

„Ich weise schon seit Jahren immer wieder darauf hin, dass unsere Kommunen finanziell besser aufgestellt werden müssen. Es werden immer mehr Aufgaben von der Landesregierung an die Kommunen abgegeben, ohne diese finanziell entsprechend auszustatten.

Ein Schritt wäre, die Kommunen endlich in die finanzielle Freiheit zu entlassen. Anstatt immer neuer Projekte und Projektfinanzierungen braucht es eine bessere grundlegende finanzielle Ausstattung der Kommunen, die diese vor Ort frei und eigenverantwortlich einsetzen können. Das würde auch zu weniger Bürokratie im Land führen.“

 

 

Solide Finanzpolitik ohne Tricks ist mit dieser Landesregierung nicht zu haben.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert das heute veröffentlichte Gutachten von Professor Hanno Kube zur Haushaltspraxis des Landes Baden-Württemberg während der Corona-Krise:

„Die Landeshaushalte für die Rechnungsjahre 2021 und 2022 waren verfassungswidrig – das ist wie eine schallende Ohrfeige für Finanzminister Bayaz und die gesamt grün-schwarze Regierung! Wir haben immer gewusst, dass hier etwas nicht korrekt lief – nun gibt uns das eigene Gutachten des Finanzministeriums recht. Es wird allerhöchste Eisenbahn, wieder zu solider Finanzpolitik zurückzukehren: Keine Abkehr von der Schuldenbremse, keine Nebenhaushalte und keine verfassungswidrigen Verschiebungen von Notlagekrediten.“

Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher, ergänzt:

„Einmal mehr wird durch das Gutachten deutlich: Solide Finanzpolitik und handwerklich gute Haushaltsführung sind mit dieser Landesregierung nicht zu haben. Durch Tricks und Verschiebungen wird versucht, die eigenen Fehler zu kaschieren. Minister Bayaz rechtfertig sich nun, dass viele seiner Aktionen durch das Gutachten nicht beanstandet werden. Doch das Fazit bleibt: Die Haushalte für die Rechnungsjahre 2021 und 2022 waren verfassungswidrig – halbe Verfassungsbrüche gibt es nämlich nicht.“

Baden-württembergische Finanzämter bei Bearbeitungszeiten im Bundesranking auf letztem Platz.

Zur Meldung, dass die Finanzämter Baden-Württembergs im Bundesvergleich bei den Bearbeitungszeiten den letzten Platz belegen, äußert sich Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, wie folgt:

„Baden-Württemberg steht nicht nur bei der Bildung auf einem Abstiegsplatz. Auch bei den Bearbeitungszeiten in den Finanzämtern hat das Land die rote Laterne inne. Wenn die längere Dauer der Antragsbearbeitung wenigstens eine Qualitätssteigerung zur Folge hätte, wäre sie ja zu verkraften. Das scheint allerdings nicht der Fall zu sein. In Verbindung mit der großen Zahl an fehlerhaften Bescheiden sind die im Bundesdurchschnitt längsten Bearbeitungszeiten besonders ärgerlich.

Die Landesregierung ist verantwortlich für diesen letzten Platz unserer Finanzämter im Bundesvergleich. Zum einen rächt sich wieder einmal die immer noch fehlende Digitalisierung. Zum anderen hat sicher auch die hohe Mehrbelastung der engagierten Mitarbeiter der Finanzämter durch die aufwendige und nicht durchdachte Grundsteuerreform von Finanzminister Bayaz ihren Teil dazu beigetragen, dass Baden-Württemberg so schlecht abschneidet.

Bei meinen regelmäßigen Besuchen bei Finanzämtern in ganz Baden-Württemberg höre ich diese Klagen immer wieder. Bei der Landesregierung finden diese aber sichtlich kein Gehör.“

Trotz eingebrochenem Neubau hält die Landesregierung unbeirrt an hohem Steuersatz fest.

Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Plenardebatte zu „Länderöffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer“:

„Die Bauwirtschaft stagniert, der Neubau ist eingebrochen, der Wohnungsmangel nimmt zu. Und was macht die grün-schwarze Landesregierung? Sie laviert und diskutiert, sie zeigt mit dem Finger nach Berlin oder sie beschäftigt sich mit noch nicht möglichen Länderöffnungsklauseln, die der grüne Finanzminister Bayaz auch noch ablehnt. Aber bei einer wirklichen Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger gibt es eine Fehlanzeige – die Grunderwerbsteuer beträgt nach wie vor 5 Prozent!

Dabei liegt die Lösung doch auf der Hand und ist sofort möglich: Steuer runter auf 3,5 Prozent, Bürgerinnen und Bürger entlasten, Baukonjunktur ankurbeln, Wohnungsnot lindern! Statt auf eine etwaige Länderöffnungsklausel zu warten, sind nun einfache Lösungen gefragt. Die Senkung der Grunderwerbsteuer ist so eine Lösung.“

Schuldenbremse ist kein Instrument für Schönwetterhaushalte mit sprudelnden Steuereinnahmen, sondern gebotene Haushaltsdisziplin.

Zur Diskussion über die Hürden für Ausnahmen von der Schuldenbremse sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich bin erleichtert, dass Manuel Hagel die gebotene Haushaltsdisziplin mitträgt, gegebenenfalls auch gegen den Widerstand des grünen Koalitionspartners. Denn Andreas Stoch liegt falsch. Bei jährlich einer Billion Staatseinnahmen haben wir kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Die Schuldenbremse ist eben kein Instrument für Schönwetterhaushalte mit sprudelnden Steuereinnahmen, sondern gebotene Haushaltsdisziplin, auch wenn dann nicht jeder Wunsch aus den Ministerien oder jedes politische Ziel umgesetzt werden kann. Es ist ein linker Irrweg, immer mehr Geld ausgeben zu wollen, um staatliches Handeln in alle Lebensbereiche vordringen zu lassen. Es wäre höchste Zeit, übertriebene Wohltaten, wie ein überhöhtes Bürgergeld, eine bürokratische Kindergrundsicherung und die Rente mit 63 zurückzuschneiden.“

 

 

 

Im Programm die größte Bausparkasse der Welt und die kleinste Bank Deutschlands: Besichtigungen und Austausch mit Finanzdienstleistern in Hohenlohe durch Finanz- und Haushaltspolitiker der Landtagsfraktion der FDP.

Der Arbeitskreis Finanzen der FDP/DVP Fraktion besuchte vom 19. bis 20. März 2024 Finanzdienstleister in Hohenlohe, unter anderem die Bausparkasse Schwäbisch Hall und die durch Medienberichte überregional bekannte Raiffeisenbank in Gammesfeld. Im Anschluss äußerten sie sich zu Bedeutung und aktuellen Herausforderungen im Bereich der Finanzdienstleistungen:

Stephen Brauer: „Finanzdienstleister sitzen an einer Schnittstelle unserer Gesellschaft. Hier kommen wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen früh ungefiltert an. Egal ob bei Schwäbisch Hall – der größten Bausparkasse der Welt – oder der Raiffeisenbank Gammesfeld – der kleinsten Bank Deutschlands – die Forderungen nach Bürokratieabbau ziehen sich wie eine roter Faden durch unsere Gespräche. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, um das Baugewerbe anzukurbeln und die Abwanderung unseres Mittelstandes ins europäische und nicht-europäische Ausland einzudämmen.“

Frank Bonath: „Besonders die fehlende digitale Infrastruktur wirkt sich auf den Finanzsektor aus. Vor allem im Baubereich sind Bearbeitungs- und Verarbeitungsprozesse nicht digitalisiert und kosten zu viel Zeit und Ressourcen. Überall, wo eine Landesstelle eingebunden ist, bildet sich ein bürokratischer Flaschenhals. Digitalisierung bedeutet nicht nur eine PDF zu versenden, sondern Vorgänge digital aufzusetzen und abzuwickeln, um Personal und Zeit zu sparen.“

Rudi Fischer: „Bei unseren Gesprächen wurde wieder einmal deutlich: wir haben keinen Erkenntnismangel, sondern einen Umsetzungsmangel. Anstatt in die Umsetzung von Maßnahmen zu investieren, verzettelt sich die Landesregierung in immer neuen Prozessen zur Erkenntnisoptimierung. Die FDP/DVP-Fraktion ist konstruktiv mit 14 konkreten Vorschlägen zum schnellen Bürokratieabbau auf die Landesregierung zugegangen, bisher erfahren wir jedoch leider ausschließlich Ablehnung.“

 

Rechnungshof-Hinweise zur Kosteneffizienz und Nutzung vorhandener digitaler Tools ernst nehmen.

Zur Debatte zur Denkschrift 2023 des Rechnungshofs erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Rudi Fischer:

„Alle Jahre wieder mahnt der Rechnungshof mehr Kostenbewusstsein und mehr Leistungsüberprüfung an. Dazu weist er wiederholt darauf hin, dass es digitale Tools in der Landesverwaltung für die Vereinfachung vieler Prozesse bereits gibt, deren man sich nur bedienen muss. Hier brauchen wir mehr Tempo in den internen Prozessen.

Wenn man aber wie das Sozialministerium Fördergelder ohne Antragskriterien und ohne Verwendungs- und Erfolgskontrolle vergibt, weil das Geld halt da sei, hat man alle Regeln für Fördermittel ignoriert. Da hilft dann auch keine Software.

Auf der anderen Seite kommt man auch seinem gesetzlichen Auftrag, regelmäßig die Gebührensätze für Verwaltungsleistungen zu überprüfen und anzupassen, nur unzureichend und uneinheitlich nach. Das sorgt für einen nicht nachvollziehbaren Flickenteppich bei der Gebührenerhebung und führt zu einer Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger.“

Kretschmann und Strobl brechen Versprechen, den Tarifabschluss 1:1 zu übertragen

 

Auf der heutigen Demonstration der Gewerkschaft der Polizei und der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft zeigt sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, verärgert zu den Plänen der Landesregierung, den Tarifabschluss nicht zeit-und inhaltsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen:

 

„Die Minister Strobl und Bayaz werden gegenüber den Beamten und Pensionären wortbrüchig. Die 1:1-Übertragung des Tarifabschlusses war von Beiden klar versprochen worden. Die Benachteiligung von Beamten in niedrigeren Besoldungsstufen, indem man den vereinbarten Sockelbetrag nicht gewähren will, kritisieren wir klar. Wertschätzung sieht anders aus.

 

Die Landesregierung führt ins Feld, man dürfe die Unterschiede zwischen den Besoldungsgruppen nicht weiter verringern. Das ist in hohem Maße unseriös. Denn grün-schwarz hat sich dieses Problem selbst eingebrockt, indem man bei der letzten Besoldungsreform eine Stauchung bewusst in Kauf genommen hat, um Geld zu sparen. Das fällt Ihnen jetzt auf die Füße – und Versuchen, dies zulasten der Vielzahl an kleinen Beamter zu lösen, treten wir klar entgegen.

 

Die massive Verärgerung der Beamten, die täglich unsere Sicherheit garantieren, trifft die Landesregierung völlig zurecht.“

Heterogene Bewertung der Gutachterausschüsse bei den Bodenrichtwerten führt zu gravierenden Ungerechtigkeiten bei der Grundsteuer. 

Prof. Dr. Erik Schweickert, Vorsitzender des Arbeitskreises für Landesentwicklung und Wohnen der FDP/DVP-Fraktion, zur Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen:

„Unser Antrag `Tauglichkeit großer Bodenrichtwertzonen als Basis für die Grundsteuer` hat weitere Probleme zu Tage gefördert. Von Anfang an kritisierte unsere Fraktion den Sonderweg Baden-Württembergs bei der Grundsteuerreform. Nach und nach kommen immer mehr Probleme ans Licht. Insbesondere zeigt sich: Die Bodenrichtwertzonen sind keine allein geeignete Grundlage für eine Steuer. Vielmehr waren die Bodenrichtwertzonen auch nie als Ermittlungsgrundlage für Steuern gedacht. Anstatt auf eine höchstrichterliche Entscheidung zu warten, sollten bestehende Probleme beseitigt werden, denn die ersten Grundstücksbesitzer erhalten gerade ihre Bescheide.

Daher hat die FDP/DVP-Fraktion im Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen eine mögliche Lösung beantragt, wie die Gutachterausschüsse zusammen mit den Betroffenen eine Lösung finden können. Eine Ombudsstelle würde z. B. Abhilfe schaffen. Doch bei den Regierungsfraktionen wird die Problemlage offensichtlich verkannt. Dabei ist es offensichtlich, dass das Modell der Grundsteuer mit den Bodenrichtwertzonen zu einer Ungleichbehandlung führt. Durch die hartnäckige Ignoranz der Regierungsfraktionen bleiben Grundstücksbesitzer im Regen stehen.

Wir sind an Lösungen interessiert. Das Problem brennt den Bürgern unter den Nägeln. Doch bei den Regierungsfraktionen gibt es offensichtlich kein Problembewusstsein. Diese warten offensichtlich lieber darauf, dass Klagen ihr Grundsteuermodell endgültig über Bord werfen.“

Wir im Landtag.


Was wir tun. Wofür wir uns einsetzen.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Arbeit als Freie Demokarten im Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2023. Als Bundesland im Herzen Europas war Baden-Württemberg natürlich von großen internationalen Entwicklungen betroffen, Krisen und Zukunftschancen prägen die Landespolitik von außen stark mit.

Baden-Württemberg hat aber viele Möglichkeiten, die eigene Zukunft maßgeblich selbst zu beeinflussen. Als Beispiele nenne ich hier die Fragen der Bildungsqualität, des Wirtschaftsstandorts, der Staatsfinanzen sowie der Polizei und Justiz. Viele Themen gelingen wiederum nur im Zusammenspiel der unterschiedlichen Ebenen, wie beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, Verbraucherschutz oder bei klimaschonender Energie und Kraftstoffen.

Diese breite thematische Vielfalt wird von uns als liberaler Fraktion in unserer Arbeit im Landtag vollumfänglich aufgegriffen. Uns ist dabei nicht nur wichtig, dass unsere Arbeit wahrgenommen und darüber berichtet wird, sondern wir wollen auch unser unverwechselbares Profil deutlich machen. Wir setzen eigene Schwerpunkte.

Diese Ausgabe der „Liberalen Parlamentsarbeit“ kann natürlich nur einen Bruchteil der Aktionen, Anträge und Initiativen wiedergeben, die wir im Laufe eines Jahres auf den Weg bringen. Wenn Sie Nachfrage zu einzelnen Themen haben, wenden Sie sich direkt an uns, wir geben gerne Auskunft über unsere Arbeit.

Ich lade Sie herzlich ein, einen eigenen Eindruck zu gewinnen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Rente mit 63 kostet den Staat mehrere Milliarden pro Jahr

Zur Meldung, dass der Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Rente mit 63 sparen möchte, äußert sich der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

 

„Ich unterstütze die Forderung des Ministerpräsidenten, das Renteneintrittsalter genauer in den Blick zu nehmen. Die Rente mit 63 kostet den Staat mehrere Milliarden pro Jahr. In Zeiten angespannter Staatshaushalte und Investitionsstaus bei wichtigen Infrastrukturprojekten, gepaart mit stark gestiegenen Zinskosten müssen die Staatsausgaben auf den Prüfstand. Ich sehe gerade bei der Rente mit 63 bzw. den Rentenmodellen im Allgemeinen großes Einsparpotenzial. Es ist richtig, dass wir kein Volk von Dachdeckern sind. Die meisten Menschen sind mit 63 noch sehr leistungsfähig.“

 

Belastungen müssen aber gleichmäßig verteilt werden, Bauern werden zu stark belastet.

Zur heutigen Aktuellen Debatte über die Haushaltsbeschlüsse 2024 der Bundesregierung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, Stephen Brauer:

„Die Bundesregierung ist handlungsfähig und hat die Lücke, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für den Bundeshaushalt 2024 entstanden ist, gefüllt. Natürlich sind Mehrbelastungen von 17 Milliarden für die Betroffenen hart, allerdings werden durch das Steuerentlastungsgesetz von 2022 für 2024 Steuern in Höhe von 32 Milliarden gesenkt, sodass unter dem Strich eine deutliche Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger im Land stehen wird.

Die Bauern allerdings werden doppelt bestraft, einerseits durch den Wegfall der Agrardieselsubvention, andererseits durch den Wegfall des grünen Kennzeichens, was neben Kosten auch deutlich mehr Bürokratie bedeutet. Wir begrüßen, dass die FDP-Bundestagsfraktion angekündigt hat, das im Parlament möglichst durch andere Vorschläge ersetzen zu wollen.“

Garant für solide Staatsfinanzen steht für uns Freie Demokraten nicht zu Diskussion. 

Zu den heute veröffentlichten Forderungen von Finanzminister Bayaz (Grüne) und seines Berliner CDU-Kollegen Evers nach einer Reformkommission für die Schuldenbremse sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Was hier als Reform etikettiert wird, ist nichts anderes als ein weiterer Versuch, die Schuldenbremse aufzuweichen und letztendlich zu demolieren. Die Schuldenbremse ist für alle Finanzminister unbequem – das soll sie auch sein. Denn sie stellt sicher, dass der Staat mit dem Geld auskommen muss, das er einnimmt. Bei der CDU ist die Schuldenbremse nicht in sicheren Händen, wie dieser Vorstoß wieder zeigt.

Es ist gut, dass die FDP auf Bundesebene im zähen Ringen der letzten Wochen die Schuldenbremse gegen alle Anfeindungen verteidigt hat. Sie garantiert solide Staatsfinanzen und Generationengerechtigkeit. Für uns Freie Demokraten steht sie nicht zur Diskussion.“

Zieht hier der Ministerpräsident bei Bürokratiemonster die Notbremse?

Zur Meldung, dass Schulen und Kitas nun doch keine Steuern auf Einnahmen bei Kuchenverkäufen etwa für Klassenfahrten oder den guten Zweck zahlen müssen, sagt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch an die Landesregierung, dass sie nun endlich eine pragmatische Lösung vorgelegt hat. Aber warum nicht gleich so?

Wir gestehen zu, dass die Regelungen zur Umsatzsteuerpflicht im kommunalen Leistungsbereich kompliziert sind, und die EU-Kommission Deutschland auf die Finger schaut. Allerdings waren alle seitherigen Vorschläge bürokratische Monster, die alle Bekenntnisse des neuen Bürokratieabbau-Ministerpräsidenten Kretschmann konterkariert hätten. Hat er hier vielleicht die Notbremse gezogen?

Am Ende muss diese Neuregelung aber rechtssicher sein. Dies darf man auf keinen Fall für die bessere Außendarstellung des Ministerpräsidenten opfern. Sollte die Neuregelung am Ende verworfen werden, kämen auf viele Schulorganisationen Steuernachforderungen zu. Das wäre völlig unzumutbar.“

Wo ist denn die Regierungserklärung auf Landesebene?

Zur heutigen Ankündigung des Finanzministers, die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf den Landeshaushalt mittels eines Gutachtens klären zu wollen, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Zuerst prüft man wochenlang die Auswirkungen des Urteils, und kommt nach drei Wochen zu dem Schluss, man benötige ein Gutachten? Es ist schwer vorstellbar, dass die Auswirkungen des Karlsruher Urteils auf die grün-schwarze Schuldenpolitik und den Landeshaushalt so viel gravierender sein sollten als auf den Bundeshaushalt.

Tatsächlich spielt man hier nur auf Zeit. Der Finanzminister hat das Problem ja beschrieben: Man hat im Jahr 2020 7,2 Milliarden Schulden nach der Notlageregelung aufgenommen, aber bis zum Jahresende nur knapp mehr als 4 Milliarden ausgegeben, den Rest in den Folgejahren. Aber man hat keine Notlage mehr erklärt. Damit verstieß man gegen das Prinzip der Jährigkeit, welches das Verfassungsgericht so betont hat. Sich noch bestätigen zu lassen, was man längst weiß, ist ein teures Spiel auf Zeit. Wann erklärt der Ministerpräsident, wie man damit umgehen will?“

 

 

Dr. Jan Havlik

Notlage-Schulden ersetzen kein jahrelanges Spar-Versagen.

Zur heutigen Darstellung der Finanzlage des Landes durch den Finanzminister erklären der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

Rülke: „Die Schuldenbremse bleibt. Sie zu schleifen ist mit der FDP nicht zu machen!“

Brauer: „Die Debatte der SPD zielt auf eine Aufweichung der Schuldenbremse hin mit dem alten sozialistischen Evergreen, es gäbe gute Schulden. Ehrlicher wäre es, in den Debattentitel „Abschaffung der Schuldenbremse“ zu schreiben. Man müsse heute Geld aufnehmen, damit der Sanierungsstau aufgelöst werden könne. Und das von einer Partei, die im Bund 21 der letzten 25 Jahre regiert hat.

Dabei haben die Mütter und Väter der Schuldenbremse das in einem staatspolitisch hellsichtigen Moment richtig eingeschätzt. Der Staat muss in einer unvorhergesehenen Notlage sein, um plötzlichen Finanzierungsbedarf nicht über Rasenmäher-Einsparungen erbringen zu müssen, sondern den Weg über eine Verschuldung mit harten Rückzahlungsregeln gehen zu können.

Investitionen sind die Grundlage für Wachstum und Wohlstand im Land. Die Finanzierung dieser Investitionen darf aber nicht durch zusätzliche Schulden finanziert werden, sondern muss durch das Setzen der richtigen Prioritäten erfolgen.

Finanzminister Bayaz forderte am Wochenende einen Abbau von sozialen Wohltaten im Bund, diese seien ja nicht in Stein gemeißelt. Wenn er mit dem Finger nach Berlin zeigt, verfährt er nach dem abgewandelten Sankt-Florian-Prinzip:

Heiliger Sankt Florian, verschon‘ meinen Haushalt, zünd‘ andere an.

Einen Nachtrag verweigert er, da sonst 1,4 Mrd. sofort getilgt werden müssten. Nach Verkündung des BVerfG-Urteils wurden plötzlich 4,3 Mrd. € „gefunden“, die nun zurückgegeben werden. Das sind fast 1/3 der in Corona aufgenommenen Schulden.

Früher hieß es mal, wir wirtschaften gut und investieren heute, damit es unseren Kindern einmal besser geht als uns. Heute erklären sie, wir belasten unsere Kinder heute schon, denn die nutzen das schließlich auch irgendwann mal. Das ist verantwortungslose Politik.“

 

Mehr Schulden sind doch nur Steuererhöhungen für unsere Kinder.

Zur Debatte um die Veränderung der Schuldenbremse hin zu mehr Öffnungsmöglichkeiten für Investitionen erklärt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schießen wieder die Diskussionen ins Kraut, dass man für Investitionen die Schuldenbremse ´verändern´, sprich abschaffen, müsse. Wo soll das Geld denn herkommen, fragt Ministerpräsident Kretschmann scheinheilig. Ganz einfach, es kommt z.B. aus einem massiv angestiegenen Landeshaushalt, der sich in 12 Jahren grüner Führung fast verdoppelt hat. Die Prioritäten wurden eben falsch gesetzt. Jahrelang wurde konsumiert statt investiert.

Wer mehr Schulden für Investitionen fordert, sagt doch in Wahrheit, dass er an anderer Stelle nichts einsparen will. Da soll der Ministerpräsident doch so ehrlich sein und Steuererhöhungen fordern – und das im Höchststeuerland Deutschland.

Über mehr Schulden die Steuererhöhungen für die dann fällige Tilgung auf unsere Kinder zu verschieben ist unehrlich.“

 

Ständige FDP-Forderung nach Rückgabe der Schuldenrechte muss nun endlich umgesetzt werden.

Zur heutigen Aussage des Finanzministeriums, dass man vermutlich rund 4 Milliarden eingeräumte Schuldenrechte aus der Pandemie nicht benötige und zurückgeben will, erklärt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Nun also doch. Während man uns im Frühjahr auf eine Anfrage noch erklärte, dass ´die Mittel, die über Corona-Notkredite finanziert wurden, vollständig benötigt werden´, wird nun von einem Puffer von mehr als 4 Milliarden gesprochen, den man zurückzahlen wolle. Das fordern wir schon, seit man 2020 deutlich weniger Steuerausfälle hatte, als man sich Kredite dagegen genehmigt hatte.

Und natürlich hat das Land Gelder für die Pandemie-Bekämpfung in allgemeine Programme umgewidmet. Es fehlt doch eindeutig der Zusammenhang zwischen einem Programm zur ´Förderung der Holzbauweise´ und der Corona-Pandemie. Dies wurde aber mit Schulden aus dem Nachtrag im Oktober 2020 finanziert.

Gut, dass das Bundesverfassungsgericht dem ´Hamstern´ von Kreditrechten einen Riegel vorgeschoben hat. Nun bleibt noch die Frage offen, wie das Finanzministerium mit den nicht benötigten 24 Milliarden Kreditrechten umgeht, die man genauso gehamstert hat.“

 

Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat weitreichende Auswirkungen auf das Land.

Zu den Auswirkungen des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf in der Pandemie aufgenommene Schulden erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Hans Ulrich Rülke:

„Die Bundesverfassungsrichter haben die Regelungen der Schuldenbremse präzisiert, das begrüßen wir ausdrücklich. Insbesondere kritisieren sie das Vorhalten von Schuldenrechten über einen Haushalt hinaus.

Auch die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg hat die in der Pandemie aufgenommene Schulden über mehrere Haushalte eingeplant und ausgegeben. Hier könnte sich eine sofortige Rückzahlungsverpflichtung der restlichen Mittel ergeben.

Es zeigt sich, dass die ständigen Mahnungen der FDP und unsere Klage gegen die letzte Kreditaufnahme im Juli 2021 absolut gerechtfertigt waren. Wir sehen uns nicht nur vom Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, sondern auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.“

 

Land müsste bei Nachtrag mehr Schulden tilgen, das wäre auch leicht möglich.

Zur heutigen Darstellung der Finanzlage des Landes durch den Finanzminister bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Der Ministerpräsident hat es verklausuliert, aber es wissen alle: die fetten Jahre sind vorbei. Das Land muss viel stärker in die Aufgabenkritik gehen, denn die Risiken und Unwägbarkeiten waren kaum einmal größer als heute. Die Wirtschaftslage kommt mit Verzögerung nun im Landeshaushalt an.

Dass man bei einem Nachtragshaushalt von Beginn ab 1,4 Milliarden mehr Schulden tilgen müsste, spricht grundsätzlich für unser Land. Der Finanzminister wehrt sich ja auch gegen den Begriff Sparhaushalt, man müsse aber Prioritäten setzen. Da das Land aber auf riesigen nicht genutzten Kreditrechten sitzt, wäre eine solche Tilgung formal ein Leichtes. Da sieht man, welche Spielräume die Landesregierung in Wahrheit hat.“

Besonders der Einbruch bei der Grunderwerbsteuer zeigt, dass der Satz endlich gesenkt werden muss.

Zur heute veröffentlichten Herbst-Steuerschätzung für Baden-Württemberg erklärt Rudi Fischer, haushaltspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Das Land nimmt dieses Jahr etwas mehr ein, muss aber mehr zahlen. So fasst der Finanzminister die Situation zusammen. Die Entwicklung der Steuereinnahmen folgt der der Wirtschaft. Durch die starken Preiserhöhungen der vergangenen Zeit halten sich die Bürgerinnen und Bürger bei nicht notwendigen Ausgaben zurück. Das führt zu weniger Steuereinnahmen. Jetzt Steuererhöhungen zu fordern ist absolut kontraproduktiv. Nur Aufgaben und Ausgaben kürzen führt langfristig zu einer gesunden Finanzlage. Das Land schiebt unglaubliche 10 Milliarden Euro an nicht getätigten Ausgaben vor sich her, weil man vieles angefangen hat, aber kaum was zu Ende bringt. Dazu haben oftmals die Kommunen die Ko-Finanzierungsmittel nicht mehr, weil sie mit aktuellen Aufgaben wie der Flüchtlingsunterbringung finanziell überfordert sind.

Die Bundessteuern verzeichnen Zuwächse, dagegen zeigt sich in Baden-Württemberg ein eklatanter Einbruch bei den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer. Die Landesregierung muss endlich den Steuersatz wieder von 5 auf 3,5 % absenken. Das würde zumindest etwas Entspannung bringen und die Bautätigkeit ankurbeln.“

Mit Kreditrechte von fast einem halben Jahreshaushalt wird der Haushaltsgesetzgeber ausgehebelt.

Zur heutigen Kritik des Steuerzahlerbunds, dass das Land auf bis zu 24 Milliarden ungenutzter Schuldenrechte sitze, bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Kritik des Steuerzahlerbunds teile ich seit Langem. Jahrelang hat das Land Jahresüberschüsse produziert und etwaig eingeplante Kredite nicht benötigt, diese Schuldenrechte blieben aber bestehen und häuften sich auf. Auch die ständig steigenden Ausgabenreste sind ein Ärgernis, zeigen diese doch, dass vieles angefangen wird, aber zu wenig beendet. Das Förderunwesen hat unter Grün-Schwarz weiter zugenommen, statt beispielsweise den Kommunen mehr eigene Mittel zu geben.

Mit Kreditrechten fast in Höhe eines halben Jahreshaushalts hebelt man den Landtag als Haushaltsgesetzgeber aus. Die Landesregierung muss diese Kreditrechte zurückgeben.“

Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz:


Bilanz eines Auslaufmodells

Es war eine einsame Entscheidung, die Ministerpräsident Kretschmann nach teilweise heftigen Diskussionen am 1. April 2021 bei seiner Partei durchsetzen konnte: Die Koalition der Grünen mit der CDU sollte fortgesetzt werden. Es war die bequemere Wahl für ihn, denn die CDU im Land war bereit, so gut wie alles, was die Grünen wollten, ohne Diskussion mitzumachen.
Doch ‘einfach für ihn’ bedeutet nicht auch ‘gut fürs Land’.

Wir nehmen die Halbzeit der Regierungszeit zum Anlass, eine politische Bilanz zu ziehen. Basierend auf Fakten und praktischen Entscheidungen der Regierungskoalition  thematisieren wir, wie es anders besser werden kann und muss.

Die grün-schwarze Koalition wird keine Zukunft haben. Umso wichtiger ist es, dass das Land endlich wieder eine bekommt. Die gesamte Analyse im Download.



Die Bilanz eines Auslaufmodells zum Download

Bürgerinnen und Bürger drohen zusätzliche finanzielle Belastungen im Zuge der Grundsteuerreform.


Zur Meldung, wonach zahlreiche Kommunen im Land im Zuge der grün-schwarzen Grundsteuerreform die Hebesätze bereits vorab kräftig erhöhen, sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

 

„Die Unkenrufe der Freidemokraten zur Grundsteuer haben sich bewahrheitet. Bereits vor Einführung der neuen Grundsteuer ergreifen viele Kommunen im Land die Gelegenheit, um den Hebesatz für die Grundsteuer kräftig zu erhöhen. Während der Grundsteuersatz B im Jahr 2022 im Bundesdurchschnitt um 12,5% anstieg, waren es in Baden-Württemberg gar 16;3%.

Damit schaffen sich die Städte und Gemeinden im Zuge der derzeitig vielerorts angespannten kommunalen Haushaltslage Spielräume für die kommenden Jahre. Aus Sicht der Kommunen ist dies durchaus nachvollziehbar. Allerdings lässt dieses Vorgehen das Ziel der auch von grün-schwarz postulierten Aufkommensneutralität in weite Ferne rücken und belastet die privaten Haushalte zusätzlich.

Genau auf diesen negativen Effekt hatte die FDP-Landtagsopposition während der Beratungen des Gesetzesentwurfes zur Grundsteuerreform aus dem Haus des grünen Finanzministers Dr. Bayaz mehrfach warnend hingewiesen.“