Wo ist denn die Regierungserklärung auf Landesebene?

Zur heutigen Ankündigung des Finanzministers, die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf den Landeshaushalt mittels eines Gutachtens klären zu wollen, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Zuerst prüft man wochenlang die Auswirkungen des Urteils, und kommt nach drei Wochen zu dem Schluss, man benötige ein Gutachten? Es ist schwer vorstellbar, dass die Auswirkungen des Karlsruher Urteils auf die grün-schwarze Schuldenpolitik und den Landeshaushalt so viel gravierender sein sollten als auf den Bundeshaushalt.

Tatsächlich spielt man hier nur auf Zeit. Der Finanzminister hat das Problem ja beschrieben: Man hat im Jahr 2020 7,2 Milliarden Schulden nach der Notlageregelung aufgenommen, aber bis zum Jahresende nur knapp mehr als 4 Milliarden ausgegeben, den Rest in den Folgejahren. Aber man hat keine Notlage mehr erklärt. Damit verstieß man gegen das Prinzip der Jährigkeit, welches das Verfassungsgericht so betont hat. Sich noch bestätigen zu lassen, was man längst weiß, ist ein teures Spiel auf Zeit. Wann erklärt der Ministerpräsident, wie man damit umgehen will?“

 

 

Dr. Jan Havlik

Notlage-Schulden ersetzen kein jahrelanges Spar-Versagen.

Zur heutigen Darstellung der Finanzlage des Landes durch den Finanzminister erklären der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

Rülke: „Die Schuldenbremse bleibt. Sie zu schleifen ist mit der FDP nicht zu machen!“

Brauer: „Die Debatte der SPD zielt auf eine Aufweichung der Schuldenbremse hin mit dem alten sozialistischen Evergreen, es gäbe gute Schulden. Ehrlicher wäre es, in den Debattentitel „Abschaffung der Schuldenbremse“ zu schreiben. Man müsse heute Geld aufnehmen, damit der Sanierungsstau aufgelöst werden könne. Und das von einer Partei, die im Bund 21 der letzten 25 Jahre regiert hat.

Dabei haben die Mütter und Väter der Schuldenbremse das in einem staatspolitisch hellsichtigen Moment richtig eingeschätzt. Der Staat muss in einer unvorhergesehenen Notlage sein, um plötzlichen Finanzierungsbedarf nicht über Rasenmäher-Einsparungen erbringen zu müssen, sondern den Weg über eine Verschuldung mit harten Rückzahlungsregeln gehen zu können.

Investitionen sind die Grundlage für Wachstum und Wohlstand im Land. Die Finanzierung dieser Investitionen darf aber nicht durch zusätzliche Schulden finanziert werden, sondern muss durch das Setzen der richtigen Prioritäten erfolgen.

Finanzminister Bayaz forderte am Wochenende einen Abbau von sozialen Wohltaten im Bund, diese seien ja nicht in Stein gemeißelt. Wenn er mit dem Finger nach Berlin zeigt, verfährt er nach dem abgewandelten Sankt-Florian-Prinzip:

Heiliger Sankt Florian, verschon‘ meinen Haushalt, zünd‘ andere an.

Einen Nachtrag verweigert er, da sonst 1,4 Mrd. sofort getilgt werden müssten. Nach Verkündung des BVerfG-Urteils wurden plötzlich 4,3 Mrd. € „gefunden“, die nun zurückgegeben werden. Das sind fast 1/3 der in Corona aufgenommenen Schulden.

Früher hieß es mal, wir wirtschaften gut und investieren heute, damit es unseren Kindern einmal besser geht als uns. Heute erklären sie, wir belasten unsere Kinder heute schon, denn die nutzen das schließlich auch irgendwann mal. Das ist verantwortungslose Politik.“

 

Mehr Schulden sind doch nur Steuererhöhungen für unsere Kinder.

Zur Debatte um die Veränderung der Schuldenbremse hin zu mehr Öffnungsmöglichkeiten für Investitionen erklärt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schießen wieder die Diskussionen ins Kraut, dass man für Investitionen die Schuldenbremse ´verändern´, sprich abschaffen, müsse. Wo soll das Geld denn herkommen, fragt Ministerpräsident Kretschmann scheinheilig. Ganz einfach, es kommt z.B. aus einem massiv angestiegenen Landeshaushalt, der sich in 12 Jahren grüner Führung fast verdoppelt hat. Die Prioritäten wurden eben falsch gesetzt. Jahrelang wurde konsumiert statt investiert.

Wer mehr Schulden für Investitionen fordert, sagt doch in Wahrheit, dass er an anderer Stelle nichts einsparen will. Da soll der Ministerpräsident doch so ehrlich sein und Steuererhöhungen fordern – und das im Höchststeuerland Deutschland.

Über mehr Schulden die Steuererhöhungen für die dann fällige Tilgung auf unsere Kinder zu verschieben ist unehrlich.“

 

Ständige FDP-Forderung nach Rückgabe der Schuldenrechte muss nun endlich umgesetzt werden.

Zur heutigen Aussage des Finanzministeriums, dass man vermutlich rund 4 Milliarden eingeräumte Schuldenrechte aus der Pandemie nicht benötige und zurückgeben will, erklärt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Nun also doch. Während man uns im Frühjahr auf eine Anfrage noch erklärte, dass ´die Mittel, die über Corona-Notkredite finanziert wurden, vollständig benötigt werden´, wird nun von einem Puffer von mehr als 4 Milliarden gesprochen, den man zurückzahlen wolle. Das fordern wir schon, seit man 2020 deutlich weniger Steuerausfälle hatte, als man sich Kredite dagegen genehmigt hatte.

Und natürlich hat das Land Gelder für die Pandemie-Bekämpfung in allgemeine Programme umgewidmet. Es fehlt doch eindeutig der Zusammenhang zwischen einem Programm zur ´Förderung der Holzbauweise´ und der Corona-Pandemie. Dies wurde aber mit Schulden aus dem Nachtrag im Oktober 2020 finanziert.

Gut, dass das Bundesverfassungsgericht dem ´Hamstern´ von Kreditrechten einen Riegel vorgeschoben hat. Nun bleibt noch die Frage offen, wie das Finanzministerium mit den nicht benötigten 24 Milliarden Kreditrechten umgeht, die man genauso gehamstert hat.“

 

Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat weitreichende Auswirkungen auf das Land.

Zu den Auswirkungen des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf in der Pandemie aufgenommene Schulden erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Hans Ulrich Rülke:

„Die Bundesverfassungsrichter haben die Regelungen der Schuldenbremse präzisiert, das begrüßen wir ausdrücklich. Insbesondere kritisieren sie das Vorhalten von Schuldenrechten über einen Haushalt hinaus.

Auch die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg hat die in der Pandemie aufgenommene Schulden über mehrere Haushalte eingeplant und ausgegeben. Hier könnte sich eine sofortige Rückzahlungsverpflichtung der restlichen Mittel ergeben.

Es zeigt sich, dass die ständigen Mahnungen der FDP und unsere Klage gegen die letzte Kreditaufnahme im Juli 2021 absolut gerechtfertigt waren. Wir sehen uns nicht nur vom Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, sondern auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.“

 

Land müsste bei Nachtrag mehr Schulden tilgen, das wäre auch leicht möglich.

Zur heutigen Darstellung der Finanzlage des Landes durch den Finanzminister bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Der Ministerpräsident hat es verklausuliert, aber es wissen alle: die fetten Jahre sind vorbei. Das Land muss viel stärker in die Aufgabenkritik gehen, denn die Risiken und Unwägbarkeiten waren kaum einmal größer als heute. Die Wirtschaftslage kommt mit Verzögerung nun im Landeshaushalt an.

Dass man bei einem Nachtragshaushalt von Beginn ab 1,4 Milliarden mehr Schulden tilgen müsste, spricht grundsätzlich für unser Land. Der Finanzminister wehrt sich ja auch gegen den Begriff Sparhaushalt, man müsse aber Prioritäten setzen. Da das Land aber auf riesigen nicht genutzten Kreditrechten sitzt, wäre eine solche Tilgung formal ein Leichtes. Da sieht man, welche Spielräume die Landesregierung in Wahrheit hat.“

Besonders der Einbruch bei der Grunderwerbsteuer zeigt, dass der Satz endlich gesenkt werden muss.

Zur heute veröffentlichten Herbst-Steuerschätzung für Baden-Württemberg erklärt Rudi Fischer, haushaltspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Das Land nimmt dieses Jahr etwas mehr ein, muss aber mehr zahlen. So fasst der Finanzminister die Situation zusammen. Die Entwicklung der Steuereinnahmen folgt der der Wirtschaft. Durch die starken Preiserhöhungen der vergangenen Zeit halten sich die Bürgerinnen und Bürger bei nicht notwendigen Ausgaben zurück. Das führt zu weniger Steuereinnahmen. Jetzt Steuererhöhungen zu fordern ist absolut kontraproduktiv. Nur Aufgaben und Ausgaben kürzen führt langfristig zu einer gesunden Finanzlage. Das Land schiebt unglaubliche 10 Milliarden Euro an nicht getätigten Ausgaben vor sich her, weil man vieles angefangen hat, aber kaum was zu Ende bringt. Dazu haben oftmals die Kommunen die Ko-Finanzierungsmittel nicht mehr, weil sie mit aktuellen Aufgaben wie der Flüchtlingsunterbringung finanziell überfordert sind.

Die Bundessteuern verzeichnen Zuwächse, dagegen zeigt sich in Baden-Württemberg ein eklatanter Einbruch bei den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer. Die Landesregierung muss endlich den Steuersatz wieder von 5 auf 3,5 % absenken. Das würde zumindest etwas Entspannung bringen und die Bautätigkeit ankurbeln.“

Mit Kreditrechte von fast einem halben Jahreshaushalt wird der Haushaltsgesetzgeber ausgehebelt.

Zur heutigen Kritik des Steuerzahlerbunds, dass das Land auf bis zu 24 Milliarden ungenutzter Schuldenrechte sitze, bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Kritik des Steuerzahlerbunds teile ich seit Langem. Jahrelang hat das Land Jahresüberschüsse produziert und etwaig eingeplante Kredite nicht benötigt, diese Schuldenrechte blieben aber bestehen und häuften sich auf. Auch die ständig steigenden Ausgabenreste sind ein Ärgernis, zeigen diese doch, dass vieles angefangen wird, aber zu wenig beendet. Das Förderunwesen hat unter Grün-Schwarz weiter zugenommen, statt beispielsweise den Kommunen mehr eigene Mittel zu geben.

Mit Kreditrechten fast in Höhe eines halben Jahreshaushalts hebelt man den Landtag als Haushaltsgesetzgeber aus. Die Landesregierung muss diese Kreditrechte zurückgeben.“

Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz:


Bilanz eines Auslaufmodells

Es war eine einsame Entscheidung, die Ministerpräsident Kretschmann nach teilweise heftigen Diskussionen am 1. April 2021 bei seiner Partei durchsetzen konnte: Die Koalition der Grünen mit der CDU sollte fortgesetzt werden. Es war die bequemere Wahl für ihn, denn die CDU im Land war bereit, so gut wie alles, was die Grünen wollten, ohne Diskussion mitzumachen.
Doch ‘einfach für ihn’ bedeutet nicht auch ‘gut fürs Land’.

Wir nehmen die Halbzeit der Regierungszeit zum Anlass, eine politische Bilanz zu ziehen. Basierend auf Fakten und praktischen Entscheidungen der Regierungskoalition  thematisieren wir, wie es anders besser werden kann und muss.

Die grün-schwarze Koalition wird keine Zukunft haben. Umso wichtiger ist es, dass das Land endlich wieder eine bekommt. Die gesamte Analyse im Download.



Die Bilanz eines Auslaufmodells zum Download

Bürgerinnen und Bürger drohen zusätzliche finanzielle Belastungen im Zuge der Grundsteuerreform.


Zur Meldung, wonach zahlreiche Kommunen im Land im Zuge der grün-schwarzen Grundsteuerreform die Hebesätze bereits vorab kräftig erhöhen, sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

 

„Die Unkenrufe der Freidemokraten zur Grundsteuer haben sich bewahrheitet. Bereits vor Einführung der neuen Grundsteuer ergreifen viele Kommunen im Land die Gelegenheit, um den Hebesatz für die Grundsteuer kräftig zu erhöhen. Während der Grundsteuersatz B im Jahr 2022 im Bundesdurchschnitt um 12,5% anstieg, waren es in Baden-Württemberg gar 16;3%.

Damit schaffen sich die Städte und Gemeinden im Zuge der derzeitig vielerorts angespannten kommunalen Haushaltslage Spielräume für die kommenden Jahre. Aus Sicht der Kommunen ist dies durchaus nachvollziehbar. Allerdings lässt dieses Vorgehen das Ziel der auch von grün-schwarz postulierten Aufkommensneutralität in weite Ferne rücken und belastet die privaten Haushalte zusätzlich.

Genau auf diesen negativen Effekt hatte die FDP-Landtagsopposition während der Beratungen des Gesetzesentwurfes zur Grundsteuerreform aus dem Haus des grünen Finanzministers Dr. Bayaz mehrfach warnend hingewiesen.“

 

 

FDP/DVP fordert Transparenzberechnung wie in anderen Bundesländern.


Zur heutigen Meldung des Finanzministeriums, dass noch immer mehr als 10% der Grundsteuererklärungen für die Grundsteuer B im Land fehlen, bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Nun fehlen immer noch über 10% der Erklärungen für die Grundsteuer B. Neben säumigen Bürgern liegt dies aber auch an teilweise komplizierten Eigentumsverhältnissen oder schlicht falschen Adressen im System. Hier müssen die Finanzämter aufwändig nacharbeiten, genauso wie die Grundbuchämter.

Die Kommunen brauchen nun schnell einen Überblick über die Situation der Messbescheide in ihrem Gemeindegebiet, damit die angekündigte Aufkommensneutralität berechnet werden kann. Wir fordern eine entsprechende Transparenzberechnung vom Finanzministerium, auch um die Kommunen hier zu unterstützen.“

 

FDP/DVP-Fraktion erstreitet mehr Kontrollmöglichkeiten und schreibt ein Stück Rechtsgeschichte.

Zur heutigen Verkündung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Klage der FDP/DVP-Fraktion gegen den Dritten Nachtrag zum Haushalt 2021 äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Das ist ein guter Tag für den Parlamentarismus, wir haben ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Dass der Verfassungsgerichtshof der grün-schwarzen Koalition ins Stammbuch schreibt, bei der Nutzung der Schuldenbremse sorgsamer vorzugehen und sich nicht einfach auf ihre Parlamentsmehrheit zu verlassen, ist ein notwendiges Stoppschild für grüne und schwarze Schuldenmacher.

Die FDP/DVP-Fraktion hat für den Landtag mehr Kontrollmöglichkeiten erstritten. Der Verfassungsgerichtshof hat die Wächterrolle der Oppositionsfraktionen deutlich gestärkt, in dem er dem Weg für eine Klage unterhalb der 25%-Grenze aller Abgeordneten frei macht. Wir sind bereit, diese zusätzlichen Möglichkeiten auch zu nutzen.

Auch wenn wir keine Verurteilung der Regierungskoalition erreicht haben, hätte es die Schuldentilgung im Haushaltsjahr 2022 ohne unsere Klage nie gegeben. Dort hat grün-schwarz seinen Fehler eingestanden und die Schuldenrechte aus dem Dritten Nachtrag 2021 zurückgegeben.

Nun werden wir weiter darauf achten, dass die Regierung mit den in der Pandemie aufgenommen Schulden sorgsam umgeht und die nicht benötigten Mittel zurückführt.“

 

FDP/DVP-Fraktion erstreitet mehr Kontrollmöglichkeiten und schreibt ein Stück Rechtsgeschichte.


Zur heutigen Verkündung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Klage der FDP/DVP-Fraktion gegen den Dritten Nachtrag zum Haushalt 2021 äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Das ist ein guter Tag für den Parlamentarismus, wir haben ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Dass der Verfassungsgerichtshof der grün-schwarzen Koalition ins Stammbuch schreibt, bei der Nutzung der Schuldenbremse sorgsamer vorzugehen und sich nicht einfach auf ihre Parlamentsmehrheit zu verlassen, ist ein notwendiges Stoppschild für grüne und schwarze Schuldenmacher.

 

Die FDP/DVP-Fraktion hat für den Landtag mehr Kontrollmöglichkeiten erstritten. Der Verfassungsgerichtshof hat die Wächterrolle der Oppositionsfraktionen deutlich gestärkt, in dem er dem Weg für eine Klage unterhalb der 25%-Grenze aller Abgeordneten frei macht. Wir sind bereit, diese zusätzlichen Möglichkeiten auch zu nutzen.

 

Auch wenn wir keine Verurteilung der Regierungskoalition erreicht haben, hätte es die Schuldentilgung im Haushaltsjahr 2022 ohne unsere Klage nie gegeben. Dort hat grün-schwarz seinen Fehler eingestanden und die Schuldenrechte aus dem Dritten Nachtrag 2021 zurückgegeben.

Nun werden wir weiter darauf achten, dass die Regierung mit den in der Pandemie aufgenommen Schulden sorgsam umgeht und die nicht benötigten Mittel zurückführt.“

 

Fördermittel werden teilweise immer noch ohne richtige Erfolgskontrolle ausgeschüttet.


Zu Themen der heute vorgestellten Denkschrift des Rechnungshofs bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Wir sind dem Rechnungshof wieder einmal zu großem Dank verpflichtet, dass er der Landesverwaltung und dem Parlament jedes Jahr so wertvolle Hinweise liefert. Einerseits für den Haushalt, wo man wieder einmal sehen kann, welch große Überschüsse diese Regierung jedes Jahr erzielt.

Und andererseits für die konkrete Arbeit – hier dieses Jahr mit einem Schwerpunkt auf fehlgehende oder schlecht überwachte Förderprogramme. Es genügt eben nicht, wenn man nur gute Absichten hat und man anderer Leute (Steuer)Geld ausgibt: Man muss ein konkretes Ziel definieren und überprüfen, ob es auch erreicht wird. Das fordert schon das Haushaltsrecht.

 

Besorgt lässt einen auch die mangelnde Qualität der Arbeit der Hochbauverwaltung zurück. Offenbar fehlt es hier an notwendiger Fachkenntnis, wenn Planungen akzeptiert werden, die zwar stilistisch gelungen sind, aber gegen den Stand der Technik verstoßen. Frühe Mängelsanierungen und damit teure Folgekosten sind das Ergebnis.“

Beispiel an amerikanischer Zielstrebigkeit nehmen, Hemmschuhe beseitigen.


Zu den heutigen Aussagen von Finanzminister Dr. Bayaz in der Südwestpresse zum Standort Baden-Württemberg bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Nachdem der baden-württembergische Finanzminister zusammen mit dem Finanzausschuss zu mehreren Gesprächen in den USA war, macht er sich zunehmend Sorgen um den hiesigen Standort. Reisen bildet bekanntlich, und wenn der Finanzminister zu der Erkenntnis gelangt, dass für technologische Zukunftsbereiche eine aktive Industriepolitik notwendig ist, hat er die volle Zustimmung der FDP. Insbesondere, wenn er damit auch den Abbau von Hemmschuhen meint.

 

Wenn Minister Bayaz zusätzlich eine Abkehr von der zunehmenden Staatsgläubigkeit fordert und dazu auffordert, dass die Grünen ihren Frieden mit dem Auto machen sollen, könnte man meinen, er habe im Parteiprogramm der Freidemokraten geschmökert und sich dort bedient. Nicht nur Reisen bildet offensichtlich, sondern auch Lesen.

 

Bayaz bekommt für seine Aussage, dass sich die Landesregierung im Hinblick auf Geschwindigkeit und Entschlossenheit an den US-Amerikanern orientieren soll und dringend liefern muss, meine volle Unterstützung.“

FDP/DVP-Fraktion fordert dies seit langem.

Zu den Plänen für eine Länderöffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer und den unterschiedlichen Stimmen aus der Landesregierung sagt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Pläne von Bundesfinanzminister Lindner gehen in die richtige Richtung. Sie geben den Ländern die Möglichkeit, flexibler auf die Situation in ihrem Bundesland reagieren zu können.

Bauen ist in Baden-Württemberg besonders teuer und die Grunderwerbsteuer muss aus dem Eigenkapital gezahlt werden. Deswegen fordert die FDP/DVP-Fraktion seit langem, den Grunderwerbsteuersatz wieder auf 3,5% abzusenken, und hat dies auch immer mit Gegenfinanzierungsvorschlägen verbunden.

Wenn nun flexiblere Möglichkeiten wie z.B. Freibeträge möglich sind, darf die Landesregierung dies nicht ungenutzt lassen. Der Verweis auf geringere Einnahmen ist hier Augenwischerei, brechen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer aufgrund der massiv zurückgefahrenen Investitionen im Moment auf ca. ein Drittel des eingeplanten Wertes ein. Nur mit einer Senkung der Kosten kann die Bautätigkeit wieder angekurbelt werden, das Land kann dies bei der Steuer tun.“

großes Gebiet mit vielen Häusern und Grünflächen aus der Vogelperspektive

LBO entbürokratisieren, Absenkung der Grunderwerbssteuer für selbst selbstgenutzten Wohnraum jetzt umsetzen!


Die Landesregierung beantwortete einen Antrag zum Thema Absenkung der Grunderwerbsteuer zur Ankurbelung der Bautätigkeit (Drucksache 17/4811). Friedrich Haag, wohnungspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, sagt dazu:

 

“Obwohl der Landesregierung und der zuständigen Ministerin die Probleme der Bauwirtschaft bekannt sind, unternimmt sie reichlich wenig. Als Antwort erhält man seit langem schon die Ankündigung einer LBO Novelle. Die Entbürokratisierung der LBO ist auch dringen notwendig, nur Frau Razavi muss nun auch mal liefern. Wir warten auf die geplanten Änderungen der LBO nun schon zwei Jahre. Derweil sinkt die Bautätigkeit in unserem Land kontinuierlich und das Ministerium schaut zu.

 

Es ist frappierend, dass Frau Razavi immer nur die Schuld in Berlin sucht. Tatsächlich sollte sie erst einmal ihre Hausaufgaben erledigen. Um Bauen wieder attraktiv zu machen, muss alles in Bewegung gesetzt werden: Wir brauchen eine Gebäudeklasse E, Typengenehmigung für Fertighäuser, eine schlankere LBO und keine dogmatischen Ziele beim Flächensparen!“

 

Der Sprecher für Finanzen der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, ergänzte:

 

„Um den Wohnungsbau anzukurbeln, darf es keine Denkverbote geben. Daher müssen wir auch bei der Grunderwerbssteuer ansetzen. Die Landesregierung weiß, dass es die ein wirksamer Hebel sein kann, unternimmt aber nichts. Dieses Verhalten ist fahrlässig und nicht nachvollziehbar. Die Landesregierung sollte die Vorstöße aus dem Bundesfinanzministerium die Grunderwerbsteuer für selbstgenutzten Wohnraum unter anderem mit einem Freibetrag flexibler zu gestalten aufnehmen und aktiv unterstützen.

 

Eine niedrige Grunderwerbssteuer kann Bauherren aktiv entlasten und vielen Menschen den Traum vom Eigenheim ermöglichen. Grün-Schwarz muss sich im Bundesrat entsprechend positionieren, um der gerade stark schwächelnden Baukonjunktur unter die Arme zu greifen und die Bürger zu entlasten.“

Ein Jahr Grundsteuererklärung: Weiter Chaos und Unsicherheiten.


In der Aktuellen Debatte zur Grundsteuer reden der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer und der Sprecher für Landesentwicklung, Dr. Erik Schweickert:

 

Brauer: „Ein Jahr nach Beginn des Steuererklärungszeitraums herrscht weiter Chaos und Unsicherheit beim Thema Grundsteuer.  86% der Steuerpflichtigen haben abgegeben, 14% sind noch widerspenstig. Aber auch von den 86% ‚Braven‘ wird es Widersprüche und Klagen hageln. Die Reform ist verkorkst, sie ist teuer, kompliziert und verfassungswidrig.

 

Insbesondere das Außerachtlassen der Gebäude bei der Bewertung verstößt gegen die vertikale Steuergerechtigkeit. Nach diesem Prinzip müssen unterschiedliche Sachverhalte auch unterschiedlich besteuert werden. Es spielt also sehr wohl eine Rolle, ob auf einem Grundstück ein Gebäude mit 100 qm oder mit 300 qm steht.

 

Minister Bayaz, gehen Sie zurück auf Los! Gehen Sie dorthin, wo Ihre Vorgängerin im Amt, Frau Sitzmann, falsch abgebogen ist und verschonen Sie die Bürger im Land mit dieser teuren, komplizierten und verfassungswidrigen Reform.

 

 

Schweickert: „Die Umsetzung, unter anderem auch durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, hatte massiv Komplexität in dieses Verfahren gebracht. Das Land Baden-Württemberg hat sich auf die kommunalen Gutachterausschüsse verlassen, und sich in keiner Sekunde darum gekümmert, ob diese Daten irgendwie fehlerfrei sind. Das wäre in der Datenbank in 3 Minuten erledigt gewesen. Und dann können Eigentümer andere Bodenwerte nur vorbringen, wenn sie mindestens 30% niedriger sind als vorgegeben. So geht man mit Untertanen um, nicht mit Bürgerinnen und Bürgern.“

Hinweis für die Koalition: Sparen heißt weniger Geld ausgeben als geplant.

Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, erkundigte sich bei der Landesregierung in einem Antrag nach den Planungen zu einem anstehenden Nachtragshaushalt. Die Landesregierung antwortete darauf, momentan gäbe es dazu keine konkreten Planungen. Der Abgeordnete sagt dazu:

„Alle in der Koalition rechnen mit einem Nachtrag, nur das Finanzministerium nicht. Dort verweist man auf die Herbst-Steuerschätzung, die aber für ein ordentliches Nachtragsverfahren noch vor dem Jahreswechsel viel zu spät kommt. Nach der Sommerpause werden wir wieder Haushaltsrunden erleben, mitsamt den vielen Anmeldungen aus den Ressorts. Dabei sollte klar sein, dass wir über einen Spar-Nachtrag reden, und nicht, um mehr Geld zu verteilen.

Während man in den letzten Jahren vor 2020 immer mehr Geld verteilt hat und in der Pandemie Einnahmeausfälle über weitere Schulden ausgeglichen wurden, sieht sich Grün-Schwarz nun notwendigen Sparbemühungen gegenüber. Nachdem sie das offenbar nicht mehr kennen, hier ein Hinweis: Das heißt, weniger Geld ausgeben als eingeplant.“

 

Die von Bundesfinanzminister Lindner vorgeschlagene Option eröffnet den Ländern mehr Flexibilität.


Zur Diskussion um die Abschaffung der Grunderwerbsteuer für selbstgenutzten Wohnraum erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Möglichkeit zur kompletten Abschaffung der Steuer auf Grunderwerb für selbstgenutzten Wohnraum schafft Spielraum für die Länder, welche ihre Bürgerinnen und Bürger entlasten möchten. Viele Menschen können sich ihren Traum vom Eigenheim aufgrund steigender Zinsen und Baupreise nicht mehr erfüllen. Hier ist eine Entlastung überfällig. Im Moment ist es lediglich möglich, den Steuersatz auf 3,5% zu senken. Bayern und Sachsen sind die beiden einzigen Bundesländer, die noch solch niedrige Steuersätze haben.

Grün-Schwarz muss sich im Bundesrat entsprechend positionieren, um der gerade stark schwächelnden Baukonjunktur unter die Arme zu greifen und die Bürger zu entlasten.“

 

 

Änderungen sinnvoll, zeigen aber auch, wie wacklig das Gesetz ist.


Zur Verabschiedung eines erneuten Grundsteuer-Reparaturgesetzes erklärt der finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Stephen Brauer:

„Auch wenn die Änderungen in diesem Gesetz sinnvoll sind, können wir aufgrund der vielfältigen Webfehler der neuen Grundsteuer hier nicht zustimmen. Das ist eine Vermögenssteuer, die dazu noch auf wacklig ermittelten Bodenwerten steht, mit Kinderkrankheiten übersät und verfassungsrechtlich fragwürdig ist. Der Eisberg ist nah, da helfen kleine Kurskorrekturen nicht mehr.“

 

Strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen schlägt irgendwann durch.


In der aktuellen Debatte zum Thema Altschuldentilgung von kommunalen Verbindlichkeiten auch durch den Bund erklärt der finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Wir lehnen eine durch den Bund finanzierte Entschuldung von Kommunen ab, beträfe dies doch fast ausschließlich Kommunen in drei Bundesländern. Die grundsätzliche Finanzausstattung der Kommunen ist Ländersache, und andere Bundesländer haben diese Fragen in der Vergangenheit auch alleine gelöst. Eine Beteiligung des Bundes, der ansonsten immer auf seine knappen Kassen verweist, zulasten gut wirtschaftender Bundesländer lehnen wir daher ab.

 

Es gilt eher, an das Grundübel heranzugehen, und das ist die zunehmende Aufgabefülle und Komplexität auf kommunaler Seite. Hier brauchen wir zuerst einmal nicht mehr Geld, sondern vielmehr eine Entrümpelung der Vorschriften und zugewiesenen Aufgaben bei derjenigen Stelle, die am nächsten an den Bürgerinnen und Bürgern arbeitet. Wir brauchen eine Aufgabentilgung, keine Altschuldentilgung.“

 

Diese Schätzung ist „Öl ins Feuer“ der kommenden Tarifverhandlungen.


Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, bemerkt zur heutigen Bekanntgabe der regionalisierten Steuerschätzung für Baden-Württemberg:

 

„Die Mindereinnahmen für dieses Jahr kommen mit Ansage, prognostizierten diese doch die sogenannten Wirtschaftsweisen schon im letzten Herbst. Kauf- und Investitionszurückhaltung schlagen nun auf die Steuereinnahmen durch.

Trotzdem hat man in den Haushaltsberatungen die vergleichsweise guten Zahlen aus der Herbst-Schätzung gerne eingepreist und verfrühstückt. Grün-Schwarz hätte im Doppelhaushalt mehr Vorsorge treffen müssen, zumal noch Tarifverhandlungen vor der Tür stehen, deren Ergebnis absehbar im Haushalt auch noch nicht abgebildet ist. Diese Schätzung wird die Gewerkschaften anstacheln, sind sie doch unter Druck, Ähnliches wie in Bund und Kommunen zu erreichen.“