Zum Ergebnis der Mai-Steuerschätzung mit einem Plus von 54,1 Milliarden vor allem bei den Ländern und Kommunen erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Aktuelle Steuerschätzung lässt für Baden-Württemberg deutlich mehr Steuermehreinnahmen erwarten, als die Landesregierung in der Mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt hat. Wir sind gespannt, welche Ausflüchte die Finanzministerin nun findet, um nicht in die Schuldentilgung einsteigen zu müssen. Wir sagen wiederum: Wenn nicht jetzt, wann dann?“

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, Nico Weinmann, kritisiert den Hochschulgebühren-Kurs der zuständigen Landesministerin Theresia Bauer scharf. Diese hatte angesichts von geplanten Hochschulgebühren für Nicht-EU-Studierende Ausnahmemöglichkeiten für Studierende aus weniger entwickelten Ländern in Aussicht gestellt.

Weinmann sagte dazu: „Die ganze Absurdität der Hochschulgebühren für ausländische Studierende wird jetzt sichtbar. Erst werden Gebühren umständlich für bestimmte Nationalitäten erhoben, jetzt gibt es davon wieder Ausnahmen. Das bedeutet eine weitere Vermehrung des bürokratischen Aufwands, der die ohnehin übersichtliche Mittelzuweisung an die Hochschulen des Landes weiter schmälern wird.“

Der Hochschulexperte bezeichnet die Gebührenordnung als „komplette Fehlkonstruktion“. Bauer betreibe nach Aussagen Weinmanns „kurzsichtige Situationspolitik“. Erst habe sich die Hochschulministerin für die generelle Abschaffung der Gebühren feiern lassen, jetzt sei mit Ausnahmeschaffungen beschäftigt.

„So sieht keine gerechte Gebührengestaltung für Hochschulen aus, die die Finanzierung wirklich verbessert. Nachlaufende und für alle geltende Studiengebühren schaffen Fairness. Ministerin Bauer schafft Verwirrung“, so Weinmann abschließend.

Die Nach der Expertenanhörung zum Gesetzesentwurf zur Einführung von Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern zieht der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, ein klares Fazit:

„Die Experten fanden heute deutliche Worte zu dem Studiengebühren-Vorhaben der Landesregierung. Der Gesetzesentwurf taugt weder, um tatsächlich haushaltswirksam ernstzunehmende Mehreinnahmen zu generieren, noch ist er sozial oder der Lehrqualität zuträglich. Die zahlreichen Ausnahmetatbestände machen das Gesetz nicht nur ineffektiv, sondern auch sehr bürokratisch. Alle Experten waren sich einig, dass der kleine Anteil an der Gebühr, der an den Hochschulen verbleiben soll, nicht ausreichen wird, um eine Verbesserung der Betreuung von ausländischen Studierenden zu schaffen.“

Als Holzweg bezeichnete der bildungsökonomische Experte die Absicht, allein die Zweit- und internationalen Studierenden zur Kasse zu bitten. Dies sei weder effektiv noch gerecht und lasse eine politische Gesamtkonzeption bei der Landesregierung vermissen. Allein die allgemeinen und nachlaufenden Studiengebühren nach australischem Modell könnten diese Effekte freisetzen, wie es die FDP-Landtagsfraktion bereits seit Jahren betont.  Die Arbeitgeberverbände bedauerten hierzu ausdrücklich, dass weder die aktuelle noch die letzte Landesregierung bereit gewesen sei, sich überhaupt mit der Einführung allgemeiner, nachlaufender Gebühren zu beschäftigen.

Die diskriminierende Gebühr schreckt aber, trotz der zahlreichen Ausnahmen, auch Studierende ab, die beispielsweise aus Entwicklungsländern kommen. Deren finanzieller Spielraum reiche nicht aus, um die Gebühren in Höhe von 1500 Euro zu leisten. Nach Expertenmeinung handele sich es sich um einen entwicklungspolitischen Irrweg. Offensichtlich hielt es Ministerin Bauer aber nicht für nötig, sich die zahlreichen und fundierten Einwände gegen ihr tabubrechendes Gesetz anzuhören und war während der Anhörung nur sporadisch anwesend.

Zum Vorhaben von Grün-Schwarz, Studiengebühren für internationale Studenten einzuführen, erklärte Nico Weinmann, Arbeitskreisvorsitzender Hochschule der FDP-Fraktion:

“Ministerin Bauer wird nicht müde zu behaupten, dass die Einführung der Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer unumgänglich sei, um Mehreinnahmen zu erzielen. Von den bisher im Haushalt vorgesehenen 5,4 Millionen Euro bleiben nun nur noch erwartete 3,5 Millionen Euro durch die zahlreichen Ausnahmen. Scheinbar erhielt die grüne Ministerin, selbst aus der eigenen Partei, vehementen Gegenwind. Nun beobachten wir die Rolle rückwärts und die Schaffung von Umgehungsmöglichkeiten. Die BW-Stiftung soll eine Million Euro für Stipendien aufbringen, um den misslungenen Gesetzesentwurf zu retten.

Schließlich müssen wir feststellen, dass immer noch daran festgehalten wird, dass lediglich ein Fünftel der Gebühren an den Hochschulen verbleiben soll. Eine Verbesserung der Qualität der Lehre – das einzige legitime Argument für die Einführung von Studiengebühren – wird jedoch ausbleiben. Die Behauptung, dass ein geringer Verwaltungsaufwand zu erwarten sei, ist pure Augenwischerei. Es ist absehbar, dass mit jedem Ausnahmetatbestand im Gesetz mehr Arbeitskraft in der Verwaltung der Hochschulen gebunden wird. Der kleine Anteil der Gebühr, der an den Hochschulen verbleiben soll, wird von diesem Arbeitspensum wohl gänzlich aufgezehrt werden.“

Zur Meldung, dass Studenten in Heidelberg am heutigen Tag gegen die mögliche Wiedereinführung allgemeiner Studiengebühren demonstrieren, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Fünf Jahre nach Abschaffung der allgemeinen Studienbeiträge, für die sich die Grünen feiern ließen, regt sich studentischer Protest. Zu Recht, denn die Grünen haben die allgemeinen Studienbeiträge noch in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2016 verteufelt. Ministerin Bauer bittet nun die internationalen Studierenden zur Kasse und durchbricht damit Barrieren der grünen Ideologie einer kostenfreien Hochschulbildung.

Dieser grüne Tabubruch ist besonders deshalb absurd, weil die Beiträge nicht gezielt zur Verbesserung der Lehrqualität eingesetzt werden sollen, sondern nur der Konsolidierung des Landeshaushalts dienen.

Nach Auffassung der Liberalen ist eine diskriminierungsfreie Eigenbeteiligung aller Studierenden an den Kosten des Studiums möglich – jedoch nur dann, wenn der studentische Geldbeutel während des Studiums geschont wird.

Die Beiträge sollten sozialverträglich durch nachlaufende Studiengebühren nach dem australischen Modell erhoben werden. Diese werden erst fällig, wenn das Einkommen eines Absolventen eine festgelegte Untergrenze überschreitet.“

Zur Meldung, dass die Landesregierung zum Wintersemester 2017/2018 Studiengebühren von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten erheben wolle, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„In der Not, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung aus dem Budget des Wissenschaftsministeriums zu bringen, bricht die grüne Ministerin Bauer Tabus.

In der Landtagswahl haben sich die Grünen für die Abschaffung der Studiengebühren feiern lassen. Nun sollen ausländische Studierende mit bis zu 1500 Euro zur Kasse gebeten werden.

Die FDP-Landtagsfraktion hält eine Eigenbeteiligung aller Studierenden an den Kosten des Studiums grundsätzlich für zielführend – wenn sie unmittelbar der Qualität der Lehre an den Hochschulen zugutekommen. Diese sollten sozialverträglich, orientiert an dem australischen Modell, nach Studienabschluss erhoben werden. Fällig würde sie erst, wenn das Einkommen eines Absolventen eine festgelegte Untergrenze überschreitet.

Die Haushaltskonsolidierung halten wir aber für ein unlauteres Motiv für die Erhebung von Studiengebühren“, betont Hoher.

Zur Meldung, dass die Landesregierung mit einer Gesetzesänderung zukünftig Studiengebühren von internationalen Studenten erheben wolle, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Die grün-schwarze Doppelmoral und die Schizophrenie der Grünen finden erneut Ausdruck im nun begonnenen Gesetzgebungsverfahren der Landesregierung. Im Jahr 2012 haben sich die Grünen für die Abschaffung der Studiengebühren feiern lassen und dies auch in ihrem Wahlprogramm 2016 betont – nun sollen sie über die Hintertreppe wieder eingeführt werden um, den Landeshaushalt zu konsolidieren. Die Landes-CDU hatte sich im Wahlprogramm gegen die Wiedereinführung von allgemeinen Studiengebühren gestellt und nutzt nun das sprachliche Schlupfloch, nicht allgemeine, sondern, nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion, ganz klar diskriminierende Studiengebühren einzuführen.

Wir Liberalen halten grundsätzlich eine Eigenbeteiligung aller Studierenden an den Kosten des Studiums für möglich – wenn sie sozialverträglich durch nachlaufende Studiengebühren nach dem australischen Modell erhoben wird. Diese werden erst fällig, wenn das Einkommen eines Absolventen eine festgelegte Untergrenze überschreitet und belasten den studentischen Geldbeutel nicht schon während des Studiums.“

Zur Meldung, Ministerpräsident Kretschmann habe große Bedenken gegen die Pläne des Bundes und sähe Veranlassung, wesentliche Inhalte der getroffenen Vereinbarung mit dem Bund zu kritisieren, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Gestern noch ließ sich der Ministerpräsident für den vereinbarten Kompromiss mit Frau Merkel feiern. Heute beklagt er sich über den selbst gewählten Kompetenzverlust unseres Landes. Das ist nicht allein paradox, sondern ein weiterer Beleg dafür, wie realitätsfern bei uns regiert wird.

Kretschmann hätte früher überlegen sollen, was es bedeutet, klassische Landesdomänen wie Verkehr und mehr noch Bildung für einen Tagestriumph preiszugeben. Die Folgen seiner Niederlage tragen einmal mehr die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs.“

In der Debatte zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zur Einigung zwischen Bund und Ländern über die Finanzbeziehungen ab 2020 zeigte sich der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP, Dr. Hans-Ulrich Rülke, skeptisch im Kontext der Auswirkungen auf das Land.

„Die Ländervertreter haben sich angesichts der drohenden Schuldenbremse über den Tisch ziehen lassen. Herr Schäuble hat einen kleinen Topf Honig auf den Tisch gestellt und die Länderfinanzminister sind wie Fliegen daran kleben geblieben. Die Abgabe von Kompetenzen an den Bund war für das Land in der Vergangenheit nicht immer gut, zumal was den Verkehrsbereich betrifft. Es ist keine Tendenz zu erkennen, dass das nun anders wird.“

9,5 Milliarden mehr für die Länder klängen gut, erklärte Rülke, für den Landeshaushalt sei eine Entlastung von weniger als 400 Millionen aber schon nicht mehr so ruhmreich. Der Ministerpräsident selbst habe, so Rülke weiter, beim Landkreistag beklagt, dass man eine höhere Bewertung der kommunalen Finanzkraft nicht verhindern konnte. Das sei ausgesprochen schmerzlich. Überdies sei keine Dynamisierung der Entflechtungsmittel erreicht worden.

Netto habe man, nach Kretschmanns eigener Aussage, lediglich eine Entlastung von 366 Millionen erreicht. Bezogen auf die mittelfristige Finanzplanung bedeute das sogar einen Verlust, da man bereits 400 Millionen eingeplant habe.

Dazu Hans-Ulrich Rülke: „Dieser Ministerpräsident hat vor einem Jahr die ‚Quadratur des Kreises‘ gefeiert und ist am Ende an der Grundschulmengenlehre gescheitert.“

Schaue man genauer hin, sei  strukturell kaum etwas verbessert worden, so Rülke. „Dass jetzt die Umsatzsteuer allein die Verteilmasse stellt, vereinfacht die Betrachtung und Vorhersehbarkeit. Aber wo sind die Fortschritte in der Steuerkompetenz für die Länder, wo die Vereinfachung des Länderfinanzausgleichs im Bereich der Sozialkassen. Wo ist der deutliche Anreiz für Nehmerländer, ihre Steuerkraft zu verbessern? Da ist schlicht Fehlanzeige“, betonte Rülke.

Von einer geplanten Entlastung der Steuerpflichtigen, wie der Ministerpräsident und sein vormaliger Finanzminister 2015 als Zielsetzung für die zukünftige Architektur ausgegeben haben, sei gar nichts mehr zu sehen, erklärte Rülke

„Diese Einigung bedeutet zehn Jahre Stillstand in den Bund-Länder-Finanz-beziehungen, ohne Impulse für Wachstum und Beschäftigung“, so Rülkes Fazit.

Die heutige Meldung, dass Ministerpräsident Kretschmann, angesichts strittiger Fragen im Kontext der Lehrerstellen, eine Sitzung des Koalitionsausschusses anberaume, bestätigt den FDP-Fraktionsvorsitzenden, Dr. Hans-Ulrich Rülke, in der Überzeugung, dass die Koalitionsstreitigkeiten zu eskalieren drohen:

„Indem Kretschmann sich auf den Standpunkt bezieht, die Probleme seien dadurch entstanden, dass die Kultusministerin versäumt habe, sie bei den Verhandlungen zum grünen-schwarzen Haushalt zu thematisieren, verdreht er die Tatsachen.

Frau Eisenmann hat wiederholt betont, dass die Grünen über die Konsequenzen des vereinbarten Bildungsetats sehr wohl informiert waren. Jetzt, da die koalitionsinternen Streitigkeiten öffentlich werden und zu eskalieren drohen, wiegelt er ab und versucht, einmal mehr, sich als väterlicher Moderator in Szene zu setzen. Sein Befremden darüber, dass eine CDU-Ministerin es wagt, den Grünen öffentlich Paroli zu bieten, zeigt, wie weit er der politischen Wirklichkeit bereits entrückt ist.“

Zur Einigung des Bundes und der Länder auf eine Neugestaltung der Finanzbeziehungen ab 2020 erklärt der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass der Bund ab 2020 den Ländern jährlich gut 9,5 Milliarden an Ausgleichszahlungen überweist, ist zunächst eine gute Nachricht. Dass aber das Land im Gegenzug in den Bereichen ‘Investitionen ins Fernstraßennetz’ und ‘Digitalisierung’ Kompetenzen abgibt, erfüllt mich mit Sorge.

Baden-Württemberg war in den letzten Jahren immer schwach auf der Bundesebene vertreten. Unsere Interessen wurden kaum in Berlin durchgesetzt. So fürchte ich, dass die Investitionsströme im Verkehrs- und Digitalisierungsbereich in Zukunft noch stärker an uns vorbeifließen werden.“

In der Debatte über den von der FDP/DVP-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Verankerung der Schuldenbremse in die Landesverfassung beschreibt der finanzpolitische Sprecher der FDP Landtagsfraktion, Dr. Gerhard Aden, den Entwurf als Angebot an die grün-schwarze Koalition, den Ruf beim Bürger etwas aufzupolieren.

„Binden Sie sich selbst an die Schuldenbremse in der Verfassung, um den Bürgern zu signalisieren, dass sie wenigstens bei der Haushaltskonsolidierung tun, was sie sagen“, so Aden.

Wer sich die vergangenen Debatten zur „Schwarzen Null“ in der letzten Legislaturperiode und die „Wünsch-Dir-was-Nebenabreden“ der aktuellen Koalition vor Augen führe, könne einer strengen Selbstbindung des Parlaments ab 2017 nur energisch das Wort reden, betonte Aden. Ansonsten müsse befürchtet werden, dass die Nettonullverschuldung hinter die Bedienung von Partikularinteressen durch die sich belauernden Regierungspartner zurückfalle.

„Dabei ersetzt das Bekenntnis zur „Schwarzen Null“ keine gute Haushaltspolitik. Die Steuereinnahmen sprudeln weiter, und das Land spart aufgrund der niedrigen Zinsen bei der Bedienung der eigenen Schulden. Notwendig wäre ein Einstieg in die Schuldentilgung sowie das Hinwirken auf eine Entlastung der Bürger“, so Adens Fazit.

Hintergrund:

Die FDP bringt diesen Entwurf zum wiederholten Male seit 2011 ins Parlament ein. Im Zentrum stehen a) das Vorziehen der grundgesetzlich definierten Schuldenbremse für Länder auf 2017 (statt 2020) und b) die Definition der möglichen Ausnahmen bei unvorhergesehenen Ereignissen oder überraschender Entwicklung der Steuereinnahmen.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Nico Weinmann, und der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Klaus Hoher, kritisierten den Vorschlag der Wissenschaftsministerin, ausländische Studenten, aber auch Studenten, die ein Zweitstudium aufnehmen, mit Studiengebühren zu belasten.

Weinmann wörtlich: „Der jetzt unternommene Vorstoß ist ein Paradebeispiel für das opportunistische Regieren der grünen Wissenschaftsministerin. Frau Bauer selbst hat sich als Wissenschaftsministerin der vormaligen grün-roten Regierungskoalition für die Abschaffung der Studiengebühren im Jahr 2012 feiern lassen. Den Vorschlag der FDP-Fraktion, ein sozialverträgliches Modell für Studenten zu erarbeiten, lehnte Grün-Rot damals ab. Vier Jahre später findet nun die Einführung von Studiengebühren über die Hintertreppe statt. Ausländische Studenten werden mit Gebühren belegt oder Studenten dafür bestraft, ein Zweitstudium aufzunehmen. Sollte ein Master-Studium als Zweitstudium gelten, würde die Umstellung auf Bachelor und Master ad absurdum geführt.“

Hoher betonte: „Wir Freien Demokraten treten dafür ein, dass niemand aufgrund seiner Herkunft oder finanziellen Verhältnisse von einem Studium ausgeschlossen wird. Gleichzeitig halten wir jedoch eine Eigenbeteiligung der ehemaligen Studenten an den Kosten ihres Studiums für eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Viele verdanken es ihrem Studium, dass sie später über gute Einkommen verfügen. Deshalb schlagen wir vor, von Australien zu lernen. Dort wird die Eigenbeteiligung eines ehemaligen Studenten erst fällig, wenn sein Einkommen eine festgelegte Untergrenze überschreitet.“

Zur heutigen Meldung der SPD-Fraktion, es gebe keine strukturelle Deckungslücke und die Regierung würde den Landeshaushalt vorsätzlich schlechtrechnen, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„In Wahrheit ist die neue Landesregierung so unehrlich wie die alte. Sowohl Grün-Rot als auch Grün-Schwarz hatten massives Glück mit einer enorm günstigen Wirtschaftslage und sprudelnden Steuereinnahmen. Zwar hat die SPD mit dem Vorwurf recht, dass die aktuelle Landesregierung sich künstlich arm rechnet. Aber auch in der Regierungszeit der SPD hat man fröhlich Geld ausgegeben und es angesichts überbordender Steuereinnahmen verpasst, Schulden abzubauen.“

Zu der heute bekannt gewordenen Aussage des Vize-Regierungschefs Thomas Strobl, eine Steuererhöhung und damit auch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer passe gegenwärtig nicht in die politische Landschaft, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Strobls Bekenntnis, die Grunderwerbsteuer nicht erhöhen zu wollen, ist inhaltlich zu begrüßen. Der Vize-Ministerpräsident weiß aber offenbar nicht, was er will. Gestern noch bekennt er sich nachdrücklich zu den heimlich getroffenen Nebenabsprachen der Landesregierung, heute ist er gegen eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Strobls Haltung ist nicht nur ambivalent, sondern paradox. Was er wirklich vertritt, bleibt wohl allein sein Geheimnis. Die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs dürfen also weiter darüber spekulieren, woran sie mit dieser Regierung sind, die ihre internen Querelen fortwährend öffentlich ausbreitet.“

Zur Vorstellung der Denkschrift 2016 durch den Landesrechnungshof erklärt der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wieder einmal mahnt der Rechnungshof mehr finanzielle Solidität im Landeshaushalt an. Nachhaltige Konsolidierung, Zurückhaltung bei neuen Stellen, und mehr Haushaltsklarheit im Stellenverschiebebahnhof Kultusministerium sind Forderungen, die die FDP/DVP-Fraktion voll unterstützt.

Dazu muss dringender denn je die Schuldenbremse in der Verfassung verankert werden, damit grün-schwarz bei den Ausgaben nicht völlig aus dem Ruder läuft.

Die Landesregierung zeigt aber mit dem Nachtragshaushalt 2016, den Eckwerten für 2017 und vor allem mit den bekannt gewordenen Nebenabsprachen zum Koalitionsvertrag bereits, dass die Mahnungen der Rechnungshofes wie in den letzten Jahren auch ungehört verhallen werden.

Unser herzlicher Dank gilt den Mitgliedern des Rechnungshofs, die wieder einmal den Finger in zahlreiche Wunden der Landesverwaltung gelegt haben.“

 

Zur Ersten Beratung des Nachtragshaushaltes 2015/16 sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Zu den meisten konkreten Veränderungen der Haushaltsansätze kann man auf den ersten Blick kaum nein sagen: Verbesserungen bei der Mehrarbeitsvergütung für die Polizei sind nicht falsch, die Aufstockung der Mittel im Nichtvollzug zur Entlastung von Polizeibeamten für den Vollzug ebenso, und genauso die Schaffung zusätzlicher Anwärterstellen. Auch die Schaffung zusätzlicher Richterstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist nicht falsch.

Aber eine konsequente, auf die Notwendigkeiten der inneren Sicherheit ausgerichtete Politik sieht doch ein Stück weit anders aus. Dasselbe gilt sicher für die notwendigen Aufwendungen, um die Verfahren zur Anerkennung und gegebenenfalls Rückführung von Flüchtlingen konsequent zu beschleunigen. Gerade in diesem Bereich brauchen wir dringend eine spürbare Entlastung der Erstaufnahmestellen und Kommunen, um den Flüchtlingszustrom zu bewältigen.

Ähnliches gilt bei der Infrastruktur: Eine digitale Dividende einmalig einzunehmen und als Fördermittel wieder auszuschütten ist ebenso wenig eine konsequente, mittelfristig angelegte Politik wie die einmalige Erhöhung der Mittel für den Erhalt von Landesstraßen im Jahr 2016. Wir werden deshalb erneut unseren Vorschlag zur Abstimmung stellen, für eine Innovations- und Investitionsoffensive eine Milliarde aus der Landesstiftung zu entnehmen, um entsprechende Mittel für den Ausbau der Verkehrs- und der Breitbandinfrastruktur bereitstellen zu können. Unser Land braucht Innovation und Wachstum, qualitatives, nachhaltiges Wachstum. Der Ausbau der Infrastruktur des Landes ist eine elementare Voraussetzung dafür, dieses Wachstum und damit mehr Chancen für unsere Bürgerinnen und Bürger dauerhaft gewinnen zu können.

Auch bei der grün-roten Haushaltsplanung im Bildungsbereich gilt: Aufgeschreckt durch die Ergebnisse der Privatschulberichterstattung wird bei der Förderung der freien Schulen nachgebessert. Die strukturellen Defizite beispielsweise in Form von Nichtberücksichtigung der Aufwendungen für Ganztagsbetreuung oder Inklusion aber werden nicht angegangen. Auch die zusätzlichen Mittel für Leitungszeiten sehen aus wie ein fröhlicher Gruß vor der Landtagswahl, der frühere Defizite nicht wettmachen kann.

Genauso der Sozialbereich: Allein mit mehr Mitteln für den sozialen Wohnungsbau setzen wir keine wirklichen Impulse für den Wohnungsbau. Nötig wär ein Vierklang, der mindestens die folgenden Maßnahmen umfassen muss:

  • Abbau bürokratischer Irrwege, die den Wohnungsbau verteuern: Weg mit der neuen Landesbauordnung und die Energieeinsparverordnung 2016 aussetzen.
  • Wiedereinführung der steuerlichen Wohnungsbauförderung, um auch privates Kapital für den sozialen Wohnungsbau mobilisieren zu können.
  • Die Flächenfrage muss neu diskutiert werden. Die demografische Entwicklung läuft in Baden-Württemberg anders als seither angenommen, und wird vom Flüchtlingsthema überlagert.
  • Die Wohnungsbauförderung des Landes auf den Prüfstand des ökonomischen Sachverstands stellen, um mit knappen Mitteln möglichst viel bewirken zu können.

Die Sozialpolitik des Landes wird nicht insgesamt gut, nur weil jetzt eine vernünftige Lösung für den Kostenersatz für die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge finanziert wird.

Die grün-rote Flüchtlingspolitik insgesamt ist nicht allein deswegen gut, weil sich die Landesregierung mit den Kreisen auf ein vernünftiges Verfahren der Kostenerstattung für die Kosten von Aufnahme und Unterbringung verständigt hat und die seitherige Pauschalen jetzt durch eine Abschlagzahlung ersetzt, die sich an der Spitzabrechnung nach Vorliegen der Jahresabschlüsse der kommunalen Haushalte bemisst. Die Hauptlast tragen weiterhin die Kommunen. Wir müssen die Verfahrensdauer der Asylanträge verringern und konsequent diejenigen abschieben, die kein Bleibereicht haben. Im Gegenzug brauchen wir ein Einwanderungsgesetz, dass es Fachkräften ermöglicht, einen legalen Zugang zu unserem Arbeitsmarkt zu erhalten.

Es bleibt dabei, auch dieser Haushalt liefert den Beweis dafür, dass Grün-Rot, außer im Beamtenbereich, keinerlei Anstrengungen zur dauerhaften Konsolidierung des Haushalts unternommen hat. Diese Koalition bunkerte, vom Glück sprudelnder Steuereinnahmen begünstigt, Rücklagen und tätigte, auch nach Aussagen des Rechnungshofs, 2014 Kreditaufnahmen, die nicht erforderlich gewesen wären. Jetzt rühmt man sich der Nettokreditaufnahme Null in 2015 und 2016, hat aber noch nicht Rechenschaft darüber abgelegt, wie es 2017 und 2018 weiter gehen soll.“

Zum von Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmid vorgestellten Nachtragshaushalt für die Jahre 2015/16, der zusätzliche Ausgaben für Flüchtlinge in Höhe von 1,7 Milliarden Euro vorsieht, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auch angesichts der vagen Äußerungen des Finanzministers zum Nachtrag auf, die auf dem Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern zugesagten Bundesmittel auch tatsächlich zu einer spürbaren Verbesserung der Flüchtlingsaufnahme in den Kommunen einzusetzen. Das betrifft die ab 2016 zugesagten monatlichen Pauschalen in Höhe von 670 Euro je Flüchtling, die Mittel für die Betreuung unbegleiteter Flüchtlinge (350 Millionen pro Jahr bundesweit) und die Mittel für den sozialen Wohnungsbau (500 Millionen pro Jahr bundesweit). Es muss sichergestellt sein, dass diese Mittel nicht lediglich bisherige Leistungen des Landes ersetzen, sondern zur deutlichen Verbesserung der Aufnahmesituation in den Kommunen führen. Ich rechne damit, dass nach langem Drängen der FDP-Landtagsfraktion bei den Gesprächen der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden vom Land zumindest eine Spitzabrechnung der Unterkunftskosten und eine direkte Abrechnung der Gesundheitsleistungen zugesagt wird. Der Bund hat auch mit der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel und der dauerhaften Fortführung des GVFG-Bundesprogramms Erhebliches für die Finanzausstattung der Länder geleistet. Auch deswegen ist jetzt das Land gegenüber den Kommunen in der Pflicht“, so Rülke.

 

Zu den „verhalten-optimistischen“ Äußerungen des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Kretschmann vor dem Treffen der Ministerpräsidenten der Länder zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das anhaltende Herumlavieren von Kretschmann beim Länderfinanzausgleich ist nicht nur peinlich, sondern auch eines Ministerpräsidenten, der die Interessen Baden-Württembergs zu vertreten hat, nicht mehr würdig. Seit seinem Amtsantritt weigert sich Kretschmann, zum ungerechten und leistungsfeindlichen Länderfinanzausgleich eine klare Position zu beziehen. Wenn der Ministerpräsident jetzt sagt, ‚wenn es im Laufe des Herbstes nicht zum Schwur kommt, dann werden wir überlegen müssen, Klage einzureichen‘, macht er sich nur noch lächerlich. Die FDP-Fraktion fordert Ministerpräsident Kretschmann erneut auf, sich endlich klar und eindeutig zur Klage gegen den bestehenden Länderfinanzausgleich zu bekennen und sich den Geberländern Bayern und Hessen beim Gang vor das Bundesverfassungsgericht anzuschließen.“

Zur Ankündigung von Ministerpräsident Kretschmann nach einem möglichen Scheitern der Verhandlungen über eine Neuverteilung des Länderfinanzausgleichs über eine mögliche Klage zu entscheiden, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke:

„Diese späte scheinbare Einsicht der grün-roten Landesregierung nach einer jahrelangen Hängepartie bei der Neuverhandlung des bestehenden Länderfinanzausgleichs ist nur noch peinlich.

Wer sich so lange vor einer Entscheidung über eine Klage drückt, hat längst jede Glaubwürdigkeit verloren, dass er ernsthaft die baden-württembergischen Landesinteressen vertritt. Die grün-rote Verhandlungslösung war von Anfang an eine Illusion. Die FDP-Landtagsfraktion hat immer deutlich gemacht, dass an einer Klage kein Weg vorbeiführt. Wir erwarten, dass sich der Ministerpräsident endlich klar für eine Klage positioniert, damit der Schaden für das Land nicht noch größer wird.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke hat in der Landtagsdebatte über die Verabschiedung des Nachtragshaushalts die rot-grüne Landespolitik für ihre Finanzpolitik der verpassten Chancen scharf kritisiert. „Sie sind die Koalition der Schuldenmacher, die mit diesem Nachtrag Wohltaten quer über das Land verteilt. Sie fürchten um Ihre Wiederwahl, deshalb der Taschenspielertrick mit auf Pump finanzierten Wahlgeschenken.“ Nach den Worten von Rülke regneten der grün-roten Landessregierung Rekord-Steuereinnahmen förmlich ins Haus. Das belege auch der aktuelle Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums vom April, der für die nächste Steuerschätzung Anfang Mai für Bund, Länder und Gemeinden weiter kräftig wachsende Steuereinnahmen prognostiziere. Umso beschämender sei es, dass die Landesregierung sich im Jahr 2015 um 768 Millionen Euro weiter verschulde, um dann nach einer Netto-Null im Wahljahr 2016 auch in den Jahren 2017 und folgende weitere Schulden aufzunehmen. Rülke: „Sie ordnen wohl fast alles dem Machterhalt unter. Die zukünftigen Generationen haben die Zeche für diesen Volksbeglückungswahlkampf zu bezahlen.“

Nach den Worten von Rülke rechtfertige es kaum einer der zentralen Punkte, überhaupt einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Fast alles sei bei den Haushaltsberatungen im November beziehungsweise Dezember bekannt gewesen. Auch die Finanzierungsgrundlage des Nachtragshaushalts – 400 Millionen Euro aus Überschüssen der Vorjahre und 86 Millionen Euro aus den Rücklagen für Haushaltsrisiken – habe schon für die Verabschiedung des Urhaushalts zur Verfügung gestanden, so Rülke.

Wenn tatsächlich etwas Zeit gebraucht habe, so der FDP-Fraktionsvorsitzende, dann sei es der quälende Einigungsprozess innerhalb der grün-roten Koalition im Bereich der inneren Sicherheit gewesen. Es habe lange gedauert, bis wenigstens minimale Verbesserungen auch im Bereich des Verfassungsschutzes möglich wurden. Insgesamt gelte für die Maßnahmen im Bereich des Innenministeriums: Zu spät, zu wenig und zu zögerlich.

Ähnliches gelte im Bildungsbereich für die Maßnahmen in der Inklusion. Ein gemeinsames Vorgehen mit der Opposition wurde letztlich von den Regierungsfraktionen verworfen. Der interne Streit wie auch die Auseinandersetzungen mit den kommunalen Landesverbänden hätten sich quälend lange hingezogen und seien immer noch nicht abschließend beendet. Nach den Worten von Rülke sei es ungeachtet dessen positiv, wenn jetzt endlich Mittel im Bereich der schulischen Inklusion zum Beispiel für eine entsprechende Zahl von Sonderpädagogen, für den Schulhausbau oder auch für die Schulen in freier Trägerschaft bereitgestellt werden. Mehr Mittel für die Realschulen, für Vertretungslehrer oder für die Fortführung der Förderung der Betreuung von Schülern im Zusammenhang mit der verlässlichen Grundschule oder im Hort würden von der FDP-Landtagsfraktion natürlich nicht abgelehnt, so Rülke. Weiter beantragt die FDP-Fraktion gemeinsam mit der CDU, den Bedarf an zusätzlichen Verwaltungskräften in den Schulpsychologischen Beratungsstellen an den Staatlichen Schulämtern zu ermitteln und dem entsprechend zusätzliche Kräfte einzusetzen.

Den Hochschulfinanzierungsvertrag habe die FDP-Landtagsfraktion begrüßt. Es folge daraus, dass die Liberalen auch die verschiedenen Schritte seiner Umsetzung in den Haushalten mittragen. Für den Haushalt sei dieses Unternehmen kostenneutral. Die FDP-Landtagsfraktion schließe sich auch dem Änderungsantrag der drei anderen Fraktionen zur Schaffung von zwei weiteren Planstellen an.

Dass die Zahlen der Flüchtlinge steigen, sicherlich in einer Größenordnung von 50 Prozent mehr gegenüber 2014, sei auch Ende letzten Jahres schon bekannt gewesen. Auch dafür hätte es keines Nachtrags bedurft, sagte Rülke. Auf die wichtigen Fragen aber, wann endlich die Leistungen an die Kreise für die Aufnahme und Unterbringung neu geordnet würden, ob die Kreise auch eine rückwärtige Erstattung des Mehraufwands erhalten, wie das Land mit seinem Anteil an der lange zugesagte Bundes-Milliarde umgehen wolle und welchen Anteil davon die Kommunen erhalten – auf all diese Fragen gebe der Nachtrag keinerlei Antworten. Mit einem weiteren Entschließungsantrag will die FDP eine „pauschale Erstattung von Aufwendungen für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen erreichen, so Hans-Ulrich Rülke. So soll den Stadt- und Landkreisen im Sinne des Konnexitätsprinzips eine vollständige Deckung der ihnen entstehenden Kosten garantiert werden.

Im Zusammenhang mit dem von CDU und FDP eingebrachten Entschließungsantrag für eine Erbschaftssteuerreform im Sinne der von Familien geführten und kleineren Unternehmen bezeichnete der FDP-Fraktionsvorsitzende den Vorschlag von Bundesfinanzminister Schäuble als den schlechtesten, der auf dem Markt sei. Da weite Teile der SPD und die Opposition aus Grünen und Linken Schäuble unterstützten, bestehe die Gefahr, dass seine Pläne beschlossen werden. Dagegen müsse man Widerstand organisieren, so Rülke. Da seien die Pläne von Finanzminister Nils Schmid besser. Allerdings sei dessen 100- Millionen-Grenze auf den Unternehmenswert bezogen, während Schäubles 20 Millionen erwerberbezogen seien. Ab sechs Erben sei der Schmid-Plan allerdings wieder schlechter als der Schäuble-Plan. Rülke: „Insofern wäre eine erwerberbezogene Regelung mit einem hohen Freibetrag noch besser. Wir wären bereit gewesen, Finanzminister Schmid zu unterstützen, wenn alle Landtagsfraktionen zusammengestanden hätten.“ Aber Ministerpräsident Kretschmann falle auf Geheiß der grünen Fundamentalisten in Berlin Schmid in den Rücken und die CDU wolle im Sinne der Wirtschaft eine erwerberbezogene Regelung mit hohen Freigrenzen. „Somit ist die Chance auf einen Konsens vertan. Die FDP unterstützt folglich den mittelstandsfreundlichsten Ansatz, der auf dem Tisch liegt“, sagte Rülke.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende wiederholte seine Kritik an der Entscheidung der grün-roten Landesregierung, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zum großen Teil zeitversetzt auf die Landesbeamten zu übertragen. Rülke abschließend: „Die Wirtschaft floriert, die Steuereinnahmen sind auf Rekordniveau und die Landesregierung gibt das Geld in vollen Zügen aus, statt zu sparen. Es gibt also keinen Grund, von einem Großteil der Beamten ein Sonderopfer zu verlangen.“

 

Zur Vorstellung des Nachtragshaushalts in Höhe von rund 550 Millionen Euro durch Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmid sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die grün-rote Landesregierung bemerkt ganz offensichtlich, dass sie mit den Ergebnissen ihrer Politik der vergangenen vier Jahre bei den Bürgern nicht punkten kann. Die Koalition der Schuldenmacher beginnt mit dem Nachtragshaushalt Wohltaten über das Land zu verteilen, in der verzweifelten Hoffnung, sich so ihre Wiederwahl erkaufen zu können. Dieser Nachtragshaushalt ist nichts anderes als ein Taschenspielertrick. Der Großteil der Ausgaben, die Grün-Rot jetzt in den Nachtragshaushalt einstellt, war schon bei der Verabschiedung des Doppelhaushalts im Dezember bekannt. Das gilt für die Bereiche Realschulen und Inklusion, Flüchtlingsunterbringung oder auch für den Bereich der inneren Sicherheit. Die auf Pump finanzierten Wahlgeschenke von Grün-Rot werden sich schon in kurzer Zeit bitter rächen. Weniger bei den Regierungsfraktionen, die offensichtlich alles dem Machterhalt unterordnen, sondern mehr bei unseren Kindern und Enkeln, die die Zeche für diesen Volksbeglückungswahlkampf zu zahlen haben.“

Zu den von der grün-roten Landesregierung vorgestellten Eckpunkten für den Nachtragshaushalt 2015 sagte der Vorsitzende und finanz-und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Grün-Rot verteilt mit dem Nachtragshaushalt die ersten Wahlgeschenke an die Bürger. Gerade in den Bereichen Bildung, Innere Sicherheit, Digitalisierung und Flüchtlingsunterbringungen, in denen in denen die Landesregierung so gut wie gar keine Erfolge vorzuweisen hat, wird Geld an einzelne Gruppen verteilt. Dieser Plan wird nicht aufgehen. Der Wähler ist intelligenter als SPD und Grüne glauben. Finanzminister Schmid lässt zudem die historische Chance verstreichen, die Neuverschuldung zu stoppen und Altschulden zurückzuzahlen. Die Zeche bezahlen unsere Kinder und Enkel.“

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble kann nach Medienberichten aufgrund der hohen Steuereinnahmen und des niedrigen Zinsniveaus bereits für das Jahr 2014 einen Haushalt ohne neue Schulden vorlegen. Für den FDP-Fraktionsvorsitzenden und finanzpolitischen Sprecher Dr. Hans-Ulrich Rülke ist dies ein weiterer Beleg der unseriösen Haushaltspolitik der grün-roten Landesregierung.

„Schäubles schwarze Null in Berlin entlarvt einmal mehr die unseriöse Haushaltspolitik von Grün-Rot in Stuttgart. Wenn der Bundesfinanzminister ohne Schulden auskommt, ist es eine Schande, dass Baden-Württemberg neue Schulden macht. Denn dem Finanzminister Nils Schmid regnen die Steuereinnahmen geradezu ins Haus hinein. Ein dauerhafter Stopp der Neuverschuldung ist in Baden-Württemberg bereits jetzt möglich“, so Rülke.

Nach den Worten von Rülke erhielten Grüne und SPD im Vergleich zur schwarz-gelben Vorgängerregierung über neun Milliarden Steuermehreinnahmen, aber das Geld werde eins zu eins wieder ausgegeben. Anstatt den Landeshaushalt für die nachfolgenden Generationen zukunftsfest zu machen, indem die Neuverschuldung gestoppt und Altschulden getilgt werden, bunkere die Landesregierung das Geld, um teure und wenig nachhaltige Wahlgeschenke finanzieren zu können. „Die Regierung glaubt wohl, sich so ihre Wiederwahl erkaufen zu können. Ich bin überzeugt, dass der Wähler sich von Grün-Rot nicht an der Nase herumführen lässt. Die FDP wird diese finanzpolitische Geisterfahrt im Falle einer Regierungsbeteiligung im Jahr 2016 beenden“, so Hans-Ulrich Rülke.

Als substanzlos hat der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Stuttgarter Landtag Dr. Hans-Ulrich Rülke die Behauptung von Finanzminister Nils Schmid bezeichnet, das Land habe auf dem Verhandlungsweg in Sachen Länderfinanzausgleich mehr erreicht, als Bayern und Hessen auf dem Klageweg.

“Ich möchte mal wissen, was Herr Schmid denn auf dem Verhandlungsweg erreicht haben will”, so Rülke. Außer heißer Luft sei nichts zu besichtigen. Es gebe lediglich die Absichtserklärung roter und grüner Landespolitiker im Wege einer Soll-Integration in die Einkommenssteuer zu einer Steuererhöhung durch die Hintertür zu kommen. Dies sei aber postwendend von der Bundeskanzlerin und den Unionsministerpräsidenten wieder eingesammelt worden. Schmids angebliche Erfolge seien lediglich Bluff und Etikettenschwindel. Die Landesregierung solle endlich – gemeinsam mit Bayern und Hessen – juristisch gegen den ungerechten Länderfinanzausgleich vorgehen.