Die Forderungen des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof nach Veränderungen beim Länderfinanzausgleich wertet der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke als Aufforderung des Gerichts an die baden-württembergische Landesregierung, der Klage Hessens und Bayerns gegen den Finanzausgleich endlich beizutreten. „Wenn der Vizepräsident des Gerichts öffentlich Veränderungen fordert, dann zeigt das doch, dass das Gericht den status quo in Frage stellt.“ So Rülke wörtlich. Somit entfalle die einzige und letzte Ausrede der Regierung Kretschmann, die stets erklärt habe, man nehme nicht an, dass das Gericht in einem Urteil etwas ändere und wolle deshalb nicht klagen. „Ich fordere Herrn Kretschmann auf, sich jetzt umgehend der Klage anzuschließen.” So Rülke abschließend

Zur Meldung, dass laut einer Studie Baden-Württemberg zu den Länder mit den besten Erfolgsaussichten auf Einhaltung der Schuldenbremse gehört sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Hiermit zeigt sich, dass das Märchen von der Erblast von Anfang an als Lüge zu erkennen war. Durch hohe Steuereinnahmen und niedrige Zinsen fällt der grün-roten Landesregierung die Nullverschuldung trotz gewaltiger Mehrausgaben anstrengungslos in den Schoß.“

Zu dem von Finanzminister Schmid erwarteten harten Kampf bei der Reform der Finanzbeziehungen der Länder sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Von Grün-Rot hört man zu diesem Thema seit drei Jahren nur leeres Gerede und folgenlose Ankündigungen. Die Regierung landet langsam auf dem Boden der Realität. Inzwischen sollten Kretschmann und Schmid eingesehen haben, dass sie mit einer für Baden-Württemberg angeblich so erfolgreichen Verhandlungslösung keinen Millimeter vorangekommen sind. Der Landesregierung sollte bewusst werden, dass nur eine Verfassungsklage weiter helfen kann und deshalb der Klage von Bayern und Hessen beitreten.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die Landesregierung aufgefordert, ihre Ankündigung, ab dem Jahr 2016 keine neuen Schulden aufzunehmen, langfristig abzusichern. Dazu stellte Rülke auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart einen Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion mit dem Ziel vor, die Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Verfassung des Landes zu verankern.

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden habe seine Fraktion in dieser Legislaturperiode schon zweimal entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt. Jedes Mal seien diese von der grün-roten Mehrheit im Landtag abgelehnt worden. Nachdem die Landesregierung Ende Juni endlich bekundet habe, vom Haushaltsjahr 2016 an auf die Aufnahme neuer Schulden verzichten zu wollen, müsse sie sich jetzt einem Glaubwürdigkeitstest unterziehen. Stellten sich die grün-rote Landesregierung und die Regierungsfraktionen auch gegen diesen dritten Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, stünden sie im Verdacht, bei einer eventuellen Wiederwahl das Geld weiter mit vollen Händen ausgeben und sich wieder neu verschulden zu wollen. Rülke: „Die Landesregierung muss zu einer langfristigen Haushaltspolitik der Nullverschuldung gezwungen werden. Wir wollen verhindern, dass Grün-Rot versucht, sich mit trickreich zusammengeschusterten Finanzplänen über die Landtagswahl 2016 zu retten. Deshalb stellen wir mit unserem Gesetzentwurf zur Schuldenbremse die Landesregierung auf die Probe. Grün-Rot soll nicht nur einmalig auf eine Neuverschuldung ab 2016 verzichten, sondern diese verlässlich auf Dauer absichern.“

Die Voraussetzungen für eine Schuldenbremse in der Landesverfassung seien gut, so Rülke. Auch Finanzminister Schmid habe eingeräumt, die Haushalts-Lage sei so positiv, dass ein dauerhafter Verzicht auf eine Nettokreditaufnahme möglich sei.

Wie Rülke weiter ausführte, trage der Verzicht auf neue Schulden zu einer grundlegenden Konsolidierung der öffentlichen Haushalte bei. Der Anteil der Schulden am Bruttoinlandsprodukt werde gesenkt. Ebenfalls sinke der Anteil des Steueraufkommens, der für die Bedienung der Zinslasten des Landes benötigt wird. „Je konsequenter dieser Entschuldungsprozess vorangetrieben wird, desto rascher gibt es Raum für eine neue politische Gestaltung mit dem Ziel, auch den Abbau der Altschulden des Landes in Angriff zu nehmen“, so Hans-Ulrich Rülke.

Wie auch die Schuldenbremse des Grundgesetzes enthält die für die Landesverfassung vorgeschlagene Regelung Ausnahmetatbestände:

  • Regelungen für den Fall einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung (Artikel 84 Absatz 2 mit näheren Regelungen in § 18 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung);
  • Regelungen für den Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen (Artikel 84 Absatz 3 mit näheren Regelungen in § 18 Absatz 6 der Landeshaushaltsordnung);
  • Regelungen zur Bereinigung der Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushalts um finanzielle Transaktionen (Artikel 84 Absatz 5 mit näheren Regelungen in § 18 Absatz 4 der Landeshaushaltsordnung).

Anlage: Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung (Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung der Landeshaushaltsordnung)

In einer Aktuellen Debatte zum Thema BAföG sagte der wissenschaftspolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger:

„Seitens der FDP-Landtagsfraktion freuen wir uns für die Studierenden, die ab 2016/17 ein höheres Bafög bekommen und finden es richtig, dass die hohen Steuermehreinnahmen auch für die Erhöhung der BAföG-Sätze verwendet werden. Leider steht zu befürchten, dass es der SPD mit der von ihr beantragten Landtagsdebatte über das BAföG ausschließlich um einen Werbeeffekt für sich geht nach dem Motto: Erst mit den Sozialdemokraten an der Regierung kam die soziale Gerechtigkeit. Da könnte man jetzt erbsenzählerisch sein und anführen, dass das BAföG im Jahr 1971 unter der sozialliberalen Koalition im Bund eingeführt wurde. Auch haben die Bundesregierungen jeglicher Couleur das BAföG unterstützt, die Sätze erhöht und die Bezugsmöglichkeiten ausgeweitet. Zuletzt war dies im Jahr 2010 unter der christlich-liberalen Koalition der Fall. Wir Liberalen hätten es gut gefunden, wenn Schwarz-Rot die Sätze schon zum Jahr 2015 und nicht erst zum Jahr 2016/17 angehoben hätte. Für die Zukunft wäre wünschenswert, dass ein Inflationsausgleich ins BAföG aufgenommen wird.

Die christlich-liberale Bundesregierung hat übrigens zusätzlich noch das Deutschlandstipendium eingeführt, so dass zusätzlich zur bedarfsbezogenen Säule der Studienfinanzierung BAföG die leistungsbezogene Säule Stipendium weiter ausgebaut wurde. Wir Liberalen werden mit Interesse verfolgen, was die schwarz-rote Bundesregierung nun mit dem gut angelaufenen Stipendium macht und ob sie auch das Stipendienwesen weiter ausbaut, da wir die leistungsbezogenen Elemente in der Studienförderung für unverzichtbar halten.

Ab 2015 übernimmt der Bund auch den bisherigen Länderanteil von rund einem Drittel am BAföG-Aufkommen. Die FDP-Fraktion hält das für eine gute Regelung im Sinne der Entflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern. Aktuell von Interesse  wäre deshalb zu wissen, wofür das frei gewordene Geld – in der Presse ist von 120 Millionen Euro die Rede – in Baden-Württemberg ausgegeben werden soll. Zwischenzeitlich ist bekannt geworden, dass sich die grün-rote Landesregierung nach längerem Fingerhakeln darauf geeinigt hat, jeweils die Hälfte in den Schul- und in den Hochschulbereich zu investieren. Damit ist aber noch nichts darüber gesagt, wie viel beispielsweise die einzelne Hochschule erhält oder ob die Hochschularten alle gleich behandelt werden. Bei der Einigung haben Grüne und SPD offenbar weniger auf die dringendsten Bedarfe Rücksicht genommen, sondern sind nach dem Prinzip „Augenhöhe“ verfahren.

Interessant wäre auch zu hören, ob der Bund Auflagen für die Verwendung der frei gewordenen Mittel sowie der sechs Milliarden für Bildung macht oder den Ländern freie Hand lässt – wie wir Liberalen es im Sinne eines echten Wettbewerbsföderalismus für angebracht halten. Wenn schon Entflechtung, dann konsequent, muss aus unserer Sicht das Motto lauten. Und: wie viel Geld hat Baden-Württemberg überhaupt zu erwarten? Man hat den Eindruck, dass Schwarz-Rot im Bund und Grün-Rot im Land einfach nur das Füllhorn öffnen, ohne dass ein Konzept besteht, wofür die knappen und kostbaren Ressourcen ausgegeben werden sollen.

Die FDP-Fraktion hat bereits erklärt, dass wir die Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen insgesamt anerkennen und unterstützen. Wir lehnen aber strikt ab, dass die Qualitätssicherungsmittel zur Kompensation der abgeschafften Studiengebühren der studentischen Mitbestimmung zum größten Teil entzogen werden. Wenn die Studierenden künftig nur noch über 20 von bisher 170 Millionen Euro mitentscheiden dürfen, hat man ihnen nicht mehr als ein kleines Reservat zugewiesen im Umfang von gerade einmal knapp 12 Prozent des ursprünglichen Betrags. Nachdem Grün-Rot die Studiengebühren abschaffte, über deren Verwendung die Studierenden hatten mitbestimmen können, wurde ihnen Mitbestimmung über die Kompensationsmittel zugesagt. Der selbsternannten Regierung der Bürgerbeteiligung sollte es zu denken geben, wenn neben der Landesstudierendenvertretung der Ring Christlich-demokratischer Studierender (RCDS), Campusgrün, die Juso-Hochschulgruppe und die Liberale Hochschulgruppe gemeinsam aufbegehren.“

Zu den zögerlichen Äußerungen von Ministerpräsident Kretschmann über einen Haushalt ohne Neuverschuldung ab dem Jahr 2016 sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist den Steuerzahlern gegenüber unverantwortlich, wie der grüne Ministerpräsident die Entscheidung, im Jahr 2016 im Landeshaushalt ohne neue Schulden auszukommen immer weiter hinauszögert. ‚Der Absicht stehe gar nichts entgegen‘, aber jetzt werde man in den nächsten Tagen zunächst einmal weiter mit dem Koalitionspartner verhandeln, so Kretschmann auf der Regierungspressekonferenz. Es ist beschämend, wenn der Ministerpräsident angesichts der hohen Steuereinnahmen und der haushaltsentlastenden Entscheidung des europäischen Gerichtshofs zur Beamten-Besoldung immer noch über angebliche Erblasten und strukturelle Defizite der schwarz-gelben Vorgängerregierung fabuliert, um sich aus seiner Verantwortung für das Wohl des Landes zu stehlen. Die FDP unterstützt Finanzminister Schmid (SPD), der einen Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion zur Netto-Nullverschuldung ab 2016 umsetzen will.“

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann auf Finanzminister Schmids Vorstoß zu einem Abbau der Kreditaufnahme bis zum Jahr 2016 mit Skepsis reagiere, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Hinter Ministerpräsident Kretschmanns hinhaltenden Äußerungen steckt die Absicht, seinen Finanzminister zu demontieren. Zunächst hatte Kretschmann den Vorschlag Schmids, ab 2016 keine neuen Schulden aufzunehmen an Bedingungen geknüpft, jetzt spielt der Ministerpräsident weiter auf Zeit und sagt, es sei entscheidend, dass bis zum Jahr 2020 ein strukturell ausgeglichener Haushalt vorliege. Es ist unsäglich, welches dreiste Spielchen hier der Ministerpräsident aufzieht, um den Finanzminister am langen Arm verhungern zu lassen. Der Finanzminister hat übrigens im Finanzausschuss des Landtags eingeräumt, dass er mittlerweile drei Milliarden Euro auf der hohen Kante hat, was den Rechnungshof-Präsidenten dazu veranlasst hat, bereits die aktuelle Neuverschuldung als ‚überflüssig‘ zu bezeichnen.“

Zur Meldung, wonach Finanzminister Schmid ab dem Jahr 2016 ohne neue Schulden auskommen will, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wenn Finanzminister Schmid ab 2016 keine Schulden mehr machen will, dann folgt er genau dem Gesetzentwurf der FDP, den Grüne und SPD im Landtag abgelehnt haben. Die FDP-Landtagsfraktion sieht sich darin bestätigt, dass das Land schon viel schneller als von Grün-Rot geplant ohne Schulden auskommen kann. Alles Gerede von einer Erblast und einem angeblichem strukturellen Defizit enttarnt sich nun endlich als Nebelkerze. Es ist gut, dass Märchenonkel Schmid davon abrückt. Die FDP sieht sich auch in ihrem Verdacht bestätigt, dass in den letzten drei Jahren Milliarden Euro gebunkert wurden, um im Wahljahr 2016 mit einem ausgeglichenen Haushalt glänzen zu können. Die grün-roten Wahlgeschenke finanzieren die nachfolgenden Generationen mit neuen und unnötigen Schulden bis zum Jahr 2016.“

Scharfe Kritik an der Finanzpolitik der grün-roten Landesregierung übte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, in der ersten Debatte über den dritten Nachtragshaushalt zum Staatshaushaltsplan 2014. Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden sei der 3. Nachtrag zum Haushalt 2014 ein „Miniatur-Nachtrag“, der lediglich zwei Titel im Kapitel Straßenbau (1304) betreffe, sich aber nicht mit den Kernaufgaben der Landespolitik, beispielsweise der weiteren Haushaltskonsolidierung und dem von Finanzminister Schmid angekündigten Bildungsnachtrag beschäftige.

Wie der FDP-Fraktionsvorsitzende sagte, gebe es im Straßenbaukapitel des Landhaushalts eine Vorfinanzierungsermächtigung, mit der Maßnahmen im Bundesfernstraßenbau durchgeführt beziehungsweise fortgeführt werden können. Deren Finanzierung durch den Bund sei absehbar. Jedoch werden diese Mittel beispielsweise wegen der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes bis zur Verabschiedung des Haushalts 2014 im Juli noch nicht zur Verfügung stehen können. Der Titel sei seither mit einer Ausgabeermächtigung von bis zu 60 Millionen Euro versehen, die jetzt auf 100 Millionen Euro aufgestockt werden soll.

Zum zweiten, so Rülke, würden im Bereich sogenannter Sachmittelstellen die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen von 116 auf 146 und die Zahl der davon unbefristet zu besetzenden Stellen von 50 auf 80 erhöht. Rülke wörtlich: „Diese reine Notmaßnahme ist nichts anderes als Flickschusterei und löst wie die Erhöhung der Vorfinanzierungsermächtigung keines der grundsätzlichen Probleme des Straßenbaus. Die mehrfach von den Grünen groß angekündigte Organisationsuntersuchung zur Straßenbauverwaltung scheint es bis zum heutigen Tag nicht zu geben. Dies wäre aber dringend notwendig, wenn man den bestehenden Problemen nicht einfach nach der Methode ‚Viel hilft viel‘ zu Leibe rücken will, sondern mit effizienten Strukturen für einen effizienten Mitteleinsatz sorgen will.

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter kritisierte, wurde es vom Finanzminister sträflich versäumt, mit dem aktuellen Nachtrag die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung in den Haushalt und die mittelfristige Finanzplanung einzuarbeiten. Die letzte Steuerschätzung lasse aufgrund der guten konjunkturellen Lage und des anhaltenden Wirtschaftswachstums in Baden-Württemberg im Jahr 2014 etwa 400 Millionen Euro höhere Nettosteuereinnahmen erwarten, als im Haushalt 2014 veranschlagt sind.

Für die Jahre 2015 bis 2017 könne das Land mit jährlich etwa 300 Millionen Euro Nettosteuermehreinnahmen gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung rechnen. Bei den Kommunen würden sich für die Jahre 2014 und 2015 keine Veränderungen ergeben. Im Jahr 2016 werden die Nettosteuermehreinnahmen für die Kommunen um rund 30 Millionen Euro und im Jahr 2017 um rund 40 Millionen Euro höher geschätzt als bei der November-Steuerschätzung 2013, so Rülke. Nach den Worten Rülkes könnte man kann sich dafür entscheiden, die Nettokreditaufnahme entsprechend abzusenken, oder man könnte sich dafür entscheiden, die Steuerbelastung der Bürger ein Stück weit zu senken. „Das, was Sie machen beziehungsweise nicht machen, Herr Finanzminister, ist unsolide, geben Sie das gehortete Geld den Bürgern zurück. Nichts zu tun, und einfach Ihre Kriegskasse weiter zu füllen, um dann einen Volksbeglückungswahlkampf 2015/16 führen zu können, ist unverantwortlich und hat mit Nachhaltigkeit nicht das Geringste zu tun. Wann endlich sorgt die Landesregierung für Transparenz, für Haushaltsklarheit und für Haushaltswahrheit? Welche Reserven sind vorhanden, wann werden sie ausgewiesen? Und was ist mit dem angekündigten Bildungsnachtrag?“, so Rülke wörtlich.

Rülke: „Da blasen alle in der SPD die Backen dick auf, und haben doch nichts, was sie in einem Haushalt konkret darstellen könnten. Die FDP-Landtagsfraktion mahnt seit langem an, dass die grün-rote Landesregierung endlich einmal sagen soll, wie viele Stellen für Ihre Programme zum Ausbau von Ganztagsschulen und zum Ausbau inklusiver Beschulung benötigt werden. Anträge der liberalen Opposition stets abzulehnen, mag parlamentarische Sitte sein, aber die Bürgerinnen und Bürger im Unklaren zu lassen, was sie von dieser Regierung erwarten dürfen, in welchen Schritten und zu welchem Zeitpunkt, ist ein Unding allerersten Ranges.“

Zu den Plänen des Finanzministers, die günstige Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge abzuschaffen, sagt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nils Schmid bleibt sich treu. Ein Tag ohne Steuererhöhungsvorschlag ist für ihn kein guter Tag. Das, was Schmid stärker besteuern will, ist schon mindestens einmal versteuert. Statt ständig nach dem Geld der Bürger zu schielen, sollte der Finanzminister endlich mit seinen bislang schon riesigen Steuereinnahmen auskommen.“

Zur Ablehnung einer Klage gegen den Länderfinanzausgleich und zum von Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmidt stattdessen vorgelegten 10-Punkte-Papier für Verhandlungen über eine Neugestaltung der Finanzbeziehungen sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke 

„Der Beitrag der grün-roten Landesregierung für eine Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs und der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern ist mehr als dürftig und kommt so verspätet daher wie die sprichwörtliche ‚alte Fastnacht‘. Der Termin für eine Stellungnahme des Landes vor dem Hintergrund der Klage von Bayern und Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht läuft in wenigen Tagen ab. Finanzminister Schmid ist im Grunde nichts Besseres eingefallen als zu sagen, dass der Bund mehr bezahlen soll. Der Wunsch, den Soli aufrecht zu erhalten und in die Länder fließen zu lassen, zeigt nichts von einer Bereitschaft, auch die Bürger mit geringen und mittleren Einkommen bei der kalten Progression zu entlasten.“

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, sagte zu den Äußerungen der grünen Wissenschaftsministerin zur Finanzausstattung der Hochschulen:

„Dass Frau Bauer sich um eine bessere Finanzausstattung der Hochschulen bemühen will, ist aller Ehren wert. Wer im Glashaus sitzt, sollte allerdings nicht mit Steinen werfen wie es die grüne Wissenschaftsministerin mit ihren einseitigen Schuldzuweisungen an die Adresse der schwarz-gelben Vorgängerregierung tut. Denn es war die grün-rote Landesregierung, die mit der Abschaffung der Studiengebühren den Hochschulen einen finanziellen Bärendienst erwiesen hat. Die Mittel, die nun jedes Jahr für den Ausgleich der weggefallenen Einnahmen aus Studiengebühren aufgewandt werden müssen, könnte man an anderer Stelle im Hochschulbereich wahrlich gut gebrauchen. Nachdem Grün-Rot seit drei Jahren regiert, die Studiengebühren abgeschafft hat, den Bürgern vor Ort einen teuren Nationalpark aufnötigt und durch die Schaffung zahlreicher Versorgungsposten die Verwaltung aufbläht, ist der immer wiederkehrende Versuch, der Vorgängerregierung den Schwarzen Peter zuzuschieben ebenso verfehlt wie durchschaubar.”

 

Zur Meldung, wonach Deutschland nach den aktualisierten Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes einen Finanzierungsüberschuss von rund 0,3 Milliarden Euro erwirtschaftet hat, sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Auch nach dieser Statistik ist der baden-württembergische Finanzminister Schmid ein Schuldenmacher. Der Gesamtstaat erwirtschaftet einen Überschuss und das starke Baden-Württemberg ist in den roten Zahlen. Es bleibt dabei, die grün-rote Haushaltspolitik ist eine Schande für Baden-Württemberg.“

Zur Meldung, wonach Baden-Württemberg im Vergleich der Bundesländer im vergangenen Jahr am meisten neue Schulden aufgenommen hat, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass die Landesregierung die haushaltsrechtlichen Kreditermächtigung in voller Höhe von 1,78 Milliarden Euro ausschöpft, obwohl  noch eine milliardenschwere Rücklage vorhanden ist, ist ein  weiterer Beleg dafür, dass die Landesregierung bewusst auf eine wirksame Haushaltskonsolidierung verzichtet, um genügend Mittel für einen Volksbeglückungswahlkampf 2015/16 in der Hinterhand zu haben.

Mit den Prinzipien von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit ist dieses Verhalten ebenso wenig zu vereinbaren wie mit den vermeintlichen grün-roten Leitmotiven nachhaltigen und generationengerechten Wirtschaftens.“

Dass drei grün-rot beziehungsweise rot-grün regierte Länder Spitzenreiter der Neuverschuldung 2013 sind, sei nicht anders zu erwarten gewesen, schloss Rülke, „dass aber – trotz unverändert guter Wirtschaftsdaten – ausgerechnet Baden-Württemberg den Spitzenplatz einnimmt, ist schon eine Schande. Alles Gerede von einer soliden Haushaltsführung erweist sich als verlogen.“

 

In der Landtagsdebatte über den zweiten Nachtragshaushalt hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke den Verzicht auf jegliche Neuverschuldung gefordert. Finanzminister Nils Schmid habe in der vergangenen Woche im Finanzausschuss einräumen müssen, dass er im Moment gar nicht wisse, wohin mit den ganzen Steuereinnahmen. Trotz eines Nachtragshaushalts mit einem Volumen von 784 Millionen Euro, trotz eines Aufblähens des Haushalts um rund ein Fünftel in nur drei Jahren habe der Finanzminister immer noch eine Milliarde Euro an Überschüssen aus dem Jahr 2012 in der Kasse und erwarte erneut einen dreistelligen Millionenüberschuss für das Jahr 2013. Und das sei nur das, was der Finanzminister habe zugeben müssen. Es sei ungeheuerlich, dass Nils Schmid sich vor diesem Hintergrund immer neue Verschuldungsrechte durch den Landtag erschleiche, so Hans-Ulrich Rülke.

Spätestens mit diesem Nachtragshaushalt müsse nun auch der letzte Beobachter die Märchenwelt des Nils Schmid durchschauen. Der Finanzminister habe eine Fata Morgana aus angeblichen strukturellen Defiziten und Erblasten der Vorgängerregierung aufgebaut. Anschließend habe er so getan, als sei er mit magischen Kräften ausgestattet und habe angekündigt, gleichzeitig die Erblasten der Vergangenheit abzubauen und das Geld mit vollen Händen auszugeben. „Ich kann gleichzeitig sparen und politisch gestalten“, so habe der Finanzminister noch in der vergangenen Woche bei Einbringung des Haushalts in den Landtag geprahlt. Wie Baron Münchhausen wolle er sich am eigenen Zopf aus dem Sumpf ziehen, dies versuche der Finanzminister stets dem Landtag und der Öffentlichkeit vorzugaukeln. Altbekannte Einnahmen würden zu neuen Einsparleistungen umetikettiert. „Nils Münchhausen zieht sich nicht am eigenen Schopf aus dem Sumpf. Aber seine Erzählungen sind von der gleichen Seriosität wie beim berühmten Vorbild“,  so Rülke wörtlich. Die einzige Leistung des Ministers sei das Geldausgeben, und selbst das würden ihm die gewaltigen Steuereinnahmen des Landes ermöglichen. Wehe aber, wenn schlechte Zeiten kämen. Dann würden die Schulden angesichts der grün-roten Ausgabenwut explodieren.

„Sie haben eine Milliarde Euro aus dem Jahr 2012 gebunkert. Sie kriegen nochmals hunderte von Millionen im Jahre 2013 dazu. Und die Nachzahlungen vom Kollegen Schmiedel sind noch gar nicht eingerechnet. Geben Sie schleunigst Ihre Verschuldungsrechte an den Landtag zurück“, forderte Rülke den Finanzminister auf. Wenn die Regierung das nicht tue, dann trete ihr Kalkül offen zu Tage: Man wolle Verschuldungsrechte und Kassenüberschüsse horten, um im Landtagswahlkampf 2016 das Land mit Wahlgeschenken zu überschütten. Für Anfang 2016 planten Kretschmann und Schmid eine Operation Schlaraffenland, um ihre Wiederwahl zu erkaufen.  „Und die nachfolgenden Generationen dürfen es dann bezahlen“, sagte Rülke.

Der Finanzminister habe in der vorangegangenen Landtagsdebatte behauptet, die Opposition mache keine eigenen Sparvorschläge. Obgleich der Minister immer wieder beweise, dass man sogar ohne Einsparungen den Haushalt in der aktuellen Situation  ausgleichen könne, so wolle die FDP-Landtagsfraktion gerne behilflich sein. Alle folgenden Vorschläge könnten gegenwärtig sogar dem Schuldenabbau dienen:

  • Wer habe denn auf jährlich 170 Millionen an Studiengebühren verzichtet, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer habe das Projekt „freiwilliges Lebensarbeitszeitkonto“ mit mindestens 20 Millionen im Jahr gekippt, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer habe das Stellenabbauprogramm in der Landesverwaltung gestoppt, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer habe denn hunderte von Parteigängern bis hin zu den Parkschützern im Verkehrsministerium verbeamtet, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer privilegiere das ideologische Prestigeprojekt Gemeinschaftsschule gegenüber den anderen Schularten mit  zig Millionen, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer habe denn unsinnige Doppelstrukturen von G8 und G9 geschaffen, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer verschwende gewaltige Summen für eine unsinnige und regional unausgewogene      Polizeireform, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Wer investiere viel Geld in eine angeblich neue Beteiligungskultur, um am Ende den Menschen eine lange Nase zu drehen und zu erklären, Gehört-werden bedeute nicht Erhört-werden, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?
  • Und wer zwinge den Menschen vor Ort einen Nationalpark mit hundert neuen Personalstellen auf, den sie nicht wollen, um die Mehrheit vor Ort auch noch als „Restminderheit“ zu verunglimpfen, wie das die Staatsrätin Erler getan habe, Schwarz-Gelb oder Grün-Rot?

Nach den Worten von Rülke beinhalte dieser Nachtragshaushalt zwangsläufige Ausgaben wie bei der Flüchtlingshilfe. Er beinhalte sinnvolle Ausgaben wie bei der Sanierung von Straßen und Brücken. Er beinhalte aber auch unsinnige Ausgaben wie die Polizeireform und den Nationalpark. Vor allem sei er aber ein Beleg dafür, dass diese Landesregierung nicht haushalten könne und die Menschen mit vorgetäuschten Einsparungen für dumm verkaufe. Deshalb lehne die FDP-Landtagsfraktion ihn auch ab.

Zum Überschuss im Landeshaushalt in Milliardenhöhe und zur Diskussion über     Risikopuffer oder Schuldenabbau sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es zeigt sich, dass FDP und CDU immer mit ihrer Einschätzung richtig lagen, dass Baden-Württemberg neue Schulden überhaupt nicht notwendig hat. Das ständige Lamentieren über Erblasten und angebliche strukturelle Haushaltsdefizite demaskiert sich nun selbst als das, was es immer gewesen ist, nämlich reine Volksverdummung. Der Finanzminister soll jetzt schleunigst die Verschuldungsrechte zurückgeben, die er sich beim Landtag erschlichen hat.“

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, sagte zum grün-roten Koalitionskrach über die geplanten Gebührenerhöhungen an den Hochschulen und zur Androhung des SPD-Landtagsabgeordneten Sascha Binder, Hintertüren der Wissenschaftsministerin zu schließen:

„In diesem Punkt hat die SPD Recht. Sich erst für die Abschaffung der Studiengebühren feiern zu lassen und sie nun an mehreren Stellen durch die Hintertür einzuführen, ist aus Sicht der FDP ein typischer Akt grüner Scheinheiligkeit. Weitaus ehrlicher und den Studienbedingungen an den Hochschulen dienlicher wäre es gewesen, nachlaufende Studiengebühren einzuführen, die erst nach dem Studium ab einer bestimmten Einkommensgrenze fällig werden und deshalb sozialverträglich sind. Der berufliche erfolgreiche Absolvent gibt somit einen solidarischen Beitrag zurück an die Hochschule. Leider haben sich Grüne und SPD diesem Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion bereits zwei Mal verweigert. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie lange die Koalitionspartner ihre verbohrte Haltung bei den Studiengebühren angesichts der chronischen Unterfinanzierung vielerorts im Hochschulbereich noch durchhalten können.“

Zur Vorstellung der Eckpunkte für den Nachtragshaushalt durch Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmid sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dieser Nachtragshaushalt hat nichts mit ideenreicher Haushaltspolitik zu tun. Der Landeshaushalt wird nicht wie von der Landesregierung vorgegeben entlastet, sondern zusätzlich belastet. Rot-Grün schafft es nicht, die Mehrausgaben durch Einsparungen abzudecken, sondern das geschieht überwiegend aus den Überschüssen der Vorjahre, also aus nur einmalig zur Verfügung stehenden Mitteln.

Die vermeintlich strukturellen Einsparungen bei Personal und Zinsen erweisen sich bei näherem Hinsehen als Zufallsergebnisse, die in den folgenden Jahren auch ganz anders ausfallen können. Der Zins kann jederzeit wieder steigen. So sehr die Absenkung der Netto-Kreditaufnahme richtig ist, so sehr verfehlt Grün-Rot gleichzeitig seinen Anspruch, eine strukturell wirksame Konsolidierung des Landeshaushalts zu betreiben.

Auch ist von der Konkretisierung der mittelfristig erforderlichen Einsparbeträge der Ressorts offenbar keine Rede mehr. Von den von der Regierung angekündigten Orientierungsplänen für Ressorteinsparungen ist bislang jedenfalls nichts zu sehen.

Im Übrigen fällt Kretschmann und Schmid seit Wochen nichts Besseres ein, als gebetsmühlenartig Steuererhöhungen durch den Bund herbeizureden. Angesichts dieses hilflosen Agierens ist zu befürchten, dass Grün-Rot als Nächstes die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schuldenbremse für unmöglich erklärt. Die FDP-Landtagsfraktion hat auch immer wieder darauf hingewiesen, dass sie die 27 Millionen teure Polizeireform und den  Nationalpark mit 7,2 Millionen Kosten nicht mitträgt.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisiert scharf,  dass die grün-rote Koalitionsmehrheit im Präsidium des Landtags den Antrag von CDU und FDP niedergestimmt hat, dem Parlament hinreichend Zeit zur Behandlung des Nachtragshaushalts zu geben. Die FDP-Landtagsfraktion bringe kein Verständnis dafür auf, dass sich die Regierungsmehrheit quasi autoritär über den berechtigten Wunsch der parlamentarischen Opposition hinwegsetzt, das grün-rote Finanzgebaren einer nachhaltigen Prüfung zu unterziehen. Rülke: „Jede Form der Beteiligung, die nicht auf einem grün-roten Grundkonsens fußt, ist wohl grundsätzlich unerwünscht.“ Einen umfangreichen Haushaltsnachtrag in einer knappen Woche durchs Parlament jagen zu wollen und dem Parlament nicht einmal wenige Wochen Vorbereitungszeit einzuräumen, zeige auch, dass Finanzminister Schmid und Ministerpräsident Kretschmann offenbar Angst davor haben, ihre brüchigen Argumente einer näheren Untersuchung aussetzen zu müssen. Alle Verfahrenstricks aber könnten nicht darüber hinweg täuschen, dass Baden-Württemberg unter grün-roter Regierung mit die schlechteste Haushaltspolitik von allen Bundesländern betreibt, so Rülke.

Als im höchsten Grade lächerlich bezeichnet der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Hans-Ulrich Rülke die Behauptung von Finanzminister Nils Schmid, angebliche Sparmaßnahmen der grün-roten Landesregierung wirkten sich in Milliardenhöhe aus. “Das einzige was der Finanzminister wirklich beherrscht ist die kreative Buchführung” so Rülke wörtlich. Die Sparmaßnahmen, von denen Schmid fabuliere, gebe es nicht einmal auf dem Papier. Erklärtermaßen rechne Schmid den Griff in den kommunalen Finanzausgleich sowie die Ausschüttung der Landesbank Baden-Württemberg in seine angeblichen Sparmaßnahmen ein. “Damit sind schon einmal fast 500 Millionen reine Trickserei!” so Rülke. Abgesehen davon, dass beide Positionen mit Sparen nichts zu tun hätten, bleibe fest zu halten, dass die alte Landesregierung diese beiden Positionen jährlich in vergleichbarer Höhe in ihren Haushalten geführt hatte. “So etwas als strukturelle Sparmaßnahme eines neuen gegenüber einem früheren Haushalt verkaufen zu wollen ist ein dreistes Stück der Volksverdummung!” stellt der FDP-Fraktionschef fest.

Als einigermaßen lächerlich bezeichnet der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Aussage von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, in der Frage, ob es für ausländische Studenten Studiengebühren geben soll, eine Prüfung abwarten zu wollen.

“Das ist das typische Kopf in den Sand stecken in Ermangelung von Führungskompetenz”, so Rülke wörtlich. “Was soll es denn da zu prüfen geben?” fragt der FDP-Fraktionschef rhetorisch.

Es fehle dem Ministerpräsidenten der Mut und die Durchsetzungskraft, Schnapsideen einfach abzuräumen. Man könne doch nicht einerseits mit großer sozialpolitischer Geste Studiengebühren für wahlberechtigte Inländer abschaffen, um sie dann für nichtwahlberechtigte Ausländer nur deshalb wieder einzuführen, weil von denen bei Wahlen keine Gefahr drohe.

Was von Grün-Rot selbst großartig „als einer der ersten Meilensteine“ der neuen Landesregierung betitelt wurde, hat nicht einmal zwei Jahre gehalten. So kommentiert der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Pläne der Landesregierung, Studenten aus außereuropäischen Ländern für ihr Studium an baden-württembergischen Hochschulen zur Kasse zu bitten, wie folgt:

„Das kopflose Hin und Her von Grün-Rot überrascht niemanden mehr – aber eine Wiedereinführung von Studiengebühren durch die Hintertür ist der Gipfel der Heuchelei.“

Hatte man bei der Diskussion noch unter großem Wirbel soziale Gründe wie die finanzielle Entlastung von Studierenden sowie deren Familien und mehr Chancengleichheit beim sozialen Aufstieg vorgeschoben, scheinen diese Argumente angesichts leerer Kassen und der gravierenden Neuverschuldung unter Grün-Rot vergessen.

Zur Meldung, wonach Baden-Württemberg im ersten Halbjahr 2013 im Vergleich der Bundesländer das zweithöchste Haushaltsdefizit nach Nordrhein-Westfalen eingefahren hat, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Platz im Länder-Ranking beweist, dass Grüne und Rote nicht mit Geld umgehen können. Das reiche Baden-Württemberg ist mit der Schuldenkönigin Hannelore Kraft gemeinsam auf dem Abstiegsplatz der Haushaltssünder-Bundesliga. Es wird höchste Zeit, dass Grüne und Rote mit der Haushaltskonsolidierung beginnen und nicht noch nach Jahren jegliches eigene Versagen der  alten Landesregierung in die Schuhe schieben wollen.“

In einer von den Liberalen beantragten Aktuellen Debatte mit dem Titel „Rechnungshofdenkschrift 2013 – Warnung vor Nichtstun und Treibenlassen“ hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke der grün-roten Landesregierung völligen Mangel an Sparwillen attestiert. Nicht die Opposition, sondern der Rechnungshof habe der Regierungskoalition vorgeworfen, ihren Finanzplan 2020 zwar termingerecht, aber nicht hinlänglich präzise beim Landtag eingereicht zu haben. Der Finanzminister sage zwar, bis wann und wie viel man einsparen müsse, aber nicht, wie er das machen will. Es fehle die Konkretheit. Der Rechnungshofpräsident Munding fordere: „Die Landesregierung muss sagen, wann und wie konkret gespart werden soll.“ In der Stuttgarter Zeitung habe Schmid vor Monaten erklärt, neben den 11600 Lehrerstellen wolle er weitere 5000 Stellen in der Landesverwaltung abbauen. In Summe also etwa die Hälfte der 30.000 Stellen, die der Rechnungshof fordere. Wo das sein soll, habe der Finanzminister aber nie verraten. Möglicherweise glaube Herr Schmid ja daran, dass sich Beamtenstellen durch Autosuggestion abbauen ließen.

Ein weiteres Beispiel für den Realitätsverlust des Finanzministers sei seine Hoffnung auf jährlich 400 Millionen Euro aus Steuererhöhungen, wenn Peer Steinbrück erst Bundeskanzler sei. Bevor aber Steinbrück Kanzler werde, moderiere Daniela Katzenberger das Kulturmagazin „aspekte“. Nils Schmid sei als Finanzminister so geeignet wie der Hauptmann von Köpenick als Verteidigungsminister.

Nicht besser stehe es um den Ministerpräsidenten. Winfried Kretschmann fordere die Opposition auf, Sparvorschläge zu machen. Als es um den Nationalpark gegangen sei, habe er sich noch darauf berufen, er sei es, der vom Volk legitimiert worden sei, in Baden-Württemberg die Entscheidungen zu treffen. „Herr Ministerpräsident, Sie verstehen Ihren Wählerauftrag wohl so, dass fürs Geldausgeben die Regierung, fürs Sparen aber die Opposition zuständig ist“, sagte Rülke wörtlich.

Im Übrigen mache die Opposition ständig Einsparvorschläge. So wolle die Opposition weder die Abschaffung der Studiengebühren, noch eine Polizeireform, noch einen Nationalpark. An dieser Stelle stelle die Regierung des Gehörtwerdens aber immer ihr Hörgerät ab.

Den Vogel schieße aber SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel mit seinem Ratschlag ab, dort zu sparen, wo es keiner merke, aber ohne zu sagen, wo das denn sei.

„Ein Minister, der Steuererhöhungen einplant, die es nicht gibt. Ein Ministerpräsident, der das Sparen der Opposition überlassen will und ein Fraktionschef, der dort sparen will, wo es keiner merkt! – Ja was seid denn Ihr für eine Regierung?“, fragte Rülke rhetorisch. Offensichtlich wähne sich diese Koalition nicht in Baden-Württemberg, sondern in Mittelerde oder im Taka-Tuka-Land. „Von Ihrer Pippi-Langstrumpf-Mentalität könnte selbst Astrid Lindgren noch etwas lernen“, so Rülke abschließend.

 

 

Zur  Kritik des Landesrechnungshofs an der grün-roten Haushaltspolitik sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt den Landesrechnungshof bei seiner Kritik an der Haushaltspolitik der grün-roten Landesregierung. Mit Prestigeprojekten wie Gemeinschaftsschule, Nationalpark und Polizeireform treibt die Landesregierung die Ausgaben in die Höhe ohne konkret zu benennen, welche Landesaufgaben sie dann demgegenüber künftig für verzichtbar hält und wo entsprechend in größerem Umfang Personalstellen abgebaut werden könnten. Glücksrittern gleich fällt Ministerpräsident Kretschmann und seinem Finanzminister Schmid  stattdessen nichts Besseres ein, als auf Steuermehreinnahmen zu setzen. Dies ist der vergebliche Versuch, ihre Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit kaschieren zu wollen.“

Skeptisch zeigte sich Hans-Ulrich Rülke gegenüber dem Vorschlag einer Enquete-Kommission zur Haushaltskonsolidierung. „Wenn Grün-Rot Kooperation gewollte hätte, hätte es dazu schon überreichlich Gelegenheit gegeben“, unterstrich Rülke unter Hinweis auf mehrere Gesetzgebungsvorschläge der FDP-Landtagsfraktion.  „Wenn sich dazu jetzt aber auf Vorschlag des Rechnungshofs ein Meinungswechsel vollziehen sollte, stehen wir jederzeit für eine konstruktive Zusammenarbeit  bereit.“

Eine Ohrfeige für Grün-Rot ist aus Rülkes Sicht auch die Kritik des Landesrechnungshofs an der mangelhaften energetischen Sanierung der Landesgebäude. Die Hälfte der 194 landeseigenen und angemieteten Gebäude sei laut Rechnungshof noch nicht energetisch saniert. Teilweise würden selbst rechtlich verbindliche Nachrüstpflichten aus der Energieeinsparverordnung nicht erfüllt.