Dr. Hans-Ulrich Rülke

Grün-Schwarz versucht, die Schuldenbremse mit Taschenspielertricks zu umgehen.

 

Zu den Ergebnissen der Haushaltsstrukturkommission sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Zuerst beschließt Grün-Schwarz – gemeinsam mit der Opposition – eine Schuldenbremse; anschließend wird diese mit Taschenspielertricks bei einer historischen Neuverschuldung umgangen. Wann wenn nicht bei einer Aufblähung der Verschuldung des Landes um ein Drittel der Gesamtverschuldung sollen eigentlich die Mechanismen einer Schuldenbremse greifen? Ein Katastrophenfall im März kann im September nicht mehr angenommen werden. Angesichts der Tatsache, dass das Sozialministerium die Zahl der Intensivbetten in den Krankenhäusern wegen Corona reduziert, kann man nicht weiter von einem Katastrophenfall reden.

 

Wenn zudem zwei Koalitionspartner vereinbaren, eine Summe von 1,2 Milliarden fifty-fifty verteilen zu dürfen, liegt zudem der Verdacht nahe, dass es nicht um Pandemiebekämpfung gehen soll, sondern um Wahlgeschenke. Die FDP/DVP Fraktion behält sich vor, diese grün-schwarze Haushaltspolitik gerichtlich überprüfen zu lassen.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Aktuelle und langfristige Themen gleichermaßen im Mittelpunkt der Beratungen.


Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte die Ergebnisse der Klausurtagung in Villingen-Schwenningen zum Ende der Sommerpause vor. „Bei unserer Fraktionssitzung haben wir ausführlich aktuelle sowie mittel- und langfristige, strategische Themen beraten“, berichtete Rülke. Dabei seien alle Diskussionen vom Bewusstsein geprägt gewesen, dass die FDP/DVP Fraktion bereit sei, verantwortlich die Politik in Baden-Württemberg mitzugestalten. „Für uns ist das kommende halbe Jahr bis zur Landtagswahl keinesfalls eine verlorene Zeit“, so Rülke. Es sei jetzt vor dem Hintergrund der Corona-Krise „vielleicht wichtiger denn je“, Themen beherzt anzupacken. „Eine Wartezeit bis zum Wahltag darf es jetzt nicht geben“, so der Fraktionsvorsitzende.

 

Aus aktuellem Anlass beschäftigte sich die Fraktion mit den Vorbereitungen und geplanten Maßnahmen der Landesregierung für eine „zweite Welle“ von COVID-19-Infektionen. „Wir halten es für einen Fehler, die Infektionszahlen absolut zu setzen und an ihnen alleine die Maßnahmen auszurichten. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, zudem müssen auch die Zahl der Todesfälle, der schweren Verläufe und die Auslastung der Intensivbetten berücksichtigt werden“, so Rülke. Er verwies auf diesbezügliche Aussagen des Virologen Professors Hendrik Streeck und anderen. „Wir haben gelernt, dass die Maßnahmen zum Schutz vor Viren teilweise erhebliche negative Folgen in anderen Bereichen haben“, so Rülke und nannte als Beispiele die ökonomischen oder persönlichen Schäden bei Betriebs- und Ladenschließungen oder Unterrichtsausfällen. „Die Bekämpfung des Virus ist eine wichtige Aufgabe. Aber sie darf nicht die Aufgabe sein, unter die wir das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben total unterordnen“, so Rülke.

 

Ebenfalls aus dem aktuellen Anlass der Expertenanhörung zur geplanten Reform des Polizeigesetzes schilderte Rülke das geplanten Vorgehen der FDP/DVP Fraktion bei der bevorstehenden Behandlung im Landtag: „Die vernichtende Kritik nahezu aller Rechtswissenschaftler bei der öffentlichen Anhörung hat gezeigt, dass zentrale Teile der Novelle des Polizeigesetzes von Innenminister Strobl verfassungswidrig sind. Wir werden Änderungsanträge einbringen, um das Gesetz an diesen Stellen zu verbessern und rechtssicher zu machen. Zum einen verlangen wir die ersatzlose Streichung der geplanten Befugnisse bei Identitäts- und Durchsuchungsrechten der Polizei. In der jetzigen Form kann faktisch jeder Bürger bei jeder größeren Veranstaltung von der Polizei ohne Anlass kontrolliert und durchsucht werden. Das lehnen wir ab. Die bestehenden Regeln, mit denen die Polizei anlassbezogen bei jeder größeren Veranstaltung tätig werden kann, reichen völlig aus.

 

Mit dem zweiten Änderungsantrag wird die Nutzung der Bodycams in Wohnungen für unzulässig erklärt. Eine solche Ausweitung verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Auch der praktische Mehrwert ist kaum vorhanden: mehrere Studien zeigen, dass bei häuslicher Gewalt die Straftaten schon vorbei sind, wenn die Polizei am Ort eintrifft. Bei den oftmals alkoholisierten Tätern hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung. Gleichzeitig erlaubt unser Änderungsantrag unter strengeren Anforderungen den Kameraeinsatz in Geschäftsräumen und Arbeitsstätten. So muss die Polizei bei Ereignissen wie der Krawallnacht in Stuttgart bei der Verfolgung eines Täters auch in einem Ladengeschäft weiterfilmen können. Außerdem werden wir noch weitere Anpassungen im Bereich des Datenschutzes prüfen“, so Rülke.

Ein weiteres Thema war die Frage der Einführung einer sogenannten „Pflegekammer“ in Baden-Württemberg, die Sozialminister Lucha ab dem kommenden Frühjahr einleiten will. In Niedersachsen war diese eingeführt worden. „Unsere Skepsis gegenüber einer solchen Einführung hierzulande wurde durch die klare Ablehnung der Betroffenen bei einer Abstimmung darüber in Niedersachsen bestätigt“, so Rülke. Dort wird die Pflegekammer nun wieder abgewickelt.

„Wir sind gegen das Vorhaben des Sozialministers, der eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft in Baden-Württemberg ohne eine ehrliche und offene Abstimmung aller Pflegekräfte auf den Weg bringen will“, so Rülke. Wirkliche substantielle Vorteile seien durch eine solche Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und –beiträgen nicht zu erwarten, sondern lediglich eine zusätzliche Kostenbelastung der Beschäftigten. Rülke verwies auf das von der Fraktion aktuell beschlossene Papier zu Verbesserungen in der Pflege. „Einer überstürzten Einführung, wie sie Lucha jetzt plant, werden wir uns klar entgegenstellen“, kündigte Rülke an.

 

Die Haushaltslage des Landes nach der aktuellen Steuerschätzung von dieser Woche und die bevorstehenden Beratungen zum außerordentlichen Nachtragshaushalt wurden eingehend diskutiert. Rülke stellte fest, dass momentan belastbare Zahlen und eindeutige Angaben über Vorhaben der Landesregierung für die Haushaltsplanung fehlten. „Wir sind uns aber einig, dass wir einem maßlosen Marsch in die Verschuldung entgegentreten werden“, so Rülke und wies darauf hin, dass in Baden-Württemberg die Schuldenbremse gälte. „Wir werden sehr genau prüfen, ob die geplanten Ausgaben auch wirklich mit der Corona-Krise zu erklären sind. Die Landesregierung wird im Parlament die Neuverschuldung sehr genau begründen müssen“, so Rülke. Es dürfe auf keinen Fall sein, dass diese die Krise als Begründung nutze „alte, unerfüllte Wunschlisten der Ministerien“ zu befriedigen. Sollte die Landesregierung die Begründungen schuldig bleiben, kündigte Rülke an, auch den Gang vor die Gerichte nicht zu scheuen, gegebenenfalls mit der Fraktion der SPD.

 

„Das bevorstehende halbe Jahr bis zur Landtagswahl wird für das Parlament die Zeit der intensiven Arbeit“, so Rülke und kündigte in vielen Bereichen Initiativen an, so in den Bereichen Bildung und Digitalisierung, in denen der erhebliche Aufholbedarf des Landes in den vergangenen Monaten deutlich sichtbar geworden wäre, wie er abschließend feststellte.

 

Pflegepapier 202009

FDP/DVP fordert Kassensturz der Regierung vor einem Nachtragshaushalt.


Zur heutigen Sondersteuerschätzung für Baden-Württemberg sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

 „Die Steuerschätzer haben für Baden-Württemberg erfreulichere Zahlen als noch im Mai herausgegeben. Damit verringert sich das nominelle Defizit im Landeshaushalt für dieses und für das nächste Jahr deutlich. Das ist eine gute Nachricht.

Tatsächlich weiß die Landesregierung aber gar nicht, wie die Haushaltslage tatsächlich ist. Auf Nachfrage der FDP/DVP Fraktion konnte sie nicht sagen, wie sich in den einzelnen Haushalten Mehr- und Minderausgaben bzw. –einnahmen darstellen. Dazu waren vor dem Sommer von den bewilligten Corona-Mehrausgaben gerade mal erst rund 25% abgeflossen.

Wir fordern daher einen Kassensturz, bevor man über einen Nachtragshaushalt entscheidet. Und dann muss man alle Anstrengungen unternehmen, für dieses Jahr und für nächstes Jahr auf weitere Kredite zu verzichten.“

 

Sechs Themen, die Baden-Württemberg bewegen!

Teil 1: Wirtschaft, Finanzen und Digitalisierung

Ob Wirtschaft, Finanzen, Digitalisierung, Bildung, Pflege oder Polizei – Baden-Württemberg steht in vielen Bereichen vor großen Herausforderungen. Wir möchten euch unsere Ideen für das Land kurz und bündig in zwei Teilen vorstellen.

Im ersten Teil blicken wir heute auf die Themen Konjunktur, Digitalisierung und Finanzen. Denn: Alle Zahlen weisen darauf hin, dass wir vor einer handfesten Konjunkturkrise stehen. Die Politik muss angesichts dieser ernsten Situation eine Antwort darauf geben, wie es weitergehen kann. Wir haben ein Papier erstellt, in dem Wege aus der Wirtschaftskrise mit klarem liberalen Kompass dargestellt werden. Nur ein Vielklang aus Entlastungen, Entbürokratisierungen, unternehmerischen Freiräumen, Stärkung der Infrastruktur – vor allem im digitalen Bereich – und einer richtigen Technologiepolitik – etwa der Abkehr von der in vielerlei Hinsicht schädlichen Fokussierung auf batteriegetriebene Mobilität – wird den Aufschwung unterstützen können. Unsere Politik nach liberalem Kompass kann sich auch und gerade in schweren Zeiten treu bleiben. Verantwortung für morgen braucht eine klare Sicht auf die Realitäten und Ideen.

Wege aus der Wirtschaftskrise – ein liberaler Kompass

Umsatzausfälle in Milliardenhöhe und flächendeckende Kurzarbeit sind die Vorboten einer Rezession, bei der es um nicht weniger geht als unseren Wohlstand in Baden-Württemberg. Mit einem Konjunkturpaket im Volumen von rund 130 Milliarden Euro will die Bundesregierung den schwierigen Weg aus der Krise bewältigen. Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 mit dem Corona-Steuerhilfegesetz die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer, einen Kinderbonus sowie steuerliche Erleichterungen und Überbrückungshilfen gerade für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Diese Maßnahmen mögen geeignet sein, um das Konsumklima zu verbessern und die Konjunktur anzukurbeln. Sie sind aber auch verbunden mit Bürokratie und nur auf einige Monate angelegt. Vor allem aber bleiben Bundes- und Landesregierung weit hinter den aus unserer Sicht erforderlichen Maßnahmen zurück, die wir bereits Mitte Mai in einem Positionspapier dargelegt haben.

Für die FDP/DVP Faktion ist klar, dass es nur mit einem klaren liberalen Kompass und einem umfassenden Maßnahmenbündel gelingen kann, die Talsohle der Rezession schnell zu durchschreiten. Daher trägt das Papier unter dem Titel „Liberale Wege aus der Wirtschaftskrise“ zahlreiche Konjunkturimpulse zusammen, mit denen wir in zwei Sonderkonjunkturjahren die hiesige Wirtschaft auf Spur halten und den Wohlstand und die Arbeitsplätze im Land sichern wollen.


Mehr zum Thema

Grundlagen der Digitalisierung für den Alltag

Inzwischen ist es in fast jedem gesellschaftlichen Bereich selbstverständlich geworden, seine Geschäfte und Belange online abzuwickeln und erledigen zu können. Wir Freie Demokraten möchten, dass das auch bei Verwaltungsdienstleistungen selbstverständlich ist. Denn damit geht eine erhebliche Zeitersparnis einher, gleichermaßen für Verwaltungspersonal und Bürger. Auch eine Einsparung von unterschiedlichen Ressourcen ist damit möglich. Alles in allem sind E-Government-Dienste ein wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau.

Grundlage für jegliche Digitalisierungsbestrebungen ist ein flächendeckender Ausbau des Glasfasernetzes. Denn nur mit schnellem Internet lassen sich neue digitale Anwendungen und Produkte nutzen und weiterentwickeln. Für uns Freie Demokraten bedeutet schnelles Internet 1000 Mbit/s und nicht – wie für die Landesregierung – Bandbreiten von 30 Mbit/s. Wir müssen jetzt zukunftsorientiert handeln um den zunehmenden Bedarf an Bandbreite von Unternehmen, Verwaltungen und Privatpersonen decken zu können.

Um die Mammutaufgabe Digitalisierung stemmen zu können fordern wir Freien Demokraten die Einrichtung eines eigenständigen Digitalisierungsministeriums. Digitalisierung muss auf Landesebene endlich zur Chefsache gemacht werden, halbherzige und schlecht umgesetzte Lösungsansätze wie die Bildungsplattform „ella@BW“ können nicht unser Anspruch sein. Wir brauchen jetzt digitale Lösungen, die das Leben der Menschen einfacher und besser machen. Dabei müssen auch die potentiellen Risiken von Digitalisierung, wie etwa Cyber-Sicherheit und der Schutz kritischer Infrastruktur, ernst genommen werden. Für uns ist wichtig: Alle Menschen müssen von Digitalisierung profitieren und niemand darf sich zurückgelassen fühlen.

So möchten wir aus Baden-Württemberg ein #Smartesländle machen:


Bleibt alles anders

Corona-Krise wendet die Vorzeichen der Finanzpolitik der Landesregierung – scheinbar

Die Finanzpolitik der Landesregierung kam seither so seriös daher: keine neuen Schulden gemacht, sogar 1,25 Milliarden getilgt. Und nun, coronabedingt: 5 Milliarden Euro Schuldenaufnahme für Krisenhilfen, bis zu weiteren 7 Milliarden sind möglich aufgrund der Steuerausfälle in 2020 und 2021. Wahrscheinlich werden diese auch ausgeschöpft. Am Ende könnten 12 Milliarden Euro neue Kredite aufgenommen werden, bei einem Schuldenstand von 45 Milliarden und einem Haushaltsvolumen von ca. 53 Milliarden Euro pro Jahr.

Corona ist ein großer Einschnitt. Was aber wie eine 180 Grad-Wendung aussieht, passt in Wahrheit zum gezeigten Verständnis von Staatsfinanzierung der Grünen und CDU. Man sieht sich nicht in der Verantwortung für die Landesschulden, besonders nicht, wenn man dadurch andere Ausgaben kürzen muss. Daher hat das Land seit 2017 eben nicht, wie eigentlich vorgeschrieben, knapp 7 Milliarden Euro an Schulden getilgt, sondern eben nur 1,25. Der Rest wurde in Sanierungsinvestitionen umgeschichtet. Dass diese nötig sind, bestreitet niemand, aber eine seriöse Haushaltspolitik hätte diese stemmen können und trotzdem Schulden tilgen. Aber eben auf Kosten von Projekten und neuen Stellen!

Sich bei Einweihungen feiern lassen, ist eben attraktiver als Schulden zu tilgen, die draußen niemanden drücken. Und daher ist auch die Neigung der Regierungsfraktionen, bei der möglichen Schuldenaufnahme ans Äußerste des Zulässigen zu gehen, heute schon zu greifen. Das dies auf Kosten zukünftiger Generationen geht, ist bei den sonst so auf Nachhaltigkeit bedachten Parteien keine Überlegung wert.

Stephen Brauer

Land verliert Bonität aufgrund der weiterhin schlechten Bewertung des Schuldenstandes.

Zur Ratingabstufung des Landes Baden-Württemberg durch die Ratingagentur Standard & Poor´s (S&P) von der höchsten Kreditwürdigkeitsstufe “AAA” auf “AA+” sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Der Verlust des Triple-A-Ratings wiegt für Baden-Württemberg schwer. Die weiterhin schlechte Bewertung des Schuldenstandes des Landes (Note 4 von 6) sowie die weitere Kreditaufnahme führten zu einer Herabstufung auf AA+ durch die Ratingagentur Standard & Poor’s. Während Sachsen und Bayern weiterhin mit Bestnoten bewertet wurden, bekommt Baden-Württemberg die Quittung für unseriöse grün-schwarze Haushaltspolitik.

Dass die Finanzministerin Sitzmann hier keinen Zusammenhang mit dem Schuldenstand sieht, ist bezeichnend für die Einstellung „Nach mir die Sintflut“. Hätte die Landesregierung frühzeitig Kreditmarktschulden getilgt, hätte sie jetzt auch mehr Flexibilität, um im Rahmen der Corona-Krise weitere Schulden aufzunehmen. So bleibt ihr nur, viele ihrer Prestigeprojekte zu überdenken und endlich zu sparen.“

Landesregierung will riesige Schulden machen, hat aber angeblich Mittel übrig.

Zu Berichten über geplante Leistungsprämien von Landesministerien erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes ist gegen Leistungsprämien, nach vorher festgelegten Kriterien, überhaupt nichts einzuwenden. Nur so kann man gegen die Wirtschaft im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen.
Nur kann man das dann auch nicht von der wirtschaftlichen Situation abkoppeln, also beim Land von der Entwicklung der Einnahmen.
Schon zu verkünden, man müsse unbedingt mehr als sieben Milliarden Euro Schulden aufnehmen, aber anderseits nicht nur im Haushaltsvollzug nicht zu sparen, sondern auch noch Geld ´übrig´ zu haben, ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die durch den von der Landesregierung verordneten Lockdown empfindliche Einbußen hinnehmen mussten oder vor den Scherben ihrer Existenz stehen. Prämien auf Pump sind nicht zu rechtfertigen, so sehr sich das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch verdient haben mögen.
Die Ministerien haben sich schon für dieses Jahr große Mengen an Neustellen und Stellenhebungen genehmigen lassen. Das laut jetzigem Stand vor allem grün geführte Häuser hier instinktfrei agieren, zeigt wieder einmal deren lockeres Verhältnis zu den Steuergeldern der Landesbürger.“

Zur Vorstellung des Gesetzentwurfs eines Landesgrundsteuergesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Zuerst einmal begrüßt die FDP/DVP-Fraktion, dass die Regierungsfraktionen sich für die Möglichkeit, ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg einzubringen, entschieden haben. Damit wird das überbürokratische Scholz-Modell des Bundes vermieden.

Allerdings hat man das wertabhängige Modell nicht verlassen, und geht damit sehenden Auges in eine Vermögenssteuer, die abhängig von der Lage des Objekts die Steuer festsetzt.

 

Der Wert eines Grundstücks ist allerdings als Anknüpfungspunkt einer Grundsteuer völlig ungeeignet. Die Eigentümer, die dieses Grundstück teilweise jahrzehntelang halten, realisieren diesen Wert ja nicht. Und als Substanzsteuer wird hier auch nicht nach der Leistungsfähigkeit der Eigentümer gefragt. Das wäre, wie wenn man in Stuttgart für einen Einkauf 5% mehr Mehrwertsteuer bezahlen müsste, nur weil es dort gekauft wurde. Das würde auch keiner nachvollziehen können.

 

Dazu dient die Grundsteuer als Ausgleich für die Aufwendungen der Gemeinde für die Andienung des Grundstücks mit öffentlichen Leistungen. Der Wert des Grundstücks spielt hierfür aber ebenfalls keine Rolle.

 

Am Ende wird der Schwenk zur Wertabhängigkeit der Steuer besonders für Mieter und Eigentümer kleinerer Einheiten teurer werden. Mit einem reinen Flächenmodell, wie es die FDP/DVP vorschlägt, könnte dieses vermieden werden.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Koalition drückt sich um die für alle notwendige Haushaltskonsolidierung.


Zu Aussagen des Ministerpräsidenten für eine komplette Refinanzierung ausgefallener Steuereinnahmen über Kredite erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nun ist die Katze aus dem Sack: Die Landesregierung will alle potentiellen Steuermindereinnahmen über zusätzliche Schulden wieder reinholen. Maskiert wird diese haushalterische Bankrotterklärung mit der oft bemühten Weisheit, man dürfe nun ´nicht gegen die Krise ansparen´.

Damit drückt sich der Ministerpräsident davor, was landauf landab geschieht: mit kritischem Blick über die Haushalte gehen und sich von nicht unbedingt Nötigem zu trennen, sei es in den Kommunen, sei es in den privaten Haushalten. Der Rechnungshof hat dies der Landesregierung noch am Montag ins Stammbuch geschrieben.

In Wahrheit hat die ´Komplementärkoalition´ aber seit Anfang der Legislaturperiode überhaupt kein Interesse an Einsparungen oder Schuldentilgung bei besten Steuereinnahmen. Es ging nur um das Bedienen der eigenen Interessen. Um hier keine Abstriche machen zu müssen, geht man nun hemmungslos in die Verschuldung. Dabei wird die FDP/DVP Fraktion nicht mitmachen.“

Attraktivität des öffentlichen Dienstes muss weiter verbessert werden.


Anlässlich der Ersten Lesung von Änderung im Landesbesoldungsgesetz erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Rudi Fischer:

„Das Landesbesoldungsänderungsgesetz enthält richtige Maßnahmen wie die Anhebung im einfachen Dienst von A5 auf A6 oder die Umsetzung der Verbesserungen für Schulleitungen, aber auch die Reparatur einer weiteren – vor einem obersten Gericht gescheiterten – Verschlechterungen für Beamte der grün-roten Landesregierung. Die willkürliche Absenkung der Zuverdienstgrenze für Lebens- und Ehepartner bei der Beihilfe wird nun zurückgenommen, gut so.

Wichtig ist aber auch, was in diesem Gesetz fehlt. So wird die Landesregierung wohl nicht mehr die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten, die sie im Koalitionsvertrag vereinbart hatten, umsetzen, von einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit ganz zu schweigen. Da kann man lange von Verbesserungen der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Mangelberufen reden, die Taten sprechen eine andere Sprache.“

Von Haushaltskonsolidierung hört man bei Grünen und CDU kein Wort.


Zu Überlegungen der Regierungsfraktionen für neue Schulden und Rückzahlungszeiten erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Dämme bei Grün-Schwarz bezüglich der Landesschulden sind offenbar vollständig gebrochen. Jetzt hat man gesehen, dass Bayern und Nordrhein-Westfalen viel mehr Schulden machen und diese über einen längeren Zeitraum tilgen als Baden-Württemberg; man sieht sich offenbar nicht mehr auf Augenhöhe. Mehr Schulden müssen wohl her, koste es unsere Kinder, was es wolle.

Tatsächlich darf die Koalition schon heute eine Milliarde mehr Schulden machen als sie für den Ausgleich des Haushalts überhaupt benötigt. Und trotzdem schwadronieren sie noch über weitere Notkredite, um ja nicht in irgendeine seriöse Haushaltspolitik einsteigen zu müssen. Die schwäbische Hausfrau wendet sich ab mit Grausen.“

Haushaltskonsolidierung ist nötig – Kreditaufnahme muss begrenzt werden.


Zur heutigen Vorstellung der Denkschrift 2020 durch den Rechnungshof erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die FDP/DVP Fraktion dankt dem Rechnungshof für die wertvollen Hinweise, die er jedes Jahr zusammenträgt. Er leistet einen entscheidenden Beitrag für eine effiziente und zielgerichtete Verwaltung.

Die Mahnung des Rechnungshofs, den ausgefallenen Steuereinnahmen durch die Corona-Krise auch durch Haushaltskonsolidierung zu begegnen und nicht nur durch Kreditaufnahmen, unterstützt die FDP/DVP Fraktion.

Offenbar plant die Regierung ja, sogar noch mehr Kredite als in Höhe der vermutlich ausfallenden Steuereinnahmen aufzunehmen. Dies wäre eine zu große Hypothek zu Lasten kommender Generationen.

Besonders ärgerlich sind in der diesjährigen Denkschrift die Mängel, die der Rechnungshof beim Thema Breitbandausbau aufdeckt. Unpräzise Zielvorgaben, kaum Erfolgskontrolle, keine Strategie aus einem Guss – so kommen wir mit großem Mittelansatz nur schleppend voran. Der Corona-Lockdown sollte aber allen klargemacht haben, dass wir uns das nicht mehr leisten können.“

 

Aber Kommunen treffen noch weitere Einnahmeausfälle – im September nochmals bewerten.


Zur Ankündigung des Finanzministeriums, dass das Land die Kofinanzierung der Bundeshilfen zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle der Kommunen übernimmt, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Wir begrüßen ausdrücklich die Übernahme von über einer Milliarde an Gewerbesteuerausfällen der Kommunen durch das Land. Unsere Kommunen müssen handlungsfähig bleiben, damit wir aus der Corona-Krise schnell wieder herauskommen können.

Es bleibt aber abzuwarten, wie sich die gesamte Einnahmesituation der Kreise, Städte und Gemeinden entwickelt. Nicht nur die Gewerbesteuer schwächelt, die Kommunen hatten und haben auch viele weitere Einnahmeausfälle bei anderen Steuern sowie Gebühren. Nach der September-Steuerschätzung brauchen wir hier nochmal einen Kassensturz, um eventuell weiteren Unterstützungsbedarf feststellen zu können.“

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Einsparungen im Haushalt gefordert


Zu den Warnungen des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg vor einer massiven Neuverschuldung des Landes in einer drohenden Höhe von 12,2 Milliarden Euro für den Doppeletat 2020/21 sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Es wäre fatal, wenn von Seiten der Landesregierung nur abgewartet wird, wie viele Steuereinnahmen wegbrechen, um dann zum Ausgleich des Haushalts einfach in der gleichen Höhe neue Schulden zu machen.

Ich fordere von der Regierungskoalition Einsparungen im Haushalt. Es darf keinen grenzenlosen Schuldenkurs geben. Jetzt zeigt sich, ob die Landesregierung in der Lage ist, den Landeshaushalt verantwortungsvoll auch durch finanziell schwere See zu steuern.“

Die Chance mehr zu tilgen, um weniger Belastungen zu haben, wurde vertan.


Zur heutigen Abstimmung zur Einführung der Schuldenbremse in die Landesverfassung erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Aufgaben, die uns die Corona-Krise und der durch den Lockdown ausgelöste Wirtschaftseinbruch stellt, bringen uns im Landeshaushalt in große Probleme. Ein erwarteter Steuerausfall von im Moment 6,8 Milliarden im Doppelhaushalt wird sich nicht nur mit kurzfristigen Maßnahmen und einer Schuldenaufnahme innerhalb der Regelungen der Schuldenbremse abfangen lassen. Wir benötigen eine Aufgabenkritik um zu sehen, was wir uns noch leisten können und wollen.

Es ist nun früher als erwartet sichtbar geworden, dass der Wünsch-Dir-was-Haushalt des aktuellen Landeskabinetts, der in deutlichen Mehrausgaben ohne jegliche Schuldentilgung mündete, bereits da mehr auf die Landtagswahl als auf die Zukunft des Landes ausgerichtet war.“

Kommunen brauchen dazu noch die Unterstützung des Landes.


Zur heute veröffentlichten regionalisierten Steuerschätzung für Baden-Württemberg erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Die Steuerschätzung für dieses und nächstes Jahr, die ja noch auf wackligen Beinen steht, zeigt dringenden Handlungsbedarf auf. Die Landesregierung muss schnellstmöglich große Einsparpotentiale ausmachen und umsetzen, ggf. in einem Nachtragshaushalt.

Die Defizite einfach über Kredite zu kompensieren kommt für uns nicht infrage, zumal die Kommunen angesichts der dortigen noch schlechteren Steuerschätzung ebenfalls unsere Hilfe benötigen.“

Schuldenbremse hält handlungsfähig, aber lässt nicht übermütig werden.


In der heutigen zweiten Lesung der Einführung der Schuldenbremse in die Landesverfassung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Schuldenbremse bewährt sich schon, bevor sie in der Landesverfassung steht. Die Corona-Hilfen konnten so schnell auf den Weg gebracht werden, aber auch mit einem klaren Rückzahlungsfahrplan versehen. Das hält uns handlungsfähig, lässt gebeutelte Regierungsparlamentarier aber nicht übermütig werden.

Die Schuldenbremse sorgt dafür, dass außerhalb des Konjunkturausgleichs in Zeiten wegbrechender Steuereinnahmen gespart werden muss, und man nicht nur die Verschuldung nach oben treibt – das ist verantwortungsvolle Finanzpolitik. Nie war die Schuldenbremse so wertvoll wie heute.“

Freigegebenes Kreditvolumen aber trotzdem stärker zur Unterstützung der Wirtschaft nutzen.


In der Aktuellen Debatte zu einem Antrag auf Haushaltssperre der AfD erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Die finanzielle Situation des Landes Baden-Württemberg wird sich stark verändern. Aber es nützt niemandem, darüber in eine aktionistische Panik zu verfallen, wie es die AfD hier versucht. Inwieweit die steuerlichen Erleichterungen sowie der Konjunkturverfall aufgrund der Corona-Krise zu Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben führt, muss die Zeit zeigen. Die anstehende Steuerschätzung wird da ein erster Anhaltspunkt sein, mehr aber vermutlich noch nicht.

Trotzdem darf man die vom Landtag für Soforthilfen freigegebene Kredite nicht zurückhalten. Diese sind nicht dazu da, über die Zeit den normalen Haushalt zu konsolidieren, sondern um Pleiten und Arbeitsplatzverluste in der baden-Württembergischen Wirtschaft zu vermeiden. Hier ist die Landesregierung zu zögerlich, siehe etwa das längst überfällige Programm für den Tourismus.

Und über die Hintertür einer Haushaltssperre am Ende nur unliebsame Projekte verhindern zu wollen, wie die AfD vorgeht, wird der Sache nicht gerecht. Wir brauchen eine seriöse Datenbasis, um weitere Schritte entscheiden zu können. Aber selbstverständlich erwartet die FDP/DVP Fraktion von der Landesregierung, dass jetzt vor einer eventuellen Sperre nicht noch schnell die Lieblingsprojekte der jeweiligen Minister auf den Weg gebracht werden.“

Soforthilfen für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern endlich auf den Weg bringen.


Zur Neuregelung, dass Unternehmen einen Teil der Steuervorauszahlungen zurückbekommen können, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist das Gebot der Stunde, den Unternehmen die Liquidität zu erhalten. Dazu ist die Mobilisierung der Steuervorauszahlungen ein richtiger Schritt. Denn noch immer dauert es lang, bis Kredite fließen und weitere staatliche Maßnahmen greifen. Deshalb halte ich es für unabdingbar, die Soforthilfen auch für die mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern endlich auf den Weg zu bringen.“

Das Land hat noch großen finanziellen Spielraum, der jetzt genutzt werden muss.


Zur heutigen Information der Landesregierung im Finanzausschuss über den Stand der Auszahlungen für die Unternehmenshilfen erklären der finanzpolitische Sprecher der der FDP/DVP Fraktion im Landtag, Stephen Brauer, und der Sprecher für Handwerk und Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert:

Brauer: „Es ist unverständlich, dass sich die Landesregierung bei der direkten Unterstützung von Unternehmen ab 50 Arbeitnehmern zurückhält. Dies, zumal der Bund einen Großteil der Soforthilfen für kleinere Unternehmen übernimmt. Nach der heutigen Finanzausschusssitzung ist klar, dass finanzieller Spielraum für Soforthilfen für die mittelständische Wirtschaft gegeben ist.“

Schweickert: „Spätestens jetzt ist es an der Zeit, entschieden mit Direkthilfen zu handeln. Allein mit Krediten ist es nicht getan. Diese verschieben die Liquiditätslücke lediglich in die Zukunft.“

Nur Überbrückungskredite werden dem Hilfebedarf nicht gerecht.


Zu Informationen zum aktuellen Stand der Corona-Finanzhilfen anlässlich einer Finanzausschusssitzung erklären der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer, und der haushaltspolitische Sprecher, Rudi Fischer:

Brauer: „Nachdem wir nun einen Kassensturz haben, fordern wir die Ausweitung der Soforthilfen für Mittelständler mit mehr 50 Arbeitnehmern. Wir haben die Mittel, zumal der Bund bei der Förderung der kleinen Unternehmen bis 10 Mitarbeiter nun die Länder entlastet.“

Fischer: „Wir brauchen für den Mittelstand in Baden-Württemberg mehr als Überbrückungsmittel. Reine Liquiditätshilfen verschieben das Problem nur in die Zukunft. Die Möglichkeiten im Haushalt sind dafür vorhanden.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP/DVP Fraktion zur Lockerung der Schuldenbremse im Bedarfsfall bereit.


In der Debatte über finanz- und wirtschaftspolitisch erforderlichen Maßnahmen angesichts der Corona-Krise schilderte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Haltung seiner Fraktion dazu, entscheidende Schritte zu unterstützen.

Die FDP/DVP Fraktion trüge eine Lockerung der Schuldenbremse für den Landeshaushalt mit, weil dies zur Krisenbekämpfung erforderlich sei, kündigte Rülke an. „Es muss alles dafür getan werden, dass die Wirtschaft in unserem Land nicht abstürzt“, forderte Rülke und wies darauf hin, dass besonders betroffene Branchen, wie beispielsweise Gastronomie, Schausteller, Messebau, Handel und Soloselbständige jetzt rasche und unbürokratische Hilfe benötigten, um nicht in einen Insolvenzstrudel zu geraten.

„Dazu ist es jetzt das Gebot der Stunde, dass die schnelle finanzielle Hilfe auf langwierige vorgelagerte Prüfverfahren verzichten kann. Nach der Krise kann dann geprüft werden, wo direkte Zuschüsse in Kredite umgewandelt werden können, um mittelfristig Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden“, so Rülke. Die Zuständigkeit für die Anträge sieht er idealerweise beim Wirtschaftsministerium. „Jetzt darf keine Zeit verloren werden“, so Rülke und forderte vom zuständigen Ministerium, parallel ein rasches und einfaches Antragsverfahren zu entwickeln. Dieses solle dann bereits vor Beginn der Antragsfrist an die betroffenen Branchen kommuniziert werden, „sodass Anträge praktisch mit der Landtagsentscheidung gestellt werden können“, schlug Rülke abschließend vor.

Forderung nach Vorsorge durch zweckgebundene Rücklagen.


„Ein Blick in die Vermögensrechnung genügt, um zu sehen, wie dramatisch sich die langfristige Situation des Landeshaushalts darstellt“, so der finanzpolitische Sprecher der FDP/ DVP Fraktion, Stephen Brauer.

Bereits Ende 2017 beliefen sich laut der Denkschrift des Rechnungshofes die Pensionsrückstellungen auf 176,6 Mrd. €, so Brauer, und im Jahr 2020 seien die Verbindlichkeiten gegenüber künftigen Versorgungsempfängern bereits auf 190 Mrd. € angewachsen. „Dies ist fast das Vierfache des Landeshaushalts“, so Brauer und mahnt: „Wenn die Landesregierung hier nicht schnell umsteuert und nachhaltige Finanzpolitik betreibt, müssen dies die Pensionäre ausbaden, die schon während ihrer aktiven Zeit finanzielle Einbußen hinnehmen mussten. Dies waren beispielsweise die Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld oder die Eigenbeteiligung bei der Krankenversicherung.“ Vor allem über den geburtenstarken Jahrgängen schwebe nach seinen Worten „das Damoklesschwert der Pensionskürzung.“ Vom Prinzip, dass die Grausamkeiten ab dem Jahrgang 61 beginnen, müsse abgewichen werden, indem die Landesregierung endlich echte Vorsorge durch die Bildung zweckgebundener Rücklagen betreibe, forderte Brauer und abschließend: „Fangen Sie endlich damit an. Ansonsten bricht uns dieser fiskalpolitische Blindflug das Genick.“

Jede Wertkomponente ist faktisch eine Vermögenssteuer


Zur Debatte um eine Landesregelung einer Grundsteuerbemessungsgrundlage erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Nun rächt sich, dass die Koalition die inhaltliche Frage, wie eine Grundsteuerregelung in Baden-Württemberg aussehen könnte, so lange aufgeschoben hat. Bereits im letzten Sommer war klar, dass es eine Länderöffnungsklausel geben wird und man diese nutzen würde.

Das Thema ist komplex, doch ist das Interesse des Landes klar. Es muss eine möglichst einfach zu erhebende und einfach zu überprüfende Bemessungsgrundlage hergestellt werden, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt. Diese soll möglichst unbürokratisch sein, und eine starke Mehrbelastung Einzelner vermeiden. Eine Wertkomponente, wie von Grünen und Teilen der CDU nun gewünscht, ist dafür nicht nötig.

Eine Wertkomponente bei der Grundsteuer ist allerdings eine Vermögenssteuer, die ohne Ansehen der persönlichen Leistungsfähigkeit erhoben wird. Das lehnt die FDP/DVP-Fraktion entschieden ab.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Die Tilgung von Altschulden ist für die FDP zentral.


Zur heutigen ersten Lesung zur Einführung der Schuldenbremse in die Landesverfassung erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die gemeinsame Anstrengung für eine eigene Regelung der Schuldenbremse in Baden-Württemberg war die Mühe wert. Eine passgenaue Schuldenbremse, die uns einerseits für Notlagen handlungsfähig hält, andererseits aber eine nachhaltige Finanzpolitik zugunsten der kommenden Generationen sichert, haben wir hier zusammen vorgelegt.

Dabei ist uns wichtig, dass die Feststellung einer Notlage nicht der Willkür einer knappen Regierungsmehrheit unterliegt, sondern diese dafür eine breitere Unterstützung aus der Opposition gewinnen muss.

Dazu ist der Ausgleich des Kontrollkontos, also der Altschulden aus der seitherigen Regelung, ein wichtiges Anliegen für die Glaubwürdigkeit unserer Neuregelung gewesen. Dies konnten wir zusammen mit der SPD durchsetzen.

In der politischen Debatte wird die Schuldenbremse teilweise kritisch beleuchtet und ihre Aufweichung oder gar Abschaffung gefordert. Eindeutig ist aber, dass bei den aktuellen Haushaltsüberschüssen eine Debatte über neue Schulden fehl am Platz ist. Dies kann dem Bürger nicht vermittelt werden. Häufig stehen ja hinter diesen Debatten über die Schuldenbremse Wünsche für weitere dauerhaften Sozialausgaben, die man so einfach finanzieren möchte. Dies lehnt die FDP/DVP-Fraktion entschieden ab.“

Zur heutigen dritten Lesung des Finanzhaushalts im Landtag erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Hier sehen wir wieder einmal ein Beispiel für die Tatsache, dass Haushalte in guten Zeiten ruiniert werden. Nochmal ein großer Schluck aus der Ausgaben-Pulle, eine hohe Zahl an Mehrstellen, und damit viele Verpflichtungen für die Zukunft. Und das bei absehbar schlechter werdender Konjunktur.

Dafür keine Absenkung der Grunderwerbsteuer, kaum Schuldentilgung, eine Vielzahl von Ausgabenprogrammen ohne gemeinsame Klammer. Ein roter Faden ist in diesem Haushalt nicht erkennbar, sondern die Komplementärkoalition in Reinkultur. Jeder Partner bedient seine Klientel, koste es was es wolle.

Dabei hat man auch sehenden Auges den Konflikt mit den Kommunen in Kauf genommen. Die kürzliche Einigung ist nun zufriedenstellend, aber man muss schon sagen, dass die Koalition lieber die ministeriale Wunschliste abgearbeitet hat, anstatt den Kommunen den notwendigen Ausgleich ihrer von oben verordneten Mehrkosten zuzusagen. Das spricht Bände.“