Zur Meldung, Grünen-Landeschef Oliver Hildenbrand wolle freie Mittel des Landeshaushalts zum Abbau des Überstundenbergs bei der Polizei nutzen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Seit Jahren fordert die FDP die Abschmelzung des Überstundenberges bei der Polizei durch Auszahlungen und jedes Jahr scheiterte sie an der Verweigerungshaltung der Grünen. Statt die Arbeit der stark belasteten Polizisten so auch zu würdigen, haben die Grünen lieber Millionen in ihre ideologischen Projekte gesteckt.

Die Polizisten werden dies und die steten grünen Misstrauensbekundungen gegen die Polizei, wie sie sich beispielsweise in der Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht äussern, nIcht vergessen.“

 

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Stuttgarter Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, verlangt von Finanzministerin Edith Sitzmann, sich zu erklären. Die WELT am Sonntag hatte am 26. August 2018 auf Seite 5 berichtet, das Land Baden-Württemberg habe bei Zinswetten einen Verlust von 4 Milliarden Euro erlitten. Rülke hatte daraufhin Sitzmann dazu aufgefordert, die Zinswetten zu beenden. Daraufhin hatte das Finanzministerium in der Pforzheimer Zeitung vom 27. August 2018 die Vorwürfe bestritten und erklärt, Rülkes Forderung sei „unredlich und falsch“. In der heutigen Ausgabe der WELT findet sich auf Seite 5 zudem eine Statistik der Bundesländer, in der die Zahl noch einmal bestätigt wird und Baden-Württemberg die traurige Position des Spitzenreiters bei den Verlusten einnimmt.

„Wenn an dem Bericht der WELT nichts dran ist, dann soll Frau Sitzmann rechtlich gegen die Zeitung vorgehen. Wenn er aber stimmt, dann soll Sie dem Steuerzahler sehr genau erklären, weshalb sie mit seinem Geld zockt!“, so der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion.

Stephen  Brauer


Sprecher für Finanzen und Kultur

Ihr Abgeordneter aus dem Wahlkreis Schwäbisch Hall

Der Landkreis Schwäbisch Hall liegt zu 100% im Ländlichen Raum. Er stellt für uns Heimat sowie Lebens und Wirtschaftsraum dar. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land hat bei uns Verfassungsrang. Dieses Ziel gilt es täglich zu verteidigen. Schnelles Internet, 5G-Standard beim Mobilfunk, ein gut ausgebautes Straßennetz sowie eine zeitgemäße Gesundheitsversorgung sind die Voraussetzungen für die Zukunft des Ländlichen Raums. Ein vielgliedriges Schulsystem und attraktive Studienangebote bilden die Grundlage für Wohlstand und Wachstum in unserer Region.

Ihr Stephen Brauer

  • Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst
  • Ausschuss für Finanzen

Wahlkreis:

22-Schwäbisch Hall

Ansprechpartner:

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Roßfelder Straße 65/5
74564 Crailsheim

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+49 7951 469-1550

Fax:

E-Mail:

stephen.brauer.wk1@fdp.landtag-bw.de

Bürozeiten:

Geboren am 25. September 1970 in Crailsheim; verheiratet, ein Kind.

Grundschule in Onolzheim. Albert-Schweitzer-Gymnasium in Crailsheim.

1990 Abitur am Wirtschaftsgymnasium in Crailsheim.

1990 bis 1991 Grundwehrdienst in Tauberbischofsheim.

1991 bis 1996 Studium der Wirtschaftspädagogik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen/Nürnberg; Abschluss als Diplom-Handelslehrer.

1997 bis 1999 Referendariat und Zweites Staatsexamen.

1999 bis 2003 Lehrer an der Theodor-Heuss- Schule in Reutlingen.

2003 bis 2006 Akademiereferent an der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen.

2006 bis 2010 Lehrer am Kreisberufsschulzentrum Ellwangen.

2010 bis 2018 Lehrer an der Kaufmännischen Schule Crailsheim. Dozententätigkeiten an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg.

Seit 2008 Vorsitzender des FDP-Kreisverbands Schwäbisch Hall und Stv. Bezirksvorsitzender des FDP-Bezirksverbands Heilbronn/ Franken;

2009-2014 und wieder seit 2019 Mitglied des Kreistags von Schwäbisch Hall

Vorsitzender der FDP-Fraktion im Kreistag von Schwäbisch Hall

Seit 1. August 2018 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg

Seit 2020 Vorsitzender des Sportkreises Schwäbisch Hall

Mitglied in den Beiräten: Haus der Geschichte, Kunststiftung Baden-Württemberg, Theaterhaus Stuttgart, Akademie Schloss Solitude

Mitglied des Kuratoriums der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg

Mitglied im Beirat der TanzSzene BW

Oberstudienrat an der Kaufmännischen Schule Crailsheim (Dienstverhältnis ruht wegen Mandats)

Mitglied des Verwaltungsrats der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim von 2014 bis 2019.

Aufsichtsrat des Kreisklinikums Crailsheim 2019 bis 2020.

Aufsichtsrat der Service GmbH des Württembergischen Landessportbund (WLSB) seit Dezember 2021

Eingetreten am 1. August 2018 für den ausgeschiedenen Abg. Dr. Friedrich Bullinger

Mitglied in den Ausschüssen Finanzen; Wissenschaft, Forschung und Kunst

Zum vom grünen Fraktionsvorsitzenden angekündigten Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt mit zusätzlichen Ausgaben sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Hier soll ein Nachtrag zum Haushalt beschlossen werden mit dem einzigen Ziel, diesen weiter aufzublähen, obwohl er sich ohnehin schon auf Rekordhöhe befindet. Dafür ist Grün und Schwarz jede Begründung recht.

Statt die riesige Chance zu nutzen, endlich engagiert in die Schuldentilgung des Landeshaushalts einzusteigen und damit für künftige Herausforderungen mehr Freiräume zu schaffen, werden die üppig sprudelnden Steuereinnahmen mit vollen grün-schwarzen Händen ausgegeben.“

Zum Frühjahrs-Konjunkturbericht des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertages sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die Freude über die wirtschaftlich guten Verhältnisse und der dadurch sprudelnden Steuerkassen im Land dürfen die Politik jetzt nicht dazu verleiten, in fröhlicher Reglosigkeit zu verharren. Ganz im Gegenteil: Wer genau hinsieht, erkennt mögliche Gewitterwolken am Horizont, die zu einer raschen Abkühlung bei der Konjunktur führen können.

Dazu zählen die Unsicherheiten und Handelshemmnisse auf dem Weltmarkt, wobei sich hier zu den bekannten Sorgenkindern Russland, Türkei und China seit einigen Monaten auch die USA gesellt. Weitere Beschränkungen bis hin zu einem Handelskrieg wären hier aufgrund der engen und traditionellen wirtschaftlichen Verflechtungen besonders schmerzhaft. Statt defensivem Agieren fordern wir politisch den mutigen Kurs in Richtung eines neuen transatlantischen Handels- und Investitionsabkommens. Dahingehend ermutigende Signale aus Washington, beispielsweise durch den Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten (USTR), die auch der Wirtschaftsministerin bekannt sind, sollten vor dem drohenden Handelskonflikt jetzt dringend  aufgegriffen und mit konkreten Maßnahmen verfolgt werden.

Ein weiterer Schlüsselfaktor sind die Unternehmenssteuern. Wenn wir nicht weltweit Opfer eines schädlichen Unterbietungswettbewerbs sein wollen, müssen wir ein zukunftsfähiges und weniger bürokratisches Steuersystem schaffen, das  stärkere Anreize für Innovationen setzt und Leistung steuerlich entlastet. Bei allen erforderlichen Maßnahmen gilt: Nichtstun ist in wirtschaftlich guten Zeiten ein doppelter Fehler.“

In der Debatte um familienfreundliche Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Gerhard Aden:

„Die Preise für Immobilien und Mieten steigen stark an, vor allem in Ballungsräumen. Besonders für junge Familien wird der Wohnraum knapp. Da sollte der Staat nicht auch noch als Preistreiber auftreten und zusätzlich 5% des Kaufpreises als Steuer einsacken. Wir Freie Demokraten wollen daher einen Freibetrag in Höhe von 500.000€ für den Erwerb von Wohneigentum für natürliche Personen, damit die Familien wieder ein Stück näher an ihr Eigenheim kommen können. Entsprechende Initiativen von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein liegen im Bundesrat. Wir fordern die Landesregierung auf, hier ebenfalls tätig zu werden.

Gleichzeitig wollen wir ein Steuerschlupfloch stopfen, die sogenannten „share deals“. Denn wenn Unternehmen nicht vollständig an neue Eigentümer übertragen werden, wird für die in der Firmenmasse befindlichen Immobilien keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies mag unternehmerisch manchmal sinnvoll sein, wird heute aber häufig dazu verwendet, nur noch aus Steuerspargründen Reste eines Unternehmens bestehen zu lassen. Auch hier fordern wir die Landesregierung auf, auf Bundesebene tätig zu werden.“

Zur Meldung, dass die beiden Regierungsfraktionen bei den Vorschlägen zur Schuldentilgung im Doppelhaushalt 2018/2019 noch auseinanderlägen, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Messlatte für die Tilgung von Kreditmarktschulden ist die Landeshaushaltsordnung.
Je nach Steuermehreinnahmen sprechen wir hier von bis zu zwei Milliarden Euro im Doppelhaushalt. Grün und Schwarz mögen sich noch darum streiten, ob sie diese Messlatte mehr oder weniger deutlich reißen. Tatsache ist: Sie gehen aufrecht darunter hindurch.“

Zur Meldung, die baden-württenbergischen Finanzämter hätten im vergangenen Jahr so viele Steuern eingenommen wie nie zuvor, sagte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Ministerin Sitzmann bilanziert für 2016 in Relation zu 2015 einen Zuwachs der Steuergelder von 3,5 Milliarden Euro und bleibt offenbar jeden Hinweis schuldig, was mit dem Geld geschehen soll. Zusätzliche Schuldentilgung im Interesse der Zukunftsfähigkeit unseres Landes? Fehlanzeige. Wir dürfen gespannt sein, wann der nächste Hinweis auf die Notwendigkeit zur Tilgung ,impliziter Schulden‘ kommt.

Grün-Schwarz ist sehr erfinderisch, wenn es darum geht, Gelder zu bunkern, ohne einen Gedanken darauf zu verwenden, was es bedeutet, dass unser Land sich mehr und mehr verschuldet. Wer Finanzpolitik in dieser Weise betreibt, spielt mit der Zukunft unserer Bürgerinnen und Bürger. Noch nie gab es so viele Steuergelder, noch nie wurden sie derart planlos verwendet.“

In der heutigen Landtagsdebatte zum Gesetzentwurf zur Änderung des Steuersatzes bei der Gewerbesteuer erklärte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Gerhard Aden:

„Die Grunderwerbsteuer ist, insbesondere für junge Familien, einer der  wesentlichen Gründe für die wachsenden Schwierigkeiten, Wohneigentum zu erwerben, und das obgleich die Einnahmen in den letzten Jahren stark angewachsen sind. Das Land profitiert hier von den steigenden Immobilienpreisen, die  es mit erhöhten Anforderungen für das Bauen mit provoziert hat – ein Teufelskreis zugunsten des Staatssäckels.

Diese negative Entwicklung wollen wir durchbrechen und einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro für den Erwerb von Wohneigentum durch natürliche Personen einführen. Dabei können auch mehrere Erwerbungen bis zur Maximalhöhe des Freibetrags angerechnet werden. Auf diesem Wege wird der Wohnungsbau gezielt entlastet und die Bürgerinnen und Bürger erhalten etwas von dem zurück, was ihnen durch die steigende Steuer- und Abgabenlast und die sogenannte kalte Progression genommen wurde. Damit leisten wir einen Beitrag zur Altersversorgung durch mietfreies Wohnen im Alter.“

Die erste Klage gegen Gebühren für internationale Studenten beim Freiburger Verwaltungsgerichtshof dokumentiert für Nico Weinmann, Vorsitzender des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Fraktion, die Brisanz der Thematik:

„Der klagende Student verweist zu Recht darauf, dass die Regelung, wie sie in Baden-Württemberg ausgestaltet und eingeführt wurde, inakzeptabel ist. Nicht-EU-Ausländer mit Studiengebühren von 1500 Euro pro Semester zu belasten, die nur in geringem Maße den Hochschulen zugutekommen, ist weder sinnstiftend noch Ausdruck  entwicklungspolitischer Verantwortung der Landesregierung. Allein allgemeine und nachlaufende Studiengebühren nach ,australischem Modell‘ wären nach unserer Überzeugung eine gerechte Lösung, von welchen das Land und die Studenten profitierten.“

Zum Ergebnis der Mai-Steuerschätzung mit einem Plus von 54,1 Milliarden vor allem bei den Ländern und Kommunen erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Aktuelle Steuerschätzung lässt für Baden-Württemberg deutlich mehr Steuermehreinnahmen erwarten, als die Landesregierung in der Mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt hat. Wir sind gespannt, welche Ausflüchte die Finanzministerin nun findet, um nicht in die Schuldentilgung einsteigen zu müssen. Wir sagen wiederum: Wenn nicht jetzt, wann dann?“

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, Nico Weinmann, kritisiert den Hochschulgebühren-Kurs der zuständigen Landesministerin Theresia Bauer scharf. Diese hatte angesichts von geplanten Hochschulgebühren für Nicht-EU-Studierende Ausnahmemöglichkeiten für Studierende aus weniger entwickelten Ländern in Aussicht gestellt.

Weinmann sagte dazu: „Die ganze Absurdität der Hochschulgebühren für ausländische Studierende wird jetzt sichtbar. Erst werden Gebühren umständlich für bestimmte Nationalitäten erhoben, jetzt gibt es davon wieder Ausnahmen. Das bedeutet eine weitere Vermehrung des bürokratischen Aufwands, der die ohnehin übersichtliche Mittelzuweisung an die Hochschulen des Landes weiter schmälern wird.“

Der Hochschulexperte bezeichnet die Gebührenordnung als „komplette Fehlkonstruktion“. Bauer betreibe nach Aussagen Weinmanns „kurzsichtige Situationspolitik“. Erst habe sich die Hochschulministerin für die generelle Abschaffung der Gebühren feiern lassen, jetzt sei mit Ausnahmeschaffungen beschäftigt.

„So sieht keine gerechte Gebührengestaltung für Hochschulen aus, die die Finanzierung wirklich verbessert. Nachlaufende und für alle geltende Studiengebühren schaffen Fairness. Ministerin Bauer schafft Verwirrung“, so Weinmann abschließend.

Die Nach der Expertenanhörung zum Gesetzesentwurf zur Einführung von Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern zieht der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, ein klares Fazit:

„Die Experten fanden heute deutliche Worte zu dem Studiengebühren-Vorhaben der Landesregierung. Der Gesetzesentwurf taugt weder, um tatsächlich haushaltswirksam ernstzunehmende Mehreinnahmen zu generieren, noch ist er sozial oder der Lehrqualität zuträglich. Die zahlreichen Ausnahmetatbestände machen das Gesetz nicht nur ineffektiv, sondern auch sehr bürokratisch. Alle Experten waren sich einig, dass der kleine Anteil an der Gebühr, der an den Hochschulen verbleiben soll, nicht ausreichen wird, um eine Verbesserung der Betreuung von ausländischen Studierenden zu schaffen.“

Als Holzweg bezeichnete der bildungsökonomische Experte die Absicht, allein die Zweit- und internationalen Studierenden zur Kasse zu bitten. Dies sei weder effektiv noch gerecht und lasse eine politische Gesamtkonzeption bei der Landesregierung vermissen. Allein die allgemeinen und nachlaufenden Studiengebühren nach australischem Modell könnten diese Effekte freisetzen, wie es die FDP-Landtagsfraktion bereits seit Jahren betont.  Die Arbeitgeberverbände bedauerten hierzu ausdrücklich, dass weder die aktuelle noch die letzte Landesregierung bereit gewesen sei, sich überhaupt mit der Einführung allgemeiner, nachlaufender Gebühren zu beschäftigen.

Die diskriminierende Gebühr schreckt aber, trotz der zahlreichen Ausnahmen, auch Studierende ab, die beispielsweise aus Entwicklungsländern kommen. Deren finanzieller Spielraum reiche nicht aus, um die Gebühren in Höhe von 1500 Euro zu leisten. Nach Expertenmeinung handele sich es sich um einen entwicklungspolitischen Irrweg. Offensichtlich hielt es Ministerin Bauer aber nicht für nötig, sich die zahlreichen und fundierten Einwände gegen ihr tabubrechendes Gesetz anzuhören und war während der Anhörung nur sporadisch anwesend.

Zum Vorhaben von Grün-Schwarz, Studiengebühren für internationale Studenten einzuführen, erklärte Nico Weinmann, Arbeitskreisvorsitzender Hochschule der FDP-Fraktion:

“Ministerin Bauer wird nicht müde zu behaupten, dass die Einführung der Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer unumgänglich sei, um Mehreinnahmen zu erzielen. Von den bisher im Haushalt vorgesehenen 5,4 Millionen Euro bleiben nun nur noch erwartete 3,5 Millionen Euro durch die zahlreichen Ausnahmen. Scheinbar erhielt die grüne Ministerin, selbst aus der eigenen Partei, vehementen Gegenwind. Nun beobachten wir die Rolle rückwärts und die Schaffung von Umgehungsmöglichkeiten. Die BW-Stiftung soll eine Million Euro für Stipendien aufbringen, um den misslungenen Gesetzesentwurf zu retten.

Schließlich müssen wir feststellen, dass immer noch daran festgehalten wird, dass lediglich ein Fünftel der Gebühren an den Hochschulen verbleiben soll. Eine Verbesserung der Qualität der Lehre – das einzige legitime Argument für die Einführung von Studiengebühren – wird jedoch ausbleiben. Die Behauptung, dass ein geringer Verwaltungsaufwand zu erwarten sei, ist pure Augenwischerei. Es ist absehbar, dass mit jedem Ausnahmetatbestand im Gesetz mehr Arbeitskraft in der Verwaltung der Hochschulen gebunden wird. Der kleine Anteil der Gebühr, der an den Hochschulen verbleiben soll, wird von diesem Arbeitspensum wohl gänzlich aufgezehrt werden.“

Zur Meldung, dass Studenten in Heidelberg am heutigen Tag gegen die mögliche Wiedereinführung allgemeiner Studiengebühren demonstrieren, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Fünf Jahre nach Abschaffung der allgemeinen Studienbeiträge, für die sich die Grünen feiern ließen, regt sich studentischer Protest. Zu Recht, denn die Grünen haben die allgemeinen Studienbeiträge noch in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2016 verteufelt. Ministerin Bauer bittet nun die internationalen Studierenden zur Kasse und durchbricht damit Barrieren der grünen Ideologie einer kostenfreien Hochschulbildung.

Dieser grüne Tabubruch ist besonders deshalb absurd, weil die Beiträge nicht gezielt zur Verbesserung der Lehrqualität eingesetzt werden sollen, sondern nur der Konsolidierung des Landeshaushalts dienen.

Nach Auffassung der Liberalen ist eine diskriminierungsfreie Eigenbeteiligung aller Studierenden an den Kosten des Studiums möglich – jedoch nur dann, wenn der studentische Geldbeutel während des Studiums geschont wird.

Die Beiträge sollten sozialverträglich durch nachlaufende Studiengebühren nach dem australischen Modell erhoben werden. Diese werden erst fällig, wenn das Einkommen eines Absolventen eine festgelegte Untergrenze überschreitet.“

Zur Meldung, dass die Landesregierung zum Wintersemester 2017/2018 Studiengebühren von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten erheben wolle, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„In der Not, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung aus dem Budget des Wissenschaftsministeriums zu bringen, bricht die grüne Ministerin Bauer Tabus.

In der Landtagswahl haben sich die Grünen für die Abschaffung der Studiengebühren feiern lassen. Nun sollen ausländische Studierende mit bis zu 1500 Euro zur Kasse gebeten werden.

Die FDP-Landtagsfraktion hält eine Eigenbeteiligung aller Studierenden an den Kosten des Studiums grundsätzlich für zielführend – wenn sie unmittelbar der Qualität der Lehre an den Hochschulen zugutekommen. Diese sollten sozialverträglich, orientiert an dem australischen Modell, nach Studienabschluss erhoben werden. Fällig würde sie erst, wenn das Einkommen eines Absolventen eine festgelegte Untergrenze überschreitet.

Die Haushaltskonsolidierung halten wir aber für ein unlauteres Motiv für die Erhebung von Studiengebühren“, betont Hoher.

Zur Meldung, dass die Landesregierung mit einer Gesetzesänderung zukünftig Studiengebühren von internationalen Studenten erheben wolle, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Die grün-schwarze Doppelmoral und die Schizophrenie der Grünen finden erneut Ausdruck im nun begonnenen Gesetzgebungsverfahren der Landesregierung. Im Jahr 2012 haben sich die Grünen für die Abschaffung der Studiengebühren feiern lassen und dies auch in ihrem Wahlprogramm 2016 betont – nun sollen sie über die Hintertreppe wieder eingeführt werden um, den Landeshaushalt zu konsolidieren. Die Landes-CDU hatte sich im Wahlprogramm gegen die Wiedereinführung von allgemeinen Studiengebühren gestellt und nutzt nun das sprachliche Schlupfloch, nicht allgemeine, sondern, nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion, ganz klar diskriminierende Studiengebühren einzuführen.

Wir Liberalen halten grundsätzlich eine Eigenbeteiligung aller Studierenden an den Kosten des Studiums für möglich – wenn sie sozialverträglich durch nachlaufende Studiengebühren nach dem australischen Modell erhoben wird. Diese werden erst fällig, wenn das Einkommen eines Absolventen eine festgelegte Untergrenze überschreitet und belasten den studentischen Geldbeutel nicht schon während des Studiums.“

Zur Meldung, Ministerpräsident Kretschmann habe große Bedenken gegen die Pläne des Bundes und sähe Veranlassung, wesentliche Inhalte der getroffenen Vereinbarung mit dem Bund zu kritisieren, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Gestern noch ließ sich der Ministerpräsident für den vereinbarten Kompromiss mit Frau Merkel feiern. Heute beklagt er sich über den selbst gewählten Kompetenzverlust unseres Landes. Das ist nicht allein paradox, sondern ein weiterer Beleg dafür, wie realitätsfern bei uns regiert wird.

Kretschmann hätte früher überlegen sollen, was es bedeutet, klassische Landesdomänen wie Verkehr und mehr noch Bildung für einen Tagestriumph preiszugeben. Die Folgen seiner Niederlage tragen einmal mehr die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs.“

In der Debatte zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zur Einigung zwischen Bund und Ländern über die Finanzbeziehungen ab 2020 zeigte sich der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP, Dr. Hans-Ulrich Rülke, skeptisch im Kontext der Auswirkungen auf das Land.

„Die Ländervertreter haben sich angesichts der drohenden Schuldenbremse über den Tisch ziehen lassen. Herr Schäuble hat einen kleinen Topf Honig auf den Tisch gestellt und die Länderfinanzminister sind wie Fliegen daran kleben geblieben. Die Abgabe von Kompetenzen an den Bund war für das Land in der Vergangenheit nicht immer gut, zumal was den Verkehrsbereich betrifft. Es ist keine Tendenz zu erkennen, dass das nun anders wird.“

9,5 Milliarden mehr für die Länder klängen gut, erklärte Rülke, für den Landeshaushalt sei eine Entlastung von weniger als 400 Millionen aber schon nicht mehr so ruhmreich. Der Ministerpräsident selbst habe, so Rülke weiter, beim Landkreistag beklagt, dass man eine höhere Bewertung der kommunalen Finanzkraft nicht verhindern konnte. Das sei ausgesprochen schmerzlich. Überdies sei keine Dynamisierung der Entflechtungsmittel erreicht worden.

Netto habe man, nach Kretschmanns eigener Aussage, lediglich eine Entlastung von 366 Millionen erreicht. Bezogen auf die mittelfristige Finanzplanung bedeute das sogar einen Verlust, da man bereits 400 Millionen eingeplant habe.

Dazu Hans-Ulrich Rülke: „Dieser Ministerpräsident hat vor einem Jahr die ‚Quadratur des Kreises‘ gefeiert und ist am Ende an der Grundschulmengenlehre gescheitert.“

Schaue man genauer hin, sei  strukturell kaum etwas verbessert worden, so Rülke. „Dass jetzt die Umsatzsteuer allein die Verteilmasse stellt, vereinfacht die Betrachtung und Vorhersehbarkeit. Aber wo sind die Fortschritte in der Steuerkompetenz für die Länder, wo die Vereinfachung des Länderfinanzausgleichs im Bereich der Sozialkassen. Wo ist der deutliche Anreiz für Nehmerländer, ihre Steuerkraft zu verbessern? Da ist schlicht Fehlanzeige“, betonte Rülke.

Von einer geplanten Entlastung der Steuerpflichtigen, wie der Ministerpräsident und sein vormaliger Finanzminister 2015 als Zielsetzung für die zukünftige Architektur ausgegeben haben, sei gar nichts mehr zu sehen, erklärte Rülke

„Diese Einigung bedeutet zehn Jahre Stillstand in den Bund-Länder-Finanz-beziehungen, ohne Impulse für Wachstum und Beschäftigung“, so Rülkes Fazit.

Die heutige Meldung, dass Ministerpräsident Kretschmann, angesichts strittiger Fragen im Kontext der Lehrerstellen, eine Sitzung des Koalitionsausschusses anberaume, bestätigt den FDP-Fraktionsvorsitzenden, Dr. Hans-Ulrich Rülke, in der Überzeugung, dass die Koalitionsstreitigkeiten zu eskalieren drohen:

„Indem Kretschmann sich auf den Standpunkt bezieht, die Probleme seien dadurch entstanden, dass die Kultusministerin versäumt habe, sie bei den Verhandlungen zum grünen-schwarzen Haushalt zu thematisieren, verdreht er die Tatsachen.

Frau Eisenmann hat wiederholt betont, dass die Grünen über die Konsequenzen des vereinbarten Bildungsetats sehr wohl informiert waren. Jetzt, da die koalitionsinternen Streitigkeiten öffentlich werden und zu eskalieren drohen, wiegelt er ab und versucht, einmal mehr, sich als väterlicher Moderator in Szene zu setzen. Sein Befremden darüber, dass eine CDU-Ministerin es wagt, den Grünen öffentlich Paroli zu bieten, zeigt, wie weit er der politischen Wirklichkeit bereits entrückt ist.“

Zur Einigung des Bundes und der Länder auf eine Neugestaltung der Finanzbeziehungen ab 2020 erklärt der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass der Bund ab 2020 den Ländern jährlich gut 9,5 Milliarden an Ausgleichszahlungen überweist, ist zunächst eine gute Nachricht. Dass aber das Land im Gegenzug in den Bereichen ‘Investitionen ins Fernstraßennetz’ und ‘Digitalisierung’ Kompetenzen abgibt, erfüllt mich mit Sorge.

Baden-Württemberg war in den letzten Jahren immer schwach auf der Bundesebene vertreten. Unsere Interessen wurden kaum in Berlin durchgesetzt. So fürchte ich, dass die Investitionsströme im Verkehrs- und Digitalisierungsbereich in Zukunft noch stärker an uns vorbeifließen werden.“

In der Debatte über den von der FDP/DVP-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Verankerung der Schuldenbremse in die Landesverfassung beschreibt der finanzpolitische Sprecher der FDP Landtagsfraktion, Dr. Gerhard Aden, den Entwurf als Angebot an die grün-schwarze Koalition, den Ruf beim Bürger etwas aufzupolieren.

„Binden Sie sich selbst an die Schuldenbremse in der Verfassung, um den Bürgern zu signalisieren, dass sie wenigstens bei der Haushaltskonsolidierung tun, was sie sagen“, so Aden.

Wer sich die vergangenen Debatten zur „Schwarzen Null“ in der letzten Legislaturperiode und die „Wünsch-Dir-was-Nebenabreden“ der aktuellen Koalition vor Augen führe, könne einer strengen Selbstbindung des Parlaments ab 2017 nur energisch das Wort reden, betonte Aden. Ansonsten müsse befürchtet werden, dass die Nettonullverschuldung hinter die Bedienung von Partikularinteressen durch die sich belauernden Regierungspartner zurückfalle.

„Dabei ersetzt das Bekenntnis zur „Schwarzen Null“ keine gute Haushaltspolitik. Die Steuereinnahmen sprudeln weiter, und das Land spart aufgrund der niedrigen Zinsen bei der Bedienung der eigenen Schulden. Notwendig wäre ein Einstieg in die Schuldentilgung sowie das Hinwirken auf eine Entlastung der Bürger“, so Adens Fazit.

Hintergrund:

Die FDP bringt diesen Entwurf zum wiederholten Male seit 2011 ins Parlament ein. Im Zentrum stehen a) das Vorziehen der grundgesetzlich definierten Schuldenbremse für Länder auf 2017 (statt 2020) und b) die Definition der möglichen Ausnahmen bei unvorhergesehenen Ereignissen oder überraschender Entwicklung der Steuereinnahmen.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Nico Weinmann, und der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Klaus Hoher, kritisierten den Vorschlag der Wissenschaftsministerin, ausländische Studenten, aber auch Studenten, die ein Zweitstudium aufnehmen, mit Studiengebühren zu belasten.

Weinmann wörtlich: „Der jetzt unternommene Vorstoß ist ein Paradebeispiel für das opportunistische Regieren der grünen Wissenschaftsministerin. Frau Bauer selbst hat sich als Wissenschaftsministerin der vormaligen grün-roten Regierungskoalition für die Abschaffung der Studiengebühren im Jahr 2012 feiern lassen. Den Vorschlag der FDP-Fraktion, ein sozialverträgliches Modell für Studenten zu erarbeiten, lehnte Grün-Rot damals ab. Vier Jahre später findet nun die Einführung von Studiengebühren über die Hintertreppe statt. Ausländische Studenten werden mit Gebühren belegt oder Studenten dafür bestraft, ein Zweitstudium aufzunehmen. Sollte ein Master-Studium als Zweitstudium gelten, würde die Umstellung auf Bachelor und Master ad absurdum geführt.“

Hoher betonte: „Wir Freien Demokraten treten dafür ein, dass niemand aufgrund seiner Herkunft oder finanziellen Verhältnisse von einem Studium ausgeschlossen wird. Gleichzeitig halten wir jedoch eine Eigenbeteiligung der ehemaligen Studenten an den Kosten ihres Studiums für eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Viele verdanken es ihrem Studium, dass sie später über gute Einkommen verfügen. Deshalb schlagen wir vor, von Australien zu lernen. Dort wird die Eigenbeteiligung eines ehemaligen Studenten erst fällig, wenn sein Einkommen eine festgelegte Untergrenze überschreitet.“

Zur heutigen Meldung der SPD-Fraktion, es gebe keine strukturelle Deckungslücke und die Regierung würde den Landeshaushalt vorsätzlich schlechtrechnen, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„In Wahrheit ist die neue Landesregierung so unehrlich wie die alte. Sowohl Grün-Rot als auch Grün-Schwarz hatten massives Glück mit einer enorm günstigen Wirtschaftslage und sprudelnden Steuereinnahmen. Zwar hat die SPD mit dem Vorwurf recht, dass die aktuelle Landesregierung sich künstlich arm rechnet. Aber auch in der Regierungszeit der SPD hat man fröhlich Geld ausgegeben und es angesichts überbordender Steuereinnahmen verpasst, Schulden abzubauen.“

Zu der heute bekannt gewordenen Aussage des Vize-Regierungschefs Thomas Strobl, eine Steuererhöhung und damit auch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer passe gegenwärtig nicht in die politische Landschaft, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Strobls Bekenntnis, die Grunderwerbsteuer nicht erhöhen zu wollen, ist inhaltlich zu begrüßen. Der Vize-Ministerpräsident weiß aber offenbar nicht, was er will. Gestern noch bekennt er sich nachdrücklich zu den heimlich getroffenen Nebenabsprachen der Landesregierung, heute ist er gegen eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Strobls Haltung ist nicht nur ambivalent, sondern paradox. Was er wirklich vertritt, bleibt wohl allein sein Geheimnis. Die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs dürfen also weiter darüber spekulieren, woran sie mit dieser Regierung sind, die ihre internen Querelen fortwährend öffentlich ausbreitet.“