Landesregierung muss die Kommunen bei übertragenen Aufgaben voll unterstützen.


Zur heute stattfindenden Tagung des Gemeindetags und den dort geäußerten Finanznöten erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Rudi Fischer:

 

„Das Land fordert immer zurecht vom Bund, dass dieser bei Übertragung von Aufgaben auf die Länder die dadurch entstehenden Kosten ersetzt, wie etwa bei der Frage des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen. Dann sollte das Land das dringend auch gegenüber den eigenen Kommunen beherzigen.

 

Der Gemeindetag formuliert das Spannungsfeld, in dem die Kommunen stehen. Einerseits haben die Auswirkungen der Pandemie die finanzielle Basis durch fehlende Steuereinnahmen und Gebühren geschwächt, andererseits zu höheren Kosten geführt. Das Land hat hier zwar mit rein schuldenfinanzierten Mitteln geholfen, andererseits zeigt dies das Dilemma der Kommunen auf: häufig müssen sie Landesvorgaben umsetzen, erhalten aber dafür keinen ausreichenden Ausgleich. Geht das so weiter, schwächen wir langfristig die finanzielle Basis unserer Kommunen.“

Zusätzliche Kosten in Millionenhöhe befürchtet.


Der neue Bundestag hat aufgrund des aktuellen Wahlrechts mittlerweile 730 Mitglieder und ist damit nach China das zweitgrößte Parlament der Welt. Ein Zweistimmenwahlrecht wollen Grüne und CDU nun auch auf Baden-Württemberg übertragen. Damit könnte die Anzahl der Abgeordneten von derzeit 154 auf weit mehr als 200 steigen. Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, kritisiert diese drohende Aufblähung des Parlaments scharf:

„Zusätzliche Abgeordnete bedeuten auch zusätzliche monatliche Kosten für Mitarbeiter, Räume und Equipment in Millionenhöhe. Dies ist dem Steuerzahler in Zeiten riesiger Verschuldung nach der Pandemie nicht zumutbar. Nach der unnötigen Vergrößerung des Regierungsapparats mit einem zusätzlichen Ministerium und insgesamt sechzehn neuen Staatssekretären wird jetzt auch noch das Landesparlament aus allen Nähten platzen. Eine Verringerung der Wahlkreise ist dringend notwendig.“

Gräben zwischen den Koalitionspartner werden mit Geld zugeschüttet.


Zur Landtagsdebatte über die Kosten der Regierungsbildung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Das Highlight der Regierungsbildung im negativen Sinne war ja die Vielzahl der neu berufenen Staatssekretäre, die nun die Regierungspolitik erklären sollen. In Wirklichkeit dienen die Posten dazu, Konflikte mit dem Koalitionspartner zu verdecken und entstandene Gräben zuzuschütten – und zwar mit Geld des Steuerzahlers. Da die CDU laut Eigenbeschreibung führender Repräsentanten inhaltlich insolvent ist, tauscht man gerne Posten gegen Positionen. Das dann auch noch als Demokratiekosten zu bezeichnen, ist schon dreist.

Weil diese Methode Kretschmann aber so gut zu funktionieren scheint, werden auch interne Konflikte mit Geld gelöst: Abgeordnete, die sich umschauen, und merken, dass all ihre früheren Nebensitzer auf die Regierungsbank abgewandert sind, werden mit Geld für ihren Wahlkreis beschwichtigt, wie etwa bei der sogenannten ‚Hustenapp‘.

 

Und schon fast altbewährt: Die Kretschmannsche Stellenmehrung: 157 Stellen im Haushaltsentwurf für das Jahr 2022. Man fragt sich schon, wie viele Staatssekretärsposten sich wohl darunter befinden?“

 

Nachhaltiger Schaden für Baden-Württemberg droht.


Zur aktuellen Nachdenklichkeit des Finanzministers Bayaz in puncto Schädlichkeit der Forderung seiner Partei nach Einführung einer Vermögenssteuer sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Angesichts der Wirtschafts- und Vermögensstruktur Baden-Württembergs beschleicht nun den grünen Landesfinanzminister Danyal Bayaz die Ahnung, dass die Forderung seiner Grünen nach einer Vermögenssteuer kaum praktikabel und schädlich für die Leistungsfähigkeit des Standortes mit den vielen inhabergeführten Unternehmen sein könnte.

 

Kleine Fortschritte in der Erkenntnis sind zwar erfreulich, aber machen wir uns doch nichts vor: Die Grünen auf Bundesebene haben einen urlinken Kompass und würden keinen Moment zögern, eine Vermögenssteuer einzuführen. Bei der Erbschaftssteuer denkt Bayaz ja bereits über mehr Zugriffe laut nach – die Effekte für Mittelstand und familiengeführte Unternehmen sind nicht minder verheerend.

 

Von ihrer linken DNA können sich auch die Grünen in Baden-Württemberg nicht emanzipieren.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Erwarten uns weitere Staatssekretäre im Haushaltsentwurf?


Zur heutigen Vorstellung des Landeshaushaltsplanentwurfes für 2022 durch die Landesregierung sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die grün-schwarze Landesregierung setzt ihre Ausgaben-Orgie fort. Offensichtlich hält nicht mal eine Pandemie den Stellenhunger der grün-schwarzen Landesregierung auf. Es ist empörend, dass die angespannte Haushaltslage dann unbeachtet bleibt, wenn es um weitere landesunmittelbare Stellen geht. Schließlich gab es bereits in den zurückliegenden zehn Jahren unter Ministerpräsident Kretschmann bereits einen immensen Aufwuchs von 2900 auf 4000 Stellen für die Ministerien. Nun sollen nochmals 157 Stellen hinzukommen, die den Landeshaushalt weiter dauerhaft belasten. Finanzminister Bayaz konnte oder wollte nicht konkret darlegen, wo und für was diese Stellen geschaffen werden und ob sich darunter auch noch weitere Staatssekretäre finden.“

´Spare in der Zeit, dann hast du in der Not´ wurde pervertiert zu ´Nimm in der Not genügend Schulden auf, dann hast du danach noch Spielräume´.


Zu den Verlautbarungen aus der Regierungskoalition zum kommenden Haushalt 2022 erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Komplementärkoalition is back! Kaum verspricht der Konjunkturverlauf und die Reserveschulden neue Verteilungsspielräume, tritt die Koalition wieder in den bekannten Verteilmechanismus zu Lasten von Steuerzahlern und künftigen Generationen ein. Die durch eigenes überzogenes Ausgabeverhalten selbst erzeugten Haushaltslücken dienen als Begründung für fehlenden Sparwillen, und die Einnahmedelle und Mehrausgaben durch Corona hat man mit Schulden gefüllt.

Dabei bescheren uns die Regierung Kretschmann III und die sie tragenden Fraktionen ganz neue Sprichwörter. ´Spare in der Zeit, dann hast du in der Not´ wurde pervertiert zu ´Nimm in der Not genügend Schulden auf, dann hast du danach noch Spielräume´. Und aktive Wählertäuschung betreibt man dann noch, dass man die Rückgabe von nur der Hälfte der nicht genutzten Verschuldungsrechte aus dem Beteiligungsfonds als Schuldentilgung preist. Im Sommer 1,2 Mrd. € Schulden aufnehmen, um jetzt nahezu eine halbe Milliarde zu tilgen und den Rest zu verausgaben ist ein billiger Trick. Die Landesregierung sieht die Pandemie als Betriebsunfall an und will ohne jede Sparanstrengung in den Ministerien durch die Krise schippern und einfach den Kindern und Enkeln den Schuldenberg vor die Füße kippen. Und das nennen sie dann noch nachhaltig. “

Klage zum Haushalt – Positionspapier für Zeit nach der Pandemie vorgestellt.


Die diesjährige Herbstklausur der FDP/DVP-Fraktion stand ganz im Zeichen der Vorbereitung auf bevorstehende politische Weichenstellungen in Land und Bund. Sie fand in Sigmaringen statt.

Ausführlich widmete sich die Fraktion der Situation im Landeshaushalt. „Dass der Ministerpräsident Jubelarien anstimmt und großzügige Millionenspielräume vorrechnet, gleichzeitig aber ohne mit der Wimper zu zucken über Milliarden neue Schulden berichtet, zeigt einen massiv unseriösen Ansatz in der Haushaltspolitik“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke. Er kündigte an, der Landesregierung bei den anstehenden Haushaltsberatungen genau auf die Finger zu schauen. Rülke sieht eine solide Haushaltsstrategie seiner Fraktion als Gegenentwurf für den Regierungskurs.

In diesem Zusammenhang berichtete er auch vom Stand der Klage gegen den letzten Landeshaushalt, bei dem die Landesregierung die verfassungsgemäße Schuldenbremse mit der Begründung einer Coronakrise abermals außer Kraft gesetzt hatte – unbegründet, wie Rülke sagt. Als Beistand für die anstehende Klage konnte die FDP/DVP-Fraktion den Lehrstuhlinhaber für Öffentliches, Finanz- und Steuerrecht, Prof. Dr. Gregor Kirchhof gewinnen, Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Augsburg sowie den Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Thomas Würtenberger von der gleichnamigen Stuttgarter Kanzlei.

Mit Blick auf die derzeit laufenden Beratungen der Landtagsfraktionen über die Gestaltung des Landtagswahlrechts betonte der Fraktionsvorsitzende nochmals, dass seine Fraktion bereit zu Veränderungen sei, die den Frauenanteil im Landtag erhöhen könnten.  Zur Gesamtgröße des Parlaments hätte seine Fraktion aber noch Fragen. Mit Blick auf die anstehende Wahl im Bund warnte er davor, dass der Bundestag durch das dortige Wahlsystem auf tausend Abgeordnete anschwellen könnte. Eine solche Lage sei für Baden-Württemberg auf jeden Fall zu vermeiden: „Wir wollen keine Wahlrechtsreform in Baden-Württemberg, die am Ende dann zu 300 Landtagsabgeordneten führen wird“, beschreibt Rülke die Haltung seiner Fraktion.

Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl äußerte sich Rülke zuversichtlich für die Freien Demokraten. In vielen Bereichen stünden wichtige Weichenstellungen an; Rülke warnte gerade im Zuge der Zeit nach der Corona-Pandemie vor Steuererhöhungen und zusätzlicher Bürokratie als weitere Belastung für die Unternehmen. Gleichzeitig seien bei einer geordneten Einwanderungspolitik und der Zukunft des Mobilitäts-, Digital-  und Wirtschaftsstandortes grundsätzliche und weitreichende Entscheidungen zu treffen.

Zu möglichen Regierungskoalitionen auf Bundesebene stellte Rülke fest, dass für eine demokratische Regierung auch alle demokratischen Parteien miteinander reden können müssten. „Als Freie Demokraten stehen wir dafür, dass Radikale von rechts und links nicht an der Regierung beteiligt werden. Wir werden dafür sorgen, dass Deutschland aus der Mitte regiert wird.“

Die FDP/DVP-Fraktion hatte sich außerdem bei ihrer Klausurtagung eingehend mit Folgen und notwendigen Maßnahmen nach dem Ende der Corona-Pandemie beschäftigt. Sie beschlossen ein umfassendes Positionspapier mit dem Titel: „Was kommt nach Corona? – Liberale Antworten auf die landespolitischen Herausforderungen Baden-Württembergs für die post-pandemische Zeit“, das der Fraktionsvorsitzende vorstellte. Zentrale Forderungen in diesem Papier sind unter anderem die Stärkung der durch die Coronakrise bedrohten Innenstädte und der Wirtschaft insgesamt durch ein Entfesselungsprogramm für mehr Flexibilität, Unternehmergeist und technologische Weiterentwicklung. Weitere grundsätzliche Überlegungen der FDP/DVP-Fraktion gehen in Richtung eines Wandels in der Wirtschaft und Mobilität, die Wohlstand und Klimaschutz vereinen, einer dringend gebotenen Ertüchtigung der digitalen Infrastruktur, damit verbunden einer Verbesserung des Bildungswesens und des Gesundheitswesens. Gerade die Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Pandemie ergriffen wurden, zeigten aber auch immer wieder, wie sensibel der Bereich der Bürgerrechte sei. Die Freien Demokraten hätten immer darüber gewacht, dass Bürger- und Parlamentsrechte nicht beschnitten würden und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu befolgen sei, so Rülke.

Positionspapier: Was kommt nach Corona?

Wenn Finanzämter jedem Hinweis nachgehen müssen, dann fehlt diese Arbeitskraft bei der Aufklärung echter Steuerhinterziehung.


Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, erklärt zu den Plänen des Finanzministeriums, eine Meldeplattform für anonyme Hinweisgeber bei Steuerhinterziehung einzurichten:

„Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und muss mit rechtsstaatlichen Mittel verfolgt werden. Eine anonyme Meldeplattform jedoch, bei der jeder jeden mit wenigen Mausklicks einer Straftat bezichtigen kann, ohne für sich Konsequenzen befürchten zu müssen, öffnet Denunzianten Tür und Tor. Justizministerin Gentges sollte ihren Kabinettskollegen Bayaz dringend aufklären, dass falsche Verdächtigung eine Straftat ist. Hier darf der Staat keine Schützenhilfe leisten.“

Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, ergänzt:

„Der Finanzminister glaubt doch nicht ernsthaft, dass durch die Meldeplattform auch nur ein größerer Fall von Steuerhinterziehung gelöst wird. Großen Zuspruch wird die Plattform dagegen bei verfeindeten Nachbarn finden. Die Finanzämter werden jeder Meldung nachgehen müssen. Diese Arbeitskraft fehlt dann bei der Aufklärung echter Steuerhinterziehung. Wir werden bei Herrn Bayaz nachfragen, was er da genau geplant hat.“

100 verlorene Tage für Baden-Württemberg

  • Nachtragshaushalt

    Es wurde ein Haushalt verabschiedet, den auch der Rechnungshof als verfassungswidrig bezeichnet. 2,5 Milliarden Volumen, davon 1,2 Milliarden Schulden, und das bei über 20 Milliarden an vorhandener Liquidität. Seit 2011 hat man die Zahl der Regierungsbeamten von 2900 auf 4000 erhöht. Und man hat aus Koalitionsarithmetik ein zusätzliches Tiny-House-Ministerium sowie eine Rekordzahl an Staatssekretären geschaffen. Wir werden gegen diesen Nachtrag Klage beim Verfassungsgerichtshof einreichen.

  • Regierungschef

    Der Ministerpräsident will die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen nicht mehr gewährleisten und stellt somit die Gewaltenteilung in Frage. Wir bekennen uns zum Prinzip der Verhältnismäßigkeit und zur Gewaltenteilung.

  • Bildung

    Der Bildungsbereich hat also seit Jahren eine Vielzahl von Baustellen. Auch Grundsatzentscheidungen, die den Menschen im Land Sicherheit geben, wie die Abgabe einer Bildungsgarantie fehlen. Eine landesweite Erhebung der Lernrückstände fehlt, das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ kommt erst nach den Herbstferien. Die Lernbrücken sind, wenig flexibel, nur für die letzten beiden Wochen geplant. Dafür entlässt man weiter in den Sommerferien Lehrer. Bei den mobilen Luftfiltern fand man diese monatelang für unnötig, dann legt man auf massiven politischen Druck ein halbherziges Förderprogramm auf, welches hinten und vorne nicht reichen wird. Und falls sie beschließen sollte, wieder ins Homeschooling zu gehen, fehlt die Software – eine Alternative zum untersagten Microsoft 365 fehlt weiter.

  • Digitalisierung

    Im Digitalbereich kann die Landesregierung weiterhin nur Bescheide übergeben – Geld fehlt aber trotzdem. Innovative Ideen wie der Gigabit-Voucher wird dagegen nicht umgesetzt. Vom angekündigten Masterplan ist noch nichts zu sehen, die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes wird man absehbar reißen. Man hat die Chance verpasst, dieses Thema mit einem eigenen Ministerium stärker voranzubringen.

  • Polizei

    Die Regierung hat eine Kennzeichnungspflicht und ein Antidiskriminierungsgesetz als Kriegserklärung an die Polizei auf den Weg gebracht. Noch nie gab es so viel Vertrauensverlust bei den Staatsdienern. Wir wollen unseren Polizisten so etwas ersparen.

  • Klimaschutz

    Beim Klimaschutz wurde der falsche Fokus gesetzt. Dieser kann nur auf europäischer und globaler Ebene gelingen. Dafür brauchen wir Instrumente wie den Emissionshandel und CO2-Mengenziele, die einen CO2-Preis zum Ziel haben, der deutlich spürbarer ist als im Moment. Außerdem müssen wir die Menschen mitnehmen. Das heißt, sie brauchen eine Wohlstandsperspektive. Mit Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen können die Arbeitsplätze in der Automobil- und Zulieferindustrie erhalten werden und gleichzeitig das Klima geschützt werden. Eine reine Fokussierung auf die batterieelektrische Mobilität vernichtet Arbeitsplätze und hilft dem Klima nicht. Reine kosmetische Maßnahmen, die dirigistisch erzwungen werden, wie eine Solarpflicht auf allen Dächern in Baden-Württemberg sowie Windräder an Stellen wo kein Wind weht bringen nichts und verärgern nur die Bevölkerung. Hier ist die Landesregierung auf dem Holzweg.

  • Corona

    Ministerpräsident Kretschmann wollte die Inzidenz als entscheidendes Kriterium erhalten, Minister Lucha wollte sie abschaffen. Ministerpräsident Kretschmann wollte Tests für Ungeimpfte kostenpflichtig machen, Herr Habeck will sie weiter kostenlos anbieten. Was gilt nun? Wir setzen auf Impf- und Hospitalisierungsquoten, nicht auf Inzidenzen. Es darf keine Einschränkungen mehr an Freiheitsrechten für Geimpfte und Genesene geben. Wenn jeder ein Impfangebot hat, dann können Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen nicht mehr verlangen, dass die Solidargemeinschaft die Tests finanziert. Aber wir wollen keine Impfpflicht. Unser Ziel ist klar: Kein Lockdown mehr.

  • Wahlrecht

    Das Thema Wahlalter 16 wurde erst einmal verschlafen, und es bleibt abzuwarten, wie es mit der eigentlich laut Koalitionsvertrag mit als erstes umzusetzenden Reform des Landtagswahlrechts in dieser Legislaturperiode weitergeht.

Aus der alten Komplementärkoalition ist eine Zweckehe zu Lasten Dritter geworden. Der Koalitionsvertrag versprach schon nichts Gutes – und diese Einschätzung hat die Landesregierung in den ersten 100 Tagen voll erfüllt.



Die erste Bilanz lässt nichts Gutes für die Zukunft erahnen!



Die ganz persönliche Bilanz unserer Abgeordneten, finden Sie auf unseren Social Media Kanälen.

Stephen Brauer

Neue Grundsteuer C schafft nur Ärger und Bürokratie, neuen Wohnraum sicher nicht


Zur Kritik des Steuerzahlerbunds am neuen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der Grundsteuer erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Das Finanzministerium setzt weiter im Elfenbeinturm ihre Ideologie bei der Grundsteuer um. Das neue Gesetz geht die größten Probleme im Zusammenhang mit der stark gestiegenen Bedeutung der Gutachterausschüsse überhaupt nicht an, will aber nun die Grundsteuer C für baureifes, aber unbebautes Land einführen. Wenn man sich aber die rasante Entwicklung der Baupreise, den Rohstoffmangel inklusive langen Bauverzögerungen oder die neuen Kostentreiber wie etwa die Solarpflicht auf Neubauten anschaut, versteht man, warum viele nicht bauen können oder wollen. Und dann zu denken, eine leicht erhöhte Grundsteuer, die angesichts der oben genannten Kosten überhaupt nicht ins Gewicht fällt, würde daran etwas ändern, ist weltfremd.

Dazu ist überhaupt kein Grund ersichtlich, warum man das nicht schon bei der Novelle im Herbst umgesetzt hat. Damals war die CDU noch dagegen. Jetzt hat sie auch diese Position für weitere Staatssekretärsposten geräumt.“

Auch nach Aussagen im Ausschuss bleiben viele Fragen offen


Zur Anfrage der FDP/DVP-Fraktion nach den Hintergründen einer Sonderförderung aus dem Dritten Nachtrag zum Staatshaushalt stellt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Stephen Brauer die Frage, ob die Förderung einer „Husten-App“ in Höhe von 1,9 Mio. € durch das Wirtschaftsministerium auf korrektem Weg erfolgt sei. Mit dieser App soll eine Corona-Infektion mittels der Hustengeräusche in das Mobiltelefon erkannt werden.

Die Frage stelle sich im Hinblick auf die erfolgte Einzelförderung im Rahmen des kürzlich verabschiedeten Dritten Nachtrags zum Landeshaushalt. Ein Ausschreibungsverfahren innerhalb existierender Programme wäre nämlich das übliche Verfahren gewesen. Ministerin Hoffmeister-Kraut konnte bei ihren Ausführungen im Finanzausschuss dazu nicht nachvollziehbar darlegen, warum hier eine Einzelförderung anstelle eines wettbewerblichen Verfahrens gewählt wurde: Eine Vielzahl von Förderprogrammen existiere, erst diese Woche habe die Landesregierung das Programm invest-bw verlängert und so neu zugeschnitten, dass hier eine Förderkulisse passend erscheine.

„Wir sind wegen der Husten-App verschnupft und möchten eine genauere Erklärung der Landesregierung für diesen Vorgang“, so Brauer.

Selbst Bürgerforum nicht einig, wie der weitere Fahrplan bei der Sanierung aussehen soll.


In der heutigen aktuellen Debatte zum Thema „Unwetterschäden am Stuttgarter Opernhaus: Sanierung jetzt vorantreiben“ sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

„Zwei Seelen wohnen, ach, in meiner Brust – die des kulturpolitischen Sprechers, der das prominente Drei-Sparten-Haus sehr schätzt, und des finanzpolitischen Sprechers, dem klar ist: Die Maximallösung bei der Opernsanierung ist mit Blick auf die angespannte Haushaltslage derzeit nicht darstellbar. Erst gestern wurde ein dritter Nachtragshaushalt verabschiedet, der erhebliche Kreditaufnahmen mit sich bringt. Allein der Schuldendienst für die Kredite, die wegen der Corona-Pandemie aufgenommen wurden, belastet den Landeshaushalt künftig mit zusätzlichen 330 Millionen Euro im Jahr. Die Kosten für eine Opernsanierung, wie sie nun in Blick genommen wurde, wären mit mindestens 50 Millionen Euro jährlich zu veranschlagen, wenn man bei einer hälftigen Kostenteilung von Stadt und Land bleibt. Aber die Kalkulation mit Sanierungskosten von einer Milliarde Euro gerät schon wieder in Zweifel, wenn man die immensen Baukostensteigerungen allein in der letzten Zeit berücksichtigt. Deshalb betonte Staatssekretärin Dr. Splett richtigerweise bei der Vorstellung der Ergebnisse des Bürgerforums, dass man noch längst nicht so weit ist, die Kosten verlässlich zu beziffern. Damit setzte sie sich in einen frappierenden Widerspruch zum Appell ihrer grünen Landtagsfraktion, die die Sanierung jetzt um jeden Preis vorantreiben will.

Selbst im Bürgerforum waren sich die Zufallsbürger längst nicht einig, wie der weitere Fahrplan bei der Sanierung aussehen soll. Die Interimsspielstätte an den Wagenhallen stellt etwa die Hälfte der Zufallsbürger in Zweifel und eine Mehrheit will mögliche Einsparpotentiale diskutieren. Und dies obwohl das Bürgerforum nur eine wackelige Alternative zu einem Volksentscheid ist, wenn man die Zusammensetzung des Gremiums betrachtet. Fast die Hälfte der Zufallsbürger wohnt direkt in Stuttgart, ein Viertel kommt aus dem Umland und nur neun Stimmen werden von anderorts im Land gehört. Das ist wenig repräsentativ, wenn die Sanierungskosten doch den Landeshaushalt aller Bürger im Land belasten wird.“

Eckpunkte des Haushalts 2022 zeigen noch deutlicher, wie unsinnig diese Schuldenaufnahme ist.


Zum heute trotz starker Kritik des Rechnungshofs verabschiedeten Nachtragshaushalt erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Landesregierung erklärt in schönen Worten, man würde ja nur Vorsorge für schlechte Zeiten treffen. Und das stimmt an einer Stelle, nämlich als Vorsorge für die eigene Ausgabefreudigkeit im Haushalt 2022. Der Ministerpräsident und der Finanzminister wollen die Öffentlichkeit hinters Licht führen, wenn sie ausführen, man würde ja die Verschuldungsrechte zurückgeben, wenn man sie für Corona nicht bräuchte. Tatsächlich ist diese Regierung allerdings ein Meister darin, Maßnahmen das Corona-Mäntelchen umzuhängen, die damit nicht das Geringste zu tun haben.

Jetzt sieht man an den Eckdaten für den Haushalt 2022, dass man sogar mit noch mehr Mehrmitteln in 2021 rechnet als bisher bekannt. Dazu ist man offenbar in der Lage aufgrund des Konjunkturverlaufs Steuermehreinnahmen zu prognostizieren, allerdings angeblich nicht in der Lage, einen prognostizierten Überschuss von 2020 in den Nachtrag einzustellen. Wer soll das noch glauben?

Eine Klage gegen diesen Haushalt ist notwendig.“

Die Vorstellung der diesjährigen Denkschrift des Landesrechnungshofes und die damit geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushaltes durch den Präsidenten Günther Benz, bestärken uns:

Weil dieser Haushalt ohne Not Schulden macht, werden wir Klage vor dem Landesverfassungsgericht erheben!

Angesichts der hohen liquiden Mittel und eines prognostizierten Überschusses von 2,6 Milliarden Euro ist eine erneute Schuldenmacherei einfach nur dreist. Es ist doch erkennbar, dass man sich hier nur die Kasse füllt, weil man für das Jahr 2022 keine echten Sparanstrengungen unternehmen will. Dies verstößt aber gegen die Regelungen der Schuldenbremse, auch wenn noch so oft betont wird, man würde sie einhalten.


Die Corona-Lage entspannt sich täglich, das Impfen macht Fortschritte. Dennoch wird Corona missbraucht, um Schulden zu machen, damit die selbstgemachten Haushaltslöcher aus den Wünsch-Dir-Was-Jahren der ersten Grün-Schwarzen Komplementärkoalition gestopft werden.

Schuldenbremse?

Die Schuldenbremse wurde in den Nuller-Jahren konzipiert als Antwort auf die in der Finanzkrise reifende Erkenntnis, dass Schulden auch bei hoher Wirtschaftsleistung nicht egal sind. Sie wurde im Grundgesetz in Art. 109 verankert. Die volle Wirkung entfaltet sie seit dem 1.1.2020.

Fast alle Bundesländer haben mittlerweile innerhalb des grundgesetzlichen Spielraums eigene Regelungen verabschiedet: Baden-Württemberg hat am 26.5.2020 die Verfassungsänderung durchgeführt, nachdem bereits im Dezember 2019 die Regelungen in der Landeshaushaltsordnung getroffen wurden.

Die Schuldenbremse bremst somit die „anlasslose“ Schuldenaufnahme. Sie verbietet seit 2020 eine Schuldenaufnahme für den Haushaltsausgleich für die Länder, für den Bund begrenzt sie sie auf 0,35% des BIP (das wären für 2020 ca. 11 Mrd €). Sie ist aber eben kein Neuverschuldungsverbot, da sie zwei Ausnahmen zulässt:

1) bei einer Naturkatastrophe oder außergewöhnlichen Notlage oder

2) für einen symmetrischen Ausgleich des Konjunkturverlaufs

Grundsätzlich gilt somit:  Das Land darf keine neuen Schulden aufnehmen, nur noch ausgelaufene Kredite neu vergeben.