Frau Razavi muss endlich eine umfassende Reform vorlegen, anstatt nur nach und nach an einzelnen Stellschrauben zu drehen


Zur Meldung, dass Wohnungsbauministerin Nicole Razavi weitere Regeln im Baurecht vereinfachen will, sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Friedrich Haag:

 

„Für uns ist unverständlich, dass es so lange gedauert hat und Änderungsvorschläge an der LBO aus dem Wohnungsbauministerium immer nur kleckerweise kommen. Wir brauchen eine umfassende LBO-Reform statt lauter Klein-Klein-Projekte. Die Stellplatzpflicht für PKWs zu reformieren ist sicherlich richtig, doch müsste das Ministerium genauso konsequent die teure Fahrradstellplatzpflicht in Zweifel ziehen.

Die Probleme sind dabei noch viel weitreichender: So wartet die Bauwirtschaft z.B. weiterhin auf die in Aussicht gestellte Wiederaufnahme der Typengenehmigung, um endlich einfacher und schneller bauen zu können. Generell müssen wir die LBO von solchen ideologischen und kostentreibenden Normen und der Überbürokratisierung befreien. Dazu gehört auch die Absenkung der Grunderwerbssteuer, die endlich Entlastung für Eigenheimkäufer bringen würde. Wir von der FDP/DVP-Fraktion werden uns dafür weiter konsequent einsetzen.“

 

Landesregierung muss dringend Bauen fördern und nicht durch Bürokratien ausbremsen.

Friedrich Haag, wohnungspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Meldung, wonach das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen weitere Projekte im Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ fördert:

„Wohnraum zu schaffen ist die Herausforderung unserer Zeit. Dieses Sonderprogramm ist aber nur ein kleines Tröpfchen auf dem heißen Stein. Die Wohnungsknappheit in Baden-Württemberg effektiv zu bekämpfen, scheint der Landesregierung offenbar nicht wichtig genug zu sein. Nach nunmehr 1,5 Jahren kann man von Ministerin Razavi und ihrem Haus ein deutlich ambitionierteres und engagierteres Handeln erwarten. So wie es bisher lief, darf es nicht weitergehen!

Eines brauchen wir nämlich viel dringender als solche Leuchtturmprojekte: Bauflächen und weniger hindernde Vorschriften im Bauverfahren. Die Landesregierung muss unnötiger Bürokratie ein Ende bereiten, die Landesbauordnung entschlacken, die Möglichkeiten der Digitalisierung endlich nutzen.“

Die Landesregierung sollte zunächst eigene Strukturen überarbeiten, statt teure Förderprogramme aufzusetzen

Den Haushaltseinzelplan des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen, kommentiert der AK-Vorsitzende für Landesentwicklung und Wohnen der FDP-Landtagsfraktion Prof. Dr. Erik Schweickert wie folgt:

„Gerade in herausfordernden Zeiten benötigt es verantwortungsvolle Politik, die sich den Problemen, wie knappem Wohnraum, stellt und nach Lösungen sucht. Nicht verantwortungsvoll ist es aber, dies nur auf dem Rücken des Steuerzahlers zu tun und einfach nur ein Förderprogramm nach dem anderen aufzusetzen. Mit der Schaffung eines neuen Ministeriums hat die Landesregierung zudem viel Geld ausgegeben und trotzdem kein einziges Problem gelöst. Ernsthafte Arbeitsnachweise bleibt das Ministerium schuldig. Für uns Freie Demokraten bedeutet verantwortungsvolle Politik auch, dass zunächst die eigenen Strukturen überarbeitet und angepasst werden müssen, bevor man den Steuerzahler für die Finanzierung der eigenen Bürokratiemonster belastet. Daher wollen wir das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen wieder in die bestehenden Strukturen reintegrieren.

Wir fordern zudem eine Novellierung der Landesbauordnung, die Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und ein strategisches Flächenmanagement. Dies sind alles Stellschrauben, die den Bauwilligen helfen würden, den so dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, und die reinen Schaufensterprojekte der Landesregierung obsolet machen würden. Ministerin Razavi hat auf der Bauministerkonferenz selbst angekündigt, dass sie sich dafür einsetzen werde, das Bauen zu ermöglichen und nicht zu verteuern. In der Landesregierung tut sie allerdings genau das Gegenteil. Das muss sich endlich ändern!“

https://fdp-landtag-bw.de/pressemitteilungen/goll-so-eine-nacht-darf-sich-nie-wiederholen/

Niemand weiß, was dieser Koalitionsvertrag für unser Land bedeutet

„Ministerpräsident Kretschmann verkauft Landtag und Bürger für dumm“ – so der Vorwurf des Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke am Beginn seines Beitrags in der Aussprache zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten. Zur Begründung stellt Rülke fest, dass im Koalitionsvertrag alles unter Finanzierungsvorbehalt stehe, in der Regierungserklärung hingegen so getan werde, als käme tatsächlich alles, was der Ministerpräsident anspreche. „Derartige Widersprüche setzen sich in Kretschmanns Rede fort“, so Rülke weiter. So nenne dieser als die fünf zentralen Herausforderungen der Landespolitik Corona, Klimawandel, Digitalisierung, Transformation der Wirtschaft und Resilienz des Gemeinwesens gleich auf der ersten Seite seiner Regierungserklärung. Auf Seite 13 seines Manuskripts erkläre er dann hingegen plötzlich die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zur drängendsten sozialen Frage unserer Zeit und begründe damit die Schaffung eines neuen Ministeriums. Dies sei lediglich vorgeschoben, so Rülke: „Diese Begründung ist zutiefst verlogen, geht es doch allein um die Machtarithmetik dieser Koalition. Für die selbsterklärten großen Themen unserer Zeit gibt es keine neuen Ministerien, wohl aber für die kropfunnötige Ausgliederung einer Abteilung aus einem ohnehin schon schwindsüchtigen Wirtschaftsministerium.“

Zustimmung der FDP signalisierte Rülke aber zu einem Ziel, das so formuliert wurde: „Demokratie und Zusammenhalt sind niemals selbstverständlich, wir müssen jeden Tag aufs Neue dafür kämpfen.“ Die FDP unterstütze Ministerpräsidenten Kretschmann ausdrücklich, wenn er sich gegen Terroranschläge und gegen Verschwörungsideologien wende. Den aktuell wieder aufflammenden Antisemitismus fügt Rülke als weitere Herausforderung noch hinzu.

Es sei leider zu beobachten, so Rülke, dass sich Kretschmann auch bei seiner Positionierung zur Digitalisierung in Widersprüche verwickle. Seine Behauptung: „Anders als manch andere Regierung waren wir hier in den vergangenen zehn Jahren hellwach“ habe mit der Wirklichkeit wenig gemein, stellt Rülke fest. „Was ist mit den Funklöchern im ländlichen Raum? Was mit dem krachenden Scheitern der Digitalisierungsplattform ‚Ella‘? Was mit Luchas Chaos bei der Vergabe der Impftermine?“ Auf Seite 11 seines Redetextes gebe es Kretschmann ja schließlich selber zu, wenn es heiße: „Corona hat … die Defizite bei der Digitalisierung unserer Schulen schonungslos aufgedeckt“.

Insofern sei es nicht verwunderlich, so Rülke, dass der Ministerpräsident nicht am Anfang – wie sonst üblich – Hannah Arendt zitierte, sondern Herbert Wehner. Rülke: „Es ist symptomatisch für die persönliche Entwicklung des Politikers Winfried Kretschmann, dass er bei Hannah Arendt angefangen hat und jetzt bei Herbert Wehner rauskommt!“

Zum von Kretschmann angekündigten Prinzip „Priorisieren und investieren“ fragt Rülke: „Warum tun Sie es nicht?“. Zu Kretschmanns Erklärung „Das Wichtigste zuerst“ fragt Rülke: „Was ist denn wichtig?“ Nur eines sei ganz klar, dass sich diese Regierung nämlich durch den Finanzierungsvorbehalt um bewertbare Aussagen herummogle.

„In den Zielsetzungen sind wir oftmals mit der Regierung einig“, stellt Rülke fest und benennt den Schutz des Klimas, die Bewältigung des Strukturwandels und die Steigerung des Zusammenhalts der Gesellschaft. „Aber in keinem dieser drei Bereiche wurde ein neues Ministerium gegründet“.

Aus Kretschmanns Sicht sei der Klimaschutz die Menschheitsaufgabe Nummer 1. „Dem stimmen wir zu“, so Rülke, „aber diese ‚Menschheitsaufgabe‘ löst man nicht mit kleinteiligen Drangsalierungskonzepten für die Bürgerschaft auf Landesebene.“ Man könne Dinge anstoßen, die kein Geld kosten, so die Regierung an die Adresse der Bürgerinnen und Bürger, erinnert Rülke an diese Aussage und kritisiert, dass es in der Tat den Staat kein Geld koste, die Bürger mit Vorschriften und Verboten zu gängeln. „Wohl aber kostet es das Geld der Menschen, wenn man ihnen Nahverkehrsabgaben und eine Solarpflicht auf jedem Dach auf eigene Kosten aufoktroyiert“, so Rülkes Vorwurf.

Man löse das Klimaproblem nicht mit Windkraftanlagen an windstillen Orten und auch nicht mit Solaranlagen auf verschatteten Dächern. Richtig sei Kretschmanns Satz: „Das gibt es sonst nirgendwo in Deutschland“, worauf sich Rülke direkt an ihn wendet: „Haben Sie sich mal gefragt, warum?“

Notwendig seien globale Maßnahmen, stellt Rülke fest und nennt als Beispiel einen höherer CO2-Preis, der eine deutliche Lenkungswirkung entfaltet. Da sei die FDP mit der Landesregierung einig. Was aber nicht vergessen werden dürfe, sei die Berücksichtigung des Instrumentes des Emissionshandels, mahnt Rülke an.

„Wir können uns mit Ministerpräsident Kretschmann auf die Versöhnung von Ökonomie und Ökologie verständigen. Als Beispiel erwähnte der Ministerpräsident hier ja die Förderung synthetischer Kraftstoffe und ich stelle fest, dass dieser auch nötig ist für das Automobil der Zukunft, wie auch die Wasserstofftechnologie für die Energiewende der Zukunft. Soweit können wir uns gut einigen, aber dann heißt es plötzlich wörtlich, dass man nur mit grünen Ideen in Zukunft noch schwarze Zahlen schreiben könne“, zitiert Rülke und kritisiert deutlich: „Plötzlich wird die Hybris sichtbar. Das zeigt einen dirigistischen Absolutheitsanspruch der Grünen“. Er nennt weitere Beispiele, etwa den zynischen Euphemismus, man werde mit der Wirtschaft zu deren eigenem Besten eine Ausbildungsgarantie erarbeiten oder die Idee eines vergabespezifischen Mindestlohns, der den Geist dirigistischer Planwirtschaft atme. Offen gebe Kretschmann zu, dass man an dieser Stelle eine Idee der SPD-Fraktion aufgegriffen habe. Wozu Rülke deren Fraktionsvorsitzendem gratuliert: „Lieber Kollege Stoch, damit hat die SPD in diesem Koalitionsvertrag mehr durchgesetzt als die CDU!“

Ebenso dirigistisches und planwirtschaftliches Denken sei hinter der Wohnungsbaupolitik zu erkennen. Ein neugegründetes Ministerium, staatliche Förderprogramme, Mietpreisbremsen und ein weiteres Dickicht von Vorgaben, Vorschriften und Festsetzungen seien hier vorgesehen. „Aber nichts von Steuersenkungen, Entbürokratisierung und Anreizen, die zur Schaffung eines besseren Angebots auf dem Wohnungsmarkt wirklich etwas Substantielles beitragen würden“, so Rülke.

Nicht besser sähe es in der Bildungspolitik aus. Eine brandneue Studie habe ergeben, dass die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung bis zu 20 Prozent Leistungsfähigkeit gekostet habe. Stattdessen komme man nun mit der Idee von „sozialindexbasierten Ressourcenzuweisungen“. Rülke dazu: „Was genau ist eine bildungsferne Familie? Woran machen Sie das fest? Wie wollen sie das definieren und abgrenzen? Haben Sie überhaupt eine Ahnung, welchen bürokratischen Moloch Sie da wieder schaffen?“

Auch andere Bereiche wie die Grundschule ohne Noten seien grüne Ideologie und grüne Programmatik in Reinkultur. Alarmierend müsse sein, dass auf Seite 12 des Wahlprogramms der CDU das krasse Gegenteil stehe. Das sei nicht der einzige Beleg dafür, wie die CDU inhaltlich förmlich verschwunden sei in dieser Koalitionsvereinbarung.

Ein weiteres eindrückliches Beispiel sei das geplante Antidiskriminierungsgesetz für die Polizei in Baden-Württemberg. Rülke erinnerte daran, dass es noch vor einem Jahr von Innenminister Strobl empört geheißen hatte, aufgrund einer solchen Regelung für die Polizei in Berlin schicke er keinen Polizisten aus Baden-Württemberg mehr zum Einsatz dort hin. Nun beschließe er selber ein solches Gesetz. „Aus einem Wahlergebnis von 32,6 Prozent für die Grünen wurde mit Hilfe der CDU ein 100 Prozent grüner Koalitionsvertrag“, so Rülke zusammenfassend.

Die CDU habe ja zum Verhandeln das Haus des Waldes in Stuttgart ausgesucht, erinnert Rülke, mit ausgestopften Füchsen und Rehböcken: „Die Grünen hätten sich die CDU-Verhandlungskommission ausgestopft dazustellen können!“

Gabriele Reich-Gutjahr

Der Mietpreisdeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Zügiges Bauen statt Ideologie ist das Gebot der Stunde.

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietpreisdeckel sagte die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel ist über Berlin hinaus von Bedeutung. Schafft sie doch Klarheit für Parlamentarier und für alle privaten und kommunalen Akteure im Wohnungsbau und in der Immobilienwirtschaft: Der Mietpreisdeckel verstößt gegen das Grundgesetz.

Was es jetzt braucht, ist eine Wohnungsbauoffensive auch in Baden-Württemberg, bei der alle Akteure mit dem Willen zur zügigen Schaffung von Wohnraum zusammenarbeiten. Lösungen statt Ideologie sind der Weg zum Erfolg.

Weitere Auflagen, wie die seitens Grün-Schwarz geplante Photovoltaik-Pflicht für Wohngebäude, sind hingegen Gift und eine unnötige Einschränkung der Lösungsmöglichkeiten zum nachhaltigen Wohnungsbau.“

Gabriele Reich-Gutjahr

Rückwärtsgewandte Gesetzesnovelle kaschiert verfehlte Wohnungsbaupolitik und ignoriert technologische und soziale Veränderungen

 

Gabriele Reich-Gutjahr, wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zum morgigen Inkrafttreten des novellierten Zweckentfremdungsverbotsgesetzes:

„Die nun erweiterten Möglichkeiten für Auskunftspflichten für Online-Portale und online stattfindende Vermietungen werden keine einzige neue Wohnung schaffen. Im Gegenteil, es schreckt Bauwillige ab und ist ein weiterer Baustein, warum diese Landesregierung in der Wohnungspolitik versagt hat.

Anstatt die Digitalisierung und mit ihr einhergehende neue Arbeits-, Lebens- und Geschäftsmodelle positiv zu begleiten, führt die Landesregierung einen rückwärtsgewandten Abwehrkampf gegen Veränderung. Wir brauchen keine Verbote und kleinteilige Regulierung, sondern mehr Flexibilität und Anreize für neue Wege. Dazu gehört zweifelsohne die Mehrfachnutzung von Räumen sowohl für die Arbeit als auch das Wohnen und bedarfsspezifische Flächenverwendungen gemäß der Nachfrage.

Am Ende des Tages wird das Zweckentfremdungsverbotsgesetz zweierlei erreichen: Keine Entschärfung beim Wohnraummangel, stattdessen die Behinderung des Strukturwandels in Wirtschaft und Gesellschaft. Deshalb wäre das Zweckentfremdungsverbostgesetz ein idealer Kandidat, um endlich mal Bürokratie abzubauen und sollte einfach ersatzlos gestrichen werden.“

Die alarmierenden Zahlen zum Mangel an Wohnungen in Baden-Württemberg, die vom Geschäftsführer des Landesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), Gerald Lipka, vorgestellt wurden, nimmt die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, zum Anlass, um ein grundsätzliches Umdenken in der Wohnungspolitik der Landesregierung zu fordern.

„Einer der Hauptgründe für die alarmierende Zahl fehlender neuer Wohnungen sind und bleiben die fehlenden Bauflächen“, so Reich-Gutjahr und fordert von der Landesregierung dazu dringend ein klares Signal an die Kommunen. 2017 und 2018 waren je rund 35000 neue Wohnungen gebaut worden. Das Wirtschaftsministerium geht auf Basis einer Studie von 2016 von einem jährlichen Neubaubedarf bis 2025 von 65 000 Wohnungen aus.

„Vor diesem Hintergrund ist das Ziel einer Netto-Null beim Flächenverbrauch nicht mehr haltbar, das 2016 im Koalitionsvertrag von Grünen und CDU festgeschrieben wurde“ so Reich-Gutjahr und fordert die Koalitionsparteien auf, diese Passage aus dem Koalitionsvertrag zu streichen. „Vor allem die Grünen müssen erkennen, dass der zusätzliche Wohnraum durch Innenverdichtung in den Kommunen nicht reichen wird. Wohnungsmangel wird ein Standortproblem für das ganze Land. Hier ist die Landesregierung zu deutlichen Schritten gefordert“, so Reich-Gutjahrs Appell. 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zur heutigen Vorstellung der Eckpunkte zur Wohnraumoffensive und der Änderung der Landesbauordnung sagten der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und die wohnungsbaupolitische Sprecherin Gabriele Reich-Gutjahr:  

„Die vorgestellte Novellierung der Landesbauordnung ist ein halbgarer Formelkompromiss, der den Wohnungsbau im Land nicht wirklich weiter bringt und den Kommunen zusätzliche Bürokratie aufbürdet. Das wird bereits bei den Fahrradabstellplätzen deutlich. Zur Ermittlung des Bedarfs sollen die Baurechtsbehörden und Entscheidungsträger vor Ort auf einschlägige Papiere von Fachgesellschaften zurückgreifen, die im Regelfall nicht vorliegen dürften. Unklar bleibt, welche Expertise heranzuziehen sein wird. Es ist mir zudem nicht ersichtlich, dass die Kostentreiber beim Bauen effektiv abgebaut würden, solange etwa die Pflicht zur Dachbegrünung im Gesetz verbleibt, ohne dass dies auch nur erwähnt oder begründet wird“, so Rülke und führt weiter aus: „Von den erwarteten Einsparungen von 100 Millionen Euro werden vornehmlich die Kommunen profitieren, während mit unserem Vorschlag zur Absenkung der Grunderwerbsteuer eine halbe Milliarde Euro pro Jahr als Einsparungen auch und insbesondere den privaten Häuslebauern zugutekäme. Die Landesregierung liefert ein Beglückungsprogramm für die Kommunen pünktlich zur Kommunalwahl.“

„Daneben wird das Landeswohnraumförderprogramm nachmodelliert, aus dem allein in den letzten Jahren über 150 Millionen Euro nicht abgerufen wurden, und ein noch stärkerer Fokus auf die Rolle der Kommunen als Bauherren gelegt. Dabei gehen die zahlreichen privaten Bauträger erneut leer aus und werden auch am millionenschweren Grundstücksfonds nicht teilhaben, der vielmehr zu einer weiteren Marktverzerrung im Grundstücksmarkt führen wird, in dem schon heute der Mangel an baureifen Flächen dominiert.“, ergänzt Gabriele Reich-Gutjahr.

Zur Aussage des Verbands der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und Baugenossenschaften, wonach staatlicher Druck bei der Vergabe von Grundstücken der richtige Weg sei, sagt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die grünen Enteignungsfantasien können und dürfen nicht realisiert werden, um die Versäumnisse der Wohnungsbaupolitik zu mildern. Längst sind die fehlenden bebaubaren Flächen als Nadelöhr des Wohnungsbaus identifiziert. Nun aber den stärksten Eingriff in das Eigentum, die Enteignung, als gangbaren Weg zu sehen, wäre eine politische Kapitulation der Wirtschaftsministerin, die mit dem Kommunalfonds ja bereits beträchtliche Mittel ausbringt, die gerade den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zugutekommen sollen. Die Kommunen müssen angehalten werden, die Potentiale aus den Regionalplänen zu nutzen, was die Ausweisung von Bauflächen angeht.“

Anlässlich der Meldung über eine Einigung der grün-schwarzen Landesregierung bei Thema Wohnungsbau erklärt die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Der Koalitionskrach beim Wohnungsbau lähmt die Wohnungsbaupolitik im Land. Die heutige Einigung wird den Wohnraummangel im Land nicht lösen können und verschreckt schlechterdings noch private Investoren. Mit den Mittelresten aus dem Landeswohnraumförderprogramm, das auch bisher schon vornehmlich den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zugutekommt, wird nun der Markt noch weiter verzerrt. Der damit finanzierte Kommunalfonds Wohnraumoffensive zementiert den Irrweg, dass nur die öffentliche Hand Wohnungen in großer Zahl schafft, und er negiert und beschneidet das Engagement Privater. Er ändert zudem nichts daran, dass zu wenig Bauland ausgewiesen wird.

Die Einigung zur Novelle der Landesbauordnung hätte man in dieser Form schon ein Jahr früher haben können. Die Verortung der Entscheidung über die überdachten Fahrradabstellplätze bei den unteren Baurechtsbehörden war schon 2018 Stand der Diskussion. Die nun gefundene, fadenscheinige Einigung ist sicherlich nicht der Befreiungsschlag beim drängenden Wohnraummangel.

Zu den Äußerungen des Grünen-Vorsitzenden Robert Habeck, Enteignungen zur Bekämpfung der Wohnungsnot in Betracht zu ziehen und der Reaktion des Immobilienverbandes darauf sagt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die grünen Enteignungsfantasien sind nicht nur Gift für das Engagement privater Investoren. Enteignungen sollten nicht mal als ultima ratio zur Wohnungsbaupolitik gehören. Es darf doch nicht passieren, dass die Ideen- und Hilflosigkeit der Landesregierung bei der Herausforderung des Wohnungsbaus nun kommunal mit sozialistischen Kunstgriffen abgefedert wird.“

Zur aktuellen Diskussion über die Einführung des Bestellerprinzips für die Maklercourtage auch bei Immobilienkäufen erklärt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienkauf halte ich für ein untaugliches Instrument, wenn man zu Entlastungen für die Käufer beim Erwerb von Wohneigentum kommen will. Soweit nach dem Vorschlag von Bundesjustizministerin Barley nun die Maklerkosten auf den Besteller übertragen werden sollen, ist für mich absehbar, dass der pfiffige Verkäufer die Maklerkosten einfach auf den Kaufpreis aufschlägt. Dann steigen aber mittelbar auch die Notarkosten und die Grunderwerbssteuer und der Kauf wird am Ende sogar teurer für den Käufer. Diese absehbaren Effekte mit Bußgeldern zu belegen zeugt davon, wie ungeeignet der Vorstoß in der Praxis sein wird. Das Bestellerprinzip wäre letztlich ein Bärendienst für den Käufer. Eine Befürchtung, die auch das hiesige Wirtschaftsministerium in der Antwort auf meinen entsprechenden Antrag teilt.

Vielleicht hilft in der Diskussion ein Blick in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung, der die Prüfung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken vorsieht. Eine schnelle und einfache Entlastung der Käufer würde auch über die Absenkung der Grunderwerbssteuer gelingen, die in Baden-Württemberg von Grün-Rot im Jahr 2011 auf 5% erhöht wurde.“

Stellungnahme WM 5295_neu

Zur Meldung, wonach 108 Millionen Euro aus dem Landeswohnraumförderprogramm im Jahr 2018 nicht abgerufen wurden, sagt die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Es ist bezeichnend, dass 108 Millionen Euro aus dem Landeswohnraumförderprogramm nicht abgerufen wurden. Das zeigt nämlich, dass die Neuausrichtung des Programms fehlgeht, bei dem die individuelle Eigentumsbildung immer weiter aus dem Blick geriet. Im Jahr 2017 blieben auch schon 50 Millionen im Topf. Damals vertröstete uns die Ministerin mit dem Hinweis, dass viele potentielle Antragsteller auf die Neuauflage des Landesprogramms im Jahr 2018 warten würden, um dann ihre Anträge zu platzieren. Die aktuellen Zahlen sprechen aber eine ganz andere Sprache. Sie belegen nämlich, dass sich die Ministerin mit ihrem opulenten  Landeswohnraumförderprogramm auf dem Irrweg befindet. Hoffentlich landen die nicht abgerufenen Mittel nun nicht auch noch in kommunalen Förderprogrammen, die mit dem individuellen Eigentumserwerb als originäre Intention des Landesprogramms überhaupt nichts mehr zu tun haben. Wir brauchen vielmehr eine Neuausrichtung des Programms, die diesem Aspekt wieder hinreichend Beachtung schenkt.“

Zur augenblicklichen Diskussion über die Einrichtung eines „Bodenfonds“, um die Kommunen beim Erwerb von Baugrundstücken in größerem Maßstab zu unterstützen sagt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich Gutjahr:

„Die grün-schwarze Koalition streitet um das Thema Bodenfonds. Die Schwarzen wollen ihn, um nicht abgerufene Mittel aus der Wohnraumförderung zu verwerten und damit Kommunen bebaubare Fläche günstig zur Verfügung zu stellen. Er wird folglich jährlich stark schwanken. Die Grünen wollen ihn als grundsätzliches Instrumentarium.  Dabei sollte sich die Regierung zunächst die Frage stellen, warum Wohnbaufördermittel des Landes nicht abgerufen werden? Sie weiß, dass es auch daran liegt, dass schlicht nicht genug Baugrundstücke zur Verfügung stehen. Die Grünen behindern mit ihrer Flächenverweigerungspolitik den Wohnungsbau und kommen nun mit einem Bodenfonds um die Ecke zur aktiven Bodenbevorratung, um sozialpolitische, ökologische und städtebauliche Ziele umzusetzen. Praktiker aus der Kommunalpolitik wissen, dass es einen langen Zeitraum brauchen wird, bis Kommunen relevante Grundstückeigentümer auf der eigenen Gemarkung sind, erst recht bei den momentanen Spitzenpreisen für Baugrund. Ein knappes Gut wird somit zusätzlich verknappt, Steuergelder werden verschwendet, am Wohnraumangebot ändert sich nichts. Es handelt sich um ein Feigenblatt, mit dem die Regierung verdecken will, dass sie mit dem ungelösten Konflikt zur Flächenbereitstellung  für die Wurzel des Problems verantwortlich ist.“

In der heutigen Plenardebatte zu einem Gesetzesentwurf zur Novellierung der Landesbauordnung sagte die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr

„Den heute diskutierten, unzureichenden Gesetzentwurf mussten wir ablehnen, da die Landesbauordnung nicht nur bei den Themen Fahrradstellplätze und Dachbegrünung entschlackt werden muss. Vielmehr ist ein Kehraus ideologisch begründeter Vorschriften fällig, den wir nun von der Landesregierung erwarten. Leider hat der Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium lange auf sich warten lassen, so dass mit einer Umsetzung in geltendes Recht erst zur Jahresmitte 2019 zu rechnen ist. Dabei hätte die vollmundige Ankündigung des grün-schwarzen Koalitionsvertrages, in der Bauordnung insbesondere für Verfahrens- und Kostenerleichterungen zu sorgen, schon viel eher mit Leben gefüllt werden müssen. Nachdem nun der Koalitionskrach endlich überwunden scheint, müssen wir uns einer sachlichen Diskussion zu der von der Regierung vorgelegten Novelle widmen. Um den Wohnungsbau zu stärken, müssen wir staatliche Kostentreiber reduzieren, aber auch Flächen mobilisieren. Denn mit Aufstockungen und Innenverdichtung allein werden wir die den Bedarf an Wohnungen nicht decken können. Dazu müssen die Grünen ihren Grundsatz der Netto- Null beim Flächenverbrauch endlich aufgeben.
Der Ministerpräsident aber ruft dem grünen Parteitag am vergangenen Wochenende die Mär des Marktversagens zu und dass der Staat beim Thema Wohnen wieder selbst aktiv werden müsse. Damit aber setzt er den Irrweg fort, den durch Flächenverknappung, Mietpreisbremsen und ähnlichen dirigistischen staatlichen Eingriffen bereits verzerrten Markt weiter zu reglementieren. Es ist nicht der Markt, der versagt, sondern der Staat behindert ihn.“

Zur Meldung, wonach die Grünen mit der Forderung für mehr bezahlbaren Wohnraum durch einen Bodenfonds und der Absage an eine Grunderwerbsteuersenkung in den Kommunalwahlkampf gehen wollen, erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Vorschlag der Grünen, mit einem Bodenfonds für Kommunen diese mit mehr Mitteln für Aufkäufe von Grundstücken auszustatten, ist der Schuss von hinten durch die Brust ins Auge. Kommunen haben andere Instrumente, um an mehr Bauland zu kommen.

Bezahlbaren Wohnraum schafft man auch mit der Absenkung der Wohnbaukosten und den Nebenkosten des Kaufs, z.B. durch eine Entrümpelung der Landesbauordnung und durch eine Absenkung der Grunderwerbsteuer auf 3,5%, wofür die FDP-Fraktion letzte Woche einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat. Die CDU ist hier auf einem richtigen Weg, wir helfen gerne und schaffen für sie die Gelegenheit, dies gleich umzusetzen.

Steuern sind nicht zweckgebunden, das haben die Grünen anscheinend immer noch nicht gelernt. Daher geht es auch fehl, die Grunderwerbsteuersenkung gegen die Finanzierung der Kinderbetreuung auszuspielen. Das Land wird dieses und nächstes Jahr gehörige Steuermehreinnahmen haben, die Chance ist da, davon etwas an die Bürger zurückzugeben.“

 

Zum Meldung, dass Bundesjustizministerin Barley die Empfehlungen eines Beratergremiums der Bundesregierung zur Wohnungspolitik zurückweise, sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Landesregierung sollte das Gutachten nicht unbeachtet lassen. Denn Wirkungslosigkeit mussten wir der Mietpreisbremse hierzulande schon mehrfach attestieren. Statt aber schnell Impulse für den Wohnungsbau zu setzen, verliert sich Grün-Schwarz in ideologischen Diskussionen über die Dachbegrünung und überdachte Fahrradstellplätze. Auch der Kommunalfonds Wohnraumoffensive BW ist ein Irrweg, da er die Kommunen mit finanziellen Mitteln ausstattet, die nichts anderes als die Konkurrenz zu den privaten Wohnungsbauern stimulieren werden. Es ist mir nicht bekannt, dass die Dichte an dirigistischen Maßnahmen, wie beim Wohnungsbau im Land, jemals zum Erfolg geführt hätte. Daher muss die Mietpreisbremse abgeschafft werden, die eigentlich eine Wohnraumbremse ist, die Investitionen verhindert.“

Zur aktuellen Diskussion über die Einführung das Bestellerprinzips für die Maklerkosten auch bei Immobilienkäufen erklärt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Unseren Wohnraummangel im Land bekommen wir mit der Ausweitung des Bestellerprinzips garantiert nicht in den Griff. Die Erfahrungen aus der Einführung im Bereich der Mietwohnungen zeigen einen signifikanten Rückgang der angebotenen Wohnungen. Die Befürchtung, dass dies nun auch bei den Immobilien geschieht, ist meines Erachtens nicht ganz unbegründet. Dabei ist die Verfügbarkeit von baureifen Flächen schon heute ein Nadelöhr beim Wohnungsbau. Soweit nach dem Vorschlag von Frau Barley nun die Maklerkosten auf den Verkäufer übertragen werden sollen, kann ich mir nur zwei realistische Szenarien vorstellen. Entweder der pfiffige Grundstücksverkäufer schlägt die Maklerkosten einfach auf den Kaufpreis. Dann steigen aber mittelbar auch die Notarkosten und die Grunderwerbssteuer und der Grundstückskauf wird am Ende sogar teurer für den Käufer. Oder der Eigentümer entscheidet sich schlicht gegen den Verkauf und das Grundstück wird für die Enkel aufgehoben.

Ich hoffe, dass der Bundesgesetzgeber dies auch erkennt und aufrichtige Überlegungen anstellt, wie man die Kosten beim Immobilienverkauf tatsächlich senken könnte. Denn das Bestellerprinzip wäre hier ein Bärendienst für den Käufer. Vielleicht hilft ein Blick in den Koalitionsvertrag, der die Prüfung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken vorsieht. Eine schnelle und einfache Entlastung der Käufer würde auch über die Absenkung der Grunderwerbssteuer gelingen, die in Baden-Württemberg von Grün-Rot im Jahr 2011 auf 5% erhöht wurde.“

Zur heutigen Vorstellung des Kommunalfonds Wohnraumoffensive BW durch die Wirtschaftsministerin sagte die wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Um endlich mehr Wohnraum zu schaffen greift die Wirtschaftsministerin nun auf planwirtschaftliche Elemente zurück. Kommunen sollen Mittel für die Bevorratung von Grundstücken erhalten und auch kommunale Eingriffsrechte in privates Eigentum weist Hoffmeister-Kraut nicht von der Hand. Der kommunale Wohnungsbau abseits des Sozialwohnungsbaus soll ebenfalls von bis zu 30% Landeszuschuss profitieren, während private Bauträger leer ausgehen. Grünes Licht aus dem Finanzministerium gab es hierfür aber noch nicht, auf eine Abstimmung mit dem betroffenen Ressort vor der Pressekonferenz wurde nämlich verzichtet

Die Umsetzung des Vorstoßes soll aus Mittelresten aus der Wohnraumförderung in Höhe von 45 Millionen Euro finanziert, obwohl in meinem Antrag aus dem April dieses Jahres ein Rest von 54 Millionen Euro beziffert wurde –wo sind nur die 9 Millionen geblieben?

Eigentlich steht die Ministerin bei der Wohnraumallianz im Wort, die Möglichkeit der Übertragung nicht abgerufener Mittel auf die folgende Förderperiode abzuklären. Der nun vorgestellte Überlauffond ist eine klare Absage an diese Idee, ohne dass das Expertengremium zu Wort kommen durfte. Dies ist besonders vor dem Hintergrund bedauerlich, da nun mit Verweis auf europarechtliche Beihilfevorgaben die Mittel ausschließlich den kommunalen Kassen zufließen soll – privaten Investoren sind die Mittel damit entzogen. Wie groß der Schmerz hierüber auszufallen hat, entscheidet sich wohl mit dem Erfolg des Landeswohnraumförderprogramms. Denn der neu erdachte Fond wird nur dann gespeist, wenn das Fördervolumen nicht ausgeschöpft wird.

Immerhin wurde zwischenzeitlich erkannt, dass man Leerständen nicht mit Zwangsmitteln begegnen kann. Statt öffentlicher Ächtung durch Leerstandsregister sollen nun Vermietungsprämien private Vermieter motivieren.“

Zur Meldung, wonach die Preise für Wohnungsbau im Südwesten im Frühjahr so schnell gestiegen seien wie zuletzt vor zehn Jahren, erklärt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die weiterhin rasant steigenden Baukosten müssen der Landesregierung nicht nur eine Mahnung sein, bei der dringenden Novellierung der Landesbauordnung endlich grün-ideologische Grabenkämpfe zu beenden. Die Empfehlungen der Wohnraum-Allianz im Ganzen müssen zügig tatkräftig umgesetzt werden, um den Wohnungsmangel hierzulande zumindest ansatzweise in den Griff zu bekommen.“