Pressemitteilung

26.Februar 2019

Reich-Gutjahr: Das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf wäre ein Bärendienst für die Käufer

Zur aktuellen Diskussion über die Einführung des Bestellerprinzips für die Maklercourtage auch bei Immobilienkäufen erklärt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienkauf halte ich für ein untaugliches Instrument, wenn man zu Entlastungen für die Käufer beim Erwerb von Wohneigentum kommen will. Soweit nach dem Vorschlag von Bundesjustizministerin Barley nun die Maklerkosten auf den Besteller übertragen werden sollen, ist für mich absehbar, dass der pfiffige Verkäufer die Maklerkosten einfach auf den Kaufpreis aufschlägt. Dann steigen aber mittelbar auch die Notarkosten und die Grunderwerbssteuer und der Kauf wird am Ende sogar teurer für den Käufer. Diese absehbaren Effekte mit Bußgeldern zu belegen zeugt davon, wie ungeeignet der Vorstoß in der Praxis sein wird. Das Bestellerprinzip wäre letztlich ein Bärendienst für den Käufer. Eine Befürchtung, die auch das hiesige Wirtschaftsministerium in der Antwort auf meinen entsprechenden Antrag teilt.

Vielleicht hilft in der Diskussion ein Blick in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung, der die Prüfung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken vorsieht. Eine schnelle und einfache Entlastung der Käufer würde auch über die Absenkung der Grunderwerbssteuer gelingen, die in Baden-Württemberg von Grün-Rot im Jahr 2011 auf 5% erhöht wurde.“

Stellungnahme WM 5295_neu

Weitere Pressemitteilungen zum Thema