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Einträge von Astrid Odenbach

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Corona-Soforthilfen

Chaos und kein Ende: Corona-Soforthilfen

Die Corona-Pandemie stellte im Frühjahr 2020 die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft vor umfassende Herausforderungen. Die Landesregierung reagierte am 22. März 2020 mit dem ersten Lockdown. Viele Geschäfte mussten schließen, zahlreiche Branchen waren infolgedessen von erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen betroffen.
Als Gegenmaßnahme wurden noch im März 2020 die Corona-Soforthilfen eingeführt – ein richtiges Programm, welches auch die FDP gefordert und immer unterstützt hatte. Betroffene Betriebe konnten Unterstützungsleistungen in Höhe von 9.000 bis 30.000 Euro beantragen. In Baden-Württemberg nahmen in diesem Zusammenhang rund 240.000 Unternehmen Hilfen in einem Gesamtvolumen von 2,24 Milliarden Euro in Anspruch.
Da die im Frühjahr 2021 ausgezahlten Coronahilfen auf Kalkulationen und Planungsdaten, aber nicht auf tatsächlichen Umsätzen sowie eingetretenen Gewinnen und Verlusten beruhten, war für die Corona-Soforthilfen eine rückwirkende Schlussabrechnung mit anschließender Erhöhung der Hilfszahlungen oder auch Rückzahlung dieser notwendig. Dieses Abrechnungsverfahren startete im Herbst 2021.

Aufgrund reihenweise haarsträubender Fehler sowie mangelnder Planung und chaotischer Verfahrensabläufe der grün-schwarzen Landesregierung ist dieser Prozess im Frühjahr 2026 – fast sechs Jahre nach Start der Soforthilfe – immer noch nicht abgeschlossen. Die Wirtschaft wird benachteiligt, Unternehmen im Unklaren gelassen.

Das gesamte Verfahren führte und führt weiterhin zu erheblichen Problemen, mit denen wir uns als FDP-Fraktion intensiv auseinandergesetzt und uns konsequent für die Unternehmen in unserem Land eingesetzt haben. Insgesamt befindet sich die Landesregierung nun in einer Situation, in der sie gar über 400 Millionen Euro wieder an die Unternehmen rückerstatten muss, von denen Sie das Geld zuvor rechtswidrig zurückverlangt hatte.

Anträge und weitere Informationen

Seit 2021 haben wir uns für die Corona-Soforthilfen eingesetzt. Unsere Anträge an die Landesregierung, Regierungsbefragungen, Debatten im Landtag und öffentliche Sitzungen des Wirtschaftsausschusses finden Sie hier.

Unsere Kritik

  • Ausgestaltung des Abrechnungsprozesses

    Das Rückmeldeverfahren war von Anfang an intransparent, mit unsinnigen und viel zu engen zeitlichen Fristen versehen und der Landesregierung fehlte ein klarer Plan, was sie vorhat und was von den Unternehmen erwartet wird. Beispielsweise wurde nie klar kommuniziert, wann und wie eine Schlussabrechnung vorzulegen ist, diese wurde dann erstmals im Herbst 2021 mit einer viel zu kurzen Frist gefordert und bis heute sind die genauen Inhalte unklar.

    Unklar blieb auch immer, was mit denjenigen Firmen passiert, die keine Abschlussrechnung eingereicht haben. Kleinteilige Änderungen, Anpassungen nach Salamitaktik und ein fehlender Plan, wie man langfristig vorgehen möchte, waren die Merkmale der Arbeit der Landesregierung. Verlässlichkeit und Planbarkeit für die Unternehmen war so nicht gegeben.

  • Stichtagsregelung

    Darüber hinaus entschied sich die Landesregierung bei der Abrechnung der Soforthilfen für eine unsinnige Stichtagsregelung. Relevant für die Höhe der Soforthilfen sollte demnach der Zeitraum drei Monate ab Antragsstellung sein – wenn ein Unternehmen im Frühjahr 2020 also früh einen Antrag gestellt hat, hatte es eine andere Berechnungsbasis als ein Unternehmen, welches spät einen Antrag gestellt hat. Beim einen wurde beispielsweise der wirtschaftlich besondere Zeitraum des Lockdowns einbezogen, bei einem anderen identischen Unternehmen hingegen ein Zeitraum der Geschäftsöffnung und ggf. mit Nachholeffekten inkludiert. Dies wurde im Frühjahr 2020 aber nie angekündigt, führt aber zu erheblichen Ungleichheiten und massiven wirtschaftlichen Unterschieden.

    Mit dieser Methodik hat die Wirtschaftsministerin ihre fehlende wirtschaftspolitische Perspektive offenbart. Zudem erklärte sie, keine Gespräche mit Ministerkollegen aus anderen Bundesländern geführt zu haben – obwohl gerade ein abgestimmtes Vorgehen zu einer sachgerechteren und praktikableren Methodik hätte führen können. Stattdessen stellte die Landesregierung die wirtschaftlich stark belasteten Unternehmen in Baden-Württemberg unter einen Generalverdacht.

  • Rechtswidrige Rückforderungen

    Das größte Problem kam im Oktober 2025: Der VGH Mannheim bestätigte mehrere Urteile von Landgerichten und erklärte einen großen Teil der Rückforderungen der Coronasoforthilfe für rechtswidrig. Die rechtliche Grundlage für einen Teil der Hilfen sei unklar formuliert gewesen, Rückforderungen davon daher rechtswidrig. Dies betrifft rund 62.000 Fälle mit einem Gesamtvolumen von rund 437 Millionen Euro.
    Doch die Landesregierung tätigte wochenlang keine Aussage, welche Schlussfolgerungen sie aus dem Gerichtsurteil zieht und wie sie rechtlich und politisch darauf reagieren wird. Schließlich reagierten am 4. Februar 2026 die Regierungsfraktionen von Grüne und CDU und reichten einen Gesetzesentwurf „Ausgleich im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen des Landes Baden-Württemberg aufgrund der „Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe („Soforthilfe Corona“) vom 22. März 2020“ (Drucksache 17/10266) ein. Das Ziel des Gesetzes ist richtig, die Details und insbesondere seine konkrete Ausgestaltung werden wir noch prüfen.

Unsere Forderungen

Die Coronasoforthilfen aus dem Frühjahr 2020 waren ein wichtiges und richtiges Programm – wir haben eine solche Unterstützung damals gefordert und halten dies nach wie vor für richtig. Ebenso ist richtig, dass die Unternehmen eine rückblickende Schlussabrechnung vorlegen – Geschäftsverläufe können anders als angenommen verlaufen sein und Erhöhungen der Hilfeleistungen, aber eben auch Rückzahlungen dadurch notwendig werden. Doch die Art und Weise der Ausgestaltung durch die Landesregierung und die fehlende Kommunikation und damit nicht vorhandene Planbarkeit waren ein einziges Desaster.
Den Gipfel setzten dem ganzen dann die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim auf.

Für uns ist klar:
Alle Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen, die rechtswidrig waren, müssen korrigiert werden – schnell, umfassend, aber bürokratiearm. Auf diese Kriterien werden wir im laufenden Gesetzgebungsverfahren hinwirken. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein und Vertrauen in den Staat darf nicht bestraft werden.

Stand: 5. Februar 2026

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Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz: Bilanz eines Auslaufmodells

Zweieinhalb Jahre Grün-Schwarz:

Bilanz eines Auslaufmodells

Es war eine einsame Entscheidung, die Ministerpräsident Kretschmann nach teilweise heftigen Diskussionen am 1. April 2021 bei seiner Partei durchsetzen konnte: Die Koalition der Grünen mit der CDU sollte fortgesetzt werden. Es war die bequemere Wahl für ihn, denn die CDU im Land war bereit, so gut wie alles, was die Grünen wollten, ohne Diskussion mitzumachen.
Doch ‘einfach für ihn’ bedeutet nicht auch ‘gut fürs Land’.

Wir nehmen die Halbzeit der Regierungszeit zum Anlass, eine politische Bilanz zu ziehen. Basierend auf Fakten und praktischen Entscheidungen der Regierungskoalition  thematisieren wir, wie es anders besser werden kann und muss.

Die grün-schwarze Koalition wird keine Zukunft haben. Umso wichtiger ist es, dass das Land endlich wieder eine bekommt. Die gesamte Analyse im Download.

Die Bilanz eines Auslaufmodells zum Download