Anträge und weitere Informationen
Seit 2021 haben wir uns für die Corona-Soforthilfen eingesetzt. Unsere Anträge an die Landesregierung, Regierungsbefragungen, Debatten im Landtag und öffentliche Sitzungen des Wirtschaftsausschusses finden Sie hier.
Die Corona-Pandemie stellte im Frühjahr 2020 die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft vor umfassende Herausforderungen. Die Landesregierung reagierte am 22. März 2020 mit dem ersten Lockdown. Viele Geschäfte mussten schließen, zahlreiche Branchen waren infolgedessen von erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen betroffen.
Als Gegenmaßnahme wurden noch im März 2020 die Corona-Soforthilfen eingeführt – ein richtiges Programm, welches auch die FDP gefordert und immer unterstützt hatte. Betroffene Betriebe konnten Unterstützungsleistungen in Höhe von 9.000 bis 30.000 Euro beantragen. In Baden-Württemberg nahmen in diesem Zusammenhang rund 240.000 Unternehmen Hilfen in einem Gesamtvolumen von 2,24 Milliarden Euro in Anspruch.
Da die im Frühjahr 2021 ausgezahlten Coronahilfen auf Kalkulationen und Planungsdaten, aber nicht auf tatsächlichen Umsätzen sowie eingetretenen Gewinnen und Verlusten beruhten, war für die Corona-Soforthilfen eine rückwirkende Schlussabrechnung mit anschließender Erhöhung der Hilfszahlungen oder auch Rückzahlung dieser notwendig. Dieses Abrechnungsverfahren startete im Herbst 2021.
Aufgrund reihenweise haarsträubender Fehler sowie mangelnder Planung und chaotischer Verfahrensabläufe der grün-schwarzen Landesregierung ist dieser Prozess im Frühjahr 2026 – fast sechs Jahre nach Start der Soforthilfe – immer noch nicht abgeschlossen. Die Wirtschaft wird benachteiligt, Unternehmen im Unklaren gelassen.
Das gesamte Verfahren führte und führt weiterhin zu erheblichen Problemen, mit denen wir uns als FDP-Fraktion intensiv auseinandergesetzt und uns konsequent für die Unternehmen in unserem Land eingesetzt haben. Insgesamt befindet sich die Landesregierung nun in einer Situation, in der sie gar über 400 Millionen Euro wieder an die Unternehmen rückerstatten muss, von denen Sie das Geld zuvor rechtswidrig zurückverlangt hatte.
Seit 2021 haben wir uns für die Corona-Soforthilfen eingesetzt. Unsere Anträge an die Landesregierung, Regierungsbefragungen, Debatten im Landtag und öffentliche Sitzungen des Wirtschaftsausschusses finden Sie hier.
Die Coronasoforthilfen aus dem Frühjahr 2020 waren ein wichtiges und richtiges Programm – wir haben eine solche Unterstützung damals gefordert und halten dies nach wie vor für richtig. Ebenso ist richtig, dass die Unternehmen eine rückblickende Schlussabrechnung vorlegen – Geschäftsverläufe können anders als angenommen verlaufen sein und Erhöhungen der Hilfeleistungen, aber eben auch Rückzahlungen dadurch notwendig werden. Doch die Art und Weise der Ausgestaltung durch die Landesregierung und die fehlende Kommunikation und damit nicht vorhandene Planbarkeit waren ein einziges Desaster.
Den Gipfel setzten dem ganzen dann die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim auf.
Stand: 5. Februar 2026

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