Ich danke allen Einsatzkräften für die schnelle und gute Arbeit.


Den größeren Stromausfall in Stuttgart kommentiert der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath, wie folgt:

 

Der Stromausfall in Stuttgart zeigt, wie wichtig eine sichere Stromversorgung ist. Die Ursache muss schnell aufgeklärt werden. Ich danke allen Einsatzkräften für die schnelle und gute Arbeit.

 

Gleichzeitig zeigen die Vorfälle in Spanien oder auch Berlin: Wir müssen das europäische Stromverbundsystem zukunftsfester machen. Es ist auf Kante genäht. Fehlender Netzausbau und mangelnde Großspeicher sind zentrale Versäumnisse der Energiewende – und werden zunehmend zum Risiko für die Versorgungssicherheit.

 

Stärkung des Eigenkapitals ist etwas anderes als Finanzierung von Verlusten


In der heutigen Aktuellen Debatte zur milliardenschweren Wertberichtigung bei der EnBW aufgrund des Ausstiegs eines Windpark-Projektes in der Irischen See erklärt Frank Bonath, finanz- und energiepolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg:

 

„Die Landesregierung hat das Parlament im Zusammenhang mit der EnBW-Kapitalerhöhung nicht vollständig informiert. Risiken dieses Offshore-Windparkprojekts waren seit Jahren bekannt und bereits eingetreten – dennoch wurden sie im Landtag verschwiegen.“

Die EnBW habe rund 1,2 Milliarden Euro abschreiben müssen. „Besonders schwer wiegt, dass ein erheblicher Teil der Kapitalerhöhung bereits im Jahr 2025 zur Verlustfinanzierung dieses Projekts genutzt wurde. Das Parlament ging jedoch davon aus, dass die Kapitalerhöhung ausschließlich der Ermöglichung künftiger Investitionen dient.“

 

Bonath betont: „Eine Kapitalerhöhung zur Stärkung des Eigenkapitals ist etwas grundlegend anderes als eine Kapitalerhöhung zur Finanzierung von Verlusten. Über diesen Zweckwechsel wurde der Landtag nicht informiert. Das ist ein schwerer Vertrauensbruch.“

Die EnBW sei überwiegend im Eigentum des Landes. „Das Parlament ist kein Abnick-Gremium. Wer Risiken verschweigt und den möglichen Projektausstieg nicht offenlegt, täuscht bewusst die Volksvertretung. Dieser Umgang mit dem Parlament ist skandalös.“

Auch in der Energiepolitik des Landes braucht es dringend eine Wende.


Die bescheidene Windkraftbilanz im Südwesten kommentiert der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath, wie folgt:

„Umweltministerin Walker handelt sich beinahe jede Woche eine neue Niederlage ein. Nach dem gescheiterten Kohleausstieg und dem Klimaskandal in Bad Wimpfen folgt nun auch beim Windkraftausbau das erwartbare Debakel. 100 Anlagen pro Jahr wurden vollmundig versprochen, letztlich sind es gerade einmal 36 geworden. Daran ändert auch nichts, dass Umweltministerin Walker Rekorde bei den Genehmigungszahlen herbeiredet, die bei genauerem Hinsehen überhaupt nicht existieren und nur durch statistische Tricks konstruiert werden.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass Walker ihre Amtsgeschäfte nicht ernst genug nimmt. Viel zu oft lässt sie sich im Umweltausschuss von ihrem Staatssekretär vertreten. Es wird mehr als deutlich: Auch in der Energiepolitik des Landes braucht es dringend eine Wende. Pflichterfüllung und Verantwortung müssen wieder an erster Stelle stehen.“

 

 

Hilferuf der Oberbürgermeister muss nach der Landtagswahl gehört werden


Zur heutigen Landespressekonferenz mit vier Oberbürgermeistern (Ludwigsburg, Tübingen, Esslingen und Schwäbisch Gmünd) erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath:

„Grün-Schwarz hat für dieses Jahr ein bisschen was getan, der Hilferuf der Oberbürgermeister zeigt aber, dass dieses Wahlkampf-Trostpflaster eben nicht mehr ist als ein Tropfen auf den heißen Stein. Bund und Land können immer noch nicht widerstehen, vermeintliche Wohltaten auf Kosten der Kommunen zu finanzieren, siehe Absenkung Mehrwertsteuer oder Anhebung Pendlerpauschale. Die Landesregierung hat aus Sicht der Kommunen erkennbar im Bundesrat versagt.

Wir wollen dies umkehren. Das Konnexitätsprinzip, also die Regel, dass wer bestellt auch bezahlen muss, wollen wir nachschärfen und vor allem auch einhalten. Und vor allem im Bund keinen Gesetzen zustimmen, die nicht sauber finanziert sind.

Wichtig ist aber auch die angesprochene Absenkung von Standards. Wir müssen endlich einen realistischen Blick auf die Möglichkeiten richten, die wir noch haben.“

Kein Minister fehlt so oft im Ausschuss und nennt so oft falsche Zahlen zur Windkraft wie Walker.

Umweltministerin Thekla Walker sagte auf dem Landesparteitag der Grünen am 12. Dezember, dass die Grünen bei der Windkraft immer ausgelacht worden seien. Walker behauptete, dass es einen unglaublichen Boom bei den Genehmigungen von Windkraftanlagen gebe und das Land so viel erreicht habe wie kein anderes Bundesland. Das kommentiert der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath, wie folgt:

„Allein ein Blick nach Niedersachsen reicht aus, um die falschen Zahlen der Umweltministerin zu widerlegen. Dort seien laut Angabe der Deutschen Presseagentur Niedersachsen vom 4. Dezember 640 Genehmigungen für den Bau neuer Windkraftanlagen erteilt worden. In Baden-Württemberg waren es nur 73 Genehmigungen. Wäre Frau Walker einfach öfter im Umweltausschuss, dann würde sie es besser wissen. Die Menschen lachen nicht über Windkraftanlagen, die nie gebaut werden, sondern über Minister, die von Rekorden sprechen, die es gar nicht gibt.”

 

Schulden werden gemacht, ohne dass die Reformen auch nur am Horizont zu sehen sind


Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Frank Bonath, kommentiert die abschließende Lesung des Nachtragshaushalts 2025/2026 in der Debatte wie folgt:

 

„Mal wieder macht die Regierung den zweiten Schritt vor dem ersten. Von den immer beschworenen notwendigen Reformen ist noch weit und breit nichts zu sehen. Ich darf daran erinnern: Mit dem schwarzen ‚Herbst der Reformen‘ war nicht 2026 gemeint.

Wir verbraten hier nicht das Geld des Steuerzahlers, sondern das des zukünftigen Steuerzahlers. Wir versündigen uns hier an den Lebenschancen der Kinder, und das ohne ansatzweise die Bedingungen geschaffen zu haben, die eine schnelle und sinnvolle Mittelverwendung garantieren. Am Ende schaffen wir Strohfeuer, ohne die wirtschaftliche Basis unseres Landes substantiell zu verbessern. Und wenn es die Regierung hier so macht wie die im Bund, werden in Zukunft Investitionen, die eigentlich aus dem Kernhaushalt zu finanzieren wären, in die Schuldentöpfe verschoben. Nur weil der Löwenanteil an die Kommunen geht, können wir hier zustimmen, auch wenn wir einen höheren Kommunalanteil gefordert haben.

Es zeigt sich wieder einmal, das Grün, Schwarz und Rot in Bund und Land dann, wenn es eng wird, nicht vereinfachen, sondern verschulden. Mit Politik, die die Probleme nicht löst, sondern hübsch verpackt an die nächste Generation weiterreicht, kommen wir nicht weiter.“

Das Finanzgericht stärkt Grundsteuerzahler – jetzt muss die Landesregierung nachziehen.


Zum Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg zur Übernahme von Gutachterkosten bei fehlerhaften Bodenrichtwerten erklären der Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Erik Schweickert, und der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath:

„Das Finanzgericht macht klar: Der Staat darf Bürgerinnen und Bürger nicht in einen finanziellen David-gegen-Goliath-Kampf zwingen. Wessen Grundstück in BORIS BW nachweislich zu hoch bewertet wurde, muss sein Recht durchsetzen können, ohne erst ein kleines Vermögen für ein Gutachten zu riskieren.

Das Finanzgericht Freiburg gibt nicht nur den Steuerzahlern Recht, sondern auch der FDP. Seit Beginn fordern wir, dass Kosten von Gutachten, die zur Korrektur führen, übernommen werden müssen. Von Grün-Schwarz wurde das bisher mit Gelächter quittiert.

Der aktuelle Fall zeigt aber einmal mehr, wie fehleranfällig die neue Grundsteuer ist: Nicht bebaubare Grünflächen wurden wie Bauland behandelt; erst ein Verkehrswertgutachten brachte eine Wertminderung von 41 Prozent ans Licht – mit spürbar geringerer Grundsteuer für den Eigentümer. Trotzdem musste dieser das Gutachten zunächst aus eigener Tasche zahlen. Erst das Gericht stellte klar, dass diese Kosten vom Finanzamt zu übernehmen sind, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.

Die Landesregierung darf dieses Urteil nicht ignorieren. Wir brauchen klare Vorgaben, dass bei offensichtlichen Fehlbewertungen durch die Gutachterausschüsse die Kosten eines notwendigen Gutachtens zur Korrektur übernommen werden. Sonst bleibt das Recht auf Korrektur ein Privileg für diejenigen, die sich teure Gutachten leisten können.“

 

Für die Umsetzung lange angekündigter Verbesserungen fehlt die Kraft


In der Debatte anlässlich einer geplanten Änderung zum Grundsteuergesetz erklärt Frank Bonath, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Mal wieder muss die Landesregierung etwas an ihrem Grundsteuergesetz reparieren, die Änderungen sind im Grunde sinnvoll. Aber man wieder die Chance verpasst, Verwerfungen des eigenen Gesetzes zu korrigieren. Ankündigungen wurden gemacht und wieder vergessen. Daher haben wir versucht, mittels eines Änderungsantrags einerseits eine Erstattungsregel für erfolgreiche Gutachten zum Grundstückswert, andererseits eine Härtefallmöglichkeit für Kommunen einzuführen. Denn wenn der Gutachterausschuss aufgrund seiner Typisierungspflicht ein Grundstück zu hoch einstuft, darf der Eigentümer – heute noch auf eigene Kosten – mittels Gutachten einen niedrigeren Wert nachweisen.

Dieser wird akzeptiert, wenn der ermittelte Wert mindestens 30% vom Gutachterausschuss-Wert abweicht. Die Kosten eines solchen Gutachtens können allerdings erheblich sein und gelten nach heutiger Rechtslage nur bis 2029. Daher ist es eine Frage der Rechtstaatlichkeit, die Kosten für die Korrektur falscher Werte auch dem Staat als Verursacher aufzulegen.

Weiter benötigen wir eine Spezialregelung für die Städte und Gemeinden, um bei Härtefällen einen Abschlag machen zu können. Denn die allgemeinen Regelungen müssen bei der Betrachtung der steuerlichen Leistungsfähigkeit immer den Wert des Grundstücks miteinbeziehen, und damit würde man für die Bezahlung der Grundsteuer das Grundstück verwerten müssen. Aber niemand soll aufgrund einer Grundsteuer sein Grundstück verkaufen müssen!“

Lange versprochene Punkte aus dem Koalitionsvertrag werden wohl nicht mehr kommen


In der Debatte anlässlich eines Änderungsgesetzes zur Beamtenbesoldung erklärt Frank Bonath, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„In diesem Änderungsgesetz sind sicher für die jeweils Betroffenen wichtige Punkte, ansonsten ist diese quasi jährliche Bereinigung von Besoldungsregeln das Zeichen, dass lange zugesagt Punkte nun mit dieser Regierung nicht mehr kommen werden: es wird keine Einführung von Lebensarbeitszeitkonten geben, keine lange versprochene Wiederabsenkung der Wochenarbeitszeit und vom Ziel einer dauerhaft verfassungskonformen Besoldung hat man sich mit Buchungstricks sowieso verabschiedet. Stattdessen zwingt man seine Beschäftigten, gegen das Land als Dienstherrn zu klagen. Das war früher anders, da hatte man Widersprüche bei besoldungsfragen ruhend gestellt bis zur gerichtlichen Entscheidung. Aber dann musste man seine Fehler als grün geführte Landesregierung ja auch finanziell ausgleichen – jetzt zieht man sich auf seine höhere Rechtsposition zurück. Im Grunde ist diese Legislaturperiode ein fünf Jahre langes Misstrauensvotum gegen seine eigenen Beamten – außer natürlich die Tausenden, die man im eigenen Ministerium eingestellt hat.“

Unterstützen die Forderung nach dem Nachschärfen des Konnexitätsprinzips


Nach aktuellen Berichten fordert der Landkreistag eine Nachschärfung des Konnexitätsprinzips, damit die politische Ebene auch die Geldmittel bereitstellt für Aufgaben, die sie anderen auferlegt. Dazu äußert sich Frank Bonath, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion wie folgt:

 

„Wir unterstützen die Forderung des Landkreistags, hier endlich ein Nachschärfen der entsprechenden Verfassungsbestimmung anzugehen. Zu oft entzieht sich die Landesregierung ihrer Verantwortung und wälzt Aufgaben auf Kreise, Städte und Gemeinden ab – häufig verbunden mit konkreten Vorgaben, wie diese umzusetzen sind.

Dafür muss die Landesregierung und die Koalition endlich einen auskömmlichen Ausgleich liefern. Und da das Land auch gegenüber dem Bund für die Kommunen verantwortlich ist, muss es auch in Berlin endlich für die kommunale Ebene einstehen. Aber da interessiert man sich ja immer nur für die eigene Verteilmasse.“

 

Wahlfreiheit bei Heiztechnologien erhöht Bürgerakzeptanz

Der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath, kommentiert die SWR-Berichterstattung über die Wärmewende in Baden-Württemberg:

„Die Entscheidung über den Energieträger im Gebäudesektor sollte stärker an den lokalen Gegebenheiten und weniger an bundesgesetzlichen Vorgaben orientiert werden. Das Gebäudeenergiegesetz braucht eine grundlegende Reform. Wir setzen uns dafür ein, dass es einen faireren Wettbewerb zwischen Heiztechnologien gibt und die Bedürfnisse der Kommunen besser berücksichtigt werden.

Nur wenn Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben, die effizienteste und kostengünstigste Heiztechnik für ihr Gebäude gewählt zu haben, erreichen wir den notwendigen gesellschaftlichen Rückhalt für die Wärmewende.“

Hitzewellen und andere Extremwetterereignisse wirken sich negativ auf Quellschüttungen und Grundwasserstände aus.


Frank Bonath, umweltpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, zum heute auf der Regierungspressekonferenz vorgestellten Masterplan Wasserversorgung:

 

„Eine sichere Wasserversorgung ist eines der zentralen Zukunftsthemen. Doch der Klimawandel stellt die Wasserversorgung in Baden-Württemberg vor große Herausforderungen. Hitzewellen und andere Extremwetterereignisse wirken sich negativ auf Quellschüttungen und Grundwasserstände aus. Hinzu kommt, dass Trinkwasser immer häufiger verunreinigt ist und vor dem Verzehr abgekocht werden muss. Die Zahl solcher Nutzungseinschränkungen hat sich allein zwischen 2020 und 2024 fast verdreifacht.

 

Für eine zukunftsfeste Wasserversorgung braucht es drei Kernelemente: Erstens eine langfristige, vorausschauende Wasserstrategie, die rückläufige Grundwasserstände, abnehmende Quellschüttungen und den steigenden Trinkwasserbedarf in Einklang bringt. Zweitens eine gründliche Bestandsaufnahme des Sanierungsstaus im veralteten Leitungsnetz. Und drittens den entschlossenen Abbau übertriebener Berichts- und Dokumentationspflichten.“

AfD setzt auf einseitige Lösungen.

Der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath, übte bei der Debatte zu wasserstofffähigen Gaskraftwerken scharfe Kritik an der energiepolitischen Haltung der AfD:

„Wer echten Fortschritt und Technologieoffenheit in der Energieversorgung will, darf sich nicht von populistischen Parolen und einfachen Antworten blenden lassen. Wer glaubt, mit der AfD für die Zukunft zu stimmen, irrt sich gewaltig.

Ein Blick auf die bevorstehende Landtagswahl macht deutlich: Zwischen der AfD und uns Liberalen liegen in der Energiepolitik Welten. Wir als FDP stehen für den Ausbau erneuerbarer Energien – aber unter klaren Bedingungen: marktwirtschaftlich, ohne staatliche Subventionen und nur dort, wo die Menschen diesen Ausbau auch wirklich wollen. Und was macht die AfD? Sie will den Ausbau der Windkraft pauschal stoppen und bestehende Anlagen am liebsten vollständig zurückbauen. Das ist reine Willkür und widerspricht fundamental den Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und dem Respekt vor fremdem Eigentum. Doch genau diese Prinzipien sind die Grundlage dafür, dass Menschen ihr privates Kapital in Energieprojekte investieren.

Während wir offen und ehrlich über alle Technologien diskutieren, die uns helfen, unsere Energieziele zu erreichen, setzt die AfD auf einseitige Lösungen.

Für eine sichere Stromversorgung im Südwesten brauchen wir jetzt Kraftwerke, die zuverlässig arbeiten und in fünf bis sieben Jahren einsatzbereit sind. Gaskraftwerke mit Wasserstoff- oder CO₂-Technologie sind dafür am besten geeignet.“

Und Grüne befreien Landesbetriebe von Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sie sonst begrüßen.


Zur Ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung und weiterer Änderungen äußert sich Frank Bonath, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„In diesem als technische Änderung daherkommenden Gesetz versteckt sich unter dem Stichwort Vereinfachung erstmal eine neue Behörde. Ausweislich der Begründung ist die neue Haushaltssoftware so kompliziert, dass man jetzt eine zentrale Kompetenzbehörde zur Unterstützung braucht. Grün-schwarzer Bürokratieabbau at its best.

Dazu kommt eine kleine Änderung mit großen Auswirkungen daher: die Landesregierung befreit die eigenen Unternehmen von der drohenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Und irgendwie ist das ja auch verständlich, denn aus der Wirtschaft hört man ja gerade häufig von dem wahnsinnigen Aufwand, der dadurch auf die Betriebe zukommt. Das aber gerade Grüne hier sich selbst Erleichterungen verschaffen, die sie auf anderen Ebenen erst vorangetrieben haben, ist schon bemerkenswert.“

 

Abkehr von sinnvollem Verfahren bei Unklarheiten in der Besoldung führt nur zu Unmut und Mehrarbeit.Zur Pressekonferenz von Beamten- und Richterbund zur Ankündigung des Finanzministeriums, Widersprüche von Beamten zur Frage der verfassungsgemäßen Besoldung nun nicht mehr ruhend zu stellen, sondern negativ zu bescheiden, erklären Frank Bonath, finanzpolitischer Sprecher und Nico Weinmann, stv. Vorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

Bonath: „Der Finanzminister will nun an den Landesbeamten sparen. Wenn Widersprüche gegen die Besoldung in der Frage der Unteralimentation jetzt nicht mehr wie jahrelang üblich, ruhend gestellt werden bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sondern abschlägig beschieden werden sollen, setzt er doch darauf, dass es bei den Beamten eine Scheu gibt, ihren Dienstherren zu verklagen. Denn nur wer nach dem ablehnenden Bescheid klagt, erhält dann bei einer entsprechenden Entscheidung in Karlsruhe entsprechende Nachzahlungen. Dies wird in Zeiten mangelnder Fachkräfte im öffentlichen Dienst die Bereitschaft sicher nicht steigern, auch mal mehr zu arbeiten. Dazu löst es entsprechende Mehrarbeit im Landesamt für Besoldung und Versorgung aus, die sowieso schon unter der vielen Arbeit ächzen. Und ein klareres Signal, dass man eigentlich sicher ist, eben nicht innerhalb der von Karlsruhe aufgestellten Regeln der Beamtenbesoldung zu sein, kann man ja kaum setzen. Wir fordern den Finanzminister auf, hier zum alten Verfahren zurückzukehren.“

Weinmann: „Die Richterschaft weißt in Zeiten des Selbstlobs der Ministerin, dass man ja soviel für die Justiz tue, zurecht darauf hin, dass das bei den Richtern und Staatsanwälten am Monatsende eben nicht ankommt. Erst hat man beim sogenannten Vier-Säulen-Modell die Richterschaft vergessen, und dann bei der letzten Tarifergebnisübertragung auch noch die Unterschiede zwischen den Besoldungsgruppen weiter eingeebnet – obwohl das Bundesverfassungsgericht explizit angemahnt hat, dies nicht zu tun. Wer eine hochqualifizierte und motivierte Justiz will, muss hier definitiv anders handeln – und dazu ganz sicher nicht die Verwaltungsgerichte mit Besoldungsklagen belasten. Das fräße dann auch wieder die zusätzlichen Stellen aus dem Haushalt auf. Man kann sich kaum eine mehr aus der Zeit gefallene Handlungsweise vorstellen.“

 

Die Energiewende hat ein echtes Subventionsproblem.


Der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath, kommentiert die aktuelle Debatte mit dem Titel „Windkraftland ist abgebrannt – Energiewende auf Kosten der Bürger“ wie folgt:

 

„Bei der Windkraftpolitik der grün-schwarzen Landesregierung herrscht seit Jahren Windstille. Mit Blick auf die Pläne der neuen Bundesregierung in Berlin wird deutlich, dass insbesondere Windkraftanlagen an windschwachen Standorten ohne komplexe Förderstrukturen überhaupt nicht überlebensfähig sind. Kretschmanns Windkraftziele fußen also auf einem Kartenhaus aus Subventionen, das bei der kleinsten Änderung der Förderung in sich zusammenfällt. Für uns Liberale ist klar: Eine Förderung von Schwachwindstandorten mit Steuermitteln ist volkswirtschaftlich nicht vertretbar.

 

Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird seit mehr als zwei Jahrzehnten durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und damit durch umfangreiche Subventionen unterstützt. Viel zu lange wurden Marktmechanismen außer Kraft gesetzt und Warnsignale ignoriert. Der Plan der neuen Bundesregierung, alle Stromkundinnen und -kunden um 5 Cent pro Kilowattstunde zu entlasten, wird eine Kostenexplosion von weiteren 25 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt bedeuten. Zusammen mit den steigenden EEG-Kosten müssen jährlich bis zu 45 Milliarden Euro für Stromsubventionen von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aufgebracht werden, was die finanzielle Stabilität des Bundeshaushalts gefährdet.

 

Nur durch echte Reformen bei Kostenineffizienz, Überregulierung und Fehlplanungen in der Energiepolitik kann Baden-Württemberg seine Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern und zugleich für eine verlässliche, bezahlbare und marktwirtschaftlich tragfähige Energieversorgung sorgen.“

Der Ministerpräsident muss überhaupt nicht auf den Bund warten, er kann sofort helfen.


Zur heute veröffentlichten Aussage des Ministerpräsidenten, zur Linderung kommunaler Finanznöte „auf den Bund warten zu müssen“, erklärt Frank Bonath, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Der Ministerpräsident macht sich hier einen schlanken Fuß. Es ist überhaupt nicht notwendig, auf den Bund zu warten – er kann dies sofort aus eigenem Recht tun. Natürlich hat auch der Bund einen Anteil an der kommunalen Finanznot, aber das Land kann ohne Probleme substanziell helfen – die Grünen und die CDU wollen das aber nicht. Man will einfach die gehamsterten Mittel für eigene Programme und Projekte ausgeben, die man nach der nächsten Landtagswahl ansonsten gefährdet sieht. Für Kommunen hat diese Landesregierung traditionell keine Antenne – auch wenn jetzt spätere Auszahlungen im Jahr vorgezogen werden. Einfach machen, statt auf andere zu warten!“

 

Die Steuerzahler bescheren unerwartet viele Steuermittel – nur nicht für die Kommunen.


Zur heute veröffentlichten Steuerschätzung für das Land Baden-Württemberg und die Kommunen erklärt Frank Bonath, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Das Land kann überraschenderweise Mehreinnahmen erwarten, trotz prognostiziertem Nullwachstum. Wir begrüßen, dass die Landesregierung offenbar nicht vorhat, sich gegen die geplanten Entlastungen der Wirtschaft zu wehren, die auch Landeseinnahmen betreffen werden. Allerdings sind diese erstmal nur angekündigt – wer weiß, ob die Koalitionäre im Bund das tatsächlich auf den Weg bringen.

 

Im Jahr 2024 hat das Land wiederum mehr Einnahmen verzeichnen können als gedacht – daher ist nun sicher, dass das Land keine neuen Schulden aus der Bundesregelung aufnehmen muss.

 

Wir können ja sehen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger und unsere Unternehmen 2024 unerwartet viele Steuern gezahlt haben. Das Klima ist also besser als beschrieben. Jetzt müssen diese positiven Nachrichten aber schnellstmöglich zu Unterstützungsleistungen für die Kommunen führen – denn dort werden deutliche Mindereinnahmen prognostiziert, und denen steht das Wasser sowieso schon bis zum Hals. Das aktuell vereinbarte Vorziehen verschiedener Auszahlungen an die Kommunen rettet dort kurzfristig vor Liquiditätsengpässen, mittelfristig hilft das aber gar nichts. Die Landesregierung muss den Kommunen substanziell finanzielle Erleichterung verschaffen, schließlich ist sie ja für die Kommunalfinanzen verantwortlich.

Landesregierung weist wie immer ihre Schuld an der Situation der Kommunalfinanzen von sich.

Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath, erklärt zu den Aussagen des Ministerpräsidenten und des Städtetagspräsidenten:

„Die Kommunen sind pleite, und das Einzige was dem Ministerpräsidenten einfällt ist eine Stilkritik. Das ist, als wenn man einem Ertrinkenden zuruft, er solle nicht so laut schreien, das würde doch stören. Wir brauchen dringend mehr Hilfe aus dem Landeshauhalt, aber da haben Grün und Schwarz ja alle Rücklagen geplündert, um nur nicht sparen zu müssen. Kaum Vorsorge für schlechte Zeiten getroffen, und dann ganz sicher nicht für Kommunen.

Das Land kann nun nicht auf eine Bundesregierung warten. Erste Städte sind pleite, die stehen ja sowieso zurecht vor der Tür des Neuen Schlosses in Stuttgart, um vom Finanzminister Hilfe zu erbitten. Und der Ministerpräsident spricht am Ende von Zwangsverwaltung. Dabei herrscht der Zwang schon längst bei vielen Kämmerern und Bürgermeistern.“

Bei den ganzen neuen Schuldenmöglichkeiten darf man die Altschulden nicht vergessen.


Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath, erklärt in der Landtagsdebatte zu vergangenen Schulden aus der Corona-Zeit:

„Bei all der grün-schwarz-roten Euphorie, die wir gestern zu den neuen Schuldenmöglichkeiten aus dem Bund hier vernehmen konnten, sollte ein Blick auf unsere Altschulden und die dadurch heute schon existierenden Zins- und Tilgungsverpflichtungen dringend geboten sein.

Der letzte große Schuldenturbo war die Corona-Pandemie und der daraus folgende Abschwung, für die die Landesregierung fast 15 Milliarden Schulden gemacht hatte und unseren Schuldenstand im Land damit auf 60 Milliarden Euro trieb – so viel wie ein Jahr des Landeshaushalts.

Wie wir alle wissen folgen auf Schulden Steuererhöhungen so sicher wie das Amen in der Kirche. Daher sollte sich ein Hochsteuerland wie Deutschland doch mal die Frage stellen, ob hier nicht ein Zusammenhang besteht? Dazu werden uns die Fachkräfte fehlen, wenn die Rückzahlung ansteht – stehen wir doch als Gesamtstaat mitten in einer riesigen Verrentungswelle.“

Auch die größten Schuldenmittel verpuffen, wenn die Regelungen nicht verschlankt werden.


Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath, erklärt in der Aktuellen Debatte der SPD zu den Schulden-Infrastrukturmilliarden und der landesseitigen Verwendung:

„Die SPD feiert die Schuldenmilliarden des Infrastruktur-Schuldentopfs, dabei ist sie wesentlich dafür verantwortlich, dass dieser Investitionsstau entstanden ist, regiert sie doch nahezu ununterbrochen seit 1998.

Dabei wirft die SPD dem Finanzminister ständig vor, noch auf einem Milliardenschatz zu sitzen. Dann sollte man doch zuerst diese Mittel verwenden, bevor man neue Schulden fordert.

Klar ist aber, wenn man in unser schwerfälliges Planungs- und Genehmigungssystem einfach nur mehr Geld hineinwirft, dass dann keine besseren Ergebnisse erzielt werden – ein Bürokratieturbo par excellence. Ohne Beschleunigungsinitiativen auf Bundes- und Länderebene verpufft dieser Effekt- und unsere Kinder haben nicht nur die Schulden zurückzuzahlen, sondern auch nichts dafür erhalten.“

Entscheidung ändert nichts am Reformbedarf.


Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag erklärt der finanzpolitische Sprecher, Frank Bonath:

 

„Die Richter in Karlsruhe haben entschieden, dass die Rechtsgrundlage des Solidaritätszuschlags nicht mit Ende des Solidarpakts 2019 weggefallen sei. Vielleicht nicht die Rechtsgrundlage, aber sicher eine schlüssige Begründung. Ist doch der Bedarf heute in allen Teilen Deutschlands hoch. Die nächste Bundesregierung sollte sich ehrlich machen und dafür eine Alternative finden – aus unserer Sicht am besten die Abschaffung. Denn unsere Wirtschaft braucht Entlastung von dieser Mittelstandssteuer.

Auch das Gericht verlangt, den Soli nicht für alle Zeiten zu erheben. Aber eine Vorstellung für ein Enddatum hat es bedauerlicherweise nicht genannt. Am Ende ist der Soli ein Beispiel dafür, wie schwer sich Union und SPD tun, einmal eingeführte Steuern wieder abzuschaffen. Alle Schwüre für eine ´Begrenzung´ der Vergangenheit sind Makulatur. Dies darf sich jeder merken, wenn mal wieder über Ähnliches diskutiert wird.“

 

Neue Bundesregierung muss Kraftwerkssicherheitsgesetz binnen 100 Tagen beschließen.


Der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath, sieht – ähnlich wie die EnBW – die neue Bundesregierung in der Pflicht, das Energiesystem effizient und bedarfsgerecht umzustrukturieren:

 

„Um kostspielige Engpässe am Strommarkt zu vermeiden, sollten spätestens ab 2026 Ausschreibungen für neue Gaskraftwerke und weitere gesicherte Kapazitäten erfolgen. Dafür muss die Bundesregierung bereits in den ersten 100 Tagen die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, um Investitionen in systemdienliche Gaskraftwerke zu ermöglichen.

 

Im Hinblick auf den Kohleausstieg kann die Versorgungssicherheit der Wirtschaft nur gewährleistet werden, wenn in Baden-Württemberg 10 bis 15 größere Kraftwerke errichtet werden. Angesichts der Bauzeiten von fünf bis sieben Jahren darf es nicht – wie unter der Regie von Ex-Wirtschaftsminister Habeck – erneut zu ‚Trödeleien‘ kommen.“

 

Ministerpräsident inszeniert sich als Mahner und dreht dann seine eigene Reform zurück.

Zur heutigen Abstimmung im Bundesrat zur Grundgesetzänderung mit dem Ziel riesiger neuer Schulden auch für die Bundesländer erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Frank Bonath:

„Die heute zur Grundgesetzänderung in der Länderkammer sprechenden Ministerpräsidentinnen und -präsidenten baden Berlin in Krokodilstränen. Die weitreichenden Änderungen der Schuldenbremse beklagen sie zwar, stimmen aber trotzdem gerne zu – gibt es ihnen doch die Möglichkeit, gegen ihre Landtage ihre eigenen Schuldenaufnahmemöglichkeiten zu erhöhen. Und dann kommen noch die Infrastrukturschulden, wo man geschickt eigene Programme unterbringt, damit Gelder für Konsum frei werden. Das Kriterium der Zusätzlichkeit für die Investitionen gilt nämlich explizit nur für den Bundeshaushalt. Grundlose Schulden und dazu noch weitere Milliarden – mit diesem süßen Gift bekommt man auch Winfried Kretschmann auf seine Seite. Man kann jetzt schon die Uhr danach stellen, wann Grüne und CDU in Baden-Württemberg einen Nachtragshaushalt zur Vereinnahmung der Neuschulden vorlegen.“

 

Linke Schuldenpolitik von Schwarz bis Rot ruiniert die Staatsfinanzen unserer Kinder.


Zu den aktuellen Entwicklungen um den Bruch der Schuldenbremse im Bund erklärt der finanzpolitische Sprecher, Frank Bonath:

 

„Es kommt so wie erwartet: die Grünen lassen sich mit einem grünen Feigenblatt in eine unfassbare Schuldenaufnahme ziehen, die ihr ganzes Gerede von Nachhaltigkeit ad absurdum führt.

Nur die Ankündigung der Pläne kostete den Bund schon mehrere Milliarden an Mehrzinsausgaben. Und genau zu dem Zeitpunkt, wenn diese riesigen Summen getilgt werden müssen, gehen die letzten Babyboomer in die Rente. Es ist also völlig unklar, wer mit welcher Wirtschaftsleistung das denn dann zurückzahlen soll.“