Bonath: Regierung verpasst erneut, die Grundsteuer gerechter zu machen
Für die Umsetzung lange angekündigter Verbesserungen fehlt die Kraft
In der Debatte anlässlich einer geplanten Änderung zum Grundsteuergesetz erklärt Frank Bonath, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:
„Mal wieder muss die Landesregierung etwas an ihrem Grundsteuergesetz reparieren, die Änderungen sind im Grunde sinnvoll. Aber man wieder die Chance verpasst, Verwerfungen des eigenen Gesetzes zu korrigieren. Ankündigungen wurden gemacht und wieder vergessen. Daher haben wir versucht, mittels eines Änderungsantrags einerseits eine Erstattungsregel für erfolgreiche Gutachten zum Grundstückswert, andererseits eine Härtefallmöglichkeit für Kommunen einzuführen. Denn wenn der Gutachterausschuss aufgrund seiner Typisierungspflicht ein Grundstück zu hoch einstuft, darf der Eigentümer – heute noch auf eigene Kosten – mittels Gutachten einen niedrigeren Wert nachweisen.
Dieser wird akzeptiert, wenn der ermittelte Wert mindestens 30% vom Gutachterausschuss-Wert abweicht. Die Kosten eines solchen Gutachtens können allerdings erheblich sein und gelten nach heutiger Rechtslage nur bis 2029. Daher ist es eine Frage der Rechtstaatlichkeit, die Kosten für die Korrektur falscher Werte auch dem Staat als Verursacher aufzulegen.
Weiter benötigen wir eine Spezialregelung für die Städte und Gemeinden, um bei Härtefällen einen Abschlag machen zu können. Denn die allgemeinen Regelungen müssen bei der Betrachtung der steuerlichen Leistungsfähigkeit immer den Wert des Grundstücks miteinbeziehen, und damit würde man für die Bezahlung der Grundsteuer das Grundstück verwerten müssen. Aber niemand soll aufgrund einer Grundsteuer sein Grundstück verkaufen müssen!“


