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Das Finanzgericht stärkt Grundsteuerzahler – jetzt muss die Landesregierung nachziehen.


Zum Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg zur Übernahme von Gutachterkosten bei fehlerhaften Bodenrichtwerten erklären der Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Erik Schweickert, und der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath:

„Das Finanzgericht macht klar: Der Staat darf Bürgerinnen und Bürger nicht in einen finanziellen David-gegen-Goliath-Kampf zwingen. Wessen Grundstück in BORIS BW nachweislich zu hoch bewertet wurde, muss sein Recht durchsetzen können, ohne erst ein kleines Vermögen für ein Gutachten zu riskieren.

Das Finanzgericht Freiburg gibt nicht nur den Steuerzahlern Recht, sondern auch der FDP. Seit Beginn fordern wir, dass Kosten von Gutachten, die zur Korrektur führen, übernommen werden müssen. Von Grün-Schwarz wurde das bisher mit Gelächter quittiert.

Der aktuelle Fall zeigt aber einmal mehr, wie fehleranfällig die neue Grundsteuer ist: Nicht bebaubare Grünflächen wurden wie Bauland behandelt; erst ein Verkehrswertgutachten brachte eine Wertminderung von 41 Prozent ans Licht – mit spürbar geringerer Grundsteuer für den Eigentümer. Trotzdem musste dieser das Gutachten zunächst aus eigener Tasche zahlen. Erst das Gericht stellte klar, dass diese Kosten vom Finanzamt zu übernehmen sind, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.

Die Landesregierung darf dieses Urteil nicht ignorieren. Wir brauchen klare Vorgaben, dass bei offensichtlichen Fehlbewertungen durch die Gutachterausschüsse die Kosten eines notwendigen Gutachtens zur Korrektur übernommen werden. Sonst bleibt das Recht auf Korrektur ein Privileg für diejenigen, die sich teure Gutachten leisten können.“

 

Schulden-Sündenfall jetzt wenigstens so sinnvoll wie möglich umsetzen.


Der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke kommentiert in der ersten Lesung des Nachtragshaushalts 2025/2026 wie folgt:

 

„Von Sondervermögen ist die Rede, aber es sind ganz einfach neue Schulden, die der Bund da macht. Die Grünen haben sich in Berlin über den Tisch ziehen lassen und in einer Hauruck-Aktion bei Nacht und Nebel schnell die Verfassung geändert, damit Schwarze und Rote ungebremst Wahlversprechen finanzieren können. Man hat ihnen erzählt, es gehe um zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur. Und das haben die Grünen geglaubt. Anatole France schrieb einst: ,Für das Herz ist es gut, naiv zu sein, für den Verstand nicht.´ Und bei den Grünen in Berlin gibt es nun mal viele herzensgute Menschen.

Finanziert wurden Wahlgeschenke wie die Mütterrente und die Aktivrente. Ein bemerkenswerter Beitrag zur politischen Logik. Erst wird mit der Rente mit 63 der Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt subventioniert und dann mit der Aktivrente, dass derselbe wieder weiterarbeitet.

Wenn schon Geld vom Bund kommt, dann muss doch jedem klar sein, dass die Kommunen es nötiger haben als das Land. Bayaz sitzt auf über 9 Milliarden an Haushaltsresten, riesigen Summen nicht genutzter Kreditermächtigungen und die Steuerschätzung spült ihm nochmal 2 Milliarden in die Kasse.

Deshalb fordern wir 80:20 für die Kommunen, statt 2/3 zu 1/3.

Es ist richtig, den Kommunen zu vertrauen und den goldenen Zügel bei der Verteilung aus der Hand zu legen. Aber Geld macht eben sinnlich. In Pforzheim zum Beispiel schlägt der OB vor, ein bereits mit einem PPP-Modell gebautes und gemietetes Technisches Rathaus mit diesem Geld nun dem Investor abzukaufen, um künftig Miete zu sparen. So stellt man sich zusätzliche investive Maßnahmen vor!

Wo auch immer das Geld herkommen mag, es gibt natürlich in diesem Nachtrag sinnvolle investive Vorschläge, wie etwa die Sanierung von Straßen und Brücken oder Schulhausbau bzw. -sanierung.

Wir warten die weiteren Beratungen ab und entscheiden dann über unser Abstimmungsverhalten.“

Für die Umsetzung lange angekündigter Verbesserungen fehlt die Kraft


In der Debatte anlässlich einer geplanten Änderung zum Grundsteuergesetz erklärt Frank Bonath, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Mal wieder muss die Landesregierung etwas an ihrem Grundsteuergesetz reparieren, die Änderungen sind im Grunde sinnvoll. Aber man wieder die Chance verpasst, Verwerfungen des eigenen Gesetzes zu korrigieren. Ankündigungen wurden gemacht und wieder vergessen. Daher haben wir versucht, mittels eines Änderungsantrags einerseits eine Erstattungsregel für erfolgreiche Gutachten zum Grundstückswert, andererseits eine Härtefallmöglichkeit für Kommunen einzuführen. Denn wenn der Gutachterausschuss aufgrund seiner Typisierungspflicht ein Grundstück zu hoch einstuft, darf der Eigentümer – heute noch auf eigene Kosten – mittels Gutachten einen niedrigeren Wert nachweisen.

Dieser wird akzeptiert, wenn der ermittelte Wert mindestens 30% vom Gutachterausschuss-Wert abweicht. Die Kosten eines solchen Gutachtens können allerdings erheblich sein und gelten nach heutiger Rechtslage nur bis 2029. Daher ist es eine Frage der Rechtstaatlichkeit, die Kosten für die Korrektur falscher Werte auch dem Staat als Verursacher aufzulegen.

Weiter benötigen wir eine Spezialregelung für die Städte und Gemeinden, um bei Härtefällen einen Abschlag machen zu können. Denn die allgemeinen Regelungen müssen bei der Betrachtung der steuerlichen Leistungsfähigkeit immer den Wert des Grundstücks miteinbeziehen, und damit würde man für die Bezahlung der Grundsteuer das Grundstück verwerten müssen. Aber niemand soll aufgrund einer Grundsteuer sein Grundstück verkaufen müssen!“

Lange versprochene Punkte aus dem Koalitionsvertrag werden wohl nicht mehr kommen


In der Debatte anlässlich eines Änderungsgesetzes zur Beamtenbesoldung erklärt Frank Bonath, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„In diesem Änderungsgesetz sind sicher für die jeweils Betroffenen wichtige Punkte, ansonsten ist diese quasi jährliche Bereinigung von Besoldungsregeln das Zeichen, dass lange zugesagt Punkte nun mit dieser Regierung nicht mehr kommen werden: es wird keine Einführung von Lebensarbeitszeitkonten geben, keine lange versprochene Wiederabsenkung der Wochenarbeitszeit und vom Ziel einer dauerhaft verfassungskonformen Besoldung hat man sich mit Buchungstricks sowieso verabschiedet. Stattdessen zwingt man seine Beschäftigten, gegen das Land als Dienstherrn zu klagen. Das war früher anders, da hatte man Widersprüche bei besoldungsfragen ruhend gestellt bis zur gerichtlichen Entscheidung. Aber dann musste man seine Fehler als grün geführte Landesregierung ja auch finanziell ausgleichen – jetzt zieht man sich auf seine höhere Rechtsposition zurück. Im Grunde ist diese Legislaturperiode ein fünf Jahre langes Misstrauensvotum gegen seine eigenen Beamten – außer natürlich die Tausenden, die man im eigenen Ministerium eingestellt hat.“

Unterstützen die Forderung nach dem Nachschärfen des Konnexitätsprinzips


Nach aktuellen Berichten fordert der Landkreistag eine Nachschärfung des Konnexitätsprinzips, damit die politische Ebene auch die Geldmittel bereitstellt für Aufgaben, die sie anderen auferlegt. Dazu äußert sich Frank Bonath, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion wie folgt:

 

„Wir unterstützen die Forderung des Landkreistags, hier endlich ein Nachschärfen der entsprechenden Verfassungsbestimmung anzugehen. Zu oft entzieht sich die Landesregierung ihrer Verantwortung und wälzt Aufgaben auf Kreise, Städte und Gemeinden ab – häufig verbunden mit konkreten Vorgaben, wie diese umzusetzen sind.

Dafür muss die Landesregierung und die Koalition endlich einen auskömmlichen Ausgleich liefern. Und da das Land auch gegenüber dem Bund für die Kommunen verantwortlich ist, muss es auch in Berlin endlich für die kommunale Ebene einstehen. Aber da interessiert man sich ja immer nur für die eigene Verteilmasse.“

 

Ad-hoc-Förderungen oftmals problematisch.


Zum Jahresbericht 2025 des Rechnungshofs Baden-Württemberg, der sich auch mit den ad-hoc-Förderungen des Verkehrsministeriums befasst hat, sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Christian Jung:

 

„Die Prüfungsergebnisse sind erschütternd. Es gab 67 Ad-hoc-Förderungen von Januar 2018 bis März 2024 mit mehr als 53 Mio. Euro Ausgaben. Die Umsetzung erweckt den Eindruck, dass entweder ohne Kenntnisse der haushaltsrechtlichen Vorgaben gearbeitet wurde oder gar nach Gutsherrenart die Dinge so hingebogen wurden, dass es vermeintlich passte. Ein solcher Anschein darf gar nicht erst aufkommen. Der Rechnungshof stellt fest, dass Landesinteresse und Erforderlichkeit von Zuwendungen nicht ausreichend begründet wurden. Eigeninteressen der Antragsteller und Begünstigten wurden nicht hinreichend geprüft. Fördermittel wurden an Dritte durchgereicht. Vorzeitige Maßnahmenstarts wurde bei einem Drittel der Maßnahmen zugestimmt. In 5 Fällen sogar vor Antragstellung. Ausgaben wurden ohne ausreichende Prüfung als zuwendungsfähig anerkannt. Teilweise wurden keine Unterlagen vorgelegt. Personalkosten und Gemeinkostenzuschläge wurden nicht näher geprüft. Abschreibungen und Zuführungen an Rücklagen akzeptiert. In einem explizit genannten Beispielsfall gab es eine Bewilligung trotz bekannter Deckungslücke. Auch wurde EU-Beihilferecht oftmals nicht geprüft. Teilweise wurde auf Belege verzichtet. Erfolgskontrolle mangelhaft. Fazit: Insgesamt wurden haushaltsrechtliche Vorgaben nicht hinreichend geprüft. Es braucht jetzt völlige Transparenz bei Förderungen. Solche Vorgänge wie das Projekt ‚Fahrschule der Zukunft, nachhaltig und innovativ‘ darf es keinesfalls mehr geben.“

 

Auf so einen Fehler wie mit den „Geister-Lehrer“ wäre selbst der Rechnungshof nicht gekommen.


Zur heutigen Vorstellung des Jahresberichts des Rechnungshofs (vormals Denkschrift) erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Rudi Fischer:

 

„Der Skandal um die jahrzehntelangem Geister-Lehrer im Kultusministerium zeigt: Hätte man den Rechnungshof nicht, müsste man ihn erfinden. Zwar sagt man ehrlicherweise, dass dieser Fehler so absurd sei, dass man bei einer Prüfung wohl nicht darauf gekommen wäre, dass so etwas passieren könne. Insofern lernt man auch beim Rechnungshof noch immer dazu. Man stelle sich aber vor, was an jahrelang mitgeschleppten Fehlern gar nicht auffallen würde, würde der Rechnungshof nicht dauerhaft die Landesverwaltung prüfen. Auch dieser Jahresbericht zeigt wieder, wie sorglos manche Ministerien mit Steuergeld umgehen, z.B. das Verkehrsministerium. Andere halten an früher als ´gut´ angesehene Ideen fest, wie etwa bei dem kommunalen Bodenfonds im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, ernsthafte Bestandsaufnahme lässt man dann mal lieber. Wir freuen uns auf die Beratungen im Finanzausschuss.“

 

 

Und Grüne befreien Landesbetriebe von Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sie sonst begrüßen.


Zur Ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung und weiterer Änderungen äußert sich Frank Bonath, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„In diesem als technische Änderung daherkommenden Gesetz versteckt sich unter dem Stichwort Vereinfachung erstmal eine neue Behörde. Ausweislich der Begründung ist die neue Haushaltssoftware so kompliziert, dass man jetzt eine zentrale Kompetenzbehörde zur Unterstützung braucht. Grün-schwarzer Bürokratieabbau at its best.

Dazu kommt eine kleine Änderung mit großen Auswirkungen daher: die Landesregierung befreit die eigenen Unternehmen von der drohenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Und irgendwie ist das ja auch verständlich, denn aus der Wirtschaft hört man ja gerade häufig von dem wahnsinnigen Aufwand, der dadurch auf die Betriebe zukommt. Das aber gerade Grüne hier sich selbst Erleichterungen verschaffen, die sie auf anderen Ebenen erst vorangetrieben haben, ist schon bemerkenswert.“

 

Die Steuerzahler bescheren unerwartet viele Steuermittel – nur nicht für die Kommunen.


Zur heute veröffentlichten Steuerschätzung für das Land Baden-Württemberg und die Kommunen erklärt Frank Bonath, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Das Land kann überraschenderweise Mehreinnahmen erwarten, trotz prognostiziertem Nullwachstum. Wir begrüßen, dass die Landesregierung offenbar nicht vorhat, sich gegen die geplanten Entlastungen der Wirtschaft zu wehren, die auch Landeseinnahmen betreffen werden. Allerdings sind diese erstmal nur angekündigt – wer weiß, ob die Koalitionäre im Bund das tatsächlich auf den Weg bringen.

 

Im Jahr 2024 hat das Land wiederum mehr Einnahmen verzeichnen können als gedacht – daher ist nun sicher, dass das Land keine neuen Schulden aus der Bundesregelung aufnehmen muss.

 

Wir können ja sehen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger und unsere Unternehmen 2024 unerwartet viele Steuern gezahlt haben. Das Klima ist also besser als beschrieben. Jetzt müssen diese positiven Nachrichten aber schnellstmöglich zu Unterstützungsleistungen für die Kommunen führen – denn dort werden deutliche Mindereinnahmen prognostiziert, und denen steht das Wasser sowieso schon bis zum Hals. Das aktuell vereinbarte Vorziehen verschiedener Auszahlungen an die Kommunen rettet dort kurzfristig vor Liquiditätsengpässen, mittelfristig hilft das aber gar nichts. Die Landesregierung muss den Kommunen substanziell finanzielle Erleichterung verschaffen, schließlich ist sie ja für die Kommunalfinanzen verantwortlich.

Bei den ganzen neuen Schuldenmöglichkeiten darf man die Altschulden nicht vergessen.


Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath, erklärt in der Landtagsdebatte zu vergangenen Schulden aus der Corona-Zeit:

„Bei all der grün-schwarz-roten Euphorie, die wir gestern zu den neuen Schuldenmöglichkeiten aus dem Bund hier vernehmen konnten, sollte ein Blick auf unsere Altschulden und die dadurch heute schon existierenden Zins- und Tilgungsverpflichtungen dringend geboten sein.

Der letzte große Schuldenturbo war die Corona-Pandemie und der daraus folgende Abschwung, für die die Landesregierung fast 15 Milliarden Schulden gemacht hatte und unseren Schuldenstand im Land damit auf 60 Milliarden Euro trieb – so viel wie ein Jahr des Landeshaushalts.

Wie wir alle wissen folgen auf Schulden Steuererhöhungen so sicher wie das Amen in der Kirche. Daher sollte sich ein Hochsteuerland wie Deutschland doch mal die Frage stellen, ob hier nicht ein Zusammenhang besteht? Dazu werden uns die Fachkräfte fehlen, wenn die Rückzahlung ansteht – stehen wir doch als Gesamtstaat mitten in einer riesigen Verrentungswelle.“

Auch die größten Schuldenmittel verpuffen, wenn die Regelungen nicht verschlankt werden.


Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath, erklärt in der Aktuellen Debatte der SPD zu den Schulden-Infrastrukturmilliarden und der landesseitigen Verwendung:

„Die SPD feiert die Schuldenmilliarden des Infrastruktur-Schuldentopfs, dabei ist sie wesentlich dafür verantwortlich, dass dieser Investitionsstau entstanden ist, regiert sie doch nahezu ununterbrochen seit 1998.

Dabei wirft die SPD dem Finanzminister ständig vor, noch auf einem Milliardenschatz zu sitzen. Dann sollte man doch zuerst diese Mittel verwenden, bevor man neue Schulden fordert.

Klar ist aber, wenn man in unser schwerfälliges Planungs- und Genehmigungssystem einfach nur mehr Geld hineinwirft, dass dann keine besseren Ergebnisse erzielt werden – ein Bürokratieturbo par excellence. Ohne Beschleunigungsinitiativen auf Bundes- und Länderebene verpufft dieser Effekt- und unsere Kinder haben nicht nur die Schulden zurückzuzahlen, sondern auch nichts dafür erhalten.“

Wenn der Ministerpräsident die neuen Schulden ohnehin nicht nutzen will, kann man zum alten Verfassungsrecht zurückkehren.


In der Aktuellen Debatte auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion zum Thema „Steht die Landesregierung noch zur Schuldenbremse in der Landesverfassung?“ erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Der Bundestag hat direkt in die Landesverfassung eingegriffen. Er hat Landesverfassungsrecht außer Kraft gesetzt und zusätzliche Spielräume für Neuverschuldung geschaffen. Die Länder sollen in einer ´Strukturkomponente´ zusammen 0,35 Prozent bezogen aufs Bruttoinlandsprodukt anlasslos aufnehmen dürfen, im Moment ungefähr 15 Milliarden Euro.

Die Landesregierung hat diesen Eingriff in den Föderalismus im Bundesrat einfach durchgewunken, obwohl der Ministerpräsident sonst großen Wert auf die föderale Selbstbestimmung legt, beispielsweise im Bildungsbereich.

Wir halten es für politisch und rechtlich schwierig, wenn eine Landesregierung, die nur mit einfacher Mehrheit regiert, einfach im Bundesrat die Verfassung ändert. Und das auch noch, ohne den Landtag darüber auch nur zu informieren.

Der Ministerpräsident hat angekündigt, diese neuen Verschuldungsspielräume nicht zu nutzen. Das begrüßen wir. Dann kann man aber auch die bisherige Verfassungslage widerherstellen.

Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, eine Initiative auf den Weg zu bringen, die das Ziel hat, die Schuldenbremse in der damals vom Landtag beschlossenen Form widerherzustellen.“

FDP/DVP-Fraktion möchte gerechteres Modell wie in Bayern umsetzen.


Bei der Fraktionsveranstaltung zu den Auswirkungen und Konsequenzen der grün-schwarzen Grundsteuerreform erklären Nico Weinmann, stv. Vorsitzender und lokaler Abgeordneter in Heilbronn sowie Stephen Brauer, der Grundsteuer-Experte der Landtagsfraktion, den Bürgerinnen und Bürgern die wesentlichen Schwächen des grün-schwarzen Modells:

 

Weinmann: „Die von den Besuchern geschilderten zahlreichen konkreten Fälle bestätigen das bereits im Gesetzgebungsverfahren absehbare Grundsteuer-Desaster der grün-schwarzen Landesregierung. Auch in der Region Heilbronn gibt es massive Verwerfungen mit nicht selten einer Vervielfachung der geforderten Grundsteuerzahlung. Bei näherer Betrachtung wird schnell klar, warum die Fokussierung am Bodenwert nicht als sachdienlich gelten kann. Da die Entscheidungen der Gutachterausschüsse für die Bewertung des Bodenrichtwerts alleinentscheidend sind, ist es nicht hilfreich, wenn die Bewertungsvorgaben von Bundes- und Landesregierung die Realität nicht abbilden, etwa wenn sogenannte atypische Grundstücke oder Grundstücksteile mit Bauverboten trotzdem als vollwertiges Baugrundstück bewertet werden.“

 

Brauer: „Neben unseren Versuchen, innerhalb dieses verkorksten Systems für die Bürger einige Verbesserungen möglich zu machen, womit wir regelmäßig an grüner und schwarzer Unbeweglichkeit scheitern, fordern wir ein anderes Berechnungsmodell auf Basis der Grundstücks- und Gebäudeflächen wie in Bayern, welches ohne die anfällige Bodenwertberechnung auskommt. Nach allen Erfahrungen ist dies ein wesentliches gerechteres und weniger fehleranfälligeres Modell, sind doch die Flächen dabei präzise festgestellt.

Ich rufe die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen auf: hören Sie einmal auf die Bevölkerung und verändern Sie endlich das System!“

 

Entscheidung ändert nichts am Reformbedarf.


Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag erklärt der finanzpolitische Sprecher, Frank Bonath:

 

„Die Richter in Karlsruhe haben entschieden, dass die Rechtsgrundlage des Solidaritätszuschlags nicht mit Ende des Solidarpakts 2019 weggefallen sei. Vielleicht nicht die Rechtsgrundlage, aber sicher eine schlüssige Begründung. Ist doch der Bedarf heute in allen Teilen Deutschlands hoch. Die nächste Bundesregierung sollte sich ehrlich machen und dafür eine Alternative finden – aus unserer Sicht am besten die Abschaffung. Denn unsere Wirtschaft braucht Entlastung von dieser Mittelstandssteuer.

Auch das Gericht verlangt, den Soli nicht für alle Zeiten zu erheben. Aber eine Vorstellung für ein Enddatum hat es bedauerlicherweise nicht genannt. Am Ende ist der Soli ein Beispiel dafür, wie schwer sich Union und SPD tun, einmal eingeführte Steuern wieder abzuschaffen. Alle Schwüre für eine ´Begrenzung´ der Vergangenheit sind Makulatur. Dies darf sich jeder merken, wenn mal wieder über Ähnliches diskutiert wird.“

 

Linke Schuldenpolitik von Schwarz bis Rot ruiniert die Staatsfinanzen unserer Kinder.


Zu den aktuellen Entwicklungen um den Bruch der Schuldenbremse im Bund erklärt der finanzpolitische Sprecher, Frank Bonath:

 

„Es kommt so wie erwartet: die Grünen lassen sich mit einem grünen Feigenblatt in eine unfassbare Schuldenaufnahme ziehen, die ihr ganzes Gerede von Nachhaltigkeit ad absurdum führt.

Nur die Ankündigung der Pläne kostete den Bund schon mehrere Milliarden an Mehrzinsausgaben. Und genau zu dem Zeitpunkt, wenn diese riesigen Summen getilgt werden müssen, gehen die letzten Babyboomer in die Rente. Es ist also völlig unklar, wer mit welcher Wirtschaftsleistung das denn dann zurückzahlen soll.“

 

Unsere Kinder dürfen jetzt die Sanierung ihrer eigenen Schulen bezahlen.


Zur Aktuellen Debatte um die Schuldenpläne im Bund und die Auswirkungen aufs Land erklärt der finanzpolitische Sprecher, Frank Bonath:

 

„Das Grüne und CDU im Land die Schuldenpläne im Bund begrüßen, war vorhersehbar, sollen doch für Baden-Württemberg sowohl Gelder für Investitionen als auch eine zusätzliche Schuldenaufnahmeregel herausspringen. Klar, müssen die Wahlversprechen-Brecher im Bund die Zustimmung der Länder im Bundesrat ja einkaufen. Und wir wissen ja schon aus den Haushaltsberatungen im vergangenen Jahr, dass Grüne und CDU im Land keine Skrupel haben, jede Rücklage zu plündern und jede Schuldenmöglichkeit auszunutzen, nur um nicht sparen zu müssen.

Und die von z.B. Fraktionsvorsitzenden Hagel in Richtung Berlin geforderten Sparmaßnahmen oder Tilgungspläne für die riesigen Schulden sind nirgendwo am Horizont zu sehen, das Wort „Sparen“ kommt einmal im Sondierungspapier vor. Das reicht noch nicht mal für ein Feigenblatt.

Und jeder weiß, dass in Berlin seitherige Investitionen nun mit Schulden finanziert werden, damit die dort seither eingestellten Mittel für die Konsumausgaben an anderer Stelle frei werden.

Dabei ist ja völlig unklar, ob und wie die Mittel überhaupt an den Mann kommen, fehlt es doch heute schon an Planern und Ausführenden für die angedachten Projekte. Nur eines ist klar: wir lassen jetzt unsere Kinder die Sanierung ihrer eigenen Schulen bezahlen. Dieses altbekannte schwarz-rote Verständnis von Nachhaltigkeit, bei dem man sich im Jetzt nicht einschränken muss, ist eine Ursache unserer aktuellen Lage. Ich habe mich vor den Bundestagswahlen gewundert, warum Friedrich Merz Wahlkampf gegen die FDP macht. Jetzt ist es klar: Eine solche Schuldenorgie kann die CDU nur machen, wenn wir Freien Demokraten nicht im Parlament sind.“

 

Schulden aufzunehmen für Infrastrukturaufgaben, die seit Jahrzehnten bekannt sind, ist schlicht Politikversagen.


Zur Debatte um die Schuldenaufnahme für angeblich neue Infrastrukturprojekte erklärt der finanzpolitische Sprecher, Frank Bonath:

 

„Selten spürt man das Fehlen einer Partei im Bundestag so schnell wie in diesen Zeiten. Es ist klar, dass die Kapriolen der USA eine abgestimmte europäische Antwort erfordern und dafür Geld bereitgestellt werden muss. Gleichzeitig ist das Verhalten von Union und SPD, die fehlende Wahrnehmung ihrer Verantwortung über Jahrzehnte auf allen Ebenen mit nun angeblich notwendigen Schulden ohne Sparanstrengungen zu kaschieren der klare Beweis, dass ihr ganzes Gerede von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit nichts wert ist.

Unsere Kinder jetzt selbst die Renovierung ihrer Schulen bezahlen zu lassen, damit die Babyboomer weiter unseren Wohlstand verfrühstücken können ohne sich einschränken zu müssen, ist im Grunde unglaublich. Kinder haften für Ihre Eltern!

 

Dass Friedrich Merz die Ampelpolitik macht, die SPD und Grüne immer wollten, nur damit er ins Kanzleramt umziehen kann, ist eine der größten Wählertäuschungen der jüngeren Politik. Die Situation ist zu ernst für neurotische CDUler in Machtpositionen. Und die Grünen stampfen jetzt noch öffentlichkeitswirksam mit dem Fuß auf, dabei ist doch anzunehmen, dass hinter den Kulissen mit Union und SPD schon alles klar ist.

 

Und dass nun jeder – und insbesondere die Länder – einen größeren Anteil am Schuldenkuchen für sich fordern, war vorhersehbar. Wenn man sieht, dass im Bund leichtfertig die Finanzen der Zukunft ruiniert werden, will man selbst auch nicht sparen müssen. Und dass CDU und Grüne hier im Land nicht sparen wollen, zeigt ja der aktuelle Doppelhaushalt: alle Töpfe plündern und Schuldentilgung auf die Kinder verschieben – das Modell im Bund hat man hier im Land im Grunde schon umgesetzt.“

Vom Wahlkampf des CDU Tigers bleiben nur noch zwei Bettvorleger.


Aus Sicht des Landes- und Fraktionsvorsitzenden der baden-württembergischen FDP Hans-Ulrich Rülke hat der designierte CDU-Kanzler nun auch sein zweites zentrales Wahlversprechen gebrochen.

 

„Herr Merz hat zunächst im Wahlkampf gebetsmühlenartig die Verteidigung der Schuldenbremse versprochen, um dann der SPD mit der größten Schuldenorgie aller Zeiten entgegenzukommen.“ So Rülke wörtlich.

 

Zum Thema Migration zitiert Rülke den CDU-Kanzlerkandidaten wörtlich: „Ich werde im Falle meiner Wahl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland am ersten Tag meiner Amtszeit das Bundesinnenministerium im Wege der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers anweisen, die deutschen Staatsgrenzen zu allen unseren Nachbarn dauerhaft zu kontrollieren und ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise zurückzuweisen.“ So Friedrich Merz nach dem Anschlag von Aschaffenburg

 

Und nun vereinbare Merz mit der SPD die Einschränkung „in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn“. Man müsse sich schon fragen, für wie dumm Friedrich Merz die Menschen in diesem Lande hält. Es sei hinreichend bekannt, dass natürlich kein Nachbarstaat ein Interesse daran habe, dass auch nur ein illegal Reisender an der deutschen Grenze wieder in das Nachbarland zurückgewiesen werde. Insofern sei jetzt schon klar, dass Lars Klingbeil sein Versprechen erfülle, dass sich nichts ändere.

 

Rülkes Bilanz: „Nach dem Umfallen bei der Schuldenbremse hat Merz auch sein zweites zentrales Wahlversprechen gebrochen. Es wird auch in seiner Kanzlerschaft illegale Einreisen nach Deutschland geben. Friedrich Merz ist als Tiger gesprungen, und nicht einmal zwei Wochen nach der Wahl sind nur noch zwei Bettvorleger übrig.“

Eines stimmt: Friedrich Merz hat Glaubwürdigkeit vor Amtsantritt verspielt.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich dazu, dass Ministerpräsident Kretschmann das gigantischen Schuldenpaket der möglichen Koalitionäre von CDU und SPD auf Bundesebene begrüßte:

 

„Es überrascht nicht, dass Winfried Kretschmann begeistert von der Aussicht neuer Schulden ist. Wenn er eines beherrscht, dann Schulden machen.

An einer Stelle hat er aber Recht: Friedrich Merz hat mit dieser Schuldenorgie bereits vor Amtsantritt jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.“

 

 

FDP zu allen Punkten gesprächsbereit.


Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, begrüßt die Einsicht der CDU, die seit vier Jahren von der FDP-Fraktion vorgebrachten Kritikpunkte an der grün-schwarzen Grundsteuerreform nun ebenfalls erkannt zu haben:

 

„Ich begrüße den Vorstoß der CDU, drei Tage vor der Bundestagswahl offenbar sämtliche in den letzten vier Jahren von der FDP vorgebrachte Kritik an der grün-schwarzen Grundsteuerreform zu übernehmen. Gerne sind wir bereit, das im Jahr 2026 gemeinsam mit der Union in einem schwarz-gelben Kabinett umzusetzen, sofern bis dahin keine Novelle erfolgt.“

 

Dass das Land fast 10% seiner Einnahmen abgeben muss, ist nicht zu begründen.


Zu den aktuellen Zahlen zu den Einzahlungen Baden-Württembergs in den Länderfinanzausgleich erklärt der finanzpolitische Sprecher, Frank Bonath:

 

„Die Frage, inwieweit der neue Länderfinanzausgleich gerechter ist als der alte, ist beantwortet. Die Zahlungen der immer gleichen Geberländer bleiben hoch und an den Verhältnissen ändert sich scheinbar wenig. Betrachtet man allerdings verschiedene Leistungen in den Nehmerländern, wie z.B. kostenlose Kitas, entsteht schon Verwunderung, weil wir uns das vor Ort häufig nicht leisten können. Neben anderen Themen wie Steuerhoheiten etc. gehört dieses Thema dringend auf die Tagesordnung einer neuen Runde der Bund-Länderbeziehungen bzw. einer neuen Föderalismuskommission. Und dazu leistet BW ja auch Ausgleichszahlungen etwa in der gesetzlichen Krankenversicherung.“

 

Ministerpräsident Kretschmann stellt Novelle des Landesgrundsteuergesetzes in Aussicht.


Stephen Brauer, Mitglied des Finanzausschusses für die FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Aussagen des Ministerpräsidenten auf der Regierungspressekonferenz am heutigen Dienstag, wie folgt:

 

„Endlich stellt Ministerpräsident Kretschmann eine Novellierung des Grundsteuergesetzes in Aussicht. Das ist ein überfälliger Schritt, auf den die FDP/DVP Fraktion seit der ersten Vorstellung der grün-schwarzen Grundsteuer für Baden-Württemberg auf allen Ebenen drängt.

 

Nach Einsprüchen und Klagen aufgrund einer Vervielfachung der Steuerbelastung sind Nachbesserungen angezeigt. Sowohl die grundsätzliche Vorgehensweise beim sogenannten Bodenwertmodell, als auch die Frage nach den Kosten der Gutachten, welche die Steuerzahler beibringen sollen, müssen auf den Prüfstand.“

 

Alleine die Landesregierung hat Besteuerung nach Marktwerten und ohne Gebäude zu verantworten.


Stephen Brauer, Mitglied im Arbeitskreis Finanzen der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die die aktuellen Entwicklungen zur Grundsteuer in Baden-Württemberg:

„Nach Erlass der Bescheide ist für viele Immobilienbesitzer das Grundsteuerdebakel offensichtlich geworden. Sie spüren am eigenen Leib, was das grün-schwarze Bodenwertmodell für sie bedeutet. Oftmals ist eine Vervielfachung der Steuerbelastung eingetreten.

Jetzt wird nach Schuldigen gesucht, und oftmals mit dem Finger auf die Kommunen gezeigt. Gemeinderäte und Bürgermeister sollen ausbaden, was die Landesregierung mit ihrem deutschlandweit einzigartigen Modell verbockt hat.

Dass, anders als in Bayern, die aktuellen Marktwerte herangezogen werden und dass das Gebäude bei der Besteuerung außer Acht gelassen wird, haben nicht die Gemeinden zu verantworten, sondern ganz allein grüne Ideologen und schwarze Mitläufer.“

Früher gemachte Schulden wurden in guten Zeiten nicht zurückgeführt und jetzt gibt es keinen Spielraum mehr.


Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, selbst kommunaler Mandatsträger, Frank Bonath, kommentiert die warnenden Worte der scheidenden Bürgermeisterin von Ludwigshafen vor der Finanznot und den Altschulden der Kommunen:

 

„Natürlich ist die Altschuldenproblematik bei vielen Kommunen vor allem außerhalb Baden-Württembergs virulent, aber auch dafür ist die jeweilige Landesregierung verantwortlich. Für Städte und Gemeinden, die schon in vergangenen Zeiten ihre Aufgaben über Schuldenaufnahme finanziert haben, ist die aktuelle Situation noch dramatischer.

Hier sieht man exemplarisch den Wert der Schuldenbremse.  Wer früher den leichten Weg über zusätzliche Kredite gehen konnte und gute Phasen nicht zum Abbau genutzt hat, steht jetzt im Regen. Und genau deshalb fasst man diese Regelungen am besten gar nicht erst an.“

Kreise, Städte und Gemeinden brauchen schnellstmöglich Entlastungen bei den Aufgaben.

Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath, selbst auch kommunaler Mandatsträger, kommentiert die Bilanz des Städtetags zur Schuldensituation der Kommunen:

„Die aktuelle Lage der kommunalen Ebene ist besorgniserregend. Wenn fast 90% aller Städte und Gemeinden keinen ausgeglichenen Haushalt für 2025 vorlegen können, ist das schon weit mehr als alarmierend. Und dies war ja bereits im Jahr 2024 lange absehbar. Und was tut die Landesregierung dagegen? Ein kleines Progrämmchen für kommunale Kliniken, für das man sich noch ständig selbst lobt.

Aber wo wird sie ihrer verfassungsrechtlichen Verantwortung für die Kommunalfinanzen gerecht? Wo ist denn die Initiative im Bund, wenn man die Verbesserung schon nicht selbst bezahlen will? Stattdessen wieder Förderprogramme ohne Ende, anstatt den Kommunen mehr Grundfinanzierung zur Verfügung zu stellen – aber dann könnte man ja keine Minister zur Bescheid-Übergabe vorbeischicken.“