Das Finanzgericht stärkt Grundsteuerzahler – jetzt muss die Landesregierung nachziehen.
Zum Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg zur Übernahme von Gutachterkosten bei fehlerhaften Bodenrichtwerten erklären der Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Erik Schweickert, und der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath:
„Das Finanzgericht macht klar: Der Staat darf Bürgerinnen und Bürger nicht in einen finanziellen David-gegen-Goliath-Kampf zwingen. Wessen Grundstück in BORIS BW nachweislich zu hoch bewertet wurde, muss sein Recht durchsetzen können, ohne erst ein kleines Vermögen für ein Gutachten zu riskieren.
Das Finanzgericht Freiburg gibt nicht nur den Steuerzahlern Recht, sondern auch der FDP. Seit Beginn fordern wir, dass Kosten von Gutachten, die zur Korrektur führen, übernommen werden müssen. Von Grün-Schwarz wurde das bisher mit Gelächter quittiert.
Der aktuelle Fall zeigt aber einmal mehr, wie fehleranfällig die neue Grundsteuer ist: Nicht bebaubare Grünflächen wurden wie Bauland behandelt; erst ein Verkehrswertgutachten brachte eine Wertminderung von 41 Prozent ans Licht – mit spürbar geringerer Grundsteuer für den Eigentümer. Trotzdem musste dieser das Gutachten zunächst aus eigener Tasche zahlen. Erst das Gericht stellte klar, dass diese Kosten vom Finanzamt zu übernehmen sind, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.
Die Landesregierung darf dieses Urteil nicht ignorieren. Wir brauchen klare Vorgaben, dass bei offensichtlichen Fehlbewertungen durch die Gutachterausschüsse die Kosten eines notwendigen Gutachtens zur Korrektur übernommen werden. Sonst bleibt das Recht auf Korrektur ein Privileg für diejenigen, die sich teure Gutachten leisten können.“











