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Früher gemachte Schulden wurden in guten Zeiten nicht zurückgeführt und jetzt gibt es keinen Spielraum mehr.


Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, selbst kommunaler Mandatsträger, Frank Bonath, kommentiert die warnenden Worte der scheidenden Bürgermeisterin von Ludwigshafen vor der Finanznot und den Altschulden der Kommunen:

 

„Natürlich ist die Altschuldenproblematik bei vielen Kommunen vor allem außerhalb Baden-Württembergs virulent, aber auch dafür ist die jeweilige Landesregierung verantwortlich. Für Städte und Gemeinden, die schon in vergangenen Zeiten ihre Aufgaben über Schuldenaufnahme finanziert haben, ist die aktuelle Situation noch dramatischer.

Hier sieht man exemplarisch den Wert der Schuldenbremse.  Wer früher den leichten Weg über zusätzliche Kredite gehen konnte und gute Phasen nicht zum Abbau genutzt hat, steht jetzt im Regen. Und genau deshalb fasst man diese Regelungen am besten gar nicht erst an.“

Kreise, Städte und Gemeinden brauchen schnellstmöglich Entlastungen bei den Aufgaben.

Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath, selbst auch kommunaler Mandatsträger, kommentiert die Bilanz des Städtetags zur Schuldensituation der Kommunen:

„Die aktuelle Lage der kommunalen Ebene ist besorgniserregend. Wenn fast 90% aller Städte und Gemeinden keinen ausgeglichenen Haushalt für 2025 vorlegen können, ist das schon weit mehr als alarmierend. Und dies war ja bereits im Jahr 2024 lange absehbar. Und was tut die Landesregierung dagegen? Ein kleines Progrämmchen für kommunale Kliniken, für das man sich noch ständig selbst lobt.

Aber wo wird sie ihrer verfassungsrechtlichen Verantwortung für die Kommunalfinanzen gerecht? Wo ist denn die Initiative im Bund, wenn man die Verbesserung schon nicht selbst bezahlen will? Stattdessen wieder Förderprogramme ohne Ende, anstatt den Kommunen mehr Grundfinanzierung zur Verfügung zu stellen – aber dann könnte man ja keine Minister zur Bescheid-Übergabe vorbeischicken.“

Wir brauchen mehr Gelegenheiten statt höherer Steuern in eine ineffiziente Bürokratie.


Das Mitglied des Finanzausschusses, Stephen Brauer, erklärt zur Meldung, dass die Kommunen mit den Spenden von Privaten einen relevanten Teil der Ausgaben bestreiten:

 

„Die Menschen möchte ihr kommunales Umfeld gestalten. Und diejenigen, die Geld dafür entbehren können, spenden mehr als je zuvor. Dies zeigt doch, dass wir Impulse und Projekte für Spendenwillige, gerade auch mit hohen Vermögen, benötigen und keine Debatten über eine höhere Besteuerung, damit diese Mehrmittel wieder durch die ineffizienten Staatshände laufen.

Die Kommunen können dann auch klar trennen, wo sie Steuergeld einsetzen und an welchen Stellen man gegebenenfalls Aufgaben ins Private abgibt. Angesichts knapper Kassen eine dringend nötige Debatte. Unterstützen könnte dies die Politik auch durch verbesserte Steuerregelungen.“

 

 

Unseriöse Finanzpolitik.


Das Land legt seit 15 Jahren zusätzlich Geld für die steigende Zahl der Pensionäre zurück. Die aktuelle Ankündigung von Grünen und CDU, zur Schließung eines milliardenschweren Lochs im Landeshaushalt die regelmäßigen Zahlungen an diesen Pensionsfonds einige Zeit auszusetzen,  kritisiert der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath:

 

„Die Ankündigung von Minister Bayaz, die nicht erwarteten Steuerausfälle mit weiteren Absenkungen der Zuführung zu den Pensionsabsicherungsinstrumenten aufzufangen, kritisiert der Beamtenbund zurecht. Faktisch ist das eine Neuverschuldung durch die Hintertür. Früher hat die Landesregierung so etwas mal als ‚implizite Verschuldung‘ bezeichnet.

Seriöse Finanzpolitik sieht anders aus.“

 

Die Kostenschätzung von 2019 ging bereits von einer Milliarde aus, nun dürften durch die längere Bauzeit und die Baukostensteigerungen leicht zwei Milliarden Euro daraus werden.

Zur Debatte um eine mögliche Kostenexplosion bei der geplanten Sanierung der Stuttgarter Staatsoper sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Es ist den Bürgerinnen und Bürgern schlicht nicht vermittelbar, in Zeiten angespannter Haushaltslage die Opernsanierung wie geplant anzugehen. Die Kostenschätzung von 2019 ging bereits von einer Milliarde aus, nun dürften durch die längere Bauzeit und die Baukostensteigerungen zwei Milliarden Euro daraus werden, und damit doppelt so hoch wie der Neubau der Elbphilharmonie in Hamburg. Vor diesem Preisschild muss der Steuerzahler zurückschrecken. Das hat man offensichtlich auch in der Landesregierung erkannt, zumindest geht es bei der Konkretisierung des Vorhabens seit Jahren nicht wesentlich voran. Man könnte zu dem Schluss kommen, dass Grün-Schwarz das Thema auf die lange Bank schieben will, damit es die Landtagswahl 2026 nicht verhageln kann. Leider verursacht die extra gegründete Projektgesellschaft selbst hohe Kosten, die zu sunk costs werden, wenn das gesamte Vorhaben nicht realisiert wird.“

 

Im Gegensatz zum Land können diese nicht einfach mehr Schulden machen.


Zur regionalisierten Steuerschätzung für Baden-Württemberg erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath:

„Das Ergebnis war so schon lange zu erwarten, daher hatte die Landesregierung ja auch schon Vorsorge getroffen. Die Städte, Gemeinden und Kreise trifft das aber viel härter – sie können nicht, wie das Land, einfach mehr Schulden machen, um die Mindereinnahmen zu kompensieren. Die Koalitionsfraktionen müssen in den Haushaltsberatungen den Kommunen stärker unter die Arme greifen, denn das Land steht in der Verantwortung für eine auskömmliche Finanzierung ihrer Kommunen.“

Zustimmung zur Übertragung des Tarifabschlusses, aber starke Kritik am fiktiven Partnereinkommen.


Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und Pensionäre, erklärt Stephen Brauer, Mitglied des Arbeitskreises Finanzen der FDP/DVP-Landtagsfraktion:

 

„Wir stimmen der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -Empfänger natürlich zu. Und dass dieses Mal auch die Pensionärinnen und Pensionäre in den Genuss der Sonderprämie, hier Inflationsausgleich, kommen, ist gut. Allerdings lehnen wir den Kunstgriff ab, bei dem die Landesregierung ein fiktives Partnereinkommen einfach auf die Besoldung draufschlägt und sich damit künstlich über die Abstandsschwelle zur Grundsicherung mogelt. Damit rechnet die Landesregierung ihre Beamten künstlich reich, damit man Ihnen nicht genug zahlen muss. Das ist beschämend!

 

Leider war der von der Landesregierung hier eingeschlagene Weg schon bei der letzten Reform absehbar. Sie beklagt immer zurecht den Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst, trägt aber nun zu diesem bei, weil es doch jedem klar ist, dass man hier einen Weg eröffnet, um sich künftig mit den Abstandsgebot der unteren Besoldungsgruppen zur Grundsicherung nicht mehr beschäftigen müssen. Die Landesregierung erhöht einfach die Höhe eines fiktiven Einkommens eines Lebenspartners und schon wähnt man sich wieder auf der sicheren Seite. Von fiktivem Einkommen kann man aber keine Miete zahlen!“

großes Gebiet mit vielen Häusern und Grünflächen aus der Vogelperspektive

Besonders Menschen in Einfamilienhäusern werden durch Finanzminister Bayaz Reform künftig kräftig zur Kasse gebeten.


Stephen Brauer, Mitglied des Arbeitskreises Finanzen der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, kommentiert die aktuelle Debatte im Landtag:

 

„Grün-Schwarz hatte wahrlich genug Zeit bei ihrer verkorksten Grundsteuerreform nachzubessern. Anstatt zu handeln, üben sich die beiden Regierungsfraktionen in Uneinsichtigkeit. Nur in Baden-Württemberg wird das Grundstück ohne Gebäude bewertet. Dies führt zu großen Verwerfungen innerhalb der Gemeinden. Bauverbote und Bebauungsplangrenzen werden bei den Bodenrichtwerten häufig nicht beachtet. Ausbaden müssen dies einzig und allein die Steuerzahler, obwohl der Fehler beim Gesetzgeber und den Landesbehörden liegt. Auf viele Eigenheimbesitzer wird ein echter Kostenhammer zukommen. Das zeigt nun das neue Transparenzregister. Jetzt kann jeder ausrechnen, wer hier die Zeche zahlen wird.

Das Land zieht sich bei Haftung für fehlerhafte Entscheidungen aus der Verantwortung. Ebenfalls das Versprechen der Aufkommensneutralität müssen die Kommunen für das Land erfüllen. Es kommt ans Licht, dass die Landesregierung einseitig die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern belasten wird. Das ist ein Bärendienst für die ohnehin schon kriselnde Bauwirtschaft und ein Schlag ins Gesicht für diejenigen, die mit ihrem Eigenheim Altersvorsorge betreiben wollten.“

 

Friedrich Haag, wohnungsbaupolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, sagte dazu:

„Was als Versuch begann, ein verfassungswidriges System zu korrigieren, droht nun zu einem neuen Kostenhammer für viele Bürger zu werden. Die Reform aus dem grün geführten Finanzministerium trifft insbesondere Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäuern hart – und das in einem Bundesland, wo diese rund 82 Prozent der Wohnhäuser ausmachen. Das Transparenzregister zeigt: Kostensteigerungen von mehreren hundert Prozent sind bei weitem kein Einzelfall.

Wir brauchen Entlastungen statt weiterer Belastungen.

Der grün-schwarze Sonderweg in Baden-Württemberg ist für viele Menschen in diesem Land weder aufkommensneutral, geschweige denn fair oder gerecht.

Diese Reform belastet vor allem Menschen in Siedlungshäusern, deren Wohnfläche meist klein ist, aber das Grundstück groß. Das bedeutet auch: Die Landesregierung riskiert mit der neuen Grundsteuer für viele die Altersvorsorge ‚Eigenheim‘.“

Zustimmung zur Übertragung des Tarifabschlusses, aber klare Kritik an der Art und Weise.


Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und Pensionäre, erklärt der finanzpolitische Sprecher, Frank Bonath:

„Selbstverständlich stimmen wir der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger zu. Allerdings lehnen wir den Kunstgriff ab, bei dem die Landesregierung ein fiktives Partnereinkommen einfach auf die Besoldung draufschlägt, und sich damit künstlich über die Abstandsschwelle zur Grundsicherung mogelt. Sozusagen ein Besoldungs-Flop.

Wie von uns angemahnt, war bereits bei der letzten Reform absehbar, dass die allgemeine Entwicklung alsbald wieder zu Schwierigkeiten beim Abstand zur Grundsicherung führen wird. Was die Landesregierung hier macht, ist einfach zu wenig für einen dauerhaft attraktiven Öffentlichen Dienst. Da fällt das vergangene Hin und Her bei der Frage Sockelbetrag ja oder nein schon fast nicht mehr ins Gewicht, zeigt aber auch, dass beim Thema Öffentlicher Dienst kein klarer Kompass existiert. Wo bleiben die Lebensarbeitszeitkonten, die schon zum zweiten Mal im Koalitionsvertrag versprochen sind?“

Landesregierung darf wissenschaftliche Erkenntnisse auch annehmen und umsetzen.

Eine aktuelle Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) empfiehlt für Baden-Württemberg eine Senkung des Steuersatzes bei Neubauten auf 2,5%. Dies würde laut IW zu 9% mehr Bautätigkeit führen. Die prognostizierten Einnahmeausfälle in Höhe von 436 Millionen Euro seien günstiger als der direkte staatliche Wohnungsbau, welcher Kosten von 1,5 Milliarden verursachen würde. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

„Und wieder schreiben Forscher es der Landesregierung ins Stammbuch: Eine abgesenkte Grunderwerbsteuer würde die Bautätigkeit in einer Weise ankurbeln, die die Steuerausfälle aus der Steuersatzsenkung minimiert. Und seit der am Boden liegenden Bautätigkeit wurden die Einnahmeprognosen aus der Grunderwerbsteuer sowieso meilenweit verfehlt.

Alle reden vom Ziel dringend höheren Bautätigkeit, nur auf der Hand liegende Instrumente wollen sie nicht nutzen.“

 

Kommunale Ebene braucht mehr Hoheit über Ihre Finanzen.


Zur Aussage des neuen Landkreistagschefs Brötel aus dem Neckar-Odenwald-Kreis bemerkt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion sowie selbst Gemeinde- und Kreisrat, Frank Bonath:

 

„Das von Landrat Brötel angesprochene Missverhältnis zwischen Steuereinnahmen und verpflichtenden Ausgaben zeigt doch, dass sich Landes- und Bundesregierung der vergangenen Zeiten gerne Aufgaben zulasten der kommunalen Ebene entledigt haben, ohne für ausreichend Finanzierung zu sorgen. Stattdessen werden Förderprogramme aufgelegt, die Bürokratie erzeugen. Der kommunalen Ebene fehlen auch schlicht die Möglichkeiten, ihre eigenen Finanzen in Ordnung zu halten, da sie oft nur Ausführender sind und für ihre eigenen Belange kaum Steuer- und Abgabenhoheit haben. Wir brauchen dringend eine weitere Föderalismuskommission, um dieses Missverhältnis aufzulösen und die Kommunen mit mehr eigenen Mitteln auszustatten. Und müssen dafür die bürokratischen Förderprogramme, mit denen die Landesregierung nur ihre Politikvorstellungen durchsetzen will, reduzieren.“

 

Land übernimmt Verantwortung für die Grundsteuer, aber nicht genug für die Kommunalfinanzen.


Das Finanzministerium informierte heute darüber nun ein Transparenzregister freigeschaltet zu haben, bei dem auf Basis der neuen Grundsteuermessbescheide der Hebesatzkorridor ausgewiesen wird. Damit kann die von den kommunalen Spitzenverbänden zugesagte Aufkommensneutralität in jeder einzelnen Gemeinde hergestellt werden. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

 

„Wenigstens hier steht die Landesregierung mal auf der Seite der Eigentümer. Durch die von uns lange schon geforderte Vergleichsberechnung nach den Messbescheiden im Vergleich zum Grundsteueraufkommen nach altem Recht wird es nun schwer für die Gemeinde- und Stadtverwaltungen, ihren Gemeinderäten zu hohe Grundsteuer-Hebesätze vorzuschlagen. Dies dient der von Anfang an versprochenen Aufkommensneutralität.

 

Die Landesregierung sollte aber im Gegenzug die finanziellen Nöte der Kommunen anerkennen und endlich in gemeinsamen Gesprächen die Lasten ausgleichen, die sie den Kommunen aufgebürdet hat. Der lapidare Verweis auf eigene, meist selbstgewählte, Aufgabenzuwächse verfängt hier nicht. Weniger goldener Zügel mit Förderprogrammen, mehr finanziellen Eigenständigkeit für Städte und Gemeinden muss her.“

 

Ein weiteres Mal zwingt ein Gericht Finanzminister Bayaz zu Korrekturen.

Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die inzwischen veröffentlichte Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zur erfolgreichen Klage gegen die Kostendämpfungspauschale bei der Beamtenbeihilfe:

„Das Urteil und die nun veröffentlichte Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg zeigen einmal mehr: Finanzminister Bayaz hat das Thema Beamtenbesoldung nicht im Griff. Immer wieder wird er von Gerichten bloßgestellt, immer wieder muss er nachsteuern, immer wieder ergibt sich neuer Handlungsbedarf. Es herrscht Chaos pur im Finanzministerium.

Das sogenannte Vier-Säulen-Modell von Ende 2022 kann als gescheitert bewertet werden. Der Finanzminister ist nun dringend gefordert: Er muss die Beihilferegelungen in Baden-Württemberg nicht nur verfassungskonform ausgestalten, sondern auch endlich Planbarkeit und Verlässlichkeit für die Beamtinnen und Beamten herstellen. Das Vertrösten auf die (nun vorliegende Urteilsbegründung), monatelanges Abwarten bei Widersprüchen und fehlende Planungsgrundlagen müssen ein Ende haben. Unsere Beamten brauchen Wertschätzung – verständliche und faire Gesetze sind zwingend notwendig dafür.“

Anstatt Haushaltstricks und Sonderbuchungen wird kühles Rechnen und klares Kalkulieren benötigt

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert mögliche Kürzungen beim Pensionsfonds durch die grün-schwarze Landesregierung:

 

„Eine Kürzung der Einzahlungen in den Pensionsfonds ist Raubbau an der Zukunft. Einmal mehr will die Landesregierung Probleme nicht lösen, sondern nur in die Zukunft vertagen. Die Lasten wird aber die jüngere Generation zu zahlen haben.

 

Anstatt Haushaltstricks und Sonderbuchungen brauchen wir endlich wieder eine kompetente Finanzpolitik. Wenn man bei jedem haushälterischen Lüftchen aber vereinbarte Mechanismen und bewährte Maßnahmen über Bord werfen will, muss man dem Finanzminister als Haushaltskapitän das Steuer entreißen.“

 

Hierzu ergänzt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Haushalte werden durch kühles Rechnen, klares Kalkulieren und ehrliche Maßnahmen erstellt. Doch hier mangelt es dieser grün-schwarzen Landesregierung offensichtlich, und erneut soll getrickst werden.“

Steigende Grundsteuerbescheide und Hebesätze werden zur Belastung für den Standort BW.

Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Fraktion, sagt in der Aktuellen Debatte auf Antrag seiner Fraktion mit dem Titel „Bürokratiechaos, unsaubere Daten und explodierende Grundsteuermessbeträge: Wie Kommunen und Grundstücksbesitzer in Baden-Württemberg das Grundsteuer-Drama der Landesregierung ausbaden müssen“:

„Bürger und Kommunen sind die Leidtragenden eines ideologisch überzogenen und handwerklich schlecht gemachten Grundsteuergesetzes. Was wir bereits von Anfang befürchtet haben, tritt jetzt, wo die ersten Bescheide durch die Finanzämter versendet werden, immer deutlicher zutage. Der vor allem von grüner Ideologie getriebene Sonderweg gegen das Einfamilienhaus ist gescheitert und mutiert zu einem Bürokratiemonster erster Güte.

Steuerbescheide weisen Steigerungen von bis zu mehreren tausend Prozent aus. Bauverbote und Bebauungsplangrenzen werden bei den Bodenrichtwerten häufig nicht beachtet. Ausbaden müssen dies einzig und allein die Steuerzahler, obwohl der Fehler beim Gesetzgeber und den Landesbehörden liegt. Gleichzeitig steigt der Druck auf die Kommunen sich zur Entwicklung der Hebesätze zu äußern. Trotz alledem missachtet die Landesregierung weiterhin fahrlässig das Problem. Dabei wäre es an der Zeit endlich zu handeln und die Grundsteuerreform grundlegend zu überarbeiten. Das derzeitige Modell ist offensichtlich teuer, unfair und basiert auf einer nicht geeigneten Datengrundlage. An das Märchen einer aufkommensneutralen Grundsteuer wagt ohnehin niemand mehr zu glauben.“

Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher, erklärt dazu:

„Von Anfang an haben ich und meine Fraktion vor dem Grundsteuer-Drama gewarnt. Doch die Landesregierung hat dies immer ignoriert, nun müssen die Kommunen und die Grundstücksbesitzer das Chaos ausbaden. Es wird immer deutlicher, dass die Grundsteuer durch den grün-schwarzen Sonderweg explodieren wird. Die eh schon lahmende Baukonjunktur wird weiter gebremst, das zu niedrige Wirtschaftswachstum zusätzlich gedämpft. Immer mehr wird die grün-schwarze Regierung zur Belastung für den Standort BW.“

 

Landesregierung schiebt Schwarzen Peter für drohende Steuererhöhungen einfach weiter.

Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher sowie Sprecher der AG Kommunalfinanzen der FDP/DVP Fraktion, kommentiert drohende Steuererhöhungen auf kommunaler Ebene:

„Seit Jahren verlagert die Landesregierung immer neue Aufgaben an die Kommunen und verweigert dabei eine angemessene Finanzierung. Die Gemeinden sind nun überfordert und drohen mit Steuererhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuer. Dabei wäre dies in der aktuellen Lage gerade der falsche Weg: Wohnen würde noch teurer und der Standort BW noch unattraktiver werden. Statt neuer Belastungen brauchen wir endlich eine Ankurbelung des Wirtschaftswachstums.

Die Landesregierung darf sich daher nicht zurücklehnen und den Schwarzen Peter einfach an die Kommunen weiterschieben. Ehrliche Aufgabenkritik, angemessene Finanzierung und Entlastung bei der Bürokratie sind die Gebote der Stunde.“

Einnahmen aus Grunderwerbsteuer brechen 2023 ein.

Die Nachricht, dass aufgrund schwächelnder Baukonjunktur ein dramatischer Einbruch der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer erwartet wird, kommentiert Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, wie folgt:

„Bereits 2023 war im Land ein Rückgang der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer um mehr als 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Besonders die Stadt- und Landkreise befinden sich in einem Dilemma. Sie erhielten in 2023 nur noch 650 Millionen Euro aus der Grunderwerbsteuer.

Bei anhaltender Flaute in der Baubranche und weiter sinkenden Immobilienpreisen ist ein weiterer dramatischer Rückgang zu erwarten. Durch die zunehmenden Aufgaben, die den Kreisen von Bund und Land ohne ausreichende Finanzierung übertragen werden, wird das Konnexitätsprinzip dauerhaft verletzt. Letztlich bleibt den Kreisen nur der Weg in die Verschuldung oder sie müssen die Kreisumlage erhöhen, was aber vielen finanzschwachen Gemeinden nicht zugemutet werden kann.“

 

Zuverlässige Finanzierung der Kommunen statt immer neuer Projekte.

Der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, rechnet damit, dass immer mehr Kommunen wegen defizitärer Haushalte Schulden aufnehmen müssen. Rudi Fischer, haushaltspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, kommentiert dazu:

„Ich weise schon seit Jahren immer wieder darauf hin, dass unsere Kommunen finanziell besser aufgestellt werden müssen. Es werden immer mehr Aufgaben von der Landesregierung an die Kommunen abgegeben, ohne diese finanziell entsprechend auszustatten.

Ein Schritt wäre, die Kommunen endlich in die finanzielle Freiheit zu entlassen. Anstatt immer neuer Projekte und Projektfinanzierungen braucht es eine bessere grundlegende finanzielle Ausstattung der Kommunen, die diese vor Ort frei und eigenverantwortlich einsetzen können. Das würde auch zu weniger Bürokratie im Land führen.“

 

 

Baden-württembergische Finanzämter bei Bearbeitungszeiten im Bundesranking auf letztem Platz.

Zur Meldung, dass die Finanzämter Baden-Württembergs im Bundesvergleich bei den Bearbeitungszeiten den letzten Platz belegen, äußert sich Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, wie folgt:

„Baden-Württemberg steht nicht nur bei der Bildung auf einem Abstiegsplatz. Auch bei den Bearbeitungszeiten in den Finanzämtern hat das Land die rote Laterne inne. Wenn die längere Dauer der Antragsbearbeitung wenigstens eine Qualitätssteigerung zur Folge hätte, wäre sie ja zu verkraften. Das scheint allerdings nicht der Fall zu sein. In Verbindung mit der großen Zahl an fehlerhaften Bescheiden sind die im Bundesdurchschnitt längsten Bearbeitungszeiten besonders ärgerlich.

Die Landesregierung ist verantwortlich für diesen letzten Platz unserer Finanzämter im Bundesvergleich. Zum einen rächt sich wieder einmal die immer noch fehlende Digitalisierung. Zum anderen hat sicher auch die hohe Mehrbelastung der engagierten Mitarbeiter der Finanzämter durch die aufwendige und nicht durchdachte Grundsteuerreform von Finanzminister Bayaz ihren Teil dazu beigetragen, dass Baden-Württemberg so schlecht abschneidet.

Bei meinen regelmäßigen Besuchen bei Finanzämtern in ganz Baden-Württemberg höre ich diese Klagen immer wieder. Bei der Landesregierung finden diese aber sichtlich kein Gehör.“

Trotz eingebrochenem Neubau hält die Landesregierung unbeirrt an hohem Steuersatz fest.

Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Plenardebatte zu „Länderöffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer“:

„Die Bauwirtschaft stagniert, der Neubau ist eingebrochen, der Wohnungsmangel nimmt zu. Und was macht die grün-schwarze Landesregierung? Sie laviert und diskutiert, sie zeigt mit dem Finger nach Berlin oder sie beschäftigt sich mit noch nicht möglichen Länderöffnungsklauseln, die der grüne Finanzminister Bayaz auch noch ablehnt. Aber bei einer wirklichen Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger gibt es eine Fehlanzeige – die Grunderwerbsteuer beträgt nach wie vor 5 Prozent!

Dabei liegt die Lösung doch auf der Hand und ist sofort möglich: Steuer runter auf 3,5 Prozent, Bürgerinnen und Bürger entlasten, Baukonjunktur ankurbeln, Wohnungsnot lindern! Statt auf eine etwaige Länderöffnungsklausel zu warten, sind nun einfache Lösungen gefragt. Die Senkung der Grunderwerbsteuer ist so eine Lösung.“

Im Programm die größte Bausparkasse der Welt und die kleinste Bank Deutschlands: Besichtigungen und Austausch mit Finanzdienstleistern in Hohenlohe durch Finanz- und Haushaltspolitiker der Landtagsfraktion der FDP.

Der Arbeitskreis Finanzen der FDP/DVP Fraktion besuchte vom 19. bis 20. März 2024 Finanzdienstleister in Hohenlohe, unter anderem die Bausparkasse Schwäbisch Hall und die durch Medienberichte überregional bekannte Raiffeisenbank in Gammesfeld. Im Anschluss äußerten sie sich zu Bedeutung und aktuellen Herausforderungen im Bereich der Finanzdienstleistungen:

Stephen Brauer: „Finanzdienstleister sitzen an einer Schnittstelle unserer Gesellschaft. Hier kommen wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen früh ungefiltert an. Egal ob bei Schwäbisch Hall – der größten Bausparkasse der Welt – oder der Raiffeisenbank Gammesfeld – der kleinsten Bank Deutschlands – die Forderungen nach Bürokratieabbau ziehen sich wie eine roter Faden durch unsere Gespräche. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, um das Baugewerbe anzukurbeln und die Abwanderung unseres Mittelstandes ins europäische und nicht-europäische Ausland einzudämmen.“

Frank Bonath: „Besonders die fehlende digitale Infrastruktur wirkt sich auf den Finanzsektor aus. Vor allem im Baubereich sind Bearbeitungs- und Verarbeitungsprozesse nicht digitalisiert und kosten zu viel Zeit und Ressourcen. Überall, wo eine Landesstelle eingebunden ist, bildet sich ein bürokratischer Flaschenhals. Digitalisierung bedeutet nicht nur eine PDF zu versenden, sondern Vorgänge digital aufzusetzen und abzuwickeln, um Personal und Zeit zu sparen.“

Rudi Fischer: „Bei unseren Gesprächen wurde wieder einmal deutlich: wir haben keinen Erkenntnismangel, sondern einen Umsetzungsmangel. Anstatt in die Umsetzung von Maßnahmen zu investieren, verzettelt sich die Landesregierung in immer neuen Prozessen zur Erkenntnisoptimierung. Die FDP/DVP-Fraktion ist konstruktiv mit 14 konkreten Vorschlägen zum schnellen Bürokratieabbau auf die Landesregierung zugegangen, bisher erfahren wir jedoch leider ausschließlich Ablehnung.“

 

Heterogene Bewertung der Gutachterausschüsse bei den Bodenrichtwerten führt zu gravierenden Ungerechtigkeiten bei der Grundsteuer. 

Prof. Dr. Erik Schweickert, Vorsitzender des Arbeitskreises für Landesentwicklung und Wohnen der FDP/DVP-Fraktion, zur Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen:

„Unser Antrag `Tauglichkeit großer Bodenrichtwertzonen als Basis für die Grundsteuer` hat weitere Probleme zu Tage gefördert. Von Anfang an kritisierte unsere Fraktion den Sonderweg Baden-Württembergs bei der Grundsteuerreform. Nach und nach kommen immer mehr Probleme ans Licht. Insbesondere zeigt sich: Die Bodenrichtwertzonen sind keine allein geeignete Grundlage für eine Steuer. Vielmehr waren die Bodenrichtwertzonen auch nie als Ermittlungsgrundlage für Steuern gedacht. Anstatt auf eine höchstrichterliche Entscheidung zu warten, sollten bestehende Probleme beseitigt werden, denn die ersten Grundstücksbesitzer erhalten gerade ihre Bescheide.

Daher hat die FDP/DVP-Fraktion im Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen eine mögliche Lösung beantragt, wie die Gutachterausschüsse zusammen mit den Betroffenen eine Lösung finden können. Eine Ombudsstelle würde z. B. Abhilfe schaffen. Doch bei den Regierungsfraktionen wird die Problemlage offensichtlich verkannt. Dabei ist es offensichtlich, dass das Modell der Grundsteuer mit den Bodenrichtwertzonen zu einer Ungleichbehandlung führt. Durch die hartnäckige Ignoranz der Regierungsfraktionen bleiben Grundstücksbesitzer im Regen stehen.

Wir sind an Lösungen interessiert. Das Problem brennt den Bürgern unter den Nägeln. Doch bei den Regierungsfraktionen gibt es offensichtlich kein Problembewusstsein. Diese warten offensichtlich lieber darauf, dass Klagen ihr Grundsteuermodell endgültig über Bord werfen.“

Garant für solide Staatsfinanzen steht für uns Freie Demokraten nicht zu Diskussion. 

Zu den heute veröffentlichten Forderungen von Finanzminister Bayaz (Grüne) und seines Berliner CDU-Kollegen Evers nach einer Reformkommission für die Schuldenbremse sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Was hier als Reform etikettiert wird, ist nichts anderes als ein weiterer Versuch, die Schuldenbremse aufzuweichen und letztendlich zu demolieren. Die Schuldenbremse ist für alle Finanzminister unbequem – das soll sie auch sein. Denn sie stellt sicher, dass der Staat mit dem Geld auskommen muss, das er einnimmt. Bei der CDU ist die Schuldenbremse nicht in sicheren Händen, wie dieser Vorstoß wieder zeigt.

Es ist gut, dass die FDP auf Bundesebene im zähen Ringen der letzten Wochen die Schuldenbremse gegen alle Anfeindungen verteidigt hat. Sie garantiert solide Staatsfinanzen und Generationengerechtigkeit. Für uns Freie Demokraten steht sie nicht zur Diskussion.“

Zieht hier der Ministerpräsident bei Bürokratiemonster die Notbremse?

Zur Meldung, dass Schulen und Kitas nun doch keine Steuern auf Einnahmen bei Kuchenverkäufen etwa für Klassenfahrten oder den guten Zweck zahlen müssen, sagt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch an die Landesregierung, dass sie nun endlich eine pragmatische Lösung vorgelegt hat. Aber warum nicht gleich so?

Wir gestehen zu, dass die Regelungen zur Umsatzsteuerpflicht im kommunalen Leistungsbereich kompliziert sind, und die EU-Kommission Deutschland auf die Finger schaut. Allerdings waren alle seitherigen Vorschläge bürokratische Monster, die alle Bekenntnisse des neuen Bürokratieabbau-Ministerpräsidenten Kretschmann konterkariert hätten. Hat er hier vielleicht die Notbremse gezogen?

Am Ende muss diese Neuregelung aber rechtssicher sein. Dies darf man auf keinen Fall für die bessere Außendarstellung des Ministerpräsidenten opfern. Sollte die Neuregelung am Ende verworfen werden, kämen auf viele Schulorganisationen Steuernachforderungen zu. Das wäre völlig unzumutbar.“

Wo ist denn die Regierungserklärung auf Landesebene?

Zur heutigen Ankündigung des Finanzministers, die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf den Landeshaushalt mittels eines Gutachtens klären zu wollen, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Zuerst prüft man wochenlang die Auswirkungen des Urteils, und kommt nach drei Wochen zu dem Schluss, man benötige ein Gutachten? Es ist schwer vorstellbar, dass die Auswirkungen des Karlsruher Urteils auf die grün-schwarze Schuldenpolitik und den Landeshaushalt so viel gravierender sein sollten als auf den Bundeshaushalt.

Tatsächlich spielt man hier nur auf Zeit. Der Finanzminister hat das Problem ja beschrieben: Man hat im Jahr 2020 7,2 Milliarden Schulden nach der Notlageregelung aufgenommen, aber bis zum Jahresende nur knapp mehr als 4 Milliarden ausgegeben, den Rest in den Folgejahren. Aber man hat keine Notlage mehr erklärt. Damit verstieß man gegen das Prinzip der Jährigkeit, welches das Verfassungsgericht so betont hat. Sich noch bestätigen zu lassen, was man längst weiß, ist ein teures Spiel auf Zeit. Wann erklärt der Ministerpräsident, wie man damit umgehen will?“

 

 

Dr. Jan Havlik