Pressemitteilungen

Wegen vieler Zweifelsfragen müssen die Bescheide vorläufig ergehen.


Zum heutigen Fristablauf der Abgabe der Grundsteuererklärungen äußert sich der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, wie folgt:

 

„Heute ist der letzte Tag der schon verlängerten Abgabefrist, und noch immer haben sich viele Millionen Eigentümer nicht an das komplizierte Werk gewagt. Dies liegt einerseits an der schwer verständlichen Konstruktion, andererseits am mangelnden Vertrauen in die Bodenwertermittlung durch die Gutachterausschüsse. Es rächt sich nun, dass man außer in Bayern überall an den Wert eines Grundstücks angedockt hat und sich nicht auf die Fläche an sich bezieht.  Dazu fehlen den Menschen die Zusicherungen der Kommunen, dass die versprochene Aufkommensneutralität der neuen Grundsteuer im Vergleich zur alten wirklich umgesetzt wird.

Es treten immer mehr Zweifelsfragen auf, die Landesregierung muss schon wieder nachsteuern. Zumindest könnte man die Bemessungsbescheide für vorläufig erklären, damit auf die Finanzämter nicht nach der Antrags- nun eine Einspruchsflut zurollt.

 

Und am Ende muss das ganze Verfahren zurück auf Los, wenn die Kläger bezüglich einer Verfassungswidrigkeit Recht bekommen, da die Gebäude nicht berücksichtigt werden, diese aber für den Wert mitentscheidend sind.“

Nicht benötigte Corona-Milliarden dürfen nicht zur grün-schwarzen Kriegskasse für Wahlgeschenke werden.


Zu Meldungen, dass das Land bis zu 5,3 Mrd. Euro Corona-Schulden nicht verwendet hat und zu deren weitere Verwendung bemerkt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Nachdem Finanzminister Bayaz eingeräumt habe, mehr als fünf Milliarden Euro an vom Landtag bewilligten Corona-Krediten nicht benötigt zu haben, fordern wir eine Schuldentilgung in Milliardenhöhe. Es darf nicht sein, dass diese Milliarden nun in einer grün-schwarzen Kriegskasse gebunkert werden, um im Vorfeld der nächsten Landtagswahl Wahlgeschenke zu finanzieren.

 

Insbesondere muss umgehend auf die im aktuellen Doppelhaushalt ausgewiesene Neuverschuldung in Milliardenhöhe verzichtet werden.“

Dringend Nachbesserungsbedarf am Gesetzeswerk aus dem Hause des zuständigen grünen Finanzministers Dr. Danyal Bayaz.


In Ihrer deutlichen Kritik an der fachlichen Ausgestaltung der grün-schwarzen Grundsteuerreform im Land sehen sich die Freien Demokraten im Stuttgarter Landtag nunmehr durch eine jüngst unter anderem durch den Bund der Steuerzahler und weitere Eigentümerverbände eingereichte Musterklage bestätigt. Diese nimmt insbesondere die Bewertung großer und ungewöhnlich langer Wohnbaugrundstücke in den Fokus. Hierzu nimmt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, wie folgt Stellung:

 

„Ich sehe in diesem Zusammenhang dringend Nachbesserungsbedarf am Gesetzeswerk aus dem Hause des zuständigen grünen Finanzministers Dr. Danyal Bayaz. Das ohnehin an vielen Stellen handwerklich mangelhaft konzipierte Grundsteuergesetz ‚made in THE LÄND‘ hat insbesondere bei der Bewertung von älteren Grundstücken, welche oftmals über größere Gartenflächen verfügen, deutlich Schlagseite – zuungunsten der Eigentümerinnen und Eigentümer. Obwohl die betreffenden Grundstücksteile nicht für die Wohnbebauung nutzbar gemacht werden könnten, sieht das baden-württembergische Gesetz keinerlei Rabatte auf derartige Flächen vor. Wehren kann man sich gegen diese offenkundige Benachteiligung als Betroffener nur durch ein selbst zu finanzierendes, teures Gutachten. Als FDP-Opposition im Stuttgarter Landtag sehen wir uns daher ganz auf Linie der Kläger.“

 

 

Und die Landesregierung muss endlich mit weniger Geld auskommen.

In der abschließenden Debatte über den Haushalt 2023/2024 führt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, wie folgt aus:

„Die Marathonsitzungen über die Einzelpläne in der vergangenen Woche haben gezeigt, wo die Schwierigkeiten dieser Regierung liegen. Man hat von der Komplementärkoalition, wo beide Partner Mittel für ihr jeweiliges Klientel bekommen, nicht auf den Krisenmodus umgeschaltet. Wenn Mehreinnahmen existieren, wie beispielsweise durch das höhere Umsatzsteueraufkommen infolge der Inflation, werden diese umgehend ausgegeben. Das Geld zerrinnt Grün/ Schwarz zwischen den Fingern. Gesprächskreise, Koordinierungsstellen, Leuchtturmprojekte – man kommt einfach nicht in die Umsetzung. So auch beim Klimaschutz, weil man sich selbst so gefesselt hat, dass man für kraftvolle Signale schlicht kein Geld freimachen kann. Und das obwohl zusätzlich 1,2 Mrd. Euro Schulden aufgenommen wurden. Der Schuldenstand des Landes steigt dadurch auf einen Höchststand von 61 Mrd. Euro.

Finanzminister Bayaz sprach von einem fokussierten Haushalt. Vom Fokus ist nichts mehr übrig, stattdessen könnte man von einer getrübten Linse sprechen, die den Blick auf das Wesentliche verschleiert. Man kann ja schon froh darüber sein, dass der Bund das Land zu Mitfinanzierungen gezwungen hat, wie beispielsweise bei der Abschaffung der kalten Progression. Ansonsten hätte man das Geld weiter für Klientelpolitik im Land verschwendet.“

Konsistente IT-Strategie ist nirgends erkennbar

In der Beratung des Haushalts erklärt der haushaltspolitische Sprecher, Rudi Fischer:

„Die Landesregierung erklärt im Haushalt, dass man nun erkannt habe, dass Digitalisierung eine Daueraufgabe sei. Na herzlichen Glückwunsch, endlich, will man da sagen. Digitalisierung ist halt mehr als Breitband verbuddeln. Die BIT BW wurde damals gegründet, um die Mühen der Ebene der Digitalisierung anzugehen: Standardarbeitsplatz, Standardoberflächen wo sinnvoll. Aber hat man sie dafür ordentlich ausgestattet? Nein, sogar versprochene Stellenumsetzungen aus den Ressorts hat man nicht vorgenommen. Das Innenministerium sagt dazu, dass sei aus ihrer Sicht nicht mehr erreichbar. Wie soll da was vorwärts gehen, angesichts des allgemeinen Fachkräftemangels im IT-Bereich?

Dazu fehlt eine konsistente Strategie, wie der Rechnungshof ebenfalls jüngst bemerkte. Allerdings mangelt es nicht an Gesprächskreisen, Papiere, Abstimmungen. Nur bei der Umsetzung haperts wieder einmal. Von der Idee, dass man mit der Digitalisierung der Verwaltung irgendwann mal Personal einsparen kann, sind wir Lichtjahre entfernt. Dabei sieht doch jeder, dass wir unsere Flut an Vorschriften schon an vielen Stellen gar nicht mehr umgesetzt bekommen.“

 

Und CDU macht jeden einzigen Euro Schulden mit, die rechtlich möglich sind

In der Debatte der Haushaltspolitiker führt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, wie folgt aus:

„„Der Landesregierung fällt die Konjunkturprognose der Wirtschaftsweisen in den Schoß. Durch die bevorstehende Rezession kann man 1,2 Milliarden Schulden machen, statt 421 Mio zu tilgen. Grün-Schwarz greift sofort zu, denn Schuldenmachen ist ja auch viel einfacher als zu Sparen. Same procedure as every year! Und Cem Özdemir, den Bayaz selbst für die Kretschmann-Nachfolge ins Spiel gebracht hat, trägt man noch schnell eine höhere Grundschuld ein.

Die begrüßenswerten Entlastungspakete des Bundes wie die Energiekostenzuschüsse oder die Inflationsbekämpfung bei der kalten Progression finanziert die grün-schwarze Landesregierung nur zähneknirschend mit.

Wir erkennen an, dass zur Sicherheit hohe Rücklagen für schwere Zeiten gebildet werden, allerdings ist dies angesichts der aktuellen Entwicklungen in dieser Höhe unnötig. Allein im aktuellen Jahr stehen Mehreinnahmen in Höhe von 1,8 Milliarden zur Verfügung.

Im Land wird derzeit jeder Schuldeneuro ausgenutzt, den die Schuldenbremse zulässt und die CDU ist immer mit dabei. Die Christdemokraten haben den Pfad einer soliden Haushaltspolitik völlig verlassen. “

Kompensation für auf Union zurückgehende höhere Vermögensanrechnungen gefordert.


Die FDP/DVP-Fraktion fordert, dass die Landesregierung sich für höhere Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer einsetzt. Dazu sagen der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

 

Rülke: „Seit 2009 sind die Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht mehr erhöht worden. Ab 1.1.2023 werden höhere Immobilienwerte bei der Steuerberechnung angesetzt, die noch auf das Betreiben des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer zurückgeht. Die Erbschaftssteuer fließt voll den Ländern zu, Finanzminister Danyal Bayaz bekommt dadurch quasi eine ‚leistungslose‘ Steuermehreinnahme. Daher fordern wir heute mit einem Landtagsantrag die Landesregierung auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. Und wir erwarten dazu auch die Unterstützung der Union, sich hier entsprechend einzusetzen, wenn sie schon im Bund für die höheren Werte verantwortlich ist.“

 

Brauer: „Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wäre sinnvoller da zu regeln, wo die Einnahmen auch hinfließen, also bei den Ländern. Mehr Länderkompetenzen bei den Freibeträgen oder auch bei den Steuersätzen sind auch deswegen sinnvoll, weil sich beispielsweise die Immobilienwerte in der Republik deutlich auseinanderentwickelt haben. Deutschlandweit einheitliche Freibeträge sind nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen hier als Land mehr Spielräume.“

 

CDU fällt hier – wie so oft – um, um an der Macht zu bleiben.


Zur Diskussion um den Gesetzentwurf zur pauschalen Beihilfe sagen der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer sowie der gesundheitspolitische Sprecher und stv. Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

 

Brauer: „Auch hier sehen wir wieder, wie viel klare Positionen der CDU Wert sind –nämlich nichts. Hat man sich vor der Wahl noch mit Inbrunst dem Thema verweigert, wird es nun still und heimlich mitgemacht. Das kann man im Hinterkopf behalten, wenn die Union im Bund zu Krankenkassen spricht.“

 

Haußmann: „Zuerst klingt dieses Vorhaben gut, allerdings es ist komplett unnötig. Die Private Krankenversicherung ist durch Öffnungsaktionen mit einem Zuschlagsdeckel auch für schwierige Fälle interessant, Härtefälle hätte man mit einer Härtefallklausel regeln können, und das bereits seit Jahren. Doch man will hier unbedingt mehr Beamte in die Gesetzliche Krankenversicherung bringen, damit man den Weg zur Bürgerversicherung ebnen kann. Da zählen auch mehrere Millionen Mehrkosten plötzlich nichts mehr. Wir haben versucht, hier eine Anhörung im Parlament in Gang zu bringen, allerdings fanden wir hierfür keine Partner.“

 

Kampf gegen Geldwäsche ist wichtig, darf aber nicht zulasten der Ehrlichen gehen.


Zur Diskussion um die Einführung eine Bargeldobergrenze erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Der Weg zur Hölle ist gepflastert mit guten Absichten. Eine Bargeldobergrenze lehnen wir ab. Sinnvoll ist stattdessen, besonders geldwäscheanfällige Transaktionen wie etwa im Immobilienbereich bei der Zahlungsabwicklung entsprechend zu beschränken. Aber es ist abzulehnen, den Menschen generell vorzuschreiben, wie sie Zahlungen vornehmen.“

 

Insbesondere die fehlenden Ziele und Strategien zeigen die Fehler im Innenministerium.

Rudi Fischer, haushaltspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, lobt die wie gewohnt exzellente Arbeit des Rechnungshofs bei der Erstellung und Beratung der Denkschriftsbeiträge und führt weiter aus:

„Der Rechnungshof arbeitet wie immer erstaunliche Vorgänge in der Verwaltung heraus. Eine große Herausforderung, aber auch eine große Möglichkeit für Fehlentwicklungen ist die Digitalisierung der Landesverwaltung, von der e-Akte bis hin zu technischen Ausstattung der Bediensteten. Es fehlt an Strategie, aber nicht an entsprechenden Arbeitskreisen. Man wurstelt meist nebeneinander vor sich hin, und es passieren teils haarsträubende Fehlentscheidungen. Der Rechnungshof legt hier schon seit Jahren immer wieder Berichte vor, man kann aber nur schwer den Eindruck gewinnen, dass sich etwas zum Positiven ändert.

Eine andere Art von Steuerverschwendung beleuchtet der Rechnungshof mit dem Förderprogramm zur Elektromobilität. Die Scheuklappen des ideologisch aufgeladenen grünen Verkehrsministeriums blendeten leider komplett die Frage aus, ob die Einzelteile dieses Förderprogramms überhaupt irgendeine Nachfrage haben. Und für die Wirtschaftlichkeitssprüfung war man sich wohl zu schade. Viele Teile haben mehr Verwaltungskosten produziert als sie Förderungen ausgeschüttet haben. Aber von dort kommt nur Schulterzucken, man spielt ja nicht mit dem eigenen Geld. Der Rechnungshof stört hier nur, dass zeigt sich auch in anderen Berichten.

Wir wollen die Mitglieder des Rechnungshofs aber ermutigen, weiter so gut dranzubleiben und sich von solchen Diskussionen nicht abhalten zu lassen.“

 

Zuerst müssen die Kosten der Kommunen abgedeckt sein, bevor das Land sich bedient.

Zur Einigung von Bund und Länder zu Flüchtlingskosten und der Forderung des Landkreistags erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Ministerpräsidentenkonferenz hat eine Unterstützung des Bundes für die Flüchtlingskosten der Länder und Kommunen beschlossen. Nun darf das Land sich aber nicht zuerst schadlos halten und den Rest irgendwie an die Kommunen verteilen, sondern zuerst müssen die Bedarfe der Kommunen gedeckt werden, die dauerhafte Kosten haben und nicht die finanziellen Möglichkeiten des Landes.“

Geschenke-Verteil-Mentalität überwinden, dann klappt es auch mit dem Haushalt

Zur Meldung, wonach Finanzminister Bayaz Steuererhöhungen für die Zeit nach der Krise ins Spiel brachte und in diesem Zusammenhang den Begriff eines Lastenausgleichs erwähnte, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der alte Hut, den er schon einmal martialisch als Kriegs-Soli aufgesetzt hat, kehrt nun als Wiedergänger unter dem Etikett Lastenausgleich zurück. Derzeit nutzt Grün-Schwarz die vorübergehenden Steuermehreinnahmen schamlos dafür aus, auch noch die letzten Wünsche zu erfüllen. So wird mit beiden Händen das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zum Fenster hinausgeworfen. Diese Freibier-Mentalität muss aufhören. Würde der Landesetat endlich wetterfest gemacht und konsequent auf Zukunftsinvestitionen getrimmt, dann würde der Finanzminister seine Arbeit ordentlich machen. Was wir wirklich in keiner Weise brauchen, sind Traumtänzereien, wie man den Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft noch mehr Geld aus der Tasche ziehen kann.a Der Bund der Steuerzahler und der Rechnungshof haben aufgedeckt, wie sorglos Grün-Schwarz mit dem Geld Anderer umgeht. Die Steuererhöhungsdebatte ist und bleibt völlig daneben.“

Schulden trotz hoher Mehreinnahmen sind dem Bürger nicht zu vermitteln

Zur heutigen Bekanntgabe der Steuerschätzung für Baden-Württemberg und die bereits am Samstag erfolgte Verteilung durch die Koalition erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Grün-Schwarz nimmt in den nächsten Jahren 2,5 Milliarden mehr ein, macht aber trotzdem 1,7 Milliarden Schulden. Die schlechten Konjunkturaussichten eröffnen diese Möglichkeit, und die Koalition springt wie immer voll rein. Man erspart sich so die notwendige Mitfinanzierung der Bundesentlastungen im eigenen, ausverhandelten Haushaltsentwurf finden zu müssen. Schulden trotz deutlicher Mehreinnahmen, das ist dem Bürger nicht zu vermitteln.

Aber man zweigt noch schnell 370 Millionen für Projekte der Ministerien ab, die man seither nicht finanzieren wollte. Dabei sind diese Schulden dafür da, niedrigere Steuereinnahmen der Folgejahre abzufedern. Und wer nun auf die lange versprochene und dringend notwendige Absenkung der Sommerferienarbeitslosigkeit der Vertretungslehrer zeigt, dem sei gesagt, dass dieser Haushalt bereits 4,3 Milliarden Euro an Überschüssen aus 2021 vereinnahmt. Und da sollen keine 15 Millionen für so eine überfällige Maßnahme möglich gewesen sein?

Dass das Land eine Mitfinanzierungspflicht für die großen Entlastungen seitens des Bundes hat ist richtig. Man hofft aber, dass man sich in Stuttgart an das eigene Wehklagen erinnern wird, wenn man wieder Wohlfeiles zulasten der Kommunen beschließt.“

Schaufensterpolitik ohne wirklichen Nutzen.


Zum heute vorgestellten Gesetzentwurf, nachdem das Land seine Mittel nur noch in Anlagen von Firmen investieren darf, die sich dem 1,5 Grad-Ziel verschrieben haben, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Das selbstauferlegte Gebot der Landesregierung, dass man nur noch in Unternehmen investieren darf, die das 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens verfolgen, ist grüne Schaufensterpolitik. Ein solche Auflage für sich selbst braucht man gar nicht. Man könnte es doch einfach machen! Wirksamer wäre eine energetische Sanierung der Landesliegenschaften. Dort könnte man konkret etwas tun.

 

Zudem ist es in der Finanzwissenschaft herrschende Meinung, dass eine Beschränkung öffentlicher Anleger auf sogenannte ethische Anlagen nur die anderen Anlagen attraktiver macht. Man lenkt also am Ende nur Finanzströme um, anstatt wirklich etwas zu bewirken. Dazu bleibt immer noch die Frage offen, ob das Land Mittel, die ja auch für die Reduktion der Pensionslasten gebildet werden, wirklich unter Missachtung des Renditegedankens anlegen darf.“

In Kürze wird wieder Anpassungsbedarf entstehen.


Zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Anpassungen zur Wiederherstellung des Abstandsgebots zur Grundsicherung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Die Landesregierung setzt hier nun nach über zwei Jahren zwei wegweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts um, die die Regeln der amtsangemessenen Besoldung konkretisiert haben. Insbesondere die Einhaltung des Abstandsgebots zur Grundsicherung wurde angemahnt. Tatsächlich ergreift die Landesregierung nun ein Sammelsurium an Maßnahmen, um dieses Abstandsgebot insbesondere für die unteren Besoldungsgruppen wieder zu erreichen, etwa die Streichung der untersten Besoldungsgruppe, die Anhebung von Eingangs und Endämtern, die deutliche Anhebung der Kinderzuschläge ab dem dritten Kind und die Rücknahme von Beihilfeeinschränkungen aus dem Jahr 2013.

 

Damit vollzieht diese Regierung zum wiederholten Male die von obersten Gerichten auferlegte Anpassung von Bezügen ihrer Landesbediensteten, was man vor den Urteilen immer als unnötig abstritt. Dieses umfangreiche Paket holt also nur nach, was den Beamtinnen und Beamten von der Landesregierung seither verwehrt wurde.

 

Und dabei geht man bei dem Versuch, möglichst geringe Mehrausgaben zu verursachen, an einigen Stellen fragwürdige Wege, in dem man etwa fadenscheinige Begründungen für die selektiven Anhebungen angibt, das Abstandsgebot zwischen den Laufbahnen verletzt in dem man das Besoldungsgefüge staucht oder Kinder von Beamten nun unterschiedlich behandelt. Klar ist, diese Art der Umsetzung wird uns angesichts der aktuellen Entwicklungen im Bereich der Inflation und die daraus folgenden Anhebungen im Sozialbereich sehr schnell wieder zu Besoldungsanpassungen zwingen. Hierfür schlägt die Landesregierung allerdings keine Mechanismen vor.“

Steuerzahler sind keine Bittsteller, sie können eine entsprechende Unterstützung erwarten.


Zur heutigen Einigung zur Fristverlängerung bei der Grundsteuererklärungsabgabe erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Wir begrüßen die Idee von Finanzminister Lindner, bundesweit den Erklärungszeitraum für die Grundsteuer zu verlängern. In Baden-Württemberg ist dies infolge des von Grünen und CDU angerichteten Chaos auch zwingend erforderlich. Und spricht man mit den Finanzämtern weiß man auch, dass ein schneller Abschluss der Bearbeitung nach dem 31.10. auch gar nicht zu erwarten wäre. Es gibt daher auch keinen Grund, auf der Abgabe zu Ende Oktober zu bestehen.

Jetzt muss das Finanzministerium aber weiter intensiv an den Baustellen dieser Erklärung arbeiten, damit am Ende der neuen Frist nun auch der Großteil erklärt ist. Denn die Welle der Widersprüche und Gutachten mit alternativen Wertberechnungen kommt ja noch.“

 

Auch das Land hat große Steuermehreinnahmen, man zeigt aber nur mit dem Finger auf den Bund.


In der aktuellen Debatte der SPD erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Die Bundesregierung schnürt ein Entlastungspaket nach dem Anderen, um das Möglichste zu tun, die Bürger vor den aktuellen Entwicklungen im Energiekrieg zu schützen. Das Einzige, was man von der Landesregierung hier hört, sind Forderungen an den Bund und Lamentieren, wenn man hier etwas mitfinanzieren soll.

Vorschläge für Entlastungen im eigenen Zuständigkeitsbereich hört man keine. Auch wenn das Land keine relevanten Steuerkompetenzen hat kann es viel tun: für die Unternehmen Verfahren erleichtern und beschleunigen, Statistik- und Nachweispflichten reduzieren und alles tun, dass diese besser durch die Krise kommen. Der Bund hat ein Belastungsmoratorium ausgerufen, das Land behindert z.B. die Umstellung auf Öl.

 

Wo das Land eine Verantwortung hat ist die finanzielle Situation seiner Kommunen. Die kommen aktuell mit den Preissteigerungen, aber insbesondere mit dem Flüchtlingszustrom an ihre Grenzen, die Appelle werden immer verzweifelter. Doch auch hier wird nur auf den Bund gezeigt, aber der eigene Haushalt und die Projekte, auf die man sich mal geeinigt hat, werden stur durchgezogen. Wie schon bei Corona findet hier keinerlei Umsteuern statt, aber da man in dieser Krise keine Schulden machen kann wird auch nicht geholfen. Denn die Komplementärkoalition ist unfähig, auf Krisen zu reagieren.“

Ministerpräsidentenkonferenz war glatter Fehlschlag.


Zum gestrigen Treffen von Bund und Ländervertretern zur Finanzierung der Entlastungspakete sagt der Vorsitzenden der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die Ministerpräsidentenkonferenz ist ein glatter Fehlschlag gewesen. Das Land Baden-Württemberg beispielsweise feilscht um Regionalisierungsmittel für den ÖPNV, die Winfried Hermann gar nicht verwenden kann, weil er noch 258 Millionen Euro an unverbrauchten Mitteln gebunkert hat. Mit dieser Mentalität von Krämerseelen kommen wir nicht aus der Krise.“

17 Prozent abgegebene Erklärungen bei Halbzeit ist Niederlage für die Landesregierung.


Zur Aussage des Finanzministeriums, nun einen Aufschub für die Abgabe der Grundsteuererklärung einzuräumen, erklärt das Mitglied des Finanzausschusses, Frank Bonath:

 

„Zur Halbzeit des vorgegebenen Erklärungszeitraums für die Grundsteuer wurden erst 17 Prozent der Erklärungen eingereicht – unklar, ob vollständig und korrekt oder nicht. Das zeigt überdeutlich, dass der Zeitplan der Regierung von Anfang an zum Scheitern verurteilt war. Dass die Landesregierung nun eine Art Aufschub einräumt, wenn sie plant, die Erinnerung zur Abgabe erst im Januar zu versenden, zeigt dies deutlich.

Und dass das ´einfachste Grundsteuermodell der Länder´ nun mit weiteren seitenlangen Ausfüllhilfen flankiert werden muss, zeigt auch, dass relativ einfach eben doch noch sehr kompliziert sein kann.“

 

Die Erkenntnis des Finanzministers kommt spät.


Zur Meldung, dass Finanzminister Bayaz und der hessische Finanzminister Boddenberg sich dafür aussprechen, dass Solaranlagen mit einer Leistung bis 30 Kilowatt peak (kWp) von der Einkommensteuer zu befreien sind, meint der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Frank Bonath:

 

„Die Erkenntnis von Finanzminister Bayaz kommt spät. Eine Erweiterung der Vereinfachungsregelung bei Photovoltaikanlagen ist richtig und wird bereits von der Bundesregierung geprüft.

 

Es braucht jetzt jede Kilowattstunde Energie. Durch die Stromerzeugung über kleine Photovoltaikanlagen tragen die Bürgerinnen und Bürger zur Energiewende bei. Dabei sollen sie nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Es müssen zusätzliche Kaufanreize gesetzt und bürokratische Hürden abgebaut werden.“

Neun von Zehn Steuerpflichtigen im Land mühen sich noch immer ab, ihre Erklärung trotz der Widrigkeiten abzugeben.


Zur Diskussion über eine mögliche Fristverlängerung bei der Grundsteuer-Erklärung sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Stephen Brauer:

 

„Das stetige Abstürzen von ELSTER, allerorten Verzug bei den Gutachterausschüssen und lange Wartezeiten – das alles führt zu Unmut in der Bevölkerung. Nur 9,6% der Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg konnten bislang ihre Feststellungserklärung abgeben. Neun von zehn Steuerpflichtigen im Land mühen sich also noch immer ab, ihre Erklärung trotz der Widrigkeiten abzugeben. Dass Bundesfinanzminister Christian Lindner nun die Verlängerung der Abgabefrist in Erwägung zieht, ist eine notwendige Reaktion zugunsten der Steuerzahler. Auch ich halte es für angezeigt, die Frist für die Abgabe der Erklärung zu verlängern.“

Zum Bericht der Stuttgarter Zeitung, dass das Land über 20 Milliarden genehmigter Kredite nicht benötigt, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Von 60 Milliarden Schuldenrechten benötigt das Land fortgesetzt mehr als 20 Milliarden nicht. Das Land ist schlicht nicht in der Lage, das Volumen des Landeshaushalts auszugeben. Fachkräftemangel in der Verwaltung, keine Angebote auf Ausschreibungen bei Bauvorhaben oder überlange Genehmigungsverfahren sorgen dafür, dass man immer mehr bewilligte Ausgaben schieben und dafür Liquidität vorhalten muss. Diese ist aber in so hohem Maße vorhanden, dass das Land schon Millionenbeträge an Strafzinsen zahlen muss. Dazu sprudeln die Steuereinnahmen im ersten Halbjahr, das heißt, dass hier bereits der Puffer für ein etwaig schlechteres zweites Halbjahr gelegt ist.

 

Das lässt Böses für die ausgerufene Konsolidierung des Haushalts ahnen. Schon in der ersten Runde konnten Finanzminister und Ministerpräsident die Ausgabenwünsche nicht eindämmen. Wenn nun die Finanzdaten weiter nach oben gehen, ist hier Schlimmes zu befürchten.

 

Daher ist es möglich, sofort in eine deutliche Rückführung der Corona-Kredite einzusteigen. Diese unterliegen sowieso einer Zweckbindung und die Landesregierung wird nicht ernsthaft vorhaben, in Zukunft alle Corona-Kosten weiter über Schulden zu finanzieren. Es gibt also keinen Grund, die Kredite nicht zurückzugeben, außer, man möchte sich in den nächsten Jahren immer mit einer Fake-Schuldentilgung brüsten.“

Ministerpräsident und Finanzminister konnten sich wieder nicht durchsetzen.


Zur gestrigen Einigung über die Eckpunkte des Doppelhaushalts 2023/2024 erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Nun gibt es also doch einen deutlich höheren Spielraum für neue Mehrausgaben. Dafür wird die Risikovorsorge zurückgefahren. Bis Montag wird Sparsamkeit gepredigt, am Dienstag ist die Welt offenbar eine andere.

Ministerpräsident und Finanzminister konnten sich wieder nicht durchsetzen. Allerdings ist das auch schwierig, wenn alle wissen, dass man tatsächlich auf Milliarden ungenutzter Schuldenrechte sitzt. Die bewilligten Schulden des Jahres 2021 in Höhe von 3,6 Milliarden wurden überhaupt nicht benötigt, stehen aber trotzdem zur Verfügung. Zurückgeführt werden sie aber auch nicht.

Das kann in Krisenzeiten von Vorteil sein, dann muss ich aber meine Ministerinnen und Minister im Zaum halten können.“

Diese Regierung wird das Ruder nicht herumreißen können.


Zu heutigen Aussagen des Ministerpräsidenten, dass man ihm keine Vorschläge vorlege wie man Aufgaben und Stellen abbaue, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Es war von Anfang an unglaubwürdig, wenn Grüne und CDU Stellenzurückhaltung versprechen. Das konnte man in der letzten Legislaturperiode schon sehen. Insofern ist dieser versteckte Appell des Ministerpräsidenten, doch bitte mal Vorschläge vorzulegen, wo man Aufgaben und damit Stellen abbauen könne, ein Hilferuf voller Resignation. Man fragt sich unwillkürlich, wer in dieser Regierung eigentlich der Chef ist?

Am Ende werden es wieder deutlich mehr Stellen werden, auch in den Ministerien. Dabei wird uns bald der Fachkräftemangel die Arbeit abnehmen – die Verwaltung wird es irgendwann einfach nicht mehr schaffen. Daher: Besser heute priorisieren als morgen nur noch Stillstand haben! Aber das ist dieser Regierung nicht zuzutrauen.“

 

 

Verstoß gegen Schuldenbremse und Versäumnisse bei der energetischen Sanierung wiegen schwer.


Zu Themen der heute vorgestellten Denkschrift des Rechnungshofs erklären der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer und der Sprecher für Liegenschaften und energiepolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg, Frank Bonath:

 

Brauer: „Wir sind dem Rechnungshof wieder einmal zu großem Dank verpflichtet, dass er der Landesverwaltung und dem Parlament jedes Jahr so wertvolle Hinweise liefert. Und wir sehen uns in unserer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof gegen den Dritten Nachtrag zum Haushalt 2021 erneut bestätigt. Die damalige Schuldenaufnahme war unnötig, und dies aus vielerlei Aspekten: Die Landesregierung hatte enorm viele Mittel, die gar nicht verausgabt waren, sie hatte bereits einen Überschuss aus dem Vorjahr, der deutlich höher war, im Blick und sie hat mit der Schuldenaufnahme im Zweiten Nachtrag Corona-fremde Projekte finanziert. Das war schon der erste Sündenfall des neuen Finanzministers Bayaz, dessen aktuelle Appelle in diesem Licht sehr schal wirken.

 

Dazu besorgen uns die Berichte aus dem Bereich der Landes-IT. Dass das Land mit Volldampf auf eine IT-Sicherheitskrise zusteuert, wenn die im Wesentlichen auf Microsoft basierenden Landesprogramme im Jahr 2025 nur noch über eine eigentlich vom Land abgelehnte Cloud-Lösung unterstützt werden, muss beim zuständigen Sicherheitsminister Strobl sofortiges Handeln auslösen.“

 

Bonath: „Der Rechnungshof hat hier nochmal auf sieben für die Landesregierung schmerzhaften Seiten dargestellt, wie groß einerseits die Aufgaben, aber auch andererseits die Versäumnisse bei dem Weg in eine klimaneutrale Landesverwaltung sind. Es ist nun klarer, dass die Landesregierung, die immer gerne mit dem erhobenen Klimaschutz-Zeigefinger in Richtung der Verbraucher und der Unternehmen wedelt, vor der eigenen Tür die Hausaufgaben noch viel weniger gemacht hat. Dass die Landesregierung hier in der Stellungnahme zugibt, dass ein großer Teil der eigenen Emissionen nur durch externe Maßnahmen, also z.B. Aufforstungsprojekte, kompensiert werden können, sollte

dazu führen, dass die Landesregierung jetzt endlich ins Handeln kommt und nicht nur redet. Eine solche Kompensation kritisiert der Rechnungshof heute ja auch als halbherzig.“