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Die Nach der Expertenanhörung zum Gesetzesentwurf zur Einführung von Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern zieht der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, ein klares Fazit:

„Die Experten fanden heute deutliche Worte zu dem Studiengebühren-Vorhaben der Landesregierung. Der Gesetzesentwurf taugt weder, um tatsächlich haushaltswirksam ernstzunehmende Mehreinnahmen zu generieren, noch ist er sozial oder der Lehrqualität zuträglich. Die zahlreichen Ausnahmetatbestände machen das Gesetz nicht nur ineffektiv, sondern auch sehr bürokratisch. Alle Experten waren sich einig, dass der kleine Anteil an der Gebühr, der an den Hochschulen verbleiben soll, nicht ausreichen wird, um eine Verbesserung der Betreuung von ausländischen Studierenden zu schaffen.“

Als Holzweg bezeichnete der bildungsökonomische Experte die Absicht, allein die Zweit- und internationalen Studierenden zur Kasse zu bitten. Dies sei weder effektiv noch gerecht und lasse eine politische Gesamtkonzeption bei der Landesregierung vermissen. Allein die allgemeinen und nachlaufenden Studiengebühren nach australischem Modell könnten diese Effekte freisetzen, wie es die FDP-Landtagsfraktion bereits seit Jahren betont.  Die Arbeitgeberverbände bedauerten hierzu ausdrücklich, dass weder die aktuelle noch die letzte Landesregierung bereit gewesen sei, sich überhaupt mit der Einführung allgemeiner, nachlaufender Gebühren zu beschäftigen.

Die diskriminierende Gebühr schreckt aber, trotz der zahlreichen Ausnahmen, auch Studierende ab, die beispielsweise aus Entwicklungsländern kommen. Deren finanzieller Spielraum reiche nicht aus, um die Gebühren in Höhe von 1500 Euro zu leisten. Nach Expertenmeinung handele sich es sich um einen entwicklungspolitischen Irrweg. Offensichtlich hielt es Ministerin Bauer aber nicht für nötig, sich die zahlreichen und fundierten Einwände gegen ihr tabubrechendes Gesetz anzuhören und war während der Anhörung nur sporadisch anwesend.

Zum Vorhaben von Grün-Schwarz, Studiengebühren für internationale Studenten einzuführen, erklärte Nico Weinmann, Arbeitskreisvorsitzender Hochschule der FDP-Fraktion:

“Ministerin Bauer wird nicht müde zu behaupten, dass die Einführung der Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer unumgänglich sei, um Mehreinnahmen zu erzielen. Von den bisher im Haushalt vorgesehenen 5,4 Millionen Euro bleiben nun nur noch erwartete 3,5 Millionen Euro durch die zahlreichen Ausnahmen. Scheinbar erhielt die grüne Ministerin, selbst aus der eigenen Partei, vehementen Gegenwind. Nun beobachten wir die Rolle rückwärts und die Schaffung von Umgehungsmöglichkeiten. Die BW-Stiftung soll eine Million Euro für Stipendien aufbringen, um den misslungenen Gesetzesentwurf zu retten.

Schließlich müssen wir feststellen, dass immer noch daran festgehalten wird, dass lediglich ein Fünftel der Gebühren an den Hochschulen verbleiben soll. Eine Verbesserung der Qualität der Lehre – das einzige legitime Argument für die Einführung von Studiengebühren – wird jedoch ausbleiben. Die Behauptung, dass ein geringer Verwaltungsaufwand zu erwarten sei, ist pure Augenwischerei. Es ist absehbar, dass mit jedem Ausnahmetatbestand im Gesetz mehr Arbeitskraft in der Verwaltung der Hochschulen gebunden wird. Der kleine Anteil der Gebühr, der an den Hochschulen verbleiben soll, wird von diesem Arbeitspensum wohl gänzlich aufgezehrt werden.“

Zur Meldung, dass Studenten in Heidelberg am heutigen Tag gegen die mögliche Wiedereinführung allgemeiner Studiengebühren demonstrieren, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Fünf Jahre nach Abschaffung der allgemeinen Studienbeiträge, für die sich die Grünen feiern ließen, regt sich studentischer Protest. Zu Recht, denn die Grünen haben die allgemeinen Studienbeiträge noch in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2016 verteufelt. Ministerin Bauer bittet nun die internationalen Studierenden zur Kasse und durchbricht damit Barrieren der grünen Ideologie einer kostenfreien Hochschulbildung.

Dieser grüne Tabubruch ist besonders deshalb absurd, weil die Beiträge nicht gezielt zur Verbesserung der Lehrqualität eingesetzt werden sollen, sondern nur der Konsolidierung des Landeshaushalts dienen.

Nach Auffassung der Liberalen ist eine diskriminierungsfreie Eigenbeteiligung aller Studierenden an den Kosten des Studiums möglich – jedoch nur dann, wenn der studentische Geldbeutel während des Studiums geschont wird.

Die Beiträge sollten sozialverträglich durch nachlaufende Studiengebühren nach dem australischen Modell erhoben werden. Diese werden erst fällig, wenn das Einkommen eines Absolventen eine festgelegte Untergrenze überschreitet.“

Zur Meldung, dass die Landesregierung zum Wintersemester 2017/2018 Studiengebühren von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten erheben wolle, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„In der Not, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung aus dem Budget des Wissenschaftsministeriums zu bringen, bricht die grüne Ministerin Bauer Tabus.

In der Landtagswahl haben sich die Grünen für die Abschaffung der Studiengebühren feiern lassen. Nun sollen ausländische Studierende mit bis zu 1500 Euro zur Kasse gebeten werden.

Die FDP-Landtagsfraktion hält eine Eigenbeteiligung aller Studierenden an den Kosten des Studiums grundsätzlich für zielführend – wenn sie unmittelbar der Qualität der Lehre an den Hochschulen zugutekommen. Diese sollten sozialverträglich, orientiert an dem australischen Modell, nach Studienabschluss erhoben werden. Fällig würde sie erst, wenn das Einkommen eines Absolventen eine festgelegte Untergrenze überschreitet.

Die Haushaltskonsolidierung halten wir aber für ein unlauteres Motiv für die Erhebung von Studiengebühren“, betont Hoher.

Zur Meldung, dass die Landesregierung mit einer Gesetzesänderung zukünftig Studiengebühren von internationalen Studenten erheben wolle, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Die grün-schwarze Doppelmoral und die Schizophrenie der Grünen finden erneut Ausdruck im nun begonnenen Gesetzgebungsverfahren der Landesregierung. Im Jahr 2012 haben sich die Grünen für die Abschaffung der Studiengebühren feiern lassen und dies auch in ihrem Wahlprogramm 2016 betont – nun sollen sie über die Hintertreppe wieder eingeführt werden um, den Landeshaushalt zu konsolidieren. Die Landes-CDU hatte sich im Wahlprogramm gegen die Wiedereinführung von allgemeinen Studiengebühren gestellt und nutzt nun das sprachliche Schlupfloch, nicht allgemeine, sondern, nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion, ganz klar diskriminierende Studiengebühren einzuführen.

Wir Liberalen halten grundsätzlich eine Eigenbeteiligung aller Studierenden an den Kosten des Studiums für möglich – wenn sie sozialverträglich durch nachlaufende Studiengebühren nach dem australischen Modell erhoben wird. Diese werden erst fällig, wenn das Einkommen eines Absolventen eine festgelegte Untergrenze überschreitet und belasten den studentischen Geldbeutel nicht schon während des Studiums.“

Zur Meldung, Ministerpräsident Kretschmann habe große Bedenken gegen die Pläne des Bundes und sähe Veranlassung, wesentliche Inhalte der getroffenen Vereinbarung mit dem Bund zu kritisieren, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Gestern noch ließ sich der Ministerpräsident für den vereinbarten Kompromiss mit Frau Merkel feiern. Heute beklagt er sich über den selbst gewählten Kompetenzverlust unseres Landes. Das ist nicht allein paradox, sondern ein weiterer Beleg dafür, wie realitätsfern bei uns regiert wird.

Kretschmann hätte früher überlegen sollen, was es bedeutet, klassische Landesdomänen wie Verkehr und mehr noch Bildung für einen Tagestriumph preiszugeben. Die Folgen seiner Niederlage tragen einmal mehr die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs.“

In der Debatte zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zur Einigung zwischen Bund und Ländern über die Finanzbeziehungen ab 2020 zeigte sich der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP, Dr. Hans-Ulrich Rülke, skeptisch im Kontext der Auswirkungen auf das Land.

„Die Ländervertreter haben sich angesichts der drohenden Schuldenbremse über den Tisch ziehen lassen. Herr Schäuble hat einen kleinen Topf Honig auf den Tisch gestellt und die Länderfinanzminister sind wie Fliegen daran kleben geblieben. Die Abgabe von Kompetenzen an den Bund war für das Land in der Vergangenheit nicht immer gut, zumal was den Verkehrsbereich betrifft. Es ist keine Tendenz zu erkennen, dass das nun anders wird.“

9,5 Milliarden mehr für die Länder klängen gut, erklärte Rülke, für den Landeshaushalt sei eine Entlastung von weniger als 400 Millionen aber schon nicht mehr so ruhmreich. Der Ministerpräsident selbst habe, so Rülke weiter, beim Landkreistag beklagt, dass man eine höhere Bewertung der kommunalen Finanzkraft nicht verhindern konnte. Das sei ausgesprochen schmerzlich. Überdies sei keine Dynamisierung der Entflechtungsmittel erreicht worden.

Netto habe man, nach Kretschmanns eigener Aussage, lediglich eine Entlastung von 366 Millionen erreicht. Bezogen auf die mittelfristige Finanzplanung bedeute das sogar einen Verlust, da man bereits 400 Millionen eingeplant habe.

Dazu Hans-Ulrich Rülke: „Dieser Ministerpräsident hat vor einem Jahr die ‚Quadratur des Kreises‘ gefeiert und ist am Ende an der Grundschulmengenlehre gescheitert.“

Schaue man genauer hin, sei  strukturell kaum etwas verbessert worden, so Rülke. „Dass jetzt die Umsatzsteuer allein die Verteilmasse stellt, vereinfacht die Betrachtung und Vorhersehbarkeit. Aber wo sind die Fortschritte in der Steuerkompetenz für die Länder, wo die Vereinfachung des Länderfinanzausgleichs im Bereich der Sozialkassen. Wo ist der deutliche Anreiz für Nehmerländer, ihre Steuerkraft zu verbessern? Da ist schlicht Fehlanzeige“, betonte Rülke.

Von einer geplanten Entlastung der Steuerpflichtigen, wie der Ministerpräsident und sein vormaliger Finanzminister 2015 als Zielsetzung für die zukünftige Architektur ausgegeben haben, sei gar nichts mehr zu sehen, erklärte Rülke

„Diese Einigung bedeutet zehn Jahre Stillstand in den Bund-Länder-Finanz-beziehungen, ohne Impulse für Wachstum und Beschäftigung“, so Rülkes Fazit.

Zur Einigung des Bundes und der Länder auf eine Neugestaltung der Finanzbeziehungen ab 2020 erklärt der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass der Bund ab 2020 den Ländern jährlich gut 9,5 Milliarden an Ausgleichszahlungen überweist, ist zunächst eine gute Nachricht. Dass aber das Land im Gegenzug in den Bereichen ‘Investitionen ins Fernstraßennetz’ und ‘Digitalisierung’ Kompetenzen abgibt, erfüllt mich mit Sorge.

Baden-Württemberg war in den letzten Jahren immer schwach auf der Bundesebene vertreten. Unsere Interessen wurden kaum in Berlin durchgesetzt. So fürchte ich, dass die Investitionsströme im Verkehrs- und Digitalisierungsbereich in Zukunft noch stärker an uns vorbeifließen werden.“

In der Debatte über den von der FDP/DVP-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Verankerung der Schuldenbremse in die Landesverfassung beschreibt der finanzpolitische Sprecher der FDP Landtagsfraktion, Dr. Gerhard Aden, den Entwurf als Angebot an die grün-schwarze Koalition, den Ruf beim Bürger etwas aufzupolieren.

„Binden Sie sich selbst an die Schuldenbremse in der Verfassung, um den Bürgern zu signalisieren, dass sie wenigstens bei der Haushaltskonsolidierung tun, was sie sagen“, so Aden.

Wer sich die vergangenen Debatten zur „Schwarzen Null“ in der letzten Legislaturperiode und die „Wünsch-Dir-was-Nebenabreden“ der aktuellen Koalition vor Augen führe, könne einer strengen Selbstbindung des Parlaments ab 2017 nur energisch das Wort reden, betonte Aden. Ansonsten müsse befürchtet werden, dass die Nettonullverschuldung hinter die Bedienung von Partikularinteressen durch die sich belauernden Regierungspartner zurückfalle.

„Dabei ersetzt das Bekenntnis zur „Schwarzen Null“ keine gute Haushaltspolitik. Die Steuereinnahmen sprudeln weiter, und das Land spart aufgrund der niedrigen Zinsen bei der Bedienung der eigenen Schulden. Notwendig wäre ein Einstieg in die Schuldentilgung sowie das Hinwirken auf eine Entlastung der Bürger“, so Adens Fazit.

Hintergrund:

Die FDP bringt diesen Entwurf zum wiederholten Male seit 2011 ins Parlament ein. Im Zentrum stehen a) das Vorziehen der grundgesetzlich definierten Schuldenbremse für Länder auf 2017 (statt 2020) und b) die Definition der möglichen Ausnahmen bei unvorhergesehenen Ereignissen oder überraschender Entwicklung der Steuereinnahmen.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Nico Weinmann, und der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Klaus Hoher, kritisierten den Vorschlag der Wissenschaftsministerin, ausländische Studenten, aber auch Studenten, die ein Zweitstudium aufnehmen, mit Studiengebühren zu belasten.

Weinmann wörtlich: „Der jetzt unternommene Vorstoß ist ein Paradebeispiel für das opportunistische Regieren der grünen Wissenschaftsministerin. Frau Bauer selbst hat sich als Wissenschaftsministerin der vormaligen grün-roten Regierungskoalition für die Abschaffung der Studiengebühren im Jahr 2012 feiern lassen. Den Vorschlag der FDP-Fraktion, ein sozialverträgliches Modell für Studenten zu erarbeiten, lehnte Grün-Rot damals ab. Vier Jahre später findet nun die Einführung von Studiengebühren über die Hintertreppe statt. Ausländische Studenten werden mit Gebühren belegt oder Studenten dafür bestraft, ein Zweitstudium aufzunehmen. Sollte ein Master-Studium als Zweitstudium gelten, würde die Umstellung auf Bachelor und Master ad absurdum geführt.“

Hoher betonte: „Wir Freien Demokraten treten dafür ein, dass niemand aufgrund seiner Herkunft oder finanziellen Verhältnisse von einem Studium ausgeschlossen wird. Gleichzeitig halten wir jedoch eine Eigenbeteiligung der ehemaligen Studenten an den Kosten ihres Studiums für eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Viele verdanken es ihrem Studium, dass sie später über gute Einkommen verfügen. Deshalb schlagen wir vor, von Australien zu lernen. Dort wird die Eigenbeteiligung eines ehemaligen Studenten erst fällig, wenn sein Einkommen eine festgelegte Untergrenze überschreitet.“

Zu der heute bekannt gewordenen Aussage des Vize-Regierungschefs Thomas Strobl, eine Steuererhöhung und damit auch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer passe gegenwärtig nicht in die politische Landschaft, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Strobls Bekenntnis, die Grunderwerbsteuer nicht erhöhen zu wollen, ist inhaltlich zu begrüßen. Der Vize-Ministerpräsident weiß aber offenbar nicht, was er will. Gestern noch bekennt er sich nachdrücklich zu den heimlich getroffenen Nebenabsprachen der Landesregierung, heute ist er gegen eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Strobls Haltung ist nicht nur ambivalent, sondern paradox. Was er wirklich vertritt, bleibt wohl allein sein Geheimnis. Die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs dürfen also weiter darüber spekulieren, woran sie mit dieser Regierung sind, die ihre internen Querelen fortwährend öffentlich ausbreitet.“

Zur Vorstellung der Denkschrift 2016 durch den Landesrechnungshof erklärt der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wieder einmal mahnt der Rechnungshof mehr finanzielle Solidität im Landeshaushalt an. Nachhaltige Konsolidierung, Zurückhaltung bei neuen Stellen, und mehr Haushaltsklarheit im Stellenverschiebebahnhof Kultusministerium sind Forderungen, die die FDP/DVP-Fraktion voll unterstützt.

Dazu muss dringender denn je die Schuldenbremse in der Verfassung verankert werden, damit grün-schwarz bei den Ausgaben nicht völlig aus dem Ruder läuft.

Die Landesregierung zeigt aber mit dem Nachtragshaushalt 2016, den Eckwerten für 2017 und vor allem mit den bekannt gewordenen Nebenabsprachen zum Koalitionsvertrag bereits, dass die Mahnungen der Rechnungshofes wie in den letzten Jahren auch ungehört verhallen werden.

Unser herzlicher Dank gilt den Mitgliedern des Rechnungshofs, die wieder einmal den Finger in zahlreiche Wunden der Landesverwaltung gelegt haben.“

 

Zu den „verhalten-optimistischen“ Äußerungen des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Kretschmann vor dem Treffen der Ministerpräsidenten der Länder zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das anhaltende Herumlavieren von Kretschmann beim Länderfinanzausgleich ist nicht nur peinlich, sondern auch eines Ministerpräsidenten, der die Interessen Baden-Württembergs zu vertreten hat, nicht mehr würdig. Seit seinem Amtsantritt weigert sich Kretschmann, zum ungerechten und leistungsfeindlichen Länderfinanzausgleich eine klare Position zu beziehen. Wenn der Ministerpräsident jetzt sagt, ‚wenn es im Laufe des Herbstes nicht zum Schwur kommt, dann werden wir überlegen müssen, Klage einzureichen‘, macht er sich nur noch lächerlich. Die FDP-Fraktion fordert Ministerpräsident Kretschmann erneut auf, sich endlich klar und eindeutig zur Klage gegen den bestehenden Länderfinanzausgleich zu bekennen und sich den Geberländern Bayern und Hessen beim Gang vor das Bundesverfassungsgericht anzuschließen.“

Zur Ankündigung von Ministerpräsident Kretschmann nach einem möglichen Scheitern der Verhandlungen über eine Neuverteilung des Länderfinanzausgleichs über eine mögliche Klage zu entscheiden, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke:

„Diese späte scheinbare Einsicht der grün-roten Landesregierung nach einer jahrelangen Hängepartie bei der Neuverhandlung des bestehenden Länderfinanzausgleichs ist nur noch peinlich.

Wer sich so lange vor einer Entscheidung über eine Klage drückt, hat längst jede Glaubwürdigkeit verloren, dass er ernsthaft die baden-württembergischen Landesinteressen vertritt. Die grün-rote Verhandlungslösung war von Anfang an eine Illusion. Die FDP-Landtagsfraktion hat immer deutlich gemacht, dass an einer Klage kein Weg vorbeiführt. Wir erwarten, dass sich der Ministerpräsident endlich klar für eine Klage positioniert, damit der Schaden für das Land nicht noch größer wird.“

Als substanzlos hat der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Stuttgarter Landtag Dr. Hans-Ulrich Rülke die Behauptung von Finanzminister Nils Schmid bezeichnet, das Land habe auf dem Verhandlungsweg in Sachen Länderfinanzausgleich mehr erreicht, als Bayern und Hessen auf dem Klageweg.

“Ich möchte mal wissen, was Herr Schmid denn auf dem Verhandlungsweg erreicht haben will”, so Rülke. Außer heißer Luft sei nichts zu besichtigen. Es gebe lediglich die Absichtserklärung roter und grüner Landespolitiker im Wege einer Soll-Integration in die Einkommenssteuer zu einer Steuererhöhung durch die Hintertür zu kommen. Dies sei aber postwendend von der Bundeskanzlerin und den Unionsministerpräsidenten wieder eingesammelt worden. Schmids angebliche Erfolge seien lediglich Bluff und Etikettenschwindel. Die Landesregierung solle endlich – gemeinsam mit Bayern und Hessen – juristisch gegen den ungerechten Länderfinanzausgleich vorgehen.

Zum Aufruf von Ministerpräsident Kretschmann nach einer Kompromissbereitschaft der Bundesländer und des Bundes in den laufenden Gesprächen für eine Neugestaltung der Finanzbeziehungen sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„In Wirklichkeit plant Ministerpräsident Kretschmann zusammen mit den roten       Ministerpräsidenden nicht nur die dauerhafte Etablierung des Solidaritätszuschlags, sondern auch eine heimliche Steuerhöhung. Das lehnt die FDP-Landtagsfraktion ab. Es zeigt sich erneut, dass alles grüne Gerede von der Wirtschaftsfreundlichkeit mit der Realität nicht viel zu tun hat.“

In einer Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur „Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung“ hat der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke die grün-roten Regierungsfraktionen aufgefordert, diesem liberalen Entwurf für eine nachhaltige und generationengerechte Haushalts- und Finanzpolitik zuzustimmen. Ziel des Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion sei die verfassungsrechtliche Absicherung einer auf Dauer begrenzten Verschuldung des Landes. Denn die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen hätten inzwischen selbst erklärt, im Haushaltsjahr 2016 und in den Folgejahren bis zum Jahr 2019 auf die Aufnahme neuer Schulden verzichten zu wollen. Im Jahr 2020 trete dann die Schuldenbremse des Grundgesetzes in Kraft, wonach die Länder auf jede Nettoneuverschuldung verzichten müssen. Rülke: „Angesichts dieser Sachlage sollte Grün-Rot die Chance nutzen, diese offenbar gemeinsame Auffassung aller Fraktionen des Landtags durch eine Verankerung in der Landesverfassung und ergänzend in der Landeshaushaltsordnung dauerhaft verbindlich und unwiderruflich auszugestalten.“

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, bleibe es auch bei einer solchen verfassungsrechtlichen Regelung bei den in Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz aufgeführten Ausnahmetatbeständen: so die Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen. Weiter soll die Möglichkeit bestehen, im Sinne eines „atmenden Haushalts“ auf konjunkturelle Schwankungen reagieren zu können. Dies soll im neugefassten Artikel 84 der Landesverfassung verankert werden.

Untermauert sieht der FDP-Fraktionsvorsitzende seine Argumente durch eine Expertise der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers, die unlängst zum dritten Mal eine Untersuchung der Länderhaushalte vor dem Hintergrund der Anforderungen der Schuldenbremse vorlegte. Die darin enthaltenen Aussagen zu Baden-Württemberg seien zwiespältig: Zwar werde dem Land attestiert, dass es sich „nach wie vor in einer guten Ausgangsposition befindet“, und dass „Land und Kommunen insgesamt sich .. einen jährlichen Ausgabenanstieg von 3,8 Prozent pro Jahr leisten (können), ohne damit die Ziele der Schuldenbremse zu gefährden“. Zugleich aber betone PwC: „Baden-Württemberg verliert im Vergleich mit den westdeutschen Flächenländern auch im diesjährigen PwC- Nachhaltigkeitsranking an Boden“. Und: „Im Vergleich der Entwicklung der Zuschussbedarfe seit 2010 verzeichnete Baden-Württemberg die höchsten Aufwüchse, wobei Land und Kommunen beide mit überdurchschnittlichen Aufwüchsen zum Gesamtbild beitrugen.“ Rülke: „Auch diese Diagnose – gute Ausgangslage, aber Gefährdung derselben durch ein zu hohes Ausgabewachstum – hat die FDP-Landtagsfraktion darin bestärkt, die Schuldenbremse des Grundgesetzes mit Wirkung ab 2016 in der Landesverfassung zu verankern.

Nach den Worten Rülkes ist es lobenswert, dass der Doppelhaushalt des Landes 2015/16 für das Haushaltsjahr 2016 ohne Nettokreditaufnahme ausgeglichen werden soll. „Dies ist aber alleine noch keine wirklich überzeugende Leistung. Wer über Jahre hinweg Überschüsse bunkert und Kreditaufnahmen auch dann noch tätigt, wenn er sie zum Ausgleich des Haushalts jedenfalls in diesem Umfang in gar keiner Weise braucht, der hat natürlich keine Probleme, pünktlich zum Wahlkampf einen Haushalt 2016 ohne Kreditaufnahme darzustellen“, so Rülke. Ministerpräsident Kretschmann habe richtigerweise zum Ausdruck gebracht, dass diese Operation nur dann Sinn mache und den Kriterien der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit Rechnung trage, wenn der Haushaltsausgleich ohne Nettokreditaufnahme ab dem Jahr 2016 auf Dauer gestellt werde.

Rülke abschließend: „Wenn Sie dies ernst meinen, meine Damen und Herren von den Grünen und der SPD, dann müssen Sie jetzt mitmachen. Denn dann muss es auch Ihr Interesse sein, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes im Wahlkampf den Nachweis führen zu können, dass Sie eine dauerhafte Konsolidierung des Haushalts schon vor Ablauf der letzten Frist umsetzen wollen und dass der Haushalt des Jahres 2015 der letzte ist, der durch eine Nettokreditaufnahme ausgeglichen wird. Diesen Beweis können Sie nur dann antreten, wenn Sie dem Weg über die Ergänzung der Verfassung mitgehen. Das Ausweisen von entsprechenden Daten in Ihrer Finanzplanung genügt da in gar keiner Weise, zumal Sie diesen Weg schon mehrfach in einer Weise angewendet haben. Dies ist nicht geeignet ist, Vertrauen in Ihr haushaltspolitischen Handeln zu erwecken.“

 

Die Forderungen des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof nach Veränderungen beim Länderfinanzausgleich wertet der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke als Aufforderung des Gerichts an die baden-württembergische Landesregierung, der Klage Hessens und Bayerns gegen den Finanzausgleich endlich beizutreten. „Wenn der Vizepräsident des Gerichts öffentlich Veränderungen fordert, dann zeigt das doch, dass das Gericht den status quo in Frage stellt.“ So Rülke wörtlich. Somit entfalle die einzige und letzte Ausrede der Regierung Kretschmann, die stets erklärt habe, man nehme nicht an, dass das Gericht in einem Urteil etwas ändere und wolle deshalb nicht klagen. „Ich fordere Herrn Kretschmann auf, sich jetzt umgehend der Klage anzuschließen.” So Rülke abschließend

Zur Meldung, dass laut einer Studie Baden-Württemberg zu den Länder mit den besten Erfolgsaussichten auf Einhaltung der Schuldenbremse gehört sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Hiermit zeigt sich, dass das Märchen von der Erblast von Anfang an als Lüge zu erkennen war. Durch hohe Steuereinnahmen und niedrige Zinsen fällt der grün-roten Landesregierung die Nullverschuldung trotz gewaltiger Mehrausgaben anstrengungslos in den Schoß.“

Zu dem von Finanzminister Schmid erwarteten harten Kampf bei der Reform der Finanzbeziehungen der Länder sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Von Grün-Rot hört man zu diesem Thema seit drei Jahren nur leeres Gerede und folgenlose Ankündigungen. Die Regierung landet langsam auf dem Boden der Realität. Inzwischen sollten Kretschmann und Schmid eingesehen haben, dass sie mit einer für Baden-Württemberg angeblich so erfolgreichen Verhandlungslösung keinen Millimeter vorangekommen sind. Der Landesregierung sollte bewusst werden, dass nur eine Verfassungsklage weiter helfen kann und deshalb der Klage von Bayern und Hessen beitreten.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die Landesregierung aufgefordert, ihre Ankündigung, ab dem Jahr 2016 keine neuen Schulden aufzunehmen, langfristig abzusichern. Dazu stellte Rülke auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart einen Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion mit dem Ziel vor, die Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Verfassung des Landes zu verankern.

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden habe seine Fraktion in dieser Legislaturperiode schon zweimal entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt. Jedes Mal seien diese von der grün-roten Mehrheit im Landtag abgelehnt worden. Nachdem die Landesregierung Ende Juni endlich bekundet habe, vom Haushaltsjahr 2016 an auf die Aufnahme neuer Schulden verzichten zu wollen, müsse sie sich jetzt einem Glaubwürdigkeitstest unterziehen. Stellten sich die grün-rote Landesregierung und die Regierungsfraktionen auch gegen diesen dritten Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, stünden sie im Verdacht, bei einer eventuellen Wiederwahl das Geld weiter mit vollen Händen ausgeben und sich wieder neu verschulden zu wollen. Rülke: „Die Landesregierung muss zu einer langfristigen Haushaltspolitik der Nullverschuldung gezwungen werden. Wir wollen verhindern, dass Grün-Rot versucht, sich mit trickreich zusammengeschusterten Finanzplänen über die Landtagswahl 2016 zu retten. Deshalb stellen wir mit unserem Gesetzentwurf zur Schuldenbremse die Landesregierung auf die Probe. Grün-Rot soll nicht nur einmalig auf eine Neuverschuldung ab 2016 verzichten, sondern diese verlässlich auf Dauer absichern.“

Die Voraussetzungen für eine Schuldenbremse in der Landesverfassung seien gut, so Rülke. Auch Finanzminister Schmid habe eingeräumt, die Haushalts-Lage sei so positiv, dass ein dauerhafter Verzicht auf eine Nettokreditaufnahme möglich sei.

Wie Rülke weiter ausführte, trage der Verzicht auf neue Schulden zu einer grundlegenden Konsolidierung der öffentlichen Haushalte bei. Der Anteil der Schulden am Bruttoinlandsprodukt werde gesenkt. Ebenfalls sinke der Anteil des Steueraufkommens, der für die Bedienung der Zinslasten des Landes benötigt wird. „Je konsequenter dieser Entschuldungsprozess vorangetrieben wird, desto rascher gibt es Raum für eine neue politische Gestaltung mit dem Ziel, auch den Abbau der Altschulden des Landes in Angriff zu nehmen“, so Hans-Ulrich Rülke.

Wie auch die Schuldenbremse des Grundgesetzes enthält die für die Landesverfassung vorgeschlagene Regelung Ausnahmetatbestände:

  • Regelungen für den Fall einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung (Artikel 84 Absatz 2 mit näheren Regelungen in § 18 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung);
  • Regelungen für den Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen (Artikel 84 Absatz 3 mit näheren Regelungen in § 18 Absatz 6 der Landeshaushaltsordnung);
  • Regelungen zur Bereinigung der Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushalts um finanzielle Transaktionen (Artikel 84 Absatz 5 mit näheren Regelungen in § 18 Absatz 4 der Landeshaushaltsordnung).

Anlage: Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung (Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung der Landeshaushaltsordnung)

In einer Aktuellen Debatte zum Thema BAföG sagte der wissenschaftspolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger:

„Seitens der FDP-Landtagsfraktion freuen wir uns für die Studierenden, die ab 2016/17 ein höheres Bafög bekommen und finden es richtig, dass die hohen Steuermehreinnahmen auch für die Erhöhung der BAföG-Sätze verwendet werden. Leider steht zu befürchten, dass es der SPD mit der von ihr beantragten Landtagsdebatte über das BAföG ausschließlich um einen Werbeeffekt für sich geht nach dem Motto: Erst mit den Sozialdemokraten an der Regierung kam die soziale Gerechtigkeit. Da könnte man jetzt erbsenzählerisch sein und anführen, dass das BAföG im Jahr 1971 unter der sozialliberalen Koalition im Bund eingeführt wurde. Auch haben die Bundesregierungen jeglicher Couleur das BAföG unterstützt, die Sätze erhöht und die Bezugsmöglichkeiten ausgeweitet. Zuletzt war dies im Jahr 2010 unter der christlich-liberalen Koalition der Fall. Wir Liberalen hätten es gut gefunden, wenn Schwarz-Rot die Sätze schon zum Jahr 2015 und nicht erst zum Jahr 2016/17 angehoben hätte. Für die Zukunft wäre wünschenswert, dass ein Inflationsausgleich ins BAföG aufgenommen wird.

Die christlich-liberale Bundesregierung hat übrigens zusätzlich noch das Deutschlandstipendium eingeführt, so dass zusätzlich zur bedarfsbezogenen Säule der Studienfinanzierung BAföG die leistungsbezogene Säule Stipendium weiter ausgebaut wurde. Wir Liberalen werden mit Interesse verfolgen, was die schwarz-rote Bundesregierung nun mit dem gut angelaufenen Stipendium macht und ob sie auch das Stipendienwesen weiter ausbaut, da wir die leistungsbezogenen Elemente in der Studienförderung für unverzichtbar halten.

Ab 2015 übernimmt der Bund auch den bisherigen Länderanteil von rund einem Drittel am BAföG-Aufkommen. Die FDP-Fraktion hält das für eine gute Regelung im Sinne der Entflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern. Aktuell von Interesse  wäre deshalb zu wissen, wofür das frei gewordene Geld – in der Presse ist von 120 Millionen Euro die Rede – in Baden-Württemberg ausgegeben werden soll. Zwischenzeitlich ist bekannt geworden, dass sich die grün-rote Landesregierung nach längerem Fingerhakeln darauf geeinigt hat, jeweils die Hälfte in den Schul- und in den Hochschulbereich zu investieren. Damit ist aber noch nichts darüber gesagt, wie viel beispielsweise die einzelne Hochschule erhält oder ob die Hochschularten alle gleich behandelt werden. Bei der Einigung haben Grüne und SPD offenbar weniger auf die dringendsten Bedarfe Rücksicht genommen, sondern sind nach dem Prinzip „Augenhöhe“ verfahren.

Interessant wäre auch zu hören, ob der Bund Auflagen für die Verwendung der frei gewordenen Mittel sowie der sechs Milliarden für Bildung macht oder den Ländern freie Hand lässt – wie wir Liberalen es im Sinne eines echten Wettbewerbsföderalismus für angebracht halten. Wenn schon Entflechtung, dann konsequent, muss aus unserer Sicht das Motto lauten. Und: wie viel Geld hat Baden-Württemberg überhaupt zu erwarten? Man hat den Eindruck, dass Schwarz-Rot im Bund und Grün-Rot im Land einfach nur das Füllhorn öffnen, ohne dass ein Konzept besteht, wofür die knappen und kostbaren Ressourcen ausgegeben werden sollen.

Die FDP-Fraktion hat bereits erklärt, dass wir die Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen insgesamt anerkennen und unterstützen. Wir lehnen aber strikt ab, dass die Qualitätssicherungsmittel zur Kompensation der abgeschafften Studiengebühren der studentischen Mitbestimmung zum größten Teil entzogen werden. Wenn die Studierenden künftig nur noch über 20 von bisher 170 Millionen Euro mitentscheiden dürfen, hat man ihnen nicht mehr als ein kleines Reservat zugewiesen im Umfang von gerade einmal knapp 12 Prozent des ursprünglichen Betrags. Nachdem Grün-Rot die Studiengebühren abschaffte, über deren Verwendung die Studierenden hatten mitbestimmen können, wurde ihnen Mitbestimmung über die Kompensationsmittel zugesagt. Der selbsternannten Regierung der Bürgerbeteiligung sollte es zu denken geben, wenn neben der Landesstudierendenvertretung der Ring Christlich-demokratischer Studierender (RCDS), Campusgrün, die Juso-Hochschulgruppe und die Liberale Hochschulgruppe gemeinsam aufbegehren.“

Zu den Plänen des Finanzministers, die günstige Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge abzuschaffen, sagt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nils Schmid bleibt sich treu. Ein Tag ohne Steuererhöhungsvorschlag ist für ihn kein guter Tag. Das, was Schmid stärker besteuern will, ist schon mindestens einmal versteuert. Statt ständig nach dem Geld der Bürger zu schielen, sollte der Finanzminister endlich mit seinen bislang schon riesigen Steuereinnahmen auskommen.“

Zur Ablehnung einer Klage gegen den Länderfinanzausgleich und zum von Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmidt stattdessen vorgelegten 10-Punkte-Papier für Verhandlungen über eine Neugestaltung der Finanzbeziehungen sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke 

„Der Beitrag der grün-roten Landesregierung für eine Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs und der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern ist mehr als dürftig und kommt so verspätet daher wie die sprichwörtliche ‚alte Fastnacht‘. Der Termin für eine Stellungnahme des Landes vor dem Hintergrund der Klage von Bayern und Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht läuft in wenigen Tagen ab. Finanzminister Schmid ist im Grunde nichts Besseres eingefallen als zu sagen, dass der Bund mehr bezahlen soll. Der Wunsch, den Soli aufrecht zu erhalten und in die Länder fließen zu lassen, zeigt nichts von einer Bereitschaft, auch die Bürger mit geringen und mittleren Einkommen bei der kalten Progression zu entlasten.“

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, sagte zu den Äußerungen der grünen Wissenschaftsministerin zur Finanzausstattung der Hochschulen:

„Dass Frau Bauer sich um eine bessere Finanzausstattung der Hochschulen bemühen will, ist aller Ehren wert. Wer im Glashaus sitzt, sollte allerdings nicht mit Steinen werfen wie es die grüne Wissenschaftsministerin mit ihren einseitigen Schuldzuweisungen an die Adresse der schwarz-gelben Vorgängerregierung tut. Denn es war die grün-rote Landesregierung, die mit der Abschaffung der Studiengebühren den Hochschulen einen finanziellen Bärendienst erwiesen hat. Die Mittel, die nun jedes Jahr für den Ausgleich der weggefallenen Einnahmen aus Studiengebühren aufgewandt werden müssen, könnte man an anderer Stelle im Hochschulbereich wahrlich gut gebrauchen. Nachdem Grün-Rot seit drei Jahren regiert, die Studiengebühren abgeschafft hat, den Bürgern vor Ort einen teuren Nationalpark aufnötigt und durch die Schaffung zahlreicher Versorgungsposten die Verwaltung aufbläht, ist der immer wiederkehrende Versuch, der Vorgängerregierung den Schwarzen Peter zuzuschieben ebenso verfehlt wie durchschaubar.”