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Die Landesregierung hat nur auf Druck von Gerichten Einschränkungen zurückgenommen.
Anlässlich der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Rudi Fischer:
„Das Landesbesoldungsänderungsgesetz enthält sinnvolle Maßnahmen wie die Anhebung im einfachen Dienst von A5 auf A6 oder die Umsetzung der Verbesserungen für Schulleitungen, daher stimmen wir auch zu.
Mit dieser vermutlich letzten Änderung im Beamtenrecht muss man als Fazit aus dieser Legislaturperiode leider sagen, dass es für die Beamtinnen und Beamten zwar ein paar Verbesserungen gab – diese waren aber fast alle aufgrund von Gerichtsurteilen nötig geworden. Gerichtsurteile, in denen die Richter die grün-roten Sparmaßnahmen aus der letzten Regierungsperiode quasi zerpflückt haben. Aus eigenen Antrieb hat diese Koalition für ihre Beamtinnen und Beamten nichts hinbekommen, obwohl beispielsweise die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten im Koalitionsvertrag vorgesehen war. So kann man den öffentlichen Dienst nicht attraktiv ausgestalten.“
Grüne und CDU höhlen die Schuldenbremse aus, kaum dass sie in Kraft ist.
Zur heutigen Verabschiedung des Nachtragshaushalts und einer erneuten Schuldenaufnahme über die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:
„Im März hat die FDP/DVP-Fraktion eine Schuldenaufnahme zur Corona-Bekämpfung noch mitgetragen. Mit der heutigen Entscheidung aber verabschiedet sich grün-schwarz aus der seriösen Haushaltspolitik und tritt endgültig in den Wahlkampfmodus. Eine beispiellose Neuverschuldung wird mit Corona begründet, aber mit Programmen aus der Wunschliste der Komplementärpartner Grüne und CDU gefüllt.
Was bewirkt das? Zuerst einmal zertritt die Koalition das zarte Pflänzchen der Schuldenbremse, kaum da aus dem Boden tritt. Insbesondere der Rückgriff auf die Kreditermächtigung vom März und den rückwirkenden Veränderungen beim Tilgungsplan lässt von der Schuldenbremse kaum mehr das Papier übrig, auf dem sie steht.
Weiter schafft man Erwartungen mit einem sogenannten Investitionsprogramm in Höhe von 1,2 Milliarden, das sich am Ende als nachrangige Rücklage entpuppt. Sollten wir also mehr Gelder zur echten Corona-Bekämpfung benötigen, z.B. zur Beschaffung eines Impfstoffs, werden diese ganzen Stichworte kein Geld mehr erhalten. Dies wird allerdings erst nach dem Wahltag sichtbar sein. Bis dahin, da gehe ich jede Wette ein, werden wir diese Investitionsabsichten in jeder Rede eines Koalitionsabgeordneten und auf jedem Wahlkampfflyer sehen.
´Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not` – dieses Sprichwort ist Grün und Schwarz gänzlich unbekannt. Denn weder hat man in Zeiten von Rekordsteuereinnahmen gespart, noch hat man jetzt die Kraft dazu. Der Satz, man dürfe nicht in die Krise hineinsparen, verdeckt doch nur mühsam die Tatsache, dass man weder die Bereitschaft noch die Kraft hat, tatsächlich zu sparen, und sich von mühsam erkämpften Profilierungsprojekten zu verabschieden. Die FDP/DVP-Fraktion lehnt diese Haushalt aus diesen Gründen ab.
Unsere Zustimmung findet dagegen die Hilfe für die Kommunen, die die Vereinbarungen des Landes mit den Kommunalen Spitzenverbänden vom Juli umsetzt.“
Der Solidaritätszuschlag muss ganz abgeschafft und nicht im Einkommenssteuertarif versteckt werden.
Zur heutigen Ankündigung einer Bundesratsinitiative durch das Land zur Überprüfung des restlichen Solidaritätszuschlags und dessen Integration in den normalen Einkommenssteuertarif erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:
„Wir teilen die verfassungsrechtlichen Bedenken der Finanzministerin, wenn man auf die Beschlüsse von Schwarz-Rot im Bund zur Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags schaut. Deshalb hat die FDP auch vor dem Bundesverfassungsgericht für die vollständige Abschaffung geklagt.
Allerdings die Wirkungen des Rest-Soli einfach in den Einkommensteuertarif einzubauen und damit faktisch beizubehalten, wird das Gericht nicht täuschen. Das ist Steuerpolitik nach Maultaschenart. Der Solidarpakt 2 ist ausgelaufen, der Soli gehört ganz abgeschafft, wie damals versprochen. Und nicht irgendwo hineingemogelt.“
Grün-Schwarz versucht, die Schuldenbremse mit Taschenspielertricks zu umgehen.
Zu den Ergebnissen der Haushaltsstrukturkommission sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Zuerst beschließt Grün-Schwarz – gemeinsam mit der Opposition – eine Schuldenbremse; anschließend wird diese mit Taschenspielertricks bei einer historischen Neuverschuldung umgangen. Wann wenn nicht bei einer Aufblähung der Verschuldung des Landes um ein Drittel der Gesamtverschuldung sollen eigentlich die Mechanismen einer Schuldenbremse greifen? Ein Katastrophenfall im März kann im September nicht mehr angenommen werden. Angesichts der Tatsache, dass das Sozialministerium die Zahl der Intensivbetten in den Krankenhäusern wegen Corona reduziert, kann man nicht weiter von einem Katastrophenfall reden.
Wenn zudem zwei Koalitionspartner vereinbaren, eine Summe von 1,2 Milliarden fifty-fifty verteilen zu dürfen, liegt zudem der Verdacht nahe, dass es nicht um Pandemiebekämpfung gehen soll, sondern um Wahlgeschenke. Die FDP/DVP Fraktion behält sich vor, diese grün-schwarze Haushaltspolitik gerichtlich überprüfen zu lassen.“
Land verliert Bonität aufgrund der weiterhin schlechten Bewertung des Schuldenstandes.
Zur Ratingabstufung des Landes Baden-Württemberg durch die Ratingagentur Standard & Poor´s (S&P) von der höchsten Kreditwürdigkeitsstufe “AAA” auf “AA+” sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Stephen Brauer:
„Der Verlust des Triple-A-Ratings wiegt für Baden-Württemberg schwer. Die weiterhin schlechte Bewertung des Schuldenstandes des Landes (Note 4 von 6) sowie die weitere Kreditaufnahme führten zu einer Herabstufung auf AA+ durch die Ratingagentur Standard & Poor’s. Während Sachsen und Bayern weiterhin mit Bestnoten bewertet wurden, bekommt Baden-Württemberg die Quittung für unseriöse grün-schwarze Haushaltspolitik.
Dass die Finanzministerin Sitzmann hier keinen Zusammenhang mit dem Schuldenstand sieht, ist bezeichnend für die Einstellung „Nach mir die Sintflut“. Hätte die Landesregierung frühzeitig Kreditmarktschulden getilgt, hätte sie jetzt auch mehr Flexibilität, um im Rahmen der Corona-Krise weitere Schulden aufzunehmen. So bleibt ihr nur, viele ihrer Prestigeprojekte zu überdenken und endlich zu sparen.“
Zur Vorstellung des Gesetzentwurfs eines Landesgrundsteuergesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:
„Zuerst einmal begrüßt die FDP/DVP-Fraktion, dass die Regierungsfraktionen sich für die Möglichkeit, ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg einzubringen, entschieden haben. Damit wird das überbürokratische Scholz-Modell des Bundes vermieden.
Allerdings hat man das wertabhängige Modell nicht verlassen, und geht damit sehenden Auges in eine Vermögenssteuer, die abhängig von der Lage des Objekts die Steuer festsetzt.
Der Wert eines Grundstücks ist allerdings als Anknüpfungspunkt einer Grundsteuer völlig ungeeignet. Die Eigentümer, die dieses Grundstück teilweise jahrzehntelang halten, realisieren diesen Wert ja nicht. Und als Substanzsteuer wird hier auch nicht nach der Leistungsfähigkeit der Eigentümer gefragt. Das wäre, wie wenn man in Stuttgart für einen Einkauf 5% mehr Mehrwertsteuer bezahlen müsste, nur weil es dort gekauft wurde. Das würde auch keiner nachvollziehen können.
Dazu dient die Grundsteuer als Ausgleich für die Aufwendungen der Gemeinde für die Andienung des Grundstücks mit öffentlichen Leistungen. Der Wert des Grundstücks spielt hierfür aber ebenfalls keine Rolle.
Am Ende wird der Schwenk zur Wertabhängigkeit der Steuer besonders für Mieter und Eigentümer kleinerer Einheiten teurer werden. Mit einem reinen Flächenmodell, wie es die FDP/DVP vorschlägt, könnte dieses vermieden werden.“
Attraktivität des öffentlichen Dienstes muss weiter verbessert werden.
Anlässlich der Ersten Lesung von Änderung im Landesbesoldungsgesetz erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Rudi Fischer:
„Das Landesbesoldungsänderungsgesetz enthält richtige Maßnahmen wie die Anhebung im einfachen Dienst von A5 auf A6 oder die Umsetzung der Verbesserungen für Schulleitungen, aber auch die Reparatur einer weiteren – vor einem obersten Gericht gescheiterten – Verschlechterungen für Beamte der grün-roten Landesregierung. Die willkürliche Absenkung der Zuverdienstgrenze für Lebens- und Ehepartner bei der Beihilfe wird nun zurückgenommen, gut so.
Wichtig ist aber auch, was in diesem Gesetz fehlt. So wird die Landesregierung wohl nicht mehr die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten, die sie im Koalitionsvertrag vereinbart hatten, umsetzen, von einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit ganz zu schweigen. Da kann man lange von Verbesserungen der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Mangelberufen reden, die Taten sprechen eine andere Sprache.“
Aber Kommunen treffen noch weitere Einnahmeausfälle – im September nochmals bewerten.
Zur Ankündigung des Finanzministeriums, dass das Land die Kofinanzierung der Bundeshilfen zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle der Kommunen übernimmt, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:
„Wir begrüßen ausdrücklich die Übernahme von über einer Milliarde an Gewerbesteuerausfällen der Kommunen durch das Land. Unsere Kommunen müssen handlungsfähig bleiben, damit wir aus der Corona-Krise schnell wieder herauskommen können.
Es bleibt aber abzuwarten, wie sich die gesamte Einnahmesituation der Kreise, Städte und Gemeinden entwickelt. Nicht nur die Gewerbesteuer schwächelt, die Kommunen hatten und haben auch viele weitere Einnahmeausfälle bei anderen Steuern sowie Gebühren. Nach der September-Steuerschätzung brauchen wir hier nochmal einen Kassensturz, um eventuell weiteren Unterstützungsbedarf feststellen zu können.“
Die Chance mehr zu tilgen, um weniger Belastungen zu haben, wurde vertan.
Zur heutigen Abstimmung zur Einführung der Schuldenbremse in die Landesverfassung erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:
„Die Aufgaben, die uns die Corona-Krise und der durch den Lockdown ausgelöste Wirtschaftseinbruch stellt, bringen uns im Landeshaushalt in große Probleme. Ein erwarteter Steuerausfall von im Moment 6,8 Milliarden im Doppelhaushalt wird sich nicht nur mit kurzfristigen Maßnahmen und einer Schuldenaufnahme innerhalb der Regelungen der Schuldenbremse abfangen lassen. Wir benötigen eine Aufgabenkritik um zu sehen, was wir uns noch leisten können und wollen.
Es ist nun früher als erwartet sichtbar geworden, dass der Wünsch-Dir-was-Haushalt des aktuellen Landeskabinetts, der in deutlichen Mehrausgaben ohne jegliche Schuldentilgung mündete, bereits da mehr auf die Landtagswahl als auf die Zukunft des Landes ausgerichtet war.“
Kommunen brauchen dazu noch die Unterstützung des Landes.
Zur heute veröffentlichten regionalisierten Steuerschätzung für Baden-Württemberg erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:
„Die Steuerschätzung für dieses und nächstes Jahr, die ja noch auf wackligen Beinen steht, zeigt dringenden Handlungsbedarf auf. Die Landesregierung muss schnellstmöglich große Einsparpotentiale ausmachen und umsetzen, ggf. in einem Nachtragshaushalt.
Die Defizite einfach über Kredite zu kompensieren kommt für uns nicht infrage, zumal die Kommunen angesichts der dortigen noch schlechteren Steuerschätzung ebenfalls unsere Hilfe benötigen.“
Schuldenbremse hält handlungsfähig, aber lässt nicht übermütig werden.
In der heutigen zweiten Lesung der Einführung der Schuldenbremse in die Landesverfassung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:
„Die Schuldenbremse bewährt sich schon, bevor sie in der Landesverfassung steht. Die Corona-Hilfen konnten so schnell auf den Weg gebracht werden, aber auch mit einem klaren Rückzahlungsfahrplan versehen. Das hält uns handlungsfähig, lässt gebeutelte Regierungsparlamentarier aber nicht übermütig werden.
Die Schuldenbremse sorgt dafür, dass außerhalb des Konjunkturausgleichs in Zeiten wegbrechender Steuereinnahmen gespart werden muss, und man nicht nur die Verschuldung nach oben treibt – das ist verantwortungsvolle Finanzpolitik. Nie war die Schuldenbremse so wertvoll wie heute.“
Soforthilfen für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern endlich auf den Weg bringen.
Zur Neuregelung, dass Unternehmen einen Teil der Steuervorauszahlungen zurückbekommen können, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Es ist das Gebot der Stunde, den Unternehmen die Liquidität zu erhalten. Dazu ist die Mobilisierung der Steuervorauszahlungen ein richtiger Schritt. Denn noch immer dauert es lang, bis Kredite fließen und weitere staatliche Maßnahmen greifen. Deshalb halte ich es für unabdingbar, die Soforthilfen auch für die mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern endlich auf den Weg zu bringen.“
Das Land hat noch großen finanziellen Spielraum, der jetzt genutzt werden muss.
Zur heutigen Information der Landesregierung im Finanzausschuss über den Stand der Auszahlungen für die Unternehmenshilfen erklären der finanzpolitische Sprecher der der FDP/DVP Fraktion im Landtag, Stephen Brauer, und der Sprecher für Handwerk und Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert:
Brauer: „Es ist unverständlich, dass sich die Landesregierung bei der direkten Unterstützung von Unternehmen ab 50 Arbeitnehmern zurückhält. Dies, zumal der Bund einen Großteil der Soforthilfen für kleinere Unternehmen übernimmt. Nach der heutigen Finanzausschusssitzung ist klar, dass finanzieller Spielraum für Soforthilfen für die mittelständische Wirtschaft gegeben ist.“
Schweickert: „Spätestens jetzt ist es an der Zeit, entschieden mit Direkthilfen zu handeln. Allein mit Krediten ist es nicht getan. Diese verschieben die Liquiditätslücke lediglich in die Zukunft.“
Nur Überbrückungskredite werden dem Hilfebedarf nicht gerecht.
Zu Informationen zum aktuellen Stand der Corona-Finanzhilfen anlässlich einer Finanzausschusssitzung erklären der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer, und der haushaltspolitische Sprecher, Rudi Fischer:
Brauer: „Nachdem wir nun einen Kassensturz haben, fordern wir die Ausweitung der Soforthilfen für Mittelständler mit mehr 50 Arbeitnehmern. Wir haben die Mittel, zumal der Bund bei der Förderung der kleinen Unternehmen bis 10 Mitarbeiter nun die Länder entlastet.“
Fischer: „Wir brauchen für den Mittelstand in Baden-Württemberg mehr als Überbrückungsmittel. Reine Liquiditätshilfen verschieben das Problem nur in die Zukunft. Die Möglichkeiten im Haushalt sind dafür vorhanden.“
FDP/DVP Fraktion zur Lockerung der Schuldenbremse im Bedarfsfall bereit.
In der Debatte über finanz- und wirtschaftspolitisch erforderlichen Maßnahmen angesichts der Corona-Krise schilderte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Haltung seiner Fraktion dazu, entscheidende Schritte zu unterstützen.
Die FDP/DVP Fraktion trüge eine Lockerung der Schuldenbremse für den Landeshaushalt mit, weil dies zur Krisenbekämpfung erforderlich sei, kündigte Rülke an. „Es muss alles dafür getan werden, dass die Wirtschaft in unserem Land nicht abstürzt“, forderte Rülke und wies darauf hin, dass besonders betroffene Branchen, wie beispielsweise Gastronomie, Schausteller, Messebau, Handel und Soloselbständige jetzt rasche und unbürokratische Hilfe benötigten, um nicht in einen Insolvenzstrudel zu geraten.
„Dazu ist es jetzt das Gebot der Stunde, dass die schnelle finanzielle Hilfe auf langwierige vorgelagerte Prüfverfahren verzichten kann. Nach der Krise kann dann geprüft werden, wo direkte Zuschüsse in Kredite umgewandelt werden können, um mittelfristig Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden“, so Rülke. Die Zuständigkeit für die Anträge sieht er idealerweise beim Wirtschaftsministerium. „Jetzt darf keine Zeit verloren werden“, so Rülke und forderte vom zuständigen Ministerium, parallel ein rasches und einfaches Antragsverfahren zu entwickeln. Dieses solle dann bereits vor Beginn der Antragsfrist an die betroffenen Branchen kommuniziert werden, „sodass Anträge praktisch mit der Landtagsentscheidung gestellt werden können“, schlug Rülke abschließend vor.
Forderung nach Vorsorge durch zweckgebundene Rücklagen.
„Ein Blick in die Vermögensrechnung genügt, um zu sehen, wie dramatisch sich die langfristige Situation des Landeshaushalts darstellt“, so der finanzpolitische Sprecher der FDP/ DVP Fraktion, Stephen Brauer.
Bereits Ende 2017 beliefen sich laut der Denkschrift des Rechnungshofes die Pensionsrückstellungen auf 176,6 Mrd. €, so Brauer, und im Jahr 2020 seien die Verbindlichkeiten gegenüber künftigen Versorgungsempfängern bereits auf 190 Mrd. € angewachsen. „Dies ist fast das Vierfache des Landeshaushalts“, so Brauer und mahnt: „Wenn die Landesregierung hier nicht schnell umsteuert und nachhaltige Finanzpolitik betreibt, müssen dies die Pensionäre ausbaden, die schon während ihrer aktiven Zeit finanzielle Einbußen hinnehmen mussten. Dies waren beispielsweise die Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld oder die Eigenbeteiligung bei der Krankenversicherung.“ Vor allem über den geburtenstarken Jahrgängen schwebe nach seinen Worten „das Damoklesschwert der Pensionskürzung.“ Vom Prinzip, dass die Grausamkeiten ab dem Jahrgang 61 beginnen, müsse abgewichen werden, indem die Landesregierung endlich echte Vorsorge durch die Bildung zweckgebundener Rücklagen betreibe, forderte Brauer und abschließend: „Fangen Sie endlich damit an. Ansonsten bricht uns dieser fiskalpolitische Blindflug das Genick.“
Jede Wertkomponente ist faktisch eine Vermögenssteuer
Zur Debatte um eine Landesregelung einer Grundsteuerbemessungsgrundlage erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:
„Nun rächt sich, dass die Koalition die inhaltliche Frage, wie eine Grundsteuerregelung in Baden-Württemberg aussehen könnte, so lange aufgeschoben hat. Bereits im letzten Sommer war klar, dass es eine Länderöffnungsklausel geben wird und man diese nutzen würde.
Das Thema ist komplex, doch ist das Interesse des Landes klar. Es muss eine möglichst einfach zu erhebende und einfach zu überprüfende Bemessungsgrundlage hergestellt werden, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt. Diese soll möglichst unbürokratisch sein, und eine starke Mehrbelastung Einzelner vermeiden. Eine Wertkomponente, wie von Grünen und Teilen der CDU nun gewünscht, ist dafür nicht nötig.
Eine Wertkomponente bei der Grundsteuer ist allerdings eine Vermögenssteuer, die ohne Ansehen der persönlichen Leistungsfähigkeit erhoben wird. Das lehnt die FDP/DVP-Fraktion entschieden ab.“
Die Tilgung von Altschulden ist für die FDP zentral.
Zur heutigen ersten Lesung zur Einführung der Schuldenbremse in die Landesverfassung erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Die gemeinsame Anstrengung für eine eigene Regelung der Schuldenbremse in Baden-Württemberg war die Mühe wert. Eine passgenaue Schuldenbremse, die uns einerseits für Notlagen handlungsfähig hält, andererseits aber eine nachhaltige Finanzpolitik zugunsten der kommenden Generationen sichert, haben wir hier zusammen vorgelegt.
Dabei ist uns wichtig, dass die Feststellung einer Notlage nicht der Willkür einer knappen Regierungsmehrheit unterliegt, sondern diese dafür eine breitere Unterstützung aus der Opposition gewinnen muss.
Dazu ist der Ausgleich des Kontrollkontos, also der Altschulden aus der seitherigen Regelung, ein wichtiges Anliegen für die Glaubwürdigkeit unserer Neuregelung gewesen. Dies konnten wir zusammen mit der SPD durchsetzen.
In der politischen Debatte wird die Schuldenbremse teilweise kritisch beleuchtet und ihre Aufweichung oder gar Abschaffung gefordert. Eindeutig ist aber, dass bei den aktuellen Haushaltsüberschüssen eine Debatte über neue Schulden fehl am Platz ist. Dies kann dem Bürger nicht vermittelt werden. Häufig stehen ja hinter diesen Debatten über die Schuldenbremse Wünsche für weitere dauerhaften Sozialausgaben, die man so einfach finanzieren möchte. Dies lehnt die FDP/DVP-Fraktion entschieden ab.“
Zum heutigen Beschluss der Grundsteuerreform im Bundesrat und die Ankündigung der Finanzministerin zu den Schwierigkeiten der Umsetzung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:
„Dass die Grundsteuerreform nun im Bundesrat beschlossen wurde, begrüßt die FDP/DVP-Fraktion, sichert sie doch zuerst einmal eine wichtige Finanzbasis der Kommunen. Aber die Behandlung dieses Themas in der grün-schwarzen Koalition verwundert schon.
Bereits mehrfach in diesem Jahr habe ich die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen aufgerufen, sich frühzeitig über das weitere Vorgehen bei der Grundsteuer zu verständigen. Es war bereits seit dem Frühjahr abzusehen, dass die Länderöffnungsklausel kommt, dass die CDU diese ziehen möchte und welche Folgen das hat.
Sich jetzt als Finanzministerin hinzustellen und zu sagen: dann bitte lieber Koalitionspartner, wenn du ein eigenes Modell bei der Grundsteuer haben möchtest, finde noch einen ´mittleren zweistelligen Millionenbetrag´ im Haushalt für den Einstieg in die IT-Entwicklung zur Umsetzung, ist kein guter Stil. Die 150 Neustellen für 2021 im ersten Schritt in der Steuerverwaltung hat die Finanzministerin ja auch eingestellt. Solche Spielchen können dem Bürger draußen nicht vermittelt werden.
Das von der FDP favorisierte Flächenmodell sorgt für eine einfachere Erhebung und trotzdem für eine gerechte Besteuerung. Ich kann die Landesregierung nur auffordern, wenn man die Länderöffnungsklausel nutzt, zu einem solch einfachen System zu kommen.“
Zur heutigen Einbringung des Haushaltsentwurfs durch die Finanzministerin erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:
„Die Finanzministerin hat wortreich die Rahmenbedingungen des Haushaltsentwurfs erklärt. Leider hat sie aber dabei zu wenig danach gehandelt, denn Zukunftsfähigkeit macht sich noch an anderen Kriterien fest als nur am Klimaschutz. So ist ihre Aussage, ´man behalte das Ziel, Kreditmarktschulden zu tilgen, im Auge´ angesichts von 2 Milliarden Mehreinnahmen durch die Steuerschätzung und die Strafzahlungen der Automobilkonzerne ein Hohn.
Auch die Kommunen möchte die Finanzministerin ´nicht im Regen stehen lassen´. Konkrete Aussagen fehlen, obwohl die Kommunen nochmal detailliert und nachvollziehbar ihre Vorschläge vorgelegt haben. Wir fordern, dass die Regierungsfraktionen hier nicht nur ein Taschentuch reichen, sondern einen ordentlichen Regenschirm aufspannen. Denn Einnahmedefizite der Kommunen sind direkt neue Steuern und Gebühren beim Bürger.“
Zur heutigen Vorstellung der regionalisierten Steuerschätzung durch das Finanzministerium erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:
„Da ist die grün-schwarze Koalition noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen. Steuermehreinnahmen von fast 1 Milliarde für die beiden nächsten Jahre, dazu noch die Strafzahlungen der Automobilkonzerne – den Verzichtsappellen der Finanzministerin fehlt so die Durchschlagskraft.
Somit werden wir auch 2020 und 2021 die höchsten Steuereinnahmen aller Zeiten erwarten können. Wir fordern die Finanzministerin auf, jetzt nicht weiter den Wunschzettel der Ministerkollegen abzuarbeiten, sondern nun den peinlichen Verzicht auf eine Schuldentilgung im Haushaltsentwurf zu korrigieren und wieder in die Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden über die Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen einzusteigen. Denn die Forderungen der Kommunen sind mehr als berechtigt und diese müssen im Gegensatz zum Land mit weniger Steuereinnahmen rechnen.“
Zu Meldungen über eine Einigung im Grundsteuerstreit auf Bundesebene erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:
„Die FDP/DVP Fraktion begrüßt ausdrücklich den Kompromiss bei der Grundsteuer. Der Dank der Landtagsfraktion geht an die Kollegen aus der FDP-Bundestagsfraktion für ihren Einsatz für eine unbürokratischere Grundsteuer, indem nun verhindert wird, dass der Steuerbürger zwei Steuerklärungen hätte ausfüllen müssen. Nun ist der Weg für eine Grundgesetzänderung mit einer Länderöffnungsklausel frei.“
„Ein Scheitern der Grundsteuerreform wäre ein Horrorszenario für die Kommunen gewesen“, so Brauer weiter und fordert: „Jetzt liegt der Ball bei Grün-Schwarz. Wir erwarten, dass die durch die Länderöffnungsklausel entstehenden Freiräume für eine aufkommensneutrale und unbürokratische Gestaltung der Grundsteuer genutzt werden“.
Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzes zur Einführung der Doppik in der Landesverwaltung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:
„Die FDP/DVP spricht sich für eine langfristige Einführung der Doppik auf Landesebene aus, hält den vorliegenden Gesetzentwurf allerdings für den falschen Weg dazu.
Elemente der doppelten Buchführung führen zu einem realistischeren Blick auf die Aufgaben der Zukunft, machen sie doch Folgekosten transparenter. Diesen Weg hat das Land mit der Vermögensrechnung schon beschritten, weitere Elemente kommen bald hinzu.
Ob und wann eine vollständige Umstellung auf die Doppik den Zeit- und Kostenmehraufwand rechtfertigt, muss dann jeweils betrachtet werden. Aber die FDP steht zum Fernziel Doppik auf Landesebene, so wie man es bei der Verpflichtung der Kommunen, auf die Doppik umzustellen, auch vertreten hat.“
Zur heutigen Vorstellung der Denkschrift 2019 durch den Rechnungshof erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:
„Die FDP/DVP Fraktion dankt dem Rechnungshof für die wertvollen Hinweise, die er jedes Jahr zusammenträgt. Er leistet einen entscheidenden Beitrag für eine effiziente und zielgerichtete Verwaltung.
Auch dieses Jahr werden wieder Einsparpotentiale durch den Rechnungshof aufgezeigt. Dass die Landesregierung mittlerweile riesige Summen an nicht getätigten Ausgaben ins nächste Jahr überträgt, ist schon jahrelang ein Ärgernis. Nun laufen auch unnötige Ausgabenreste in Nebenhaushalten wie z.B. bei Landesbetrieben auf, die konsequent abgeschöpft und in die Schuldentilgung fließen müssen.
Stattdessen schafft sich die Landesregierung damit Reserven, um ihre hohen Ausgabenprogramme noch weiterführen zu können, sollten die Einnahmen einmal tatsächlich zurückgehen. Das ist keine nachhaltige Finanzpolitik.“
Zur heutigen Pressemitteilung des Finanzministeriums zum Kabinettsbeschluss zu den Eckpunkten des künftigen Doppelhaushalts erklärt der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:
„Die Finanzministerin betont in ihrer Pressemitteilung, dass die letzte Steuerschätzung ja gegenüber den seitherigen Erwartungen geringere Zuwächse bei den Steuereinnahmen prognostiziert. Das stimmt natürlich. Nüchtern betrachtet heißt das allerdings, dass wir nicht mehr sehr stark steigende Steuermehreinnahmen haben, sondern nur noch stark steigende. Der von der Finanzministerin erläuterte Handlungsbedarf ist daher nicht gegeben, weil die Ressorts sparen müssten, sie dürfen nur etwas weniger zusätzlich ausgeben. In Wahrheit schwimmt die Landesregierung weiter im Geld, nur der Wasserstand steigt nicht mehr so schnell.“