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Zum Frühjahrs-Konjunkturbericht des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertages sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die Freude über die wirtschaftlich guten Verhältnisse und der dadurch sprudelnden Steuerkassen im Land dürfen die Politik jetzt nicht dazu verleiten, in fröhlicher Reglosigkeit zu verharren. Ganz im Gegenteil: Wer genau hinsieht, erkennt mögliche Gewitterwolken am Horizont, die zu einer raschen Abkühlung bei der Konjunktur führen können.

Dazu zählen die Unsicherheiten und Handelshemmnisse auf dem Weltmarkt, wobei sich hier zu den bekannten Sorgenkindern Russland, Türkei und China seit einigen Monaten auch die USA gesellt. Weitere Beschränkungen bis hin zu einem Handelskrieg wären hier aufgrund der engen und traditionellen wirtschaftlichen Verflechtungen besonders schmerzhaft. Statt defensivem Agieren fordern wir politisch den mutigen Kurs in Richtung eines neuen transatlantischen Handels- und Investitionsabkommens. Dahingehend ermutigende Signale aus Washington, beispielsweise durch den Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten (USTR), die auch der Wirtschaftsministerin bekannt sind, sollten vor dem drohenden Handelskonflikt jetzt dringend  aufgegriffen und mit konkreten Maßnahmen verfolgt werden.

Ein weiterer Schlüsselfaktor sind die Unternehmenssteuern. Wenn wir nicht weltweit Opfer eines schädlichen Unterbietungswettbewerbs sein wollen, müssen wir ein zukunftsfähiges und weniger bürokratisches Steuersystem schaffen, das  stärkere Anreize für Innovationen setzt und Leistung steuerlich entlastet. Bei allen erforderlichen Maßnahmen gilt: Nichtstun ist in wirtschaftlich guten Zeiten ein doppelter Fehler.“

In der Debatte um familienfreundliche Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Gerhard Aden:

„Die Preise für Immobilien und Mieten steigen stark an, vor allem in Ballungsräumen. Besonders für junge Familien wird der Wohnraum knapp. Da sollte der Staat nicht auch noch als Preistreiber auftreten und zusätzlich 5% des Kaufpreises als Steuer einsacken. Wir Freie Demokraten wollen daher einen Freibetrag in Höhe von 500.000€ für den Erwerb von Wohneigentum für natürliche Personen, damit die Familien wieder ein Stück näher an ihr Eigenheim kommen können. Entsprechende Initiativen von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein liegen im Bundesrat. Wir fordern die Landesregierung auf, hier ebenfalls tätig zu werden.

Gleichzeitig wollen wir ein Steuerschlupfloch stopfen, die sogenannten „share deals“. Denn wenn Unternehmen nicht vollständig an neue Eigentümer übertragen werden, wird für die in der Firmenmasse befindlichen Immobilien keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies mag unternehmerisch manchmal sinnvoll sein, wird heute aber häufig dazu verwendet, nur noch aus Steuerspargründen Reste eines Unternehmens bestehen zu lassen. Auch hier fordern wir die Landesregierung auf, auf Bundesebene tätig zu werden.“

Zur Meldung, dass die beiden Regierungsfraktionen bei den Vorschlägen zur Schuldentilgung im Doppelhaushalt 2018/2019 noch auseinanderlägen, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Messlatte für die Tilgung von Kreditmarktschulden ist die Landeshaushaltsordnung.
Je nach Steuermehreinnahmen sprechen wir hier von bis zu zwei Milliarden Euro im Doppelhaushalt. Grün und Schwarz mögen sich noch darum streiten, ob sie diese Messlatte mehr oder weniger deutlich reißen. Tatsache ist: Sie gehen aufrecht darunter hindurch.“

Zur Meldung, die baden-württenbergischen Finanzämter hätten im vergangenen Jahr so viele Steuern eingenommen wie nie zuvor, sagte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion:

„Ministerin Sitzmann bilanziert für 2016 in Relation zu 2015 einen Zuwachs der Steuergelder von 3,5 Milliarden Euro und bleibt offenbar jeden Hinweis schuldig, was mit dem Geld geschehen soll. Zusätzliche Schuldentilgung im Interesse der Zukunftsfähigkeit unseres Landes? Fehlanzeige. Wir dürfen gespannt sein, wann der nächste Hinweis auf die Notwendigkeit zur Tilgung ,impliziter Schulden‘ kommt.

Grün-Schwarz ist sehr erfinderisch, wenn es darum geht, Gelder zu bunkern, ohne einen Gedanken darauf zu verwenden, was es bedeutet, dass unser Land sich mehr und mehr verschuldet. Wer Finanzpolitik in dieser Weise betreibt, spielt mit der Zukunft unserer Bürgerinnen und Bürger. Noch nie gab es so viele Steuergelder, noch nie wurden sie derart planlos verwendet.“

In der heutigen Landtagsdebatte zum Gesetzentwurf zur Änderung des Steuersatzes bei der Gewerbesteuer erklärte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Gerhard Aden:

„Die Grunderwerbsteuer ist, insbesondere für junge Familien, einer der  wesentlichen Gründe für die wachsenden Schwierigkeiten, Wohneigentum zu erwerben, und das obgleich die Einnahmen in den letzten Jahren stark angewachsen sind. Das Land profitiert hier von den steigenden Immobilienpreisen, die  es mit erhöhten Anforderungen für das Bauen mit provoziert hat – ein Teufelskreis zugunsten des Staatssäckels.

Diese negative Entwicklung wollen wir durchbrechen und einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro für den Erwerb von Wohneigentum durch natürliche Personen einführen. Dabei können auch mehrere Erwerbungen bis zur Maximalhöhe des Freibetrags angerechnet werden. Auf diesem Wege wird der Wohnungsbau gezielt entlastet und die Bürgerinnen und Bürger erhalten etwas von dem zurück, was ihnen durch die steigende Steuer- und Abgabenlast und die sogenannte kalte Progression genommen wurde. Damit leisten wir einen Beitrag zur Altersversorgung durch mietfreies Wohnen im Alter.“

Die erste Klage gegen Gebühren für internationale Studenten beim Freiburger Verwaltungsgerichtshof dokumentiert für Nico Weinmann, Vorsitzender des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Fraktion, die Brisanz der Thematik:

„Der klagende Student verweist zu Recht darauf, dass die Regelung, wie sie in Baden-Württemberg ausgestaltet und eingeführt wurde, inakzeptabel ist. Nicht-EU-Ausländer mit Studiengebühren von 1500 Euro pro Semester zu belasten, die nur in geringem Maße den Hochschulen zugutekommen, ist weder sinnstiftend noch Ausdruck  entwicklungspolitischer Verantwortung der Landesregierung. Allein allgemeine und nachlaufende Studiengebühren nach ,australischem Modell‘ wären nach unserer Überzeugung eine gerechte Lösung, von welchen das Land und die Studenten profitierten.“

Zum Ergebnis der Mai-Steuerschätzung mit einem Plus von 54,1 Milliarden vor allem bei den Ländern und Kommunen erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Aktuelle Steuerschätzung lässt für Baden-Württemberg deutlich mehr Steuermehreinnahmen erwarten, als die Landesregierung in der Mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt hat. Wir sind gespannt, welche Ausflüchte die Finanzministerin nun findet, um nicht in die Schuldentilgung einsteigen zu müssen. Wir sagen wiederum: Wenn nicht jetzt, wann dann?“

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, Nico Weinmann, kritisiert den Hochschulgebühren-Kurs der zuständigen Landesministerin Theresia Bauer scharf. Diese hatte angesichts von geplanten Hochschulgebühren für Nicht-EU-Studierende Ausnahmemöglichkeiten für Studierende aus weniger entwickelten Ländern in Aussicht gestellt.

Weinmann sagte dazu: „Die ganze Absurdität der Hochschulgebühren für ausländische Studierende wird jetzt sichtbar. Erst werden Gebühren umständlich für bestimmte Nationalitäten erhoben, jetzt gibt es davon wieder Ausnahmen. Das bedeutet eine weitere Vermehrung des bürokratischen Aufwands, der die ohnehin übersichtliche Mittelzuweisung an die Hochschulen des Landes weiter schmälern wird.“

Der Hochschulexperte bezeichnet die Gebührenordnung als „komplette Fehlkonstruktion“. Bauer betreibe nach Aussagen Weinmanns „kurzsichtige Situationspolitik“. Erst habe sich die Hochschulministerin für die generelle Abschaffung der Gebühren feiern lassen, jetzt sei mit Ausnahmeschaffungen beschäftigt.

„So sieht keine gerechte Gebührengestaltung für Hochschulen aus, die die Finanzierung wirklich verbessert. Nachlaufende und für alle geltende Studiengebühren schaffen Fairness. Ministerin Bauer schafft Verwirrung“, so Weinmann abschließend.

Die Nach der Expertenanhörung zum Gesetzesentwurf zur Einführung von Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern zieht der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, ein klares Fazit:

„Die Experten fanden heute deutliche Worte zu dem Studiengebühren-Vorhaben der Landesregierung. Der Gesetzesentwurf taugt weder, um tatsächlich haushaltswirksam ernstzunehmende Mehreinnahmen zu generieren, noch ist er sozial oder der Lehrqualität zuträglich. Die zahlreichen Ausnahmetatbestände machen das Gesetz nicht nur ineffektiv, sondern auch sehr bürokratisch. Alle Experten waren sich einig, dass der kleine Anteil an der Gebühr, der an den Hochschulen verbleiben soll, nicht ausreichen wird, um eine Verbesserung der Betreuung von ausländischen Studierenden zu schaffen.“

Als Holzweg bezeichnete der bildungsökonomische Experte die Absicht, allein die Zweit- und internationalen Studierenden zur Kasse zu bitten. Dies sei weder effektiv noch gerecht und lasse eine politische Gesamtkonzeption bei der Landesregierung vermissen. Allein die allgemeinen und nachlaufenden Studiengebühren nach australischem Modell könnten diese Effekte freisetzen, wie es die FDP-Landtagsfraktion bereits seit Jahren betont.  Die Arbeitgeberverbände bedauerten hierzu ausdrücklich, dass weder die aktuelle noch die letzte Landesregierung bereit gewesen sei, sich überhaupt mit der Einführung allgemeiner, nachlaufender Gebühren zu beschäftigen.

Die diskriminierende Gebühr schreckt aber, trotz der zahlreichen Ausnahmen, auch Studierende ab, die beispielsweise aus Entwicklungsländern kommen. Deren finanzieller Spielraum reiche nicht aus, um die Gebühren in Höhe von 1500 Euro zu leisten. Nach Expertenmeinung handele sich es sich um einen entwicklungspolitischen Irrweg. Offensichtlich hielt es Ministerin Bauer aber nicht für nötig, sich die zahlreichen und fundierten Einwände gegen ihr tabubrechendes Gesetz anzuhören und war während der Anhörung nur sporadisch anwesend.

Zum Vorhaben von Grün-Schwarz, Studiengebühren für internationale Studenten einzuführen, erklärte Nico Weinmann, Arbeitskreisvorsitzender Hochschule der FDP-Fraktion:

“Ministerin Bauer wird nicht müde zu behaupten, dass die Einführung der Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer unumgänglich sei, um Mehreinnahmen zu erzielen. Von den bisher im Haushalt vorgesehenen 5,4 Millionen Euro bleiben nun nur noch erwartete 3,5 Millionen Euro durch die zahlreichen Ausnahmen. Scheinbar erhielt die grüne Ministerin, selbst aus der eigenen Partei, vehementen Gegenwind. Nun beobachten wir die Rolle rückwärts und die Schaffung von Umgehungsmöglichkeiten. Die BW-Stiftung soll eine Million Euro für Stipendien aufbringen, um den misslungenen Gesetzesentwurf zu retten.

Schließlich müssen wir feststellen, dass immer noch daran festgehalten wird, dass lediglich ein Fünftel der Gebühren an den Hochschulen verbleiben soll. Eine Verbesserung der Qualität der Lehre – das einzige legitime Argument für die Einführung von Studiengebühren – wird jedoch ausbleiben. Die Behauptung, dass ein geringer Verwaltungsaufwand zu erwarten sei, ist pure Augenwischerei. Es ist absehbar, dass mit jedem Ausnahmetatbestand im Gesetz mehr Arbeitskraft in der Verwaltung der Hochschulen gebunden wird. Der kleine Anteil der Gebühr, der an den Hochschulen verbleiben soll, wird von diesem Arbeitspensum wohl gänzlich aufgezehrt werden.“

Zur Meldung, dass Studenten in Heidelberg am heutigen Tag gegen die mögliche Wiedereinführung allgemeiner Studiengebühren demonstrieren, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Fünf Jahre nach Abschaffung der allgemeinen Studienbeiträge, für die sich die Grünen feiern ließen, regt sich studentischer Protest. Zu Recht, denn die Grünen haben die allgemeinen Studienbeiträge noch in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2016 verteufelt. Ministerin Bauer bittet nun die internationalen Studierenden zur Kasse und durchbricht damit Barrieren der grünen Ideologie einer kostenfreien Hochschulbildung.

Dieser grüne Tabubruch ist besonders deshalb absurd, weil die Beiträge nicht gezielt zur Verbesserung der Lehrqualität eingesetzt werden sollen, sondern nur der Konsolidierung des Landeshaushalts dienen.

Nach Auffassung der Liberalen ist eine diskriminierungsfreie Eigenbeteiligung aller Studierenden an den Kosten des Studiums möglich – jedoch nur dann, wenn der studentische Geldbeutel während des Studiums geschont wird.

Die Beiträge sollten sozialverträglich durch nachlaufende Studiengebühren nach dem australischen Modell erhoben werden. Diese werden erst fällig, wenn das Einkommen eines Absolventen eine festgelegte Untergrenze überschreitet.“

Zur Meldung, dass die Landesregierung zum Wintersemester 2017/2018 Studiengebühren von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten erheben wolle, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„In der Not, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung aus dem Budget des Wissenschaftsministeriums zu bringen, bricht die grüne Ministerin Bauer Tabus.

In der Landtagswahl haben sich die Grünen für die Abschaffung der Studiengebühren feiern lassen. Nun sollen ausländische Studierende mit bis zu 1500 Euro zur Kasse gebeten werden.

Die FDP-Landtagsfraktion hält eine Eigenbeteiligung aller Studierenden an den Kosten des Studiums grundsätzlich für zielführend – wenn sie unmittelbar der Qualität der Lehre an den Hochschulen zugutekommen. Diese sollten sozialverträglich, orientiert an dem australischen Modell, nach Studienabschluss erhoben werden. Fällig würde sie erst, wenn das Einkommen eines Absolventen eine festgelegte Untergrenze überschreitet.

Die Haushaltskonsolidierung halten wir aber für ein unlauteres Motiv für die Erhebung von Studiengebühren“, betont Hoher.

Zur Meldung, dass die Landesregierung mit einer Gesetzesänderung zukünftig Studiengebühren von internationalen Studenten erheben wolle, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Die grün-schwarze Doppelmoral und die Schizophrenie der Grünen finden erneut Ausdruck im nun begonnenen Gesetzgebungsverfahren der Landesregierung. Im Jahr 2012 haben sich die Grünen für die Abschaffung der Studiengebühren feiern lassen und dies auch in ihrem Wahlprogramm 2016 betont – nun sollen sie über die Hintertreppe wieder eingeführt werden um, den Landeshaushalt zu konsolidieren. Die Landes-CDU hatte sich im Wahlprogramm gegen die Wiedereinführung von allgemeinen Studiengebühren gestellt und nutzt nun das sprachliche Schlupfloch, nicht allgemeine, sondern, nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion, ganz klar diskriminierende Studiengebühren einzuführen.

Wir Liberalen halten grundsätzlich eine Eigenbeteiligung aller Studierenden an den Kosten des Studiums für möglich – wenn sie sozialverträglich durch nachlaufende Studiengebühren nach dem australischen Modell erhoben wird. Diese werden erst fällig, wenn das Einkommen eines Absolventen eine festgelegte Untergrenze überschreitet und belasten den studentischen Geldbeutel nicht schon während des Studiums.“

Zur Meldung, Ministerpräsident Kretschmann habe große Bedenken gegen die Pläne des Bundes und sähe Veranlassung, wesentliche Inhalte der getroffenen Vereinbarung mit dem Bund zu kritisieren, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Gestern noch ließ sich der Ministerpräsident für den vereinbarten Kompromiss mit Frau Merkel feiern. Heute beklagt er sich über den selbst gewählten Kompetenzverlust unseres Landes. Das ist nicht allein paradox, sondern ein weiterer Beleg dafür, wie realitätsfern bei uns regiert wird.

Kretschmann hätte früher überlegen sollen, was es bedeutet, klassische Landesdomänen wie Verkehr und mehr noch Bildung für einen Tagestriumph preiszugeben. Die Folgen seiner Niederlage tragen einmal mehr die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs.“

In der Debatte zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zur Einigung zwischen Bund und Ländern über die Finanzbeziehungen ab 2020 zeigte sich der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP, Dr. Hans-Ulrich Rülke, skeptisch im Kontext der Auswirkungen auf das Land.

„Die Ländervertreter haben sich angesichts der drohenden Schuldenbremse über den Tisch ziehen lassen. Herr Schäuble hat einen kleinen Topf Honig auf den Tisch gestellt und die Länderfinanzminister sind wie Fliegen daran kleben geblieben. Die Abgabe von Kompetenzen an den Bund war für das Land in der Vergangenheit nicht immer gut, zumal was den Verkehrsbereich betrifft. Es ist keine Tendenz zu erkennen, dass das nun anders wird.“

9,5 Milliarden mehr für die Länder klängen gut, erklärte Rülke, für den Landeshaushalt sei eine Entlastung von weniger als 400 Millionen aber schon nicht mehr so ruhmreich. Der Ministerpräsident selbst habe, so Rülke weiter, beim Landkreistag beklagt, dass man eine höhere Bewertung der kommunalen Finanzkraft nicht verhindern konnte. Das sei ausgesprochen schmerzlich. Überdies sei keine Dynamisierung der Entflechtungsmittel erreicht worden.

Netto habe man, nach Kretschmanns eigener Aussage, lediglich eine Entlastung von 366 Millionen erreicht. Bezogen auf die mittelfristige Finanzplanung bedeute das sogar einen Verlust, da man bereits 400 Millionen eingeplant habe.

Dazu Hans-Ulrich Rülke: „Dieser Ministerpräsident hat vor einem Jahr die ‚Quadratur des Kreises‘ gefeiert und ist am Ende an der Grundschulmengenlehre gescheitert.“

Schaue man genauer hin, sei  strukturell kaum etwas verbessert worden, so Rülke. „Dass jetzt die Umsatzsteuer allein die Verteilmasse stellt, vereinfacht die Betrachtung und Vorhersehbarkeit. Aber wo sind die Fortschritte in der Steuerkompetenz für die Länder, wo die Vereinfachung des Länderfinanzausgleichs im Bereich der Sozialkassen. Wo ist der deutliche Anreiz für Nehmerländer, ihre Steuerkraft zu verbessern? Da ist schlicht Fehlanzeige“, betonte Rülke.

Von einer geplanten Entlastung der Steuerpflichtigen, wie der Ministerpräsident und sein vormaliger Finanzminister 2015 als Zielsetzung für die zukünftige Architektur ausgegeben haben, sei gar nichts mehr zu sehen, erklärte Rülke

„Diese Einigung bedeutet zehn Jahre Stillstand in den Bund-Länder-Finanz-beziehungen, ohne Impulse für Wachstum und Beschäftigung“, so Rülkes Fazit.

Zur Einigung des Bundes und der Länder auf eine Neugestaltung der Finanzbeziehungen ab 2020 erklärt der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass der Bund ab 2020 den Ländern jährlich gut 9,5 Milliarden an Ausgleichszahlungen überweist, ist zunächst eine gute Nachricht. Dass aber das Land im Gegenzug in den Bereichen ‘Investitionen ins Fernstraßennetz’ und ‘Digitalisierung’ Kompetenzen abgibt, erfüllt mich mit Sorge.

Baden-Württemberg war in den letzten Jahren immer schwach auf der Bundesebene vertreten. Unsere Interessen wurden kaum in Berlin durchgesetzt. So fürchte ich, dass die Investitionsströme im Verkehrs- und Digitalisierungsbereich in Zukunft noch stärker an uns vorbeifließen werden.“

In der Debatte über den von der FDP/DVP-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Verankerung der Schuldenbremse in die Landesverfassung beschreibt der finanzpolitische Sprecher der FDP Landtagsfraktion, Dr. Gerhard Aden, den Entwurf als Angebot an die grün-schwarze Koalition, den Ruf beim Bürger etwas aufzupolieren.

„Binden Sie sich selbst an die Schuldenbremse in der Verfassung, um den Bürgern zu signalisieren, dass sie wenigstens bei der Haushaltskonsolidierung tun, was sie sagen“, so Aden.

Wer sich die vergangenen Debatten zur „Schwarzen Null“ in der letzten Legislaturperiode und die „Wünsch-Dir-was-Nebenabreden“ der aktuellen Koalition vor Augen führe, könne einer strengen Selbstbindung des Parlaments ab 2017 nur energisch das Wort reden, betonte Aden. Ansonsten müsse befürchtet werden, dass die Nettonullverschuldung hinter die Bedienung von Partikularinteressen durch die sich belauernden Regierungspartner zurückfalle.

„Dabei ersetzt das Bekenntnis zur „Schwarzen Null“ keine gute Haushaltspolitik. Die Steuereinnahmen sprudeln weiter, und das Land spart aufgrund der niedrigen Zinsen bei der Bedienung der eigenen Schulden. Notwendig wäre ein Einstieg in die Schuldentilgung sowie das Hinwirken auf eine Entlastung der Bürger“, so Adens Fazit.

Hintergrund:

Die FDP bringt diesen Entwurf zum wiederholten Male seit 2011 ins Parlament ein. Im Zentrum stehen a) das Vorziehen der grundgesetzlich definierten Schuldenbremse für Länder auf 2017 (statt 2020) und b) die Definition der möglichen Ausnahmen bei unvorhergesehenen Ereignissen oder überraschender Entwicklung der Steuereinnahmen.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Nico Weinmann, und der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Klaus Hoher, kritisierten den Vorschlag der Wissenschaftsministerin, ausländische Studenten, aber auch Studenten, die ein Zweitstudium aufnehmen, mit Studiengebühren zu belasten.

Weinmann wörtlich: „Der jetzt unternommene Vorstoß ist ein Paradebeispiel für das opportunistische Regieren der grünen Wissenschaftsministerin. Frau Bauer selbst hat sich als Wissenschaftsministerin der vormaligen grün-roten Regierungskoalition für die Abschaffung der Studiengebühren im Jahr 2012 feiern lassen. Den Vorschlag der FDP-Fraktion, ein sozialverträgliches Modell für Studenten zu erarbeiten, lehnte Grün-Rot damals ab. Vier Jahre später findet nun die Einführung von Studiengebühren über die Hintertreppe statt. Ausländische Studenten werden mit Gebühren belegt oder Studenten dafür bestraft, ein Zweitstudium aufzunehmen. Sollte ein Master-Studium als Zweitstudium gelten, würde die Umstellung auf Bachelor und Master ad absurdum geführt.“

Hoher betonte: „Wir Freien Demokraten treten dafür ein, dass niemand aufgrund seiner Herkunft oder finanziellen Verhältnisse von einem Studium ausgeschlossen wird. Gleichzeitig halten wir jedoch eine Eigenbeteiligung der ehemaligen Studenten an den Kosten ihres Studiums für eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Viele verdanken es ihrem Studium, dass sie später über gute Einkommen verfügen. Deshalb schlagen wir vor, von Australien zu lernen. Dort wird die Eigenbeteiligung eines ehemaligen Studenten erst fällig, wenn sein Einkommen eine festgelegte Untergrenze überschreitet.“

Zu der heute bekannt gewordenen Aussage des Vize-Regierungschefs Thomas Strobl, eine Steuererhöhung und damit auch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer passe gegenwärtig nicht in die politische Landschaft, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Strobls Bekenntnis, die Grunderwerbsteuer nicht erhöhen zu wollen, ist inhaltlich zu begrüßen. Der Vize-Ministerpräsident weiß aber offenbar nicht, was er will. Gestern noch bekennt er sich nachdrücklich zu den heimlich getroffenen Nebenabsprachen der Landesregierung, heute ist er gegen eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Strobls Haltung ist nicht nur ambivalent, sondern paradox. Was er wirklich vertritt, bleibt wohl allein sein Geheimnis. Die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs dürfen also weiter darüber spekulieren, woran sie mit dieser Regierung sind, die ihre internen Querelen fortwährend öffentlich ausbreitet.“

Zur Vorstellung der Denkschrift 2016 durch den Landesrechnungshof erklärt der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wieder einmal mahnt der Rechnungshof mehr finanzielle Solidität im Landeshaushalt an. Nachhaltige Konsolidierung, Zurückhaltung bei neuen Stellen, und mehr Haushaltsklarheit im Stellenverschiebebahnhof Kultusministerium sind Forderungen, die die FDP/DVP-Fraktion voll unterstützt.

Dazu muss dringender denn je die Schuldenbremse in der Verfassung verankert werden, damit grün-schwarz bei den Ausgaben nicht völlig aus dem Ruder läuft.

Die Landesregierung zeigt aber mit dem Nachtragshaushalt 2016, den Eckwerten für 2017 und vor allem mit den bekannt gewordenen Nebenabsprachen zum Koalitionsvertrag bereits, dass die Mahnungen der Rechnungshofes wie in den letzten Jahren auch ungehört verhallen werden.

Unser herzlicher Dank gilt den Mitgliedern des Rechnungshofs, die wieder einmal den Finger in zahlreiche Wunden der Landesverwaltung gelegt haben.“

 

Zu den „verhalten-optimistischen“ Äußerungen des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Kretschmann vor dem Treffen der Ministerpräsidenten der Länder zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das anhaltende Herumlavieren von Kretschmann beim Länderfinanzausgleich ist nicht nur peinlich, sondern auch eines Ministerpräsidenten, der die Interessen Baden-Württembergs zu vertreten hat, nicht mehr würdig. Seit seinem Amtsantritt weigert sich Kretschmann, zum ungerechten und leistungsfeindlichen Länderfinanzausgleich eine klare Position zu beziehen. Wenn der Ministerpräsident jetzt sagt, ‚wenn es im Laufe des Herbstes nicht zum Schwur kommt, dann werden wir überlegen müssen, Klage einzureichen‘, macht er sich nur noch lächerlich. Die FDP-Fraktion fordert Ministerpräsident Kretschmann erneut auf, sich endlich klar und eindeutig zur Klage gegen den bestehenden Länderfinanzausgleich zu bekennen und sich den Geberländern Bayern und Hessen beim Gang vor das Bundesverfassungsgericht anzuschließen.“

Zur Ankündigung von Ministerpräsident Kretschmann nach einem möglichen Scheitern der Verhandlungen über eine Neuverteilung des Länderfinanzausgleichs über eine mögliche Klage zu entscheiden, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke:

„Diese späte scheinbare Einsicht der grün-roten Landesregierung nach einer jahrelangen Hängepartie bei der Neuverhandlung des bestehenden Länderfinanzausgleichs ist nur noch peinlich.

Wer sich so lange vor einer Entscheidung über eine Klage drückt, hat längst jede Glaubwürdigkeit verloren, dass er ernsthaft die baden-württembergischen Landesinteressen vertritt. Die grün-rote Verhandlungslösung war von Anfang an eine Illusion. Die FDP-Landtagsfraktion hat immer deutlich gemacht, dass an einer Klage kein Weg vorbeiführt. Wir erwarten, dass sich der Ministerpräsident endlich klar für eine Klage positioniert, damit der Schaden für das Land nicht noch größer wird.“

Als substanzlos hat der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Stuttgarter Landtag Dr. Hans-Ulrich Rülke die Behauptung von Finanzminister Nils Schmid bezeichnet, das Land habe auf dem Verhandlungsweg in Sachen Länderfinanzausgleich mehr erreicht, als Bayern und Hessen auf dem Klageweg.

“Ich möchte mal wissen, was Herr Schmid denn auf dem Verhandlungsweg erreicht haben will”, so Rülke. Außer heißer Luft sei nichts zu besichtigen. Es gebe lediglich die Absichtserklärung roter und grüner Landespolitiker im Wege einer Soll-Integration in die Einkommenssteuer zu einer Steuererhöhung durch die Hintertür zu kommen. Dies sei aber postwendend von der Bundeskanzlerin und den Unionsministerpräsidenten wieder eingesammelt worden. Schmids angebliche Erfolge seien lediglich Bluff und Etikettenschwindel. Die Landesregierung solle endlich – gemeinsam mit Bayern und Hessen – juristisch gegen den ungerechten Länderfinanzausgleich vorgehen.

Zum Aufruf von Ministerpräsident Kretschmann nach einer Kompromissbereitschaft der Bundesländer und des Bundes in den laufenden Gesprächen für eine Neugestaltung der Finanzbeziehungen sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„In Wirklichkeit plant Ministerpräsident Kretschmann zusammen mit den roten       Ministerpräsidenden nicht nur die dauerhafte Etablierung des Solidaritätszuschlags, sondern auch eine heimliche Steuerhöhung. Das lehnt die FDP-Landtagsfraktion ab. Es zeigt sich erneut, dass alles grüne Gerede von der Wirtschaftsfreundlichkeit mit der Realität nicht viel zu tun hat.“

In einer Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur „Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung“ hat der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke die grün-roten Regierungsfraktionen aufgefordert, diesem liberalen Entwurf für eine nachhaltige und generationengerechte Haushalts- und Finanzpolitik zuzustimmen. Ziel des Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion sei die verfassungsrechtliche Absicherung einer auf Dauer begrenzten Verschuldung des Landes. Denn die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen hätten inzwischen selbst erklärt, im Haushaltsjahr 2016 und in den Folgejahren bis zum Jahr 2019 auf die Aufnahme neuer Schulden verzichten zu wollen. Im Jahr 2020 trete dann die Schuldenbremse des Grundgesetzes in Kraft, wonach die Länder auf jede Nettoneuverschuldung verzichten müssen. Rülke: „Angesichts dieser Sachlage sollte Grün-Rot die Chance nutzen, diese offenbar gemeinsame Auffassung aller Fraktionen des Landtags durch eine Verankerung in der Landesverfassung und ergänzend in der Landeshaushaltsordnung dauerhaft verbindlich und unwiderruflich auszugestalten.“

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, bleibe es auch bei einer solchen verfassungsrechtlichen Regelung bei den in Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz aufgeführten Ausnahmetatbeständen: so die Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen. Weiter soll die Möglichkeit bestehen, im Sinne eines „atmenden Haushalts“ auf konjunkturelle Schwankungen reagieren zu können. Dies soll im neugefassten Artikel 84 der Landesverfassung verankert werden.

Untermauert sieht der FDP-Fraktionsvorsitzende seine Argumente durch eine Expertise der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers, die unlängst zum dritten Mal eine Untersuchung der Länderhaushalte vor dem Hintergrund der Anforderungen der Schuldenbremse vorlegte. Die darin enthaltenen Aussagen zu Baden-Württemberg seien zwiespältig: Zwar werde dem Land attestiert, dass es sich „nach wie vor in einer guten Ausgangsposition befindet“, und dass „Land und Kommunen insgesamt sich .. einen jährlichen Ausgabenanstieg von 3,8 Prozent pro Jahr leisten (können), ohne damit die Ziele der Schuldenbremse zu gefährden“. Zugleich aber betone PwC: „Baden-Württemberg verliert im Vergleich mit den westdeutschen Flächenländern auch im diesjährigen PwC- Nachhaltigkeitsranking an Boden“. Und: „Im Vergleich der Entwicklung der Zuschussbedarfe seit 2010 verzeichnete Baden-Württemberg die höchsten Aufwüchse, wobei Land und Kommunen beide mit überdurchschnittlichen Aufwüchsen zum Gesamtbild beitrugen.“ Rülke: „Auch diese Diagnose – gute Ausgangslage, aber Gefährdung derselben durch ein zu hohes Ausgabewachstum – hat die FDP-Landtagsfraktion darin bestärkt, die Schuldenbremse des Grundgesetzes mit Wirkung ab 2016 in der Landesverfassung zu verankern.

Nach den Worten Rülkes ist es lobenswert, dass der Doppelhaushalt des Landes 2015/16 für das Haushaltsjahr 2016 ohne Nettokreditaufnahme ausgeglichen werden soll. „Dies ist aber alleine noch keine wirklich überzeugende Leistung. Wer über Jahre hinweg Überschüsse bunkert und Kreditaufnahmen auch dann noch tätigt, wenn er sie zum Ausgleich des Haushalts jedenfalls in diesem Umfang in gar keiner Weise braucht, der hat natürlich keine Probleme, pünktlich zum Wahlkampf einen Haushalt 2016 ohne Kreditaufnahme darzustellen“, so Rülke. Ministerpräsident Kretschmann habe richtigerweise zum Ausdruck gebracht, dass diese Operation nur dann Sinn mache und den Kriterien der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit Rechnung trage, wenn der Haushaltsausgleich ohne Nettokreditaufnahme ab dem Jahr 2016 auf Dauer gestellt werde.

Rülke abschließend: „Wenn Sie dies ernst meinen, meine Damen und Herren von den Grünen und der SPD, dann müssen Sie jetzt mitmachen. Denn dann muss es auch Ihr Interesse sein, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes im Wahlkampf den Nachweis führen zu können, dass Sie eine dauerhafte Konsolidierung des Haushalts schon vor Ablauf der letzten Frist umsetzen wollen und dass der Haushalt des Jahres 2015 der letzte ist, der durch eine Nettokreditaufnahme ausgeglichen wird. Diesen Beweis können Sie nur dann antreten, wenn Sie dem Weg über die Ergänzung der Verfassung mitgehen. Das Ausweisen von entsprechenden Daten in Ihrer Finanzplanung genügt da in gar keiner Weise, zumal Sie diesen Weg schon mehrfach in einer Weise angewendet haben. Dies ist nicht geeignet ist, Vertrauen in Ihr haushaltspolitischen Handeln zu erwecken.“