Pressemitteilungen

Zur Meldung, dass laut einer Studie Baden-Württemberg zu den Länder mit den besten Erfolgsaussichten auf Einhaltung der Schuldenbremse gehört sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Hiermit zeigt sich, dass das Märchen von der Erblast von Anfang an als Lüge zu erkennen war. Durch hohe Steuereinnahmen und niedrige Zinsen fällt der grün-roten Landesregierung die Nullverschuldung trotz gewaltiger Mehrausgaben anstrengungslos in den Schoß.“

Zu dem von Finanzminister Schmid erwarteten harten Kampf bei der Reform der Finanzbeziehungen der Länder sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Von Grün-Rot hört man zu diesem Thema seit drei Jahren nur leeres Gerede und folgenlose Ankündigungen. Die Regierung landet langsam auf dem Boden der Realität. Inzwischen sollten Kretschmann und Schmid eingesehen haben, dass sie mit einer für Baden-Württemberg angeblich so erfolgreichen Verhandlungslösung keinen Millimeter vorangekommen sind. Der Landesregierung sollte bewusst werden, dass nur eine Verfassungsklage weiter helfen kann und deshalb der Klage von Bayern und Hessen beitreten.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die Landesregierung aufgefordert, ihre Ankündigung, ab dem Jahr 2016 keine neuen Schulden aufzunehmen, langfristig abzusichern. Dazu stellte Rülke auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart einen Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion mit dem Ziel vor, die Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Verfassung des Landes zu verankern.

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden habe seine Fraktion in dieser Legislaturperiode schon zweimal entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt. Jedes Mal seien diese von der grün-roten Mehrheit im Landtag abgelehnt worden. Nachdem die Landesregierung Ende Juni endlich bekundet habe, vom Haushaltsjahr 2016 an auf die Aufnahme neuer Schulden verzichten zu wollen, müsse sie sich jetzt einem Glaubwürdigkeitstest unterziehen. Stellten sich die grün-rote Landesregierung und die Regierungsfraktionen auch gegen diesen dritten Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, stünden sie im Verdacht, bei einer eventuellen Wiederwahl das Geld weiter mit vollen Händen ausgeben und sich wieder neu verschulden zu wollen. Rülke: „Die Landesregierung muss zu einer langfristigen Haushaltspolitik der Nullverschuldung gezwungen werden. Wir wollen verhindern, dass Grün-Rot versucht, sich mit trickreich zusammengeschusterten Finanzplänen über die Landtagswahl 2016 zu retten. Deshalb stellen wir mit unserem Gesetzentwurf zur Schuldenbremse die Landesregierung auf die Probe. Grün-Rot soll nicht nur einmalig auf eine Neuverschuldung ab 2016 verzichten, sondern diese verlässlich auf Dauer absichern.“

Die Voraussetzungen für eine Schuldenbremse in der Landesverfassung seien gut, so Rülke. Auch Finanzminister Schmid habe eingeräumt, die Haushalts-Lage sei so positiv, dass ein dauerhafter Verzicht auf eine Nettokreditaufnahme möglich sei.

Wie Rülke weiter ausführte, trage der Verzicht auf neue Schulden zu einer grundlegenden Konsolidierung der öffentlichen Haushalte bei. Der Anteil der Schulden am Bruttoinlandsprodukt werde gesenkt. Ebenfalls sinke der Anteil des Steueraufkommens, der für die Bedienung der Zinslasten des Landes benötigt wird. „Je konsequenter dieser Entschuldungsprozess vorangetrieben wird, desto rascher gibt es Raum für eine neue politische Gestaltung mit dem Ziel, auch den Abbau der Altschulden des Landes in Angriff zu nehmen“, so Hans-Ulrich Rülke.

Wie auch die Schuldenbremse des Grundgesetzes enthält die für die Landesverfassung vorgeschlagene Regelung Ausnahmetatbestände:

  • Regelungen für den Fall einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung (Artikel 84 Absatz 2 mit näheren Regelungen in § 18 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung);
  • Regelungen für den Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen (Artikel 84 Absatz 3 mit näheren Regelungen in § 18 Absatz 6 der Landeshaushaltsordnung);
  • Regelungen zur Bereinigung der Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushalts um finanzielle Transaktionen (Artikel 84 Absatz 5 mit näheren Regelungen in § 18 Absatz 4 der Landeshaushaltsordnung).

Anlage: Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung (Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung der Landeshaushaltsordnung)

In einer Aktuellen Debatte zum Thema BAföG sagte der wissenschaftspolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger:

„Seitens der FDP-Landtagsfraktion freuen wir uns für die Studierenden, die ab 2016/17 ein höheres Bafög bekommen und finden es richtig, dass die hohen Steuermehreinnahmen auch für die Erhöhung der BAföG-Sätze verwendet werden. Leider steht zu befürchten, dass es der SPD mit der von ihr beantragten Landtagsdebatte über das BAföG ausschließlich um einen Werbeeffekt für sich geht nach dem Motto: Erst mit den Sozialdemokraten an der Regierung kam die soziale Gerechtigkeit. Da könnte man jetzt erbsenzählerisch sein und anführen, dass das BAföG im Jahr 1971 unter der sozialliberalen Koalition im Bund eingeführt wurde. Auch haben die Bundesregierungen jeglicher Couleur das BAföG unterstützt, die Sätze erhöht und die Bezugsmöglichkeiten ausgeweitet. Zuletzt war dies im Jahr 2010 unter der christlich-liberalen Koalition der Fall. Wir Liberalen hätten es gut gefunden, wenn Schwarz-Rot die Sätze schon zum Jahr 2015 und nicht erst zum Jahr 2016/17 angehoben hätte. Für die Zukunft wäre wünschenswert, dass ein Inflationsausgleich ins BAföG aufgenommen wird.

Die christlich-liberale Bundesregierung hat übrigens zusätzlich noch das Deutschlandstipendium eingeführt, so dass zusätzlich zur bedarfsbezogenen Säule der Studienfinanzierung BAföG die leistungsbezogene Säule Stipendium weiter ausgebaut wurde. Wir Liberalen werden mit Interesse verfolgen, was die schwarz-rote Bundesregierung nun mit dem gut angelaufenen Stipendium macht und ob sie auch das Stipendienwesen weiter ausbaut, da wir die leistungsbezogenen Elemente in der Studienförderung für unverzichtbar halten.

Ab 2015 übernimmt der Bund auch den bisherigen Länderanteil von rund einem Drittel am BAföG-Aufkommen. Die FDP-Fraktion hält das für eine gute Regelung im Sinne der Entflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern. Aktuell von Interesse  wäre deshalb zu wissen, wofür das frei gewordene Geld – in der Presse ist von 120 Millionen Euro die Rede – in Baden-Württemberg ausgegeben werden soll. Zwischenzeitlich ist bekannt geworden, dass sich die grün-rote Landesregierung nach längerem Fingerhakeln darauf geeinigt hat, jeweils die Hälfte in den Schul- und in den Hochschulbereich zu investieren. Damit ist aber noch nichts darüber gesagt, wie viel beispielsweise die einzelne Hochschule erhält oder ob die Hochschularten alle gleich behandelt werden. Bei der Einigung haben Grüne und SPD offenbar weniger auf die dringendsten Bedarfe Rücksicht genommen, sondern sind nach dem Prinzip „Augenhöhe“ verfahren.

Interessant wäre auch zu hören, ob der Bund Auflagen für die Verwendung der frei gewordenen Mittel sowie der sechs Milliarden für Bildung macht oder den Ländern freie Hand lässt – wie wir Liberalen es im Sinne eines echten Wettbewerbsföderalismus für angebracht halten. Wenn schon Entflechtung, dann konsequent, muss aus unserer Sicht das Motto lauten. Und: wie viel Geld hat Baden-Württemberg überhaupt zu erwarten? Man hat den Eindruck, dass Schwarz-Rot im Bund und Grün-Rot im Land einfach nur das Füllhorn öffnen, ohne dass ein Konzept besteht, wofür die knappen und kostbaren Ressourcen ausgegeben werden sollen.

Die FDP-Fraktion hat bereits erklärt, dass wir die Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen insgesamt anerkennen und unterstützen. Wir lehnen aber strikt ab, dass die Qualitätssicherungsmittel zur Kompensation der abgeschafften Studiengebühren der studentischen Mitbestimmung zum größten Teil entzogen werden. Wenn die Studierenden künftig nur noch über 20 von bisher 170 Millionen Euro mitentscheiden dürfen, hat man ihnen nicht mehr als ein kleines Reservat zugewiesen im Umfang von gerade einmal knapp 12 Prozent des ursprünglichen Betrags. Nachdem Grün-Rot die Studiengebühren abschaffte, über deren Verwendung die Studierenden hatten mitbestimmen können, wurde ihnen Mitbestimmung über die Kompensationsmittel zugesagt. Der selbsternannten Regierung der Bürgerbeteiligung sollte es zu denken geben, wenn neben der Landesstudierendenvertretung der Ring Christlich-demokratischer Studierender (RCDS), Campusgrün, die Juso-Hochschulgruppe und die Liberale Hochschulgruppe gemeinsam aufbegehren.“

Zu den Plänen des Finanzministers, die günstige Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge abzuschaffen, sagt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Nils Schmid bleibt sich treu. Ein Tag ohne Steuererhöhungsvorschlag ist für ihn kein guter Tag. Das, was Schmid stärker besteuern will, ist schon mindestens einmal versteuert. Statt ständig nach dem Geld der Bürger zu schielen, sollte der Finanzminister endlich mit seinen bislang schon riesigen Steuereinnahmen auskommen.“

Zur Ablehnung einer Klage gegen den Länderfinanzausgleich und zum von Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmidt stattdessen vorgelegten 10-Punkte-Papier für Verhandlungen über eine Neugestaltung der Finanzbeziehungen sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke 

„Der Beitrag der grün-roten Landesregierung für eine Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs und der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern ist mehr als dürftig und kommt so verspätet daher wie die sprichwörtliche ‚alte Fastnacht‘. Der Termin für eine Stellungnahme des Landes vor dem Hintergrund der Klage von Bayern und Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht läuft in wenigen Tagen ab. Finanzminister Schmid ist im Grunde nichts Besseres eingefallen als zu sagen, dass der Bund mehr bezahlen soll. Der Wunsch, den Soli aufrecht zu erhalten und in die Länder fließen zu lassen, zeigt nichts von einer Bereitschaft, auch die Bürger mit geringen und mittleren Einkommen bei der kalten Progression zu entlasten.“

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, sagte zu den Äußerungen der grünen Wissenschaftsministerin zur Finanzausstattung der Hochschulen:

„Dass Frau Bauer sich um eine bessere Finanzausstattung der Hochschulen bemühen will, ist aller Ehren wert. Wer im Glashaus sitzt, sollte allerdings nicht mit Steinen werfen wie es die grüne Wissenschaftsministerin mit ihren einseitigen Schuldzuweisungen an die Adresse der schwarz-gelben Vorgängerregierung tut. Denn es war die grün-rote Landesregierung, die mit der Abschaffung der Studiengebühren den Hochschulen einen finanziellen Bärendienst erwiesen hat. Die Mittel, die nun jedes Jahr für den Ausgleich der weggefallenen Einnahmen aus Studiengebühren aufgewandt werden müssen, könnte man an anderer Stelle im Hochschulbereich wahrlich gut gebrauchen. Nachdem Grün-Rot seit drei Jahren regiert, die Studiengebühren abgeschafft hat, den Bürgern vor Ort einen teuren Nationalpark aufnötigt und durch die Schaffung zahlreicher Versorgungsposten die Verwaltung aufbläht, ist der immer wiederkehrende Versuch, der Vorgängerregierung den Schwarzen Peter zuzuschieben ebenso verfehlt wie durchschaubar.”

 

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, sagte zum grün-roten Koalitionskrach über die geplanten Gebührenerhöhungen an den Hochschulen und zur Androhung des SPD-Landtagsabgeordneten Sascha Binder, Hintertüren der Wissenschaftsministerin zu schließen:

„In diesem Punkt hat die SPD Recht. Sich erst für die Abschaffung der Studiengebühren feiern zu lassen und sie nun an mehreren Stellen durch die Hintertür einzuführen, ist aus Sicht der FDP ein typischer Akt grüner Scheinheiligkeit. Weitaus ehrlicher und den Studienbedingungen an den Hochschulen dienlicher wäre es gewesen, nachlaufende Studiengebühren einzuführen, die erst nach dem Studium ab einer bestimmten Einkommensgrenze fällig werden und deshalb sozialverträglich sind. Der berufliche erfolgreiche Absolvent gibt somit einen solidarischen Beitrag zurück an die Hochschule. Leider haben sich Grüne und SPD diesem Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion bereits zwei Mal verweigert. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie lange die Koalitionspartner ihre verbohrte Haltung bei den Studiengebühren angesichts der chronischen Unterfinanzierung vielerorts im Hochschulbereich noch durchhalten können.“

Als einigermaßen lächerlich bezeichnet der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Aussage von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, in der Frage, ob es für ausländische Studenten Studiengebühren geben soll, eine Prüfung abwarten zu wollen.

“Das ist das typische Kopf in den Sand stecken in Ermangelung von Führungskompetenz”, so Rülke wörtlich. “Was soll es denn da zu prüfen geben?” fragt der FDP-Fraktionschef rhetorisch.

Es fehle dem Ministerpräsidenten der Mut und die Durchsetzungskraft, Schnapsideen einfach abzuräumen. Man könne doch nicht einerseits mit großer sozialpolitischer Geste Studiengebühren für wahlberechtigte Inländer abschaffen, um sie dann für nichtwahlberechtigte Ausländer nur deshalb wieder einzuführen, weil von denen bei Wahlen keine Gefahr drohe.

Was von Grün-Rot selbst großartig „als einer der ersten Meilensteine“ der neuen Landesregierung betitelt wurde, hat nicht einmal zwei Jahre gehalten. So kommentiert der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Pläne der Landesregierung, Studenten aus außereuropäischen Ländern für ihr Studium an baden-württembergischen Hochschulen zur Kasse zu bitten, wie folgt:

„Das kopflose Hin und Her von Grün-Rot überrascht niemanden mehr – aber eine Wiedereinführung von Studiengebühren durch die Hintertür ist der Gipfel der Heuchelei.“

Hatte man bei der Diskussion noch unter großem Wirbel soziale Gründe wie die finanzielle Entlastung von Studierenden sowie deren Familien und mehr Chancengleichheit beim sozialen Aufstieg vorgeschoben, scheinen diese Argumente angesichts leerer Kassen und der gravierenden Neuverschuldung unter Grün-Rot vergessen.

„Ziel des liberalen Gesetzentwurfs ist die verfassungsrechtliche Absicherung einer dauerhaften Begrenzung der Verschuldung des Landes. Damit soll eine solide Grundlage für eine tragfähige, generationengerechte Haushalts- und Finanzpolitik geschaffen werden.“ Dies sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke bei der ersten Beratung des Landtags über den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion. Nach dem Vorschlag der FDP werden dazu die Bestimmungen des Artikels 109 Absatz 3 Grundgesetz einschließlich der dort vorgesehenen Ausnahmeregelungen in Landesrecht umgesetzt. Rülke: „Allerdings verzichtet unser Gesetzentwurf darauf, so exzessiv von den Übergangsfristen gemäß Artikel 143d Grundgesetz Gebrauch zu machen, wie es die Landesregierung bislang beabsichtigt – nämlich sich bis zum Jahr 2020 Zeit zu lassen.“ Stattdessen versuche der Gesetzentwurf mit dem Vorschlag, die Aufnahme zusätzlicher Kredite längstens bis zum Jahr 2016 zu erlauben, „einen Kompromiss zwischen den bislang stark unterschiedlichen Auffassungen von Regierungs- und Oppositionsfraktionen zu finden“, so Rülke.

Nach den Worten von Rülke nimmt der liberale Gesetzentwurf  mit dem Jahr 2016 Rücksicht darauf, dass durch die von Grün-Rot betriebene Aufblähung der Haushalte  2011 (4.Nachtrag), 2012 und 2013 mit Steigerungsraten von 5,2%, 5,7% und 4,8% fast unumstößliche Fakten geschaffen worden sind. „Vielleicht gelingt es uns mit diesem Kompromissangebot die Landesregierung endlich zur fiskalischen Vernunft zu bringen“, so Rülke. Der erste Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion vom Herbst 2011 sah bereits ein Inkrafttreten der Schuldenbremse zum 1. 1. 2012 vor.

Rülke: „Ich kann Ihnen allerdings auch heute nicht ersparen, auf Folgendes hinzuweisen:

  • Wer auf 170 Millionen Euro an Studiengebühren verzichtet hat, war Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer das Projekt „freiwilliges Lebensarbeitszeitkonto“ mit jährlich um 20 Millionen Euro ansteigenden, in der Endstufe mit 160 Millionen Euro taxierten Einsparungen gestoppt hat, war Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer das 1480er Stellenabbauprogramm um vier Jahre verlängert und entsprechende Einsparungen damit hinausgeschoben hat, war Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer in den Ministerien, den neugeschaffenen für Verkehr und für Integration in besonderem Maße, in einen regelrechten Stellenrausch verfallen ist und 200 zusätzliche Stellen allein in den Ministerien geschaffen hat, war Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer das Prestigeprojekt Gemeinschaftsschule gegenüber anderen Schulen chronisch bevorzugt, ist Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer unsinnige Doppelstrukturen von G8 und G9 schafft und gleichzeitig andere Wege zur Hochschulreife behindert, ist Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer Millionen und Abermillionen für eine unsinnige und regional unausgewogene Polizeireform verschwenden wird, ist Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer unter dem Signum einer ‚neuen Beteiligungskultur‘ viel Geld ausgibt, aber keine vernünftigen Beteiligungsstrukturen und keine Umsetzung der Ergebnisse von Beteiligungsprozessen hinbekommt, ist Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb.“

„Ich habe das alles – und ich könnte noch fortfahren – auch deswegen noch einmal genannt, um deutlich zu machen: Die sogenannte Erblast, von der Vertreter der grün-roten Koalition fortwährend sprechen, wenn von Haushaltskonsolidierung die Rede ist, ist inzwischen die Erblast Ihrer eigenen Beschlüsse und Maßnahmen aus den letzten zwei Jahren. Hätten Sie es nur geschafft, den Haushalt in den letzten Jahren weniger stark anwachsen zu lassen – ich nenne nochmals die Zahlen: 2011 5,2% – 2012 5,7% – 2013 4,8% -, dann könnten wir jetzt ganz anders über einen Ausstieg aus der Neuverschuldung sprechen. Dennoch aber: es bleiben – einen entsprechenden politischen Ehrgeiz unterstellt – genügend Spielräume, das Ziel der Nettoneuverschuldung Null mindestens mit Ende des Haushaltsjahres 2016 zu erreichen“, so Rülke abschließend.

 

Zur Kritik von Europaminister Friedrich am Krisenmanagement der Bundesregierung in der  Eurozone sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“Es ist schon dreist, die grün-roten Schuldenmacher aus Baden-Württemberg maßen sich an, Ihre eigene falsche Politik weiterzuempfehlen. Europa ist in die Krise geraten, weil unsolide Politiker die Staaten in Schuldenkrisen gestürzt haben. Mit dieser Politik muss Schluss sein. Es ist schon schlimm genug, dass wir in Baden-Württemberg griechische Verhältnisse haben. Dass Herr Friedrich eine solche verheerende Politik weiter empfiehlt, das schlägt dem Fass den Boden aus.”

Zum steuerpolitischen Dialog zwischen der Südwest-Wirtschaft und Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid (SPD) sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Die Spitzenvertreter der Südwest-Wirtschaft weisen die Steuererhöhungspläne von SPD und Grünen zu Recht zurück. Diese Vorhaben zielen direkt auf die mittelständische Wirtschaft mit ihren zahlreichen Familienunternehmen, die das Rückgrat der baden-württembergischen Wirtschaft darstellen. Wenn Minister Schmid den Wirtschaftsverbänden gegenüber wörtlich ‚klarstellt, dass eine Besteuerung von Vermögen nur dann eingeführt werde dürfe, wenn eine wirksame Sicherung von Betriebsvermögen gewährleistet ist‘, so ist ihm das nicht zu glauben. Denn Minister Schmid konnte sich bei der SPD-Spitze schon einmal nicht durchsetzen, als er vor dem Bundesparteitag vor gravierenden Eingriffen in die Betriebsvermögen gewarnt hatte. Die wachsweichen Formulierungen des SPD-Wahlprogramms lassen alle denkbaren ‚Angriffe auf die Unternehmen und damit Arbeitsplätze zu.“

Zur Einreichung der Klage von Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung zum Handeln auf. Sie muss sich an der Klage Bayern und Hessens gegen den Länderfinanzausgleich beteiligen. Wenn Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Schmid das Landesinteresse wichtiger ist als Parteiinteressen, dürfen sie keinen Moment mehr zögern. Ministerpräsident Kretschmann hat im Landtag gesagt, dass die Nehmerländer aus den Verhandlungen aussteigen, wenn eine Klage eingereicht wird. Nun ist die Klage eingereicht. Also macht es auch keinen Sinn mehr, auf Verhandlungen zu hoffen.“

In einer von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Landtagsdebatte zum Thema Länderfinanzausgleich hat der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke der grün-roten Landesregierung Untätigkeit vorgeworfen.

Im Jahr 2012 habe der Länderfinanzausgleich den baden-württembergischen Steuerzahler 2,7 Milliarden Euro gekostet, während das Land im aktuellen Doppelhaushalt 3,3 Milliarden neue Schulden aufnehme. Eine solche Entwicklung sei dem Steuerzahler nicht zu vermitteln. Erstmals würden nur noch drei Bundesländer – neben Baden-Württemberg noch Bayern und Hessen – für 13 andere bezahlen. Ein derart perverses System bedürfe dringend einer Radikalreform. 2010 habe sich Nordrhein-Westfalen als Geberland verabschiedet und 2012 nun auch Hamburg. Offensichtlich wirke sich die Wahl linker Regierungen nicht gerade förderlich auf die Entwicklung der Bundesländer aus. Insofern bleibe zu hoffen, dass Grün-Rot unser Land nicht auch noch zum Nehmerland herunterwirtschafte, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.
Es sei höchste Zeit, etwas zu unternehmen. Rülke: „Die Landesregierung schaut dabei zu, dass ein Kurt Beck das Geld des baden-württembergischen Steuerzahlers am Nürburgring verbrennt und ein Klaus Wowereit am Berliner Flughafen“. 2011 sei jeder Berliner, sogar Wowereit, mit 875 Euro subventioniert worden. 2012 seien es schon 945 Euro. Man frage sich, wohin dies noch führe. Das Handelsblatt habe am 17. Januar festgestellt, dass die Kluft zwischen armen und reichen Bundesländern immer größer werde. Offensichtlich bewirke dieses System keine Angleichung der Lebensverhältnisse, sondern eine Verschärfung der Unterschiede, weil es keine Anreize setze.
Wer sich nicht damit abfinden wolle, der müsse entweder klagen oder verhandeln. Um nicht klagen zu müssen, habe sich die Landesregierung eines ihrer zahlreichen Gefälligkeitsgutachten besorgt, das vor einem Eigentor warne. Das Argument hierfür sei die Gefahr, dass die Finanzkraft der Kommunen stärker einbezogen würde. Das Eigentor-Argument erledige sich aber mit der Klageeinreichung durch Bayern und Hessen. Deren Klage könne man nämlich nicht verhindern. Insofern sei es besser, Solidarität zu üben, als dem Verfassungsgericht zu signalisieren, man sei mit dem bestehenden System zufrieden.
Wenn man aber schon nicht klage, so müsse man zumindest verhandeln. Aber auch hier passiere nichts. Ministerpräsident Kretschmann habe im Landtag sowohl Verhandlungen als auch Berichte über deren Fortgang versprochen. Passiert sei überhaupt nichts. „Herr Kretschmann, zur Jahreswende hat Ihre Frau der Bild-Zeitung berichtet, Sie seien ein Sonntagsfahrer, der das Gaspedal nicht findet. Wahrscheinlich hat sie den Länderfinanzausgleich gemeint!“, so Rülke wörtlich.
Es liege ein Vorschlag der drei FDP-Landtagsfraktionen aus Baden-Württemberg, Bayern und Hessen auf dem Tisch, den der Jurist Prof. Hanno Kube und der Wirtschaftsweise Prof. Lars Feld ausgearbeitet haben. Es gehe darum, den Ländern durch ein Zuschlagsrecht bei der Einkommenssteuer mehr Autonomie zu geben und damit auch Anreize zu setzen, als Bundesland künftig besser zu werden. Ähnliches sei von Finanzminister Schmid auch schon zu hören gewesen.
Wo aber bleibe ein konkreter Vorschlag?
Warum werde nicht schon längst verhandelt?
Und wie wolle man denn Verhandlungsdruck aufbauen, wenn man die Klageoption ausschließe?
All diese Fragen seien unbeantwortet. Die Landesregierung versage auf diesem für die Landesinteressen so wichtigen Feld vollständig, so Hans-Ulrich Rülke.

Zu: „Seehofer fordert Baden-Württemberg zur Finanzausgleichsklage auf“: Der Ministerpräsident soll seinen Winterschlaf beenden und endlich zum Wohle des Landes aktiv werden

Zur Forderung des bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer, dass Baden-Württemberg sich der Klage Bayerns und Hessens gegen den Länderfinanzausgleichs anschließen solle, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Die FDP-Landtagsfraktion appelliert an die baden-württembergische Landesregierung, den Forderungen von Horst Seehofer nachzukommen. Wir brauchen für alle Bundesländer ein stärkeres Anreizsystem, das Sparen belohnt und neue Schulden ahndet. Außerdem gilt es, den bestehenden Länderfinanzausgleich zu vereinfachen und die derzeitigen Fehlanreize zu beseitigen. Angesichts der aktuellen Zahlen zum Länderfinanzausgleich muss Ministerpräsident Kretschmann seinen Winterschlaf beenden und endlich zum Wohle des Landes aktiv handeln.“

Ministerpräsident hauptverantwortlich für unverantwortliche Schuldenpolitik – In der Generaldebatte zum Haushalt des Ministerpräsidenten hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke Ministerpräsident Winfried Kretschmann Totalversagen auf allen Feldern der Landespolitik vorgeworfen. So trage Kretschmann als Regierungschef die persönliche Verantwortung für eine vollkommen verantwortungslose Schuldenpolitik mit 3,3 Milliarden Euro neuen Schulden trotz sprudelnder Steuereinnahmen in den nächsten beiden Jahren.

Die Absicht der Regierung Kretschmann, bis 2020 noch viele Milliarden weiterer Schulden machen zu wollen zeige, dass die derzeitige baden-württembergische Regierung nicht besser sei, als dies in Griechenland über Jahrzehnte der Fall gewesen wäre. Winfridos Kretschmannakis treibt das Land in den Ruin!, so Rülke wörtlich.In der vergangenen Woche habe Kretschmann in Karlsruhe erklärt, die Verschuldung des Landes habe biblische Ausmaße erreicht. Wenn unsere Verschuldung biblische Ausmaße erreicht hat, dann gefallen sich die Herrschaften Kretschmann, Schmid, Schmiedel und Sitzmann wohl in der Rolle der vier apokalyptischen Reiter aus der Offenbarung des Johannes, die Baden-Württemberg dem Weltuntergang zuführen!, mutmaßte Rülke. Auch der eigene Haushalt des Ministerpräsidenten weise maßlose Ausgabensteigerungen aus. So stiegen die Ausgaben für die Staatsrätin von 200.000 auf 350.000 Euro in nur einem Jahr. So gebe es unzählige Posten im Staatshaushaltsplan, wo der Ministerpräsident jeweils erkläre, das sei doch nicht viel im Vergleich. Am Ende summiere sich all dies aber zu dem Schuldenhaushalt, vor dem das Land nun stehe. Dem stünden keinerlei Konsolidierungsanstrengungen gegenüber. Typisch für den Politikstil des Ministerpräsidenten sei sein Lavieren beim Thema Länderfinanzaus-gleich. Im Februar 2012 habe er kraftvoll die Abschaffung gefordert und mit einer Klage gedroht. Im Juli 2012 habe er dann kleinlaut wieder von Verhandlungen gesprochen. Im Ergebnis habe er nichts erreicht.Seine Regierung falle auch nicht gerade durch Konsolidierungsmaßnahmen im Personalbereich auf. Alles, was ein grünes oder rotes Parteibuch in der Tasche hat und bei drei noch nicht auf den Bäumen ist, wird in einem Landesministerium in der B-Besoldung zwangsverbeamtet!, so Rülke.Mit seinem Kampf gegen das Steuerabkommen mit der Schweiz liefere Kretschmann einerseits einen Beleg dafür ab, dass er dem Land mit seiner Politik finanziellen Schaden zufüge, andererseits werde sein scheinheiliger Politikstil höchst eindrucksvoll offenbar. Vor wenigen Wochen habe er vor der Landespressekonferenz erklärt, er mache keinen Kuhhändel, weil er sich der Gattung der Rindviecher nicht zugehörig fühle. Das habe schon einmal anders geklungen. Der Neuen Zürcher Zeitung habe er im Mai erklärt: Er könne seine Skepsis gegenüber dem Abkommen je nach Höhe der Einnahmen für die Bundesländer überdenken. Und am 30.04.2012 habe er der Nachrichtenagentur dpa gesagt: Manchmal müsse ein Politiker Grundsätze elastisch anwenden. Zitat: Man darf auch nicht in Dogmatismus verfallen, so Kre-tschmann. Auch habe sich Kretschmann bei der Ratifizierung des ESM und des Fiskalpakts als veritabler Kuhhändler erwiesen. Damals habe man nämlich im Bundesrat nur unter der Bedingung zugestimmt, dass der Bund die Kommunen bei der Grundsicherung entlaste. Rülke stellte fest: Herr Ministerpräsident, genau das ist doch die Sprache des Kuhhändlers. Sie zählen wohl nicht zur Gattung der Rindviecher, aber ganz sicher zur Gattung der Heuchler und der falschen Heiligen!Der Ministerpräsident habe generell weder einen Kurs noch eine Richtung. Bei der Diskussion um den Filderbahnhof habe er erst eine finanzielle Beteiligung des Landes in Aussicht gestellt und dann seine Aussage wieder korrigiert. Beim Fluglärm-Staatsvertrag wollte er den Kompromiss erst zähneknirschend akzeptieren, hinterher doch wieder nicht. Herr Kretschmann, alle diese Beispiele zeigen: Ihr politischer Kompass ist der Windbeutel!, bilanzierte Rülke.Das gelte auch für seinen Umgang mit dem Thema Stuttgart 21. Am 6. Februar 2012 habe Kretschmann erklärt: Damit entfällt für die Politik und für mich als Ministerpräsident die Legitimation, das Projekt Stuttgart 21 dem Grunde nach immer und immer wieder in Frage zu stellen. In einem kürzlich erschienenen Buch höre sich das ganz anders an. Auf Seite 47 von Reiner Wein erkläre Kretschmann, er würde sich, sollte S 21 noch scheitern, auf jeden Fall heimlich, vielleicht auch öffentlich freuen. Es käme auf die Situation an. Auch hier sei die Maske des Biedermanns verrutscht und das wahre Gesicht zum Vorschein gekommen: Von wegen Demokrat, von wegen Volksabstimmung akzeptieren, von wegen Projektförderungspflicht. Vor allem aber: von wegen Ehrlichkeit!, so Rülke.Kretschmann versage auf allen Politikfeldern. Die Kultusministerin habe ein komplettes Chaos in der Schulpolitik zu verantworten und wird aus den eigenen Reihen beschossen. Statt für Ordnung zu sorgen, falle Kretschmann nur ein, dass er hinter ihr stehe.Bei der Energiewende habe seine Regierung nichts erreicht und blockiere nur im Bundesrat wichtige Vorhaben des Bundes wie die zeitgemäße Weiterentwicklung des EEG und die steuerliche Anrechenbarkeit der energetischen Sanierung.Rülkes Fazit: Am Ende dieses Jahres bleibt festzuhalten: Seit der Landesgründung im Jahre 1952 wurde Baden-Württemberg nie so schlecht regiert. Dieses Land hat diese Regierung nicht verdient und es hat auch diesen Ministerpräsidenten nicht verdient!

Es ist schlechter Stil, zu Kompromissgesprächen einzuladen und sich dann völlig unbeweglich zu zeigen – Mit Unverständnis und Kritik hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke auf einen Brief des Ministerpräsidenten reagiert, in dem dieser jeden Kompromiss bei der Verankerung einer Schuldenbremse im Landesrecht ablehnt. In dem an den FDP-Fraktionsvorsitzenden gerichteten Brief bedankt sich der Ministerpräsident, dass „Ihre Fraktion weiterhin an einer Kompromisslösung hinsichtlich der Verankerung einer Schuldenbremse im Grundgesetz interessiert ist“. Es habe aber laut Kretschmann „gute Gründe, dass wir uns derzeit für die Ausschöpfung der vom Grundgesetz eingeräumten Übergangsfrist entscheiden mussten“. Nach den Worten von Rülke hat der Ministerpräsident die Opposition öffentlich zu gemeinsamen Gesprächen mit dem Ziel eingeladen, einen Kompromiss zu finden. Nun sei festzustellen, dass sich die Landesregierung „keinen Millimeter bewegt und auf Ihrem Ausgangspunkt beharrt, bis zum Jahr 2020 6,4 Milliarden Euro neue Schulden zu ma-chen“. Rülke: „Es ist schlechter Stil des Ministerpräsidenten, zu Kompromissgesprächen einzuladen und sich dann völlig unbeweglich zu zeigen.“

Der Ministerpräsident beteuert in seinem Brief, dass „die Nutzung der Übergangsregelung . . nichts mit fehlendem Sparwillen der Landesregierung zu tun“ habe, „sondern schlicht der Anerkennung der haushaltswirtschaftlichen Realität geschuldet“ sei. „Ich bedauere, dass es derzeit wohl keinen Weg eines Kompromisses zur Verankerung einer Schuldenbremse in der Landesverfassung gibt“, so Kretschmann weiter.Nach den Worten von Rülke wäre die FDP-Landtagsfraktion bereit gewesen, über ihren Ausgangspunkt Verankerung der Schuldenbremse im Jahr 2013 und sofortige Neuverschuldung Null zu verhandeln. So hätte man sich in der Mitte treffen können – beispielsweise 3,2 bis 3,4 Milliarden Euro Neuverschuldung und das Jahr 2016 als Endpunkt jeglicher Neuverschuldung. Rülke: „Kretschmann lässt jetzt die Katze aus dem Sack. Ein Kompromiss nach grün-roter Lesart heißt, wir machen die Vorgaben, und die Opposition hat dann unsere Vorgaben eins zu eins zu übernehmen.“

Ausweitung der Schuldengrenze für FDP-Landtagsfraktion nicht akzeptabel – Zur heute bekannt gewordenen Absicht der Landesregierung, die Grenze zur Aufnahme neuer Schulden von 6,6 auf 8,8 Milliarden auszuweiten, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: “Die grün-rote Landesregierung benimmt sich immer dreister, als sie es bisher schon tut: Zuerst kommt sie trotz Rekord-Steuereinahmen nicht ohne neue Schulden aus. Dann scheitert sie an den selbst gesetzten Einsparzielen und jetzt will Grün-Rot auch noch die Grenze zur Aufnahme weiterer Schulden um 2,2 Milliarden Euro ausweiten. Dies ist für die FDP-Landtagsfraktion nicht akzeptabel.

Während andere Bundesländer ihre Schulden abbauen, macht sich Grün-Rot in Baden-Württemberg zur Umsetzung ihrer Klientelpolitik den Staat zur Beute.”

Die Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke und Peter Hauk gehen davon aus, dass eine Verständigung der Fraktionen im Landtag möglich erscheint – „Nach dem heutigen fraktionsübergreifenden Dialog zur Verankerung einer Schuldenbremse in der Landesverfassung gehen wir davon aus, dass eine Verständigung aller Fraktionen im Landtag möglich erscheint“, sagten die Fraktionsvorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk MdL, und der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, am Freitag (14. September) in Stuttgart.

Über den Inhalt der Verhandlungen sei Vertraulichkeit vereinbart worden, von daher könne über den Verlauf der Gespräche nicht im Detail berichtet werden.„Wir sind übereingekommen, dass auf Arbeitsebene weitere Gemeinsamkeiten, aber auch strittige Punkte weiter erörtert werden sollen. Die Verhandlungen auf politischer Ebene sollen alsbald fortgesetzt werden. Die Gesprächsatmosphäre war sehr konstruktiv, so dass wir davon ausgehen, dass parallel zur beginnenden Haushaltsberatung die Gespräche weiter fortgesetzt werden können“, betonten Hauk und Rülke.

Landtag berät Gesetzentwurf der FDP-Fraktion – Mehr Rechtssicherheit schaffen – In einer Landtagsdebatte über einen Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion hat sich der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke dafür ausgesprochen, den Kommunen des Landes spekulative Finanzderivatgeschäfte zu untersagen. „Finanzgeschäfte, die auf Ge-winnerzielung ausgerichtet sind, müssen klipp und klar verboten werden“, sagte Rülke. Und: „Dieses Verbot soll in Paragraph 77 der Gemeindeordnung explizit verankert und durch die Rechtsfolge der Nichtigkeit verbotswidriger Geschäfte wirksam ausgestaltet werden“. Damit gehe der Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion über die Regelungen der Gemeindeordnung und der Kommunalaufsicht hinaus. Schadenersatzansprüche könnten nicht mehr mit dem Hinweis auf (angeblich) ausführliche Beratungsgespräche, in denen die Funktionsweise wie die Risiken entsprechender Produkte umfassend dargestellt worden seien, abgewehrt werden. Somit werde ein wirksamer Beitrag zur Rechtssicherheit geleistet.

„Damit ist zugleich sichergestellt, dass Banken kein Interesse mehr daran haben könnten, Kommunen entsprechend spekulative Papiere zu verkaufen“, so Rülke weiter. Aufgrund von Verweisungen in den einschlägigen Gesetzen gelte die Vorschrift auch für Landkreise, Zweckverbände und Eigenbetriebe. Für kommunale Unternehmen in privater Rechtsform werde Paragraph 102 der Gemeindeordnung entsprechend ergänzt.Aus Rülkes Sicht sei diese Initiative notwendig, weil in den vergangenen Jahren zunehmend kommunale Kämmerer durch Banken geködert wurden, solche Geschäfte abzuschließen, um angeblich Zinsen zu sparen. „Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir ein Mehr an Rechtsklarheit“, so der Fraktionsvorsitzende. Das Aufkommen von Derivategeschäften auf kommunaler Ebene mache eine klarstellende gesetzliche Regelung notwendig. Künftig solle nur noch die Absicherung von Zinsänderungsrisiken zulässig sein.

FDP-Fraktion begrüßt geplante Verankerung der Schuldenbremse in Landesverfassung – Zur Vorstellung des Gutachtens der Hertie School of Governance im Auftrag des Finanzministeriums sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion sieht sich durch das Gutachten in ihrer Position bestärkt, die Schuldenbremse in die Landesverfassung zu übernehmen und dadurch dem Parlament ein Notwehrrecht gegen die Schuldenpolitik der Landesregierung einzuräumen. Allerdings wäre die Schuldenbremse schon seit 2011 in der Landesverfassung verankert, wenn sich Grün-Rot dieser Forderung der FDP nicht verweigert hätte. Deshalb dient das Gutachten Finanzminister Schmid vor allem als Alibi, im Haushalt 2013/14 nicht ausreichend zu konsolidieren, sondern neue Schuldenberge anzuhäufen.“ Rülke kritisierte, dass sich Finanzminister Schmid bei Hertie ein Gefälligkeitsgutachten gekauft habe mit dem Ziel, weitere Schulden zu machen. Schwarz-Gelb hätte im Jahr 2007 aus gutem Grund einen Schuldendeckel für Baden-Württemberg beschlossen. Nun lasse sich Grün-Rot mit pseudowissenschaftlichen Argumenten ein Alibi für dessen Aushebelung verschaffen.

Kretschmann will der Georgios Papandreou der Grünen werden – Zur Absicht von Ministerpräsident Kretschmann, die Schuldenbremse im Landesgesetz auszuschalten, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das Eingeständnis des Ministerpräsidenten, die Regelungen der Landeshaushaltsordnung zum Haushaltsausgleich ohne Kreditaufnahme in den künftigen Jahren nicht einhalten zu wollen, stellt eine Bankrotterklärung grün-roter Landespolitik dar. Alles Gerede von Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit in der Haushaltswirtschaft erweist sich als Lug und Trug. Das ist gerade vor dem Hintergrund der Staatsschuldenkrise im Euro-Raum ein Skandal ersten Ranges. Den Haushalt 2012 in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen gewaltig aufzublähen und dann für die kommenden Jahre Alarm zu schlagen, spricht für sich. Ich bleibe dabei, Winfried Kretschmann will der Georgios Papandreou der Grünen werden.“

– Zur Ankündigung von Ministerpräsident Kretschmann, nach zwei Jahren ohne neue Schulden in den Jahren 2013 und 2014 wieder neue Kredite aufzunehmen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der letzte Grieche Baden-Württembergs lässt die Maske fallen. Wie soll Baden-Württemberg jemals die Schuldenbremse einhalten, wenn zu Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen und boomender Konjunktur Milliarden an neuen Schulden angekündigt werden, nur um grün-rote Prestigeprojekte zu finanzieren.“

Schluss mit „moderierendem Abwarten von Kretschmann“ – Baden-Württemberg droht Rekordzahlung – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer Finanz- und Wirtschaftsdebatte des Landtags die Landesregierung aufgefordert, durch einen Kabinettsbeschluss eine Klageabsicht gegen den Länderfinanzausgleich zu untermauern. Angesichts einer im Landeshaushalt veranschlagten Einzahlung von 2,4 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich muss mit dem „moderierenden Abwarten von Ministerpräsident Kretschmann Schluss sein“, sagte Rülke. Denn diese Summe wäre die zweithöchste Zahlung, die Baden-Württemberg je hat leisten müssen. Die Drohung der nordrhein-westfälischen Ministerpräsidentin Kraft, im Falle einer Klage ‚alles auf den Tisch zu bringen‘, „kann uns kalt lassen“, sagte Rülke. Denn bei dem von Frau Kraft angesprochenen Umsatzsteuerausgleich gehöre Baden-Württemberg zu den Ländern, die in den Ausgleich einzahlen: rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Und bei den Leistungen des Bundes für den Hochschulbau, die Bildungsplanung, die GVFG-Förderung (Gemeindeverkehrsfinananzierungs-Gesetz) und den Wohnungsbau sei der baden-württembergische Anteil insgesamt nicht über dem Durchschnitt. Rülke: „Die Chefin des Schulden-Landes Nordrhein-Westfalen kann uns nicht bluffen. Angesichts der aktuellen Äußerungen aus Bayern kann es nur heißen: Klage jetzt!“

In der Debatte über den Landeshaushalt zog der Fraktionsvorsitzende und finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher Hans-Ulrich Rülke ein bitteres Fazit: „Die Reden aus der Zeit, als Grün und Rot in der Opposition waren, scheinen vergessen. Kretschmann und sein Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid haben Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit in die fernere Zukunft vertagt. Die Schuldenbremse des Grundgesetzes auch in unserer Landesverfassung zu verankern, früher eine ständig wiederkehrende Forderung des Abgeordneten Kretschmann, ist für Grün-Rot nicht mehr opportun. Die Ankündigung der Landesregierung, die Vorschriften des Grundgesetzes erst zum letztmöglichen Termin im Jahr 2020 verbindlich werden zu lassen, stellt Baden-Württemberg auf eine Stufe mit den Oberschuldenmachern in Nordrhein-Westfalen – das hat unser Land nicht verdient.“