Karrais: Zwei Mal fragen ist ein Mal zu viel
Die Vorteile der Digitalisierung werden durch das verhaften in der alten Welt zu Nichte gemacht.
Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg und weiterer Vorschriften“ meint der digitalpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais:
„Die Vorteile der Digitalisierung werden durch das verhaften in der alten Welt zu Nichte gemacht. Zu oft sind Daten zwar vorhanden, dürfen aber in den veralteten Strukturen unserer Verwaltung nicht weitergegeben werden. Solange das nicht gelöst ist, bringt die beste Digitalisierung nichts.
Informationen, die der Staat hat, dürfen kein zweites Mal angefordert werden. Die Änderungen im Landesrecht, die auf die Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und des E-Government-Gesetz des Bundes zurückzuführen sind, sind ein längst überfälliger Schritt. Es ist allerhöchste Zeit, dass das Land eine Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips schafft, denn zweimal fragen, ist einmal zu viel.
Damit das Once-Only-Prinzip aber konsequent umgesetzt werden kann, brauchen wir mehr: Wir brauchen ein Mehrfacherhebungsverbot von Daten und Dokumenten. Die zentrale Datenhaltung muss beim Land liegen und der Zugriff für die Kommunen online erfolgen. Diese können bereits vorhandene Daten automatisiert aus den Registern und Datenbeständen abrufen und sie für die jeweilige Verwaltungsleistung nutzen.“


