Bonath: Soli mag nicht verfassungswidrig sein, leistungsfeindlich ist er allemal
Entscheidung ändert nichts am Reformbedarf.
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag erklärt der finanzpolitische Sprecher, Frank Bonath:
„Die Richter in Karlsruhe haben entschieden, dass die Rechtsgrundlage des Solidaritätszuschlags nicht mit Ende des Solidarpakts 2019 weggefallen sei. Vielleicht nicht die Rechtsgrundlage, aber sicher eine schlüssige Begründung. Ist doch der Bedarf heute in allen Teilen Deutschlands hoch. Die nächste Bundesregierung sollte sich ehrlich machen und dafür eine Alternative finden – aus unserer Sicht am besten die Abschaffung. Denn unsere Wirtschaft braucht Entlastung von dieser Mittelstandssteuer.
Auch das Gericht verlangt, den Soli nicht für alle Zeiten zu erheben. Aber eine Vorstellung für ein Enddatum hat es bedauerlicherweise nicht genannt. Am Ende ist der Soli ein Beispiel dafür, wie schwer sich Union und SPD tun, einmal eingeführte Steuern wieder abzuschaffen. Alle Schwüre für eine ´Begrenzung´ der Vergangenheit sind Makulatur. Dies darf sich jeder merken, wenn mal wieder über Ähnliches diskutiert wird.“