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Arbeitskreis Finanzen und Haushalt

Einnahmen und Ausgaben im Haushalt des Landes Baden-Württemberg sind der in Geld gegossene Politikentwurf einer Landesregierung. Wir setzen in Zeiten guter Steuereinnahmen mit einer konsequenten Schuldentilgung einerseits und Vorschlägen zu Steuersenkungen andererseits liberale Akzente. Wenn im Jahr 2020 die Schuldenbremse greift und die Landespolitik nicht mehr auf Schuldenmachen zurückgreifen kann, müssen klare Prioritäten gesetzt sein: Schuldentilgung, um den nächsten Generationen Spielräume zu verschaffen und Investitionen in die zukünftigen Grundlagen unserer wirtschaftlichen Entwicklung wie Bildung und Zukunftstechnologien.

Themen

Finanzen und Haushalt

Abgeordnete

Frank Bonath

Tel.: +49 711 2063-9200
Mail: frank.bonath@fdp.landtag-bw.de
Themen:EnergieFinanzenKlima und Umwelt

Stephen Brauer

Tel.: +49 711 2063-9300
Mail: stephen.brauer@fdp.landtag-bw.de
Themen:FinanzenKulturpolitik

Rudi Fischer

Tel.: +49 711 2063-9310
Mail: rudi.fischer@fdp.landtag-bw.de
Themen:FinanzenHaushaltLändliche RäumeSoziales

Mitarbeiter

Sebastian Haag

Parlamentarischer Berater für Haushalt und Finanzen; Glücksspiel, Kommunales, Beamte und Medien
Tel.: +49 711 2063-9022
Mail: sebastian.haag@fdp.landtag-bw.de
Themen:FinanzenGlücksspielHaushaltKommunenMedienpolitik

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Beispiel 1: Herabsetzung der Anzahl an Fahrradstellplätze, die zu schaffen sind
Beispiel 2: Das Bildungszeitgesetz könnte komplett abgeschafft werden. Alternativ könnte die Zahl an Freistellungstagen (aktuell 5 pro Jahr) reduziert werden, nur eine Förderung für berufliche Qualifizierungen berücksichtigt werden oder Arbeitnehmer verpflichtet werden, Bildungsurlaub durch eigene Urlaubstage zu ergänzen („Matchingpflicht“).

Beispiel 1: Pflicht zur Schaffung von wettergeschützten Fahrradstellplätzen; erhöht Platzbedarf und steigert damit Baukosten
Beispiel 2: Das Recht auf Bildungsurlaub, gerade auch für Qualifizierungsmaßnahmen fernab des Berufs (bspw. fürs Ehrenamt, für Demokratiebildung), verursacht bei den Unternehmen hohe Kosten, ohne dass diese einen Nutzen davon haben, sowie ermuntert dazu, Bildungsurlaub auch als freizeitorientierte Maßnahme zu nehmen.

Beispiel 1: Landesbauordnung, §37, Abs. 2
Beispiel 2: Bildungszeitgesetz insgesamt

Beispiel 1: Bauen, betroffen sind damit Bauherren, geregelt wird es durchs Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Beispiel 2: Recht auf Bildungszeit, betrifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber

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