Bei den ganzen neuen Schuldenmöglichkeiten darf man die Altschulden nicht vergessen.


Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath, erklärt in der Landtagsdebatte zu vergangenen Schulden aus der Corona-Zeit:

„Bei all der grün-schwarz-roten Euphorie, die wir gestern zu den neuen Schuldenmöglichkeiten aus dem Bund hier vernehmen konnten, sollte ein Blick auf unsere Altschulden und die dadurch heute schon existierenden Zins- und Tilgungsverpflichtungen dringend geboten sein.

Der letzte große Schuldenturbo war die Corona-Pandemie und der daraus folgende Abschwung, für die die Landesregierung fast 15 Milliarden Schulden gemacht hatte und unseren Schuldenstand im Land damit auf 60 Milliarden Euro trieb – so viel wie ein Jahr des Landeshaushalts.

Wie wir alle wissen folgen auf Schulden Steuererhöhungen so sicher wie das Amen in der Kirche. Daher sollte sich ein Hochsteuerland wie Deutschland doch mal die Frage stellen, ob hier nicht ein Zusammenhang besteht? Dazu werden uns die Fachkräfte fehlen, wenn die Rückzahlung ansteht – stehen wir doch als Gesamtstaat mitten in einer riesigen Verrentungswelle.“

Auch die größten Schuldenmittel verpuffen, wenn die Regelungen nicht verschlankt werden.


Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath, erklärt in der Aktuellen Debatte der SPD zu den Schulden-Infrastrukturmilliarden und der landesseitigen Verwendung:

„Die SPD feiert die Schuldenmilliarden des Infrastruktur-Schuldentopfs, dabei ist sie wesentlich dafür verantwortlich, dass dieser Investitionsstau entstanden ist, regiert sie doch nahezu ununterbrochen seit 1998.

Dabei wirft die SPD dem Finanzminister ständig vor, noch auf einem Milliardenschatz zu sitzen. Dann sollte man doch zuerst diese Mittel verwenden, bevor man neue Schulden fordert.

Klar ist aber, wenn man in unser schwerfälliges Planungs- und Genehmigungssystem einfach nur mehr Geld hineinwirft, dass dann keine besseren Ergebnisse erzielt werden – ein Bürokratieturbo par excellence. Ohne Beschleunigungsinitiativen auf Bundes- und Länderebene verpufft dieser Effekt- und unsere Kinder haben nicht nur die Schulden zurückzuzahlen, sondern auch nichts dafür erhalten.“

Wenn der Ministerpräsident die neuen Schulden ohnehin nicht nutzen will, kann man zum alten Verfassungsrecht zurückkehren.


In der Aktuellen Debatte auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion zum Thema „Steht die Landesregierung noch zur Schuldenbremse in der Landesverfassung?“ erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Der Bundestag hat direkt in die Landesverfassung eingegriffen. Er hat Landesverfassungsrecht außer Kraft gesetzt und zusätzliche Spielräume für Neuverschuldung geschaffen. Die Länder sollen in einer ´Strukturkomponente´ zusammen 0,35 Prozent bezogen aufs Bruttoinlandsprodukt anlasslos aufnehmen dürfen, im Moment ungefähr 15 Milliarden Euro.

Die Landesregierung hat diesen Eingriff in den Föderalismus im Bundesrat einfach durchgewunken, obwohl der Ministerpräsident sonst großen Wert auf die föderale Selbstbestimmung legt, beispielsweise im Bildungsbereich.

Wir halten es für politisch und rechtlich schwierig, wenn eine Landesregierung, die nur mit einfacher Mehrheit regiert, einfach im Bundesrat die Verfassung ändert. Und das auch noch, ohne den Landtag darüber auch nur zu informieren.

Der Ministerpräsident hat angekündigt, diese neuen Verschuldungsspielräume nicht zu nutzen. Das begrüßen wir. Dann kann man aber auch die bisherige Verfassungslage widerherstellen.

Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, eine Initiative auf den Weg zu bringen, die das Ziel hat, die Schuldenbremse in der damals vom Landtag beschlossenen Form widerherzustellen.“

FDP/DVP-Fraktion möchte gerechteres Modell wie in Bayern umsetzen.


Bei der Fraktionsveranstaltung zu den Auswirkungen und Konsequenzen der grün-schwarzen Grundsteuerreform erklären Nico Weinmann, stv. Vorsitzender und lokaler Abgeordneter in Heilbronn sowie Stephen Brauer, der Grundsteuer-Experte der Landtagsfraktion, den Bürgerinnen und Bürgern die wesentlichen Schwächen des grün-schwarzen Modells:

 

Weinmann: „Die von den Besuchern geschilderten zahlreichen konkreten Fälle bestätigen das bereits im Gesetzgebungsverfahren absehbare Grundsteuer-Desaster der grün-schwarzen Landesregierung. Auch in der Region Heilbronn gibt es massive Verwerfungen mit nicht selten einer Vervielfachung der geforderten Grundsteuerzahlung. Bei näherer Betrachtung wird schnell klar, warum die Fokussierung am Bodenwert nicht als sachdienlich gelten kann. Da die Entscheidungen der Gutachterausschüsse für die Bewertung des Bodenrichtwerts alleinentscheidend sind, ist es nicht hilfreich, wenn die Bewertungsvorgaben von Bundes- und Landesregierung die Realität nicht abbilden, etwa wenn sogenannte atypische Grundstücke oder Grundstücksteile mit Bauverboten trotzdem als vollwertiges Baugrundstück bewertet werden.“

 

Brauer: „Neben unseren Versuchen, innerhalb dieses verkorksten Systems für die Bürger einige Verbesserungen möglich zu machen, womit wir regelmäßig an grüner und schwarzer Unbeweglichkeit scheitern, fordern wir ein anderes Berechnungsmodell auf Basis der Grundstücks- und Gebäudeflächen wie in Bayern, welches ohne die anfällige Bodenwertberechnung auskommt. Nach allen Erfahrungen ist dies ein wesentliches gerechteres und weniger fehleranfälligeres Modell, sind doch die Flächen dabei präzise festgestellt.

Ich rufe die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen auf: hören Sie einmal auf die Bevölkerung und verändern Sie endlich das System!“

 

Entscheidung ändert nichts am Reformbedarf.


Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag erklärt der finanzpolitische Sprecher, Frank Bonath:

 

„Die Richter in Karlsruhe haben entschieden, dass die Rechtsgrundlage des Solidaritätszuschlags nicht mit Ende des Solidarpakts 2019 weggefallen sei. Vielleicht nicht die Rechtsgrundlage, aber sicher eine schlüssige Begründung. Ist doch der Bedarf heute in allen Teilen Deutschlands hoch. Die nächste Bundesregierung sollte sich ehrlich machen und dafür eine Alternative finden – aus unserer Sicht am besten die Abschaffung. Denn unsere Wirtschaft braucht Entlastung von dieser Mittelstandssteuer.

Auch das Gericht verlangt, den Soli nicht für alle Zeiten zu erheben. Aber eine Vorstellung für ein Enddatum hat es bedauerlicherweise nicht genannt. Am Ende ist der Soli ein Beispiel dafür, wie schwer sich Union und SPD tun, einmal eingeführte Steuern wieder abzuschaffen. Alle Schwüre für eine ´Begrenzung´ der Vergangenheit sind Makulatur. Dies darf sich jeder merken, wenn mal wieder über Ähnliches diskutiert wird.“

 

Ministerpräsident inszeniert sich als Mahner und dreht dann seine eigene Reform zurück.

Zur heutigen Abstimmung im Bundesrat zur Grundgesetzänderung mit dem Ziel riesiger neuer Schulden auch für die Bundesländer erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Frank Bonath:

„Die heute zur Grundgesetzänderung in der Länderkammer sprechenden Ministerpräsidentinnen und -präsidenten baden Berlin in Krokodilstränen. Die weitreichenden Änderungen der Schuldenbremse beklagen sie zwar, stimmen aber trotzdem gerne zu – gibt es ihnen doch die Möglichkeit, gegen ihre Landtage ihre eigenen Schuldenaufnahmemöglichkeiten zu erhöhen. Und dann kommen noch die Infrastrukturschulden, wo man geschickt eigene Programme unterbringt, damit Gelder für Konsum frei werden. Das Kriterium der Zusätzlichkeit für die Investitionen gilt nämlich explizit nur für den Bundeshaushalt. Grundlose Schulden und dazu noch weitere Milliarden – mit diesem süßen Gift bekommt man auch Winfried Kretschmann auf seine Seite. Man kann jetzt schon die Uhr danach stellen, wann Grüne und CDU in Baden-Württemberg einen Nachtragshaushalt zur Vereinnahmung der Neuschulden vorlegen.“

 

Finanzministerium schafft es nicht, Möglichkeiten zu schaffen, um Ungerechtigkeiten zu beseitigen.

Zur immer weiter schwelenden Debatte um die teilweise riesigen Zusatzbelastungen für viele durch die neue grün-schwarze Grundsteuer erklärt der Grundsteuer-Experte der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Dass die Belastung insbesondere der Ein- und Zweifamilienhäuser gestiegen ist, wurde für viele Eigentümer und Mieter spätestens mit dem Versand der Grundsteuerbescheide offensichtlich.

Allerdings sind weiterhin viele Fragen ungeklärt. Beabsichtigt die Landesregierung eine Kostenübernahme falls man durch ein Gutachten nachweist, dass die Bewertung durch den Gutachterausschuss um mehr als 30 Prozent danebenliegt? Kann auch der Mieter ein solches Gutachten einholen? Kann der Mieter den Vermieter beauftragen, ein Gutachten einzuholen? Sind die Gutachtenkosten, ebenso wie die Grundsteuer selbst, umlagefähig? Muss man ein Gutachten nach sieben Jahren erneuern und reicht eine Aktualisierung oder muss es gänzlich neu erstellt werden?

Neben der grundsätzlichen Mehrbelastung bestimmter Gruppen von Immobilienbesitzern durch das sogenannte Bodenwertmodell wirft dieses viele zusätzliche Fragen auf, deren Beantwortung die Landesregierung den Bürgerinnen und Bürgern bislang schuldig bleibt. Alle unsere Vorschläge, hier Verbesserungen vorzunehmen, werden von Grünen und CDU immer abgelehnt, obwohl die Probleme für jeden augenfällig sind.“

Kretschmann kann morgen im Bundesrat zustimmen, aber die Rechtmäßigkeit seines Tuns bleibt vorerst ungeklärt.

Die Entscheidung des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs zum Antrag der FDP-Landtagsfraktion mit dem Ziel, die Zustimmung des Landes Baden-Württemberg zur Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz ohne vorherige Befassung des Landtags zu untersagen, kommentiert der Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, folgendermaßen:

„Nach wörtlicher Auffassung des Verfassungsgerichts ‚streiten für den Erlass einer einstweiligen Anordnung keine gewichtigeren Gründe als dagegen.‘ Deshalb hat das Gericht davon abgesehen, dem Ministerpräsidenten am morgigen Tage seine Zustimmung zu einer Veränderung der Schuldenbremse unseres Landes im Bundesrat zu untersagen.

Mit anderen Worten ist also letztlich offen, ob in einem Hauptsacheverfahren die FDP oder die Landesregierung obsiegen wird.

Das Gericht erkennt ausdrücklich an, dass die Klage der FDP sowohl zulässig als auch begründet sein könnte.  Wir werden nun das weitere Vorgehen juristisch prüfen. Aus unserer Sicht lohnt es sich, die Rechte des Parlaments gegen eine Landesregierung zu verteidigen, die die Schuldenbremse in der Landesverfassung ohne Mitwirken des Landtags opfert, um immer noch mehr Schulden machen zu können.“

 

 

Verfassungsgerichtshof soll Ministerpräsident Kretschmann zur Landestreue verpflichten.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, sagt zur Fraktionsklage auf einstweilige Anordnung durch den Verfassungsgerichtshof hin zu Ministerpräsident Kretschmann:

„Der Bundestag hat heute beschlossen, das Grundgesetz unter anderem so zu ändern, dass die Länder – ohne Änderungen ihrer Landesverfassung – eine neue Verschuldungsmöglichkeit zu bekommen, ohne dass dafür ein Grund vorliegt.

Damit diese Änderung wirksam wird, muss es eine Mehrheit im Bundesrat geben. Ministerpräsident Kretschmann hat angekündigt, hier zustimmen zu wollen. Damit gibt er die Rechte des Landtags von Baden-Württemberg preis, ohne dafür ein Mandat zu haben.

Damit er dies nicht kann, wollen wir eine Anordnung des Verfassungsgerichtshofs erwirken, die ihn hier auf den Pfad der Tugend zurückführt. Traurig, dass man dafür die Hilfe von Gerichten bemühen muss.“

 

Durchgriff des Bundes auf die Fiskalregeln der Länder verletzt die Autonomie Baden-Württembergs

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, sagt zur notwendigen Zustimmung des Bundesrates zur beabsichtigen Rekordverschuldung des Bundes und den Folgen für das Land Baden-Württemberg:

„Der Bund gestaltet nun die neue Schuldennorm für die Länder so aus, dass diese unmittelbar gilt und die Länderparlamente gar nicht gefragt werden. Ein Ministerpräsident, der sich so gerne mit seiner Arbeit für die Eigenständigkeit der Bundesländer schmückt, zum Beispiel beim Bildungs-Föderalismus, darf solchen Durchgriffsplänen des Bundes im Bundesrat nicht zustimmen.

Zitat aus dem vereinbarten Art. 109 GG (Grundgesetz): ‚Bestehende landesrechtliche Regelungen, die hinter der gemäß Satz 7 festgelegten Kreditobergrenze zurückbleiben, treten außer Kraft.‘

Eine Schuldenaufnahmemöglichkeit an den Länderverfassungen und damit den Länderparlamenten vorbei konterkariert alles, was er bisher zum Verhältnis Bund-Länder von sich gegeben hat. Nicht nur auf Kosten unserer Kinder, sondern auch auf Kosten des Föderalismus – will Winfried Kretschmann wirklich so in Erinnerung bleiben?“

Linke Schuldenpolitik von Schwarz bis Rot ruiniert die Staatsfinanzen unserer Kinder.


Zu den aktuellen Entwicklungen um den Bruch der Schuldenbremse im Bund erklärt der finanzpolitische Sprecher, Frank Bonath:

 

„Es kommt so wie erwartet: die Grünen lassen sich mit einem grünen Feigenblatt in eine unfassbare Schuldenaufnahme ziehen, die ihr ganzes Gerede von Nachhaltigkeit ad absurdum führt.

Nur die Ankündigung der Pläne kostete den Bund schon mehrere Milliarden an Mehrzinsausgaben. Und genau zu dem Zeitpunkt, wenn diese riesigen Summen getilgt werden müssen, gehen die letzten Babyboomer in die Rente. Es ist also völlig unklar, wer mit welcher Wirtschaftsleistung das denn dann zurückzahlen soll.“

 

Unsere Kinder dürfen jetzt die Sanierung ihrer eigenen Schulen bezahlen.


Zur Aktuellen Debatte um die Schuldenpläne im Bund und die Auswirkungen aufs Land erklärt der finanzpolitische Sprecher, Frank Bonath:

 

„Das Grüne und CDU im Land die Schuldenpläne im Bund begrüßen, war vorhersehbar, sollen doch für Baden-Württemberg sowohl Gelder für Investitionen als auch eine zusätzliche Schuldenaufnahmeregel herausspringen. Klar, müssen die Wahlversprechen-Brecher im Bund die Zustimmung der Länder im Bundesrat ja einkaufen. Und wir wissen ja schon aus den Haushaltsberatungen im vergangenen Jahr, dass Grüne und CDU im Land keine Skrupel haben, jede Rücklage zu plündern und jede Schuldenmöglichkeit auszunutzen, nur um nicht sparen zu müssen.

Und die von z.B. Fraktionsvorsitzenden Hagel in Richtung Berlin geforderten Sparmaßnahmen oder Tilgungspläne für die riesigen Schulden sind nirgendwo am Horizont zu sehen, das Wort „Sparen“ kommt einmal im Sondierungspapier vor. Das reicht noch nicht mal für ein Feigenblatt.

Und jeder weiß, dass in Berlin seitherige Investitionen nun mit Schulden finanziert werden, damit die dort seither eingestellten Mittel für die Konsumausgaben an anderer Stelle frei werden.

Dabei ist ja völlig unklar, ob und wie die Mittel überhaupt an den Mann kommen, fehlt es doch heute schon an Planern und Ausführenden für die angedachten Projekte. Nur eines ist klar: wir lassen jetzt unsere Kinder die Sanierung ihrer eigenen Schulen bezahlen. Dieses altbekannte schwarz-rote Verständnis von Nachhaltigkeit, bei dem man sich im Jetzt nicht einschränken muss, ist eine Ursache unserer aktuellen Lage. Ich habe mich vor den Bundestagswahlen gewundert, warum Friedrich Merz Wahlkampf gegen die FDP macht. Jetzt ist es klar: Eine solche Schuldenorgie kann die CDU nur machen, wenn wir Freien Demokraten nicht im Parlament sind.“

 

Schulden aufzunehmen für Infrastrukturaufgaben, die seit Jahrzehnten bekannt sind, ist schlicht Politikversagen.


Zur Debatte um die Schuldenaufnahme für angeblich neue Infrastrukturprojekte erklärt der finanzpolitische Sprecher, Frank Bonath:

 

„Selten spürt man das Fehlen einer Partei im Bundestag so schnell wie in diesen Zeiten. Es ist klar, dass die Kapriolen der USA eine abgestimmte europäische Antwort erfordern und dafür Geld bereitgestellt werden muss. Gleichzeitig ist das Verhalten von Union und SPD, die fehlende Wahrnehmung ihrer Verantwortung über Jahrzehnte auf allen Ebenen mit nun angeblich notwendigen Schulden ohne Sparanstrengungen zu kaschieren der klare Beweis, dass ihr ganzes Gerede von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit nichts wert ist.

Unsere Kinder jetzt selbst die Renovierung ihrer Schulen bezahlen zu lassen, damit die Babyboomer weiter unseren Wohlstand verfrühstücken können ohne sich einschränken zu müssen, ist im Grunde unglaublich. Kinder haften für Ihre Eltern!

 

Dass Friedrich Merz die Ampelpolitik macht, die SPD und Grüne immer wollten, nur damit er ins Kanzleramt umziehen kann, ist eine der größten Wählertäuschungen der jüngeren Politik. Die Situation ist zu ernst für neurotische CDUler in Machtpositionen. Und die Grünen stampfen jetzt noch öffentlichkeitswirksam mit dem Fuß auf, dabei ist doch anzunehmen, dass hinter den Kulissen mit Union und SPD schon alles klar ist.

 

Und dass nun jeder – und insbesondere die Länder – einen größeren Anteil am Schuldenkuchen für sich fordern, war vorhersehbar. Wenn man sieht, dass im Bund leichtfertig die Finanzen der Zukunft ruiniert werden, will man selbst auch nicht sparen müssen. Und dass CDU und Grüne hier im Land nicht sparen wollen, zeigt ja der aktuelle Doppelhaushalt: alle Töpfe plündern und Schuldentilgung auf die Kinder verschieben – das Modell im Bund hat man hier im Land im Grunde schon umgesetzt.“

Vom Wahlkampf des CDU Tigers bleiben nur noch zwei Bettvorleger.


Aus Sicht des Landes- und Fraktionsvorsitzenden der baden-württembergischen FDP Hans-Ulrich Rülke hat der designierte CDU-Kanzler nun auch sein zweites zentrales Wahlversprechen gebrochen.

 

„Herr Merz hat zunächst im Wahlkampf gebetsmühlenartig die Verteidigung der Schuldenbremse versprochen, um dann der SPD mit der größten Schuldenorgie aller Zeiten entgegenzukommen.“ So Rülke wörtlich.

 

Zum Thema Migration zitiert Rülke den CDU-Kanzlerkandidaten wörtlich: „Ich werde im Falle meiner Wahl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland am ersten Tag meiner Amtszeit das Bundesinnenministerium im Wege der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers anweisen, die deutschen Staatsgrenzen zu allen unseren Nachbarn dauerhaft zu kontrollieren und ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise zurückzuweisen.“ So Friedrich Merz nach dem Anschlag von Aschaffenburg

 

Und nun vereinbare Merz mit der SPD die Einschränkung „in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn“. Man müsse sich schon fragen, für wie dumm Friedrich Merz die Menschen in diesem Lande hält. Es sei hinreichend bekannt, dass natürlich kein Nachbarstaat ein Interesse daran habe, dass auch nur ein illegal Reisender an der deutschen Grenze wieder in das Nachbarland zurückgewiesen werde. Insofern sei jetzt schon klar, dass Lars Klingbeil sein Versprechen erfülle, dass sich nichts ändere.

 

Rülkes Bilanz: „Nach dem Umfallen bei der Schuldenbremse hat Merz auch sein zweites zentrales Wahlversprechen gebrochen. Es wird auch in seiner Kanzlerschaft illegale Einreisen nach Deutschland geben. Friedrich Merz ist als Tiger gesprungen, und nicht einmal zwei Wochen nach der Wahl sind nur noch zwei Bettvorleger übrig.“

Eines stimmt: Friedrich Merz hat Glaubwürdigkeit vor Amtsantritt verspielt.


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich dazu, dass Ministerpräsident Kretschmann das gigantischen Schuldenpaket der möglichen Koalitionäre von CDU und SPD auf Bundesebene begrüßte:

 

„Es überrascht nicht, dass Winfried Kretschmann begeistert von der Aussicht neuer Schulden ist. Wenn er eines beherrscht, dann Schulden machen.

An einer Stelle hat er aber Recht: Friedrich Merz hat mit dieser Schuldenorgie bereits vor Amtsantritt jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.“

 

 

XXL-Landtag verhindern – Steuergeld sparen

XXL-Landtag vermeiden durch Reduktion der Wahlkreise


Während die Politik die Bürgerinnen und Bürger darauf einschwört, dass die Gürtel enger geschnallt werden müssen, droht die Wahlrechtsreform dem Parlament einen Bierbauch zu verpassen. Die Bevölkerung hat weder Verständnis, noch Interesse daran, mit gewaltigen Summen Ausgaben für ein eventuell doppelt so großes Landesparlament zu tätigen, ohne dafür einen demokratischen Mehrwert zu erhalten.


Ein aufgeblähter Landtag bringt nur mehr Kosten, aber nicht mehr Demokratie. Diese Aufblähung wollen wir durch die Übernahme der bewährten Strukturen der 38 Bundestagswahlkreise in das Landtagswahlrecht vermeiden.


Fakten-Check Abend vom 23. Februar 2023.

“Wir wollen, dass der Landtag in Krisenzeiten bei sich selbst spart.”


Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender



Wir streben eine Reduktion der baden-württembergischen Landtagswahlkreise von 70 auf 38 an, indem die Wahlkreisstruktur der Bundestagswahlkreise übernommen werden soll.

Wir hatten im Zuge der Wahlrechtsreform bereits versucht, die Wahlkreise zu reduzieren, um die Gefahr einer Landtagsaufblähung zu vermindern, waren aber an der Ablehnung der Fraktionen von GRÜNEN, CDU und SPD gescheitert.

Hintergrund

Wir streben an, die Anzahl der Wahlkreise von 70 auf 38 zu verringern und damit auch die Anzahl der Direktmandate auf 38 zu begrenzen.

Das hat zur Folge, dass weniger Überhangmandate entstehen können. So wird das Risiko erheblich minimiert, dass nach der nächsten Landtagswahl der Landtag auf über 200 Abgeordnete anschwellen kann.

Warum?

Im Zuge der Wahlrechtsreform hat Prof. Dr. Joachim Behnke die letzte Wahl, die in einem Zweistimmenwahlrecht in Baden-Württemberg erfolgte – die Bundestagswahl am 26. September 2021 – analysiert und anhand des Wahlverhaltens Hochrechnungen erstellt.

Wenn der Landtag statt seiner Sollgröße von 120 Abgeordneten auf 216 Abgeordnete anwächst, kostet das den Steuerzahler ca. 200 Millionen Euro. Zudem wäre der Plenarsaal zu klein und man müsste dafür eine Lösung finden. Wir wollen solche zusätzlichen Kosten mit unserem Vorschlag vermeiden.

Seinen Berechnungen zufolge würde der Landtag mit demselben Stimmverhalten der Bevölkerung wie bei der Bundestagswahl mit dem aktuellen Wahlrecht auf 216 Abgeordnete anschwellen. Das wäre aufgrund der vielen Überhangmandate der stärksten Partei so, die dann mit Ausgleichsmandaten bei den anderen Parteien so lange ausgeglichen werden müssen, bis die Sitzverteilung dem Stärkeverhältnis der Zweitstimmen entspricht. Prof. Dr. Behnke empfiehlt deshalb ca. 40 Wahlkreismandate. Unser Vorschlag mit 38 Wahlkreismandaten würde bei diesem Wahlausgang kein Überhangmandat produzieren und die Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten wäre eingehalten.

Unser Vorschlag

Unser Vorschlag im Zuge der Wahlrechtsreform von 70 auf 60 Wahlkreise zu reduzieren, wurde von uns als Kompromissvorschlag in die Debatte eingebracht, die die vier demokratischen Fraktionen geführt haben. Er entsprach einem Vorschlag, den die Grünen vor einigen Jahren selbst eingebracht hatten und hat sich an dem von den Grünen auf Bundesebene mitgetragenen Vorschlag einer Wahlkreisreduktion auch für die Bundestagswahl orientiert. Die Fraktionen der Grünen, der CDU und der SPD haben das dennoch abgelehnt.

Es gab im Wesentlichen drei Kritikpunkte an unserem Vorschlag, den wir im Zuge der Wahlrechtreform eingebracht hatten. Diese haben wir aufgegriffen und gelöst.

Die Kritikpunkte:


  • Vorschlag nicht weitgehend genug

    Unser Sachverständiger hat ausgeführt, dass die Dämpfungswirkung bei 60 Wahlkreisen nicht hinreichend sei, für eine wirklich wirksame Einhaltung der Sollgröße und hat ca. 40 Wahlkreise vorgeschlagen.

  • Betroffenheit

    Uns wurde vorgeworfen, wir wären persönlich nicht betroffen, weil wir damals offen gelassen haben, welche Wahlkreise wegfallen sollen.

  • Vorschlag zur neuen Wahlkreisstruktur

    Wir würden keinen konkreten Vorschlag unterbreiten, wie eine neue Wahlkreisstruktur aussehen solle, insbesondere vor dem Hintergrund der anzunehmenden Diskussionen darüber, wer dann welches Stück von welchem Wahlkreis bekommt.

Unsere Ideen:


  • Vorschlag nicht weitgehend genug

    Wir schlagen 38 Wahlkreise vor, liegen also im Bereich des Vorschlags des Sachverständigen bzw. sogar leicht darunter.

  • Betroffenheit

    10 von 18 Abgeordneten wären persönlich betroffen.

  • Vorschlag zur neuen Wahlkreisstruktur

    Wir schlagen sehr konkret eine Struktur vor, die bereits bekannt ist und ohne Diskussionen übernommen werden kann.

Wie ist der aktuelle Stand?

Nachdem bereits unser erster Kompromissvorschlag einer Reduktion um zehn Wahlkreise im Zuge der Wahlrechtsdebatte von Grünen, CDU und SPD abgelehnt wurde, waren wir nicht besonders optimistisch, dass ein noch weitergehender Gesetzentwurf beschlossen werden würde. So kam es am 08. März 2023 auch. Nur die FDP-Abgeordneten haben das Risiko in Kauf genommen, durch einen Beschluss unseres Gesetzentwurfs ihr eigenes Mandat verlieren zu können und dafür gestimmt

Beim Dreikönigsparteitag der FDP am 05. Januar 2023 wurde unser eingebrachter Antrag „Arbeitsfähigkeit des Landtags sicherstellen – Aufblähung des Landtags verhindern“ mit großer Mehrheit angenommen. In diesem Antrag sprechen wir uns dafür aus, dass die Landespartei ein Volksbegehren zur direktdemokratischen Durchsetzung unseres Vorschlags starten möge, wenn unser Gesetzentwurf keine Mehrheit im Landtag bekommen sollte.

Dieses Volksbegehren wurde am 24. März 2023 begonnen, das Innenministerium hat ihm aber im Dezember 2023 die Zulassung verweigert.

Am 28. Februar 2025 hat die FDP gegen Innenminister Thomas Strobl vor dem Verfassungsgerichtshof gewonnen. Das Gericht zwingt den Innenminister nun dazu, das Volksbegehren zuzulassen. Leider hat die Nichtzulassung durch den Innenminister und der deshalb notwendige Gerichtsprozess zu einer rund 15-monatigen Verzögerung geführt, die dazu führt, dass bei einem Erfolg des Volksbegehrens dennoch erst zur Landtagswahl 2031 das neue Wahlrecht in Kraft treten kann und Kosten in sechsstelliger Höhe verursacht wurden.

Das Volksbegehren läuft vom 05. Mai bis 04. November 2025. Die amtliche Sammlung, bei der die Bürger auf den Rathäusern aller 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs unterschreiben können, läuft vom 05. Mai bis 04. August. Im gesamten sechsmonatigen Zeitraum des Volksbegehrens können Unterschriften in der sog. „freien Sammlung“ geleistet werden, die bei der Gemeinde abgegeben werden können, in der man seinen Hauptwohnsitz hat. Informationen sowie die Formulare finden Sie bei beim Landesverband der Freien Demokraten Baden-Württemberg unter www.fdpbw.de

FDP zu allen Punkten gesprächsbereit.


Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, begrüßt die Einsicht der CDU, die seit vier Jahren von der FDP-Fraktion vorgebrachten Kritikpunkte an der grün-schwarzen Grundsteuerreform nun ebenfalls erkannt zu haben:

 

„Ich begrüße den Vorstoß der CDU, drei Tage vor der Bundestagswahl offenbar sämtliche in den letzten vier Jahren von der FDP vorgebrachte Kritik an der grün-schwarzen Grundsteuerreform zu übernehmen. Gerne sind wir bereit, das im Jahr 2026 gemeinsam mit der Union in einem schwarz-gelben Kabinett umzusetzen, sofern bis dahin keine Novelle erfolgt.“

 

Dass das Land fast 10% seiner Einnahmen abgeben muss, ist nicht zu begründen.


Zu den aktuellen Zahlen zu den Einzahlungen Baden-Württembergs in den Länderfinanzausgleich erklärt der finanzpolitische Sprecher, Frank Bonath:

 

„Die Frage, inwieweit der neue Länderfinanzausgleich gerechter ist als der alte, ist beantwortet. Die Zahlungen der immer gleichen Geberländer bleiben hoch und an den Verhältnissen ändert sich scheinbar wenig. Betrachtet man allerdings verschiedene Leistungen in den Nehmerländern, wie z.B. kostenlose Kitas, entsteht schon Verwunderung, weil wir uns das vor Ort häufig nicht leisten können. Neben anderen Themen wie Steuerhoheiten etc. gehört dieses Thema dringend auf die Tagesordnung einer neuen Runde der Bund-Länderbeziehungen bzw. einer neuen Föderalismuskommission. Und dazu leistet BW ja auch Ausgleichszahlungen etwa in der gesetzlichen Krankenversicherung.“

 

Ministerpräsident Kretschmann stellt Novelle des Landesgrundsteuergesetzes in Aussicht.


Stephen Brauer, Mitglied des Finanzausschusses für die FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Aussagen des Ministerpräsidenten auf der Regierungspressekonferenz am heutigen Dienstag, wie folgt:

 

„Endlich stellt Ministerpräsident Kretschmann eine Novellierung des Grundsteuergesetzes in Aussicht. Das ist ein überfälliger Schritt, auf den die FDP/DVP Fraktion seit der ersten Vorstellung der grün-schwarzen Grundsteuer für Baden-Württemberg auf allen Ebenen drängt.

 

Nach Einsprüchen und Klagen aufgrund einer Vervielfachung der Steuerbelastung sind Nachbesserungen angezeigt. Sowohl die grundsätzliche Vorgehensweise beim sogenannten Bodenwertmodell, als auch die Frage nach den Kosten der Gutachten, welche die Steuerzahler beibringen sollen, müssen auf den Prüfstand.“

 

Alleine die Landesregierung hat Besteuerung nach Marktwerten und ohne Gebäude zu verantworten.


Stephen Brauer, Mitglied im Arbeitskreis Finanzen der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die die aktuellen Entwicklungen zur Grundsteuer in Baden-Württemberg:

„Nach Erlass der Bescheide ist für viele Immobilienbesitzer das Grundsteuerdebakel offensichtlich geworden. Sie spüren am eigenen Leib, was das grün-schwarze Bodenwertmodell für sie bedeutet. Oftmals ist eine Vervielfachung der Steuerbelastung eingetreten.

Jetzt wird nach Schuldigen gesucht, und oftmals mit dem Finger auf die Kommunen gezeigt. Gemeinderäte und Bürgermeister sollen ausbaden, was die Landesregierung mit ihrem deutschlandweit einzigartigen Modell verbockt hat.

Dass, anders als in Bayern, die aktuellen Marktwerte herangezogen werden und dass das Gebäude bei der Besteuerung außer Acht gelassen wird, haben nicht die Gemeinden zu verantworten, sondern ganz allein grüne Ideologen und schwarze Mitläufer.“

Früher gemachte Schulden wurden in guten Zeiten nicht zurückgeführt und jetzt gibt es keinen Spielraum mehr.


Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, selbst kommunaler Mandatsträger, Frank Bonath, kommentiert die warnenden Worte der scheidenden Bürgermeisterin von Ludwigshafen vor der Finanznot und den Altschulden der Kommunen:

 

„Natürlich ist die Altschuldenproblematik bei vielen Kommunen vor allem außerhalb Baden-Württembergs virulent, aber auch dafür ist die jeweilige Landesregierung verantwortlich. Für Städte und Gemeinden, die schon in vergangenen Zeiten ihre Aufgaben über Schuldenaufnahme finanziert haben, ist die aktuelle Situation noch dramatischer.

Hier sieht man exemplarisch den Wert der Schuldenbremse.  Wer früher den leichten Weg über zusätzliche Kredite gehen konnte und gute Phasen nicht zum Abbau genutzt hat, steht jetzt im Regen. Und genau deshalb fasst man diese Regelungen am besten gar nicht erst an.“

Kreise, Städte und Gemeinden brauchen schnellstmöglich Entlastungen bei den Aufgaben.

Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath, selbst auch kommunaler Mandatsträger, kommentiert die Bilanz des Städtetags zur Schuldensituation der Kommunen:

„Die aktuelle Lage der kommunalen Ebene ist besorgniserregend. Wenn fast 90% aller Städte und Gemeinden keinen ausgeglichenen Haushalt für 2025 vorlegen können, ist das schon weit mehr als alarmierend. Und dies war ja bereits im Jahr 2024 lange absehbar. Und was tut die Landesregierung dagegen? Ein kleines Progrämmchen für kommunale Kliniken, für das man sich noch ständig selbst lobt.

Aber wo wird sie ihrer verfassungsrechtlichen Verantwortung für die Kommunalfinanzen gerecht? Wo ist denn die Initiative im Bund, wenn man die Verbesserung schon nicht selbst bezahlen will? Stattdessen wieder Förderprogramme ohne Ende, anstatt den Kommunen mehr Grundfinanzierung zur Verfügung zu stellen – aber dann könnte man ja keine Minister zur Bescheid-Übergabe vorbeischicken.“

Dreikönig 2025 – Wortlaut der Rede des Landes- und Fraktionsvorsitzenden der Freien Demokraten: 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

liebe Freunde der Freiheit,

ich darf im Namen des Landesverbandes der FDP und der 18 Abgeordneten der FDP/DVP-Landtagsfraktion Ihnen allen ein glückliches, gesundes und der FDP ein erfolgreiches Jahr 2025 wünschen. Ich bedanke mich ganz herzlich für die namentliche Begrüßung der Generalsekretärin und darf neben den ehemaligen Bundeswirtschaftsministern Hans Friderichs und Helmut Haussmann auch den ehemaligen Bundesminister Dirk Niebel willkommen heißen.

Meine Damen und Herren, willkommen in Baden-Württemberg, in einem Bundesland, in dem die Schuldenbremse gilt. Die FDP hat sich an der Implementierung der Schuldenbremse in der Landesverfassung beteiligt. Ich höre jetzt immer von manch anderen, die ebenfalls beteiligt waren, dass man das doch ändern müsse; diese Schuldenbremse lasse zu wenig zu. Jetzt schauen wir uns mal im Einzelnen an, was diese Schuldenbremse zulässt:

Beispielsweise 28 Millionen Euro für eine hundspeinliche Werbekampagne ‚THE LÄND‘, nach dem Motto: ‚Früher hieß es: Baden-Württemberg – Wir können alles außer Hochdeutsch; heute heißt es: Baden-Württemberg: Wir können alles außer Werbung!‘. 900.000 Euro für eine Karikatur eines Landeslogos, das mindestens die Hälfte des Landes Baden-Württemberg, nämlich die Badener und Kurpfälzer, unterschlägt. Wer sich das leisten kann, meine Damen und Herren, der hat kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem.

Willkommen im Land Baden-Württemberg, in dem die Schuldenbremse eine Gesamtverschuldung von 60 Milliarden Euro zulässt, 1,3 Milliarden neue Schulden trotz Milliarden nicht ausgegebener Rücklagen. Wer sich dieses leisten kann, meine Damen und Herren, hat kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem.

Willkommen im Land Baden-Württemberg, in dem Winfried Kretschmann es in 15 Jahren Amtszeit geschafft hat, das Volumen des Haushaltes mehr als zu verdoppeln, die Beschäftigten in den Landesbetrieben um 50% auszuweiten und die Beschäftigten in den Ministerien um mehr als 50%. Meine Damen und Herren, wer sich das leisten kann, hat kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem.

Und jetzt komme ich zu meinem Lieblingsbeispiel: Wenige hundert Meter von hier entfernt befindet sich das Bahnprojekt Stuttgart 21. Ein Vorteil dieses Bahnprojektes ist es, dass ein komplett neues Stadtviertel geschaffen wird, das Rosensteinquartier, mit der Zielsetzung, bis zu 7.500 Wohneinheiten für die Menschen zu bauen. Wäre da nicht die Novellierung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, § 23, bei dem auf grünes Betreiben hin die Entwidmung von Eisenbahnflächen nicht mehr möglich sein soll. Denn im grün regierten Absurdistan ist ja die Eisenbahn wichtiger als der Mensch. Wir und die Stadt Stuttgart brauchen möglichst noch in dieser Legislaturperiode, dass dieser Blödsinn wieder geändert wird, meine Damen und Herren.

Und wer den Grünen nicht traut, der kann sich ja die Frage stellen, ob vielleicht oberhalb der Eisenbahn noch was kommt. Da empfehle ich den Blick in den Nordschwarzwald. Es gibt dort im Kreis Calw die Hermann-Hesse-Bahn. Das ist ein Bahnprojekt mit dem Ziel, den Nordschwarzwald besser an die Metropolregion Stuttgart anzubinden. Dazu ist es notwendig, Eisenbahntunnel zu reaktivieren. Wäre da nicht die Fledermaus. Um nachvollziehen zu können, ob mit der Fledermaus angemessen umgegangen wird, hat der NABU den Fledermäusen jetzt die Nägel lackier, um die Flugbahnen verfolgen zu können. Die Lösung, die wir in Baden-Württemberg auf Betreiben der Genehmigungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe gefunden haben, sieht so aus, dass es im Eisenbahntunnel zwei Röhren geben wird, nämlich eine innere für den Zug und eine äußere für die Fledermaus. Kostenpunkt insgesamt rund 200 Millionen Euro, davon für die Fledermaus wohl 70 Millionen. Und wenn Sie sich jetzt die Frage stellen: Woher weiß die Fledermaus, in welche Röhre sie fliegen muss? Heißt die Antwort: Das weiß niemand, wenn es nicht klappt, sind die 200 Millionen in den Sand gesetzt. Willkommen im grün regierten Absurdistan, da kommt erst der Mensch, dann die Eisenbahn und ganz oben die Fledermaus. Wer sich sowas leisten kann, der braucht keine Schuldenbremse abzuschaffen, meine Damen und Herren.

Eine Billion Staatseinnahmen jedes Jahr – damit auszukommen ist ein Gebot sittlicher Reife.

Den nachfolgenden Generationen nicht Schuldenberge zu hinterlassen ist ein Gebot sittlicher Reife.

Zu wissen, dass die Schulden von heute die Steuererhöhungen von morgen und die Investitionshemmnisse von übermorgen sind ist ein Gebot sittlicher Reife.

Und wenn die FDP um die Schuldenbremse zu vereidigen die Regierung verlässt, dann ist das der Nachweis sittlicher Reife, meine Damen und Herren.

Gerne bin ich auch bereit, ein etwas flapsiges Zitat des Schauspielers Viktor de Kowa in diesem Zusammenhang zu bringen, der einmal gesagt hat: ‚Geizhälse können zuweilen etwas unangenehme Zeitgenossen sein, sind aber sehr angenehme Vorfahren.‘

A propos sittliche Reife: Eines Tages werden Historiker nachvollziehen, wie das so war am Ende dieser Ampelregierung. Ich habe ja auch mal Geschichte studiert und irgendwann werde ich dann die Akten wälzen. Ich könnte mir vorstellen, wie der Polizeibericht des Polizeipräsidiums Berlin vom 6.11.2024 aussehen könnte. Ich zitiere: ‚Gegen 21:00 Uhr wurden die Einsatzkräfte zum Bundeskanzleramt gerufen. Dort trafen die einen 66-jährigen Mann an, der sich in einem psychischen Ausnahmezustand befand. Unter Hinzuziehung eines Polizeipsychologen gelang es nach etwa 15 Minuten, den Senior wieder zu beruhigen. Anschließend auf den Grund seines psychischen Ausnahmezustands angesprochen gab der 66-jährige zu Protokoll, er könne sich an nichts erinnern.‘

Aber im Ernst, meine Damen und Herren, zur FDP und sittlicher Reife, Marie-Agnes Strack-Zimmermann: Der Ukraine die Waffen zu verweigern, die sie braucht, um sich gegen russische Aggression zu vereidigen: das ist eine Frage sittlicher Reife!

In der Bundestagsdebatte zur Vertrauensfrage jeden zu beleidigen, der einem gerade einfällt, das ist eine Frage sittlicher Reife!

Und letztlich, meine Damen und Herren, in Hamburger Bankenkreisen mit Amigos zu kungeln und sich hinterher im Untersuchungsausschuss an nichts zu erinnern, das ist eine Frage sittlicher Reife!

Dieser Gerade-noch-Bundeskanzler soll gefälligst vor der eigenen Türe kehren. Die FDP braucht von diesem Herrn keine Ratschläge, meine Damen und Herren.

Und wie sieht es mit seinem grünen noch-Kompagnon aus, Judith Skudelny hat ihn ja schon geschildert, diesen zum Möchtegern-Kanzlerkandidat gewordenen Küstennebel? Der bringt ganz interessante Aspekte der Rechtsgeschichte mit seiner Partei voran. Sie erinnern sich vielleicht an die Erdogan-Böhmermann-Auseinandersetzung. Damals, lieber Marco Buschmann, gab es noch den § 103 des Strafgesetzbuches, den sogenannten Majestätsbeleidigungs-Paragrafen. Hauptsächlich auf grünes Betreiben hin wurde dieser Paragraf weggestrichen, Majestätsbeleidigung sei kein zeitgemäßes Delikt mehr. Wer zeigt denn heute als Anzeigen-Hauptmeister der Republik im Jahr 800 Leute an wegen Majestätsbeleidigung, so dass bei harmlosen Rentnern Hausdurchsuchungen stattfinden? Doch genau dieser Robert Habeck! Das sind Heuchler, meine Damen und Herren und nichts anderes!

Und dann droht uns hier in Baden-Württemberg ein anderer grüner Veteran aus der Ampel, nämlich Cem Özdemir. Der möchte gerne im Autoland Baden-Württemberg Ministerpräsident werden. Wir treten als FDP für synthetische Kraftstoffe ein, weil wir sagen: Nicht der Verrennungsmotor an sich ist das Problem, sondern man muss ihn umweltfreundlich machen. Bisher konnte mir nämlich kein Grüner die Frage beantworten, wie man die Bestandsflotte klimafreundlich macht ohne synthetische Kraftstoffe. Davon hält Cem Özdemir aber nichts, sondern er hat kürzlich auf einem großen Forum erklärt, dass das, was die FDP da von synthetischen Kraftstoffen erzähle, Quatsch sei; er wisse das: synthetische Kraftstoffe seien etwas für das Reagenzglas und nicht für den Tank. Dann wurde ihm die Frage gestellt, woher er das wisse. Die Antwort wird wahrscheinlich Landesgeschichte schreiben, sie war: ‚Weil ich auf der Schule, die ich besucht habe, Physikunterreicht nicht abwählen durfte.‘ Meine Damen und Herren, eine Frage an Cem Özdemir und ein Hinweis: Warum wurde er dann Sozialpädagoge? Und der Hinweis: Synthetische Kraftstoffe im Reagenzglas, lieber Cem Özdemir: Nicht Physik, sondern Chemie.

Und liebe Betina Stark-Watzinger, er ist ja Dein Nachfolger als Bundesbildungsminister. Er läuft jetzt durch die Lande uns klopft sich selbst auf die Schulter, indem er jedem erklärt, dass was die Frau Stark-Watzinger in drei Jahren mit dem Digitalpakt nicht geschafft hat, er in drei Tagen geschafft hätte. Und wie? Indem er den Ländern Milliarden versprochen hat, die er überhaupt nicht hat und mit einer Lösung, die künftige Bundesregierungen nicht bindet. Das ist ein Hochstapler, meine Damen und Herren, den wollen wir in diesem Bundesland nicht als Ministerpräsidenten!

Oder um es mit einem alten polnischen Sprichwort zu sagen: ‚Aschehaufen haben es gerne, für erloschene Vulkane gehalten zu werden.‘

Das Schlimmste, was uns aber an Hinterlassenschaft von 15 Jahren Winfried Kretschmann droht, das ist die grüne Bildungskatastrophe. In allen Bildungsrankings geht es mit Baden-Württemberg steil bergab und das Ganze hat natürlich aufgrund des Rohstoffs Bildung auch entsprechende Konsequenzen für die Wirtschaft. Deshalb haben wir Anfang 2024 den Vorschlag gemacht, dass sich die demokratischen Kräfte im Land Baden-Württemberg zusammensetzen mit dem Ziel einer Bildungsallianz. Ich bin da sehr dankbar, Herr Kollege Vogt, schöne Grüße an ihren Landesvorsitzenden Manuel Hagel. Ich möchte aber auch den SPD-Kollegen Andreas Stoch nennen. Es war das Ziel, über die Legislaturperiode hinweg zu bildungspolitischen Lösungen zu kommen, auf die sich die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerschaft und die Eltern verlassen können. Nichts ist so schädlich für die Bildungspolitik in Baden-Württemberg wie die Gefahr, dass sich nach jeder Wahl die Bildungspolitik fundamental ändert. Dazu waren FDP, CDU und SPD bereit und haben Verantwortungsbewusstsein gezeigt. Aber es ist gescheitert an Winfried Kretschmann und den Grünen. Er sagte: ‚Ich bin hier der Ministerpräsident, Bildungspolitik wird so gemacht, wie ich das sage.‘ Und er hat im Übrigen gedacht, dass der Leistungsgedanke in der Bildungspolitik draußen bleiben muss. Und wenn Grüne, wie kürzlich mit Kompass 4 mit einem Leistungstest kommen, dann geht das so grandios schief, dass 86 Prozent der Viertklässler durchfallen.  Die Grünen können einfach Bildungspolitik nicht, meine Damen und Herren!

Deshalb werden wir Bildungspolitik zum Wahlkampfthema machen. Wir werden dafür streiten, dass der Leistungsgedanke wieder in die Bildung kommt. Leistung ist nichts Schlechtes; wir müssen endlich damit aufhören, bei den Bundesjugendspielen die Punkte abzuschaffen und im Jugendfußball die Tore abzuschrauben. Das ist der falsche Weg. Junge Menschen wollen Leistung zeigen, meine Damen und Herren.

Das Land Baden-Württemberg muss wieder ein attraktiver Arbeitgeber werden für die Lehrerschaft. Wir müssen damit aufhören, die Referendare mit sechs Wochen Arbeitslosigkeit zu empfangen und wir müssen die Grundschullehrer anständig bezahlen. Wir brauchen einen besonderen Schwerpunkt auf die berufliche Bildung, müssen deutlich machen: Das Handwerk hat goldenen Boden und wir stehen auch zur Differenzierung unseres Schulwesens. Wir brauchen nicht die eine Schule für alle, sondern für jedes Kind die richtige Schule.

In der Migrationspolitik steht die FDP dafür, dass Baden-Württemberg, dass Deutschland ein weltoffenes Land ist. Diejenigen, die zu uns kommen wollen um zu arbeiten und die Gesetze respektieren, die sind herzlich willkommen. Aber diejenigen, die in die sozialen Sicherungssysteme einwandern wollen und diejenigen, die zu Straftätern werden, die müssen wir abweisen. Das ist die richtige Migrationspolitik; leider wollen die Grünen das Gegenteil. Auch deshalb wollen wir nicht mehr, dass die Grünen in Baden-Württemberg regieren.

Um nicht missverstanden zu werden: Wir wollen nicht, dass die Grünen in Baden-Württemberg regieren, aber die Grünen sind eine demokratische Partei. Es gibt auch andere Kaliber. Der Unterschied zwischen einer falschen Migrationspolitik, wie wir sie bei den Grünen erkennen, zu den Remigrations-Phantasien der AfD ist nochmals etwas ganz anderes. Die Grünen sind politisch Irrende, aber die AfD mit ihren Remigrations-Phantasien, das sind Feinde der Demokratie und deshalb dürfen sie niemals Macht bekommen in Baden-Württemberg!

Wenn ich die Abgeordneten dieser Partei im baden-württembergischen Landtag höre, denke ich immer an einen Satz des Aphoristikers Gerhard Uhlenbruck, der gesagt hat: ‚Fanatiker lassen sich schon aus Überzeugung nicht überzeugen.‘

Deshalb haben wir jetzt zwei Ziele in den nächsten Wochen und Monaten: Zunächst, lieber Christian Lindner, mit Dir an der Spitze im Bund und mit Dir, liebe Judith Skudelny, an der Spitze im Land, wollen wir ein für die FDP hervorragendes Bundestagswahlergebnis erzielen. Nicht weil es um die FDP geht, sondern weil es um unser Land geht, meine Damen und Herren.

Die Bundesrepublik Deutschland braucht wieder eine bürgerliche Regierung. Wenn das geschafft ist, wollen wir in Baden-Württemberg eine bürgerliche Bewegung auf den Weg bringen. Es muss Schluss sein mit der linksgrünen Ideologie der 2010er Jahre. Die 2020er Jahre sind ein neues Jahrzehnt; ein Jahrzehnt einer geistigen Wende hin zu einer bürgerlichen Bewegung und mit dem Ziel einer bürgerlichen Regierung 2026 in Baden-Württemberg.

2026 soll das Jahr werden, in dem Winfried Kretschmann in den wohlverdienten Ruhestand tritt und die Grünen in die wohlverdiente Opposition. Dafür werden wir kämpfen. In diesem Sinn ist die Landespartei, ist die Landtagsfraktion, lieber Christian, in den nächsten Wochen bis in die Zehenspitzen und die Haarspitzen motiviert, Dich zu unterstützen bei unserem Ziel, ein hervorragendes Bundestagswahlergebnis zu erzielen. Anschließend geht es um die Auseinandersetzung im Land Baden-Württemberg.

Liebe Freundinnen und Freunde, helfen Sie mit, gemeinsam werden wir es schaffen!

Herzlichen Dank.

Wir im Landtag.


Für ein starkes Baden-Württemberg.

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freundinnen und Freunde der Freien Demokraten,

mit dieser Publikation können Sie sich einen Überblick verschaffen über unsere Arbeit als Fraktion der Freien Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg. Dieser Einsatz stellt ein wichtiges Element im bundesweiten, langfristigen Erfolg der liberalen Sache dar, denn wir stehen für erfolgreiche Kontinuität: seit mehr als 70 Jahren sind wir im baden-württembergischen Landtag durchgehend vertreten.

Sie finden hier die programmatische Vielfalt in der Arbeit eines Landesparlamentes. Bei Interesse erläutern wir Ihnen gerne weitere Details zu politischen Forderungen und Vorgängen. Eines ist uns bei unserer Arbeit durchgehend bewusst: Wir schaffen heute die Grundlage dafür, dass Baden-Württemberg stark bleibt und dass wir unseren Beitrag leisten, um wieder auf den Erfolgskurs zurückzufinden.

Auch die Landtagswahl 2026 wird über viele Zukunftsfragen entscheiden, die grundlegend sind in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Programmschwerpunkte wie Bildungspolitik mit Stärkung der Gymnasien mit G9 und Einsatz für die Beibehaltung der Realschulen, eine Haushaltspolitik, die mit dem erwirtschafteten Geld auskommt, eine Offensive für wirklichen Bürokratieabbau und eine marktwirtschaftliche und leistungsfähige Energiepolitik sind Beispiele für Themen hier im Land, an denen wir jetzt schon in unserer täglichen Arbeit dran sind. Unsere Erfolge bei kommenden Wahlen werden heute vorbereitet.

Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Ihr Interesse und Ihre Unterstützung dabei.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke

Treten Sie mit uns in Kontakt und diskutieren mit!


Grün-schwarz schiebt Belastungen in die Zukunft, nach dem Motto: letzte Runde, dann ist Sperrstunde.


Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath, erklärte in der abschließenden Haushaltsdebatte zum Doppelhaushalt 2025/26:

 

„Dem Ministerpräsident wird ja immer Altersweisheit zugeschrieben, und der Finanzminister gibt kluge Interviews. Es ist daher unverständlich, warum diese beiden beides offenbar an der Tür zu ihren Haushaltsverhandlungen abgegeben haben. Denn: Die Menge an verschobenen Lasten durch Auflösung von Rücklagen, Verschieben von Tilgungen und Einstellen der Vorsorge für Pensionslasten ist atemberaubend. Dazu machen sie jedes Jahr mehr Schulden als sie eigentlich dürften, wodurch zukünftige Spielräume zusätzlich noch reduziert werden.

Der Ministerpräsident sprach ja von einer schwierigen Zukunft und den Zitronen, die man für diesen Haushalt ausgepresst habe. Er hat nur vergessen zu sagen, dass er keine Zitronen für seine Nachfolger mehr übriggelassen hat.

Und dass das ein sich selbst an Nachfolger anschickender Fraktionsvorsitzender Hagel so mitmacht, ist schon erstaunlich. Da setzt man wohl auf das Prinzip Hoffnung. Und das ist eben weder weise noch klug, sondern schlicht unverantwortlich.“