Rülke: Einstweilige Anordnung abgelehnt, aber Argumente der FDP anerkannt
Kretschmann kann morgen im Bundesrat zustimmen, aber die Rechtmäßigkeit seines Tuns bleibt vorerst ungeklärt.
Die Entscheidung des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs zum Antrag der FDP-Landtagsfraktion mit dem Ziel, die Zustimmung des Landes Baden-Württemberg zur Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz ohne vorherige Befassung des Landtags zu untersagen, kommentiert der Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, folgendermaßen:
„Nach wörtlicher Auffassung des Verfassungsgerichts ‚streiten für den Erlass einer einstweiligen Anordnung keine gewichtigeren Gründe als dagegen.‘ Deshalb hat das Gericht davon abgesehen, dem Ministerpräsidenten am morgigen Tage seine Zustimmung zu einer Veränderung der Schuldenbremse unseres Landes im Bundesrat zu untersagen.
Mit anderen Worten ist also letztlich offen, ob in einem Hauptsacheverfahren die FDP oder die Landesregierung obsiegen wird.
Das Gericht erkennt ausdrücklich an, dass die Klage der FDP sowohl zulässig als auch begründet sein könnte. Wir werden nun das weitere Vorgehen juristisch prüfen. Aus unserer Sicht lohnt es sich, die Rechte des Parlaments gegen eine Landesregierung zu verteidigen, die die Schuldenbremse in der Landesverfassung ohne Mitwirken des Landtags opfert, um immer noch mehr Schulden machen zu können.“