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Abgelehnter Antrag in den Haushaltsberatungen des Landtags verlangte, die bestehende Planung zur Sanierung der Württembergischen Staatstheater bis auf weiteres auszusetzen.


Nach der Ablehnung eines Antrags in den Haushaltsberatungen des Landtags, der eine Abstimmung zum weiteren Sanierungsfahrplan für die Stuttgarter Staatsoper begehrte, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Nun wurde die Chance auf einen Neubeginn im Streit um die Sanierung der Stuttgarter Staatsoper verpasst. In den Haushaltsberatungen des Landtags haben die Regierungsfraktionen den Antrag meiner Fraktion abgelehnt, den wir angesichts der drohenden Kostenexplosion stellen mussten. Wir hatten beantragt, die bestehende Planung zur Sanierung des Gebäudeensembles der Württembergischen Staatstheater (WST) bis auf weiteres auszusetzen und eine Entscheidung des Landtags zu jedem der drei Teilprojekte (Sanierung Gebäudeensemble WST, Neubau der Dekorationswerkstätten an der Zuckerfabrik in Bad Cannstatt und Interimsstandort mit Spielstätte an den Wagenhallen) herbeizuführen, inwieweit diese wie geplant fortgesetzt werden sollen. Bis zu dieser Entscheidung sollten Entnahmen aus dem Landeshaushalt für Bautätigkeiten unzulässig sein. Die Projektgesellschaft ProWST sollte aufgelöst und die Planung wieder von den Bauverwaltungen der Stadt Stuttgart und des Landes übernommen werden.

Mit der Ablehnung des Antrags zeigen die Grünen und die CDU ihr fehlendes Problembewusstsein bei dem bald zwei Milliarden teuren Projekt. Die kostspieligen Planungen der Projektgesellschaft werden einfach fortgesetzt, obwohl der Grundsatzbeschluss zur Opernsanierung vom Koalitionspartner CDU faktisch schon längst infrage gestellt wird. Die Kosten wachsen indes mit jedem Tag weiter, ohne dass die Sanierung auch nur einen Schritt vorankommt.“

 

Regierungskoalition nutzt höchstmögliche Neuverschuldung aus und reduziert die Vorsorge.


Zum Abschluss der Beratungen des Finanzausschusses über den Doppelhaushalt 2025/26 erklärt der finanzpolitische Sprecher, Frank Bonath:

 

„Die Beratungen waren wider Erwarten nicht vom Kampf gegen weniger Zuwächse bei den Steuereinnahmen geprägt, da die Regierung ja voll in die Neuverschuldung und zur Absenkung der Vorsorge für Pensionslasten gegriffen hat. Dies ist erkennbar der Abschiedshaushalt von Winfried Kretschmann, gibt man doch Geld aus als gäbe es kein Morgen. Dass man auf hohen Rücklagen sitzt und plant, diese auch zu nutzen, ist ein schlechtes Zeichen für potentielle Nachfolger.“

Vorgelegter Entwurf aus der Zeit gefallen – umfassende Änderungsanträge.


Im Umfeld der Beratungen zum Haushalt des Verkehrsministeriums für die Jahre 2025 und 2026 äußert sich der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Christian Jung:

 

„Der unter Federführung des grünen Verkehrsministers Winfried Hermann erstellte Haushaltsentwurf ist völlig aus der Zeit gefallen. Trotz großer Mängel bei Straßen und Brücken sollen ausgerechnet in diesen Bereichen 26,4 Mio. Euro gespart werden. Das ist geradezu skandalös und verantwortungslos. Der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg hat Besseres verdient. Deshalb werden wir mit zahlreichen Anträgen das Ruder herumreißen und massiv auf Investitionen und Stärkung der Infrastruktur setzen. Die völlige Überbetonung des Radverkehrs, der E-Mobilität und des ÖPNV ist zu überwinden. Wir wollen alle Verkehrsträger stärken und das Gegeneinander zwischen individueller Mobilität und Fahrrad, Bus und Bahn endlich überwenden. Es scheint auch in der grün-schwarzen Koalition erheblichen Unmut und Nachstimmungsbedarf zu geben. Sonst hätte man die an sich für heute geplante Beschlussfassung nicht vertagt.“

 

Zuerst ignoriert die Landesregierung die Stimmen der Lehrerverbände und anderer Beteiligter, dann will sie doch mehr Lehrerstellen – und sich hierfür bei den Mitteln für frühkindliche Bildung bedienen.

Zur Meldung, wonach die Grünen mehr Lehrerstellen trotz Milliardenloch fordern, sagt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Schon vor Wochen und Monaten hätte die grün geführte Landesregierung sich mit den Lehrerverbänden und weiteren Beteiligten bezüglich der realen Lehrkräftebedarfe, beispielsweise aufgrund steigender Schülerzahlprognosen, austauschen können. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Kultusministerium über den entsprechenden Mehrbedarf an Lehrkräftestellen wusste, diesen jedoch nicht durch die Haushaltskommission bringen konnte, da die grüne Prioritätensetzung für den Staatshaushaltsplan wohl eine andere zu sein schien.

Umso erstaunlicher ist es, dass die Grünen jetzt mehr Lehrkräftestellen fordern – und hierzu wohl Lehrerstellen gegen frühkindliche Bildung ausspielen möchten. Ist das etwa die Stärkung der Bildung, wie sie sich die grün geführte Landesregierung vorstellt? Ich kann hier nur an den CDU-Koalitionspartner mit Nachdruck appellieren, ein solches Vorgehen nicht mitzutragen. Wir Freie Demokraten jedenfalls werden per Antrag mehr Lehrkräftestellen fordern, aber nicht auf Kosten anderer wichtiger Bereiche im Bildungshaushalt.

Klar ist: Wir brauchen mehr Lehrkräftestellen. Die hierfür benötigten Haushaltsmittel müssen aber nachhaltig beschafft werden. Uns fallen da einige ideologische Projekte ein, die eine Gegenfinanzierung des Mehrbedarfs an Lehrkräftestellen problemlos ermöglichen. Sehr gerne stehen wir Grün-Schwarz diesbezüglich beratend zur Seite.“

 

Neuer Haushalt muss ohne Haushaltstricks und Sonderbuchungen aufgestellt werden.


Zur Meldung „Kretschmann nennt erste Schwerpunkte für neunen Etat“ äußert sich der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, wie folgt:

 

„Schön, dass Kretschmann jetzt auch die Digitalisierung für sich entdeckt. Denn in den 13 Jahren seiner Amtszeit ist hier viel zu wenig passiert. Wir brauchen in Baden-Württemberg endlich vollständig digitalisierte Verwaltungsprozesse. Außerdem vergisst Kretschmann mal wieder den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg als Schwerpunkt zu nennen. Wir laufen Gefahr in Baden-Württemberg wirtschaftspolitischen Anschluss zu verlieren.

 

Die Landesregierung muss beim neuen Etat auf fragwürdige Haushaltskniffe verzichten. Anstatt Haushaltstricks und Sonderbuchungen brauchen wir endlich wieder eine kompetente Finanzpolitik. Daher muss klar sein: Finger weg vom Pensionsfonds! Auch für Baden-Württemberg gilt, wir haben kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Sinnlose und zudem noch teure Projekte, wie das Landesmobilitätsgesetz, müssen eingestellt werden. Außerdem müssen die Förderprogramme des Landes auf den Prüfstand. Dauersubventionsprogramme, Spezialförderungen für Wahlkreisinteressen oder einseitige Unterstützungen für die Lieblingsverbände der Regierungsparteien gehören mehr denn je ersatzlos gestrichen.“

Im Wissenschaftsministerium träumte man schon von einer Charité des Südens, nun geht es erstmal ums blanke Überleben.


Zur Meldung, dass der Mannheimer Oberbürgermeister die Wichtigkeit des Verbunds der Unikliniken Heidelberg und Mannheim auch aus Haushaltsgesichtspunkten betont, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

„Im Wissenschaftsministerium träumte man schon von einer Charité des Südens, nun geht es erstmal ums blanke Überleben. Wir hätten uns einen planbaren, verlässlichen Weg zur Neuaufstellung der Kliniken gewünscht. Zumal die aktuelle Situation auch den Landeshaushalt bereits mit 50 Millionen Euro jährlich belastet. Eine Lösung sollte deshalb schnell auf den Tisch. Denn jeder weitere Tag Unsicherheit kostet Geld und Vertrauen, das nicht verspielt werden darf. Das Geld zum Stopfen der Finanzlöcher könnte bei der Haushaltsaufstellung aber deutlich sinnvoller verwendet werden – beispielsweise für dringend notwendige Sanierungen und für die Abschaffung der Studiengebühren für internationale Studierende, was zwar schon lange versprochen, aber noch längst nicht umgesetzt ist.“

Die linken und grünen Gegner des soliden Haushaltens wollen blind fiskalische zugunsten der ökologischen Nachhaltigkeit opfern.


Zur dpa-Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann ein Sondervermögen für Wasserstoff und Bahn fordert, sagte der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Investitionen in Wasserstoff und das Schienennetz sind für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg und Deutschland essentiell. Dafür braucht es aber kein Aufweichen der Schuldenbremse. Die linken und grünen Gegner des soliden Haushaltens opfern damit blind die fiskalische Nachhaltigkeit zugunsten der ökologischen. Man kann aber beides haben: denn der Staat hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Wenn wohlfahrtsstaatliche Exzesse wie eine sogenannte Kindergrundsicherung, hohes und sanktionsloses Bürgergeld und Rente mit 63 zurückgefahren werden, ist genug Geld für Zukunftsinvestitionen da. Für uns Liberale ist klar: wir nehmen kein Jota von der Schuldenbremse zurück.“

Antrag zu Haushaltseckpunkten zeigt konzeptionelle Schwächen bei Haushaltsplanung.

Die Antwort auf seinen Antrag zur Veröffentlichung der Eckpunkte des Doppelhaushalts 2025/2026 kommentiert Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, wie folgt:

„Die Antworten auf meine kritischen Nachfragen zu den von Finanzminister Bayaz veröffentlichten Eckpunkten des Doppelhaushalts 2025/2026 zeigen, dass die Haushaltsaufstellung zwar formell korrekt läuft, die Landesregierung aber Gefahr läuft, sich im Klein-Klein zu verlieren.

Besonders die Aussage, dass es auch Ende Juli, mit Ausnahme der Sprachförderung, noch keine politischen Schwerpunkte gibt, auf die sich Grün-Schwarz einigen kann, zeigt mir, dass von fokussierten Haushaltsverhandlungen keine Rede sein kann. Stattdessen verzettelt sich die Landesregierung auf hohem Niveau. Die abermalige Vertagung der Gespräche der grün-schwarzen Koalition zum Haushalt ist die Konsequenz daraus. Es ist zu befürchten, dass wir vor zwei weiteren Jahren der Stagnation in Baden-Württemberg stehen.“

 

Eckpunkte für den Doppelhaushalt sind höchst unsolides Wirtschaften

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die heute vorgelegten Eckpunkte des Finanzministeriums für den Doppelhaushalt 2025 und 2026:

„Diese Eckpunkte sind höchst unsolides Wirtschaften! Es werden Lasten in die Zukunft verschoben anstatt die Probleme von heute zu lösen! Verringerte Zuführungen zum Versorgungsfonds und nebulöse sogenannte ‚Konsolidierungsmaßnahmen der Ministerien‘ sind keine solide Planungsgrundlage, sondern Offenbarungseid für die Orientierungslosigkeit der Landesregierung!“

Anstatt Haushaltstricks und Sonderbuchungen wird kühles Rechnen und klares Kalkulieren benötigt

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert mögliche Kürzungen beim Pensionsfonds durch die grün-schwarze Landesregierung:

 

„Eine Kürzung der Einzahlungen in den Pensionsfonds ist Raubbau an der Zukunft. Einmal mehr will die Landesregierung Probleme nicht lösen, sondern nur in die Zukunft vertagen. Die Lasten wird aber die jüngere Generation zu zahlen haben.

 

Anstatt Haushaltstricks und Sonderbuchungen brauchen wir endlich wieder eine kompetente Finanzpolitik. Wenn man bei jedem haushälterischen Lüftchen aber vereinbarte Mechanismen und bewährte Maßnahmen über Bord werfen will, muss man dem Finanzminister als Haushaltskapitän das Steuer entreißen.“

 

Hierzu ergänzt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Haushalte werden durch kühles Rechnen, klares Kalkulieren und ehrliche Maßnahmen erstellt. Doch hier mangelt es dieser grün-schwarzen Landesregierung offensichtlich, und erneut soll getrickst werden.“

Steuerschätzung verlangt andere Wirtschaftspolitik und klare Ausgabenpriorisierung.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die heute vorgelegte Steuerschätzung für das Land Baden-Württemberg:

„Die Steuerschätzung zeigt zwei klare Ergebnisse. Die finanzielle Lage von Baden-Württemberg bleibt angespannt, es wird nur geringe Steuermehreinnahmen geben. Aber die Einnahmen steigen Jahr für Jahr kontinuierlich an – sogar stärker als die Inflation – und werden neue Rekordhöhen erreichen.

Daraus ergibt sich direkter Handlungsbedarf für die Landesregierung und ich fordere drei Konsequenzen:

Erstens: Wir brauchen eine andere Wirtschaftspolitik. Nur wenn die Wirtschaft wieder wächst, werden auch die Einnahmen stärker steigen und werden wir neuen Spielraum für Investitionen erhalten. Ohne eine Wirtschaftswende wird der Staat zunehmend mehr Probleme bekommen.

Zweitens: Wir brauchen eine strenge Haushaltsdisziplin und klare Ausgabenpriorisierung. Zum Schließen der aktuellen Deckungslücke von mindestens 2,5 Milliarden können wir uns keine weiteren sozialen Wohltaten, grün-getriebene Ideologieprojekt oder gar Wahlkampfgeschenke leisten.

Drittens: Baden-Württemberg hat ein Ausgaben-, kein Einnahmenproblem. Steuern im Volumen von über 40 Milliarden Euro und ein kontinuierlicher Anstieg stärker als die Inflationsrate müssen ausreichen. Wir brauchen nicht mehr Geld, sondern eine Besinnung auf das wirklich notwendige.“

Solide Finanzpolitik ohne Tricks ist mit dieser Landesregierung nicht zu haben.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert das heute veröffentlichte Gutachten von Professor Hanno Kube zur Haushaltspraxis des Landes Baden-Württemberg während der Corona-Krise:

„Die Landeshaushalte für die Rechnungsjahre 2021 und 2022 waren verfassungswidrig – das ist wie eine schallende Ohrfeige für Finanzminister Bayaz und die gesamt grün-schwarze Regierung! Wir haben immer gewusst, dass hier etwas nicht korrekt lief – nun gibt uns das eigene Gutachten des Finanzministeriums recht. Es wird allerhöchste Eisenbahn, wieder zu solider Finanzpolitik zurückzukehren: Keine Abkehr von der Schuldenbremse, keine Nebenhaushalte und keine verfassungswidrigen Verschiebungen von Notlagekrediten.“

Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher, ergänzt:

„Einmal mehr wird durch das Gutachten deutlich: Solide Finanzpolitik und handwerklich gute Haushaltsführung sind mit dieser Landesregierung nicht zu haben. Durch Tricks und Verschiebungen wird versucht, die eigenen Fehler zu kaschieren. Minister Bayaz rechtfertig sich nun, dass viele seiner Aktionen durch das Gutachten nicht beanstandet werden. Doch das Fazit bleibt: Die Haushalte für die Rechnungsjahre 2021 und 2022 waren verfassungswidrig – halbe Verfassungsbrüche gibt es nämlich nicht.“

Schuldenbremse ist kein Instrument für Schönwetterhaushalte mit sprudelnden Steuereinnahmen, sondern gebotene Haushaltsdisziplin.

Zur Diskussion über die Hürden für Ausnahmen von der Schuldenbremse sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ich bin erleichtert, dass Manuel Hagel die gebotene Haushaltsdisziplin mitträgt, gegebenenfalls auch gegen den Widerstand des grünen Koalitionspartners. Denn Andreas Stoch liegt falsch. Bei jährlich einer Billion Staatseinnahmen haben wir kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Die Schuldenbremse ist eben kein Instrument für Schönwetterhaushalte mit sprudelnden Steuereinnahmen, sondern gebotene Haushaltsdisziplin, auch wenn dann nicht jeder Wunsch aus den Ministerien oder jedes politische Ziel umgesetzt werden kann. Es ist ein linker Irrweg, immer mehr Geld ausgeben zu wollen, um staatliches Handeln in alle Lebensbereiche vordringen zu lassen. Es wäre höchste Zeit, übertriebene Wohltaten, wie ein überhöhtes Bürgergeld, eine bürokratische Kindergrundsicherung und die Rente mit 63 zurückzuschneiden.“

 

 

 

Rechnungshof-Hinweise zur Kosteneffizienz und Nutzung vorhandener digitaler Tools ernst nehmen.

Zur Debatte zur Denkschrift 2023 des Rechnungshofs erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Rudi Fischer:

„Alle Jahre wieder mahnt der Rechnungshof mehr Kostenbewusstsein und mehr Leistungsüberprüfung an. Dazu weist er wiederholt darauf hin, dass es digitale Tools in der Landesverwaltung für die Vereinfachung vieler Prozesse bereits gibt, deren man sich nur bedienen muss. Hier brauchen wir mehr Tempo in den internen Prozessen.

Wenn man aber wie das Sozialministerium Fördergelder ohne Antragskriterien und ohne Verwendungs- und Erfolgskontrolle vergibt, weil das Geld halt da sei, hat man alle Regeln für Fördermittel ignoriert. Da hilft dann auch keine Software.

Auf der anderen Seite kommt man auch seinem gesetzlichen Auftrag, regelmäßig die Gebührensätze für Verwaltungsleistungen zu überprüfen und anzupassen, nur unzureichend und uneinheitlich nach. Das sorgt für einen nicht nachvollziehbaren Flickenteppich bei der Gebührenerhebung und führt zu einer Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger.“

Belastungen müssen aber gleichmäßig verteilt werden, Bauern werden zu stark belastet.

Zur heutigen Aktuellen Debatte über die Haushaltsbeschlüsse 2024 der Bundesregierung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, Stephen Brauer:

„Die Bundesregierung ist handlungsfähig und hat die Lücke, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für den Bundeshaushalt 2024 entstanden ist, gefüllt. Natürlich sind Mehrbelastungen von 17 Milliarden für die Betroffenen hart, allerdings werden durch das Steuerentlastungsgesetz von 2022 für 2024 Steuern in Höhe von 32 Milliarden gesenkt, sodass unter dem Strich eine deutliche Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger im Land stehen wird.

Die Bauern allerdings werden doppelt bestraft, einerseits durch den Wegfall der Agrardieselsubvention, andererseits durch den Wegfall des grünen Kennzeichens, was neben Kosten auch deutlich mehr Bürokratie bedeutet. Wir begrüßen, dass die FDP-Bundestagsfraktion angekündigt hat, das im Parlament möglichst durch andere Vorschläge ersetzen zu wollen.“

Notlage-Schulden ersetzen kein jahrelanges Spar-Versagen.

Zur heutigen Darstellung der Finanzlage des Landes durch den Finanzminister erklären der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

Rülke: „Die Schuldenbremse bleibt. Sie zu schleifen ist mit der FDP nicht zu machen!“

Brauer: „Die Debatte der SPD zielt auf eine Aufweichung der Schuldenbremse hin mit dem alten sozialistischen Evergreen, es gäbe gute Schulden. Ehrlicher wäre es, in den Debattentitel „Abschaffung der Schuldenbremse“ zu schreiben. Man müsse heute Geld aufnehmen, damit der Sanierungsstau aufgelöst werden könne. Und das von einer Partei, die im Bund 21 der letzten 25 Jahre regiert hat.

Dabei haben die Mütter und Väter der Schuldenbremse das in einem staatspolitisch hellsichtigen Moment richtig eingeschätzt. Der Staat muss in einer unvorhergesehenen Notlage sein, um plötzlichen Finanzierungsbedarf nicht über Rasenmäher-Einsparungen erbringen zu müssen, sondern den Weg über eine Verschuldung mit harten Rückzahlungsregeln gehen zu können.

Investitionen sind die Grundlage für Wachstum und Wohlstand im Land. Die Finanzierung dieser Investitionen darf aber nicht durch zusätzliche Schulden finanziert werden, sondern muss durch das Setzen der richtigen Prioritäten erfolgen.

Finanzminister Bayaz forderte am Wochenende einen Abbau von sozialen Wohltaten im Bund, diese seien ja nicht in Stein gemeißelt. Wenn er mit dem Finger nach Berlin zeigt, verfährt er nach dem abgewandelten Sankt-Florian-Prinzip:

Heiliger Sankt Florian, verschon‘ meinen Haushalt, zünd‘ andere an.

Einen Nachtrag verweigert er, da sonst 1,4 Mrd. sofort getilgt werden müssten. Nach Verkündung des BVerfG-Urteils wurden plötzlich 4,3 Mrd. € „gefunden“, die nun zurückgegeben werden. Das sind fast 1/3 der in Corona aufgenommenen Schulden.

Früher hieß es mal, wir wirtschaften gut und investieren heute, damit es unseren Kindern einmal besser geht als uns. Heute erklären sie, wir belasten unsere Kinder heute schon, denn die nutzen das schließlich auch irgendwann mal. Das ist verantwortungslose Politik.“

 

Mehr Schulden sind doch nur Steuererhöhungen für unsere Kinder.

Zur Debatte um die Veränderung der Schuldenbremse hin zu mehr Öffnungsmöglichkeiten für Investitionen erklärt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schießen wieder die Diskussionen ins Kraut, dass man für Investitionen die Schuldenbremse ´verändern´, sprich abschaffen, müsse. Wo soll das Geld denn herkommen, fragt Ministerpräsident Kretschmann scheinheilig. Ganz einfach, es kommt z.B. aus einem massiv angestiegenen Landeshaushalt, der sich in 12 Jahren grüner Führung fast verdoppelt hat. Die Prioritäten wurden eben falsch gesetzt. Jahrelang wurde konsumiert statt investiert.

Wer mehr Schulden für Investitionen fordert, sagt doch in Wahrheit, dass er an anderer Stelle nichts einsparen will. Da soll der Ministerpräsident doch so ehrlich sein und Steuererhöhungen fordern – und das im Höchststeuerland Deutschland.

Über mehr Schulden die Steuererhöhungen für die dann fällige Tilgung auf unsere Kinder zu verschieben ist unehrlich.“

 

Ständige FDP-Forderung nach Rückgabe der Schuldenrechte muss nun endlich umgesetzt werden.

Zur heutigen Aussage des Finanzministeriums, dass man vermutlich rund 4 Milliarden eingeräumte Schuldenrechte aus der Pandemie nicht benötige und zurückgeben will, erklärt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Nun also doch. Während man uns im Frühjahr auf eine Anfrage noch erklärte, dass ´die Mittel, die über Corona-Notkredite finanziert wurden, vollständig benötigt werden´, wird nun von einem Puffer von mehr als 4 Milliarden gesprochen, den man zurückzahlen wolle. Das fordern wir schon, seit man 2020 deutlich weniger Steuerausfälle hatte, als man sich Kredite dagegen genehmigt hatte.

Und natürlich hat das Land Gelder für die Pandemie-Bekämpfung in allgemeine Programme umgewidmet. Es fehlt doch eindeutig der Zusammenhang zwischen einem Programm zur ´Förderung der Holzbauweise´ und der Corona-Pandemie. Dies wurde aber mit Schulden aus dem Nachtrag im Oktober 2020 finanziert.

Gut, dass das Bundesverfassungsgericht dem ´Hamstern´ von Kreditrechten einen Riegel vorgeschoben hat. Nun bleibt noch die Frage offen, wie das Finanzministerium mit den nicht benötigten 24 Milliarden Kreditrechten umgeht, die man genauso gehamstert hat.“

 

Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat weitreichende Auswirkungen auf das Land.

Zu den Auswirkungen des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf in der Pandemie aufgenommene Schulden erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Hans Ulrich Rülke:

„Die Bundesverfassungsrichter haben die Regelungen der Schuldenbremse präzisiert, das begrüßen wir ausdrücklich. Insbesondere kritisieren sie das Vorhalten von Schuldenrechten über einen Haushalt hinaus.

Auch die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg hat die in der Pandemie aufgenommene Schulden über mehrere Haushalte eingeplant und ausgegeben. Hier könnte sich eine sofortige Rückzahlungsverpflichtung der restlichen Mittel ergeben.

Es zeigt sich, dass die ständigen Mahnungen der FDP und unsere Klage gegen die letzte Kreditaufnahme im Juli 2021 absolut gerechtfertigt waren. Wir sehen uns nicht nur vom Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, sondern auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.“

 

Land müsste bei Nachtrag mehr Schulden tilgen, das wäre auch leicht möglich.

Zur heutigen Darstellung der Finanzlage des Landes durch den Finanzminister bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Der Ministerpräsident hat es verklausuliert, aber es wissen alle: die fetten Jahre sind vorbei. Das Land muss viel stärker in die Aufgabenkritik gehen, denn die Risiken und Unwägbarkeiten waren kaum einmal größer als heute. Die Wirtschaftslage kommt mit Verzögerung nun im Landeshaushalt an.

Dass man bei einem Nachtragshaushalt von Beginn ab 1,4 Milliarden mehr Schulden tilgen müsste, spricht grundsätzlich für unser Land. Der Finanzminister wehrt sich ja auch gegen den Begriff Sparhaushalt, man müsse aber Prioritäten setzen. Da das Land aber auf riesigen nicht genutzten Kreditrechten sitzt, wäre eine solche Tilgung formal ein Leichtes. Da sieht man, welche Spielräume die Landesregierung in Wahrheit hat.“

Besonders der Einbruch bei der Grunderwerbsteuer zeigt, dass der Satz endlich gesenkt werden muss.

Zur heute veröffentlichten Herbst-Steuerschätzung für Baden-Württemberg erklärt Rudi Fischer, haushaltspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Das Land nimmt dieses Jahr etwas mehr ein, muss aber mehr zahlen. So fasst der Finanzminister die Situation zusammen. Die Entwicklung der Steuereinnahmen folgt der der Wirtschaft. Durch die starken Preiserhöhungen der vergangenen Zeit halten sich die Bürgerinnen und Bürger bei nicht notwendigen Ausgaben zurück. Das führt zu weniger Steuereinnahmen. Jetzt Steuererhöhungen zu fordern ist absolut kontraproduktiv. Nur Aufgaben und Ausgaben kürzen führt langfristig zu einer gesunden Finanzlage. Das Land schiebt unglaubliche 10 Milliarden Euro an nicht getätigten Ausgaben vor sich her, weil man vieles angefangen hat, aber kaum was zu Ende bringt. Dazu haben oftmals die Kommunen die Ko-Finanzierungsmittel nicht mehr, weil sie mit aktuellen Aufgaben wie der Flüchtlingsunterbringung finanziell überfordert sind.

Die Bundessteuern verzeichnen Zuwächse, dagegen zeigt sich in Baden-Württemberg ein eklatanter Einbruch bei den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer. Die Landesregierung muss endlich den Steuersatz wieder von 5 auf 3,5 % absenken. Das würde zumindest etwas Entspannung bringen und die Bautätigkeit ankurbeln.“

FDP/DVP-Fraktion erstreitet mehr Kontrollmöglichkeiten und schreibt ein Stück Rechtsgeschichte.

Zur heutigen Verkündung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Klage der FDP/DVP-Fraktion gegen den Dritten Nachtrag zum Haushalt 2021 äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Das ist ein guter Tag für den Parlamentarismus, wir haben ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Dass der Verfassungsgerichtshof der grün-schwarzen Koalition ins Stammbuch schreibt, bei der Nutzung der Schuldenbremse sorgsamer vorzugehen und sich nicht einfach auf ihre Parlamentsmehrheit zu verlassen, ist ein notwendiges Stoppschild für grüne und schwarze Schuldenmacher.

Die FDP/DVP-Fraktion hat für den Landtag mehr Kontrollmöglichkeiten erstritten. Der Verfassungsgerichtshof hat die Wächterrolle der Oppositionsfraktionen deutlich gestärkt, in dem er dem Weg für eine Klage unterhalb der 25%-Grenze aller Abgeordneten frei macht. Wir sind bereit, diese zusätzlichen Möglichkeiten auch zu nutzen.

Auch wenn wir keine Verurteilung der Regierungskoalition erreicht haben, hätte es die Schuldentilgung im Haushaltsjahr 2022 ohne unsere Klage nie gegeben. Dort hat grün-schwarz seinen Fehler eingestanden und die Schuldenrechte aus dem Dritten Nachtrag 2021 zurückgegeben.

Nun werden wir weiter darauf achten, dass die Regierung mit den in der Pandemie aufgenommen Schulden sorgsam umgeht und die nicht benötigten Mittel zurückführt.“

 

FDP/DVP-Fraktion erstreitet mehr Kontrollmöglichkeiten und schreibt ein Stück Rechtsgeschichte.


Zur heutigen Verkündung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Klage der FDP/DVP-Fraktion gegen den Dritten Nachtrag zum Haushalt 2021 äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Das ist ein guter Tag für den Parlamentarismus, wir haben ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Dass der Verfassungsgerichtshof der grün-schwarzen Koalition ins Stammbuch schreibt, bei der Nutzung der Schuldenbremse sorgsamer vorzugehen und sich nicht einfach auf ihre Parlamentsmehrheit zu verlassen, ist ein notwendiges Stoppschild für grüne und schwarze Schuldenmacher.

 

Die FDP/DVP-Fraktion hat für den Landtag mehr Kontrollmöglichkeiten erstritten. Der Verfassungsgerichtshof hat die Wächterrolle der Oppositionsfraktionen deutlich gestärkt, in dem er dem Weg für eine Klage unterhalb der 25%-Grenze aller Abgeordneten frei macht. Wir sind bereit, diese zusätzlichen Möglichkeiten auch zu nutzen.

 

Auch wenn wir keine Verurteilung der Regierungskoalition erreicht haben, hätte es die Schuldentilgung im Haushaltsjahr 2022 ohne unsere Klage nie gegeben. Dort hat grün-schwarz seinen Fehler eingestanden und die Schuldenrechte aus dem Dritten Nachtrag 2021 zurückgegeben.

Nun werden wir weiter darauf achten, dass die Regierung mit den in der Pandemie aufgenommen Schulden sorgsam umgeht und die nicht benötigten Mittel zurückführt.“

 

FDP/DVP-Fraktion fordert dies seit langem.

Zu den Plänen für eine Länderöffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer und den unterschiedlichen Stimmen aus der Landesregierung sagt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Pläne von Bundesfinanzminister Lindner gehen in die richtige Richtung. Sie geben den Ländern die Möglichkeit, flexibler auf die Situation in ihrem Bundesland reagieren zu können.

Bauen ist in Baden-Württemberg besonders teuer und die Grunderwerbsteuer muss aus dem Eigenkapital gezahlt werden. Deswegen fordert die FDP/DVP-Fraktion seit langem, den Grunderwerbsteuersatz wieder auf 3,5% abzusenken, und hat dies auch immer mit Gegenfinanzierungsvorschlägen verbunden.

Wenn nun flexiblere Möglichkeiten wie z.B. Freibeträge möglich sind, darf die Landesregierung dies nicht ungenutzt lassen. Der Verweis auf geringere Einnahmen ist hier Augenwischerei, brechen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer aufgrund der massiv zurückgefahrenen Investitionen im Moment auf ca. ein Drittel des eingeplanten Wertes ein. Nur mit einer Senkung der Kosten kann die Bautätigkeit wieder angekurbelt werden, das Land kann dies bei der Steuer tun.“

Hinweis für die Koalition: Sparen heißt weniger Geld ausgeben als geplant.

Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, erkundigte sich bei der Landesregierung in einem Antrag nach den Planungen zu einem anstehenden Nachtragshaushalt. Die Landesregierung antwortete darauf, momentan gäbe es dazu keine konkreten Planungen. Der Abgeordnete sagt dazu:

„Alle in der Koalition rechnen mit einem Nachtrag, nur das Finanzministerium nicht. Dort verweist man auf die Herbst-Steuerschätzung, die aber für ein ordentliches Nachtragsverfahren noch vor dem Jahreswechsel viel zu spät kommt. Nach der Sommerpause werden wir wieder Haushaltsrunden erleben, mitsamt den vielen Anmeldungen aus den Ressorts. Dabei sollte klar sein, dass wir über einen Spar-Nachtrag reden, und nicht, um mehr Geld zu verteilen.

Während man in den letzten Jahren vor 2020 immer mehr Geld verteilt hat und in der Pandemie Einnahmeausfälle über weitere Schulden ausgeglichen wurden, sieht sich Grün-Schwarz nun notwendigen Sparbemühungen gegenüber. Nachdem sie das offenbar nicht mehr kennen, hier ein Hinweis: Das heißt, weniger Geld ausgeben als eingeplant.“