Pressemitteilung

28.Februar 2024 - Gesundheit / Strafvollzug
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Haußmann: Fatale Mängel im „Faulen Pelz“

Aus Sicht des Ministers Lucha gab es keinerlei Versäumnisse.

In der heutigen öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration wurde auf Antrag der SPD und FDP zum aktuellen Todesfall im Maßregelvollzug „Fauler Pelz“ (Heidelberg) berichtet. Dazu sagt Jochen Haußmann als gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:

„Der Todesfall der letzten Woche macht mich sehr betroffen. Ich habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass der Maßregelvollzug unter erheblichem Druck und Platzmangel leidet. Im Gegensatz zu den angrenzenden Bundesländern mussten in Baden-Württemberg wiederholt Verurteilte entlassen werden, da die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass Minister Lucha im Hinblick auf die große Anzahl an Freilassungen aufgrund fehlender Haftplätze im Maßregelvollzug (2021 und 2022 jeweils 35 Personen) die Einrichtung ‚Fauler Pelz‘ im baulich nicht einwandfreien Zustand für die Nutzung des Maßregelvollzugs trotz erheblicher baulicher Mängel in Betrieb hat nehmen lassen.

Angesichts der aufgetretenen Vorwürfe und Ungereimtheiten in Heidelberg fordere ich eine umfassende Aufklärung sowie eine gründliche Überprüfung der Eignung des ‚Faulen Pelz‘ als Maßregelvollzug im jetzigen Zustand.

Es ist von essentieller Bedeutung, dass sämtliche Anschuldigungen und Unklarheiten im Zusammenhang mit den hygienischen, baulichen und personellen Mängeln sorgfältig untersucht und beseitigt werden. Die Sicherheit der inhaftierten Personen und auch der Belegschaft hat höchste Priorität. Die Einhaltung von Standards sowie die angemessene Behandlung und Betreuung der Insassen dürfen keinesfalls vernachlässigt werden. Wir fordern daher Minister Lucha auf, umgehend Maßnahmen einzuleiten um sämtliche Mängelaspekte zu bereinigen – auch wenn er der Meinung ist, dass es dort keinerlei Versäumnisse gab. Zudem fordern wir eine detaillierte Beantwortung des anwaltlichen Schreibens.“