Haußmann: Studienplatzquote für Öffentlichen Gesundheitsdienst ist weiße Salbe statt wirksamer Arznei
Attraktivität steigern
Heute gibt es die erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung des fachärztlichen Nachwuchses im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg (Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz – GDFG, Drucksache 17/9955)“. In der Debatte darüber sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:
„Wieder einmal versucht die grün geführte Landesregierung, mit Sonderquoten Probleme zu lösen. Doch der Ansatz greift viel zu kurz. Es ist ein Herumdoktern mit weißer Salbe an den Symptomen. Niemand kann von einem jungen Menschen ernsthaft verlangen, sein Leben zwölf Jahre im Voraus so detailliert planen zu können, dass es zu einer Entscheidung aus echter Überzeugung kommt. Diese braucht es aber sowohl für den Beruf als Hausarzt, wie auch als Facharzt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Einen besseren Vorschlag haben wir schon bei der Einführung der Landarztquote gemacht. Manchmal liegt die Lösung auf der Hand. Unser Ansatz sieht vor, dass wir Studierende am Ende Ihres Studiums gezielt interessante Angebote für den Einstieg im niedergelassenen Bereich oder im ÖGD anbieten. Nur durch attraktive Rahmenbedingungen kann aus meiner Sicht dieses Ziel dauerhaft wirksam erreicht werden. Die hier vorgelegte Vorabquote für insgesamt 50 Medizinstudienplätze mit einer offen formulierten ‚Freikaufregelung‘ mit einer Strafzahlung von bis zu 250.000 Euro überzeugt nicht. Die veranschlagten 16,4 Mio. Euro wären in die Verbesserung der Strukturen des ÖGD besser angelegt.“


