Heitlinger: Stadt- und Landkreise wissen am besten, welche Form der Abrechnung für die Entfernung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte geeignet ist
Verantwortliche vor Ort müssen flexibel entscheiden können
Zum heute eingebrachten Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG)“ meint der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger:
„Stadt- und Landkreise bzw. die von ihnen gebildeten Zweckverbände wissen am besten, welche Form der Abrechnung für die Entfernung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte unter den jeweiligen Bedingungen im Einzelfall zweckmäßiger und kostengünstiger ist. Sie müssen endlich die Möglichkeit erhalten, statt der bisherigen Gebührenerhebung auch ein privatrechtliches Entgelt zu verlangen. Die Verantwortlichen vor Ort sollen flexibel entscheiden können. Dies ist ein längst überfälliger Schritt.“

