Heitlinger: Glyphosatverbot in Wasserschutzgebieten umgehend abschaffen
Die Landwirtschaft wurde jahrelang fälschlicherweise verdächtigt
Forscher der Universität Tübingen belegen, dass Glyphosat in Gewässern maßgeblich durch Waschmittel entsteht. In Kläranlagen wird der Wasserenthärter DTPMP, der in vielen herkömmlichen Waschmitteln steckt, zu Glyphosat umgewandelt. Hierzu meint der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger:
„Die Landwirtschaft wurde jahrelang fälschlicherweise verdächtigt hauptverantwortlich für den Glyphosateintrag in Gewässern zu sein. Unsere Landwirte gehen verantwortungsvoll mit Pflanzenschutzmitteln um. Das bestätigen nun auch die aktuellen Studien der Universität Tübingen. Aus der Kläranlage gelangt Glyphosat dauerhaft in Flüsse. Aus der Landwirtschaft steigen die Glyphosatwerte in naheliegenden Bächen nur für kurze Zeit. Beispielsweise im Frühjahr, wenn Landwirte gespritzt haben, es stark regnet und das Pestizid von den Äckern gespült wird. Allerdings bringen Landwirte bei angesagtem Regen gar keine Pflanzenschutzmittel aus, alleine schon um die gewünschte Wirkung nicht zu gefährden.
Wir fordern deshalb das Glyphosatverbot in Wasserschutzgebieten für die Landwirtschaft umgehend abzuschaffen. Es hat keine wissenschaftliche Grundlage und benachteiligt unsere Landwirte im europäischen Wettbewerb.“
Hintergrundinformation:
Seit 2021 ist der Einsatz des Unkrautvernichters Glyphosat in Deutschland in festgesetzten Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten verboten. Das Verbot dient dem Grundwasserschutz, betrifft die Landwirtschaft direkt und umfasst zudem Naturschutzgebiete, Biotope sowie Einschränkungen bei der Vorerntebehandlung.


