Pressemitteilung

05.Februar 2026 - Landwirtschaft

Heitlinger: Änderungsgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes überfälliger Schritt

Verantwortliche vor Ort müssen flexibel entscheiden können.


Anlässlich der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG)“ meint der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger:

 

„Die Gesetzesänderung ist längst überfällig. Ich bin froh, dass Stadt- und Landkreise bzw. die von ihnen gebildeten Zweckverbände endlich die Möglichkeit bekommen für die Entfernung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte statt der bisherigen Gebührenerhebung auch ein privatrechtliches Entgelt zu verlangen. Sie müssen vor Ort flexibel entscheiden können. Sie wissen am besten, welche Form der Abrechnung im Einzelfall zweckmäßiger und kostengünstiger ist.“