Pressemitteilungen

Die restriktiven, überbordenden Vorschriften der bisherigen Landesheimbauverordnung und der Landespersonalverordnung sollten flexibler und innovativer ausgestaltet werden


In der heutigen zweiten Lesung des Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetzes (TPQG) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Es ist gut, dass die Landesregierung nach der ersten Lesung beim TPQG noch einmal nachgebessert hat. Auch in der Anhörung zu diesem Gesetzesentwurf wurde deutlich, dass erheblicher Beratungsbedarf besteht und die berechtigte Kritik aus der Praxis nicht ignoriert werden darf. So haben Grüne und CDU bei den Themen Anzeigepflicht für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Schaffung einer Beschwerdestelle noch nachgebessert. Gleichwohl bleibt das Gesetz aber an entscheidenden Stellen hinter dem Notwendigen zurück. Wir haben deshalb Nachbesserungen eingefordert und konkrete Verbesserungen vorgeschlagen, etwa um Doppelprüfungen zu vermeiden und Regelprüfungen planbarer zu gestalten. Denn eine Kultur des Vertrauens darf nicht bei Überschriften enden, sondern muss sich auch im Vollzug widerspiegeln. Es bleibt das Geheimnis von Minister Lucha, warum er als Minister erst am Ende seiner zehnjährigen Amtszeit und nur auf erheblichen Druck erstmals in der Pflege Regelungen vereinfacht. Aber dann sollte es nicht nur im Gesetz, sondern auch in der Ausführungsverordnung erfolgen.

Wir haben die Landesregierung deshalb aufgefordert, die Ausführungsverordnung zum TPQG grundlegend neu auszurichten. Insbesondere die restriktiven, überbordenden Vorschriften der bisherigen Landesheimbauverordnung und der Landespersonalverordnung sollten flexibler und innovativer ausgestaltet werden. Der Pflegefachkräftemangel und der akute Platzmangel lassen sich nicht mit immer neuen Detailvorgaben lösen. Nach wie vor gibt es noch einige Tausend Pflegeheimplätze, die derzeit nur mit Ausnahmegenehmigungen erhalten werden können. Dazu findet sich in der Verordnung nichts und Minister Lucha hat darauf keine Antwort. Anstatt Innovationen zu fördern und neue Impulse im Bauen zuzulassen, fehlt der Mut zu Reformen.“

Rems-Murr-Kliniken sind wegweisend


Nicht jede Mutter kann ihr frühgeborenes Baby schon von Geburt an mit der eigenen Muttermilch ausreichend versorgen. Andere wiederum erzeugen mehr als ihr eigenes Frühchen benötigt. Hier setzt die Frauenmilchbanken an: Nach strenger Untersuchung von Spenderin und Milch auf Krankheiten und Keime wird die überschüssige Milch in der Frauenmilchbank gesammelt und an jene Frühgeborene weitergeben, die sonst auf industrielle Ersatzprodukte angewiesen wären. Tiefgekühlt ist die Spendermilch bis zu sechs Monate haltbar.

Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, hat zu diesem wichtigen Thema Gesundheitsminister Lucha angeschrieben, um die Versorgungssituation im Land Baden-Württemberg abzufragen. Bereits 2020 haben die Rems-Murr-Kliniken die erste Frauenmilchbank in der Region eingerichtet. Im zertifizierten Perinatalzentrum Level 1 am Rems-Murr-Klinikum Winnenden können Frühgeborene mit gespendeter Muttermilch versorgt werden. „Überrascht bin ich, dass das Sozialministerium als oberste Krankenhausplanungsbehörde keinen Überblick über die Anzahl und die Arbeit von Frauenmilchbanken in Baden-Württemberg vorliegen hat.“ Laut dem Jahresbericht des Netzwerks Frauenmilchbanken Baden-Württemberg sind zehn Kliniken in Baden-Württemberg darin organisiert: Als sogenannte Hub-Kliniken, die auch Milch aus anderen Kliniken annehmen und weiterverteilen, fungieren das Universitätsklinikum Freiburg und die von Ihnen beschriebenen Rems-Murr-Kliniken Winnenden; die Universitätskinderklinik Tübingen ist als Hub-Klinik in Vorbereitung. Als Depot-Kliniken fungieren die sieben baden-württembergischen Kliniken Ortenau-Klinikum, Hegau-Bodensee-Klinikum Singen, Schwarzwald-Baar-Klinikum, Klinikum Esslingen, Kliniken Böblingen, Klinikum Ludwigsburg sowie die Universitätskinderklinik Mannheim. Laut Jahresbericht des Netzwerk Frauenmilchbanken Baden-Württemberg war demnach im Sommer 2025 eine weitere Frauenmilchbank am Universitätskinderklinikum Heidelberg im Aufbau. Weitere Frauenmilchbanken am Klinikum Stuttgart, am Universitätskinderklinikum Ulm sowie an der Kinderklinik Lörrach dienen nach dem Jahresbericht des Netzwerks ausschließlich zur internen Versorgung.

Im Rahmen der Umsetzung der Ziele des Nationalen Gesundheitszieles „Gesundheit rund um die Geburt“ und der bekannten Vorteile der Ernährung mit Muttermilch für die zu früh geborenen Kinder sind diese Entwicklungen grundsätzlich zu begrüßen. Da dies keine Kassenleistung ist, hat sich das Netzwerk Frauenmilchbanken Baden-Württemberg um finanzielle Unterstützung beworben. Bisher gibt es keine Förderung vom Land Baden-Württemberg. „Ich halte es für wichtig, dass das Land im Rahmen der Krankenhausplanung die auch Versorgungssituation der Frauenmilchbanken berücksichtigt, damit wir nicht nur in zehn Kliniken diese hervorragende Versorgung anbieten können.“

 

Umlagen und Ausbildungszuschläge belasten Pflegeeinrichtungen und Kostenträger bereits massiv


In der heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung

des Unterhaltsvorschussgesetzes und des Landeskrankenhausgesetzes sowie zum Erlass eines Gesetzes für Ausgleichsbeträge in der Altenpflege sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Niko Reith:

 

„Die Anpassungen beim Unterhaltsvorschuss und die digitale Erfassung der Behandlungskapazitäten in der Notfallversorgung sind sinnvoll, notwendig und überfällig. Mit Blick auf das sogenannte Ausgleichsbeträgetransfergesetz bleiben aber Zweifel an der Sinnhaftigkeit. Die Übertragung des Überschusses von rund 13,4 Millionen Euro an die Ausbildungsfonds Baden-Württemberg GmbH klingt auf den ersten Blick plausibel. Die Mittel sollen gruppennützig in die Pflegeausbildung fließen – das unterstützen wir grundsätzlich. Aber man muss ehrlicherweise auch feststellen, dass die aktuellen Umlagen und Ausbildungszuschläge die Pflegeeinrichtungen und Kostenträger bereits massiv belasten. Mich erreichen immer mehr Zuschriften, die fragen: Wie kann innerhalb eines Jahres ein Mehrbedarf von 80 Millionen Euro entstehen? Wie soll das wirtschaftlich tragbar sein? Und wo landen wir in zehn Jahren, wenn das so weitergeht?

Der Finanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung steigt 2026 auf knapp 772 Millionen Euro – ein Plus von 11,7 Prozent zum Vorjahr. Da ist die Frage durchaus berechtigt, wohin sich die Beiträge wohl noch entwickeln, auch wenn natürlich Tarifsteigerungen eine berechtigte Rolle bei der Kostenentwicklung spielen. Aber auch die auf Landesebene vereinbarten Kostenpauschalen tragen eben zu diesem starken Aufwuchs bei. Es wäre wohl eine ehrliche Strukturdebatte angezeigt, wie man die Pflegeausbildung langfristig so gestalten will, dass sie tragbar bleibt – für Auszubildende, Einrichtungen und Kostenträger. Die Herausforderungen in der Pflege sind enorm. Einzelne Überschussübertragungen lösen sie nicht. Wir brauchen eine Politik, die vorausschauend denkt, effizient wirtschaftet und die Pflegeausbildung attraktiver macht.

 

Attraktivität steigern


Heute gibt es die erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung des fachärztlichen Nachwuchses im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg (Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz – GDFG, Drucksache 17/9955)“. In der Debatte darüber sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

 

„Wieder einmal versucht die grün geführte Landesregierung, mit Sonderquoten Probleme zu lösen. Doch der Ansatz greift viel zu kurz. Es ist ein Herumdoktern mit weißer Salbe an den Symptomen. Niemand kann von einem jungen Menschen ernsthaft verlangen, sein Leben zwölf Jahre im Voraus so detailliert planen zu können, dass es zu einer Entscheidung aus echter Überzeugung kommt. Diese braucht es aber sowohl für den Beruf als Hausarzt, wie auch als Facharzt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Einen besseren Vorschlag haben wir schon bei der Einführung der Landarztquote gemacht. Manchmal liegt die Lösung auf der Hand. Unser Ansatz sieht vor, dass wir Studierende am Ende Ihres Studiums gezielt interessante Angebote für den Einstieg im niedergelassenen Bereich oder im ÖGD anbieten. Nur durch attraktive Rahmenbedingungen kann aus meiner Sicht dieses Ziel dauerhaft wirksam erreicht werden. Die hier vorgelegte Vorabquote für insgesamt 50 Medizinstudienplätze mit einer offen formulierten ‚Freikaufregelung‘ mit einer Strafzahlung von bis zu 250.000 Euro überzeugt nicht. Die veranschlagten 16,4 Mio. Euro wären in die Verbesserung der Strukturen des ÖGD besser angelegt.“

Höheres Kostengefüge und bereits erledigte Hausaufgaben berücksichtigen


In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Landkreistags Baden-Württemberg mit dem Bayerischen Landkreistag zur Krankenhauspolitik des Bundes wird ein einseitiges Sparpaket zulasten der Krankenhäuser kritisiert. Dazu sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

„Der Bund sollte endlich bei der Krankenhausreform die vorhandenen Strukturen in den Blick nehmen. Hier ist Baden-Württemberg auf dem Weg der Reformen bereits viel weiter als andere Bundesländer. Diese bereits erwirtschafteten Effizienzrenditen dürfen jetzt nicht zum Nachteil gereichen. Der Transformationsfonds könnte hierzu sinnvoll weiterentwickelt werden. Statt schablonenhaft nach Anzahl der Einwohner die Gelder herunterzubrechen, sollten passgenaue Antworten auf die Strukturfragen gegeben werden. Wenn durch fehlkonstruierte Reformen angekündigte Verbesserungen durch die Hintertür gleich wieder kassiert werden, dann sorgt das für Verdruss. Es kann nicht sein, dass alle Standorte gleichbehandelt werden. Schließlich ist das Kosten- und Gehaltsniveau in Baden-Württemberg bekanntlich ein anderes.“

Land muss aktivere und konstruktivere Rolle bei Krankenhausplanung spielen


Im Zusammenhang der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes (Drucksache 17/9482) im Landtag von Baden-Württemberg sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Ich begrüße es, dass Daten in anonymisierter Form zu Forschungszwecken jetzt auch an Dritte weitergegeben werden können. Die Stärkung des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg sichert Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Land. Neben diesem Gesetzesvorhaben rufe ich der Landesregierung aber auch zu, dass sie eine aktivere und konstruktivere Rolle in der Krankenhausplanung einnehmen muss. Die Umstellung auf die Vorhaltepauschalen und die Zuweisung von Leistungsgruppen ist alles andere als trivial und entscheidend für die weitere Entwicklung im Land. Wie immer reichen wir Freie Demokraten zu sinnvollen Reformen die Hand.“

 

 

 

 

 

Zeit der Sorglosigkeit ist vorbei


Zur Regierungspressekonferenz, in der der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl und Gesundheitsminister Manfred Lucha unter anderem ein Krisenmanagement – Handbuch sowie einen „Rahmenplan Alarm- und Einsatzplanung“ insbesondere für den Bereich der Krankenhäuser vorgestellt haben sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Es ist sicherlich zu begrüßen, wenn es in Abstimmung mit den relevanten Akteuren Handreichungen und Rahmenpläne gibt. Wir erleben aber, dass die Zeit der Sorglosigkeit der letzten Jahre vorbei ist. So wie in Zeiten des Kalten Krieges ganz selbstverständlich in großer Zahl Hilfskrankenhäuser vorhanden waren, so müssen wir jetzt auch über das Stadium von Papieren und Übungen hinauswachsen. Ich werbe dafür, jetzt schon mögliche Standorte zu prüfen. Und es muss nach einer Analyse konkreter Sicherheits-, Abwehr- und Resilienzbedarfe vom Bund die nötigen Mittel schnell und unbürokratisch bereitgestellt werden. Ich rate dringend dazu, dies nicht auf die lange Bank zu schieben.“

 

 

 

Landesregierung sollte Chance für Verbesserungen nutzen


An der ursprünglichen Reform der Krankenhausstruktur in Deutschland, verantwortet vom damaligen SPD-Minister Karl Lauterbach, gab es viel Kritik. Nun wird gemeldet, dass unter dem CDU-geführten Gesundheitsministerium im Bund dieses Konzept überarbeitet werden soll. Der gesundheitspolitische Sprecher und stv. Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, sieht den Bedarf von Änderungen und Chancen für Verbesserungen:

 

„Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz enthält wichtige Elemente für eine Neuausrichtung der Krankenhausstrukturen. Dennoch sehe auch ich Nachbesserungsbedarf. So ist die 2-Kilometer-Abstandsregel vielleicht für Berlin relevant, in Baden-Württemberg würde sie bewährte Strukturen zerschlagen. Außerdem braucht es bei der Finanzierung Veränderungen, insbesondere sollten Länder wie Baden-Württemberg auch dafür unterstützt werden, dass sie bei der Strukturreform viel weiter sind als andere Länder.

Aber auch im Land ist mehr Verantwortung für die Landeskrankenhausplanung erforderlich. Es reicht nicht aus, immer nur aktiv zu werden, wenn die Stadt- und Landkreise Veränderungen planen. Die landkreis- und bundesländerübergreifende Krankenhausplanung ist eine elementare Aufgabe des Landes selbst. Hier braucht es mehr Steuerung als bisher. Die regionalen Strukturen in der medizinischen Versorgung gewinnen immer mehr an Bedeutung.“

Brauchen faktenbasierte Diskussion zur Versorgung Frühgeborener


Die Forderungen des Gesundheitsministers Lucha, den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), das höchste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, abzuschaffen und seine Beschlüsse durch politische Gesetzgebung zu ersetzen würde insbesondere bei der Versorgung von Frühgeborenen empfindliche Auswirkungen haben. Dieses Vorhaben kritisiert der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Die Frühgeborenen-Versorgung in Baden-Württemberg ist ein sehr wichtiges Thema. Mit einem Frontalangriff auf den Gemeinsamen Bundesausschuss hat sich Minister Lucha völlig verrannt und schadet damit der wichtigen Fachdiskussion über die aktuellen Herausforderungen dieses medizinischen Bereichs in Baden-Württemberg. Es wäre viel hilfreicher, wenn wir eine faktenbasierte Diskussion dazu führen. Einerseits sind Mindestmengen für eine qualitativ hochwertige Frühgeborenen-Versorgung wichtig. andererseits müssen wir aber auch den Aspekt der pflegerischen Versorgung in den Blick nehmen.

Ab dem Jahr 2024 gilt nach der Mindestmengenregelung (Mm-R) des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von < 1.250 g die jährliche Mindestmenge pro Standort eines Krankenhauses von 25 statt bisher 14, bzw. übergangsweise in 2023 von 20. Der Verband der Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands (VLKKD) informierte bereits Anfang letzten Jahres, dass in allen Perinatalzentren ein eklatanter Pflegepersonalmangel herrscht.

Bei einem Verlust von knapp der Hälfte dieser Zentren mit dem Level I hat der VLKKD die Sorge, durch die notwendige Zentralisierung die Versorgung der pflegerisch intensiv zu betreuenden Frühgeborenen nicht sicherzustellen zu können. Bereits jetzt fehlende Kapazitäten in den Frauenkliniken der verbleibenden PNZ I sind ein weiterer Punkt.

Deshalb braucht es dazu den konstruktiven Dialog des Landes mit dem GBA und keine Generalkritik von Minister Lucha. Ob der Vorschlag des VLKKD eine Lösung sein kann, eine modifizierte Grenzziehung zwischen den beiden Versorgungsstufen vorzusehen (Level I für Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 750g oder einem Gestationsalter unter 26 Wochen, Level II für Frühgeborene ab 750 g oder ab 26 Schwangerschaftswochen) kann die Politik in die Überlegungen einbringen, bedarf aber der Beurteilung des GBA. Ich fordere Minister Lucha auf, wieder auf einen sachlichen Kurs zurückzukommen und den Dialog mit dem GBA zu suchen.“

 

Hinweis: Informationen des VLKKD dazu sowie eine parlamentarische Initiative des Abgeordneten übermitteln wir auf Wunsch gerne

 

 

Nach aktuellen Medienberichten soll die klinische Studie zur Erforschung eines Medikaments in Bezug auf die Therapie von ME/CFS (Chronisches Erschöpfungssyndrom) nicht weiter gefördert werden. Dabei handelt es sich um ein Medikament mit dem Wirkstoff Inebilizumab. Laut Forschern der Charité Berlin, sei dies eines der vielversprechendsten Wirkstoffe im Kampf gegen dieses komplexe Krankheitsbild.

Bei ME/CFS ist die Zahl der Betroffenen seit der Coronapandemie deutlichen angestiegen. Aktuell sind in Deutschland 620.000 Menschen davon betroffen, „hinter jeder dieser Zahl stehen Menschen, deren Familien und Schicksale“ so der Abgeordnete Niko Reith und weiter:

„Ex-Gesundheitsminister Lauterbach hat im Dezember vergangenen Jahres noch auf dem 3.Long COVID Kongress berichtet, dass die Forschungsprojekte zu Long COVID und ME/CFS bis 2028 gesichert sein. Warum dann nicht auch die vielversprechende Medikamentenstudie? Mir liegt es fern hier Schuldzuweisungen oder Ratschläge zu erteilen, mir ist es wichtig, dass die Forschung an diesem umfassenden Krankheitsbild weiterverfolgt wird und die Betroffenen eine Stimme und eine Chance bekommen.“

Die aktuelle Bundesregierung will mit der geplanten Enquete -Kommission die Coronapandemie aufarbeiten, darf darüber aber nicht den Blick in die Zukunft verlieren, so Reith.

Weiter führt er aus: „Mit der Einstellung der klinischen Studie, ohne die Aussicht auf eine Alternative, ist es für die Betroffenen von ME/CFS ein Schlag ins Gesicht, schien doch die Möglichkeit einer vielversprechenden Therapie so nah. Und wir dürfen diese Schicksale und Familien nicht als Nummern zu den Akten legen. Es liegt nun an der aktuellen Regierung die Weichen zu stellen, den Betroffenen wieder eine Perspektive zu geben.“

 

 

ME/CFS – Forschung muss weiterhin unterstützt werden.


Nach aktuellen Medienberichten soll die klinische Studie zur Erforschung eines Medikaments in Bezug auf die Therapie von ME/CFS (Chronisches Erschöpfungssyndrom) nicht weiter gefördert werden. Dabei handelt es sich um ein Medikament mit dem Wirkstoff Inebilizumab. Laut Forschern der Charité Berlin, sei dies eines der vielversprechendsten Wirkstoffe im Kampf gegen dieses komplexe Krankheitsbild.

 

Bei ME/CFS ist die Zahl der Betroffenen seit der Coronapandemie deutlichen angestiegen. Aktuell sind in Deutschland 620.000 Menschen davon betroffen, „hinter jeder dieser Zahl stehen Menschen, deren Familien und Schicksale“ so der Abgeordnete Niko Reith und weiter:

 

„Ex-Gesundheitsminister Lauterbach hat im Dezember vergangenen Jahres noch auf dem 3.Long COVID Kongress berichtet, dass die Forschungsprojekte zu Long COVID und ME/CFS bis 2028 gesichert sein. Warum dann nicht auch die vielversprechende Medikamentenstudie? Mir liegt es fern hier Schuldzuweisungen oder Ratschläge zu erteilen, mir ist es wichtig, dass die Forschung an diesem umfassenden Krankheitsbild weiterverfolgt wird und die Betroffenen eine Stimme und eine Chance bekommen.“

 

Die aktuelle Bundesregierung will mit der geplanten Enquete -Kommission die Coronapandemie aufarbeiten, darf darüber aber nicht den Blick in die Zukunft verlieren, so Reith.

 

Weiter führt er aus: „Mit der Einstellung der klinischen Studie, ohne die Aussicht auf eine Alternative, ist es für die Betroffenen von ME/CFS ein Schlag ins Gesicht, schien doch die Möglichkeit einer vielversprechenden Therapie so nah. Und wir dürfen diese Schicksale und Familien nicht als Nummern zu den Akten legen. Es liegt nun an der aktuellen Regierung die Weichen zu stellen, den Betroffenen wieder eine Perspektive zu geben.“

 

Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes aus der schwarz-gelben Ära bleiben erhalten.


Zu der Meldung, wonach das Kabinett nächste Woche eine Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes auf den Weg bringen wolle, das zwar weitere Konsumwege einbeziehen, die Regelungen für die Gastronomie jedoch beibehalten wolle, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:

 

„Rauchen ist neben Bewegungsmangel und ungesunder Ernährung eine große Gesundheitsgefahr. Die Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes lässt Augenmaß erkennen, wir müssen aber noch die konkreten Regelungen auf ihre Handhabbarkeit prüfen. Ich begrüße es, dass das grüne Ansinnen eines Komplettverbots für die Gastronomie abgewendet werden konnte. Diese Branche steht bereits genug unter Druck. Da braucht es keine Verbots-Allmachtsfantasien. Die Novellierung bestätigt die wesentlichen Eckpunkte des von den Grünen damals so bitter bekämpften Nichtraucherschutzgesetzes aus dem Jahr 2007. Insofern ist es ein Erfolg für die damals von Vernunft und Pragmatismus geprägte schwarz-gelbe Landesregierung. Im Vergleich zu den großen Forderungen der Grünen ist nun offensichtlich ein Erkenntnisgewinn eingetreten.“

 

 

SPD-Antrag verursacht mehr Unsicherheit, als dass es dem Kinderschutz nutzt.


Zur geplanten Änderung des Heilberufe-Kammergesetz der SPD-Fraktion äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Kinderschutz ich richtig und Kinderschutz ist wichtig. Dabei sind wir uns einig. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen zeigt uns, wie wichtig der Kinderschutz ist. Richtig ist, dass auch in der Zusammenarbeit der schützenden Stellen – wozu auch die Kinderärztinnen und Kinderärzte gehören – eine vertrauensvolle und kooperative Atmosphäre gehört. Es liegen uns viele unterschiedliche Stellungnahmen zum Gesetzentwurf vor. Einige der beteiligten Verbände haben ihre Zweifel am Mehrwert für den Kinderschutz geäußert. Wir Freie Demokraten können diese Bewertungen nachvollziehen. Es ist für den Kinderschutz nicht dienlich, wenn sich eine Parallelstruktur mit unklaren Verhältnissen im Ablauf rechtlich zementiert. Die Schaffung einer Regelung, die den Bruch der ärztlichen Schweigepflicht rechtfertigt, darf nicht dafür sorgen, dass die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit bestehenden Kooperationsstrukturen gefährdet wird. Bei der bereits bestehenden Rechtslage gibt es Ausnahmen, unter denen bei Verdachtsmomenten entsprechende schützende Institutionen eingeschaltet werden können. Dennoch halten wir es für sinnvoll, in der weiteren Beratung im parlamentarischen Verfahren auf die verschiedenen Aspekte einzugehen und dazu durchaus auch die Experten anzuhören. Ich danke der SPD-Fraktion für ihren wichtigen Impuls für den Kinderschutz im Land.“

 

Sein eigenes Ministerium widerspricht den bisherigen Einschätzungen des Ministers und fordert mehr Plätze – Minister Lucha muss dringend ein umfassendes Konzept zum Maßregelvollzug vorlegen.


Zur Meldung, wonach der Maßregelvollzug trotz geplanter Neubauten überlastet bleibe, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Nachdem Baden-Württemberg lange Zeit das Schlusslicht beim Thema Maßregelvollzug war, hatte Gesundheitsminister Lucha einen Ausbau der Plätze forciert und erklärt, dass mit den geplanten Neubauten der Maßregelvollzug in Baden-Württemberg wieder gut betrieben werden könne. Doch offensichtlich hat Minister Lucha keinen Überblick über den Maßregelvollzug im Land. Anders lassen sich die Berechnungen aus seinem eigenen Ministerium, wonach zusätzlich zu den bereits geplanten Projekten noch ein weiterer Standort nötig sein wird, nicht erklären. Unklar ist zudem, ob der Neubau in Schwäbisch Hall wie geplant noch bis zum Sommer 2025 eröffnet werden kann. Wir Freie Demokraten werden dazu einen entsprechenden Bericht einfordern.“

 

Dramatische Lage der Kliniken und Krankenhäuser braucht Unterstützung aus Bund und Land.


Nach der heutigen öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss zum Stand der Krankenhausplanung in Baden-Württemberg äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

„Seit Jahren fordert die FDP-Landtagsfraktion eine Novellierung der Krankenhausplanung aus dem Jahr 2010. Erst 2024 hat die Landesregierung die längst überfällige Reform des Landeskrankenhausgesetzes verabschiedet, allerdings ohne konkrete Inhalte. In der vergangenen Woche hat die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) noch einmal die dramatisch schlechte Finanzlage der Kliniken und Krankenhäuser berichtet. Was seit Jahren offensichtlich ist, wurde auch heute in der Anhörung bestätigt: Es besteht dringender Handlungsbedarf!

 

Zum einen brauchen wir schnell Klarheit, wie der Bund das Krankenhausgesetz umsetzt. Zum anderen muss das Land eine echte Strukturplanung machen. Der Bund muss die Finanzierung dringend mit Strukturreformen verbinden und Länder mit weit unterdurchschnittlicher Bettenzahl wie Baden-Württemberg durch ein Bonussystem entlasten. Das Gesundheitswesen muss ganzheitlich gedacht werden, dazu gehören auch der Rettungsdienst, die Notfallversorgung sowie die ambulante Versorgung mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst. Auch die Weiterbildungsmöglichkeiten für den ärztlichen Nachwuchs müssen in die Krankenhausplanung integriert und die Weiterbildung flächendeckend gefördert werden. Zudem müssen dringend die Ursachen für die im Gutachten des Landes aufgeführte hohe Auslastungsquote der Bettenauslastung von 85 % nachgeprüft werden.

 

Die Anhörung heute hat deutlich gemacht, dass die Landesregierung noch ordentlich Nachbesserungsbedarf und klare Hausaufgaben hat, insbesondere bei der stärkeren Koordinierung der Landeskrankenhausplanung und der Schwerpunktsetzung in der Investitionsförderung.“

 

Krankenhäuser sind elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge und müssen so behandelt werden.


Zur heutigen Landespressekonferenz mit der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Ich unterstütze die Forderungen der BWKG nach einem schnellen finanziellen Ausgleich der Defizite und Nachschärfung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes. Die finanzielle Situation unserer Kliniken in Baden-Württemberg ist besorgniserregend. Die flächendeckende medizinische Versorgungslage in Baden-Württemberg ist gefährdet. Wenn die Landkreise weiterhin die kommunalen Klinikdefizite ausgleichen müssen, dann geht das zu Lasten anderer Investitionen, die die Landkreise ebenfalls stemmen müssen. In der angespannten finanziellen Lage der Kommunen, ist dies nicht akzeptabel. Auch private und freie gemeinnützigen Klinikträger stehen mit dem Rücken zur Wand. Wenn die Krankenhausfinanzierung nicht strukturell auf andere Beine gestellt wird, führt das auch zur Verringerung der Trägervielfalt und damit zu deutlichen Einbußen in der medizinischen Versorgung.

Es darf nicht sein, dass die hoch effizienten und fortschrittlichen baden-württembergischen Krankenhäuser durch die geleisteten Strukturreformen sowie die wichtige und erwünschte Ambulantisierung Nachteile der bundesseitigen Klinikfinanzierung erfahren.

Für uns Freie Demokraten ist ganz eindeutig, dass Gesundheit und die flächendeckende, beste medizinische Versorgung kein Luxusgut, sondern elementare Grundlage für unser Bundesland ist. Wir fordern die künftige Bundesregierung auf, hier dringend und zügig nachzusteuern und die Krankenhäuser ihrer Bedeutung für die Gesellschaft nach auch zu finanzieren. Gleichzeitig brauchen wir eine Finanzierung, die Strukturreformen fördert und nicht zementiert.“

Ein stabiles und verlässliches Gesundheitssystem ist Garant für Demokratie und Wohlstand.


In der heutigen Plenardebatte zur Schließung der Notfallpraxen äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Baden-Württemberg möchte und muss eine Vorreiterrolle in der Entwicklung gesundheitlicher Versorgungsstrukturen einnehmen, die auch Gesundheitsförderung und Prävention einbeziehen. Gesundheitsminister Manfred Lucha hat dies immer wieder angekündigt, lässt jetzt aber keine Taten folgen.

 

Inzwischen ist die Situation im Gesundheitswesen dramatisch. Die Schließung von 18 Praxen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in diesem Jahr ist ein weiterer Einschnitt in der baden-württembergischen Gesundheitsversorgung. Davor verschließt die Landesregierung die Augen.

Mit der Schließung dieser Praxen wird der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Es fehlt die Analyse der Auswirkung vor Ort. Die Schließung der Notfallpraxen hat eindeutige Auswirkungen auf die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Nach Auskunft der Rems-Murr-Kliniken beispielsweise, wird bereits aufgrund der Schließung der Bereitschaftspraxis in Schorndorf eine Mehrbelastung der Klinik-Notaufnahmen an beiden Standorten der Rems-Murr-Kliniken beobachtet. Die Kliniken würden davon ausgehen, dass die Mehrbelastung durch eine mögliche Schließung der Notfallpraxis in Backnang weiter steigen wird. Die Befürchtungen, dass infolge von Standortschließungen die zentralen Notaufnahmen der Krankenhäuser überlastet werden könnten, nimmt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus unserer Sicht nicht sehr ernst.

Die Potentiale der Telemedizin sind bisher im Land noch viel zu wenig umgesetzt. Telemedizinische Angebote, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der ärztlichen Versorgung, Modelle wie Docdirekt, mit dem eine sichere und persönliche Online-Sprechstunde mit erfahrenen Ärztinnen und Ärzten wahrgenommen werden kann oder der Mehrwert von Digitalisierung ist in der Regelversorgung bisher viel zu wenig umgesetzt. Eine Förderung dieser Strukturen ist seit Jahren eine unserer Forderungen, die die Landesregierung viel zu schleppend angegangen ist.

Wir Freie Demokraten erneuern unsere Forderung aus dem Herbst 2024: Mit der Einrichtung eines Notfallgipfels, bei dem alle Akteure an einen Tisch geholt werden, werden sich bessere und individuellere Lösungen finden als alle 18 Standorte zu schließen. Deshalb fordern wir, erst einmal die Schließungspläne zurückzustellen. Neben einer transparenten Landeskrankenhausplanung ist die Vernetzung mit dem ambulanten Sektor und der Notfallversorgung absolut geboten.“

Lucha kommt seiner Verantwortung als Gesundheitsminister nicht nach.


Zur Ankündigung von mehr als einem Dutzend betroffener Städte, gegen die beabsichtigte Schließung von 18 Notfallpraxen jetzt den Klageweg zu beschreiten, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

 

„Die Veranstaltung der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zur Zukunft des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Dezember 2024 in Stuttgart hat gezeigt, welcher Druck in unserer gesundheitlichen Versorgung im Land insgesamt besteht. Es ist einerseits klar geworden, dass Reformbedarf besteht, andererseits wurde seitens der Kommunen und Kreise die Kommunikation der KVBW und des Gesundheitsministers Lucha kritisiert.

 

Ich habe immer gefordert, dass es einen intensiven Dialog der KVBW und der Landesregierung mit den Kommunen und Landkreisen, den Kliniken, der BWKG und der Ärzteschaft benötigt. Die Kommunen und Landkreise haben ihre Bereitschaft zur Mitwirkung zum Ausdruck gebracht. Ich habe Verständnis dafür, dass sie dies nun gerichtlich einfordern. Die Sorge um die Mehrbelastung in den Kliniken aufgrund der Schließung von 18 Bereitschaftspraxen im Land müssen wir ernst nehmen. Es fehlt eine Einschätzung der Auswirkungen dieser Reform, die im Land auch sehr unterschiedliche Auswirkungen hat, vor allem in den ländlichen Regionen.

 

Es wird immer deutlicher, dass Minister Lucha seiner Verantwortung als Gesundheitsminister nicht nachkommt. Schon bei seinem Amtsantritt 2016 war deutlich erkennbar, vor welchen Herausforderungen wir im Gesundheitswesen im Land stehen. Wir brauchen viel stärkere Impulse für Innovationen, Digitalisierung, Telemedizin, KI, Delegation, Förderung von regionalen Versorgungskonzepten sowie eine Kommunikationskampagne, Patientensteuerung und Förderung der Gesundheitskompetenz. Hätte Lucha unseren Vorschlag eines Notfallgipfels aufgegriffen, wäre diese Klage nicht notwendig. Jetzt wäre die Gelegenheit, dass er sich aktiv einbringt.“

FDP-Landtagsfraktion hat sich immer auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte umgesetzt wird.


Zum Thema Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte auf Bundesebene, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann:

„Die FDP-Landtagsfraktion hat sich immer auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte umgesetzt wird.

Wir dürften aber auch die Entbudgetierung der Fachärztinnen und Fachärzten nicht aus den Augen verlieren. Es muss das Ziel sein, dass erbrachte Leistungen auch vergütet werden. Dies muss viel mehr im Fokus stehen, als eine Diskussion über eine Bürger- bzw. Einheitsversicherung. Die duale Krankenversicherung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung sorgt für wesentlich zügigere Innovationen im Gesundheitswesen.

Ebenfalls dürfen Entbürokratisierung und Abschaffung von Regressen für Ärztinnen und Ärzte als weitere wichtige Aufgaben in der Bundes- und Landespolitik nicht in Vergessenheit geraten oder hintangestellt werden.“

 

Long-Covid-Symptome müssen ernst genommen und besser erforscht werden – Es braucht eine Expertendatenbank, Innovationsförderung für neue Therapien und Fortbildungen des Fachpersonals.


Zur Meldung, wonach viele Corona-Infizierte von erheblichen Langzeitfolgen berichten, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Die Tatsache, dass auch zwei Jahre nach einer Corona-Infektion noch rund zwei Drittel der Betroffenen in ihrer Gesundheit und Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt werden, zeigt, dass die Long-Covid-Symptome dringend ernst genommen und besser erforscht werden müssen. Immerhin wird das Post-Covid-Syndrom inzwischen vom Sozialgericht Heilbronn als Berufskrankheit anerkannt.

 

Doch die Anerkennung als Berufskrankheit ist nur ein erster Schritt, den Betroffenen muss vor allem medizinisch endlich stärker geholfen werden. Hier ist Gesundheitsminister Lucha in der Pflicht, eine gute medizinische Versorgung der langzeiterkrankten Corona-Infizierten, aber auch der ME/CFS-Erkrankten, zu gewährleisten.

 

Wir Freie Demokraten fordern daher ein zentralisiertes Datenportal zur Sammlung und Nutzung medizinischer Daten für die weitere Forschung, eine Expertendatenbank für die schnelle und regionale Suche nach fachlich spezialisierten Ärzte, die gezielte Innovationsförderung im Bereich der Biotechnologie, um neue Therapien zu entwickeln sowie entsprechende Fortbildungen für medizinisches Personal und die Anpassung der Ausbildungsinhalte, um Long-Covid-Symptome schneller und besser erkennen zu können.

 

Ich bin daher der ehemaligen Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger dankbar, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Forschung zum Themenbereich Long-/Post-COVID und ME/CFS durch Maßnahmen der gezielten Projektförderung mit finanziellen Mitteln  vorangetrieben hat. Inhaltlich umfasst die Förderung des BMBF einen breiten Bereich von der Erforschung der Krankheitsmechanismen über die Diagnostik und Therapieentwicklung bis hin zu Aspekten der Versorgungsforschung.”

Ausweitung der Lebendspende rettet Leben und verkürzt Wartezeiten.

Zur Meldung, wonach Deutschland bei den Organspenden im internationalen Vergleich auf einem hinteren Platz liegt und die Zahl der Spender in Baden-Württemberg auf einem niedrigen Niveau stagniert, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Jochen Haußmann, wie folgt:

„Viele Menschen warten jahrelang vergeblich auf eine Organspende. Daher wird es höchste Zeit, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Erhöhung der freiwillig gespendeten Organe führen. Die von Gesundheitsminister Lucha geforderte gesetzliche Verankerung einer Widerspruchslösung kann jedoch nicht die Antwort sein. Dies zeigt auch das Beispiel Spanien, denn die Widerspruchslösung steht dort zwar im Gesetz, wird aber kaum praktiziert. Zudem darf der Staat den Bürgerinnen und Bürgern nicht die Möglichkeit nehmen, sich bei diesem sensiblen Thema frei zu entscheiden.

Wir Freie Demokraten setzen uns daher neben einer deutlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen vor allem für die Ausweitung der Lebendspende ein. Dazu gehören die Erweiterung des Kreises von potentiellen Lebendspendern, die Ermöglichung anonymer Lebendspenden aus altruistischen Gründen über Organpools, die Ermöglichung der sogenannten Überkreuz-Lebendspenden zwischen Paaren sowie die Abschaffung des Subsidiaritätsprinzips, welches zunächst immer die Prüfung einer postmortalen Spende voraussetzt, bevor eine Lebendspende möglich ist. Mit diesen Vorschlägen sollte sich der kommende Deutsche Bundestag vordringlich beschäftigen.

Lebendspenden retten Leben und können die jahrelange Wartezeit deutlich verkürzen. Statt sich also an der Widerspruchslösung festzubeißen, sollte sich Minister Lucha besser mit sinnvollen und praxistauglichen Möglichkeiten wie der Lebendspende beschäftigen.”

 

Forderung nach Notfallgipfel
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat heute bei einem Treffen
mit Bürgermeistern, Landräten und Abgeordneten in Stuttgart ihre Pläne zur Schließung von
18 Notfallpraxen im Südwesten konkretisiert. Die Praxen sollen demnach Schritt für Schritt
ihren Betrieb einstellen, die letzten fünf Ende November 2025. Der gesundheitspolitische
Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, fordert angesichts dieser drohenden
Entwicklungen einen Notfallgipfel und begründet das mit dringendem Reformbedarf:
„Die heutige Veranstaltung zur Zukunft des ärztlichen Bereitschaftsdienstes hat gezeigt,
welcher Druck in unserer gesundheitlichen Versorgung im Land insgesamt besteht. Es ist klar
geworden, dass Reformbedarf besteht. Es braucht aber eine Politik des Gehörtwerdens, weil
es um weit mehr geht als um den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Das haben die Ärztinnen
und Ärzte heute nochmals deutlich gemacht. Die notwendigen Veränderungen, die sich
aufgrund der Herausforderungen der ambulanten Regelversorgung in Baden-Württemberg
ergeben, erfordern einen intensiven Dialog der Politik mit den Kommunen und Landkreisen,
den Kliniken und der BWKG, der Ärzteschaft und der KVBW. Die Kommunen und Landkreise
haben ihre Bereitschaft zur Mitwirkung zum Ausdruck gebracht, aber auch eingefordert. Die
Sorge um die Mehrbelastung in den Kliniken aufgrund der Schließung von 18
Bereitschaftspraxen im Land müssen wir ernst nehmen. Es fehlt eine Einschätzung der
Auswirkungen dieser Reform. Es wird immer deutlicher, dass Minister Lucha seiner
Verantwortung als Gesundheitsminister nicht nachkommt. Schon bei seinem Amtsantritt
2016 war deutlich erkennbar, vor welchen Herausforderungen wir im Gesundheitswesen im
Land stehen. Die teilweise sehr emotionalen Äußerungen, auch von drei grünen
Abgeordneten, zeigen, dass hier dringender politischer Handlungsbedarf des
Gesundheitsministers über die gesundheitliche Versorgung im Land besteht. Und wir
brauchen viel stärkere Impulse für Innovationen, Digitalisierung, Telemedizin, KI, Delegation,
Förderung von regionalen Versorgungskonzepten sowie eine Kommunikationskampagne,
Patientensteuerung und Förderung der Gesundheitskompetenz. Wie wichtig unsere
Forderung nach einem Notfallgipfel ist, hat die heutige Veranstaltung unterstrichen.

Ohne den stetigen Druck der FDP-Landtagsfraktion hätte sich Minister Lucha bis heute nicht bewegt.


Zur heutigen Mitteilung des Sozialministeriums, wonach das Land pflegende Angehörige unterstützt und entlastet, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann wie folgt:

„Pflegebedürftige Personen benötigen einen großen Unterstützungskreis, damit die Versorgung gewährleistet ist. Dieser Unterstützerkreis setzt sich nicht selten aus der Nachbarschaft oder ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfen zusammen. Gerade für diese Personengruppe ist es nicht nachvollziehbar und bremst das Engagement, wenn eine Schulung für diese Unterstützung notwendig wird. Diese Entbürokratisierung und Pragmatisierung der Pflege hat die FDP-Landtagsfraktion schon vor längerer Zeit gefordert und diese Forderung auch stetig wiederholt.

Dass die Novellierung der Regelungen nun erst jetzt kommt, ist für die Pflegenden eine dringende Entlastung – für die Landesregierung allerdings ein absolutes Armutszeugnis und macht einmal mehr deutlich, welchen geringen Stellenwert dieses Thema im Kabinett genießt. Für uns als Oppositionsfraktion ist es weiterhin Ansporn und Motivation, in solch wichtigen Themen den Druck auf Minister Lucha hochzuhalten, denn ohne diesen scheint es nicht zu gehen.“

Schließung der Notfallpraxen muss gestoppt und ein Notfallgipfel mit allen Beteiligten durchgeführt werden – Minister Lucha darf sich nicht länger schweigend und tatenlos zurücklehnen.


Zur Meldung, wonach der Städtetag einen Stopp der Schließung von Notfallpraxen fordert, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann, wie folgt:

 

„Ich unterstütze die Forderung des Städtetags, der sich nun mit einem Brief an Minister Lucha gewandt und einen Stopp der geplanten Schließungen der Notfallpraxen gefordert hat, mit Nachdruck. Ansonsten droht sehenden Auges eine weitere Verschlechterung der medizinischen Versorgung in Baden-Württemberg. Der Umstand, dass die betroffenen Kommunen vor vollendete Tatsachen gestellt und im Vorfeld nicht eingebunden wurden, unterstreicht unsere Forderung nach einem Notfallgipfel. Minister Lucha sollte dringend alle Beteiligten an einen Tisch bringen und in Ruhe ein tragfähiges Konzept erarbeiten. Dafür müssen die Schließungspläne vorerst zurückgestellt werden. Wenn die Kreise in eigener Verantwortung Lösungsvorschläge erarbeiten, müssen die KVBW und Minister Lucha dabei aktiv unterstützen.“

 

Einige Fragen noch offen.


Bei der heutigen Zustimmung der Länderkammer für das noch von der Ampel-Koalition im Bundestag beschlossene Gesetz für eine grundlegende Neuordnung der Kliniken in Deutschland sieht der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, noch offene Fragen und bedauert, dass eine Möglichkeit zur Verbesserung des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuss Bundestag-Bundesrat verpasst wurde:

„Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist grundsätzlich ein richtiger Schritt im Hinblick auf eine neue Form der Finanzierung. Die Einführung einer anteiligen Vorhaltepauschale sorgt für eine fallzahlunabhängige Grundfinanzierung der Krankenhäuser. Die genaue Ausgestaltung bleibt unklar, Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat die zugesagte Auswirkungsanalyse nicht geliefert. Unklar bleibt auch die Finanzierung bis zur Umsetzung der Reform. Damit wird sich die akute schwierige finanzielle Situation der Kliniken in Baden-Württemberg nicht verbessern. Dies wird sich auf die stationäre Versorgung im Land auswirken. Mit der jetzigen Krankenhausreform wurde Chance verpasst, mit finanziellen Anreizen die notwendigen Krankenhausstrukturen in Deutschland aktiv zu gestalten.

Baden-Württemberg hat mit Abstand die geringste Bettendichte je 100.000 Einwohner. Die FDP-Landtagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass beim KHVVG ein Anreiz geschaffen wird, dass Länder mit guten Strukturen einen Zuschlag zur Vergütung erhalten. Auch der 50 Milliarden schwere Transformationsfonds braucht einen klaren Impuls, dass die Länder, die bereits ihre Strukturreformen vorangetrieben haben, nicht bei den Investitionsmitteln benachteiligt werden. Der Vermittlungsausschuss hätte die Möglichkeit zur Verbesserung geboten. Unabhängig davon muss Minister Lucha die Umsetzung des novellierten Landeskrankenhausplanungsgesetzes zügig angehen, insbesondere mit Blick auf die stärkere Vernetzung der Krankenhäuser.