Haußmann: Chance auf Verbesserung der Krankenhausreform verpasst
Einige Fragen noch offen.
Bei der heutigen Zustimmung der Länderkammer für das noch von der Ampel-Koalition im Bundestag beschlossene Gesetz für eine grundlegende Neuordnung der Kliniken in Deutschland sieht der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, noch offene Fragen und bedauert, dass eine Möglichkeit zur Verbesserung des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuss Bundestag-Bundesrat verpasst wurde:
„Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist grundsätzlich ein richtiger Schritt im Hinblick auf eine neue Form der Finanzierung. Die Einführung einer anteiligen Vorhaltepauschale sorgt für eine fallzahlunabhängige Grundfinanzierung der Krankenhäuser. Die genaue Ausgestaltung bleibt unklar, Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat die zugesagte Auswirkungsanalyse nicht geliefert. Unklar bleibt auch die Finanzierung bis zur Umsetzung der Reform. Damit wird sich die akute schwierige finanzielle Situation der Kliniken in Baden-Württemberg nicht verbessern. Dies wird sich auf die stationäre Versorgung im Land auswirken. Mit der jetzigen Krankenhausreform wurde Chance verpasst, mit finanziellen Anreizen die notwendigen Krankenhausstrukturen in Deutschland aktiv zu gestalten.
Baden-Württemberg hat mit Abstand die geringste Bettendichte je 100.000 Einwohner. Die FDP-Landtagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass beim KHVVG ein Anreiz geschaffen wird, dass Länder mit guten Strukturen einen Zuschlag zur Vergütung erhalten. Auch der 50 Milliarden schwere Transformationsfonds braucht einen klaren Impuls, dass die Länder, die bereits ihre Strukturreformen vorangetrieben haben, nicht bei den Investitionsmitteln benachteiligt werden. Der Vermittlungsausschuss hätte die Möglichkeit zur Verbesserung geboten. Unabhängig davon muss Minister Lucha die Umsetzung des novellierten Landeskrankenhausplanungsgesetzes zügig angehen, insbesondere mit Blick auf die stärkere Vernetzung der Krankenhäuser.